DE19902461A1 - Mutter mit T-förmigem Querschnitt - Google Patents
Mutter mit T-förmigem QuerschnittInfo
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Abstract
Eine Mutter mit T-förmigem Querschnitt (im weiteren als T-Mutter bezeichnet), umfaßt einen Schaftteil 2 sowie einen Flanschteil 33, welcher von einem ersten Ende des Schaftteiles 2 nach außen vorsteht, und der Schaftteil 2 umfaßt eine Stufe 3, die an einer Zwischenposition in dessen axialer Richtung entlang des gesamten Umfanges vorgesehen ist, und eine vordere Endseite des zylindrischen Bereiches 4 mit einer hohlzylindrischen Form ist zwischen dem anderen Ende des Schaftteiles 2 der Stufe 3 angeordnet, und eine untere Endseite des vergrößerten zylindrischen Bereiches 5 hat Innen- und Außendurchmesser, die größer sind als die der unteren Endseite des zylindrischen Bereiches 4. Die vordere Endseite des zylindrischen Bereiches 4 umfaßt einen vorbestimmten aufspreizbaren Bereich 34, welcher über eine vorgeschriebene Länge vom anderen Ende aus gebildet ist, und einen Innengewindebereich 35 in einem Abschnitt, welcher näher zur Stufe 3 als zum vorbestimmten aufspreizbaren Bereich 34 liegt. Entsprechend dieser Struktur kann die Länge der vorderen Endseite des hohlzylindrischen Bereiches einschließlich des Innengewindebereiches relativ vermindert werden, und dadurch braucht die Länge des Innengewindebereiches nicht über das notwendige Maß vergrößert werden, sondern sie kann auf einen Mindestwert festgesetzt werden, welcher mit einer Norm, z. B. dem ISO-Standard, übereinstimmt, selbst wenn das Schaftteil eine große Länge aufweist. Dadurch ist beim Schritt des Gewindeschneidens ...
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Mutter mit T-förmigem Querschnitt (im
folgenden als T-Mutter bezeichnet) mit einem Muttergewinde, das am inneren
Umfang eines hohlen Schaftteiles angeordnet ist, und einem Flanschteil, welches
sich an einem Ende des Schaftteiles nach außen erstreckt, und insbesondere eine
T-Nietmutter, die einen aufspreizbaren Bereich an einem Ende des Schaftteiles,
welches dem Flanschteil gegenüberliegt, besitzt.
Aus den US-Patenten 5 238 344 und 5 348 432 sind z. B. T-Muttern bekannt, die
einen dünnen aufspreizbaren Bereich an ihrem Schaftteil aufweisen. Die Fig.
14A und 14B zeigen eine T-Mutter 11, die im US-Patent 5 238 344 beschrieben
ist, und welche integral durch Ausführung einer Blechbearbeitung bei einem
Stahlblech gebildet ist, und einen Schaftteil 12 sowie einen Flanschteil 13 auf
weist, welcher vom ersten Ende des Schaftteiles 12 nach außen vorsteht.
Der Schaftteil 12 besitzt einen hohlzylindrische Form mit einheitlichem Außen
durchinesser und weist einen vorbestimmten aufspreizbaren Bereich 14 an einem
dem ersten Ende gegenüberliegenden zweiten Ende auf, während ein Innen
gewindebereich 15a an der peripheren Innenfläche eines Innengewindebereiches
15, außer im vorbestimmten aufspreizbaren Bereich 14, angeformt ist. Der vor
bestimmte aufspreizbare Bereich 14 hat eine geringere Dicke als der für den
Innengewindebereich 15 vorgesehene Bereich. Dadurch kann der Schaftteil 12
zur Bildung des Innengewindes 15a sowohl von der Seite des ersten Endes als
auch der des zweiten Endes bearbeitet werden.
Der Flanschteil 13 ist mit zwei Klauen 16 versehen, welche durch teilweises Ein
drücken der äußeren peripheren Kante des Flanschteiles 13 gebildet sind, um
zum zweiten Ende des Schaftteiles 12, einander um 180° gegenüberliegend, vor
zustehen. Nuten 17, die eine im wesentlichen halbkreisförmige Gestalt haben,
verbleiben an der peripheren Außenkante des Flanschteiles 13 infolge dieser
Formung der Klauen 16.
Die T-Mutter 11 wird verwendet, wie dies z. B. in Fig. 16A dargestellt ist. Wie
mit Bezug auf Fig. 16A erkennbar ist, wird der Schaftteil 12 zuerst in ein
Objekt 19 aus Kunststoffmaterial oder Holz, welches zuvor mit einer Durch
gangsbohrung 18 versehen wurde, so eingefügt, daß der vorbestimmte aufspreiz
bare Bereich 14 in diesem Stadium mit einer Aufspreizeinrichtung aufgespreizt
wird, und einen aufgespreizten Bereich 14a auf der Oberfläche des Objektes 19
bildet. Gleichzeitig graben sich Klauen 16 in die andere Oberfläche des Objektes
19 ein. Dadurch wird die T-Mutter 11 mit dem Objekt 19 vollständig verbunden.
Die Fig. 15A und 15B zeigen eine T-Mutter 31, wie sie im US-Patent 5 348
432 dargestellt ist, welche integral durch Blechverformung eines Stahlbleches,
z. B. ähnlich der zuvor erwähnten T-Mutter 11, hergestellt wird, und einen
Schaftteil 32 sowie einen Flanschteil 33, welcher von einem ersten Ende des
Schaftteiles 32 nach außen vorsteht, umfaßt. Die T-Mutter 31 besitzt einen
Innengewindebereich 35, welcher mit einem Innengewinde 36 und einem vor
bestimmten aufspreizbaren Bereich 34 am inneren Umfang des Schaftteiles 32
versehen ist. Diese T-Mutter 31 unterscheidet sich von der Struktur der
T-Mutter 11 insofern, daß die beiden Paare von Klauen 37, 38, 39 und 40 sich vom
ersten Ende zu einem zweiten Ende, welches am äußeren Umfang des Flansch
teiles 33 angeordnet ist, erstrecken, und sich in diametraler Richtung des
Flanschteiles 33 einander gegenüberliegen, wobei der Flanschteil 33 insgesamt
eine im wesentlichen achteckige Form aufweist.
Eine solche T-Mutter 31, welche problemlos entlang einer Zuführungsstrecke
einer Mutterbefestigungseinrichtung zur Befestigung derselben an einem Objekt
automatisch zugeführt werden kann, wird allgemein als "Magazinzufüh
rungs-T-Mutter" bezeichnet. So beschreibt z. B. das GB-Patent 1 157 734 eine typische
Magazinzuführungs-T-Mutter im Detail.
Fig. 15B zeigt die zuvor erwähnte Zuführungsstrecke 43 mit Strich-Punkt-Li
nien. Die Zuführungsstrecke 43 umfaßt ein Paar von Führungsschienen 44
und 45 mit C-förmigen Querschnitten, welche symmetrisch, einander gegen
überliegend angeordnet sind. Die Führungsschienen 44 und 45 nehmen den
Flanschteil 33 auf, während die Klauen 37 bis 40 dazwischen angeordnet werden,
um die T-Mutter 31 entlang der Zuführungsstrecke 43 in der zuvor be
schriebenen Stellung zuzuführen. Die Zuführungsstrecke 43 ist oft gekrümmt
(der gekrümmte Bereich ist nicht dargestellt), um die T-Mutter 31 in der ge
wünschten Stellung und unter Ausrichtung des Schaftteiles 32 in eine Bohrung
einzubringen, die an einem Objekt (nicht dargestellt) vorgesehen ist.
Diese T-Mutter 31 wird in einer Weise verwendet, welche z. B. der der T-Mutter
11, wie sie in Fig. 16B dargestellt ist, ähnlich ist. Der Schaftteil 32 der T-Mutter
31 wird in eine Durchgangsbohrung 80 an einem Objekt 19 so eingefügt, daß der
vorbestimmte aufspreizbare Bereich 34 in dieser Stellung mit einer Aufspreiz
einrichtung aufgespreizt wird, um einen aufgespreizten Bereich 34a auf einer
Oberfläche des Objektes 19 zu bilden. Gleichzeitig graben sich die Klauen 37 bis
40 in die andere Oberfläche des Objektes 19 ein.
In einem solchen befestigten Zustand der T-Mutter 31 verhindern die Klauen 37
bis 40, daß sich die T-Mutter 31 in bezug zum Objekt 19 verdrehen kann, wäh
rend der Flanschteil 34 und der aufgespreizte Bereich 34a das Objekt 19 da
zwischen halten, um eine Verlagerung der T-Mutter 31 aus der Durchgangs
bohrung 18 zu verhindern. Deshalb ist die T-Mutter 31 mit dem Objekt 19 fest
verbunden und wird in diesem fixierten Zustand in begrenztem Maße dauerhaft
gehalten.
Der Innengewindeteil 15 oder 35 der zuvor erwähnten bekannten T-Mutter 11
oder 31 ist z. B. durch eine sogenannte gekröpften Gewindeschneideinrichtung
mit Gewinde versehen. Die Fig. 17 und 18 zeigen eine gekröpfte
Gewindeschneideinrichtung 71, welche fortlaufend eine Mehrzahl von
Zwischenprodukten 73 für T-Muttern mit Gewinde versieht.
Bei diesem Gewindeschneidschritt wird die gekröpfte Gewindeschneid
einrichtung 71 in einer hohlen Drehspindel 70 mit einer Drehzahl bei etwa 1000
bis 3000 U/min gehalten. Die Mehrzahl von Zwischenprodukten 73 für die
T-Muttern werden kontinuierlich entlang einer Rinne 72 so zugeführt, daß eine
Stoppeinrichtung 74 betrieben wird, um die Zwischenprodukte 73 eines nach
dem anderen dem Ende der gekröpften Gewindeschneideinrichtung 71 zu
zuführen, und eine Schiebestange 75 drückt jedes Zwischenprodukt 73 gegen die
gekröpfte Gewindeschneideinrichtung 71, um das Gewindeschneiden einzuleiten.
Weil die gekröpfte Gewindeschneideinrichtung 71 sich in Richtung des Pfeiles Y
mit der Drehspindel 70 dreht, wird jede mit Gewinde versehene T-Mutter in
einer Richtung Z entlang der gekröpften Gewindeschneideinrichtung 71 bewegt
und durch die nachfolgende T-Mutter geschoben, um nach dem Passieren eines
Schneidkantenteiles der gekröpften Gewindeschneideinrichtung 71, die durch
eine Gewindeschneidabdeckung 76 von beiden Seiten gehalten wird, kontinuier
lich weiterbewegt zu werden. Dementsprechend wird die T-Mutter, welche das
andere Ende der gekröpften Gewindeschneideinrichtung 71 durch die Innenseite
der Drehspindel 70 erreicht, aus einer Öffnung 70a der Drehspindel 70 ausge
stoßen. Damit ist die Bildung eines Innengewindes, um eine gewünschte
T-Mutter zu erhalten, beendet.
Der Schaftteil 12 oder 82 von jeder der zuvor erwähnten bekannten T-Muttern
11 und 31 hat einen im wesentlichen konstanten Außendurchmesser, entlang
deren gesamter Länge, und der Bereich, außer dem vorbestimmten aufspreiz
baren Bereich 14 oder 34 hat einen im wesentlichen konstanten Innen
durchmesser entlang der gesamten Länge. Somit wird ein Innengewinde, welches
ein Profil aufweist, dessen Form mit einer Norm, z. B. der JIS (Japanische
Industrienorm) übereinstimmt, entlang der gesamten Länge dieses Bereiches
eingeformt. Das Innengewinde dieses Typs einer T-Mutter kann seine Funktion
selbst dann erfüllen, wenn der Schaftteil eine große Länge aufweist, sofern die
Länge des Innengewindes eine mit der Norm übereinstimmende Profilform
besitzt, die zumindest im wesentlichen mit deren Kerndurchmesser identisch ist.
So ist z. B. eine sechseckige Mutter, die mit einem Innengewinde versehen ist,
welches einen Nominaldurchinesser d im Bereich von 1,6 bis 39 mm aufweist mit
einer nominalen Höhe von mindestens 0,8d (vollständige Gewindelänge von
mindestens 0,6d) als "Mutter mit normaler Höhe" im Verhältnis zur B1052 nach
JIS (entsprechend ISO 898-2; 1980 und ISO 898-6: 1988) definiert.
Wenn die Struktur der zuvor erwähnten bekannten T-Mutter 11 oder 31 auf eine
T-Mutter mit einem relativ langen Schaftteil angewendet wird, erhöht sich des
halb die Länge des Innengewindebereiches 15 oder 35 über das notwendige Maß
hinaus, und demzufolge ist für den Gewindeschneidschritt mit einer gekröpften
Gewindeschneideinrichtung zusätzliche Arbeit erforderlich, wodurch die Pro
duktivität bei der Erzeugung der T-Muttern 11 oder 31 vermindert wird.
Bei dem Schritt der Formung des Innengewindes mit der gekröpften Gewinde
schneideinrichtung 71, die in den Fig. 17 und 18 dargestellt ist, wird weiter
hin die Zuführung der mit Gewinde versehenen T-Mutter in einem gekröpften
Bereich der gekröpften Gewindeschneideinrichtung 71 behindert, wenn ein
hohlzylindrischer Bereich des Zwischenproduktes für die T-Mutter mit einem
Innengewinde versehen ist, welches einen langen und dünnen inneren Umfang
aufweist, was die Formung des Innengewindes mit der Innengewinde
schneideinrichtung 71 unmöglich macht.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Struktur einer T-Mutter
mit einem vorbestimmten aufspreizbaren Bereich vorzusehen, in welcher die
Länge eines Innengewindebereiches, der mit einer Norm übereinstimmt, nicht
über das notwendige Maß vergrößert wird, selbst wenn ein Schaftteil eine große
Länge besitzt.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Struktur
der T-Mutter, welche einen relativ langen Schaftteil besitzt, vorzusehen, welche
die Anwendung des Gewindeschneidens mit einer gekröpften Gewindeschneid
einrichtung zur Formung eines Innengewindes ermöglicht.
Die erfindungsgemäße T-Mutter, welche die zuvor erwähnten Aufgaben erfüllt,
umfaßt einen Schaftteil sowie einen Flanschteil, welcher sich vom ersten Ende
des Schaftteiles nach außen erstreckt, und ist aus einem integralen metallischen
Material hergestellt. Der Schaftteil weist eine Stufe auf, die an einer Zwischen
position in dessen Axialrichtung vorgesehen ist, einen zylindrischen Bereich an
der vorderen Endseite, welcher zwischen einem zweiten Ende, das dem ersten
Ende und der Stufe gegenüberliegt, und einen vergrößerten zylindrischen Be
reich an der unteren Endseite, welcher einen Durchmesser des inneren Um
fanges aufweist, der größer ist als der Innendurchmesser des zylindrischen Be
reiches am vorderen Ende, sowie einen Durchmesser des Außenumfanges, der
größer ist als der Außendurchmesser des zylindrischen Bereiches an der vorderen
Endseite, welcher zwischen der Stufe und dem Flanschteil angeordnet ist. Der
zylindrische Bereich der vorderen Endseite umfaßt einen vorbestimmten
aufspreizbaren Bereich, welcher über eine vorgeschriebene Länge vom ersten
Ende angeformt ist, und einen Innengewindebereich, welcher zumindest teil
weise mit einem Innengewinde versehen ist und in einem Bereich angeordnet ist,
welcher näher zur Stufe als zum vorbestimmten aufspreizbaren Bereich liegt,
und einen Innendurchmesser aufweist, der kleiner ist als der des vorbestimmten
aufspreizbaren Bereiches.
In der erfindungsgemäßen T-Mutter, welche die vorerwähnte Struktur aufweist,
kann die Länge des hohlzylindrischen Bereiches am vorderen Ende einschließlich
des vorbestimmten aufspreizbaren Bereiches und des Innengewindebereiches,
verglichen mit der einer bekannten T-Mutter, durch Vorsehen der Stufe am
Schaftteil und Vorsehen des vergrößerten zylindrischen Bereiches an der unteren
Endseite, die dem Flanschteil näher ist als die Stufe, vermindert werden. Selbst
wenn der Schaftteil eine große Länge aufweist, wird deshalb die Länge des
Innengewindebereiches über das notwendige Maß hinaus nicht erhöht, sondern
sie kann auf einen erforderlichen Mindestwert festgesetzt werden, welcher mit
einer Norm, z. B. nach ISO (Internationale Organisation für Standardisierung)
übereinstimmt. Deshalb ist bei einem Gewindeschneidschritt mit einer Gewinde
schneideinrichtung keine zusätzliche Bearbeitung erforderlich, und die Produk
tivität kann bei der Herstellung einer T-Mutter erhöht werden.
Weiterhin wird der Innengewindebereich in seiner Länge relativ vermindert, und
ein vergrößerter zylindrischer Bereich an der unteren Endseite, welcher einen
größeren Durchmesser aufweist, ist näher am Flanschteil vorgesehen, so daß die
T-Mutter durch einen gekröpften Bereich einer gekröpften Gewindeschneid
einrichtung, die zur Einbringung des Innengewindes an der T-Mutter mit einem
Schaftteil mit einer größeren Länge verwendet wird, zugeführt werden kann.
Dadurch kann die gekröpfte Gewindeschneideinrichtung zum Schneiden von
Innengewinde in einer T-Mutter verwendet werden, welche einen relativ langen
Schaftteil besitzt.
In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen T-Mutter hat der
vergrößerte zylindrische Bereich am unteren Ende die Form eines Hohlzylinders,
welcher Innen- und Außendurchmesser aufweist, die größer sind als die der
vorderen Endseite des zylindrischen Bereiches. Wenn die T-Mutter, welche eine
solche Struktur aufweist, in eine vorbereitete Bohrung einer Platte eingetrieben
wird, welche einen Durchmesser aufweist, der im wesentlichen identisch mit dem
Außendurchmesser der vorderen Endseite des zylindrischen Bereiches ist, wird
der vergrößerte zylindrische Bereich am unteren Ende mit Preßsitz in die vor
bereitete Bohrung gedrückt, so daß kein Zwischenraum zwischen dem Außen
umfang der vorderen Endseite des zylindrischen Bereiches und dem Innen
umfang der vorbereiteten Bohrung verbleibt, wodurch die T-Mutter fest in der
Platte fixiert ist.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
T-Mutter besitzt der äußere Umfang des vergrößerten zylindrischen Bereiches eine
polygonale Form, wie aus der Ansicht in Axialrichtung des Schaftteiles erkenn
bar ist. Der vergrößerte zylindrische Bereich mit einer solchen polygonalen Form
des äußeren Umfanges dient als Verdrehschutz, wenn er mit Preßsitz in die vor
bereitete Platte der Bohrung eingedrückt wird. Selbst wenn der Flanschteil
keinen Vorsprung oder keine Klaue besitzt, welche als Verdrehschutz dienen,
kann die T-Mutter verdrehsicher in der Platte fixiert werden.
Alternativ kann ein Vorsprung, der zum zweiten Ende hin vorsteht, am Flansch
teil vorgesehen werden, so daß dieser Vorsprung sich in die Platte eingräbt und
in diesem in die Platte oder dergleichen eingetriebenen Zustand als Verdreh
sicherung dient.
Der Erfindungsgedanke, eine Stufe am Schaftteil vorzusehen, ist nicht nur bei
einer Struktur, welche kein Innengewinde am inneren Umfang der unteren End
seite des zylindrischen Bereiches besitzt, welcher zwischen der Stufe und dem
Flanschteil angeordnet ist, sondern auch bei einer Struktur der T-Mutter, welche
mit einem Innengewinde am inneren Umfang der unteren Endseite eines ver
größerten zylindrischen Bereiches, welcher sich vom Innengewindebereich der
vorderen Endseite des zylindrischen Bereiches fortsetzt, versehen ist, anwend
bar.
Weiterhin ist der Erfindungsgedanke, die Stufe am Schaftteil vorzusehen, nicht
nur bei einer T-Mutter mit einer Struktur anwendbar, die mit einem vorbe
stimmten aufspreizbaren Bereich und einem Innendurchmesser, der größer ist
als der des Innengewindebereiches, und so geformt ist, daß er in der Dicke ge
ringer ist als der Innengewindebereich, sondern z. B. auch bei einer T-Mutter,
die mit einem vorbestimmten aufspreizbaren Bereich versehen ist und einen
Innendurchmesser aufweist, der größer ist als der des Innengewindebereiches,
sowie einen Außendurchmesser, der größer ist als der des Innengewinde
bereiches.
In noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Er
findung umfaßt die T-Mutter weiterhin eine konkave Nut, welche ringförmig am
äußeren Umfang des Schaftteiles in der Nähe der Grenze zwischen dem vorbe
stimmten aufspreizbaren Bereich und dem Innengewindebereich vorgesehen ist.
Bei einer solchen Struktur kann die T-Mutter leicht von einem Produkt, in
welches sie eingetrieben wurde, gelöst werden, wenn das Produkt ausgedient hat,
indem ein Ende des Innengewindebereiches mit einem Punzen oder dergleichen
vom aufgespreizten vorderen Ende her bearbeitet und die T-Mutter entlang der
konkaven Nut zerrissen wird. Dadurch kann die T-Mutter, die im ausgedienten
Produkt befestigt war, relativ leicht zurückgewonnen werden.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
T-Mutter ist das Innengewinde am inneren Umfang des Schaftteiles teilweise un
regelmäßig eingeformt. Ein solches teilweise unregelmäßiges Innengewinde ver
riegelt einen Gewindebolzen in dauerhafter Weise, wodurch verhindert wird, daß
sich der Gewindebolzen löst.
Die vorstehenden und weitere Aufgaben, Merkmale, Aspekte und Vorteile der
vorliegenden Erfindung sollen durch die folgende detaillierte Beschreibung der
Erfindung unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen näher be
schrieben werden.
Fig. 1A ist eine Schnittansicht entlang der mittleren Längsachse der T-Mutter
41 nach einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, und Fig.
1B ist eine Draufsicht auf die T-Mutter 41;
Fig. 2A ist eine perspektivische Ansicht der in Fig. 1 dargestellten T-Mutter
41, und Fig. 2B ist eine perspektivische Ansicht einer T-Mutter 51 ent
sprechend einer Modifikation der ersten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung;
Fig. 3A ist eine Schnittansicht entlang der mittleren Längsachse einer
T-Mutter 61 entsprechend einer Ausführungsform 2 der vorliegenden Erfindung,
und Fig. 3B ist eine Schnittansicht entlang einer mittleren Längsachse einer
Modifikation der T-Mutter 61;
Fig. 4A ist eine Schnittansicht, die eine T-Mutter 41 entsprechend der Aus
führungsform 1 der vorliegenden Erfindung im aufgespreizten und in einer
Durchgangsbohrung 18 eines Objektes 19 befestigten Zustand zeigt, und Fig.
4B ist eine Schnittansicht, welche die T-Mutter 61 nach der Ausführungsform 2
der vorliegenden Erfindung im aufgespreizten und in einer Durchgangsbohrung
18 eines Objektes 19 befestigten Zustand, zeigt;
Fig. 5A ist eine Schnittansicht entlang einer mittleren Längsachse einer
T-Mutter 71 nach einer Ausführungsform 3 der vorliegenden Erfindung, und Fig.
5B ist eine Schnittansicht entlang einer mittleren Längsachse einer T-Mutter 81
entsprechend einer Modifikation der Ausführungsform 3 der vorliegenden
Erfindung;
Fig. 6A ist eine Schnittansicht, die einen Austreiber 60 zeigt, der mit Preßsitz
in einen aufgespreizten Bereich 34a der T-Mutter 71 entsprechend der Aus
führungsform 3 der vorliegenden Erfindung, welche in einem Objekt 19 aufge
spreizt und fixiert ist, eingetrieben wurde, um beispielhaft das Verfahren zur
Entfernung der T-Mutter 71 vom Objekt 19 darzustellen, und Fig. 6B ist eine
Schnittansicht, welche die T-Mutter 71 zeigt, die entlang einer konkaven Nut 20
durch die Preßkraft F des Austreibers 60 zerrissen und entsprechend dem in
Fig. 6A dargestellten Entfernungsverfahren in zwei Teile geteilt wurde;
Fig. 7A ist eine Schnittansicht entlang einer mittleren Längsachse einer
T-Mutter 91 nach einer Ausführungsform 4 der vorliegenden Erfindung, und Fig.
7B ist eine Draufsicht auf die in Fig. 7A dargestellte T-Mutter 91;
Fig. 8A ist eine Schnittansicht entlang einer mittleren Längsachse einer
T-Mutter 101 nach einer Modifikation der Ausführungsform 4 der vorliegenden
Erfindung, und Fig. 8B ist eine Draufsicht auf die in Fig. 8A dargestellte
T-Mutter 101;
Fig. 9A ist eine perspektivische Ansicht der in Fig. 7A und 7B dargestellten
T-Mutter 91, und Fig. 9B ist eine perspektivische Ansicht der in den Fig.
8A und 8B dargestellten T-Mutter 101;
Fig. 10A ist eine Schnittansicht entlang einer mittleren Längsachse einer
T-Mutter 111 entsprechend einer Ausführungsform 5 der vorliegenden
Erfindung, und Fig. 10B ist eine Draufsicht auf die in Fig. 10A dargestellte
T-Mutter 111;
Fig. 11A ist eine Schnittansicht entlang einer mittleren Längsachse einer
T-Mutter 121 entsprechend einer Modifikation der Ausführungsform 5 der vor
liegenden Erfindung, und Fig. 11B ist eine Draufsicht auf die in Fig. 11A dar
gestellte T-Mutter 121;
Fig. 12A ist eine perspektivische Ansicht der in den Fig. 10A und 10B
dargestellten T-Mutter 111, und Fig. 12B ist eine perspektivische Ansicht der in
den Fig. 11A und 11B dargestellten T-Mutter 121;
Fig. 13A ist eine Schnittansicht entlang einer mittleren Längsachse einer
T-Mutter 131 entsprechend einer Ausführungsform 6 der vorliegenden
Erfindung, und Fig. 13B ist eine Schnittansicht entlang einer mittleren Längs
achse einer T-Mutter 141 entsprechend einer Modifikation der Ausführungsform
6 der vorliegenden Erfindung;
Fig. 14A ist eine Schnittansicht entlang einer mittleren Längsachse,
welche eine bekannte T-Mutter 11 zeigt, wie sie in US-Patent 5 238 344 be
schrieben ist und einen runden Flanschteil sowie einen Schaftteil, der mit einem
dünnen aufspreizbaren Bereich versehen ist, zeigt, und Fig. 14B ist eine per
spektivische Ansicht der in Fig. 14A dargestellten T-Mutter 11;
Fig. 15A ist eine Schnittansicht entlang einer mittleren Längsachse,
welche eine bekannte T-Mutter 31 zeigt, wie sie in US-Patent 5 348 532 be
schrieben ist, und je einen achteckigen Flanschteil sowie einen Schaftteil auf
weist, welcher einen dünnen aufspreizbaren Bereich besitzt, und Fig. 15B ist
eine perspektivische Ansicht der in Fig. 15A dargestellten T-Mutter 31;
Fig. 16A ist eine Schnittansicht, welche die in den Fig. 14A und 14B
im aufgespreizten Zustand und in einer Durchgangsbohrung 18 eines Objektes
19 befestigte bekannte T-Mutter 11 zeigt, und Fig. 16B ist eine Schnittansicht,
welche die in den Fig. 15A und 15B im aufgespreizten Zustand und in einer
Durchgangsbohrung 18 eines Objektes 19 befestige bekannte T-Mutter 31 zeigt;
Fig. 17 ist eine perspektivische Ansicht, welche den hauptsächlichen Teil einer
Gewindeschneidvorrichtung zur Bildung von Innengewinden an den inneren
Umfängen der Schaftteile von Zwischenprodukten der T-Muttern zeigt;
Fig. 18 zeigt, wie die T-Muttern durch eine gekröpfte Gewindeschneid
einrichtung in der in Fig. 17 dargestellten Gewindeschneidvorrichtung fort
folgend mit Gewinde versehen werden;
Fig. 19A ist eine Teilschnittansicht, welche die Struktur eines teilweise
unregelmäßigen Innengewindes in vergrößerter Darstellung zeigt, welches den
Teil einer T-Mutter bildet, und Fig. 19B ist eine Teilschnittansicht, wie sie sich
entlang der Schnittlinie X-X in Fig. 19A ergibt; und
Fig. 20A ist eine vergrößerte Teilschnittansicht, welche eine Modifikation
der T-Mutter 71 entsprechend der Ausführungsform 3 der vorliegenden
Erfindung zeigt, und Fig. 20B ist eine vergrößerte Teilschnittansicht, welche
eine weitere Modifikation der T-Mutter 71 zeigt.
Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sollen nunmehr unter Bezug
nahme auf die Zeichnungen beschrieben werden.
Wie in den Fig. 1A, 1B und 2A erkennbar ist, sind die Formen eines Schaft
teiles 2 und eines Flanschteiles 33 einer T-Mutter 41 entsprechend einer Aus
führungsform 1 der vorliegenden Erfindung dem Schaftteil 32 und dem Flansch
teil 33 der bekannten T-Mutter 31 ähnlich, die in US-Patent 5 348 432 offenbart
und vorstehend unter Bezugnahme auf die Fig. 15A und 15B beschrieben
wurden, und demzufolge werden die gemeinsamen Elemente durch gleiche
Bezugszeichen bezeichnet, um redundante Beschreibungen zu vermeiden.
Die T-Mutter 41 entsprechend dieser Ausführungsform unterscheidet sich von
der bekannten T-Mutter 31 in der Weise, daß der Schaftteil 2 eine Stufe 3 ent
lang des gesamten Umfanges eines Innengewindeteiles 35 in der Nähe des Endes
am Flanschteil 33 aufweist, um einen hohlzylindrischen Bereich 4 an der
vorderen Endseite, der sich näher am vorbestimmten aufspreizbaren Bereich 34
als die Stufe 3 befindet, und einen vergrößerten hohlzylindrischen Bereich 5 an
der unteren Endseite, der sich näher am Flanschteil 33 als die Stufe 3 befindet,
zu erhalten.
Bei der T-Mutter 41, welche eine solche Struktur aufweist, kann die Länge des
hohlzylindrischen Bereiches 4 an der vorderen Endseite einschließlich des vor
bestimmten aufspreizbaren Bereiches 34 und des Innengewindebereiches 35 im
Vergleich zur bekannten T-Mutter 31, infolge der Stufe 3, die am Schaftteil 2 und
an der unteren Endseite des vergrößerten zylindrischen Bereiches 5 vorgesehen
ist, und sich näher am Flanschteil 33 als an der Stufe 3 befindet, vermindert
werden. Selbst wenn der Schaftteil 2 eine große Länge aufweist, muß deshalb die
Länge des Innengewindebereiches 35 nicht über das notwendige Maß hinaus ver
größert werden, sondern sie kann auf den minimalen erforderlichen Wert fest
gelegt werden, welcher mit einer Norm, z. B. dem ISO-Standard, übereinstimmt.
Dadurch ist beim Schritt der Einbringung des Gewindes in einer Gewinde
schneideinrichtung keine zusätzliche Bearbeitung erforderlich, und die Produk
tivität kann bei der Herstellung der T-Mutter 41 erhöht werden.
Bei der Anwendung wird der Schaftteil 2 der T-Mutter 41 entsprechend dieser
Ausführungsform in eine Durchgangsbohrung eines Objektes 19, z. B. in die in
Fig. 4A dargestellte Holzplatte so eingebracht, daß der vorbestimmte aufspreiz
bare Bereich 34 mit einer Aufspreizeinrichtung zur Bildung eines aufgespreizten
Bereiches 34a auf der Oberfläche des Objektes 19 aufgespreizt werden kann.
Gleichzeitig graben sich Klauen 37 bis 40 in die andere Oberfläche des Objektes
19 ein. In dem in Fig. 4A dargestellten Beispiel ist der Innendurchmesser der
Durchgangsbohrung 18 des Objektes 19 so festgesetzt, daß er im wesentlichen
mit dem Außendurchmesser der vorderen Endseite des hohlzylindrischen Be
reiches 4 identisch ist, und die untere Endseite des vergrößerten zylindrischen
Bereiches 5 wird mit Preßpassung in die Durchgangsbohrung 18 eingedrückt,
wenn die T-Mutter 41 in das Objekt 19 eingetrieben wird. Dadurch bildet sich
kein Zwischenraum zwischen dem äußeren Umfang der vorderen Endseite des
hohlzylindrischen Bereiches 4 und dem inneren Umfang der Durchgangsbohrung
18, während die untere Endseite des vergrößerten zylindrischen Bereiches 5 mit
Preßsitz in die Durchgangsbohrung 18 eingedrückt wird, um die T-Mutter 41 mit
dem Objekt 19 fest zu verbinden.
Während die T-Mutter 41, die in den Fig. 1A, 1B und 2A dargestellt ist, mit
einem Flanschteil 33 versehen ist, welches eine im wesentlichen achteckige Form
besitzt, kann der Flanschteil 33 alternativ auch eine im wesentlichen quadra
tische oder rechteckige Form aufweisen, bei welchem Klauen in den jeweiligen
vier Eckbereichen vorgesehen sind, um eine Magazinzuführungs-T-Mutter zu
schaffen, welche die Aufgabenstellungen der vorliegenden Erfindung erfüllt.
Während die in den Fig. 1A, 1B und 2A dargestellte T-Mutter 41 mit vier
Klauen 37 bis 40 versehen ist, welche durch teilweises Biegen des äußeren Um
fanges des Flanschteiles 33 nach oben gebildet sind, kann auch eine Struktur,
welche ähnlich der des Schaftteiles 2 der T-Mutter 41 ist, der zuvor erwähnten,
in US-Patent 5 238344 beschriebenen bekannten T-Mutter gegeben werden, wie
dies in Fig. 2B dargestellt ist, welche eine T-Mutter 51 zeigt, die relativ kurze
Klauen 16 und 17 aufweist, welche durch teilweise plastische Verformung des
äußeren Umfanges des Flanschteiles 13 zum Schaftteil 2 hin gebildet werden. Bei
der Anwendung wird diese T-Mutter 51 in eine Durchgangsbohrung 18 eines
Objektes 19 eingedrückt, um sie mit Preßpassung darin zu befestigen, wie dies in
Fig. 4B dargestellt ist, und einen Effekt ähnlich dem der T-Mutter 41 zu er
reichen.
Eine T-Mutter 61 entsprechend einer Ausführungsform 2 der vorliegenden Er
findung soll nunmehr unter Bezugnahme auf Fig. 3A beschrieben werden. Die
T-Mutter 61 entsprechend dieser Ausführungsform unterscheidet sich von der
T-Mutter 41 entsprechend der Ausführungsform 1 nur in dem einen Punkt, daß ein
Innengewinde auch am inneren Umfang der inneren Endseite des hohlzylindri
schen Bereiches 5a, die zwischen der Stufe 3 eines Schaftteiles 2 und einem
Flanschteil 33 gelegen ist, angeformt wurde. Die Länge eines Innengewinde
bereiches 35 näher zu einem vorbestimmten aufspreizbaren Bereich 34 als zur
Stufe 3 kann auf die minimal erforderliche Größe innerhalb eines zulässigen Be
reiches festgesetzt werden, wie sie in einer Norm, z. B. dem ISO-Standard, in
folge der Struktur der T-Mutter 61 definiert ist, so daß das Innengewinde nach
den Vorschriften der Norm nur im Innengewindebereich 35 präzise ausgeführt
wird, während ein relativ grobes Innengewinde mit einem Gewindedurchmesser,
der größer ist als der der Norm, am inneren Umfang der unteren Endseite des
hohlzylindrischen Bereiches 5a angeformt wird. Dadurch können die Innen
gewinde in der T-Mutter 61, welche ein relativ langes Schaftteil 2 besitzt, im
Vergleich zur bekannten T-Mutter, die ein präzises Innengewinde entlang der
gesamten Länge des Innengewindebereiches aufweist, leicht angeformt werden,
wodurch sich eine Erhöhung der Produktivität ergibt. Weiterhin wird die Festig
keit der T-Mutter 61 infolge des am inneren Umfang der unteren Endseite des
hohlzylindrischen Bereiches 5a angeformten Innengewindes erhöht.
Während die untere Endseite des hohlzylindrischen Bereiches 5a der T-Mutter
entsprechend dieser in Fig. 3A dargestellten Ausführungsform einen unteren
Bereich aufweist, welcher sich im Flanschteil 33 mit einem wesentlichen kreis
förmig gebogenen Längsabschnitt fortsetzt, so daß kein Innengewinde in diesem
Bereich eingeformt ist, kann dieser Bereich alternativ im wesentlichen recht
winklig geformt sein, so daß das Innengewinde bis zum unteren Ende des inne
ren Umfangs der unteren Endseite des hohlzylindrischen Bereiches 5a einge
formt wird, so wie dies in Fig. 3B erkennbar ist.
Eine T-Mutter 71 entsprechend einer Ausführungsform 3 der vorliegenden Er
findung soll nun unter Bezugnahme auf Fig. 5A beschrieben werden. Die
T-Mutter 71 nach dieser Ausführungsform unterscheidet sich von der T-Mutter 41
entsprechend der Ausführungsform 1 nur in dem einem Punkt, daß eine ring
förmige Nut 20 an einer unteren Endseite des hohlzylindrischen Bereiches 5 des
Schaftteiles 2 entlang der gesamten Peripherie in der Nähe der Grenze zwischen
einem vorbestimmten aufspreizbaren Bereich 34 und einem Innengewinde
bereich 35 vorgesehen ist. Diese Nut 20 kann einen U-förmigen oder V-förmigen
Querschnitt anstelle der in Fig. 5A dargestellten halbkreisförmigen Quer
schnittsform aufweisen, was in geeigneter Weise in Abhängigkeit vom Material
der T-Mutter 71, deren Verarbeitungseigenschaften bzw. den mechanischen
Eigenschaften, z. B. der Zugfestigkeit, ausgewählt wird.
Ein Schaftteil 2 der T-Mutter 71 entsprechend dieser Ausführungsform, welcher
die vorerwähnte Struktur aufweist, wird zunächst in ein Objekt 19 aus Kunst
stoffmaterial oder Holz, in welches zuvor eine Durchgangsbohrung 18 einge
bracht wurde, wie in Fig. 6A dargestellt, so eingefügt, daß der vorbestimmte
aufspreizbare Bereich 34 mit einer Aufspreizeinrichtung aufgespreizt wird, um
einen aufgespreizten Bereich 34a an der Oberfläche des Objektes 19 in dieser
Stellung zu bilden. Gleichzeitig graben sich die Klauen 37 bis 40 in die andere
Oberfläche des Objektes 19 ein, um die T-Mutter 71 im Objekt 19 fest zu fixieren.
In einem Produkt, welches durch das Objekt 19 gebildet wird, wird ein Schraub
bolzen in einem Innengewinde befestigt, welches am Innengewindebereich 35
vorgesehen ist, während die T-Mutter 71 aufgespreizt und mit dem Objekt 19
verbunden ist, um ein anderes Teil am Objekt 19 zu befestigen. Wenn der
Schraubbolzen am Innengewinde des Innengewindebereiches 35 befestigt ist,
wirkt die Befestigungskraft des Schraubbolzens auf den Innengewindebereich 35
hauptsächlich als Druckkraft. Im allgemeinen wird deshalb auf den Schaftteil 2
der T-Mutter 71 keine bemerkbare Zugspannung ausgeübt. Dadurch resultiert
aus der Verminderung der Festigkeit, die durch die Nut 20, welche am Schaftteil
2 vorgesehen ist, eintritt, im wesentlichen keine Beeinträchtigung der Festigkeit
der Befestigung.
Ein Verfahren zur Lösung der T-Mutter 71 vom Objekt 19, wenn das Produkt,
welches durch das Objekt 19 gebildet wird, und mit welchem die T-Mutter 71
durch Aufspreizen verbunden ist, ausgedient oder das Ende seiner Lebensdauer
erreicht hat, um dasselbe zu Recyclingzwecken zurückzugewinnen, soll nun
unter Bezugnahme auf die Fig. 6A und 6B beschrieben werden. Zunächst
wird das untere Ende eines zylinderförmigen Austreibers 60, welches einen
Außendurchmesser aufweist, der etwas größer als der Innendurchmesser des
vorbestimmten aufspreizbaren Bereiches 34 im nichtaufgespreizten Zustand ist,
von der Seite des aufgespreizten Bereiches 34a, wie in Fig. 6A dargestellt, in die
T-Mutter 71 mit Preßsitz hineingedrückt. Wenn das untere Ende des Austreibers
60 in Kontakt mit einer Stufe kommt, welche die Grenze zwischen dem vor
bestimmten aufspreizbaren Bereich 34 und dem Innengewindebereich 35 bildet,
wird das obere Ende des Auftreibers 60 mit einem Hammer oder dergleichen be
arbeitet, um eine in Fig. 5A dargestellte Kraft F zur Wirkung zu bringen. Diese
Kraft F führt zu einer Spannungskonzentration in einem Bereich des äußeren
Umfanges des Schaftteiles 2, welcher mit der Nut 20 in der Nähe der Grenze zwi
schen dem vorbestimmten aufspreizbaren Bereich 34 und dem Innengewinde
bereich 35 vorgesehen ist, und welcher die geringste Dicke aufweist, und übt eine
beträchtliche Zugspannung aus. Infolgedessen wird die T-Mutter 71 entlang der
Nut 20 in zwei Teile zerrissen, wie dies in Fig. 6B dargestellt ist, und das
untere Ende des Austreibers 60 stößt die untere Hälfte der T-Mutter 71 ein
schließlich des Innengewindebereiches 35 und des Flanschteiles 33 zwecks Ent
fernung aus dem Objekt 19 heraus. Beim Herausziehen des Austreibers 60 nach
oben wird die obere Hälfte der T-Mutter 71 einschließlich des aufgespreizten
Bereiches 34a aus der Durchgangsbohrung 18 des Objektes 19 im mit dem
Austreiber 60 verbundenen Zustand entfernt.
Somit kann die T-Mutter 71 entsprechend dieser Ausführungsform leicht aus
dem Objekt 19 so entfernt werden, daß das Objekt 19 bequem getrennt und
zurückgewonnen werden kann, nachdem das Produkt, mit welchem die T-Mutter
71 durch Aufspreizen verbunden wurde, ausgedient hat, wodurch das Recycling
des Objektes 19 erleichtert wird.
Die Struktur dieser Ausfürungsform, welche mit einer Nut 20 versehen ist,
kann auch bei der T-Mutter 61 entsprechend der Ausführungsform 2, welche in
den Fig. 3A und 3B dargestellt ist, sowie bei einer T-Mutter 81, welche in
Fig. 5B dargestellt ist, angewendet werden, um einen ähnlichen Effekt wie bei
der T-Mutter 71 zu erzielen. Das untere Ende des inneren Umfanges einer
unteren Endseite des hohlzylindrischen Bereiches 5a der in Fig. 5B dar
gestellten T-Mutter 81 kann im wesentlichen, ähnlich der in Fig. 3B dargestell
ten T-Mutter 61 geformt sein, so daß ein Innengewinde bis zum unteren Ende
der unteren Endseite des hohlzylindrischen Bereiches 5a angeformt werden
kann.
Während die Nut 20 am äußeren Umfang des Schaftteiles 2 in der Nähe der
Grenze zwischen dem vorbestimmten aufspreizbaren Bereich 34 und dem Innen
gewindebereich 35 in dieser Ausführungsform vorgesehen ist, können die Nuten
20a und 20b alternativ auch an dem Außenumfang gegenüberliegenden Stellen
und am inneren Umfang des Schaftteiles in der Nähe der Grenze zwischen dem
vorbestimmten aufspreizbaren Bereich 34 und dem Innengewindebereich 35, wie
in Fig. 20A dargestellt, vorgesehen werden, oder eine Nut 20b kann nur am
inneren Umfang des Schaftteiles in der Nähe der Grenze zwischen dem vor
bestimmten aufspreizbaren Bereich 34 und dem Innengewindebereich 35, wie in
Fig. 20B dargestellt, vorgesehen sein, um einen ähnlichen Effekt zu erreichen.
Eine T-Mutter 91 entsprechend einer Ausführungsform 4 der vorliegenden Er
findung soll nun unter Bezugnahme auf die Fig. 7A, 7B und 9A beschrieben
werden. Die T-Mutter 91 entsprechend dieser Ausführungsform hat mit der
T-Mutter 41 entsprechend der Ausführungsform 1 in einem Punkt gemeinsam, daß
dieselbe eine Stufe 3 an ihrem Schaftteil 92 aufweist, wobei ein vorbestimmter
aufspreizbarer Bereich 34 und ein Innengewindebereich 35 an einer vorderen
Endseite des hohlzylindrischen Bereiches 4 vorgesehen ist. Die T-Mutter 91
unterscheidet sich von der T-Mutter 41 in dem einem Punkt, nämlich, daß die
untere Endseite des vergrößerten zylindrischen Bereiches 95, welcher sich von
der Stufe 3 zum Flanschteil 93 erstreckt, keinen hohlzylindrischen, sondern
einen im wesentlichen gleichseitigen, achteckigen Bereich aufweist, wie dies in
axialer Richtung erkennbar ist, und der Flanschteil 93 weist eine scheiben
förmige Gestalt auf.
Wenn die T-Mutter 91, die eine solche Struktur aufweist, in eine Durchgangs
bohrung einer Platte, die im wesentlichen mit dem Durchmesser der vorderen
Endseite des hohlzylindrischen Bereiches 4 und der unteren Endseite des ver
größerten zylindrischen Bereiches 95, welcher eine im wesentlichen gleichseitig
achteckige Form aufweist, identisch ist, mit Preßsitz eingedrückt wird, um sich
in die Platte einzugraben, dient dieser Bereich als Verdrehschutz. Infolgedessen
kann die T-Mutter 91 zuverlässig verdrehsicher mit der Platte verbunden
werden, selbst wenn der Flanschteil 93 eine flache scheibenförmige Gestalt, die
nicht mit Klauen versehen ist, aufweist.
Während der vergrößerte zylindrische Bereich 95 an der unteren Endseite so
geformt ist, daß er eine im wesentlichen gleichseitige, achteckige Form aufweist,
wie dies in axialer Richtung bei der T-Mutter 91 erkennbar ist, bleibt die Aus
führungsform nicht darauf beschränkt, sondern die untere Endseite des ver
größerten zylindrischen Bereiches 105 kann so geformt sein, daß sie eine im
wesentlichen quadratische Gestalt aufweist, wie dies z. B. bei einer in den
Fig. 8A, 8B und 9B dargestellten T-Mutter 101 erkennbar ist. Alternativ
kann die untere Endseite des vergrößerten zylindrischen Bereiches 105 noch eine
andere polygonale Form, z. B. eine in axialer Richtung erkennbare sechseckige
Form, aufweisen.
Während die Stufe 3 bei der T-Mutter entsprechend jeder der zuvor beschriebe
nen Ausführungsformen entlang des gesamten äußeren Umfanges des Schaft
teiles 2 angeordnet ist, braucht die Stufe 3 nicht notwendigerweise entlang des
gesamten äußeren Umfanges des Schaftteiles 2 vorgesehen sein, wenn die End
seite des vergrößerten zylindrischen Bereiches 95 in Gebrauchsstellung, wie bei
der Ausführungsform 4, als Verdrehschutz dient. Die vordere Endseite des
zylindrischen Bereiches 95 kann als Verdrehschutz in Gebrauchsstellung dienen,
wenn dieselbe eine Stufe zumindest an einem Teil des äußeren Umfanges besitzt,
die verglichen mit der vorderen Endseite des zylindrischen Bereiches 4 in diesem
Bereich näher zum vergrößerten Flanschteil 93 liegt.
Eine T-Mutter 111 entsprechend einer Ausführungsform 5 der vorliegenden
Erfindung soll nun unter Bezugnahme auf die Fig. 10A, 10B und 12A be
schrieben werden. Die T-Mutter 111 entsprechend dieser Ausführungsform hat
mit der T-Mutter 41 entsprechend der Ausführungsform 1 in einem Punkt ge
meinsam, daß ein Schaftteil 112 von diesem eine Stufe 3 sowie einen vor
bestimmten aufspreizbaren Bereich 34 und einem Innengewindebereich 35,
welcher an der vorderen Endseite des hohlzylindrischen Bereiches 4 vorgesehen
ist, aufweist. Die T-Mutter 11 unterscheidet sich von der T-Mutter 41 in dem
einen Punkt, daß im wesentlichen dreieckige Vorsprünge 116 an einem Paar von
Positionen, die sich einander um 180° gegenüberliegen, in der Nähe der Grenze
zwischen dem äußeren Umfang einer unteren Endseite des vergrößerten
zylindrischen Bereiches 115, welcher zwischen der Stufe 3 und einem Flanschteil
113 liegt, und dem Flanschteil 113 angeordnet sind. Diese Vorsprünge 116 sind
integral mit der unteren Endseite des vergrößerten zylindrischen Bereiches 115
und dem Flanschteil 113 geformt, um sich in eine Platte einzugraben, wenn die
T-Mutter 111 in die Platte eingedrückt wird, um als Verdrehschutz für die
T-Mutter 111 zu dienen. Während die Vorsprünge 116 in dieser Ausführungsform
an zwei Bereichen der T-Mutter 111 vorgesehen sind, kann die Verdrehschutz
funktion bei Erfordernis durch geeignete Erhöhung der Anzahl der Vorsprünge
116 verstärkt werden.
Anstelle der Vorsprünge 116 der T-Mutter 111 können Vorsprünge 126 integral
an den scheibenförmigen Flanschteil 123 durch Vorsehen eines Paares von zum
Flanschteil 123 parallelen Schlitzen und durch Hochbiegen der dazwischen
liegenden Bereiche beim Verformen der unteren Endseite des vergrößerten
zylindrischen Bereiches 123 in eine hohlzylindrische Form, ähnlich der der
T-Mutter 41, zur Erzeugung einer Verdrehsicherungsfunktion für eine T-Mutter
121, ähnlich den Vorsprüngen 116 der T-Mutter 111, wie sie in den Fig. 11A,
11B und 12B dargestellt sind, angeformt werden. Obwohl die Vorsprünge 126 an
vier Stellen des Flanschteiles 123 in der T-Mutter 121 in regelmäßigen Ab
ständen vorgesehen sind, kann die Zahl und die Lage der Vorsprünge 126 selbst
verständlich bei Bedarf in geeigneter Weise geändert werden.
Die Struktur einer T-Mutter 131 entsprechend einer Ausführungsform 6 der
vorliegenden Erfindung soll nun unter Bezugnahme auf die Fig. 13A be
schrieben werden. In Fig. 13A sind die Elemente, welche denen der T-Mutter
41 entsprechend der Ausführungsform 1 gleichen, mit denselben Bezugszeichen
bezeichnet, um eine redundante Beschreibung zu vermeiden.
In dieser Ausführungsform wird die vorliegende Erfindung auf eine T-Mutter
bezogen, die in US-Patent 5 618 144 beschrieben ist. Die T-Mutter 131 ent
sprechend dieser Ausführungsform hat mit den T-Muttern jeder der zuvor be
schriebenen Ausführungsformen gemeinsam, daß dieselbe eine sogenannte Niet-
T-Mutter ist, und ihre Struktur ist im wesentlichen der T-Mutter 41 ent
sprechend der Ausführungsform 1 gleich, und dementsprechend werden gleiche
Elemente durch Bezugszeichen bezeichnet, die denen der T-Mutter 41 gleichen,
um redundante Beschreibungen zu vermeiden.
Die T-Mutter 131 entsprechend dieser Ausführungsform unterscheidet sich von
der T-Mutter 41 in dem Punkt, daß ein vorbestimmter aufspreizbarer Bereich
134 des Schaftteil 132 einen Innendurchmesser aufweist, der größer ist als der
des Innengewindebereiches 35 und einen Außendurchmesser, der größer ist als
der des Innengewindebereiches 35.
Im Falle dieser T-Mutter 131 muß der Durchmesser einer vorbereiteten
Bohrung, die in eine Platte eingebracht ist, welche als Objekt dient, zumindest
größer sein als der Außendurchmesser des vorbestimmten aufspreizbaren Be
reiches 134, und dementsprechend wird ein Zwischenraum zwischen dem Innen
gewindebereich 35 und dem inneren Umfang der vorbereiteten Bohrung gebildet,
wenn die T-Mutter 131 durch Aufspreizen des vorbestimmten aufspreizbaren
Bereiches 134 zum Befestigen der T-Mutter 131 in die Platte eingedrückt wird,
und die Klauen 37 und 39 sich in die Platte eingraben, um als Verdrehsicherung
zu dienen.
Wie Fig. 13B zeigt, ist ein Teil dieser Ausführungsform, außer dem vor
bestimmten aufspreizbaren Bereich 134 den Schaftteiles 142 selbstverständlich
auf eine T-Mutter übertragbar, die in ihrer Struktur ähnlich der T-Mutter 61 ist,
welche in den Fig. 3A und 3B dargestellt ist, wie bei der in Fig. 13B dar
gestellten T-Mutter 141. Außerdem kann der innere Umfang am unteren Ende
der unteren Endseite des hohlzylindrischen Bereiches 5a der in Fig. 13B dar
gestellten T-Mutter 141, der sich zum Flanschteil 33 fortsetzt, im wesentlichen
rechtwinklig geformt sein, ähnlich wie bei der in Fig. 3B dargestellten T-Mutter
61, so daß das Innengewinde bis zum unteren Ende des Innenumfanges der
unteren Endseite des hohlzylindrischen Bereiches 5a ausgebildet ist.
In den T-Muttern entsprechend jeder der zuvor beschriebenen Ausführungs
formen ist das Gewinde vorzugsweise im Innengewindebereich als eine Verriege
lungseinrichtung unregelmäßig ausgebildet, um ein Lösen eines im Innen
gewinde befestigten Schraubbolzens zu verhindern. Um das Gewinde teilweise
unregelmäßig zu gestalten, kann die äußere Umfangsfläche eines Innengewinde
bereiches 216 teilweise nach innen gedrückt werden, um einen konkaven Ab
schnitt 217 in einem Schaftteil 212 der T-Mutter, wie beispielsweise in den
Fig. 19A und 19B dargestellt, zu bilden. Ein Paar von solchen konkaven Ab
schnitten 217 sind z. B. im Winkelabstand von 180° vorgesehen. Diese konkaven
Abschnitte 217 werden durch Festhalten bestimmter Abschnitte des Innen
gewindebereiches 216 mit einem Paar von geeigneten Werkzeugen und durch
starkes Drücken dieser Werkzeuge gegen den Innengewindebereich 216 gebildet.
In dieser Weise wird der unregelmäßige Abschnitt 218 so gebildet, daß der in der
T-Mutter befestigte Schraubbolzen nicht eindringen kann, wenn er nicht relativ
kräftig gedreht wird, wodurch der Gewindebolzen in festem Zustand verriegelt
und sein Lösen verhindert wird.
Obgleich die vorliegende Erfindung detailliert beschrieben und dargestellt wurde,
ist es selbstverständlich, daß dies lediglich beispielhaft und zur Illustration er
folgte, und nicht als Beschränkung aufgefaßt werden darf, wobei der Er
findungsgedanke und der Schutzumfang der vorliegenden Erfindung nur durch
die Begriffe der anliegenden Ansprüche begrenzt werden.
Claims (9)
1. Mutter mit T-förmigem Querschnitt, welche einen Schaftteil (2) sowie einen
Flanschteil (33), welcher sich vom ersten Ende des Schaftteiles (2) nach
außen erstreckt, umfaßt und aus einem integralen, metallischen Material
hergestellt ist, wobei
der Schaftteil (2) eine Stufe (3), die an einer Zwischenposition in dessen Axialrichtung vorgesehen ist, einen zylindrischen Bereich (4) an der vorderen Endseite, welcher zwischen einem zweiten Ende, das dem ersten Ende und der Stufe (3). gegenüberliegt, angeordnet ist, und einen ver größerten zylindrischen Bereich (5) an der unteren Endseite, welcher einen Durchmesser des inneren Umfanges aufweist, der größer ist als der Innen durchmesser des zylindrischen Bereiches (4) am vorderen Ende, sowie einen Durchmesser des Außenumfanges, der größer ist als der Außendurchmesser des zylindrischen Bereiches an der vorderen Endseite, welcher zwischen der Stufe (3) und dem Flanschteil (33) angeordnet ist, aufweist und
der zylindrische Bereich (4) an der vorderen Endseite einen vorbestimmten aufspreizbaren Bereich (34), der über eine vorgeschriebene Länge vom ersten Ende aus angeformt ist, und einen Innengewindebereich (35), der einen Durchmesser aufweist, der kleiner ist als der des vorbestimmten aufspreizbaren Bereiches (34), welcher zumindest teilweise mit Innen gewinde versehen und in einem Bereich angeordnet ist, welcher näher zur Stufe (3) als zum vorbestimmten aufspreizbaren Bereich (34) liegt, umfaßt.
der Schaftteil (2) eine Stufe (3), die an einer Zwischenposition in dessen Axialrichtung vorgesehen ist, einen zylindrischen Bereich (4) an der vorderen Endseite, welcher zwischen einem zweiten Ende, das dem ersten Ende und der Stufe (3). gegenüberliegt, angeordnet ist, und einen ver größerten zylindrischen Bereich (5) an der unteren Endseite, welcher einen Durchmesser des inneren Umfanges aufweist, der größer ist als der Innen durchmesser des zylindrischen Bereiches (4) am vorderen Ende, sowie einen Durchmesser des Außenumfanges, der größer ist als der Außendurchmesser des zylindrischen Bereiches an der vorderen Endseite, welcher zwischen der Stufe (3) und dem Flanschteil (33) angeordnet ist, aufweist und
der zylindrische Bereich (4) an der vorderen Endseite einen vorbestimmten aufspreizbaren Bereich (34), der über eine vorgeschriebene Länge vom ersten Ende aus angeformt ist, und einen Innengewindebereich (35), der einen Durchmesser aufweist, der kleiner ist als der des vorbestimmten aufspreizbaren Bereiches (34), welcher zumindest teilweise mit Innen gewinde versehen und in einem Bereich angeordnet ist, welcher näher zur Stufe (3) als zum vorbestimmten aufspreizbaren Bereich (34) liegt, umfaßt.
2. Mutter mit T-förmigem Querschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die untere Endseite des vergrößerten zylindrischen Be
reiches (5) die Form eines Hohlzylinders hat, dessen Innen- und Außen
durchmesser größer sind als der des vorderen Endes des zylindrischen Be
reiches (4).
3. Mutter mit T-förmigem Querschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die untere Endseite des vergrößerten zylindrischen Be
reiches (5), in Axialrichtung des Schaftteiles (2) gesehen, eine polygonale
äußere Form aufweist.
4. Mutter mit T-förmigem Querschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Flanschteil (33) mit einer Klaue (16, 17, 37 bis 40) oder
einem Vorsprung (116, 126), der zum zweiten Ende hin vorsteht, versehen
ist.
5. Mutter mit T-förmigem Querschnitt nach Anspruch 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Innengewinde in Fortsetzung des Innengewinde
bereiches (35) an der vorderen Endseite des zylindrischen Bereiches (4) am
Innenumfang der unteren Endseite des vergrößerten zylindrischen Be
reiches (5) über eine vorgeschriebene Länge von der Stufe (3) angeformt ist.
6. Mutter mit T-förmigem Querschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der vorbestimmte aufspreizbare Bereich (34) des Schaft
teiles (2) einen Innendurchmesser aufweist, welcher größer ist als der des
Innengewindebereiches (35), und so geformt ist, daß er eine geringere Dicke
als der Innengewindebereich (35) aufweist.
7. Mutter mit T-förmigem Querschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß sie weiterhin eine ringförmige konkave Nut (20, 20a, 20b)
zumindest am äußeren Umfang oder am inneren Umfang des Schaftteiles
(2) in der Nähe der Grenze zwischen dem vorbestimmten aufspreizbaren
Bereich (34) und dem Innengewindebereich (35) aufweist.
8. Mutter mit T-förmigem Querschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der vorbestimmte aufspreizbare Bereich (34) des Schaft
teiles (2) einen Innendurchmesser aufweist, der größer ist als der des
Innengewindebereiches (35), sowie einen Außendurchmesser, der größer ist
als der des Innengewindebereiches (35).
9. Mutter mit T-förmigem Querschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß das an dem inneren Umfang des Schaftteiles (2) angeformte
Innengewinde teilweise unregelmäßig ist.
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