DE3739159A1 - Parksystem - Google Patents
ParksystemInfo
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- DE3739159A1 DE3739159A1 DE19873739159 DE3739159A DE3739159A1 DE 3739159 A1 DE3739159 A1 DE 3739159A1 DE 19873739159 DE19873739159 DE 19873739159 DE 3739159 A DE3739159 A DE 3739159A DE 3739159 A1 DE3739159 A1 DE 3739159A1
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- G07—CHECKING-DEVICES
- G07B—TICKET-ISSUING APPARATUS; FARE-REGISTERING APPARATUS; FRANKING APPARATUS
- G07B15/00—Arrangements or apparatus for collecting fares, tolls or entrance fees at one or more control points
- G07B15/02—Arrangements or apparatus for collecting fares, tolls or entrance fees at one or more control points taking into account a variable factor such as distance or time, e.g. for passenger transport, parking systems or car rental systems
-
- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E04—BUILDING
- E04H—BUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
- E04H6/00—Buildings for parking cars, rolling-stock, aircraft, vessels or like vehicles, e.g. garages
- E04H6/42—Devices or arrangements peculiar to garages, not covered elsewhere, e.g. securing devices, safety devices, monitoring and operating schemes; centering devices
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Description
Die Erfindung betrifft ein Parksystem, insbesondere
in Form eines Parkhauses, mit einer Vielzahl von zu
mindest übereinander und nebeneinander angeordneten
Stellplätzen sowie mindestens einer Fördereinrichtung
zum Befördern eines in der Einfahrtebene eingeparkten
Fahrzeugs zu einem Stellplatz sowie zum Befördern
eines auszuparkenden Fahrzeugs von seinem Stellplatz
zur Ausfahrtebene.
Bei bekannten Parksystemen der genannten Art fahren
die einzuparkenden Fahrzeuge in eine Fördereinrich
tung und werden von dieser zu einem Stellplatz
transportiert. Beim Ausparken wird das jeweilige
Fahrzeug mit Hilfe der Fördereinrichtung von dem
Stellplatz abgeholt und in die Ausparkstellung
gebracht, aus der das Fahrzeug abgeholt werden kann.
Bei diesem System ist nicht nur der Auspark- bzw.
Abholvorgang zeitaufwendig, sondern es kann zu einem
erheblichen Stau kommen, wenn mehrere Fahrzeuge
gleichzeitig abgeholt und/oder eingeparkt werden
sollen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Parksystem zu schaffen, das bedienfreudig ist und ein
zügiges Ein- und Ausparken erlaubt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst,
daß mehrere oder sämtliche auf der Einfahrtseite in
der Einfahrtebene gelegenen Stellplätze als Einfahrt
boxen ausgebildet sind, daß mehrere oder sämtliche
auf der Ausfahrtseite in der Ausfahrtebene gelegenen
Stellplätze als Ausfahrtboxen ausgebildet sind, daß
an einer zentralen Einfahrt-Kontrollstation oder an
jeder Einfahrtbox eine mit einer elektronischen
Datenverarbeitungsanlage in Verbindung stehende Ein
richtung zur Eingabe der voraussichtlichen Parkdauer
angeordnet ist, daß an den einzelnen Stellplätzen
Sensoren zur Feststellung des Belegt-Zustandes und
des Nicht-Belegt-Zustandes angeordnet und mit der
elektronischen Datenverarbeitungsanlage verbunden
sind, daß die Fördereinrichtung nach einem vorgegebe
nen Programm unter Verknüpfung dieses Programms mit
den Daten der Sensoren und der eingegebenen Park
zeiten über die elektronische Datenverarbeitungsan
lage derart steuerbar ist, daß das jeweilige Fahrzeug
vor dem einprogrammierten Abholzeitpunkt in eine
Ausfahrtbox beförderbar ist, und daß ein ebenfalls
mit der elektronischen Datenverarbeitungsanlage ver
bundener Kassenautomat nach Entrichtung der Parkge
bühr die betreffende Ausfahrtbox anzeigt oder aus
druckt, aus der das Fahrzeug abzuholen ist.
Durch das erfindungsgemäße Parksystem ist es möglich,
daß eine große Anzahl von Fahrzeugen gleichzeitig
ein- und ausgeparkt werden kann. Dadurch entfallen
nicht nur die Wartezeiten, wenn mehrere Personen
gleichzeitig ihr Fahrzeug einparken oder abholen
wollen, sondern es wird auch der einzelne Ein- und
Ausparkvorgang optimal verkürzt. Dem Benutzer wird
der gleiche Komfort geboten, als wenn er sein
Fahrzeug in eine Einzelgarage einparkt, aus der er es
jederzeit wieder abholen kann. Gleichzeitig bietet
das erfindungsgemäße Parksystem den Vorteil, daß auf
engstem Raum mit relativ einfachen Mitteln eine große
Anzahl von Fahrzeugen untergebracht werden kann.
Sollte der Fall eintreten, daß trotz einer großen
Anzahl von Ein- und Ausfahrtboxen Kollisionen auftre
ten, beispielsweise dadurch, daß mehrere Benutzer die
einprogrammierte Parkzeit nicht einhalten und somit
die Boxen durch Fahrzeuge, die zu der eingegebenen
Zeit nicht abgeholt werden, blockiert sind, so kann
das System bereits weitestgehend vorarbeiten, um den
anschließenden Zyklus zu verkürzen. Vorzugsweise wird
dabei das jeweilige abzuholende Fahrzeug vor dem
einprogrammierten Abholzeitpunkt beim Belegt-Zustand
sämtlicher Ausfahrtboxen in einen Stellplatz nahe
einer Ausfahrtbox befördert, wobei nach Entrichtung
der Parkgebühr für das abzuholende Fahrzeug über die
elektronische Datenverarbeitungsanlage mit der För
dereinrichtung eine besetzte Ausfahrtbox geräumt und
das abzuholende Fahrzeug auf kürzestem Weg in diese
Ausfahrtbox befördert wird, so daß der Benutzer sein
Fahrzeug nur mit einer geringen Verzögerung ausparken
kann.
Das System funktioniert selbstverständlich auch bei
Dauerparkern, die eine eigene Code-Karte besitzen,
wobei diese Code-Karte an die Stelle eines Park
scheines und der Parkgebühr tritt.
Zweckmäßig liegt die Ausfahrtebene in dem gleichen
Niveau wie die Einfahrtebene. Die Stellplätze können
dann oberhalb und unterhalb dieser Ebene liegen.
Die Einfahrt- und Ausfahrtboxen können auf derselben
Seite liegen, wobei die Einfahrtboxen auch gleichzei
tig als Ausfahrtboxen verwendet werden können.
Wenn genügend Platz vorhanden ist, können die
Einfahrt- und Ausfahrtboxen auch auf gegenüberliegen
den Seiten angeordnet sein, wodurch der Bedienkomfort
noch verbessert wird und Kollisionen mit anderen
Benutzern, die ihre Parkzeit falsch vorprogrammiert
haben, praktisch ausgeschlossen werden.
Vorzugsweise sind die Stellplätze in zwei durch einen
Zwischenraum voneinander getrennten vertikalen Blocks
über- und nebeneinander angeordnet. Die Förderein
richtung kann dann in dem Zwischenraum zwischen den
beiden vertikalen Blocks angeordnet sein.
Zweckmäßig besteht die Fördereinrichtung aus minde
stens einem Lift, der die Fahrzeuge nach Art eines
Fahrstuhls in vertikaler Richtung transportiert und
der darüber hinaus in horizontaler Richtung verfahr
bar ist. Durch Kombination der beiden Liftbewegungen
können die Fahrzeuge auf jeweils kürzestem Weg direkt
von einem Platz zu andern befördert werden, wodurch
wiederum Zeit eingespart wird.
Zur Aufnahme der Fahrzeuge können Paletten vorgesehen
sein, auf denen die Fahrzeuge während der gesamten
Parkzeit verbleiben, wobei die Paletten sowohl als
Standflächen in den Stellplätzen als auch als
Förderplattformen beim Transport der Fahrzeuge mit
der Fördereinrichtung dienen können. Aufgrund dieser
Konstruktion kann der Innenraum eines Parkhauses als
einfaches Stahlskelett ausgebildet sein, wobei für
die Stellplätze lediglich seitliche horizontale
Schienen vorhanden sein müssen, auf welche die
Palette mit dem Fahrzeug aufgeschoben wird.
Vorzugsweise ist der Lift mit Aufnahmevorrichtungen
für eine Ersatzpalette versehen, die, nachdem eine
mit einem Fahrzeug besetzte Palette aus einem
Stellplatz entnommen worden ist, unmittelbar danach
in den leeren Stellplatz eingeschoben wird. Dadurch
ist gewährleistet, daß in allen Stellplätzen, insbe
sondere in den Einfahrtboxen, stets Paletten vorhan
den sind. Dadurch kann auch auf ein gesondertes
Paletten-Depot verzichtet werden.
Um die Sicherheit des Systems zu erhöhen, kann jeder
Ein- bzw. Ausfahrtbox eine Außensperre, die nach dem
Einlesen des Parkscheins bzw. einer Code-Karte in ein
außerhalb der Box angeordnetes Lesegerät schließbar
ist sowie eine auf der dem Lift zugewandten Seite
angeordnete Sicherheitssperre zugeordnet sein, die
bei geöffneter Außensperre geschlossen und bei
geschlossener Außensperre geöffnet ist. Auf diese
Weise ist sichergestellt, daß während des Einfahrens
des Fahrzeugs in eine Einfahrtbox das Ende mit einer
Sicherheitssperre versehen ist, so daß das Fahrzeug
nicht über die jeweilige Palette hinausfahren kann.
Andererseits ist beim Einziehen der mit einem
Fahrzeug besetzten Palette in den Lift die Box nach
außen durch die Außensperre verschlossen, so daß ein
Unbefugter die Box nicht betreten kann.
Die Außensperre und die Sicherheitssperre können als
vertikal verschiebbare Verschlußgitter ausgebildet
sein, die jeweils zwischen zwei Eckständern der Box
in Führungen gelagert sind. Die Verschlußgitter
können dabei an gemeinsamen, über obere Rollen
geführten Seile hängen, so daß das Öffnen des einen
Verschlußgitters automatisch das Verschließen des
anderen Verschlußgitters bewirkt.
Zweckmäßig ist das die Außensperre bildende Ver
schlußgitter schwerer als das die Sicherheitssperre
bildende Verschlußgitter, wobei zur Betätigung der
Verschlußgitter lediglich ein mit dem schweren
Verschlußgitter verbundener, mit einem Motor betätig
barer Seilzug vorgesehen zu sein braucht. Ein solches
System ist relativ einfach und erfordert nur sehr
geringe Antriebskräfte.
Das Verfahren zum Betreiben eines oben beschriebenen
Parksystems umfaßt folgende Verfahrensschritte:
Zunächst wird an einer zentralen Kontrollstation ein
Parkschein gelöst bzw. eine Code-Karte eingelesen und
es wird die voraussichtliche Parkdauer eingegeben,
worauf eine Einlaßsperre geöffnet wird; dann parkt
der Benutzer das Fahrzeug in eine freie Einfahrtbox
ein, in der das Fahrzeug von den Sensoren erfaßt und
der Belegt-Zustand angezeigt wird; nach dem Verlassen
des Fahrzeugs läßt der Benutzer seinen Parkschein
bzw. die Code-Karte in einem außerhalb jeder Ein
fahrtbox vorgesehenen Lesegerät quittieren; an
schließend wird das Fahrzeug automatisch mit der
Fördereinrichtung zu einem Stellplatz befördert,
wobei der Stellplatz in Abhängigkeit von der ein
programmierten voraussichtlichen Parkzeit nach einem
vorgegebenen Programm selbsttätig durch die Daten
verarbeitungsanlage ausgewählt wird; vor dem ein
programmierten Abholzeitpunkt wird das Fahrzeug in
eine Ausfahrtbox oder beim Belegt-Zustand sämtlicher
Ausfahrtboxen in einen Stellplatz nahe der voraus
sichtlichen Ausfahrtbox befördert; beim Abholen des
Fahrzeugs wird nach Entrichtung der Parkgebühr bzw.
nach dem Einlesen der Code-Karte die betreffende
Ausfahrtbox angezeigt oder ausgedruckt, aus der das
Fahrzeug abzuholen ist.
Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise
veranschaulicht und im nachstehenden im einzelnen
anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein Parkhaus, teilweise im Schnitt, wel
ches ein automatisches Ein- und Ausparken
ermöglicht,
Fig. 2 ein Blockschaltbild der Gesamtanlage, und
Fig. 3 eine Einfahrtbox in vergrößerter Darstel
lung.
In Fig. 1 ist ein Parkhaus 1 dargestellt, welches in
mehreren Etagen oberhalb und unterhalb des Straßen
niveaus 2 Abstellplätze 3 für Fahrzeuge 4 aufweist.
Die Abstellplätze 3 sind in zwei einander gegenüber
liegenden vertikalen Ebenen 5 und 6 über- und
nebeneinander angeordnet.
Die Abstellplätze 3 werden durch ein Stahlgerüst
gebildet, welches für jeden einzelnen Abstellplatz 3
zwei seitliche stationäre Rollenschienen 7 vorsieht.
Die Rollenschienen 7 dienen zur Aufnahme von Trans
portpaletten 8, auf denen jeweils ein Fahrzeug
abgestellt und mit einem Lift 9 transportiert werden
kann.
Insgesamt sind zwei Lifte 9 vorgesehen, die in einem
Freiraum zwischen den in den vertikalen Ebenen 5 und
6 angeordneten Abstellplätzen 3 verfahrbar sind. Die
Lifte 9 bestehen jeweils aus einem turmartigen
Gestell 10, das sich über die gesamte Höhe des
Parkhauses erstreckt und sowohl die obersten als auch
die untersten Abstellplätze 3 erreichen kann.
Das turmartige Gestell 10 ist hängend an einer
Laufkatze 11 angeordnet, die auf Tragschienen 12
geführt ist. Die Tragschienen 12 verlaufen in einem
kurzen Abstand unterhalb des Daches 13 des Parkhauses
1, so daß die gesamte Höhe des Parkhauses mit in
dichter Folge angeordneten Abstellplätzen bestückt
und mit Hilfe der beiden Lifte 9 bedient werden kann.
In jedem Lift befinden sich Aufnahmeschienen für eine
mit einem Fahrzeug besetzte Transportpalette 8 sowie
in einem Abstand darunter ein weiteres Paar Schienen
zur Aufnahme einer Ersatz-Palette 8 a, die mit einem
in der Zeichnung nicht näher dargestellten Antrieb
nach der Entnahme einer besetzten Palette 8 aus einem
Abstellplatz 3 in diesen eingeschoben wird.
Diejenigen Abstellplätze, die auf der in der Zeich
nung vorn dargestellten Längsseite des Parkhauses 1
in Höhe des Straßenniveaus 2 liegen, dienen als
Einfahrt- und Ausfahrtboxen 14. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel sind sechzehn von außen frei
zugängliche Boxen 14 vorgesehen, die zum Ein- und
Ausparken verwendet werden können.
Auf der in der Zeichnung nicht sichtbaren Rückseite
des Parkhauses 1 ist noch einmal die gleiche Anzahl
von Boxen angeordnet, die ebenfalls sowohl zum Ein-
als auch zum Ausparken verwendet werden können.
Selbstverständlich ist es auch möglich, die auf der
sichtbaren Seite des Parkhauses 1 gekennzeichneten
sechzehn Boxen nur zum Einparken und die auf der
gegenüberliegenden Seite angeordneten sechzehn Boxen
nur zum Ausparken zu verwenden.
Das Gelände, auf welchem das Parkhaus 1 steht, ist
nach außen abgeschirmt. Die Einfahrt 15 kann mit
Hilfe einer Einfahrtschranke 16 und die Ausfahrt 17
mit einer Ausfahrtschranke 18 blockiert werden. Eine
Rot/Grün-Ampel 19 zeigt an, ob in dem Parkhaus 1 noch
Parkraum vorhanden ist oder nicht.
In einem Abstand vor der Einfahrtschranke 16 befindet
sich ein Eingangsterminal 20, der nur dann anspricht,
wenn für das betreffende Fahrzeug ein Parkplatz frei
ist. Dauerparker geben in den Eingangsterminal 21
ihre Code-Karte ein und Kurzparker fordern über
Knopfdruck einen Parkschein an.
Ferner müssen die einfahrenden Parker ein Tastenfeld
betätigen, das entweder unmittelbar am Eingangs
terminal 20 oder aber an einem jeder Einfahrtbox
zugeordneten Einlesegerät 21 vorgesehen ist. Durch
Betätigung des Tastenfeldes wird die voraussichtliche
Parkdauer einprogrammiert.
Ferner ist ein Kassenautomat 22 zur Entrichtung der
Parkgebühr bzw. bei Dauerparkern zum Einlesen der
Code-Karte vorgesehen.
In einem Abstand vor der Ausfahrtschranke 18 ist ein
Ausgangsterminal 23 angeordnet, in welchen die
quittierten Parkscheine bzw. Code-Karten zum Öffnen
der Schranke 18 eingelesen werden können.
Ferner sind jedem Stellplatz 3 Sensoren 24 zugeord
net, die beispielsweise photoelektrisch oder mit
Ultraschall arbeiten können. Ferner sind in der
Zeichnung nicht dargestellte Sensoren zum Feststellen
der jeweiligen Liftpositionen vorgesehen.
Jeder Ein- bzw. Ausfahrtbox 14 ist eine Außensperre
31 zugeordnet, die nach dem Einlesen des Parscheins
bzw. der Code-Karte in das außerhalb der Box
angeordnete Lesegerät 21 automatisch verschlossen
wird. Dadurch ist jede Box nach außen hin zuverlässig
abgesichert, so daß ein Unbefugter während eines
Rangiervorganges nicht in eine Box gelangen und dort
verletzt werden kann.
Zusätzlich weist jede Ein- bzw. Ausfahrtbox 14 auf
der dem Lift zugewandten Seite eine Sicherheitssperre
32 auf, die bei geöffneter Außensperre 31 geschlossen
und bei geschlossener Außensperre 31 geöffnet ist.
Beim Einfahren eines Fahrzeugs in die Box ist somit
am Ende jeder Box eine wirksame Sperre vorgesehen, so
daß das Fahrzeug nicht über das Ende der Palette 8
hinausfahren kann. Das gleiche gilt beim Ausparken,
wo die Sicherheitssperre 32 ebenfalls verschlossen
ist und beipielsweise beim Einlegen eines falschen
Gangs verhindert, daß das Fahrzeug auf der Liftseite
von der Palette 8 hinunterfällt.
Die Außensperre 31 und die Sicherheitssperre 32 sind
als vertikal verschiebbare Verschlußgitter 33 und 34
ausgebildet, die jeweils zwischen zwei Eckständern 35
der Box 14 mit Hilfe von Laufrollen 45 in vertikalen
Geradführungen 36 gelagert sind. Die Verschlußgitter
33 und 34 hängen an gemeinsamen, über obere Seilrol
len 39, 40 bzw. 41, 42 geführten Seilen 37 bzw. 38.
Auf diese Weise ist eine gegenläufige Betätigung der
Verschlußgitter 33 und 34 möglich. Wenn das als
Außensperre dienende Verschlußgitter 33 geschlossen,
d.h. also heruntergezogen wird, so gelangt das als
hintere Sicherheitssperre 32 dienende Verschlußgitter
34 nach oben und gibt den Zugang zum Lift frei.
Das als Außensperre dienende Verschlußgitter 33 ist
schwerer als das innere Verschlußgitter 34, d.h., daß
die Außensperre beim Absenken die Sicherheitssperre
selbsttätig nach oben zieht. Aus diesem Grund ist nur
ein relativ schwacher Antrieb für die Außensperre 31
erforderlich, und zwar in Form eines Motors 44, der
einen mit dem Verschlußgitter 33 verbundenen Seilzug
43 antreibt. Zum Anheben des Verschlußgitters 33 wird
ein an diesem befestigtes Seil auf eine von dem Motor
44 angetriebene Seilspule 47 aufgewickelt. Gleich
zeitig senkt sich das hintere Verschlußgitter 34 ab.
Zum Herunterlassen des äußeren Verschlußgitters 33
wird der Motor 44 nicht angetrieben, sondern läuft
als Motorbremse mit, während das Verschlußgitter 33
durch seine eigene Schwerkraft in seine untere
Position gelangt.
Das Gesamtsystem arbeitet nach einem vorgegebenen
Programm, welches mit den einzelnen Daten aus den
beschriebenen Geräten verknüpft wird.
Wie aus Fig. 2 der Zeichnung hervorgeht, ist das
Herzstück der Datenverarbeitungsanlage ein Computer
25, der mit einer Diskettenstation kombiniert ist.
Die einzelnen Schritte können auf einem Monitor 26
verfolgt werden. Der Computer 25 ist mit einem
Speicher 27 kombiniert, der als Hauptdatenträger eine
Festplatte aufweist, auf der die programm- und
parkvorgangsspezifischen Daten gespeichert sind. Nach
Einschaltung des Rechners wird automatisch das
Programm von der Platte in den Rechner geladen. Zur
Erhöhung der Betriebssicherheit der Anlage, z.B. bei
Spannungsausfall, wird die Parkboxenbelegung zusätz
lich auf der Platte zwischengespeichert, die sich
dann nach einer Störung wieder in den Rechner
einlesen läßt. Weiter werden die einzelnen Parkvor
gänge hier gespeichert, die dann zur Abrechnung und
statistischen Auswertung weiterverwendet werden kön
nen. Die vorgesehene Diskettenstation hat die Aufga
be, Daten über Disketten von und nach anderen
Rechnern zu übertragen.
Die einzelnen Geräte, wie Eingangsterminal 20,
Einfahrtschranke 16, Ausfahrtterminal 23, Ausfahrt
schranke 18 sowie Kassenautomat 22 und die in den
Abstellplätzen 3 vorgesehenen Sensoren 24, die
Liftsensoren 29, die Einlesegeräte 21, die Ampel 19
sowie ein Schaltschrank 30 mit einem Leistungsteil
für die beiden Lifte 9 korrespondieren mit einer
Anpassungeinheit 28, die ihrerseits mit dem Computer
25 verbunden ist.
Aufgrund dieser Schaltung können sämtliche Daten aus
den einzelnen Geräten des Parksystems mit einem
vorgegebenen Computerprogramm verknüpft werden, so
daß ein vollautomatisches Arbeiten des Parksystems
möglich ist.
Die Auswertung der Dateien sowie die Abrechnung der
Stammkunden soll auf einem anderen Rechner, z.B. in
einem Verwaltungsbüro, erfolgen. Die Daten werden
dann mit Hilfe der Diskettenstation auf Diskette
gespeichert. Die Disketten können von entsprechend
kompatiblen Rechnern gelesen und weiterverarbeitet
werden. Der umgekehrte Weg ist selbstverständlich
auch möglich, d.h., Systemänderungen, die an externen
Rechnern ausgearbeitet wurden, können auf den Park
hausrechner übertragen werden.
Der Betrieb des Parksystems ist im folgenden im
einzelnen beschrieben.
Ein Fahrzeug erreicht den Eingangsterminal 20 und der
Fahrer fordert entweder durch Knopfdruck einen
Parkschein, oder, wenn er als Dauerparker im Besitz
einer Code-Karte ist, läßt seine Karte einlesen.
Dabei erfolgt die Vergabe einer Parkvorgangsnummer
und es wird die Startzeit sowie der Kundenstatus
festgestellt. Über ein an dem Eingangsterminal
vorgesehenes Tastenfeld wird die Parkdauer eingege
ben, wodurch eine Codierung des Parkscheines bzw. der
Code-Karte erfolgt. Dann wird der Parkschein bzw. die
Code-Karte ausgegeben und die Einfahrtschranke 16
wird geöffnet.
Freie Einfahrtboxen werden über Lichtsignale ange
zeigt und das Fahrzeug kann dann in eine beliebige
freie Box eingeparkt werden. Gleichzeitig erfassen
die Sensoren 24 die Belegung des Stellplatzes.
Nachdem der Fahrer ausgestiegen ist, muß er den
Stellplatz mit Hilfe seines Parkscheines bzw. seiner
Code-Karte an dem Lesegerät 21 außerhalb der jeweili
gen Einfahrtbox quittieren. Danach wird die Box
automatisch vorübergehend mit Hilfe der Außensperre
31 gesperrt und gleichzeitig wird die Sicherheits
sperre 32 auf der dem Lift zugewandten Seite der Box
geöffnet, so daß das Übergabesystem des Lifts einen
freien Zugang zu der Box hat.
Daraufhin erfolgt eine rechnergestützte Zuweisung
eines Abstellplatzes für das eingeparkte Fahrzeug.
Diese Zuweisung erfolgt nach einem vorgegebenen
Programm zur Zugriffszeitoptimierung, wobei die
Parkhausbelegung, die voraussichtliche Parkdauer, die
Tageszeit sowie die Wochentage berücksichtigt werden
können.
Je nach der vorgegebenen Konstellation erfolgt in
einem größeren oder kleineren Zeitabstand vor Er
reichen des Endes der eingegebenen Parkdauer ein
Transport des auszuparkenden Fahrzeugs in eine
Ausfahrtbox.
Zum Abholen seines Fahrzeugs gibt der Fahrer zunächst
seinen Parkschein bzw. seine Code-Karte in den
Kassenautomaten 20 ein, bezahlt ggf. seine Parkge
bühr und erhält den codierten Parkschein bzw. die
Code-Karte wieder zurück. Gleichzeitig wird die
Ausfahrtbox auf dem Parkschein bzw. der Code-Karte
ausgewiesen bzw. unmittelbar an der Box angezeigt.
Der Fahrer kann dann sein Fahrzeug aus der jeweiligen
Ausfahrtbox herausfahren.
Über den jeweiligen Sensor 24 erfolgt eine Freigabe
meldung an die Datenverarbeitungsanlage, so daß die
Freigabe dieser Ausfahrtbox für den weiteren Ablauf
des Parksystems berücksichtigt werden kann.
Der Fahrer fährt dann zur Ausfahrt 17 und läßt seinen
Parkschein bzw. seine Code-Karte an dem Ausfahrt
terminal 23 einlesen. Die Code-Karte wird nach dem
Einlesen wieder ausgegeben, während der Parkschein
einbehalten wird. Danach wird die Ausfahrtschranke 18
geöffnet, so daß der Fahrer mit seinem Fahrzeug das
Gelände verlassen kann.
Bezugszeichenliste:
1 Parkhaus
2 Straßenniveau
3 Abstellplätze
4 Fahrzeuge
5 vertikale Ebene
6 vertikale Ebene
7 stationäre Rollenschienen
8 Transportpalette
8 a Ersatz-Transportpalette
9 Lift
10 turmartiges Gestell
11 Laufkatze
12 Tragschienen
13 Dach
14 Ein- und Ausfahrtbox
15 Einfahrt
16 Einfahrtschranke
17 Ausfahrt
18 Ausfahrtschranke
19 Rot/Grün-Ampel
20 Eingangsterminal
21 Lesegerät
22 Kassenautomat
23 Ausgangsmaterial
24 Sensoren
25 Computer
26 Monitor
27 Speicher
28 Anpassungseinheit
29 Liftsensoren
30 Schaltschrank
31 Außensperre
32 Sicherheitssperre
33 Verschlußgitter
34 Verschlußgitter
35 Eckständer
36 Führungen
37 Seil
38 Seil
39 Seilrolle
40 Seilrolle
41 Seilrolle
42 Seilrolle
43 Seilzug
44 Motor
45 Laufrollen
46 Seil
47 Seilspule
2 Straßenniveau
3 Abstellplätze
4 Fahrzeuge
5 vertikale Ebene
6 vertikale Ebene
7 stationäre Rollenschienen
8 Transportpalette
8 a Ersatz-Transportpalette
9 Lift
10 turmartiges Gestell
11 Laufkatze
12 Tragschienen
13 Dach
14 Ein- und Ausfahrtbox
15 Einfahrt
16 Einfahrtschranke
17 Ausfahrt
18 Ausfahrtschranke
19 Rot/Grün-Ampel
20 Eingangsterminal
21 Lesegerät
22 Kassenautomat
23 Ausgangsmaterial
24 Sensoren
25 Computer
26 Monitor
27 Speicher
28 Anpassungseinheit
29 Liftsensoren
30 Schaltschrank
31 Außensperre
32 Sicherheitssperre
33 Verschlußgitter
34 Verschlußgitter
35 Eckständer
36 Führungen
37 Seil
38 Seil
39 Seilrolle
40 Seilrolle
41 Seilrolle
42 Seilrolle
43 Seilzug
44 Motor
45 Laufrollen
46 Seil
47 Seilspule
Claims (16)
1. Parksystem, insbesondere in Form eines Parkhauses,
mit einer Vielzahl von zumindest übereinander und
nebeneinander angeordneten Stellplätzen sowie
mindestens einer Fördereinrichtung zum Befördern
eines in der Einfahrtebene eingeparkten Fahrzeugs
zu einem Stellplatz sowie zum Befördern eines
auszuparkenden Fahrzeugs von seinem Stellplatz zur
Ausfahrtebene, dadurch gekenn
zeichnet, daß mehrere oder sämtliche auf
der Einfahrtseite in der Einfahrtebene (2)
gelegenen Stellplätze (3) als Einfahrtboxen (14)
ausgebildet sind, daß mehrere oder sämtliche auf
der Ausfahrtseite in der Ausfahrtebene gelegenen
Stellplätze als Ausfahrtboxen ausgebildet sind,
daß an einer zentralen Einfahrt-Kontrollstation
(20) oder an jeder Einfahrtbox (14) eine mit einer
elektronischen Datenverarbeitungsanlage (25) in
Verbindung stehende Einrichtung zur Eingabe der
voraussichtlichen Parkdauer angeordnet ist, daß an
den einzelnen Stellplätzen (3) Sensoren (24) zur
Feststellung des Belegt-Zustandes und des Nicht-
Belegt-Zustandes angeordnet und mit der elektro
nischen Datenverarbeitungsanlage (25) verbunden
sind, daß die Fördereinrichtung (9) nach einem
vorgegebenen Programm unter Verknüpfung dieses
Programms mit den Daten der Sensoren (24) und der
eingegebenen Parkzeiten über die elektronische
Datenverarbeitungsanlage (25) derart steuerbar
ist, daß das jeweilige Fahrzeug (4) vor dem
einprogrammierten Abholzeitpunkt in eine Ausfahrt
box (14) beförderbar ist, und daß ein ebenfalls
mit der elektronischen Datenverarbeitungsanlage
(25) verbundener Kassenautomat (22) nach Ent
richtung der Parkgebühr die betreffende Ausfahrt
box (14) anzeigt oder ausdruckt, aus der das
Fahrzeug abzuholen ist.
2. Parksystem nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß das jeweilige abzu
holende Fahrzeug vor dem einprogrammierten Abhol
zeitpunkt beim Belegt-Zustand sämtlicher Ausfahrt
boxen (14) in einen Stellplatz nahe einer Aus
fahrtbox beförderbar ist und daß nach Entrichtung
der Parkgebühr für das abzuholende Fahrzeug über
die elektronische Datenverarbeitungsanlage (25)
mit der Fördereinrichtung (9) eine besetzte Aus
fahrtbox geräumt und das abzuholende Fahrzeug in
diese Ausfahrtbox befördert wird.
3. Parksystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausfahrtebene
(2) in dem gleichen Niveau wie die Einfahrtebene
liegt.
4. Parksystem nach Anspruch 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Einfahrt- und
Ausfahrtboxen (14) auf derselben Seite liegen.
5. Parksystem nach Anspruch 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Einfahrtboxen
gleichzeitig Ausfahrtboxen sind.
6. Parksystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einfahrt- und
Ausfahrtboxen (14) auf gegenüberliegenden Seiten
angeordnet sind.
7. Parksystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Stellplätze (3) in zwei durch einen Zwischen
raum voneinander getrennten vertikalen Blocks
über- und nebeneinander angeordnet sind.
8. Parksystem nach Anspruch 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Fördereinrichtung
(9) in dem Zwischenraum zwischen den beiden
vertikalen Blocks angeordnet ist.
9. Parksystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Fördereinrichtung aus mindestens einem Lift
(9) besteht, der die Fahrzeuge (4) nach Art eines
Fahrstuhls in vertikaler Richtung transportiert
und der darüber hinaus in horizontaler Richtung
verfahrbar ist.
10. Parksystem nach Anspruch 9, dadurch ge
kennzeichnet, daß zur Aufnahme der
Fahrzeuge (4) Paletten (8, 8 a) vorgesehen sind,
auf denen die Fahrzeuge während der gesamten
Parkzeit verbleiben, wobei die Paletten (8, 8 a)
sowohl als Standflächen in den Stellplätzen (3)
als auch als Förderplattformen beim Transport der
Fahrzeuge mit der Fördereinrichtung dienen.
11. Parksystem nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Lift (9)
Aufnahmeeinrichtungen für eine Ersatzpalette (8 a)
aufweist, die, nachdem eine mit einem Fahrzeug (4)
besetzte Palette (8) aus einem Stellplatz (3)
entnommen worden ist, unmittelbar danach in den
leeren Stellplatz einschiebbar ist.
12. Parksystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Ein- bzw. Ausfahrtbox (14) eine Außensperre
(31), die nach dem Einlesen des Parkscheins bzw.
einer Code-Karte in ein außerhalb der Box (14)
angeordnetes Lesegerät (21) schließbar ist, und
eine auf der dem Lift zugewandten Seite angeordne
te Sicherheitssperre (32) zugeordnet ist, die bei
geöffneter Außensperre (31) geschlossen und bei
geschlossener Außensperre (31) geöffnet ist.
13. Parksystem nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Außensperre
(31) und die Sicherheitssperre (32) als vertikal
verschiebbare Verschlußgitter (33, 34) ausgebildet
sind, die jeweils zwischen zwei Eckständern (35)
der Box (14) in Führungen (36) gelagert sind.
14. Parksystem nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verschlußgit
ter (33, 34) an gemeinsamen, über obere Rollen
(39, 40 bzw. 41, 42) geführten Seilen (37, 38)
hängen.
15. Parksystem nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, daß das die Außen
sperre (31) bildende Verschlußgitter (33) schwerer
ist als das die Sicherheitssperre (32) bildende
Verschlußgitter (34) und daß zur Betätigung der
Verschlußgitter (33, 34) lediglich ein mit dem
schwereren Verschlußgitter (34) verbundener, mit
einem Motor (44) betätigbarer Seilzug (43) vor
gesehen ist.
16. Verfahren zum Betreiben eines Parksystems nach
einem der vorhergehenden Ansprüche, gekenn
zeichnet durch die Kombination folgen
der Merkmale:
- - Zunächst wird an einer zentralen Kontrollstation ein Parkschein gelöst bzw. eine Code-Karte eingelesen und es wird die voraussichtliche Parkdauer eingegeben, worauf eine Einlaßsperre geöffnet wird,
- - dann parkt der Benutzer das Fahrzeug in eine freie Einfahrtbox ein, in der das Fahrzeug von den Sensoren erfaßt und der Belegt-Zustand angezeigt wird,
- - nach dem Verlassen des Fahrzeugs läßt der Benutzer seinen Parkschein bzw. die Code-Karte in einem außerhalb jeder Einfahrtbox vor gesehenen Lesegerät quittieren,
- - anschließend wird das Fahrzeug automatisch mit der Fördereinrichtung zu einem Stellplatz beför dert, wobei der Stellplatz in Abhängigkeit von der einprogrammierten voraussichtlichen Parkzeit nach einem vorgegebenen Programm selbsttätig durch die Datenverarbeitungsanlage ausgewählt wird,
- - vor dem einprogrammierten Abholzeitpunkt wird das Fahrzeug in eine Ausfahrtbox oder beim Belegt-Zustand sämtlicher Ausfahrtboxen in einen Stellplatz nahe der voraussichtlichen Ausfahrt box befördert,
- - beim Abholen des Fahrzeugs wird nach Entrichtung der Parkgebühr bzw. nach dem Einlesen der Code-Karte die betreffende Ausfahrtbox angezeigt oder ausgedruckt, aus der das Fahrzeug abzuholen ist.
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