DE3545039C2 - - Google Patents
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- H02H9/00—Emergency protective circuit arrangements for limiting excess current or voltage without disconnection
- H02H9/04—Emergency protective circuit arrangements for limiting excess current or voltage without disconnection responsive to excess voltage
- H02H9/041—Emergency protective circuit arrangements for limiting excess current or voltage without disconnection responsive to excess voltage using a short-circuiting device
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Description
Die Erfindung betrifft eine Spannungsbegrenzungsschaltung
gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1 (DE-OS 34 04 317).
Spannungsbegrenzungsschaltungen werden dazu verwendet,
die von einer Spannungsquelle an einen Verbraucher gelieferte
Spannung auf einen bestimmten Spannungswert
zu begrenzen. Die Spannungsbegrenzung kann bei einem
unteren Spannungswert oder bei einem oberen Spannungswert
einsetzen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine
Begrenzung sowohl auf einen unteren als auch auf einen
oberen Spannungswert vorzunehmen, wozu häufig eine auf
einen unteren Spannungswert begrenzende und eine auf
einen oberen Spannungswert begrenzende Schaltung kombiniert
werden.
Eine ideale Begrenzungsschaltung läßt sich in einfacher
Weise durch ihre Zweipolcharakteristik beschreiben.
Dabei wird der Eingangsstrom I als Funktion der angelegten
Spannung V dargestellt. Der ideale Begrenzungs-
Zweipol weist vor dem Begrenzungseinsatz einen unendlichen
Innenwiderstand und einen Eingangsstrom 0 auf und ab dem
Begrenzungseinsatz einen Innenwiderstand 0 und einen Eingangsstrom,
der durch die externe Beschaltung begrenzt wird.
Eine solche Schaltung ist in der Lage, unerwünschte Spannungswerte,
welche die Grenzspannung überschreiten, von
nachfolgenden Schaltungseinheiten fernzuhalten. Für eine
Vielzahl von praktischen Anwendungen wird eine untere
Grenzspannung von V MIN = 0 gewählt.
Ein Beispiel der Einsatzmöglichkeit für eine solche
Begrenzungsschaltung ist der Schutz des Eingangs einer
MOS-Schaltung, beispielsweise eines Kraftfahrzeugfunktionen
steuernden Mikrorechners, vor einen Grenzwert überschreitenden
Störspannungen. Auch wenn solche Störspannungen
keine Beschädigung der MOS-Schaltung zur
Folge haben, können sie fehlerhafte Steuerfunktionen
dieser Schaltung auslösen. Um dies zu verhindern,
soll die Begrenzungsschaltung möglichst abrupt und
schnell in den Begrenzungszustand übergehen.
In einfacher Weise kann eine Begrenzung durch eine
Zenerdiode erreicht werden. Dabei entspricht eine
obere Begrenzungsschwelle der Zenerspannung und die
untere Begrenzungsschwelle der Flußspannung der Zenerdiode.
Man kann für die obere und die untere Begrenzungsschwelle
auch die Reihenschaltung zweier Zenerdioden
verwenden.
Für viele Anwendungen weicht die Flußspannung und insbesondere
die Zenerspannung zu stark von der gewünschten
Begrenzungsspannung V MIN = 0, V MAX < 0 ab. Außerdem ist
häufig der endliche Strom, der die Schaltung vor dem
Erreichen der Begrenzungsschwelle durchfließt, nicht
akzeptabel. Bei hochohmigen Spannungsquellen führt dieser
endliche Strom, der unterhalb der Begrenzungsschwelle
durch die Begrenzungsschaltung fließt, dazu, daß die an
die Verbraucherschaltung gelangende Spannung von der
Nennspannung der Spannungsquelle abweicht, obwohl in diesem
Spannungsbereich die Begrenzungsschaltung ohne Einfluß
sein sollte.
Eine Verbesserung der Begrenzungscharakteristik kann
man mit einer aktiven Begrenzungsschaltung erreichen,
bei der parallel zu den beiden Polen der Spannungsquelle
die Basis-Emitter-Strecke eines Klemmtransistors geschaltet
ist, dessen Kollektor an eine die Begrenzungsschaltung
versorgende Speisespannungsquelle angeschlossen
ist. Die Begrenzungsschwelle wird durch die Einschaltschwelle
des Transistors bestimmt. Durch eine der Basis
des Transistors vorgeschaltete Hilfsspannungsquelle
kann man die Einschaltschwelle verschieben. Wählt man
z. B. eine Hilfsspannung von 0,3 V, erreicht man bei
einer Einschaltschwelle des Transistors von 0,6 V eine
Begrenzungsschwelle bei -0,3 V. Mit dieser Begrenzungsschwelle
ist im allgemeinen sichergestellt, daß z. B. in
integrierten Schaltungen, die der Begrenzungsschaltung
nachgeschaltet werden, keine Substratdiode an den Eingängen einen unzulässig
hohen Strom führt, der die Funktion der integrierten
Schaltung stören kann.
Nachteil dieser aktiven Begrenzungsschaltung ist die
relativ hohe Temperaturabhängigkeit des Begrenzungseinsatzes
und der endliche Strom im nicht-begrenzenden
Spannungsbereich. Daneben ist der Innenwiderstand im
Begrenzungsbereich deutlich von 0 verschieden. Außerdem
weicht die Begrenzungskennlinie stark von dem gewünschten
abrupten Verhalten ab.
Aus der DE-OS 34 04 317 ist eine Spannungsbegrenzungsschaltung
gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt, bei der die Stromquelle
an den Verbindungspunkt zwischen der Diodeneinrichtung
der ersten Stromspiegelschaltung und dem Transistor der zweiten
Stromspiegelschaltung angeschlossen ist. Im nicht-sperrenden
Zustand der Spannungsbegrenzungsschaltung fließt ein Ruhestrom
von einigen µA durch die Diodeneinrichtung der ersten
Stromspiegeleinschaltung, wodurch an der Basis des Klemmtransistors
eine Vorspannung erzeugt wird. Nähert sich die Eingangsspannung
einer Bezugsspannung, wird der Klemmtransistor leitend
und fließt ein Eingangsstrom durch den Klemmtransistor. Dieser
Strom wird in den Transistor der zweiten Stromspiegelschaltung
gespiegelt, so daß dessen Kollektorstrom gleich groß ist wie
der durch den Klemmtransistor fließende Strom. Dadurch kommt
es zu einer Spannungsregelung der Eingangsspannung.
Ein Ruhestrom im Bereich von einigen µA liegt gerade noch unter
dem, was Anwender derartiger Spannungsbegrenzungsschaltungen
für akzeptabel halten. Besser wäre es allerdings, mit dem Ruhestrom
möglichst weit unter dieser Akzeptanzgrenze zu bleiben.
Ausgeschaltete Transistoren folgen einem Einschalt-Steuersignal
bekannterweise nur mit einer Verzögerung. Der Grund hierfür ist,
daß deren interne Diffusions- und Sperrschichtkapazitäten zunächst
mit Ladungsträgern aufgefüllt werden müssen, bevor ein
dem Einschaltzustand entsprechender Kollektorstrom fließen kann.
Bei vielen Anwendungen, beispielsweise der Spannungsbegrenzung
von Mikroprozessor-Eingängen, ist es erforderlich, daß die
Spannungsbegrenzungsschaltung nahezu verzögerungsfrei auf Überspannungen
reagiert. Ist dies nicht der Fall, können Überspannungen,
auch wenn sie die zu schützende Schaltung, wie einen
Mikroprozessor, noch nicht schädigen würden, Störimpulse hervorrufen,
die zu fehlerhaften Reaktionen der zu schützenden
Schaltung führen. Da die bekannte Spannungsbegrenzungsschaltung
mit Transistoren aufgebaut ist, unterliegt sie der geschilderten
Gefahr.
In der auf eine ältere Anmeldung zurückgehenden nachveröffentlichten
DE-OS 35 31 645 ist eine Spannungsbegrenzungsschaltung
gezeigt, die der aus der DE-OS 34 04 317 bekannten Spannungsbegrenzungsschaltung
recht ähnlich ist und sich von dieser
dadurch unterscheidet, daß die Stromquelle ihren Strom in
den gemeinsamen Basisanschluß der Transistoren der zweiten
Stromspiegelschaltung einspeist und daß ein zusätzlicher Begrenzungstransistor
vorgesehen ist, der im Spannungsbegrenzungsbetrieb
die eigentliche Klemmung übernimmt. Der von der Stromquelle
gelieferte Vorstrom soll das dynamische Verhalten der
Spannungsbegrenzungsschaltung verbessern und deren Ansprechzeit
verringern. Um aber im nicht-begrenzenden Betriebszustand
die Strombelastung der zu begrenzenden Spannungsquelle in noch
vertretbarem Maß zu halten, wird ein Vorstrom von nur einigen
µA verwendet. Dieser Stromwert liegt einerseits nicht weit unter
der Grenze, die für viele Anwendungen gerade noch akzeptiert
werden kann. Andererseits ist dieser Vorstrom aber so klein,
daß das dynamische Verhalten und die Ansprechgeschwindigkeit der
Schaltung für viele Anwendungen, beispielsweise beim Spannungsschutz
schneller Mikroprozessoren, noch nicht zufriedenstellen.
Im Fall der vorangemeldeten Spannungsbegrenzungsschaltung wird
die Maßnahme ergriffen, den Eingangstransistor der Spannungsbegrenzungsschaltung
und damit wohl sämtliche Transistoren der
beiden Stromspiegelschaltungen klein zu machen, so daß der
kleine Vorstrom von einigen µA noch eine gewisse Wirkung bezüglich
der Dynamisierungsverbesserung haben kann, und die
Stromspiegelschaltungen mit einem stärker dimensionierten
Begrenzungstransistor zu überbrücken, der erst im Begrenzungsfall
Strom zieht und zwar aufgrund seiner Dimensionierung einen
für die Begrenzungszwecke ausreichend großen Strom.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Spannungsbegrenzungsschaltung
der eingangs angegebenen Art verfügbar zu
machen, die einerseits im nicht-begrenzenden Betrieb einen
möglichst niedrigen Eingangsstrom aufweist und andererseits
einen möglichst wenig verzögerten, scharfkantigen Begrenzungseinsatz
ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale im Patentanspruch 1 angegeben und
kann den Unteransprüchen gemäß vorteilhaft weitergebildet werden.
Infolge der Verwendung zweier in Ringschaltung miteinander
verbundener Stromspiegelschaltungen kommt es bei einem
bestimmten Spannungswert der Spannungsquelle, der von
der Hilfsspannung beeinflußt wird, zu einer
Mitkopplung in der Ringschaltung, die zu einem
zunehmenden Strom in dem an der Ringschaltung beteiligten
Klemmtransistor führt. Dies führt zu einem
schlagartig einsetzenden hohen Eingangsstrom der Begrenzungsschaltung
und somit zu einem scharfkantigen
Begrenzungseinsatz und einem sehr niedrigen Innenwiderstand
der Begrenzungsschaltung im Begrenzungsbetrieb.
Zwei in Ringschaltung zusammenverbundene Stromspiegel sind an
sich bereits aus der DE-OS 27 30 314 bekannt, dort jedoch für
einen gänzlich anderen Zweck, nämlich für eine Temperaturfühleinrichtung.
Für diesen Zweck weisen die Transistoren der
einen Stromspiegelschaltung unterschiedliche Emitterflächen
auf und sind deren Emitter über einen Widerstand miteinander
verbunden. Daher ergibt sich über dem Widerstand eine Differenzspannung,
die direkt proportional zur absoluten Temperatur
ist, so daß auch der Ausgangssstrom der absoluten Temperatur
proportional ist.
Mit Hilfe der ersten Stromquelle wird in die Ringschaltung
ein Vorstrom eingespeist, mit dem die Halbleiterübergänge
sowie internen Diffusions- und Sperrschichtkapazitäten
der Stromspiegelelemente der Ringschaltung mit Ausnahme des Klemmtransistors
vor dem Einsetzen der Mitkopplung, also
bereits im nicht-begrenzenden Betrieb der Begrenzungsschaltung,
unter Strom gesetzt bzw. aufgeladen werden, derart,
daß die Begrenzungsschaltung beim Erreichen der
Grenzspannung zu einem schnellen Begrenzungseinsatz
in der Lage ist. Ein vorübergehendes Überschreiten der
Grenzspannung, wie es ohne einen derartigen Vorstrom aufträte,
weil beim Stromeinsatz erst die Halbleiterübergänge ausreichend
unter Strom gesetzt und die Diffusions- und Sperrschichtkapazitäten
genügend aufgeladen werden müßten, ist somit vermieden
oder mindestens zeitlich stark reduziert.
Mittels der Hilfsspannungsquelle wird der Vorstrom von den Eingangsanschlüssen
der Spannungsbegrenzungsschaltung ferngehalten,
so daß die zu begrenzende Spannungsquelle im nichtbegrenzenden
Betrieb nicht mit dem Vorstrom belastet wird und
man praktisch zu einer idealen Kennlinie im nicht-begrenzenden
Zustand kommt. Da der Vorstrom von den Eingangsklemmen und damit
von der zu begrenzenden Spannungsquelle abgehalten wird, kann
man ihn recht groß machen, so daß man eine sehr wirksame Dynamisierungsverbesserung
erzielen kann.
In besonders bevorzugter Weise sind die Transistoren der
zweiten Stromspiegelschaltung von einem Leitfähigkeitstyp,
der komplementär zum Leitfähigkeitstyp der Transistoren der
ersten Stromspiegelschaltung ist.
Wenn die erfindungsgemäße Begrenzungsschaltung monolithisch
integriert werden soll, wirft die Realisierung der Hilfsspannungsquelle
Probleme auf. Eine externe Hilfsspannungsquelle
würde das Herausführen der mit den beiden Polen
der Hilfsspannungsquelle zu verbindenen Schaltungspunkte
auf zwei zusätzliche Anschlußstifte erfordern, was im
allgemeinen wenig erwünscht ist.
Bei einer für monolithische Integration besonders geeigneten
und bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
wird die Hilfsspannung mit Hilfe ungleicher Spannungsabfälle
an verschiedenen Dioden, die mit unterschiedlichen
Stromdichten betrieben werden, erzeugt. Zu diesem
Zweck werden die unterschiedlichen Dioden mit verschiedenen
Strömen beaufschlagt und/oder mit unterschiedlichen aktiven
Halbleiterflächen gebildet. Der Spannungsabfall
an einer Diode ist um so größer, je größer ihre Stromdichte
ist.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform mit einer
diese Erscheinung ausnutzenden Hilfsspannungsquelle ist der
Steuerelektrode des Klemmtransistors eine Diodeneinrichtung,
vorzugsweise in Form einer ersten Diode, vorgeschaltet und
ist außerdem eine Diodenreihenschaltung vorgesehen, die
zwischen den nicht mit dem Klemmtransistor verbundenen Anschluß
der ersten Diode und den nicht an den Klemmtransistor
angeschlossenen Pol der Spannungsquelle geschaltet ist und
eine zweite und eine dritte Diode aufweist, wobei der Spannungsabfall
an der ersten Diode verschieden ist von dem Spannungsabfall
an der Diodenreihenschaltung, und zwar derart, daß zwischen
den Spannungsabfällen über der ersten Diode und über der Diodenreihenschaltung
eine Spannungsdifferenz entsteht, so daß der Strom durch den Klemmtransistor, hervorgerufen durch die für
den Klemmtransistor verbleibende Basis-Emitter-Spannung, bis
zum Begrenzungseinsatz wesentlich kleiner ist als der Vorstrom,
mit dem die restlichen Stromspiegelelemente auf rasches
Einschalten vorbereitet werden. Dies kann man dadurch erreichen,
daß man unterschiedliche Diodentypen verwendet, oder bevorzugtermaßen
dadurch, daß man die erste Diode mit einer anderen
Stromdichte betreibt als die Dioden der Diodenreihenschaltung.
Wenn die Spannungsbegrenzungsschaltung eine Begrenzung
bei einem Spannungsminimum bewirken soll, das etwas unter
0 V liegt, wird die erste Diode mit einer größeren Stromdichte
betrieben als die Dioden der Diodenreihenschaltung.
Durch geeignete Stromdichten (eine hohe Stromdichte in der
ersten Diode und eine kleine Stromdichte in den Dioden der
Diodenreihenschaltung) ergibt sich vor dem Begrenzungseinsatz
eine reduzierte Basis-Emitter-Spannung des Klemmtransistors.
Dies führt zu dem erwünschten minimalen Strom im Klemmtransistor
und somit zu einem minimalen Eingangsstrom der
Begrenzungsschaltung, obwohl die restlichen Elemente der
Begrenzungsschaltung von genügend Strom durchflossen werden,
um für einen schnellen Begrenzungseinsatz vorbereitet
zu sein.
In bevorzugter Weise wird die unterschiedliche Stromdichte
sowohl durch unterschiedliche starke Strombeaufschlagung
als auch durch unterschiedliche aktive Halbleiterflächen
bewirkt.
Zu dem Zweck, die erste Diode mit einem höheren Strom
zu betreiben als die Diodenreihenschaltung, ist bei einer
besonders bevorzugten Ausführungsform zwischen den mit
dem Klemmtransistor verbunden Anschluß der ersten
Diode und den nicht an den Klemmtransistor angeschlossenen
Pol der Spannungsquelle eine zweite Stromquelle
geschaltet, die einen bestimmten Bruchteil des
Stromes der ersten Stromquelle liefert. In bevorzugter
Weise wird diese zweite Stromquelle mit Hilfe einer
dritten Stromspiegelschaltung realisiert, deren einer
Stromzweig an die erste Stromquelle angeschlossen und
deren anderer Stromzweig zwischen die erste Diode und
den nicht an den Klemmtransistor angeschlossenen Pol
der Spannungsquelle geschaltet ist. Durch unterschiedlich
große aktive Halbleiterflächen der beiden
Stromspiegelelemente erreicht man, daß die erste Diode
mit einem kleineren Strom beaufschlagt wird, als ihn
die erste Stromquelle liefert.
Man kann den einen Stromzweig der dritten Stromspiegelschaltung
auch über die Hauptstromstrecke eines weiteren Transistors an
die Versorgungsspannungsquelle anschließen, wobei die Basis
dieses weiteren Transistors sowohl an die Basisverbindung der
zweiten Stromspiegelschaltung als auch an die erste Stromquelle
angeschlossen ist.
Die erfindungsgemäße Spannungsbegrenzungsschaltung wird
bevorzugtermaßen mit Bipolartransistor realisiert.
Wird eine Spannungsbegrenzung bei einem unteren Spannungswert
benötigt, wird die erste Stromspiegelschaltung mit
NPN-Transistoren und die zweite Stromspiegelschaltung mit PNP-Transistoren
aufgebaut. Beim Erfordernis einer
Spannungsbegrenzung bei einem oberen Spannungswert werden
je Transistoren entgegengesetzten Leitfähigkeitstyps
verwendet. Für eine Spannungsbegrenzungsschaltung, die eine
Begrenzung sowohl bei einem unteren als auch bei einem
oberen Spannungswert durchführen soll, werden zwei erfindungsgemäße
Spannungsbegrenzungsschaltungen mit
Transistoren entgegengesetzten Typs kombiniert.
Mit der Erfindung wird eine Spannungsbegrenzungsschaltung
verfügbar gemacht, die eine scharfkantige Begrenzungskennlinie
und eine kurze Ansprechzeit aufweist. Dies wird
erfindungsgemäß erreicht mit zwei Stromspiegelschaltungen,
die in Ringschaltung miteinander verbunden sind, wobei
ein Klemmtransistor gleichzeitig Transistor einer dieser
Stromspiegelschaltungen ist. Mit einer Stromquelle wird
ein Vorstrom in die restlichen Elemente der beiden Stromspiegelschaltungen
geliefert, der der Halbleiterübergänge
dieser Stromspiegelelemente bereits vor dem Begrenzungseinsatz
unter Strom setzt und deren Diffusions- und Sperrschichtkapazitäten
auflädt. Die Folge davon ist ein
rascher Begrenzungseingriff beim Erreichen der Grenzspannungen.
Mit einer Vorspannungsquelle zwischen den
beiden Stromspiegelelementen der den Klemmtransistor aufweisenden
Stromspiegelschaltung erreicht man, daß der von
der Spannungsbegrenzungsschaltung im nicht-begrenzenden
Spannungsbereich von der zu begrenzenden Spannungsquelle
aufgenommene Eingangsstrom sehr viel kleiner als der in die
Ringschaltung eingespeiste Vorstrom bleibt.
Anstatt mit unterschiedlicher Stromdichteverteilung
in den die Hilfsspannungsquelle bildenden Dioden kann
der Spannungsunterschied an diesen Dioden auch durch verschiedenartige
Diodentypen realisiert werden. Hierfür
kann man beispielsweise für eine oder beide Dioden der
Diodenreihenschaltung Schottky-Dioden verwenden.
Die Erfindung und Weiterbildungen der Erfindung werden
nun anhand von Ausführungsformen näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigt
Fig. 1 ein Prinzipschaltbild mit einem Begrenzungs-Zweipol;
Fig. 2 die ideale Kennlinie einer sowohl auf einen
unteren als auch auf einen oberen Spannungswert
begrenzenden Spannungsbegrenzungsschaltung;
Fig. 3 eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Spannungsbegrenzungsschaltung;
Fig. 4 eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Spannungsbegrenzungsschaltung; und
Fig. 5 eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Spannungsbegrenzungsschaltung.
Fig. 6 eine vierte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Spannungsbegrenzungsschaltung.
Die Prinzipdarstellung in Fig. 1 zeigt eine Spannungsbegrenzungsschaltung
BG in Form eines Zweipols, die an
den Schaltungspunkten A, B in Parallelschaltung zwischen
den Ausgang C, D einer Spannungsquelle Q und den Eingang
E, F einer Verbraucherschaltung X geschaltet ist. Die
Spannungsquelle Q gibt die Spannung V ab und die Verbraucherschaltung
X erhält die Spannung V B.
Zwischen den Ausgang C und den Schaltungspunkt A wird ein
Begrenzungswiderstand R G geschaltet, der im Begrenzungsfall
dafür sorgt, daß der Strom durch die Spannungsbegrenzungsschaltung
BG nicht zu groß wird. Bei ausreichend großem
Innenwiderstand der Spannungsquelle Q kann der Begrenzungswiderstand
R G entfallen.
Fig. 2 zeigt eine ideale Kennlinie des Begrenzungszweipols
BG. In einem Sperrbereich SP weist der Begrenzungszweipol
BG im Idealfall einen unendlichen Widerstand auf und
bleibt daher ohne Einfluß. Die Eingangsspannung VB
der Verbraucherschaltung X ist dann gleich der Ausgangsspannung
V der Spannungsquelle Q.
In Fig. 2 wird davon ausgegangen, daß der Begrenzungszweipol
BG eine untere Begrenzungsschwelle V MIN und
eine obere Begrenzungsschwelle V MAX aufweist. Beim
Erreichen einer dieser beiden Begrenzungsschwellen
kommt es im Idealfall zu einem schlagartigen Übergang
des Innenwiderstandes des Begrenzungszweipols BG von
unendlich zu 0. Beim Übergang in den unteren Begrenzungsbereich
B- bzw. den oberen Begrenzungsbereich B +
kommt es im Idealfall zu einem unendlichen Strom durch
den Begrenzungszweipol BG. Im Realfall wird dieser Strom
allerdings durch den Innenwiderstand der Spannungsquelle Q
oder durch den Begrenzungswiderstand R G begrenzt. Die Eingangsspannung
VB der Verbraucherschaltung X wird daher auf
die Minimalspannung V MIN bzw. die Maximalspannung V MAX begrenzt.
Die nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen erfindungsgemäßer
Spannungsbegrenzungsschaltung kommen
der idealen Begrenzungskennlinie gemäß Fig. 2 erfreulicherweise
nahe.
Die in Fig. 3 gezeigte Ausführungsform der Erfindung
weist eine erste Stromspiegelschaltung mit einem Klemmtransistor
T₁ und einem als Diode geschalteten Transistor
T₂ auf, deren Basisanschlüsse über eine Hilfsspannungsquelle
H miteinander verbunden sind. Die Emitter der
Transistoren T₁ und T₂ sind mit den Schaltungspunkten
A bzw. B verbunden.
Diese Spannungsbegrenzungsschaltung weist eine zweite
Stromspiegelschaltung mit einem als Diode geschalteten
Transistor T₃ und einem Transistor T₄ auf. Die Emitter
der Transistoren T₃ und T₄ sind miteinander und mit
einer Versorgungsspanungsquelle V CC verbunden. Die
Kollektoren der Transistoren T₃ und T₄ sind mit den
Kollektoren der Transistoren T₁ bzw. T₂ verbunden.
Die miteinander verbundenen Basisanschlüsse der
Transistoren T₃ und T₄ sind über eine erste Stromquelle
S₁ an den Schaltungspunkt B angeschlossen.
Die Transistoren T₃ und T₄ der zweiten Stromspiegelschaltung
weisen einen Leitfähigkeitstyp auf, der komplementär
zum Leitfähigkeitstyp der Transistoren T₁ und T₂
der ersten Stromspiegelschaltung ist.
Bei der nachfolgenden Erläuterung der Funktionsweise
dieser Spannungsbegrenzungsschaltung wird zunächst einmal
der Fall betrachtet, daß die Hilfsspannung V₀ der Hilfsspannungsquelle
H und der Strom I₀ der Stromquelle S₁
je 0 sind. D. h., es wird zunächst so getan, als ob die
Stromquelle S₁ nicht vorhanden ist und die Basisanschlüsse
der Transistoren T₁ und T₂ direkt miteinander verbunden
sind.
Unter diesen Betriebsbedingungen gilt
V BE 1 = V BE 2 - V (I₀ = 0, V₀ = 0) (1)
Unter den genannten Bedingungen ist die Spannungsbegrenzungsschaltung
für V < 0 stromlos, d. h., I = 0.
Die beiden Stromspiegelschaltungen mit den Transistoren
T₁, T₂ bzw. T₃, T₄ sind in einer Ringschaltung miteinander
verbunden. Die Übertragungsverhältnisse der beiden Stromspiegelschaltungen
gehen aus ihren Emitterflächenverhältnissen
hervor. Das Übertragungsverhältnis der oberen
Stromspiegelschaltung T₃, T₄ ist:
Das Übertragungsverhältnis der unteren Stromspiegelschaltung
mit den Transistoren T ₁ und T ₂ ist:
Hierbei sind A E, T 1 bis A E, T 4 die Emitterflächen der
Transistoren T ₁ bis T ₄.
Dabei ist die Stromverstärkung B der Transistoren stets
als sehr groß angenommen.
Unter der Voraussetzung V = 0 und I o = 0 bildet die
Schaltung für a = 1 und b = 1 einen geschlossenen Ring
mit der Ringverstärkung
V R = a · b = 1. (4)
Damit ist bei idealer Realisierung die Stabilitätsbedingung
verletzt und der Eingangsstrom I der Spannungsbegrenzungsschaltung
kann beliebige Werte annehmen,
so daß der Eingangswiderstand R I = V/I zu 0 wird.
Bei einer realen Schaltung erfolgt eine Begrenzung des
Stromes aufgrund parasitärer Serienwiderstände.
Durch eine Veränderung der Emitterflächenverhältnisse
läßt sich eine Ringverstärkung a · b <1 einstellen,
womit die Schaltung bei V = 0 stabil und stromlos wird.
Die kritische Mitkopplung, bei der es zu einem schlagartigen
Anstieg des Eingangsstroms I kommt, setzt
dann erst bei der negativen Eingangsspannung
V = V K = -V T 1n(a · b) (V T: Temperaturspannung) (5)
ein.
Einer Realisierung der Spannungsbegrenzungsschaltung ohne
die Stromquelle S₁
steht allerdings deren dynamisches Verhalten entgegen.
Da bis zum Mitkopplungspunkt alle Halbleiterübergänge
stromlos sind, sind alle internen Diffusions- und Sperrschichtkapazitäten
entladen. Diese werden erst mit dem
Begrenzungseinsatz aufgeladen, was zu einem verzögerten
Begrenzungseingriff der Schaltung führt. Bei schnellen
Spannungsübergängen vom Sperrbereich SP in den Begrenzungsbereich
B- oder B+ tritt daher ein kurzzeitiges Überschreiten
der Spannungsgrenzwerte auf. Diese kurzzeitigen
Überspannungen können in der nachfolgenden
Verbraucherschaltung X, beispielsweise einem in MOS-Technik
aufgebauten Mikroprozessor, zu Fehlersignalen
führen und damit zu einer Fehlsteuerung der vom Mikroprozessor
gesteuerten Vorrichtung, beispielsweise einer
Kraftfahrzeugelektronik.
Zur Verbesserung dieses dynamischen Verhaltens ist
die Stromquelle S₁ vorgesehen. Sie bewirkt einen Vorstrom
in den Transistoren T₂, T₃ und T₄, aufgrund
dessen die Halbleiterübergänge dieser Transistoren
unter Strom gesetzt und deren interne Diffusions-
und Sperrschichtkapazitäten aufgeladen werden.
Beim Erreichen der Grenzspannung erfolgt daher der
Begrenzungseingriff der Schaltung ohne die zuvor
bemängelte Verzögerung.
Ohne weitere Maßnahmen tritt bei dieser Lösung der
Nachteil auf, daß sich für V = 0 ein Eingangsstrom
einstellt:
Dieser Eingangsstrom soll bei V = 0 möglichst klein
sein, beispielsweise <1 µA, um im Sperrbereich
SP der Spannungsbegrenzungsschaltung möglichst dicht
an den Idealzustand eines Eingangsstroms 0 bzw. Innenwiderstandes
unendlich heranzukommen.
Wie man der Beziehung (6) entnehmen kann, ist der geforderte
verschwindende Eingangsstrom I bei V = 0
entweder durch einen kleinen Strom I o der Stromquelle
S₁ oder aber durch ein kleines Produkt a · b erzielbar.
Die Lösung mit einem kleinen I o widerspricht aber der
zuvor gestellten Forderung nach einem ausreichenden
Vorstrom für eine kurze Ansprechzeit der Spannungsbegrenzungsschaltung.
Außerdem ergeben sich schaltungstechnische
Schwierigkeiten bei der Realisierung von
Stromquellen mit Ausgangsströmen im Bereich von <1 µA.
Die Lösung mit einem kleinen Produkt a · b ist bei
integrierten Schaltungen ebenfalls nicht sinnvoll
realisierbar, da dies nur über extrem unterschiedliche
Flächenverhältnisse der Stromspiegeltransistoren
zu verwirklichen ist. Technologische Gründe bedingen
für den Stromspiegeltransistor mit der kleineren Emitterfläche
eine Mindestfläche, so daß sich bei extremen
Flächenverhältnissen für den Stromspiegeltransistor
mit der größeren Emitterfläche ein sehr hoher Flächenbedarf
ergibt.
Dieses Problem ist bei der erfindungsgemäßen Spannungsbegrenzungsschaltung
durch die Verwendung der Hilfsspannungsquelle
H überwunden. Mit der Hilfsspannung Vo
der Hilfsspannungsquelle H wird der Eingangs- bzw. Klemmtransistor
T₁ gegenüber dem als Diode geschalteten
Transistor T₂ negativ vorgespannt. Aufgrund der Hilfsspannung
V o tritt der zuvor in Gleichung (6) für V = 0 berechnete
Eingangsstrom erst bei -Vo auf:
Bei V = 0 gilt aber in diesem Fall:
Dabei ist V T die Temperaturspannung V T = k · T/e;
sie beträgt etwa 26 mV bei Raumtemperatur.
Die kritische Mitkopplung der die beiden Stromspiegelschaltungen
aufweisenden Ringschaltung setzt jetzt erst bei
stärkerer negativer Eingangsspannung ein:
V = V K = - (V T 1n(a · b)+Vo) (9)
Da die Hilfsspannung Vo in Gleichung (8) exponentiell
wirksam ist, kann sie diejenige Funktion zur Verringerung
des Eingangsstroms übernehmen, die in Gleichung (6) mit
einem kleinen Produkt a · b erreicht werden sollte. Daher
kann die Transistorgeometrie in praktisch vertretbaren
Größenverhältnissen bleiben und Io trotzdem einen für
schnelles Ansprechen ausreichenden Wert beibehalten.
Durch die Kombination der Ringsschaltung mit den zwei Stromspiegelschaltungen,
der Hilfsspannungsquelle und der Stromquelle
erreicht man also einen recht scharfkantigen und
schnellen Begrenzungseinsatz, wobei die Hilfsspannungsquelle
noch die Möglichkeit einer einfachen Festlegung der gewünschten
Begrenzungsschwelle mit sich bringt.
Für monolithisch integrierte Verwirklichungen der
erfindungsgemäßen Spannungsbegrenzungsschaltung
ist die in Fig. 4 gezeigte Ausführungsform zu bevorzugen,
bei welcher die Hilfsspannung durch ungleiche
Spannungsabfälle an Dioden, die mit unterschiedlichen
Stromdichten betrieben werden, erzeugt wird.
Bei dieser Ausführungsform sind der Klemmtransistor
T₁, die obere Stromspiegelschaltung T₃, T₄ und die
erste Stromquelle S₁ genauso wie bei der Ausführungsform
nach Fig. 3 vorgesehen und mit den gleichen Bezugszeichen
gekennzeichnet. Der als Diode geschaltete
Transistor T₂ und die Hilfsspannungsquelle H der
Ausführungsform nach Fig. 3 sind in der Ausführungsform
nach Fig. 4 durch ein Schaltungsnetzwerk mit drei Dioden
D₁ bis D₃ und eine zweite Stromquelle S₂ ersetzt.
Die erste Diode D₁ ist zwischen die Basis des Klemmtransistors
T₁ und einen mit dem Kollektor von T₄
verbundenen Schaltungsknoten N geschaltet. Die zweite
Diode D₂ und die dritte Diode D₃ befinden sich in
einer Reihenschaltung, die zwischen dem Schaltungsknoten
N und dem Schaltungspunkt B angeordnet ist. Die zweite
Stromquelle S₂ ist zwischen die Basis des Klemmtransistors
T₁ und den Schaltungspunkt B geschaltet.
Ausgenutzt wird bei dieser Ausführungsform die Erscheinung,
daß von zwei Dioden, die mit unterschiedlicher
Stromdichte betrieben werden, diejenige mit der
höheren Stromdichte einen größeren Spannungsabfall aufweist.
Die Stromdichte kann man durch die Diodenfläche
und/oder durch den durch die Dioden geschickten Strom
beeinflussen.
Bekanntlich gilt nämlich für die Differenzspannung
zweier Dioden
Dabei sind I D1 und I D2 die Diodenströme und A D1 und A D2
die Diodenflächen der Dioden D₁ bzw. D₂. Bei Raumtemperatur
erhält man etwa 60 mV Differenzspannung bei
einem Stromdichtenverhältnis von 10 : 1.
Betrachtet man die Begrenzungsschaltung in Fig. 4 wieder
für die Eingangsbedingung V = 0, so liegen je die
gleichen Spannungsabfälle einerseits an der Reihenschaltung
aus der Diode D₁ und der Basis-Emitter-Strecke
von T₁ und andererseits an der Reihenschaltung
mit den Dioden D₂ und D₃. Sorgt man nun dafür, daß
die Basis-Emitter-Diode von T₁ eine deutlich kleinere
Stromdichte aufweist als die Dioden D₁ bis D₃, so läßt
sich aufgrund der resultierenden Differenzspannung,
die als Hilfsspannung Vo fungiert, der Strom I(V = 0)
gemäß Gleichung (8) reduzieren, ohne daß die übrigen
Eigenschaften verschlechtert werden. Hierzu muß der
Spannungsabfall an den Dioden D₂ und D₃ klein und an
der Diode D₁ groß gemacht werden.
Setzt man für die folgenden Überlegungen das Flächenverhältnis
a gemäß Gleichung (2) zugrunde, so beträgt
der Kollektorstrom des Transistors T₄:
IC T4 = (I + Io) · a . (11)
Dieser Strom fließt in den Schaltungsknoten N und teilt
sich hier in die Stromteile I D1 und I D2 auf.
Der Stromanteil I D1 ist aber durch den Strom cIo der
zweiten Stromquelle S₂ vorgegeben, so daß sich ein
durch die Dioden D₂ und D₃ fließender Strom
I D2,3 = IC T4 - cIo (12)
ergibt.
Am Transistor T₁ erhält man für V = 0 die folgende Beziehung
mit der Basis-Emitter-Spannung:
V BE, T1 + V D1 - V D2 - V D3 = 0 . (13)
Hieraus folgt:
Wie zuvor angegeben besteht eine Aufgabe der Hilfsspannungsquelle
H darin, bei einer Eingangsspannung
V = 0 den Eingangsstrom I möglichst klein werden zu
lassen gegenüber dem Vorstrom Io. Daher ist es zulässig,
I gegenüber Io zu vernachlässigen, so daß sich ergibt:
Die Bedingung a<c ist eine technische Voraussetzung,
um einen endlichen Strom in Durchlaßrichtung über die
Dioden fließen zu lassen.
Mit folgendem Beispiel soll die Wirksamkeit der bei
dieser Ausführungsform eingesetzten Schaltungsmaßnahmen
veranschaulicht werden. Mit
a = 1
c = 0,8
A T1 = 1
A D1 = 1
A D2 = 5
A D3 = 5
c = 0,8
A T1 = 1
A D1 = 1
A D2 = 5
A D3 = 5
erhält man
I(V = 0)≅Io · 0,002 .
Im Vergleich dazu müßte man für ein gleiches Stromverhältnis
von I/Io dann, wenn man die Hilfsspannungsquelle
H in Fig. 3 oder die mit dem Diodennetzwerk D₁ bis D₃
in Fig. 4 gebildete Hilfsspannung nicht verwendet, mit
a = 1 für die Transistoren T₁ und T₂ ein Flächenverhältnis
von
realisieren, was nicht praktikabel ist und darüberhinaus
das dynamische Verhalten der Begrenzungsschaltung erheblich
verschlechtern würde. Bei Emitterflächen derartiger Größe
treten nämlich auch riesige Kapazitäten auf.
Für die Ansteuerung der Brückenschaltung D₁, T₁, D₂, D₃
stehen verschiedene Möglichkeiten offen. Prinzipiell muß
gewährleistet sein, daß die Dioden D₂ und D₃ mit kleiner
Stromdichte betrieben werden, um über diesen Dioden einen
niedrigen Spannungsabfall zu erzeugen. Dies kann man dadurch
erreichen, daß man großflächige Dioden D₂ und D₃
verwendet und diese mit kleinem Strom beaufschlagt. Dagegen
sollen der Transistor T₁ und die Diode D₁ kleine
Flächen aufweisen und soll die Diode D₁ mit einem Strom
betrieben werden, der gegenüber dem durch D₂ und D₃
fließenden Strom erhöht ist, um einen vergleichsweise
großen Spannungsabfall an D₁ zu erzielen. Die daraus resultierende
Basis-Emitter-Spannung von T₁ wird dann klein,
was zu einer Reduzierung des Eingangsstroms I führt.
In Fig. 5 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Spannungsbegrenzungsschaltung angegeben, bei welcher die
zweite Stromquelle S₂ durch eine dritte Stromspiegelschaltung
mit einem zwischen die erste Diode D₁ und den
Schaltungspunkt B gefügten Transistor T₅ und einem als
Diode betriebenen, zwischen die erste Stromquelle S₁ und
den Schaltungspunkt B geschalteten Transistor T₆ realisiert
wird. Ansonsten stimmt die Schaltung nach Fig. 5 mit der
in Fig. 4 gezeigten Schaltung überein.
Das Verhältnis der Emitterflächen der Transistoren T₅ und
T₆ wird gleich c gemacht:
In Fig. 6 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Spannungsbegrenzungsschaltung angegeben, die eine Abwandlung der in
Fig. 5 gezeigten Ausführungsform hinsichtlich der Verschaltung
von dritter Stromspiegelschaltung und erster
Stromquelle S₁ darstellt. Dabei ist die Stromquelle S₁
nicht in Reihe zu dem Kollektor des Stromspiegeltransistors
T₆ geschaltet, sondern der Kollektor von T₆ ist über die
Emitter-Kollektor-Strecke eines weiteren Transistors T₇
an die Versorgungsspannung Vcc angeschlossen. Die Basis
von T₇ ist einerseits an die Basisanschlüsse der Transistoren
T₃ und T₄ der zweiten Stromspiegelschaltung und
andererseits an die erste Stromquelle S₁ angeschlossen.
Ansonsten stimmt die Schaltung nach Fig. 6 mit der in Fig. 5
gezeigten Schaltung überein.
Wie bereits angegeben, läßt sich eine entsprechende
Schaltung zur Begrenzung positiver Eingangsspannungen
auf V = V MAX dadurch realisieren, daß alle NPN-Transistoren
durch PNP-Transistoren ersetzt werden, und
umgekehrt. Die Versorgungsspannung V cc dient dann als
Referenzpotential. Benötigt man eine Begrenzungsschaltung,
die sowohl bei einer negativen Eingangsspannung
V MIN als auch bei einer positiven Eingangsspannung
V MAX begrenzt, kann man zwei erfindungsgemäße
Spannungsbegrenzungsschaltungen mit entgegengesetzten
Transistor-Typen kombinieren.
Verwendet man bei der Integration der Spannungsbegrenzungsschaltung
Standard-NPN-Transistoren mit
einer Transitfrequenz von etwa 300 MHz und ersetzt
man die langsam lateralen PNP-Transistoren durch
vertikale PNP-Transistoren (mit isoliertem Kollektor), lassen
sich Ansprechzeiten der Schaltung von weniger als
10 ns erreichen.
Bei Anwendung geeigneter Technologien können die Dioden
D₂ und D₃ als Schottky-Dioden ausgebildet werden.
Claims (12)
1. Spannungsbegrenzungsschaltung, die einer zu begrenzenden
innenwiderstandbehafteten Spannungsquelle (Q) als Zweipol
parallel schaltbar ist und einen auf die Spannungsquelle (Q)
spannungsbegrenzend wirkenden Klemmtransistor (T₁) aufweist,
mit einer Ringschaltung aus zwei übereinandergesetzten,
in sich rückgekoppelten Stromspiegelschaltungen (T₁-T₄),
von denen eine erste Stromspiegelschaltung (T₁, T₂) den
Klemmtransistor (T₁) aufweist und mit ihren nicht an der
Ringschaltung beteiligten Anschlüssen an je einen der
beiden Pole (A, B) der Spannungsquelle (Q) angeschlossen
und die zweite Stromspiegelschaltung (T₃, T₄) mit ihren
nicht an der Ringschaltung beteiligten Anschlüssen an eine
Versorgungsspannungsquelle (Vcc) angeschlossen ist,
und mit einer mit der Ringschaltung (T₁-T₄) verbundenen
ersten Stromquelle (S₁)
dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Stromquelle (S₁) zwischen den nicht an den Klemmtransistor
(T₁) angeschlossenen Pol (B) der Spannungsquelle (Q)
und die Verbindung zwischen Transistor (T₃) und Diodeneinrichtung
(T₄) der zweiten Stromspiegelschaltung geschaltet ist und deren
Strom derart bemessen ist, daß sie in den Stromspiegelelementen
der zweiten Stromspiegelschaltung (T₃, T₄) und der Diodeneinrichtung
(T₂) der ersten Stromspiegelschaltung (T₁, T₂) und einen
eine Aufladung mit Ladungsträgern und daher kurze Ansprechzeiten
bewirkenden Vorstrom (Io) erzeugt, und daß zwischen die Steuerelektrode
des Klemmtransistors (T₁) und die Diodeneinrichtung (T₂)
der ersten Stromspiegelschaltung (T₁, T₂) eine Hilfsgleichspannungsquelle
(H) geschaltet ist, die derart dimensioniert ist,
daß bis zum Erreichen des Begrenzungseinsatzpunktes in die
Spannungsbegrenzungsschaltung ein Eingangsstrom (I) fließt,
der wesentlich kleiner als der Vorstrom (Io) ist.
2. Spannungsbegrenzungsschaltung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Produkt a · b aus dem Flächenverhältnis a zwischen
den aktiven Halbleiterflächen von Diodeneinrichtung (T₄)
und Emitter des Transistors (T₃) der zweiten Stromspiegelschaltung
und dem Flächenverhältnis b zwischen den
aktiven Halbleiterflächen von Klemmtransistoremitter
und Diodeneinrichtung (T₂) der ersten Stromspiegelschaltung
kleiner als 1 ist.
3. Spannungsbegrenzungsschaltung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hilfsspannungsquelle (H) und die Diodeneinrichtung der
ersten Stromspiegelschaltung durch eine Steuerelektrode
des Klemmtransistors (T₁) vorgeschaltete
Diodeneinrichtung (D₁) und durch eine Diodenreihenschaltung (D₂,
D₃), die zwischen den nicht mit dem Klemmtransistor
(T₁) verbundenen Anschluß der Diodeneinrichtung (D₁) und den
nicht an den Klemmtransistor (T₁) angeschlossenen Pol
(B) der Spannungsquelle (Q) geschaltet ist und mindestens
eine zweite (D₂) und eine dritte (D₃) Diode aufweist, gebildet
ist,
und daß an der Diodeneinrichtung (D₁) und an der Diodenreihenschaltung
(D₂, D₃) derartige Spannungsabfälle realisiert
werden, daß die Spannungsdifferenz zwischen dem
Spannungsabfall über der Diodenreihenschaltung (D₂, D₃) und
dem Spannungsabfall über der Diodeneinrichtung (D₁) eine
derartige Basis-Emitter-Spannung am Klemmtransistor (T₁)
bewirkt, daß bis zum Begrenzungseinsatzpunkt der Eingangsstrom
(I) wesentlich kleiner als der Vorstrom (Io) wird.
4. Spannungsbegrenzungsschaltung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine der Dioden der Diodenreihenschaltung
(D₂, D₃) eine aktive Halbleiterfläche aufweist, die groß
ist im Vergleich zur aktiven Halbleiterfläche der Diodeneinrichtung
(D₁).
5. Spannungsbegrenzungsschaltung nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Diodeneinrichtung (D₁) mit einem größeren Strom beaufschlagt
wird als die Diodenreihenschaltung (D₂, D₃).
6. Spannungsbegrenzungsschaltung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den mit dem Klemmtransistor (T₁) verbundenen
Anschluß der Diodeneinrichtung (D₁) und den nicht an den
Klemmtransistor (T₁) angeschlossenen Pol (B) der Spannungsquelle
(Q) eine zweite Stromquelle (S₂) geschaltet ist,
die einen Bruchteil c des Stromes der ersten Stromquelle
(S₁) liefert.
7. Spannungsbegrenzungsschaltung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine dritte Stromspiegelschaltung (T₅, T₆) vorgesehen
ist, deren einer Stromzweig (T₆) in Reihe
mit der ersten Stromquelle (S₁) und deren zweiter
Stromzweig (T₅) zwischen den mit dem Klemmtransistor
(T₁) verbundenen Anschluß der Diodeneinrichtung (D₁) und
den nicht an den Klemmtransistor (T₁) angeschlossenen
Pol (B) der Spannungsquelle (Q) geschaltet ist,
und daß das Verhältnis zwischen den aktiven Halbleiterflächen
der in den beiden Stromzweigen befindlichen
Stromspiegelelemente (T₅, T₆) der dritten Stromspiegelschaltung
gleich c ist.
8. Spannungsbegrenzungsschaltung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine dritte Stromspiegelschaltung (T₅, T₆) vorgesehen ist,
deren einer Stromzweig (T₅) zwischen den mit dem Klemmtransistor
(T₁) verbundenen Anschluß der Diodeneinrichtung (D₁) und den
nicht an den Klemmtransistor (T₁) angeschlossenen Pol (B) der
Spannungsquelle (Q) geschaltet ist und deren zweiter Stromzweig (T₆) über die Hauptstrecke eines weiteren Transistors
(T₇) an die Versorgungsspannungsquelle (Vcc) angeschlossen ist,
dessen Steuerelektrode einerseits mit den Steuerelektroden der
beiden Stromspiegelelemente der zweiten Stromspiegelschaltung
(T₃, T₄) und andererseits mit der ersten Stromquelle (S₁) verbunden
ist.
9. Spannungsbegrenzungsschaltung nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Transistoren (T₃, T₄) der zweiten Stromspiegelschaltung
einen Leitfähigkeitstyp aufweisen, der zu dem der
Transistoren (T₁, T₂) der ersten Stromspiegelschaltung
komplementär ist.
10. Spannungsbegrenzungsschaltung nach einem oder
mehreren der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Begrenzung negativer Spannungswerte für die
erste Stromspiegelschaltung (T₁, T₂) NPN-Transistoren und
für die zweite Stromspiegelschaltung (T₃, T₄) PNP-Transistoren
eingesetzt werden.
11. Spannungsbegrenzungsschaltung nach einem oder
mehreren der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Begrenzung positiver Spannungswerte für die
Transistoren der ersten Stromspiegelschaltung (T₁, T₂)
PNP-Transistoren und für die zweite Stromspiegelschaltung
(T₃, T₄) NPN-Transistoren eingesetzt werden
und eine negative Hilfsspannung (V h) verwendet wird.
12. Spannungsbegrenzungsschaltung nach einem oder mehreren
der Ansprüche 3 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Diodeneinrichtung (D₁) und/oder die Diodenreihenschaltung
(D₂, D₃) mindestens eine Schottky-Diode aufweisen.
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