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DE3138445A1 - Federklemme, insbesondere zur befestigung von schmutzfaengern an kraftfahrzeugen - Google Patents

Federklemme, insbesondere zur befestigung von schmutzfaengern an kraftfahrzeugen

Info

Publication number
DE3138445A1
DE3138445A1 DE19813138445 DE3138445A DE3138445A1 DE 3138445 A1 DE3138445 A1 DE 3138445A1 DE 19813138445 DE19813138445 DE 19813138445 DE 3138445 A DE3138445 A DE 3138445A DE 3138445 A1 DE3138445 A1 DE 3138445A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
area
leg
legs
spring clamp
clamp according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19813138445
Other languages
English (en)
Inventor
Knut Arenhold
Walter 2000 Hamburg Koller
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Cona Industrieerzeugnisse Von Hohem Rang 764 GmbH
Original Assignee
ARENHOLD KNUT 2000 HAMBURG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by ARENHOLD KNUT 2000 HAMBURG filed Critical ARENHOLD KNUT 2000 HAMBURG
Priority to DE19813138445 priority Critical patent/DE3138445A1/de
Priority to FR8215964A priority patent/FR2513329B1/fr
Priority to ES1982275551U priority patent/ES275551Y/es
Priority to US06/421,314 priority patent/US4505010A/en
Priority to IT23397/82A priority patent/IT1191015B/it
Priority to GB08227140A priority patent/GB2106583B/en
Priority to ZA827034A priority patent/ZA827034B/xx
Publication of DE3138445A1 publication Critical patent/DE3138445A1/de
Priority to ES1983273957U priority patent/ES273957Y/es
Ceased legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
    • F16B2/00Friction-grip releasable fastenings
    • F16B2/20Clips, i.e. with gripping action effected solely by the inherent resistance to deformation of the material of the fastening
    • F16B2/22Clips, i.e. with gripping action effected solely by the inherent resistance to deformation of the material of the fastening of resilient material, e.g. rubbery material
    • F16B2/24Clips, i.e. with gripping action effected solely by the inherent resistance to deformation of the material of the fastening of resilient material, e.g. rubbery material of metal
    • F16B2/241Clips, i.e. with gripping action effected solely by the inherent resistance to deformation of the material of the fastening of resilient material, e.g. rubbery material of metal of sheet metal
    • F16B2/245Clips, i.e. with gripping action effected solely by the inherent resistance to deformation of the material of the fastening of resilient material, e.g. rubbery material of metal of sheet metal external, i.e. with contracting action
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25BTOOLS OR BENCH DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, FOR FASTENING, CONNECTING, DISENGAGING OR HOLDING
    • B25B31/00Hand tools for applying fasteners
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
    • F16B37/00Nuts or like thread-engaging members
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    • F16B37/041Releasable devices
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Beschreibung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Federklemme, insbesondere zur Befestigung von Schmutzfängern an Kraftfahrzeugen, mit zwei Schenkeln, die über eine Basis miteinander verbunden sind und deren freie Enden den in seiner Größe veränderbaren Öffnungsbereich bilden.
Bei einer bekannten, zur Befestigung eines Schmutzfängers am Kotflügelfalz eines Kraftfahrzeugs dienenden Federklemme dieser Art (DE-GMS 1 965 6o3) sind die freien Enden der Schenkel etwas nach außen aufgebogen, · so daß die Klemme unter Aufweitung der Schenkel über den Kotflügelfalz und den Randbereich des Anpassungsansatzes eines am Kotflügelfalz anliegenden Schmutzfängerlappens geschoben werden können. Infolge der Elastizität der Klemme drücken die aufgeschobenen Schenkel den Schmutzfängerlappen gegen " den Kotflügelfalz, und wenn mehrere Federklemmen am Kotflügelfalz und am Schmutzfängerlappen angreifen, ergibt sich eine gewisse Halterung des Schmutzfängerlappens am Kotflügelfalz.
Die auf diese Weise erzielbare Haltekraft ist jedoch verhältnismäßig gering, weil sich eine derartige Federklemme nur dann überhaupt auf den Kotflügelfalz und den
anliegenden Schmutzfängerlappen aufschieben läßt, wenn die Schenkel an ihren Innenflächen und an ihren freien Enden keine Haken oder Zähne aufweisen, die an sich im aufgeschobenen Zustand das Abrutschen der Klemme bzw. das Herausrutschen des Schmutzfängerlappens aus der Klemme verhindern würden. Darüber hinaus darf die federnde Rückstellkraft der Schenkel nicht zu groß sein, weil sich sonst die Schenkel beim Versuch des Aufschiebens auf den Kotflügelfalz und den am ihm anliegenden Schmutzfänger gar nicht aufweiten würden.
Diese bekannten Federklemmen lösten sich im Gebrauch immer wieder und gingen dadurch verloren, so daß auch die Halterung des Schmutzfängers beeinträchtigt wurde. Aus diesem Grund werden jetzt überlicherweise starre U-förmige Klemmen verwendet, durch die durch ein in einem Schenkel vorhandenes Gewindeloch eine Klemmschraube geschraubt werden kann, die Kotflügelfalz und anliegenden Befestigungsbereich des Schmutzfängerlappens gegen den anderen Schenkel der Klemme preßt. Ferner wurden bisher Klemmen eingesetzt (DE-GMS 1 965 6o3), die aus zwei getrennten Schenkelelementen bestehen, die mit Hilfe einer Schraube und einer Mutter zusammengepreßt werden können, so daß sie den Schmutzfängerlappen am Kotflügelfalz festhalten.
Diese bekannten Klemmen zur Befestigung von Schmutzfängern an Kraftfahrzeugen haben den Nachteil, daß sie eine Schraube benötigen, die entweder Kotflügelfalz und Schmutzfängerlappen gegen den zweiten Schenkel drückt 5 oder die beide Schenkel der Klemme zusammenpreßt, und eine solche Schraube steht zumindest über einen Schenkel der Klemme nach außen vor, und zwar im allgemeinen in Richtung auf das vor dem Schmutzfänger liegende Rad. Dies kann insbesondere bei modernen Kraftfahrzeugen mit verhältnißmäßig kleinem Radausschnitt und weicher Federung dazu führen, daß das vorstehende Schraubenende im Betrieb in Berührung mit dem Reifen kommt. Diese Schwierigkeit läßt sich im allgemeinen auch nicht dadurch beseitigen, daß die Klemme so montiert wird, daß das vorstehende Schraubenende vom Reifen weg, also nach hinten gerichtet ist. Bei einer derartigen Anordnung ist nämlich die Schraube sehr schlecht zugänglich, und die Montage des Schmutzfängers kann dann häufig nur nach Aufbocken des Fahrzeugs und Abnehmen des Rades erfolgen.
Es ist demgegenüber Aufgabe der Erfindung, eine einfach zu montierende, einen festen Halt gebende Federklemme zu schaffen, durch die Schwierigkeiten infolge von im montierten Zustand hervorstehender Schrauben vermieden werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Federklemme der eingangs erwähnten Art erfindungsgemäß derart ausgestaltet, daß die freien Enden der Schenkel in der Schenkelebene liegen oder nach innen in den Öffnungsbereich hineingebogen sind und daß eine Öffnung zum Einbringen eines Aufweitwerkzeugs vorgesehen ist, mit dem durch Abstützung an beiden Schenkeln der Öffnungsbereich vergrößerbar ist. Vorzugsweise sind die freien Enden der Schenkel in den Öffnungsbereich hingebogen und gezahnt ausgebildet.
Bei der erfindungsgemäßen Federklemme erfolgt somit das Spreizen der Schenkel nicht durch das Aufschieben auf das zu klemmende Material, etwa auf den Kotflügelfalz und den an ihm anliegenden Schmutzfängerlappen, sondern vorher durch Verwendung eines Aufweitwerkzeugs, und daher können die freien Enden der Schenkel der Federklemme derart ausgebildet sein, daß sie sich im montierten Zustand beispielsweise mit dem Kotflügelfalz und. ggf. mit dem auf ihm abgelagerten Unterbodenschutz sowie dem Schmutzfängerlappen verkrallen, d.h. die freien Enden der Schenkel brauchen nicht nach außen gekrümmt zu sein, und die Innenflächen der Schenkel müssen auch nicht glatt sein. Dabei kann die Federklemme so aufgebaut werden, daß sie eine sehr starke Klemmkraft ausübt. Ferner läßt sich die Federklemme von einem verhältnismäßig kleinen Öffnungsbe-
reich im ungespreizten Zustand mit Hilfe des Aufweiwerkzeugs verhältnismäßig weit aufspreizen, so daß sie sich über Materialien unterschiedlicher Dicke schieben läßt und diese verklammern kann, d.h. die erfindungsgemäße Klemme ist universell einsetzbar.
Um eine zusätzliche Festlegung des zu klemmenden Materials, etwa des Schmutzfängerlappens zu erreichen, können in mindestens einem Schenkel zwischen dessen freiem Ende und dem Abstützbereich des Aufweitwerkzeugs sich nach innen in Richtung des anderen Schenkels und des Abstützbereiches erstreckende Haken vorgesehen sein, und die Federklemme kann derart montiert werden, daß sich diese Haken im montierten Zustand an der Seite des Schmutzfängerlappens befinden, also im allgemeinen in das Kautschukmaterial des Schmutzfängerlappens eindringen und den Schmutzfängerlappen so mit einer Widerhakenwirkung fest-halten.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung kann in einem Schenkel mindestens ein eine Abstützung bildendes Gewindeloch zur Aufnahme einer als Aufweitwerkzeug dienenden, in Eingriff mit dem anderen Schenkel bringbaren Schraube vorgesehen sein, so daß die Schenkel der Federklemme durch einfaches Einschrauben einer Schraube soweit
gespreizt werden können, daß sich der Öffnungsbereich über das zu klemmende Material, etwa den Kotflügelfalz und den an ihm anliegenden Befestigungsbereich des Schmutzfängerlappens schieben läßt. In dieser aufgeschobenen Stellung braucht dann lediglich die Schraube wieder herausgeschraubt zu werden, um die Schenkel, insbesondere die freien Enden der Schenkel sowie die gegebenenfalls vorhandenen Zähne in Wirkungseingriff zu bringen. Wird als Aufweitwerkzeug eine Flügelschraube oder eine Schraube mit einem am Kopf vorgesehenen, sich radial erstreckenden Hebel verwendet, so kann die Montage der Klemme ohne Einsatz eines zusätzlichen Werkzeugs für die Drehung der Schraube erfolgen.
Wie ohne weiteres klar ist, wird für die Montage von mehreren erfindungsgemäßen Klemmen nur eine einzige Schraube benötigt, während bei den bekannten U-förmigen Klemmen jede Klemme mit einer Schraube versehen sein muß. Dadurch erhält man mit der einen Massenartikel darstellenden Federklemme gemäß der Erfindung eine erhebliche Material- und Kosteneinsparung, die noch dadurch vergrößert wird, daß der Materialbedarf für die erfindungsgemäße Federklemme geringer ist, als für die bisher eingesetzten U-förmigen Klemmen.
Da bei einer Federklemme die Schenkel im allgemeinen eine verhältnismäßig geringe Dicke haben, etwa bei Verwendung von Federstahl eine Materialdicke von 0,8 mm bis 1,2 mm, kann zur Ausbildung des Gewindeloches eine Bohrung vorhanden sein, in deren Randbereich ein radialer Einschnitt vorgesehen ist, wobei der an einer Seite an den Einschnitt anschließende Randbereich etwas nach innen gebogen ist und der Grad dieser Biegung mit dem Abstand vom Einschnitt stetig abnimmt, der nach innen gebogene Randbereich also zumindest einen Teil eines Gewindeganges bildet, mit dem das Gewinde der Schraube in Eingriff gebracht werden kann.
Wenn die Führung der Schraube im Gewindeloch nicht ausreicht, um beim Spreizen der Schenkel eine Kippung der Schraube mit ihrem Schraubenende in Richtung des freien Endes des gewindelochfreien Schenkels zu vermeiden, kann zwischen dem freien Ende des gewindelochfreien Schenkels und dem Auflagebereich des Schraubenendes, angrenzend an diesen Auflagebereich ein Wallbereich vorgesehen sein, der vorzugsweise durch eine kreisförmige Vertiefung des Auflagebereichs gebildet ist. Durch eine kreisförmige Vertiefung wird auch eine Verlagerung des Schraubenendes zu den Seitenrändern des die Vertiefung aufweisenden Schenkels vermieden.
In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung kann in der Basis eine Öffnung zum Einführen eines spateiförmigen Aufweitwerkzeugs vorgesehen sein, das in der eingeführten und verdrehten Stellung an den Innenflächen der Schenkel anliegt und diese spreizt, wobei die Schenkel im Anlagebebereich des spateiförmigen Aufweitwerkzeugs nach innen gerichtete Vorsprünge aufweisen können.
Die vorstehend genannte Aufgabe wird auch mit einer Federklemme mit zwei Schenkeln, die über eine Basis miteinander verbunden sind und deren freie Enden den in seiner Größe veränderbaren Öffnungsbereich bilden, gelöst, wenn diese erfindungsgemäß derart ausgestaltet ist, daß die freien Enden der Schenkel in der Schenkelebene liegen oder nach innen in den Öffnungsbereich hineingebogen sind und daß der eine Schenkel einen von außen zugänglichen Eingriffsbereich für einen Teil eines zweiteiligen Aufweitwerkzeugs und der andere Schenkel einen Eingriffsbereich für das andere, gegenüber dem einen Teil bewegbare Teil des Aufweitwerkszeugs aufweist. Dabei besteht der von außen zugängliche Eingriffsbereich vorzugsweise aus einem das eine Teil des Aufweitwerkzeugs zumindest teilweise umschließenden Abschnitt, etwa einem nach außen über den Schenkel hinausragenden Steg, zwischen den und den Schenkel das eine Teils des Aufweitwerkzeugs einführbar ist.
Bei einer derartigen Federklemme erfolgt das Aufweiten derart, daß der eine Schenkel an einem Teil des Aufweitwerkzeugs festgelegt wird, während der andere Schenkel mit Hilfe des anderen Teils des Aufweitwerkzeugs von dem vom Aufweitwerkzeug gehaltenen Schenkel weggezogen wird.
Bei einer derartigen Federklemme wird zwar ein etwas komplizierteres Aufweitwerkzeug benötigt, das beispielsweise ein U-förmiges Teil aufweist, dessen einer Schenkel in Eingriff mit dem von außen zugänglichen Eingriffsbereich des einen Schenkels gebracht wird, und das als bewegbares Teil einen Hebel oder eine besonders ausgebildete Schraube trägt, doch hat diese Lösung den Vorteil, daß die Federklemme vollständig, d. h. bis zum Anschlag an der Basis auf das zu klemmende Material aufgeschoben werden kann, weil sich im Bereich zwischen den beiden Schenkeln der Federklemme keine Elemente des Aufweitwerkzeugs befinden, wie dies bei Verwendung der vorstehend erwähnten Aufweitwerkzeuge der Fall ist, mit denen auf die Schenkel ein Spreizdruck ausgeübt wird.
Der Eingriffsbereich im anderen Schenkel für den Eingriff des bewegbaren Teils des Aufweitwerkzeugs kann aus einer Öffnung zur Aufnahme dieses Teils des Aufweitwerkzeugs bestehen. Dient die Öffnung zum Eingriff des aus einer
Schraube bestehenden, im unteren Endbereich eine Ringschulter aufweisenden Teils des Aufweitwerkzeuges, so kann die Öffnung schlüssellochförmig ausgebildet sein, wobei die Längsachse der schlüssellochförmigen Öffnung in der Einschubrichtung für den Eingriff mit dem von außen zugänglichen Eingriffsbereich verläuft. Dadurch kann das Aufweitwerkzeug zunächst auf die Federklemme aufgeschoben und dann die Schraube, die ggf. einen Flügelkopf aufweist, soweit in Richtung auf den zugehörigen Schenkel geschraubt werden, daß sie sich durch den weiteren Teil der schlüssellochförmigen Öffnung erstreckt und sich der Bereich eben oberhalb der Ringschulter in diesem Öffnungsbereich befindet. Erfolgt dann ein weiteres Aufschieben des Aufweitwerkzeuges auf die Federklemme, so gelangt die Schraube in den engeren Bereich der schlüssellochförmigen Öffnung, und die Ringschulter greift beim Herausschrauben der Schraube an der Innenseite des Schenkels an und zieht diesen Schenkel vom anderen Schenkel weg, der vom Aufweitwerkzeug in seiner Lage gehalten wird. Es sei erwähnt, daß das Aufschieben des Aufweitwerkzeugs, je nach Ausbildung der Federklemme, von hinten, also von der Basis, oder aber auch von der Seite erfolgen kann.
Um den die Ringschulter aufweisenden Endbereich der Schraube beim Absenken des in Eingriff mit der Schraube
stehenden Schenkels auf das zu klemmende Material nicht am Material festzuklemmen, kann der die Öffnung aufweisende Beneich des Schenkels aus diesem Schenkel nach außen verlagert sein, so daß der die Ringschulter aufweisende Endbereich der Schraube auch im Klemmzustand ohne Schwierigkeiten aus der schlüssellochförmigen Öffnung herauszubewegen ist, um auf diese Weise das ganze Aufweitwerkzeug wieder abzuziehen.
Um den Schenkeln der Federklemme ausreichende Festigkeit zu geben, können zumindest Teilbereiche der Seitenkanten der Schenkel nach außen gebogen sein.
Damit die Federklemme im belasteten Zustand nicht im Bereich der Basis einknickt, ist diese üblicherweise nach außen gekrümmt und kann einen im wesentlichen konstanten Krümmungsradius aufweisen.
Soll jedoch die Federklemme mit ihrer Basis auf die Oberfläche eines Schmutzfängerlappens aufgesetzt werden können, um eine Befestigung an einem falzlosen Fahrzeug zu ermöglichen, wie dies in der DE-AS 23 52 472 beschrieben ist, so können die an die Schenkel anschließenden Bereiche der Basis einen verhältnismäßig kleinen Krümmungsradius haben und durch einen Bereich mit deutlich
größerem Krümmungsradius verbunden sein, so daß der Verbindungsbereich eine nahezu ebene Fläche bildet. Im Bereich mit deutlich größerem Krümmungsradius kann eine auf der Mittelachse der Federklemme liegende Bohrung vorgesehen sein, mit deren Hilfe sich die Federklemme auf dem Schmutzfänger befestigen läßt.
Um die Federklemme bei Verwendung zur Befestigung eines Schmutzfängerlappens am Kotflügelfalz eines Kraftfahrzeugs im montierten Zustand möglichst weit aus dem Radbereich anzuordnen, kann ein Schenkel der Klemme und ggf. beide Schenkel abgeknickt sein, wie dies im wesentlichen in der DE-OS 29 05 753 beschrieben ist.
Vorzugsweise sind Basis und Schenkel der Federklemme einstückig aus Federstahl hergestellt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der schematisch Ausführungsbeispiele zeigenden Figuren näher erläutert.
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Figur 1 zeigt einen Schnitt entlang der Linie I-I aus Figur 2 durch eine Federklemme mit einer als Aufweitwerkzeug dienenden, gestrichelt angedeuteten Schraube.
Figur 2 zeigt eine Ansicht der Klemme aus Figur 1 von rechts.
Figur 3 zeigt einen Schnitt entlang der Linie -III-III aus Figur 1.
Figur 4 zeigt in einer Seitenansicht eine gegenüber der Klemme gemäß Figuren 1 bis 3 etwas abgewandelte Federklemme.
10
Figur 5 zeigt eine Ansicht einer anderen Federklemme von vorn.
Figur 6 zeigt einen Schnitt entlang der Linie VI-VI aus Figur 5, wobei das Aufweitwerkzeug in die Feder
klemme eingesetzt ist.
Figur 7 zeigt eine andere Federklemme zur Befestigung eines Schmutzfängerlappens am Kotflügelfalz im montierten Zustand.
Figuren 8 bis 10 zeigen in Darstellungen entsprechend Figuren 1 bis 3 eine andere Federklemme.
Figur 11 zeigt eine Ansicht eines Aufweitwerkzeugs für eine Federklemme gemäß Figuren 8 bis 10.
Figur 12 zeigt einen Schnitt entlang der Linie XII-XII aus Figur 11.
Figur 13 zeigt vereinfacht die in das Aufweitwerkzeug gemäß Figuren 11 und 12 eingesetze Federklemme gemäß Figuren.8 bis 10.
10
Die in den Figuren 1 bis 3 gezeigte einstückig ausgebildete Federklemme besteht aus bandförmigem Federstahl und hat einen Schenkel 1 und einen Schenkel 2, die über eine nach außen gekrümmte Basis mit im wesentlichen konstanten Krümmungsradius verbunden sind.
Das freie Ende 4 des Schenkels 1 und das freie Ende 5 des Schenkels 2 sind, wie insbesondere Figur 1 zeigt, nach innen gebogen und mit Zähnen versehen. Außerdem sind im Schenkel 2 durch jeweils zwei Einschnitte gebildete, hochgebogene Haken 6 vorhanden. Im Abstand von diesen Haken und näher zur Basis 3 ist in der Mittelebene der Federklemme im Schenkel 2 ein Loch 10 vorgesehen, in dessen Randbereich sich ein Einschnitt 11 erstreckt. Ausgehend
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von einer Seite des Einschnittes ist der Randbereich nach innen gebogen (Figur 1), und zwar derart, daß der Grad der Biegung nach innen am Einschnitt am stärksten ist und dann stetig abnimmt. Dadurch erhält der Randbereich des Loches 10 den Verlauf eines Gewindeganges entsprechend dem Gewinde der in Figur 1 angedeuteten Schraube 13, und diese Schraube kann daher in das Loch 10 eingeschraubt werden.
Gegenüber der Bohrung 10 ist im Schenkel 1 eine Vertiefung 12 eingeformt, in der das Ende der Schraube 13 zur Anlage am Schenkel 1 kommt. Wird daher die Schraube 13 in das Loch 1o eingeschraubt und der Schenkel 1 durch Druck des Schraubenendes in die in Figur 1 gestrichelt angedeuteten angehobenen Stellungen bewegt, so bleibt das Schraubenende in der Vertiefung 12, d.h. die Vertiefung 12 dient zur Führung und Ausrichtung der Schraube 13.
Teile 7,8 des Schenkels 1 und 9 des Schenkels 2 sind nach außen, d.h. in Figur 1 nach oben bzw. unten gebogen und geben den Schenkeln zusätzliche Steifigkeit, so daß die Schenkel selbst sich beim Öffnen der Klemme nicht verformen, sondern die gesamte elastische Verformung im wesentlichen im Bereich der Basis 3 und der Übergangsbereiche von der Basis 3 zu den Schenkeln 1,2 stattfindet.
Soll mittels der dargestellten Federklemme ein Schmutzfängerlappens am Kotflügelfalz eines Kraftfahrzeuges befestigt werden, so wird der Schmutzfängerlappen in bekannter Weise mit dem inneren Randbereich seines Anpassungsansatzes an den Kotflügelfalz angelegt und die Federklemme durch Einschrauben der Schraube 13 so weit geöffnet, daß sich die freien Enden 4,5 der Schenkel 1,2 über den Kotflügelfalz und den Schmutzfängerlappen schieben lassen. Dabei wird im allgemeinen die Federklemme derart ausgerichtet, daß das freie Ende 4 des Schenkels 1 den Kotflügelfalz hintergreift, während das freie Ende 5 des Schenkels 2 sowie die Haken 6 zur Auflage auf der Außenfläche des Befestigungsbereichs des Schmutzfängers kommen. Aus diesem Grund ist auch der Schenkel 2 etwas langer ausgebildet als der Schenkel 1, denn im Bereich des Schmutzfängerlappens steht eine größere Auflagefläche zur Verfügung als die Breite des Kotflügelfalzes. "Ist die Federklemme über den Kotflügelfalz und den Schmutzfängerlappen geschoben, wird die Schraube 13 wieder herausgeschraubt, und der Schmutzfängerlappen durch die Klemmwirkung der Schenkel 1,2 am Kotflügelfalz festgelegt. Sobald sich die Schenkel am Schmutzfängerlappens und am Falz abstützen, läßt sich die Schraube praktisch ohne Widerstand herausdrehen. Selbstverständlich werden im allgemeinen zwei oder mehrere derartiger Klemmen vorgesehen, wo-
bei es sich gezeigt hat, daß bei entsprechender Elastizität und Festigkeit der Federklemmen zwei oder drei derartiger Klemmen im allgemeinen ausreichen, um den Schmutzfängerlappen ohne zusätzliche Befestigungseinrichtungen unverlierbar und unverrückbar am Kotflügelfalz zu halten.
Da die Schraube nach der Montage der Federklemme entfernt wird, die Befestigung also allein durch die schraubenlosen Federklemmen erfolgt, ergibt sich im montierten Zustand des Schmutzfängers kein Überstand in Richtung des Reifens und damit auch nicht die Gefahr von dessen Beschädigung bei starker Durchfederung.
Die in Figur 4 gezeigt Federklemme stimmt weitgehend mit der Federklemme gemäß Figuren 1 bis 3 überein, und gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen sowie zusätzlich mit ' bezeichnet. Im Unterschied zu der Federklemme gemäß Figuren 1 bis 3 hat die Basis der Federklemme gemäß Figur 4 jeweils einen an den Schenkel 11 bzw. 21 anschließenden Bereich 20 mit verhältnismäßig kleinem Krümmungsradius, und diese beiden Bereiche sind durch einen Bereich 21 verbunden, der einen verhältnismäßig großen Krümmungsradius aufweist und auf einen Schmutzfänger aufgesetzt werden kann, wie dies in der vorstehend erwähnten DE-AS 23 52 472 beschrieben ist. Für diese Befestigung
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ist zusätzlich eine Bohrung 22 vorhanden, die sich in der Mittelebene der Klemme befindet und mit deren Hilfe die Federklemme auf den Schmutzfängerlappen aufgeschraubt werden kann.
.
In dem Ausführungsbeispiel gemäß Figuren 5 und 6 sind gleiche Teile wie in dem Ausführungsbeisp.iel gemäß Figuren 1 bis 3 mit gleichen Bezugszeichen und zusätzlich mit " bezeichnet.
Die Federklemme gemäß Figuren 5 und 6 weist, abweichend von dem Ausführungsbeispiel Figuren 1 bis 3, in ihrem Basisbereich 31 , der einen verhältnismäßig großen Krümmungsradius hat und an den Übergangsbereiche 30 zu den Schenkeln 1" und 2" mit verhältnismäßig kleinem Krümmungsradius anschließen, eine rechteckförmige Öffnung 32 auf, deren Lage Figur 5 zu entnehmen ist. In diese Öffnung ist ein spateiförmiges Aufweitwerkzeug 35 einführbar, indem der einzuführende Teil in etwa parallel zum Schenkel 2" gehalten und dann, wenn er eingeführt ist, mit Hilfe des äußeren Griffteils gedreht wird. Infolge dieser Drehung kommt das Aufweitwerkzeug zur Anlage an durch Einschneiden der Schenkel und Herausdrücken gebildeten, nach innen gerichteten Vorsprüngen 33,34 und drückt die Schenkel 1" und 2" auseinander, bis die Stellung gemäß Figur 6 er-
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reicht ist. In dieser maximalen Öffnungsstellung läßt sich die Federklemme wie in Zusammenhang mit dem Ausführungsbeispiel gemäß Figuren 1 bis 3 beschrieben beispielsweise über den Kotflügelfalz und den anliegenden Teil des Schmutzfängerlappens schieben und das Aufweitwerkzeug wieder zurückdrehen, so daß die Federklemme den Schmutzfängerlappen am Kotflügelfalz festlegt. Danach kann das Aufweitwerkzeug aus der Öffnung 32 herausgezogen werden.
in Figur 7 ist schematisch die Befestigung eines Schmutzfängerlappens 56 an einem Kotflügelfalz 55 gezeigt. Der Schmutzfängerlappen besteht, wie in derartigen Fällen üblich, aus einem Lappenhauptkörper und einem sich von diesem nach oben erstreckenden Anpassungsansatz (vgl.
DE-PS 23 42 365, DE-OS 28 51 784), und der Anpassungsansatz wird mit seinem inneren Randbereich zur Anlage am Kotflügelfalz gebracht, um dann an diesem befestigt zu werden.
Zur Befestigung des Schmutzfängerlappens 56 am Kotflügelfalz 55 ist gemäß Figur 7 eine Klemme verwendet, die in ihrem Aufbau im wesentlichen mit der Klemme gemäß Figuren 1 bis 3 übereinstimmt. Abweichend von dieser Federklemme sind jedoch die über die Basis 43 verbundenen Schenkel 41 und 42 etwas abgeknickt, und zwar der Bereich
42' des Schenkels 42 zwischen dem freien Ende 55 des Schenkels und dem Gewindeloch für die im montierten Zustand entfernten Schraube 53 entlang einer benachbart, vorzugsweise unmittelbar benachbart zum Gewindeloch verlaufenden Knicklinie in Richtung auf den Schenkel 41, und der Abschnitt 41' des Schenkels 41 in der gleichen Richtung entlang einer Knicklinie, die zwischen dem freien Ende 44 und der Vertiefung 52 und nahe bei dieser liegt. Infolge dieser Abknickung erstreckt sich der die Basis 43
Ί0 aufweisende hintere Teil der Klemme in Figur 7 nach oben. Da der den Schmutzfängerlappen 56 tragende Kotflügelfalz 55 am Kraftfahrzeug hinter dem Rad liegt, erstreckt sich somit auch der hintere Teil der Klemme vom Rad weg, und es besteht daher nicht die Gefahr, daß es beim starken Durchfedern des Fahrzeugs zu einer Berührung von Rad und Klemme kommt.
Es sei erwähnt, daß selbstverständlich auch die vorstehend bereits beschriebenen Federklemmen zur Befestigung eines Schmutzfängerlappens am Kotflügelfalz in der in Figur 7 angedeuteten Weise benutzt werden können, und daß dies in den meisten Anwendungsfällen auch nicht zu Schwierigkeiten infolge Reifenberührung führen wird, weil die Federklemme keine Schraube mit vorstehenden Bereichen aufweist.
Die in den Figuren 8 bis 10 dargestellte Federklemme hat Schenkel 61 und 62, die über eine einen verhältnismäßig großen Krümmungsradius aufweisende Basis 63 miteinander verbunden sind. Die freien Enden 64,65 der Schenkel 61,62 sind gezahnt und nach innen gekrümmt, also entsprechend dem Ausführungsbeispiel gemäß Figuren 1 bis 3 ausgebildet. In weiterer Übereinstimmung mit dem Ausführungsbeispiel gemäß Figuren 1 bis 3 sind die Seitenränder 67,68,69 der Schenkel 61,62 teilweise nach außen umgebogen, um den Schenkeln ausreichende Steifigkeit zu geben, und im Schenkel 62 sind durch Einschnitte gebildete Haken 66 vorhanden, die zum Schenkel 61 und in Richtung der Basis 63 verlaufen, also im Klemmzustand als Widerhaken dienen.
Im Schenkel 62 ist durch quer zur Längserstreckung des Schenkels verlaufende Einschnitte und Herausbiegen des· zwischen den Einschnitten liegenden Bereiches ein Steg 72 gebildet, während sich im Schenkel 61 eine schlüssellochförmige Öffnung 70 befindet, deren Längsachse in Richtung der Längserstreckung des Schenkels 61 verläuft und deren schmalerer Bereich näher am freien Ende 64 liegt, als der breitere Bereich. Die Umgebung der schlüssellochförmigen Öffnung 70 ist nach außen aus dem Schenkel herausgedrückt, so daß ein sich vom Schenkel 61 zur
Öffnung 70 erstreckender Übergangsbereich 71 gebildet ist.
Um die Federklemme gemäß Figuren 8 bis 10 aufzuspreizen, wird ein Aufweitwerkzeug verwendet, mit dem auf die Schenkel 62 und 61 eine Zugkraft ausgeübt wird. Ein Ausführungsbeispiel für ein derartiges Aufweitwerkzeug ist in den Figuren 11 und 12 gezeigt. Es besteht im wesentlichen aus einem U-förmigen Körper mit Basis 80 und an diese anschließenden Schenkel 81 und 82 sowie aus einer Schraube 83 mit Kopf 84, die in eine Gewindebohrung im Schenkel 81 eingeschraubt ist. Die Schraube 83 weist in ihrem unteren Endbereich eine Ringnut 85 auf, während der zwischen Ringnut 85 und freiem Ende der Schraube 83 liegende Bereich das normale Gewinde der Schraube trägt. Um Schwierigkeiten beim Einschrauben dieser durch die Ringnut 85 modifizierten Schraube zu vermeiden, ist die Breite der Ringnut vorzugsweise größer als die Materialdicke des Schenkels 81, so daß der zwischen freiem Ende der Schraube 83 und Ringnut 85 liegende Gewindeabschnitt beim Einschrauben von der Gewindebohrung im Schenkel 81 freikommt, bevor der zwischen Ringnut 85 und Kopf 84 liegende Gewindeabschnitt der Schraube 83 in Eingriff mit der Gewindebohrung im Schenkel 81 kommt.
Das dargestellte Aufweitwerkzeug kann mit dem freien Ende - seines Schenkels 82 von der Basis 63 der Federklemme her beginnend in den Bereich zwischen Schenkel 62 und Steg 72 geschoben werden, während die Schraube 83 so weit aus dem Gewindeloch im Schenkel 81 herausgeschraubt ist, daß■sie ein solches Aufschieben des U-förmigen Körpers auf die Federklemme nicht behindert. Befindet sich dann die Federklemme in einer solchen Lage, daß das freie Ende der Schraube 83 direkt oberhalb des breiteren Teils der schlüssellochförmigen Öffnung 70 liegt, wird die Schraube 83 weiter in das Gewindeloch im Schenkel 81 eingeschraubt, bis sich die Ringnut 85 im Bereich der Öffnung 70 befindet. In dieser Lage wird das Aufweitwerkzeug noch weiter auf die Federklemme aufgeschoben, und die Ringnut 85 der Schraube 83 gelangt in den engen Bereich der schlüssellochförmigen Öffnung 70. Wird dann die Schraube wieder weiter aus dem Gewindeloch im Schenkel 81 herausgeschraubt, so legt sich die die untere Begrenzung der Ringnut 85 bildende Ringschulter der Schraube 83 an die Unterseite des den engen Bereich der Öffnung 70 begrenzenden Randbereiches an und zieht den Schenkel 61 bei weiterem Drehen der Schraube in Figur 13 nach oben, während der Schenkel 62 durch den Eingriff des Schenkels 82 des U-förmigen Körpers in seiner Lage gehalten wird, d.h. die Federklemme wird durch die von der Schraube 83 auf den
Schenkel 61 ausgeübte Zugkraft aufgeweitet.
Ist eine Größe des Öffnungsbereiches erreicht, die ausreicht, um die freien Enden 64 und 65 der Schenkel der Federklemme über das zu klemmende Material zu schieben, erfolgt dieses Aufschieben, ohne daß die Federklemme vom Aufweitwerkzeug getrennt wird. Dabei kann die Federklemme, wie sich ohne weiteres aus Figur 13 ergibt, bis zur Anlage des zu klemmenden Materials an der Basis 63 aufgeschoben werden, weil sich zwischen den Schenkeln 61,62 der Federklemme keine Teile des Aufweitwerkzeuges befinden. Benutzt man beispielsweise die Federklemme zum Befestigen eines Schmutzfängers am Kotflügelfalz eines Kraftfahrzeugs, so erfolgt die Anbringung im wesentlichen in der in Figur 7 gezeigten Weise. Da die Federklemme jedoch bis zur Anlage an der Basis am Schmutzfänger und Kotflügelfalz aufgeschoben werden kann, ist insgesamt eine wesentlich geringere Länge der Schenkel erforderlich, d.h. es ergibt sich eine deutliche Materialeinsparung.
Ist die gewünschte Lage der Federklemme erreicht, wird die Schraube 83 wieder weiter in das Gewindeloch im Schenkel 81 eingeschraubt, bis die Schenkel 61,62 klemmend auf dem zu haltenden Material aufliegen. In dieser Lage läßt sich dann nach einer geringfügigen weiteren
Drehung den Schraube 81 diese zusammen mit dem U-förmigen Körper wieder in Figur 13 nach links verschieben, bis die Schraube in den breiteren Bereich der Öffnung 70 gelangt. Da die Öffnung 70 infolge des herausgebogenen Übergangsbereiches 71 außerhalb des Bereichs des Schenkels 61 liegt, wird diese Verlagerungsbewegung der Schraube 83 bezüglich des Schenkels 61 auch nicht durch eine Berührung des freien Endes der Schraube 83 mit dem eingeklemmten Material behindert. Nach Erreichen der vorstehend erwähnten Lage kann die Schraube durch weiteres Herausschrauben aus dem Gewindeloch im Schenkel 81 vollständig aus dem Bereich der Öffnung 70 entfernt und der Schenkel 82 des U-förmigen Körpers abgezogen werden. Das Aufweitwerkzeug steht dann zur Montage einer weiteren Federklemme zur Verfügung.
Es sei erwähnt, daß der Steg 72 selbstverständlich nicht durchgehend ausgebildet zu sein braucht, sondern daß es ausreichen kann, lediglich zwei sich aufeinander zu und in Richtung der Mittelachse des Schenkels 62 erstreckende Ansätze vorzusehen, die sich zur Halterung des Schenkels 62 an die Außenseite des Schenkels 82 des U-förmigen Körpers des Aufweitwerkzeugs anlegen. Entsprechend können anstelle einer Öffnung 70 im Schenkel 61 beispielsweise an dessen Außenfläche zwei in etwa parallel verlaufende
Rippen mit abgewinkelten, zueinander gerichteten Oberkanten vorgesehen sein, so daß sich die Ringnut 85 der Schraube 83 in den Bereich dieser Oberkanten schieben läßt und die die untere Begrenzung der Ringnut 85 bildende Ringschulter sich an die Unterseite dieser abgewinkelten Bereiche anlegt, um so in der vorstehend beschriebenen Weise eine aufweitende Zugkraft auf den Schenkel 61 zu übertragen.
Leerseite

Claims (24)

  1. UEXKÜLL & STOLBERG european patent attorneys
    PATENTANWÄLTE
    BESELERSTRASSE 4 ..
    D-2000 HAMBURG 52 DR. J.-D. FRHR. von UEXKÜLL
    DR. ULRICH GRAF STOLBERG DIPL.-ING. JÜRGEN SUCHANTKE DIPL.-ING. ARNULF HUBER
    DR. ALLARD von KAMEKE
    DR. KARL-HEINZ SCHULMEYER
    Knut Arenhold
    Westend 7
    Hamburg 52 September 1981
    (17989)
    Federklemme, insbesondere zur Befestigung von
    Schmutzfängern an Kraftfahrzeugen
    Ansprüche
    Λ.j Federklemme, insbesondere zur Befestigung von Schmutzfängern an Kraftfahrzeugen, mit zwei Schenkeln, die über eine Basis miteinander verbunden sind und deren freie Enden den in seiner Größe veränderbaren Öffnungsbereich bilden, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Enden (4,5) der Schenkel (1,2) in der Schenkelebene liegen oder nach innen in den Öffnungsbereich hineingebogen sind und daß eine Öffnung (10) zum Einbringen eines Aufweitwerkzeugs (13) vorgesehen ist, mit dem durch Abstützung an beiden Schenkeln (1,2) der Öffnungsbereich vergrößert ist.
  2. 2. Federklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Schenkel (2) mindestens ein eine Abstützung bildendes Gewindeloch (10) zur Aufnahme einer als Aufweitwerkzeug dienenden, in Eingriff mit dem anderen Schenkel (1) bringbaren Schraube (13) vorgesehen ist.
  3. 3. Federklemme nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem freien Ende (4) des gewindelochfreien Schenkels (1) und dem Auflagebereich (12) des Schraubenendes, angrenzend an diesen Auflagebereich ein Wallbereich vorgesehen ist.
  4. 4. Federklemme nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Wallbereich durch eine kreisförmige Vertiefung (12) des Auflagebereichs gebildet ist.
  5. 5. Federklemme nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewindeloch durch eine Bohrung (10) gebildet ist, in deren Randbereich ein radialer Einschnitt (11) vorgesehen ist, wobei der an einer Seite an den Einschnitt (11) anschließende Randbereich etwas nach innen gebogen ist und der Grad dieser Biegung mit dem Abstand vom Einschnitt (11) stetig abnimmt.
    : .31.38.U5
  6. 6. Federklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Basis (30,31) eine Öffnung (32) zum Einführen eines spateiförmigen Aufweitwerkzeugs (35) vorgesehen ist, das in der eingeführten und verdrehten Stellung an den Innenflächen der Schenkel (1",2") anliegt und diese spreizt.
  7. 7. Federklemme nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (1",2") im Anlagebereich des spateiförmigen Aufweitwerkzeugs (35) nach innen gerichtete Vorsprünge (33,34) aufweisen.
  8. 8. Federklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Schenkel (2) zwischen dessen freiem Ende (5) und dem Abstützbereich (10) des Aufweitwerkzeugs (13) sich nach innen in Richtung des anderen Schenkels (1) und des Abstützbereiches (10) erstreckende Haken (6) vorgesehen sind.
  9. 9. Federklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 8 zur Befestigung eines Schmutzfängerlappens am Kotflügelfalz eines Kraftfahrzeuges, dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen freiem Ende (45) und Abstützungsbereich liegende Bereich (42') des einen Schenkels (42) in Richtung auf den anderen Schenkel (41) abgeknickt ist.
    -A-
  10. 10. Federklemme nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der dem abgeknickten Bereich (42') gegenüberliegende Bereich (411) des anderen Schenkels (41) in der gleichen Richtung wie der abgeknickte Bereich (42') abgeknickt ist.
  11. 11. Federklemme, insbesondere zur Befestigung von Schmutzfängern an Kraftfahrzeugen, mit zwei Schenkeln, die über eine Basis miteinander verbunden sind und deren freie Enden den in seiner Größe veränderbaren Öffnungsbereich bilden, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Enden (64,65) der Schenkel (61,62) in der Schenkelebene liegen oder nach innen in den Öffnungsbereich hineingebogen sind und daß der eine Schenkel (62) einen von außen zugänglichen Eingriffsbereich (72) für ein Teil (82) eines zweiteiligen Aufweitwerkzeugs und der andere Schenkel (61) einen Eingriffsbereich (70) Sfür das andere, gegenüber dem einen Teil' (82) bewegbare Teil (83,84,85) des Aufweitwerkzeugs aufweist.
  12. 12. Federklemme nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der von außen zugängliche Angriffsbereich (72) aus einem das eine Teil (82) des Aufweitwerkzeugs ( 80,81,82;83,84,85) zumindest teilweise umschließenden Abschnitt besteht.
  13. 13. Federklemme nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der von außen zugängliche Eingriffsbereich ein nach außen über den Schenker (62) hinausragender Steg (72) ist, zwischen den und den Schenkel (62) das eine Teil (82) des Aufweitwerkzeugs einführbar ist.
  14. 14. Federklemme nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Eingriffsbereich im anderen Schenkel (61) aus einer Öffnung (70) zur Aufnahme des anderen Teils (83,84,85) des Aufweitwerkzeugs besteht.
  15. 15. Federklemme nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (70) zum Eingriff des aus einer Schraube (83,84,85) bestehenden, im unteren Endbereich eine Ringschulter aufweisenden anderen Teils des Aufweitwerkzeugs schlüssellochfÖrmig ausgebildet ist, wobei die Längsachse der schlüssellochförmigen Öffnung (70) in der Einschubrichtung für den Eingriff mit dem von außen zugänglichen Eingriffsbereich (72) verläuft.
  16. 16. Federklemme nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß der die Öffnung (70) aufweisende Bereich (71) des anderen Schenkels (61) aus diesem Schenkel (61) nach außen verlagert ist.
  17. 17. Federklemme nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Schenkel (62) zwischen dessen freiem Ende (5) und der Basis (83) sich nach innen in Richtung des anderen Schenkels (61) und der Basis (63) erstreckende Haken (66) vorgesehen sind .
  18. 18. Federklemme nach einem der Ansprüche 11 bis 17 zur Befestigung eines Schmutzfängerlappens am Kotflügelfalz eines Kraftfahrzeugs, dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen freiem Ende und Eingriffsbereich des anderen Schenkels liegende Bereich in Richtung auf den einen Schenkel abgeknickt ist.
  19. 19. Federklemme nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der dem abgeknickten Bereich gegenüberliegende Bereich des einen Schenkels in der gleichen Richtung wie der abgeknickte Bereich abgeknickt ist.
  20. 20. Federklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest Teilbereiche (7,8;9) der Seitenränder der Schenkel (1,2) nach außen gebogen sind.
  21. 21. Federklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Basis (3) einen im wesentlichen konstanten Krümmungsradius aufweist.
  22. 22. Federklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die an die Schenkel (I1 ,2') anschließenden Bereiche (20) der Basis einen verhältnismäßig kleinen Krümmungsradius haben und durch einen Bereich (21) mit deutlich größerem Krümmungsradius verbunden sind und daß im Bereich (21) mit deutlich größerem Krümmungsradius eine in der Mittelebene der Federklemme liegende Bohrung (22) vorgesehen ist.
  23. 23. Federklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die in den Öffnungsbereich hineingebogenen freien Enden (4,5) der Schenkel (1,2) gezahnt ausgebildet sind.
  24. 24. Federklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß Basis (3) und Schenkel (1,2) einstückig aus Federstahl hergestellt sind.
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