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Staubdichter Kippschalter
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Die Erfindung bezieht sich auf einen staubdichten Kippschalter, der
die Merkmale aus dem Oberbegriff des Anspruchs 1 aufweist.
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Ein derartiger Schalter ist durch die DE-AS 12 12 616 bekannt.
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Dieser Schalter besitzt an der Oberseite des Gehäuses einen zylindrischen
Abschnitt, in dem sich mittig ein in Umfangsrichtung laufender Schlitz befindet.
Auf der Außenfläche des Zylinderabschnitts liegt mit ihrer Unterseite eine Betätigungswippe
auf, in die ein durch den Schlitz in das Innere des Schalters führendes Zwischenstück
eingeschraubt ist. Die Unterseite der Betätigungswippe ist mit derselben Krümmung
versehen wie die Außenfläche des Zylinderabschnitts. Betätigungswippe und Zylinderabschnitt
sollen sich demgemäß, sieht man einmal von der Fläche ab, die der Schlitz einnimmt,
von der einen bis zur anderen, zur Mittelachse der Krümmungen parallelen, äußeren
Kante der gekrümmten Unterseite der Betätigungswippe berühren.
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Eine gute Abdichtung des Schalters von der Betätigungsseite her läßt
sich mit der bekannten Konstruktion nur in unvollkommener Weise erreichen. Die Krümmungen
der Außenfläche des zylindrischen Gehäuseabschnitts und der Unterseite der Betätigungswippe
stimmen nämlich wegen unvermeidlicher Toleranzen nie genau überein. Auch kann die
Krümmung der Flächen in einem Teilbereich innerhalb gewisser Grenzen verschieden
von der in einem anderen Teilbereich sein. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die
Spritzwerkzeuge der einzelnen Schalterteile, die heute vorwiegend aus Kunststoff
hergestellt sind, mit Maßtoleranzen behaftet sind. Außerdem sind die Kunststoffteile
bei der Herstellung einem Schwund unterworfen, der je nach Materialstärke unterschiedlich
ist.
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Die Toleranzen, die die Betätigungswippe und das Schaltergehäuse aufweisen,
können bei dem bekannten Schalter zum Beispiel dazu führen, daß die Betätigungswippe
mit ihrer Unterseite in Umfangsrichtung jeweils nur mit dem mittleren Bereich auf
dem Gehäuse aufliegt. Auch ist es möglich, daß sie Je nach der Position, die sie
gerade einnimmt oder Uberstreicht, jeweils mit anderen
Teilbereichen
der Unterseite das Gehäuse bewahrt. Dies fahrt natarllch dazu, daß allmählich doch
Staub in das Schalterinnere eindringen kann.
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Aufgabe der Erfindung ist es, die Abdichtung des Schalterinneren eines
Kippschalters nach außen zu verbessern.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelTst, daß die Betätigungswippe und das
Gehäuse an zwei, parallel zur Mittelachse der gekrümmten Bereiche verlaufenden und
sich in Umfangsrichtung zumindest teilweise außerhalb der Öffnung befindlichen,
schmalen Dichtlippen aneinander anliegen und daß die Bereiche neben den Dichtlippen
gegenüber diesen zurückgesett sind.
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Durch eine derartige Ausbildung ist gewährleistet, daß die Betätigungswippe
bzw. das Gehäuse, Je nachdem, an welchem Teil die Dichtlippen angeordnet sind, unabhängig
von der Position der Betätigungswippe immer mit den Dichtlippen das jeweils andere
Teil berührt. Da sich die Dichtlippen in Umfangsrichtung der gekrümmten Bereiche
unabhängig von der Position der Betätigungswippe zumindest teilweise außerhalb der
Öffnung befinden, ist diese immer nach außen hin verschlossen.
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Wie schon angedeutet, können die Dichtlippen grundsätzlich entweder
vom Gehäuse oder von der Betätigungswippe getragen werden. Will man die Dichtlippen
am Gehäuse haben, so ist es wohl am günstigsten, sie unmittelbar am Rand der Öffnung
vorbeilaufen zu lassen, da dann die Fläche an der Betätigungswippe, die die zylindrische
Krümmung aufweisen muß, minimalisiert ist. Auch kann dadurch vermieden werden, daß
sich die gekrümmte Fläche an der Betätigungswippe bei vorgegebenem Schwenkwinkel
über mehr als 180 ° erstrecken muß und dadurch die Spritzwerkzeuge komplizierter
werden.
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Die Anordnung der Dichtlippen am Gehäuse bringt den Nachteil mit sich,
daß auf der von der Öffnung abgewandten Seite einer Dichtlippe zwischen der gekrümmten
Fläche an der Betätigungswippe und dem Gehäuse Je nach Position der Betätigungswippe
ein mehr oder weniger langer Spalt entsteht, in dem sich Staub und Wasser ansammeln
können.
Der erfindungsgemäße Kippschalter ist deshalb gemäß Anspruch 2 so weitergebildet,
daß die beiden Dichtlippen an der Betätigungswippe angeordnet sind, daß in den beiden
äußersten, seitlichen Stellungen der Betätigungswippe der Winkelabstand zwischen
der äußeren Kante der entsprechenden Dichtlippe und dem Rand der Öffnung in den
zylindrischen Bereichen des Gehäuses größer ist als der Schwenkwinkel der Betätigungswippe
von der einen äußersten, seitlichen Stellung in die andere und daß zumindest die
Abschnitte zwischen den Dichtlippen, die huber die Begrenzung der Öffnung im Gehäuse
hinaus verschwenkbar sind, gegenüber den Dichtlippen zurückgesetzt sind. Die Abstimmung
der Lage der Dichtlippen an der Betätigungswippe mit der Größe der Öffnung im Gehäuse
und dem Schwenkwinkel der Betätigungswippe gewährleistet, daß auch in den äußersten,
seitlichen Lagen der Betätigungswippe die Öffnung im Gehäuse nach außen verschlossen
bleibt. Weil die Abschnitte neben den Dichtlippen gegenüber diesen zurückgesetzt
sind, ist sichergestellt, daß nur die Dichtlippen am Gehäuse anliegen. Die Zurücksetzung
kann sich dabei auf die Abschnitte zwischen den Dichtlippen beschränken, die über
den Rand der Öffnung im Gehäuse hinaus verschwenkbar sind. Für die Teile, die immer
im Bereich der Öffnung verbleiben, ist die Möglichkeit einer Anlage mit dem Gehäuse
ohnehin nicht gegeben. Indem man die Abschnitte neben den Dichtlippen gegenüber
diesen zurücksetzt, wird zugleich vermieden, daß an der Betätigungswippe große kompakte
Massen von Kunststoff auftreten, die bei der Herstellung der Betätigungswippe einem
starken Schwund unterworfen sind.
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Andere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung können den weiteren
Unteransprüchen entnommen werden. So kann etwa die Abdichtung noch einmal verbessert
werden, wenn sich die Dichtlippen an leicht federnden Stegen der Betätigungswippe
befinden. Es können dann größere Toleranzen der Einzelteile abgedeckt werden. Wenn
die Dichtlippen und das Gehäuse flächenhaft aneinanderliegen, wenn also die Dichtlippen
eine gewisse Breite besitzen, so ergibt sich eine gute Führung der Betätigungswippe.
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Durch die Dichtlippen wird die Öffnung im Gehäuse in Umfangsrichtung
der zylindrischen Bereiche zwischen der Betätigungswippe und dem
Gehäuse
nach außen hin verschlossen. In Längsrichtung der Mittelachse der zylindrischen
Bereiche kann eine Abdichtung auf vorteilhafte Weise dadurch erfolgen, daß der zylindrische
Abschnitt des Gehäuses in Längsrichtung durch zwei Stirnwände abgeschlossen ist,
an denen die Betätigungswippe mit zwei Seitenwänden dichtend anliegt. Durch eine
derartige Konstruktion wird die Wirkung der Dichtlippen in keiner Weise geschmälert.
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Gemäß Anspruch 6 ist das Gehäuse des staubdichten Kippschalters so
geformt, daß der auf der Außenseite zylindrisch gekrümmte Bereiche tragende Abschnitt
des Gehäuses auch auf seiner Innenseite zylindrisch gekrümmt ist, daß äußere und
innere Krümmung dieselbe Mittelachse und dasselbe Vorzeichen besitzen und daß ein
mit der Betätigungswippe verbundenes Schaltglied mit einer entsprechend gekrümmten
Fläche an der Innenseite des zylindrischen Gehäuseabschnitts anliegt. Auf diese
Weise ergibt sich eine Doppelabdichtung des Schalterinneren, nämlich einmal zwischen
der Betätigungswippe und dem Schaltergehäuse und zum anderen zwischen dem Schaltergehäuse
und dem Schaltglied. Da die äußere und innere Krümmung dasselbe Vorzeichen besitzen,
kann das Gehäuse mit einfachen Werkzeugen hergestellt werden, ohne daß im zylindrischen
Abschnitt größere Materialansammlungen entstehen.
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Das Schalterlnnere kann noch besser nach außen hin abgedichtet werden,
wenn ein erfindungsgemäßer Schalter gemäß den Ansprüchen 7 bis 9 weiterentwickelt
wird. Danach befindet sich in den gegenüber den Dichtlippen zurückgesetzten Teilen
der Betätigungswippe zwischen den beiden Dichtlippen Fett. Dieses Fett gerät natürlich
auch zwischen die Dichtlippen und das Gehäuse und verschließt dort auch die kleinsten
Undichtigkeiten. Es bindet den an die Dichtlippen und den zylindrischen Abschnitt
des Schaltergehäuses gelangenden Staub und weist eventuelles Spritzwasser ab. Durch
eine oder mehrere größere Fettkammern kann ein über längere Zeit ausreichender Fettvorrat
in die Räume zwischen dem zylindrischen Abschnitt des Gehäuses und der Betätigungswippe
eingebracht werden.
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Durch die Ausbildung eines staubdichten Schalters gemäß Anspruch 1
ist eine äußerst gute Abdichtung des Schalterinneren von der Betätigungsseite her
gewährleistet, eine Abdichtung, die durch die
Weiterbildungen gemäß
den Unteransprüchen 2 bis 9 noch verbessert werden kann. Versieht man den Schalter
auch mit den Merkmalen aus den Ansprüchen 10, bzw. 10 und 11, so ist auch eine gute
Abdichtung von der Steckerseite her gegeben. Abdichtungsprobleme an der Steckerseite
treten vor allem dann auf, wenn ein Schalter so ausgeführt sein muß, daß ohne nderungen
an der Schalterkonstruktion eine Vielzahl von im Kraftfahrzeugbau vorkommenden Schaltfunktionen
erfüllt werden sollen. Zu diesem Zweck sind in der Grundplatte des Schalters eine
Vielzahl von Steckeraufnahmen vorgesehen. Je nach der oder den Funktionen, die ein
Schalter im konkreten Fall erfüllen soll, wird dann eine bestimmte Anzahl von Steckern,
die meist kleiner ist als die Anzahl der vorgesehenen Aufnahmen, in einer für die
Erfüllung der Funktionen notwendigen Anordnung in einige der Aufnahmen eingesetzt.
Gemäß Anspruch 10 sind nun die in der speziellen Ausführung nicht benötigten Aufnahmen
von einem Boden verschlossen.
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Während für bisher bekannte Schalter die Spritzwerkzeuge so konstruiert
sind, daR die Grundplatte eine der Anzahl der Steckeraufnahmen entsprechende Anzahl
von Öffnungen aufweist, so daß das Schalterinnere an den Aufnahmen, in die später
keine Stecker eingesetzt werden, eine Verbindung nach außen hat, ist bei einem staubdichten
Schalter gemäß Anspruch 10 nach dem Spritzen die Grundplatte zunächst total verschlossen.
Erst beim Einsetzen der benötigten Stecker wird die Grundplatte geöffnet. Nach der
Montage sind diese Öffnungen jedoch durch die Stecker verschlossen, so daß eine
einwandfreie Abdichtung des Schalters an der Grundplatte erzielt wird. Diese Abdichtung
erhält man ohne zusätzlichen Arbeitsgang, wenn gemäß Anspruch 11 der Boden bei der
Montage der benötigten Stecker von diesen durchstoßen werden kann. Es sei noch darauf
hingewiesen, daß eine Ausbildung eines staubdichten Schalters gemäß den Ansprüchen
10 und 11 keineswegs auf einen Kippschalter beschränkt ist. Vielmehr kommt eine
derartige Abdichtung auf der Steckerseite für alle Schalter immer dann in Frage,
wenn in der Grundplatte mehr Aufnahmen für Stecker vorgesehen sind als in einer
konkreten Ausführung des Schalters notwendig sind.
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Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen staubdichten Kippschalters
ist in der Zeichnung dargestellt. Anhand der Figuren
dieser Zeichnung
soll die Erfindung nun näher erläutert werden.
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Es zeigen Figur 1 einen Längsschnitt durch einen erfindungsgemäßen
staubdichten Kippschalter mit zwei Dichtlippen an der Betätigungswippe, Figur 2
eine Ansicht der Betätigungswippe aus Figur 1 von unten, Figur 3 einen Schnitt entlang
der Linie 3 - 3 aus Figur 1 und Figur 4 eine Draufsicht auf das Schaltglied, mit
dem die Betätigungswippe verbunden ist.
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Der gezeigte Schalter besitzt als wesentliche Bestandteile ein Gehäuse
10, eine Betätigungswippe 11, ein Schaltglied 12, eine Grundplatte 13 mit den Flachsteckern
14, eine Kontaktbrücke 15 und eine Einrichtung 16 für die Such- und Funktionsbeleuchtung.
Das Gehäuse 10 ist als etwa rechteckiger Kasten ausgebildet, mit den beiden Schmalseiten
17 und 18 und den beiden Längsseiten 19 und 20.
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Durch eine parallel zu den Schmalseiten 17 und 18 verlaufenden Querwand
25 ist das Innere des Gehäuses 10 in zwei Kammern 26 und 27 aufgeteilt. An die Querwand
25 schließt sich nach oben die Wand 28 an, die zur Schmalseite 17 hin geneigt ist.
Das obere Ende der Trennwand 28 ist über einen zylinderförmigen, genauer, über einen
halbzylinderförmigen Abschnitt 29 mit einer vor der Schmalseite 17 schräg nach innen
und oben geführten Wand 30 verbunden. Es ergibt sich dadurch ein giebelförmiger
Abschluß der Kammer 26 nach oben, wobei die Wände 28 und 30 als die beiden Giebelseiten
betrachtet werden können und der Abschnitt 29 den First des Giebels bildet. Der
Abschnitt 29 ist sowohl außen als auch innen zylindrisch gekrümmt.
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Beide Krümmungen besitzen dieselbe Mittelachse und dasselbe Vorzeichen.
Ein Durchbruch 31 im Halbzylinder 29 gestattet es, zwischen der Betätigungswippe
11 und der Kontaktbrücke 15, die sich in der Kammer 26 befindet, eine Wirkverbindung
herzustellen. Die Öffnung oder der Durchbruch 31 erstreckt sich, wie besonders gut
aus Figur 3 ersichtlich ist, fast übe die gesamte Länge des
Halbzylinders
29. In Umfangsrichtung liegt sie symmetrisch zu einer Ebene, die den Halbzylinder
29 in zwei gleiche Hälften einteilt.
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Die Betätigungswippe 11 weist die Form eines umgestülpten Kastens
mit der Oberseite 32, den beiden Schmalseiten 33 und den beiden Längsseiten oder
Wangen 34 auf. Die Oberseite 32 setzt sich aus zwei Hälften zusammen, die einen
stumpfen Winkel miteinander bilden. Im Schnittpunkt der beiden Diagonalen, die jeweils
zwei gegenüberliegende Ecken der Betätigungswippe 11 miteinander verbinden, ist
an die Innenfläche der Oberseite 32 ein Ansatz 40 angeformt, der in Richtung der
Winkelhalbierenden des von den beiden Hälften der Oberseite 32 gebildeten Winkels
durch die Öffnung 31 hindurch in das Innere der Kammer 26 ragt. Der im Querschnitt
rechteckförmige Ansatz 40 steckt in einem mxt einem entsprechenden Querschnitt versehenen
Kanal 41 des Schaltglieds 12 und ist an seinem vorderen Ende mit dem Schaltglied
verrastet, indem er mit zwei Rastnasen 42 zwei am unteren Ende des Kanals 41 nach
innen weisende Vorsprünge 43 hintergreift. Über den Ansatz 40 ist die Betätigungswippe
11 mit dem Schaltglied 12 gekoppelt. Damit der Ansatz 110 nicht zu stark belastet
wird, sind, von der Unterseite der Wippe 11 ausgehend, über eine gewisse Strecke
an die den Wangen 34 zugewandten Seitenflächen des Ansatzes 110 zwei Verstärkungsrippen
411 angeformt, die mit ihren innerhalb des Halbzylinders 29 liegenden Teilen jeweils
von einer Ausnehmung 45 im Schaltglied 12 aufgenommen werden.
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Neben dem Ansatz 40 und den Verstärkungsrippen 44 trägt die Betätigungswippe
11 noch zwei leicht federnde Stege 46 und 47, die sich in Querrichtung der Betätigungswippe
11 von der einen Wange 34 bis zur anderen Wange 34 erstrecken. Der Steg 46 verläuft
parallel zur Ebene, in der der Ansatz 40 und die Verstärkungsrippen 44 liegen, jedoch
im Abstand dazu. Der Abstand ist gerade so groß, daß in der in Figur 1 gezeigten,
rechten äußersten Stellung der Betätigungswippe 11 die den Rippen 44 zugewandte
Seite des Steges 46 auf den Rand des Durchbruchs 31 stößt. Von diesem Rand ausgehend,
verschmälert sich der Steg 46 in einer nach innen gekrümmten Fläche, deren Krümmung
mit der Krümmung des Halbzylinders 29 übereinstimmt und die als Dichtlippe 48 wirkt,
bis etwa auf die Hälfte seiner Breite. Die Dichtlippe 119 auf der anderen Seite
des Ansatzes 40 und
der Verstärkungsrippen 44 bzw. des Durchbruchs
31 befindet sich am vorderen Ende des Steges 47. Wegen des Lichtaustrittsfensters
50 schwingt sich dieser Steg bogenförmig etwa von der Mitte der Betätigungswippe
11 aus von dieser Mitte weg und nach unten.
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Innerhalb der Dichtlippe 49 besteht zwischen dem Halbzylinder 29 und
dem Steg 47 ein Zwischenraum 51.
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Wie die Figur 1 deutlich zeigt, in der sich die Betätigungswippe in
ihrer rechten äuBersten seitlichen Stellung befindet, ist die Dichtlippe 48 an der
Betätigungswippe so angeordnet, daß sie auch in dieser Position den Durchbruch 31
nach außen verschließt.
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Entsprechendes gilt natürlich auch für die Dichtlippe 49 in der anderen
extremen Position der Betätigungswippe 11. Dies wird dadurch erreicht, daß in der
gezeigten Position der Winkelabstand zwischen der äußeren Kante 55 der Dichtlippe
49 und dem Rand 56 der Öffnung 31 größer ist als der Schwentwinkel der Betätigungswippe
11 von der gezeigten extremen in die andere extreme Position. Dasselbe trifft auch
fifr die entsprechende Kante der Dichtlippe 118 und den dieser entsprechenden Rand
der Öffnung 31 zu. Durch die beschriebene Konstruktion wird vermieden, daß die Dichtlippen
ganz über die Ränder der Öffnung 31 hinwegstreichen und dann von außen ein Zugang
zur Öffnung 31 besteht.
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In Figur 3 ist erkennbar, daß der Halbzylinder 29 in Längsrichtung
wird durch zwei Stirnwände 56 abgeschlossen, die einen gewissen Abstand von den
Längsseiten 19 und 20 des Gehäuses 10 besitzen. Die Wangen 34 der Betätigungswippe
11 liegen an diesen Stirnwänden 56 dichtend an. Damit ist rings um den Durchbruch
31 herum durch die Stirnwände 56 und die Wangen 34 sowie die Dichtlippen 48 und
49 und den Halbzylinder 29 eine vollständige Abdichtung erzielt. Eine zusätzliche
Abdichtung wird dadurch erreicht, daß die Oberseite 57 des Schaltgliedes 12 genauso
gekrümmt ist wie die Innenseite des Halbzylinders 29 und an dieser Seite anliegt.
Damit auch hier eine umlaufende Abdichtung erfolgt, reichen die Verstärkungsrippen
44 und damit die Ausnehmungen 115 nicht bis an die Schmalseiten des Schaltgliedes
12 heran, sondern lassen einen schmalen Bogen 58 stehen.
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Der Zwischenraum 51 zwischen dem Steg 47 und dem Halbzylinder 29
sowie
die Vertiefung 59 zwischen dem Steg 46, dem Ansatz 40 und den Verstärkungsrippen
44 sind mit Fett gefüllt. Durch die Anlage des Schaltgliedes 12 an den Halbzylinder
29 von innen wird verhindert, daß das Fett in die Kammer 26 gelangt. Die Vertiefung
59 ist als größere Kammer ausgebildet, deren Boden durch die Innenfläche der Oberseite
32 der Betätigungswippe 11 gebildet wird. Durch Querrippen 60, die bedeutend kürzer
als der Steg 46 sind und sich am Boden der Kammer 59 vom Ansatz 40 und von den Verstärkungsrippen
44 zum Steg 46 erstrecken, wird dieser etwas stabilisiert.
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Aus den Figuren 3 und 4 ist ersichtlich, daß das Schaltglied links
und rechts des Kanals 41 für den Ansatz 40 Je eine Aufnahme für einen Schaltbolzen
65 und eine den Schaltbolzen belastende Druckfeder 66 besitzt. Jeder Schaltbolzen
beaufschlagt eine Kontaktbrücke 15. Die in Figur 1 sichtbare Kontaktbrücke 15 arbeitet
mit drei Festkontakten 57 zusammen, die an einem waagrecht abgebogenen Abschnitt
68 der Flachstecker 14 befestigt sind. Die Flachstecker 14 befinden sich in Aufnahmen
69, die durch von der Grundplatte 13 hochstehende Ansätze 70 gebildet werden. In
der Grundplatte 13 sind zwar vier Aufnahmen 69 vorgesehen, für die drei Flachstecker
14 werden jedoch nur drei Aufnahmen benötigt. Die nicht benötigte Aufnahme 69 ist
noch durch einen Boden 71 nach außen hin verschlossen. Damit ist die Kammer 26 des
Schalters auch von der Steckerseite her vollkommen abgedichtet. Die Böden der anderen
Kammern 69, in die nun Flachstecker 14 eingesetzt sind, wurden bei der Montage der
Flachstecker 14 durchstoßen. Diese Aufnahmen 69 sind nun jedoch durch die Stecker
14 verschlossen.
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In die Kammer 27 des Schalters ist eine Lampenfassung 71 mit einer
Glühlampe 72 eingesetzt und verrastet. Zur Einrichtung für die Such-und Funktionsbeleuchtung
gehört außerdem eine Blende 73, die unterhalb des Lichtaustrittsfensters 50 in die
Betätigungswippe 11 eingeklipst ist. Die Blende setzt sich im wesentlichen aus mehreren
einzelnen Stegen 74 zusammen, die wenigstens annähernd parallel zur Drechachse der
Betätigungswippe 11 verlaufen und die mit Abstand voneinander jalousienartig und
in fester Lage zueinander und zur Betätigungswippe 11 an dieser angeordnet sind.
In der gezeigten Position der Betätigungswippe stimmen die Richtungen der Stege
74 mit den Richtungen der von der Glühwendel der Glühlampe 72
ausgesandten
Lichtstrahlen überein. Diese können deshalb die Blende 73 ohne wesentliche Lichtverluste
passieren, und das Lichtaustrittsfenster 50 ist hell erleuchtet. Wird nun die Betätigungswippe
in die mittlere Position verschwenkt, so wird die von den Stegen 74 in der Blende
73 für die Lichtstrahlen offen gelassene Gesamtfläche geringer. Das Fenster 50 wird
dunkler. In der linken seitlichen Stellung der Betätigungswippe 11 schließlich würden
die Stege 74 jeden Lichtaustritt verhindern, wenn sie nicht aus schwach durchscheinendem
und reflektierendem Material gefertrgt wären. Wegen dieser Materialauswahl fällt
auch in der linken seitlichen Stellung der Betätigungswippe noch etwas Licht auf
das Fenster 50. Das in den Figuren dargestellte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Kippschalters zeigt somit neben den Merkmalen, die eine gute Abdichtung des Schalterinneren
gegen Staub und Spritzwasser und damit eine lange Lebensdauer der Kontakte 67 und
der Kontaktbrücke 15 gewährleisten, auch, wie ein derartiger Kippschalter auf einfache
Weise mit einer Einrichtung für die Such- und Funktionsbeleuchtung versehen werden
kann.