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DE4016465A1 - Transporteinrichtung zum transport von eine grundplatte und einen aufsteckdorn aufweisenden einzeltraegern fuer spulen und spulenhuelsen - Google Patents

Transporteinrichtung zum transport von eine grundplatte und einen aufsteckdorn aufweisenden einzeltraegern fuer spulen und spulenhuelsen

Info

Publication number
DE4016465A1
DE4016465A1 DE19904016465 DE4016465A DE4016465A1 DE 4016465 A1 DE4016465 A1 DE 4016465A1 DE 19904016465 DE19904016465 DE 19904016465 DE 4016465 A DE4016465 A DE 4016465A DE 4016465 A1 DE4016465 A1 DE 4016465A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
transport
path
conveyor
carriers
bobbin
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19904016465
Other languages
English (en)
Inventor
Rene Bucken
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Oerlikon Textile GmbH and Co KG
Original Assignee
W Schlafhorst AG and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by W Schlafhorst AG and Co filed Critical W Schlafhorst AG and Co
Priority to DE19904016465 priority Critical patent/DE4016465A1/de
Publication of DE4016465A1 publication Critical patent/DE4016465A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01HSPINNING OR TWISTING
    • D01H9/00Arrangements for replacing or removing bobbins, cores, receptacles, or completed packages at paying-out or take-up stations ; Combination of spinning-winding machine
    • D01H9/18Arrangements for replacing or removing bobbins, cores, receptacles, or completed packages at paying-out or take-up stations ; Combination of spinning-winding machine for supplying bobbins, cores, receptacles, or completed packages to, or transporting from, paying-out or take-up stations ; Arrangements to prevent unwinding of roving from roving bobbins
    • D01H9/187Arrangements for replacing or removing bobbins, cores, receptacles, or completed packages at paying-out or take-up stations ; Combination of spinning-winding machine for supplying bobbins, cores, receptacles, or completed packages to, or transporting from, paying-out or take-up stations ; Arrangements to prevent unwinding of roving from roving bobbins on individual supports, e.g. pallets

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Branching, Merging, And Special Transfer Between Conveyors (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Transporteinrichtung nach dem Oberbegriff des ersten Anspruches.
Es ist zum Beispiel durch die gattungsbildende JP-OS 52-25 139 bekannt, Spulen und Spulenhülsen mittels eine Grundplatte und einen Aufsteckdorn aufweisenden, voneinander unabhängigen Einzelträgern zu transportieren. Die Einzelträger werden dabei durch Reibschluß von in Transportrichtung bewegten Oberflächen, wie Transportbändern oder Rollen, mitgenommen. Um dabei die Einhaltung des Transportweges zu sichern, sind beidseits des Transportweges C-förmige Schienen angeordnet, die einen Führungsschlitz bilden, in dem die Einzelträger an einem sockelförmigen Aufbau geführt werden, der zwischen Grundplatte und Aufsteckdorn angeordnet ist. Dabei kommt es während des Transportes zu einer ständigen Reibung dieses Sockels an mindestens einer der beiden Führungskanten. Außerdem birgt dieses System, zum Beispiel durch Verschmutzung des Transportkanals, die Gefahr der Staubildung in sich.
Der Einsatz derartiger Transportsysteme kann an verschiedenen Textilmaschinen sowie auch im Verbund zwischen Textilmaschinen, wie zum Beispiel zwischen Spinn- und Spulmaschinen, erfolgen. In den meisten Fällen handelt es sich um geschlossene Transportsysteme.
Sogenannte Stützgestelle für den Transport von einzelnen Spulen, wie sie zum Beispiel in der JP-AS 49-12 128 beschrieben sind, besitzen an ihren Seiten sowie auf der Unterseite Führungsrollen, mit denen sie mit entlang der Transportwege angeordneten Führungsschienen in Kontakt stehen. Abgesehen davon, daß derartige Stützgestelle einen relativ komplizierten Aufbau besitzen, kann es durch Blockierungen der Führungsrollen sehr schnell zu Störungen und dann einem Rückstau kommen, wenn nicht der Transport über Mitnehmer formschlüssig erfolgt.
Die Erfindung hat die Aufgabe, eine Transporteinrichtung der eingangs genannten Art so weiterzuentwickeln, daß die Funktionssicherheit des Transportsystems verbessert wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Durch die einseitige Führung der Einzelträger mittels Leitschienen, die stromab zunehmend in den Transportweg eindringend angeordnet sind, werden die Einzelträger während ihres Transportes ständig auch quer zur Transportrichtung der sie durch Reibschluß mitnehmenden bewegten Oberflächen verschoben. Dadurch tritt ein Selbstreinigungseffekt des Transportmittels auf dessen Oberfläche ein. Die Staugefahr wird stark reduziert. Außerdem ist es durch Vermeidung der aus dem Stand der Technik bekannten Zwangsführung innerhalb eines Führungsschlitzes möglich, daß der jeweilige Einzelträger einer gegebenenfalls vorhandenen Schmutzanhäufung ausweichen kann. Hinzu kommt ein verminderter konstruktiver Aufwand des Transportsystems.
Die Erfindung ist durch die Merkmale der Ansprüche 2 bis 7 vorteilhaft weitergebildet.
Durch die schräge Anordnung der Leitschienen in einer Höhe, in der sie die Einzelträger an der Umfangsfläche ihrer Grundplatte führen, kommt es während des Transportes vorrangig zu einem Abrollen der Einzelträger auf den Leitschienen. Auf diese Weise wird ein ständiger Reibkontakt zwischen einem starren Führungsmittel und Teilen des Einzelträgers vermieden. Darüber hinaus wird zusätzlich noch die Reinigungswirkung der die Einzelträger mitnehmenden bewegten Oberflächen verstärkt.
Das Abrollen der Einzelträger führt außerdem dazu, daß die Spulen ebenfalls gedreht werden. Auf diese Weise können auch gegebenenfalls vorhandene Schleppfäden auf den Spulenkörper aufgewickelt werden. Durch das Anhaften des Fadenendes auf der Bewicklungsoberfläche wird ein nachfolgendes Abwickeln vermieden.
Deckplatten, die beim erfindungsgemäßen Transportsystem lediglich noch die Aufgabe haben, insbesondere bei langen Spulen, deren Schwerpunkt in einem relativ großen Abstand zur Grundplatte des Einzelträgers liegt, diese am Kippen zu hindern, können mit ihren gegenüberliegenden Kanten einen relativ großen Abstand bilden. Dadurch ist es in Verbindung mit der Anordnung jeweils nur einer Leitschiene auf einer Seite des Transportweges problemlos, Einzelträger vom Transportweg zu entfernen.
Die Anwendung der erfindungsgemäßen Transporteinrichtung beschränkt sich dabei nicht nur auf gerade Transportabschnitte, sondern zum Beispiel auch auf Abzweigungen und Einmündungen. Den Leitschienen in diesen Bereichen gegenüberliegende Abrollprofile gewährleisten dabei ebenfalls einen komplikationslosen Transportablauf, insbesondere Transportrichtungswechsel.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 die Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Transportwegabschnitt,
Fig. 2 einen Schnitt A-A zu Fig. 1 und
Fig. 3 eine Draufsicht auf einen Transportwegabschnitt mit Abzweigung und Einmündung.
Kopse 1 sind mit ihren Hülsen 2 auf die Aufsteckdorne 4 von Einzelträgern 3 aufgesteckt. Dabei wird der Hülsenfuß durch einen Absatz 4′ des Aufsteckdornes 4 gehalten. Der Aufsteckdorn 4 ragt mittig aus einer Grundplatte 5 des Einzelträgers 3 heraus.
Entlang eines Transportweges 10 verläuft ein eine bewegte Oberfläche für die Mitnahme der Einzelträger bildendes Transportband 10′. Von diesem Transportband 10′ ist nur das obere Trum dargestellt. Es besitzt, wie übliche Transportbänder, zwei Umlenkrollen, von denen eine durch einen ebenfalls nicht dargestellten Motor ständig angetrieben wird.
Entlang des Transportweges 10 sind Leitschienen 6 bis 9 abwechselnd auf beiden Seiten des Transportbandes 10′ angeordnet. Diese Leitschienen 6 bis 9 dringen jeweils quer zur Transportrichtung stromab zunehmend in den Transportweg ein. Dabei ist zu gewährleisten, daß an den Stellen, an denen eine Leitschiene von der nachfolgenden Leitschiene abgelöst wird, ein freier Durchtritt für den Einzelträger vorhanden sein muß, der möglichst auch noch einen Spielraum für eine begrenzte Querbewegung des Einzelträgers offenläßt, um auch an diesen Stellen die sonst bei bekannten Transportsystemen über den gesamten Transportabschnitt bestehende Staugefahr zu beseitigen.
Die spezifische Anordnung der Leitschienen 6 bis 9 führt dazu, daß die Einzelträger 3 in Transportrichtung auf diesen Leitschienen abrollen und gleichzeitig entsprechend der Neigung der Leitschienen quer zur Transportrichtung auf dem Transportband 10′ verschoben werden. Dabei ändert sich von Leitschiene zu Leitschiene die Richtung der Rollbewegung der Einzelträger 3 sowie die Richtung ihres seitlichen Versatzes. Auf diese Weise ist auch bei längeren Transportwegen gewährleistet, daß ein ständiger seitlicher Versatz erfolgt, ohne daß das Transportband wesentlich breiter gewählt werden muß, um einen ständigen ausreichenden Kontakt für die Mitnahme der Einzelträger 3 zu sichern. Hinzu kommt, daß die ständig wechselnde Dreh- und auch Versatzrichtung der Einzelträger 3 entlang des Transportweges das Auflösen von Verschmutzungen oder Garnanhäufungen zusätzlich begünstigt. Die jeweils nur einseitige Führung der Einzelträger 3 läßt es jedoch immer zu, daß diese zumindest diesen Störstellen ausweichen können.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, ist das Transportband 10′ durch zwei längs des Transportweges verlaufende Stützplatten 11 und 12 abgestützt. Ebenfalls aus Fig. 2 ist erkennbar, daß die Abrollkante 7′ der Leitschiene 7, ebenso wie bei den übrigen Leitschienen 6, 8 und 9 der Form der Grundplatten 5 der Einzelträger 3 angepaßt ist.
Über der in Fig. 2 dargestellten Grundplatte 5 des Einzelträgers 3 sind Deckplatten 13 und 14 angeordnet, die im Gegensatz zu bekannten über Grundplatten von Einzelträgern angeordneten Führungsplatten nicht die Funktion der Führung der Einzelträger haben. Vielmehr dienen sie lediglich dazu, insbesondere bei großen Kopsen mit einem von der Grundplatte relativ weit entfernten Schwerpunkt ein Kippen derselben, zum Beispiel bei versehentlicher Berührung durch das Bedienungspersonal, zu vermeiden. Der große Abstand der Deckplatten 13 und 14 zueinander ermöglicht es, erforderlichenfalls an jeder Stelle des Transportweges von Hand Einzelträger aus dem System zu entfernen.
Während es sich bei der beschriebenen Variante der Erfindung beispielsweise um einen Zuführweg für Kopse zu Vorbereitungsstationen oder zu einer Verteilerstrecke der Kopse für die Spulstellen einer Spulmaschine handeln kann, zeigt die Fig. 3 einen Transportwegabschnitt, der von einer Verteilerstrecke durch eine Abspulposition hindurch zu einem Leerhülsenrückführweg führt. Der Transportweg 18 weist ein Transportband 18′ auf, welches nach vorgebbaren Zeitintervallen in abwechselnden Richtungen betrieben wird. Dieser Transportweg 18 bildet eine Verteilerstrecke für die Einzelträger 3 mit Kopsen 1. Durch die reversierende Bewegung des Transportbandes 18′ werden die Einzelträger 3 ständig an Abzweigungen 15 zu Transportwegen 21 vorbeigeführt.
Im vorliegenden Beispiel erfolgt die Führung der Einzelträger 3 entlang des Transportweges 18 im wesentlichen durch gegenüberliegende Kanten 19 und 23, deren Abstand jedoch größer ist als der Durchmesser der Grundplatten 5, um ein entsprechendes Spiel zu gewährleisten. Im Bereich von Abzweigungen 15 wird die durch die Führungskanten 23 gegebene Führung unterbrochen. Sind jedoch, wie in Fig. 3 dargestellt, drei Einzelträger 3 in der Transportbahn 20 angeordnet, übernimmt die dem Transportweg 18 zugewandte Kante der Grundplatte 5 des hintersten Einzelträgers 3 die Führung in diesem Bereich.
Ist ein Kops 1 abgespult oder wird er von der Spulstelle aus seiner Abspulposition 28 freigegeben, erfolgt ein Transport aller drei Einzelträger 3, die im Transportweg 20 stehen, durch parallele Transportbänder 21 und 22 in Richtung auf den Transportweg 27. Dadurch kann der hinterste Einzelträger 3 die Führung der auf dem Transportweg 18 bereitgehaltenen Einzelträger 3 nicht mehr übernehmen. Folglich wird mittels der in den Transportweg 18 hineinragenden Transportbänder 21 und 22 der nächste diese Abzweigung 15 passierende Einzelträger 3 in den Transportweg 20 gefördert. Da die Spulstelle dann den nächsten Einzelträger 3 arretiert, werden die Einzelträger nur um einen Betrag, der dem Durchmesser einer Grundplatte 5 entspricht, entlang des Transportweges 20 weitergefördert. Dadurch übernimmt der neu in den Transportweg 20 eingetretene Einzelträger 3 dann mit seiner Grundplatte 5 die Führung für die entlang des Transportweges 18 vorbeitransportierten Einzelträger an der Abzweigung 15. Der von der Spulstelle aus der Abspulposition 28 freigegebene Einzelträger 3 wird mit Hilfe der Transportbänder 21 und 22 an der Einmündung 26 in den Transportbereich der Transportbahn 27 transportiert. Der Einzelträger trägt in der Regel nur noch die bewicklungsfreie Hülse 2. Entlang des Transportweges 27 werden die Einzelträger 3 durch ein Transportband 27′ transportiert und durch Führungskanten 25 und 27′ geführt.
Entlang des Transportweges 20 ist eine Leitschiene 24 angeordnet, die erfindungsgemäß in Transportrichtung der Transportbänder 21 und 22 zunehmend in die Transportbahn 20 eindringt. Dadurch ist auch hier nur eine einseitige Führung der Einzelträger 3 erforderlich. Die bereits genannten Vorteile im Zusammenhang mit der ersten Variante treffen auch hier in vollem Umfang zu.
Um unabhängig von der jeweiligen Transportrichtung des Transportbandes 18′ den jeweiligen Einzelträger 3 sicher der Leitschiene 24 zuführen zu können, geht an der Abzweigung 15 die Führungskante 23 in ein Abrollprofil 23′ über. Nachdem der jeweilige Einzelträger 3 an der Leitschiene 24 zur Anlage gekommen ist, ist auf der gegenüberliegenden Seite keine Führung mehr notwendig, da die beiden Transportbänder 21 und 22 den Einzelträger ständig gegen die Leitschiene 24 fördern, an der er dann abrollt.
Selbstverständlich ist es auch hier möglich, die beiden Transportbänder 21 und 22 durch ein einziges Transportband zu ersetzen. In vielen Fällen kann es aber von Nutzen sein, wenn zumindest in der Abspulstellung 28 der dort positionierte Einzelträger 3 von unten zugänglich ist.
Da die Transportrichtung des Transportbandes 27′ von der Leitschiene 24 weg gerichtet ist, ist auch die Führungskante 25 der Leitschiene 24 gegenüberliegend als Leitprofil 25′ ausgebildet.
Wie aus Fig. 3 zu erkennen ist, ist es möglich, die Führungskanten 23 und 25 über die Leitschiene 24 miteinander zu verbinden.
Um auch in diesem Bereich ein Kippen der Einzelträger 3 zu vermeiden, sind Deckplatten 16 vorgesehen, die jeweils benachbarte Transportwege 20 verbinden. Da im Bereich der Einmündungen 15 die Gefahr des Kippens verstärkt ist, ist es von Vorteil, wenn im Bereich der Abrollprofile 23′ die Deckplatten 16 einen Vorsprung 17 aufweisen.

Claims (7)

1. Transporteinrichtung zum Transport von eine Grundplatte und einen Aufsteckdorn aufweisenden Einzelträgern für Spulen und Spulenhülsen mittels in Transportrichtung bewegter Oberflächen, auf denen die Einzelträger aufliegen, mit Mitteln zum Führen der Einzelträger längs ihres Transportweges, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Führen der Einzelträger (3) durch eine auf einer Seite des Transportweges (10; 20) angeordnete als Anlage für die Einzelträger dienende Leitschiene (6, 7, 8, 9; 24) gebildet sind und daß die Leitschiene quer zur Transportrichtung stromab zunehmend in den Transportweg eindringend angeordnet ist.
2. Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitschiene (6, 7, 8, 9; 24) in einer solchen Höhe angebracht ist, daß sie die Einzelträger (3) an der Umfangsfläche ihrer Grundplatte (5) führt.
3. Transporteinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Leitschienen (6, 7, 8, 9) entlang des Transportweges (10) in Transportrichtung hintereinander abwechselnd auf beiden Seiten des Transportweges so angeordnet sind, daß an der jeweiligen Übergangsstelle von einer Schiene zur anderen Schiene ein Durchgang für den freien Durchtritt der Einzelträger (3) verbleibt.
4. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Abstand zu den bewegten Oberflächen (10′; 18′, 21, 22, 27′), der größer ist als die Höhe der Grundplatten (5) der Einzelträger (3), Deckplatten (13, 14; 16) angeordnet sind, deren gegenüberliegenden Kanten einen Abstand zueinander haben, der kleiner ist, als der Durchmesser der Grundplatten, und die an jeder Stelle des Transportweges weiter in diesen hineinragen, als die auf ihrer Seite angeordnete Leitschiene.
5. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Abzweigung (15) und/oder Einmündung (26) eines Transportweges gegenüber der Leitschiene ein Abrollprofil (23′, 25′) angeordnet ist.
6. Transporteinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der Abzweigung (15) der Abstand der Kanten der Deckplatten (16) durch einen Vorsprung (17) verringert ist.
7. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die bewegten Oberflächen Transportbänder (10′; 18′, 21, 22, 27′) sind.
DE19904016465 1990-05-22 1990-05-22 Transporteinrichtung zum transport von eine grundplatte und einen aufsteckdorn aufweisenden einzeltraegern fuer spulen und spulenhuelsen Withdrawn DE4016465A1 (de)

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