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DE3809282A1 - Vorrichtung zum zu- und abfuehren von kannen - Google Patents

Vorrichtung zum zu- und abfuehren von kannen

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Publication number
DE3809282A1
DE3809282A1 DE19883809282 DE3809282A DE3809282A1 DE 3809282 A1 DE3809282 A1 DE 3809282A1 DE 19883809282 DE19883809282 DE 19883809282 DE 3809282 A DE3809282 A DE 3809282A DE 3809282 A1 DE3809282 A1 DE 3809282A1
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DE
Germany
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cans
conveyor
lines
machine
clearing
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Withdrawn
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DE19883809282
Other languages
English (en)
Inventor
Klaus Hoffmann
Manfred Langen
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H67/00Replacing or removing cores, receptacles, or completed packages at paying-out, winding, or depositing stations
    • B65H67/04Arrangements for removing completed take-up packages and or replacing by cores, formers, or empty receptacles at winding or depositing stations; Transferring material between adjacent full and empty take-up elements
    • B65H67/0428Arrangements for removing completed take-up packages and or replacing by cores, formers, or empty receptacles at winding or depositing stations; Transferring material between adjacent full and empty take-up elements for cans, boxes and other receptacles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65H2701/00Handled material; Storage means
    • B65H2701/30Handled filamentary material
    • B65H2701/31Textiles threads or artificial strands of filaments

Landscapes

  • Spinning Or Twisting Of Yarns (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zuführen voller Kannen und zum Abräumen leerer Kannen an einer Faserband, Lunte bzw. Vor­ garn aus Kannen abziehenden Maschine, insbesondere am Gatter eines Flyers, einer Strecke oder einer Ring- bzw. Rotor-Spinnmaschine, wobei die bei Betrieb jeweils zugleich ablaufenden Kannen in vier parallelen Kannenreihen mit zugehörigen Kannenzuführlinien und Kannenabräumlinien angeordnet sind. Da sich das sogenannte Vorgarn von den aus parallelisierten Fasern bestehenden Faserbändern bzw. Lunten lediglich durch eine leichte Schutzdrehung unterscheidet, aber die verschiedenen Band- oder Garntypen im vorliegenden Zusam­ menhang ganz ähnlich behandelt werden, wird der Einfachheit halber im folgenden auch dann nur von Faserbändern gesprochen, wenn auch Vorgarne oder dergleichen gemeint sind.
In der Textilindustrie werden zum Strecken, Verfeinern, leichten Drehen und/oder Vergleichmäßigen von Faserbändern Streckwerke und in der Regel anschließend Flyer eingesetzt. Das Faserband wird den Maschinen, zu denen, wenn ein Flyer fehlt, auch eine Spinnmaschi­ ne, insbesondere Ringspinn- oder Rotorspinnmaschine, gehören kann, in sogenannten Kannen zugeliefert. Die Kannen werden meist in vier Reihen nebeneinander unterhalb eines Gatters angeordnet. Das Gat­ ter enthält Ösen, Zuführwalzen und dergleichen zum Überleiten der Lunte von den Kannen zur jeweiligen Strecke bzw. Spindel. Wenn beispielsweise ein Flyer 100 Spindeln besitzt, stehen in jeder der vier Reihen 25 Kannen eng nebeneinander.
Zu jeder Kannenreihe wird neben der Reihe, die gerade über das Gatter läuft, eine Reservekannenreihe benötigt, damit bei Leerlaufen der einen Kannenreihe sofort wieder Faserband aus neuen Kannen an das Ende des ablaufenden Faserbandes angesetzt, insbe­ sondere angedreht bzw. angenitschelt, werden kann. Auf diese Weise lassen sich die Nebenzeiten, in denen nicht produziert wird, ver­ kürzen. In die Nebenzeiten geht auch der Zu- und Abtransport der vollen bzw. leeren Kannen ein. Es wird daher angestrebt, den Zu- und Abtransport der Kannen zu beschleunigen. Außerdem soll ein He­ ben der Kannen übereinander weg zwecks Austausches der leeren ge­ gen die vollen Kannen entfallen.
In der industriellen Praxis wird für jede Kannenreihe ein Paar von Transportlinien bzw. -bahnen benötigt, damit stets neben jeder in Arbeitsposition befindlichen Kannenreihe eine volle Kannenreihe zum Anschluß an die abgezogenen Faserbänder beim Ablaufen der einen Kannenreihe bereitsteht. Wenn eine Kannenreihe leerläuft, wird sie auf ihrer Transportlinie aus dem Gatter heraus und über eine Versorgungslinie zu der vorgeschalteten Maschine oder zu ei­ nem Lager gebracht. Anschließend wird in Gegenrichtung eine volle Kannenreihe neben der jetzt ablaufenden Kannenreihe bereitge­ stellt. Der Hin- und Hertransport der Kannen am Gatter erfolgt da­ her nacheinander auf derselben Linie.
Um die jeweils erforderliche Zahl von vollen Kannen für eine Kan­ nenreihe zur Verfügung zu haben, werden zwischen der vorhergehen­ den Maschine und der jeweiligen Verarbeitungsmaschine Zwischenla­ ger mit Kannen angelegt, aus denen die gewünschte Zahl von Kannen bei Bedarf zu entnehmen ist. In einem solchen Zwischenlager werden auch die aus der Verarbeitungsmaschine herausfahrenden leeren Kan­ nenreihen zunächst eingebracht und erst bei Bedarf in der jeweils gewünschten Zahl einer vorhergehenden Maschine zugeleitet.
Ein weiteres Problem bekannter Anordnungen von Förder- und Sammel­ strecken in aus Kannen kommende Faserbänder verarbeitenden Maschi­ nen besteht darin, daß nicht nur mehrere, z. B. acht Reihen von Kannen, maximal vorgesehen werden, sondern zwischen den Kannen auch noch Arbeitsgänge freizuhalten sind, damit die jeweilige Bedienungsperson die abgearbeiteten Positionen austauschen und die leeren Kannen auf die zum Abräumen vorgesehene Linie bugsieren kann. Diese Arbeit wird sehr erleichtert, wenn die Förderstrecken mit leicht gängigen Rollen ausgestattet werden, die ein Verschie­ ben der Kannen in der jeweiligen Richtung, also entweder in För­ derstreckenrichtung oder von einer Förderstrecke zur nächsten För­ derstrecke, erleichtern. Hierzu werden in der Praxis vor allem Rollenbahnen vorgesehen, die jedoch den Nachteil haben, daß sie wegen der Unfallgefahr beim Ausgleiten nicht betreten werden dür­ fen. Zur Sicherheit der Bedienbarkeit sind daher weitere Arbeits­ gänge zwischen den vorbereiteten oder abgearbeiteten Kannenreihen erforderlich, die keine für das Personal gefährliche Fördermittel enthalten, so daß der Aufwand an Platz und Kapital entsprechend hoch wird.
Es ist daher schon versucht worden, das Verschieben der Kannen vollkommen zu automatisieren, so daß normalerweise das Bedienungspersonal die Förderstrecken überhaupt nicht betreten muß. Wenn dann jedoch Fehler auftreten, ist die ganze Anlage stillzusetzen, damit eine Bedienungsperson zum Beseitigen des Fehlers in die Maschine hinein gehen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Zu- und Abführen von Kannen an einer Kannen verarbeitenden Anlage zu schaffen, bei der die Kannen ohne besondere Arbeitsgänge dicht an dicht aufzustellen sind und trotzdem ein individuelles Verschieben der Kannen von der Zuführförderstrecke zur Abräumförderstrecke möglich ist, und bei der die Förderstrecken trotz Ausstattung mit ständig betriebsbereiten Fördermitteln ohne weiteres vom Bedie­ nungspersonal betreten werden können.
Die erfindungsgemäße Lösung besteht für die Vorrichtung eingangs genannter Art mit vier parallelen Kannenreihen und dazu gehörigen Kannenzuführlinien und Kannenabräumlinien darin, daß bei Untertei­ lung der vier Kannenreihen in zwei Doppelreihen in der Mitte zwi­ schen und parallel zu den Doppelreihen zwei parallele, zugleich als Arbeitsgang und Kannenzuführlinie ausgebildete Förderstrecken vorgesehen sind, daß jenseits der - gesehen von den Kannenzuführ­ linien - äußeren Kannenreihen je eine ebenfalls zugleich als Ar­ beitsgang und Kannenabräumlinie ausgebildete Förderstrecke ange­ ordnet ist und daß die Fläche zwischen jeder Zuführförderstrecke und der Abräumförderstrecke eine Doppelreihe von Kannen in Ablauf­ position aufnimmt und als eine die Förderstrecken verbindende be­ gehbare Förderfläche ausgebildet ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Förderstrecken zugleich als Arbeitsgang bzw. als begehbare Fläche wird erreicht, daß die Bedienungsperson die Förderstrecken- bzw. -flächen betreten kann, um die einzelnen Kannen jeder Kannenreihe nacheinander von der Zu­ förderstrecke in die daneben liegende Förderfläche zu schieben und dadurch jeweils eine leere Kanne auf die außen liegende Abräumför­ derstrecke bzw. Kannenabräumlinie zu stoßen. Die Verwendung der Förderstrecken und -flächen alternativ auch als Arbeitsgang oder -fläche läßt sich bei der Konzeption oder beim Bau der Maschine erheblichen Raum in der vorgesehenen Fabrikhalle einsparen, weil besondere Arbeits- und Inspektionsgänge entfallen können.
Gemäß weiterer Erfindung sollen die als Arbeitsgang bzw. -fläche ausgebildeten Förderstrecken und -flächen mit der Ebene des die jeweilige Anlage umgebenden Fußbodens fluchten, das heißt, die Förderstrecken und -flächen sollen bodeneben sein. Dadurch wird erreicht, daß das Bedienungspersonal, ohne Stufen zu gehen, auf die begehbaren Bereiche der Maschine treten kann. Gerade in diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, die Förderstrecken und -flächen begehbar zu machen, da sonst wegen der Position im Boden eine er­ höhte Unfallgefahr bestände.
Vorteilhaft wird wenigstens ein Teil der Kannenzuführ- und Abräum­ linien als ebenes, mit dem Fußboden fluchtendes Förderband ausge­ bildet. Förderbänder müssen jedoch angetrieben werden und sind ei­ nem relativ hohen Verschleiß ausgesetzt. Günstiger wäre es Rollen­ bahnen in den Förderstrecken und -flächen vorzusehen. Rollenbahnen könnten aber ohne erhebliche Gefahr für das Bedienungspersonal nicht betreten werden.
An dieser Stelle setzt ein weiterer, wesentlicher Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung ein, indem bevorzugt vorgesehen wird, daß wenigstens ein Teil der Kannenzuführ- und Abräumlinien als Rollenbahn mit zwischen je zwei Rollen angeordneten Trittplatten ausgebildet wird, wobei die Rollenperipherie nur um einen zum Gleiten der zu transportierenden Kanne gerade ausreichenden Betrag über die Oberkante der jeweiligen Trittplatte überstehen soll. Die mit dem Fuß auf eine Rolle tretende Person wird dann zwar um einen kleinen Betrag gleiten, aber dann mit der Schuhsohle auf der be­ nachbarten Trittplatte gebremst werden. Da das Gleiten bzw. Abrol­ len nur in der Richtung senkrecht zur jeweiligen Rollenachse er­ folgen kann, wird jegliche Unfallgefahr durch die gemäß der weite­ ren Erfindung vorgesehenen Trittplatten beseitigt.
Selbstverständlich muß der Abstand je zweier Rollen bzw. die Brei­ te einer zwischen zwei Rollen angeordneten Trittplatte zumindest so groß sein, daß ein auf einer Rolle abrollend ausgleitender Schuh auf der benachbarten Trittplatte vollständig abzubremsen ist. Dazu ist erforderlich, daß die Breite der Trittplatte von Rolle zu Rolle etwa so lang ist, wie die Laufsohle eines üblichen Schuhs. Eine noch größere Sicherheit läßt sich erzielen, wenn die Rollen längsgeteilt werden, und wenn sich die Trittplatte durch den Bereich zwischen den Längsenden jedes durch die Teilung gebildeten Rollenpaars hindurcherstreckt. Die Bedienungsperson ist dann nämlich in der Lage, auf dem schmalen, insbesondere einen Schuh breiten, Streifen zwischen den Längsenden jedes der durch die Teilung gebildeten Rollenpaare zu gehen, so daß noch nicht mal das kurze rollende Abgleiten auf einer Rolle auftreten kann.
Ein wesentliches Problem bekannter Maschinen besteht - wie ein­ gangs ausgeführt - darin, daß zwischen einer vorhergehenden Ma­ schine und der jeweiligen Verarbeitungsmaschine ein Kannenpuffer angelegt werden muß, damit die erforderlichen vollen Kannen für jeweils eine Kannenreihe immer schnell und vollständig zur Verfü­ gung gestellt werden können. Eine weitere Aufgabe besteht darin, den Puffer im wesentlichen einzusparen. Die Lösung hierzu ist da­ durch gekennzeichnet, daß die Kapazität der Kannenzuführ- und -ab­ räumlinien auf die Kapazität von Vollkannen-Staustrecke und ge­ gebenenfalls auch der Leerkannen-Staustrecke einer vorgeschalteten Maschine abgestimmt ist.
Dadurch wird erreicht, daß bei der vorgeschalteten Maschine be­ reits eine Gruppe von Kannen geschlossen zur Verfügung zu stellen und unmittelbar der Kannenzuführlinie der Verarbeitungsmaschine zugeleitet werden kann. Außerdem ist es günstig, wenn auch die Leerkannen-Aufnahmekapazität der vorgeschalteten Maschine genau so groß ist, daß eine Reihe abgeräumter Leerkannen von der Verarbei­ tungsmaschine unmittelbar in die zugehörige Staustrecke der vorge­ schalteten Maschine einfahren kann. Es hat sich als besonders gün­ stig herausgestellt, wenn die Kapazitäten der Kannenlinien von vorgeschalteter und verarbeitender Maschine gleich sind, weil dann ein Zwischenlager - innerhalb der zwischengeschalteten Förder­ strecke - ganz einzusparen ist.
Anhand der schematischen Darstellung von Ausführungsbeispielen werden Einzelheiten der Erfindung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine einem Flyer zugeordnete Kannenanordnung sowie auf die Staustrecke eines Streckwerks mit verbindender Förderbahn;
Fig. 2 einen Querschnitt einer Rollenbahn mit zwischen den Rollen angeordneten Trittplatten;
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Rollenbahn nach Fig. 2; und
Fig. 4 eine Abwandlung der Rollenbahn nach Fig. 3.
Im Ausführungsbeispiel wird angenommen, einem Flyer 1 mit zugehö­ rigem Gatter 2 sei über eine Förderbahn 3 ein Streckwerk 4 mit Kannenstaustrecke 5 zugeordnet. Im Streckwerk 4 werden aus einer Leerkannen-Staustrecke 6 kommende leere Kannen 7 mit frisch verzo­ genem Faserband gefüllt und als volle Kannen 8 einer Vollkannen- Staustrecke 9 zugeleitet. In der Leerkannen-Staustrecke 6 werden die leeren Kannen 7 in Pfeilrichtung 10 der Füllstelle 11 des Streckwerks 4 zugeleitet und nach dem Füllen als Vollkanne 8 in Pfeilrichtung 12 in die Vollkannen-Staustrecke 9 gebracht. Die Zahl der Vollkannen 8 in der Vollkannen-Staustrecke 9 wird so vorgegeben, daß nach Vervollständigung der Vollkannen-Staustrecke 9 eine insgesamt mit 13 bezeichnete Vollkannenreihe zur Verfügung steht, die eine Kannenlinie einer nachgeschalteten Verarbeitungs­ maschine, insbesondere eines Flyers 1, gerade ganz, zur Hälfte, in einem Drittel, Viertel usw. füllt. Entsprechend wird die Leerkan­ nen-Staustrecke 6 so ausgebildet, daß sie genau eine ganze, halbe usw. Leerkannenreihe aufnehmen kann, wie sie geschlossen aus einer dem Streckwerk 4 nachgeschalteten Verarbeitungsmaschine kommt, aufnehmen kann.
Das Gatter 2 des Flyers 1 nach Fig. 1 enthält zwei Doppelkannen­ reihen 15 und 16, aus denen der Flyer bei Betrieb zugleich ver­ sorgt wird. Für einen fortlaufenden Betrieb und eine gute Bedien­ barkeit wird dabei angestrebt, daß die einzelnen mit 17, 18, 19 und 20 bezeichneten Kannenreihen der Reihe nach viertel, halb, dreiviertel und ganz mit Faserband gefüllt sind. Wenn die Kannen­ reihe 17 unter dieser Voraussetzung als erste geleert wird, ist sie durch eine neue Kannenreihe 21 in einer Kannenlinie 22 zu ersetzen, die beispielsweise nach Heranschaffen einer Vollkannen­ reihe 13 aus der Staustrecke 5 des Streckwerks 4 unter Zuhilfenah­ me des Förderbandes 3 eingefahren werden kann.
Wenn die Staustrecke 5 des Streckwerks 4 zu kurz ist und nicht auf einmal alle neuen Kannen 1 zur Verfügung stellen kann, ist es auch im Rahmen der Erfindung, die entsprechende Zuführkannenlinien 22 in Pfeilrichtung 23 in zwei Abschnitten nacheinander aus der Staustrecke 5 eines oder mehrerer Streckwerke 4 aufzufüllen. Die vollen Kannen 8 können dazu bei in Pfeilrichtung 24 bewegtem Förderband 3 bewegt und mit Hilfe eines (nicht gezeichneten) Abweisers oder eines an einer Kette gezogenen Hakens 25, der unter den unteren Kannenrand greift, in die Zuführkannenlinie 22 geleitet. Hier sollen die Kannen vorzugsweise auf leicht gängigen Rollen zu verschieben sein, so daß ein besonderer Antrieb nicht mehr erforderlich ist. Vielmehr werden die einzelnen vollen Kannen in der Reihe 22 durch Anstoßen weitergeschoben. In ähnlicher Weise wird im Normalfall eine zweite Zuführkannenlinie 26 mit Vollkannen gefüllt, damit für einen Kannenwechsel auch in der zweiten Doppelreihe 16 rechtzeitig genügend volle Kannen zur Verfügung stehen.
Wenn nun - wie gesagt - die Kannenreihe 17 leergelaufen ist, geht die Bedienungsperson in Pfeilrichtung 23 auf die erfindungsgemäß zugleich als Arbeitsgang und Förderstrecke ausgebildete Zuführkan­ nenlinie 22 und verschiebt der Reihe nach die erste, zweite, drit­ te usw. Vollkanne der neu eingefahrenen Reihe 21 (in der Zeich­ nung) nach rechts und stößt dadurch die Kannenreihe 19 gegen die Kannenreihe 17 und diese auf eine außen liegende Kannenabräumlinie 27, der Kannenabräumlinie 27 entspricht auf der anderen Seite des Gatters 2 eine ähnlich ausgebildete Kannenabräumlinie 28. Wenn al­ le neuen Kannen der Reihe 21 der Kannenzuführlinie 22 im Ausfüh­ rungsbeispiel nach rechts verschoben sind, steht auf der Kannen­ abräumlinie 27 eine Reihe von Leerkannen zur Verfügung, die nun abgeräumt und unter Zuhilfenahme des jetzt in Pfeilrichtung 30 ar­ beitenden Förderbandes 9 zum vorgeschalteten Streckwerk 4 trans­ portiert werden kann.
Damit es der Bedienungsperson möglich ist, die Bodenfläche, auf der die beiden ablaufenden Kannen-Doppelreihen 17, 19 bzw. 18, 20 stehen, werden auch diese Flächen zugleich als Förderstrecken bzw. -flächen 31 und als Arbeitsgänge bzw. -flächen ausgebildet. Es kann vorteilhaft sein, auch hier Rollen 32 vorzusehen, zwischen denen Trittplatten angeordnet werden. Die Rollrichtung muß in den Bereichen der Doppelreihen 17, 19 bzw. 18, 20 aber von den Zu­ führlinien 22 bzw. 26 zu den Abräumlinien 27, 28 gehen. Die Achsen der Rollen werden dann also senkrecht zu den Rollenachsen der Zu­ führ- und Abräumlinien 22, 26 bzw. 27, 28 angeordnet.
Bei Betrieb der Maschine läuft nach dem Austausch der Kannenreihe 17 als nächstes die Kannenreihe 18 leer, die ja am Anfang halb ge­ füllt war. Die Bedienungsperson schiebt dann die einzelnen Kannen der Zuführlinie 26 in Richtung auf die Abräumlinie 28 derart, daß die Kannenreihe 18 Stück für Stück auf die Abräumlinie 28 gelangt. Die Leerkannen der gefüllten Abräumlinie 28 werden dann, wie für die Abräumlinie 27 beschrieben, zu einem vorgeschalteten Streck­ werk 4 gefahren. Die Fortsetzung des Verschiebens der Kannen des Hinzufügens neuer Kannen und des Herausfahrens leerer Kannen er­ folgt in der beschriebenen Art.
In den Fig. 2 und 3 bzw. 4 werden Rollenbahnen beschrieben, die zugleich als Förderstrecke und als Arbeitsgang in einer Vorrich­ tung nach Fig. 1, aber auch in anderem Zusammenhang, mit Vorteil einzusetzen sind. Eine solche begehbare Rollenbahn besteht nach Fig. 2 aus Rollen 33 mit einem solchen Abstand, daß zwischen zwei Rollen in etwa die Trittsohle 34 eines Schuhs 35 Platz hat. Zwi­ schen je zwei Rollen werden Trittplatten 36 so befestigt, daß eine quer zu den Rollenachsen 37 in Pfeilrichtung 38 zu verschiebende Kanne 39 (oder irgendein anderer beliebiger Gegenstand mit glatter Unterseite) zu verschieben ist, ohne daß dabei die Trittplatten 36 im nennenswerten Maße berührt werden. Die Anordnung wird so ge­ troffen, daß die Kanne 39 durch leichtes Anstoßen in Pfeilrichtung 38 zu bewegen ist, aber eine über die Rollenbahn gehende Person nicht ausgleiten kann. Die Trittplatten 36 können aus Metall oder Holz aus Blech oder aus einem Gitter bestehen. Wesentlich ist vor allem, daß die Trittplatte möglichst gut rutschfest ist; die Rutschfestigkeit soll auch erhalten bleiben, wenn beispielsweise in einem Textilbetrieb Flusen auf die Rollenbahn fallen.
In der Draufsicht kann die Rollenbahn nach Fig. 2 beispielsweise entsprechend Fig. 3 oder entsprechend Fig. 4 ausgebildet werden. Nach Fig. 3 erstreckt sich jede Rolle 33 über die ganze Breite der jeweiligen zugleich als Arbeitsgang vorgesehenen Förderstrecke 40. Möglichst die gesamte von den Rollen nicht eingenommene Fläche der Förderstrecke 40 wird mit Trittplatten 36 ausgelegt. Die Tritt­ platten werden oberhalb der durch die Achsen 37 der Rollen 33 auf­ gespannten Ebene angeordnet, so daß sie die Rollen in der Drauf­ sicht nach Fig. 3 überschneiden. Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 werden in der Länge geteilte Rollen 33 a und 33 b vorgesehen. In den Bereichen zwischen den Längsenden jedes geteilten Rollenpaars 33 a, 33 b werden ebenfalls Trittflächen 41 vorgesehen, die Teil der ganzen Trittplatte 36 sind.
Bezugszeichenliste
 1 = Flyer
 2 = Gatter
 3 = Förderbahn
 4 = Streckwerk
 5 = Staustrecke
 6 = Leerkannen-Staustrecke
 7 = leere Kanne
 8 = volle Kanne
 9 = Vollkannen-Staustrecke
10 = Pfeil
11 = Füllstelle
12 = Pfeil
13 = Vollkannenreihe
14 = Leerkannenreihe
15 = Doppelkannenreihe
16 = Doppelkannenreihe
17 = Kannenreihe
18 = Kannenreihe
19 = Kannenreihe
20 = Kannenreihe
21 = neue Kannenreihe
22 = Kannenzuführlinie
23 = Pfeil
24 = Pfeil
25 = Haken
26 = Kannenzuführlinie
27 = Kannenabräumlinie
28 = Kannenabräumlinie
29 = Pfeil
30 = Pfeil
31 = Förderfläche
32 = Rollen
33 = Rolle
34 = Trittsohle
35 = Schuh
36 = Trittplatte
37 = Rollenachse
38 = Pfeil
39 = Kanne
40 = Förderstrecke
41 = Trittfläche

Claims (8)

1. Vorrichtung zum Zuführen voller Kannen (8) und zum Abführen leerer Kannen (7) an einer Faserband, Lunte bzw. Vorgarn aus Kannen abziehenden Maschine, insbesondere am Gatter eines Flyers (1), einer Strecke oder einer Ring- bzw. Rotor-Spinnmaschine, wo­ bei die bei Betrieb jeweils zugleich ablaufenden Kannen (17 bis 20) in vier parallelen Kannenreihen mit zugehörigen Kannenzuführlinien (22, 26) und Kannenabräumlinien (27, 28) ange­ ordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß bei Unterteilung der vier Kannenreihen in zwei Doppelreihen (17, 19; 18, 20) in der Mitte zwischen und parallel zu den Doppel­ reihen zwei parallele, zugleich als Arbeitsgang und Kannenzuführ­ linie ausgebildete Förderstrecken (22, 26) vorgesehen sind, daß jenseits der - gesehen von den Kannenzuführlinien - äußeren Kan­ nenreihen (17, 18) je eine ebenfalls zugleich als Arbeitsgang und Kannenabräumlinie ausgebildete Förderstrecke (27, 28) angeordnet ist, und daß die Fläche zwischen jeder Zuführförderstrecke (22) und deren Abräumförderstrecke (27) eine Doppelreihe (17, 19) von Kannen in Ablaufposition aufnimmt und als eine die Förderstrecken (22, 27) verbindende Förderfläche ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die als Arbeitsgang ausgebildeten Förderstrecken (22, 26) mit der Ebene des die Maschine umgebenden Fußbodens fluchten.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der Kannenzuführ- und -abräumlinien (22, 26; 27, 28) als ebenes, mit dem Fußboden fluchtendes Förderband ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der Kannenzuführ- und -abräumlinien (22, 26; 27, 28) als Rollenbahn mit zwischen je zwei Rollen (33) ange­ ordneter Trittplatte (36) ausgebildet ist, wobei die Rollenperi­ pherie nur um einen zum Gleiten der zu transportierenden Kannen oder dergleichen gerade ausreichenden Betrag über die Oberseite der Trittplatte übersteht.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand je zweier Rollen (33) bzw. die Breite einer zwi­ schen zwei Rollen angeordneten Trittplatte (36) gerade ausreicht, um einen auf einer Rolle abrollend ausgleitenden Schuh auf der der Rolle benachbarten Trittplatte vollständig abzubremsen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen (33) längsgeteilt sind und daß sich die Trittplatte (36) durch den Bereich (41) zwischen den Längsenden jedes durch die Teilung gebildeten Rollenpaars (33 a, 33 b) hindurch erstreckt.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapazität der Kannenzuführ- und -abräumlinien (22, 26; 27, 28) auf die Kapazität von Vollkannen-Staustrecke (9) und gegebe­ nenfalls Leerkannen-Staustrecke (6) einer vorgeschalteten Maschine (4) abgestimmt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapazitäten gleich sind.
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