DE10041362A1 - Verbindungsprofil - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung beschreibt ein flexibles Verbindungsprofil zur abdichtenden und dämmenden Anordnung zwischen stoßartig zueinander angeordneten Bauteilen, insbesondere Bauteilen, vorzugsweise Fertigwandbauteilen, bei Bauwerken oder dergleichen, mit einem im wesentlichen quaderförmigen oder streifenförmigen Grundkörper (2), einem Bauteilanschlußbereich (3) zur Anbringung des Verbindungsprofils (1) an einem ersten Bauteil (19) und einem Verbindungsbereich (4) zur Aufnahme eines zweiten Bauteils (7), wobei mindestens zwei den Verbindungsbereich (4) begrenzende, elastisch verformbare Vorsprünge (5) vorgesehen sind, sowie ein Verfahren zur Verwendung eines derartigen Verbindungsprofils zum Aufbau von Trennwänden, Fertigwänden, Gipskartonwänden oder dergleichen im Trockenausbau von Bauwerken.
Description
Die Erfindung betrifft ein flexibles Verbindungsprofil zum abdichtenden und dämmenden
Anschluß von stoßartig zueinander angeordneten Bauteilen, insbesondere Bauteilen, vor
zugsweise Fertigbauteilen bei Bauwerken und dergleichen sowie ein entsprechendes Ver
fahren.
In vielen Bereichen der Technik müssen Bauteile dicht und isoliert bzw. gedämmt zueinan
der angeordnet werden. Die zwischen den Bauteilen entstehenden Fugen müssen dann
entsprechend abgedichtet werden. Beispiele finden sich hierfür insbesondere im Bereich des
Hochbaus, wo hohe Mauerwerke, Fertigwände und dergleichen aneinander oder an Decken
und Fußböden anstoßen und im Bereich der dort gebildeten Stöße entsprechende Fugen
bilden. Aus Gründen des Schall- und Wärmeschutzes müssen diese Fugen möglichst voll
ständig ausgefüllt und abgedichtet werden. Dazu bedient man sich üblicherweise Dichtmas
sen und Dämmstoffe, wie z. B. Silikonkleber, Fugenmörtel, Kalkzementkleber,
Zementkleber, Gips oder dergleichen die im Bereich der Fugen und Spalten ein- und
aufgebracht werden. Obgleich durch ein derartiges Ausfugen zunächst eine dichte
Verbindung zwischen den auf Stoß angeordneten Bauteilen, wie z. B. Fertigwänden und
Boden bzw. Decke, erreicht werden kann, weist diese Lösung insbesondere Nachteile
hinsichtlich der Beständigkeit der Abdichtung und Isolierung auf. Durch unterschiedliche
Ausdehnung der aneinander angrenzenden Bauteile sowie der Dicht- und Dämmmasse bei
Temperaturschwankungen, kann es insbesondere bei spröden Dämm- und Dichtmassen, wie
z. B. Mörtel, zur Bildung von Rissen kommen. Darüberhinaus ist ein derartiges Verfahren
mit zum Teil nachträglichem Ausfugen der Spalten zwischen den angrenzenden Bauteilen
sehr aufwendig und zeitintensiv. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß damit auch nahezu
keine Dämmwirkung bezüglich Schallausbreitung möglich ist. Ferner kann durch
Kondensationsfeuchtigkeit die Wärmedämmung gemindert werden und es können
weitergehende Feuchtigkeitsschäden auftreten. Besonders problematisch ist eine derartige
Isolierung und Dämmung jedoch bezüglich der Kompatibilität zu anderen Isolier- und
Dämmstoffen, die beispielsweise flächig an den Wänden eingesetzt werden. Hier kommt es
an Übergängen der flächigen Dämm- und Isolierstoffe zur Abdichtung der Fugen und Spalte
zu entsprechenden Problemen, wenn überhaupt eine durchgehende Dämmung oder
Isolierung erzielt werden kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb die Nachteile bei der Dämmung und
Isolierung an Bauteilübergängen, insbesondere von Spalten bei stoßartig aneinander ange
ordneten Bauteilen, insbesondere im Trockenausbau von Bauwerken, wie z. B. mit
Wandelementen, Türen, Fenster, Dachanschlüssen, zu überwinden. Neben einer
abdichtenden, dämmenden und isolierenden Verbindung zwischen aneinandergrenzenden
Bauteilen, ist es insbesondere auch Aufgabe der vorliegenden Erfindung für eine kompatible
Anbindung an Dämm- und Isoliersysteme zu sorgen, die bereits an den Bauteilen,
insbesondere flächig, angeordnet sind.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein flexibles Verbindungsprofil mit den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 sowie mit einem Verfahren gemäß Patentanspruch 24. Weitere vorteil
hafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Wesentlich bei der vorliegenden Erfindung ist, daß ein insgesamt flexibles Verbindungs
profil zur abdichtenden und dämmenden Anordnung zwischen stoßartig zueinander ange
ordneten Bauteilen, insbesondere Fertigbauteilen, Gipskartonwänden, Dachanschlüssen oder
dergleichen und angrenzenden Decken, Boden oder Wänden vorgesehen ist, das einen im
wesentlichen quaderförmigen oder streifenförmigen Grundkörper, einen
Bauteilanschlußbereich zur Anordnung des Verbindungsprofils an einem ersten Bauteil,
z. B. dem Boden oder der Decke eines Raumes, und einen Verbindungsbereich zur Anordnung
an dem zweiten Bauteil, z. B. einer Fertigwand, aufweist, wobei dem Verbindungsbereich
mindestens zwei elastisch verformbare Vorsprünge zugeordnet sind, die den
Verbindungsbereich zumindest an zwei Seiten begrenzen. Durch das flexible Profil, das in
dem Spalt zwischen den aneinander angrenzenden Bauteilen angeordnet wird, und die
hervorstehenden elastischen Vorsprünge, die zumindest eines der Bauteile umgreifen, ist in
einer sehr einfachen Weise ein schneller sowie dichtender und dämmender Anschluß beider
Bauteile zueinander möglich. Durch die flexible Ausgestaltung des Verbindungsprofils
insgesamt und insbesondere durch die elastische verformbaren Vorsprünge, die sich
entweder elastisch dicht an das eine Bauteil anlegen oder dicht mit diesem oder einem
zusätzlich vorgesehenen Dicht- und Isoliermaterial verbunden werden, können
Dimensionsschwankungen zwischen den Bauteilen durch eine elastische Verformung des
Verbindungsprofils und insbesondere der elastischen Vorsprünge aufgefangen werden.
Vorzugsweise sind an dem Verbindungsprofil mehrere elastisch verformbare Vorsprünge
vorgesehen, so daß dadurch mehrere Unterverbindungsbereiche definiert werden, in die
unabhängig voneinander mehrere Bauteile eingreifen können und so mit dem ersten Bauteil
verbunden werden können. Auch dies ist insbesondere bei einem mehrteiligen Fertigwand
aufbau vorteilhaft, da dadurch einzelne Teile der Fertigwand unabhängig voneinander ange
ordnet werden können.
Die elastischen Vorsprünge sind vorzugsweise als Stege mit einer gewissen dicken Aus
dehnung, z. B. auch als Hohlstege, ausgeführt, die entlang der Verbindungsprofillängsachse
und parallel zur Längsseite des Grundkörpers verlaufen.
Alternativ können jedoch die elastischen Vorsprünge auch als dünne, lappenartige Gebilde
ausgeführt sein, die als sogenannte Anschlußlippen zur Verbindung des Verbindungsprofils
mit Dämm- und/oder Isolierfolien und/oder -geweben vorgesehen sind. Die Verbindung der
Anschlußlippen mit Folien und/oder Geweben, wie z. B. Kunststofffolien, Vliese, Filze oder
dergleichen, kann beispielsweise durch Stoffschluß, Kraftschluß oder Formschluß erfolgen.
Bevorzugt ist beispielsweise die Anschlußlippe mit entsprechenden Folien und/oder Gewe
ben zu verkleben oder zu verschweißen oder über Rast- oder Klemmelemente, wie z. B.
Klettverbindungen, zu verbinden. Dazu kann die Anschlußlippe bzw. der als Anschlußlippe
ausgeführte Vorsprung noch eine Klebeschicht umfassen, die beispielsweise durch ein
doppelseitiges Klebeband realisiert werden kann.
Neben der Ausbildung der elastischen Vorsprünge als Anschlußlippen können zudem zu
sätzlich oder alternativ ein oder mehrere Anschlußlippen in Verlängerung des Bauteil
anschlußbereichs vorgesehen werden, so daß auch eine im Bereich des ersten Bauteils be
findliche Isolierung oder Dämmung mit dem Verbindungsprofil dicht verbunden werden
kann. Beispielsweise kann hier entsprechend der oben beschriebenen Verbindungsarten ein
am Boden eines Raumes befindliche Isolierung mit dem Verbindungsprofil verbunden wer
den, welches zur Anordnung einer Trennwand auf dem Boden angeordnet wird. Gleiches
gilt selbstverständlich für Wand-, Dach-, Fenster- und Türelemente.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Verbindungsprofils wird die Anordnung
der elastischen Vorsprünge und das Vorsehen von Anschlußlippen im Verbindungsbereich
derart miteinander kombiniert, daß in Verlängerung von elastischen Vorsprüngen zusätzlich
Anschlußlippen vorgesehen werden. Dies ermöglicht sowohl eine feste Verbindung mit dem
zweiten, anzuschließenden Bauteil als auch eine dichte Verbindung mit einer in diesem
Bereich vorgesehenen Isolierung oder Dämmung.
Unter Berücksichtigung der vorher dargestellten Möglichkeiten läßt sich somit mit dem
erfindungsgemäßen Verbindungsprofil und insbesondere den daran vorgesehenen
Anschlußlippen ein dichter Übergang von der Isolierung eines Bauteils zum anderen Bauteil
bewerkstelligen.
Um die Flexibilität und Elastizität des Verbindungsprofils zu erhöhen, ist es bevorzugt, den
Grundkörper als Hohlkörper auszubilden, wobei dieser vorzugsweise innerhalb des Grund
körpers Verstärkungsrippen aufweist, so daß der Grundkörper aus mehreren abgetrennten
Hohlkörpern besteht.
Um neben der abdichtenden, isolierenden oder dämmenden Anordnung des Verbindungs
profils im Verbindungsbereich an das anzuschließende (zweite) Bauteil auch eine derartige
Anordnung des Verbindungsprofils an dem ersten Bauteil zu gewährleisten, ist es bevorzugt
am Bauteilanschlußbereich eine Klebeschicht vorzusehen, die beispielsweise durch ein
doppelseitiges Klebeband gebildet wird. Dies erlaubt eine besonders einfache aber dichte
und feste Anordnung des Verbindungsprofils an dem ersten Bauteil, z. B. dem Boden eines
Raumes.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfaßt das Verbindungsprofil im Verbin
dungsbereich eine im Querschnitt C- oder U-förmige Anschlußschiene, die entweder lösbar
im Verbindungsbereich angeordnet wird oder einstückig mit dem Grundkörper ausgeführt
ist. Die Anschlußschiene, die zur Aufnahme des anzuschließenden zweiten Bauteils dient
verstärkt den Verbindungsbereich und ist vorzugsweise so dimensioniert, daß sie einen
Teilbereich des Verbindungsbereichs bzw. einen Unterverbindungsbereich umfaßt. Vorteil
hafterweise wird die Anschlußschiene zwischen zwei elastischen Vorsprüngen des Verbin
dungsbereichs vorgesehen. Um die Verstärkungswirkung der Anschlußschiene zu ver
stärken, ist die Anschlußschiene bevorzugt aus einem Material gefertigt, das eine höhere
Festigkeit aufweist, als es das des flexiblen Verbindungsprofils, insbesondere des Grund
körpers, hat. Vorzugsweise ist die Anschlußschiene im wesentlichen starr ausgebildet. Dies
ermöglicht insbesondere eine feste Verbindung zwischen den aneinander anzuordnenden
Bauteilen, die alleine über das flexible Verbindungsprofil nicht in jedem Fall ausreichend
gewährleistet werden könnte.
Vorteilhafter Weise kann die Anschlußschiene selbst so ausgebildet sein, daß eine einfache
Verbindung mit dem darin aufzunehmenden Bauteil ermöglicht wird. Dies wird beispiels
weise dadurch erreicht, daß die im Querschnitt C-förmige Anschlußschiene als klemmendes
oder formschlüssiges Halteelement ausgebildet ist, wobei die das C bildenden Stege
elastisch verspannbare oder hintergreifende Haltelemente in Form von Rasthaken aufwei
sen. Dadurch kann alleine durch Einbringen eines Bauteils in die Anschlußschiene eine
formschlüssige oder kraftschlüssige Verbindung realisiert werden, wobei die Anschluß
schiene in jeder denkbaren Weise an dem ersten Bauteil, z. B. dem Boden, über beispiels
weise Schrauben-Dübel-Verbindungen befestigbar ist.
Um die Dicht-, Isolier- und Dämmwirkung des Verbindungsprofils zu verstärken und um
die Haltewirkung des Verbindungsprofils durch elastische Verspannung zu verbessern, kann
der Verbindungsbereich besonders elastisch ausgebildet sein. Dies wird beispielsweise da
durch erreicht, daß elastische Auflager, beispielsweise in Form von aus dem Grundkörper
nach oben gewölbten hohlen Halbschalen in Unterverbindungsbereichen ausgebildet sind,
so daß dort aufzunehmende Bauteile gegenüber der elastischen Spannkraft der elastischen
Auflager des Verbindungsprofils besonders stark verspannt werden können. Dadurch kann
z. B. ein klemmender Einbau einer Trennwand zwischen zwei am Boden und Decke ange
ordneten Verbindungsprofilen ermöglicht werden.
Die Flexibilität bzw. Elastizität des Verbindungsprofils wird vorteilhafter Weise dadurch
erreicht, daß das Verbindungsprofil insgesamt oder in wesentlichen Teilen, d. h. der Grund
körper und/oder der Bauteilanschlußbereich und/oder Verbindungsbereich und/oder die
Anschlußlippen im wesentlichen aus Elastomeren, verstärkten Elastomeren oder Naturkaut
schuk hergestellt werden. Daraus ergibt sich, daß vorteilhafter Weise das Verbindungspro
fil soweit möglich einstückig ausgebildet ist.
Neben den Elastomeren kommen als Werkstoffe für das Verbindungsprofil insbesondere
alle zu Isolier- und Dicht- bzw. Dämmzwecken verwendbaren Kunststoffe und
Schaumstoffe, aber auch Vliese oder Textilgewebe in Frage, wobei insbesondere die An
schlußlippen aus derartigen Werkstoffen gebildet sein können, um dadurch eine einfache
Verbindbarkeit mit entsprechenden Werkstoffen der an den Bauteilen vorgesehenen Isolier-
und Dämmstoffen zu erhalten. Insbesondere ist es auch möglich, bereits Stoffe, wie z. B.
Klebstoffe, zur Verbindung mit Isolier- und Dämmstoffen an dem Verbindungsprofil
vorzusehen.
Da beim Aufbau von Fertigwänden, Gipskartonwänden oder dergleichen oft unterschiedli
che Wandstärken realisiert werden, sind bei einer bevorzugten Ausführungsform im Bereich
des Grundkörpers Solltrennstellen vorgesehen, die insbesondere durch Querschnitts
verminderungen, wie z. B. Kerben oder dergleichen, realisiert sind. An diesen Solltrenn
stellen kann das erfindungsgemäße Verbindungsprofil vorzugsweise entlang der Längsachse
des Verbindungsprofils getrennt werden, so daß zwei getrennt voneinander anordenbare
Profilteile entstehen. Auf diese Weise läßt sich das Verbindungsprofil für eine Vielzahl von
unterschiedlichen anzuschließenden zweiten Bauteilen mit unterschiedlichen Bauteildicken,
z. B. Wandstärken, verwenden.
Das variabel in allen Bereichen der Technik einsetzbare erfindungsgemäße Verbindungs
profil kann insbesondere vorteilhaft beim Aufbau von Trennwänden, Fertigwänden, Gips
kartonwänden, Dachkonstruktionen, sonstigen Bauelementen oder dergleichen im
Trockenausbau von Bauwerken verwendet werden, wo es zwischen auf Stoß zueinander
angeordneten Mauerwerken, z. B. Fensteranschlüsse, Estrich, Dachabdichtung usw.,
vorgesehen wird.
Weitere Kennzeichen, Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden bei der
nachfolgenden detaillierten Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der beigefüg
ten Zeichnungen deutlich werden.
Die Zeichnungen zeigen dabei in rein schematischer Weise in
Fig. 1 eine Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Verbindungsprofils in einem
Stadium vor der Anordnung der zu verbindenden Bauteile;
Fig. 2 eine Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform in einer Darstellung
gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsge
mäßen Verbindungsprofils in einer vergleichbaren Darstellung zu den Fig. 1
und 2;
Fig. 4 eine Schnittansicht durch eine weitere Ausführungsform des erfindungs
gemäßen Verbindungsprofils mit zusätzlichen Unterverbindungsbereichen
in einer Darstellung gemäß den vorangegangenen Figuren;
Fig. 5 eine Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsge
mäßen Verbindungsprofils mit zwei rechtwinklig zueinander angeordneten
Anschlußlippen in einer Darstellung gemäß den vorangegangenen Figuren;
Fig. 6 eine Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsge
mäßen Verbindungsprofils, vergleichbar der Ausführungsform in Fig. 3,
jedoch mit einer andersartigen Anschlußlippe;
Fig. 7 eine Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsge
mäßen Verbindungsprofils mit Trennkerben; und in
Fig. 8 eine Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verbindungsprofils zum Anschluß einer
Dachkonstruktion.
Fig. 1 zeigt einen vertikalen Schnitt durch einen erfindungsgemäßes Verbindungsprofil 1,
das zur Verbindung zwischen Gipskartonplatten 7 einer Gipskartonwand und dem Boden 19
eines Raumes in einem Bauwerk eingesetzt wird. Die Gipskartonwand 7 wird hierbei von
dem Verbindungsprofil 1 aufgenommen und auf diesem gelagert, wobei dieses wiederum
auf dem Boden 19 angeordnet ist.
Das Verbindungsprofil 1 weist einen quaderförmigen bzw. streifenförmigen Grundkörper 2
auf, der in dem gezeigten Ausführungsbeispiel als Hohlkörper ausgeführt ist, wobei die ein
zelnen Hohlkammern 13 durch Verbindungsstege 14 voneinander abgetrennt sind. An der
Oberseite des Grundkörpers 2 ist der Verbindungsbereich 4 zur Aufnahme der Gipskarton
wand 7 vorgesehen, während an der Unterseite des Grundkörpers 2 der Bauteilanschlußbe
reich 3 vorgesehen ist, der in dem gezeigten Ausführungsbeispiel zur Anordnung des Ver
bindungsprofils 1 am Boden 19 dient. In der einfachsten Ausführungsform, die hier gezeigt
ist, wird der Bauteilanschlußbereich 3 sowie der Verbindungsbereich 4 durch die Unter-
bzw. Oberseite des Grundkörpers 2 gebildet, welche hier als einfache ebene Flächen ausge
bildet sind.
In Verlängerung der Schmalseiten des Grundkörpers 2, die den Bauteilanschlußbereich 3
und den Verbindungsbereich 4 miteinander verbinden sind dünne, lippenartige Vorsprünge
5 ausgebildet, die den Verbindungsbereich 4 entlang der Längsachse des Verbindungsprofils
1 begrenzen und den Raum für die Aufnahme der Gipskartonwand 7 definieren.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel der Fig. 1 ist der Grundkörper 2 mit dem Bauteil
anschlußbereich 3 und dem Verbindungsbereich 4 sowie die Vorsprünge 5 einstückig aus
einem elastischen Material, wie z. B. Gummi, ausgeführt.
Weiterhin umfaßt das in Fig. 1 gezeigte Verbindungsprofil 1 eine starre, vorzugsweise aus
metallischem Material gebildete Schiene 6, die im Querschnitt C-förmig ausgebildet ist und
im Aufnahmebereich 4 lösbar anordenbar ist. Die Schiene 6 weist zwei Stege 8 auf, die sich
parallel zu den Vorsprüngen 5 erstrecken, wenn die Schiene 6 im Verbindungsbereich 4
angeordnet ist. Da die Schiene 6, wie in Fig. 1 gezeigt, sich nur über einen Teil des Verbin
dungsbereichs 4 erstreckt, entsteht bei der Anordnung der Schiene 6 im Verbindungsbereich
4 ein Zwischenraum zwischen den Stegen 8 und den Vorsprüngen 5, in die Gipskar
tonplatten 7 der Gipskartonwand eingreifen können.
Die Anordnung des Verbindungsprofils 1 zwischen den Bauteilen der Gipskartonwand 7
und dem Boden 19 erfolgt in der Weise, daß zunächst das Verbindungsprofil 1 am Boden 19
befestigt wird, und zwar beispielsweise über eine Klebeschicht, die zwischen Boden 19 und
Bauteilanschlußbereich 3 aufgebracht wird. Allerdings ist auch eine schwimmende
Verlegung des Verbindungsprofils 1 denkbar.
Nach dem das Verbindungsprofil 1 in dem Bereich, in dem die Gipskartonwand angeordnet
werden soll, platziert ist, wird die Schiene 6, welche auch als Ständerwerkprofil bezeichnet
werden kann, in dem Verbindungsbereich 4 angeordnet und beispielsweise über Schrauben
und Dübel (nicht gezeigt) am Boden 19 befestigt. Durch die elastische Ausbildung des
Grundkörpers 2 kann hier ein elastische Kompression des Grundkörpers 2 erzielt werden,
die eine dichte flächige Anlage sowohl des Bauteilanschlußbereichs 3 am Boden 19 also
auch der Schiene 6 am Verbindungsbereich 4 bewirkt.
In die bereits oben beschriebenen Zwischenräume zwischen den Stegen 8 der Schiene 6 und
den Vorsprüngen 5 des Verbindungsprofils 1 können nun die Gipskartonplatten 7 einge
bracht werden. Die Gipskartonplatten 7 werden entweder an den Stegen 8 der Schiene 6
oder an benachbarten Wänden beispielsweise über Schraubverbindungen befestigt, und
zwar so, daß entweder allein durch ihre Schwerkraft oder im Falle eines Deckenanschlusses
durch eine entsprechende Einpassung das elastische Verbindungsprofil im Bereich des
Grundkörpers 2 etwas zusammengedrückt wird, so daß sich auch im Bereich der Gipskar
tonplatten 7 eine Dichte und flächige Anlage des Bauteilanschlußbereichs 3 mit dem Boden
19 und des Verbindungsbereichs 4 mit dem Gipskartonplatten 7 ergibt.
Darüberhinaus liegen die elastisch ausgebildeten Vorsprünge 5, die in dem gezeigten Aus
führungsbeispiel 1 als Anschlußlippen ausgeführt sind, entweder elastisch an den Gipskar
tonwänden 7 an oder werden mit diesen oder zusätzlich vorgesehen Isolier- und Dämmfo
lien bzw. -geweben beispielsweise durch Verkleben oder Verschweißen dicht verbunden.
Damit ergibt sich bei der Ausführung aus Fig. 1 ein dichter und sauberer Anschluß der
Gipskartonwand 7 oder einer möglichen Holzkonstruktion oder Metallkonstruktion am
Boden 19.
Die dichte und klemmende Anlage der Schiene 6 im Verbindungsbereich 4 kann vorzugs
weise noch dadurch verstärkt werden, daß an der auf dem Verbindungsbereich 4 aufliegen
den Seite der Schiene 6 Profilierungen 20, z. B. in Form von fußartigen Vorsprüngen, vor
gesehen sind, die in den Grundkörper 2 verstärkt eindringen und so die elastische Anlage
verstärken.
Bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform ist die Gipskartonwand 7 als eine Hohlwand
mit zwei den Hohlraum begrenzenden Gipskartonplatten dargestellt. Bei einer alternativen
Ausführungsform kann die Gipskartonwand zusätzlich in dem Hohlraum mit einer Däm
mung versehen sein, die auch in das Ständerwerkprofil 6 des Verbindungsprofils 1 eingreift.
Zu diesem Zweck weisen die Stege 8 der Schiene 6 zusätzliche, nach innen gerichtete
Stegabschnitte 9 auf, die bezüglich der Dämmung als hintergreifende Halteelemente dienen,
so daß ein in die Schiene 6 eingebrachtes Dämmaterial nicht ohne weiteres entfernt wer
den kann.
Eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils 1 ist in Fig. 2
gezeigt, wobei das Verbindungsprofil 1 wiederum zur Verbindung einer Gipskartonwand 7
mit dem Boden 19 dient, allerdings im Anschluß an einen auf den Boden 19 aufgebrachten
dreischichtigen Bodenbelag, z. B. aus Isolierung 21a, Estrich 21b und Oberflächenbelag
21c.
Das Verbindungsprofil 1 der Fig. 2 unterscheidet sich von der vorangegangenen Ausfüh
rungsform der Fig. 1 dadurch, daß zusätzlich zu den als Anschlußlippen ausgeführten Vor
sprüngen 5 zusätzliche stegartige Vorsprünge 10 im Verbindungsbereich 4 vorgesehen sind,
so daß der Verbindungsbereich 4 in drei Unterverbindungsbereiche 4a, 4b und 4c aufgeteilt
ist. Die Unterverbindungsbereiche 4a, 4b und 4c sind dabei in ihren Dimensionen so
abgestimmt, daß sie entweder die Gipskartonplatten 7 oder die Schiene 6 aufnehmen
können.
Ein weiterer Unterschied des Verbindungsprofils 1 aus Fig. 2 zum Verbindungsprofil 1 der
Fig. 1 besteht darin, daß in den Unterverbindungsbereichen 4a und 4c jeweils elastische
Lagerelemente 12 vorgesehen sind, die bei der gezeigten Ausführungsform der Fig. 2 als
hohle Halbschalen ausgebildet sind, die mit ihrer Wölbung aus dem Grundkörper 2 des
Verbindungsprofils 1 hervortreten. Zur zusätzlichen Stabilisierung der Halbschalen 12 kön
nen in der Halbschale 12 Verstärkungsstege 11 vorgesehen sein. Die Halbschalen-Lage
rungen 12 verstärken die elastische Verspannung der Gipskartonplatten 7 und können so
zum einen eine bessere Halterung der Gipskartonplatten 7 bewirken als auch eine z. B. hin
sichtlich der Übertragung von Geräuschen bessere Dämmung.
Weiterhin weist das Verbindungsprofil 1 in Fig. 2 zusätzliche Anschlußlippen 15 auf, die
sich in Verlängerungen des Bauteilanschlußbereichs 3 erstrecken. Die Anschlußlippen 15,
die identisch zu den Vorsprüngen 5 ausgeführt sind, dienen ebenfalls zum Anschluß von
flächigen Isolier- und Dämmfolien bzw. -geweben, mit dem Verbindungsprofil 1. Wie in
Fig. 2 gezeigt, kann die Anschlußlippe 15 beispielsweise mit der Isolierung 21a dicht ver
bunden werden, so daß die Gipskartonwand 7 über die Vorsprünge 5 und die Anschlußlippe
15 isoliert und abgedichtet vom Bodenbelag 21 auf dem Boden 19 angeordnet werden kann.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils 1 ist in der
Schnittansicht der Fig. 3 gezeigt. Das hier gezeigte Verbindungsprofil 1 unterscheidet sich
von den vorangegangenen dadurch, daß im Verbindungsbereich 4 nunmehr vier gleichar
tige, nämlich stegartige Vorsprünge 10 vorgesehen sind. Dies hat den Vorteil, daß in Ver
bindung mit komplementär ausgebildeten Gipskartonplatten 7, die zu den stegartigen Vor
sprüngen 10 komplementäre Aussparungen aufweisen, keine überstehenden Lippen mehr an
den Wänden vorliegen; sondern daß sich ein nahezu glatter Übergang ergibt. Statt der äuße
ren lippenartigen Vorsprünge 5, wie sie in den Fig. 1 und 2 gezeigt sind, werden bei dem
Ausführungsbeispiel der Fig. 3 zusätzliche Anschlußlippen 16 in Verlängerungen der mitt
leren Stege 10 vorgesehen, so daß sich eine Anschluß- und Verbindungsmöglichkeit für
Dämm- und Isolierfolien bzw. -geweben an das Verbindungsprofil 1 ergibt, welche zwi
schen Dämmung 23 und Gipskartonplatten 7 angeordnet sind. Die Verbindung der Dämm-
bzw. Isolierfolien bzw. -gewebe mit den Anschlußlippen 16 kann dabei in der oben be
schriebenen Weise durch Ankleben, Verschweißen oder dergleichen erfolgen.
Weiterhin unterscheidet sich das Ausführungsbeispiel der Fig. 3 von den vorangegangenen
Ausführungsbeispielen dadurch, daß der Bauteilanschlußbereich 3 eine Klebeschicht 22
aufweist, die beispielsweise durch ein doppelseitiges Klebeband bereits in das Verbin
dungsprofil 1 integriert ist.
Noch eine andere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils 1 ist in Fig.
4 dargestellt. Hier sind zusätzliche Unterverbindungsbereiche 4d und 4e zu den bereits vor
handenen Unterverbindungsbereichen 4a bis 4c vorgesehen. Sie dienen zur Aufnahme zu
sätzlicher Gipskartonplatten 7a, wenn diese beispielsweise doppelt bzw. vierfach ausgeführt
werden sollen. Darüberhinaus weist dieses weitere Ausführungsbeispiel keinerlei
Anschlußlippen 5, 15, 16, wie in den vorhergehenden Beispielen gezeigt, auf.
Eine weitere Variante des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils 1 ist in Fig. 5 dargestellt,
wobei hier nur zwei Unterverbindungsbereiche 4a und 4b vorgesehen sind und die
Anschlußlippen 15 und 16 so angeordnet sind, daß sie zueinander einen rechten Winkel
bilden. Diese Art von Verbindungsprofil 1 ermöglicht beispielsweise die beabstandete
Anordnung von Dämmungen 23 und Gipskartonplatten 7, wobei eine Abdichtung der
Dämmung 23 von dem durch die Gipskartonplatte 7 gebildeten Raum über die Anschluß
lippen 15 und 16 ermöglicht wird. Außerdem sind hier unterschiedliche Vorsprünge 10 und
10' vorgesehen, die sich in ihrer Bauhöhe unterscheiden.
Neben den in den vorangegangenen Ausführungsbeispielen gezeigten dünnen, lappenartigen
Anschlußlippen 5, 15 und 16, die eine flächige Anlage bzw. eine flächige Verbindung durch
beispielsweise Verkleben oder Verschweißen ermöglichen, kann dies auch in einer anderen
Form realisiert werden. Dies zeigt Fig. 6. Hier ist die Anschlußlippe 17 in Form eines mit
Hinterschneidungen versehenen Rastelements ausgeführt, welches bei dem gezeigten Aus
führungsbeispiel als eine im Querschnitt quaderförmige Fortsetzung des Vorsprungs 10 ge
bildet ist, die durch eine Querschnittsverminderung an der Verbindungsstelle zwischen An
schlußlippe 17 und Vorsprung 10 Hinterschneidungen definiert. Bei einer derartigen
Anschlußlippe 17 ist es möglich, Dämm- bzw. Isolierfolien bzw. -gewebe über Rasthaken
oder Clipverbindungen mit dem Verbindungsprofil 1 zu verbinden.
Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbindungsprofils ist in Fig. 7 dar
gestellt. Hier ist der im wesentlichen quaderförmige Grundkörper 2 so abgeändert, daß er
entlang seiner Längsachse Querschnittsverminderungen in Form von Kerben 18 und der
gleichen aufweist, die eine Solltrennstelle definieren. An dieser Solltrennstelle 18 kann das
Verbindungsprofil 1 in einfachster Weise getrennt werden, so daß sich zwei symmetrische
oder asymmetrische Halbprofile ergeben. Diese können nun getrennt voneinander angeord
net werden, was eine einfache Anpassung des Verbindungsprofils 1 an unterschiedliche
Dimensionen, z. B. der Gipskartonwände, ermöglicht.
Fig. 8 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem das Verbindungsprofil 1 mit dem
Bauteilanschlußbereich 3 am Putz 25 einer Wand 19 mit Butylkleber 24 befestigt ist,
während in den Verbindungsbereich 4 mit zwei unmittelbar aneinander angrenzenden
Unterverbindungsbereichen 4a und 4b die Dachkonstruktion 26 winkelig zur Wand 19
eingreift, wobei die Wandkonstruktion aus Latten 27, Sparren 29 und Gipskartonplatten 30
besteht.
Claims (24)
1. Flexibles Verbindungsprofil zum abdichtenden und dämmenden Anschluß von stoß
artig zueinander angeordneten Bauteilen, insbesondere Bauteilen, vorzugsweise Fer
tigwandbauteilen, bei Bauwerken oder dergleichen, mit einem im wesentlichen qua
derförmigen oder streifenförmigen Grundkörper (2), einem Bauteilanschlußbereich (3)
zur Anbringung des Verbindungsprofils (1) an ein erstes Bauteil (19) und einem Ver
bindungsbereich (4) zur Aufnahme mindestens eines zweiten Bauteils (7), gekenn
zeichnet durch mindestens zwei den Verbindungsbereich (4) begrenzende, elastisch
verformbare Vorsprünge (5, 10).
2. Verbindungsprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbin
dungsbereich (4) durch mehrere elastische Vorsprünge (5, 10) in mehrere Unterver
bindungsbereiche (4a bis 4e) zur Aufnahme mehrerer zweiter Bauteile (7) unterteilt
ist.
3. Verbindungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Vorsprünge (10) als entlang der Profillängsachse verlaufende Stege
ausgebildet sind.
4. Verbindungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß in Verlängerung des Bauteilanschlußbereichs (3) ein oder mehrere
Anschlußlippen (15) zur Anordnung von Dämm- und/oder Isolierfolien und/oder -ge
weben vorgesehen sind.
5. Verbindungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die elastischen Vorsprünge (5) als Anschlußlippen zur Anordnung von
Dämm- und/oder Isolierfolien und/oder -geweben vorgesehen sind.
6. Verbindungsprofil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in Verlängerung
eines oder mehrerer stegartiger elastischer Vorsprünge (10) eine Anschlußlippe (16)
zur Anordnung von Dämm- und/oder Isolierfolien und/oder -geweben vorgesehen ist.
7. Verbindungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Anschlußlippe (5, 15, 16, 17) als dünner Streifen oder Lappen oder
als Rastelement mit Hinterschneidungen ausgeführt ist, so daß eine anzuschließende
Folie oder Gewebe aufklebbar, anschweißbar, anklemmbar oder formschlüssig be
festigbar ist.
8. Verbindungsprofil nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Anschlußlippe (5, 15, 16) eine Klebeschicht aufweist.
9. Verbindungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Grundkörper (2) als Hohlkörper ausgebildet ist.
10. Verbindungsprofil nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper
(2) Verstärkungsrippen (14) aufweist.
11. Verbindungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Bauteilanschlußbereich (3) eine Klebeschicht umfaßt.
12. Verbindungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Verbindungsprofil weiterhin eine im Querschnitt C-förmige
Anschlußschiene (6) umfaßt, die im Verbindungsbereich (4) angeordnet ist.
13. Verbindungsprofil nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschluß
schiene (6) lösbar oder einstückig mit dem Grundkörper (2) angeordnet ist.
14. Verbindungsprofil nach Anspruch 2 und einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anschlußschiene (6) in einem mittleren Unterverbindungs
bereich (4a bis 4e) angeordnet ist.
15. Verbindungsprofil nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschlußschiene (6) zwischen elastischen Vorsprüngen (5, 10) gehalten
wird.
16. Verbindungsprofil nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschlußschiene (6) Stege (8) zur Aufnahme des aufzunehmenden Bauteils
(7, 23) aufweist, die elastisch verspannbare oder hintergreifende Halteelemente (9) in
Art von Rasthaken zum klemmenden oder formschlüssigen Halten des in der
Anschlußschiene (6) aufzunehmenden Bauteils (7, 23) aufweist.
17. Verbindungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Anschlußschiene (6) im Vergleich zum übrigen Verbindungsprofil
(1), insbesondere zum Grundkörper (2) fester, insbesondere im wesentlichen starr
ausgebildet ist.
18. Verbindungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Verbindungsbereich (4) elastisch ausgebildet ist.
19. Verbindungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Verbindungsbereich elastische Auflager in Form von aus dem
Grundkörper (2) nach außen gewölbten, hohlen Halbschalen (12) aufweist.
20. Verbindungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Grundkörper (2) mit den Querschnitt vermindernden Solltrenn
stellen (18) versehen ist, so daß das Verbindungsprofil (1) in zwei oder mehr Teile
trennbar ist.
21. Verbindungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Verbindungsprofi (1) oder wesentliche Teile davon, insbesondere
Grundkörper (2), Bauteilanschlußbereich (3), Verbindungsbereich (4) und Anschluß
lippen (5, 10, 15, 16, 17), einstückig ausgebildet sind.
22. Verbindungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Verbindungsprofil (1) oder wesentliche Teile davon, insbesondere
Grundkörper (2), Bauteilanschlußbereich (3), Verbindungsbereich (4) und Anschluß
lippen (5, 15, 16, 17) im wesentlichen aus Elastomeren, verstärkten Elastomeren oder
Naturkautschuk hergestellt ist.
23. Verbindungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Anschlußlippe (5, 15, 16, 17) aus Kunststoff, Vlies oder Textilge
webe gebildet ist.
24. Verfahren zum Aufbau von Fertigwänden, Gipskartonwänden, oder dergleichen,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Wandbauteilen (7, 23) und Boden oder
Decke oder benachbarter Wand ein Verbindungsprofil (1) nach einem der vorherge
henden Ansprüche angeordnet wird.
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