DE4016465A1 - Transporteinrichtung zum transport von eine grundplatte und einen aufsteckdorn aufweisenden einzeltraegern fuer spulen und spulenhuelsen - Google Patents
Transporteinrichtung zum transport von eine grundplatte und einen aufsteckdorn aufweisenden einzeltraegern fuer spulen und spulenhuelsenInfo
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- D01H9/18—Arrangements for replacing or removing bobbins, cores, receptacles, or completed packages at paying-out or take-up stations ; Combination of spinning-winding machine for supplying bobbins, cores, receptacles, or completed packages to, or transporting from, paying-out or take-up stations ; Arrangements to prevent unwinding of roving from roving bobbins
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Description
Die Erfindung betrifft eine Transporteinrichtung nach dem
Oberbegriff des ersten Anspruches.
Es ist zum Beispiel durch die gattungsbildende JP-OS 52-25 139
bekannt, Spulen und Spulenhülsen mittels eine Grundplatte und
einen Aufsteckdorn aufweisenden, voneinander unabhängigen
Einzelträgern zu transportieren. Die Einzelträger werden dabei
durch Reibschluß von in Transportrichtung bewegten Oberflächen,
wie Transportbändern oder Rollen, mitgenommen. Um dabei die
Einhaltung des Transportweges zu sichern, sind beidseits des
Transportweges C-förmige Schienen angeordnet, die einen
Führungsschlitz bilden, in dem die Einzelträger an einem
sockelförmigen Aufbau geführt werden, der zwischen Grundplatte
und Aufsteckdorn angeordnet ist. Dabei kommt es während des
Transportes zu einer ständigen Reibung dieses Sockels an
mindestens einer der beiden Führungskanten. Außerdem birgt dieses
System, zum Beispiel durch Verschmutzung des Transportkanals, die
Gefahr der Staubildung in sich.
Der Einsatz derartiger Transportsysteme kann an verschiedenen
Textilmaschinen sowie auch im Verbund zwischen Textilmaschinen,
wie zum Beispiel zwischen Spinn- und Spulmaschinen, erfolgen. In
den meisten Fällen handelt es sich um geschlossene
Transportsysteme.
Sogenannte Stützgestelle für den Transport von einzelnen Spulen,
wie sie zum Beispiel in der JP-AS 49-12 128 beschrieben sind,
besitzen an ihren Seiten sowie auf der Unterseite Führungsrollen,
mit denen sie mit entlang der Transportwege angeordneten
Führungsschienen in Kontakt stehen. Abgesehen davon, daß
derartige Stützgestelle einen relativ komplizierten Aufbau
besitzen, kann es durch Blockierungen der Führungsrollen sehr
schnell zu Störungen und dann einem Rückstau kommen, wenn nicht
der Transport über Mitnehmer formschlüssig erfolgt.
Die Erfindung hat die Aufgabe, eine Transporteinrichtung der
eingangs genannten Art so weiterzuentwickeln, daß die
Funktionssicherheit des Transportsystems verbessert wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Anspruches 1 gelöst.
Durch die einseitige Führung der Einzelträger mittels
Leitschienen, die stromab zunehmend in den Transportweg
eindringend angeordnet sind, werden die Einzelträger während
ihres Transportes ständig auch quer zur Transportrichtung der sie
durch Reibschluß mitnehmenden bewegten Oberflächen verschoben.
Dadurch tritt ein Selbstreinigungseffekt des Transportmittels auf
dessen Oberfläche ein. Die Staugefahr wird stark reduziert.
Außerdem ist es durch Vermeidung der aus dem Stand der Technik
bekannten Zwangsführung innerhalb eines Führungsschlitzes
möglich, daß der jeweilige Einzelträger einer gegebenenfalls
vorhandenen Schmutzanhäufung ausweichen kann. Hinzu kommt ein
verminderter konstruktiver Aufwand des Transportsystems.
Die Erfindung ist durch die Merkmale der Ansprüche 2 bis 7
vorteilhaft weitergebildet.
Durch die schräge Anordnung der Leitschienen in einer Höhe, in
der sie die Einzelträger an der Umfangsfläche ihrer Grundplatte
führen, kommt es während des Transportes vorrangig zu einem
Abrollen der Einzelträger auf den Leitschienen. Auf diese Weise
wird ein ständiger Reibkontakt zwischen einem starren
Führungsmittel und Teilen des Einzelträgers vermieden. Darüber
hinaus wird zusätzlich noch die Reinigungswirkung der die
Einzelträger mitnehmenden bewegten Oberflächen verstärkt.
Das Abrollen der Einzelträger führt außerdem dazu, daß die Spulen
ebenfalls gedreht werden. Auf diese Weise können auch
gegebenenfalls vorhandene Schleppfäden auf den Spulenkörper
aufgewickelt werden. Durch das Anhaften des Fadenendes auf der
Bewicklungsoberfläche wird ein nachfolgendes Abwickeln
vermieden.
Deckplatten, die beim erfindungsgemäßen Transportsystem lediglich
noch die Aufgabe haben, insbesondere bei langen Spulen, deren
Schwerpunkt in einem relativ großen Abstand zur Grundplatte des
Einzelträgers liegt, diese am Kippen zu hindern, können mit ihren
gegenüberliegenden Kanten einen relativ großen Abstand bilden.
Dadurch ist es in Verbindung mit der Anordnung jeweils nur einer
Leitschiene auf einer Seite des Transportweges problemlos,
Einzelträger vom Transportweg zu entfernen.
Die Anwendung der erfindungsgemäßen Transporteinrichtung
beschränkt sich dabei nicht nur auf gerade Transportabschnitte,
sondern zum Beispiel auch auf Abzweigungen und Einmündungen. Den
Leitschienen in diesen Bereichen gegenüberliegende Abrollprofile
gewährleisten dabei ebenfalls einen komplikationslosen
Transportablauf, insbesondere Transportrichtungswechsel.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert werden. In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 die Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen
Transportwegabschnitt,
Fig. 2 einen Schnitt A-A zu Fig. 1 und
Fig. 3 eine Draufsicht auf einen Transportwegabschnitt mit
Abzweigung und Einmündung.
Kopse 1 sind mit ihren Hülsen 2 auf die Aufsteckdorne 4 von
Einzelträgern 3 aufgesteckt. Dabei wird der Hülsenfuß durch einen
Absatz 4′ des Aufsteckdornes 4 gehalten. Der Aufsteckdorn 4 ragt
mittig aus einer Grundplatte 5 des Einzelträgers 3 heraus.
Entlang eines Transportweges 10 verläuft ein eine bewegte
Oberfläche für die Mitnahme der Einzelträger bildendes
Transportband 10′. Von diesem Transportband 10′ ist nur das obere
Trum dargestellt. Es besitzt, wie übliche Transportbänder, zwei
Umlenkrollen, von denen eine durch einen ebenfalls nicht
dargestellten Motor ständig angetrieben wird.
Entlang des Transportweges 10 sind Leitschienen 6 bis 9
abwechselnd auf beiden Seiten des Transportbandes 10′ angeordnet.
Diese Leitschienen 6 bis 9 dringen jeweils quer zur
Transportrichtung stromab zunehmend in den Transportweg ein.
Dabei ist zu gewährleisten, daß an den Stellen, an denen eine
Leitschiene von der nachfolgenden Leitschiene abgelöst wird, ein
freier Durchtritt für den Einzelträger vorhanden sein muß, der
möglichst auch noch einen Spielraum für eine begrenzte
Querbewegung des Einzelträgers offenläßt, um auch an diesen
Stellen die sonst bei bekannten Transportsystemen über den
gesamten Transportabschnitt bestehende Staugefahr zu beseitigen.
Die spezifische Anordnung der Leitschienen 6 bis 9 führt dazu,
daß die Einzelträger 3 in Transportrichtung auf diesen
Leitschienen abrollen und gleichzeitig entsprechend der Neigung
der Leitschienen quer zur Transportrichtung auf dem Transportband
10′ verschoben werden. Dabei ändert sich von Leitschiene zu
Leitschiene die Richtung der Rollbewegung der Einzelträger 3
sowie die Richtung ihres seitlichen Versatzes. Auf diese Weise
ist auch bei längeren Transportwegen gewährleistet, daß ein
ständiger seitlicher Versatz erfolgt, ohne daß das Transportband
wesentlich breiter gewählt werden muß, um einen ständigen
ausreichenden Kontakt für die Mitnahme der Einzelträger 3 zu
sichern. Hinzu kommt, daß die ständig wechselnde Dreh- und auch
Versatzrichtung der Einzelträger 3 entlang des Transportweges das
Auflösen von Verschmutzungen oder Garnanhäufungen zusätzlich
begünstigt. Die jeweils nur einseitige Führung der Einzelträger 3
läßt es jedoch immer zu, daß diese zumindest diesen Störstellen
ausweichen können.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, ist das Transportband 10′ durch zwei
längs des Transportweges verlaufende Stützplatten 11 und 12
abgestützt. Ebenfalls aus Fig. 2 ist erkennbar, daß die
Abrollkante 7′ der Leitschiene 7, ebenso wie bei den übrigen
Leitschienen 6, 8 und 9 der Form der Grundplatten 5 der
Einzelträger 3 angepaßt ist.
Über der in Fig. 2 dargestellten Grundplatte 5 des Einzelträgers
3 sind Deckplatten 13 und 14 angeordnet, die im Gegensatz zu
bekannten über Grundplatten von Einzelträgern angeordneten
Führungsplatten nicht die Funktion der Führung der Einzelträger
haben. Vielmehr dienen sie lediglich dazu, insbesondere bei
großen Kopsen mit einem von der Grundplatte relativ weit
entfernten Schwerpunkt ein Kippen derselben, zum Beispiel bei
versehentlicher Berührung durch das Bedienungspersonal, zu
vermeiden. Der große Abstand der Deckplatten 13 und 14 zueinander
ermöglicht es, erforderlichenfalls an jeder Stelle des
Transportweges von Hand Einzelträger aus dem System zu entfernen.
Während es sich bei der beschriebenen Variante der Erfindung
beispielsweise um einen Zuführweg für Kopse zu
Vorbereitungsstationen oder zu einer Verteilerstrecke der Kopse
für die Spulstellen einer Spulmaschine handeln kann, zeigt die
Fig. 3 einen Transportwegabschnitt, der von einer
Verteilerstrecke durch eine Abspulposition hindurch zu einem
Leerhülsenrückführweg führt. Der Transportweg 18 weist ein
Transportband 18′ auf, welches nach vorgebbaren Zeitintervallen
in abwechselnden Richtungen betrieben wird. Dieser Transportweg
18 bildet eine Verteilerstrecke für die Einzelträger 3 mit Kopsen
1. Durch die reversierende Bewegung des Transportbandes 18′
werden die Einzelträger 3 ständig an Abzweigungen 15 zu
Transportwegen 21 vorbeigeführt.
Im vorliegenden Beispiel erfolgt die Führung der Einzelträger 3
entlang des Transportweges 18 im wesentlichen durch
gegenüberliegende Kanten 19 und 23, deren Abstand jedoch größer
ist als der Durchmesser der Grundplatten 5, um ein entsprechendes
Spiel zu gewährleisten. Im Bereich von Abzweigungen 15 wird die
durch die Führungskanten 23 gegebene Führung unterbrochen. Sind
jedoch, wie in Fig. 3 dargestellt, drei Einzelträger 3 in der
Transportbahn 20 angeordnet, übernimmt die dem Transportweg 18
zugewandte Kante der Grundplatte 5 des hintersten Einzelträgers 3
die Führung in diesem Bereich.
Ist ein Kops 1 abgespult oder wird er von der Spulstelle aus
seiner Abspulposition 28 freigegeben, erfolgt ein Transport aller
drei Einzelträger 3, die im Transportweg 20 stehen, durch
parallele Transportbänder 21 und 22 in Richtung auf den
Transportweg 27. Dadurch kann der hinterste Einzelträger 3 die
Führung der auf dem Transportweg 18 bereitgehaltenen Einzelträger
3 nicht mehr übernehmen. Folglich wird mittels der in den
Transportweg 18 hineinragenden Transportbänder 21 und 22 der
nächste diese Abzweigung 15 passierende Einzelträger 3 in den
Transportweg 20 gefördert. Da die Spulstelle dann den nächsten
Einzelträger 3 arretiert, werden die Einzelträger nur um einen
Betrag, der dem Durchmesser einer Grundplatte 5 entspricht,
entlang des Transportweges 20 weitergefördert. Dadurch übernimmt
der neu in den Transportweg 20 eingetretene Einzelträger 3 dann
mit seiner Grundplatte 5 die Führung für die entlang des
Transportweges 18 vorbeitransportierten Einzelträger an der
Abzweigung 15. Der von der Spulstelle aus der Abspulposition 28
freigegebene Einzelträger 3 wird mit Hilfe der Transportbänder 21
und 22 an der Einmündung 26 in den Transportbereich der
Transportbahn 27 transportiert. Der Einzelträger trägt in der
Regel nur noch die bewicklungsfreie Hülse 2. Entlang des
Transportweges 27 werden die Einzelträger 3 durch ein
Transportband 27′ transportiert und durch Führungskanten 25 und
27′ geführt.
Entlang des Transportweges 20 ist eine Leitschiene 24 angeordnet,
die erfindungsgemäß in Transportrichtung der Transportbänder 21
und 22 zunehmend in die Transportbahn 20 eindringt. Dadurch ist
auch hier nur eine einseitige Führung der Einzelträger 3
erforderlich. Die bereits genannten Vorteile im Zusammenhang mit
der ersten Variante treffen auch hier in vollem Umfang zu.
Um unabhängig von der jeweiligen Transportrichtung des
Transportbandes 18′ den jeweiligen Einzelträger 3 sicher der
Leitschiene 24 zuführen zu können, geht an der Abzweigung 15 die
Führungskante 23 in ein Abrollprofil 23′ über. Nachdem der
jeweilige Einzelträger 3 an der Leitschiene 24 zur Anlage
gekommen ist, ist auf der gegenüberliegenden Seite keine Führung
mehr notwendig, da die beiden Transportbänder 21 und 22 den
Einzelträger ständig gegen die Leitschiene 24 fördern, an der er
dann abrollt.
Selbstverständlich ist es auch hier möglich, die beiden
Transportbänder 21 und 22 durch ein einziges Transportband zu
ersetzen. In vielen Fällen kann es aber von Nutzen sein, wenn
zumindest in der Abspulstellung 28 der dort positionierte
Einzelträger 3 von unten zugänglich ist.
Da die Transportrichtung des Transportbandes 27′ von der
Leitschiene 24 weg gerichtet ist, ist auch die Führungskante 25
der Leitschiene 24 gegenüberliegend als Leitprofil 25′
ausgebildet.
Wie aus Fig. 3 zu erkennen ist, ist es möglich, die
Führungskanten 23 und 25 über die Leitschiene 24 miteinander zu
verbinden.
Um auch in diesem Bereich ein Kippen der Einzelträger 3 zu
vermeiden, sind Deckplatten 16 vorgesehen, die jeweils
benachbarte Transportwege 20 verbinden. Da im Bereich der
Einmündungen 15 die Gefahr des Kippens verstärkt ist, ist es von
Vorteil, wenn im Bereich der Abrollprofile 23′ die Deckplatten 16
einen Vorsprung 17 aufweisen.
Claims (7)
1. Transporteinrichtung zum Transport von eine Grundplatte und
einen Aufsteckdorn aufweisenden Einzelträgern für Spulen und
Spulenhülsen mittels in Transportrichtung bewegter
Oberflächen, auf denen die Einzelträger aufliegen, mit
Mitteln zum Führen der Einzelträger längs ihres
Transportweges,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel zum Führen der Einzelträger (3) durch eine auf
einer Seite des Transportweges (10; 20) angeordnete als
Anlage für die Einzelträger dienende Leitschiene (6, 7, 8, 9;
24) gebildet sind und daß die Leitschiene quer zur
Transportrichtung stromab zunehmend in den Transportweg
eindringend angeordnet ist.
2. Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leitschiene (6, 7, 8, 9; 24) in einer solchen Höhe
angebracht ist, daß sie die Einzelträger (3) an der
Umfangsfläche ihrer Grundplatte (5) führt.
3. Transporteinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere Leitschienen (6, 7, 8, 9) entlang
des Transportweges (10) in Transportrichtung hintereinander
abwechselnd auf beiden Seiten des Transportweges so
angeordnet sind, daß an der jeweiligen Übergangsstelle von
einer Schiene zur anderen Schiene ein Durchgang für den
freien Durchtritt der Einzelträger (3) verbleibt.
4. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß in einem Abstand zu den bewegten
Oberflächen (10′; 18′, 21, 22, 27′), der größer ist als die
Höhe der Grundplatten (5) der Einzelträger (3), Deckplatten
(13, 14; 16) angeordnet sind, deren gegenüberliegenden Kanten
einen Abstand zueinander haben, der kleiner ist, als der
Durchmesser der Grundplatten, und die an jeder Stelle des
Transportweges weiter in diesen hineinragen, als die auf
ihrer Seite angeordnete Leitschiene.
5. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß an einer Abzweigung (15) und/oder
Einmündung (26) eines Transportweges gegenüber der
Leitschiene ein Abrollprofil (23′, 25′) angeordnet ist.
6. Transporteinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Abzweigung (15) der Abstand der Kanten der
Deckplatten (16) durch einen Vorsprung (17) verringert ist.
7. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die bewegten Oberflächen
Transportbänder (10′; 18′, 21, 22, 27′) sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19904016465 DE4016465A1 (de) | 1990-05-22 | 1990-05-22 | Transporteinrichtung zum transport von eine grundplatte und einen aufsteckdorn aufweisenden einzeltraegern fuer spulen und spulenhuelsen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19904016465 DE4016465A1 (de) | 1990-05-22 | 1990-05-22 | Transporteinrichtung zum transport von eine grundplatte und einen aufsteckdorn aufweisenden einzeltraegern fuer spulen und spulenhuelsen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4016465A1 true DE4016465A1 (de) | 1991-11-28 |
Family
ID=6406951
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19904016465 Withdrawn DE4016465A1 (de) | 1990-05-22 | 1990-05-22 | Transporteinrichtung zum transport von eine grundplatte und einen aufsteckdorn aufweisenden einzeltraegern fuer spulen und spulenhuelsen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4016465A1 (de) |
Cited By (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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CN118107252A (zh) * | 2023-12-04 | 2024-05-31 | 浙江潇丹新材料科技有限公司 | 一种装饰板材及其生产设备 |
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-
1990
- 1990-05-22 DE DE19904016465 patent/DE4016465A1/de not_active Withdrawn
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Legal Events
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