DE3607206A1 - Verfahren und vorrichtung zum herstellen einer spleissverbindung - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum herstellen einer spleissverbindungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft Verfahren zum Herstellen einer
Spleißverbindung zwischen Spinnfasergarnen oder
Spinnfaserzwirnen, bei denen die Fadenenden mittels
mechanischer Kämmelemente vorbereitet und dann in einer
Spleißkammer unter Zuführen von Druckluft gespleißt werden,
sowie eine Vorrichtung zum Durchführen der Verfahren.
Das gattungsgemäße Verfahren läßt sich mit der durch die
DE-OS 31 51 270 bekanntgewordenen Vorrichtung und auch mit
der durch die DE-OS 34 05 304 bekanntgewordenen Vorrichtung
ausführen.
Nach dem bekannten Verfahren gelingen jedoch bei bestimmten
Spinnfasergarnen oder Spinnfaserzwirnen entweder gar keine
Spleißverbindungen oder nur Spleißverbindungen geringer
Qualität.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Qualität der
Spleißverbindung zu steigern und insbesondere das Spleißen
von OE-Garnen und aus OE-Garnen bestehenden Zwirnen zu
ermöglichen.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe durch Verfahren mit
den Merkmalen der Ansprüche 1, 2 oder 3 gelöst.
In allen drei Fällen werden die Fadenenden vor dem Spleißen
auf eine neue Art gründlich vorbereitet. Dies wirkt sich
ganz besonders günstig bei Fäden aus, deren Kernfasern
durch Mantelfasern umschlungen sind. Bisher bildeten die
Mantelfasern am Fadenende oftmals einen Stau, der dann das
anschließende Spleißen entweder verhinderte oder stark
beeinträchtigte. Nunmehr werden auch Mantelfasern,
Fasernumschlingungen oder andere Umwindungen oder
Unreinigkeiten von der Spitze des Fadenendes her zunehmend
ausgekämmt, so daß schließlich ein Faserbart gekämmter
Fasern entsteht, der die Herstellung einer Spleißverbindung
von hoher Qualität ermöglicht.
Eine Vorrichtung zum Durchführen der erfindungsgemäßen
Verfahren wird durch Anspruch 4 gekennzeichnet. Eine
Weiterbildung dieser Vorrichtung ergibt sich aus Anspruch
5.
An schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen soll die
Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert werden.
Es zeigen:
Fig. 1 die Vorderansicht eines Spleißaggregates;
Fig. 2 eine Ansicht von oben auf das Spleißaggregat nach
Fig. 1;
Fig. 3 Einzelheiten einer Fadenklemme;
Fig. 4 eine Seitenansicht des gleichen Spleißaggregates;
Fig. 5 und 6 Einzelheiten einer Kämmvorrichtung;
Fig. 7 in schematisierter Vorderansicht das gleiche
Spleißaggregat in einem fortgeschrittenen Stadium der
Vorbereitung der Fadenenden;
Fig. 8 und 9 weitere Einzelheiten hierzu;
Fig. 10 das gleiche Spleißaggregat ausschnittsweise kurz
vor dem Herstellen der Spleißverbindung;
Fig. 11 hierzu eine Seitenansicht;
Fig. 12 und 13 weitere Einzelheiten zu diesem
Arbeitsstadium;
Fig. 14 schematisch die Vorderansicht eines anderen
Spleißaggregates mit teilweise aufgeschnittenem Spleißkopf
und
Fig. 15 schematisch eine Teilansicht von oben auf das
Spleißaggregat nach Fig. 14.
Beim ersten Ausführungsbeispiel besitzt ein insgesamt mit
(1) bezeichnetes Spleißaggregat zum Herstellen einer
Spleißverbindung zwischen den Fadenenden zweier
Spinnfasergarne (2, 3) eine Grundplatte (4), auf der die
später noch erwähnten Teile des Aggregates befestigt sind.
Auf der Grundplatte (4) ist eine Spleißvorrichtung (5)
befestigt, die eine mit Druckluft beaufschlagbare
Spleißkammer (6) besitzt. Die Spleißkammer (6) hat einen
die Fäden (2, 3) haltenden und führenden Spleißkanal (7).
Der normale Fadenlauf geht im vorliegenden Fall senkrecht
von unten nach oben. Der Spleißkanal (7) kreuzt diesen
normalen Fadenlauf im Punkt (8) in einem spitzen Winkel.
Der Spleißkanal (7) der Spleißkammer (6) ist durch einen
Deckel (9) verschließbar. Zu diesem Zweck trägt der Deckel
(9) ein Kugelgelenk (10), das an einem Hebel (11) gelagert
ist. Der Hebel (11) ist an einem Scharnierbolzen (12)
befestigt und durch eine gewundene Biegefeder (13)
belastet. Unter der Wirkung der Biegefeder (13) liegt der
Deckel (9) immer auf der Oberfläche der Spleißkammer (6)
auf. Der Scharnierbolzen (12) wird durch einen zweiarmigen
Hebel (14, 14′) gehalten, der an Drehgelenken (15, 15′)
drehbar ist. Die Drehgelenke befinden sich an der
Spleißkammer (6). An dem Hebel (14) greift zwecks
mechanischer Betätigung ein Hebel (16) an, der durch eine
Betätigungsvorrichtung (F 1) in seiner Längsrichtung
verschoben werden kann.
Zum Zweck des Druckluftspleißens besitzt die Spleißkammer
(6) zwei Druckluftkanäle (17) und (18). Die beiden
Druckluftkanäle werden über eine Leitung (19) mit Hilfe
eines Dosierventils (V 1) von einer nicht dargestellten
Druckluftquelle aus dosiert mit Druckluft versorgt.
Das Spinnfasergarn (3) soll im vorliegenden
Ausführungsbeispiel von einer nicht dargestellten
Ablaufspule kommen, und das Spinnfasergarn (2) soll auf
eine ebenfalls nicht dargestellte Auflaufspule auflaufen.
Durch eine Spleißverbindung soll ein Fadenbruch behoben
werden. Wegen des Fadenbruches hat das Spinnfasergarn (2)
ein auslaufendes vorläufiges Fadenende (20) und das
Spinnfasergarn (3) ein vorläufiges Fadenende (21).
Zum Behandeln des Endes des Spinnfasergarnes (2) befindet
sich in der Nähe der Spleißkammer (6) eine Kämmvorrichtung
(22). In gleicher Weise befindet sich für die Behandlung
des Endes des Spinnfasergarns (3) in der Nähe der
Spleißkammer (6) eine Kämmvorrichtung (23). Jede
Kämmvorrichtung besitzt ein rotierbares Kämmelement. Bei
der Kämmvorrichtung (22) ist das Kämmelement mit (26)
bezeichnet. Bei der Kämmvorrichtung (23) ist das
Kämmelement mit (27) bezeichnet. Ein Gehäuse (24) weist
einen das Spinnfasergarn (2) haltenden und führenden
Längsschlitz (28) und ein Gehäuse (25) einen das
Spinnfasergarn (3) haltenden und führenden Längsschlitz
(29) auf.
Der das Spinnfasergarn (2) haltende und führende
Längsschlitz (28) ist außerhalb des normalen Fadenlaufs so
angeordnet, daß er in spitzem Winkel zum normalen Fadenlauf
gegen die Spleißvorrichtung (5) gerichtet ist. In gleicher
Weise ist der das Spinnfasergarn (3) haltende und führende
Längsschlitz (29) außerhalb des normalen Fadenlaufes so
angeordnet, daß er in spitzem Winkel zum normalen Fadenlauf
gegen die Spleißvorrichtung (5) gerichtet ist. Außerdem
liegen der Spleißkanal (7) und die Längsschlitze (28) und
(29) in einer Fluchtlinie.
In den Längsschlitz (28) mündet quer und schräg auf das
Fadenende hin ein Druckluftzufuhrkanal (30) und in den
Längsschlitz (29) ebenfalls quer und schräg auf das
Fadenende hin ein Druckluftzufuhrkanal (31). Durch eine
Leitung (32) ist der Druckluftzufuhrkanal (30) an ein
Dosierventil (V 2) angeschlossen. Durch eine Leitung (33)
ist der Druckluftzufuhrkanal (31) an das gleiche
Dosierventil (V 2) angeschlossen. Mit Hilfe des
Dosierventils (V 2) können die Druckluftzufuhrkanäle (30)
und (31) gesteuert und dosiert für begrenzte Zeit an eine
nicht dargestellte Druckluftquelle angeschlossen werden.
Das Kämmelement (26) der Kämmvorrichtung (22) weist einen
außenbeaufschlagten, durch Druckluft antreibbaren
Turbinenläufer (34) auf. In gleicher Weise besitzt Teil
(27) einen außenbeaufschlagten, durch Druckluft
antreibbaren Turbinenläufer (35).
Die Turbinenläufer (34, 35) werden jeweils durch einen
gerichteten Druckluftstrahl radial angeströmt und dadurch
in Umdrehung versetzt. Das geschieht immer nur solange, wie
es für die noch zu schildernde Vorbereitung der Fadenenden
erforderlich ist.
Die Turbinenläufer sind seitlich neben den Längsschlitzen
(28, 29) angeordnet. Dabei wird der gerichtete
Druckluftstrahl, der den Turbinenläufer (34) in Umdrehung
versetzt, durch einen Kanal (36) erzeugt, der sich
gegenüber dem Druckluftzufuhrkanal (30) befindet und durch
den gleichen Druckluftstrom gespeist wird, der auch den
Längsschlitz (28) speist. In gleicher Weise wird der
gerichtete Druckluftstrahl, der den Turbinenläufer (35) in
Umdrehung versetzt, durch einen Kanal (37) erzeugt, der
sich gegenüber dem Druckluftzufuhrkanal (31) befindet und
durch den gleichen Druckluftstrom gespeist wird, der auch
den Längsschlitz (29) speist.
Die beiden Turbinenläufer (34) und (35) sind mit
Nadelgarnituren (38, 39) versehen. Sie ähneln somit den
Auflösewalzen der OE-Spinnmaschinen. Die Nadeln sind 0,5
bis 1,0 mm lang.
Der Turbinenläufer (34) ist an den Seiten von
Druckluftleitwänden (40, 41) und über einen Teil seines
Umfanges von einer gewölbten Druckluftleitwand (42)
umgeben. Ein Rohrstutzen (48) in der Druckluftleitwand (40)
trägt einen Achsstummel (50), auf dem ein völlig
gekapseltes Wälzlager (46) gelagert ist. Das Wälzlager (46)
trägt den Turbinenläufer (34) (Fig. 6). Um die
Verstellbarkeit zu garantieren, besitzt die Kämmvorrichtung
(22) einen Fuß (52) mit einem Langloch (54), durch das eine
Schraube (56) geht, mit der die Kämmvorrichtung (22)
verstellbar auf der Grundplatte (4) befestigt ist.
In gleicher Weise ist auch die Kämmvorrichtung (23)
gestaltet. Der Turbinenläufer (35) ist hier seitlich von
Druckluftleitwänden (43) und (44) umgeben. Über einen Teil
seines Umfangs ist er von einer Druckluftleitwand (45)
umgeben. Er besitzt ebenfalls ein Wälzlager (47), dessen
Achsstummel (51) in einem Rohrstutzen (49) gelagert ist.
Der Fuß (53) der Kämmvorrichtung (23) besitzt hier ein
Langloch (55), durch das eine Schraube (57) geht, mit deren
Hilfe die Kämmvorrichtung (23) verstellbar auf der
Grundplatte (4) befestigt ist.
In der Nähe der Spleißvorrichtung (5) ist für jedes
Spinnfasergarn (2, 3) eine steuerbare Fadenklemme und ein
steuerbarer Fadenschlaufenzieher angeordnet. Die steuerbare
Fadenklemme (58) für das Spinnfasergarn (2) ist etwas
deutlicher in Fig. 3 dargestellt. Sie besitzt ein
feststehendes Klemmstück (60) und ein gelenkig bewegbares
Klemmstück (61). An dem bewegbaren Klemmstück (61) ist
gelenkig ein Hebel (64) befestigt, der durch eine
Betätigungsvorrichtung (F 2) in seiner Längsrichtung hin
und her bewegt werden kann. Fig. 1 zeigt, daß die
Fadenklemme (58) gerade geschlossen ist und das
Spinnfasergarn (2) festhält.
In gleicher Weise besteht die Fadenklemme (59) für das
Spinnfasergarn (3) aus einem feststehenden Klemmstück (62)
und einem bewegbaren Klemmstück (63). Das bewegbare
Klemmstück (63) ist durch einen Hebel (65) bewegbar, der
mit einer Betätigungsvorrichtung (F 3) verbunden ist. Mit
Hilfe der Betätigungsvorrichtung (F 3) kann der Hebel (65)
in Richtung seiner Längsachse hin und her bewegt werden.
Fig. 1 zeigt, daß die Fadenklemme (59) gerade geschlossen
ist und das Spinnfasergarn (3) festhält.
Fadenhalteelemente in Gestalt einer steuerbaren Vorrichtung
(66) besitzen hebelartige Fadenschlaufenzieher (67, 67′).
Die Vorrichtung (66) besitzt eine die Fadenschlaufenzieher
(67, 67′) verbindende Welle (69), die in einer mit der
Grundplatte (4) verbundenen Hülse (70) gelagert und
gelenkig mit einer Betätigungsstange (68) verbunden ist.
Die Betätigungsstange (68) ist mit einer
Betätigungsvorrichtung (F 4) verbunden. Mit Hilfe der
Betätigungsvorrichtung (F 4) kann die Betätigungsstange
(68) in Längsrichtung hin und her bewegt werden. Fig. 1
zeigt, daß die Vorrichtung (66) in der Grundstellung steht.
Fig. 1 zeigt, daß in Verlängerung der Längsschlitze (28)
und (29) Fadentrennvorrichtungen vorhanden sind. Eine
Fadentrennvorrichtung (71) befindet sich vor dem
Längsschlitz (28) und eine andere Fadentrennvorrichtung
(72) vor dem Längsschlitz (29). Die Fadentrennvorrichtung
(71) besteht aus einem feststehenden Trennmesser (73), das
mit der Grundplatte (4) verbunden ist, und einem bewegbaren
Trennmesser (74), an dem gelenkig eine Stange (77)
befestigt ist, die an eine Betätigungsvorrichtung (F 5)
angeschlossen ist. Mit Hilfe der Betätigungsvorrichtung
(F 5) kann die Stange (77) in ihrer Längsrichtung hin und
her bewegt werden. Fig. 1 zeigt, daß die
Fadentrennvorrichtung (71) geschlossen ist und das
vorläufige Fadenende (20) des Spinnfasergarns (2) gerade
abgetrennt hat.
In gleicher Weise besteht die Fadentrennvorrichtung (72)
aus einem mit der Grundplatte verbundenen feststehenden
Trennmesser (75) und einem bewegbaren Trennmesser (76), das
gelenkig mit einer Stange (78) verbunden ist. Die Stange
(78) in an eine Betätigungsvorrichtung (F 6) angeschlossen.
Mit Hilfe der Betätigungsvorrichtung (F 6) kann die Stange
(78) in ihrer Längsrichtung hin und her bewegt werden. Fig.
1 zeigt, daß die Fadentrennvorrichtung gerade geschlossen
ist und das vorläufige Fadenende (21) des Spinnfasergarns
(3) bereits getrennt hat.
Zum Erleichtern des Fadeneinlegens ist am oberen Ende der
Grundplatte (4) eine Einfädelungshilfe (79) und am unteren
Ende eine Einfädelungshilfe (80) vorhanden. Beide
Einfädelungshilfen bestehen jeweils aus einer Wand, in die
nach unten hin V-förmig zulaufende Schlitze eingearbeitet
sind.
Zum Spleißen werden die beiden Spinnfasergarne zunächst
mittels hier nicht dargestellter Fadeneinlegemittel von
entgegengesetzten Seiten herkommend in die
Spleißvorrichtung (5) eingelegt. Das von oben kommende
Spinnfasergarn (2) liegt dabei in der offenen Fadenklemme
(58) neben dem Fadenschlaufenzieher (67) im Spleißkanal
(7), im Längsschlitz (28) und in der geöffneten
Fadentrennvorrichtung (71). Das von unten kommende
Spinnfasergarn (3) liegt in der offenen Fadenklemme (59),
neben dem Fadenschlaufenzieher (67′), im Spleißkanal (7),
im Längsschlitz (29) und in der geöffneten
Fadentrennvorrichtung (72).
Zunächst werden die Fadenklemmen (58) und (59) durch die
Betätigungsvorrichtungen (F 2) und (F 3) geschlossen. Das
Ende eines jeden Spinnfasergarns wird nun durch Betätigen
der beiden Fadentrennvorrichtungen auf einen vorgegebenen
Abstand von der Spleißvorrichtung (5) gebracht. Fig. 1
zeigt die Vorrichtung in diesem Zustand. Die beiden
vorläufigen Fadenenden (20) und (21) werden entfernt. Das
kann zum Beispiel durch Absaugen geschehen. Dann werden die
Fadenschlaufenzieher (67, 67′) durch die
Betätigungsvorrichtung (F 4) betätigt, wie es in Fig. 7
angedeutet ist. Dabei bilden sich Fadenschlaufen aus.
Anschließend beginnt die eigentliche Vorbereitung der neu
entstandenen Fadenschlaufen (2′, 3′) auf das Spleißen.
Hierzu wird das Dosierventil (V 2) betätigt, so daß
Druckluft durch die beiden Druckluftzufuhrkanäle (30) und
(31) und gegen die beiden Kanäle (36) und (37) strömt. Ein
Teil des Druckluftstromes wird dabei abgelenkt und
entweicht durch die beiden Längsschlitze (28) und (29). Ein
Teil des Druckluftstromes durchströmt aber die beiden
Kanäle und reißt dabei die Fadenenden (2′) beziehungsweise
(3′) mit, wie es Fig. 7 zeigt. Zugleich setzen sich dabei
auch die beiden Turbinenläufer (34) und (35) in Bewegung.
Die Fadenenden (2′, 3′) haben zunächst noch keinen Kontakt
mit den Nadelgarnituren (38, 39). Erst nachdem die
Fadenschlaufenzieher (67, 67′) gesteuert zurückgezogen
werden, wird sukzessive, beginnend mit dem äußersten
Fadenende, eine vorbestimmte Länge der Fadenenden,
beispielsweise die Länge von 1,5 cm, in die Nadelgarnituren
(38, 39) eingeführt.
Die Fig. 8 und 9 verdeutlichen, was dabei beispielsweise
mit dem Fadenende (2′) geschieht. Der Druckluftstrom strömt
aus dem Druckluftzufuhrkanal (30) kommend quer durch den
Längskanal (28) und reißt dabei das Fadenende (2′) durch
den Kanal (36) in Richtung auf den Turbinenläufer (34) mit.
Dann gerät das Fadenende (2′) zunehmend in mechanischen
Kontakt mit der Nadelgarnitur (38). Das Fadenende wird
dabei aufgelockert, gekämmt in Einzelfasern aufgelöst,
gereinigt und gespreizt, wie es etwa Fig. 9 zeigt.
Schmutzpartikel und Kurzfasern, die nichts zur Festigkeit
der Fadenverbindung beitragen können, werden hierbei
fortgeblasen.
Nach kurzer Einwirkdauer oder nach mehreren Blasintervallen
wird das Dosierventil (V 2) wieder endgültig geschlossen
und durch die Betätigungsvorrichtung (F 4) die Vorrichtung
(66) in Gang gesetzt. Die Fadenschlaufenzieher (67, 67′)
bewegen sich nun in die in den Fig. 10 bis 12 dargestellte
Fadenrückzugsstellung. Die Fadenenden (2′) und (3′) werden
dabei soweit zurückgezogen, daß sie im Spleißkanal (7) der
Spleißkammer (6) nebeneinander liegen. Nun wird durch die
Betätigungsvorrichtung (F 1) der Deckel (9) über den
Spleißkanal (7) der Spleißkammer (6) geschoben, wie es Fig.
13 zeigt. Wenn nun anschließend das Dosierventil (V 1)
geöffnet wird, strömt von der Seite her Druckluft in den
Spleißkanal (7), wodurch dann die Einzelfasern der beiden
Fadenenden miteinander verwirrt, vermischt und verhakt
werden, so daß sich eine Spleißstelle bildet. Anschließend
schwenken die Fadenschlaufenzieher (67, 67′) wieder zurück
in die Ausgangsstellung und die beiden Fadenklemmen (58)
und (59) werden geöffnet, so daß die rückgestaute
Fadendrehung wieder zu der neu gebildeten Spleißstelle (82)
(Fig. 11) vordringen kann. Setzt nun von der zeichnerisch
nicht dargestellten Auflaufspule erneut ein Wickelzug ein,
so schnellt der nunmehr wiederhergestellte Faden nach vorn
aus dem Spleißaggregat heraus und das Spleißaggregat ist
wieder zum Herstellen einer neuen Spleißverbindung bereit.
Zu diesem Zweck kann es zum Beispiel an einen anderen
Arbeitsort bewegt werden.
Das zweite Ausführungsbeispiel ist in den Fig. 14 und 15
nur mit den wesentlichen Teilen dargestellt. Das
Spleißaggregat ist hier mit (101) bezeichnet. Es besitzt
eine Grundplatte (102), auf der durch eine
Befestigungsschraube (103) ein Spleißkopf (104) befestigt
ist. Eine Bohrung (105) in der Grundplatte (102) nimmt
einen Rohrstutzen (106) auf, an den eine Leitung (107)
angeschlossen ist, die über ein schaltbares Ventil (V 4)
zu einer Druckluftquelle (108) führt. Vom Rohrstutzen (106)
führen zwei Drucklufteinblasöffnungen (109) und (110) in
einen Spleißkanal (111), der nach dem Einlegen der Fäden
bis zur Beendigung des Spleißens durch einen Deckel (112)
verschließbar ist.
Der in Fig. 14 zum Teil aufgeschnittene Spleißkopf (104)
besitzt zwei quer zur Richtung der eingelegten, aus
Spinnfasergarn bestehenden Fäden (130, 131) vom Spleißkanal
(111) abzweigende Strömungskanäle (113) und (114).
Der Strömungskanal (113) mündet schräg in Richtung des
nächstgelegenen Endes (115) des Spleißkanals (111) in den
Spleißkanal (111) ein, und zwar in dem zwischen den
Drucklufteinblasöffnungen (109, 110) und dem oberen Ende
(115) des Spleißkanals (111) gelegenen Abschnitt.
Dementsprechend mündet der Strömungskanal (114) schräg in
Richtung des nächstgelegenen Endes (116) des Spleißkanals
(111) in den Spleißkanal (111) ein. Die beiden
Strömungskanäle (113, 114) münden quer zur Richtung der in
den Spleißkanal (111) eingelegten Fäden (130, 131) ins
Freie.
Die beiden Strömungskanäle (113, 114) sind an eine
insgesamt mit (117) bezeichnete schaltbare
Strömungsvorrichtung angeschlossen. Die
Strömungsvorrichtung (117) besteht aus einer
Druckluftquelle (118) mit einem schaltbaren Ventil (V 5)
und einer Injektorvorrichtung (132) für den Strömungskanal
(113) und mit einem steuerbaren Ventil (V 3) und einer
Injektorvorrichtung (133) für den Strömungskanal (114). Vom
Ventil (V 5) führt eine Injektorluftleitung (119) zu einem
Rohrstutzen (138), der in die Grundplatte (102) eingesetzt
ist und Verbindung mit einem Injektorluftkanal (134) hat.
Der Injektorluftkanal (134) mündet schräg vom Spleißkanal
(111) weg in den Strömungskanal (113) ein. Vom Ventil (V 3)
führt eine weitere Injektorluftleitung (119′) über einen
in die Grundplatte (102) eingesetzten Rohrstutzen (119′′)
zu einem Injektorluftkanal (135). Der Injektorluftkanal
(135) mündet schräg vom Spleißkanal (111) weg in den
Strömungskanal (114) ein.
Fig. 14 zeigt, daß am oberen Ende (115) des Spleißkanals
(111) eine Fadenleitkontur (140) und am unteren Ende (116)
eine Fadenleitkontur (141) vorhanden ist. Fig. 15 zeigt,
daß die jeweiligen Fadenleitkonturen (140, 141) die
jeweiligen Enden des Spleißkanals (111) etwa zur Hälfte
abdecken. Die Fadenleitkonturen werden durch besondere
Aufsätze, die am Spleißkopf (104) befestigt sind, gebildet.
Der Deckel (112) ist so breit, daß er im geschlossenen
Zustand den Spleißkanal (111) in seiner ganzen Länge
abdeckt. Außerdem deckt er auch die Strömungskanäle (113,
114) ab.
Die Grundplatte (102) trägt oben ein Fadenleitblech (120)
und unten ein entsprechendes Fadenleitblech (121). Oberhalb
des Fadenleitbleches (120) befindet sich eine
Fadentrennvorrichtung (122) und unterhalb des
Fadenleitbleches (121) eine Fadentrennvorrichtung (123).
Neben der Fadentrennvorrichtung (122) befindet sich ein
Fadenhalteelement in Gestalt eines um die Schwenkachse
(126) schwenkbaren Fadenschlaufenziehers (124). Neben der
anderen Fadentrennvorrichtung (123) befindet sich ein
gleichartiges, um die Schwenkachse (127) schwenkbares
Fadenhalteelement in Gestalt eines Fadenschlaufenziehers
(125). Ein weiteres Fadenleitblech (128) ist über der
Fadentrennvorrichtung (122), ein entsprechendes
Fadenleitblech (129) unter der Fadentrennvorrichtung (123)
angeordnet.
Fig. 14 läßt die Lage der miteinander zu verspleißenden
Fäden (130) und (131) nach dem Einlegen in den Spleißkanal
(111) erkennen. Der Faden (130) kommt von unten rechts, ist
in eine zunächst noch offene schaltbare Fadenklemme (177)
eingelegt, liegt neben dem Fadenschlaufenzieher (125),
wechselt an der Fadenleitkontur (141) seine Richtung,
durchläuft den Spleißkanal (111) und die symbolisch
dargestellte geöffnete Fadentrennvorrichtung (122) und
liegt an dem Fadenleitblech (128) an. Der andere Faden
(131) kommt von oben links, ist in eine zunächst noch
offene schaltbare Fadenklemme (178) eingelegt, liegt neben
dem Fadenschlaufenzieher (124), ändert an der
Fadenleitkontur (140) seine Richtung, durchläuft parallel
zum Faden (130) den Spleißkanal (111), geht durch die
ebenfalls symbolisch dargestellte Fadentrennvorrichtung
(123) und liegt am Fadenleitblech (129) an.
Die beiden Fadentrennvorrichtungen (122) und (123) werden
erst nach dem Schließen des Deckels (112), nach dem
Schließen der Fadenklemmen (177, 178) und nach dem
Betätigen der Fadenschlaufenzieher (124) und (125)
betätigt. Es entsteht dabei an jedem Faden ein Fadenende,
während die abgetrennte Fadenlänge durch hier nicht
gezeigte Mittel entfernt wird. Zur Vorbereitung der beim
Trennen neu entstandenen Fadenenden kommt es darauf an,
jedes dieser Fadenenden in den nächstgelegenen
Strömungskanal (113) beziehungsweise (114) zu bringen.
Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Eine der Möglichkeiten, das nach dem Trennen des Fadens
(130) entstehende Fadenende (130′) in den Strömungskanal
(113) zu bringen, besteht darin, den Faden (131) zunächst
noch ungetrennt zu lassen und in Zusammenhang mit der
Betätigung der Fadentrennvorrichtung (122) das Ventil (V 5)
auf Strömungsdurchgang zu schalten. Durch Injektorwirkung
entsteht im Strömungskanal (113) eine in Richtung des
Pfeils (142) gerichtete Luftströmung, die das Fadenende
(130′) mitreißt, wie es Fig. 14 zeigt. Sobald dies
geschehen ist, kann die andere Fadentrennvorrichtung (123)
betätigt und das Ventil (V 3) auf Durchgang geschaltet
werden. Es wird dann das beim Trennen entstehende Fadenende
(131′) durch die in Richtung des Pfeils (143) durch den
Strömungskanal (114) gehende Luftströmung erfaßt und
mitgerissen. Das Nacheinander der Schaltvorgänge bietet die
Gewähr dafür, daß immer nur ein Faden beziehungsweise sein
Ende von der für ihn zuständigen Ansaugströmung erfaßt
wird.
Eine andere Möglichkeit, die Fadenenden in die
Strömungskanäle zu bringen, besteht darin, nach dem
Schließen der Fadenklemmen (177, 178) und dem Betätigen der
Fadenschlaufenzieher (124, 125) beide
Fadentrennvorrichtungen und auch beide Ventile gleichzeitig
zu betätigen. Es versuchen dann zwar beide in
unterschiedliche Richtungen gerichteten Luftströmungen
jeweils beide Fäden mitzureißen, letztlich wird das
jeweilige Fadenende aber doch in den nächstgelegenen
Strömungskanal eingesaugt und dort festgehalten.
Gemäß Fig. 14 und 15 befindet sich vor der Ausmündung (137)
des Strömungskanals (113) eine Kämmvorrichtung (144). Diese
Kämmvorrichtung (144) besitzt eine gegenüber einer
Fadenführungsfläche (145) rotierbare Walze (146), die eine
Nadelgarnitur (146′) aufweist. Die Walze (146) wird durch
einen kleinen Motor (148) angetrieben.
Vor der Ausmündung (157) des Strömungskanals (114) befindet
sich eine Kämmvorrichtung (158). Diese Kämmvorrichtung
(158) besitzt eine gegenüber einer Fadenführungsfläche
(160) rotierbare Walze (159), die eine Nadelgarnitur (159′)
aufweist. Die Walze (159) wird durch einen kleinen Motor
(148′) angetrieben.
Nachdem die äußersten Fadenenden die rotierenden Walzen
fast erreicht haben, werden die Fadenschlaufenzieher
gesteuert zurückgeschwenkt. Dabei werden die aus den
jeweiligen Strömungskanälen (113, 114) austretenden
Fadenenden (130′, 131′) von den Nadelgarnituren (146′, 159′)
erfaßt und fortschreitend ausgekämmt.
Nach dem Vorbereiten der Fadenenden wird das eigentliche
Spleißen dadurch eingeleitet, daß die Fadenenden mindestens
teilweise aus den Strömungskanälen (113) und (114) wieder
zurückgezogen werden. Hierzu treten die beiden
Fadenschlaufenzieher (124) und (125) erneut in Tätigkeit.
Durch Niederschwenken der beiden Fadenschlaufenzieher (124)
und (125) bilden sich längere Fadenschlaufen als zuvor,
wodurch die Fadenenden entsprechend zurückgezogen werden.
Fig. 14 zeigt die beiden Fadenschlaufenzieher im
eingeschwenkten Zustand. Nur während des Fadeneinlegens
standen die Fadenschlaufenzieher (124) und (125) zuvor
senkrecht, wie es in Fig. 14 durch kleine Kreise angedeutet
ist.
Nachdem der Deckel (112) geschlossen ist und die Fadenenden
zurückgezogen sind, kann der eigentliche Spleißvorgang
beginnen. Hierzu wird das Ventil (V 4) in Intervallen
kurzzeitig auf Durchgang geschaltet, wodurch Druckstöße
durch die beiden Drucklufteinblasöffnungen (109) und (110)
in den Spleißkanal (111) gelangen. Die einströmende
Druckluft entweicht an den Enden (115) und (116) des
Spleißkanals (111) ins Freie und reißt dabei die in den
Strömungskanälen (113) und (114) befindliche Luft mit. Die
beiden anderen Ventile (V 5) und (V 3) werden entweder
spätestens dann geschlossen, wenn das Ventil (V 4) geöffnet
wird, oder sie bleiben in bestimmten Fällen geöffnet, um
die Enden eine bestimmte Zeitlang in den Strömungskanälen
festzuhalten.
Nach dem Herstellen der Spleißverbindung, nachdem die
Ventile geschlossen sind, wird der Deckel (112) geöffnet,
die Fadenklemmen (177, 178) werden gelöst und es werden die
beiden Fadenschlaufenzieher (124) und (125) in die
senkrechte Stellung zurückgeschwenkt. Jetzt kann der Faden
durch wiedereinsetzenden Fadenzug aus dem Spleißkanal (111)
nach vorn herausschnellen.
Claims (5)
1. Verfahren zum Herstellen einer Spleißverbindung zwischen
Spinnfasergarnen oder Spinnfaserzwirnen, bei dem die
Fadenenden mittels mechanischer Kämmelemente vorbereitet
und dann in einer Spleißkammer unter Zuführen von
Druckluft gespleißt werden,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Vorbereitung die Spinnfasergarne oder
Spinnfaserzwirne, mit den äußersten Fadenenden
beginnend, den mechanischen Kämmelementen mit einer
solchen Zuführgeschwindigkeit gesteuert zugeführt
werden, daß im wesentlichen mit dem jeweiligen äußersten
Fadenende beginnend ein fortschreitendes Kämmen der
Fadenenden eintritt, bis eine Kämmlänge erreicht ist,
die etwa der Länge der späteren Spleißverbindung
entspricht.
2. Verfahren zum Herstellen einer Spleißverbindung zwischen
Spinnfasergarnen oder Spinnfaserzwirnen in einem
automatischen Spleißaggregat, das steuerbare
Fadenklemmen, Fadeneinlegemittel, einen Spleißkanal zum
Fadenspleißen, zwei Fadentrennvorrichtungen zum Ablängen
der Fäden, für jeden Faden eine mechanische
Kämmvorrichtung mit in Richtung auf das Fadenende
bewegbaren Kämmelementen und einen Fadenschlaufenzieher
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß mit Hilfe der
Fadeneinlegemittel das eine Spinnfasergarn oder der eine
Spinnfaserzwirn von der einen Seite herkommend in die
eine Fadenklemme,
neben den einen Fadenschlaufenzieher, in den Spleißkanal
und in die eine Fadentrennvorrichtung, das andere
Spinnfasergarn oder der andere Spinnfaserzwirn von der
anderen Seite herkommend in die andere Fadenklemme,
neben den anderen Fadenschlaufenzieher, in den
Spleißkanal und in die andere Fadentrennvorrichtung
eingelegt wird, worauf zuerst die Fadenklemmen und dann
die Fadentrennvorrichtungen und die Fadenschlaufenzieher
betätigt werden, um Fadenenden definierter Länge
herzustellen und in den Fadenlauf zugleich
Fadenschlaufen einzubringen, worauf zwei die Fadenenden
den Kämmvorrichtungen zuleitende Luftströmungen erzeugt
werden, welche die äußersten Fadenenden wegen der im
Fadenlauf vorhandenen Fadenschlaufen zunächst bis vor
die Kämmvorrichtungen transportieren, worauf die
Fadenschlaufenzieher gesteuert zurückgezogen werden, um
sukzessive eine vorbestimmte Länge des Fadenendes in die
Kämmvorrichtung einzuführen, worauf die
Fadenschlaufenzieher erneut betätigt werden, um
Fadenschlaufen einer so großen Länge in den Fadenlauf
einzubringen, daß die nunmehr gekämmten Fadenenden aus
den Kämmvorrichtungen herausgezogen und bis in den
Spleißkanal zurückgezogen werden, worauf dann durch
Eingabe von Druckluft in den Spleißkanal die
Spleißverbindung hergestellt wird.
3. Verfahren zum Herstellen einer Spleißverbindung zwischen
Spinnfasergarnen oder Spinnfaserzwirnen in einem
automatischen Spleißaggregat, das steuerbare
Fadenklemmen, Fadeneinlegemittel, einen Spleißkanal zum
Fadenspleißen, zwei Fadentrennvorrichtungen zum Ablängen
der Fäden, für jeden Faden eine mechanische
Kämmvorrichtung mit in Richtung auf das Fadenende
bewegbaren Kämmelementen und einen Fadenschlaufenzieher
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß mit Hilfe der
Fadeneinlegemittel das eine Spinnfasergarn oder der eine
Spinnfaserzwirn von der einen Seite herkommend in die
eine Fadenklemme, neben den einen Fadenschlaufenzieher,
in den Spleißkanal und in die eine
Fadentrennvorrichtung, das andere Spinnfasergarn oder
der andere Spinnfaserzwirn von der anderen Seite
herkommend in die andere Fadenklemme, neben den anderen
Fadenschlaufenzieher, in den Spleißkanal und in die
andere Fadentrennvorrichtung eingelegt wird, worauf
zuerst die Fadenklemmen und dann die
Fadentrennvorrichtungen und die Fadenschlaufenzieher
betätigt werden, um Fadenenden definierter Länge
herzustellen und in den Fadenlauf zugleich
Fadenschlaufen einzubringen, worauf zwei die Fadenenden
den mit Nadelgarnituren versehenen Kämmvorrichtungen
zuleitende Luftströmungen erzeugt werden, welche die
äußersten Fadenenden wegen der im Fadenlauf vorhandenen
Fadenschlaufen zunächst bis vor die Nadelgarnituren der
Kämmvorrichtungen transportieren, worauf die
Fadenschlaufenzieher gesteuert zurückgezogen werden, um
sukzessive eine vorbestimmte Länge des Fadenendes in die
Nadelgarnitur der Kämmvorrichtung einzuführen, worauf
die Fadenschlaufenzieher erneut betätigt werden, um
Fadenschlaufen einer so großen Länge in den Fadenlauf
einzubringen, daß die nunmehr gekämmten Fadenenden aus
den Nadelgarnituren der Kämmvorrichtungen herausgezogen
und bis in den Spleißkanal zurückgezogen werden, worauf
dann durch Eingabe von Druckluft in den Spleißkanal die
Spleißverbindung hergestellt wird.
4. Spleißaggregat zum Herstellen einer Spleißverbindung
zwischen Spinnfasergarnen oder Spinnfaserzwirnen mit
einer Spleißkammer und mit mechanischen Kämmelementen
zum Vorbereiten der Fadenenden, dadurch gekennzeichnet,
daß das Spleißaggregat (1, 101) steuerbare, die
abgelängten Fäden (2, 3; 130, 131) mit vorbestimmter
Zuführgeschwindigkeit mit ihren äußersten Fadenenden
(2′, 3′; 130′, 131′) voran den mechanischen
Kämmvorrichtungen (22, 23; 144, 158) zuführende und
danach wieder aus den Kämmvorrichtungen (22, 23; 144,
158) herausziehende Fadenhalteelemente (66; 125, 124)
besitzt.
5. Spleißaggregat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fadenhalteelemente (66) mit einer steuerbaren
Betätigungsvorrichtung (F 4) versehene
Fadenschlaufenzieher (67, 67′) besitzen.
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