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DE3826342A1 - Verbindung zwischen einem betonstahl und einem anzuschliessenden element - Google Patents

Verbindung zwischen einem betonstahl und einem anzuschliessenden element

Info

Publication number
DE3826342A1
DE3826342A1 DE19883826342 DE3826342A DE3826342A1 DE 3826342 A1 DE3826342 A1 DE 3826342A1 DE 19883826342 DE19883826342 DE 19883826342 DE 3826342 A DE3826342 A DE 3826342A DE 3826342 A1 DE3826342 A1 DE 3826342A1
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DE
Germany
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connecting element
reinforcing steel
recess
sleeve
connection according
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19883826342
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English (en)
Inventor
Des Erfinders Auf Nennung Verzicht
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Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE3826342A1 publication Critical patent/DE3826342A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
    • E04C5/00Reinforcing elements, e.g. for concrete; Auxiliary elements therefor
    • E04C5/08Members specially adapted to be used in prestressed constructions
    • E04C5/12Anchoring devices
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
    • E04C5/00Reinforcing elements, e.g. for concrete; Auxiliary elements therefor
    • E04C5/16Auxiliary parts for reinforcements, e.g. connectors, spacers, stirrups
    • E04C5/162Connectors or means for connecting parts for reinforcements
    • E04C5/163Connectors or means for connecting parts for reinforcements the reinforcements running in one single direction
    • E04C5/165Coaxial connection by means of sleeves

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Piles And Underground Anchors (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Verbindung gemäß Ober­ begriff Patentanspruch 1.
In der Bautechnik sind vielfach Verbindungen zwischen den als Armierung für Betonbauteile (z.B. Betonträger, Betondecken, Betonwände usw.) verwendeten Baustählen und daran anzu­ schließenden Anschlußelementen erforderlich, die (Anschluß­ elemente) dann ebenfalls einen wirksamen Teil der Armierung bilden. Ein besonderes Problem besteht hierbei insbesondere bei (z.B. durch wechselnde Lasten) dynamisch belasteten Betonbauteilen oder -bauwerken hinsichtlich der Dauerschwing­ festigkeit einer solchen Verbindung.
Bekannt sind insbesondere auch bei Betonanschlußbewehrungen, d.h. bei Bewehrungen, die im Anschlußbereich zwischen einem zuerst erstellten Betonbauteil und einem anzuschließenden Betonbauteil den Übergangs- bzw. Anschlußbereich zwischen den beiden Betonbauteilen überbrücken, eine Verbindung zwischen zwei Baustählen durch ein gewindehülsenartiges oder -muffen­ artiges Verbindungselement herzustellen, wobei die an ihren miteinander zu verbindenden Enden jeweils mit einem Außen­ gewinde versehenen Bau- bzw. Betonstähle in das gewinde­ hülsenartige oder -muffenartige Verbindungselement einge­ schraubt sind. Diese bekannte Verbindung weist nur eine relativ geringe Dauerschwingfestigkeit, allenfalls in der Größenordnung von 100 N/mm2 auf, was insbesondere bei dynamisch belasteten Betonbauwerken vielfach nicht aus­ reichend ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verbindung aufzuzeigen, mit der bei einfacher Ausbildung und vor allem auch bei der Möglichkeit einer einfachen und unproblemati­ schen Realisierung am Einsatzort (Baustelle) eine weit höhere Festigkeit und dabei insbesondere auch eine weit höhere Dauerschwingfestigkeit erreichbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Verbindung zwischen einem Bau- oder Betonstahl und einem anzuschließenden Anschluß­ element entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Patent­ anspruches 1 ausgebildet.
Das anzuschließende Anschlußelement kann bei der erfindungs­ gemäßen Verbindung ein Element der unterschiedlichsten Art und Funktion sein. So eignet sich die erfindungsgemäße Verbindung beispielsweise zum Verbinden zweier Baustähle, wobei dann einer dieser Baustähle das Anschlußelement bildet. Die erfindungsgemäße Verbindung eignet sich aber u.a. auch zur Verbindung eines Betonstahles mit einem das Anschluß­ element bildenden Kupplungsstück, an welchem dann wenigstens ein weiterer Betonstahl angeschlossen ist usw.
Bei der erfindungsgemäßen Verbindung besteht zwischen dem Betonstahl und dem anzuschließenden Element zur vollen Übertragung der Zugfestigkeit zunächst eine formschlüssige Verbindung. Diese ist durch die Profilierung des Betonstahles und durch die hieran angepaßte Profilierung der das Ende des Betonstahles aufnehmenden Ausnehmung des Verbindungselementes gewährleistet, wobei die entsprechenden Profilierungen z.B. Gewindeabschnitte, gewindeartige Rippen oder Gewindegänge oder aber andere, jeweils eine ausreichend aufgerauhte Fläche liefernde Profilierungen sind. Dadurch, daß bei der er­ findungsgemäßen Verbindung der das Verbindungselement tragende Teil des Anschlußelementes einen Durchmesser bzw. Querschnitt aufweist, der größer ist als der Durchmesser bzw. Querschnitt des Betonstahles und außerdem das Verbindungs­ element radial nach innen gegen das vom Verbindungselement aufgenommene Ende des Betonstahles angepreßt ist, ergibt sich für die erfindungsgemäße Verbindung eine im Vergleich zu bekannten Verbindungen weit höhere Dauerschwingfestigkeit. Dies ist nach einer der Erfindung zugrundeliegenden Er­ kenntnis insbesondere darauf zurückzuführen, daß eine durch die Profilierung des Betonstahls zwangsläufig bedingte Verringerung der Dauerschwingfestigkeit durch das radiale Anpressen des Verbindungselementes gegen das von diesem aufgenommene Ende des Betonstahles kompensiert wird.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unter­ ansprüche.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Seitenansicht und teilweise im Schnitt eine erste Ausführungsform der erfindungs­ gemäßen Verbindung, bei der das an einen Betonstahl anzuschließende Anschlußelement ebenfalls von einem Betonstahl gebildet ist;
Fig. 2 im Längsschnitt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, bei der (Ausführungsform) das an einen Betonstahl anzuschließende Anschlußelement von einer Kupplung zum Verbinden zweier Baustähle gebildet ist;
Fig. 3 in schematischer Darstellung und in Draufsicht eine der Überwurfmuttern der Kupplung nach Fig. 2;
Fig. 4 eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verbindung, bei der (Ausführungsform) das an den Betonstahl anzuschließende Anschlußelement ebenfalls von einem stabförmigen Element oder einem Betonstahl gebildet ist;
Fig. 5 in ähnlicher Darstellung wie Fig. 4 eine vierte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verbindung, bei der (Ausführungsform) das anzuschließende Anschluß­ element wiederum ein zylinder- oder stabförmiges Element ist.
In den Figuren ist 1 ein Betonstahl, der einen kreisförmigen Außenquerschnitt besitzt und zumindest an seinem einen Ende mit einer Profilierung, d.h. mit rippenartigen, ein Außen­ gewinde 3 bildenden Vorsprüngen versehen ist. Das Außen­ gewinde 3 ist entweder ein aufgewalztes Gewinde, welches sich in diesem Fall bevorzugt über die gesamte Länge des Beton­ stahles erstreckt, oder aber das Außengewinde 3 ist durch andere bekannte Techniken, wie Schneiden, Eindrücken bzw. Einpressen zumindest im Bereich des Endes 2 vorgesehen.
Bei der in der Fig. 1 dargestellten Ausführung der erfin­ dungsgemäßen Verbindung ist der Betonstahl 1, der einen Außendurchmesser d, beispielsweise einen Außendurchmesser von 12 mm aufweist, mit seinem einen Ende 2 mit dem einen Ende 4 eines weiteren Betonstahles 5 verbunden, der zumindest im Bereich des Endes 4 ebenfalls einen kreisförmigen Querschnitt mit dem Durchmesser D aufweist und außerdem zumindest im Bereich des Endes 4 mit einem Außengewinde 6 versehen ist. Das Außengewinde 6 ist dabei wiederum entweder ein aufge­ walztes Gewinde, welches sich dann bevorzugt über die gesamte Länge des Betonstahles 5 erstreckt. Das Außengewinde 6 kann aber auch ein auf andere bekannte Weise (Einschneiden, Eindrücken, Einpressen, Einrollen usw.) hergestelltes Gewinde sein. Der Durchmesser D, den der Betonstahl 5 zumindest im Bereich seines Endes 4 aufweist, ist größer als der Durch­ messer d und beträgt beispielsweise 14 mm.
Zum Verbinden der beiden Baustähle 1 und 5 ist bei dieser Ausführungsform ein von einer Muffe 7 aus Stahl gebildetes Verbindungselement vorgesehen. Die Muffe 7 ist im Ursprungs­ zustand als hohlzylinderförmige Hülse mit einer kreis­ zylinderförmigen Mantelfläche und einer beidendig offenen, mit einem Innengewinde versehenen Ausnehmung 8 ausgebildet, wobei (ebenfalls im Ursprungszustand der Muffe 7) die Ausnehmung 8 sowie das dortige Innengewinde einen von Ende zu Ende der Muffe 7 durchgehend gleichbleibenden Querschnitt aufweisen, der bevorzugt etwas kleiner ist als der Quer­ schnitt des mit dem Außengewinde 6 versehenen Endes 4 des Betonstahles 5, d.h. bei der dargestellten Ausführungsform ist das Innengewinde der Muffe 7 ein unterschnittenes M-14-Gewinde.
Zum Herstellen der Verbindung zwischen den beiden Baustählen 1 und 5 wird die Muffe 7 mit einer Teillänge auf das Außen­ gewinde 6 des Betonstahles 5 aufgeschraubt. Anschließend wird das mit dem Außengewinde 3 versehene Ende 2 des Betonstahles 1 von der anderen Seite der Muffe 7 her in den vom Betonstahl 5 nicht eingenommenen Teil der Ausnehmung 8 eingeführt. Mit Hilfe eines entsprechenden Preßwerkzeugs wird dann der vom Betonstahl 1 eingenommene Teil der Muffe 7 unter bleibender Verformung des Materials dieser Muffe allseitig radial nach innen gedrückt, wie dies mit den Pfeilen A der Fig. 1 angedeutet ist, so daß das Innengewinde der Ausnehmung 8 in das Außengewinde 3 des Betonstahles in Eingriff kommt und außerdem die Muffe 7 angepreßt gegen die Umfangsfläche des Betonstahles 1 anliegt. Die hiermit erzielte Verbindung zwischen den Baustählen 1 und 5 zeichnet sich durch eine hohe Festigkeit und dabei insbesondere auch durch eine hohe Dauerschwingfestigkeit aus, die wesentlich größer ist als die Dauerschwingfestigkeit, die mit einer Muffen-Verbindung erreicht werden könnte, bei der die beiden Enden der mit­ einander zu verbindenden Baustähle lediglich in entsprechende Innengewinde einer Verbindungsmuffe eingeschraubt sind.
Die Fig. 2 und 3 zeigen eine Ausführungsform der Erfindung, bei der das an den Betonstahl 1 angeschlossene Anschluß­ element eine Kupplung 9 ist, die mit ihrem in der Fig. 2 unteren Ende 9′ mit dem mit dem Außengewinde 3 versehenen Ende 2 des Betonstahles 1 verbunden ist. Das in der Fig. 2 obere Ende 9′′ der Kupplung 9 kann in gleicher Weise mit dem mit einem Außengewinde 3 versehenen Ende 2 eines weiteren Betonstahls 1′ verbunden werden. Durch entsprechende Aus­ bildung der Kupplung 9 liegen die beiden Baustähle 1 und 1′ dann zumindest im Bereich ihrer Enden 2 achsgleich miteinan­ der sowie achsgleich mit einer Mittel- bzw. Symmetrieachse S der Kupplung 9. Die Kupplung 9 weist ein Mittelstück 10 auf, welches einstückig aus einem mittleren Abschnitt 10′ sowie zwei äußeren Abschnitten 10′′ hergestellt ist. Bei der dargestellten Ausführungsform besitzt der Abschnitt 10′ eine die Symmetrieachse S konzentrisch umschließende kreiszylin­ derförmige Umfangsfläche. Die beiden Abschnitte 10′′ sind jeweils an entgegengesetzten Stirnseiten dieses mittleren Abschnittes gebildet und weisen ebenfalls eine die Symmetrie­ achse S konzentrisch umschließende kreiszylinderförmige Umfangsfläche mit einem Außengewinde 11 auf. Der Durchmesser D, den die Abschnitte 11 besitzen, ist wiederum wesentlich größer als der Außendurchmesser d der Baustähle 1 bzw. 1′. In der Mitte des mittleren Abschnittes 10′ ist eine durch­ gehende, mit ihrer Achse senkrecht zur Symmetrieachse S verlaufende und diese Symmetrieachse schneidende Öffnung 12 vorgesehen, die zum Durchstecken eines Werkzeugs in Form einer als Hebel wirkenden Stange dient. Gegen die dem mittleren Abschnitt 10′ jeweils abgewendete, ebene und senkrecht zur Symmetrieachse S verlaufende Stirnfläche 13 jedes Abschnittes 10′′ liegt eine an ihrer Umfangs- bzw. Mantelfläche 14 kegelstumpfförmig ausgebildete Muffe 15 an, und zwar mit ihrer größeren Stirnseite. Jede Muffe 15 besitzt eine durchgehende Ausnehmung 16 mit Profilierung, z.B. mit Innengewinde, wobei der Querschnitt dieser Ausnehmung bzw. das Innengewinde an den Außendurchmesser d der Baustähle 1 bzw. 1′ bzw. an das dortige Außengewinde 3 angepaßt sind.
Jede Muffe 15 ist bezüglich ihrer Mantelfläche 14 sowie bezüglich ihrer Ausnehmung 16 konzentrisch zur Symmetrieachse S angeordnet und von der Ausnehmung 17 einer Überwurfmutter 18 aufgenommen. Die die Symmetrieachse S mit ihrer als Sechskant ausgebildeten Umfangsfläche 19 konzentrisch umschließende Überwurfmutter 16 ist bezüglich ihrer Aus­ nehmung 17 so ausgebildet, daß diese die Symmetrieachse S ebenfalls konzentrisch umschließende Ausnehmung 17 einen ersten, sich kegelstumpfförmig erweiternden Abschnitt 17′ besitzt, der im wesentlichen die jeweilige Muffe 15 aufnimmt und in ihrer Querschnittsform bzw. in ihrem Querschnitts­ verlauf der Mantelfläche 14 der Muffe 15 angepaßt ist. Im Bereich des dem Mittelstück 9 zugewendeten Endes jeder Überwurfmutter 18 geht die Ausnehmung 17 dann in einen zweiten Abschnitt 17′′ über, der einen mit einem Innengewinde 20 versehenen kreiszylinderförmigen Querschnitt aufweist und insbesondere auch bezüglich des Innengewindes 20 an den Durchmesser D des jeweiligen Abschnittes 10′′ bzw. an das dortige Außengewinde 11 angepaßt und auf letzteres aufge­ schraubt ist. Durch Festziehen der betreffenden Überwurf­ mutter 18 kann dann das in die Ausnehmung 16 der Muffe 15 eingeschraubte Ende 2 des betreffenden Betonstahles 1 bzw. 1′ durch gleichmäßiges, radial nach innen Verformen bzw. Verpressen der Muffe 15 an dieser Muffe und damit an der Kupplung 9 insgesamt festgelegt werden, wodurch sich wiederum eine sehr feste Verbindung zwischen dem Betonstahl 1 bzw. 1′ mit dem anzuschließenden Element, nämlich der Kupplung 9, aber über diese Kupplung 9 auch eine sehr feste Verbindung zwischen den beiden Baustählen 1 und 1′ ergibt, die sich ins­ besondere auch durch eine sehr hohe Dauerschwingfestigkeit (insbesondere auch in bezug auf die mit dem Außengewinde 3 versehenen Enden 2 der Baustähle 1 bzw. 1′) auszeichnet. Zum Festziehen der jeweiligen Überwurfmutter 18 wird ein an der Umfangsfläche 19 bzw. an dem dortigen Sechskant eingreifender Schraubenschlüssel (Gabelschlüssel) verwendet. Das Mittel­ stück 10 wird hierbei mit einem in die Öffnung 12 einge­ führten und als Hebel wirkenden stangenartigen Werkzeug festgehalten.
Um das Zusammenpressen der Muffe 15 beim Festziehen der jeweiligen Überwurfmutter 18 zu ermöglichen, ist diese Muffe 15 wenigstens einmal, bevorzugt jedoch mehrfach in Längs­ richtung geschlitzt, d.h. in der Wandung dieser Muffe 15 sind mehrere, von der Mantelfläche 14 bis in die Ausnehmung 16 reichende und jeweils in einer die Symmetrieachse S ein­ schließenden Ebene liegende Schlitze 21 eingebracht, die bis an die dem Mittelstück 10 abgewendete kleinere Stirnseite jeder Muffe 15 reichen, im Bereich der anderen Stirnseite jeder Muffe 15 jedoch mit einem geringen Abstand von dieser größeren Stirnseite enden. Die Muffe 15 ist somit von mehreren, über Materialstege miteinander verbundenen spann­ backenartigen Segmenten 15′ gebildet. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, die Schlitze 21 von Stirnseite zu Stirn­ seite hin durchgehend auszubilden, so daß in diesem Fall dann anstelle einer einstückigen Muffe 15 mehrere spannbackenartig wirkende Segmente 15′ gebildet sind, die in gleicher Weise wie die Muffe 15 von der Ausnehmung 17 aufgenommen sind und zwischen sich die Ausnehmung 16 bilden. Die mit den Schlitzen 21 versehene Muffe 15 hat gegenüber der Verwendung von einzelnen, völlig voneinander getrennten Segmenten 15′ den Vorteil, daß sich die einstückige Muffe 15 mit den miteinan­ der verbundenen Segmenten 15′ leichter montieren läßt und auch das Einführen des betreffenden Betonstahles 1 bzw. 1′ in die Ausnehmung 16 vereinfacht.
Selbstverständlich ist es bei dieser Ausführungsform auch möglich, die Umfangsfläche des Abschnittes 10′ als Sechskant bzw. Vierkant oder in anderer Weise so auszubilden, daß dort ein Angriff eines Werkzeuges möglich ist.
Die Fig. 4 zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verbindung, die sich von der Ausführungsform nach den Fig. 2 und 3 im wesentlichen nur dadurch unterscheidet, daß anstelle des Mittelstücks 10 als anzuschließendes Element ein stab- oder stangenförmiges Element 22 vorgesehen ist, welches z.B. bereits ein Betonstahl mit dem im Vergleich zum Durchmesser d des Baustahles 1 wesentlich größeren Außendurchmesser D ist. Das Element 22 ist an seinem Ende 23 mit einem Außengewinde 24 versehen, auf welches die Überwurfmutter 18 mit dem Innengewinde 20 aufgeschraubt ist. Die Überwurfmutter 18 nimmt mit ihrer Ausnehmung 17 eine der Muffe 15 entsprechende Muffe 15 a auf, die wiederum die mit dem Innengewinde ver­ sehene Ausnehmung 16 für den Betonstahl 1 besitzt. Die Muffe 15 a ist in gleicher Weise wie die Muffe 15 zur Bildung der Segmente 15′ geschlitzt oder aber anstelle einer einteiligen Muffe 15 a kann auch hier wiederum eine aus getrennten Segmenten 15′ bestehende Klemm- oder Spannbackenanordnung verwendet sein. An dem Ende 23 bzw. an der dortigen Stirn­ seite besitzt das Element 22 noch eine sich kegelstumpfförmig verengende Ausnehmung 25, in die die Muffe 15 a bzw. die einzelnen Segmente 15′ einer entsprechenden Klemmbacken­ anordnung mit einer Teillänge hineinreichen, an der die Muffe 15 a bzw. die Segmente 15 a′ eine an die Ausnehmung 25 an­ gepaßte Umfangsfläche aufweisen. Durch die kegelstumpfförmig ausgebildete Ausnehmung 25 wird ein zusätzliches Anpressen der Segmente 15 a′ an den in die Ausnehmung 16 eingeführten Betonstahl 1 beim Festziehen der Überwurfmutter 18 erreicht.
In der Fig. 5 ist eine Ausführung dargestellt, bei der das an den Betonstahl 1 anzuschließende Element 26 von einem Zylinderstück oder einem Stab mit dem im Vergleich zum Durchmesser d des Betonstahles 1 sehr viel größeren Außen­ durchmesser D gebildet ist. An einem Ende 27 bzw. an der dortigen senkrecht zur Symmetrieachse S des Elementes 26 verlaufenden Stirnfläche ist in das Element 26 eine zu dieser Stirnfläche hin offene, sich kegelstumpfförmig erweiternde Ausnehmung 28 eingebracht, die in ihrer Funktion der Aus­ nehmung 17 der Überwurfmutter 18 der vorbeschriebenen Ausführungen entspricht.
In die Ausnehmung 28 sind zwei Segmente 29 eingesetzt, die eine Klemmbackenanordnung bilden, die in einer die Symmetrie­ achse S einschließenden und senkrecht zur Zeichenebene der Fig. 5 verlaufenden Ebene geteilt ist, wie dies in der Fig. 5 mit dem dortigen Schlitz 30 gezeigt ist.
Mit Abstand von der Stirnseite 27 ist in dem Element 26 noch eine durchgehende, die Symmetrieachse S sowie die Ausnehmung 28 schneidende bzw. mit dieser in Verbindung stehende Öffnung 31 vorgesehen, die mit ihrer Längserstreckung senkrecht zur Symmetrieachse S sowie senkrecht zur Ebene der beiden, die Segmente 29 trennenden Schlitze 30 liegt. Die Ausnehmung 31, die einen rechteckförmigen oder quadratischen Querschnitt besitzt, ist an ihrer in der Fig. 5 oberen und außerhalb der Ausnehmung 28 liegenden Begrenzungsfläche parallel zur Stirnseite 27′ ausgebildet, während die in der Fig. 5 untere Fläche der Ausnehmung 31 einen spitzen Winkel mit einer senkrecht zur Symmetrieachse S verlaufenden Ebene ein­ schließt, so daß sich die Ausnehmung 31 von der in der Fig. 5 linken Seite zu der in dieser Figur rechten Seite des Elementes 26 hin einen sich verkleinernden Querschnitt aufweist, und zwar in bezug auf die parallel zur Symmetrie­ achse S verlaufende Querschnittsachse. Die Segmente 29 bzw. die von diesen Segmenten gebildete, an ihrer Umfangsfläche kegelstumpfförmig ausgebildete Klemmbackenanordnung reicht mit ihrem unteren, den größeren Durchmesser aufweisenden Teil in die Öffnung 31 hinein und liegt dort gegen die Oberseite eines in die Öffnung 31 eingeführten Keiles 32 an. Durch weiteres Einschlagen des Keiles 32 in die Öffnung 31 von der in der Fig. 5 linken Seite her (entsprechend dem Pfeil B) werden die beiden, gegen diesen Keil 32 anliegenden Segmente 29 in der Ausnehmung 28 geringfügig nach oben bewegt, wobei die mit ihrer Außenfläche gegen die Fläche der kegelstumpf­ förmigen Ausnehmung 28 anliegenden Segmente 29 gleichzeitig auch bezogen auf die Symmetrieachse S radial nach innen bewegt werden (Pfeile C), und zwar im Sinne einer Verkleine­ rung des Querschnitts der zwischen den Segmenten 29 ge­ bildeten Ausnehmung 33. Im Bereich der diese Ausnehmung begrenzenden Flächen sind die Segmente 29 mit einer Profilie­ rung, z.B. mit Abschnitten eines Innengewindes versehen. Zum Verbinden des Betonstahles 1 mit dem Element 26 wird dieser Betonstahl mit seinem mit dem Außengewinde 3 versehenen Ende 2 in die Ausnehmung 33 eingebracht. Anschließend werden die Segmente 29 durch Einschlagen des Keiles 32 (Pfeil B) in der vorbeschriebenen Weise radial nach innen bewegt (Pfeile C) und dadurch das Ende 2 des Betonstahles 1 durch Festklemmen zwischen den Segmenten 29 am Element 26 festgelegt.
Die Ausführungen gemäß den Fig. 2-5 haben gegenüber der Ausführung nach Fig. 1 den Vorteil, daß am Verwendungsort mit einfachen, nur ein geringes Gewicht aufweisenden Werkzeugen (Schraubenschlüsseln, als Hebel wirkende Stangen oder Hammer) die Verbindung des jeweiligen Betonstahls mit dem anzuschließenden Element hergestellt werden kann. Da dies auf einfache Weise und ohne ein gefährliches Hantieren mit größeren Gewichten bzw. Massen möglich ist, eignen sich die Ausführungen nach den Fig. 2-5 insbesondere auch dort, wo Verbindungen beispielsweise auf Baustellen in größeren Höhen und/oder unter beengten Verhältnissen hergestellt werden müssen. Besonders vorteilhaft ist hier in bezug auf eine einfache Handhabung die Ausführungsform nach Fig. 5.
Bei allen vorbeschriebenen Ausführungsformen wurde davon ausgegangen, daß die Baustähle 1 bzw. 1′ an den Enden 2 mit einem Außengewinde 3 und die Muffen 15 bzw. 15 a oder die Segmente 15′, 15 a′ bzw. 29 an ihren die Ausnehmung 16 bzw. 30 begrenzenden Flächen mit einem Innengewinde oder Abschnitten (Gewindegängen) eines solchen Gewindes versehen sind. Grundsätzlich ist es bei der Erfindung aber ausreichend, daß die vorgenannten Flächen des Betonstahles 1 bzw. 1′ bzw. der Ausnehmungen 16 und 33 durch entsprechende Profilierung aufgerauht sind.
Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, daß Änderungen sowie Ab­ wandlungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.

Claims (15)

1. Verbindung zwischen einem, einen ersten Durchmesser aufweisenden Betonstahl und einem an diesen Betonstahl anzuschließenden Anschlußelement, bei der (Verbindung) der Betonstahl mit einem mit einer Profilierung versehenen Ende in ein am Anschlußelement vorgesehenes Verbindungs­ element eingreift, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement (5, 9, 22, 26) an seinem das Verbindungs­ element (7, 15, 15′, 15 a, 15 a′, 29) tragenden Teil einen zweiten Durchmesser (D) aufweist, der größer ist als der erste Durchmesser (d) des Betonstahls (1, 1′), und daß das Verbindungselement (7, 15, 15′, 15 a, 15 a′, 29) radial nach innen gegen die Umfangsfläche des von dem Verbindungs­ element umfaßten Betonstahles (1, 1′) angepreßt ist.
2. Verbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement eine Muffe (7) ist, die eine durchgehende, mit einem Innengewinde versehene Bohrung bzw. Ausnehmung aufweist, daß die im ursprünglichen Zustand der Muffe (7) über die gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt aufweisende Bohrung in ihrem Querschnitt an den größeren Durchmesser (D) des Anschluß­ elementes (5) angepaßt ist, welches mit einem Außengewinde in eine Teillänge der Bohrung eingreift, und daß im Bereich einer weiteren Teillänge der Bohrung die Muffe durch Zusammenpressen bleibend radial nach innen verformt ist, so daß im Bereich dieser weiteren Teillänge das Innengewinde gegen das mit dem Profil versehene, in diese weitere Teillänge der Innenbohrung hineinreichende Ende des Betonstahls (1) angepreßt anliegt.
3. Verbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (15, 15′, 15 a, 15 a′, 29) spann­ hülsenartig oder spannbackenartig mit einer mit einer Profilierung oder einem Innengewinde versehenen ersten Ausnehmung (16, 33) zur Aufnahme des profilierten Endes des Betonstahles (1, 1′) ausgebildet ist, und daß Mittel vorgesehen sind, um das spannbackenartige oder spann­ hülsenartige Verbindungselement radial gegen das Ende des Betonstahles (1, 1′) anzupressen.
4. Verbindung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zum Anpressen des spannhülsen- oder spannbackenartigen Verbindungselementes (15, 15′, 15 a, 15 a′) an das Ende des Betonstahles (1, 1′) das Verbindungselement eine Um­ fangsfläche aufweist, die an wenigstens einem Teil schräg zu der Achse (S) der ersten Ausnehmung (16, 33) verläuft, daß das Verbindungselement (15, 15′, 15 a, 15 a′, 29) von einer zweiten, an die Umfangsfläche des Verbindungs­ elementes angepaßten Ausnehmung (17, 28) in einem Teil (18, 27) des Anschlußelementes untergebracht ist, und daß zum Anpressen des Verbindungselementes (15, 15′, 15 a, 15 a′, 29) gegen den Betonstahl (1, 1′) das Verbindungs­ element sowie der die zweite Ausnehmung (17, 28) auf­ weisende Teil relativ zueinander derart bewegbar sind, daß über den schräg zu der Achse (S) der ersten Ausnehmung verlaufenden und gegen die Innenfläche der zweiten Ausnehmung (17, 28) anliegenden Abschnitt der Umfangs­ fläche des Verbindungselementes letzteres radial nach innen gegen das Ende des Betonstahles (1, 1′) angepreßt wird.
5. Verbindung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (15, 15′, 15 a, 15 a′, 29) an seiner Umfangsfläche kegelstumpfförmig ausgebildet ist, und daß die das Verbindungselement aufnehmende zweite Ausnehmung (17, 28) einen sich kegelstumpfförmig verengenden Quer­ schnitt aufweist.
6. Verbindung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (15, 15′, 15 a, 15 a′, 29) sowie die zweite Ausnehmung (17, 28) derart ausgebildet sind, daß sich der Außendurchmesser des Verbindungselementes sowie der Innendurchmesser der zweiten Ausnehmung (17, 28) in Richtung vom Betonstahl (1, 1′) zum Anschlußelement (9, 22, 26) kegelstumpfförmig vergrößert.
7. Verbindung nach einem der Ansprüche 3-6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Verbindungselement von einer Hülse oder Muffe (15, 15 a) gebildet ist, die wenigstens einen Längsschlitz (21) aufweist, der an wenigstens einem Ende der Muffe offen ist und von der Umfangsfläche der Muffe bis in die erste Ausnehmung dieser Muffe hindurchreicht.
8. Verbindung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß bei kegelstumpfförmiger Ausbildung des Verbindungs­ elementes (15, 15′, 15 a, 15 a′) der Längsschlitz (21) an wenigstens derjenigen Seite der das Verbindungselement bildenden Muffe offen ist, an der diese Muffe den kleine­ ren Außendurchmesser besitzt.
9. Verbindung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement durch den wenigstens einen Längsschlitz (21) wenigstens zwei, über einen Material­ abschnitt miteinander verbundene spannbackenartig wirkende Segmente (15′, 15 a′) besitzt.
10. Verbindung nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement von wenigstens zwei, durch Längsschlitze (21, 30) völlig voneinander getrennten, die Ausnehmung für das Ende des Betonstahles (1, 1′) umschließenden spannbackenartigen Segmenten (15′, 15 a′, 29) gebildet ist.
11. Verbindung nach einem der Ansprüche 3-10, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (15, 15′, 15 a, 15 a′) sich mit einem Ende gegen eine Fläche (13, 25) des Anschlußelementes (9, 22) abstützt, und daß der die zweite Ausnehmung (17) aufweisende Teil des Anschluß­ elementes (9, 22) eine mit einem Innengewinde versehene und mit diesem auf ein Außengewinde des Anschlußelementes aufgeschraubte Überwurfmutter (18) ist, wobei die Überwurfmutter (18) im Bereich ihres Innengewindes bzw. ein mit dem zugehörigen Außengewinde versehener Abschnitt (10′′, 23) den im Vergleich zum Betonstahl (1, 1′) größeren Durchmesser (D) aufweisen.
12. Verbindung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Verbindungselement (15 a, 15 a′) mit einem weiteren kegelstumpfförmig ausgebildeten Teil seiner Umfangsfläche an der Innenfläche einer kegelstumpf­ förmigen Öffnung (25) des Anschlußelementes (22) ab­ stützt.
13. Verbindung nach einem der Ansprüche 3-12, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Ausnehmung (28) zur Aufnahme des Verbindungselementes (29) an einem Ende (27) des Anschlußelementes (26) gebildet ist, und daß im Anschlußelement (26) wenigstens ein mit dem Verbindungs­ element (29) zusammenwirkender Teil (32) vorgesehen ist, der beim Einschlagen eine Bewegung des Verbindungs­ elementes (29) in der zweiten Ausnehmung (28) und damit ein Anpressen des Verbindungselementes (29) gegen das Ende des Betonstahls (1, 1′) bewirkt.
14. Verbindung nach einem der Ansprüche 3-13, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement eine Kupplung (9) zum Verbinden wenigstens zweier Baustähle (1, 1′) ist, und daß diese Kupplung (9) an einem Mittelstück (10) wenigstens zwei Verbindungselemente (15, 15′) besitzt.
15. Verbindung nach einem der Ansprüche 3-13, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement (22, 26) ein stabförmiges oder stangenartiges Element mit dem größeren Außendurchmesser (D), beispielsweise ein weiterer Betonstahl ist.
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