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DE3720232C2 - Verfahren zur Herstellung eines Extraktes aus Aloe-Blättern der Pflanzengattung Aloe capensis oder Aloe arborescens - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Extraktes aus Aloe-Blättern der Pflanzengattung Aloe capensis oder Aloe arborescens

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DE3720232C2 DE3720232A DE3720232A DE3720232C2 DE 3720232 C2 DE3720232 C2 DE 3720232C2 DE 3720232 A DE3720232 A DE 3720232A DE 3720232 A DE3720232 A DE 3720232A DE 3720232 C2 DE3720232 C2 DE 3720232C2
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Extraktes aus Aloe-Blättern der Pflanzengattung Aloe capensis oder Aloe arborescens, bei dem die Aloe-Blätter bei niedrigen Temperaturen oder in Dunkelheit mindestens 12 Tage aufbewahrt werden, wobei ein biochemischer Umbau in den Geweben der Blätter unter Bildung biogener Stimulatoren eingeleitet wird und der Saft der Blätter dann extrahiert wird.
Die Erfindung betrifft weiterhin die Verwendung des nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Aloe-Extraktes, aufbereitet als Injektionslösung zur Mobilisierung des Immunsystems mittels s. c. Injektion oder intramuskularer Injektion, und aufbereitet als Emulsion gemäß der später angeführten Ansätze zur äußerlichen Anwendung auf die Hand zur Mobilisierung des Immunsystems.
Nach der Schule von Prof. Filatow (vgl. Berichte des Osteuropa-Institutes an der Freien Universität Berlin, herausgegeben von Prof. Dr. Max Brandt, Folge 18/1, Ausg. 1960) ist Aloin als Stimulanz und insbesondere eine Gewebetherapie bekannt, nach der der frische Saft aus Aloe-Blättern zur Wundheilung angewendet wird.
Wenn Aloe-Blätter oder Aloe-Extrakt ca. 12 Tage lang bei niedriger Temperatur oder in Dunkelheit aufbewahrt werden, bilden sich biogene Stimulatoren, die nach Filatow im Sinne einer unspezifischen Reiztherapie zur Gewebetherapie verwendet werden.
Diese Gewebetherapie im Sinne einer unspezifischen Reiztherapie bedient sich bestimmter Wirkstoffe ungeklärter Natur, die sich in pflanzlichen und tierischen Geweben bei Konservierung in Kälte oder Dunkelheit entwickeln.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs erwähnten Art so zu gestalten, daß ein Aloe-Extrakt herstellbar ist, in dem biologisch aktive Wirkstoffe enthalten sind, die jene Akzeptoren im Zentralnervensystem ansprechen, die für eine Mobilisierung des Immunsystems verantwortlich sind.
Neben den neuen, in Hagers Handbuch nicht verzeichneten Indikationen des erfindungsgemäß hergestellten Aloe-Extraktes bezüglich der Heilung von Epilepsie und Brustkrebs, was durch entsprechende Krankheitsverlaufberichte nachweisbar ist, wird die Indikation zur Veränderung des Leukozyten-Bildes im Blut beansprucht. Die Leukozyten, weiße Blutkörperchen (kernhaltige, runde Körperchen, größer als die roten Blutkörperchen), sind wichtige Elemente zur wirksamen Abwehr von Infektionen. Sie sind verantwortlich für das Forträumen und "Auffressen" zugrunde gegangener Gewebebestandteile (Eiter) sowie von Bakterien. Die Leukozyten teilen sich ein in Granulozyten und Lymphozyten, wobei die Lymphozyten Träger der Immunabwehr sind.
Nach Applizieren von 9-15 Injektionen des erfindungsgemäß hergestellten Extraktes von biostimuliertem Aloe capensis (D 2) hat sich das Leukozytenbild im Blut bei Patienten durchschnittlich von 1800 bis auf 4400 erhöht.
Damit ist das erfindungsgemäß hergestellte Extrakt - aus Frischpflanzen-Aloe biostimuliert - ein Basis-Immunabwehrmittel mit größtem Spektrum, während die nur stofflich orientierten bisherigen Aloe-Präparate lediglich die Indikationsansprüche erfüllen, die aus Hagers Handbuch bekannt sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Verfahrensschritte gemäß dem Kennzeichen des Patentanspruchs 1.
Vorteilhafterweise wird als Aufbewahrungstemperatur 2°C gewählt.
Hervorzuheben ist, daß die HAB-Vorschriften nur für solche Drogen gelten, deren Qualität und Identität nach dem Europäischen Arzneibuch ermittelt werden können. Das ist bei Aloe in Hinsicht auf frische Drogen bisher nach der Literatur und dem Stand der Technik nicht möglich. Vielmehr sind in HAB nur Prüfkriterien für Trockendrogen der Aloe enthalten. Können aber nach EAB Identität und Qualität nicht ermittelt werden, so nutzt infolge Fehlens dieser Voraussetzung auch die Vorschrift über die Herstellung von Arzneimittel nach dem HAB nichts.
Der Erfindung mußte daher eine eigene Monografie für die Ermittlung von Identität und Qualität der frischen Droge herstellen.
Probenvorbereitung zur flüssigchromatographischen Bestimmung von Aloin in Aloe D2 1. Herstellung der Probenlösung
Die Anreicherung des Aloins wird mit Hilfe einer CH-(Cyclohexyl-) Säule durchgeführt.
Zur Konditionierung wird zunächst mit 2 ml Methanol sowie anschließend 2 ml Wasser gespült.
Anschließend werden genau 25 ml Aloe D2 durch die Säule gegeben. Nachdem die wäßrige Phase eingesickert ist, wird mit 10 ml Methanol eluiert. Um eine gleichmäßige Fließgeschwindigkeit des Laufmittels zu erreichen, muß leichtes Wasserstrahlvakuum angelegt werden. Das Eluat wird am Rotationsverdampfer auf <1 ml eingeengt und vollständig in einen 1-ml-Meßkolben überführt, der bis zur Marke mit H₂O aufgefüllt wird.
2. Herstellung der Eichlösung
12,8 mg Aloin werden in 100 ml H₂O gelöst. Hiervon wird genau 0,1 ml in einen 100-ml-Meßkolben überführt, der bis zur Marke mit Wasser aufgefüllt wird. Anschließend wird das Anreicherungsverfahren - wie oben beschrieben - durchgeführt.
Inprozeßkontrolle
  • a) Eigenschaften:
    Klare, farblose Flüssigkeit
  • b) pH-Wert:
    Der pH-Wert wird mit einer Einstabmeßkette potentiometrisch nach Ph.Fur.I gemessen.
    Limit: 7,2-7,4
  • c) Entnehmbares Volumen:
    Die Prüfung des entnehmbaren Volumens wird nach der Monographie Paren Heralia Ph. Fur.III durchgeführt.
    Limit: 1,05-1,10 ml bei 1-ml-Glasampullen.
  • d) Abschmelzhöhe:
    Die Abschmelzhöhe wird mit einer Schieblehre ermittelt.
    Limit : 47 ± 2 mm bei 1-ml-Glasampullen.
1. Entwicklung eines Verfahrens zur Feststellung der pharmazeutischen Qualität
Es war angestrebt sowohl die Identität als auch den Gehalt zur Standardisierung mit einer Methode festzustellen. Die pharmazeutische Qualität der wäßrigen Aloe-Zubereitungen wird über eine Bestimmung des Anthrachinon-Musters geprüft, angegeben wird der Gehalt als Aloin, einem 1,8-Dihydroxy-Anthrachinon, in mg Aloin je 1000 ml flüssiger Zubereitung.
Üblicherweise wird eine solche Bestimmung mit einer HPLC-Methode durchgeführt.
1.1 Zur Entwicklung des Verfahrens 1.1.1 Zusammenstellung der Gerätekonfiguration
Der Beginn der Verfahrensentwicklung besteht in der Zusammenstellung der geeigneten Gerätekonfiguration sowie in der Auswahl des eine optimale Trennung gewährleistenden Laufmittels. Die Erfahrung hat gezeigt, daß als Laufmittel ein Gemisch aus Acetonitril und 1-Hexansulfonsäure (PIC B-6 Reagens, Waters Associates) die besten Ergebnisse liefert.
Um alle relevanten Anthrachinon-Derivate in einem vertretbaren Zeitraum eluieren zu können, wurde eine Gradienten-HPLC-Methode gewählt, da bei einem isokratischen Verlauf Signale mit einer hohen Retentionszeit nicht mehr mit genügender Genauigkeit integriert werden können.
Als HPLC-Trennsäule wurde die Kontrosorb 10C18-Säule (250 × 4 mm) ausgewählt.
Zur Detektion hat sich ein Spektralphotometer mit einer Standard-Wellenlänge von 254 nm als vollkommen ausreichend erwiesen; eine Vermessung der UV-Maxima von Aloin hat aber gezeigt, daß die Detektion wahlweise auch bei 295 nm oder auch bei 365 nm erfolgen kann.
1.1.2. Optimierung des Verfahrens
Als geeignet hat sich der Einsatz der Lösungsmittelgemische A: Acetonitril-PIC B-6 (10 : 90) und B: Acetonitril-PIC B-6 (90 : 10) erwiesen. Der Gradientenverlauf ist linear von 0% B auf 40% B innerhalb von 35 min.
Der Aloin-Peak wurde identifiziert, indem zunächst drei Proben der des wäßrigen Extraktes injiziert wurden, zu denen unterschiedlichen Mengen Aloin zugesetzt wurden. Der Aloin-Peak eluierte bei einer mittleren Retentionszeit von 28 min.
1.2. Herstellung der Eichlösung
Die quantitative Bestimmung des Aloin-Gehaltes erfolgte nach der Methode des externen Standards. Hierzu wurde zunächst nach einigen Vorversuchen zur Abschätzung des ungefähren Aloin-Gehaltes eine Eichlösung angesetzt: 5,85 mg Aloin werden in einem 100-ml-Maßkolben mit Wasser (Baker Analyzed HPLC Reagent) eingestellt und anschließend 10 min. im Ultraschallbad behandelt (Chromatogramm siehe Anlage 1).
1.3. Durchführung der Messung
System: HPLC-Pumpen Waters 501
Säule: Kontrosorb 10C18, 250 × 4 mm (Kontron Analytik)
Laufmittel A: Acetonitril (Merck LiChrosolv)/PICB-6 (Waters Associates) 10 : 90
Laufmittel B: Acetonitril/PIC B-6 90 : 10
Grad. Verlauf: von 0% B auf 40% B in 35 min. (linearer Anstieg)
Einspritzmenge: 20 Mikroliter
Flow: 1,0 ml/min.
Detektion: Spektralphotometer Uvikon 740 LC (Kontron Analytik)
1.4. Probenvorbereitung
Die Proben der beiden wäßrigen Zubereitungen konnten nach Ultrafiltration direkt injiziert werden.
2. Untersuchungsergebnisse 2.1. Wäßriger Aloe-Extrakt (siehe Anlage 2)
Der Aloin-Gehalt des wäßrigen Aloe-Extraktes beträgt 33,8 mg/1000 ml.
2.2. Wäßrige gepufferte Urtinktur (siehe Anlage 2)
Der Aloin-Gehalt der gepufferten Urtinktur beträgt 86,5 mg/1000 ml.
Es wurden Spektren erstellt (siehe Anlagen 3 bis 5), die erstmals die biogenen Stimulatoren anzeigen:
Für die Herstellung der Ausgangssubstanzen wurden Blätter von einer einzigen Aloe arborescens (Aloe capensis) geschnitten. 100 g wurden sofort ausgepreßt, zentrifugiert und gewaschen sowie gemessen, 100 g wurden 14 Tage entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren biostimuliert, ausgepreßt, zentrifugiert und gemessen sowie gewaschen. Folgende Veränderungen sind zu erkennen:
Aloe arborescens (capensis) ohne Biostimulierung (Anlage 3)
  • 1. Ableitung: (Anlage 4)
    Bei 250 nm (2) normal ausgebildeter Peak
    bei 225 nm (1) Buckel, d. h. Überlagerung von 2 dicht nebeneinander liegenden Peaks
  • 2. Ableitung Aloe arborescens biostimuliert (capensis):
    Bei 250 nm (2) verbreiteter Peak (auch Überlagerung)
    bei 225 nm (1) neugebildeter Peak, d. h. Trennung der dicht beieinander liegenden Peaks
  • 3. Ableitung: (Anlage 5)
    Bei der biostimulierten Bildung eines kleinen neuen Peaks bei 225 nm (1) und Bildung eines Buckels bei 250 nm (2).
    Bildung einer neuen Substanz ist somit ausgewiesen.
Auch im visuellen Bereich ab 400 nm sind auf Anlage 5 Veränderungen zu erkennen (3 + 4).
Erfindungsgemäß wird das hergestellte Extrakt zur Einwirkung auf den funktionellen Zustand des Informationsfließsystems des Zentralnervensystems mittels s. c. Injektion oder intramuskulöser Injektion verwendet.
Über die Einwirkung des applizierten erfindungsgemäß hergestellten Aloe-Extraktes auf Veränderungen des funktionellen Zustandes des Zentralnervensystems ist im Maße eines Breitbandeffektes die Regenerierung und Stärkung der körpereigenen Abwehrkräfte - Stärkung des Immunsystems z. B. gegen AIDS - gegeben. Die Breitbandwirkung des Aloe-Extraktes macht dieses erfolgreich gegen eine Vielzahl Krankheiten einsetzbar.
Die gewählten Pflanzen müssen mindestens 6 Jahre alt sein, damit das pflanzliche Gewebe weit genug entwickelt ist, um bei den erfindungsgemäßen Verfahrensabläufen eine Verfeinerung der biogenen Stimulatoren im Pflanzengewebe in den hochmolekularen Zustand zu ermöglichen, in dem ihr Wirkungsmechanismus den biogenen Rezeptoren des Zentralnervensystems entspricht. Werden Aloe-Extrakte jüngerer Pflanzen der genannten Art appliziert, in denen die Verfeinerung der biogenen Stimulatoren nicht stattfinden konnte, so ist nur eine Anreizung einiger Rezeptoren erkennbar, nicht jedoch ein breites Spektrum im Zentralnervensystem, so daß bei der Applizierung ein starkes Brennen für 3 Minuten in den Geweben der Lebewesen auftritt. Bei Applizierung des erfindungsgemäß hergestellten Aloe-Extraktes tritt dieses Brennen nicht auf.
Die Natur der biogenen Stimulatoren in dem erfindungsgemäß hergestellten Aloe-Extrakt entspricht vergleichsweise einem Hormon, ist aber dabei von enzymatischer Aktionsfähigkeit, Hormone werden bei Erhitzung vernichtet, die biogenen Stimulatoren bleiben hingegen bei großer Erhitzung, bei Umwandlung des Stoffes von flüssig auf fest und umgekehrt vollständig wirksam erhalten. Die verfeinerten biogenen Stimulatoren haben andererseits Verwandtschaft mit dem Gehirn-Enzymsystem. Dieses wird durch die Einwirkung der verfeinerten biogenen Stimulatoren aktiviert. Wenn durch Wirkstoffe die Akzeptoren im Zentralnervensystem einen biochemischen Umbau bewirken, so tritt der gleiche biochemischen Umbau bei den vom Wirtsorgan getrennten und in ungünstige Bedingungen, die aber nicht töten dürfen, gestellten Geweben ein, der neue biologisch aktive Verbindungen, neue Lebensregulatoren schafft. Hormone sind dies nicht, da Hormone unter den gegenwärtig möglichen Meßbedingungen vernichtet werden. Es sind andere feinstoffliche, biologisch aktive Substanzen. Sie kommen am nächsten der Klasse der Heteroglykane, und zwar jener Heteroglykane, die man als DESMONE bezeichnen kann. Aber die verfeinerten biogenen Stimulatoren sind intensiver, denn sie sind bei der homöopathischen Verdünnungsstufe D2 besonders aktiv.
Bei der Anwendung des erfindungsgemäß hergestellten Aloe-Extraktes wurde z. B. festgestellt, daß bei 27 Patienten, die zur allgemeinen Stimulierung 20-50 Aloe-Injektionen erhalten haben, einige Veränderungen des Blutes festgestellt wurden. Bei 9 Patienten war der Titer, der Anti-A- und Anti-B-Aggiutinine angestiegen.
Weiterhin wurde festgestellt, daß nach Applizierung Aloe-Extrakt mit dem verfeinerten biogenen Stimulatoren fast die Hälfte der Patienten irregulärer Antikörper aufwies, welche Spender-Erythrozyten aller Blutgruppen aggiutinieren konnten.
Irreguläre Antikörper sind nach Pschyrembel Immun-Antikörper. Der Kampf des Systems der körpereigenen Abwehrkräfte stützt sich auf Antikörper. Mit der Einführung des erfindungsgemäß hergestellten Aloe-Extraktes in die Pharmazie und Medizin ist es erstmals möglich, durch die verfeinerten biogenen Stimulatoren im Aloe-Extrakt ein Erzeugnis zur Verfügung zu stellen, daß die Antikörperbildung und damit das Immunsystem stärkt.
Durch die Injektion von verfeinertem biostimuliertem Aloe-Extrakt wird der intrarenale Blutkreislauf wie auch die Ausscheidungsfunktion der Nieren deutlich stimuliert. Die Durchblutung der Niere wird aktiviert, die Geschwindigkeit der Glomerulofiltration erhöht sich. Weiterhin ergibt sich eine Verbesserung der Stickstoffausscheidungsfunktion. Günstig ist auch der Einfluß der verfeinerten biogenen Wirkstoffe auf das Nierenkapselgewebe.
Zur Beurteilung der Wirkung des erfindungsgemäß hergestellten Aloe-Extraktes auf den funktionellen Zustand des Zentralnervensystems wird die Methode der bedingten Reflexe benutzt. Es ist feststellbar, daß der Einsatz des erfindungsgemäßen Mittels eine Verzögerung der Latentperiode der reflektorischen Reaktionen, Erhöhung der Reflexdauer, Herabsetzung der Höhe der bedingten Reflexe bis auf ihren völligen Ausfall hervorruft. Von einer Verstärkung des Hemmungsprozesses im ZNS kann gesprochen werden.
Von einer bedeutenden Rolle des Zentralnervensystems im Wirkungsmechanismus der Aloe-Präparate zeugen die Beobachtungen der pharmakodynamischen Veränderungen der Aloe-Präparate bei Veränderungen des funktionellen ZNS-Zustands.
Für die Klärung des Wirkungsmechanismus des erfindungsgemäß hergestellten Aloe-Extraktes ist die Untersuchung der Aktivität des Gehirnenzymsystems von besonderer Bedeutung.
Unter dem Einfluß des Aloe-Extraktes kann im Großhirn der Tiere ein Aktivitätsanstieg mancher Oxidationsenzyme wie Zytochromoxydase, Dehydrase, Sukzinathydroginase, hosphatdehydrogenase, Glutamatdehydrogenase, Sukzinoxydase beobachtet werden.
Die Emulsion dient nur der äußerlichen Anwendung und wird auf die Haut wie eine Salbe oder ein Balsam aufgetragen.
Erfindungsgemäß wurden sechs nachfolgende Ansätze einer Aloe-Emulsion erfolgreich getestet:
Aloe-Emulsion
1. Ansatz
ca. 40 ml Aloe in H₂O (2 g Aloe auf 75 ml H₂O)
5 ml Rizinusöl
5 g Cetylalkohol
1 g Bienenwachs
eine Spatelspitze Borax
0,1 ml Eukalyptusöl
2. Ansatz
75 ml Aloelösung (1,5 g Aloe in 75 ml H₂O)
10 ml Rizinusöl
10 ml Cetylalkohol
5 g Bienenwachs
ca. 0,1 ml Eukalyptusöl
3. und 4. Ansatz
75 ml Aloelösung (1 g Aloe in 75 ml H₂O)
10 ml Rizinusöl
10 ml Cetylalkohol
ca. 5 g Lanalin
ca. 0,1 ml Citronen- bzw. Rosenöl
ca. 0,5 ml Mandelöl
5. Ansatz
75 ml Aloelösung (1 g Aloe in 75 ml H₂O)
10 mg Rizinusöl
2 mg Cetylalkohol
5 g Bienenwachs
2 g Treetherpolamin
1 g Mandelöl
ca. 0,1 ml Citronenöl
6. Ansatz
69,9 Gew.-%
einer im Verhältnis 1 Teil Aloe-Extrakt und 9 Teilen gereinigtes Wasser hergestellten Lösung
15,0 Gew.-% Rizinusöl
15,0 Gew.-% Cetylalkohol
0,1 Gew.-% Eukalyptusöl

Claims (4)

1. Verfahren zur Herstellung eines Extraktes aus Aloe-Blättern der Pflanzengattung Aloe capensis oder Aloe arborescens, bei dem die Aloe-Blätter bei niedrigen Temperaturen oder in Dunkelheit mindestens 12 Tage aufbewahrt werden, wobei ein biochemischer Umbau in den Geweben der Blätter unter Bildung biogener Stimulatoren eingeleitet wird und der Saft der Blätter dann extrahiert wird, gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte:
  • a) 10 g frische Aloe-Blätter, die von mindestens 6 Jahre alten Pflanzen der genannten Art frisch vom Stamm abgeschnitten und nach dem Abschneiden in heißes Wasser kurz eingetaucht worden sind, wobei die Pflanzen vor dem Abschneiden der Blätter 5 Tage nicht begossen sein dürfen, werden zusammen mit 20 g einer an sich bekannten Ascorbatphosphat-Pufferlösung in einem Mörser zu einem Brei verrieben, worauf der Trockenverlust der frischen Aloe mit 97% bestimmt und hierauf bezogen insgesamt 38,8 g der zuvor hergestellten Pufferlösung zu dem Ansatz gegeben werden, wobei die bereits zugesetzte Menge von der berechneten abgezogen wird, welcher Ansatz unmittelbar darauf bei Temperaturen zwischen 2°C und 4°C 14 Tage lang bei gleichzeitiger Dunkelheit aufbewahrt wird,
  • b) darauf wird das Mazerat 60 Min. bei Raumtemperatur stehen gelassen, abgepreßt, filtriert und der extrahierte Saft 14 Tage lang bei Temperaturen zwischen 2°C und 4°C und gleichzeitiger Dunkelheit aufbewahrt, und
  • c) die so gewonnene Urtinktur aus biostimulierten Aloe wird mit 19 Teilen Pufferlösung verdünnt, wobei die Potenz D2 entsteht.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Aufbewahrungstemperatur 2°C gewählt wird.
3. Verwendung des nach dem Verfahren gemäß Anspruch 1 und 2 hergestellten Extraktes, aufbereitet als Injektionslösung zur Mobilisierung des Immunsystems mittels s. c. Injektion oder intramuskulare Injektion.
4. Verwendung des nach dem Verfahren gemäß Anspruch 1 und 2 hergestellten Extraktes, aufbereitet als Emulsion nach jedem der angegebenen Ansätze zur äußerlichen Anwendung auf die Hand zur Mobilisierung des Immunsystems. 1. Ansatzca. 40 ml Aloe in H₂O, (2 g Aloe auf 75 ml H₂O)
5 ml Rizinusöl
5 g Cetylalkohol
1 g Bienenwachs
eine Spatelspitze Borax
0,1 ml Eukalyptusöl2. Ansatz75 ml Aloelösung, (1,5 g Aloe in 75 ml H₂O)
10 ml Rizinusöl
10 ml Cetylalkohol
5 g Bienenwachs
ca. 0,1 ml Eukalyptusöl3. Ansatz75 ml Aloelösung, (1 g Aloe in 75 ml H₂O)
10 ml Rizinusöl
10 ml Cetylalkohol
ca. 5 g Lanalin
ca. 0,1 ml Citronen- bzw. Rosenöl
ca. 0,5 ml Mandelöl4. Ansatz75 ml Aloelösung, (1 g Aloe in 75 ml H₂O)
10 mg Rizinusöl
2 mg Cetylalkohol
5 g Bienenwachs
2 g Treetherpolamin
1 g Mandelöl
ca. 0,1 ml Citronenöl 5. Ansatz 69,9 Gew.-% einer im Verhältnis 1 Teil Aloe-Extrakt und 9 Teilen gereinigtes Wasser hergestellten Lösung 15,0 Gew.-% Rizinusöl 15,0 Gew.-% Cetylalkohol 0,1 Gew.-% Eukalyptusöl
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