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DE4437319A1 - Einbruchhemmender Schirm für ein Wandelement, einbruchhemmendes Wandelement und einbruchhemmende Wand - Google Patents

Einbruchhemmender Schirm für ein Wandelement, einbruchhemmendes Wandelement und einbruchhemmende Wand

Info

Publication number
DE4437319A1
DE4437319A1 DE19944437319 DE4437319A DE4437319A1 DE 4437319 A1 DE4437319 A1 DE 4437319A1 DE 19944437319 DE19944437319 DE 19944437319 DE 4437319 A DE4437319 A DE 4437319A DE 4437319 A1 DE4437319 A1 DE 4437319A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
grid
burglar
resistant
vertical
wall element
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19944437319
Other languages
English (en)
Inventor
Francois Zuber
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Etex France Building Performance SA
Original Assignee
Lafarge Platres SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Lafarge Platres SA filed Critical Lafarge Platres SA
Publication of DE4437319A1 publication Critical patent/DE4437319A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
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    • E04B2/74Removable non-load-bearing partitions; Partitions with a free upper edge
    • E04B2/7407Removable non-load-bearing partitions; Partitions with a free upper edge assembled using frames with infill panels or coverings only; made-up of panels and a support structure incorporating posts
    • E04B2/7453Removable non-load-bearing partitions; Partitions with a free upper edge assembled using frames with infill panels or coverings only; made-up of panels and a support structure incorporating posts with panels and support posts, extending from floor to ceiling
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    • E04B2/7411Details for fire protection
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen einbruchhemmenden Schirm als Element einer Wand, ein Wandelement und eine Wand, beide ebenfalls einbruchhemmend, insbesondere auf der Basis von Gipsplatten.
Die Verwendung von Wandelementen auf der Basis von Gipsplatten zum Einsatz im Wohnbereich hat in den letzten 20 Jahren stark zugenommen. Diese Materialien haben zahlreiche Vorteile und sie sind daher weit verbreitet. Beispielsweise sind sie inso­ weit vorteilhaft, als sie schnell bearbeitet werden können. Auch können unmittelbar nach dem Errichten der Wandelemente oder Wände Endarbeiten durchgeführt werden und dies sind nur die auffälligsten Vorteile derartiger Elemente.
Die akustische Isolierung und die feuerhemmende Wirkung der­ artiger Materialien wie auch ihr verhältnismäßig geringes Gewicht zählen zu den herkömmlichen Vorteilen derartiger Wand­ elemente. Ursprünglich ließen diese Wandelemente nur wenig zu wünschen übrig und sie sind auch fühlbar verbessert worden.
Daraus hergestellte Wände können also den jeweiligen Anforde­ rungen sehr gut angepaßt werden, so daß sie in einem Haus verteilende Wände oder auch Trennwände zwischen den einzelnen Wohnungen oder auch den Wohnungen gemeinsamen Wohnbereichen ausbilden.
Trotzdem kann nicht verborgen bleiben, daß der Stand der Tech­ nik gewisse Nachteile hat, und zwar sowohl bei der Montage wie auch bei der Konstruktion und dies beruht im wesentlichen darauf, daß diese ja sehr leichten Materialien nicht einbruch­ sicher sind; sie können vielmehr mit Hilfe schon verhältnis­ mäßig leichter Werkzeuge, beispielsweise mit Hilfe einer Säge, aufgebrochen werden, wobei auch nur wenig Lärm entsteht.
Die hier in Rede stehenden Wandelemente werden üblicherweise dadurch gebildet, daß ein Paar parallele Außenplatten vonein­ ander beabstandet befestigt werden, beispielsweise verschraubt werden, und zwar an profilierten vertikalen Balken, die einen U-förmigen, C-förmigen oder H-förmigen Querschnitt haben. Die Gipsplatten haben üblicherweise eine Dicke, daß sie beispiels­ weise mit Hilfe einer Säge verhältnismäßig leicht zerteilt werden können.
Es wurde auch schon vorgeschlagen, Wände an stark vom Publikum frequentierten Orten dadurch zu realisieren, daß zunächst ein Gitter aus Streckmetall auf das Außenteil der Balken aufge­ bracht wurde und auf wenigstens eine der Flächen der Wand, bevor die Gipsplatten aufgesetzt wurden. Aber auch diese Lö­ sung hat noch zahlreiche Nachteile.
Das Verschrauben der Gipsplatten mit dem Streckmetallgitter ist verhältnismäßig schwierig: Die Schrauben gehen nicht immer durch die Öffnung eines Gitterfelds und sie treffen somit häufig auf einen Steg des Gitterfeldes, der etwa 3 mm dick ist, so daß die Schraube nicht hindurchgeht, auch wenn es sich um eine selbstbohrende Schraube handelt.
Weiterhin werden die Tafeln aus Streckmetall aneinanderstoßend angeordnet, wobei die Verbindungen zwischen den Platten direkt zugänglich sind, wenn die betreffende Gipsplatte entfernt worden ist. Man kann also sehr leicht einen Hebel in den Spalt zwischen den Metallplatten einführen und diese somit verbie­ gen, so daß keine Einbruchsicherheit mehr gegeben ist.
Weiterhin verändert die Anwesenheit der Platten aus Streckme­ tall zwischen der Außenfläche der Balken und den Abschlußplat­ ten des Wandelements die Dicke des Wandelements, was nachtei­ lig sein kann, wenn das Wandelement an eine Türzarge stößt, die eine standardisierte Dicke hat, die auf eine standardi­ sierte Dicke von Wandelementen abgestimmt ist.
Es bietet sich unmittelbar eine Lösung an, die darin besteht, die Befestigungszone für das Gitter aus Streckmetall abzuän­ dern. Um das erwähnte Dickenproblem zu beseitigen würde es ausreichen, das Gitter im Inneren der profilierten Balken der Wandstruktur anzuordnen. Die hier in Rede stehenden Gitter sind relativ leicht und haben die Tendenz, sich zu wölben, wodurch es schwierig wird, sie von oben nach unten einzuka­ steln, und zwar über die gesamte Höhe der Balken der Struktur. Es ist also immer noch leicht, einen Hebel oder dergleichen zwischen dem Balken und der Kante des Gitters einzusetzen und das Gitter zu verbiegen, wobei das Werkzeug sich am Balken abstützt, so daß dann das Gitter vom Balken abhebt, dessen Flügel ebenfalls verbogen wird.
Die Einbruchsicherheit bekannter Wandelemente ist also nicht gut, und zwar beim gesamten erläuterten Stand der Technik.
Es ist somit sehr wünschenswert, Wandelemente und auch Wände vorzuschlagen, die einbruchhemmend oder einbruchsicher sind, und die auf der Basis von Gipsplatten konstruiert sind.
Fernerhin ist es wünschenswert, daß diese Wandelemente bzw. diese Wände, die aus derartigen Elementen hergestellt worden sind, ihre kennzeichnenden Merkmale beibehalten, beispiels­ weise ihre nominale Standarddicke, die Leichtigkeit der Monta­ ge und ggfs. ihre Wärmeisolierung und/oder Schallisolierung.
Im Sinne der vorliegenden Erfindung wird unter einem einbruch­ hemmenden Wandelement ein Wandelement verstanden, bei dem ein Einbruch durch Sägen und/oder Schneiden und/oder durch Haken erschwert ist.
Im Sinne der vorliegenden Erfindung wird unter einem einbruch­ hemmenden Schirm eine Vorrichtung verstanden, die einen Ein­ bruch beim Einsatz der Schirme in Wänden oder Wandelementen erschwert.
Im Sinne der vorliegenden Erfindung bedeutet ein Verbindungs­ balken ein vertikaler Balken, an dem die Außenplatten befe­ stigt sind, um eine Wand zu konstruieren, deren Länge größer ist als diejenige einer Außenplatte.
Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, einen einbruchhemmenden Schirm vorzuschlagen, der aus wenig­ stens einem Gitter aus Streckmetall gebildet ist, das eine Vielzahl von Feldern aufweist, wobei die Dicke und die Breite der Stege größer oder gleich 1 mm sind, wobei jedes Feld eine kurze Diagonale hat, die kleiner oder gleich 40 mm ist, und wobei das Gitter in der Montagelage im Inneren eines Paars vertikaler, profilierter Balken angeordnet werden kann, die im Querschnitt ein C-Profil, ein U-Profil oder ein H-Profil ha­ ben, und die einander gegenüberliegend angeordnet sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrun­ de, einen einbruchhemmenden Schirm vorzuschlagen, bei dem wenigstens einer der vertikalen Balken ein Verbindungsbalken ist, der in der Montageposition unter anderem die folgenden Merkmale aufweist:
  • a) wenigstens ein zweites Gitter ist im Inneren der Fläche des Balkens angeordnet, die ihm entspricht und im wesent­ lichen in der Verlängerung des ersten Gitters,
  • b) wenigstens eine Verbindungsklammer ist vorgesehen, die die beiden Gitter an Ort und Stelle im Verbindungsbalken halten kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, ein einbruchhemmendes Wandelement vorzuschlagen mit den fol­ genden Merkmalen:
  • a) wenigstens ein Paar paralleler Platten ist vorgesehen, die einander gegenüberliegend angeordnet sind,
  • b) wenigstens ein Gitter aus Streckmetall, wie vorstehend erläutert, ist vorgesehen und
  • c) wenigstens ein Paar vertikaler Balken ist vorgesehen, die ein C-, U- oder H-förmiges Profil haben, von denen jeder eine Basis und zwei Seitenflügel hat, wobei
  • - jede der Außenplatte an der Außenseite der Profile befestigt ist und auf den seitlichen Wänden der Profile,
  • - und wobei das Gitter oder die Gitter sich im Inneren der Profile befinden.
Der vorliegenden Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrun­ de, Wände vorzuschlagen, die einen einbruchhemmenden Schirm einschließen, oder die aus den vorstehend definierten Elemen­ ten gebildet werden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispie­ len näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 schematisch einen Horizontal schnitt durch eine Teil­ ansicht einer erfindungsgemäßen Wand;
Fig. 2 schematisch ein Feld eines erfindungsgemäßen Git­ ters;
Fig. 3 perspektivisch eine erste Ausführungsform eines einbruchhemmenden Schirms;
Fig. 4 perspektivisch eine innere Befestigungsklammer, die bei dem einbruchhemmenden Schirm nach Fig. 3 Ver­ wendung findet;
Fig. 5 perspektivisch eine zweite Ausführungsform eines einbruchhemmenden Schirms nach vorliegender Erfin­ dung;
Fig. 6 eine Draufsicht auf eine Verbindungsklammer, die bei dem Schirm nach Fig. 5 eingesetzt wird;
Fig. 7 ebenfalls perspektivisch eine andere Ausführungsform eines einbruchhemmenden Schirms nach der vorliegen­ den Erfindung;
Fig. 8 ein Horizontalschnitt entsprechend Fig. 1 bei einer abgeänderten Ausführungsform;
Fig. 9 ebenfalls schematisch als Horizontalschnitt eine Winkelverbindung mit Hilfe von erfindungsgemäßen Wandelementen.
In Fig. 1 ist ein Teil einer erfindungsgemäßen Wand gezeigt. Die Wand hat wenigstens ein Paar Außenplatten 1a und 1b, die parallel zueinander und einander gegenüberliegend angeordnet sind. Weiterhin sind mehrere vertikale Balken oder Träger 2a, 2b vorgesehen, deren Querschnitt C-förmig, U-förmig oder H-förmig ist. Jeder der Balken hat einen Boden 3 und ein Paar Seitenflächen 4a und 4b, die im wesentlichen rechtwinkelig zum Boden 3 verlaufen und die alle beide gleichsinnig ausgerichtet sind. Jede der Seitenflächen 4a und 4b ist um einen Winkel von etwa 90° zum Inneren des Profils gebogen und bildet somit jeweils einen Flügel 5a bzw. 5b aus. Die Außenplatten sind an den Außenflächen der Seiten der Profile befestigt, beispiels­ weise mit Hilfe von Schrauben.
Der erfindungsgemäße, einbruchhemmende oder einbruchsichere Schirm besteht aus wenigstens einem Gitter 6 aus Streckmetall, das eine Vielzahl von Feldern 7 aufweist, wobei die Dicke e und die Breite 1 des Stegs der Felder größer oder gleich 1 mm sind. Jedes Feld hat eine kurze Diagonale mit Abmessungen kleiner oder gleich 40 mm in der Montageposition. Das Gitter 6 befindet sich im Inneren der profilierten vertikalen Balken 2a, 2b.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist jede der beiden vertikalen Enden des Gitters 6 um etwa 90° abgebogen, und zwar in ein und dieselbe Richtung, so daß zwei Flügel 9a, 9b ausge­ bildet werden, die parallel zueinander verlaufen. Jeder Flügel liegt in der Montageposition am Boden 3 des entsprechenden Profils an. Das Gitter 6 kann vorzugsweise in Kontakt mit den vertikalen Enden am Flügel 5 des vertikalen Balkens stehen, der ihm entspricht.
Fig. 3 zeigt schematisch eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen, einbruchhemmenden Schirms. Bei dieser Aus­ führungsform wird das Gitter 6 in der Montageposition an sei­ nen beiden Enden in dem vertikalen Träger oder Balken 2 an Ort und Stelle gehalten, der ihm entspricht, und zwar mit Hilfe von wenigstens einer Klammer 10, die in den Balken eingeführt ist, und die im folgenden als äußere Klammer bezeichnet wird. Es können selbstverständlich mehrere der äußeren Klammern in jeden der vertikalen Balken eingesetzt werden, beispielsweise an der Basis des oberen Endes, in unterschiedlichen Höhen, wobei die Abstände regulär oder nicht regulär sein können, und zwar bei dem jeweiligen Balken.
Die innere Klammer 10 nach Fig. 4 ist ein profiliertes Ele­ ment mit einem Querschnitt im wesentlichen in Form eines C oder U, wobei die genauen Abmessungen der Klammer denjenigen des Raums angepaßt sind, der frei zwischen dem Querschnitt der vertikalen Balken 2 und dem Gitter 6 vorliegt. Dieses Element weist eine Basis 11 auf und zwei Flügel 12, 13. Es wird in das Innere eines vertikalen Balkens eingesetzt, und zwar in den Raum, der frei gelassen bleibt. Der Boden 3 des Balkens und der Boden 11 der Klammer sind parallel. Vorzugsweise wird sandwichartig der Flügel 9 des Gitters 6 dazwischen einge­ schlossen. Der Flügel 12 der Klammer, deren Außenfläche in der Nähe ihres freien Endes vorgesehen ist, hat wenigstens eine Spitze 14, die vorspringt und die in Richtung zum Gitter 6 weist. Jede Spitze dringt in ein Feld 7 des Gitters ein. Das freie Ende des Flügels 13 der Klammer legt sich längs des Anschlags an, der von der Seite 4b des Flügels 5b des vertika­ len Balkens 2 gebildet wird.
Fig. 5 zeigt schematisch eine zweite Ausführungsform eines einbruchhemmenden Schirms nach der vorliegenden Erfindung. Bei dieser Ausführungsform ist wenigstens einer der vertikalen Balken ein Verbindungsbalken 15. Er kann aus einem einzigen vertikalen Balken geformt werden und dieser ist H-förmig pro­ filiert, oder auch auf einem Paar von vertikalen Balken, die im Querschnitt C-förmig oder U-förmig profiliert sind, und die längs ihrer Basen aneinanderliegen, um ein einheitliches H-Profil auszubilden. Dieser Verbindungsbalken hat eine Basis mit zwei Flächen 16a und 16b, die in dem betreffenden Balken zwei Aufnahmen ausbilden, die sich beidseits der Basis er­ strecken und von denen jede der benachbarten Flächen 17a und 17b sich senkrecht zur Basis erstreckt. Sie sind um einen Winkel von etwa 90° zum Inneren des Balkens gebogen, um einen Flügel 18a bzw. 18b auszubilden.
Bei dieser Ausführungsform hat der Schirm wenigstens zwei Gitter 6a und 6b, die jeweils im Inneren der entsprechenden Aufnahme angeordnet sind, und zwar ein Gitter in der Verlänge­ rung des anderen.
Jedes der Gitter kann an seinen Enden auch einen Flügel 9 aufweisen, der in der Montageposition am Boden der entspre­ chenden Aufnahme anliegt. Jedes Gitter kann vorzugsweise in Kontakt mit diesem vertikalen Ende am Flügel 18a oder 18b des entsprechenden vertikalen Balkens kommen.
Bei dieser Ausführungsform sind die Gitter 6a und 6b in der Montageposition mit Hilfe einer Verbindungsklammer 19 gehal­ ten, die sich an der Außenseite des Verbindungsbalkens befin­ det und teilweise an den Seiten 17a und 17b des Balkens. Dies erfolgt an den Enden, die sich im Inneren des Verbindungsbal­ kens 15 befinden. Es können natürlich auch mehrere Verbin­ dungsklammern vorgesehen sein, die sich dann längs des Ver­ bindungsbalkens erstrecken, beispielsweise sind sie an der Basis und am oberen Ende des Balkens vorgesehen, und auch über die Länge verteilt in gleichen oder unterschiedlichen Abstän­ den.
Die Verbindungsklammer 19 nach Fig. 6 kann eine elastische Platte sein, beispielsweise eine Platte oder ein Plättchen aus Federstahl, wobei die genauen Abmessungen der Platte an dieje­ nigen der Verbindungsbalken und der Felder der hier verwende­ ten Gitter angepaßt sind. Dieses Element weist in der Montage­ position ein Mittelteil 20 auf, das im wesentlichen eben ist und in dessen Verlängerung zwei Flügel 21a und 21b vorgesehen sind. Jedes der freien Enden der Flügel greift in ein Feld des Gitters ein, das sich ihm benachbart befindet. Der Mittelteil kann mit einem oder mehreren Löchern 22 versehen sein, die die Endmontage erleichtern.
Fig. 1 zeigt, daß der Mittelteil 20 der Verbindungsklammer 19 im wesentlichen eben ist und sandwichartig über wenigstens einen Teil seiner Länge von der Fläche 17a und 17b des Ver­ bindungsbalkens eingefaßt ist, bzw. von den Seitenflächen 4b der beiden benachbarten vertikalen Balken 2 einerseits und der Außenplatte 1b andererseits. Diese Baueinheit wird stabili­ siert, beispielsweise durch Verschrauben.
Fig. 7 zeigt schematisch eine andere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen, einbruchhemmenden Schirms, der vorzugsweise am Anfang oder am Ende einer Wand eingesetzt wird. Bei dieser Ausführungsform hat der vertikale Balken einen C- oder U-för­ migen Querschnitt. Das Gitter 6, das sich im Inneren des Bal­ kens befindet, wie dies schon vorher beschrieben wurde, wird an Ort und Stelle durch eine Außenklammer 23 gehalten, die sich an der Außenseite des vertikalen Balkens 2 befindet. Es können auch mehrere äußere Halteklammern über die Länge eines vertikalen Balkens verteilt angeordnet sein, beispielsweise an der Basis und am oberen Ende des Balkens, und auch in bestimm­ ten Abständen, die gleichbleibend oder auch verschieden sein können, und zwar über die Länge des Balkens verteilt angeord­ net.
Die Außenklammer kann durch ein elastisches Blatt realisiert werden, beispielsweise aus Federstahl. Die Abmessungen der Klammer sind an diejenigen der vertikalen Balken und an die Felder der hier verwendeten Gitter angepaßt. Die Klammer be­ steht aus einem im wesentlichen ebenen Teil 24, das an einem Ende durch einen Flügel 25 verlängert ist. In der Montageposi­ tion legt sich der Teil 24 der Klammer an die Fläche 4b des vertikalen Balkens an, während das freie Ende des Flügels 25 in ein benachbart angeordnetes Feld des Gitters eingreift.
Die Außenklammer 23 kann auch aus der Verbindungsklammer 19 durch ein einfaches Abschneiden des Mittelteils 20 von der Verbindungsklammer 19 hergestellt werden, vorzugsweise längs der Symmetrieachse, wenn diese besteht.
Das Gitter aus Streckmetall oder auch die Gitter aus Streckme­ tall, die bei der vorliegenden Erfindung verwendet werden, werden vorzugsweise aus Stahlblech hergestellt. Das Gitter hat mehrere Felder, wie erwähnt. Jedes Feld 7 kann eine beliebige geometrische Form haben, sofern die Dicke e und die Breite 1 der Stege des Gitters größer als 1 mm sind und sofern das Feld eine kurze Diagonale hat, deren Länge kleiner oder gleich 40 mm ist. Die geometrische Form ist vorzugsweise eine übliche Form, beispielsweise ein Sechseck oder ein Rhombus. Das Feld kann gerippt sein, geschuppt sein oder auch flach.
In Fig. 2 ist schematisch ein derartiges Gitterfeld gezeigt, das aus Streckmetall hergestellt worden ist. Das Feld hat eine lange Diagonale L1, eine kurze Diagonale L2; der Steg hat eine Breite 1 und eine Dicke e.
Die lange Diagonale L1 kann bis 115 mm lang sein. Sie hat vorzugsweise eine Abmessung kleiner oder gleich 60 mm. Für eine gute Wirksamkeit hat das Gitter eine kurze Diagonale kleiner oder gleich 25 mm. Die lange Diagonale des Feldes ist vorzugsweise kleiner oder gleich 45 mm.
Die Dicke e und/oder die Breite 1 des Steges 8 sind vorzugs­ weise größer oder gleich 3 mm. Dadurch wird der Wirkungsgrad des Gitters verbessert.
Die Außenplatten sind vorzugsweise Gipsplatten.
Ein Vorteil des einbruchhemmenden Schirms nach der Erfindung besteht darin, daß Wandelemente oder auch Wände daraus kon­ struiert werden können, die einbruchhemmend oder einbruchsi­ cher sind, und zwar bei einer nominalen Standarddicke, die also nicht abgeändert ist, wobei die Außenplatten vom Gitter beabstandet angeordnet sind. Die akustischen Eigenschaften werden also nicht abgeändert und es ist möglich, in das Innere des Wandelements, und zwar in den Leerraum, der zwischen dem Gitter und den Außenplatten freigelassen bleibt, je nach den jeweiligen Anforderungen thermisches Isoliermaterial oder dergleichen einzugeben.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 ist beispielsweise eine Isoliermatte aus Mineralfasern in den Leerraum der Konstruk­ tion eingegeben, der einerseits von der Außenplatte 1a und dem Gitter 6 begrenzt wird und andererseits von den vertikalen Balken 2a und 2b. Wenn eine derartige Matte vorgesehen ist, können die Klammern 10 bzw. 23 überflüssig werden. Die Matte hält nämlich das Gitter in Position. Die Verbindungsklammer 19 ist aber vorzugsweise immer noch vorgesehen.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 8 kann das Gitter 6 durch einen oder mehrere der Außenklammern oder Innenklammern an Ort und Stelle gehalten werden, insbesondere durch zeichnerisch nicht dargestellte Verbindungsklammern. In den Leerraum der Konstruktion und beabstandet vom Gitter 6 ist hier ein zusätz­ licher, vertikaler, profilierter Balken 2c vorgesehen. Der Balken hat eine erste Seite, an der die Außenplatte 1a befe­ stigt ist, und eine zweite Seite, die zum Inneren der Wand weist. Die profilierten vertikalen Balken 2a und 2b, die beid­ seits des Balkens 2c angeordnet sind, haben jeweils eine erste Seite in Kontakt mit der Außenplatte 1b und eine zweite Seite, die zum Inneren der Wand weist. Das Gitter 6 befindet sich im Inneren der vertikalen Balken 2a und 2b und benachbart der zweiten Seite dieser Balken, wie vorstehend erläutert. Eine Isoliermatte 26 nimmt den Raum ein, der zwischen der ersten Seite des Balkens 2a und 2b und der Außenplatte 1a einerseits freigelassen ist, und andererseits den freien Raum zwischen der zweiten Seite des Balkens 2c und dem Gitter 6.
Bei einer Ausführungsform einer Wand mit sogenannten losen Außenplatten ist es möglich, ein zweites einbruchhemmendes Gitter parallel zum Gitter 6 und davon beabstandet vorzusehen. Dieses zweite Gitter ist zeichnerisch nicht dargestellt. Das zweite Gitter wird im Inneren eines Paars vertikaler, profi­ lierter, zusätzlicher Balken angeordnet, die einander gegen­ überliegend vorgesehen sind. Der Balken 2c ist hierzu eine Achse und an den Balken ist die Außenplatte 1a befestigt. Das zweite Gitter kann mit Hilfe von inneren oder äußeren Halte­ klammern befestigt werden, insbesondere von Verbindungsklam­ mern. Die äußeren Klammern oder die Verbindungsklammern werden sandwichartig zwischen den Seiten der vertikalen Balken und der Außenplatte angeordnet.
Fig. 9 schließlich zeigt ein Wandelement, wobei ein Winkel ausgebildet wird.
Bei dieser Ausführungsform hat eine erste Baueinheit wenig­ stens ein Paar Außenplatten 1a und 1b, einen profilierten vertikalen Balken 2a und ein Gitter 6a, wie in Fig. 1 ge­ zeigt. Eine zweite Baueinheit weist ebenfalls wenigstens ein Paar Außenplatten 1c und 1d auf, weiterhin einen vertikalen, profilierten Balken 2c und ein Gitter 6c, ebenfalls angeordnet wie vorstehend unter Bezugnahme auf Fig. 1 erläutert. Die Außenplatte 1c der zweiten Baueinheit befindet sich rechtwin­ kelig zu den Außenplatten 1a und 1b der ersten Baueinheit und benachbart dem Boden des vertikalen Balkens 2a, an dem sie befestigt ist. Die Außenplatte 1d der zweiten Baueinheit be­ rührt die Außenplatte 1a der ersten Baueinheit und bildet damit den Innenwinkel der Verbindung aus, während die Außen­ platte 1c der zweiten Baueinheit das Ende der Platte 1b der ersten Baueinheit berührt, um damit den Außenwinkel der Ver­ bindung auszubilden. Der Boden des vertikalen Balkens 2c, die Außenplatte 1a und die Seite des vertikalen Balkens 2a, die zur erwähnten Platte weist, sind fest miteinander verbunden, beispielsweise durch Schrauben.
Jede der beiden Baueinheiten kann zusätzlich eine oder mehrere innere oder vorzugsweise äußere Halteklammern 23a und 23c und/oder eine Isoliermatte aufweisen. Jede der äußeren Halte­ klammern wird daher sandwichartig zwischen der betreffenden Seite des vertikalen Balkens und der entsprechenden Außenplat­ te gehalten.
Dem Fachmann ist es auch möglich, einbruchhemmende Wandelemen­ te zu konstruieren, die wenigstens einen T-förmigen Anschluß ausbilden.
Der Fachmann kann auch einbruchhemmende Wände oder Wandelemen­ te konstruieren, die unterschiedliche Typen von Verbindungen oder Anschlüssen haben, mit oder ohne Isoliermaterial und mit oder ohne Halteklammern.
Die Wände mit den Außenplatten haben üblicherweise oben eine erste Schiene und unten eine zweite Schiene. Die Schienen verlaufen horizontal und in den Schienen werden vertikale profilierte Balken eingeschlossen. Die Schienen können auch bei den erfindungsgemäß konstruierten Wandelemente vorgesehen sein.

Claims (26)

1. Einbruchhemmender Schirm, gekennzeichnet durch ein Gitter (6) aus Streckmetall mit mehreren Feldern, wobei die Dicke (e) und die Breite der Stege (1) größer oder gleich 1 mm sind, wobei jedes Feld (7) eine kurze Diagonale hat, die kleiner oder gleich 40 mm ist, und wobei das Gitter in der Montagelage im Inneren eines Paars vertikaler, profilierter Balken (2a, 2b) angeordnet werden kann, die im Querschnitt ein C-Profil, ein U-Pro­ fil oder ein H-Profil haben, und die einander gegenüber­ liegend angeordnet sind.
2. Einbruchhemmender Schirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beide vertikalen Enden des Gitters (6) in dieselbe Richtung um etwa 90° abgebogen sind und zwei Flügel (9a, 9b) ausbilden, die zueinander parallel sind, und daß jeder der Flügel in der Montageposition am Boden (3) des betreffenden Profilstücks anliegt.
3. Einbruchhemmender Schirm nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gitter (6) in der Montageposition mit seinen Enden an dem Flügel (5) des betreffenden vertikalen Bal­ kens anliegt.
4. Einbruchhemmender Schirm nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gitter (6) in der Montageposition an seinen bei­ den Enden mit Hilfe von wenigstens einer Halteklammer an dem betreffenden vertikalen Balken (2) gehalten ist.
5. Einbruchhemmender Schirm nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklammer als innere Halteklammer (10) ausge­ bildet ist, die in den Balken eingeführt ist, die als Profilstück mit einem Querschnitt im wesentlichen in Form eines C oder eines U ausgebildet ist, dessen Basis (11) sich parallel zum Boden des betreffenden vertikalen Bal­ kens (2) erstreckt, von dem einer der Flügel (12) zum Gitter (6) gerichtet ist, und die an der Außenseite, benachbart dem freien Ende, wenigstens eine Spitze (14) hat, die vorspringt, wobei jede der Spitzen in ein Feld (7) des Gitters eindringt, wobei der andere Flügel (13) mit seinem freien Ende längs des Anschlags anliegt, der von der Seite (4b) und dem Flügel (5b) des vertikalen Balkens (2) gebildet wird.
6. Einbruchhemmender Schirm nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklammer als Außenklammer (23) ausgebildet ist, die aus einem im wesentlichen ebenen Teil (24) ge­ bildet ist, das an einem seiner Enden durch einen Flügel (25) verlängert ist, wobei dieser Teil (24) der Außen­ klammer in Kontakt mit der Seite (4b) des vertikalen Balkens kommt, während das freie Ende des Flügels (25) in ein benachbartes Feld des Gitters eingreift.
7. Einbruchhemmender Schirm nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Halteklammer (23) eine elastische Platte ist, vorzugsweise aus Federstahl.
8. Einbruchhemmender Schirm nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er in der Montageposition wenigstens einen vertikalen Verbindungsbalken (15) aufweist, wenigstens ein zweites Gitter (6b), das sich im Inneren der betreffenen Fläche des Balkens befindet, und zwar im wesentlichen in der Verlängerung des ersten Gitters (6a), sowie wenigstens eine Verbindungsklammer (19), deren Mittelteil (20) im wesentlichen eben ist und an der äußeren Seitenfläche des vertikalen Balkens anliegt, wobei die Flügel (21a, 21b) der Klammer mit ihren freien Enden in ein benachbartes Feld des Gitters eingreifen.
9. Einbruchhemmender Schirm nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsklammer (19) als elastisches Plättchen ausgebildet ist, vorzugsweise aus Federstahl.
10. Einbruchhemmender Schirm nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß alle Felder (7) des Gitters (6) oder der Gitter (6) eine diagonale Länge (L1) haben, die kürzer oder gleich 115 mm ist, und vorzugsweise kürzer oder gleich 60 mm.
11. Einbruchhemmender Schirm nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß alle Felder (7) des Gitters (6) oder der Gitter (6) eine kurze Diagonale (L2) haben, die kleiner oder gleich 25 mm lang ist.
12. Einbruchhemmender Schirm nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Feld (7) des Gitters (6) oder der Gitter (6) Stege (8) haben, deren Dicke (e) und/oder deren Breite (1) größer oder gleich 3 mm sind.
13. Einbruchhemmendes Wandelement, gekennzeichnet durch
  • a) wenigstens ein Paar Außenplatten (1a, 1b), die par­ allel zueinander und einander gegenüberliegend an­ geordnet sind,
  • b) mehrere vertikale Balken (2a, 2b), die C-förmig, U-förmig oder H-förmig profiliert sind, und die je­ weils einen Boden (3) und ein Paar Seitenflächen (4a, 4b) aufweisen, die sich im wesentlichen recht­ winkelig zum Boden (3) erstrecken, und die alle beide in dieselbe Richtung weisen, und durch
  • c) wenigstens ein Gitter (6) aus Streckmetall, das eine Vielzahl von Feldern aufweist, wobei die Dicke (e) und die Breite (1) der Stege der Felder größer oder gleich 1 mm sind, und wobei jedes Feld (7) eine kurze Diagonale mit einer Länge von kleiner oder gleich 40 mm hat,
wobei das Gitter (6) sich im Inneren der profilierten vertikalen Balken (2a, 2b) befindet und wobei die Außen­ platten auf den Außenflächen der Seiten der Balken befe­ stigt sind.
14. Einbruchhemmendes Wandelement nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß beide vertikalen Enden des Gitters (6) um einen Win­ kel von etwa 90° in dieselbe Richtung abgebogen sind, so daß zwei Flügel (9a, 9b) ausgebildet werden, die zuein­ ander parallel verlaufen, wobei jeder der so gebildeten Flügel in der Montagelage sich auf dem Boden (3) des entsprechenden Profilstücks abstützt.
15. Einbruchhemmendes Wandelement nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Seiten (4a, 4b) der vertikalen Balken (2) um einen Winkel von etwa 90° zum Inneren des Profils abgebo­ gen ist, um einen Flügel auszubilden (5a, 5b), und daß das Gitter (6) sich mit seinen vertikalen Enden an demje­ nigen Flügel (5b) des vertikalen Balkens anlegt, der ihm entspricht.
16. Einbruchhemmendes Wandelement nach einem der Patentan­ sprüche 13-15, dadurch gekennzeichnet, daß das Gitter (6) mit seinen beiden Enden in dem betref­ fenden vertikalen Balken (2) gehalten ist, und zwar mit Hilfe von wenigstens einer Halteklammer.
17. Einbruchhemmendes Wandelement nach Patentanspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklammer eine innere Halteklammer (10) ist, die in den Balken eingeführt ist, und die aus einem Pro­ fil mit einem Querschnitt geformt ist, der im wesentli­ chen C-förmig oder U-förmig ist, dessen Boden (11) par­ allel zum Boden des entsprechenden vertikalen Balkens (2) angeordnet ist, von denen ein Flügel (12) zum Gitter (6) weist, und auf seiner Außenfläche benachbart dem freien Ende wenigstens eine Spitze (14) aufweist, die vor­ springt, wobei jede der Spitzen in ein Feld (7) des Git­ ters eingreift, von dem der andere Flügel (13) sich daran anlegt, und zwar mit seinem freien Ende längs des An­ schlags, der von der Fläche (4b) und dem Flügel (5b) des vertikalen Balkens (2) gebildet wird.
18. Einbruchhemmendes Wandelement nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklammer eine äußere Halteklammer (23) ist, die durch einen im wesentlichen ebenen Teil (24) gebildet wird, der an einem seiner Enden durch einen Flügel (25) in der Montageposition verlängert ist, wobei der Teil (24) der äußeren Klammer sich an die Fläche (4b) des vertikalen Balkens anlegt, während das freie Ende des Flügels (25) in ein ihm benachbartes Feld des Gitters eingreift.
19. Einbruchhemmendes Wandelement nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Klammer (23) ein elastisches Blatt ist, vorzugsweise aus Federstahl.
20. Einbruchhemmendes Wandelement nach einem der Ansprüche 13-19, dadurch gekennzeichnet, daß es die folgenden Teile aufweist:
  • a) wenigstens einen vertikalen Verbindungsbalken (15)
  • b) wenigstens ein zweites Gitter (6b), das im Inneren der Fläche des Balkens angeordnet ist, das dem Git­ ter entspricht, und im wesentlichen in der Verlänge­ rung des ersten Gitters (6a), und daß
  • c) wenigstens eine Verbindungsklammer vorgesehen ist, deren Mittelteil im wesentlichen eben ist und sich an die seitliche Außenfläche des vertikalen Balkens anlegt, und von dem beide Flügel (21a, 21b) mit ihren freien Enden in ein Feld des Gitters eingrei­ fen, das ihnen benachbart ist.
21. Einbruchhemmendes Wandelement nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsklammer (19) aus einem elastischen Blatt besteht, vorzugsweise aus Federstahl.
22. Einbruchhemmendes Wandelement nach einem der Ansprüche 13-21, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Feld (7) des Gitters (6) oder der Gitter (6) eine lange Diagonale (L1) aufweisen, deren Abmessung kleiner oder gleich 115 mm ist, und vorzugsweise kleiner oder gleich als 60 mm.
23. Einbruchhemmendes Wandelement nach einem der Patentan­ sprüche 13-22, dadurch gekennzeichnet , daß jedes Feld (7) des Gitters (6) oder der Gitter (6) eine kurze Diagonale (L2) aufweisen, deren Länger kleiner oder gleich 25 mm ist.
24. Einbruchhemmendes Wandelement nach einem der Ansprüche 13-23, dadurch gekennzeichnete daß jedes Feld (7) des Gitters (6) oder der Gitter (6) Stege (8) haben, deren Dicke (e) und/oder deren Breite (1) größer oder gleich 3 mm ist.
25. Einbruchhemmendes Wandelement nach einem der Patentan­ sprüche 13-24, dadurch gekennzeichnete daß die Außenplatten aus Gipsplatten bestehen.
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