DE3543499C2 - - Google Patents
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- C14B—MECHANICAL TREATMENT OR PROCESSING OF SKINS, HIDES OR LEATHER IN GENERAL; PELT-SHEARING MACHINES; INTESTINE-SPLITTING MACHINES
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- C14B17/06—Work feeding or clamping devices
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- C14B—MECHANICAL TREATMENT OR PROCESSING OF SKINS, HIDES OR LEATHER IN GENERAL; PELT-SHEARING MACHINES; INTESTINE-SPLITTING MACHINES
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- C14B1/58—Drying
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ausrecken und
Ausstoßen einer auf einer glatten, ebenen Platte ausgebreiteten
nassen Haut nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zum Gerben von Leder wird die Haut mechanisch und chemisch
behandelt, um Blut, Lymphe, anhaftende Fleischreste,
Haare und dergleichen zu entfernen, und die Haut
wird der Einwirkung von Enzymen und Bakterien ausgesetzt,
um sie weich und geschmeidig zu machen. Außerdem ist es
üblich, Leder zu färben und mit Ölen und Fetten zu behandeln,
um es weich, fest und wasserdicht zu machen.
Nach Färbung und Behandlung im Lickerbad enthält Leder
ca. 45 bis 60% Wasser, und es wird meistens auf einen
Feuchtigkeitsgehalt auf ca. 14% getrocknet. Beim Trocknen
finden chemische und physikalische Reaktionen statt. Lose
Gerbstoffe, Farbstoffe und Feststoffe verbreiten sich
gleichmäßig, dringen tief ein und werden fixiert. Nicht
aufgenommene Stoffe wandern bei ungleichmäßiger Trocknung
an die Oberfläche, was zu unerwünschten dunklen Flecken
und einer ungleichmäßigen Erscheinung führt.
Es sind verschiedene Vorrichtungen und Verfahren zum
industriellen Trocknen nasser Häute entwickelt worden.
Neben dem sogenannten Klebetrocknen, bei dem die Narbenseite
der Haut auf mit Klebstoff beschichtete Glas- oder
Metallunterlagen aufgeklebt wird, gibt es noch das sogenannte
Vakuumtrocknen.
Unabhängig von der speziellen Art der Trocknung muß die
nasse Haut in inniger Berührung mit einer glatten, ebenen
Oberfläche stehen, ohne daß Luftbläschen eingefangen sind.
Hierzu kann man die nasse Haut mit einem quetschenartigen
Instrument, einem sogenannten Stollelement, glätten.
Bei diesem Stollelement handelt es sich um eine Klinge
mit einer ebenen Kante, die von der Mitte der flächigen
Haut aus zu den Rändern über die Haut gezogen wird, um
Luft und Wasser aus der Haut auszutreiben. Gleichzeitig
wird dabei die Haut etwas gestreckt, wodurch sich ihre
Fläche vergrößert.
Um diese mühselige Handarbeit zu vermeiden oder doch
zu vereinfachen, wurden verschiedene Vorrichtungen entwickelt,
mit denen nasse Häute ausgereckt und ausgestoßen
werden.
In Übereinstimmung mit dem Oberbegriff des Anspruchs 1
zeigt die US-PS 38 22 572 eine Vorrichtung, bei der an
einem die Platte tragenden Träger an Stützeinrichtungen
mit rotierenden Kanten versehene Ausbreitwerkzeuge angeordnet
sind. Die Drehachsen dieser rotierenden Ausbreitwerkzeuge
befinden sich in einigem Abstand von den Eckpunkten
der nassen Haut, und die Werkzeuge werden so gedreht,
daß Luft und Wasser von der Hautmitte aus zu den
Eckbereichen ausgetrieben werden. Die bekannte Vorrichtung
eignet sich zwar in gewisser Weise dazu, die früher übliche,
mühselige Handarbeit weitestgehend zu vermeiden, allerdings
läßt sich konstruktiv nur das Überstreichen gewisser
Teilbereiche der Haut durch das Ausbreitwerkzeug
erreichen. Insbesondere in der Hautmitte verbleibt ein
"toter Bereich", dessen Vermeidung erheblichen konstruktiven
Aufwand erforderlich macht. Insbesondere wird als
nachteilig angesehen, daß eine stets den gleichen Bewegungsablauf
vollziehende mechanische Einrichtung kaum
den individuellen Formen verschiedener Häute Rechnung
tragen kann.
Es gibt noch weitere mechanische Hilfsmittel zum Behandeln
nasser Häute. So zum Beispiel zeigt die EP 00 93 353 A2 eine
Vorrichtung mit einem Ausbreit- und Glättwerkzeug, welches
eine Haut von deren Längsmittelachse aus mit Streichbewegungen
zu glätten trachtet. Auch hier ergibt sich der Nachteil,
daß eine Anpassung an die individuellen Hautformen
nicht möglich ist. Unregelmäßig geformte Häute (praktisch
keine Haut hat eine regelmäßige Form) können mit den bekannten
Vorrichtungen nicht gleichmäßig bearbeitet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zum Ausrecken und Ausstoßen einer nassen Haut der eingangs
genannten Art anzugeben, die von einer Bedienungsperson
bei praktisch vernachlässigbarem Kraftaufwand von Hand bedienbar
ist, um eine den einzelnen zu trocknenden Häuten
individuell angepaßte Behandlung zu ermöglichen.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der genannten Art
durch die im Kennzeichnungsteil des Anspruchs 1 angegebenen
Merkmale gelöst.
Kernpunkte der Erfindung ist demnach eine kraftsparende maschinelle
"Nachbildung" einer früher durchwegs manuell ausgeführten
Bewegungsfolge beim Ausrecken einer nassen Haut
auf einer Platte. Der Gerber kann mit Hilfe der erfindungsgemäßen
Vorrichtung unter Einsatz seines Fachwissens jede
individuell geformte Haut optimal behandeln, ohne daß dabei
der früher übliche Kraftaufwand erforderlich ist. Dadurch
kann der Gerber eine Vielzahl von Häuten bearbeiten, ohne
zu ermüden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Vorrichtung nach Anspruch 1
sind in den Unteransprüchen angegeben.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Vorderansicht eines Ausführungsbeispiels
einer Vorrichtung zum Ausrecken und Ausstoßen
einer nassen Haut,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Vorrichtung nach Fig. 1,
Fig. 3 eine vergrößerte Teilansicht von vorn, die eine
in Richtung der X- und der Y-Achse bewegbar angebrachte
Schlittenanordnung zeigt,
Fig. 4 eine Vertikalschnittansicht längs der Linie 4-4
in Fig. 3,
Fig. 5 einen Horizontalschnitt in stärker vergrößertem
Maßstab längs der Linie 5-5 in Fig. 3,
Fig. 6 einen horizontalen Schnitt in stärker vergrößertem Maßstab
längs der Linie 6-6 in Fig. 3 in Richtung der
Pfeile gesehen zur Darstellung von Einzelheiten eines
unteren, in Richtung der X-Achse bewegbaren Schlittens;
Fig. 7 eine teilweise in Schnitt gezeigte Draufsicht auf Einzelheiten
der Stützeinrichtung für die Stollklinge;
Fig. 8 eine Teilansicht der Handsteuereinrichtung der Vorrichtung
von vorn;
Fig. 9 einen horizontalen Schnitt längs der Linie 9-9 in Fig. 8
in Richtung der Pfeile gesehen;
Fig. 10 einen senkrechten Schnitt längs der Linie 10-10 in
Fig. 8 in Richtung der Pfeile gesehen;
Fig. 11 ein Schema eines Servosystems zur Erläuterung der Art,
in der die Handsteuereinrichtung die Krafteinheiten
zur Unterstützung der Bewegungen der Stollklinge betätigt;
Fig. 11A ein Schema einer Kreuzungsentlastungseinzelheit des
in Fig. 11 gezeigten Systems;
Fig. 12 ein Schema einer elektrischen Steuerschaltung;
Fig. 13 ein Schema eines Druckluftsystems zur Erläuterung der
Art, in der Druckkraft auf die Stollklinge ausgeübt
wird.
Die Erfindung wird hier im Zusammenhang mit vertikalen, Häute
tragenden Platten beschrieben, wie sie üblicherweise in Gerbereien
zum Klebetrocknen im Tunnel verwendet werden. Jedoch sei
darauf hingewiesen, daß der Gedanke der erfindung gleichermaßen
in einer horizontalen Ebene verwirklicht werden kann, um
Häute auf horizontalen Flächen zu glätten und auszurecken, wie
sie beim Vakuumtrocknen üblicherweise verwendet werden.
In den Zeichnungen ist insbesondere in Fig. 1 und 2 eine Vorrichtung
gemäß der Erfindung in senkrechter Ausführungsform
dargestellt. Zu der Vorrichtung gehört ein Rahmen mit einer
linken und einer rechten Säule bzw. mit parallelen, in weiten
Abständen voneinander stehenden senkrechten Ständern 10 und 11,
die beispielsweise über Füße 13 bzw. 14 auf einem Fußboden 12
abgestützt sind. An den Ständern 10 und 11 sind Konsolen 16
und 17 abgestützt, die ihrerseits die beiden Enden einer oberen,
horizontalen Führungsschiene 15 in Form eines langgestreckten
zylindrischen Rohres oder einer Welle stützen. Eine
entsprechende untere Führungsschiene 18 ist von Konsolen 19
und 20 abgestützt. Gemeinsam bilden die Ständer 10 und 11 sowie
die Führungsschienen 15 und 18 einen rechteckigen Rahmen
einer Größe zwischen etwa 1,22×3,05 m bis 1,83×3,66 m,
was insgesamt den Abmessungen einer
steifen Platte 21 mit glatter Oberfläche zum Tragen einer
Haut entspricht, auf der eine nasse Haut 22 eines Tiers ausgebreitet
ist. Wie am besten in Fig. 2 erkennbar ist, steht der
Rahmen der Vorrichtung in unmittelbarer Nähe und parallel zur
Platte 21. Im Gebrauch wird die Haut auf die Platte aufgeklebt
oder anderweitig an ihr festgemacht. Das erfolgt normalerweise
an einem Arbeitsplatz vor der hier gezeigten Vorrichtung,
und von dort wird die Platte mit einem Förderer in ihre Lage
gebracht.
Längs der Führungsschiene 15 ist ein oberer Schlitten 23 horizontal
in Richtung der X-Achse bewegbar abgestützt. Der Schlitten
23 ist auf der Führungsschiene 15, wie am besten aus Fig. 3
und 4 zu entnehmen ist, mittels einer Zylinderbuchse 24 abgestützt.
Zur Bewegung ist eine Antriebskette 25 oder eine ähnliche
Linearantriebseinrichtung an einer Konsole 26 befestigt,
die einen Teil des Schlittens 23 bildet. Die Antriebskette 25
verläuft horizontal zu und um ein leerlaufendes Kettenrad 27,
welches an einer Platte 28 an der Oberseite des Ständers 11
(Fig. 1) abgestützt ist, und von dort in horizontaler Richtung
um ein Antriebskettenrad 29, welches von einer Platte 30 an
der Oberseite des Ständers 10 abgestützt ist. Von dort läuft
die Antriebskette zurück zum Schlitten 23, wo ihr entgegengesetztes
Ende an einer von der Zylinderbuchse abgestützten Konsole
31 befestigt ist. Das Antriebskettenrad 29 wird von einem
hydraulischen oder elektrischen Motor 32 angetrieben, der
gleichfalls von der Platte 30 getragen ist.
Die Konsolen 26 und 31 des Schlittens 23 für die Bewegung in
Richtung der X-Achse stützen eine vertikale Platte 33, die
ihrerseits eine Konsole 34 trägt, welche die oberen Enden von
zwei parallelen, mit Abstand voneinander angeordneten vertikalen
Führungsschienen 35 und 36 für die Bewegung in Richtung
der Y-Achse festhält. Die Führungsschienen 35 und 36 sind
ähnlich aufgebaut wie die horizontalen Führungsschienen 15 und
18. Die unteren Enden der Führungsschienen 35 und 36 sind in
einer Konsole 37 fest verankert, welche Teile eines unteren
Schlittens 38 zur Bewegung in Richtung der X-Achse ist (Fig. 3,
4 und 6). Die Konsole 37 ist an der Rückseite einer vertikalen
Platte 39 befestigt. Der untere Schlitten 38 ist auf der unteren
Führungsschiene 18 mittels zweier Buchsen 40 und 41 gelagert,
die an der Vorderseite der Platte 39 befestigt sind. Zusammen
mit den Führungsschienen 35 und 36 bildet der obere
Schlitten 23 und der untere Schlitten 38 eine steife Anordnung,
so daß beim Antrieb des oberen Schlittens zur Bewegung in horizontaler
Richtung längs der oberen Führungsschiene 15 der untere
Schlitten 38 sich horizontal längs der Führungsschiene 18
bewegt.
Längs der Führungsschienen 35 und 36 ist ein Schlitten 42 für
eine Bewegung in Richtung der Y-Achse in vertikaler Richtung
bewegbar. Der Schlitten 42 enthält eine Zylinderbuchse 43, die
mit der Führungsschiene 36 einen Eingriff zur senkrechten Bewegung
entlang der Schiene herstellt. An der Zylinderbuchse 43
sind zur gemeinsamen Bewegung mit derselben zwei in vertikalen
Abständen angeordnete Konsolen 44, 45 befestigt. Die linken
Kanten der Konsolen 44 und 45 weisen jeweils zwei parallele,
mit Abstand voneinander vorgesehene, fingerartige Elemente 46
und 47 (Fig. 5) auf, die jeweils an ihrer Innenfläche eine Lagerplatte
48 bzw. 49 zum Eingriff mit der Führungsschiene 35
haben, um den Schlitten 42 bei seiner Bewegung in senkrechter
Richtung stabil zu halten.
Mit dem Schlitten 42 ist ein Ende einer Antriebskette 50 bei
51 verbunden. Die Antriebskette 50 erstreckt sich nach unten
zu und um ein leerlaufendes Kettenrad 52, welches zwischen der
Konsole 37 und der Platte 39 des unteren Schlittens 38 drehbar
gelagert ist. Von dort verläuft die Antriebskette nach oben zu
einem Antriebskettenrad 53, welches von einem Motor 54 antreibbar
ist, der an der vertikalen Platte 33 des oberen Schlittens
23 abgestützt ist. Bei einer Betätigung des Motors 54 wird der
Schlitten 42 zur Bewegung längs der Y-Achse in senkrechter
Richtung an den Führungsschienen 35 und 36 entlangbewegt. Das
kann gleichzeitig mit der horizontalen Bewegung der vertikalen
Führungsschienen und des oberen Schlittens 23 sowie des unteren
Schlittens 38 längs der Führungsschienen 15 bzw. 18 durch Betätigung
des Motors 32 erfolgen.
An den vorderen Kanten der Konsolen 44 und 45 des Schlittens 42
ist eine senkrechte Platte 55 abgestützt, an der ein zylindrisches
Gehäuse 56 für Lagerhülsen befestigt ist, dessen Längsachse
sich horizontal und rechtwicklig zu der Platte erstreckt.
Innerhalb dieses Gehäuses 56 ist eine Nabe 57 drehbar abgestützt,
welche in in gegenseitigem Abstand angeordneten Ringlagern
58 und 59 gelagert ist. An einem Ende der Nabe 57 ist
ein Kettenrad 60 angebracht, welches von einer Antriebskette
61 angetrieben wird, die ihren Antrieb von einem Antriebskettenrad
62 erhält, welches von einem gleichfalls an der Platte
55 angebrachten Motor 63 angetrieben wird. Innerhalb der Nabe
57 ist zur Umdrehung mit derselben eine Nut 65 in Form einer
Kugel angebracht, und durch diese Nut 65 erstreckt sich eine
Keilwelle 67, die drehfest mit der Kugel verbunden ist und gegenüber
dieser eine Hin- und Herbewegung in Richtung der Z-Achse
ausführt.
Auf ein Ende der Keilwelle 67 ist eine Nabe 68 aufgesetzt, die
in einem Lager 69 drehbar gelagert ist, um gegenüber einer
langgestreckten Platte 70 gedreht zu werden. Die Platte 70 ist
von Kolbenstangen 71 und 72 abgestützt, die zu Druckluftzylindern
73 bzw. 74 gehören, welche ihrerseits von der Platte 55
abgestützt sind. Die Nabe 68, die mit der Keilwelle 67 und der
Nabe 57 beim Antrieb durch den Motor 63 drehbar ist, trägt
einen Klingenhalter 76, der seinerseits ein Ausbreitwerkzeug
in Form einer Stollklinge 75 mit gerader Kante trägt. Die
Stollklinge 75 ist so angeordnet, daß sie Druck auf die Haut
ausüben kann. Sie kann lotrecht angeordnet sein, wie gezeigt,
oder unter einem Winkel gegenüber der Oberfläche der Platte 21
und der an dieser angebrachten Haut stehen, in Nachahmung der
Bearbeitung von Hand. Die Stollklinge 75 wird durch die Wirkung
der Druckluftzylinder 73 und 74 in Richtung zu der Haut
22 und von dieser weg hin- und herbewegt, und es wird eine veränderlich
steuerbare Druckkraft ausgeübt, um die Klingenkante
mit der Haut in Berührung zu halten. Hierzu sind die Zylinder
an eine Druckluftquelle angeschlossen. Bei einer alternativen
Ausführungsform kann das Werkzeug zum Ausbreiten und Recken
der Haut in Form einer langgestreckten Walze mit kleinem Durchmesser
vorgesehen sein.
Eine in Fig. 8, 9 und 10 gezeigte Steueranordnung ist vorzugsweise
mit Abstand von der erfindungsgemäßen Vorrichtung, aber
in unmittelbarer Nähe derselben vorgesehen, damit eine Bedienungsperson
ständig den Betrieb der Vorrichtung im Auge hat.
Hierzu sind von Hand betätigbare Steuereinrichtungen für die
Motoren 32 und 54 vorgesehen, die die Bewegung in Richtung der
X- und Y-Achsen verursachen, sowie für den Motor 63, der die
Drehbewegung der Stollklinge verursacht und die Strömung von
Luft zu den Druckluftzylindern 73 und 74, um die Druckbewegung
der Stollklinge durchzuführen. Im einzelnen ist ein Handgriff
85 in Form eines Steuerknüppels als T-Bügel an einer Nabe 86
abgestützt, welche in Lagern 87 innerhalb eines rechteckigen
Rahmens 88 drehbar gelagert ist. Der Rahmen 88 ist in einer
Kardanrahmenanordnung mittels Drehwellen 89 und 90 um eine horizontale
Achse innerhalb eines Rahmens 91 drehbar. Der Rahmen
91 seinerseits ist mittels Drehwellen 92 und 93 um eine
vertikale Achse innerhalb eines festen, rechteckigen Rahmens
94 drehbar gelagert, der über mehrere Abstandshalter 96 an
einer Stütztafel 95 befestigt ist. Die schematisch in Fig. 12
und 13 gezeigte Anlage zur Betätigung der Druckluftzylinder 73
und 74 wird mittels eines Druckknopfschalters 97 betätigt, damit
die Stollklinge 75 mit der flach auszubreitenden und zu
reckenden Haut in Berührung gebracht wird.
Die Antriebskraftverbindungen zwischen der Steueranordnung gemäß
Fig. 8 bis 10 und den verschiedenen mechanischen Anordnungen
zum Betätigen der Stollklinge 75 sind schematisch in Fig. 11
bis 13 dargestellt. Im einzelnen ist die Einrichtung gezeigt,
mit der die durch das Bewegen des Handgriffs 85 ausgelösten
Wirkungen an die darauf ansprechenden mechanischen Elemente
übertragen werden. In dem in Fig. 11 gezeigten Druckmittelkreis
liefert eine von einem Motor angetriebene hydraulische
Pumpe ein Druckmittel zu Eingangsöffnungen von X-, Y- und
Z-Servoventilen. In Fig. 12 ist eine elektrische Steuerschaltung
gezeigt, und wenn von dieser Strom zu einem der Servoventile
geleitet wird, spricht das entsprechende Servoventil
durch eine Verlagerung seines Schiebers in der durch die Richtung
des Stromflusses festgelegten Richtung und proportional
zu der Stromstärke an. Die Richtung wird, wie noch näher erläutert
wird, durch die Bewegungsrichtung bestimmt, in der der
Handgriff 85 bewegt wird.
Durch die Bewegung des Ventilschiebers wird hydraulischer
Druck und Strömung zu der Betätigungsvorrichtung des entsprechenden
Motors 32, 54 oder 63 im Kreis geleitet. Daraufhin bewegt
sich die Betätigungsvorrichtung mit einer Geschwindigkeit
proportional zur Bewegung des Schiebers, die ihrerseits proportional
zu dem elektrischen Strom ist, den die Stromspule 103,
104 bzw. 107 des entsprechenden Servoventils empfängt. Wenn
die Richtung des Stromflusses zur Steuerspule umgekehrt wird,
wird der Ventilschieber in entgegengesetzter Richtung verlagert
und kehrt infolgedessen die Bewegung der Betätigungsvorrichtung
um. Wie in Fig. 11A gezeigt, ist für jeden Betätigungsschaltkreis
ein Kreuzungsentlastungsventil 100 vorgesehen,
bei dem es sich um eine für veränderlichen Druck ausgelegte
Sicherheitsvorrichtung handelt, die die im Fall eines Stillstands
einer Betätigungsvorrichtung zur Verfügung stehende
Kraft begrenzt.
Fig. 12 zeigt im einzelnen die elektrische Steuerschaltung, die
X- und Y-Brücken aufweist, nämlich Potentiometer 101 bzw. 102,
die beide in der Steueranordnung enthalten und durchflußgesteuert
sind. Wenn der Kontaktarm eines Potentiometers sich in der
mittleren Stellung seines Ausschlags befindet, fließt kein
Strom in die Stromspule 103 bzw. 104 des zugehörigen Servoventils.
Wenn in Abhängigkeit von der Bewegung des Handgriffs 85
in seiner Kardanrahmenaufhängung der Schleifer oder Kontaktarm
aus der mittleren Stellung bewegt wird, fließt Strom in einer
Richtung durch die Stromspule des Solenoidventils, wobei die
Richtung von der Bewegungsrichtung des Handgriffs abhängt. Je
weiter der Schleifer sich aus der Mittelstellung bewegt, um so
größer wird der Stromfluß. Bei einer Umkehr der Bewegung des
Schleifers zur anderen Seite über den Mittelpunkt am Potentiometer
hinaus wird die Richtung des Stromflusses durch die
Stromspule des Servoventils umgekehrt, wobei wiederum der
Stromfluß um so größer ist, je weiter der Schleifer von der Mittelstellung
am Potentiometer wegbewegt wird.
Zur Z-Steuerung dient ein Servoschaltkreis mit geschlossener
Schleife. Dabei ist am Steuerhandgriff ein Hauptpotentiometer
105 und am Motor 63 ein Nebenpotentiometer 106 vorgesehen. Sobald
die Stellung des Schleifers am Nebenpotentiometer nicht
mit der am Hauptpotentiometer übereinstimmt, wird durch entsprechenden
Stromfluß in der Stromspule 107 das Servoventil
betätigt, um den Motor 63 anzutreiben und den Schleifer am Nebenpotentiometer
in einer der Stellung des Schleifers am Hauptpotentiometer
entsprechende Stellung zu bringen. Durch das
entsprechende Antreiben der Betätigungsvorrichtung zur Bewegung
längs der Z-Achse wird die Stollklinge 75 angetrieben.
In Fig. 13 ist der pneumatische Kreis zum Aufbringen der
Druckkraft auf die Stollklinge gezeigt. Vor dem Eintreten in
ein Luftsolenoidventil wird Druckluft gefiltert, einer Druckregulierung
und Schmierung unterzogen. Beim normalen Betrieb
gelangt die Druckluft durch das Solenodiventil zum Stangenende
jedes Druckluftzylinders 73, 74, was zur Folge hat, daß die
Stollklinge 75 in ihrer vollständig zurückgezogenen Stellung
bleibt. Wenn der Druckknopfschalter 97 am Handgriff 85 herabgedrückt
wird, fließt Strom durch eine Stromspule 108, und das
Solenoidventil wird betätigt. Folglich gelangt die Luft zum
Kolbenende jedes Druckluftzylinders, und die Stollklinge wird
in Richtung zur Haut 22 vorwärtsbewegt. Der Luftdruckregler
ist so eingestellt, daß die gewünschte Belastung der Stollklinge
auf der Haut erreicht wird. Die Geschwindigkeit, mit
der die Stollklinge ausgefahren oder eingezogen wird, ist mit
der variablen Strömungssteuerung einstellbar.
Bei einer Drehbewegung des Handgriffs 85 wird der Schleifer
des Hauptpotentiometers 105 für die Bewegung in Richtung der
Z-Achse angetrieben. Dabei ist zu beiden Seiten der Mittelstellung
ein Begrenzungsanschlag von 105° vorgesehen. Hauptpotentiometer
105, Nebenpotentiometer 106 sowie die Stromspule 107
des Servoventils bilden gemeinsam eine geschlossene Servoschleife
für den Z-Antrieb.
Bei Bewegung in Richtung der Y-Achse wird durch Drehen des Rahmens
88 um die Drehwellen 89 und 90 gegenüber dem Rahmen 91
ein Zahnrad 109 gedreht, welches mit einem Ritzel 110 kämmt,
das auf einer Y-Potentiometerwelle 111 sitzt. Hierdurch erhält
der Kontaktarm des Potentiometers eine Bewegung proportional
zur Bewegung des Rahmens 88. Die Rahmen 88 und 91 werden von
Federn 112 und 113 in eine neutrale Mittelstellung vorgespannt,
bei der die beiden Rahmen parallel sind und der Schleifer des
Potentiometers 102 seine Mittelstellung einnimmt.
Bei der Bewegung in Richtung der X-Achse wird durch Drehen des
Rahmens 88 gegenüber dem festen Rahmen 94 um die Drehwellen 92
und 93 ein Zahnrad 114 gedreht, welches mit einem Ritzel 115
kämmt, das auf einer Welle 116 des Potentiometers 101 sitzt.
Hierdurch erhält der Schleifer des Potentiometers eine Bewegung
proportional zur Bewegung des Rahmens 88. Die Rahmen 88
und 94 werden von Federn 117 und 118 in eine neutrale Stellung
vorgespannt, bei der die beiden Rahmen parallel sind und der
Schleifer des Potentiometers seine Mittelstellung einnimmt.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Ausrecken und Ausstoßen einer
auf einer glatten, ebenen Platte ausgebreiteten nassen
Haut mit einem in einer Stützeinrichtung (68, 76) angeordneten
und gegen die Platte gerichteten Ausbreitwerkzeug
(75) mit gerader glatter Kante,
einer das Ausbreitwerkzeug (75) in Umdrehung versetzenden Antriebseinrichtung (63) und
einer das Ausbreitwerkzeug (75) mit einer Kraft senkrecht zur Plattenoberfläche beaufschlagenden Druckeinrichtung (73, 74),
gekennzeichnet durch
eine Schlittenanordnung (23, 38, 42), mit der die das Ausbreitwerkzeug (75) tragende Stützeinrichtung (68, 76) mit Abstand in einer Ebene parallel zur Plattenoberfläche über den gesamten Bereich der Haut bewegbar ist und
eine von Hand betätigbare Steuereinrichtung (85, 97), mit der die Antriebs- und Betätigungseinrichtungen (32, 54, 63, 73, 74) für das Ausbreitwerkzeug (75) im Sinne einer gleichmäßigen Bearbeitung der Haut steuerbar sind.
einer das Ausbreitwerkzeug (75) in Umdrehung versetzenden Antriebseinrichtung (63) und
einer das Ausbreitwerkzeug (75) mit einer Kraft senkrecht zur Plattenoberfläche beaufschlagenden Druckeinrichtung (73, 74),
gekennzeichnet durch
eine Schlittenanordnung (23, 38, 42), mit der die das Ausbreitwerkzeug (75) tragende Stützeinrichtung (68, 76) mit Abstand in einer Ebene parallel zur Plattenoberfläche über den gesamten Bereich der Haut bewegbar ist und
eine von Hand betätigbare Steuereinrichtung (85, 97), mit der die Antriebs- und Betätigungseinrichtungen (32, 54, 63, 73, 74) für das Ausbreitwerkzeug (75) im Sinne einer gleichmäßigen Bearbeitung der Haut steuerbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützeinrichtung eine um eine Achse lotrecht
zur Ebene der Platte (21) drehbar gelagerte Nabe (68)
aufweist, die mittels eines als Antriebseinrichtung
dienenden Antriebsmotors (63) drehbar ist, daß sich
durch die Nabe (68) eine Keilwelle (67) erstreckt,
die mit der Nabe drehbar und gegenüber derselben hin-
und herbewegbar ist, daß das Ausbreitwerkzeug (75)
an einem Ende der Keilwelle (67) abgestützt ist
und daß die Keilwelle (67) und das Ausbreitwerkzeug
(75) mit der Druckeinrichtung (73, 74) hin- und herbewegbar
ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckeinrichtung (72, 74) für die Hin- und
Herbewegung mindestens eine druckmittelbetätigte Kolbenstange
(71, 72) aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Ausbreitwerkzeug als Stollklinge (75) ausgebildet
ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuereinrichtung (85, 87) einen Handgriff
(85) aufweist, der innerhalb eines ersten Rahmens
(88) drehbar gelagert ist, der erste Rahmen (88) innerhalb
eines zweiten Rahmens (91) um eine erste
Drehachse senkrecht zur Drehachse des Handgriffs
(85) schwenkbar gelagert ist, der zweite Rahmen (91)
innerhalb eines ortsfesten Rahmens (94) um eine zweite
Drehachse lotrecht zur ersten Drehachse schwenkbar
gelagert ist und in dem Handgriff (85) ein Schalter
(97) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5,
gekennzeichnet durch
eine elektrische Verbindung zwischen dem Handgriff
(85) und der Antriebseinrichtung (63) für die Stollklinge
(75), die die Drehbewegung der Stollklinge in Abhängigkeit
von der Drehbewegung des Handgriffs (85)
verursacht, eine elektrische Verbindung zwischen dem
ersten Rahmen (88) und der Schlittenanordnung (23, 38,
42), die eine Bewegung der Stützeinrichtung (68, 76) für
das Ausbreitwerkzeug in einer ersten Richtung in Abhängigkeit
des Schwenkens des Rahmens verursacht, eine
elektrische Verbindung zwischen dem zweiten Rahmen
(91) und der Schlittenanordnung (23, 38, 42), die eine Bewegung
der Stützeinrichtung des Ausbreitwerkzeugs in
einer zweiten Richtung senkrecht zur ersten Richtung
in Abhängigkeit vom Schwenken des zweiten Rahmens
verursacht, und eine elektrische Verbindung zwischen
dem Schalter (97) in dem Handgriff (85) und der
Druckeinrichtung (73, 74), die eine Hin- und Herbewegung
der Stollklinge (75) in Abhängigkeit von der Schalterbetätigung
bewirkt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schlittenanordnung eine Einrichtung (23, 38),
die die Stützeinrichtung (68, 66) in einer ersten
Richtung in bezug auf die die Haut tragende Platte
(21) bewegt, sowie eine Einrichtung (42) aufweist,
die die Stützeinrichtung gleichzeitig oder unabhängig
in einer zweiten Richtung etwa senkrecht zu der ersten
Richtung bewegt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schlittenanordnung ein Paar langgestreckte,
senkrecht in Abstand voneinander angeordnete, parallele,
horizontale Führungsschienen (15, 18) aufweist, daß ein erster
Schlitten (23, 38) zur Bewegung in Richtung der
X-Achse längs jeder der Führungsschienen horizontal
bewegbar angebracht ist, daß ein Paar langgestreckte, horizontal
im Abstand voneinander angeordnete, parallele,
vertikale Führungsschienen (35, 36) an beiden Enden in
den Schlitten abgestützt ist, daß ein zweiter Schlitten
(42) zur Bewegung in Richtung der Y-Achse an den vertikalen
Führungsschienen senkrecht bewegbar angebracht
ist und daß die Stützeinrichtung (68, 76) für das Ausbreitwerkzeug
an dem zweiten Schlitten (42) angebracht ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß an jeder der horizontalen Führungsschienen (15, 18)
horizontal bewegbar ein Schlitten (23, 38) zur Bewegung
in Richtung der X-Achse angeordnet ist, daß an einem die
Führungsschienen umfassenden Rahmen ein Antriebsmotor
(32) angebracht ist, der einen der Schlitten (23) für
die Bewegung in Richtung der X-Achse bewegt, und daß an
einem (23) der Schlitten ein Antriebsmotor (54) vorgesehen
ist, der die Schlitten bewegt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9,
gekennzeichnet durch einen starren Rahmen mit zwei vertikalen,
in horizontalem Abstand voneinander angeordneten
Ständern (10, 11), an denen
die horizontalen
Führungsschienen (15, 18) für die Schlittenanordnung
(23, 38, 42) angebracht sind.
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