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DE3739159A1 - Parksystem - Google Patents

Parksystem

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Publication number
DE3739159A1
DE3739159A1 DE19873739159 DE3739159A DE3739159A1 DE 3739159 A1 DE3739159 A1 DE 3739159A1 DE 19873739159 DE19873739159 DE 19873739159 DE 3739159 A DE3739159 A DE 3739159A DE 3739159 A1 DE3739159 A1 DE 3739159A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
parking
exit
vehicle
box
entry
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19873739159
Other languages
English (en)
Other versions
DE3739159C2 (de
Inventor
Albert Blum
Horst Tadday
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Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19873739159 priority Critical patent/DE3739159A1/de
Priority to DE8888909726T priority patent/DE3866879D1/de
Priority to EP19880909726 priority patent/EP0386073B1/de
Priority to PCT/DE1988/000718 priority patent/WO1989004901A1/de
Publication of DE3739159A1 publication Critical patent/DE3739159A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3739159C2 publication Critical patent/DE3739159C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07BTICKET-ISSUING APPARATUS; FARE-REGISTERING APPARATUS; FRANKING APPARATUS
    • G07B15/00Arrangements or apparatus for collecting fares, tolls or entrance fees at one or more control points
    • G07B15/02Arrangements or apparatus for collecting fares, tolls or entrance fees at one or more control points taking into account a variable factor such as distance or time, e.g. for passenger transport, parking systems or car rental systems
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H6/00Buildings for parking cars, rolling-stock, aircraft, vessels or like vehicles, e.g. garages
    • E04H6/42Devices or arrangements peculiar to garages, not covered elsewhere, e.g. securing devices, safety devices, monitoring and operating schemes; centering devices

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Finance (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Devices For Checking Fares Or Tickets At Control Points (AREA)
  • Traffic Control Systems (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Parksystem, insbesondere in Form eines Parkhauses, mit einer Vielzahl von zu­ mindest übereinander und nebeneinander angeordneten Stellplätzen sowie mindestens einer Fördereinrichtung zum Befördern eines in der Einfahrtebene eingeparkten Fahrzeugs zu einem Stellplatz sowie zum Befördern eines auszuparkenden Fahrzeugs von seinem Stellplatz zur Ausfahrtebene.
Bei bekannten Parksystemen der genannten Art fahren die einzuparkenden Fahrzeuge in eine Fördereinrich­ tung und werden von dieser zu einem Stellplatz transportiert. Beim Ausparken wird das jeweilige Fahrzeug mit Hilfe der Fördereinrichtung von dem Stellplatz abgeholt und in die Ausparkstellung gebracht, aus der das Fahrzeug abgeholt werden kann. Bei diesem System ist nicht nur der Auspark- bzw. Abholvorgang zeitaufwendig, sondern es kann zu einem erheblichen Stau kommen, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig abgeholt und/oder eingeparkt werden sollen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Parksystem zu schaffen, das bedienfreudig ist und ein zügiges Ein- und Ausparken erlaubt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß mehrere oder sämtliche auf der Einfahrtseite in der Einfahrtebene gelegenen Stellplätze als Einfahrt­ boxen ausgebildet sind, daß mehrere oder sämtliche auf der Ausfahrtseite in der Ausfahrtebene gelegenen Stellplätze als Ausfahrtboxen ausgebildet sind, daß an einer zentralen Einfahrt-Kontrollstation oder an jeder Einfahrtbox eine mit einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage in Verbindung stehende Ein­ richtung zur Eingabe der voraussichtlichen Parkdauer angeordnet ist, daß an den einzelnen Stellplätzen Sensoren zur Feststellung des Belegt-Zustandes und des Nicht-Belegt-Zustandes angeordnet und mit der elektronischen Datenverarbeitungsanlage verbunden sind, daß die Fördereinrichtung nach einem vorgegebe­ nen Programm unter Verknüpfung dieses Programms mit den Daten der Sensoren und der eingegebenen Park­ zeiten über die elektronische Datenverarbeitungsan­ lage derart steuerbar ist, daß das jeweilige Fahrzeug vor dem einprogrammierten Abholzeitpunkt in eine Ausfahrtbox beförderbar ist, und daß ein ebenfalls mit der elektronischen Datenverarbeitungsanlage ver­ bundener Kassenautomat nach Entrichtung der Parkge­ bühr die betreffende Ausfahrtbox anzeigt oder aus­ druckt, aus der das Fahrzeug abzuholen ist.
Durch das erfindungsgemäße Parksystem ist es möglich, daß eine große Anzahl von Fahrzeugen gleichzeitig ein- und ausgeparkt werden kann. Dadurch entfallen nicht nur die Wartezeiten, wenn mehrere Personen gleichzeitig ihr Fahrzeug einparken oder abholen wollen, sondern es wird auch der einzelne Ein- und Ausparkvorgang optimal verkürzt. Dem Benutzer wird der gleiche Komfort geboten, als wenn er sein Fahrzeug in eine Einzelgarage einparkt, aus der er es jederzeit wieder abholen kann. Gleichzeitig bietet das erfindungsgemäße Parksystem den Vorteil, daß auf engstem Raum mit relativ einfachen Mitteln eine große Anzahl von Fahrzeugen untergebracht werden kann.
Sollte der Fall eintreten, daß trotz einer großen Anzahl von Ein- und Ausfahrtboxen Kollisionen auftre­ ten, beispielsweise dadurch, daß mehrere Benutzer die einprogrammierte Parkzeit nicht einhalten und somit die Boxen durch Fahrzeuge, die zu der eingegebenen Zeit nicht abgeholt werden, blockiert sind, so kann das System bereits weitestgehend vorarbeiten, um den anschließenden Zyklus zu verkürzen. Vorzugsweise wird dabei das jeweilige abzuholende Fahrzeug vor dem einprogrammierten Abholzeitpunkt beim Belegt-Zustand sämtlicher Ausfahrtboxen in einen Stellplatz nahe einer Ausfahrtbox befördert, wobei nach Entrichtung der Parkgebühr für das abzuholende Fahrzeug über die elektronische Datenverarbeitungsanlage mit der För­ dereinrichtung eine besetzte Ausfahrtbox geräumt und das abzuholende Fahrzeug auf kürzestem Weg in diese Ausfahrtbox befördert wird, so daß der Benutzer sein Fahrzeug nur mit einer geringen Verzögerung ausparken kann.
Das System funktioniert selbstverständlich auch bei Dauerparkern, die eine eigene Code-Karte besitzen, wobei diese Code-Karte an die Stelle eines Park­ scheines und der Parkgebühr tritt.
Zweckmäßig liegt die Ausfahrtebene in dem gleichen Niveau wie die Einfahrtebene. Die Stellplätze können dann oberhalb und unterhalb dieser Ebene liegen.
Die Einfahrt- und Ausfahrtboxen können auf derselben Seite liegen, wobei die Einfahrtboxen auch gleichzei­ tig als Ausfahrtboxen verwendet werden können.
Wenn genügend Platz vorhanden ist, können die Einfahrt- und Ausfahrtboxen auch auf gegenüberliegen­ den Seiten angeordnet sein, wodurch der Bedienkomfort noch verbessert wird und Kollisionen mit anderen Benutzern, die ihre Parkzeit falsch vorprogrammiert haben, praktisch ausgeschlossen werden.
Vorzugsweise sind die Stellplätze in zwei durch einen Zwischenraum voneinander getrennten vertikalen Blocks über- und nebeneinander angeordnet. Die Förderein­ richtung kann dann in dem Zwischenraum zwischen den beiden vertikalen Blocks angeordnet sein.
Zweckmäßig besteht die Fördereinrichtung aus minde­ stens einem Lift, der die Fahrzeuge nach Art eines Fahrstuhls in vertikaler Richtung transportiert und der darüber hinaus in horizontaler Richtung verfahr­ bar ist. Durch Kombination der beiden Liftbewegungen können die Fahrzeuge auf jeweils kürzestem Weg direkt von einem Platz zu andern befördert werden, wodurch wiederum Zeit eingespart wird.
Zur Aufnahme der Fahrzeuge können Paletten vorgesehen sein, auf denen die Fahrzeuge während der gesamten Parkzeit verbleiben, wobei die Paletten sowohl als Standflächen in den Stellplätzen als auch als Förderplattformen beim Transport der Fahrzeuge mit der Fördereinrichtung dienen können. Aufgrund dieser Konstruktion kann der Innenraum eines Parkhauses als einfaches Stahlskelett ausgebildet sein, wobei für die Stellplätze lediglich seitliche horizontale Schienen vorhanden sein müssen, auf welche die Palette mit dem Fahrzeug aufgeschoben wird.
Vorzugsweise ist der Lift mit Aufnahmevorrichtungen für eine Ersatzpalette versehen, die, nachdem eine mit einem Fahrzeug besetzte Palette aus einem Stellplatz entnommen worden ist, unmittelbar danach in den leeren Stellplatz eingeschoben wird. Dadurch ist gewährleistet, daß in allen Stellplätzen, insbe­ sondere in den Einfahrtboxen, stets Paletten vorhan­ den sind. Dadurch kann auch auf ein gesondertes Paletten-Depot verzichtet werden.
Um die Sicherheit des Systems zu erhöhen, kann jeder Ein- bzw. Ausfahrtbox eine Außensperre, die nach dem Einlesen des Parkscheins bzw. einer Code-Karte in ein außerhalb der Box angeordnetes Lesegerät schließbar ist sowie eine auf der dem Lift zugewandten Seite angeordnete Sicherheitssperre zugeordnet sein, die bei geöffneter Außensperre geschlossen und bei geschlossener Außensperre geöffnet ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß während des Einfahrens des Fahrzeugs in eine Einfahrtbox das Ende mit einer Sicherheitssperre versehen ist, so daß das Fahrzeug nicht über die jeweilige Palette hinausfahren kann. Andererseits ist beim Einziehen der mit einem Fahrzeug besetzten Palette in den Lift die Box nach außen durch die Außensperre verschlossen, so daß ein Unbefugter die Box nicht betreten kann.
Die Außensperre und die Sicherheitssperre können als vertikal verschiebbare Verschlußgitter ausgebildet sein, die jeweils zwischen zwei Eckständern der Box in Führungen gelagert sind. Die Verschlußgitter können dabei an gemeinsamen, über obere Rollen geführten Seile hängen, so daß das Öffnen des einen Verschlußgitters automatisch das Verschließen des anderen Verschlußgitters bewirkt.
Zweckmäßig ist das die Außensperre bildende Ver­ schlußgitter schwerer als das die Sicherheitssperre bildende Verschlußgitter, wobei zur Betätigung der Verschlußgitter lediglich ein mit dem schweren Verschlußgitter verbundener, mit einem Motor betätig­ barer Seilzug vorgesehen zu sein braucht. Ein solches System ist relativ einfach und erfordert nur sehr geringe Antriebskräfte.
Das Verfahren zum Betreiben eines oben beschriebenen Parksystems umfaßt folgende Verfahrensschritte: Zunächst wird an einer zentralen Kontrollstation ein Parkschein gelöst bzw. eine Code-Karte eingelesen und es wird die voraussichtliche Parkdauer eingegeben, worauf eine Einlaßsperre geöffnet wird; dann parkt der Benutzer das Fahrzeug in eine freie Einfahrtbox ein, in der das Fahrzeug von den Sensoren erfaßt und der Belegt-Zustand angezeigt wird; nach dem Verlassen des Fahrzeugs läßt der Benutzer seinen Parkschein bzw. die Code-Karte in einem außerhalb jeder Ein­ fahrtbox vorgesehenen Lesegerät quittieren; an­ schließend wird das Fahrzeug automatisch mit der Fördereinrichtung zu einem Stellplatz befördert, wobei der Stellplatz in Abhängigkeit von der ein­ programmierten voraussichtlichen Parkzeit nach einem vorgegebenen Programm selbsttätig durch die Daten­ verarbeitungsanlage ausgewählt wird; vor dem ein­ programmierten Abholzeitpunkt wird das Fahrzeug in eine Ausfahrtbox oder beim Belegt-Zustand sämtlicher Ausfahrtboxen in einen Stellplatz nahe der voraus­ sichtlichen Ausfahrtbox befördert; beim Abholen des Fahrzeugs wird nach Entrichtung der Parkgebühr bzw. nach dem Einlesen der Code-Karte die betreffende Ausfahrtbox angezeigt oder ausgedruckt, aus der das Fahrzeug abzuholen ist.
Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise veranschaulicht und im nachstehenden im einzelnen anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein Parkhaus, teilweise im Schnitt, wel­ ches ein automatisches Ein- und Ausparken ermöglicht,
Fig. 2 ein Blockschaltbild der Gesamtanlage, und
Fig. 3 eine Einfahrtbox in vergrößerter Darstel­ lung.
In Fig. 1 ist ein Parkhaus 1 dargestellt, welches in mehreren Etagen oberhalb und unterhalb des Straßen­ niveaus 2 Abstellplätze 3 für Fahrzeuge 4 aufweist. Die Abstellplätze 3 sind in zwei einander gegenüber­ liegenden vertikalen Ebenen 5 und 6 über- und nebeneinander angeordnet.
Die Abstellplätze 3 werden durch ein Stahlgerüst gebildet, welches für jeden einzelnen Abstellplatz 3 zwei seitliche stationäre Rollenschienen 7 vorsieht. Die Rollenschienen 7 dienen zur Aufnahme von Trans­ portpaletten 8, auf denen jeweils ein Fahrzeug abgestellt und mit einem Lift 9 transportiert werden kann.
Insgesamt sind zwei Lifte 9 vorgesehen, die in einem Freiraum zwischen den in den vertikalen Ebenen 5 und 6 angeordneten Abstellplätzen 3 verfahrbar sind. Die Lifte 9 bestehen jeweils aus einem turmartigen Gestell 10, das sich über die gesamte Höhe des Parkhauses erstreckt und sowohl die obersten als auch die untersten Abstellplätze 3 erreichen kann.
Das turmartige Gestell 10 ist hängend an einer Laufkatze 11 angeordnet, die auf Tragschienen 12 geführt ist. Die Tragschienen 12 verlaufen in einem kurzen Abstand unterhalb des Daches 13 des Parkhauses 1, so daß die gesamte Höhe des Parkhauses mit in dichter Folge angeordneten Abstellplätzen bestückt und mit Hilfe der beiden Lifte 9 bedient werden kann.
In jedem Lift befinden sich Aufnahmeschienen für eine mit einem Fahrzeug besetzte Transportpalette 8 sowie in einem Abstand darunter ein weiteres Paar Schienen zur Aufnahme einer Ersatz-Palette 8 a, die mit einem in der Zeichnung nicht näher dargestellten Antrieb nach der Entnahme einer besetzten Palette 8 aus einem Abstellplatz 3 in diesen eingeschoben wird.
Diejenigen Abstellplätze, die auf der in der Zeich­ nung vorn dargestellten Längsseite des Parkhauses 1 in Höhe des Straßenniveaus 2 liegen, dienen als Einfahrt- und Ausfahrtboxen 14. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind sechzehn von außen frei zugängliche Boxen 14 vorgesehen, die zum Ein- und Ausparken verwendet werden können.
Auf der in der Zeichnung nicht sichtbaren Rückseite des Parkhauses 1 ist noch einmal die gleiche Anzahl von Boxen angeordnet, die ebenfalls sowohl zum Ein- als auch zum Ausparken verwendet werden können.
Selbstverständlich ist es auch möglich, die auf der sichtbaren Seite des Parkhauses 1 gekennzeichneten sechzehn Boxen nur zum Einparken und die auf der gegenüberliegenden Seite angeordneten sechzehn Boxen nur zum Ausparken zu verwenden.
Das Gelände, auf welchem das Parkhaus 1 steht, ist nach außen abgeschirmt. Die Einfahrt 15 kann mit Hilfe einer Einfahrtschranke 16 und die Ausfahrt 17 mit einer Ausfahrtschranke 18 blockiert werden. Eine Rot/Grün-Ampel 19 zeigt an, ob in dem Parkhaus 1 noch Parkraum vorhanden ist oder nicht.
In einem Abstand vor der Einfahrtschranke 16 befindet sich ein Eingangsterminal 20, der nur dann anspricht, wenn für das betreffende Fahrzeug ein Parkplatz frei ist. Dauerparker geben in den Eingangsterminal 21 ihre Code-Karte ein und Kurzparker fordern über Knopfdruck einen Parkschein an.
Ferner müssen die einfahrenden Parker ein Tastenfeld betätigen, das entweder unmittelbar am Eingangs­ terminal 20 oder aber an einem jeder Einfahrtbox zugeordneten Einlesegerät 21 vorgesehen ist. Durch Betätigung des Tastenfeldes wird die voraussichtliche Parkdauer einprogrammiert.
Ferner ist ein Kassenautomat 22 zur Entrichtung der Parkgebühr bzw. bei Dauerparkern zum Einlesen der Code-Karte vorgesehen.
In einem Abstand vor der Ausfahrtschranke 18 ist ein Ausgangsterminal 23 angeordnet, in welchen die quittierten Parkscheine bzw. Code-Karten zum Öffnen der Schranke 18 eingelesen werden können.
Ferner sind jedem Stellplatz 3 Sensoren 24 zugeord­ net, die beispielsweise photoelektrisch oder mit Ultraschall arbeiten können. Ferner sind in der Zeichnung nicht dargestellte Sensoren zum Feststellen der jeweiligen Liftpositionen vorgesehen.
Jeder Ein- bzw. Ausfahrtbox 14 ist eine Außensperre 31 zugeordnet, die nach dem Einlesen des Parscheins bzw. der Code-Karte in das außerhalb der Box angeordnete Lesegerät 21 automatisch verschlossen wird. Dadurch ist jede Box nach außen hin zuverlässig abgesichert, so daß ein Unbefugter während eines Rangiervorganges nicht in eine Box gelangen und dort verletzt werden kann.
Zusätzlich weist jede Ein- bzw. Ausfahrtbox 14 auf der dem Lift zugewandten Seite eine Sicherheitssperre 32 auf, die bei geöffneter Außensperre 31 geschlossen und bei geschlossener Außensperre 31 geöffnet ist. Beim Einfahren eines Fahrzeugs in die Box ist somit am Ende jeder Box eine wirksame Sperre vorgesehen, so daß das Fahrzeug nicht über das Ende der Palette 8 hinausfahren kann. Das gleiche gilt beim Ausparken, wo die Sicherheitssperre 32 ebenfalls verschlossen ist und beipielsweise beim Einlegen eines falschen Gangs verhindert, daß das Fahrzeug auf der Liftseite von der Palette 8 hinunterfällt.
Die Außensperre 31 und die Sicherheitssperre 32 sind als vertikal verschiebbare Verschlußgitter 33 und 34 ausgebildet, die jeweils zwischen zwei Eckständern 35 der Box 14 mit Hilfe von Laufrollen 45 in vertikalen Geradführungen 36 gelagert sind. Die Verschlußgitter 33 und 34 hängen an gemeinsamen, über obere Seilrol­ len 39, 40 bzw. 41, 42 geführten Seilen 37 bzw. 38. Auf diese Weise ist eine gegenläufige Betätigung der Verschlußgitter 33 und 34 möglich. Wenn das als Außensperre dienende Verschlußgitter 33 geschlossen, d.h. also heruntergezogen wird, so gelangt das als hintere Sicherheitssperre 32 dienende Verschlußgitter 34 nach oben und gibt den Zugang zum Lift frei.
Das als Außensperre dienende Verschlußgitter 33 ist schwerer als das innere Verschlußgitter 34, d.h., daß die Außensperre beim Absenken die Sicherheitssperre selbsttätig nach oben zieht. Aus diesem Grund ist nur ein relativ schwacher Antrieb für die Außensperre 31 erforderlich, und zwar in Form eines Motors 44, der einen mit dem Verschlußgitter 33 verbundenen Seilzug 43 antreibt. Zum Anheben des Verschlußgitters 33 wird ein an diesem befestigtes Seil auf eine von dem Motor 44 angetriebene Seilspule 47 aufgewickelt. Gleich­ zeitig senkt sich das hintere Verschlußgitter 34 ab. Zum Herunterlassen des äußeren Verschlußgitters 33 wird der Motor 44 nicht angetrieben, sondern läuft als Motorbremse mit, während das Verschlußgitter 33 durch seine eigene Schwerkraft in seine untere Position gelangt.
Das Gesamtsystem arbeitet nach einem vorgegebenen Programm, welches mit den einzelnen Daten aus den beschriebenen Geräten verknüpft wird.
Wie aus Fig. 2 der Zeichnung hervorgeht, ist das Herzstück der Datenverarbeitungsanlage ein Computer 25, der mit einer Diskettenstation kombiniert ist. Die einzelnen Schritte können auf einem Monitor 26 verfolgt werden. Der Computer 25 ist mit einem Speicher 27 kombiniert, der als Hauptdatenträger eine Festplatte aufweist, auf der die programm- und parkvorgangsspezifischen Daten gespeichert sind. Nach Einschaltung des Rechners wird automatisch das Programm von der Platte in den Rechner geladen. Zur Erhöhung der Betriebssicherheit der Anlage, z.B. bei Spannungsausfall, wird die Parkboxenbelegung zusätz­ lich auf der Platte zwischengespeichert, die sich dann nach einer Störung wieder in den Rechner einlesen läßt. Weiter werden die einzelnen Parkvor­ gänge hier gespeichert, die dann zur Abrechnung und statistischen Auswertung weiterverwendet werden kön­ nen. Die vorgesehene Diskettenstation hat die Aufga­ be, Daten über Disketten von und nach anderen Rechnern zu übertragen.
Die einzelnen Geräte, wie Eingangsterminal 20, Einfahrtschranke 16, Ausfahrtterminal 23, Ausfahrt­ schranke 18 sowie Kassenautomat 22 und die in den Abstellplätzen 3 vorgesehenen Sensoren 24, die Liftsensoren 29, die Einlesegeräte 21, die Ampel 19 sowie ein Schaltschrank 30 mit einem Leistungsteil für die beiden Lifte 9 korrespondieren mit einer Anpassungeinheit 28, die ihrerseits mit dem Computer 25 verbunden ist.
Aufgrund dieser Schaltung können sämtliche Daten aus den einzelnen Geräten des Parksystems mit einem vorgegebenen Computerprogramm verknüpft werden, so daß ein vollautomatisches Arbeiten des Parksystems möglich ist.
Die Auswertung der Dateien sowie die Abrechnung der Stammkunden soll auf einem anderen Rechner, z.B. in einem Verwaltungsbüro, erfolgen. Die Daten werden dann mit Hilfe der Diskettenstation auf Diskette gespeichert. Die Disketten können von entsprechend kompatiblen Rechnern gelesen und weiterverarbeitet werden. Der umgekehrte Weg ist selbstverständlich auch möglich, d.h., Systemänderungen, die an externen Rechnern ausgearbeitet wurden, können auf den Park­ hausrechner übertragen werden.
Der Betrieb des Parksystems ist im folgenden im einzelnen beschrieben.
Ein Fahrzeug erreicht den Eingangsterminal 20 und der Fahrer fordert entweder durch Knopfdruck einen Parkschein, oder, wenn er als Dauerparker im Besitz einer Code-Karte ist, läßt seine Karte einlesen. Dabei erfolgt die Vergabe einer Parkvorgangsnummer und es wird die Startzeit sowie der Kundenstatus festgestellt. Über ein an dem Eingangsterminal vorgesehenes Tastenfeld wird die Parkdauer eingege­ ben, wodurch eine Codierung des Parkscheines bzw. der Code-Karte erfolgt. Dann wird der Parkschein bzw. die Code-Karte ausgegeben und die Einfahrtschranke 16 wird geöffnet.
Freie Einfahrtboxen werden über Lichtsignale ange­ zeigt und das Fahrzeug kann dann in eine beliebige freie Box eingeparkt werden. Gleichzeitig erfassen die Sensoren 24 die Belegung des Stellplatzes.
Nachdem der Fahrer ausgestiegen ist, muß er den Stellplatz mit Hilfe seines Parkscheines bzw. seiner Code-Karte an dem Lesegerät 21 außerhalb der jeweili­ gen Einfahrtbox quittieren. Danach wird die Box automatisch vorübergehend mit Hilfe der Außensperre 31 gesperrt und gleichzeitig wird die Sicherheits­ sperre 32 auf der dem Lift zugewandten Seite der Box geöffnet, so daß das Übergabesystem des Lifts einen freien Zugang zu der Box hat.
Daraufhin erfolgt eine rechnergestützte Zuweisung eines Abstellplatzes für das eingeparkte Fahrzeug. Diese Zuweisung erfolgt nach einem vorgegebenen Programm zur Zugriffszeitoptimierung, wobei die Parkhausbelegung, die voraussichtliche Parkdauer, die Tageszeit sowie die Wochentage berücksichtigt werden können.
Je nach der vorgegebenen Konstellation erfolgt in einem größeren oder kleineren Zeitabstand vor Er­ reichen des Endes der eingegebenen Parkdauer ein Transport des auszuparkenden Fahrzeugs in eine Ausfahrtbox.
Zum Abholen seines Fahrzeugs gibt der Fahrer zunächst seinen Parkschein bzw. seine Code-Karte in den Kassenautomaten 20 ein, bezahlt ggf. seine Parkge­ bühr und erhält den codierten Parkschein bzw. die Code-Karte wieder zurück. Gleichzeitig wird die Ausfahrtbox auf dem Parkschein bzw. der Code-Karte ausgewiesen bzw. unmittelbar an der Box angezeigt. Der Fahrer kann dann sein Fahrzeug aus der jeweiligen Ausfahrtbox herausfahren.
Über den jeweiligen Sensor 24 erfolgt eine Freigabe­ meldung an die Datenverarbeitungsanlage, so daß die Freigabe dieser Ausfahrtbox für den weiteren Ablauf des Parksystems berücksichtigt werden kann.
Der Fahrer fährt dann zur Ausfahrt 17 und läßt seinen Parkschein bzw. seine Code-Karte an dem Ausfahrt­ terminal 23 einlesen. Die Code-Karte wird nach dem Einlesen wieder ausgegeben, während der Parkschein einbehalten wird. Danach wird die Ausfahrtschranke 18 geöffnet, so daß der Fahrer mit seinem Fahrzeug das Gelände verlassen kann.
Bezugszeichenliste:
 1 Parkhaus
 2 Straßenniveau
 3 Abstellplätze
 4 Fahrzeuge
 5 vertikale Ebene
 6 vertikale Ebene
 7 stationäre Rollenschienen
 8 Transportpalette
 8 a Ersatz-Transportpalette
 9 Lift
10 turmartiges Gestell
11 Laufkatze
12 Tragschienen
13 Dach
14 Ein- und Ausfahrtbox
15 Einfahrt
16 Einfahrtschranke
17 Ausfahrt
18 Ausfahrtschranke
19 Rot/Grün-Ampel
20 Eingangsterminal
21 Lesegerät
22 Kassenautomat
23 Ausgangsmaterial
24 Sensoren
25 Computer
26 Monitor
27 Speicher
28 Anpassungseinheit
29 Liftsensoren
30 Schaltschrank
31 Außensperre
32 Sicherheitssperre
33 Verschlußgitter
34 Verschlußgitter
35 Eckständer
36 Führungen
37 Seil
38 Seil
39 Seilrolle
40 Seilrolle
41 Seilrolle
42 Seilrolle
43 Seilzug
44 Motor
45 Laufrollen
46 Seil
47 Seilspule

Claims (16)

1. Parksystem, insbesondere in Form eines Parkhauses, mit einer Vielzahl von zumindest übereinander und nebeneinander angeordneten Stellplätzen sowie mindestens einer Fördereinrichtung zum Befördern eines in der Einfahrtebene eingeparkten Fahrzeugs zu einem Stellplatz sowie zum Befördern eines auszuparkenden Fahrzeugs von seinem Stellplatz zur Ausfahrtebene, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mehrere oder sämtliche auf der Einfahrtseite in der Einfahrtebene (2) gelegenen Stellplätze (3) als Einfahrtboxen (14) ausgebildet sind, daß mehrere oder sämtliche auf der Ausfahrtseite in der Ausfahrtebene gelegenen Stellplätze als Ausfahrtboxen ausgebildet sind, daß an einer zentralen Einfahrt-Kontrollstation (20) oder an jeder Einfahrtbox (14) eine mit einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage (25) in Verbindung stehende Einrichtung zur Eingabe der voraussichtlichen Parkdauer angeordnet ist, daß an den einzelnen Stellplätzen (3) Sensoren (24) zur Feststellung des Belegt-Zustandes und des Nicht- Belegt-Zustandes angeordnet und mit der elektro­ nischen Datenverarbeitungsanlage (25) verbunden sind, daß die Fördereinrichtung (9) nach einem vorgegebenen Programm unter Verknüpfung dieses Programms mit den Daten der Sensoren (24) und der eingegebenen Parkzeiten über die elektronische Datenverarbeitungsanlage (25) derart steuerbar ist, daß das jeweilige Fahrzeug (4) vor dem einprogrammierten Abholzeitpunkt in eine Ausfahrt­ box (14) beförderbar ist, und daß ein ebenfalls mit der elektronischen Datenverarbeitungsanlage (25) verbundener Kassenautomat (22) nach Ent­ richtung der Parkgebühr die betreffende Ausfahrt­ box (14) anzeigt oder ausdruckt, aus der das Fahrzeug abzuholen ist.
2. Parksystem nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das jeweilige abzu­ holende Fahrzeug vor dem einprogrammierten Abhol­ zeitpunkt beim Belegt-Zustand sämtlicher Ausfahrt­ boxen (14) in einen Stellplatz nahe einer Aus­ fahrtbox beförderbar ist und daß nach Entrichtung der Parkgebühr für das abzuholende Fahrzeug über die elektronische Datenverarbeitungsanlage (25) mit der Fördereinrichtung (9) eine besetzte Aus­ fahrtbox geräumt und das abzuholende Fahrzeug in diese Ausfahrtbox befördert wird.
3. Parksystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausfahrtebene (2) in dem gleichen Niveau wie die Einfahrtebene liegt.
4. Parksystem nach Anspruch 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Einfahrt- und Ausfahrtboxen (14) auf derselben Seite liegen.
5. Parksystem nach Anspruch 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Einfahrtboxen gleichzeitig Ausfahrtboxen sind.
6. Parksystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfahrt- und Ausfahrtboxen (14) auf gegenüberliegenden Seiten angeordnet sind.
7. Parksystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellplätze (3) in zwei durch einen Zwischen­ raum voneinander getrennten vertikalen Blocks über- und nebeneinander angeordnet sind.
8. Parksystem nach Anspruch 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Fördereinrichtung (9) in dem Zwischenraum zwischen den beiden vertikalen Blocks angeordnet ist.
9. Parksystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung aus mindestens einem Lift (9) besteht, der die Fahrzeuge (4) nach Art eines Fahrstuhls in vertikaler Richtung transportiert und der darüber hinaus in horizontaler Richtung verfahrbar ist.
10. Parksystem nach Anspruch 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß zur Aufnahme der Fahrzeuge (4) Paletten (8, 8 a) vorgesehen sind, auf denen die Fahrzeuge während der gesamten Parkzeit verbleiben, wobei die Paletten (8, 8 a) sowohl als Standflächen in den Stellplätzen (3) als auch als Förderplattformen beim Transport der Fahrzeuge mit der Fördereinrichtung dienen.
11. Parksystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Lift (9) Aufnahmeeinrichtungen für eine Ersatzpalette (8 a) aufweist, die, nachdem eine mit einem Fahrzeug (4) besetzte Palette (8) aus einem Stellplatz (3) entnommen worden ist, unmittelbar danach in den leeren Stellplatz einschiebbar ist.
12. Parksystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Ein- bzw. Ausfahrtbox (14) eine Außensperre (31), die nach dem Einlesen des Parkscheins bzw. einer Code-Karte in ein außerhalb der Box (14) angeordnetes Lesegerät (21) schließbar ist, und eine auf der dem Lift zugewandten Seite angeordne­ te Sicherheitssperre (32) zugeordnet ist, die bei geöffneter Außensperre (31) geschlossen und bei geschlossener Außensperre (31) geöffnet ist.
13. Parksystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Außensperre (31) und die Sicherheitssperre (32) als vertikal verschiebbare Verschlußgitter (33, 34) ausgebildet sind, die jeweils zwischen zwei Eckständern (35) der Box (14) in Führungen (36) gelagert sind.
14. Parksystem nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußgit­ ter (33, 34) an gemeinsamen, über obere Rollen (39, 40 bzw. 41, 42) geführten Seilen (37, 38) hängen.
15. Parksystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das die Außen­ sperre (31) bildende Verschlußgitter (33) schwerer ist als das die Sicherheitssperre (32) bildende Verschlußgitter (34) und daß zur Betätigung der Verschlußgitter (33, 34) lediglich ein mit dem schwereren Verschlußgitter (34) verbundener, mit einem Motor (44) betätigbarer Seilzug (43) vor­ gesehen ist.
16. Verfahren zum Betreiben eines Parksystems nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch die Kombination folgen­ der Merkmale:
  • - Zunächst wird an einer zentralen Kontrollstation ein Parkschein gelöst bzw. eine Code-Karte eingelesen und es wird die voraussichtliche Parkdauer eingegeben, worauf eine Einlaßsperre geöffnet wird,
  • - dann parkt der Benutzer das Fahrzeug in eine freie Einfahrtbox ein, in der das Fahrzeug von den Sensoren erfaßt und der Belegt-Zustand angezeigt wird,
  • - nach dem Verlassen des Fahrzeugs läßt der Benutzer seinen Parkschein bzw. die Code-Karte in einem außerhalb jeder Einfahrtbox vor­ gesehenen Lesegerät quittieren,
  • - anschließend wird das Fahrzeug automatisch mit der Fördereinrichtung zu einem Stellplatz beför­ dert, wobei der Stellplatz in Abhängigkeit von der einprogrammierten voraussichtlichen Parkzeit nach einem vorgegebenen Programm selbsttätig durch die Datenverarbeitungsanlage ausgewählt wird,
  • - vor dem einprogrammierten Abholzeitpunkt wird das Fahrzeug in eine Ausfahrtbox oder beim Belegt-Zustand sämtlicher Ausfahrtboxen in einen Stellplatz nahe der voraussichtlichen Ausfahrt­ box befördert,
  • - beim Abholen des Fahrzeugs wird nach Entrichtung der Parkgebühr bzw. nach dem Einlesen der Code-Karte die betreffende Ausfahrtbox angezeigt oder ausgedruckt, aus der das Fahrzeug abzuholen ist.
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