DE3138445A1 - Federklemme, insbesondere zur befestigung von schmutzfaengern an kraftfahrzeugen - Google Patents
Federklemme, insbesondere zur befestigung von schmutzfaengern an kraftfahrzeugenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Federklemme, insbesondere zur Befestigung von Schmutzfängern an Kraftfahrzeugen,
mit zwei Schenkeln, die über eine Basis miteinander verbunden sind und deren freie Enden den in seiner Größe
veränderbaren Öffnungsbereich bilden.
Bei einer bekannten, zur Befestigung eines Schmutzfängers
am Kotflügelfalz eines Kraftfahrzeugs dienenden Federklemme
dieser Art (DE-GMS 1 965 6o3) sind die freien Enden der Schenkel etwas nach außen aufgebogen, · so daß die
Klemme unter Aufweitung der Schenkel über den Kotflügelfalz und den Randbereich des Anpassungsansatzes eines am
Kotflügelfalz anliegenden Schmutzfängerlappens geschoben
werden können. Infolge der Elastizität der Klemme drücken die aufgeschobenen Schenkel den Schmutzfängerlappen gegen "
den Kotflügelfalz, und wenn mehrere Federklemmen am Kotflügelfalz
und am Schmutzfängerlappen angreifen, ergibt sich eine gewisse Halterung des Schmutzfängerlappens am
Kotflügelfalz.
Die auf diese Weise erzielbare Haltekraft ist jedoch verhältnismäßig gering, weil sich eine derartige Federklemme
nur dann überhaupt auf den Kotflügelfalz und den
anliegenden Schmutzfängerlappen aufschieben läßt, wenn
die Schenkel an ihren Innenflächen und an ihren freien Enden keine Haken oder Zähne aufweisen, die an sich im
aufgeschobenen Zustand das Abrutschen der Klemme bzw. das
Herausrutschen des Schmutzfängerlappens aus der Klemme
verhindern würden. Darüber hinaus darf die federnde Rückstellkraft der Schenkel nicht zu groß sein, weil sich
sonst die Schenkel beim Versuch des Aufschiebens auf den Kotflügelfalz und den am ihm anliegenden Schmutzfänger
gar nicht aufweiten würden.
Diese bekannten Federklemmen lösten sich im Gebrauch immer wieder und gingen dadurch verloren, so daß auch die
Halterung des Schmutzfängers beeinträchtigt wurde. Aus
diesem Grund werden jetzt überlicherweise starre U-förmige Klemmen verwendet, durch die durch ein in einem Schenkel
vorhandenes Gewindeloch eine Klemmschraube geschraubt werden kann, die Kotflügelfalz und anliegenden Befestigungsbereich
des Schmutzfängerlappens gegen den anderen Schenkel der Klemme preßt. Ferner wurden bisher Klemmen
eingesetzt (DE-GMS 1 965 6o3), die aus zwei getrennten Schenkelelementen bestehen, die mit Hilfe einer Schraube
und einer Mutter zusammengepreßt werden können, so daß sie den Schmutzfängerlappen am Kotflügelfalz festhalten.
Diese bekannten Klemmen zur Befestigung von Schmutzfängern
an Kraftfahrzeugen haben den Nachteil, daß sie eine
Schraube benötigen, die entweder Kotflügelfalz und Schmutzfängerlappen gegen den zweiten Schenkel drückt
5 oder die beide Schenkel der Klemme zusammenpreßt, und eine solche Schraube steht zumindest über einen Schenkel
der Klemme nach außen vor, und zwar im allgemeinen in Richtung auf das vor dem Schmutzfänger liegende Rad. Dies
kann insbesondere bei modernen Kraftfahrzeugen mit verhältnißmäßig
kleinem Radausschnitt und weicher Federung dazu führen, daß das vorstehende Schraubenende im Betrieb
in Berührung mit dem Reifen kommt. Diese Schwierigkeit läßt sich im allgemeinen auch nicht dadurch beseitigen,
daß die Klemme so montiert wird, daß das vorstehende Schraubenende vom Reifen weg, also nach hinten gerichtet
ist. Bei einer derartigen Anordnung ist nämlich die Schraube sehr schlecht zugänglich, und die Montage des
Schmutzfängers kann dann häufig nur nach Aufbocken des
Fahrzeugs und Abnehmen des Rades erfolgen.
Es ist demgegenüber Aufgabe der Erfindung, eine einfach zu montierende, einen festen Halt gebende Federklemme zu
schaffen, durch die Schwierigkeiten infolge von im montierten Zustand hervorstehender Schrauben vermieden werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Federklemme der eingangs
erwähnten Art erfindungsgemäß derart ausgestaltet, daß die freien Enden der Schenkel in der Schenkelebene
liegen oder nach innen in den Öffnungsbereich hineingebogen
sind und daß eine Öffnung zum Einbringen eines Aufweitwerkzeugs vorgesehen ist, mit dem durch Abstützung
an beiden Schenkeln der Öffnungsbereich vergrößerbar ist.
Vorzugsweise sind die freien Enden der Schenkel in den Öffnungsbereich hingebogen und gezahnt ausgebildet.
Bei der erfindungsgemäßen Federklemme erfolgt somit das
Spreizen der Schenkel nicht durch das Aufschieben auf das zu klemmende Material, etwa auf den Kotflügelfalz und den
an ihm anliegenden Schmutzfängerlappen, sondern vorher
durch Verwendung eines Aufweitwerkzeugs, und daher können die freien Enden der Schenkel der Federklemme derart
ausgebildet sein, daß sie sich im montierten Zustand beispielsweise mit dem Kotflügelfalz und. ggf. mit dem auf
ihm abgelagerten Unterbodenschutz sowie dem Schmutzfängerlappen
verkrallen, d.h. die freien Enden der Schenkel brauchen nicht nach außen gekrümmt zu sein, und die
Innenflächen der Schenkel müssen auch nicht glatt sein. Dabei kann die Federklemme so aufgebaut werden, daß sie
eine sehr starke Klemmkraft ausübt. Ferner läßt sich die Federklemme von einem verhältnismäßig kleinen Öffnungsbe-
reich im ungespreizten Zustand mit Hilfe des Aufweiwerkzeugs
verhältnismäßig weit aufspreizen, so daß sie sich über Materialien unterschiedlicher Dicke schieben läßt
und diese verklammern kann, d.h. die erfindungsgemäße Klemme ist universell einsetzbar.
Um eine zusätzliche Festlegung des zu klemmenden Materials,
etwa des Schmutzfängerlappens zu erreichen, können in mindestens einem Schenkel zwischen dessen freiem Ende
und dem Abstützbereich des Aufweitwerkzeugs sich nach innen in Richtung des anderen Schenkels und des Abstützbereiches
erstreckende Haken vorgesehen sein, und die Federklemme kann derart montiert werden, daß sich diese Haken
im montierten Zustand an der Seite des Schmutzfängerlappens
befinden, also im allgemeinen in das Kautschukmaterial des Schmutzfängerlappens eindringen und den
Schmutzfängerlappen so mit einer Widerhakenwirkung fest-halten.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung kann in einem Schenkel mindestens ein eine Abstützung bildendes
Gewindeloch zur Aufnahme einer als Aufweitwerkzeug dienenden, in Eingriff mit dem anderen Schenkel bringbaren
Schraube vorgesehen sein, so daß die Schenkel der Federklemme durch einfaches Einschrauben einer Schraube soweit
gespreizt werden können, daß sich der Öffnungsbereich
über das zu klemmende Material, etwa den Kotflügelfalz
und den an ihm anliegenden Befestigungsbereich des Schmutzfängerlappens schieben läßt. In dieser aufgeschobenen
Stellung braucht dann lediglich die Schraube wieder herausgeschraubt zu werden, um die Schenkel, insbesondere
die freien Enden der Schenkel sowie die gegebenenfalls
vorhandenen Zähne in Wirkungseingriff zu bringen. Wird als Aufweitwerkzeug eine Flügelschraube oder eine Schraube
mit einem am Kopf vorgesehenen, sich radial erstreckenden Hebel verwendet, so kann die Montage der Klemme ohne
Einsatz eines zusätzlichen Werkzeugs für die Drehung der Schraube erfolgen.
Wie ohne weiteres klar ist, wird für die Montage von mehreren erfindungsgemäßen Klemmen nur eine einzige
Schraube benötigt, während bei den bekannten U-förmigen Klemmen jede Klemme mit einer Schraube versehen sein muß.
Dadurch erhält man mit der einen Massenartikel darstellenden Federklemme gemäß der Erfindung eine erhebliche Material-
und Kosteneinsparung, die noch dadurch vergrößert wird, daß der Materialbedarf für die erfindungsgemäße
Federklemme geringer ist, als für die bisher eingesetzten U-förmigen Klemmen.
Da bei einer Federklemme die Schenkel im allgemeinen eine verhältnismäßig geringe Dicke haben, etwa bei Verwendung
von Federstahl eine Materialdicke von 0,8 mm bis 1,2 mm, kann zur Ausbildung des Gewindeloches eine Bohrung vorhanden
sein, in deren Randbereich ein radialer Einschnitt vorgesehen ist, wobei der an einer Seite an den Einschnitt
anschließende Randbereich etwas nach innen gebogen ist und der Grad dieser Biegung mit dem Abstand vom
Einschnitt stetig abnimmt, der nach innen gebogene Randbereich also zumindest einen Teil eines Gewindeganges bildet,
mit dem das Gewinde der Schraube in Eingriff gebracht werden kann.
Wenn die Führung der Schraube im Gewindeloch nicht ausreicht, um beim Spreizen der Schenkel eine Kippung der
Schraube mit ihrem Schraubenende in Richtung des freien Endes des gewindelochfreien Schenkels zu vermeiden, kann
zwischen dem freien Ende des gewindelochfreien Schenkels und dem Auflagebereich des Schraubenendes, angrenzend an
diesen Auflagebereich ein Wallbereich vorgesehen sein, der vorzugsweise durch eine kreisförmige Vertiefung des
Auflagebereichs gebildet ist. Durch eine kreisförmige Vertiefung wird auch eine Verlagerung des Schraubenendes zu
den Seitenrändern des die Vertiefung aufweisenden Schenkels vermieden.
In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung kann in der Basis eine Öffnung zum Einführen eines spateiförmigen
Aufweitwerkzeugs vorgesehen sein, das in der eingeführten
und verdrehten Stellung an den Innenflächen der Schenkel anliegt und diese spreizt, wobei die Schenkel im Anlagebebereich
des spateiförmigen Aufweitwerkzeugs nach innen
gerichtete Vorsprünge aufweisen können.
Die vorstehend genannte Aufgabe wird auch mit einer Federklemme mit zwei Schenkeln, die über eine Basis miteinander
verbunden sind und deren freie Enden den in seiner Größe veränderbaren Öffnungsbereich bilden, gelöst, wenn
diese erfindungsgemäß derart ausgestaltet ist, daß die freien Enden der Schenkel in der Schenkelebene liegen
oder nach innen in den Öffnungsbereich hineingebogen sind und daß der eine Schenkel einen von außen zugänglichen
Eingriffsbereich für einen Teil eines zweiteiligen Aufweitwerkzeugs
und der andere Schenkel einen Eingriffsbereich für das andere, gegenüber dem einen Teil bewegbare
Teil des Aufweitwerkszeugs aufweist. Dabei besteht der von außen zugängliche Eingriffsbereich vorzugsweise aus
einem das eine Teil des Aufweitwerkzeugs zumindest teilweise umschließenden Abschnitt, etwa einem nach außen
über den Schenkel hinausragenden Steg, zwischen den und den Schenkel das eine Teils des Aufweitwerkzeugs einführbar
ist.
Bei einer derartigen Federklemme erfolgt das Aufweiten derart, daß der eine Schenkel an einem Teil des Aufweitwerkzeugs
festgelegt wird, während der andere Schenkel mit Hilfe des anderen Teils des Aufweitwerkzeugs von dem
vom Aufweitwerkzeug gehaltenen Schenkel weggezogen wird.
Bei einer derartigen Federklemme wird zwar ein etwas
komplizierteres Aufweitwerkzeug benötigt, das beispielsweise
ein U-förmiges Teil aufweist, dessen einer Schenkel in Eingriff mit dem von außen zugänglichen Eingriffsbereich des einen Schenkels gebracht wird, und das als
bewegbares Teil einen Hebel oder eine besonders ausgebildete Schraube trägt, doch hat diese Lösung den Vorteil,
daß die Federklemme vollständig, d. h. bis zum Anschlag an der Basis auf das zu klemmende Material aufgeschoben
werden kann, weil sich im Bereich zwischen den beiden Schenkeln der Federklemme keine Elemente des Aufweitwerkzeugs
befinden, wie dies bei Verwendung der vorstehend erwähnten Aufweitwerkzeuge der Fall ist, mit denen
auf die Schenkel ein Spreizdruck ausgeübt wird.
Der Eingriffsbereich im anderen Schenkel für den Eingriff
des bewegbaren Teils des Aufweitwerkzeugs kann aus einer Öffnung zur Aufnahme dieses Teils des Aufweitwerkzeugs
bestehen. Dient die Öffnung zum Eingriff des aus einer
Schraube bestehenden, im unteren Endbereich eine Ringschulter aufweisenden Teils des Aufweitwerkzeuges, so
kann die Öffnung schlüssellochförmig ausgebildet sein,
wobei die Längsachse der schlüssellochförmigen Öffnung in
der Einschubrichtung für den Eingriff mit dem von außen zugänglichen Eingriffsbereich verläuft. Dadurch kann das
Aufweitwerkzeug zunächst auf die Federklemme aufgeschoben
und dann die Schraube, die ggf. einen Flügelkopf aufweist, soweit in Richtung auf den zugehörigen Schenkel
geschraubt werden, daß sie sich durch den weiteren Teil der schlüssellochförmigen Öffnung erstreckt und sich der
Bereich eben oberhalb der Ringschulter in diesem Öffnungsbereich befindet. Erfolgt dann ein weiteres Aufschieben
des Aufweitwerkzeuges auf die Federklemme, so gelangt die
Schraube in den engeren Bereich der schlüssellochförmigen
Öffnung, und die Ringschulter greift beim Herausschrauben der Schraube an der Innenseite des Schenkels an und zieht
diesen Schenkel vom anderen Schenkel weg, der vom Aufweitwerkzeug in seiner Lage gehalten wird. Es sei erwähnt,
daß das Aufschieben des Aufweitwerkzeugs, je nach Ausbildung
der Federklemme, von hinten, also von der Basis, oder aber auch von der Seite erfolgen kann.
Um den die Ringschulter aufweisenden Endbereich der Schraube beim Absenken des in Eingriff mit der Schraube
stehenden Schenkels auf das zu klemmende Material nicht am Material festzuklemmen, kann der die Öffnung aufweisende
Beneich des Schenkels aus diesem Schenkel nach außen verlagert sein, so daß der die Ringschulter aufweisende
Endbereich der Schraube auch im Klemmzustand ohne Schwierigkeiten aus der schlüssellochförmigen Öffnung
herauszubewegen ist, um auf diese Weise das ganze Aufweitwerkzeug wieder abzuziehen.
Um den Schenkeln der Federklemme ausreichende Festigkeit zu geben, können zumindest Teilbereiche der Seitenkanten
der Schenkel nach außen gebogen sein.
Damit die Federklemme im belasteten Zustand nicht im Bereich der Basis einknickt, ist diese üblicherweise nach
außen gekrümmt und kann einen im wesentlichen konstanten Krümmungsradius aufweisen.
Soll jedoch die Federklemme mit ihrer Basis auf die Oberfläche eines Schmutzfängerlappens aufgesetzt werden
können, um eine Befestigung an einem falzlosen Fahrzeug zu ermöglichen, wie dies in der DE-AS 23 52 472 beschrieben
ist, so können die an die Schenkel anschließenden Bereiche der Basis einen verhältnismäßig kleinen Krümmungsradius
haben und durch einen Bereich mit deutlich
größerem Krümmungsradius verbunden sein, so daß der Verbindungsbereich
eine nahezu ebene Fläche bildet. Im Bereich mit deutlich größerem Krümmungsradius kann eine auf
der Mittelachse der Federklemme liegende Bohrung vorgesehen sein, mit deren Hilfe sich die Federklemme auf dem
Schmutzfänger befestigen läßt.
Um die Federklemme bei Verwendung zur Befestigung eines Schmutzfängerlappens am Kotflügelfalz eines Kraftfahrzeugs
im montierten Zustand möglichst weit aus dem Radbereich anzuordnen, kann ein Schenkel der Klemme und ggf.
beide Schenkel abgeknickt sein, wie dies im wesentlichen in der DE-OS 29 05 753 beschrieben ist.
Vorzugsweise sind Basis und Schenkel der Federklemme einstückig aus Federstahl hergestellt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der schematisch
Ausführungsbeispiele zeigenden Figuren näher erläutert.
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Figur 1 zeigt einen Schnitt entlang der Linie I-I aus
Figur 2 durch eine Federklemme mit einer als Aufweitwerkzeug dienenden, gestrichelt angedeuteten
Schraube.
Figur 2 zeigt eine Ansicht der Klemme aus Figur 1 von
rechts.
Figur 3 zeigt einen Schnitt entlang der Linie -III-III
aus Figur 1.
Figur 4 zeigt in einer Seitenansicht eine gegenüber der Klemme gemäß Figuren 1 bis 3 etwas abgewandelte
Federklemme.
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Figur 5 zeigt eine Ansicht einer anderen Federklemme von vorn.
Figur 6 zeigt einen Schnitt entlang der Linie VI-VI aus Figur 5, wobei das Aufweitwerkzeug in die Feder
klemme eingesetzt ist.
Figur 7 zeigt eine andere Federklemme zur Befestigung eines Schmutzfängerlappens am Kotflügelfalz im
montierten Zustand.
Figuren 8 bis 10 zeigen in Darstellungen entsprechend Figuren 1 bis 3 eine andere Federklemme.
Figur 11 zeigt eine Ansicht eines Aufweitwerkzeugs für
eine Federklemme gemäß Figuren 8 bis 10.
Figur 12 zeigt einen Schnitt entlang der Linie XII-XII aus Figur 11.
Figur 13 zeigt vereinfacht die in das Aufweitwerkzeug gemäß
Figuren 11 und 12 eingesetze Federklemme gemäß Figuren.8 bis 10.
10
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Die in den Figuren 1 bis 3 gezeigte einstückig ausgebildete
Federklemme besteht aus bandförmigem Federstahl und hat einen Schenkel 1 und einen Schenkel 2, die über eine
nach außen gekrümmte Basis mit im wesentlichen konstanten Krümmungsradius verbunden sind.
Das freie Ende 4 des Schenkels 1 und das freie Ende 5 des
Schenkels 2 sind, wie insbesondere Figur 1 zeigt, nach innen gebogen und mit Zähnen versehen. Außerdem sind im
Schenkel 2 durch jeweils zwei Einschnitte gebildete, hochgebogene Haken 6 vorhanden. Im Abstand von diesen Haken
und näher zur Basis 3 ist in der Mittelebene der Federklemme im Schenkel 2 ein Loch 10 vorgesehen, in dessen
Randbereich sich ein Einschnitt 11 erstreckt. Ausgehend
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von einer Seite des Einschnittes ist der Randbereich
nach innen gebogen (Figur 1), und zwar derart, daß der
Grad der Biegung nach innen am Einschnitt am stärksten ist und dann stetig abnimmt. Dadurch erhält der Randbereich
des Loches 10 den Verlauf eines Gewindeganges entsprechend dem Gewinde der in Figur 1 angedeuteten Schraube
13, und diese Schraube kann daher in das Loch 10 eingeschraubt werden.
Gegenüber der Bohrung 10 ist im Schenkel 1 eine Vertiefung 12 eingeformt, in der das Ende der Schraube 13 zur
Anlage am Schenkel 1 kommt. Wird daher die Schraube 13 in das Loch 1o eingeschraubt und der Schenkel 1 durch Druck
des Schraubenendes in die in Figur 1 gestrichelt angedeuteten angehobenen Stellungen bewegt, so bleibt das
Schraubenende in der Vertiefung 12, d.h. die Vertiefung 12 dient zur Führung und Ausrichtung der Schraube 13.
Teile 7,8 des Schenkels 1 und 9 des Schenkels 2 sind nach
außen, d.h. in Figur 1 nach oben bzw. unten gebogen und geben den Schenkeln zusätzliche Steifigkeit, so daß die
Schenkel selbst sich beim Öffnen der Klemme nicht verformen, sondern die gesamte elastische Verformung im wesentlichen
im Bereich der Basis 3 und der Übergangsbereiche von der Basis 3 zu den Schenkeln 1,2 stattfindet.
Soll mittels der dargestellten Federklemme ein Schmutzfängerlappens
am Kotflügelfalz eines Kraftfahrzeuges befestigt
werden, so wird der Schmutzfängerlappen in bekannter
Weise mit dem inneren Randbereich seines Anpassungsansatzes
an den Kotflügelfalz angelegt und die Federklemme durch Einschrauben der Schraube 13 so weit geöffnet, daß
sich die freien Enden 4,5 der Schenkel 1,2 über den Kotflügelfalz und den Schmutzfängerlappen schieben lassen.
Dabei wird im allgemeinen die Federklemme derart ausgerichtet, daß das freie Ende 4 des Schenkels 1 den
Kotflügelfalz hintergreift, während das freie Ende 5 des
Schenkels 2 sowie die Haken 6 zur Auflage auf der Außenfläche des Befestigungsbereichs des Schmutzfängers kommen.
Aus diesem Grund ist auch der Schenkel 2 etwas langer ausgebildet als der Schenkel 1, denn im Bereich
des Schmutzfängerlappens steht eine größere Auflagefläche
zur Verfügung als die Breite des Kotflügelfalzes. "Ist die
Federklemme über den Kotflügelfalz und den Schmutzfängerlappen
geschoben, wird die Schraube 13 wieder herausgeschraubt, und der Schmutzfängerlappen durch die Klemmwirkung
der Schenkel 1,2 am Kotflügelfalz festgelegt. Sobald
sich die Schenkel am Schmutzfängerlappens und am Falz
abstützen, läßt sich die Schraube praktisch ohne Widerstand herausdrehen. Selbstverständlich werden im allgemeinen
zwei oder mehrere derartiger Klemmen vorgesehen, wo-
bei es sich gezeigt hat, daß bei entsprechender Elastizität und Festigkeit der Federklemmen zwei oder drei derartiger
Klemmen im allgemeinen ausreichen, um den Schmutzfängerlappen ohne zusätzliche Befestigungseinrichtungen
unverlierbar und unverrückbar am Kotflügelfalz zu halten.
Da die Schraube nach der Montage der Federklemme entfernt wird, die Befestigung also allein durch die schraubenlosen
Federklemmen erfolgt, ergibt sich im montierten Zustand des Schmutzfängers kein Überstand in Richtung des
Reifens und damit auch nicht die Gefahr von dessen Beschädigung bei starker Durchfederung.
Die in Figur 4 gezeigt Federklemme stimmt weitgehend mit der Federklemme gemäß Figuren 1 bis 3 überein, und gleiche
Teile sind mit gleichen Bezugszeichen sowie zusätzlich mit ' bezeichnet. Im Unterschied zu der Federklemme
gemäß Figuren 1 bis 3 hat die Basis der Federklemme gemäß Figur 4 jeweils einen an den Schenkel 11 bzw. 21 anschließenden
Bereich 20 mit verhältnismäßig kleinem Krümmungsradius, und diese beiden Bereiche sind durch einen
Bereich 21 verbunden, der einen verhältnismäßig großen Krümmungsradius aufweist und auf einen Schmutzfänger aufgesetzt
werden kann, wie dies in der vorstehend erwähnten DE-AS 23 52 472 beschrieben ist. Für diese Befestigung
3138U5
ist zusätzlich eine Bohrung 22 vorhanden, die sich in der
Mittelebene der Klemme befindet und mit deren Hilfe die Federklemme auf den Schmutzfängerlappen aufgeschraubt werden
kann.
.
.
In dem Ausführungsbeispiel gemäß Figuren 5 und 6 sind
gleiche Teile wie in dem Ausführungsbeisp.iel gemäß Figuren 1 bis 3 mit gleichen Bezugszeichen und zusätzlich
mit " bezeichnet.
Die Federklemme gemäß Figuren 5 und 6 weist, abweichend von dem Ausführungsbeispiel Figuren 1 bis 3, in ihrem
Basisbereich 31 , der einen verhältnismäßig großen Krümmungsradius
hat und an den Übergangsbereiche 30 zu den Schenkeln 1" und 2" mit verhältnismäßig kleinem Krümmungsradius
anschließen, eine rechteckförmige Öffnung 32 auf,
deren Lage Figur 5 zu entnehmen ist. In diese Öffnung ist ein spateiförmiges Aufweitwerkzeug 35 einführbar, indem
der einzuführende Teil in etwa parallel zum Schenkel 2"
gehalten und dann, wenn er eingeführt ist, mit Hilfe des äußeren Griffteils gedreht wird. Infolge dieser Drehung
kommt das Aufweitwerkzeug zur Anlage an durch Einschneiden
der Schenkel und Herausdrücken gebildeten, nach innen gerichteten Vorsprüngen 33,34 und drückt die Schenkel 1"
und 2" auseinander, bis die Stellung gemäß Figur 6 er-
3138U5
reicht ist. In dieser maximalen Öffnungsstellung läßt
sich die Federklemme wie in Zusammenhang mit dem Ausführungsbeispiel gemäß Figuren 1 bis 3 beschrieben beispielsweise
über den Kotflügelfalz und den anliegenden Teil des Schmutzfängerlappens schieben und das Aufweitwerkzeug wieder
zurückdrehen, so daß die Federklemme den Schmutzfängerlappen am Kotflügelfalz festlegt. Danach kann das
Aufweitwerkzeug aus der Öffnung 32 herausgezogen werden.
in Figur 7 ist schematisch die Befestigung eines Schmutzfängerlappens
56 an einem Kotflügelfalz 55 gezeigt. Der Schmutzfängerlappen besteht, wie in derartigen Fällen üblich,
aus einem Lappenhauptkörper und einem sich von diesem nach oben erstreckenden Anpassungsansatz (vgl.
DE-PS 23 42 365, DE-OS 28 51 784), und der Anpassungsansatz
wird mit seinem inneren Randbereich zur Anlage am Kotflügelfalz gebracht, um dann an diesem befestigt zu
werden.
Zur Befestigung des Schmutzfängerlappens 56 am Kotflügelfalz
55 ist gemäß Figur 7 eine Klemme verwendet, die in ihrem Aufbau im wesentlichen mit der Klemme gemäß
Figuren 1 bis 3 übereinstimmt. Abweichend von dieser Federklemme sind jedoch die über die Basis 43 verbundenen
Schenkel 41 und 42 etwas abgeknickt, und zwar der Bereich
42' des Schenkels 42 zwischen dem freien Ende 55 des Schenkels und dem Gewindeloch für die im montierten Zustand
entfernten Schraube 53 entlang einer benachbart, vorzugsweise unmittelbar benachbart zum Gewindeloch verlaufenden
Knicklinie in Richtung auf den Schenkel 41, und der Abschnitt 41' des Schenkels 41 in der gleichen Richtung
entlang einer Knicklinie, die zwischen dem freien Ende 44 und der Vertiefung 52 und nahe bei dieser liegt.
Infolge dieser Abknickung erstreckt sich der die Basis 43
Ί0 aufweisende hintere Teil der Klemme in Figur 7 nach oben.
Da der den Schmutzfängerlappen 56 tragende Kotflügelfalz
55 am Kraftfahrzeug hinter dem Rad liegt, erstreckt sich
somit auch der hintere Teil der Klemme vom Rad weg, und es besteht daher nicht die Gefahr, daß es beim starken
Durchfedern des Fahrzeugs zu einer Berührung von Rad und Klemme kommt.
Es sei erwähnt, daß selbstverständlich auch die vorstehend bereits beschriebenen Federklemmen zur Befestigung
eines Schmutzfängerlappens am Kotflügelfalz in der in
Figur 7 angedeuteten Weise benutzt werden können, und daß dies in den meisten Anwendungsfällen auch nicht zu Schwierigkeiten
infolge Reifenberührung führen wird, weil die Federklemme keine Schraube mit vorstehenden Bereichen aufweist.
Die in den Figuren 8 bis 10 dargestellte Federklemme hat Schenkel 61 und 62, die über eine einen verhältnismäßig
großen Krümmungsradius aufweisende Basis 63 miteinander verbunden sind. Die freien Enden 64,65 der Schenkel 61,62
sind gezahnt und nach innen gekrümmt, also entsprechend dem Ausführungsbeispiel gemäß Figuren 1 bis 3 ausgebildet.
In weiterer Übereinstimmung mit dem Ausführungsbeispiel gemäß Figuren 1 bis 3 sind die Seitenränder
67,68,69 der Schenkel 61,62 teilweise nach außen umgebogen, um den Schenkeln ausreichende Steifigkeit zu geben,
und im Schenkel 62 sind durch Einschnitte gebildete Haken 66 vorhanden, die zum Schenkel 61 und in Richtung der
Basis 63 verlaufen, also im Klemmzustand als Widerhaken dienen.
Im Schenkel 62 ist durch quer zur Längserstreckung des Schenkels verlaufende Einschnitte und Herausbiegen des·
zwischen den Einschnitten liegenden Bereiches ein Steg 72 gebildet, während sich im Schenkel 61 eine schlüssellochförmige
Öffnung 70 befindet, deren Längsachse in Richtung der Längserstreckung des Schenkels 61 verläuft und
deren schmalerer Bereich näher am freien Ende 64 liegt, als der breitere Bereich. Die Umgebung der schlüssellochförmigen
Öffnung 70 ist nach außen aus dem Schenkel herausgedrückt, so daß ein sich vom Schenkel 61 zur
Öffnung 70 erstreckender Übergangsbereich 71 gebildet ist.
Um die Federklemme gemäß Figuren 8 bis 10 aufzuspreizen,
wird ein Aufweitwerkzeug verwendet, mit dem auf die Schenkel 62 und 61 eine Zugkraft ausgeübt wird. Ein Ausführungsbeispiel
für ein derartiges Aufweitwerkzeug ist in den Figuren 11 und 12 gezeigt. Es besteht im wesentlichen
aus einem U-förmigen Körper mit Basis 80 und an diese anschließenden Schenkel 81 und 82 sowie aus einer Schraube
83 mit Kopf 84, die in eine Gewindebohrung im Schenkel 81 eingeschraubt ist. Die Schraube 83 weist in ihrem
unteren Endbereich eine Ringnut 85 auf, während der zwischen Ringnut 85 und freiem Ende der Schraube 83 liegende
Bereich das normale Gewinde der Schraube trägt. Um Schwierigkeiten
beim Einschrauben dieser durch die Ringnut 85 modifizierten Schraube zu vermeiden, ist die Breite der
Ringnut vorzugsweise größer als die Materialdicke des Schenkels 81, so daß der zwischen freiem Ende der Schraube
83 und Ringnut 85 liegende Gewindeabschnitt beim Einschrauben von der Gewindebohrung im Schenkel 81 freikommt,
bevor der zwischen Ringnut 85 und Kopf 84 liegende Gewindeabschnitt der Schraube 83 in Eingriff mit der
Gewindebohrung im Schenkel 81 kommt.
Das dargestellte Aufweitwerkzeug kann mit dem freien Ende
- seines Schenkels 82 von der Basis 63 der Federklemme her
beginnend in den Bereich zwischen Schenkel 62 und Steg 72 geschoben werden, während die Schraube 83 so weit aus dem
Gewindeloch im Schenkel 81 herausgeschraubt ist, daß■sie
ein solches Aufschieben des U-förmigen Körpers auf die Federklemme nicht behindert. Befindet sich dann die Federklemme
in einer solchen Lage, daß das freie Ende der Schraube 83 direkt oberhalb des breiteren Teils der
schlüssellochförmigen Öffnung 70 liegt, wird die Schraube 83 weiter in das Gewindeloch im Schenkel 81 eingeschraubt,
bis sich die Ringnut 85 im Bereich der Öffnung 70 befindet. In dieser Lage wird das Aufweitwerkzeug noch
weiter auf die Federklemme aufgeschoben, und die Ringnut
85 der Schraube 83 gelangt in den engen Bereich der schlüssellochförmigen Öffnung 70. Wird dann die Schraube
wieder weiter aus dem Gewindeloch im Schenkel 81 herausgeschraubt, so legt sich die die untere Begrenzung der
Ringnut 85 bildende Ringschulter der Schraube 83 an die Unterseite des den engen Bereich der Öffnung 70 begrenzenden
Randbereiches an und zieht den Schenkel 61 bei weiterem Drehen der Schraube in Figur 13 nach oben, während
der Schenkel 62 durch den Eingriff des Schenkels 82 des U-förmigen Körpers in seiner Lage gehalten wird, d.h. die
Federklemme wird durch die von der Schraube 83 auf den
Schenkel 61 ausgeübte Zugkraft aufgeweitet.
Ist eine Größe des Öffnungsbereiches erreicht, die ausreicht,
um die freien Enden 64 und 65 der Schenkel der Federklemme über das zu klemmende Material zu schieben,
erfolgt dieses Aufschieben, ohne daß die Federklemme vom Aufweitwerkzeug getrennt wird. Dabei kann die Federklemme,
wie sich ohne weiteres aus Figur 13 ergibt, bis zur Anlage des zu klemmenden Materials an der Basis 63 aufgeschoben
werden, weil sich zwischen den Schenkeln 61,62 der Federklemme keine Teile des Aufweitwerkzeuges befinden.
Benutzt man beispielsweise die Federklemme zum Befestigen eines Schmutzfängers am Kotflügelfalz eines Kraftfahrzeugs,
so erfolgt die Anbringung im wesentlichen in der in Figur 7 gezeigten Weise. Da die Federklemme jedoch
bis zur Anlage an der Basis am Schmutzfänger und Kotflügelfalz
aufgeschoben werden kann, ist insgesamt eine wesentlich geringere Länge der Schenkel erforderlich, d.h.
es ergibt sich eine deutliche Materialeinsparung.
Ist die gewünschte Lage der Federklemme erreicht, wird die Schraube 83 wieder weiter in das Gewindeloch im
Schenkel 81 eingeschraubt, bis die Schenkel 61,62 klemmend auf dem zu haltenden Material aufliegen. In dieser
Lage läßt sich dann nach einer geringfügigen weiteren
Drehung den Schraube 81 diese zusammen mit dem U-förmigen Körper wieder in Figur 13 nach links verschieben, bis die
Schraube in den breiteren Bereich der Öffnung 70 gelangt. Da die Öffnung 70 infolge des herausgebogenen Übergangsbereiches
71 außerhalb des Bereichs des Schenkels 61 liegt, wird diese Verlagerungsbewegung der Schraube 83 bezüglich
des Schenkels 61 auch nicht durch eine Berührung des freien Endes der Schraube 83 mit dem eingeklemmten Material
behindert. Nach Erreichen der vorstehend erwähnten Lage kann die Schraube durch weiteres Herausschrauben aus
dem Gewindeloch im Schenkel 81 vollständig aus dem Bereich der Öffnung 70 entfernt und der Schenkel 82 des
U-förmigen Körpers abgezogen werden. Das Aufweitwerkzeug steht dann zur Montage einer weiteren Federklemme zur
Verfügung.
Es sei erwähnt, daß der Steg 72 selbstverständlich nicht durchgehend ausgebildet zu sein braucht, sondern daß es
ausreichen kann, lediglich zwei sich aufeinander zu und in Richtung der Mittelachse des Schenkels 62 erstreckende
Ansätze vorzusehen, die sich zur Halterung des Schenkels 62 an die Außenseite des Schenkels 82 des U-förmigen
Körpers des Aufweitwerkzeugs anlegen. Entsprechend können anstelle einer Öffnung 70 im Schenkel 61 beispielsweise
an dessen Außenfläche zwei in etwa parallel verlaufende
Rippen mit abgewinkelten, zueinander gerichteten Oberkanten vorgesehen sein, so daß sich die Ringnut 85 der
Schraube 83 in den Bereich dieser Oberkanten schieben läßt und die die untere Begrenzung der Ringnut 85 bildende
Ringschulter sich an die Unterseite dieser abgewinkelten Bereiche anlegt, um so in der vorstehend beschriebenen
Weise eine aufweitende Zugkraft auf den Schenkel 61 zu übertragen.
Leerseite
Claims (24)
- UEXKÜLL & STOLBERG european patent attorneysPATENTANWÄLTEBESELERSTRASSE 4 ..D-2000 HAMBURG 52 DR. J.-D. FRHR. von UEXKÜLLDR. ULRICH GRAF STOLBERG DIPL.-ING. JÜRGEN SUCHANTKE DIPL.-ING. ARNULF HUBER
DR. ALLARD von KAMEKE
DR. KARL-HEINZ SCHULMEYERKnut Arenhold
Westend 7Hamburg 52 September 1981(17989)Federklemme, insbesondere zur Befestigung vonSchmutzfängern an KraftfahrzeugenAnsprücheΛ.j Federklemme, insbesondere zur Befestigung von Schmutzfängern an Kraftfahrzeugen, mit zwei Schenkeln, die über eine Basis miteinander verbunden sind und deren freie Enden den in seiner Größe veränderbaren Öffnungsbereich bilden, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Enden (4,5) der Schenkel (1,2) in der Schenkelebene liegen oder nach innen in den Öffnungsbereich hineingebogen sind und daß eine Öffnung (10) zum Einbringen eines Aufweitwerkzeugs (13) vorgesehen ist, mit dem durch Abstützung an beiden Schenkeln (1,2) der Öffnungsbereich vergrößert ist. - 2. Federklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Schenkel (2) mindestens ein eine Abstützung bildendes Gewindeloch (10) zur Aufnahme einer als Aufweitwerkzeug dienenden, in Eingriff mit dem anderen Schenkel (1) bringbaren Schraube (13) vorgesehen ist.
- 3. Federklemme nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem freien Ende (4) des gewindelochfreien Schenkels (1) und dem Auflagebereich (12) des Schraubenendes, angrenzend an diesen Auflagebereich ein Wallbereich vorgesehen ist.
- 4. Federklemme nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Wallbereich durch eine kreisförmige Vertiefung (12) des Auflagebereichs gebildet ist.
- 5. Federklemme nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewindeloch durch eine Bohrung (10) gebildet ist, in deren Randbereich ein radialer Einschnitt (11) vorgesehen ist, wobei der an einer Seite an den Einschnitt (11) anschließende Randbereich etwas nach innen gebogen ist und der Grad dieser Biegung mit dem Abstand vom Einschnitt (11) stetig abnimmt.: .31.38.U5
- 6. Federklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Basis (30,31) eine Öffnung (32) zum Einführen eines spateiförmigen Aufweitwerkzeugs (35) vorgesehen ist, das in der eingeführten und verdrehten Stellung an den Innenflächen der Schenkel (1",2") anliegt und diese spreizt.
- 7. Federklemme nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (1",2") im Anlagebereich des spateiförmigen Aufweitwerkzeugs (35) nach innen gerichtete Vorsprünge (33,34) aufweisen.
- 8. Federklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Schenkel (2) zwischen dessen freiem Ende (5) und dem Abstützbereich (10) des Aufweitwerkzeugs (13) sich nach innen in Richtung des anderen Schenkels (1) und des Abstützbereiches (10) erstreckende Haken (6) vorgesehen sind.
- 9. Federklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 8 zur Befestigung eines Schmutzfängerlappens am Kotflügelfalz eines Kraftfahrzeuges, dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen freiem Ende (45) und Abstützungsbereich liegende Bereich (42') des einen Schenkels (42) in Richtung auf den anderen Schenkel (41) abgeknickt ist.-A-
- 10. Federklemme nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der dem abgeknickten Bereich (42') gegenüberliegende Bereich (411) des anderen Schenkels (41) in der gleichen Richtung wie der abgeknickte Bereich (42') abgeknickt ist.
- 11. Federklemme, insbesondere zur Befestigung von Schmutzfängern an Kraftfahrzeugen, mit zwei Schenkeln, die über eine Basis miteinander verbunden sind und deren freie Enden den in seiner Größe veränderbaren Öffnungsbereich bilden, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Enden (64,65) der Schenkel (61,62) in der Schenkelebene liegen oder nach innen in den Öffnungsbereich hineingebogen sind und daß der eine Schenkel (62) einen von außen zugänglichen Eingriffsbereich (72) für ein Teil (82) eines zweiteiligen Aufweitwerkzeugs und der andere Schenkel (61) einen Eingriffsbereich (70) Sfür das andere, gegenüber dem einen Teil' (82) bewegbare Teil (83,84,85) des Aufweitwerkzeugs aufweist.
- 12. Federklemme nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der von außen zugängliche Angriffsbereich (72) aus einem das eine Teil (82) des Aufweitwerkzeugs ( 80,81,82;83,84,85) zumindest teilweise umschließenden Abschnitt besteht.
- 13. Federklemme nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der von außen zugängliche Eingriffsbereich ein nach außen über den Schenker (62) hinausragender Steg (72) ist, zwischen den und den Schenkel (62) das eine Teil (82) des Aufweitwerkzeugs einführbar ist.
- 14. Federklemme nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Eingriffsbereich im anderen Schenkel (61) aus einer Öffnung (70) zur Aufnahme des anderen Teils (83,84,85) des Aufweitwerkzeugs besteht.
- 15. Federklemme nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (70) zum Eingriff des aus einer Schraube (83,84,85) bestehenden, im unteren Endbereich eine Ringschulter aufweisenden anderen Teils des Aufweitwerkzeugs schlüssellochfÖrmig ausgebildet ist, wobei die Längsachse der schlüssellochförmigen Öffnung (70) in der Einschubrichtung für den Eingriff mit dem von außen zugänglichen Eingriffsbereich (72) verläuft.
- 16. Federklemme nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß der die Öffnung (70) aufweisende Bereich (71) des anderen Schenkels (61) aus diesem Schenkel (61) nach außen verlagert ist.
- 17. Federklemme nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Schenkel (62) zwischen dessen freiem Ende (5) und der Basis (83) sich nach innen in Richtung des anderen Schenkels (61) und der Basis (63) erstreckende Haken (66) vorgesehen sind .
- 18. Federklemme nach einem der Ansprüche 11 bis 17 zur Befestigung eines Schmutzfängerlappens am Kotflügelfalz eines Kraftfahrzeugs, dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen freiem Ende und Eingriffsbereich des anderen Schenkels liegende Bereich in Richtung auf den einen Schenkel abgeknickt ist.
- 19. Federklemme nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der dem abgeknickten Bereich gegenüberliegende Bereich des einen Schenkels in der gleichen Richtung wie der abgeknickte Bereich abgeknickt ist.
- 20. Federklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest Teilbereiche (7,8;9) der Seitenränder der Schenkel (1,2) nach außen gebogen sind.
- 21. Federklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Basis (3) einen im wesentlichen konstanten Krümmungsradius aufweist.
- 22. Federklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die an die Schenkel (I1 ,2') anschließenden Bereiche (20) der Basis einen verhältnismäßig kleinen Krümmungsradius haben und durch einen Bereich (21) mit deutlich größerem Krümmungsradius verbunden sind und daß im Bereich (21) mit deutlich größerem Krümmungsradius eine in der Mittelebene der Federklemme liegende Bohrung (22) vorgesehen ist.
- 23. Federklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die in den Öffnungsbereich hineingebogenen freien Enden (4,5) der Schenkel (1,2) gezahnt ausgebildet sind.
- 24. Federklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß Basis (3) und Schenkel (1,2) einstückig aus Federstahl hergestellt sind.
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