DE3726255C2 - Trennwand - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Trennwand der im Oberbegriff des Anspruchs 1
angegebenen Gattung. An den die Konstruktion tragenden Profilständern können
nicht nur Wandpaneele, Schrankelemente, Türen und Fenster für Trennwände,
Wandverkleidungen und Schrankwände befestigt werden, sondern es können auch
Regalkonsolen oder dgl. an der Trennwand befestigt werden.
Es ist eine Trennwand bekannt, deren Profilständer aus zwei biegegewalzten
T-Profilen bestehen, die in ihrem Stegbereich mittels Verbindungslaschen unter
Bildung eines Doppel-T-Profils durch Punktschweißung miteinander verbunden
sind. Die Verbindungslaschen sind im Abstand voneinander angeordnet und bilden
auf diese Weise Durchgangsöffnungen für die Aufhängung von horizontalen Distanzprofilen.
Zur Einhängung von Regalkonsolen müssen einzelne Verbindungslaschen
gegen Speziallaschen mit randoffenen Aussparungen ausgetauscht werden,
und zwar in Anpassung an das gewünschte Raster für die Regalwände. Diese Herstellungsweise
hat sich als recht aufwendig und teuer erwiesen. Bei der Montage
werden die bekannten Paneele mit den Ständern im Nut- und Federprinzip aneinandergereiht.
Dies hat zwar den Vorteil einer gesicherten Schalldämmung und
Fugengenauigkeit sowie einer geschoßhohen Halterung; ein wesentlicher Nachteil
dieser Konstruktion besteht jedoch darin, daß keine einzelnen Paneele ausgetauscht
werden können, ohne daß zumindest ein Teil der Reihe demontiert wird.
Aus der DE-OS 32 25 060 ist ein Regalständer für eine Trennwand oder Wandverkleidung
bekannt, der aus drei Walzprofilen, die punktförmig fest miteinander
verbunden werden, zusammengesetzt ist. Die beiden äußeren Walzprofile bilden
auf jeder Seite der Trennwand zwei voneinander getrennte Anlageflächen, von
denen Blechstreifen in Form federnder Zungen abgebogen sind. Zwischen den federnden
Zungen und den mittleren Walzprofil, das auf beiden Seiten zu einer
Hohlkammer ausgeformt ist, verbleiben jeweils wandhohe Vertikalschlitze, in
die ebenfalls wandhohe Einsteckleisten, die auf den Rückseiten der Wandelemente
befestigt sind, unter Verrastung eingesteckt werden können. Diese bekannte
Konstruktion ist nicht nur aufwendig in der Herstellung, sondern auch schwer
zu demontieren oder zu versetzen, weil die einzelnen Befestigungselemente von
außen nur schwer oder überhaupt nicht zugänglich sind, sobald die Trennwand
vollständig geschlossen ist. Auch kann sich der Schall von einer Seite der
Trennwand zur anderen über den Regalständer dadurch leicht ausbreiten, daß die
drei Walzprofile zwischen den einzelnen Befestigungspunkten fest eingespannt
sind und zu Schwingungen angeregt werden können. Aus diesem Grunde werden bei
den im Handel erhältlichen Trennwänden dieser Bauart die Trennfugen zwischen
den einzelnen Wandplatten mit einem schalldichten Gummiprofil abgedichtet.
Aus der US-PS 2 633 945 ist eine Trennwand mit einem aus zwei Walzprofilen
zusammengesetzten Profilständer bekannt, dessen Konstruktion dem vorstehend
beschriebenen Regalständer sehr ähnelt, wobei jedoch das dritte, mittlere
Walzprofil weggelassen ist. Dadurch ist zwischen den von den Abstützflächen
zurückgebogenen federnden Zungen auf jeder Seite nur ein vertikaler wandhoher
Schlitz gebildet, in den Schraubnägel oder ähnliche sägezahnartig profilierte
Befestigungsmittel eingeschoben werden können, die mit den federnden Zungen
verrasten. Die Wandplatten werden mit Hilfe dieser Schraubnägel oder sonstiger
Befestigungsmittel direkt auf den Regalständer aufgenagelt. Auch bei dieser
bekannten Trennwand sind Schall- und Brandausbreitung von einer Seite der
Trennnwand zur anderen nur ungenügend behindert. Außerdem können bei dieser
Trennwand keine zusätzlichen Regalkonsolen oder sonstigen Bauteile an der
Trennwand, insbesondere im Bereich des Regalständers, lösbar befestigt werden.
Aus der EP-A 0 085 630 ist eine Trennwand aus zwei parallel verlaufenden
Reihen von jeweils durch eine Stoßfuge voneinander getrennten Wandelementen
bekannt, die an mindestens einem Profilständer mittels Montageelementen lösbar
befestigt sind, wobei der Profilständer jeweils zwei an einander gegenüberliegenden
Enden eines Verbindungsstegs paarweise einstückig miteinander verbundene
Halteschenkel aufweist, die durch um 180° nach innen gefalzte Blechstreifen
verstärkt sind und auf jeder Seite zwei Vorsprünge oder Höcker aufweisen, um
eine nur punktförmige bzw. linienförmige Auflage der Wandplatten an dem Profilständer
zu gewährleisten. Bei dieser bekannten Konstruktion können sich
Schall und Feuer nahezu ungehindert durch die Stoßfugen zwischen den Wandplatten
und die in den Halteschenkeln vorgesehenen Einhängeschlitze für Montageelemente,
mit deren Hilfe die Wandplatten lösbar befestigt werden, von einer
Seite der Trennwand zur gegenüberliegenden Seite ausbreiten. Außerdem sind
Verwindungssteifigkeit und Torsionsfestigkeit des hierbei verwendeten Profilständers
schon unter Normalbedingungen, erst recht aber unter Brandbedingungen,
ungenügend.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Trennwand der eingangs genannten
Gattung dahingehend zu verbessern, daß sie einfach und preiswert in möglichst
wenigen Verfahrensschritten herstellbar ist, eine einfache Versetzbarkeit
und Austauschbarkeit einzelner Wand- bzw. Schrankelemente sowie vorgehängter
Regalfächer und Konsolen gestattet und darüber hinaus eine verbesserte
Schall- und Branddämmung gewährleistet, insbesondere die Schall- und Brandausbreitung
von einer Seite der Trennwand zur anderen weitestgehend behindert.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Trennwand mit den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Trennwand ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche.
Der für die Herstellung der erfindungsgemäßen Trennwand eingesetzte Profilständer
ist als einstückiges Walzprofil aus Stahlblech ausgebildet, an welchem
sämtliche Vorkehrungen für die Aufhängung der Wandpaneele, Wandverkleidungen,
Schrankelemente sowie für die Isolierung gegen Schall- und Feuerdurchgang getroffen
sind. Der Profilständer weist im wesentlichen die Gestalt eines Doppel-T-Profils
auf, dessen Halteschenkel durch die jeweils zwischen ihnen angeordnete
Hohlkammerbegrenzungswand paarweise einstückig miteinander verbunden
sind, wobei von den Halteschenkeln weitere Hohlraumbegrenzungswände abgebogen
sind. Zwei der zu einander gegenüberliegenden Halteschenkeln gehörenden Begrenzungswände
sind dabei unter Bildung des Verbindungsstegs einstückig miteinander
verbunden, während die zu den anderen beiden Halteschenkeln gehörenden
Begrenzungswände eine freie, gegen die benachbarte Begrenzungswand unter
Einschluß der Hohlkammer anliegende Randleiste aufweisen.
Unter "Falzstreifen" sind im Sinne der vorliegenden Erfindung alle durch Walzen
bzw. Biegen des Stahlblechs entstandenen, umgeformten Abschnitte des einstückigen
Profilständers zu verstehen, unabhängig vom Biegewinkel und unabhängig
davon, ob sich die Streifen oder Abschnitte nach dem Abbiegen gegenseitig
berühren oder nicht.
Bei einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Trennwand sind die Halteschenkel
des Profilständers durch um 180° nach innen gebogene Blechstreifen
(Falzstreifen) verstärkt; die Hohlkammer erstreckt sich in diesem Falle nur
über einen Teil der Gesamtbreite der verbundenen Halteschenkel.
Bei einer anderen Ausführungsform erstreckt sich die Hohlkammer über die gesamte
Breite der verbundenen Halteschenkel, so daß die nach innen gebogenen
Blechstreifen die rückwärtige Begrenzung der Hohlkammer bilden und die Verstärkung
durch das auf diese Weise entstandene Kastenträger-Hohlprofil erfolgt.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist
der Verbindungssteg im Bereich zwischen den beiden Hohl
kammern eine Kröpfung auf, gegen deren eine Hinter
schneidung bildenden Außenflanken die Kanten der benach
barten Randleisten unter Herstellung einer formschlüssigen
Verbindung flächig anliegen.
Vorteilhafterweise weisen die Halteschenkel und ggf. die zuge
hörigen Falzstreifen des Profilständers gemeinsam einge
stanzte und dadurch einander exakt überlappende, vorzugs
weise sich nach unten verjüngende Einhängeschlitze für
an den Wandelementen angeordnete Montageelemente bzw. Einhängeorgane auf.
In dem zwischen den Hohlkammern befindlichen freien Be
reich des Verbindungsstegs des Profilständers sind zusätz
liche Durchgangsöffnungen für Montagezwecke eingestanzt.
Zur Herstellung der Profilständer werden
in einem ersten Verfahrensschritt
aus einem einstückigen Bandmaterial aus Blech die Raster
öffnungen für die Regalkonsolen sowie die Durchgangs
öffnungen im Stegbereich ausgestanzt. In einem zweiten
Verfahrensschritt wird das Bandmaterial unter Herstellen
des Walzprofils einem Satz Biegewalzen zugeführt, wobei
das Bandmaterial vor oder nach dem Biegevorgang abgelängt
werden kann. Die als Doppelstanzungen ausgebildeten Ein
hängeschlitze für die Wandpaneele werden vorzugsweise
in einem dritten Verfahrensschritt gemeinsam aus den
einander überlappenden Halteschenkeln und Falzstreifen
des aufgerichteten Walzprofils ausgestanzt.
Um die in dem dritten, recht aufwendigen Verfahrensschritt
einzubringenden Doppelstanzungen zu vermeiden, bilden gemäß
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
die Rasteröffnungen für Regalkonsolen oder dgl. gleichzeitig die Einhängeschlitze
für die Montageelemente, mit deren Hilfe die Wand- oder
Schrankelemente lösbar an dem Profilständer befestigt werden. In diesem
Falle
tragen die Wand- und/oder Schrankelemente min
destens einen mit dem einen Schenkel an ihrer Rückseite
angeschlagenen Montagewinkel,
der einen nach hinten weisenden, mit der fugenseitigen
Stirnfläche des betreffenden Wand- und/oder Schrank
elements im wesentlichen fluchtenden Einsteckschenkel
aufweist. So können die beiden
einander zugewandten Einsteckschenkel zweier benachbarter
Wand- und/oder Schrankelemente gemeinsam in eine der
zur Hohlkammer führenden Rasteröffnungen des Profil
ständers eingesteckt werden. Um eine Verankerung der
Einsteckschenkel in den Rasteröffnungen zu gewährleisten,
weisen diese an ihren rückwärtigen Enden paarweise aufein
ander zu gerichtete Abbiegungen auf, während in den Fugen
bereich zwischen den Einsteckschenkeln ein im montierten
Zustand von den Abbiegungen hintergriffenes Distanzelement
in die Rasteröffnung einsetzbar und am Öffnungsrand ver
ankerbar ist. Die Verankerung erfolgt zweckmäßig dadurch,
daß das Distanzelement eine den unteren Öffnungsrand
der Rasteröffnung umgreifende randoffene Aussparung auf
weist. Ein entsprechendes Ergebnis kann auch dadurch
erzielt werden, daß der Einsteckschenkel eine den unteren
Öffnungsrand der Rasteröffnung umgreifende randoffene
Aussparung aufweist. Um ein und denselben Einsteckschenkel
beidseitig verwenden zu können, kann je eine nach unten
und nach oben weisende randoffene Aussparung vorgesehen
sein.
Die für den Schall- und Feuerschutz vorgesehenen Hohl
kammern müssen in ihrer Tiefe so bemessen werden, daß
die Einhängeorgane oder Einhängeschenkel hineinpassen.
In ihrer Breite können sie sich bis in den Bereich der
Halteschenkel hinein erstrecken und rückwärtig durch
die Falzstreifen begrenzt werden.
Um ein ungewolltes Ausheben der montierten Wandpaneele
oder Wandschränke zu vermeiden, kann in mindestens einer
Rasteröffnung und/oder einem Einhängeschlitz eine Rast
vorrichtung angeordnet werden, in der das Einhängeorgan
oder der Einhängeschenkel des Wand- und/oder Schrank
elements verriegelbar ist.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Er
findung ist der die Kröpfungsflanken miteinander ver
bindende Steg des Profilständers in der die einander
gegenüberliegenden Rasteröffnungen miteinander verbinden
den Mittelebene angeordnet. Dadurch ist trotz der Kröpfung
ein symmetrischer Innenaufbau der Trennwand unter Ver
wendung einiger weniger baugleicher Bauelemente möglich.
Insbesondere kann bei einer solchen Bauweise eine sich
zwischen zwei benachbarten Profilständern erstreckende
Kämpferleiste verwendet werden, die mittels in ihrer
Umrißform an die seitlich offene Innenkontur des Profil
ständers angepaßten und eine in den ausgewölbten Teil
der Kröpfung eingreifende Ausbiegung aufweisenden, mit
ihren freien Schenkeln an einer Profilwand der Kämpfer
leiste befestigbaren Metallbügeln mit den Profilständern
formschlüssig verbindbar sind.
Weiter ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der
Erfindung ein von unten her mit einer hakenförmig nach
oben weisenden Lasche in eine Vierkantöffnung des Ver
bindungstegs einführbares Höhenverstellelement vorgesehen,
das aus einem mehrfach gebogenen Blechstreifen oder Guß
teil besteht, der eine die Hakenlasche enthaltende Ver
tikalplatte, eine von der Vertikalplatte senkrecht abge
bogene Oberplatte und eine durch einen Vertikalsteg mit
der Oberplatte verbundene Unterplatte zur Aufnahme des
Ständerfußes aufweist, wobei die jeweils mit einer Ge
windeöffnung versehenen Ober- und Unterplatten von einem
als Stellorgan dienenden Gewindebolzen durchdrungen sind.
Die Unterplatte kann dabei an ihrem freien Ende eine
schräg nach oben weisende Abbiegung aufweisen, die als
Führungs- und Haltefläche für die Fußkante des Ständers
dient.
Für den stumpfen Anschluß einer Trennwand ist ein Profil
ständer vorgesehen, der zwei an einander gegenüberliegen
den Enden eines Verbindungsstegs im wesentlichen spiegel
bildlich zueinander angeordnete, durch an ihren freien
Außenrändern um 180° nach innen gebogene Blechstreifen (Falzstreifen)
verstärkte Halteschenkel zur Aufnahme von Wandelementen,
Schrankelementen und dergleichen Bauteile aufweist, und
der je eine den Halteschenkeln zugeordnete Hohlkammer
enthält, die eine mit Rasteröffnungen für Regalkonsolen
und dergleichen Bauteile versehene Begrenzungswand auf
weist. Die einstückig und fluchtend mit dem Halteschenkel
verbundene Begrenzungswand weist erfindungsgemäß einen
senkrecht in Richtung Verbindungssteg abgebogenen und
gegen diesen anliegenden Wandteil auf, während an den
Falzstreifen der Halteschenkel weitere Hohlkammerbe
grenzungswände abgebogen und unter Bildung des Ver
bindungsstegs einstückig miteinander verbunden sind.
Im freien Bereich zwischen den beiden Hohlkammern kann
der Verbindungssteg dieses Profilständers gleichfalls
eine Kröpfung aufweisen, gegen deren Außenseite der von
der halteschenkelseitigen Hohlkammerbegrenzungswand abge
bogene Wandteil flächig anliegt.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der in der Zeich
nung schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele näher
erläutert. Es zeigen
Fig. 1 einen Ausschnitt aus einer Trennwand mit Profil
ständer in horizontal geschnittener Darstellung;
Fig. 2 eine Stirnseitenansicht des Profilständers nach
Fig. 1;
Fig. 3 eine Seitenansicht des Profilständers;
Fig. 4 einen Ausschnitt aus dem Profilständer in ver
größerter geschnittener Darstellung;
Fig. 5a einen Ausschnitt aus einem Profilständer mit
vergrößerter Rasteröffnung zur vereinfachten
Aufnahme von an den Wandpaneelen angeordneten
Einsteckschenkeln;
Fig. 5b einen Montagewinkel gemäß Fig. 5a;
Fig. 5c ein Distanzstück gemäß Fig. 5a;
Fig. 6a einen Ausschnitt aus einem Profilständer mit
verbreiterter Hohlkammer;
Fig. 6b einen beidseitig verwendbaren Montagewinkel
gemäß Fig. 6a;
Fig. 7a einen Ausschnitt aus einer Trennwand mit Kämpfer
leiste in teilweise horizontal geschnittener
Darstellung;
Fig. 7b einen senkrechten Schnitt durch die Kämpfer
leiste nach Fig. 7a;
Fig. 8 einen Ausschnitt aus einer Trennwand in schau
bildlicher Explosionsdarstellung;
Fig. 9 eine Trennwand mit Profilständer für den stumpfen
Anschluß in geschnittener Darstellung.
Der Profil
ständer 10 (Fig. 1) weist im wesentlichen die Gestalt eines
Doppel-T-Profils auf, an dessen mit Einhängeschlitzen
12 versehenen Halteschenkeln 14′, 14′′ Wandelemente (Paneele) 16
für Trennwände und Wandverkleidungen sowie Schrankwände
eingehängt werden können. Im Bereich der Stoßfugen 18
zwischen den Wandpaneelen 16 können zusätzlich Be
festigungselemente oder Konsolen für Regale, Bilder
schienen, Magnetpaneele und dergleichen Bauelemente unter
gebracht werden. Schließlich sind im Verbindungssteg
bereich 20 auch noch Befestigungsmöglichkeiten für Tür-,
Fenster- und Brüstungselemente vorgesehen. Der Profil
ständer 10 wird im Innenausbau vor allem für leicht um
setzbare Trennwände und Schränkwände eingesetzt. Für
den Schallschutz der Trennwände sorgen die im Zwischenbe
reich zwischen den Wandpaneelen 16 angeordneten Isolier
stoffe 22, wie Steinwolle oder Glaswolle, die zugleich
eine Brandschutzfunktion erfüllen.
Der Profilständer 10 ist aus einem einstückigen Bandma
terial aus Stahlblech im Biegeverfahren hergestellt.
Er besteht aus jeweils zwei an einander gegenüberliegen
den Enden des Verbindungsstegs 20 im wesentlichen spiegel
symmetrisch zueinander angeordneten Halteschenkeln 14′,
14′′, die durch an ihren freien Außenrändern um 180°
nach innen gebogene Blechstreifen (Falzstreifen) 24′, 24′′ verstärkt sind.
Im Bereich zwischen den beiden Halteschenkeln 14′, 14′′
befindet sich je eine Hohlkammer 26, deren nach außen
weisende Begrenzungswand 28 (Fig. 2) mit Rasteröffnungen 30 für
Regalkonsolen und dergleichen Bauteile versehen ist.
Die Halteschenkel 14′, 14′′ sind durch die Hohlkammer
begrenzungswand 28 unter Bildung einer ebenen Außenfläche
paarweise einstückig miteinander verbunden.
An den Falzstreifen 24′, 24′′ der Halteschenkel 14′, 14′′
sind weitere Hohlraumbegrenzungswände 32, 34 im wesent
lichen senkrecht nach innen gebogen (Fig. 4). Hiervon sind zwei
der zu einander gegenüberliegenden Halteschenkeln 14′
gehörende Begrenzungswände 32 einstückig miteinander
verbunden und bilden auf diese Weise den Verbindungssteg
20. Die zu den anderen beiden Halteschenkeln 14′′ gehören
den Begrenzungswände 34 weisen eine freie, gegen die
benachbarte Begrenzungswand 32 unter Einschluß der Hohl
kammer 26 flächig anliegende Randleiste 38 auf. Der Ver
bindungssteg ist im mittleren Bereich mit einer Kröpfung
40 versehen, gegen deren Außenflanken 42 die freien Kanten
44 der Randleisten 38 anliegen. Die Außenflanken 42 der
Kröpfung 40 bilden dabei eine Hinterschneidung, in die
die Randleistenkanten 44 unter Herstellung einer form
schlüssigen Verbindung eingerastet sind.
Die Hohlkammern 26 sorgen dafür, daß im Bereich der
Rasteröffnungen 30 ein ausreichender Schall- und Brand
schutz gewährleistet ist.
Die Durchgangsöffnungen 46 (Fig. 3) im Verbindungssteg 20 sind
für die Unterbringung horizontaler Installationen,
wie elektrische Kabel bestimmt; sie eignen sich ferner
zur Befestigung von Montageelementen, z. B. Kämpferprofilen
für horizontale Fugen. Schließlich stellen sie eine Quer
schnittsverringerung dar, die zu einer Reduzierung des
Wärmeübergangs durch die Trennwand führt.
Die Einfachstanzungen für die Rasteröffnungen 30 und
die Durchgangsöffnungen 46 werden zweckmäßig in das noch
ebene Bandmaterial eingebracht, während die die Einhänge
schlitze 12 bildenden Doppelstanzungen in den Halte
schenkeln 14′, 14′′ und Falzstreifen 24′, 24′′ aus Toleranz
gründen zweckmäßig gemeinsam in das fertige Walzprofil
eingebracht werden.
Das in Fig. 5a gezeigte Ausführungsbeispiel unterscheidet
sich von den oben beschriebenen Konstruktionen dadurch,
daß die doppelgestanzten Einhängeschlitze 12 entfallen
und daß dafür etwas breitere Rasteröffnungen 30 vorgesehen
sind, die gleichzeitig die Einhängeschlitze für die Montageelemente 50
bilden.
Zur Verankerung der Wandelemente 16 sind Montagewinkel
50 vorgesehen, die an der Rückseite
52 der Wandelemente mittels Schrauben 54 so befestigt
sind, daß ihr senkrecht nach hinten abgebogener Einsteck
schenkel 56 mit der fugenseitigen Stirnfläche 58 im
wesentlichen fluchtet. Die beiden einander zugewandten
Einsteckschenkel 56 zweier benachbarter Wandelemente 16
sind gemeinsam in eine der Rasteröffnungen 30 des Profil
ständers 10 einsteckbar. Sie weisen an ihren rückwärtigen
Enden paarweise aufeinander zu gerichtete Abbiegungen
60 auf. In den Fugenbereich zwischen den beiden Einsteck
schenkeln 56 wird bei der Montage ein von den Abbiegungen
60 hintergriffenes Distanzelement 62 in die betreffende
Rasteröffnung 30 eingesetzt und an deren Begrenzungswand
verankert. Das Distanzelement 62 weist zu diesem Zweck
eine den unteren Öffnungsrand der Rasteröffnung 30 um
greifende randoffene Aussparung 64 auf (Fig. 5c), während
der Einsteckschenkel 56 des Montagewinkels in diesem
Falle glatte Ränder 66 aufweist (Fig. 5b). Wie aus Fig. 6b
zu ersehen ist, kann der Einsteckschenkel 56′ des Montage
winkels 50′ auch mit einer den unteren Öffnungsrand der
Rasteröffnung 30 umgreifenden randoffenen Aussparung
68 versehen werden. Um einen beidseitigen Anschlag zu
ermöglichen, weist der dort gezeigte Einsteckschenkel
je eine nach unten und eine nach oben weisende randoffene
Aussparung 68 auf.
Bei dem in Fig. 6a gezeigten Ausführungsbeispiel besitzt der
Profilständer 10′ Hohlkammern 26′, die sich über die
gesamte Breite der verbundenen Halteschenkel 14′, 14′′ erstrecken.
Die Hohlkammer 26′ ist dabei in den Bereich der Halteschenkel
14′, 14′′ hinein verbreitert und ist rückwärtig durch die Blechstreifen
24′, 24′′ begrenzt, welche durch zweimaliges Zurückbiegen des Blechs
um jeweils 90° unter gleichzeitiger Bildung der Hohlkammerbegrenzungswände
32′, 34′ entstanden sind. Auch bei dieser Ausführungsform sind die
Halteschenkel 14′, 14′′ unter Ausbildung eines Kastenträger-Hohlprofils
verstärkt.
In den Fig. 7a und 8 ist gezeigt, wie eine Kämpfer
leiste 70 in der Trennwand angeordnet und an den Profil
ständern 10 befestigt werden kann. Die Kämpferleiste
70 weist im wesentlichen ein U-förmiges Profil auf
(Fig. 7b), in dessen stirnseitige Öffnungen ein aus einem
gebogenen Blech bestehender Montagebügel 72 mit seinen
freien Schenkel 74 eingesteckt und dort an den Stellen
76 vernietet werden kann. Der Montagebügel 72 ist in
seiner Umrißform an die seitlich offene Innenkontur des
Profilständers 10 angepaßt. Insbesondere weist er eine
in den ausgewölbten Teil der Kröpfung 40 eingreifende
Ausbiegung 78 auf, so daß sich beim Zusammenstecken eine
formschlüssige Verbindung ergibt und für die Befestigung
des Kämpferprofils 70 an einem Profilständer 10 jeweils
nur eine Schraube 80 erforderlich ist. Da der die beiden
Kröpfungsflanken 42 miteinander verbindende Steg 40 des
Profilständers 10 symmetrisch in der zwischen den beid
seitigen Rasteröffnungen 30 verlaufenden Mittelebene
angeordnet ist, bilden die Montagebügel 72 von beiden
Seiten her eine formschlüssige Verbindung mit der Innen
kontur des Profilständers 10, auch wenn im Falle des
in Fig. 7a links eingezeichneten Montagebügels die Aus
biegung 78 nicht in den ausgewölbten Teil der Kröpfung
40 eingreift.
In der schaubildlichen Darstellung nach Fig. 8 ist außer
dem zu erkennen, wie die beschriebene Trennwand im Boden-
und Deckenbereich unter Verwendung von Boden- und Decken
anschlußprofilen 90, 92 im Raum montiert und unter Ver
wendung von Höheneinstellelementen 94 in ihrer Höhe
justiert werden kann. Die aus jeweils zwei Winkelleisten
96, 98 bestehenden Boden- und Deckenanschlußprofile 90, 92
werden unter Zwischenklemmen von elastischen Dichtungs
bändern 100 mit Hilfe von Befestigungsklammern 102 am
Boden und an der Decke mittels Schrauben 104 befestigt.
In die auf diese Weise gebildeten U-Schienen werden die
Profilständer 10 eingeschoben, nachdem zuvor auf den
Fuß eines jeden Ständers ein Höheneinstellelement 94
aufgesteckt worden ist.
Das Höheneinstellelement 94 besteht aus einem mehrfach
gebogenen Blechstreifen mit einer Vertikalplatte 106,
einer von der Vertikalplatte 106 senkrecht abgebogenen
Oberplatte 108 und einer durch einen Vertikalsteg 110
mit der Oberplatte 108 verbundene Unterplatte 112. Aus
der Vertikalplatte ist eine nach oben weisende Hakenlasche
114 ausgebogen, die von unten her in das unterste Vier
kantloch 46 des Profilständers 10 einführbar ist. Weiter
weist die Unterplatte 112 an ihrem freien Ende eine schräg
nach oben gerichtete Abbiegung 116 auf, die der Unterkante
118 des Profilständers 10 im Bereich des Verbindungsstegs
20 als Führungs- und Haltefläche dient. Die Oberplatte
108 und die Unterplatte 112 sind jeweils mit einer Ge
windebohrung versehen, die von einem als Höhenstellorgan
dienenden Gewindebolzen 120 durchdrungen sind. Der Ge
windebolzen 120 stützt sich mit seiner unteren Stirn
fläche 122 auf einer Befestigungsklammer 102 ab. Die
Wandplatten 16 sind bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
mittels rückwärtiger Haken 124 in die schlüsselförmigen
Einhängeschlitze 12 der Halteschenkel 14 eingehängt. Mit
der auf der Rückseite der Wandplatten 16 im Randbereich
umlaufenden gummielastischen Dichtung 123 wird ein dichter
Anschluß an den Profilständern 10 sowie an den Boden-
und Deckenanschlußprofilen 90, 92 erzielt.
Das in Fig. 9 gezeigte Ausführungsbeispiel enthält einen
Profilständer 10′′ für den stumpfen Anschluß einer Trenn
wand an eine Wandfläche 130 und hat etwa das Aussehen
eines entlang der Mittelebene halbierten Doppel-T-Profil
ständers 10 der oben beschriebenen Art. Der Profilständer
ist aus einem einstückigen Bandmaterial aus Stahlblech
im Biegeverfahren herstellt. Er besteht aus je einem
Halteschenkel 14 an den gegenüberliegenden Enden des
Verbindungsstegs, welcher Halteschenkel 14 durch einen
an seinem freien Außenrand um 180° nach innen gebogenen
Falzstreifen 24 verstärkt ist. An den Halteschenkel 14
schließt sich eine Begrenzungswand 28 an, die zusammen
mit der Abbiegung 29 die Hohlkammer 26 an zwei Seiten
begrenzt. An den Falzstreifen 24 der Halteschenkel 14
sind weitere Hohlkammerbegrenzungswände 32 abgebogen,
die unter Bildung des Verbindungsstegs 20 einstückig
miteinander verbunden sind. Der Verbindungssteg 20 ist
im mittleren Bereich mit einer Kröpfung 40 versehen,
gegen deren Steg die Hohlkammerbegrenzungswände 29
flächig anliegen. Die Begrenzungswände 28 sind mit Raster
öffnungen 30 für Regalkonsolen und dergleichen Bauteile
versehen, während die Halteschenkel 14 und die Falz
streifen 24 als Doppelstanzungen eingebrachte Einhänge
schlitze 12 zum Einhängen der Wandelemente 16 aufweisen.
Claims (23)
1. Trennwand aus zwei parallel verlaufenden Reihen von jeweils
durch eine Stoßfuge (18) voneinander getrennten Wandelementen
oder Schrankelementen (16), die an mindestens
einem Profilständer (10, 10′, 10′′) mittels Montageelementen
(50, 50′, 124) lösbar befestigt sind, wobei der Profilständer
(10, 10′, 10′′) als einstückiges Walzprofil aus Stahlblech
ausgebildet ist und jeweils zwei an einander gegenüberliegenden
Enden eines Verbindungsstegs (20) paarweise
einstückig miteinander verbundene Halteschenkel (14; 14′,
14′′) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteschenkel
(14; 14′, 14′′) des Profilständers (10, 10′, 10′′) gleichzeitig
eine mit Rasteröffnungen (30) versehene äußere Begrenzungswand
(28) einer Hohlkammer (26; 26′) bilden, daß die
übrigen Begrenzungswände der Hohlkammer (26; 26′) durch
Blechstreifen (32, 34; 24′, 24′′, 32′, 34′) gebildet sind,
die von den Halteschenkeln (14, 14′, 14′′) abgebogen sind,
und daß sich die Rasteröffnungen (30) im Bereich der Stoßfugen
(18) befinden.
2. Trennwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Halteschenkel (14; 14′, 14′′) durch um 180° nach innen
gebogene Blechstreifen (24; 24′, 24′′) verstärkt sind und daß
sich die Hohlkammer (26) nur über einen Teil der Gesamtbreite
der verbundenen Halteschenkel (14; 14′, 14′′) erstreckt.
3. Trennwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
sich die Hohlkammer (26′) über die gesamte Breite der verbundenen
Halteschenkel (14′, 14′′) erstreckt.
4. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Profilständer (10, 10′, 10′′) Einhängeschlitze
(12) für die Montageelemente (50, 50′, 124)
aufweist.
5. Trennwand nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rasteröffnungen (30) gleichzeitig die Einhängeschlitze
für die Montageelemente (50, 50′, 124) sind.
6. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei der zu einander gegenüberliegenden
Halteschenkeln (14′) gehörenden Begrenzungswände (32; 32′)
der Hohlkammer (26; 26′) unter Bildung des Verbindungsstegs
(20) einstückig miteinander verbunden sind und die zu den
anderen beiden Halteschenkeln (14′′) gehörenden Begrenzungswände
(34; 34′) eine Randleiste (38) aufweisen.
7. Trennwand nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Randleiste (38) gegen einen benachbarten Blechstreifen (32,
40; 24′) unter Rückfluß der Hohlkammer (26; 26′) anliegt.
8. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Verbindungssteg (20) des Profilständers
im freien Bereich zwischen den beiden Hohlkammern eine
Kröpfung (40) aufweist, gegen deren Außenflanken (42) die
Kanten (44) der benachbarten Randleisten (38) anliegen.
9. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Randleisten (38) des Profilständers
flächig gegen die benachbarten Begrenzungswände (32; 24′)
anliegen.
10. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß in den zwischen den Hohlkammern befindlichen
freien Bereich (40) des Verbindungsstegs (20) des Profilständers
Durchgangsöffnungen (46) eingestanzt sind.
1. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß in mindestens einer Rasteröffnung (30)
und/oder einem Einhängeschlitz (12) eine Rastvorrichtung angeordnet
ist, in der ein Montageelement (50, 50′, 124) eines
Wand- und/oder Schrankelements (16) verriegelbar ist.
12. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet
durch eine sich zwischen zwei benachbarten Profilständern
(10) erstreckende Kämpferleiste (70), die mittels in ihrer
Umrißform an die seitlich offene Innenkontur des Profilständers
(10) angepaßten, mit ihren freien Schenkeln (74) in
einer Profilwand der Kämpferleiste (70) befestigbaren Metallbügeln
(72) mit den Profilständern (10) verbindbar ist.
13. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 12, gekennzeichnet
durch ein von unten her mit einer hakenförmig nach oben
weisenden Lasche (114) in eine Vierkantöffnung (46) des Verbindungstegs
(20) des Profilständers (10) einführbares Höhenverstellelement
(94), das aus einem mehrfach gebogenen
Blechstreifen besteht, der eine die Hakenlasche (114) enthaltende
Vertikalplatte (106), eine von der Vertikalplatte (106)
senkrecht abgebogene Oberplatte (108) und eine durch einen
Vertikalsteg (110) mit der Oberplatte (108) verbundene Unterplatte
(112) zur Aufnahme des Ständerfußes (118) aufweist,
wobei die jeweils mit einer Gewindebohrung versehenen Ober-
und Unterplatten (118, 112) von einem als Stellorgan dienenden
Gewindebolzen (120) durchdrungen sind.
14. Trennwand nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Unterplatte (112) an ihrem freien Ende eine schräg nach
oben weisende, als Führungs- und Haltefläche für den Ständerfuß
(118) ausgebildete Abbiegung (116) aufweist.
15. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet
durch Boden- und/oder Deckenanschlußprofile (90, 92), die
aus jeweils zwei Winkelleisten (96, 98) bestehen und unter
Zwischenklemmen von elastischen Dichtungsbändern mit Hilfe
von Befestigungsklammern (102) am Boden und/oder an der Decke
mittels Schrauben (104) unter Bildung U-förmiger Schienen
befestigbar sind, in die die freien Enden der gegebenenfalls
am Fuß ein Höheneinstellelement (94) tragenden Profilständer
(10) einschiebbar sind.
16. Trennwand nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenflanken (42) der Kröpfung (40) eine
Hinterschneidung bilden, in die die Randleistenkanten (44)
unter Herstellung einer formschlüssigen Verbindung eingerastet
sind.
17. Trennwand nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wand- und/oder Schrankelemente (16)
mindestens einen mit dem einen Schenkel an ihrer Rückseite
(52) angeschlagenen Montagewinkel (50) tragen, der einen
nach hinten weisenden, mit der fugenseitigen Stirnfläche
(58) des betreffenden Wand- und/oder Schrankelementes (16) im
wesentlichen fluchtenden Einsteckschenkel (56) aufweist, und
daß die beiden einander zugewandten Einsteckschenkel (56) zweier
benachbarter Wand- und/oder Schrankelemente (16) gemeinsam
in eine der zur Hohlkammer (26) führenden Rasteröffnungen
(30) des Profilständers (10) einsteckbar sind.
18. Trennwand nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die gemeinsam in die Rasteröffnung (30) einsteckbaren Einsteckschenkel
(56) an ihren rückwärtigen Enden paarweise aufeinanderzu
gerichtete Abbiegungen (60) aufweisen, und daß in
den Fugenbereich zwischen den Einsteckschenkeln (56) ein im
montierten Zustand von den Abbiegungen hintergriffenes Distanzelement
(62) in die betreffende Rasteröffnung einsetzbar
und an deren Begrenzungswand (28) verankerbar ist.
19. Trennwand nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
das Distanzelement (62) eine den unteren Öffnungsrand der
Rasteröffnung (30) umgreifende randoffene Aussparung (64)
aufweist.
20. Trennwand nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einsteckschenkel (65) eine den unteren
Öffnungsrand der Rasteröffnung (30) umgreifende randoffene
Aussparung (68) aufweist.
21. Trennwand nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß
der Einsteckschenkel (56) je eine nach unten und nach oben
weisende randoffene Aussparung (68) aufweist.
22. Trennwand nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß das Distanzelement (62) an einem der
einander zugewandten Einsteckschenkel (56) angeformt oder
befestigt ist.
23. Trennwand nach einem der der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
daß die einstückig und fluchtend mit dem Halte
schenkel (14) verbundene Hohlraumbegrenzungswand (28) des
Profilständers (10′′) einen senkrecht in Richtung Verbindungssteg
(20) abgebogenen und gegen diesen anliegenden Wandteil
(29) aufweist, und daß an den Blechstreifen (24) der Halteschenkel
(14 ) weitere Hohlraumbegrenzungswände (32) im wesentlichen
senkrecht abgebogen und unter Bildung des Verbindungsstegs
(20) einstückig miteinander verbunden sind.
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