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DE3726255C2 - Trennwand - Google Patents

Trennwand

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Publication number
DE3726255C2
DE3726255C2 DE19873726255 DE3726255A DE3726255C2 DE 3726255 C2 DE3726255 C2 DE 3726255C2 DE 19873726255 DE19873726255 DE 19873726255 DE 3726255 A DE3726255 A DE 3726255A DE 3726255 C2 DE3726255 C2 DE 3726255C2
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DE
Germany
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partition according
profile
wall
stand
legs
Prior art date
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Application number
DE19873726255
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English (en)
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DE3726255A1 (de
Inventor
Werner Straehle
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
STRAEHLE INNENAUSBAU GMBH TRENNWAENDE, SCHRANKWAEN
Original Assignee
STRAEHLE RAUM SYSTEME GmbH
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Publication date
Application filed by STRAEHLE RAUM SYSTEME GmbH filed Critical STRAEHLE RAUM SYSTEME GmbH
Priority to DE8717904U priority Critical patent/DE8717904U1/de
Priority to DE19873726255 priority patent/DE3726255C2/de
Publication of DE3726255A1 publication Critical patent/DE3726255A1/de
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Publication of DE3726255C2 publication Critical patent/DE3726255C2/de
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Description

Die Erfindung betrifft eine Trennwand der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung. An den die Konstruktion tragenden Profilständern können nicht nur Wandpaneele, Schrankelemente, Türen und Fenster für Trennwände, Wandverkleidungen und Schrankwände befestigt werden, sondern es können auch Regalkonsolen oder dgl. an der Trennwand befestigt werden.
Es ist eine Trennwand bekannt, deren Profilständer aus zwei biegegewalzten T-Profilen bestehen, die in ihrem Stegbereich mittels Verbindungslaschen unter Bildung eines Doppel-T-Profils durch Punktschweißung miteinander verbunden sind. Die Verbindungslaschen sind im Abstand voneinander angeordnet und bilden auf diese Weise Durchgangsöffnungen für die Aufhängung von horizontalen Distanzprofilen. Zur Einhängung von Regalkonsolen müssen einzelne Verbindungslaschen gegen Speziallaschen mit randoffenen Aussparungen ausgetauscht werden, und zwar in Anpassung an das gewünschte Raster für die Regalwände. Diese Herstellungsweise hat sich als recht aufwendig und teuer erwiesen. Bei der Montage werden die bekannten Paneele mit den Ständern im Nut- und Federprinzip aneinandergereiht. Dies hat zwar den Vorteil einer gesicherten Schalldämmung und Fugengenauigkeit sowie einer geschoßhohen Halterung; ein wesentlicher Nachteil dieser Konstruktion besteht jedoch darin, daß keine einzelnen Paneele ausgetauscht werden können, ohne daß zumindest ein Teil der Reihe demontiert wird.
Aus der DE-OS 32 25 060 ist ein Regalständer für eine Trennwand oder Wandverkleidung bekannt, der aus drei Walzprofilen, die punktförmig fest miteinander verbunden werden, zusammengesetzt ist. Die beiden äußeren Walzprofile bilden auf jeder Seite der Trennwand zwei voneinander getrennte Anlageflächen, von denen Blechstreifen in Form federnder Zungen abgebogen sind. Zwischen den federnden Zungen und den mittleren Walzprofil, das auf beiden Seiten zu einer Hohlkammer ausgeformt ist, verbleiben jeweils wandhohe Vertikalschlitze, in die ebenfalls wandhohe Einsteckleisten, die auf den Rückseiten der Wandelemente befestigt sind, unter Verrastung eingesteckt werden können. Diese bekannte Konstruktion ist nicht nur aufwendig in der Herstellung, sondern auch schwer zu demontieren oder zu versetzen, weil die einzelnen Befestigungselemente von außen nur schwer oder überhaupt nicht zugänglich sind, sobald die Trennwand vollständig geschlossen ist. Auch kann sich der Schall von einer Seite der Trennwand zur anderen über den Regalständer dadurch leicht ausbreiten, daß die drei Walzprofile zwischen den einzelnen Befestigungspunkten fest eingespannt sind und zu Schwingungen angeregt werden können. Aus diesem Grunde werden bei den im Handel erhältlichen Trennwänden dieser Bauart die Trennfugen zwischen den einzelnen Wandplatten mit einem schalldichten Gummiprofil abgedichtet.
Aus der US-PS 2 633 945 ist eine Trennwand mit einem aus zwei Walzprofilen zusammengesetzten Profilständer bekannt, dessen Konstruktion dem vorstehend beschriebenen Regalständer sehr ähnelt, wobei jedoch das dritte, mittlere Walzprofil weggelassen ist. Dadurch ist zwischen den von den Abstützflächen zurückgebogenen federnden Zungen auf jeder Seite nur ein vertikaler wandhoher Schlitz gebildet, in den Schraubnägel oder ähnliche sägezahnartig profilierte Befestigungsmittel eingeschoben werden können, die mit den federnden Zungen verrasten. Die Wandplatten werden mit Hilfe dieser Schraubnägel oder sonstiger Befestigungsmittel direkt auf den Regalständer aufgenagelt. Auch bei dieser bekannten Trennwand sind Schall- und Brandausbreitung von einer Seite der Trennnwand zur anderen nur ungenügend behindert. Außerdem können bei dieser Trennwand keine zusätzlichen Regalkonsolen oder sonstigen Bauteile an der Trennwand, insbesondere im Bereich des Regalständers, lösbar befestigt werden.
Aus der EP-A 0 085 630 ist eine Trennwand aus zwei parallel verlaufenden Reihen von jeweils durch eine Stoßfuge voneinander getrennten Wandelementen bekannt, die an mindestens einem Profilständer mittels Montageelementen lösbar befestigt sind, wobei der Profilständer jeweils zwei an einander gegenüberliegenden Enden eines Verbindungsstegs paarweise einstückig miteinander verbundene Halteschenkel aufweist, die durch um 180° nach innen gefalzte Blechstreifen verstärkt sind und auf jeder Seite zwei Vorsprünge oder Höcker aufweisen, um eine nur punktförmige bzw. linienförmige Auflage der Wandplatten an dem Profilständer zu gewährleisten. Bei dieser bekannten Konstruktion können sich Schall und Feuer nahezu ungehindert durch die Stoßfugen zwischen den Wandplatten und die in den Halteschenkeln vorgesehenen Einhängeschlitze für Montageelemente, mit deren Hilfe die Wandplatten lösbar befestigt werden, von einer Seite der Trennwand zur gegenüberliegenden Seite ausbreiten. Außerdem sind Verwindungssteifigkeit und Torsionsfestigkeit des hierbei verwendeten Profilständers schon unter Normalbedingungen, erst recht aber unter Brandbedingungen, ungenügend.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Trennwand der eingangs genannten Gattung dahingehend zu verbessern, daß sie einfach und preiswert in möglichst wenigen Verfahrensschritten herstellbar ist, eine einfache Versetzbarkeit und Austauschbarkeit einzelner Wand- bzw. Schrankelemente sowie vorgehängter Regalfächer und Konsolen gestattet und darüber hinaus eine verbesserte Schall- und Branddämmung gewährleistet, insbesondere die Schall- und Brandausbreitung von einer Seite der Trennwand zur anderen weitestgehend behindert.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Trennwand mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Trennwand ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche.
Der für die Herstellung der erfindungsgemäßen Trennwand eingesetzte Profilständer ist als einstückiges Walzprofil aus Stahlblech ausgebildet, an welchem sämtliche Vorkehrungen für die Aufhängung der Wandpaneele, Wandverkleidungen, Schrankelemente sowie für die Isolierung gegen Schall- und Feuerdurchgang getroffen sind. Der Profilständer weist im wesentlichen die Gestalt eines Doppel-T-Profils auf, dessen Halteschenkel durch die jeweils zwischen ihnen angeordnete Hohlkammerbegrenzungswand paarweise einstückig miteinander verbunden sind, wobei von den Halteschenkeln weitere Hohlraumbegrenzungswände abgebogen sind. Zwei der zu einander gegenüberliegenden Halteschenkeln gehörenden Begrenzungswände sind dabei unter Bildung des Verbindungsstegs einstückig miteinander verbunden, während die zu den anderen beiden Halteschenkeln gehörenden Begrenzungswände eine freie, gegen die benachbarte Begrenzungswand unter Einschluß der Hohlkammer anliegende Randleiste aufweisen.
Unter "Falzstreifen" sind im Sinne der vorliegenden Erfindung alle durch Walzen bzw. Biegen des Stahlblechs entstandenen, umgeformten Abschnitte des einstückigen Profilständers zu verstehen, unabhängig vom Biegewinkel und unabhängig davon, ob sich die Streifen oder Abschnitte nach dem Abbiegen gegenseitig berühren oder nicht.
Bei einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Trennwand sind die Halteschenkel des Profilständers durch um 180° nach innen gebogene Blechstreifen (Falzstreifen) verstärkt; die Hohlkammer erstreckt sich in diesem Falle nur über einen Teil der Gesamtbreite der verbundenen Halteschenkel.
Bei einer anderen Ausführungsform erstreckt sich die Hohlkammer über die gesamte Breite der verbundenen Halteschenkel, so daß die nach innen gebogenen Blechstreifen die rückwärtige Begrenzung der Hohlkammer bilden und die Verstärkung durch das auf diese Weise entstandene Kastenträger-Hohlprofil erfolgt.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist der Verbindungssteg im Bereich zwischen den beiden Hohl­ kammern eine Kröpfung auf, gegen deren eine Hinter­ schneidung bildenden Außenflanken die Kanten der benach­ barten Randleisten unter Herstellung einer formschlüssigen Verbindung flächig anliegen.
Vorteilhafterweise weisen die Halteschenkel und ggf. die zuge­ hörigen Falzstreifen des Profilständers gemeinsam einge­ stanzte und dadurch einander exakt überlappende, vorzugs­ weise sich nach unten verjüngende Einhängeschlitze für an den Wandelementen angeordnete Montageelemente bzw. Einhängeorgane auf. In dem zwischen den Hohlkammern befindlichen freien Be­ reich des Verbindungsstegs des Profilständers sind zusätz­ liche Durchgangsöffnungen für Montagezwecke eingestanzt.
Zur Herstellung der Profilständer werden in einem ersten Verfahrensschritt aus einem einstückigen Bandmaterial aus Blech die Raster­ öffnungen für die Regalkonsolen sowie die Durchgangs­ öffnungen im Stegbereich ausgestanzt. In einem zweiten Verfahrensschritt wird das Bandmaterial unter Herstellen des Walzprofils einem Satz Biegewalzen zugeführt, wobei das Bandmaterial vor oder nach dem Biegevorgang abgelängt werden kann. Die als Doppelstanzungen ausgebildeten Ein­ hängeschlitze für die Wandpaneele werden vorzugsweise in einem dritten Verfahrensschritt gemeinsam aus den einander überlappenden Halteschenkeln und Falzstreifen des aufgerichteten Walzprofils ausgestanzt.
Um die in dem dritten, recht aufwendigen Verfahrensschritt einzubringenden Doppelstanzungen zu vermeiden, bilden gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung die Rasteröffnungen für Regalkonsolen oder dgl. gleichzeitig die Einhängeschlitze für die Montageelemente, mit deren Hilfe die Wand- oder Schrankelemente lösbar an dem Profilständer befestigt werden. In diesem Falle tragen die Wand- und/oder Schrankelemente min­ destens einen mit dem einen Schenkel an ihrer Rückseite angeschlagenen Montagewinkel, der einen nach hinten weisenden, mit der fugenseitigen Stirnfläche des betreffenden Wand- und/oder Schrank­ elements im wesentlichen fluchtenden Einsteckschenkel aufweist. So können die beiden einander zugewandten Einsteckschenkel zweier benachbarter Wand- und/oder Schrankelemente gemeinsam in eine der zur Hohlkammer führenden Rasteröffnungen des Profil­ ständers eingesteckt werden. Um eine Verankerung der Einsteckschenkel in den Rasteröffnungen zu gewährleisten, weisen diese an ihren rückwärtigen Enden paarweise aufein­ ander zu gerichtete Abbiegungen auf, während in den Fugen­ bereich zwischen den Einsteckschenkeln ein im montierten Zustand von den Abbiegungen hintergriffenes Distanzelement in die Rasteröffnung einsetzbar und am Öffnungsrand ver­ ankerbar ist. Die Verankerung erfolgt zweckmäßig dadurch, daß das Distanzelement eine den unteren Öffnungsrand der Rasteröffnung umgreifende randoffene Aussparung auf­ weist. Ein entsprechendes Ergebnis kann auch dadurch erzielt werden, daß der Einsteckschenkel eine den unteren Öffnungsrand der Rasteröffnung umgreifende randoffene Aussparung aufweist. Um ein und denselben Einsteckschenkel beidseitig verwenden zu können, kann je eine nach unten und nach oben weisende randoffene Aussparung vorgesehen sein.
Die für den Schall- und Feuerschutz vorgesehenen Hohl­ kammern müssen in ihrer Tiefe so bemessen werden, daß die Einhängeorgane oder Einhängeschenkel hineinpassen. In ihrer Breite können sie sich bis in den Bereich der Halteschenkel hinein erstrecken und rückwärtig durch die Falzstreifen begrenzt werden.
Um ein ungewolltes Ausheben der montierten Wandpaneele oder Wandschränke zu vermeiden, kann in mindestens einer Rasteröffnung und/oder einem Einhängeschlitz eine Rast­ vorrichtung angeordnet werden, in der das Einhängeorgan oder der Einhängeschenkel des Wand- und/oder Schrank­ elements verriegelbar ist.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Er­ findung ist der die Kröpfungsflanken miteinander ver­ bindende Steg des Profilständers in der die einander gegenüberliegenden Rasteröffnungen miteinander verbinden­ den Mittelebene angeordnet. Dadurch ist trotz der Kröpfung ein symmetrischer Innenaufbau der Trennwand unter Ver­ wendung einiger weniger baugleicher Bauelemente möglich. Insbesondere kann bei einer solchen Bauweise eine sich zwischen zwei benachbarten Profilständern erstreckende Kämpferleiste verwendet werden, die mittels in ihrer Umrißform an die seitlich offene Innenkontur des Profil­ ständers angepaßten und eine in den ausgewölbten Teil der Kröpfung eingreifende Ausbiegung aufweisenden, mit ihren freien Schenkeln an einer Profilwand der Kämpfer­ leiste befestigbaren Metallbügeln mit den Profilständern formschlüssig verbindbar sind.
Weiter ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ein von unten her mit einer hakenförmig nach oben weisenden Lasche in eine Vierkantöffnung des Ver­ bindungstegs einführbares Höhenverstellelement vorgesehen, das aus einem mehrfach gebogenen Blechstreifen oder Guß­ teil besteht, der eine die Hakenlasche enthaltende Ver­ tikalplatte, eine von der Vertikalplatte senkrecht abge­ bogene Oberplatte und eine durch einen Vertikalsteg mit der Oberplatte verbundene Unterplatte zur Aufnahme des Ständerfußes aufweist, wobei die jeweils mit einer Ge­ windeöffnung versehenen Ober- und Unterplatten von einem als Stellorgan dienenden Gewindebolzen durchdrungen sind. Die Unterplatte kann dabei an ihrem freien Ende eine schräg nach oben weisende Abbiegung aufweisen, die als Führungs- und Haltefläche für die Fußkante des Ständers dient.
Für den stumpfen Anschluß einer Trennwand ist ein Profil­ ständer vorgesehen, der zwei an einander gegenüberliegen­ den Enden eines Verbindungsstegs im wesentlichen spiegel­ bildlich zueinander angeordnete, durch an ihren freien Außenrändern um 180° nach innen gebogene Blechstreifen (Falzstreifen) verstärkte Halteschenkel zur Aufnahme von Wandelementen, Schrankelementen und dergleichen Bauteile aufweist, und der je eine den Halteschenkeln zugeordnete Hohlkammer enthält, die eine mit Rasteröffnungen für Regalkonsolen und dergleichen Bauteile versehene Begrenzungswand auf­ weist. Die einstückig und fluchtend mit dem Halteschenkel verbundene Begrenzungswand weist erfindungsgemäß einen senkrecht in Richtung Verbindungssteg abgebogenen und gegen diesen anliegenden Wandteil auf, während an den Falzstreifen der Halteschenkel weitere Hohlkammerbe­ grenzungswände abgebogen und unter Bildung des Ver­ bindungsstegs einstückig miteinander verbunden sind. Im freien Bereich zwischen den beiden Hohlkammern kann der Verbindungssteg dieses Profilständers gleichfalls eine Kröpfung aufweisen, gegen deren Außenseite der von der halteschenkelseitigen Hohlkammerbegrenzungswand abge­ bogene Wandteil flächig anliegt.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der in der Zeich­ nung schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 einen Ausschnitt aus einer Trennwand mit Profil­ ständer in horizontal geschnittener Darstellung;
Fig. 2 eine Stirnseitenansicht des Profilständers nach Fig. 1;
Fig. 3 eine Seitenansicht des Profilständers;
Fig. 4 einen Ausschnitt aus dem Profilständer in ver­ größerter geschnittener Darstellung;
Fig. 5a einen Ausschnitt aus einem Profilständer mit vergrößerter Rasteröffnung zur vereinfachten Aufnahme von an den Wandpaneelen angeordneten Einsteckschenkeln;
Fig. 5b einen Montagewinkel gemäß Fig. 5a;
Fig. 5c ein Distanzstück gemäß Fig. 5a;
Fig. 6a einen Ausschnitt aus einem Profilständer mit verbreiterter Hohlkammer;
Fig. 6b einen beidseitig verwendbaren Montagewinkel gemäß Fig. 6a;
Fig. 7a einen Ausschnitt aus einer Trennwand mit Kämpfer­ leiste in teilweise horizontal geschnittener Darstellung;
Fig. 7b einen senkrechten Schnitt durch die Kämpfer­ leiste nach Fig. 7a;
Fig. 8 einen Ausschnitt aus einer Trennwand in schau­ bildlicher Explosionsdarstellung;
Fig. 9 eine Trennwand mit Profilständer für den stumpfen Anschluß in geschnittener Darstellung.
Der Profil­ ständer 10 (Fig. 1) weist im wesentlichen die Gestalt eines Doppel-T-Profils auf, an dessen mit Einhängeschlitzen 12 versehenen Halteschenkeln 14′, 14′′ Wandelemente (Paneele) 16 für Trennwände und Wandverkleidungen sowie Schrankwände eingehängt werden können. Im Bereich der Stoßfugen 18 zwischen den Wandpaneelen 16 können zusätzlich Be­ festigungselemente oder Konsolen für Regale, Bilder­ schienen, Magnetpaneele und dergleichen Bauelemente unter­ gebracht werden. Schließlich sind im Verbindungssteg­ bereich 20 auch noch Befestigungsmöglichkeiten für Tür-, Fenster- und Brüstungselemente vorgesehen. Der Profil­ ständer 10 wird im Innenausbau vor allem für leicht um­ setzbare Trennwände und Schränkwände eingesetzt. Für den Schallschutz der Trennwände sorgen die im Zwischenbe­ reich zwischen den Wandpaneelen 16 angeordneten Isolier­ stoffe 22, wie Steinwolle oder Glaswolle, die zugleich eine Brandschutzfunktion erfüllen.
Der Profilständer 10 ist aus einem einstückigen Bandma­ terial aus Stahlblech im Biegeverfahren hergestellt. Er besteht aus jeweils zwei an einander gegenüberliegen­ den Enden des Verbindungsstegs 20 im wesentlichen spiegel­ symmetrisch zueinander angeordneten Halteschenkeln 14′, 14′′, die durch an ihren freien Außenrändern um 180° nach innen gebogene Blechstreifen (Falzstreifen) 24′, 24′′ verstärkt sind. Im Bereich zwischen den beiden Halteschenkeln 14′, 14′′ befindet sich je eine Hohlkammer 26, deren nach außen weisende Begrenzungswand 28 (Fig. 2) mit Rasteröffnungen 30 für Regalkonsolen und dergleichen Bauteile versehen ist. Die Halteschenkel 14′, 14′′ sind durch die Hohlkammer­ begrenzungswand 28 unter Bildung einer ebenen Außenfläche paarweise einstückig miteinander verbunden.
An den Falzstreifen 24′, 24′′ der Halteschenkel 14′, 14′′ sind weitere Hohlraumbegrenzungswände 32, 34 im wesent­ lichen senkrecht nach innen gebogen (Fig. 4). Hiervon sind zwei der zu einander gegenüberliegenden Halteschenkeln 14′ gehörende Begrenzungswände 32 einstückig miteinander verbunden und bilden auf diese Weise den Verbindungssteg 20. Die zu den anderen beiden Halteschenkeln 14′′ gehören­ den Begrenzungswände 34 weisen eine freie, gegen die benachbarte Begrenzungswand 32 unter Einschluß der Hohl­ kammer 26 flächig anliegende Randleiste 38 auf. Der Ver­ bindungssteg ist im mittleren Bereich mit einer Kröpfung 40 versehen, gegen deren Außenflanken 42 die freien Kanten 44 der Randleisten 38 anliegen. Die Außenflanken 42 der Kröpfung 40 bilden dabei eine Hinterschneidung, in die die Randleistenkanten 44 unter Herstellung einer form­ schlüssigen Verbindung eingerastet sind.
Die Hohlkammern 26 sorgen dafür, daß im Bereich der Rasteröffnungen 30 ein ausreichender Schall- und Brand­ schutz gewährleistet ist.
Die Durchgangsöffnungen 46 (Fig. 3) im Verbindungssteg 20 sind für die Unterbringung horizontaler Installationen, wie elektrische Kabel bestimmt; sie eignen sich ferner zur Befestigung von Montageelementen, z. B. Kämpferprofilen für horizontale Fugen. Schließlich stellen sie eine Quer­ schnittsverringerung dar, die zu einer Reduzierung des Wärmeübergangs durch die Trennwand führt.
Die Einfachstanzungen für die Rasteröffnungen 30 und die Durchgangsöffnungen 46 werden zweckmäßig in das noch ebene Bandmaterial eingebracht, während die die Einhänge­ schlitze 12 bildenden Doppelstanzungen in den Halte­ schenkeln 14′, 14′′ und Falzstreifen 24′, 24′′ aus Toleranz­ gründen zweckmäßig gemeinsam in das fertige Walzprofil eingebracht werden.
Das in Fig. 5a gezeigte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von den oben beschriebenen Konstruktionen dadurch, daß die doppelgestanzten Einhängeschlitze 12 entfallen und daß dafür etwas breitere Rasteröffnungen 30 vorgesehen sind, die gleichzeitig die Einhängeschlitze für die Montageelemente 50 bilden.
Zur Verankerung der Wandelemente 16 sind Montagewinkel 50 vorgesehen, die an der Rückseite 52 der Wandelemente mittels Schrauben 54 so befestigt sind, daß ihr senkrecht nach hinten abgebogener Einsteck­ schenkel 56 mit der fugenseitigen Stirnfläche 58 im wesentlichen fluchtet. Die beiden einander zugewandten Einsteckschenkel 56 zweier benachbarter Wandelemente 16 sind gemeinsam in eine der Rasteröffnungen 30 des Profil­ ständers 10 einsteckbar. Sie weisen an ihren rückwärtigen Enden paarweise aufeinander zu gerichtete Abbiegungen 60 auf. In den Fugenbereich zwischen den beiden Einsteck­ schenkeln 56 wird bei der Montage ein von den Abbiegungen 60 hintergriffenes Distanzelement 62 in die betreffende Rasteröffnung 30 eingesetzt und an deren Begrenzungswand verankert. Das Distanzelement 62 weist zu diesem Zweck eine den unteren Öffnungsrand der Rasteröffnung 30 um­ greifende randoffene Aussparung 64 auf (Fig. 5c), während der Einsteckschenkel 56 des Montagewinkels in diesem Falle glatte Ränder 66 aufweist (Fig. 5b). Wie aus Fig. 6b zu ersehen ist, kann der Einsteckschenkel 56′ des Montage­ winkels 50′ auch mit einer den unteren Öffnungsrand der Rasteröffnung 30 umgreifenden randoffenen Aussparung 68 versehen werden. Um einen beidseitigen Anschlag zu ermöglichen, weist der dort gezeigte Einsteckschenkel je eine nach unten und eine nach oben weisende randoffene Aussparung 68 auf.
Bei dem in Fig. 6a gezeigten Ausführungsbeispiel besitzt der Profilständer 10′ Hohlkammern 26′, die sich über die gesamte Breite der verbundenen Halteschenkel 14′, 14′′ erstrecken. Die Hohlkammer 26′ ist dabei in den Bereich der Halteschenkel 14′, 14′′ hinein verbreitert und ist rückwärtig durch die Blechstreifen 24′, 24′′ begrenzt, welche durch zweimaliges Zurückbiegen des Blechs um jeweils 90° unter gleichzeitiger Bildung der Hohlkammerbegrenzungswände 32′, 34′ entstanden sind. Auch bei dieser Ausführungsform sind die Halteschenkel 14′, 14′′ unter Ausbildung eines Kastenträger-Hohlprofils verstärkt.
In den Fig. 7a und 8 ist gezeigt, wie eine Kämpfer­ leiste 70 in der Trennwand angeordnet und an den Profil­ ständern 10 befestigt werden kann. Die Kämpferleiste 70 weist im wesentlichen ein U-förmiges Profil auf (Fig. 7b), in dessen stirnseitige Öffnungen ein aus einem gebogenen Blech bestehender Montagebügel 72 mit seinen freien Schenkel 74 eingesteckt und dort an den Stellen 76 vernietet werden kann. Der Montagebügel 72 ist in seiner Umrißform an die seitlich offene Innenkontur des Profilständers 10 angepaßt. Insbesondere weist er eine in den ausgewölbten Teil der Kröpfung 40 eingreifende Ausbiegung 78 auf, so daß sich beim Zusammenstecken eine formschlüssige Verbindung ergibt und für die Befestigung des Kämpferprofils 70 an einem Profilständer 10 jeweils nur eine Schraube 80 erforderlich ist. Da der die beiden Kröpfungsflanken 42 miteinander verbindende Steg 40 des Profilständers 10 symmetrisch in der zwischen den beid­ seitigen Rasteröffnungen 30 verlaufenden Mittelebene angeordnet ist, bilden die Montagebügel 72 von beiden Seiten her eine formschlüssige Verbindung mit der Innen­ kontur des Profilständers 10, auch wenn im Falle des in Fig. 7a links eingezeichneten Montagebügels die Aus­ biegung 78 nicht in den ausgewölbten Teil der Kröpfung 40 eingreift.
In der schaubildlichen Darstellung nach Fig. 8 ist außer­ dem zu erkennen, wie die beschriebene Trennwand im Boden- und Deckenbereich unter Verwendung von Boden- und Decken­ anschlußprofilen 90, 92 im Raum montiert und unter Ver­ wendung von Höheneinstellelementen 94 in ihrer Höhe justiert werden kann. Die aus jeweils zwei Winkelleisten 96, 98 bestehenden Boden- und Deckenanschlußprofile 90, 92 werden unter Zwischenklemmen von elastischen Dichtungs­ bändern 100 mit Hilfe von Befestigungsklammern 102 am Boden und an der Decke mittels Schrauben 104 befestigt. In die auf diese Weise gebildeten U-Schienen werden die Profilständer 10 eingeschoben, nachdem zuvor auf den Fuß eines jeden Ständers ein Höheneinstellelement 94 aufgesteckt worden ist.
Das Höheneinstellelement 94 besteht aus einem mehrfach gebogenen Blechstreifen mit einer Vertikalplatte 106, einer von der Vertikalplatte 106 senkrecht abgebogenen Oberplatte 108 und einer durch einen Vertikalsteg 110 mit der Oberplatte 108 verbundene Unterplatte 112. Aus der Vertikalplatte ist eine nach oben weisende Hakenlasche 114 ausgebogen, die von unten her in das unterste Vier­ kantloch 46 des Profilständers 10 einführbar ist. Weiter weist die Unterplatte 112 an ihrem freien Ende eine schräg nach oben gerichtete Abbiegung 116 auf, die der Unterkante 118 des Profilständers 10 im Bereich des Verbindungsstegs 20 als Führungs- und Haltefläche dient. Die Oberplatte 108 und die Unterplatte 112 sind jeweils mit einer Ge­ windebohrung versehen, die von einem als Höhenstellorgan dienenden Gewindebolzen 120 durchdrungen sind. Der Ge­ windebolzen 120 stützt sich mit seiner unteren Stirn­ fläche 122 auf einer Befestigungsklammer 102 ab. Die Wandplatten 16 sind bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel mittels rückwärtiger Haken 124 in die schlüsselförmigen Einhängeschlitze 12 der Halteschenkel 14 eingehängt. Mit der auf der Rückseite der Wandplatten 16 im Randbereich umlaufenden gummielastischen Dichtung 123 wird ein dichter Anschluß an den Profilständern 10 sowie an den Boden- und Deckenanschlußprofilen 90, 92 erzielt.
Das in Fig. 9 gezeigte Ausführungsbeispiel enthält einen Profilständer 10′′ für den stumpfen Anschluß einer Trenn­ wand an eine Wandfläche 130 und hat etwa das Aussehen eines entlang der Mittelebene halbierten Doppel-T-Profil­ ständers 10 der oben beschriebenen Art. Der Profilständer ist aus einem einstückigen Bandmaterial aus Stahlblech im Biegeverfahren herstellt. Er besteht aus je einem Halteschenkel 14 an den gegenüberliegenden Enden des Verbindungsstegs, welcher Halteschenkel 14 durch einen an seinem freien Außenrand um 180° nach innen gebogenen Falzstreifen 24 verstärkt ist. An den Halteschenkel 14 schließt sich eine Begrenzungswand 28 an, die zusammen mit der Abbiegung 29 die Hohlkammer 26 an zwei Seiten begrenzt. An den Falzstreifen 24 der Halteschenkel 14 sind weitere Hohlkammerbegrenzungswände 32 abgebogen, die unter Bildung des Verbindungsstegs 20 einstückig miteinander verbunden sind. Der Verbindungssteg 20 ist im mittleren Bereich mit einer Kröpfung 40 versehen, gegen deren Steg die Hohlkammerbegrenzungswände 29 flächig anliegen. Die Begrenzungswände 28 sind mit Raster­ öffnungen 30 für Regalkonsolen und dergleichen Bauteile versehen, während die Halteschenkel 14 und die Falz­ streifen 24 als Doppelstanzungen eingebrachte Einhänge­ schlitze 12 zum Einhängen der Wandelemente 16 aufweisen.

Claims (23)

1. Trennwand aus zwei parallel verlaufenden Reihen von jeweils durch eine Stoßfuge (18) voneinander getrennten Wandelementen oder Schrankelementen (16), die an mindestens einem Profilständer (10, 10′, 10′′) mittels Montageelementen (50, 50′, 124) lösbar befestigt sind, wobei der Profilständer (10, 10′, 10′′) als einstückiges Walzprofil aus Stahlblech ausgebildet ist und jeweils zwei an einander gegenüberliegenden Enden eines Verbindungsstegs (20) paarweise einstückig miteinander verbundene Halteschenkel (14; 14′, 14′′) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteschenkel (14; 14′, 14′′) des Profilständers (10, 10′, 10′′) gleichzeitig eine mit Rasteröffnungen (30) versehene äußere Begrenzungswand (28) einer Hohlkammer (26; 26′) bilden, daß die übrigen Begrenzungswände der Hohlkammer (26; 26′) durch Blechstreifen (32, 34; 24′, 24′′, 32′, 34′) gebildet sind, die von den Halteschenkeln (14, 14′, 14′′) abgebogen sind, und daß sich die Rasteröffnungen (30) im Bereich der Stoßfugen (18) befinden.
2. Trennwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteschenkel (14; 14′, 14′′) durch um 180° nach innen gebogene Blechstreifen (24; 24′, 24′′) verstärkt sind und daß sich die Hohlkammer (26) nur über einen Teil der Gesamtbreite der verbundenen Halteschenkel (14; 14′, 14′′) erstreckt.
3. Trennwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Hohlkammer (26′) über die gesamte Breite der verbundenen Halteschenkel (14′, 14′′) erstreckt.
4. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Profilständer (10, 10′, 10′′) Einhängeschlitze (12) für die Montageelemente (50, 50′, 124) aufweist.
5. Trennwand nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rasteröffnungen (30) gleichzeitig die Einhängeschlitze für die Montageelemente (50, 50′, 124) sind.
6. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwei der zu einander gegenüberliegenden Halteschenkeln (14′) gehörenden Begrenzungswände (32; 32′) der Hohlkammer (26; 26′) unter Bildung des Verbindungsstegs (20) einstückig miteinander verbunden sind und die zu den anderen beiden Halteschenkeln (14′′) gehörenden Begrenzungswände (34; 34′) eine Randleiste (38) aufweisen.
7. Trennwand nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Randleiste (38) gegen einen benachbarten Blechstreifen (32, 40; 24′) unter Rückfluß der Hohlkammer (26; 26′) anliegt.
8. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungssteg (20) des Profilständers im freien Bereich zwischen den beiden Hohlkammern eine Kröpfung (40) aufweist, gegen deren Außenflanken (42) die Kanten (44) der benachbarten Randleisten (38) anliegen.
9. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Randleisten (38) des Profilständers flächig gegen die benachbarten Begrenzungswände (32; 24′) anliegen.
10. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß in den zwischen den Hohlkammern befindlichen freien Bereich (40) des Verbindungsstegs (20) des Profilständers Durchgangsöffnungen (46) eingestanzt sind.
1. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in mindestens einer Rasteröffnung (30) und/oder einem Einhängeschlitz (12) eine Rastvorrichtung angeordnet ist, in der ein Montageelement (50, 50′, 124) eines Wand- und/oder Schrankelements (16) verriegelbar ist.
12. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch eine sich zwischen zwei benachbarten Profilständern (10) erstreckende Kämpferleiste (70), die mittels in ihrer Umrißform an die seitlich offene Innenkontur des Profilständers (10) angepaßten, mit ihren freien Schenkeln (74) in einer Profilwand der Kämpferleiste (70) befestigbaren Metallbügeln (72) mit den Profilständern (10) verbindbar ist.
13. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 12, gekennzeichnet durch ein von unten her mit einer hakenförmig nach oben weisenden Lasche (114) in eine Vierkantöffnung (46) des Verbindungstegs (20) des Profilständers (10) einführbares Höhenverstellelement (94), das aus einem mehrfach gebogenen Blechstreifen besteht, der eine die Hakenlasche (114) enthaltende Vertikalplatte (106), eine von der Vertikalplatte (106) senkrecht abgebogene Oberplatte (108) und eine durch einen Vertikalsteg (110) mit der Oberplatte (108) verbundene Unterplatte (112) zur Aufnahme des Ständerfußes (118) aufweist, wobei die jeweils mit einer Gewindebohrung versehenen Ober- und Unterplatten (118, 112) von einem als Stellorgan dienenden Gewindebolzen (120) durchdrungen sind.
14. Trennwand nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterplatte (112) an ihrem freien Ende eine schräg nach oben weisende, als Führungs- und Haltefläche für den Ständerfuß (118) ausgebildete Abbiegung (116) aufweist.
15. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch Boden- und/oder Deckenanschlußprofile (90, 92), die aus jeweils zwei Winkelleisten (96, 98) bestehen und unter Zwischenklemmen von elastischen Dichtungsbändern mit Hilfe von Befestigungsklammern (102) am Boden und/oder an der Decke mittels Schrauben (104) unter Bildung U-förmiger Schienen befestigbar sind, in die die freien Enden der gegebenenfalls am Fuß ein Höheneinstellelement (94) tragenden Profilständer (10) einschiebbar sind.
16. Trennwand nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenflanken (42) der Kröpfung (40) eine Hinterschneidung bilden, in die die Randleistenkanten (44) unter Herstellung einer formschlüssigen Verbindung eingerastet sind.
17. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand- und/oder Schrankelemente (16) mindestens einen mit dem einen Schenkel an ihrer Rückseite (52) angeschlagenen Montagewinkel (50) tragen, der einen nach hinten weisenden, mit der fugenseitigen Stirnfläche (58) des betreffenden Wand- und/oder Schrankelementes (16) im wesentlichen fluchtenden Einsteckschenkel (56) aufweist, und daß die beiden einander zugewandten Einsteckschenkel (56) zweier benachbarter Wand- und/oder Schrankelemente (16) gemeinsam in eine der zur Hohlkammer (26) führenden Rasteröffnungen (30) des Profilständers (10) einsteckbar sind.
18. Trennwand nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die gemeinsam in die Rasteröffnung (30) einsteckbaren Einsteckschenkel (56) an ihren rückwärtigen Enden paarweise aufeinanderzu gerichtete Abbiegungen (60) aufweisen, und daß in den Fugenbereich zwischen den Einsteckschenkeln (56) ein im montierten Zustand von den Abbiegungen hintergriffenes Distanzelement (62) in die betreffende Rasteröffnung einsetzbar und an deren Begrenzungswand (28) verankerbar ist.
19. Trennwand nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Distanzelement (62) eine den unteren Öffnungsrand der Rasteröffnung (30) umgreifende randoffene Aussparung (64) aufweist.
20. Trennwand nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsteckschenkel (65) eine den unteren Öffnungsrand der Rasteröffnung (30) umgreifende randoffene Aussparung (68) aufweist.
21. Trennwand nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsteckschenkel (56) je eine nach unten und nach oben weisende randoffene Aussparung (68) aufweist.
22. Trennwand nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Distanzelement (62) an einem der einander zugewandten Einsteckschenkel (56) angeformt oder befestigt ist.
23. Trennwand nach einem der der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die einstückig und fluchtend mit dem Halte­ schenkel (14) verbundene Hohlraumbegrenzungswand (28) des Profilständers (10′′) einen senkrecht in Richtung Verbindungssteg (20) abgebogenen und gegen diesen anliegenden Wandteil (29) aufweist, und daß an den Blechstreifen (24) der Halteschenkel (14 ) weitere Hohlraumbegrenzungswände (32) im wesentlichen senkrecht abgebogen und unter Bildung des Verbindungsstegs (20) einstückig miteinander verbunden sind.
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