DE3826342A1 - Verbindung zwischen einem betonstahl und einem anzuschliessenden element - Google Patents
Verbindung zwischen einem betonstahl und einem anzuschliessenden elementInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Verbindung gemäß Ober
begriff Patentanspruch 1.
In der Bautechnik sind vielfach Verbindungen zwischen den als
Armierung für Betonbauteile (z.B. Betonträger, Betondecken,
Betonwände usw.) verwendeten Baustählen und daran anzu
schließenden Anschlußelementen erforderlich, die (Anschluß
elemente) dann ebenfalls einen wirksamen Teil der Armierung
bilden. Ein besonderes Problem besteht hierbei insbesondere
bei (z.B. durch wechselnde Lasten) dynamisch belasteten
Betonbauteilen oder -bauwerken hinsichtlich der Dauerschwing
festigkeit einer solchen Verbindung.
Bekannt sind insbesondere auch bei Betonanschlußbewehrungen,
d.h. bei Bewehrungen, die im Anschlußbereich zwischen einem
zuerst erstellten Betonbauteil und einem anzuschließenden
Betonbauteil den Übergangs- bzw. Anschlußbereich zwischen den
beiden Betonbauteilen überbrücken, eine Verbindung zwischen
zwei Baustählen durch ein gewindehülsenartiges oder -muffen
artiges Verbindungselement herzustellen, wobei die an ihren
miteinander zu verbindenden Enden jeweils mit einem Außen
gewinde versehenen Bau- bzw. Betonstähle in das gewinde
hülsenartige oder -muffenartige Verbindungselement einge
schraubt sind. Diese bekannte Verbindung weist nur eine
relativ geringe Dauerschwingfestigkeit, allenfalls in der
Größenordnung von 100 N/mm2 auf, was insbesondere bei
dynamisch belasteten Betonbauwerken vielfach nicht aus
reichend ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verbindung
aufzuzeigen, mit der bei einfacher Ausbildung und vor allem
auch bei der Möglichkeit einer einfachen und unproblemati
schen Realisierung am Einsatzort (Baustelle) eine weit höhere
Festigkeit und dabei insbesondere auch eine weit höhere
Dauerschwingfestigkeit erreichbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Verbindung zwischen einem
Bau- oder Betonstahl und einem anzuschließenden Anschluß
element entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Patent
anspruches 1 ausgebildet.
Das anzuschließende Anschlußelement kann bei der erfindungs
gemäßen Verbindung ein Element der unterschiedlichsten Art
und Funktion sein. So eignet sich die erfindungsgemäße
Verbindung beispielsweise zum Verbinden zweier Baustähle,
wobei dann einer dieser Baustähle das Anschlußelement bildet.
Die erfindungsgemäße Verbindung eignet sich aber u.a. auch
zur Verbindung eines Betonstahles mit einem das Anschluß
element bildenden Kupplungsstück, an welchem dann wenigstens
ein weiterer Betonstahl angeschlossen ist usw.
Bei der erfindungsgemäßen Verbindung besteht zwischen dem
Betonstahl und dem anzuschließenden Element zur vollen
Übertragung der Zugfestigkeit zunächst eine formschlüssige
Verbindung. Diese ist durch die Profilierung des Betonstahles
und durch die hieran angepaßte Profilierung der das Ende des
Betonstahles aufnehmenden Ausnehmung des Verbindungselementes
gewährleistet, wobei die entsprechenden Profilierungen z.B.
Gewindeabschnitte, gewindeartige Rippen oder Gewindegänge
oder aber andere, jeweils eine ausreichend aufgerauhte Fläche
liefernde Profilierungen sind. Dadurch, daß bei der er
findungsgemäßen Verbindung der das Verbindungselement
tragende Teil des Anschlußelementes einen Durchmesser bzw.
Querschnitt aufweist, der größer ist als der Durchmesser bzw.
Querschnitt des Betonstahles und außerdem das Verbindungs
element radial nach innen gegen das vom Verbindungselement
aufgenommene Ende des Betonstahles angepreßt ist, ergibt sich
für die erfindungsgemäße Verbindung eine im Vergleich zu
bekannten Verbindungen weit höhere Dauerschwingfestigkeit.
Dies ist nach einer der Erfindung zugrundeliegenden Er
kenntnis insbesondere darauf zurückzuführen, daß eine durch
die Profilierung des Betonstahls zwangsläufig bedingte
Verringerung der Dauerschwingfestigkeit durch das radiale
Anpressen des Verbindungselementes gegen das von diesem
aufgenommene Ende des Betonstahles kompensiert wird.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unter
ansprüche.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Seitenansicht und teilweise im
Schnitt eine erste Ausführungsform der erfindungs
gemäßen Verbindung, bei der das an einen Betonstahl
anzuschließende Anschlußelement ebenfalls von einem
Betonstahl gebildet ist;
Fig. 2 im Längsschnitt eine weitere Ausführungsform der
Erfindung, bei der (Ausführungsform) das an einen
Betonstahl anzuschließende Anschlußelement von einer
Kupplung zum Verbinden zweier Baustähle gebildet ist;
Fig. 3 in schematischer Darstellung und in Draufsicht eine
der Überwurfmuttern der Kupplung nach Fig. 2;
Fig. 4 eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Verbindung, bei der (Ausführungsform) das an den
Betonstahl anzuschließende Anschlußelement ebenfalls
von einem stabförmigen Element oder einem Betonstahl
gebildet ist;
Fig. 5 in ähnlicher Darstellung wie Fig. 4 eine vierte
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verbindung, bei
der (Ausführungsform) das anzuschließende Anschluß
element wiederum ein zylinder- oder stabförmiges
Element ist.
In den Figuren ist 1 ein Betonstahl, der einen kreisförmigen
Außenquerschnitt besitzt und zumindest an seinem einen Ende
mit einer Profilierung, d.h. mit rippenartigen, ein Außen
gewinde 3 bildenden Vorsprüngen versehen ist. Das Außen
gewinde 3 ist entweder ein aufgewalztes Gewinde, welches sich
in diesem Fall bevorzugt über die gesamte Länge des Beton
stahles erstreckt, oder aber das Außengewinde 3 ist durch
andere bekannte Techniken, wie Schneiden, Eindrücken bzw.
Einpressen zumindest im Bereich des Endes 2 vorgesehen.
Bei der in der Fig. 1 dargestellten Ausführung der erfin
dungsgemäßen Verbindung ist der Betonstahl 1, der einen
Außendurchmesser d, beispielsweise einen Außendurchmesser von
12 mm aufweist, mit seinem einen Ende 2 mit dem einen Ende 4
eines weiteren Betonstahles 5 verbunden, der zumindest im
Bereich des Endes 4 ebenfalls einen kreisförmigen Querschnitt
mit dem Durchmesser D aufweist und außerdem zumindest im
Bereich des Endes 4 mit einem Außengewinde 6 versehen ist.
Das Außengewinde 6 ist dabei wiederum entweder ein aufge
walztes Gewinde, welches sich dann bevorzugt über die gesamte
Länge des Betonstahles 5 erstreckt. Das Außengewinde 6 kann
aber auch ein auf andere bekannte Weise (Einschneiden,
Eindrücken, Einpressen, Einrollen usw.) hergestelltes Gewinde
sein. Der Durchmesser D, den der Betonstahl 5 zumindest im
Bereich seines Endes 4 aufweist, ist größer als der Durch
messer d und beträgt beispielsweise 14 mm.
Zum Verbinden der beiden Baustähle 1 und 5 ist bei dieser
Ausführungsform ein von einer Muffe 7 aus Stahl gebildetes
Verbindungselement vorgesehen. Die Muffe 7 ist im Ursprungs
zustand als hohlzylinderförmige Hülse mit einer kreis
zylinderförmigen Mantelfläche und einer beidendig offenen,
mit einem Innengewinde versehenen Ausnehmung 8 ausgebildet,
wobei (ebenfalls im Ursprungszustand der Muffe 7) die
Ausnehmung 8 sowie das dortige Innengewinde einen von Ende zu
Ende der Muffe 7 durchgehend gleichbleibenden Querschnitt
aufweisen, der bevorzugt etwas kleiner ist als der Quer
schnitt des mit dem Außengewinde 6 versehenen Endes 4 des
Betonstahles 5, d.h. bei der dargestellten Ausführungsform
ist das Innengewinde der Muffe 7 ein unterschnittenes
M-14-Gewinde.
Zum Herstellen der Verbindung zwischen den beiden Baustählen
1 und 5 wird die Muffe 7 mit einer Teillänge auf das Außen
gewinde 6 des Betonstahles 5 aufgeschraubt. Anschließend wird
das mit dem Außengewinde 3 versehene Ende 2 des Betonstahles
1 von der anderen Seite der Muffe 7 her in den vom Betonstahl
5 nicht eingenommenen Teil der Ausnehmung 8 eingeführt. Mit
Hilfe eines entsprechenden Preßwerkzeugs wird dann der vom
Betonstahl 1 eingenommene Teil der Muffe 7 unter bleibender
Verformung des Materials dieser Muffe allseitig radial nach
innen gedrückt, wie dies mit den Pfeilen A der Fig. 1
angedeutet ist, so daß das Innengewinde der Ausnehmung 8 in
das Außengewinde 3 des Betonstahles in Eingriff kommt und
außerdem die Muffe 7 angepreßt gegen die Umfangsfläche des
Betonstahles 1 anliegt. Die hiermit erzielte Verbindung
zwischen den Baustählen 1 und 5 zeichnet sich durch eine hohe
Festigkeit und dabei insbesondere auch durch eine hohe
Dauerschwingfestigkeit aus, die wesentlich größer ist als die
Dauerschwingfestigkeit, die mit einer Muffen-Verbindung
erreicht werden könnte, bei der die beiden Enden der mit
einander zu verbindenden Baustähle lediglich in entsprechende
Innengewinde einer Verbindungsmuffe eingeschraubt sind.
Die Fig. 2 und 3 zeigen eine Ausführungsform der Erfindung,
bei der das an den Betonstahl 1 angeschlossene Anschluß
element eine Kupplung 9 ist, die mit ihrem in der Fig. 2
unteren Ende 9′ mit dem mit dem Außengewinde 3 versehenen
Ende 2 des Betonstahles 1 verbunden ist. Das in der Fig. 2
obere Ende 9′′ der Kupplung 9 kann in gleicher Weise mit dem
mit einem Außengewinde 3 versehenen Ende 2 eines weiteren
Betonstahls 1′ verbunden werden. Durch entsprechende Aus
bildung der Kupplung 9 liegen die beiden Baustähle 1 und 1′
dann zumindest im Bereich ihrer Enden 2 achsgleich miteinan
der sowie achsgleich mit einer Mittel- bzw. Symmetrieachse S
der Kupplung 9. Die Kupplung 9 weist ein Mittelstück 10 auf,
welches einstückig aus einem mittleren Abschnitt 10′ sowie
zwei äußeren Abschnitten 10′′ hergestellt ist. Bei der
dargestellten Ausführungsform besitzt der Abschnitt 10′ eine
die Symmetrieachse S konzentrisch umschließende kreiszylin
derförmige Umfangsfläche. Die beiden Abschnitte 10′′ sind
jeweils an entgegengesetzten Stirnseiten dieses mittleren
Abschnittes gebildet und weisen ebenfalls eine die Symmetrie
achse S konzentrisch umschließende kreiszylinderförmige
Umfangsfläche mit einem Außengewinde 11 auf. Der Durchmesser
D, den die Abschnitte 11 besitzen, ist wiederum wesentlich
größer als der Außendurchmesser d der Baustähle 1 bzw. 1′. In
der Mitte des mittleren Abschnittes 10′ ist eine durch
gehende, mit ihrer Achse senkrecht zur Symmetrieachse S
verlaufende und diese Symmetrieachse schneidende Öffnung 12
vorgesehen, die zum Durchstecken eines Werkzeugs in Form
einer als Hebel wirkenden Stange dient. Gegen die dem
mittleren Abschnitt 10′ jeweils abgewendete, ebene und
senkrecht zur Symmetrieachse S verlaufende Stirnfläche 13
jedes Abschnittes 10′′ liegt eine an ihrer Umfangs- bzw.
Mantelfläche 14 kegelstumpfförmig ausgebildete Muffe 15 an,
und zwar mit ihrer größeren Stirnseite. Jede Muffe 15 besitzt
eine durchgehende Ausnehmung 16 mit Profilierung, z.B. mit
Innengewinde, wobei der Querschnitt dieser Ausnehmung bzw.
das Innengewinde an den Außendurchmesser d der Baustähle 1
bzw. 1′ bzw. an das dortige Außengewinde 3 angepaßt sind.
Jede Muffe 15 ist bezüglich ihrer Mantelfläche 14 sowie
bezüglich ihrer Ausnehmung 16 konzentrisch zur Symmetrieachse
S angeordnet und von der Ausnehmung 17 einer Überwurfmutter
18 aufgenommen. Die die Symmetrieachse S mit ihrer als
Sechskant ausgebildeten Umfangsfläche 19 konzentrisch
umschließende Überwurfmutter 16 ist bezüglich ihrer Aus
nehmung 17 so ausgebildet, daß diese die Symmetrieachse S
ebenfalls konzentrisch umschließende Ausnehmung 17 einen
ersten, sich kegelstumpfförmig erweiternden Abschnitt 17′
besitzt, der im wesentlichen die jeweilige Muffe 15 aufnimmt
und in ihrer Querschnittsform bzw. in ihrem Querschnitts
verlauf der Mantelfläche 14 der Muffe 15 angepaßt ist. Im
Bereich des dem Mittelstück 9 zugewendeten Endes jeder
Überwurfmutter 18 geht die Ausnehmung 17 dann in einen
zweiten Abschnitt 17′′ über, der einen mit einem Innengewinde
20 versehenen kreiszylinderförmigen Querschnitt aufweist und
insbesondere auch bezüglich des Innengewindes 20 an den
Durchmesser D des jeweiligen Abschnittes 10′′ bzw. an das
dortige Außengewinde 11 angepaßt und auf letzteres aufge
schraubt ist. Durch Festziehen der betreffenden Überwurf
mutter 18 kann dann das in die Ausnehmung 16 der Muffe 15
eingeschraubte Ende 2 des betreffenden Betonstahles 1 bzw. 1′
durch gleichmäßiges, radial nach innen Verformen bzw.
Verpressen der Muffe 15 an dieser Muffe und damit an der
Kupplung 9 insgesamt festgelegt werden, wodurch sich wiederum
eine sehr feste Verbindung zwischen dem Betonstahl 1 bzw. 1′
mit dem anzuschließenden Element, nämlich der Kupplung 9,
aber über diese Kupplung 9 auch eine sehr feste Verbindung
zwischen den beiden Baustählen 1 und 1′ ergibt, die sich ins
besondere auch durch eine sehr hohe Dauerschwingfestigkeit
(insbesondere auch in bezug auf die mit dem Außengewinde 3
versehenen Enden 2 der Baustähle 1 bzw. 1′) auszeichnet. Zum
Festziehen der jeweiligen Überwurfmutter 18 wird ein an der
Umfangsfläche 19 bzw. an dem dortigen Sechskant eingreifender
Schraubenschlüssel (Gabelschlüssel) verwendet. Das Mittel
stück 10 wird hierbei mit einem in die Öffnung 12 einge
führten und als Hebel wirkenden stangenartigen Werkzeug
festgehalten.
Um das Zusammenpressen der Muffe 15 beim Festziehen der
jeweiligen Überwurfmutter 18 zu ermöglichen, ist diese Muffe
15 wenigstens einmal, bevorzugt jedoch mehrfach in Längs
richtung geschlitzt, d.h. in der Wandung dieser Muffe 15 sind
mehrere, von der Mantelfläche 14 bis in die Ausnehmung 16
reichende und jeweils in einer die Symmetrieachse S ein
schließenden Ebene liegende Schlitze 21 eingebracht, die bis
an die dem Mittelstück 10 abgewendete kleinere Stirnseite
jeder Muffe 15 reichen, im Bereich der anderen Stirnseite
jeder Muffe 15 jedoch mit einem geringen Abstand von dieser
größeren Stirnseite enden. Die Muffe 15 ist somit von
mehreren, über Materialstege miteinander verbundenen spann
backenartigen Segmenten 15′ gebildet. Grundsätzlich ist es
aber auch möglich, die Schlitze 21 von Stirnseite zu Stirn
seite hin durchgehend auszubilden, so daß in diesem Fall dann
anstelle einer einstückigen Muffe 15 mehrere spannbackenartig
wirkende Segmente 15′ gebildet sind, die in gleicher Weise
wie die Muffe 15 von der Ausnehmung 17 aufgenommen sind und
zwischen sich die Ausnehmung 16 bilden. Die mit den Schlitzen
21 versehene Muffe 15 hat gegenüber der Verwendung von
einzelnen, völlig voneinander getrennten Segmenten 15′ den
Vorteil, daß sich die einstückige Muffe 15 mit den miteinan
der verbundenen Segmenten 15′ leichter montieren läßt und
auch das Einführen des betreffenden Betonstahles 1 bzw. 1′ in
die Ausnehmung 16 vereinfacht.
Selbstverständlich ist es bei dieser Ausführungsform auch
möglich, die Umfangsfläche des Abschnittes 10′ als Sechskant
bzw. Vierkant oder in anderer Weise so auszubilden, daß dort
ein Angriff eines Werkzeuges möglich ist.
Die Fig. 4 zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Verbindung, die sich von der Ausführungsform nach den Fig. 2
und 3 im wesentlichen nur dadurch unterscheidet, daß anstelle
des Mittelstücks 10 als anzuschließendes Element ein stab-
oder stangenförmiges Element 22 vorgesehen ist, welches z.B.
bereits ein Betonstahl mit dem im Vergleich zum Durchmesser d
des Baustahles 1 wesentlich größeren Außendurchmesser D ist.
Das Element 22 ist an seinem Ende 23 mit einem Außengewinde
24 versehen, auf welches die Überwurfmutter 18 mit dem
Innengewinde 20 aufgeschraubt ist. Die Überwurfmutter 18
nimmt mit ihrer Ausnehmung 17 eine der Muffe 15 entsprechende
Muffe 15 a auf, die wiederum die mit dem Innengewinde ver
sehene Ausnehmung 16 für den Betonstahl 1 besitzt. Die Muffe
15 a ist in gleicher Weise wie die Muffe 15 zur Bildung der
Segmente 15′ geschlitzt oder aber anstelle einer einteiligen
Muffe 15 a kann auch hier wiederum eine aus getrennten
Segmenten 15′ bestehende Klemm- oder Spannbackenanordnung
verwendet sein. An dem Ende 23 bzw. an der dortigen Stirn
seite besitzt das Element 22 noch eine sich kegelstumpfförmig
verengende Ausnehmung 25, in die die Muffe 15 a bzw. die
einzelnen Segmente 15′ einer entsprechenden Klemmbacken
anordnung mit einer Teillänge hineinreichen, an der die Muffe
15 a bzw. die Segmente 15 a′ eine an die Ausnehmung 25 an
gepaßte Umfangsfläche aufweisen. Durch die kegelstumpfförmig
ausgebildete Ausnehmung 25 wird ein zusätzliches Anpressen
der Segmente 15 a′ an den in die Ausnehmung 16 eingeführten
Betonstahl 1 beim Festziehen der Überwurfmutter 18 erreicht.
In der Fig. 5 ist eine Ausführung dargestellt, bei der das an
den Betonstahl 1 anzuschließende Element 26 von einem
Zylinderstück oder einem Stab mit dem im Vergleich zum
Durchmesser d des Betonstahles 1 sehr viel größeren Außen
durchmesser D gebildet ist. An einem Ende 27 bzw. an der
dortigen senkrecht zur Symmetrieachse S des Elementes 26
verlaufenden Stirnfläche ist in das Element 26 eine zu dieser
Stirnfläche hin offene, sich kegelstumpfförmig erweiternde
Ausnehmung 28 eingebracht, die in ihrer Funktion der Aus
nehmung 17 der Überwurfmutter 18 der vorbeschriebenen
Ausführungen entspricht.
In die Ausnehmung 28 sind zwei Segmente 29 eingesetzt, die
eine Klemmbackenanordnung bilden, die in einer die Symmetrie
achse S einschließenden und senkrecht zur Zeichenebene der
Fig. 5 verlaufenden Ebene geteilt ist, wie dies in der Fig. 5
mit dem dortigen Schlitz 30 gezeigt ist.
Mit Abstand von der Stirnseite 27 ist in dem Element 26 noch
eine durchgehende, die Symmetrieachse S sowie die Ausnehmung
28 schneidende bzw. mit dieser in Verbindung stehende Öffnung
31 vorgesehen, die mit ihrer Längserstreckung senkrecht zur
Symmetrieachse S sowie senkrecht zur Ebene der beiden, die
Segmente 29 trennenden Schlitze 30 liegt. Die Ausnehmung 31,
die einen rechteckförmigen oder quadratischen Querschnitt
besitzt, ist an ihrer in der Fig. 5 oberen und außerhalb der
Ausnehmung 28 liegenden Begrenzungsfläche parallel zur
Stirnseite 27′ ausgebildet, während die in der Fig. 5 untere
Fläche der Ausnehmung 31 einen spitzen Winkel mit einer
senkrecht zur Symmetrieachse S verlaufenden Ebene ein
schließt, so daß sich die Ausnehmung 31 von der in der Fig. 5
linken Seite zu der in dieser Figur rechten Seite des
Elementes 26 hin einen sich verkleinernden Querschnitt
aufweist, und zwar in bezug auf die parallel zur Symmetrie
achse S verlaufende Querschnittsachse. Die Segmente 29 bzw.
die von diesen Segmenten gebildete, an ihrer Umfangsfläche
kegelstumpfförmig ausgebildete Klemmbackenanordnung reicht
mit ihrem unteren, den größeren Durchmesser aufweisenden Teil
in die Öffnung 31 hinein und liegt dort gegen die Oberseite
eines in die Öffnung 31 eingeführten Keiles 32 an. Durch
weiteres Einschlagen des Keiles 32 in die Öffnung 31 von der
in der Fig. 5 linken Seite her (entsprechend dem Pfeil B)
werden die beiden, gegen diesen Keil 32 anliegenden Segmente
29 in der Ausnehmung 28 geringfügig nach oben bewegt, wobei
die mit ihrer Außenfläche gegen die Fläche der kegelstumpf
förmigen Ausnehmung 28 anliegenden Segmente 29 gleichzeitig
auch bezogen auf die Symmetrieachse S radial nach innen
bewegt werden (Pfeile C), und zwar im Sinne einer Verkleine
rung des Querschnitts der zwischen den Segmenten 29 ge
bildeten Ausnehmung 33. Im Bereich der diese Ausnehmung
begrenzenden Flächen sind die Segmente 29 mit einer Profilie
rung, z.B. mit Abschnitten eines Innengewindes versehen. Zum
Verbinden des Betonstahles 1 mit dem Element 26 wird dieser
Betonstahl mit seinem mit dem Außengewinde 3 versehenen Ende
2 in die Ausnehmung 33 eingebracht. Anschließend werden die
Segmente 29 durch Einschlagen des Keiles 32 (Pfeil B) in der
vorbeschriebenen Weise radial nach innen bewegt (Pfeile C)
und dadurch das Ende 2 des Betonstahles 1 durch Festklemmen
zwischen den Segmenten 29 am Element 26 festgelegt.
Die Ausführungen gemäß den Fig. 2-5 haben gegenüber der
Ausführung nach Fig. 1 den Vorteil, daß am Verwendungsort mit
einfachen, nur ein geringes Gewicht aufweisenden Werkzeugen
(Schraubenschlüsseln, als Hebel wirkende Stangen oder
Hammer) die Verbindung des jeweiligen Betonstahls mit dem
anzuschließenden Element hergestellt werden kann. Da dies auf
einfache Weise und ohne ein gefährliches Hantieren mit
größeren Gewichten bzw. Massen möglich ist, eignen sich die
Ausführungen nach den Fig. 2-5 insbesondere auch dort, wo
Verbindungen beispielsweise auf Baustellen in größeren Höhen
und/oder unter beengten Verhältnissen hergestellt werden
müssen. Besonders vorteilhaft ist hier in bezug auf eine
einfache Handhabung die Ausführungsform nach Fig. 5.
Bei allen vorbeschriebenen Ausführungsformen wurde davon
ausgegangen, daß die Baustähle 1 bzw. 1′ an den Enden 2 mit
einem Außengewinde 3 und die Muffen 15 bzw. 15 a oder die
Segmente 15′, 15 a′ bzw. 29 an ihren die Ausnehmung 16 bzw. 30
begrenzenden Flächen mit einem Innengewinde oder Abschnitten
(Gewindegängen) eines solchen Gewindes versehen sind.
Grundsätzlich ist es bei der Erfindung aber ausreichend, daß
die vorgenannten Flächen des Betonstahles 1 bzw. 1′ bzw. der
Ausnehmungen 16 und 33 durch entsprechende Profilierung
aufgerauht sind.
Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen
beschrieben. Es versteht sich, daß Änderungen sowie Ab
wandlungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Erfindung
zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
Claims (15)
1. Verbindung zwischen einem, einen ersten Durchmesser
aufweisenden Betonstahl und einem an diesen Betonstahl
anzuschließenden Anschlußelement, bei der (Verbindung) der
Betonstahl mit einem mit einer Profilierung versehenen
Ende in ein am Anschlußelement vorgesehenes Verbindungs
element eingreift, dadurch gekennzeichnet, daß das
Anschlußelement (5, 9, 22, 26) an seinem das Verbindungs
element (7, 15, 15′, 15 a, 15 a′, 29) tragenden Teil einen
zweiten Durchmesser (D) aufweist, der größer ist als der
erste Durchmesser (d) des Betonstahls (1, 1′), und daß das
Verbindungselement (7, 15, 15′, 15 a, 15 a′, 29) radial nach
innen gegen die Umfangsfläche des von dem Verbindungs
element umfaßten Betonstahles (1, 1′) angepreßt ist.
2. Verbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verbindungselement eine Muffe (7) ist, die eine
durchgehende, mit einem Innengewinde versehene Bohrung
bzw. Ausnehmung aufweist, daß die im ursprünglichen
Zustand der Muffe (7) über die gesamte Länge einen
gleichbleibenden Querschnitt aufweisende Bohrung in ihrem
Querschnitt an den größeren Durchmesser (D) des Anschluß
elementes (5) angepaßt ist, welches mit einem Außengewinde
in eine Teillänge der Bohrung eingreift, und daß im
Bereich einer weiteren Teillänge der Bohrung die Muffe
durch Zusammenpressen bleibend radial nach innen verformt
ist, so daß im Bereich dieser weiteren Teillänge das
Innengewinde gegen das mit dem Profil versehene, in diese
weitere Teillänge der Innenbohrung hineinreichende Ende
des Betonstahls (1) angepreßt anliegt.
3. Verbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verbindungselement (15, 15′, 15 a, 15 a′, 29) spann
hülsenartig oder spannbackenartig mit einer mit einer
Profilierung oder einem Innengewinde versehenen ersten
Ausnehmung (16, 33) zur Aufnahme des profilierten Endes
des Betonstahles (1, 1′) ausgebildet ist, und daß Mittel
vorgesehen sind, um das spannbackenartige oder spann
hülsenartige Verbindungselement radial gegen das Ende des
Betonstahles (1, 1′) anzupressen.
4. Verbindung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
zum Anpressen des spannhülsen- oder spannbackenartigen
Verbindungselementes (15, 15′, 15 a, 15 a′) an das Ende des
Betonstahles (1, 1′) das Verbindungselement eine Um
fangsfläche aufweist, die an wenigstens einem Teil schräg
zu der Achse (S) der ersten Ausnehmung (16, 33) verläuft,
daß das Verbindungselement (15, 15′, 15 a, 15 a′, 29) von
einer zweiten, an die Umfangsfläche des Verbindungs
elementes angepaßten Ausnehmung (17, 28) in einem Teil
(18, 27) des Anschlußelementes untergebracht ist, und daß
zum Anpressen des Verbindungselementes (15, 15′, 15 a,
15 a′, 29) gegen den Betonstahl (1, 1′) das Verbindungs
element sowie der die zweite Ausnehmung (17, 28) auf
weisende Teil relativ zueinander derart bewegbar sind, daß
über den schräg zu der Achse (S) der ersten Ausnehmung
verlaufenden und gegen die Innenfläche der zweiten
Ausnehmung (17, 28) anliegenden Abschnitt der Umfangs
fläche des Verbindungselementes letzteres radial nach
innen gegen das Ende des Betonstahles (1, 1′) angepreßt
wird.
5. Verbindung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verbindungselement (15, 15′, 15 a, 15 a′, 29) an seiner
Umfangsfläche kegelstumpfförmig ausgebildet ist, und daß
die das Verbindungselement aufnehmende zweite Ausnehmung
(17, 28) einen sich kegelstumpfförmig verengenden Quer
schnitt aufweist.
6. Verbindung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verbindungselement (15, 15′, 15 a, 15 a′, 29) sowie die
zweite Ausnehmung (17, 28) derart ausgebildet sind, daß
sich der Außendurchmesser des Verbindungselementes sowie
der Innendurchmesser der zweiten Ausnehmung (17, 28) in
Richtung vom Betonstahl (1, 1′) zum Anschlußelement (9,
22, 26) kegelstumpfförmig vergrößert.
7. Verbindung nach einem der Ansprüche 3-6, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Verbindungselement von einer Hülse oder
Muffe (15, 15 a) gebildet ist, die wenigstens einen
Längsschlitz (21) aufweist, der an wenigstens einem Ende
der Muffe offen ist und von der Umfangsfläche der Muffe bis
in die erste Ausnehmung dieser Muffe hindurchreicht.
8. Verbindung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
bei kegelstumpfförmiger Ausbildung des Verbindungs
elementes (15, 15′, 15 a, 15 a′) der Längsschlitz (21) an
wenigstens derjenigen Seite der das Verbindungselement
bildenden Muffe offen ist, an der diese Muffe den kleine
ren Außendurchmesser besitzt.
9. Verbindung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbindungselement durch den wenigstens einen
Längsschlitz (21) wenigstens zwei, über einen Material
abschnitt miteinander verbundene spannbackenartig wirkende
Segmente (15′, 15 a′) besitzt.
10. Verbindung nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verbindungselement von wenigstens
zwei, durch Längsschlitze (21, 30) völlig voneinander
getrennten, die Ausnehmung für das Ende des Betonstahles
(1, 1′) umschließenden spannbackenartigen Segmenten (15′,
15 a′, 29) gebildet ist.
11. Verbindung nach einem der Ansprüche 3-10, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (15, 15′, 15 a,
15 a′) sich mit einem Ende gegen eine Fläche (13, 25) des
Anschlußelementes (9, 22) abstützt, und daß der die
zweite Ausnehmung (17) aufweisende Teil des Anschluß
elementes (9, 22) eine mit einem Innengewinde versehene
und mit diesem auf ein Außengewinde des Anschlußelementes
aufgeschraubte Überwurfmutter (18) ist, wobei die
Überwurfmutter (18) im Bereich ihres Innengewindes bzw.
ein mit dem zugehörigen Außengewinde versehener Abschnitt
(10′′, 23) den im Vergleich zum Betonstahl (1, 1′)
größeren Durchmesser (D) aufweisen.
12. Verbindung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
sich das Verbindungselement (15 a, 15 a′) mit einem
weiteren kegelstumpfförmig ausgebildeten Teil seiner
Umfangsfläche an der Innenfläche einer kegelstumpf
förmigen Öffnung (25) des Anschlußelementes (22) ab
stützt.
13. Verbindung nach einem der Ansprüche 3-12, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Ausnehmung (28) zur
Aufnahme des Verbindungselementes (29) an einem Ende (27)
des Anschlußelementes (26) gebildet ist, und daß im
Anschlußelement (26) wenigstens ein mit dem Verbindungs
element (29) zusammenwirkender Teil (32) vorgesehen ist,
der beim Einschlagen eine Bewegung des Verbindungs
elementes (29) in der zweiten Ausnehmung (28) und damit
ein Anpressen des Verbindungselementes (29) gegen das
Ende des Betonstahls (1, 1′) bewirkt.
14. Verbindung nach einem der Ansprüche 3-13, dadurch
gekennzeichnet, daß das Anschlußelement eine Kupplung (9)
zum Verbinden wenigstens zweier Baustähle (1, 1′) ist,
und daß diese Kupplung (9) an einem Mittelstück (10)
wenigstens zwei Verbindungselemente (15, 15′) besitzt.
15. Verbindung nach einem der Ansprüche 3-13, dadurch
gekennzeichnet, daß das Anschlußelement (22, 26) ein
stabförmiges oder stangenartiges Element mit dem größeren
Außendurchmesser (D), beispielsweise ein weiterer
Betonstahl ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883826342 DE3826342A1 (de) | 1988-08-03 | 1988-08-03 | Verbindung zwischen einem betonstahl und einem anzuschliessenden element |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883826342 DE3826342A1 (de) | 1988-08-03 | 1988-08-03 | Verbindung zwischen einem betonstahl und einem anzuschliessenden element |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3826342A1 true DE3826342A1 (de) | 1990-02-08 |
Family
ID=6360144
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE19883826342 Withdrawn DE3826342A1 (de) | 1988-08-03 | 1988-08-03 | Verbindung zwischen einem betonstahl und einem anzuschliessenden element |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3826342A1 (de) |
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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DE102015108873A1 (de) | 2015-06-04 | 2016-12-08 | Jürgen Hinrichsen | Rückhaltesystem an Verkehrswegen |
-
1988
- 1988-08-03 DE DE19883826342 patent/DE3826342A1/de not_active Withdrawn
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