DE3724575A1 - Einrichtung zur schlupfsteuerung an einem kraftfahrzeug - Google Patents
Einrichtung zur schlupfsteuerung an einem kraftfahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Schlupfsteuerung
an einem Kraftfahrzeug und insbesondere eine
solche Einrichtung zur Schlupfsteuerung, durch die ein
übermäßiges Durchrutschen oder Durchdrehen von Antriebsrädern
auf einer Fahrbahn durch Steuerung des diesen
Antriebsrädern zugeführten Drehmoments verhindert wird.
Die Verhinderung eines übermäßigen Durchrutschens oder
Durchdrehens der angetriebenen Räder eines Kraftfahrzeuges
auf einer Fahrbahn ist sowohl vom Standpunkt der
Sicherheit als auch vom Standpunkt des Fahrverhaltens,
nämlich der Übertragung der Antriebskraft auf die Fahrbahn,
von wesentlicher Bedeutung. Sie kann durch Verringerung
des den Antriebsrädern zugeführten Drehmoments
erreicht werden, da dieses Drehmoment die Ursache für
den übermäßigen Schlupf bzw. das Durchdrehen ist.
Schlupf-Steuersysteme dieser Art sind bereits in der
JP-OS 16948/1983 (entsprechend US-PS 44 84 280)
und der JP-OS 56662/1985 (entsprechend US-PS
45 83 611) beschrieben. Bei diesen beiden Steuersystemen
kommt in jedem Fall eine Technik zum Einsatz, gemäß der
die Bremskraft der Bremse an den Antriebsrädern zur
Wirkung gebracht wird und das vom Motor abgegebene Drehmoment
selbst ebenfalls verringert wird, um das den
Antriebsrädern zugeführte Drehmoment zu reduzieren.
Im einzelnen beschreibt hierzu die JP-OS 16948/1983 ein
System, in dessen Rahmen die Abbremsung der Antriebsräder
nur dann erfolgt, wenn die Antriebsräder nur in geringem
Ausmaß durchrutschen, während das vom Motor abgegebene
Drehmoment zusätzlich zur Abbremsung der Antriebsräder
dann verringert wird, wenn die Antriebsräder in starkem
Maße durchdrehen. Die JP-OS 56662/1985 beschreibt ein System,
bei dem nur dasjenige Antriebsrad der beiden Antriebsräder
abgebremst wird, an dem - im Vergleich zum anderen Antriebsrad
- der größere Schlupf auftritt, jedoch bei
Auftreten eines starken Schlupfes an beiden Antriebsrädern
auch beide Antriebsräder abgebremst werden und
zusätzlich das Motordrehmoment verringert wird. Diese
Steuersysteme nach dem Stand der Technik gemäß den beiden
JP-Offenlegungsschriften sehen deshalb eine Abbremsung
der Antriebsräder mittels der Bremse in erster Linie vor,
während die Verringerung des Motordrehmoments erst in
zweiter Linie zur Anwendung kommt.
Die JP-OS 16948/1983 beschreibt weiterhin ein Beispiel
für die Schlupfsteuerung, die an dem Antriebsrad an der
Kurvenaußenseite bei der Kurvenfahrt durchgeführt wird.
Wenn das Fahrzeug um eine Kurve fährt, nimmt die Radlast
an dem Antriebsrad auf der Kurveninnenseite ab, während
das auf das Antriebsrad an der Kurvenaußenseite aufgebrachte
Drehmoment aufgrund der Wirkung des Differentialgetriebes
zunimmt, wodurch auch der Schlupf oder das Durchdrehen
des Antriebsrades auf der Kurvenaußenseite stärker wird.
Weiterhin wird in der JP-OS beschrieben, daß ein Sollwert
bei der Schlupfsteuerung im Sinne einer Verkleinerung
geändert wird, wenn die Geschwindigkeit bei der Kurvenfahrt
höher ist.
Wie vorstehend angegeben, besteht die Aufgabe darin, bei
der Steuerung des Schlupfes des Antriebsrades den Sollwert
so festzulegen, daß dieser bestimmte Sollwert letztendlich
auch erreicht wird. Insbesondere ist dabei zu berücksichtigen,
daß die Anforderungen an die Fähigkeit des Antriebsrades
zur Fahrtrichtungshaltung auf einer gegebenen Fahrbahn sich
mit dem Fahrzustand des Fahrzeuges ändern können, so daß
in dieser Hinsicht Vorkehrungen getroffen werden müssen.
In Zusammenhang mit den Anforderungen an die Fähigkeit des
Antriebsrades zur Fahrtrichtungshaltung spielen die Haftkräfte
des Reifens auf einer gegebenen Fahrbahn in Längs-
oder Antriebsrichtung sowie die Haftkräfte in Quer- oder
Seitenrichtung bezüglich des Fahrzeugaufbaues eine Rolle.
Die Haft- oder Umfangskraft des Reifens auf der Fahrbahnoberfläche
in Längsrichtung (nachfolgend nur als Haft- oder
Umfangskraft bezeichnet, falls nicht ausdrücklich anders
angegeben) nimmt zunächst mit größer werdendem Schlupf
zu, wird dann aber nach Überschreiten eines bestimmten
Maximalwertes mit weiter zunehmendem Schlupf oder Durchdrehen
des Antriebsrades wieder kleiner. Die Haftkraft
des Reifens auf der Fahrbahnoberfläche in Querrichtung
(nachfolgend lediglich als Radseitenkraft bezeichnet, wenn
nicht ausdrücklich anders angegeben) wird kleiner mit
zunehmendem Schlupf des Antriebsrades. Für eine Schlupfsteuerung
ist es deshalb erwünscht, den Sollwert für den
Schlupf des Antriebsrades in einem Bereich festzusetzen,
der nicht über den Punkt hinausreicht, an welchem die
Umfangskraft ein Maximum wird, um hierdurch eine hinreichende
Radseitenkraft aufrecht zu erhalten.
An sich ist eine größere Umfangskraft erwünscht, um
einen hinreichenden Vortrieb zu gewährleisten, insbesondere
bei der Beschleunigung des Fahrzeuges. Somit wird
vorzugsweise der Sollwert möglichst groß angesetzt. Andererseits
ist im Sinne einer Gewährleistung ausreichender
Fahrstabilität eine große Radseitenkraft vorzuziehen.
Dies spricht dafür, den Sollwert möglicherweise niedriger
anzusetzen.
Die Größe der Umfangskraft und der Radseitenkraft ändert
sich jeweils mit dem Ausmaß des Schlupfes des Antriebsrades
gegenüber der Fahrbahn, d. h. mit dem Reibkoeffizient
zwischen Antriebsrad und Fahrbahn, selbst wenn der Fahrzustand
im übrigen unverändert ist. Somit wird der Schlupf
des Antriebsrades durch Faktoren beeinflußt, beispielsweise
durch unterschiedliche Fahrbahnzustände. Diese
können vorliegen, wenn die Fahrbahn gepflastert, ungepflastert,
asphaltiert, trocken oder naß oder mit Glatteis
bedeckt ist. Weitere Unterschiede ergeben sich bezüglich
der Reifen, nämlich ob normale Reifen, Winterreifen oder
gar Spikereifen zum Einsatz kommen. Andererseits gibt
es Fälle, in denen unabhängig vom Fahrzustand des Fahrzeuges
selbst bei gleichem Schlupfausmaß insbesondere die Radseitenkraft
oder die Umfangskraft gefragt ist. Ersteres
ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Fahrzeug um
eine Kurve fährt; letzteres gilt beispielsweise bei
Geradeausfahrt und insbesondere zum Zeitpunkt einer Beschleunigung
des Fahrzeuges.
Aus dem vorstehenden ergibt sich somit, daß die Festlegung
des Schlupfes am angetriebenen Rad auf einen bestimmten
Sollwert bedeutet, daß die Umfangskraft und die Radseitenkraft
in einem Verhältnis zueinander abgestimmt sein müssen,
das dem Sollwert entspricht. Demzufolge ist es unmöglich,
bei Festlegung des Sollwertes auf einen konstanten Wert,
den unterschiedlichen Anforderungen an die Fahrtrichtungshaltung
zu entsprechen.
Die unterschiedlichen Eigenschaften des Antriebsrades
zur Fahrtrichtungshaltung werden beispielsweise bei der
Kurvenfahrt, der Geradeausfahrt, bei normalem Fahrbetrieb
und bei der Beschleunigung herangezogen. Bei der Kurvenfahrt
ist in erster Linie eine große Radseitenkraft gefordert,
während bei der Geradeausfahrt eine große Umfangskraft
notwendig ist. Weiterhin ist bei normalem Fahrzustand im
Sinn einer hinreichenden Fahrstabilität des Fahrzeuges
eine große Radseitenkraft erforderlich, während zum
Zeitpunkt der Beschleunigung eine große Umfangskraft
benötigt wird.
Eine weitere Aufgabe ist darin zu sehen, wie der Sollwert
für das Schlupfausmaß des Antriebsrades beim Einsetzen
der Schlupfsteuerung festzulegen ist, d. h. wie der Anfangswert
aussieht. Wenn der Anfangswert der Schlupfsteuerung
auf einen bestimmten Wert festgelegt ist und anschließend
allmählich bis zur Erreichung eines bestimmten Sollwerts
für die Schlupfsteuerung geändert wird, dauert es längere
Zeit, bis der Sollwert einen Optimalwert erreicht. Wird
beispielsweise der Anfangswert so klein festgesetzt, daß
das Ausmaß des Schlupfes am Antriebsrad klein ist, dann
erhält man keine hinreichende Beschleunigung in der Anfangsphase
der Schlupfsteuerung, wenn das Fahrzeug sich auf
einer in gutem Zustand befindlichen Fahrbahn bewegt.
Wird umgekehrt der Anfangswert mit Rücksicht auf eine
notwendige Beschleunigung groß festgesetzt, dann besteht
aufgrund des zugelassenen großen Schlupfes in der Anfangsphase
der Schlupfsteuerung die Wahrscheinlichkeit, daß
das Antriebsrad beim Fahren auf einer schlechten Fahrbahn
durchdreht. Dies bringt auch ein Problem bezüglich der
Fahrstabilität des Fahrzeuges mit sich.
Der Erfindung liegt die Hauptaufgabe zugrunde, eine Einrichtung
zur Schlupfsteuerung eines Fahrzeuges zu schaffen,
die in der Lage ist, das Ausmaß des Schlupfes oder Durchdrehens
des Antriebsrades auf einen bestimmten Wert so
einzustellen, daß den Erfordernissen bezüglich der Fahrtrichtungshaltung
des Antriebsrades auf der Fahrbahn
Rechnung getragen wird.
Weitere Teilaufgaben der Erfindung bestehen in folgendem:
Die Fahrstabilität des Fahrzeuges soll bei der Kurvenfahrt
gewährleistet sein, jedoch zugleich soll bei Geradeausfahrt
ein hinreichender Vortrieb erzielt werden. Weiterhin
soll bei ausreichender Beschleunigungsfähigkeit im Fall
eines Beschleunigungsbedarfes wiederum die Fahrstabilität
des Fahrzeuges bei normalem Fahrbetrieb nicht beeinträchtigt
sein. Außerdem ist erwünscht, daß zu Beginn der Schlupfsteuerung
bereits ein Sollwert für die Schlupfsteuerung
durch die Einrichtung festgesetzt wird, der von Anfang
an einen Optimalwert darstellt.
Erfindungsgemäß wird die genannte Hauptaufgabe gelöst
durch die Merkmale gemäß dem Patentanspruch1.
Die erfindungsgemäße Einrichtung zur Schlupfsteuerung sieht
somit vor, daß während der Schlupfsteuerung ein Sollwert
für die Schlupfsteuerung verändert wird, um den unterschiedlichen
Anforderungen bezüglich der Fahrtrichtungshaltung
des Antriebsrades auf der Fahrbahn Rechnung zu
tragen. Wie zusammengefaßt aus dem Blockdiagramm in Fig. 29
hervorgeht, weist die Einrichtung zunächst eine Einrichtung
zur Einstellung des Drehmoments auf, das dem Antriebsrad
übertragen werden soll. Weiterhin sind ein Schlupfdetektor,
durch den der Schlupfzustand des Antriebsrades auf der
Fahrbahn ermittelt wird, sowie Mittel zur Steuerung der
Einrichtung zur Einstellung des Drehmoments vorgesehen,
welche das Ausmaß des am Antriebsrad auftretenden Schlupfes
auf den vorbestimmten Sollwert zu bringen gestatten, sobald
ein Ausgangssignal des Schlupfdetektors vorliegt.
Weiterhin ist eine Einrichtung zur Änderung des Sollwertes
vorgesehen, durch die während der Durchführung der Schlupfsteuerung
in Abhängigkeit von der jeweiligen Anforderung
an die Fahrtrichtungshaltung durch das Antriebsrad, die
durch eine Beeinflussungs- oder Instruktionseinrichtung
mitgeteilt wird, der Sollwert abgeändert wird.
Im Sinne der Lösung der weiteren Teilaufgaben kann die
erfindungsgemäße Einrichtung weiterhin folgende bevorzugte
Ausgestaltungen erfahren: Die Beeinflussungs- oder
Instruktionseinrichtung, die die jeweiligen Anforderungen
für die Fahrtrichtungshaltung meldet, um den Sollwert
verändern zu können, ist so ausgelegt, daß sie bei einer
Kurvenfahrt eine entsprechende Weisung gibt, den Sollwert
zu verringern (d. h. die Radseitenkraft kleiner werden
zu lassen) gegenüber dem Zustand bei Geradeausfahrt.
Nach einer weiteren Ausgestaltung ist die Beeinflussungs-
oder Instruktionseinrichtung so ausgelegt, daß sie - ausgehend
von einem normalen Fahrbetrieb - bei Vorliegen
eines Beschleunigungsbedarfes eine Vergrößerung des
Sollwerts (d. h. eine Vergrößerung der Umfangskraft)
veranlaßt, wobei der Beschleunigungsbedarf aufgrund
einer Aktion des Fahrers ermittelt wird.
Nach einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Einrichtung sind Mittel zur Festlegung eines
Anfangswertes für den Sollwert zu Beginn der Schlupfsteuerung
vorgesehen, die mit einer weiteren Instruktionseinrichtung
in Beziehung stehen. Diese weitere Instruktionseinrichtung
liefert entsprechende Weisung an die Mittel
zur Festlegung des Anfangswertes in dem Sinne, daß dieser
Anfangswert in Abstimmung auf einen den Schlupf des
Antriebsrades beeinflussenden Faktor festgesetzt wird.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
anhand der beiliegenden Zeichnungen sowie aus
Unteransprüchen. In den Zeichnungen zeigt
Fig. 1 eine schematische Gesamtdarstellung einer Ausführungsform
nach der Erfindung;
Fig. 2 ein Schaltbild eines Steuer-Schaltkreises für
eine hydraulische Bremse;
Fig. 3 ein Blockdiagramm der Rückkopplungssteuerung
eines Drosselventils;
Fig. 4 ein Blockdiagramm der Rückkopplungssteuerung
einer Bremse;
Fig. 5 eine grafische Darstellung eines Steuerungsbeispiels
der Erfindung;
Fig. 6 bis 11 Flußdiagramme für ein Steuerungsbeispiel nach
der Erfindung;
Fig. 12 eine grafische Darstellung der Beziehung
zwischen der Öffnung der Drosselklappe und
dem Weg des Gaspedals, wenn keine Schlupfsteuerung
ausgeführt wird,
Fig. 13 eine grafische Darstellung der Beziehung der
Eingriffskraft des angetriebenen Rades und
der Radseitenkraft sowie der Beziehung
zwischen dem Schlupfverhältnis und dem
Reibungskoeffizient der Fahrbahn;
Fig. 14 eine grafische Darstellung von Korrekturwerten
zur Korrektur der Schlupfverhältnisse bei
Beginn der Schlupfsteuerung in Abhängigkeit
des Drehwinkels am Lenkrad;
Fig. 15 eine grafische Darstellung der optimalen
Drosselklappenöffnung entsprechend der
Maximalbeschleunigung während der Steuerung
in der Erholungsphase;
Fig. 16 eine grafische Darstellung der Beziehung
zwischen der Drosselklappenöffnung und dem
Schlupfverhältnis bei der Steuerung in der
Dämpfungs- oder Absorptionsphase;
Fig. 17 ein Schaubild als Beispiel für ein Kennfeld
zur Bestimmung eines Soll-Schlupfverhältnisses;
Fig. 18 eine Darstellung einer Ausführungsform eines
Handschalters zur Einstellung des Anfangswertes;
Fig. 19 eine grafische Darstellung von Beispielen für
Anfangswerte, die durch Einstellung des Handschalters
nach Fig. 18 erzielbar sind;
Fig. 20 eine grafische Darstellung, die ein Beispiel
für die automatische Festlegung der Anfangswerte
veranschaulicht;
Fig. 21 eine grafische Darstellung eines Steuerungsbeispieles
für den Fall, daß der Anfangswert
automatisch festgesetzt wird;
Fig. 22 eine grafische Darstellung eines Steuerungsbeispiels,
bei dem der Anfangswert von Hand
eingestellt wird;
Fig. 23 und 24 jeweils Kennlinien für Korrekturkoeffizienten
des Soll-Schlupfverhältnisses, die in Abhängigkeit
von einer Betätigung des Handschalters
herangezogen werden;
Fig. 25 den Verlauf eines Korrekturkoeffizienten in
Abhängigkeit vom Drehwinkel am Lenkrad;
Fig. 26 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels
für einen Modus-Wählschalter, der
zur Handauswahl des Soll-Schlupfverhältnisses
dient;
Fig. 27 den Verlauf eines Korrekturkoeffizienten des
Soll-Schlupfverhältnisses in Abhängigkeit vom
Beschleunigungsbedarf;
Fig. 28 ein Flußdiagramm für die Korrektur des Soll-
Schlupfverhältnisses, und
Fig. 29 ein Blockdiagramm, das die Grundanordnung der
erfindungsgemäßen Einrichtung wiedergibt.
Gemäß Fig. 1 weist ein Kraftfahrzeug 1 ein linkes und ein
rechtes Vorderrad 2 bzw. 3 auf, die als Antriebsräder
(angetriebene Räder) wirksam sind, sowie ein linkes und
ein rechtes Hinterrad 4 bzw. 5, die lediglich als nachlaufende
(nicht angetriebene) Räder wirken. Im Vorderteil
des Fahrzeuges 1 ist ein Motor 6 als Kraftquelle eingebaut,
dessen Drehmoment über eine Kupplung 7, ein Getriebe 8,
ein Differentialgetriebe 9 und durch eine rechte und linke
Antriebswelle 10 bzw. 11 auf die Vorderräder 2 bzw. 3 zum
Zwecke des Antriebes übertragen wird. Bei dem Fahrzeug
1 nach dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel handelt
es sich um ein sog. FF-Fahrzeug (Frontantrieb/Motor vorneliegend).
Die Laststeuerung des Motors 6, d. h. die Steuerung des
davon abgegebenen Drehmoments, erfolgt über eine Drosselklappe
13 in einem Luftansaugkanal 12. Bei dem Motor 6
handelt es sich um einen Benzinmotor, bei dem das erzeugte
Drehmoment sich in Abhängigkeit von der Ansaugluftmenge
ändert. Die Steuerung der Ansaugluftmenge kann durch die
Drosselklappe 13 erfolgen, wobei diese mittels einer
Drosselklappen-Betätigungsvorrichtung 14 elektromagnetisch
geöffnet oder geschlossen wird. Die Betätigungsvorrichtung
14 kann beispielsweise einen Gleichstrommotor, einen Schrittmotor
oder ein sonstiges geeignetes Element enthalten, das
elektromagnetisch oder durch Druckmedien, z. B. mittels eines
Hydraulikdruckes, steuerbar ist.
Die Räder 2 bis 5 sind jeweils mit einer Bremse 21, 22, 23
und 24 ausgestattet, von denen jede eine Scheibenbremse
sein kann. Die Scheibenbremse weist eine mit dem zugehörigen
Rad umlaufende Bremsscheibe 25 sowie einen Bremssattel
26 auf, der Bremsbacken enthält und mit einem Radbremszylinder
ausgestattet ist. Der Bremssattel 26 ist so
ausgelegt, daß er durch Anpressen der Bremsbacken an die
Bremsscheibe 25 eine Bremskraft entsprechend der Größe
des an dem Radbremszylinder anliegenden Bremsdruckes erzeugt.
Als Druckquelle zur Erzeugung des Bremsdruckes dient ein
Hauptbremszylinder 27, der von der Tandem-Bauweise sein
kann und zwei Auslaßöffnungen 27 a und 27 b aufweist. Von
der Auslaßöffnung 27 a aus verläuft eine Hauptbremsleitung
28, die sich zu Bremsleitungen 28 a und 28 b verzweigt.
Die Bremsleitung 28 a ist mit der Bremse 22, d. h. mit deren
Radbremszylinder, für das rechte Vorderrad verbunden, während
die Bremsleitung 28 b mit der Bremse 23 für das linke Hinterrad
in Verbindung steht. Eine Hauptbremsleitung 29 geht
von der Auslaßöffnung 27 b auf und verzweigt sich in Bremsleitungen
29 a und 29 b, von denen die Bremsleitung 29 a mit
der Bremse 21 für das linke Vorderrad und die Bremsleitung
29 b mit der Bremse 24 für das rechte Hinterrad verbunden
ist. Damit handelt es sich um ein sog. kreuzweises Zweikreis-
Bremssystem.
Als Einrichtung zur Steuerung der Bremskraft sind in den
Bremsleitungen 28 a und 29 a für die Bremsen 21 und 22 der
Vorderräder, die als Antriebsräder dienen, jeweils elektromagnetische
Drucksteuerventile 30, 31 zur Steuerung des
Hydraulikdruckes vorgesehen. Es versteht sich, daß der
im Hauptbremszylinder 27 erzeugte Bremsdruck in Abhängigkeit
von der mittels eines Bremspedales 32 erzeugten Druckkraft
veränderbar ist, die durch einen Fahrer D mittels des Fußes
aufgebracht wird.
Wie aus Fig. 2 hervorgeht, weist jedes der Drucksteuerventile
30, 31 einen Zylinder 31 und einen darin gleitend
verschiebbaren Kolben 42 auf. Der Kolben 42 unterteilt den
Zylinder 31 in eine volumenveränderliche Kammer 43 und in
eine Steuerkammer 44. Die volumenveränderliche Kammer 43
wirkt als Durchlaß für den vom Hauptbremszylinder 27 her
an den Bremsen 21 und 22 anliegenden Bremsdruck. Demzufolge
baut sich an den Bremsen 21 und 22 ein Bremsdruck in Abhängigkeit
von einer Veränderung des Volumens der volumenveränderlichen
Kammer 43 entsprechend der eingestellten
Verschiebeposition des Kolbens 42 auf und der dadurch
erzeugte Bremsdruck kann erhöht, erniedrigt oder konstant
gehalten werden.
Der Kolben 42 ist ständig durch eine Rückstellfeder 45
in einer Richtung beaufschlagt, in der das Volumen der
volumenveränderlichen Kammer 43 sich vergrößert. Der
Kolben 42 ist zugleich Teil eines Sperrventils 46. Wird
der Kolben 42 in einer Richtung verstellt, in der sich
das Volumen der volumenveränderlichen Kammer 43 verringert,
dann wird dadurch der Einlaß in die volumenveränderliche
Kammer 43 verschlossen. Das hat zur Folge, daß der durch
die volumenveränderliche Kammer 43 erzeugte bzw. weitergeleitete
Bremsdruck lediglich auf die Bremsen 21 und 22,
jedoch nicht auf die Bremsen 23 und 24 für die Hinterräder
4, 5 wirkt, die damit als Führungsräder dienen.
Die Einstellung der Verstellposition des Kolbens 42 erfolgt
durch Regelung des Hydraulikdruckes in der Steuerkammer 44.
Hierzu ist eine Zuführleitung 48 von einem Reservoir 47
zu zwei Zweigleitungen 48 R und 48 L verzweigt, von denen
die eine Zweigleitung 48 R mit der Steuerkammer 44 des
Ventils 30 und die andere Zweigleitung 48 L mit der Steuerkammer
44 des Ventils 31 verbunden ist. An die Zuführleitung
48 sind eine Pumpe 49 und ein Entlastungsventil
50 angeschlossen. Die Zweigleitungen 48 R und 48 L sind
jeweils mit Einlaßventilen SV 2 bzw. SV 3 verbunden, die
jeweils elektromagnetische Schaltventile (AUF-ZU) sind.
Jede der Steuerkammern 44 ist zusätzlich mit dem Reservoir
47 über Auslaßleitungen 51 R und 51 L verbunden, wobei die
Auslaßleitung 51 R ein Auslaßventil SV 1 und die Auslaßleitung
51 L ein Auslaßventil SV 4 enthält. Beide Auslaßventile SV 1
und SV 4 sind elektromagnetische Schaltventile.
Bei einem Bremsvorgang, bei dem die Druckregelventile 30, 31
zum Einsatz kommen, d. h. bei Durchführung der Schlupfsteuerung,
wirkt die Bremse aufgrund der Funktion des
Sperrventils 46 grundsätzlich nicht allein aufgrund einer
Betätigung des Bremspedals 32. Ist der von den Druckregelventilen
30 bzw. 31 erzeugte Bremsdruck geringer, z. B.
wenn der Druck abfällt, dann wird die Bremse durch Betätigung
des Bremspedals 32 betätigt. Es versteht sich
auch, daß die übliche Bremswirkung aufgrund einer Betätigung
des Bremspedals 32 dann einsetzt, wenn zum Zweck der
Schlupfsteuerung durch die Druckregelventile 30 bzw. 31
kein Bremsdruck erzeugt wird, weil dann der Hauptbremszylinder
27 direkt mit den Bremsen 21 bzw. 22 in Verbindung
steht.
Das Öffnen und Schließen jedes der Ventile SV 1 bis SV 4
wird durch eine Brems-Steuereinheit U B gesteuert, wie
nachfolgend noch im einzelnen erläutert wird. Die nachfolgende
Tabelle veranschaulicht die Zusammenhänge der
möglichen Bremsdruck-Zustände bezüglich der Bremsen 21
und 22 bei einer Betätigung jeweils der Ventile SV 1 bis
SV 4.
Das Bezugszeichen U in Fig. 1 bezeichnet generell eine Gruppe
von Steuereinheiten, die, grob unterteilt, eine Drossel
klappen-Steuereinheit U T , eine Schlupf-SteuereinheitU S
und eine Brems-Steuereinheit U B umfaßt. Die Brems-
Steuereinheit U B steuert das Öffnen bzw. Schließen jedes
der Ventile SV 1 bis SV 4, wie vorstehend erläutert ist, auf
der Grundlage von Ausgangssignalen der Schlupf-Steuereinheit
U S . Die Drosselklappen-Steuereinheit U T steuert
die Drosselklappen-Betätigungsvorrichtung 14 ebenfalls
auf der Basis von Ausgangssignalen der Schlupf-Steuereinheit
U S .
Die Schlupf-Steuereinheit U S weist einen Digital-Computer,
genauer einen Mikrocomputer auf. An ihr liegen Ausgangssignale
jeweils von Sensoren oder Schaltern 61 bis 68 und
71 und 72 an. Der Sensor 61 ermittelt den Öffnungswinkel
der Drosselklappe 13. Der Sensor 62 ermittelt den Kupplungszustand
der Kupplung 7, d. h. ob diese eingekuppelt ist.
Der Sensor 63 tastet die Drehzahl des Getriebes 8 ab,
während die Sensoren 64 und 65 jeweils die Drehzahlen
des linken bzw. rechten Vorderrades 2 bzw. 3 feststellen.
Der Sensor 66 ermittelt die Drehzahl des Hinterrades 4
als mitlaufendes oder Führungsrad, die analog zur Fahrgeschwindigkeit
ist. Der Sensor 67 stellt den Pedalweg
des Gaspedals 69 fest und der Sensor 68 gibt ein dem
Drehwinkel des Lenkrades 70 analoges Signal. Jeder der
Sensoren 64, 65 und 66 ist beispielsweise durch einen
Geber gebildet, während für jeden der Sensoren 61, 63,
67 und 68 beispielsweise ein Potentiometer zur Anwendung
kommt. Der Sensor 62 ist beispielsweise ein Ein-Aus-
Mikroschalter.
Der Schalter oder Sensor 71 dient dazu, durch Handbetätigung
vom Fahrer D einen Anfangswert für das Schlupfausmaß
des Antriebsrades einzugeben oder auszuwählen.
Hierzu kann der Schalter 71 mit zwei Schiebehebeln 71 a
und 71 b gemäß Fig. 18 ausgestattet sein. Der Schiebehebel
71 a dient zur Eingabe der Reifenart, wobei die
Eingabe - stufenweise oder stufenlos - in Form von Umfangs
kraft-Werten erfolgt. So ist beispielsweise der Anfangswert
größer, wenn die Eingabe für Schnee- oder Spikereifen
erfolgt, als im Fall der Benutzung von normalen
Reifen. Der Schiebehebel 71 b dient zur Eingabe verschiedener
Grade der Schlupftendenz aufgrund der Fahrbahn.
So wird der Anfangswert größer festgesetzt, wenn
die Fahrbahn trocken ist, als wenn sie naß ist. Die
Kombination der Schiebehebel 71 a und 71 b ermöglicht
eine manuelle Auswahl von Anfangswerten S I , wie sie als
Beispiel in Fig. 19 angegeben ist. So zeigt die Fig. 19
eine Aufteilung von S I in vier Werte S₁ bis S₄. Der
Schalter 71 kann auch mit einem Zweistellungs-Schaltknopf
71 c für die Wahl eines "AUTO"-Modus versehen sein, der
dazu dient, von der Handeingabe auf die automatische
Einstellung und umgekehrt umzuschalten. Ist die Handeingabe
gewählt, dann wird der Anfangswert S I aus der
Kombination der Stellungen der Schiebehebel 71 a und 71 b
bestimmt. Ist der "Auto"-Modus gewählt, dann bleibt
die Eingabe durch die Schiebehebel 71 a und 71 b unberücksichtigt
und der Anfangswert S I wird auf der Basis
einer Veränderung im Fahrzustand des Fahrzeuges während
einer vorhergehenden Schlupfsteuerung gewählt. In
diesem Ausführungsbeispiel kann beispielsweise die
Veränderung im Fahrzustand des Fahrzeuges während der
Schlupfsteuerung dadurch festgestellt werden, daß das
Ausmaß der Beschleunigung am Fahrzeugkörper ermittelt
wird, was über die Drehzahl der nicht angetriebenen
Räder erfolgt.
Der Schalter 72 dient ebenfalls zur Eingabe bzw. Auswahl
eines Sollwertes (Soll-Schlupfverhältnis) für den Schlupf
des angetriebenen Rades; die Auswahl erfolgt durch Handbetätigung
vom Fahrer D. Der Schalter 72 ist so aufgebaut,
daß das Soll-Schlupfverhältnis stufenweise oder
stufenlos zwischen einem großen Wert (HART) und einem
kleinen Wert (WEICH) unter Verwendung des Schiebehebels
72 (Fig. 26) eingegeben werden kann, wie dies dem Vorgehen
gemäß Fig. 13 entspricht.
Die Schlupf-Steuereinheit U S ist grundsätzlich mit einem
CPU, einem ROM, einem RAM, einer CLOCK und einem Aus
gabe/Eingabe-Interface sowie weiterhin mit einem Analog/Digital-
oder einem Digital/Analog-Wandler entsprechend
den Eingangs- oder Ausgangssignalen ausgestattet. Das
gleiche gilt bei Einsatz eines Mikrocomputers, so daß
hierüber eine ins einzelne gehende Erläuterung nicht
erforderlich ist. Jedoch erfolgt die Beschreibung von
Kennfeldern nachfolgend unter Bezugnahme auf solche,
die in einem ROM der Steuereinheit U S gespeichert sind.
Das folgende ist eine Beschreibung über die Art der
Steuerung durch die Grupe U der Steuereinheiten.
Ein Schlupfverhältnis S ist in diesem Zusammenhang
definiert durch die nachfolgende Beziehung (1):
in der W D die Drehzahl der angetriebenen Räder (2 bzw. 3)
und W L die Drehzahl der nicht angetriebenen Räder (4), d. h.
die Fahrgeschwindigkeit, repräsentieren.
Die Drosselklappen-Steuereinheit U T ist dazu bestimmt, die
Rückführsteuerung, d. h. die Regelung der Drosselklappe 13
(oder der Betätigungsvorrichtung 14 für die Drosselklappe)
so auszuführen, daß man eine Soll-Drosselklappenöffnung
erhält. Erfolgt keine Schlupfsteuerung während der Drosselklappensteuerung,
dann wird die Soll-Drosselklappenöffnung
in einem 1 : 1-Verhältnis proportional zum Betätigungsweg
des Gaspedals 69 durch den Fahrer D eingestellt. Die Fig. 12
zeigt ein Beispiel für die Beziehung zwischen der Drossel
klappen-Öffnung und dem Weg des Gaspedals. Wird eine
Schlupfsteuerung durchgeführt, dann folgt die Drosselklappensteuerung
nicht der in Fig. 12 gezeigten Kennlinie,
sondern wird so ausgeführt, daß man eine Soll-Drosselklappenöffnung
Tn unter Einbeziehung der Schlupf-Steuereinheit
U S erhält.
Die Regelung der Drosselklappe 13 mittels der Drossel
klappen-Steuereinheit U T ist gemäß dem hier beschriebenen
Ausführungsbeispiel als PI-PD-Regelung ausgelegt, um
Schwankungen der Ansprechdrehzahl des Motors 6 zu kompensieren.
Dementsprechend wird die Öffnung der Drosselklappe
13 mittels der PI-PD-Regelung so eingeregelt,
daß während der Schlupfsteuerung der angetriebenen Räder
das Ist-Schlupfverhältnis mit dem Soll-Schlupfverhältnis
zur Übereinstimmung gelangt. Die Soll-Drosselklappenöffnung
Tn während der Schlupfsteuerung folgt der nachfolgend
angegebenen Beziehung (2):
in der W L die Drehzahl des nicht angetriebenen Rades
(4), W D die Drehzahl der angetriebenen Räder (2 und 3),
K p ein Proportional-Koeffizient, K I ein Integral-
Koeffizient, F p ein Proportional-Koeffizient, F D ein
Differential-Koeffizient und S ET das Soll-Schlupfverhältnis
für die Drosselklappensteuerung sind.
Wie sich aus der Gleichung (2) ableitet, wird die Drehzahl
der angetriebenen Räder über die Rückführsteuerung
oder Regelung so eingestellt, daß die Drosselklappenöffnung
Tn ein vorbestimmtes Soll-Schlupfverhältnis S ET
ergibt. Unter Heranziehung der Gleichung (1) wird die
Drosselklappenöffnung so einreguliert, daß für die Soll-
Drehzahl W ET der angetriebenen Räder die nachfolgende
Gleichung (3) gilt:
In Fig. 3 ist die PI-PD-Regelung unter Anwendung der
Drosselklappen-Steuereinheit UT, wie sie vorstehend
erläutert ist, als Blockdiagramm wiedergegeben.
Darin bezeichnet S′ einen Operator und die Indices n
bzw. n-1 geben die Werte der jeweiligen Signale am
gegenwärtigen Abfragezeitpunkt bzw. an dem einen Schritt
vor dem gegenwärtigen Abfragezeitpunkt liegenden
Abfragezeitpunkt an.
Bei Durchführung der Schlupfsteuerung wird die Rückführsteuerung
bzw. Regelung unter Einsatz der Brems-
Steuereinheit U B so ausgeführt, daß man bei einem Durchdrehen
des linken und rechten Antriebsrades 2 bzw. 3
jeweils ein für jedes Rad unabhängiges und getrenntes
vorbestimmtes Soll-Schlupfverhältnis S BT erhält.
Die Bremssteuerung erfolgt somit derart aufgrund der
Regelung, daß die Drehzahl W BT der Antriebsräder durch
die nachfolgende Gleichung (4) bestimmt ist.
In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wird das
Soll-Schlupfverhältnis S BT mittels der Bremse in
einem bestimmten Ausmaß größer als das Soll-Schlupfverhältnis
S ET eingestellt, wie nachfolgend erläutert
wird. Mit anderen Worten, die Schlupfsteuerung in dem
Ausführungsbeispiel erfolgt in der Weise, daß die
Frequenz der Bremsbetätigung herabgesetzt wird, indem
die Motorausgangsleistung erhöht oder erniedrigt wird,
so daß man ein vorbestimmtes Soll-Schlupfverhältnis S ET
für die Drosselklappensteuerung oder die vorbestimmte
Soll-Drehzahl W ET erhält, und indem weiter das abgegebene
Drehmoment durch die Bremse erhöht oder erniedrigt
wird, so daß das Soll-Schlupfverhältnis S ET oder die
Soll-Drehzahl W ET größer als das Soll-Brems-Schlupfverhältnis
S BT bzw. die Drehzahl W BT der angetriebenen
Räder wird. Weiterhin erfolgt in diesem Ausführungsbeispiel
die Rückführsteuerung oder Regelung, die die
Gleichung (4) erfüllt, entsprechend einer I-PD-Regelung,
die eine höhere Stabilität gewährleistet. Das Ausmaß Bn
der Bremsbetätigung (der Verschiebebetrag der Kolben 42
in den Ventilen 30, 31) wird durch die folgende Gleichung
(5) wiedergegeben:
in der K I ein Integral-Koeffizient, K D ein Proportional-
Koeffizient und F D ein Differential-Koeffizient sind.
Ist das Ausmaß Bn der Bremsbetätigung größer als Null,
d. h. positiv, dann wird der Bremsdruck verringert. Ist
das Ausmaß Bn gleich oder kleiner
als Null, d. h. negativ, dann wird der Bremsdruck erhöht.
Die Zu- oder Abnahme des Bremsdruckes erfolgt durch Öffnen
oder Schließen der Ventile SV 1 bis SV 4, wie oben erläutert
wurde. Die Einstellung der Zunahme- oder Abnahmegeschwindigkeit
des Bremsdruckes erfolgt durch Einstellung der Zeitverhältnisse
von Öffnungszeit zu Schließzeit (Schaltverhältnisse)
der Ventile SV 1 bis SV 4 mittels der Schaltsteuerung,
d. h. proportional zum Absolutwert des Ausmaßes
Bn der Bremsbetätigung, wie dieses durch die Gleichung (5)
gegeben ist. Dementsprechend wird der Absolutwert des
Ausmaßes Bn der Bremsbetätigung proportional zur Änderungsgeschwindigkeit
der Bremsdrücke, und das Schaltverhältnis,
das die Zunahme- oder Abnahmegeschwindigkeit des Bremsdruckes
bestimmt, ist ein Maß für das Ausmaß Bn der Bremsbetätigung
Fig. 4 gibt die I-PD-Regelung unter Anwendung der Bremssteuereinheit
U B , wie sie vorstehend erläutert wurde, als
Blockdiagramm wieder. Darin bezeichnet S′ einen Operator.
Das Gesamtsystem der Schlupfsteuerung wird nachfolgend
unter Bezugnahme auf Fig. 5 erläutert. Die darin verwendeten
Bezugszeichen und Symbole haben die folgende Bedeutung:
S/C:
Bereich der Schlupfsteuerung
E/G:
Schlupfsteuerung mittels Motor
B/R:
Schlupfsteuerung mittels Bremse
F/B:
Rückführsteuerung (Regelung)
O/R:
Offene Steuerung
R/Y:
Steuerung in der Erholungsphase
B/A:
Stützsteuerung
A/S:
Dämpfungssteuerung (Ruckfreiheit)
S
= 0.2: Schlupfverhältnis zum Zeitpunkt des Beginns
der Schlupfsteuerung (S s )
S
= 0.17: Soll-Schlupfverhältnis mittels Bremse (S BT )
S
= 0.09: Schlupfverhältnis zum Zeitpunkt der Aufhebung
der Schlupfsteuerung mittels Bremse (S BC )
S
= 0.06: Soll-Schlupfverhältnis mittels Motor (S ET )
S
= 0.01-0.02: Schlupfverhältnis in dem Bereich, in dem
die Dämpfungssteuerung ausgeführt wird
S
= 0.01: Schlupfverhältnis in dem Bereich, in dem die
Stützsteuerung ausgeführt wird.
Die obengenannten Zahlen beruhen auf Daten, die empirisch
durch Fahren eines Fahrzeuges mit Spikereifen auf einer
Fahrbahn mit Glatteis ermittelt wurde. Weiterhin ist zu
beachten, daß die Zahlen S=0.01-0.02 in dem Bereich,
in dem die Dämpfungssteuerung erfolgt, und das Schlupfverhältnis
S=0.09 zum Zeitpunkt der Aufhebung der
Schlupfsteuerung mittels Bremse jeweils als invariabel
festgesetzt sind, während das Brems-Soll-Schlupfverhältnis
S BT , das Motor-Soll-Schlupfverhältnis S ET und das Schlupfverhältnis
S s zum Zeitpunkt des Beginnes der Schlupfsteuerung
mit dem Fahrbahnzustand veränderlich sind.
In Fig. 5 sind das Brems-Soll-Schlupfverhältnis S BT ,
das Motor-Soll-Schlupfverhältnis S ET und das Schlupfverhältnis
S s zum Zeitpunkt des Beginns der Schlupfsteuerung
nur beispielsweise mit 0.17, 0.06 und 0.2 festgelegt.
Zu beachten ist auch, daß die Zahl S=0.2 für das Schlupfverhältnis
zum Zeitpunkt des Beginns der Schlupfsteuerung
zugleich ein Schlupfverhältnis festlegt, das zum Zeitpunkt
des Auftretens einer maximalen Haftkraft gilt, die durch
Anwendung der Spikereifen erzielt wird, wie sich aus
der voll ausgezogenen Linie in Fig. 13 ergibt. Der Grund
dafür, daß das Schlupfverhältnis zum Zeitpunkt des
Beginns der Schlupfsteuerung auf den hohen Wert von S=0.2
festgelegt wurde, liegt darin, daß man hierdurch ein Ist-
Schlupfverhältnis zum Zeitpunkt der maximalen Haftkraft
ermöglichen wollte. Die Soll-Schlupfverhältnisse S BT
und S ET mittels Bremse bzw. Motor sind in Übereinstimmung
mit dem Schlupfverhältnis zum Zeitpunkt des Auftretens
der maximalen Haftkraft korrigiert. In Fig. 13 zeigt die
durchgezogene Linie die Veränderung in der Größenbeziehung
von Haftkraft und Seitenkraft, dargestellt als Reibungskoeffizient
gegenüber der Fahrbahn, bei der Benutzung von
Spikereifen in Abhängigkeit von den entsprechenden
Schlupfverhältnissen. Die gestrichelten Linien zeigen
die entsprechende Beziehung bei Verwendung von normalen
Reifen. Wie in Fig. 13 gezeigt ist, wird das Soll-Schlupfverhältnis
S D , das von Hand durch den Schalter 72 wählbar
ist, beim Fahren auf einer Fahrbahn mit Glatteis und mit
Spikereifen so eingestellt, daß es in einem Bereich von
einem Wert "HART", der geringfügig größer als der Punkt
beim Auftreten der maximalen Haft- oder Umfangskraft ist,
zu einem Wert "WEICH" reicht, der hinreichend kleiner
als der Punkt ist, an dem die maximale Haft- oder Umfangskraft
erzielt wird.
Auf der Grundlage der vorstehenden Beschreibung wird nachfolgend
die Fig. 5 näher erläutert:
In den Zeitraum von t₀ bis t₁ erfolgt keine Schlupfsteuerung,
da das Schlupfverhältnis S den Wert S=0.2 nicht überschreitet,
der die Bedingung für den Beginn der Schlupfsteuerung
darstellt. Mit anderen Worten, solange das
Durchdrehen der Antriebsräder geringfügig ist, kann die
Beschleunigung ohne Schlupfsteuerung verbessert werden,
wobei ein Antrieb unter Einsatz einer großen Haftkraft
ermöglicht wird. Es versteht sich, daß während dieses
Zeitraumes die Drosselklappenöffnung in Abhängigkeit
von dem Weg des Gaspedals konstant proportional gemäß
der Kennlinie in Fig. 12 bestimmt ist.
Zum Zeitpunkt t₁ beginnt die Schlupfsteuerung und das
Schlupfverhältnis ist gleich oder größer als zum Zeitpunkt
der Aufhebung der Schlupfsteuerung mittels Bremse
(S=0.09). Im Laufe der Zeit wird das Schlupfverhältnis
so relativ groß, daß die Schlupfsteuerung durch ein
Absenken des Motordrehmoments und durch Regelung mittels
der Bremse ausgeführt wird. Da das Brems-Soll-Schlupfverhältnis
(S=0.17) höher als das Motor-Soll-Schlupfverhältnis
(S=0.06) ist, wird an die Bremse ein Bremsdruck
angelegt, sobald ein starkes Durchdrehen erfolgt
(S< 0.17), wohingegen kein Bremsdruck anliegt und das
Durchdrehen allein durch die Motorsteuerung heruntergesteuert
wird, wenn nur ein geringes Durchdrehen
(S <0.17) erfolgt.
Während eines vorbestimmten Zeitintervalls (z. B. 170 msec)
nach der Verringerung des Durchdrehens (S <0.2) wird die
Drosselklappe 13 bei einer bestimmten Öffnung festgehalten
(offene Steuerung). Am Zeitpunkt S=0.2 (t₂) liegt die
maximale Beschleunigung G max vor und der maximale Fahr
bahn-Reibkoeffizient μ (maximale Haftkraft der angetriebenen
Räder) wird aufgrund der Maximalbeschleunigung G max abgeschätzt.
Die Drosselklappe 13 wird, wie erwähnt, während
eines bestimmten Zeitintervalls festgehalten, so daß
die Antriebsräder die maximale Haftkraft entwickeln.
Mit dieser Art von Steuerung wird versucht, eine Verringerung
der Beschleunigung G des Fahrzeuges unmittelbar
nach der Absenkung der Durchdreh-Drehzahl zu vermeiden,
wenn ein Ansprechen der Rückführsteuerung (Regelung)
aufgrund eines sehr raschen Absinkens der Durchdreh-
Drehzahl nicht rechtzeitig erfolgt. Wenn die Verringerung
der Durchdreh-Drehzahl beherrschbar ist, d. h. wenn das
Schlupfverhältnis auf unter S=0.2 verringert ist,
dann ist ein vorbestimmtes Drehmoment von vornherein
gewährleistet, so daß die Beschleunigung verbessert ist.
Die Steuerung in der Erholungsphase ist besonders dahingehend
wirksam, daß eine übermäßige Verringerung des
Schlupfverhältnisses aufgrund eines Fehlers in der Steuerung
in der Erholungsphase, der zu einer geringen Beschleunigung
führen würde, vermieden wird oder daß ein erneutes Durchdrehen
in großem Ausmaß aufgrund einer zu weit gehenden
Erholung, nämlich weil das Drehmoment entsprechend dem
Durchdrehen gemäß Fig. 15 erhöht wird, unterbleibt. Obwohl
die Maximalbeschleunigung G max diejenige zum Zeitpunkt
der Schlupfsteuerung ist, d. h. zum Zeitpunkt t₁ in Fig. 5,
wird eine Maximalbeschleunigung G max zum Zeitpunkt der
Reduzierung des Durchdrehens, nämlich zum Zeitpunkt t₂
in Fig. 5, als genauere Wiedergabe des Fahrbahnzustandes
angesehen und als Grundlage für die Drehmomenterhöhung
bei der Steuerung während der Erholungsphase verwendet.
Die optimale Drosselklappenöffnung T VO zur Erzeugung eines
Drehmoments an den Antriebsrädern, das zur maximalen Haftkraft
führt, läßt sich theoretisch aufgrund des Drehmomentverlaufes
des Motors 6 und des Übersetzungsverhältnisses
des Getriebes vorgeben. In dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel ist jedoch die optimale Drosselklappenöffnung
T VO beispielsweise durch eine Kennlinie
gemäß Fig. 15 bestimmt. Die Kennlinie beruht auf Versuchsergebnissen,
aufgrund deren G max unter Berücksichtigung
von Meßfehlern so bestimmt ist, daß es einen
konstanten Wert annimmt, wenn es gleich oder kleiner 0,15
oder gleich oder größer 0,4 ist. Da die in Fig. 15
gezeigte Kennlinie auf der Basis eines bestimmten Ganges,
z. B. des ersten Ganges, ermittelt ist, läßt sich für
jeden anderen Gang durch entsprechende Korrektur der
optimalen Drosselklappenöffnung T VO daraus ein Kennfeld
entwickeln.
Die Stützsteuerung läuft als offene Steuerung ab und dient
dazu, eine ungewöhnliche Verringerung des Schlupfverhältnisses
S aufzufangen. Wird das Schlupfverhältnis S
kleiner als S=0.01, dann wird die Rückkopplungssteuerung
angehalten und die Öffnung der Drosselklappe 13 wird
stufenweise vergrößert. Liegt das Schlupfverhältnis
zwischen 0.01 und 0.02, d. h. im Zeitraum von t₄ bis t₅ und
von t₆ bis t₇, dann erfolgt die Dämpfungssteuerung zum
Zweck eines ruckfreien Überganges beim erneuten Einsetzen
der Rückkopplungssteuerung. Die Stützsteuerung erfolgt,
wenn weder die Rückkopplungssteuerung noch die Steuerung
in der Erholungsphase wirksam sein können. Sie soll bewirken,
daß die Ansprechzeit ausreichend kleiner wird, d. h. das
Ansprechen ausreichend schneller erfolgt, als bei der
Rückführsteuerung. So wird die Geschwindigkeit der Verstellung
der Drosselklappenöffnung bei der Stützsteuerung
in diesem Ausführungsbeispiel alle 14 msec der Abfragezeit
um 0,5% der vorangegangenen Drosselklappenöffnung erhöht.
Bei der Dämpfungssteuerung, die in Fig. 16 gezeigt ist,
wird eine Drosselklappenöffnung T₀ dadurch bestimmt,
daß eine Drosselklappenöffnung T₁, die unter dem Einfluß
der Stützsteuerung erhalten wurde, und eine Drosselklappenöffnung
T₂, die unter dem Einfluß der Rückführsteuerung
erhalten wurde, zu dem Ist-Schlupfverhältnis
S₀ ins Verhältnis gesetzt wird.
Durch Fortführung der Steuerung bis zum Zeitpunkt t₇ erfolgt
ein glatter Übergang zur Schlupfsteuerung allein durch
den Motor.
Die Schlupfkontrolle wird unterbunden, weil das Gaspedal
69 durch den Fahrer D nicht gedrückt ist. Zu diesem Zeitpunkt
besteht keine Gefahr eines erneuten Durchdrehens
der Räder, auch wenn die Drosselklappenöffnung nunmehr
der Verfügung des Fahrers D ausschließlich untersteht,
weil das Drehmoment des Motors hinreichend niedrig ist.
In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wird zusätzlich
zur vollen Zurücknahme des Gaspedals auch die Schlupfsteuerung
ausgesetzt, sobald die Soll-Drosselklappenöffnung
aufgrund der Schlupfsteuerung kleiner als die
durch die Kennlinie gemäß Fig. 12 bestimmte Drosselklappenöffnung
wird, die dem Weg des Gaspedals, betätigt
durch den Fahrer D, entspricht.
Im Verlauf des Überganges von einem Zustand, bei dem die
Schlupfsteuerung sowohl mittels Motor als auch mittels
Bremse ausgeführt wird, zu einem Zustand, bei dem die
Schlupfsteuerung nur noch mittels Motor erfolgt, wird
die Schlupfsteuerung mittels Bremse am Punkt t₃ aufgehoben,
d. h. an dem Punkt, an dem das Schlupfverhältnis S BC vorliegt.
Dementsprechend wird nach dem Punkt t₃ die Bremse
völlig freigegeben und der Bremsdruck auf Null abgesenkt,
so daß die Schlupfsteuerung nur mittels Motor ausgeführt
werden kann, ohne daß irgendeine Beeinflussung durch die
Bremse vorliegt. Im Verlauf des Überganges zur Schlupfsteuerung
allein mittels Motor wird der Bremsdruck hinreichend
niedrig gehalten, weil das Soll-Schlupfverhältnis
S BT für die Bremssteuerung größer festgelegt
ist als das Soll-Schlupfverhältnis S ET für die Motorsteuerung
und das Schlupfverhältnis S BC zum Zeitpunkt
der Bremsfreigabe zwischen den beiden Soll-Schlupfverhältnissen
liegt, so daß die Wahrscheinlichkeit eines
Auftretens von Schlupf zum Zeitpunkt t₃, an dem die
Bremse freigegeben wird, gering ist.
Bei Kurvenfahrt wird auch das Soll-Schlupfverhältnis S ET
für die Motorsteuerung kleiner festgelegt als bei Geradeausfahrt,
weil dem Umstand Rechnung getragen wird, daß
das Soll-Schlupfverhältnis S BT für die Bremssteuerung
selbst hinreichend größer als das bei Kurvenfahrt angemessene
ist. Es ist jedoch möglich, das Soll-Schlupfverhältnis
S BT für die Bremssteuerung während der Zeit
einer Kurvenfahrt kleiner zu machen. In dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel wird der Zustand, ob das Fahrzeug
eine Kurve fährt oder nicht, aufgrund des Drehzustandes
des Lenkrades 70 ermittelt. Jedoch können für diesen
Zweck auch verschiedene andere Parameter herangezogen
werden, z. B. die am Fahrzeug angreifende Seitenkraft
sowie sonstige Größen, die auch bisher schon eine einfache
Ermittlung eines Kurvenfahr-Zustandes ermöglichen.
Das Gesamtsystem der erfindungsgemäßen Schlupfsteuerung
und dessen Funktion wird nachfolgend unter Bezugnahme
auf die Fig. 6 bis 11 näher erläutert. In diesem Ausführungsbeispiel
kann die Steuerung auch unter Anwendung
der Bremssteuerung erfolgen, um das Fahrzeug aus einem
hängengebliebenen Zustand (z. B. in Schlamm od. dgl.) zu
befreien. Auf diese Art der Steuerung wird nachfolgend
unter der Bezeichnung "Freisetz-Steuerung" Bezug genommen.
In der folgenden Beschreibung bezeichnet P jeweils einen
Programmschritt.
In P 1 setzt das Systemprogramm ein. In P 2 wird festgestellt,
ob sich das Fahrzeug in einem blockierten Zustand befindet,
d. h. ob es in Schlamm feststeckt und folglich unbeweglich
ist oder nicht. Diese Feststellung wird anhand einer
Überprüfung getroffen, ob eine sog. "Blockier"-Markierung
gesetzt ist oder nicht, wie nachfolgend noch näher erläutert
wird. Bei NEIN in P 2 geht das Programm weiter zu
P 3, wo festgestellt wird, ob das Gaspedal 69 ungedrückt ist.
Bei NEIN in P 3 wird in P 4 abgefragt, ob die Ist-Drosselklappenöffnung
größer als der Weg des Gaspedals ist.
Bei NEIN in P 4 geht das Programm weiter zu P 5, wo abgefragt
wird, ob die Schlupfsteuerung wirksam ist oder nicht.
Diese Feststellung wird anhand der Überprüfung getroffen,
ob eine sog. "Schlupfsteuerungs"-Marke gesetzt ist oder nicht.
Bei NEIN in P 5 wird in P 6 weitergefragt, ob Schlupf oder
ein Durchdrehen in einem solchen Ausmaß vorliegt, daß eine
Schlupfsteuerung erforderlich ist. Diese Abfrage wird
danach beantwortet, ob eine "Schlupf"-Markierung für das
linke Vorderrad 2 und das rechte Vorderrad 3 gesetzt ist.
Wird auf NEIN in P 6 entschieden, dann geht das Programm
weiter zu P 7 und die Schlupfkontrolle bleibt unterbunden,
was zu einem normalen Fahrbetrieb führt.
Bei JA in P 6 geht das Programm zu P 8 weiter, wo eine
"Schlupfsteuerungs"-Markierung gesetzt wird. Anschließend
wird in P 9-1 ein Anfangswert S I (S=0.06 im vorliegenden
Ausführungsbeispiel) für das Soll-Schlupfverhältnis S ET
für die Motorsteuerung (über die Drosselklappe) entsprechend
dem Betätigungszustand des Schiebehebels 71 a
oder 71 b des Schalters 71 gesetzt. Daraufhin wird der Anfangswert
des Soll-Schlupfverhältnisses S ET für die Motorsteuerung
in P 9-2 je nach dem Vorliegen eines Beschleunigungsbedarfes
korrigiert, wie weiter unten noch erläutert wird. In P 9-3
wird der Anfangswert für das Soll-Schlupfverhältnis S ET
dahingehend korrigiert, daß daraus ein für die Kurvenfahrt
geeigneter Wert wird, wie ebenfalls weiter unten
erläutert wird.
Nach P 9-3 wird in P 9-4 festgestellt, ob durch den Druckschalter
71 c des Schalters 71 der "AUTO"-Modus gewählt ist.
Bei NEIN in P 9-4 geht das Programm zu P 10 ohne eine Korrektur
des Anfangswertes S I für das Soll-Schlupfverhältnis S T der
Motorsteuerung weiter. Bei JA in P 9-4 wird in P 9-5 der
in den Schritten P 9-1 bis P 9-3 festgelegte Anfangswert
S I gelöscht und dafür der Anfangswert S I gesetzt, der dem
in P 79 gespeicherten Wert des Soll-Schlupfverhältnisses
S ET entspricht, wie nachfolgend noch beschrieben wird.
In P 10 wird der Anfangswert (S=0.17 in dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel) des Soll-Schlupfverhältnisses S BT
für die Bremssteuerung festgesetzt.
Anschließend erfolgt für die Schlupfsteuerung die Bremssteuerung
in P 11 und die Motorsteuerung in P 12, wie nachfolgend
noch beschrieben wird. Die Bestimmung der genannten
Ausgangswerte in P 9 und P 10 erfolgt auf der Basis der
Maximalbeschleunigung G max , die durch eine vorangehende
Schlupfsteuerung aufgrund eines ähnlichen Gesichtspunktes
erhalten wurde, wie dies nachfolgend in P 76 noch angegeben
ist.
Wird in P 5 auf JA entschieden, so springt das Programm
nach P 11 und die Schlupfsteuerung wird fortgesetzt.
Bei JA in P 4 wird festgestellt, daß keine Schlupfsteuerung
erforderlich ist, und das Programm geht zu P 14 weiter,
wo die "Schlupfsteuerungs"-Markierung gelöscht wird.
Daraufhin wird in P 15 die Motorsteuerung aufgehoben und
die Bremssteuerung in P 16 ausgeführt. Letzteres erfolgt
so, daß der blockierte Zustand des Fahrzeuges beseitigt
wird.
Bei JA in P 3 springt das Programm zu P 13, wo die Bremse
gelöst wird. Anschließend werden die Vorgänge in P 14 und
den folgenden Schritten ausgeführt.
Bei JA in P 2 springt das Programm zu P 15, so daß dieser
Schritt und die darauffolgenden ausgeführt werden.
Das Programm gemäß dem Flußdiagramm nach Fig. 7 ist so
ausgelegt, daß es das Hauptprogramm gemäß Fig. 6 unterbricht,
beispielsweise alle 14 msec. In P 21 werden
Signale aus den Sensoren 61 bis 68 zur Datenverarbeitung
eingegeben. Das Programm geht dann weiter zu P 22, wo
ermittelt wird, ob Schlupf auftritt, und in P 23 wird
anschließend die Drosselklappensteuerung ausgeführt.
Diese erfolgt in Übereinstimmung mit dem in Fig. 8
gezeigten Flußdiagramm. In P 24 davon wird festgestellt,
ob die "Schlupfsteuerungs"-Markierung gesetzt ist oder
nicht, d. h. ob die Schlupfsteuerung bereits läuft oder
nicht. Bei JA in P 24 wird die Drosselklappe 13 betätigt,
um hierdurch einen Steuerungsmodus auszuwählen, der das
vorbestimmte Soll-Schlupfverhältnis S ET für die Schlupfsteuerung
zu erzielen gestattet, wobei die Kennlinie
gemäß Fig. 12 verlassen wird. Bei NEIN in P 24 geht das
Programm zu P 26, so daß das Öffnen oder Schließen der
Drosselklappe 13 durch den Fahrer D nach dessen Gutdünken
eingestellt werden kann. Dies ergibt das Verhalten
entsprechend Fig. 12. Anschließend an P 25 und P 26 wird
in P 27 die Steuerung ausgeführt, um die Soll-Drosselklappenöffnung
zu erhalten, wie nachfolgend erläutert
wird. In diesem Zusammenhang werden die Steuerung entsprechend
P 68, P 70 und P 71 sowie die Steuerung entsprechend
der Kennlinie nach Fig. 12 durchgeführt, wie
nachfolgend ebenfalls noch näher erläutert wird.
Das Programm gemäß dem Flußdiagramm nach Fig. 9 entspricht
P 22 von Fig. 7 und dient zur Feststellung, ob Schlupf oder
ein Durchdrehen, die eine Schlupfkontrolle erfordern,
auftreten und ob das Fahrzeug festliegt oder nicht. In
P 31 wird ermittelt, ob die Kupplung 7 vollständig in
Eingriff steht. Bei JA in P 31 wird festgestellt, daß das
Fahrzeug nicht feststeckt. Daraufhin springt das Programm
zu P 32, wo die "Blockier"-Markierung gelöscht wird und
anschließend in P 33 festgestellt wird, ob die Ist-Fahrgeschwindigkeit
niedrig ist, z. B. unter 6,3 km/h liegt.
Bei NEIN in P 33 geht das Programm zu P 34 weiter, wo ein
Korrekturwert α für die Schlupfermittlung in Abhängigkeit
von dem Drehwinkel am Lenkrad 70 errechnet wird
(Fig. 14). Anschließend, in P 35, wird festgestellt, ob
das Schlupfverhältnis an dem linken angetriebenen Vorderrad
2 größer als die Summe des vorbestimmten Bezugswertes
von 0.2 und des genannten Korrekturwerts α ist, d. h. ob
0.2+a gilt. Bei JA in P 35 wird festgestellt, daß das
linke Vorderrad tatsächlich sich im Zustand des Rutschens
befindet, so daß die "Schlupf"-Markierung in P 36 gesetzt
wird. Bei NEIN in P 35 geht das Programm zu P 37 weiter,
wo die "Schlupf"-Markierung für das linke Vorderrad 2
gelöscht wird. Der Korrekturwert α wird aufgrund eines
Drehzahlunterschiedes zwischen den äußeren und den
inneren Rädern zum Zeitpunkt des Durchdrehens bestimmt,
insbesondere eines Drehzahlunterschiedes zwischen dem
angetriebenen und dem nicht angetriebenen Rad.
Anschließend an P 36 und P 37 wird für das rechte Vorderrad
3 ein Schlupfverhältnis in P 38 auf weitgehend gleiche
Art ermittelt, wie das vorstehend in Zusammenhang mit
dem linken Vorderrad 2 geschehen ist. Bei JA in P 38 wird
eine "Schlupf"-Markierung für das rechte Vorderrad 3
in P 39 gesetzt; bei NEIN in P 38 wird die dafür bestimmte
"Schlupf"-Markierung in P 40 gelöscht.
Bei JA in P 33 ist die Fahrgeschwindigkeit so gering, daß
die Berechnung des Schlupfverhältnisses auf der Grundlage
der Beziehung (1) unter Heranziehung der Fahrgeschwindigkeit
voraussehbar hohe Fehler bei der Bemessung ergibt.
Demzufolge wird in diesem Zustand das Rutschen allein
durch Abtastung der Drehzahlen der angetriebenen Räder
festgestellt. Folglich wird in P 41 ermittelt, ob die
Drehzahl des linken Vorderrades 2 größer als diejenige
ist, die einer Fahrgeschwindigkeit von 10 km/h entspricht.
Bei JA in P 41 wird eine "Schlupf"-Markierung für das
linke Vorderrad 2 in P 42 gesetzt; bei NEIN in P 41 wird
die "Schlupf"-Markierung für das linke Vorderrad 2 gelöscht.
Nach P 42 und P 43 wird die "Schlupf"-Markierung für das
rechtes Vorderrad 3 in P 44, P 45 und P 46 gesetzt bzw. gelöscht,
was in gleicher Weise wie für das linke Vorderrad
2 in den Schritten P 41 bis P 43 erfolgt.
Bei NEIN in P 31 besteht die Möglichkeit, daß das Fahrzeug
hängengeblieben ist. In diesem Fall wird der Fahrer D
versuchen, das Fahrzeug aus diesem Zustand, beispielsweise
aus Schlamm, mit halb in Eingriff stehender Kupplung
herauszubringen. Zu diesem Zeitpunkt geht das Programm
zu P 51 weiter, wo ermittelt wird, ob der Unterschied
zwischen den Drehzahlen des angetriebenen linken und
rechten Vorderrades 2 bzw. 3 klein ist, z. B. - nach
Umrechnung in eine Fahrgeschwindigkeit - 2 km/h beträgt.
Bei NEIN in P 51 wird abgefragt, ob das Fahrzeug gegenwärtig
sich unter der Kontrolle auf den blockierten
Zustand befindet. Bei NEIN in P 52 wird in P 53 weiter
abgefragt, ob die Drehzahl des rechten Vorderrades 3
größer als die Drehzahl des linken Vorderrades 2 ist.
Bei JA in P 53 wird anschließend in P 54 ermittelt, ob die
Drehzahl des rechten Vorderrades 3 höher als das 1,5-fache
der Drehzahl des linken Vorderrades 2 ist. Bei JA in P 54
wird daraufhin in P 56 die "Blockier"-Markierung gesetzt,
jedoch bei NEIN in P 54 festgestellt, daß das Fahrzeug
nicht festhängt, so daß die an P 32 anschließenden Schritte
ausgeführt werden, wie oben erläutert ist.
Bei NEIN in P 53 wird in P 55 abgefragt, ob die Drehzahl
des linken Vorderrades 2 größer als das 1,5-fache der
Drehzahl des rechten Vorderrades 3 ist. Bei JA in P 55
geht das Programm zu P 56 weiter; bei NEIN in P 55 springt
das Programm zu P 32.
Nach P 56 wird in P 57 ermittelt, ob die Fahrgeschwindigkeit
über 6,3 km/h liegt. Bei JA in P 57 wird sie in P 58 so
eingestellt, daß die Drehzahlen der Vorderräder 2 und 3
das 1,25-fache der Drehzahlen der jeweiligen nicht angetriebenen
Räder werden, die die Fahrgeschwindigkeit als
äquivalent zu einem Schlupfverhältnis von S=0.2 repräsentieren.
Bei NEIN in P 57 werden die Soll-Drehzahlen der
Vorderräder 2 und 3 in P 59 so eingestellt, daß sie jeweils
einer Fahrgeschwindigkeit von 10 km/h äquivalent sind.
Bei JA in P 51 wird in P 60 die Bremse allmählich gelöst.
Bei JA in P 52 springt das Programm direkt zu P 56 ohne
Durchführung der Schritte P 53, P 54 und P 55.
Das Programm gemäß dem Flußdiagramm nach Fig. 10 entspricht
dem Schritt P 12 in Fig. 6.
In P 61 wird festgestellt, ob der Schlupf im Begriff des
Abnehmens ist bzw. ob der Zeitpunkt t₂ in Fig. 5 bereits
überschritten ist. Bei NEIN in P 61 wird in P 62 abgefragt,
ob das Schlupfverhältnis des linken Vorderrades 2 größer
als S=0.2 ist. Bei NEIN in P 62 wird in P 63 ermittelt,
ob das Schlupfverhältnis des rechten Vorderrades 3 größer
als S=0.2 ist. Bei NEIN in P 63 wird in P 64 abgefragt,
ob nur eines der beiden Vorderräder 2 und 3 unter Bremssteuerung
läuft, nämlich, ob das Fahrzeug auf unterschiedlichen
Fahrbahnoberflächen fährt. Bei JA in P 64 geht das
Programm weiter zu P 65 und das Ist-Schlupfverhältnis
wird auf dasjenige Antriebsrad mit dem niedrigeren
Schlupfverhältnis eingestellt (Auswahl niedrig).
Bei NEIN in P 64 geht das Programm weiter zu P 66,
wo das Ist-Schlupfverhältnis auf das Antriebsrad mit
dem höheren Schlupfverhältnis eingestellt wird
(Auswahl hoch). Bei JA in P 62 und in P 63 springt das
Programm in jedem Fall direkt zu P 66.
Der Schritt "Auswahl hoch" in P 66 dient dazu, die Bremshäufigkeit
noch weiter herabzusetzen, indem das Ist-
Schlupfverhältnis so berechnet wird, daß der Schlupf
bzw. das Durchdrehen desjenigen Antriebsrades, an dem ein
Schlupf eher als bei dem anderen Antriebsrad wahrscheinlich
ist, gesteuert wird. Der Schritt "Auswahl niedrig"
in P 65 soll erreichen, daß der Schlupf bzw. das Durchdrehen
desjenigen Antriebsrades, das eher als das andere
zum Schlupf neigt, mittels der Bremse zu steuern. Zugleich
soll dadurch erreicht werden, daß das Fahrzeug bei einer
Haftkraft des Antriebsrades beschrieben werden kann, welches
weniger zum Durchrutschen neigt, sobald das Fahrzeug auf
einer Fahrbahn mit unterschiedlichen Reibkoeffizienten
der Fahrbahnflächen fährt, mit denen das rechte bzw.
linke Antriebsrad in Kontakt steht. Nach einer bevorzugten
Ausführungsform wird allerdings die Anwendung
des Schrittes "Auswahl niedrig" auf eine besondere Zeitdauer
beschränkt, um einen übermäßigen Einsatz der
Bremse zu vermeiden, oder es werden unterstützende Vorkehrungen
getroffen, um die Durchführung des Schrittes
"Auswahl niedrig" im Fall einer Bremsüberhitzung aufzuheben.
Nach P 65 oder P 66 wird in P 67 festgestellt, ob das Ist-
Schlupfverhältnis größer als S=0.02 ist. Bei JA in P 67
wird die Drosselklappe 13 zum Zweck der Schlupfsteuerung
mittels der Rückführsteuerung in P 68 einreguliert. In
diesem Fall wird die Soll-Drosselklappenöffnung Tn so
eingestellt, daß man das Soll-Schlupfverhältnis S ET erhält.
Bei NEIN in P 67 wird in P 68 abgefragt, ob das Ist-
Schlupfverhältnis größer als S=0.01 ist. Bei JA in
P 69 geht das Programm zu P 70 weiter und führt die oben
beschriebene Dämpfungssteuerung aus. Bei NEIN in P 69
wird in P 71 die oben beschriebene Stützsteuerung durchgeführt.
Bei JA in P 61 springt das Programm zu P 72, wo ermittelt
wird, ob nach der Abnahme des Schlupfes eine vorbestimmte
Zeitdauer verstrichen ist, nämlich ob die Zeitdauer für
die Erholungsphase abgelaufen ist (im vorliegenden Ausführungsbeispiel
170 msec). Bei NEIN in P 72 werden die
Schritte anschließend an P 73 ausgeführt, um die Steuerung
in der Erholungsphase zu bewirken. Dementsprechend wird
in P 73 die Maximalbeschleunigung G max des Fahrzeuges 1
zum Zeitpunkt t₂ in Fig. 5 gemessen und in P 74 die
optimale Drosselklappenöffnung T VO eingestellt, die die
Erzielung der Maximalbeschleunigung G max erlaubt, wie
dies in Fig. 15 gezeigt ist. Anschließend wird in P 75
die optimale Drosselklappenöffnung T VO aus P 74 entsprechend
dem gerade eingelegten Gang des Getriebes 8 korrigiert.
Da das an die Antriebsräder abgegebene Drehmoment sich
mit dem jeweils eingeschalteten Gang ändert, wird in
diesem Ausführungsbeispiel die optimale Drosselklappenöffnung
T VO in P 64 für eine Bezugs-Schaltgeschwindigkeit
(Bezugsgang) eingestellt und anschließend in P 75
die Differenz entsprechend dem eingelegten Gang berücksichtigt.
In P 76 werden das Soll-Schlupfverhältnis S ET
für die Schlupfsteuerung mittels Motor (Drosselklappensteuerung)
sowie das Soll-Schlupfverhältnis S BT für die
Schlupfsteuerung mittels Bremse durch Schätzung eines
Fahrbahn-Reibkoeffizienten auf der Grundlage der in P 73
erhaltenen Maximalbeschleunigung G max abgeändert. Die
Abänderung der Soll-Schlupfverhältnisse S ET und S BT wird
nachfolgend erläutert.
Nach P 76 wird das Motor-Soll-Schlupfverhältnis S ET zur
Zeit einer Beschleunigung in P 77 korrigiert. In P 78 wird
das Soll-Schlupfverhältnis S ET für die Zeit einer Kurvenfahrt
korrigiert und das auf der Maximalbeschleunigung
G max beruhende Soll-Schlupfverhältnis S ET wird in P 79
gespeichert. Eine Beschreibung der Schritte in P 77 und P 78
erfolgt später.
Bei JA in P 72 wird festgestellt, daß die Steuerung in
der Erholungsphase beendet ist, so daß das Programm nach
P 62 für weitere, bereits beschriebene Vorgänge springt.
Das Programm gemäß dem Flußdiagramm in Fig. 11 entspricht
den Schritten P 11 und P 12 in Fig. 6.
In P 81 wird festgestellt, ob das Fahrzeug hängengeblieben
ist, z. B. in Schlamm od. dgl. Bei NEIN in P 81 geht das
Programm zu P 82 weiter, wo der Grenzwert (Maximalwert)
B LM einer Ansprechgeschwindigkeit Bn der Bremse, die dem
Schaltverhältnis für die Steuerung des Öffnens oder
Schließens der Ventile SV 1 bis SV 4 äquivalent ist, als
variable Funktion entsprechend der Fahrgeschwindigkeit
festgelegt wird. Diese Funktion wird umso größer, je
höher die Fahrgeschwindigkeit ist. Bei JA in P 81 wird in
P 83 der Grenzwert B LM auf einen konstanten Wert festgelegt,
der kleiner als der Grenzwert B LM aus P 82 ist.
Die Vorgänge in P 82 und P 83 werden zu dem Zweck durchgeführt,
das Auftreten jeglicher Vibration unwahrscheinlich
zu machen, die aufgrund einer zu hohen Zunahme- oder
Abnahmegeschwindigkeit des Bremsdruckes eintreten könnte,
wenn die Ansprechgeschwindigkeit Bn der Bremse, die auf
der Grundlage der Beziehung (5) ermittelt wird, so verwendet
wird, wie sie ist. Darüber hinaus wird in P 83
der Grenzwert B LM kleiner als derjenige in P 82 eingestellt,
weil es besonders unerwünscht ist, daß die Bremskraft
an dem Antriebsrad eine starke Veränderung erfährt,
um das Fahrzeug aus dem festhängenden Zustand freizusetzen.
Anschließend an P 82 oder P 83 wird in P 84 festgestellt,
ob das Schlupfverhältnis größer als S=0.09 ist, d. h.
der Punkt erreicht ist, wo die Bremssteuerung aufgehoben wird.
Bei JA in P 84 wird in P 85 eine Betätigungsgeschwindigkeit
Bn der Bremse 22 für das rechte Vorderrad errechnet, die
Bn in der I-PD-Regelung gemäß Fig. 4 äquivalent ist.
Anschließend wird in P 86 ermittelt, ob die Betätigungsgeschwindigkeit
Bn größer als Null ist. Diese Feststellung
dient zur Überprüfung, ob der Bremsdruck eine
abnehmende Tendenz hat, indem die abnehmende Tendenz des
Bremsdruckes mit einem positiven Wert, nämlich größer
als Null, und die zunehmende Tendenz des Bremsdruckes
mit Null oder einem negativen Wert, d. h. kleiner als
Null bezeichnet wird. Bei JA in P 86 wird in P 87 entschieden,
ob Bn größer als B LM ist. Bei JA in P 87 wird
in P 88 Bn auf den Grenzwert B LM eingestellt und anschließend
in P 89 der Bremsdruck in der rechten Bremse abgesenkt.
Bei NEIN in P 87 springt das Programm zu P 89 und der
Bremsdruck davon wird entsprechend dem in P 85 eingestellten
Wert von Bn angehoben.
Bei NEIN in P 86 wird festgestellt, daß Bn einen negativen
Wert hat oder Null ist, so daß Bn in P 90 auf den entsprechenden
Absolutwert reduziert wird, worauf sich die
Schritte in P 91 bis P 93 anschließen. Diese Schritte dienen
dazu, den Bremsdruck der rechten Bremse 22 in weitgehend
gleicher Weise wie in den Schritten P 87 bis P 89 zu erhöhen.
Bei NEIN in P 84 geht das Programm zu P 95 weiter und die
Bremssteuerung wird durch Lösen der Bremse aufgehoben.
Nach den Schritten P 89, P 93 oder P 95 geht das Programm
zu P 94, wo gleich der Bremsdruck der linken Bremse 21 in weitgehend
gleicher Weise erhöht oder erniedrigt wird, wie
dies in Zusammenhang mit der rechten Bremse 22 in den
Schritten P 84 bis P 93, P 95 beschrieben ist.
Wenn zwischen der Ist-Drehzahl und der Soll-Drehzahl
(Ist-Schlupfverhältnis und Soll-Schlupfverhältnis)
ein großer Unterschied besteht, dann wird beispielsweise
der Integral-Koeffizient K I in der Beziehung (5)
korrigiert, um zu verhindern, daß die Beschleunigung
durch übermäßigen Einsatz der Bremse verringert und
der Motor abgewürgt wird. Diese Korrektur kann in der
Weise erfolgen, daß der Integral-Koeffizient K I in einem
Programmschritt zwischen P 85 und P 86 verkleinert wird.
In P 76 werden das Motor-Soll-Schlupfverhältnis S ET und
das Brems-Soll-Schlupfverhältnis S BT geändert, wie dies
in Fig. 17 veranschaulicht ist. Dies erfolgt auf der
Basis der Maximalbeschleunigung G max , die in P 73 gemessen
wird. Wie aus Fig. 17 hervorgeht, nehmen die Schlupfverhältnisse
S ET und S BT regelmäßig mit einer Zunahme
der Maximalbeschleunigung G max ebenfalls zu und für
jedes davon wird ein Grenzwert festgesetzt. Das Motor-
Soll-Schlupfverhältnis S T wird so eingestellt, daß es
den Anforderungen eines normalen Fahrbetriebes entspricht.
Das bedeutet mit anderen Worten, daß das Motor-Soll-
Schlupfverhältnis S ET beträchtlich kleiner als dasjenige
Schlupfverhältnis eingestellt wird, das die maximale
Umfangskraft bei einem Fahrbahn-Reibkoeffizient μ liefert,
der aus der in Betracht gezogenen Maximalbeschleunigung
G max ermittelt ist.
Wenn zum Zeitpunkt der Aufhebung der Schlupfsteuerung
mittels Bremse als Zwischenwert ein Schlupfverhältnis
S BC zwischen S ET und S BT festgesetzt wird, bedarf dieser
Zwischenwert S BC auch in Anbetracht der Änderung der Soll-
Schlupfverhältnisse S ET und S BT normalerweise keiner
Änderung. Wenn aber beispielsweise der Zwischenwert S BC
in einem konstanten Abstand von und näher an dem Soll-
Schlupfverhältnis S ET um einen Abweichungsbetrag von
20% der Soll-Schlupfverhältnisse S ET und S BT liegt, dann
kann der Zwischenwert S BC als Folge der Änderungen der
Soll-Schlupfverhältnisse S ET und S BT ebenfalls geändert
werden.
Wie vorstehend erläutert ist, wird in P 9-5 der Anfangswert S I
eingesetzt und dann das Motor-Soll-Schlupfverhältnis S ET in
der vorangegangenen Schlupfsteuerung (entsprechend der
Maximalbeschleunigung G max ) eingesetzt, das in P 79 gespeichert
oder erneuert worden ist (Fig. 20). Der Vorteil des Ablaufes
in P 9-5 nach der Wahl des "Auto"-Modus liegt darin, daß hierdurch
das vorhergehende Soll-Schlupfverhältnis S ET für die
Motorsteuerung als Anfangswert S I ohne Abwandlungen verwendet
werden kann und umfassend Einflüsse der Reifenart,
des Wetters, der Fahrbahn-Reibkoeffizienten und dgl. wettgemacht
werden können, solange das Fahrzeug auf derselben
Fahrbahn fährt. In diesem Fall wird der Anfangswert S I
als Optimalwert nahezu ohne eine Änderung des Soll-Schlupfverhältnisses
S ET für die Motorsteuerung nach dem Beginn
der Schlupfsteuerung eingesetzt. Der Vorteil der Auswahl
des Anfangswertes S I durch manuelle Betätigung - im Unterschied
zur automatischen Auswahl - liegt hingegen darin,
daß Einflüsse aufgrund der Reifenart od. dgl. berücksichtigt
werden können, wenn diese sich weitgehend von
der vorhergehenden Schlupfsteuerung unterscheiden.
Die Fig. 21 zeigt ein Ausführungsbeispiel, in welchem der
Anfangswert S I zu einem Korrekturwert S A während der
Schlupfsteuerung korrigiert wird, sobald der "AUTO"-Modus
gewählt ist. Wie sich aus Fig. 21 ergibt, läuft die Schlupfsteuerung
gegenüber der vorhergehenden Schlupfsteuerung
bedeutend schneller ab, wenn der Anfangswert S I für die
nächstfolgende Schlupfsteuerung unter Verwendung des
Korrekturwertes S A der vorangegangenen Schlupfsteuerung
eingesetzt wird, d. h. wenn S I =S A gilt.
Die Fig. 22 zeigt ein Ausführungsbeispiel, in welchem der
"AUTO"-Modus ausgeschaltet ist und der Anfangswert S I
durch Einstellung der Schiebehebel 71 a oder 71 b bestimmt
wird.
Das Soll-Schlupfverhältnis S ET in P 9-3 und P 78 sowie in
P 9-2 und P 77 wird korrigiert. In P 101 werden von einer
vorgegebenen Tabelle Korrekturkoeffizienten a, b und c
eingelesen. Die Korrekturkoeffizienten a und b beinhalten
jeweils einen Wert entsprechend der Wahl durch den handbetätigten
Modus-Schalter 72, wie sich dieser aus Fig. 23
oder Fig. 24 ergibt. Der Korrekturkoeffizient c ist ein
Wert entsprechend dem Drehwinkel am Lenkrad oder einer
Kurvenkrümmung bei Kurvenfahrt und ergibt sich aus Fig. 25.
Nach P 101 wird in P 102 entschieden, ob die Maximalbeschleunigung
G max in P 73 kleiner als ein vorbestimmter
Wert ist. Bei JA in P 102 wird festgestellt, daß der
Reibkoeffizient der Fahrbahn, auf der das Fahrzeug
fährt, so niedrig ist, daß das Motor-Soll-Schlupfverhältnis
S ET in P 103 unter Anwendung der Korrekturkoeffizienten
b und c korrigiert wird. In diesem Fall kommt ein Korrekturkoeffizient
b für niedrige Fahrbahnreibung bzw. c für die
Kurvenfahrt zur Anwendung. Bei NEIN in P 102 zeigt sich,
daß der Reibkoeffizient der Fahrbahn so hoch ist, daß
das Soll-Schlupfverhältnis S ET in P 104 unter Anwendung
der Korrekturkoeffizienten a und c korrigiert wird.
Hierbei kommt der Korrekturkoeffizient a für hohe Fahrbahnreibung
bzw. c für die Kurvenfahrt zur Anwendung.
Wie vorstehend erläutert, wird das Soll-Schlupfverhältnis
S ET zur Zeit einer Kurvenfahrt nach unten korrigiert.
Wie aus Fig. 13 hervorgeht, erhöht eine Verringerung des
Soll-Schlupfverhältnisses die Radseitenkraft am Antriebsrad
und führt dadurch zu einer erhöhten Fahrstabilität.
Die Schlupfsteuerung läuft dabei in einem Bereich unter
einem Schlupfverhältnis (um S=0.2 in Fig. 13 herum)
ab, bei dem etwa die maximale Umfangskraft auftritt.
Folglich wird durch die Verringerung des Soll-Schlupfverhältnisses
die Umfangskraft herabgesetzt.
Wenn durch den Modusschalter 72 (am Punkt S D in Fig. 13)
der Modus "HART" ausgewählt wird und an diesem Punkt das
Soll-Schlupfverhältnis größer als zum Zeitpunkt der
Ausübung der maximalen Umfangs- oder Haftkraft ist, dann
wird die manuelle Auswahl gestoppt und das Soll-Schlupfverhältnis
so geändert, daß es die maximale Umfangskraft
entwickelt.
Nach P 103 oder P 104 wird in P 105 ein Korrekturkoeffizient
für die Beschleunigung eingelesen (Fig. 27). Anschließend
wird in P 106 das Soll-Schlupfverhältnis S ET für die Motorsteuerung
aus P 103 oder P 104 mit dem Korrekturkoeffizienten
d multipliziert, so daß man ein unter Berücksichtigung
der Beschleunigung korrigiertes Soll-Schlupfverhältnis
S ET erhält.
Die Korrektur mit Rücksicht auf eine Beschleunigung erfolgt,
sobald durch den Fahrer eine Beschleunigung angefordert wird,
beispielsweise dadurch, daß die Betätigungsgeschwindigkeit
oder das Betätigungsausmaß des Gaspedals 70 einen vorbestimmten
Wert übersteigt (Fig. 27). In diesem Fall wird
das Soll-Schlupfverhältnis S ET im Sinne einer Zunahme
korrigiert, d. h. im Sinne der Erzeugung maximaler Umfangskraft
im Vergleich zum normalen Fahrbetrieb (vgl. Fig. 13).
Diese Korrektur kann in der Weise erfolgen, daß sich das
Soll-Schlupfverhältnis S ET allmählich einem Punkt annähert,
an dem die maximale Umfangskraft erzeugt wird,
oder es wird ein Gradient der Annäherung des Soll-Schlupfverhältnisses
S ET an den Punkt der maximalen Haftkraft
in Abhängigkeit von dem Ausmaß des Beschleunigungsbedarfes
festgelegt. Wenn das Ausmaß des Beschleunigungsbedarfes
größer ist, nähert sich somit das Soll-Schlupfverhältnis
stärker demjenigen der maximalen Haftkraft.
Es folgt nunmehr eine Beschreibung des Einflusses der
Bestimmung der Soll-Schlupfverhältnisse S ET und S BT auf
das Fahrverhalten des Fahrzeuges 1.
Die Soll-Schlupfverhältnisse S ET und S BT werden als ganzes
in Fig. 17 nach oben oder unten versetzt. Um die Haftkraft
zu vergrößern, werden sie nach oben versetzt. Dies gilt
solange wie ein Schlupfverhältnis im Bereich von 0.2 bis
0.3 oder darunter zur Anwendung kommt, weil der Reibkoeffizient
μ der Fahrbahn bis zu einem Schlupfverhältnis
von 0.2 bis 0.3 entsprechend den besonderen Eigenschaften
von Spikereifen zunimmt, wie aus Fig. 13 hervorgeht.
Das Beschleunigungsempfinden variiert mit dem Unterschied
zwischen dem Soll-Schlupfverhältnis S ET und S BT . Die
Beschleunigung wird umso stärker empfunden, je kleiner
der Unterschied zwischen den beiden wird. Entsprechend
dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel, bei dem das
Soll-Schlupfverhältnis S ET für die Motorsteuerung kleiner
als das Soll-Schlupfverhältnis S BT für die Bremssteuerung
ist, ist in der Hauptsache die Bremssteuerung wirksam,
sobald das Schlupfverhältnis am Antriebsrad größer wird,
während in der Hauptsache die Motorsteuerung wirksam ist,
sobald das Schlupfverhältnis am Antriebsrad kleiner wird.
Folglich wirken die Motorsteuerung und die Bremssteuerung
in einer Richtung gleichmäßig proportional zueinander,
wenn der Unterschied zwischen den Soll-Schlupfverhältnissen
S ET und S BT klein ist. Somit werden die Antriebsräder
in einem Zustand angetrieben, bei dem das vom Motor erzeugte
Drehmoment durch die Bremse reduziert wird, so
daß das zu den Antriebsrädern gelangende Drehmoment ohne
Verzögerung im Ansprechverhalten ansteigt, indem lediglich
die Bremse im Fall eines notwendigen Drehmoment-Überschusses
zum Zweck der Beschleunigung freigegeben wird.
Eine ruckfreie Beschleunigung läßt sich erzielen, wenn
das Brems-Soll-Schlupfverhältnis S BT groß wird, nämlich
relativ groß im Vergleich zu dem Motor-Soll-Schlupfverhältnis
S ET . In diesem Fall überwiegt die Motorsteuerung
die Bremssteuerung, was zu einer weichen Veränderung des
Drehmoments führt. Darin liegt der Vorteil der Motorsteuerung.
Stabilität während der Kurvenfahrt läßt sich erreichen,
wenn das Motor-Soll-Schlupfverhältnis S ET klein wird,
nämlich relativ klein im Vergleich zu dem Brems-Soll-
Schlupfverhältnis S BT . Wie aus Fig. 13 hervorgeht, kann
in dem Bereich von S=0.2 bis S=0.3 oder darunter,
wo eine maximale Haftkraft erzeugt wird, die Verringerung
des Soll-Schlupfverhältnisses die Haftkraft an den Rädern
absenken und zugleich die Rad 06040 00070 552 001000280000000200012000285910592900040 0002003724575 00004 05921seitenkraft so groß wie
möglich werden lassen.
Die vorstehend unter (1) bis (4) geschilderten charakteristischen
Zustände können entweder automatisch angesteuert
oder manuell durch den Fahrer D im Rahmen einer Modusauswahl
gewählt werden.
In dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel ist das
Brems-Soll-Schlupfverhältnis S BT größer eingestellt
als das Motor-Soll-Schlupfverhältnis S ET , so daß keine
Bremssteuerung erfolgt, sobald das Ausmaß des Schlupfes
oder Durchdrehens gering ist. Dies führt zu einer geringeren
Bremshäufigkeit. Außerdem ist hierdurch die Belastung
der Bremssteuerung geringer, selbst wenn Schlupf oder
Durchdrehen des Rades in großem Ausmaß auftreten.
Weiterhin wird der Bremsdruck zum Zeitpunkt der Aufhebung
der Bremssteuerung ausreichend abgesenkt, so
daß das Auftreten einer stärkeren Drehmomentschwankung
unwahrscheinlich ist, weil zwischen den Soll-Schlupfverhältnissen
S BT und S ET zum Zeitpunkt der Aufhebung
der Brems-Schlupfsteuerung der Zwischenwert S BC eingestellt
wird. Selbstverständlich können die Soll-Schlupfverhältnisse
für die Motor- und für die Bremssteuerung als
identische Werte eingesetzt werden.
Es versteht sich, daß im Rahmen der Erfindung Abänderungen
und Modifikationen getroffen werden können.
a) Zur Vereinfachung der Steuerung kann das Soll-Schlupfverhältnis
für die Bremssteuerung so eingestellt werden,
daß es identisch mit dem Soll-Schlupfverhältnis für die
Motorsteuerung ist, und die Bremssteuerung kann so ausgelegt
sein, daß sie während einer konstanten Zeitdauer
nach dem Einsetzen der Schlupfsteuerung, d. h. nach dem
Zeitpunkt t₁ in Fig. 5, abläuft.
Es ist auch möglich, das Soll-Schlupfverhältnis für die
Bremssteuerung identisch mit dem Soll-Schlupfverhältnis
für die Motorsteuerung zu wählen, jedoch die Bremssteuerung
nur dann wirksam sein zu lassen, solange der
Schlupf bzw. das Durchdrehen der angetriebenen Räder
eine zunehmende Tendenz zeigen. Dies besagt, daß die
Bremssteuerung dann abläuft, wenn der Gradient der Drehzahl
der angetriebenen Räder, dW D /dt positiv ist oder
wenn der Gradient der Schlupfverhältnisse, dS/dt,
positiv ist.
b) Die Mittel zur Einstellung des vom Motor 6 abgegebenen
Drehmoments sind vorzugsweise von der Art, daß sie ein
Element oder eine Komponente steuern, welche den stärksten
Einfluß auf die Motorleistung hat. Dies besagt, daß vorzugsweise
das Ausgangsdrehmoment über eine sogenannte
Laststeuerung eingestellt wird. Bei einem Otto-Motor,
z. B. einem Benzinmotor, wird vorzugsweise hierzu die
Gemischmenge geregelt; bei einem Diesel-Motor erfolgt
die Einstellung über die eingespritzte Kraftstoffmenge.
Zusätzlich zur Laststeuerung kann in einem Otto-Motor
der Zündzeitpunkt, in einem Diesel-Motor der Einspritzzeitpunkt
eingestellt werden. Bei einem Motor mit Aufladung
läßt sich auch der Ladedruck regeln.
Es versteht sich auch, daß als Kraftquelle zusätzlich oder anstelle
einer Brennkraftmaschine ein Elektromotor vorgesehen
sein kann. In diesem Fall wird das abgegebene Drehmoment
durch Regelung der dem Elektromotor zugeführten elektrischen
Energie gesteuert.
Die Einstellung des dem Antriebsrad zugeführten Drehmoments
kann durch eine Maßnahme oder eine Kombination brauchbarer
Maßnahmen erfolgen, die eine solche Einstellung erlauben,
z. B. durch den Eingriff der Kupplung 7 oder durch eine Veränderung
des Übersetzungsverhältnisses des Getriebes (was
besonders günstig im Fall eines stufenlos veränderlichen
Getriebes ist). Diese Maßnahmen können zusätzlich zur
Motorsteuerung und zur Bremssteuerung angewendet werden.
c) Das Fahrzeug 1 kann außerdem anstelle der angetriebenen
Vorderräder 2, 3 über die Hinterräder 4, 5 angetrieben
sein; die Erfindung ist auch für einen Vierradantrieb
anwendbar.
d) Der Zustand des Schlupfes oder Durchdrehens der angetriebenen
Räder kann entweder direkt aufgrund der Drehzahl
der angetriebenen Räder - wie in dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel - ermittelt werden oder indirekt über
einen bestimmten Zustand des Fahrzeuges festgestellt
werden. Ein derartiger Zustand des Fahrzeuges kann beispielsweise
eine Erhöhung des Drehmoments oder der Drehzahl
des Motors, eine Veränderung der Stellung des Gaspedals,
eine Drehzahländerung der Antriebswelle, eine
bestimmte Stellung des Lenkrades (bei Kurvenfahrt), ein
bestimmtes Niveau des Fahrzeugkörpers (z. B. bei Beschleunigung)
sowie die Last sein. Zusätzlich zu diesen
Zuständen kann auch der Reibkoeffizient μ der Fahrbahn
in Abhängigkeit von der Außentemperatur, von Regen,
Schnee oder Glatteis automatisch erfaßt und berücksichtigt
oder von Hand eingegeben werden, um den vorhersehbaren
Zustand des Durchrutschens oder Durchdrehens
der Antriebsräder angemessen zu erfassen.
e) Der hydraulische Regelkreis für den Bremsdruck gemäß
Fig. 2 und die Sensoren 64, 65 und 66 können auch im
Rahmen eines bekannten ABS-Bremssystems vorgesehen sein.
f) Die für die Schlupfsteuerung verwendete Bremse kann
elektromagnetisch oder hydraulisch beaufschlagt sein.
g) Als Kriterium für den Fahrzustand, der zur Einstellung
des Anfangswertes S I herangezogen wird, kann die Fahrgeschwindigkeit
oder der Bewehrungszustand (Asphaltierung
oder nicht) der Fahrbahnoberfläche verwendet werden.
Im Fall der Verwendung der Fahrgeschwindigkeit wird
der Fahrbahn-Reibkoeffizient mit steigender Fahrgeschwindigkeit
relativ kleiner.
Claims (15)
1. Einrichtung zur Schlupfsteuerung an einem Kraftfahrzeug
zum Zweck der Verhinderung eines Durchdrehens
eines Antriebsrades des Kraftfahrzeugs relativ zu
einer Fahrbahn, bei der das an das Antriebsrad abgegebene
Drehmoment gesteuert wird, gekennzeichnet
durch eine Einrichtung zur Einstellung des dem Antriebsrad
übertragenen Drehmoments, einen Detektor
zur Ermittlung des Schlupfzustandes des Antriebsrades
auf der Fahrbahn, eine Schlupfsteuereinrichtung,
die aufgrund eines Signales des Detektors
die Einrichtung zur Einstellung des Drehmoments
derart steuert, daß der Schlupf des Antriebsrades
einen vorbestimmten Sollwert annimmt, eine Einrichtung
zur Änderung des Sollwerts während der
Schlupfsteuerung und eine Einrichtung zur Beeinflussung
der Einrichtung zur Änderung des Sollwerts
im Sinne einer Verringerung oder Erhöhung des Sollwerts
entsprechend den jeweiligen Anforderungen an den Kraftschluß
zwischen Antriebsrad und Fahrbahn.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß sie einen Kurvenfahrt-Detektor aufweist und daß
die Einrichtung zur Änderung des Sollwerts eine Herabsetzung
des Sollwerts bei Feststellung einer Kurvenfahrt
im Vergleich zu dem Zustand bei Geradeausfahrt
bewirkt.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kurvenfahrt-Detektor den Drehwinkel des
Lenkrades feststellt und die Einrichtung zur Beeinflussung
der Einrichtung zur Änderung des Sollwerts
eine Herabsetzung des Sollwerts mit zunehmendem Lenk
rad-Drehwinkel bewirkt.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß sie einen Kurvenfahrt-Detektor
aufweist und daß die Einrichtung zur Beeinflussung
der Einrichtung zur Änderung des Sollwerts bei Feststellung
einer Kurvenfahrt den Sollwert im Vergleich
zu dem Zustand bei Geradeausfahrt dahingehend erhöht,
daß die Radseitenkraft des Antriebsrades zunimmt.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß sie einen Beschleunigungsdetektor
aufweist und daß die Einrichtung zur Beeinflussung
der Einrichtung zur Änderung des Sollwerts bei Feststellung
eines Beschleunigungsbedarfes im Vergleich
zu einem normalen Fahrzustand eine Erhöhung des Sollwerts bewirkt.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Beschleunigungsdetektor die Betätigungsgeschwindigkeit
oder den Betätigungsweg des Gaspedals
als Maß für den Beschleunigungsbedarf feststellt
und daß die Einrichtung zur Beeinflussung der
Einrichtung zur Änderung des Sollwerts mit zunehmender
Betätigungsgeschwindigkeit oder zunehmendem Betätigungsweg
des Gaspedals eine Erhöhung des Sollwerts bewirkt.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß sie einen Beschleunigungsdetektor
aufweist und daß die Einrichtung zur Beeinflussung
der Einrichtung zur Änderung des Sollwerts bei
Feststellung eines Beschleunigungsbedarfes im
Vergleich zu einem normalen Fahrzustand eine Veränderung
des Sollwerts derart bewirkt, daß die
Umfangs-Haftkraft des Antriebsrades erhöht wird.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
gekennzeichnet durch eine Einrichtung zur Einstellung
eines Anfangswertes des Sollwerts zu Beginn der
Schlupfsteuerung und durch eine Einrichtung zur
Beeinflussung der Einrichtung zur Einstellung
des Anfangswertes derart, daß ein Anfangswert in
Abhängigkeit von einem den Schlupf des Antriebsrades
beeinflussenden Parameter eingestellt wird.
9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zur Beeinflussung der Einrichtung
zur Einstellung eines Anfangswertes einen durch die
Einrichtung zur Änderung des Sollwerts geänderten
Sollwert liefert.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet,
daß sie den Beschleunigungsgrad des Fahrzeuges
zu einem Zeitpunkt feststellt, an dem der
Schlupf des Antriebsrades während der Schlupfsteuerung
einen vorbestimmten Wert annimmt, daß auf der Basis
des Beschleunigungsgrades ein Fahrbahn-Reibkoeffizient
schätzungsweise ermittelt wird und daß die Einrichtung
zur Beeinflussung der Einrichtung zur Änderung des
Sollwerts die Einstellung eines Sollwerts entsprechend
diesem Fahrbahn-Reibkoeffizient bewirkt.
11. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zur Beeinflussung der Einrichtung
zur Einstellung des Anfangswerts eine Handeingabe
für einen die Rutschfähigkeit des Antriebsrades auf
der Fahrbahn berücksichtigenden Anfangswert beinhaltet.
12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der mittels Handeingabe eingebbare Anfangswert
den von der Reifenart abhängigen Reibkoeffizient
berücksichtigt.
13. Einrichtung nach Anspruch 10 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
daß der mittels Handeingabe eingebbare
Anfangswert den Fahrbahnzustand berücksichtigt.
14. Einrichtung nach den Ansprüchen 8 und 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Beeinflussung
der Einrichtung zur Einstellung eines Anfangswerts
eine erste Wähleinrichtung zur Handauswahl eines
Anfangswertes entsprechend der Rutschfähigkeit des
Antriebsrades auf der Fahrbahn, eine zweite Wähleinrichtung
zur Auswahl des Sollwertes, der durch
die Einrichtung zur Beeinflussung der Einrichtung
zur Änderung des Sollwerts als Anfangswert geliefert
wurde, und einen manuell betätigbaren Schalter aufweist,
der an die Einrichtung zur Einstellung des
Anfangswerts den ausgewählten Anfangswert der
ersten oder zweiten Wähleinrichtung liefert.
15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Einstellung
des dem Antriebsrad übertragenen Drehmoments eine
Einrichtung zur Einstellung des Motorausgangsdrehmoments
sowie eine Einrichtung zur Betätigung der an
dem Antriebsrad wirksamen Bremse umfaßt, daß die
Schlupfsteuereinrichtung eine Motor-Schlupfsteuereinrichtung
sowie eine Brems-Schlupfsteuereinrichtung
beinhaltet, wobei die Motor-Schlupfsteuereinrichtung
über die Einrichtung zur Einstellung des Motorausgangsdrehmoments
das Antriebsrad im Sinne der
Erzielung eines ersten Soll-Schlupfwerts und die
Brems-Schlupfsteuereinrichtung über die Einrichtung
zur Betätigung der Bremse das Antriebsrad im Sinne
der Erzielung eines zweiten Soll-Schlupfwert beeinflussen,
welcher größer als der erste Soll-
Schlupfwert ist, und daß die Einrichtung zur Änderung
des Sollwertes so ausgebildet ist, daß allein der
erste Soll-Schlupfwert verändert wird.
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