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Die Erfindung betrifft eine Steuerungseinrichtung für Stellwerke unter Verwendung elektrisch ortsbedienter Weichen mit den Merkmalen des Oberbegriffs. Eine solche Einrichtung ist aus der DE-OS 32 19 366 bekannt. Es ist bekannt, bei Gleisanlagen mit handbedienten Weichen für eine zügige Betriebsabwicklung elektrisch ortsbediente Weichen einzusetzen, die eine Anschaltung der zu befahrenden Weiche von der fahrenden Einheit aus durch den Triebfahrzeugführer bzw. Lok-Rangierführer durchführen kann (vgl. Fachzeitschrift "Verkehr und Technik" 1979, Heft 6, Seiten 256 bis 258).
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Die Entwicklung der elektrisch ortsbedienten Weiche erbrachte eine sehr hohe Rationalisierung und ermöglicht eine sehr rasche Fahrtenfolge, weil bis dahin der begleitende Rangierführer z. B. vor einer sehr langsam fahrenden Einheit vorausgehen und die Weiche von Hand umstellen mußte. In den meisten Fällen war es erforderlich, die fahrende Einheit anzuhalten und nach Bedienung der Weiche in äußerst unwirtschaftlicher Weise und mit großem Zeitverlust wieder anzufahren.
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Obwohl die Entwicklung der elektrischen ortsbedienten Weiche bei stark frequentierten Gleisanlagen ohne Stellwerke eine optimale Betriebsabwicklung gewährleistet, sind die stellwerksbetriebenen Gleisanlagen gegenüber der vorbeschriebenen Technik mit erheblichen Mängeln behaftet.
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Stellwerke müssen ständig mit ausreichendem Personal besetzt sein, um eine störungsfreie Abwicklung der Zug- und Rangierfahrten im gesamten Stellwerkbereich zu gewährleisten. Eine flüssige Betriebsabwicklung kann infolge ständiger Kontaktführung mit den Zielorten, z. B. mit den einzelnen Produktionsbetrieben in großen Werkanlagen, nicht immer gewährleistet werden. Verzögerungen sind daher nicht immer zu vermeiden, weil der Fahreinheit der Fahrauftrag bereits durch die Betriebsaufsicht bekannt ist und das Stellwerk nur für die vorliegende Abwicklung dazwischen geschaltet ist. Das bedeutet, daß eine zügige Fahrtenfolge trotz moderner Technik von der menschlich bedingten Disposition des Stellwerkpersonals abhängig ist, so daß das signalisierte Anhalten, z. B. vor einer Weiche, und das Anfahren des Zuges nicht in jedem Falle vermieden werden kann.
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Ferner ist von großem Nachteil, wenn stellwerksbetriebene Gleisanlagen nur schwach, z. B. in größeren Zeitabständen, befahren werden. So kommt es z. B. nachts in Produktionsbetrieben vor, daß außerhalb der Produktionszeit nur eine Fahreinheit mäßig tätig ist. Hierzu muß das Stellwerk besetzt sein, obwohl möglicherweise stundenlang die Gleisanlage nicht benutzt wird. Ist das Stellwerk nicht besetzt, ist der Fahrbetrieb auf diesen derart gesteuerten Gleisanlagen nicht mehr möglich.
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Ein weiterer erheblicher Nachteil besteht bei stellwerkbetriebenen Gleisanlagen darin, daß der Triebfahrzeugführer keine Information hat, ob sich die zu befahrende Weiche ordnungsgemäß in der jeweiligen Endlage befindet, oder ob die Weiche gestört ist. Entsprechend muß die Fahreinheit so langsam fahren, damit der Triebfahrzeugführer die zu befahrende Weiche auf die ordnungsgemäße Lage in Sichtweite kontrollieren kann. Selbst Weichensignale geben keine Auskunft über Störungen an der Weiche und die erfolgte ordnungsgemäße Endlage. Eine zügige Fahrt ist daher bei stellwerksbetriebenen Gleisanlagen nicht immer möglich.
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Die Aufgabe besteht darin, die Einrichtung gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1 dahingehend weiterzubilden, daß eine zügigere Betriebsabwicklung auch über ein unbesetztes Stellwerk ermöglicht wird und die Disposition der Fahrten schneller und automatisch erfolgen kann.
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Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
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Eine solche erfindungsgemäße Steuerungseinrichtung arbeitet so schnell, daß nach Betätigung der Bedienstelle einer elektrisch ortsbedienten Weiche die Weichenumstellung augenscheinlich sofort erfolgt, weil die elektrische oder elektronische Fahrstreckenprüfung im Bruchteil einer Sekunde abgewickelt und die Schaltung der Weiche sofort eingeleitet wird. Die Anzeige des Weichenlagemelders setzt den Triebfahrzeugführer davon in Kenntnis, daß die gewählte Fahrstrecke befahrbar und die Weiche hierfür exakt die Endlage erreicht hat und keine Störung vorliegt.
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Anstatt einer einfachen elektrischen Schaltung, die z. B. nur das Freisein einer bestimmten Weiche überprüft und schaltet, ergibt sich bei Verwendung eines elektronischen Datenspeichers in Verbindung mit der Stellwerksanlage auch die Überprüfung der weiteren zu befahrenden Weichen der geplanten Fahrstrecke. Über Funk kann z. B. der Lok- bzw. Rangierführer von seiner Position aus den Zielort über den nächstliegenden, der im Gleissystem verteilt angeordneten, Empfänger angeben. Dieser Empfänger gibt den Zielort an den Datenspeicher im Stellwerk weiter, überprüft die Fahrstrecke, wählt automatisch die nächstgünstige freie Strecke und löst die Schaltung zur Umstellung der entsprechenden Weichen aus. Dabei signalisieren die Weichenlagemelder dem Lok-Rangierführer die freie Strecke und machen mittels der fokussierten, im Verlauf des Schienenstranges ausgerichteten Signalleuchten, die geschaltete Fahrstrecke bis in weite Entfernung deutlich sichtbar.
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Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Ununteransprüche.
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Anhand der schematischen Zeichnung soll die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert werden.
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In der schematischen Zeichnung ist eine stellwerkbetriebene Weiche 1 dargestellt, welche gegenüber dem anschließenden Schienenstrang 2 an den Stellen 3 isoliert ist. Der isolierte Gleiskreis der Weiche 1 ist über eine Einspeisung 16 und Ausspeisung 17 über die Leitungen 18 und 19 mit dem Stellwerk 6 verbunden.
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Die elektrisch ortsbediente Weiche 1 ist mit einem Weichenantrieb 4 ausgestattet, der über die Leitung 5 mit dem Stellwerk 6 verbunden ist. Mit der Leitung 18 ist die Fernsteuerung 7 gekoppelt. Wird z. B. durch den Triebfahrzeugführer einer heranfahrenden Einheit 8 die Bedienstelle 9 manuell betätigt, wird über die Fernsteuerung 7 ein dieser Weiche eigener Code 10 durch Modulation auf die vorhandene Weichenleitung 18 zum Stellwerk 6 übertragen und hier von einem elektrischen Schaltsystem oder einem Datenspeicher 11 aufgenommen. Nachdem das Schaltsystem oder der Datenspeicher 11 die Gleisanlage im Stellwerk 6 überprüft hat, wird der Kontakt zur Leitung 5 zum Weichenantrieb 4 hergestellt und die Weiche 1 wird in die andere gewünschte Fahrtrichtung umgeschaltet.
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Da die Betriebsaufsicht 12 die Fahreinheit 8 bereits über den Fahrauftrag informiert hat, entfällt somit auch der sonst ständige Funkverkehr zwischen der Fahreinheit 8 und dem Stellwerk 6.
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Der Weichenlagemelder 13 zeigt in Position A die korrekte Endlage der Weiche 1 in Geradeausfahrt an. Sobald der Triebfahrzeugführer von der Fahreinheit 8 aus die Bedienstelle 9 betätigt hat, wird durch die Codemodulation 10 über das Stellwerk 6 der Weichenantrieb 4 über die Leitung 5 betätigt. Die Codemodulation 10 besteht aus einer Folge von mehreren Impulsen. Zweckmäßig bestehen die Impulse aus unterschiedlichen Frequenzen, die die Kennung dieser bestimmten Weiche 1 an das im Stellwerk 6 installierte elektrische Schaltsystem vermittelt. Eine Anzahl von fünf Frequenzimpulsen ist ausreichend, um eine große Anzahl von Weichen in einer ausgedehnten Gleisanlage individuell zu bestimmen.
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Anstatt über die Leitungen 18 und 19 kann die Frequenzmodulation 10 der Weiche 1 auch über eine andere unter Spannung stehende Leitung erfolgen.
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Mit einer solchen Anlage ist der Fahrbetrieb ohne Besetzung des Stellwerks 6 bereits durchführbar, wobei jeweils die nächstzubefahrende Weiche 1 über die jeweilige Bedienstelle 9 betätigt wird.
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Nach einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel können im Stellwerk 6 anstatt eines elektrischen Schaltsystems, das über die vorbeschriebene Frequenzmodulation 10 in Funktion gesetzt wird, elektronische Datenspeicher 11 angeordnet werden. Bei einer solchen Anlage wird der die Weiche 1 bestimmende Code 10 mittels einer Kennung nach dem Digital-Verfahren über die vorhandenen Leitungen an das Stellwerk 6 gegeben. Bei Verwendung eines elektronischen Datenspeichers 11 im Stellwerk 6 können gleich mehrere Weichen 1 der angeforderten Fahrstrecke zum Zielort geschaltet werden. Der Datenspeicher 11 überprüft dabei die gesamte Fahrstrecke vom Standort der Fahreinheit 8 bis zum angeforderten Zielort, wählt die nächstmögliche freie Fahrstrecke aus und gibt automatisch die Impulse an die im Stellwerk 6 vorhandene Schaltanlage.
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Eine derartige Anlage nach diesem Ausführungsbeispiel verringert die Arbeit und die psychische Belastung des Lok- bzw. Rangierführers erheblich, da er die elektrischen ortsbedienten Weichen 1 seiner eingegebenen Fahrstrecke nicht mehr vor jeder einzelnen Weiche 1 betätigen muß. Er kann sich voll auf die Fahrstrecke konzentrieren und braucht nur die Weichenlagemelder 13 auf ihre störungsfreie Lage kontrollieren. Eine besonders zügige Fahrt mit Zeit- und Energieeinsparung wird hierdurch erzielt.
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Für die zügige Fahrt ist außer der vorbeschriebenen Steuereinrichtung der Weichenlagemelder 13 von wesentlicher Bedeutung, die dem Lok- bzw. Rangierführer mittels der fokussierten, im Verlauf des Schienenstranges ausgerichteten Signalleuchten 20 die geschaltete Fahrstrecke bis in weite Entfernung sehr deutlich sichtbar macht und Störungen an einer Weiche in weiter Distanz dem Lok- bzw. Rangierführer durch Blinksignal 21 vermittelt werden.
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Der Weichenlagemelder 13 gibt so lange ein Blinksignal gemäß Pos. B ab, bis die Weiche 1 die Endlage eingenommen hat. Die Endlage für die abbiegende Fahrt wird mit zwei nebeneinanderliegenden Signalleuchten 20 gemäß Pos. C angezeigt.
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Die Umschaltung der Weiche 1 und die Anzeige des Weichenlagemelders 13 erfolgt so schnell, daß im Störungsfall, nach Anzeige der Pos. B, der Triebfahrzeugführer die Fahreinheit 9 noch rechtzeitig vor der Weiche 1 anhalten kann.
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Außer der manuell betätigten Bedienstelle 9 sind die zugbedienten Gleismittel 14, 15 vor der stumpfen Seite der Weiche 1, d. h. aus den Weichenzweigen, mit dem vorhandenen Schaltsystem des Stellwerks 6 über die Leitungen 22 und 23 mit der Fernsteuerung 7 verbunden und mit der Steuerungseinrichtung integriert.
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Die Fernsteuerung 7 beinhaltet die Fernsteuerung der Weichen 1 und die Überwachungssteuerung des Weichenantriebs 4.