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Fahrzeugleuchte.
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Fahrzeugleuchte, deren Lichtscheibe
von vorn gesehen die Form eines Rechteckes aufweist und mit dem Gehäuse oder Reflektor
eine zumindest gegen Schmutz und Spritzwasser abgedichtete Leuchtenkammer bildet,
die bei der Fahrzeugleuchte in Einbaulage an einer der seitlichen Schmalseiten der
rechteckigen Fahrzeugleuchte über einen von dem Lichtscheibenrand und dem Gehäuse-
oder Reflektorrand gebildeten Hohlraum zwecks Belüftung durch eine im tiefliegenden
Bereich des Hohlraums eingebrachte Öffnung mit der Umgebung und durch eine im hochliegenden
Bereich des Hohlraums eingebrachte Öffnung mit der Leuchtenkammer verbunden ist.
Dieser Hohlraum ist bei der in der DE-P 33 00 383.1-33 beschriebenen Fahrzeugleuchte
als Kammer ausgebildet und soll verhindern, daß sich an ungewollten Leckstellen
ansammelndes Wasser durch ein von außen nach innen gerichtetes Druckgefälle in die
Leuchtenkammer hineingesogen wird. Ein solches Druckgefälle entsteht, wenn sich
die Leuchtenkammer nach dem Ausschalten der Glühlampe wieder abkühlt. Weiterhin
soll durch die Belüftungskammer die Möglichkeit geschaffen werden, daß der Feuchtigkeitsgehalt
der in der Leuchtenkammer befindlichen Luft sich in einer ausreichend kurzen Zeit
an den Feuchtigkeitsgehalt der die Leuchte umgebenden Luft angleicht.
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Bei bereits bekanntem und in der DE-P 33 00 383.1-33 beschriebenem
Belüftungssystem ist die mit der Außenluft in Verbindung stehende Öffnung der Belüftungskammer
an ihren tiefsten Punkt gelegt, damit das in der Kammer, die zugleich als Kondensator
wirkt, sich ansammelnde Wasser wieder aus der Kammer ausfließen kann. Die die Verbindung
zwischen der Belüftungskammer und dem Innenraum herstellende Öffnung ist an dem
höchstgelegten Punkt der Kammer angeordnet. Damit erreicht man einen möglichst großen
Abstand zwischen der Öffnung zur Außenluft und der Öffnung zum Leuchteninneren.
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Die Lichtscheibe der in der DE-P 33 00 383.1-33 dargestellten Fahrzeugleuchte
weist in der Forln eines liegenden Rechtecks in den beiden seitlichen Bereichen
jeweils eine Zwischenwandung auf, die mit dem umlaufenden Rand der Lichtscheibe
und mit einer von dem Reflektor gebildeten Auflagefläche jeweils eine weitere seitlich
neben der Leuchtenkammer liegende Kammer bilden. Die beiden Belüftungskammern sind
jeweils seitlich der Leuchtenkammer angeordnet, da die kurze Seite der rechteckigen
Lichtscheibe gerade so lang ist, daß der Glühlampenkolben im Reflektor Platz findet.
Hierbei ist die Verwendung eines Belüftungskanals, der die Lichtscheibe am Außenrand
umgibt, nicht möglich.
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Solche Fahrzeugleuchten finden oft Verwendung als vordere Blinkleuchten,
welche in die Stoßstange eingesetzt sind.
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Bei diesen sehr flach gehaltenen Fahrzeugleuchten ist selbst die Anordnung
eines Belüftungskanals um die Einsatzöffnung der Glühlampe im Reflektor, wie in
der DE-PS 25 24 162 beschrieben, nicht möglich, weil der Reflektor zu flach ausgeführt
ist.
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Bei dem in der P 33 00 383.1-33 beschriebenen Belüftungssystem kann
der eine rechteckige Lichtaustrittsöffnung aufweisende Reflektor nicht um 1800 verdreht
eingebaut werden, weil dann die mit der Außenluft in Verbindung stehende Öffnung
nach oben zeigt und der Wasserablauf nach unten nicht mehr möglich ist. Solche Fahrzeugleuchten
müssen daher in zweifacher, spiegelsymmetrischer Ausbildung hergestellt werden,
wobei die eine für die linke und die andere fr die rechte Kraftfahrzeugseite vorgesehen
ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es, für eine Fahrzeugleuchte das vorstehend
beschriebene Belüftungssystem derart zu verbessern, daß keine spiegelsymmetrische
Ausführungsform der Kraftfahrzeugleuchte hergestellt zu werdeu braucht. Diese Aufgabe
wird nach der Neuerung durch folgende Merkmale gelöst:
a) der Hohlraum
weist im tiefliegenden Bereich außer der Öffnung nach außen eine etwa auf gleichem
Niveau liegende Öffnung zum Inneren der Leuchtenkammer auf, b) der Hohlraum weist
im hochliegenden Bereich außer der Öffnung zum Inneren der Leuchtenkammer eine etwa
auf gleichem Niveau liegende Öffnung nach außen auf, c) die beiden Öffnungen zu
der Leuchtenkammer und die beiden Öffnungen zu der Umgebung sind jeweils übereinander
angeordnet, d) die Abstände der vier Öffnungen des Hohlraums zueinander sind entsprechend
der Form und Größe des Hohlraums möglichst groß.
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Der Belüftungshohlraum weist jeweils zwei Offnungen zu der Leuchtenkammer
und zu der Umgebung auf. Die Lage der vier Öffnungen ist so gewählt, daß jeweils
eine der beiden mit der Außenluft in Verbindung stehende Öffnung sowohl bei der
linken als auch bei der rechten Leuchte durch Verdrehen der Leuchte um 1800 an dem
tiefsten Punkt des Belüftungshohlraums angeordnet ist, damit das in dem Belüftungshohlraum,
der zugleich als Kondensator wirkt, sich bildende Kondensat aus dem Hohlraum abfließen
kann. Dabei dient sowohl bei der linken als auch rechten Leuchte in erster Linie
die am höchsten Punkt des Hohlraums angeordnete Öffnung zu dem Inneren der Leuchtenkammer
zur Belüftung der Leuchtenkammer. Die andere am tiefsten Punkt des Hohlraums zu
dem Inneren der Kammer dient in erster Linie als Wasserablaufloch für die Leuchtenkammer.
Dadurch könnte es möglich sein, daß durch das Zusammenspiel mehrerer ungünstiger
Faktoren durch die am höchsten Punkt des Hohlraums angeordneten Öffnungen zu der
Umgebung und zu dem Inneren der Leuchtenkammer in die Leuchtenkammer Spritzwasser
eindringt. Solches Wasser fließt. dann auf kürzestem Wege durch die beiden am tiefsten
Punkt des Hohlraums angeordneten
Öffnungen ab. Außerdem ist eine
solchc Lösung sehr einfach und sehr kostengünstig herstellbar, da fi die Herstellung
des Reflektorandes und der Licht scheibe keine verstellbaren Werkzeugteile notwendig
sind.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der Hohlraum
von jeweils einem in seinem hochliegenden Bereich und in seinem tiefliegenden Bereich
von jeweils einem horizontal verlaufenden Kanal und einem diese beiden Kanäle verbindenden
dritten, vertikal verlaufenden Kanal gebildet.
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Hierbei ist es zweckmäßig, wenn die drei Kanäle zusammen eine U-Form
oder Doppel-T-Form bilden. Dadurch fließt das durch die im hochliegenden Bereich
des Hohlraums angeordnete Öffnung zu der Umgebung eingedrungene Spritzwasser durch
den vertikal verlaufenden Kanal nach unten und aus der im tiefliegenden Bereich
des Hohlraums der Öffnung zu der Umgebung nach außen ab. Somit ist durch die U-Form
oder die Doppel-T-Form des Hohlraums das Eindringen von Spritzwasser in die Leuchtenkammer
nicht möglich.
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Bei einer Fahrzeugleuchte mit einem labyrinthförmigen Belüftungshohlraum
ist es nach der Erfindung. vorteilhaft, wenn der Hohlraum an einer Schmalseite des
eine rechteckige Lichtaustrittsöffnung aufweisenden Reflektor von rinnenartigen
Vertiefungen in der Rückseite des Reflektorrandes und der an dem Reflektorrand anliegenden
Karosserie gebildet ist. Dadurch wird der Belüftungshohlraum gegen den Einblick
von außen abgeschirmt.
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Hierbei ist es weiterhin vorteilhaft, wenn der von den rinnenartigen
Vertiefungen in der Rückseite des Reflektorrandes und der von der Karosserie gebildete
Hohlraum als Doppel-T-förmiger Kanal ausgebildet ist, dessen parallel zueinander
verlaufende Teilabschnitte an ihren freien, zum Außenrand des Reflektors weisenden
Enden jeweils eine Öffnung zur Leuchtenkammer und an ihren freien, zur Leuchtenkammer
des Reflektors weisenden Enden jeweils eine Öffnung
zur Umgebung
aufweisen, wobei die Öffnungen zur Umgebung durch die in die Karosserieöffnung für
die Fahrzeugleuchte führenden rinnenartigen Vertiefungen im Reflektorrand gebildet
sind. Dadurch ist es nicht notwendig, daß für die Verbindung des Doppel-T-förmigen
Kanals zur Außenluft in die Karosserie gesonderte Öffnungen eingebracht werden müssen.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn auf der Reflektorvorder seite der
Reflektorrand entsprechend der in die Reflektorrückseite eingebrachten rinnenartigen
Vertiefungen ein erhabenes Äquivalent aufweist. Sollte hierbei aus Gründen von Undichtigkeit
zwischen Reflektor und Karosserie durch die im hochliegenden Bereich des Kanals
angeordnete Öffnung zur Leuchtenkammer Wasser eingedrungen sein, so bildet beim
Abfließen des Wassers nach der darunter angeordneten Öffnung die Erhebung auf der
Vorderseite des Reflektors eine Begrenzung zur Reflexionsfläche des Reflektors.
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In der Zeichnung ist die Erfindung dargestellt, und zwar zeigt Fig.
1 eine Draufsicht auf die Lichtaustrittsfläche der Lichtscheibe einer Blinkleuchte
und Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie A-A, während Fig. 3 eine weitere Blinkleuchte
in einer Rückansicht und Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie A-A darstellen.
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Die in Fig. 1 und 2 dargestellte Blinkleuchte besteht im wesentlichen
aus dem Reflektor 1, der Lichtscheibe 2 und dem die elektrischen Kontakte sowie
die Glühlampe tragenden Fassungskörper 3. Die Lichtscheibe 2 liegt mit ihrem äußeren
Rand 4 auf einem umlaufenden Rand 5 des Reflektors 1 auf und ist mit diesem dicht
verschweißt. In einem seitli-
chen Bereich der Lichtscheibe 2 weist
diese den Zwischensteg 6 auf, der U-förmig ausgebildet ist und dessen mittlerer
Bereich äquidistant zu den kurzen Seitenwandungen 7 der rechteckigen Licht scheibe
verläuft und zusammen mit dem umlaufenden Rand 4 der Lichtscheibe einen Hohlraum
8, 9, 10 bilden, der von dem an dieser Stelle breiter ausgeführten Reflektorrand
5 verschlossen ist. Durch den U-förmigen Zwischensteg 6 ist der Hohlraum 8, 9, 10
als U-förmig verlaufender Kanal ausgebildet, der sich aus zwei waagerecht verlaufenden
Kanälen 8 und 10, voii denen einer im hochliegenden und einer im tiefliegenden Bereich
der Lichtscheibe 2 bzw. des Reflektors 1 angeordnet ist, und einen diese beiden
Kanäle 8 und 10 verbindenden, vertikal verlaufenden dritten Kanal 9 zusammensetzt.
Die beiden waagerecht verlaufenden Kanäle 8 und 10 stellen an ihrem einen Ende durch
eine in den Zwischensteg 6 der Lichtscheibe eingebrachte Öffnung 11 und 12 jeweils
eine Verbindung von dem U-förmigen Belüftungskanal 8, 9, 10 zu der Leuchtenkammer
15 her. In dem hochliegenden und tiefliegenden Bereich des vertikal verlaufenden
Kanals 9 sind in den Reflektorrand 5 zwei Öffnungen 13 und 14 eingebracht, welche
den Belüftungskanal 8, 9, 10 mit der Umgebungsluft der Leuchte verbinden. Dadurch
ist die Leuchte für den Anbau auf der rechten und linken Seite des Fahrzeuges verwendbar.
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Bei der in den Figuren 3 und 4 dargestellten Blinkleuchte ist an einer
seitlichen Schmalseite des eine rechteckige Lichtaustrittsöffnung aufweisenden Reflektors
1' der Belüftungshohlraum 8' , 9', 10' angeordnet. Der Hohlraum 8', 9', 10' ist
von den in die Rückseite des Reflektorrandes 5' eingebrachten rinnenartigen Vertiefungen
und der die Vertiefungen abdeckenden und an dem Reflektorrand 5' alL-liegenden Karosserie
16' gebildet. Der Hohlraum 8', 9', 10' ist als Doppel-T-förmiger Kanal ausgebildet,
dessen parallel zueinander verlaufende Teilabschnitte 8' und 10' an ihren freien,
zum Außenrand des Reflektors 1' weisenden
Enden jeweils eine Öffnung
11' und 12' zur Leuchtenkammer 15' aufweisen. An dem zum Reflektorinneren weisenden
Ende der Teilabschnitte 8' und 10' sind die Öffnungen 13' und 14' zur Außenluft
angeordnet, die durch die von der Karosserie 16' nicht abgedeckten freien Enden
der rinnenartigen Vertiefungen 8' und 10' gebildet sind, d. h. die rinnenartigelr
Vertiefungen 8' und 10' des Reflektorrandes 5' führen bis in die Karosserieöffnung
17' für die Fahrzeugleuchte hinein. Durch die in den Reflektorrand 5' auf der Reflektorrückseite
eingebrachten rinnenartigen Vertiefungen weist die Reflektorvorderseite eine entçrechende
Erhebung 18' auf.