DE4437319A1 - Einbruchhemmender Schirm für ein Wandelement, einbruchhemmendes Wandelement und einbruchhemmende Wand - Google Patents
Einbruchhemmender Schirm für ein Wandelement, einbruchhemmendes Wandelement und einbruchhemmende WandInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen einbruchhemmenden
Schirm als Element einer Wand, ein Wandelement und eine Wand,
beide ebenfalls einbruchhemmend, insbesondere auf der Basis
von Gipsplatten.
Die Verwendung von Wandelementen auf der Basis von Gipsplatten
zum Einsatz im Wohnbereich hat in den letzten 20 Jahren stark
zugenommen. Diese Materialien haben zahlreiche Vorteile und
sie sind daher weit verbreitet. Beispielsweise sind sie inso
weit vorteilhaft, als sie schnell bearbeitet werden können.
Auch können unmittelbar nach dem Errichten der Wandelemente
oder Wände Endarbeiten durchgeführt werden und dies sind nur
die auffälligsten Vorteile derartiger Elemente.
Die akustische Isolierung und die feuerhemmende Wirkung der
artiger Materialien wie auch ihr verhältnismäßig geringes
Gewicht zählen zu den herkömmlichen Vorteilen derartiger Wand
elemente. Ursprünglich ließen diese Wandelemente nur wenig zu
wünschen übrig und sie sind auch fühlbar verbessert worden.
Daraus hergestellte Wände können also den jeweiligen Anforde
rungen sehr gut angepaßt werden, so daß sie in einem Haus
verteilende Wände oder auch Trennwände zwischen den einzelnen
Wohnungen oder auch den Wohnungen gemeinsamen Wohnbereichen
ausbilden.
Trotzdem kann nicht verborgen bleiben, daß der Stand der Tech
nik gewisse Nachteile hat, und zwar sowohl bei der Montage wie
auch bei der Konstruktion und dies beruht im wesentlichen
darauf, daß diese ja sehr leichten Materialien nicht einbruch
sicher sind; sie können vielmehr mit Hilfe schon verhältnis
mäßig leichter Werkzeuge, beispielsweise mit Hilfe einer Säge,
aufgebrochen werden, wobei auch nur wenig Lärm entsteht.
Die hier in Rede stehenden Wandelemente werden üblicherweise
dadurch gebildet, daß ein Paar parallele Außenplatten vonein
ander beabstandet befestigt werden, beispielsweise verschraubt
werden, und zwar an profilierten vertikalen Balken, die einen
U-förmigen, C-förmigen oder H-förmigen Querschnitt haben. Die
Gipsplatten haben üblicherweise eine Dicke, daß sie beispiels
weise mit Hilfe einer Säge verhältnismäßig leicht zerteilt
werden können.
Es wurde auch schon vorgeschlagen, Wände an stark vom Publikum
frequentierten Orten dadurch zu realisieren, daß zunächst ein
Gitter aus Streckmetall auf das Außenteil der Balken aufge
bracht wurde und auf wenigstens eine der Flächen der Wand,
bevor die Gipsplatten aufgesetzt wurden. Aber auch diese Lö
sung hat noch zahlreiche Nachteile.
Das Verschrauben der Gipsplatten mit dem Streckmetallgitter
ist verhältnismäßig schwierig: Die Schrauben gehen nicht immer
durch die Öffnung eines Gitterfelds und sie treffen somit
häufig auf einen Steg des Gitterfeldes, der etwa 3 mm dick
ist, so daß die Schraube nicht hindurchgeht, auch wenn es sich
um eine selbstbohrende Schraube handelt.
Weiterhin werden die Tafeln aus Streckmetall aneinanderstoßend
angeordnet, wobei die Verbindungen zwischen den Platten direkt
zugänglich sind, wenn die betreffende Gipsplatte entfernt
worden ist. Man kann also sehr leicht einen Hebel in den Spalt
zwischen den Metallplatten einführen und diese somit verbie
gen, so daß keine Einbruchsicherheit mehr gegeben ist.
Weiterhin verändert die Anwesenheit der Platten aus Streckme
tall zwischen der Außenfläche der Balken und den Abschlußplat
ten des Wandelements die Dicke des Wandelements, was nachtei
lig sein kann, wenn das Wandelement an eine Türzarge stößt,
die eine standardisierte Dicke hat, die auf eine standardi
sierte Dicke von Wandelementen abgestimmt ist.
Es bietet sich unmittelbar eine Lösung an, die darin besteht,
die Befestigungszone für das Gitter aus Streckmetall abzuän
dern. Um das erwähnte Dickenproblem zu beseitigen würde es
ausreichen, das Gitter im Inneren der profilierten Balken der
Wandstruktur anzuordnen. Die hier in Rede stehenden Gitter
sind relativ leicht und haben die Tendenz, sich zu wölben,
wodurch es schwierig wird, sie von oben nach unten einzuka
steln, und zwar über die gesamte Höhe der Balken der Struktur.
Es ist also immer noch leicht, einen Hebel oder dergleichen
zwischen dem Balken und der Kante des Gitters einzusetzen und
das Gitter zu verbiegen, wobei das Werkzeug sich am Balken
abstützt, so daß dann das Gitter vom Balken abhebt, dessen
Flügel ebenfalls verbogen wird.
Die Einbruchsicherheit bekannter Wandelemente ist also nicht
gut, und zwar beim gesamten erläuterten Stand der Technik.
Es ist somit sehr wünschenswert, Wandelemente und auch Wände
vorzuschlagen, die einbruchhemmend oder einbruchsicher sind,
und die auf der Basis von Gipsplatten konstruiert sind.
Fernerhin ist es wünschenswert, daß diese Wandelemente bzw.
diese Wände, die aus derartigen Elementen hergestellt worden
sind, ihre kennzeichnenden Merkmale beibehalten, beispiels
weise ihre nominale Standarddicke, die Leichtigkeit der Monta
ge und ggfs. ihre Wärmeisolierung und/oder Schallisolierung.
Im Sinne der vorliegenden Erfindung wird unter einem einbruch
hemmenden Wandelement ein Wandelement verstanden, bei dem ein
Einbruch durch Sägen und/oder Schneiden und/oder durch Haken
erschwert ist.
Im Sinne der vorliegenden Erfindung wird unter einem einbruch
hemmenden Schirm eine Vorrichtung verstanden, die einen Ein
bruch beim Einsatz der Schirme in Wänden oder Wandelementen
erschwert.
Im Sinne der vorliegenden Erfindung bedeutet ein Verbindungs
balken ein vertikaler Balken, an dem die Außenplatten befe
stigt sind, um eine Wand zu konstruieren, deren Länge größer
ist als diejenige einer Außenplatte.
Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde,
einen einbruchhemmenden Schirm vorzuschlagen, der aus wenig
stens einem Gitter aus Streckmetall gebildet ist, das eine
Vielzahl von Feldern aufweist, wobei die Dicke und die Breite
der Stege größer oder gleich 1 mm sind, wobei jedes Feld eine
kurze Diagonale hat, die kleiner oder gleich 40 mm ist, und
wobei das Gitter in der Montagelage im Inneren eines Paars
vertikaler, profilierter Balken angeordnet werden kann, die im
Querschnitt ein C-Profil, ein U-Profil oder ein H-Profil ha
ben, und die einander gegenüberliegend angeordnet sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrun
de, einen einbruchhemmenden Schirm vorzuschlagen, bei dem
wenigstens einer der vertikalen Balken ein Verbindungsbalken
ist, der in der Montageposition unter anderem die folgenden
Merkmale aufweist:
- a) wenigstens ein zweites Gitter ist im Inneren der Fläche des Balkens angeordnet, die ihm entspricht und im wesent lichen in der Verlängerung des ersten Gitters,
- b) wenigstens eine Verbindungsklammer ist vorgesehen, die die beiden Gitter an Ort und Stelle im Verbindungsbalken halten kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde,
ein einbruchhemmendes Wandelement vorzuschlagen mit den fol
genden Merkmalen:
- a) wenigstens ein Paar paralleler Platten ist vorgesehen, die einander gegenüberliegend angeordnet sind,
- b) wenigstens ein Gitter aus Streckmetall, wie vorstehend erläutert, ist vorgesehen und
- c) wenigstens ein Paar vertikaler Balken ist vorgesehen, die ein C-, U- oder H-förmiges Profil haben, von denen jeder eine Basis und zwei Seitenflügel hat, wobei
- - jede der Außenplatte an der Außenseite der Profile befestigt ist und auf den seitlichen Wänden der Profile,
- - und wobei das Gitter oder die Gitter sich im Inneren der Profile befinden.
Der vorliegenden Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrun
de, Wände vorzuschlagen, die einen einbruchhemmenden Schirm
einschließen, oder die aus den vorstehend definierten Elemen
ten gebildet werden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispie
len näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 schematisch einen Horizontal schnitt durch eine Teil
ansicht einer erfindungsgemäßen Wand;
Fig. 2 schematisch ein Feld eines erfindungsgemäßen Git
ters;
Fig. 3 perspektivisch eine erste Ausführungsform eines
einbruchhemmenden Schirms;
Fig. 4 perspektivisch eine innere Befestigungsklammer, die
bei dem einbruchhemmenden Schirm nach Fig. 3 Ver
wendung findet;
Fig. 5 perspektivisch eine zweite Ausführungsform eines
einbruchhemmenden Schirms nach vorliegender Erfin
dung;
Fig. 6 eine Draufsicht auf eine Verbindungsklammer, die bei
dem Schirm nach Fig. 5 eingesetzt wird;
Fig. 7 ebenfalls perspektivisch eine andere Ausführungsform
eines einbruchhemmenden Schirms nach der vorliegen
den Erfindung;
Fig. 8 ein Horizontalschnitt entsprechend Fig. 1 bei einer
abgeänderten Ausführungsform;
Fig. 9 ebenfalls schematisch als Horizontalschnitt eine
Winkelverbindung mit Hilfe von erfindungsgemäßen
Wandelementen.
In Fig. 1 ist ein Teil einer erfindungsgemäßen Wand gezeigt.
Die Wand hat wenigstens ein Paar Außenplatten 1a und 1b, die
parallel zueinander und einander gegenüberliegend angeordnet
sind. Weiterhin sind mehrere vertikale Balken oder Träger 2a,
2b vorgesehen, deren Querschnitt C-förmig, U-förmig oder H-förmig
ist. Jeder der Balken hat einen Boden 3 und ein Paar
Seitenflächen 4a und 4b, die im wesentlichen rechtwinkelig zum
Boden 3 verlaufen und die alle beide gleichsinnig ausgerichtet
sind. Jede der Seitenflächen 4a und 4b ist um einen Winkel von
etwa 90° zum Inneren des Profils gebogen und bildet somit
jeweils einen Flügel 5a bzw. 5b aus. Die Außenplatten sind an
den Außenflächen der Seiten der Profile befestigt, beispiels
weise mit Hilfe von Schrauben.
Der erfindungsgemäße, einbruchhemmende oder einbruchsichere
Schirm besteht aus wenigstens einem Gitter 6 aus Streckmetall,
das eine Vielzahl von Feldern 7 aufweist, wobei die Dicke e
und die Breite 1 des Stegs der Felder größer oder gleich 1 mm
sind. Jedes Feld hat eine kurze Diagonale mit Abmessungen
kleiner oder gleich 40 mm in der Montageposition. Das Gitter
6 befindet sich im Inneren der profilierten vertikalen Balken
2a, 2b.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist jede der beiden
vertikalen Enden des Gitters 6 um etwa 90° abgebogen, und zwar
in ein und dieselbe Richtung, so daß zwei Flügel 9a, 9b ausge
bildet werden, die parallel zueinander verlaufen. Jeder Flügel
liegt in der Montageposition am Boden 3 des entsprechenden
Profils an. Das Gitter 6 kann vorzugsweise in Kontakt mit den
vertikalen Enden am Flügel 5 des vertikalen Balkens stehen,
der ihm entspricht.
Fig. 3 zeigt schematisch eine erste Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen, einbruchhemmenden Schirms. Bei dieser Aus
führungsform wird das Gitter 6 in der Montageposition an sei
nen beiden Enden in dem vertikalen Träger oder Balken 2 an Ort
und Stelle gehalten, der ihm entspricht, und zwar mit Hilfe
von wenigstens einer Klammer 10, die in den Balken eingeführt
ist, und die im folgenden als äußere Klammer bezeichnet wird.
Es können selbstverständlich mehrere der äußeren Klammern in
jeden der vertikalen Balken eingesetzt werden, beispielsweise
an der Basis des oberen Endes, in unterschiedlichen Höhen,
wobei die Abstände regulär oder nicht regulär sein können, und
zwar bei dem jeweiligen Balken.
Die innere Klammer 10 nach Fig. 4 ist ein profiliertes Ele
ment mit einem Querschnitt im wesentlichen in Form eines C
oder U, wobei die genauen Abmessungen der Klammer denjenigen
des Raums angepaßt sind, der frei zwischen dem Querschnitt der
vertikalen Balken 2 und dem Gitter 6 vorliegt. Dieses Element
weist eine Basis 11 auf und zwei Flügel 12, 13. Es wird in das
Innere eines vertikalen Balkens eingesetzt, und zwar in den
Raum, der frei gelassen bleibt. Der Boden 3 des Balkens und
der Boden 11 der Klammer sind parallel. Vorzugsweise wird
sandwichartig der Flügel 9 des Gitters 6 dazwischen einge
schlossen. Der Flügel 12 der Klammer, deren Außenfläche in der
Nähe ihres freien Endes vorgesehen ist, hat wenigstens eine
Spitze 14, die vorspringt und die in Richtung zum Gitter 6
weist. Jede Spitze dringt in ein Feld 7 des Gitters ein. Das
freie Ende des Flügels 13 der Klammer legt sich längs des
Anschlags an, der von der Seite 4b des Flügels 5b des vertika
len Balkens 2 gebildet wird.
Fig. 5 zeigt schematisch eine zweite Ausführungsform eines
einbruchhemmenden Schirms nach der vorliegenden Erfindung. Bei
dieser Ausführungsform ist wenigstens einer der vertikalen
Balken ein Verbindungsbalken 15. Er kann aus einem einzigen
vertikalen Balken geformt werden und dieser ist H-förmig pro
filiert, oder auch auf einem Paar von vertikalen Balken, die
im Querschnitt C-förmig oder U-förmig profiliert sind, und die
längs ihrer Basen aneinanderliegen, um ein einheitliches
H-Profil auszubilden. Dieser Verbindungsbalken hat eine Basis
mit zwei Flächen 16a und 16b, die in dem betreffenden Balken
zwei Aufnahmen ausbilden, die sich beidseits der Basis er
strecken und von denen jede der benachbarten Flächen 17a und
17b sich senkrecht zur Basis erstreckt. Sie sind um einen
Winkel von etwa 90° zum Inneren des Balkens gebogen, um einen
Flügel 18a bzw. 18b auszubilden.
Bei dieser Ausführungsform hat der Schirm wenigstens zwei
Gitter 6a und 6b, die jeweils im Inneren der entsprechenden
Aufnahme angeordnet sind, und zwar ein Gitter in der Verlänge
rung des anderen.
Jedes der Gitter kann an seinen Enden auch einen Flügel 9
aufweisen, der in der Montageposition am Boden der entspre
chenden Aufnahme anliegt. Jedes Gitter kann vorzugsweise in
Kontakt mit diesem vertikalen Ende am Flügel 18a oder 18b des
entsprechenden vertikalen Balkens kommen.
Bei dieser Ausführungsform sind die Gitter 6a und 6b in der
Montageposition mit Hilfe einer Verbindungsklammer 19 gehal
ten, die sich an der Außenseite des Verbindungsbalkens befin
det und teilweise an den Seiten 17a und 17b des Balkens. Dies
erfolgt an den Enden, die sich im Inneren des Verbindungsbal
kens 15 befinden. Es können natürlich auch mehrere Verbin
dungsklammern vorgesehen sein, die sich dann längs des Ver
bindungsbalkens erstrecken, beispielsweise sind sie an der
Basis und am oberen Ende des Balkens vorgesehen, und auch über
die Länge verteilt in gleichen oder unterschiedlichen Abstän
den.
Die Verbindungsklammer 19 nach Fig. 6 kann eine elastische
Platte sein, beispielsweise eine Platte oder ein Plättchen aus
Federstahl, wobei die genauen Abmessungen der Platte an dieje
nigen der Verbindungsbalken und der Felder der hier verwende
ten Gitter angepaßt sind. Dieses Element weist in der Montage
position ein Mittelteil 20 auf, das im wesentlichen eben ist
und in dessen Verlängerung zwei Flügel 21a und 21b vorgesehen
sind. Jedes der freien Enden der Flügel greift in ein Feld des
Gitters ein, das sich ihm benachbart befindet. Der Mittelteil
kann mit einem oder mehreren Löchern 22 versehen sein, die die
Endmontage erleichtern.
Fig. 1 zeigt, daß der Mittelteil 20 der Verbindungsklammer 19
im wesentlichen eben ist und sandwichartig über wenigstens
einen Teil seiner Länge von der Fläche 17a und 17b des Ver
bindungsbalkens eingefaßt ist, bzw. von den Seitenflächen 4b
der beiden benachbarten vertikalen Balken 2 einerseits und der
Außenplatte 1b andererseits. Diese Baueinheit wird stabili
siert, beispielsweise durch Verschrauben.
Fig. 7 zeigt schematisch eine andere Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen, einbruchhemmenden Schirms, der vorzugsweise
am Anfang oder am Ende einer Wand eingesetzt wird. Bei dieser
Ausführungsform hat der vertikale Balken einen C- oder U-för
migen Querschnitt. Das Gitter 6, das sich im Inneren des Bal
kens befindet, wie dies schon vorher beschrieben wurde, wird
an Ort und Stelle durch eine Außenklammer 23 gehalten, die
sich an der Außenseite des vertikalen Balkens 2 befindet. Es
können auch mehrere äußere Halteklammern über die Länge eines
vertikalen Balkens verteilt angeordnet sein, beispielsweise an
der Basis und am oberen Ende des Balkens, und auch in bestimm
ten Abständen, die gleichbleibend oder auch verschieden sein
können, und zwar über die Länge des Balkens verteilt angeord
net.
Die Außenklammer kann durch ein elastisches Blatt realisiert
werden, beispielsweise aus Federstahl. Die Abmessungen der
Klammer sind an diejenigen der vertikalen Balken und an die
Felder der hier verwendeten Gitter angepaßt. Die Klammer be
steht aus einem im wesentlichen ebenen Teil 24, das an einem
Ende durch einen Flügel 25 verlängert ist. In der Montageposi
tion legt sich der Teil 24 der Klammer an die Fläche 4b des
vertikalen Balkens an, während das freie Ende des Flügels 25
in ein benachbart angeordnetes Feld des Gitters eingreift.
Die Außenklammer 23 kann auch aus der Verbindungsklammer 19
durch ein einfaches Abschneiden des Mittelteils 20 von der
Verbindungsklammer 19 hergestellt werden, vorzugsweise längs
der Symmetrieachse, wenn diese besteht.
Das Gitter aus Streckmetall oder auch die Gitter aus Streckme
tall, die bei der vorliegenden Erfindung verwendet werden,
werden vorzugsweise aus Stahlblech hergestellt. Das Gitter hat
mehrere Felder, wie erwähnt. Jedes Feld 7 kann eine beliebige
geometrische Form haben, sofern die Dicke e und die Breite 1
der Stege des Gitters größer als 1 mm sind und sofern das Feld
eine kurze Diagonale hat, deren Länge kleiner oder gleich 40 mm
ist. Die geometrische Form ist vorzugsweise eine übliche
Form, beispielsweise ein Sechseck oder ein Rhombus. Das Feld
kann gerippt sein, geschuppt sein oder auch flach.
In Fig. 2 ist schematisch ein derartiges Gitterfeld gezeigt,
das aus Streckmetall hergestellt worden ist. Das Feld hat eine
lange Diagonale L1, eine kurze Diagonale L2; der Steg hat eine
Breite 1 und eine Dicke e.
Die lange Diagonale L1 kann bis 115 mm lang sein. Sie hat
vorzugsweise eine Abmessung kleiner oder gleich 60 mm. Für
eine gute Wirksamkeit hat das Gitter eine kurze Diagonale
kleiner oder gleich 25 mm. Die lange Diagonale des Feldes ist
vorzugsweise kleiner oder gleich 45 mm.
Die Dicke e und/oder die Breite 1 des Steges 8 sind vorzugs
weise größer oder gleich 3 mm. Dadurch wird der Wirkungsgrad
des Gitters verbessert.
Die Außenplatten sind vorzugsweise Gipsplatten.
Ein Vorteil des einbruchhemmenden Schirms nach der Erfindung
besteht darin, daß Wandelemente oder auch Wände daraus kon
struiert werden können, die einbruchhemmend oder einbruchsi
cher sind, und zwar bei einer nominalen Standarddicke, die
also nicht abgeändert ist, wobei die Außenplatten vom Gitter
beabstandet angeordnet sind. Die akustischen Eigenschaften
werden also nicht abgeändert und es ist möglich, in das Innere
des Wandelements, und zwar in den Leerraum, der zwischen dem
Gitter und den Außenplatten freigelassen bleibt, je nach den
jeweiligen Anforderungen thermisches Isoliermaterial oder
dergleichen einzugeben.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 ist beispielsweise eine
Isoliermatte aus Mineralfasern in den Leerraum der Konstruk
tion eingegeben, der einerseits von der Außenplatte 1a und dem
Gitter 6 begrenzt wird und andererseits von den vertikalen
Balken 2a und 2b. Wenn eine derartige Matte vorgesehen ist,
können die Klammern 10 bzw. 23 überflüssig werden. Die Matte
hält nämlich das Gitter in Position. Die Verbindungsklammer 19
ist aber vorzugsweise immer noch vorgesehen.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 8 kann das Gitter 6 durch
einen oder mehrere der Außenklammern oder Innenklammern an Ort
und Stelle gehalten werden, insbesondere durch zeichnerisch
nicht dargestellte Verbindungsklammern. In den Leerraum der
Konstruktion und beabstandet vom Gitter 6 ist hier ein zusätz
licher, vertikaler, profilierter Balken 2c vorgesehen. Der
Balken hat eine erste Seite, an der die Außenplatte 1a befe
stigt ist, und eine zweite Seite, die zum Inneren der Wand
weist. Die profilierten vertikalen Balken 2a und 2b, die beid
seits des Balkens 2c angeordnet sind, haben jeweils eine erste
Seite in Kontakt mit der Außenplatte 1b und eine zweite Seite,
die zum Inneren der Wand weist. Das Gitter 6 befindet sich im
Inneren der vertikalen Balken 2a und 2b und benachbart der
zweiten Seite dieser Balken, wie vorstehend erläutert. Eine
Isoliermatte 26 nimmt den Raum ein, der zwischen der ersten
Seite des Balkens 2a und 2b und der Außenplatte 1a einerseits
freigelassen ist, und andererseits den freien Raum zwischen
der zweiten Seite des Balkens 2c und dem Gitter 6.
Bei einer Ausführungsform einer Wand mit sogenannten losen
Außenplatten ist es möglich, ein zweites einbruchhemmendes
Gitter parallel zum Gitter 6 und davon beabstandet vorzusehen.
Dieses zweite Gitter ist zeichnerisch nicht dargestellt. Das
zweite Gitter wird im Inneren eines Paars vertikaler, profi
lierter, zusätzlicher Balken angeordnet, die einander gegen
überliegend vorgesehen sind. Der Balken 2c ist hierzu eine
Achse und an den Balken ist die Außenplatte 1a befestigt. Das
zweite Gitter kann mit Hilfe von inneren oder äußeren Halte
klammern befestigt werden, insbesondere von Verbindungsklam
mern. Die äußeren Klammern oder die Verbindungsklammern werden
sandwichartig zwischen den Seiten der vertikalen Balken und
der Außenplatte angeordnet.
Fig. 9 schließlich zeigt ein Wandelement, wobei ein Winkel
ausgebildet wird.
Bei dieser Ausführungsform hat eine erste Baueinheit wenig
stens ein Paar Außenplatten 1a und 1b, einen profilierten
vertikalen Balken 2a und ein Gitter 6a, wie in Fig. 1 ge
zeigt. Eine zweite Baueinheit weist ebenfalls wenigstens ein
Paar Außenplatten 1c und 1d auf, weiterhin einen vertikalen,
profilierten Balken 2c und ein Gitter 6c, ebenfalls angeordnet
wie vorstehend unter Bezugnahme auf Fig. 1 erläutert. Die
Außenplatte 1c der zweiten Baueinheit befindet sich rechtwin
kelig zu den Außenplatten 1a und 1b der ersten Baueinheit und
benachbart dem Boden des vertikalen Balkens 2a, an dem sie
befestigt ist. Die Außenplatte 1d der zweiten Baueinheit be
rührt die Außenplatte 1a der ersten Baueinheit und bildet
damit den Innenwinkel der Verbindung aus, während die Außen
platte 1c der zweiten Baueinheit das Ende der Platte 1b der
ersten Baueinheit berührt, um damit den Außenwinkel der Ver
bindung auszubilden. Der Boden des vertikalen Balkens 2c, die
Außenplatte 1a und die Seite des vertikalen Balkens 2a, die
zur erwähnten Platte weist, sind fest miteinander verbunden,
beispielsweise durch Schrauben.
Jede der beiden Baueinheiten kann zusätzlich eine oder mehrere
innere oder vorzugsweise äußere Halteklammern 23a und 23c
und/oder eine Isoliermatte aufweisen. Jede der äußeren Halte
klammern wird daher sandwichartig zwischen der betreffenden
Seite des vertikalen Balkens und der entsprechenden Außenplat
te gehalten.
Dem Fachmann ist es auch möglich, einbruchhemmende Wandelemen
te zu konstruieren, die wenigstens einen T-förmigen Anschluß
ausbilden.
Der Fachmann kann auch einbruchhemmende Wände oder Wandelemen
te konstruieren, die unterschiedliche Typen von Verbindungen
oder Anschlüssen haben, mit oder ohne Isoliermaterial und mit
oder ohne Halteklammern.
Die Wände mit den Außenplatten haben üblicherweise oben eine
erste Schiene und unten eine zweite Schiene. Die Schienen
verlaufen horizontal und in den Schienen werden vertikale
profilierte Balken eingeschlossen. Die Schienen können auch
bei den erfindungsgemäß konstruierten Wandelemente vorgesehen
sein.
Claims (26)
1. Einbruchhemmender Schirm,
gekennzeichnet durch
ein Gitter (6) aus Streckmetall mit mehreren Feldern,
wobei die Dicke (e) und die Breite der Stege (1) größer
oder gleich 1 mm sind, wobei jedes Feld (7) eine kurze
Diagonale hat, die kleiner oder gleich 40 mm ist, und
wobei das Gitter in der Montagelage im Inneren eines
Paars vertikaler, profilierter Balken (2a, 2b) angeordnet
werden kann, die im Querschnitt ein C-Profil, ein U-Pro
fil oder ein H-Profil haben, und die einander gegenüber
liegend angeordnet sind.
2. Einbruchhemmender Schirm nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß beide vertikalen Enden des Gitters (6) in dieselbe
Richtung um etwa 90° abgebogen sind und zwei Flügel (9a,
9b) ausbilden, die zueinander parallel sind, und daß
jeder der Flügel in der Montageposition am Boden (3) des
betreffenden Profilstücks anliegt.
3. Einbruchhemmender Schirm nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gitter (6) in der Montageposition mit seinen
Enden an dem Flügel (5) des betreffenden vertikalen Bal
kens anliegt.
4. Einbruchhemmender Schirm nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gitter (6) in der Montageposition an seinen bei
den Enden mit Hilfe von wenigstens einer Halteklammer an
dem betreffenden vertikalen Balken (2) gehalten ist.
5. Einbruchhemmender Schirm nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Halteklammer als innere Halteklammer (10) ausge
bildet ist, die in den Balken eingeführt ist, die als
Profilstück mit einem Querschnitt im wesentlichen in Form
eines C oder eines U ausgebildet ist, dessen Basis (11)
sich parallel zum Boden des betreffenden vertikalen Bal
kens (2) erstreckt, von dem einer der Flügel (12) zum
Gitter (6) gerichtet ist, und die an der Außenseite,
benachbart dem freien Ende, wenigstens eine Spitze (14)
hat, die vorspringt, wobei jede der Spitzen in ein Feld
(7) des Gitters eindringt, wobei der andere Flügel (13)
mit seinem freien Ende längs des Anschlags anliegt, der
von der Seite (4b) und dem Flügel (5b) des vertikalen
Balkens (2) gebildet wird.
6. Einbruchhemmender Schirm nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Halteklammer als Außenklammer (23) ausgebildet
ist, die aus einem im wesentlichen ebenen Teil (24) ge
bildet ist, das an einem seiner Enden durch einen Flügel
(25) verlängert ist, wobei dieser Teil (24) der Außen
klammer in Kontakt mit der Seite (4b) des vertikalen
Balkens kommt, während das freie Ende des Flügels (25) in
ein benachbartes Feld des Gitters eingreift.
7. Einbruchhemmender Schirm nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die äußere Halteklammer (23) eine elastische Platte
ist, vorzugsweise aus Federstahl.
8. Einbruchhemmender Schirm nach einem der vorhergehenden
Patentansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß er in der Montageposition wenigstens einen vertikalen
Verbindungsbalken (15) aufweist, wenigstens ein zweites
Gitter (6b), das sich im Inneren der betreffenen Fläche
des Balkens befindet, und zwar im wesentlichen in der
Verlängerung des ersten Gitters (6a), sowie wenigstens
eine Verbindungsklammer (19), deren Mittelteil (20) im
wesentlichen eben ist und an der äußeren Seitenfläche des
vertikalen Balkens anliegt, wobei die Flügel (21a, 21b)
der Klammer mit ihren freien Enden in ein benachbartes
Feld des Gitters eingreifen.
9. Einbruchhemmender Schirm nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsklammer (19) als elastisches Plättchen
ausgebildet ist, vorzugsweise aus Federstahl.
10. Einbruchhemmender Schirm nach einem der vorhergehenden
Patentansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß alle Felder (7) des Gitters (6) oder der Gitter (6)
eine diagonale Länge (L1) haben, die kürzer oder gleich
115 mm ist, und vorzugsweise kürzer oder gleich 60 mm.
11. Einbruchhemmender Schirm nach einem der vorhergehenden
Patentansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß alle Felder (7) des Gitters (6) oder der Gitter (6)
eine kurze Diagonale (L2) haben, die kleiner oder gleich
25 mm lang ist.
12. Einbruchhemmender Schirm nach einem der vorhergehenden
Patentansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Feld (7) des Gitters (6) oder der Gitter (6)
Stege (8) haben, deren Dicke (e) und/oder deren Breite
(1) größer oder gleich 3 mm sind.
13. Einbruchhemmendes Wandelement,
gekennzeichnet durch
- a) wenigstens ein Paar Außenplatten (1a, 1b), die par allel zueinander und einander gegenüberliegend an geordnet sind,
- b) mehrere vertikale Balken (2a, 2b), die C-förmig, U-förmig oder H-förmig profiliert sind, und die je weils einen Boden (3) und ein Paar Seitenflächen (4a, 4b) aufweisen, die sich im wesentlichen recht winkelig zum Boden (3) erstrecken, und die alle beide in dieselbe Richtung weisen, und durch
- c) wenigstens ein Gitter (6) aus Streckmetall, das eine Vielzahl von Feldern aufweist, wobei die Dicke (e) und die Breite (1) der Stege der Felder größer oder gleich 1 mm sind, und wobei jedes Feld (7) eine kurze Diagonale mit einer Länge von kleiner oder gleich 40 mm hat,
wobei das Gitter (6) sich im Inneren der profilierten
vertikalen Balken (2a, 2b) befindet und wobei die Außen
platten auf den Außenflächen der Seiten der Balken befe
stigt sind.
14. Einbruchhemmendes Wandelement nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß beide vertikalen Enden des Gitters (6) um einen Win
kel von etwa 90° in dieselbe Richtung abgebogen sind, so
daß zwei Flügel (9a, 9b) ausgebildet werden, die zuein
ander parallel verlaufen, wobei jeder der so gebildeten
Flügel in der Montagelage sich auf dem Boden (3) des
entsprechenden Profilstücks abstützt.
15. Einbruchhemmendes Wandelement nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede der Seiten (4a, 4b) der vertikalen Balken (2) um
einen Winkel von etwa 90° zum Inneren des Profils abgebo
gen ist, um einen Flügel auszubilden (5a, 5b), und daß
das Gitter (6) sich mit seinen vertikalen Enden an demje
nigen Flügel (5b) des vertikalen Balkens anlegt, der ihm
entspricht.
16. Einbruchhemmendes Wandelement nach einem der Patentan
sprüche 13-15,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gitter (6) mit seinen beiden Enden in dem betref
fenden vertikalen Balken (2) gehalten ist, und zwar mit
Hilfe von wenigstens einer Halteklammer.
17. Einbruchhemmendes Wandelement nach Patentanspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Halteklammer eine innere Halteklammer (10) ist,
die in den Balken eingeführt ist, und die aus einem Pro
fil mit einem Querschnitt geformt ist, der im wesentli
chen C-förmig oder U-förmig ist, dessen Boden (11) par
allel zum Boden des entsprechenden vertikalen Balkens (2)
angeordnet ist, von denen ein Flügel (12) zum Gitter (6)
weist, und auf seiner Außenfläche benachbart dem freien
Ende wenigstens eine Spitze (14) aufweist, die vor
springt, wobei jede der Spitzen in ein Feld (7) des Git
ters eingreift, von dem der andere Flügel (13) sich daran
anlegt, und zwar mit seinem freien Ende längs des An
schlags, der von der Fläche (4b) und dem Flügel (5b) des
vertikalen Balkens (2) gebildet wird.
18. Einbruchhemmendes Wandelement nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Halteklammer eine äußere Halteklammer (23) ist,
die durch einen im wesentlichen ebenen Teil (24) gebildet
wird, der an einem seiner Enden durch einen Flügel (25)
in der Montageposition verlängert ist, wobei der Teil
(24) der äußeren Klammer sich an die Fläche (4b) des
vertikalen Balkens anlegt, während das freie Ende des
Flügels (25) in ein ihm benachbartes Feld des Gitters
eingreift.
19. Einbruchhemmendes Wandelement nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die äußere Klammer (23) ein elastisches Blatt ist,
vorzugsweise aus Federstahl.
20. Einbruchhemmendes Wandelement nach einem der Ansprüche 13-19,
dadurch gekennzeichnet,
daß es die folgenden Teile aufweist:
- a) wenigstens einen vertikalen Verbindungsbalken (15)
- b) wenigstens ein zweites Gitter (6b), das im Inneren der Fläche des Balkens angeordnet ist, das dem Git ter entspricht, und im wesentlichen in der Verlänge rung des ersten Gitters (6a), und daß
- c) wenigstens eine Verbindungsklammer vorgesehen ist, deren Mittelteil im wesentlichen eben ist und sich an die seitliche Außenfläche des vertikalen Balkens anlegt, und von dem beide Flügel (21a, 21b) mit ihren freien Enden in ein Feld des Gitters eingrei fen, das ihnen benachbart ist.
21. Einbruchhemmendes Wandelement nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsklammer (19) aus einem elastischen
Blatt besteht, vorzugsweise aus Federstahl.
22. Einbruchhemmendes Wandelement nach einem der Ansprüche 13-21,
dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Feld (7) des Gitters (6) oder der Gitter (6)
eine lange Diagonale (L1) aufweisen, deren Abmessung
kleiner oder gleich 115 mm ist, und vorzugsweise kleiner
oder gleich als 60 mm.
23. Einbruchhemmendes Wandelement nach einem der Patentan
sprüche 13-22,
dadurch gekennzeichnet ,
daß jedes Feld (7) des Gitters (6) oder der Gitter (6)
eine kurze Diagonale (L2) aufweisen, deren Länger kleiner
oder gleich 25 mm ist.
24. Einbruchhemmendes Wandelement nach einem der Ansprüche 13-23,
dadurch gekennzeichnete
daß jedes Feld (7) des Gitters (6) oder der Gitter (6)
Stege (8) haben, deren Dicke (e) und/oder deren Breite
(1) größer oder gleich 3 mm ist.
25. Einbruchhemmendes Wandelement nach einem der Patentan
sprüche 13-24,
dadurch gekennzeichnete
daß die Außenplatten aus Gipsplatten bestehen.
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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FR9313089A FR2711697B1 (fr) | 1993-10-28 | 1993-10-28 | Ecran anti-effraction pour élément de cloison, élément de cloison et cloison anti-effraction. |
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Date | Code | Title | Description |
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8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: LAFARGE PLATRES, L ISLE-SUR-SORGUE, FR |
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8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |