DE3809282A1 - Vorrichtung zum zu- und abfuehren von kannen - Google Patents
Vorrichtung zum zu- und abfuehren von kannenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zuführen voller Kannen
und zum Abräumen leerer Kannen an einer Faserband, Lunte bzw. Vor
garn aus Kannen abziehenden Maschine, insbesondere am Gatter eines
Flyers, einer Strecke oder einer Ring- bzw. Rotor-Spinnmaschine,
wobei die bei Betrieb jeweils zugleich ablaufenden Kannen in vier
parallelen Kannenreihen mit zugehörigen Kannenzuführlinien und
Kannenabräumlinien angeordnet sind. Da sich das sogenannte Vorgarn
von den aus parallelisierten Fasern bestehenden Faserbändern bzw.
Lunten lediglich durch eine leichte Schutzdrehung unterscheidet,
aber die verschiedenen Band- oder Garntypen im vorliegenden Zusam
menhang ganz ähnlich behandelt werden, wird der Einfachheit halber
im folgenden auch dann nur von Faserbändern gesprochen, wenn auch
Vorgarne oder dergleichen gemeint sind.
In der Textilindustrie werden zum Strecken, Verfeinern, leichten
Drehen und/oder Vergleichmäßigen von Faserbändern Streckwerke und
in der Regel anschließend Flyer eingesetzt. Das Faserband wird den
Maschinen, zu denen, wenn ein Flyer fehlt, auch eine Spinnmaschi
ne, insbesondere Ringspinn- oder Rotorspinnmaschine, gehören kann,
in sogenannten Kannen zugeliefert. Die Kannen werden meist in vier
Reihen nebeneinander unterhalb eines Gatters angeordnet. Das Gat
ter enthält Ösen, Zuführwalzen und dergleichen zum Überleiten der
Lunte von den Kannen zur jeweiligen Strecke bzw. Spindel. Wenn
beispielsweise ein Flyer 100 Spindeln besitzt, stehen in jeder der
vier Reihen 25 Kannen eng nebeneinander.
Zu jeder Kannenreihe wird neben der Reihe, die gerade über das
Gatter läuft, eine Reservekannenreihe benötigt, damit bei
Leerlaufen der einen Kannenreihe sofort wieder Faserband aus neuen
Kannen an das Ende des ablaufenden Faserbandes angesetzt, insbe
sondere angedreht bzw. angenitschelt, werden kann. Auf diese Weise
lassen sich die Nebenzeiten, in denen nicht produziert wird, ver
kürzen. In die Nebenzeiten geht auch der Zu- und Abtransport der
vollen bzw. leeren Kannen ein. Es wird daher angestrebt, den Zu-
und Abtransport der Kannen zu beschleunigen. Außerdem soll ein He
ben der Kannen übereinander weg zwecks Austausches der leeren ge
gen die vollen Kannen entfallen.
In der industriellen Praxis wird für jede Kannenreihe ein Paar von
Transportlinien bzw. -bahnen benötigt, damit stets neben jeder in
Arbeitsposition befindlichen Kannenreihe eine volle Kannenreihe
zum Anschluß an die abgezogenen Faserbänder beim Ablaufen der
einen Kannenreihe bereitsteht. Wenn eine Kannenreihe leerläuft,
wird sie auf ihrer Transportlinie aus dem Gatter heraus und über
eine Versorgungslinie zu der vorgeschalteten Maschine oder zu ei
nem Lager gebracht. Anschließend wird in Gegenrichtung eine volle
Kannenreihe neben der jetzt ablaufenden Kannenreihe bereitge
stellt. Der Hin- und Hertransport der Kannen am Gatter erfolgt da
her nacheinander auf derselben Linie.
Um die jeweils erforderliche Zahl von vollen Kannen für eine Kan
nenreihe zur Verfügung zu haben, werden zwischen der vorhergehen
den Maschine und der jeweiligen Verarbeitungsmaschine Zwischenla
ger mit Kannen angelegt, aus denen die gewünschte Zahl von Kannen
bei Bedarf zu entnehmen ist. In einem solchen Zwischenlager werden
auch die aus der Verarbeitungsmaschine herausfahrenden leeren Kan
nenreihen zunächst eingebracht und erst bei Bedarf in der jeweils
gewünschten Zahl einer vorhergehenden Maschine zugeleitet.
Ein weiteres Problem bekannter Anordnungen von Förder- und Sammel
strecken in aus Kannen kommende Faserbänder verarbeitenden Maschi
nen besteht darin, daß nicht nur mehrere, z. B. acht Reihen von
Kannen, maximal vorgesehen werden, sondern zwischen den Kannen
auch noch Arbeitsgänge freizuhalten sind, damit die jeweilige
Bedienungsperson die abgearbeiteten Positionen austauschen und die
leeren Kannen auf die zum Abräumen vorgesehene Linie bugsieren
kann. Diese Arbeit wird sehr erleichtert, wenn die Förderstrecken
mit leicht gängigen Rollen ausgestattet werden, die ein Verschie
ben der Kannen in der jeweiligen Richtung, also entweder in För
derstreckenrichtung oder von einer Förderstrecke zur nächsten För
derstrecke, erleichtern. Hierzu werden in der Praxis vor allem
Rollenbahnen vorgesehen, die jedoch den Nachteil haben, daß sie
wegen der Unfallgefahr beim Ausgleiten nicht betreten werden dür
fen. Zur Sicherheit der Bedienbarkeit sind daher weitere Arbeits
gänge zwischen den vorbereiteten oder abgearbeiteten Kannenreihen
erforderlich, die keine für das Personal gefährliche Fördermittel
enthalten, so daß der Aufwand an Platz und Kapital entsprechend
hoch wird.
Es ist daher schon versucht worden, das Verschieben der Kannen
vollkommen zu automatisieren, so daß normalerweise das
Bedienungspersonal die Förderstrecken überhaupt nicht betreten
muß. Wenn dann jedoch Fehler auftreten, ist die ganze Anlage
stillzusetzen, damit eine Bedienungsperson zum Beseitigen des
Fehlers in die Maschine hinein gehen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Zu-
und Abführen von Kannen an einer Kannen verarbeitenden Anlage zu
schaffen, bei der die Kannen ohne besondere Arbeitsgänge dicht an
dicht aufzustellen sind und trotzdem ein individuelles Verschieben
der Kannen von der Zuführförderstrecke zur Abräumförderstrecke
möglich ist, und bei der die Förderstrecken trotz Ausstattung mit
ständig betriebsbereiten Fördermitteln ohne weiteres vom Bedie
nungspersonal betreten werden können.
Die erfindungsgemäße Lösung besteht für die Vorrichtung eingangs
genannter Art mit vier parallelen Kannenreihen und dazu gehörigen
Kannenzuführlinien und Kannenabräumlinien darin, daß bei Untertei
lung der vier Kannenreihen in zwei Doppelreihen in der Mitte zwi
schen und parallel zu den Doppelreihen zwei parallele, zugleich
als Arbeitsgang und Kannenzuführlinie ausgebildete Förderstrecken
vorgesehen sind, daß jenseits der - gesehen von den Kannenzuführ
linien - äußeren Kannenreihen je eine ebenfalls zugleich als Ar
beitsgang und Kannenabräumlinie ausgebildete Förderstrecke ange
ordnet ist und daß die Fläche zwischen jeder Zuführförderstrecke
und der Abräumförderstrecke eine Doppelreihe von Kannen in Ablauf
position aufnimmt und als eine die Förderstrecken verbindende be
gehbare Förderfläche ausgebildet ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Förderstrecken zugleich
als Arbeitsgang bzw. als begehbare Fläche wird erreicht, daß die
Bedienungsperson die Förderstrecken- bzw. -flächen betreten kann,
um die einzelnen Kannen jeder Kannenreihe nacheinander von der Zu
förderstrecke in die daneben liegende Förderfläche zu schieben und
dadurch jeweils eine leere Kanne auf die außen liegende Abräumför
derstrecke bzw. Kannenabräumlinie zu stoßen. Die Verwendung der
Förderstrecken und -flächen alternativ auch als Arbeitsgang oder
-fläche läßt sich bei der Konzeption oder beim Bau der Maschine
erheblichen Raum in der vorgesehenen Fabrikhalle einsparen, weil
besondere Arbeits- und Inspektionsgänge entfallen können.
Gemäß weiterer Erfindung sollen die als Arbeitsgang bzw. -fläche
ausgebildeten Förderstrecken und -flächen mit der Ebene des die
jeweilige Anlage umgebenden Fußbodens fluchten, das heißt, die
Förderstrecken und -flächen sollen bodeneben sein. Dadurch wird
erreicht, daß das Bedienungspersonal, ohne Stufen zu gehen, auf
die begehbaren Bereiche der Maschine treten kann. Gerade in diesem
Zusammenhang ist es auch wichtig, die Förderstrecken und -flächen
begehbar zu machen, da sonst wegen der Position im Boden eine er
höhte Unfallgefahr bestände.
Vorteilhaft wird wenigstens ein Teil der Kannenzuführ- und Abräum
linien als ebenes, mit dem Fußboden fluchtendes Förderband ausge
bildet. Förderbänder müssen jedoch angetrieben werden und sind ei
nem relativ hohen Verschleiß ausgesetzt. Günstiger wäre es Rollen
bahnen in den Förderstrecken und -flächen vorzusehen. Rollenbahnen
könnten aber ohne erhebliche Gefahr für das Bedienungspersonal
nicht betreten werden.
An dieser Stelle setzt ein weiterer, wesentlicher Gesichtspunkt
der vorliegenden Erfindung ein, indem bevorzugt vorgesehen wird,
daß wenigstens ein Teil der Kannenzuführ- und Abräumlinien als
Rollenbahn mit zwischen je zwei Rollen angeordneten Trittplatten
ausgebildet wird, wobei die Rollenperipherie nur um einen zum
Gleiten der zu transportierenden Kanne gerade ausreichenden Betrag
über die Oberkante der jeweiligen Trittplatte überstehen soll. Die
mit dem Fuß auf eine Rolle tretende Person wird dann zwar um einen
kleinen Betrag gleiten, aber dann mit der Schuhsohle auf der be
nachbarten Trittplatte gebremst werden. Da das Gleiten bzw. Abrol
len nur in der Richtung senkrecht zur jeweiligen Rollenachse er
folgen kann, wird jegliche Unfallgefahr durch die gemäß der weite
ren Erfindung vorgesehenen Trittplatten beseitigt.
Selbstverständlich muß der Abstand je zweier Rollen bzw. die Brei
te einer zwischen zwei Rollen angeordneten Trittplatte zumindest
so groß sein, daß ein auf einer Rolle abrollend ausgleitender
Schuh auf der benachbarten Trittplatte vollständig abzubremsen
ist. Dazu ist erforderlich, daß die Breite der Trittplatte von
Rolle zu Rolle etwa so lang ist, wie die Laufsohle eines üblichen
Schuhs. Eine noch größere Sicherheit läßt sich erzielen, wenn die
Rollen längsgeteilt werden, und wenn sich die Trittplatte durch
den Bereich zwischen den Längsenden jedes durch die Teilung
gebildeten Rollenpaars hindurcherstreckt. Die Bedienungsperson ist
dann nämlich in der Lage, auf dem schmalen, insbesondere einen
Schuh breiten, Streifen zwischen den Längsenden jedes der durch
die Teilung gebildeten Rollenpaare zu gehen, so daß noch nicht mal
das kurze rollende Abgleiten auf einer Rolle auftreten kann.
Ein wesentliches Problem bekannter Maschinen besteht - wie ein
gangs ausgeführt - darin, daß zwischen einer vorhergehenden Ma
schine und der jeweiligen Verarbeitungsmaschine ein Kannenpuffer
angelegt werden muß, damit die erforderlichen vollen Kannen für
jeweils eine Kannenreihe immer schnell und vollständig zur Verfü
gung gestellt werden können. Eine weitere Aufgabe besteht darin,
den Puffer im wesentlichen einzusparen. Die Lösung hierzu ist da
durch gekennzeichnet, daß die Kapazität der Kannenzuführ- und -ab
räumlinien auf die Kapazität von Vollkannen-Staustrecke und ge
gebenenfalls auch der Leerkannen-Staustrecke einer vorgeschalteten
Maschine abgestimmt ist.
Dadurch wird erreicht, daß bei der vorgeschalteten Maschine be
reits eine Gruppe von Kannen geschlossen zur Verfügung zu stellen
und unmittelbar der Kannenzuführlinie der Verarbeitungsmaschine
zugeleitet werden kann. Außerdem ist es günstig, wenn auch die
Leerkannen-Aufnahmekapazität der vorgeschalteten Maschine genau so
groß ist, daß eine Reihe abgeräumter Leerkannen von der Verarbei
tungsmaschine unmittelbar in die zugehörige Staustrecke der vorge
schalteten Maschine einfahren kann. Es hat sich als besonders gün
stig herausgestellt, wenn die Kapazitäten der Kannenlinien von
vorgeschalteter und verarbeitender Maschine gleich sind, weil dann
ein Zwischenlager - innerhalb der zwischengeschalteten Förder
strecke - ganz einzusparen ist.
Anhand der schematischen Darstellung von Ausführungsbeispielen
werden Einzelheiten der Erfindung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine einem Flyer zugeordnete
Kannenanordnung sowie auf die Staustrecke eines
Streckwerks mit verbindender Förderbahn;
Fig. 2 einen Querschnitt einer Rollenbahn mit zwischen den
Rollen angeordneten Trittplatten;
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Rollenbahn nach Fig. 2; und
Fig. 4 eine Abwandlung der Rollenbahn nach Fig. 3.
Im Ausführungsbeispiel wird angenommen, einem Flyer 1 mit zugehö
rigem Gatter 2 sei über eine Förderbahn 3 ein Streckwerk 4 mit
Kannenstaustrecke 5 zugeordnet. Im Streckwerk 4 werden aus einer
Leerkannen-Staustrecke 6 kommende leere Kannen 7 mit frisch verzo
genem Faserband gefüllt und als volle Kannen 8 einer Vollkannen-
Staustrecke 9 zugeleitet. In der Leerkannen-Staustrecke 6 werden
die leeren Kannen 7 in Pfeilrichtung 10 der Füllstelle 11 des
Streckwerks 4 zugeleitet und nach dem Füllen als Vollkanne 8 in
Pfeilrichtung 12 in die Vollkannen-Staustrecke 9 gebracht. Die
Zahl der Vollkannen 8 in der Vollkannen-Staustrecke 9 wird so
vorgegeben, daß nach Vervollständigung der Vollkannen-Staustrecke
9 eine insgesamt mit 13 bezeichnete Vollkannenreihe zur Verfügung
steht, die eine Kannenlinie einer nachgeschalteten Verarbeitungs
maschine, insbesondere eines Flyers 1, gerade ganz, zur Hälfte, in
einem Drittel, Viertel usw. füllt. Entsprechend wird die Leerkan
nen-Staustrecke 6 so ausgebildet, daß sie genau eine ganze, halbe
usw. Leerkannenreihe aufnehmen kann, wie sie geschlossen aus einer
dem Streckwerk 4 nachgeschalteten Verarbeitungsmaschine kommt,
aufnehmen kann.
Das Gatter 2 des Flyers 1 nach Fig. 1 enthält zwei Doppelkannen
reihen 15 und 16, aus denen der Flyer bei Betrieb zugleich ver
sorgt wird. Für einen fortlaufenden Betrieb und eine gute Bedien
barkeit wird dabei angestrebt, daß die einzelnen mit 17, 18, 19
und 20 bezeichneten Kannenreihen der Reihe nach viertel, halb,
dreiviertel und ganz mit Faserband gefüllt sind. Wenn die Kannen
reihe 17 unter dieser Voraussetzung als erste geleert wird, ist
sie durch eine neue Kannenreihe 21 in einer Kannenlinie 22 zu
ersetzen, die beispielsweise nach Heranschaffen einer Vollkannen
reihe 13 aus der Staustrecke 5 des Streckwerks 4 unter Zuhilfenah
me des Förderbandes 3 eingefahren werden kann.
Wenn die Staustrecke 5 des Streckwerks 4 zu kurz ist und nicht auf
einmal alle neuen Kannen 1 zur Verfügung stellen kann, ist es auch
im Rahmen der Erfindung, die entsprechende Zuführkannenlinien 22
in Pfeilrichtung 23 in zwei Abschnitten nacheinander aus der
Staustrecke 5 eines oder mehrerer Streckwerke 4 aufzufüllen. Die
vollen Kannen 8 können dazu bei in Pfeilrichtung 24 bewegtem
Förderband 3 bewegt und mit Hilfe eines (nicht gezeichneten)
Abweisers oder eines an einer Kette gezogenen Hakens 25, der unter
den unteren Kannenrand greift, in die Zuführkannenlinie 22
geleitet. Hier sollen die Kannen vorzugsweise auf leicht gängigen
Rollen zu verschieben sein, so daß ein besonderer Antrieb nicht
mehr erforderlich ist. Vielmehr werden die einzelnen vollen Kannen
in der Reihe 22 durch Anstoßen weitergeschoben. In ähnlicher Weise
wird im Normalfall eine zweite Zuführkannenlinie 26 mit Vollkannen
gefüllt, damit für einen Kannenwechsel auch in der zweiten
Doppelreihe 16 rechtzeitig genügend volle Kannen zur Verfügung
stehen.
Wenn nun - wie gesagt - die Kannenreihe 17 leergelaufen ist, geht
die Bedienungsperson in Pfeilrichtung 23 auf die erfindungsgemäß
zugleich als Arbeitsgang und Förderstrecke ausgebildete Zuführkan
nenlinie 22 und verschiebt der Reihe nach die erste, zweite, drit
te usw. Vollkanne der neu eingefahrenen Reihe 21 (in der Zeich
nung) nach rechts und stößt dadurch die Kannenreihe 19 gegen die
Kannenreihe 17 und diese auf eine außen liegende Kannenabräumlinie
27, der Kannenabräumlinie 27 entspricht auf der anderen Seite des
Gatters 2 eine ähnlich ausgebildete Kannenabräumlinie 28. Wenn al
le neuen Kannen der Reihe 21 der Kannenzuführlinie 22 im Ausfüh
rungsbeispiel nach rechts verschoben sind, steht auf der Kannen
abräumlinie 27 eine Reihe von Leerkannen zur Verfügung, die nun
abgeräumt und unter Zuhilfenahme des jetzt in Pfeilrichtung 30 ar
beitenden Förderbandes 9 zum vorgeschalteten Streckwerk 4 trans
portiert werden kann.
Damit es der Bedienungsperson möglich ist, die Bodenfläche, auf
der die beiden ablaufenden Kannen-Doppelreihen 17, 19 bzw. 18, 20
stehen, werden auch diese Flächen zugleich als Förderstrecken bzw.
-flächen 31 und als Arbeitsgänge bzw. -flächen ausgebildet. Es
kann vorteilhaft sein, auch hier Rollen 32 vorzusehen, zwischen
denen Trittplatten angeordnet werden. Die Rollrichtung muß in den
Bereichen der Doppelreihen 17, 19 bzw. 18, 20 aber von den Zu
führlinien 22 bzw. 26 zu den Abräumlinien 27, 28 gehen. Die Achsen
der Rollen werden dann also senkrecht zu den Rollenachsen der Zu
führ- und Abräumlinien 22, 26 bzw. 27, 28 angeordnet.
Bei Betrieb der Maschine läuft nach dem Austausch der Kannenreihe
17 als nächstes die Kannenreihe 18 leer, die ja am Anfang halb ge
füllt war. Die Bedienungsperson schiebt dann die einzelnen Kannen
der Zuführlinie 26 in Richtung auf die Abräumlinie 28 derart, daß
die Kannenreihe 18 Stück für Stück auf die Abräumlinie 28 gelangt.
Die Leerkannen der gefüllten Abräumlinie 28 werden dann, wie für
die Abräumlinie 27 beschrieben, zu einem vorgeschalteten Streck
werk 4 gefahren. Die Fortsetzung des Verschiebens der Kannen des
Hinzufügens neuer Kannen und des Herausfahrens leerer Kannen er
folgt in der beschriebenen Art.
In den Fig. 2 und 3 bzw. 4 werden Rollenbahnen beschrieben, die
zugleich als Förderstrecke und als Arbeitsgang in einer Vorrich
tung nach Fig. 1, aber auch in anderem Zusammenhang, mit Vorteil
einzusetzen sind. Eine solche begehbare Rollenbahn besteht nach
Fig. 2 aus Rollen 33 mit einem solchen Abstand, daß zwischen zwei
Rollen in etwa die Trittsohle 34 eines Schuhs 35 Platz hat. Zwi
schen je zwei Rollen werden Trittplatten 36 so befestigt, daß eine
quer zu den Rollenachsen 37 in Pfeilrichtung 38 zu verschiebende
Kanne 39 (oder irgendein anderer beliebiger Gegenstand mit glatter
Unterseite) zu verschieben ist, ohne daß dabei die Trittplatten 36
im nennenswerten Maße berührt werden. Die Anordnung wird so ge
troffen, daß die Kanne 39 durch leichtes Anstoßen in Pfeilrichtung
38 zu bewegen ist, aber eine über die Rollenbahn gehende Person
nicht ausgleiten kann. Die Trittplatten 36 können aus Metall oder
Holz aus Blech oder aus einem Gitter bestehen. Wesentlich ist vor
allem, daß die Trittplatte möglichst gut rutschfest ist; die
Rutschfestigkeit soll auch erhalten bleiben, wenn beispielsweise
in einem Textilbetrieb Flusen auf die Rollenbahn fallen.
In der Draufsicht kann die Rollenbahn nach Fig. 2 beispielsweise
entsprechend Fig. 3 oder entsprechend Fig. 4 ausgebildet werden.
Nach Fig. 3 erstreckt sich jede Rolle 33 über die ganze Breite der
jeweiligen zugleich als Arbeitsgang vorgesehenen Förderstrecke 40.
Möglichst die gesamte von den Rollen nicht eingenommene Fläche der
Förderstrecke 40 wird mit Trittplatten 36 ausgelegt. Die Tritt
platten werden oberhalb der durch die Achsen 37 der Rollen 33 auf
gespannten Ebene angeordnet, so daß sie die Rollen in der Drauf
sicht nach Fig. 3 überschneiden. Im Ausführungsbeispiel nach Fig.
4 werden in der Länge geteilte Rollen 33 a und 33 b vorgesehen. In
den Bereichen zwischen den Längsenden jedes geteilten Rollenpaars
33 a, 33 b werden ebenfalls Trittflächen 41 vorgesehen, die Teil der
ganzen Trittplatte 36 sind.
Bezugszeichenliste
1 = Flyer
2 = Gatter
3 = Förderbahn
4 = Streckwerk
5 = Staustrecke
6 = Leerkannen-Staustrecke
7 = leere Kanne
8 = volle Kanne
9 = Vollkannen-Staustrecke
10 = Pfeil
11 = Füllstelle
12 = Pfeil
13 = Vollkannenreihe
14 = Leerkannenreihe
15 = Doppelkannenreihe
16 = Doppelkannenreihe
17 = Kannenreihe
18 = Kannenreihe
19 = Kannenreihe
20 = Kannenreihe
21 = neue Kannenreihe
22 = Kannenzuführlinie
23 = Pfeil
24 = Pfeil
25 = Haken
26 = Kannenzuführlinie
27 = Kannenabräumlinie
28 = Kannenabräumlinie
29 = Pfeil
30 = Pfeil
31 = Förderfläche
32 = Rollen
33 = Rolle
34 = Trittsohle
35 = Schuh
36 = Trittplatte
37 = Rollenachse
38 = Pfeil
39 = Kanne
40 = Förderstrecke
41 = Trittfläche
2 = Gatter
3 = Förderbahn
4 = Streckwerk
5 = Staustrecke
6 = Leerkannen-Staustrecke
7 = leere Kanne
8 = volle Kanne
9 = Vollkannen-Staustrecke
10 = Pfeil
11 = Füllstelle
12 = Pfeil
13 = Vollkannenreihe
14 = Leerkannenreihe
15 = Doppelkannenreihe
16 = Doppelkannenreihe
17 = Kannenreihe
18 = Kannenreihe
19 = Kannenreihe
20 = Kannenreihe
21 = neue Kannenreihe
22 = Kannenzuführlinie
23 = Pfeil
24 = Pfeil
25 = Haken
26 = Kannenzuführlinie
27 = Kannenabräumlinie
28 = Kannenabräumlinie
29 = Pfeil
30 = Pfeil
31 = Förderfläche
32 = Rollen
33 = Rolle
34 = Trittsohle
35 = Schuh
36 = Trittplatte
37 = Rollenachse
38 = Pfeil
39 = Kanne
40 = Förderstrecke
41 = Trittfläche
Claims (8)
1. Vorrichtung zum Zuführen voller Kannen (8) und zum Abführen
leerer Kannen (7) an einer Faserband, Lunte bzw. Vorgarn aus
Kannen abziehenden Maschine, insbesondere am Gatter eines Flyers
(1), einer Strecke oder einer Ring- bzw. Rotor-Spinnmaschine, wo
bei die bei Betrieb jeweils zugleich ablaufenden Kannen (17 bis
20) in vier parallelen Kannenreihen mit zugehörigen
Kannenzuführlinien (22, 26) und Kannenabräumlinien (27, 28) ange
ordnet sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei Unterteilung der vier Kannenreihen in zwei Doppelreihen
(17, 19; 18, 20) in der Mitte zwischen und parallel zu den Doppel
reihen zwei parallele, zugleich als Arbeitsgang und Kannenzuführ
linie ausgebildete Förderstrecken (22, 26) vorgesehen sind, daß
jenseits der - gesehen von den Kannenzuführlinien - äußeren Kan
nenreihen (17, 18) je eine ebenfalls zugleich als Arbeitsgang und
Kannenabräumlinie ausgebildete Förderstrecke (27, 28) angeordnet
ist, und daß die Fläche zwischen jeder Zuführförderstrecke (22)
und deren Abräumförderstrecke (27) eine Doppelreihe (17, 19) von
Kannen in Ablaufposition aufnimmt und als eine die Förderstrecken
(22, 27) verbindende Förderfläche ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die als Arbeitsgang ausgebildeten Förderstrecken (22, 26) mit
der Ebene des die Maschine umgebenden Fußbodens fluchten.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein Teil der Kannenzuführ- und -abräumlinien (22,
26; 27, 28) als ebenes, mit dem Fußboden fluchtendes Förderband
ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein Teil der Kannenzuführ- und -abräumlinien (22,
26; 27, 28) als Rollenbahn mit zwischen je zwei Rollen (33) ange
ordneter Trittplatte (36) ausgebildet ist, wobei die Rollenperi
pherie nur um einen zum Gleiten der zu transportierenden Kannen
oder dergleichen gerade ausreichenden Betrag über die Oberseite
der Trittplatte übersteht.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand je zweier Rollen (33) bzw. die Breite einer zwi
schen zwei Rollen angeordneten Trittplatte (36) gerade ausreicht,
um einen auf einer Rolle abrollend ausgleitenden Schuh auf der der
Rolle benachbarten Trittplatte vollständig abzubremsen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rollen (33) längsgeteilt sind und daß sich die Trittplatte
(36) durch den Bereich (41) zwischen den Längsenden jedes durch
die Teilung gebildeten Rollenpaars (33 a, 33 b) hindurch erstreckt.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kapazität der Kannenzuführ- und -abräumlinien (22, 26; 27,
28) auf die Kapazität von Vollkannen-Staustrecke (9) und gegebe
nenfalls Leerkannen-Staustrecke (6) einer vorgeschalteten Maschine
(4) abgestimmt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kapazitäten gleich sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883809282 DE3809282A1 (de) | 1988-03-19 | 1988-03-19 | Vorrichtung zum zu- und abfuehren von kannen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883809282 DE3809282A1 (de) | 1988-03-19 | 1988-03-19 | Vorrichtung zum zu- und abfuehren von kannen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3809282A1 true DE3809282A1 (de) | 1989-09-28 |
Family
ID=6350177
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19883809282 Withdrawn DE3809282A1 (de) | 1988-03-19 | 1988-03-19 | Vorrichtung zum zu- und abfuehren von kannen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3809282A1 (de) |
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