Die Erfindung betrifft ein elektrofotografisches Aufzeichnungsmaterial
mit einem elektrisch leitenden Schichtträger und einer
fotoempfindlichen organischen dünnen Schicht und die Verwendung
des elektrofotografischen Aufzeichnungsmaterials in einem
elektrofotografischen Verfahren. Dieses elektrofotografische
Aufzeichnungsmaterial ist insbesondere zur Verwendung in
einem elektrofotografischen Drucker geeignet, bei dem als
Lichtquelle ein Halbleiterlaser verwendet wird.
Ein elektrofotografisches Druckersystem, bei dem als Lichtquelle
ein Laser verwendet wird, liefert ein Informationsbild
durch Modulieren des Laserstrahls mit einem elektrischen Signal
als Antwort auf das Original-Informationsbild und durch
Abtasten der Oberfläche einer fotoempfindlichen Schicht mit
dem modulierten Laserstrahl, z. B. unter Anwendung eines Galvano-
Spiegels, um ein elektrostatisches Bild zu erzeugen. Danach
folgen eine Entwicklung mit einem Toner, eine Übertragung des
so erhaltenen Tonerbildes und dessen Fixierung.
Gaslaser, wie Helium-Cadmium-Laser (Wellenlänge 441,6 nm)
und Helium-Neon-Laser (Wellenlänge 632,8 nm) sind
im allgemeinen in einem derartigen Drucksystem verwendet
worden. Die elektrofotografischen Aufzeichnungsmaterialien
für diese Lichtquellen sind daher zufriedenstellend,
wenn sie bis zu etwa 650 nm spektral sensibilisiert
worden sind (Sensibilisierung, um wirksam im Hinblick
auf Strahlen von Wellenlängen bis zu etwa 650 nm
zu arbeiten). Derartige elektrofotografische Aufzeichnungsmaterialien
wenden, soweit bekannt, folgende Maßnahmen
an: (1) Einsatz eines Charge-Transfer-
Komplexes des Polyvinylcarbazols mit Trinitrofluorenon
in der fotoempfindlichen Schicht, (2) Verwendung einer
aufgedampften Tellurschicht, sensibilisiert
mit Selen, als fotoempfindliche Schicht, (3)
Verwendung einer fotoempfindlichen Schicht, die zwei
aufgedampfte dünne Schichten enthält, wobei
eine Schicht eine Selenschicht ist, die als ladungentransportierende
Schicht auf einem elektrisch leitenden Schichtträger ausgebildet
ist, und die andere Schicht eine auf der Selenschicht ausgebildete
Selen-Tellur-Schicht darstellt, (4) Verwendung von Cadmiumsulfid
als fotoempfindliche Schicht, spektralsensibilisiert
mit einem Sensibilisierungsfarbstoff, und (5) Verwendung
einer
ladungenerzeugenden Schicht, die organische Pigmente
enthält, sowie einer ladungentransportierenden Schicht,
wobei beide bis zu der erforderlichen längeren
Wellenlänge spektralsensibilisiert worden sind.
In jüngster Zeit sind Halbleiterlaservorrichtungen
kleiner Größe mit niedrigen Kosten entwickelt worden.
Des weiteren können Laserstrahlen, die von diesen Vorrichtungen
ausgestrahlt werden, direkt moduliert werden, jedoch
haben die meisten dieser Laserstrahlen eine Wellenlänge von
mindestens 750 nm. Um demzufolge das Aufzeichnen und/
oder die Wiedergabe mit derartigen langwelligen Halbleiterlasern
durchzuführen, sollte die verwendete laserempfindliche
dünne Schicht ein Absorptionsmaximum im langen
Wellenlängenbereich von im allgemeinen 750 bis 850 nm
aufweisen.
Die derzeit bekannten laserstrahlenempfindlichen
dünnen Schichten, insbesondere diejenigen, die hauptsächlich aus
anorganischen Substanzen bestehen, haben jedoch ein hohes Reflexionsvermögen
für Laserstrahlen und zeigen daher niedrige Wirksamkeit
der Laserenergieausnutzung und schlechte Empfindlichkeitseigenschaften.
Des weiteren ist die Ausdehnung
des Ansprechwellenlängenbereichs dieser dünnen Schichten auf 750 nm
oder länger nachteilig, da die laserstrahlenempfindlichen
dünnen Schichten im Schichtaufbau kompliziert werden. Die Sensibilisierungsfarbstoffe
werden insbesondere dann, wenn die
sensibilisierten dünnen Schichten für die Elektrofotografie herangezogen
werden, durch das wiederholte Aufladen und durch
die Behandlungsmaßnahmen bleich. Für einen solchen Fall
wurden kürzlich organische dünne Schichten mit hoher Empfindlichkeit
gegenüber Strahlen mit einer Wellenlänge von 750 nm oder mehr
vorgeschlagen. Beispiele derartiger organischer dünner Schichten
sind solche, die einen Pyryliumfarbstoff enthalten.
Hierzu finden sich Ausführungen in der US-PS 43 15 983
und in "Research Disclosure" Nr. 20517 (Mai 1981). Diejenigen
dünnen Schichten, die einen Squaryliumfarbstoff enthalten,
werden in J. Vac. Sci. Technol. 18(1), 105-109 (Jan./
Febr. 1981) beschrieben.
Neben diesen findet sich ein Bericht über die Fotoleitfähigkeit
von Phthalocyaninpigmenten in "RCA Review",
Vol. 23, 413-419 (Sept. 1962).
Elektrofotografische Aufzeichnungsmaterialien, die
Phthalocyaninpigmente heranziehen, werden in den US-PS
33 97 086 und 38 16 118 beschrieben. Des weiteren werden die Bisazopigmente enthaltende dünnen Schichten in den US-PS
38 98 084 und 42 51 613 als bekanntes Beispiel von
laserstrahlenempfindlichen organischen dünnen Schichten beschrieben.
Organische Verbindungen haben jedoch Absorptionsmaxima
im langen Wellenlängenbereich und sind regelmäßig instabiler
und zersetzen sich oft bei geringem Temperaturanstieg.
Im Hinblick auf diese Probleme und zusätzlich
zu den verschiedenen erforderlichen Gebrauchsmerkmalen
in elektrofotografischen Druckern
sind organische dünne Schichten die gegenüber
langen Wellenlängenstrahlen empfindlich sind, vorgeschlagen
worden, die für den praktischen Zweck nicht
zufriedenstellten. Diese organischen halb-leitenden
Substanzen sind im Vergleich zu den anorganischen
Halbleitersubstanzen leicht zu synthetisieren. Eine
Verbindung, die gegenüber Strahlen der erforderlichen
Wellenlänge empfindlich ist, kann synthetisiert werden.
Elektrofotografische Aufzeichnungsmaterialien
mit einer dünnen Schicht aus einer derartigen organischen
Halbleitersubstanz auf einem elektrisch leitenden Schichtträger
haben den Vorteil, daß sie bezüglich der Farbe bessere
Empfindlichkeit zeigen. Es sind jedoch wenig organische
Halbleitersubstanzen im Hinblick auf die Empfindlichkeit
und die Beständigkeit in der Praxis verwendet
worden. Es sind kürzlich des weiteren organische Halbleitersubstanzen
mit hoher Empfindlichkeit gegenüber
langen Wellen von 700 nm oder mehr und gleichzeitig
Halbleiterlaser niedriger Leistung entwickelt worden.
Es ist jedoch keine organische Halbleitersubstanz mit
zufriedenstellenden Eigenschaften gefunden worden.
Aus der FR-PS 22 14 138 ist ein elektrofotografisches Aufzeichnungsmaterial
mit einem elektrisch leitenden Schichtträger und
einer fotoempfindlichen Schicht, die einen von Quadratsäure
abgeleiteten Methinfarbstoff enthält, bekannt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein elektrofotografisches
Aufzeichnungsmaterial mit einem elektrisch leitenden
Schichtträger und einer fotoempfindlichen organischen dünnen
Schicht bereitzustellen, das in vorteilhafter Weise in
elektrofotografischen Druckern, bei denen zum Abtasten ein Laserstrahl
eingesetzt wird, und in elektrofotografischen Kopiergeräten
verwendet werden kann und bei dem die fotoempfindliche
dünne Schicht eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Strahlen mit
langer Wellenlänge, insbesondere mit einer Wellenlänge von
750 nm oder mehr, zeigt.
Diese Aufgabe wird durch ein elektrofotografisches Aufzeichnungsmaterial
mit den im kennzeichnenden Teil von Patentanspruch 1
angegebenen Merkmalen gelöst.
Eine besondere Ausgestaltung der Erfindung besteht in der Verwendung
des erfindungsgemäßen elektrofotografischen Aufzeichnungsmaterials
in einem elektrofotografischen Verfahren, bei
dem das Bestrahlen mit Strahlen einer Wellenlänge erfolgt, die
zu dem Bereich des sichtbaren Lichts bis zum IR-Licht gehört.
Das Bestrahlen erfolgt vorzugsweise mit einem Laserstrahl, wobei
der Laserstrahl vorzugsweise eine Wellenlänge von Strahlen
des nahen IR-Bereiches oder IR-Bereiches aufweist. Der Laserstrahl
wird vorzugsweise aus einem Halbleiterlaser emittiert.
Die Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügten
Figuren näher erläutert.
Fig. 1 zeigt ein IR-Spektrum der nachstehend erwähnten Verbindung
Nr. 54.
Fig. 2 zeigt ein IR-Spektrum der nachstehend erwähnten Verbindung
Nr. 63.
Fig. 3 zeigt ein Absorptionsspektrum (sichtbarer Bereich bis
IR-Bereich) der nachstehend erwähnten Verbindung Nr. 78 in Dichlormethan.
Fig. 4 zeigt ein Absorptionsspektrum (sichtbarer Bereich bis
IR-Bereich) der nachstehend erwähnten Verbindung Nr. 76 in Dichlormethan.
In den allgemeinen Formeln (I) bis (III) bedeuten R1 bis R7 jeweils einzeln ein Wasserstoffatom,
ein Halogenatom (z. B. ein Chlor-, Brom- oder Jodatom) oder einen
organischen einwertigen Rest.
Als organischer einwertiger Rest sind die folgenden Reste bevorzugt: Alkylgruppen,
z. B. die Methyl-, Ethyl-, n-Propyl-, Isopropyl-, n-Butyl-,
t-Butyl-, n-Amyl, n-Hexyl-, n-Octyl-, 2-Ethylhexyl- und
t-Octyl-Gruppe; Alkoxygruppen, z. B. die Methoxy-, Ethoxy-,
Propoxy- und Butoxygruppe; substituierte oder unsubstituierte
Arylgruppen, z. B. die Phenyl-, Tolyl-,
Xylyl-, Ethylphenyl-, Methoxyphenyl-, Ethoxyphenyl-,
Chlorphenyl-, Nitrophenyl-, Dimethylaminophenyl-, α -
Naphthyl- und β -Naphthylgruppe; substituierte oder unsubstituierte
Aralkylgruppen, z. B. die Benzyl-, 2-Phenylethyl-,
2-Phenyl-1-methylethyl-, Brombenzyl-, 2-Bromphenylethyl-,
Methylbenzyl-, Methoxybenzyl- und Nitrobenzylgruppe;
Acylgruppen, z. B. die Acetyl-, Propionyl-,
Butyryl-, Valeryl-, Benzoyl-, Toluoyl-, Naphthoyl-,
Phthaloyl- und Furoylgruppe; substituierte oder unsubstituierte
Aminogruppen, z. B. die Amino-, Dimethylamino-,
Diethylamino-, Dipropylamino-, Acetylamino- und
Benzoylaminogruppe; substituierte oder unsubstituierte
Styrylgruppen, z. B. die Styryl-, Dimethylaminostyryl-,
Diethylaminostyryl-, Dipropylaminostyryl-, Methoxystyryl-,
Ethoxystyryl- und Methylstyrylgruppe; die
Nitrogruppe; Hydroxylgruppe; Carboxylgruppe; Cyanogruppe;
und substituierte oder unsubstituierte Arylazogruppen,
z. B. die Phenylazo-, α -Naphthylazo-, β -
Naphthylazo-, Dimethylaminophenylazo-, Chlorphenylazo-,
Nitrophenylazo-, Methoxyphenylazo- und Tolylazogruppe.
Kombinationen von R1-R2, R3-R4, R4-R5, R5-R6 und R6-R7
können auch einen substituierten oder unsubstituierten
aromatischen Ring bilden, z. B. den
Benzol-, Naphthalin-, Chlorbenzol-, Brombenzol-, Methylbenzol-,
Ethylbenzol-, Methoxybenzol- oder Ethoxybenzolring.
Z⊖ stellt einen anionischen Rest dar; A bedeutet einen organischen
zweiwertigen Rest, der über eine Doppelbindung
mit dem Azuleniumkern verbunden ist. Die
Verbindungen mit mindestens einem Kern eines Azuleniumsalzes
können z. B. durch die folgenden allgemeinen Formeln 1
bis 11 dargestellt werden, worin Q⊕ den
folgenden Azuleniumkern bedeutet.
Azuleniumkern (Q⊕):
Allgemeine Formel (1):
R1 bis R7 in der allgemeinen Formel (1) haben die im
Patentanspruch 1 definierte Bedeutung.
Allgemeine Formel (2):
R1 bis R7 in der allgemeinen Formel (2) haben die im
Patentanspruch 1 definierte Bedeutung.
Allgemeine Formel (3):
R1′ bis R7′ in der allgemeinen Formel (3) bedeuten einzeln jeweils: ein
Wasserstoffatom, ein Halogenatom, z. B. ein Chlor-, Brom- oder Jodatom oder
einen organischen einwertigen Rest.
Bevorzugte
Beispiele der organischen einwertigen Reste sind die
Alkylgruppen, z. B. die Methyl-, Ethyl-, n-Propyl-,
Isopropyl-, n-Butyl-, t-Butyl-, n-Amyl-, n-Hexyl-,
n-Octyl-, 2-Ethyhexyl- und t-Octylgruppe; Alkoxygruppen,
z. B. die Methoxy-, Ethoxy-, Propoxy- und Butoxygruppe;
substituierte oder unsubstituierte Arylgruppen, z. B.
die Phenyl-, Tolyl-, Xylyl-, Ethylphenyl-, Methoxyphenyl-,
Ethoxyphenyl-, Chlorphenyl-, Nitrophenyl-,
Dimethylaminophenyl-, α -Naphthyl- und β -Naphthylgruppe;
substituierte oder unsubstituierte Aralkylgruppen, z. B.
die Benzyl-, 2-Phenylethyl-, 2-Phenyl-1-methylethyl-,
Brombenzyl-, 2-Bromphenylethyl-, Methylbenzyl-, Methoxybenzyl-
und Nitrobenzylgruppe; Acylgruppen, z. B. die
Acetyl-, Propionyl-, Butyryl-, Valeryl-, Benzoyl-,
Naphthoyl- und Furoylgruppe; substituierte
oder unsubstituierte Aminogruppen, z. B. die Amino-,
Dimethylamino-, Diethylamino-, Dipropylamino-, Acetylamino-
und Benzoylaminogruppe; substituierte oder unsubstituierte
Styrylgruppen, z. B. die Styryl-, Dimethylaminostyryl-,
Diethylaminostyryl-, Dipropylaminostyryl-,
Methoxystryryl-, Ethoxystyryl- und Methylstyrylgruppe;
die Nitrogruppe, Hydroxylgruppe, Carboxylgruppe, Cyanogruppe
und substituierte oder unsubstituierte Arylazogruppen,
z. B. die Phenylazo-, α -Naphthylazo-, β -Naphthylazo-,
Dimethylaminophenylazo-, Chlorphenylazo-,
Nitrophenylazo-, Methoxyphenylazo- und Tolylazogruppe.
Von den Kombinationen R1′-R2′, R3′-R4′, R4′-R5′, R5′-R6′
und R6′-R7′ kann mindestens eine auch
einen substituierten oder unsubstituierten aromatischen
Ring bilden, z. B. einen Benzol-, Naphthalin-, Chlorbenzol-,
Brombenzol-, Methylbenzol-, Ethylbenzol-,
Methoxybenzol- oder Ethoxybenzol-Ring. Z⊖ stellt einen
anionischen Rest dar; R8 bedeutet ein Wasserstoffatom, eine Nitro-,
Cyano- oder Alkylgruppe (z. B. eine Methyl-, Ethyl-, Propyl-
oder Butylgruppe) oder eine Arylgruppe (z. B. eine Phenyl-,
Tolyl- oder Xylylgruppe), und n ist 0, 1 oder 2.
Allgemeine Formel (4):
R1 bis R7 und Z⊖ in der allgemeinen Formel (4) haben die im Patentanspruch 1
definierte Bedeutung.
Allgemeine Formel (5):
R1 bis R7, R1′ bis R7′ und Z⊖ in der allgemeinen Formel (5) haben die vorstehend
definierte Bedeutung.
Allgemeine Formel (6):
In der allgemeinen Formel (6) bedeutet X1 eine nichtmetallische
Atomgruppe, die zur Vervollständigung eines Stickstoff
enthaltenden heterocyclischen Ringes, z. B.
eines Pyridin-, Thiazol-, Benzothiazol-, Naphthothiazol-,
Oxazol-, Benzoxazol-, Naphthoxazol-, Imidazol-, Benzimidazol-,
2-Chinolin-, 4-Chinolin-, Isochinolin- oder
Indolringes, erforderlich ist. Der heterocyclische Ring kann substituiert
sein durch Halogenatome, z. B. Chlor-, Brom- oder Jodatome; eine
Alkylgruppe, z. B. die Methyl-, Ethyl-, Propyl- oder
Butylgruppe; oder eine Arylgruppe, z. B. die Phenyl-, Tolyl-
oder Xylylgruppe. R9 stellt dar: eine Alkylgruppe, z. B.
die Methyl-, Ethyl-, Propyl- oder Butylgruppe; eine
substituierte Alkylgruppe, z. B. die 2-Hydroxyethyl-,
2-Methoxyethyl-, 2-Ethoxyethyl-, 3-Hydroxypropyl-,
3-Methoxypropyl-, 3-Ethoxypropyl-, 3-Chlorpropyl-, 3-
Brompropyl- oder 3-Carboxypropylgruppe; eine Cycloalkylgruppe,
z. B. die Cyclohexyl- oder Cyclopropylgruppe;
eine Alkenylgruppe, z. B. die Allylgruppe; eine Aralkylgruppe,
z. B. die Benzyl-, 2-Phenylethyl-, 3-Phenylpropyl-,
4-Phenylbutyl-, α -Naphthylmethyl- oder β -Naphthylmethylgruppe;
eine substituierte Aralkylgruppe, z. B.
die Methylbenzyl-, Ethylbenzyl-, Dimethylbenzyl-, Trimethylbenzyl-,
Chlorbenzyl- oder Brombenzylgruppe; eine
Arylgruppe, z. B. die Phenyl-, Tolyl-, Xylyl-, α -Naphthyl-
oder β -Naphthylgruppe; oder eine substituierte Arylgruppe,
z. B. die Chlorphenyl-, Dichlorphenyl-, Trichlorphenyl-,
Ethylphenyl-, Methoxyphenyl-, Dimethoxyphenyl-,
Aminophenyl-, Nitrophenyl- oder Hydroxyphenylgruppe.
Z⊖ bedeutet einen anionischen Rest, und m ist 0 oder 1.
Allgemeine Formel (7):
Q⊕=CH-R10
Z⊖
In der allgemeinen Formel (7) bedeutet R10 eine substituierte oder
unsubstituierte Arylgruppe, z. B. die Phenyl-, Tolyl-,
Xylyl-, Biphenylyl-, α -Naphthyl-, β -Naphthyl-, Anthryl-,
Pyrenyl-, Methoxyphenyl-, Dimethoxyphenyl-, Trimethoxyphenyl-,
Ethoxyphenyl-, Diethoxyphenyl-, Chlorphenyl-,
Dichlorphenyl-, Trichlorphenyl-, Bromphenyl-, Dibromphenyl,
Tribromphenyl-, Ethylphenyl-, Diethylphenyl-,
Nitrophenyl-, Aminophenyl-, Dimethylaminophenyl-, Diethylaminophenyl-,
Dibenzylaminophenyl-, Dipropylaminophenyl-,
Morpholinophenyl-, Piperidylphenyl-, Piperazinophenyl-,
Diphenylaminophenyl-, Acetylaminophenyl-,
Benzoylaminophenyl-, Acetylphenyl-, Benzoylphenyl- oder
Cyanophenylgruppe; und Z⊖ bedeutet einen anionischen Rest.
Allgemeine Formel (8):
Q⊕=CH-R11
Z⊖
In der allgemeinen Formel (8) bedeutet. R11 einen einwertigen heterocyclischen
Rest, z. B. den Furan-, Thiophen-, Benzofuran-,
Thionaphthen-, Dibenzofuran-, Carbazol-, Phenothiazin-,
Phenoxazin- oder Pyridinrest; und Z⊖ bedeutet
einen anionischen Rest.
Allgemeine Formel (9):
In der allgemeinen Formel (9) bedeutet: R12 ein Wasserstoffatom, eine Alkylgruppe,
z. B. die Methyl-, Ethyl-, Propyl- oder Butylgruppe;
oder eine substituierte oder unsubstituierte
Arylgruppe, z. B. die Phenyl-, Tolyl-, Xylyl-, Biphenylyl-,
Ethylphenyl-, Chlorphenyl-, Methoxyphenyl-, Ethoxyphenyl-,
Nitrophenyl-, Aminophenyl-, Dimethylaminophenyl-, Diethylaminophenyl-,
Acetylaminophenyl-, α -Naphthyl-,
b -Naphthyl-, Anthryl- oder Pyrenylgruppe; R10 und Z⊖
wurden vorstehend bereits definiert.
Allgemeine Formel (10):
Q⊕=CH-C ≡ C-R10
Z⊖
Die Bedeutung von R10 und Z⊖ wurde vorstehend bereits
angegeben.
Allgemeine Formel (11):
In der allgemeinen Formel (11) bedeutet X2 eine Atomgruppe, die zur
Vervollständigung eines substituierten oder unsubstituierten
Pyran-, Thiopyran-, Selenopyran-, Benzopyran-,
Benzothiopyran-, Benzoselenopyran-, Naphthopyran-,
Naphthothiopyran- oder Naphthoselenopyranringes erforderlich
ist; l ist 0 oder 1; Y bedeutet Schwefel, Sauerstoff oder
Selen; R13 und R14 bedeuten jeweils einzeln ein Wasserstoffatom, eine
Alkylgruppe (z. B. die Methyl-, Ethyl-, Propyl- oder
Butylgruppe), eine Alkoxygruppe (z. B. die Methoxy-,
Ethoxy-, Propoxy- oder Butoxygruppe), eine substituierte
oder unsubstituierte Arylgruppe (z. B. die Phenyl-,
Tolyl-, Xylyl-, Chlorphenyl-, Biphenylyl- oder Methoxyphenylgruppe),
eine substituierte oder unsubstituierte
Styrylgruppe (z. B. die Styryl-, p-Methylstyryl-, o-Chlorstyryl-
oder p-Methoxystyrylgruppe), eine ringsubstituierte
oder unsubstituierte 4-Phenyl-1,3-butadienylgruppe
[z. B. die 4-Phenyl-1,3-butadienyl- oder 4-(p-Methylphenyl)-
1,3-butadienylgruppe] oder einen substituierten oder unsubstituierten
heterocyclischen Rest (z. B. den Chinolyl-,
Pyridyl-, Carbazolyl- oder Furylrest); und Z⊖ bedeutet einen anionischen
Rest.
Beispiele von Z⊖ in den vorstehenden allgemeinen Formeln (1)
bis (11) sind Perchlorat, Fluorborat, Sulfoacetat,
Iodid, Chlorid, Bromid, p-Toluolsulfonat, Alkylsulfonate,
Alkyldisulfonate, Benzoldisulfonate, Halogensulfonate,
Picrate, Tetracyanoethylen- und Tetracyanochinodimethan-
Reste (in anionischer Form).
Beispiele von im Rahmen der Erfindung verwendeten Verbindungen
mit mindestens einem Kern eines Azuleniumsalzes
werden nachfolgend angegeben.
Durch die allgemeine Formel (1) dargestellte Verbindungen:
Durch die allgemeine Formel (2) dargestellte Verbindungen:
Durch die allgemeine Formel (3) dargestellte Verbindungen:
Durch die allgemeine Formel (4) dargestellte Verbindungen:
Durch die allgemeine Formel (5) dargestellte Verbindungen:
Durch die allgemeine Formel (6) dargestellte Verbindungen:
Durch die allgemeine Formel (7) dargestellte Verbindungen:
Durch die allgemeine Formel (8) dargestellte Verbindungen:
Durch die allgemeine Formel (9) dargestellte Verbindungen:
Durch die allgemeine Formel (10) dargestellte Verbindungen:
Durch die allgemeine Formel (11) dargestellte Verbindungen:
Die durch die allgemeine Formel (1) oder (2) dargestellten
Verbindungen können ohne weiteres durch Umsetzung
von Azulenverbindungen mit Quadratsäure
oder Krokonsäure in einem geeigneten
Lösungsmittel hergestellt werden, was in Angew. Chem.
Bd. 78, Nr. 20, S. 937 (1966) beschrieben wird.
Die durch die allgemeine Formel (3) dargestellten
Verbindungen, in denen n gleich 0 ist, können hergestellt
werden durch: (1) Erhitzen von Azulenverbindungen mit
einer 1-Formyl-azulenverbindung, die in J. Chem. Soc.
1960, S. 501 beschrieben ist, in einem geeigneten
Lösungsmittel in Gegenwart einer starken Säure, (2)
Mischen von Azulenverbindungen mit einem 1-Ethoxymethylenazuleniumsalz
in einem geeigneten Lösungsmittel,
beschrieben in J. Chem. Soc., 1961, 1724-1730, oder
(3) Erhitzen von Azulenverbindungen mit 2-Hydroxymethylencyclohexanon
in einem geeigneten Lösungsmittel
in Gegenwart einer starken Säure, was in J. Chem. Soc.,
1961, S. 359 beschrieben wird.
Durch die allgemeine Formel (3) dargestellte Verbindungen,
worin n 1 oder 2 ist, können durch Vermischen von
Azulenverbindungen mit einem Malondialdehyd oder Glutacondialdehyd
in einem geeigneten Lösungsmittel in Gegenwart
einer starken Säure hergestellt werden, was in
J. Chem. Soc., 1961, S. 3591-3592 beschrieben wird.
Verbindungen der allgemeinen Formel (4) können ohne
weiteres dadurch hergestellt werden, indem Azulenverbindungen
mit Glyoxal in einem geeigneten Lösungsmittel
in Gegenwart einer starken Säure, wie in J. Chem. Soc.,
1961, S. 3588 beschrieben, erhitzt werden.
Durch die allgemeine Formel (5) dargestellte Verbindungen
können durch Erhitzen von Azulenverbindungen mit
einer 1,3-Diformylazulenverbindung in einem geeigneten
Lösungsmittel in Gegenwart einer starken Säure hergestellt
werden, was in J. Chem. Soc., 1960, S. 501 beschrieben
wird.
Verbindungen der allgemeinen Formel (6) können durch
Erhitzen von 1-Formylazulenverbindungen mit einem
quaternären Ammoniumsalz einer heterocyclischen Verbindung
(mit einer aktiven Methylgruppe) in einem geeigneten
Lösungsmittel, wie in J. Chem. Soc., 1961, S. 163-167
beschrieben, hergestellt werden.
Die durch die allgemeinen Formeln (7), (8), (9) oder
(10) wiedergegebenen Verbindungen können dadurch hergestellt
werden, indem Azulenverbindungen mit der
entsprechenden Aldehydverbindung in einem geeigneten
Lösungsmittel in Gegenwart einer starken Säure vermischt
werden, was in J. Chem. Soc., 1958, S. 1110-1117,
ibid., 1960, S. 494-501, und ibid., 1961, S. 3579-3593
beschrieben wird.
Verbindungen der allgemeinen Formel (11) können durch
Umsetzung von 1-Formylazulenverbindungen mit einer durch
die allgemeine Formel (12)
dargestellten Verbindung hergestellt werden, worin X2,
Y, R13, R14, Z⊖ und ℓ die gleiche Bedeutung wie in der
allgemeinen Formel (11) haben. Hierzu wird ein geeignetes
Lösungsmittel verwendet.
Geeignete Lösungsmittel für die vorstehend beschriebenen Verfahren zur
Herstellung der Verbindungen der allgemeinen Formeln (1) bis (11)
sind Alkohole, wie Ethanol, Butanol und Benzylalkohol,
Nitrile, wie Acetonnitril und Propionitril, organische
Carbonsäuren, wie Ameisensäure, Essigsäure und Propionsäure,
Säureanhydride, wie Essigsäureanhydrid, und alicyclische
Ether, wie Dioxan und Tetrahydrofuran. Gemischte
Lösungsmittel aus Alkoholen, wie Butanol und Benzylalkohol,
und aromatische Kohlenwasserstoffen, wie
Benzol, können ebenfalls verwendet werden. Die Reaktionstemperatur
kann in einem weiten Bereich zwischen
Raumtemperatur bis zum Siedepunkt des verwendeten Lösungsmittels
ausgewählt werden, wobei der Bereich im
allgemeinen 80 bis 120°C beträgt und der Bereich von
100 bis 110°C bevorzugt wird. Die Reaktionsdauer beträgt
im allgemeinen 10 min bis zu 1 h, vorzugsweise
20 bis 30 min.
Verfahren zur Herstellung typischer Beispiele von Verbindungen,
die im Rahmen der Erfindung verwendet
werden, werden nachfolgend durch Herstellungsbeispiele erläutert.
Herstellungsbeispiel 1
(Verbindung 3)
In 80 ml n-Butanol wurden 1,2 g (0,0105 mol) 3,4-Dihydroxy-
3-cyclobuten-1,2-dion unter Rühren und Erhitzen
bei 100°C in einem 200 ml fassenden Dreihalskolben gelöst. Darauf
wurden 3 ml Chinolin, 4,46 g (0,0225 mol) 1,4-Dimethyl-
7-isopropylazulen und 30 ml Benzol der Reihe nach zu
der Lösung gegeben, um die Reaktion einzuleiten. Die
Reaktion wurde 5 h lang bei 95 bis 110°C fortgeführt,
während in Anteilen 45 ml Benzol und 30 ml
n-Butanol hinzugefügt und das Wasser daraus durch
azeotrope Destillation entfernt wurde. Die Reaktionsmischung
wurde abgekühlt und unter Absaugen filtriert.
Der Filterkuchen wurde mit 50 ml n-Butanol und darauf
mit 100 ml Methanol gewaschen und lieferte ein rohes
Pigment. Eine zweifache Filtration unter Siedebedingungen
mit jeweils 100 ml Tetrahydrofuran lieferte 3,7 g
der Verbindung 3. Ausbeute: 74,7%; Schmelzpunkt: 237-239°C
(Kapillarverfahren).
Zusammensetzung:
analytisch berechnet (%) für C34H34O2: C 86,02, H 7,23,
gefunden (%): C 85,91, H 7,34.
Absorptionsspektrum in Chloroform: λ max = 770 nm.
Herstellungsbeispiel 2
(Verbindung 12)
Eine Mischung aus 1,25 ml 70%iger Perchlorsäure und
7,5 ml Ethanol wurde zu einer Lösung von 0,64 g Azulen
in einer Mischung aus 7,5 ml Ethylorthoformiat und
15 ml Ethanol bei Raumtemperatur unter Rühren gegeben.
Es wurde bald festgestellt, daß sich schwarze, nadelähnliche
Kristalle ausschieden. Die Mischung wurde bei
Raumtemperatur 40 min lang gerührt und unter Absaugen
filtriert, um ein rohes Fällungsprodukt in Form der Verbindung 12
zu liefern. Sie wurde zweimal mit je 20 ml
Ethanol gespült und filtriert, in 30 ml Wasser suspendiert
und nach einem 30minütigen Rühren filtriert. Der
Filterkuchen wurde erneut mit 20 ml Ethanol gewaschen
und darauf getrocknet. Es wurden 0,87 g der Verbindung 12
erhalten. Ausbeute: 95%, Schmelzpunkt: 260°C oder
mehr (Kapillarmethode).
Zusammensetzung:
analytisch berechnet (%) für C21H15ClO: C 68,76, H 4,13, Cl 9,66,
gefunden (%): C 68,61, H 4,03, Cl 9,34
Absorptionsspektrum in Dichlormethan: λ max = 623 nm.
Herstellungsbeispiel 3
(Verbindung 13)
Eine Mischung aus 1,0 g Azulen, 2,77 g 3-Ethoxymethylenguajazuleniumperchlorat
und 47 ml Methanol wurden während
5 min unter Rühren und Rückfluß erhitzt und über
Nacht stehengelassen. Das gebildete Fällungsprodukt
wurde abfiltriert, mit 20 ml Methanol gewaschen und getrocknet.
Es wurden 2,35 g eines Rohproduktes (Rohausbeute:
69%) erhalten. Eine Umkristallisation von 2,0 g
dieses Rohproduktes aus Acetonitril ergab 1,3 g der
Verbindung 13. Schmelzpunkt: 194-196°C (Kapillarverfahren).
Zusammensetzung:
analytisch berechnet (%) für C26H25ClO4: C 71,46, H 5,78, Cl 8,11,
gefunden (%): C 71,24, H 5,81, Cl 8,17.
Absorptionsspektrum in Methylenchlorid: λ max = 648 nm.
Herstellungsbeispiel 4
(Verbindung 21)
Eine Mischung aus 2,4 g 1,4-Dimethyl-isopropylazulen,
3,0 g einer 40%igen wäßrigen Glyoxallösung, 50 ml
Acetonitril und 3,0 ml einer 70%igen Perchlorsäure wurde
4 min lang unter Rühren auf 75-80°C erhitzt und
abkühlen gelassen. Am nächsten Tage wurde der gebildete
Niederschlag abfiltriert, mit 15 ml Acetonitril gespült
und nach Filtrieren getrocknet. Es wurden 1,53 g der
Verbindung 21 erhalten. Ausbeute: 40,8%, Schmelzpunkt:
260°C oder mehr (Kapillarverfahren).
Zusammensetzung:
analytisch berechnet (%) für C32H36Cl2O8: C 62,03, H 5,87, Cl 11,44,
gefunden (%): C 61,97, H 5,96, Cl 11,78.
Absorptionsspektrum in Acetonitril: λ max = 534 nm.
Herstellungsbeispiel 5
(Verbindung 26)
Eine Mischung aus 1,4 g 1,3-Diformylazulen, 3,0 g 1,4-
Dimethyl-7-isopropylazulen und 70 ml Eisessig wurde
unter Rühren auf 105°C erhitzt. Nach der Zugabe von
3,4 ml 70%iger Perchlorsäure wurde die Mischung 5 min
auf der gleichen Temperatur gehalten. Es erfolgte ein
Abkühlen über Nacht. Der gebildete Niederschlag wurde
abfiltriert, einmal mit 10 ml Eisessig und darauf zweimal
mit je 50 ml Wasser gespült und filtriert. Nach
dem Trocknen wurden 2,4 g eines Rohproduktes (Ausbeute:
65%) erhalten. Die Umkristallisation von 2,0 g dieses
Rohproduktes aus Acetonitril lieferte 1,2 g der Verbindung 36.
Schmelzpunkt: 260°C oder mehr (Kapillarverfahren).
Zusammensetzung:
analytisch berechnet (%) für C42H42Cl2O8: C 67,64, H 5,69, Cl 9,51,
gefunden (%): C 67,76, H 5,78, Cl 9,31.
Absorptionsspektrum in Eisessig: λ max = 660 nm.
Herstellungsbeispiel 6
(Verbindung 34)
Eine Mischung aus 0,60 g 1-Formyl-5-isopropyl-3,8-dimethylazulen,
0,79 g 4-Methyl-1-ethylchinoliniumjodid,
1,8 ml Piperidin und 22 ml Ethanol wurde unter Rühren
erhitzt, um während 10 min bei 75-80°C die Reaktion
ablaufen zu lassen. Danach wurde über Nacht abkühlen
gelassen. Die ausgeschiedenen Kristalle wurden abfiltriert
und zweimal mit je 10 ml Ethanol gespült und
filtriert. Nach dem Trocknen wurden 0,72 g der Verbindung 34
erhalten. Ausbeute: 55%, Schmelzpunkt: 243-245°C
(Kapillarverfahren).
Zusammensetzung:
analytisch berechnet (%) für: C28H20JN: C 66,26, H 5,97, N 2,76, J 25,01,
gefunden (%): C 66,34, H 5,81, N 2,71, J 25,14.
Absorptionsspektrum in Dichlormethan: λ max = 644 nm.
Herstellungsbeispiel 7
(Verbindung 39)
Eine Lösung von 7,92 g 1,4-Dimethyl-7-isopropylazulen
in 400 ml Tetrahydrofuran wurde tropfenweise zu einer
Lösung von 5,96 g p-Dimethylaminobenzaldehyd und 10 ml
70%iger Perchlorsäure in 400 ml Tetrahydrofuran bei
Raumtemperatur gegeben. Die Mischung wurde 2 h
gerührt. Sie wurde über Nacht stehengelassen. Der
gebildete Niederschlag wurde abfiltriert, dreimal mit
je 100 ml Tetrahydrofuran, darauf zweimal mit je 200 ml
Wasser und des weiteren einmal mit 100 ml Tetrahydrofuran
gespült und filtriert. Nach dem Trocknen wurden
10,40 g der Verbindung 39 in einer Ausbeute von 60,6%
und mit einem Schmelzpunkt von 160,5-162°C (Kapillarverfahren)
erhalten.
Zusammensetzung:
analytisch berechnet (%) für C24H28ClNO4: C 67,04, H 6,58, N 3,26, Cl 8,25,
gefunden (%): C 67,17, H 6,68, N 3,19, Cl 8,16.
Absorptionsspektrum in Aceton: λ max = 640 nm.
Herstellungsbeispiel 8
(Verbindung 50)
Eine Lösung von 1,28 g Azulen in 150 ml Essigsäure wurde
tropfenweise zu einer Lösung von 1,50 g p-Dimethylaminobenzaldehyd
und 5,0 ml 70%iger Perchlorsäure in 150 ml
Essigsäure bei Raumtemperatur gegeben. Nach einstündigem
Rühren der Mischung wurde der anfallende Niederschlag
abfiltriert, mit 100 ml Essigsäure gewaschen,
in 250 ml Wasser suspendiert und nach 30minütigem Rühren
erneut filtriert. Nach siebenmaligem Spülen und
Filtrieren mit je 200 ml Wasser wurde der Niederschlag
getrocknet und lieferte 2,41 g der Verbindung 50 in
einer Ausbeute von 67,0% und mit einem Schmelzpunkt von
260°C oder mehr (Kapillarverfahren).
Zusammensetzung:
analytisch berechnet (%) für C19H18ClNO4: C 63,42, H 5,05, N 3,89, Cl 9,85,
gefunden (%): C 64,58, H 5,32, N 4,04, Cl 9,64.
Absorptionsspektrum in Acetonitril: g max = 634 nm.
Herstellungsbeispiel 9
(Verbindung 54)
Zunächst wurden 2,26 g N-Ethyl-3-formylcarbazol und
2,0 g Guajazulen in
160 ml Tetrahydrofuran gelöst. Darauf wurden 5,0 ml
50%iger Perchlorsäure bei Raumtemperatur zu dieser
Lösung gegeben. Die Umsetzung erfolgte während 10 min
bei 60-65°C. Die erhaltene Mischung wurde abgekühlt
und 24 h stehengelassen. Der gebildete Niederschlag
wurde abfiltriert und viermal mit je 40 ml Tetrahydrofuran
gespült und filtriert. Es folgte ein Trocknen.
Es fielen 3,37 g eines Rohproduktes (Ausbeute: 66,2%) an.
Nach der Umkristallisation von 0,9 g des Rohproduktes
aus einer Methylethylketon/Acetonitril-(8 : 5)-Mischung
wurden 0,42 g der Verbindung 54 mit einem Schmelzpunkt
von 206-208°C (Kapillarverfahren) erhalten.
Zusammensetzung:
analytisch berechnet (%) für C30H30ClNO4: C 71,48, H 6,01, N 2,78, Cl 7,03,
gefunden (%): C 72,04, H 6,14, N 2,80, Cl 7,01.
Absorptionsspektrum in Dichlormethan: λ max = 612 nm.
Ein IR-Absorptionsspektrum dieses Produktes wird in der
Fig. 1 gezeigt.
Herstellungsbeispiel 10
(Verbindung 63)
Eine Lösung von 1,77 g p-Dimethylaminozimtaldehyd und
2,0 g Guajazulen in
50 ml Essigsäure wurde auf 103°C erhitzt. Die Reaktion
wurde während 20 min unter Zugabe von 2,0 g 70%iger
Perchlorsäure bei 103-106°C durchgeführt. Die Reaktionsmischung
wurde abgekühlt und 24 h stehengelassen.
Der gebildete Niederschlag wurde abfiltriert.
Spülung und Filtration wurden dreimal mit jeweils
50 ml Essigsäure, zweimal mit je 250 ml Wasser und
des weiteren zweimal mit je 250 ml Ethanol wiederholt.
Der Filterkuchen lieferte 1,88 g der Verbindung 63. Die
Ausbeute betrug 40,9%.
Zusammensetzung:
analytisch berechnet (%) für C26H30ClNO4: C 68,48, H 6,64, N 3,07, Cl 7,77,
gefunden (%): C 68,57, H 6,73, N 3,14, Cl 7,74.
Absorptionsspektrum in Dichlormethan: λ max = 728 nm.
Ein IR-Spektrum dieses Produktes wird in der Fig. 2 gezeigt.
Herstellungsbeispiel 11
(Verbindung 68)
Bei Raumtemperatur wurde eine Mischung aus 2,0 g Phenylpropargylaldehyd und
20 ml Acetonitril tropfenweise zu einer Mischung aus
3,0 g Guajazulen, 2,5 ml 70%iger Perchlorsäure und 40 ml
Acetonitril gegeben. Nach zweistündigem Rühren wurde
der gebildete Niederschlag abfiltriert, zweimal mit
je 20 ml Acetonitril gespült und getrocknet. Es wurden
3,73 g der Verbindung 68 mit einem Schmelzpunkt von 199-200°C
(Kapillarverfahren) in einer Ausbeute von 60,0%
erhalten.
Zusammensetzung:
analytisch berechnet (%) für C24H23ClO4: C 70,15, H 5,65, Cl 8,63,
gefunden (%): C 70,06, H 5,74, Cl 8,68.
Absorptionsspektrum in Methylenchlorid: λ max = 501 nm.
Herstellungsbeispiel 12
(Verbindung 76)
3,0 g 1-Formyl-3,8-dimethyl-5-isopropylazulen und 4,8 g
2-Methyl-4,6-diphenylthiopyryliumperchlorat wurden, gelöst
in 100 ml Eisessig, 40 min lang bei 90-105°C
umgesetzt. Nach dem Kühlen der Produktmischung wurden
die ausgeschiedenen Kristalle abfiltriert, mit 50 ml
Essigsäure, darauf mit 500 ml Wasser und des weiteren
zweimal mit je 250 ml Ethanol gewaschen. Nach dem Trocknen
wurden 7,0 g der Verbindung 78 mit einem Zersetzungspunkt
von 240-242°C und in einer Ausbeute von 93%
erhalten.
Zusammensetzung:
analytisch berechnet (%) für C34H31ClO4S: C 71,49, H 5,48, Cl 6,21,
gefunden (%): C 71,36, H 5,54, Cl 6,29.
Absorptionsspektrum in Dichlormethan: λ max = 743 nm.
Herstellungsbeispiel 13
(Verbindung 78)
In 100 ml Essigsäureanhydrid wurden 3,0 g 1-Formyl-3,8-
dimethyl-5-isopropylazulen und 4,6 g 4-Methyl-2,6-diphenyl-
pyryliumperchlorat 20 min lang bei 80-90°C umgesetzt.
Nach dem Kühlen wurden die ausgeschiedenen
Kristalle abfiltriert, mit 50 ml Eisessig, darauf mit
600 ml Wasser und des weiteren zweimal mit je 250 ml
Ethanol gewaschen und getrocknet. Es wurden 6,7 g der
Verbindung 78 in einer Ausbeute von 91% erhalten.
Zusammensetzung:
analytisch berechnet (%) für C34H31ClO5: C 73,56, H 5,64, Cl 6,39,
gefunden (%): C 73,43, H 5,80, Cl 6,45.
Absorptionsspektrum in Dichlormethan: λ max = 686 nm.
Dünne Schichten, die die vorstehend erwähnten Verbindungen
mit mindestens einem Kern eines Azuleniumsalzes enthalten,
zeigen Fotoleitfähigkeit und können demzufolge für die
nachfolgend beschriebenen fotoempfindlichen bzw. fotoleitfähigen Schichten
elektrofotografischer Aufzeichnungsmaterialien
verwendet werden.
Elektrofotografische Aufzeichnungsmaterialien können durch Vakuumaufdampfung
der vorstehend erwähnten Verbindungen
mit mindestens einem Kern eines Azuleniumsalzes oder durch
Aufbringen einer Dispersion derselben in einem geeigneten Bindemittel
auf elektrisch leitende Schichtträger hergestellt
werden.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist
die fotoempfindliche dünne Schicht eine ladungenerzeugende
Schicht, mit der eine ladungentransportierende Schicht
in Kontakt ist.
Die ladungenerzeugende Schicht enthält zweckmäßigerweise
so viel wie möglich von der
Verbindung mit mindestens einem Kern eines Azuleniumsalzes,
um das meiste einfallende Licht zu absorbieren
und um eine große Anzahl Ladungsträger zu erzeugen.
Zweckmäßigerweise ist die ladungenerzeugende
Schicht 5 μm oder weniger, vorzugsweise 0,01-1 μm
dick, um eine wirksame Einführung der erzeugten Ladungsträger
in die ladungentransportierende Schicht ohne
wesentliche Inaktivierung der Ladungsträger aufgrund der Rekombination
oder des Einfangens zu erhalten.
Die ladungenerzeugende Schicht kann, wie vorstehend beschrieben,
dadurch ausgebildet werden, daß eine Dispersion
der Verbindung mit mindestens einem Kern eines Azuleniumsalzes in einem geeigneten Bindemittel
auf einen Schichtträger aufgebracht wird, oder sie kann durch Vakuumaufdampfung
der Verbindung auf einem Schichtträger unter Anwendung
einer Vakuumaufdampfungsvorrichtung gebildet werden.
Geeignete Bindemittel können aus einer Vielzahl
von isolierenden Harzen und aus organischen fotoleitfähigen
Polymerisaten, wie Poly(N-vinylcarbazol),
Polyvinylanthracen und Polyvinylpyren ausgewählt
werden. Bevorzugte Beispiele von Bindemitteln sind
isolierende Harze, wie Poly(vinylbutyral), Polyacrylate
(einschließlich eines Kondensationspolymerisats aus
Bisphenol A und Phthalsäure), Polycarbonate, Polyester,
Phenoxyharze, Poly(vinylacetat), Acrylharze, Polyacrylamide,
Polyamide, Polyvinylpyridin, Celluloseharze,
Urethanharze, Epoxyharze,
Casein, Poly(vinylalkohol) und Polyvinylpyrrolidon.
Der Gehalt dieser Bindemittel in der ladungenerzeugenden
Schicht beträgt bis zu 80 Masse-%, vorzugsweise
bis zu 40 Masse-%.
Die zweckmäßigerweise für diese Bindemittel herangezogenen Lösungsmittel
hängen von der Art des Bindemittels ab. Darüber hinaus werden
zweckmäßigerweise solche Lösungsmittel ausgewählt, die
die ladungentransportierende Schicht oder eine Zwischenschicht,
die nachfolgend
näher erläutert wird, nicht löst. Als Beispiele derartiger
Lösungsmittel können angegeben werden: die erwähnten
Alkohole, wie Methanol, Ethanol und Isopropanol, Ketone,
wie Aceton, Methylethylketon und Cyclohexanon, Amide,
wie N,N-Dimethylformamid und N,N-Dimethylacetamid,
Sulfoxide, wie Dimethylsulfoxid, Ether, wie Tetrahydrofuran,
Dioxan und Ethylenglykolmonomethylether,
Ester, wie Ethylacetat und Methylacetat, halogenierte
aliphatische Kohlenwasserstoffe, wie Chloroform,
Methylenchlorid, Dichlorethylen, Tetrachlorkohlenstoff
und Trichlorethylen und aromatische Kohlenwasserstoffe
oder halogenierte aromatische Kohlenwasserstoffe, wie
Benzol, Toluol, Xylol, Ligroin, Monochlorbenzol und
Dichlorbenzol.
Das Aufbringen der Dispersion kann z. B. durch Tauchbeschichten, Sprühbeschichten, Schleuder- bzw. Zentrifugenbeschichten, Perlenbeschichten, Beschichten
mit dem Meyer-Stab, Rakelbeschichten, Walzenbeschichten
oder Streichbeschichten (z. B. mit Steinberg-
Streicher) erfolgen. Die aufgebrachte dünne Schicht wird
vorzugsweise durch Erhitzen getrocknet, nachdem sie so lange
der Raumtemperatur ausgesetzt
worden ist, bis sie beim Berühren nicht mehr klebt.
Das Hitzetrocknen kann
bei 30-200°C während 5 min bis zu 2 h mit oder
ohne Blasluft durchgeführt werden.
Die ladungentransportierende Schicht, die in elektrischem
Kontakt mit der ladungenerzeugenden Schicht steht, hat
die Aufgabe, in einem elektrischen Feld die Ladungsträger
aus der ladungenerzeugenden Schicht aufzunehmen
und diese Ladungsträger zu ihrer Oberfläche zu transportieren.
Die ladungentransportierende Schicht kann entweder
auf der dem Schichtträger entgegengesetzten Seite, was bevorzugt wird, oder auf der
dem Schichtträger zugewandten Seite der ladungenerzeugenden Schicht ausgebildet
sein.
Es ist zweckmäßig, wenn die Substanz, die die Ladungsträger
in der ladungentransportierenden Schicht transportiert
(nachfolgend einfach als "Ladungen transportierende
Substanz" bezeichnet), im wesentlichen unempfindlich
gegenüber elektromagnetischen Wellen ist, gegenüber denen die
ladungenerzeugende Schicht empfindlich ist. Wenn im
Rahmen der Erfindung von elektromagnetischen Wellen gesprochen
wird, handelt es sich in weitestem Sinne um
Lichtwellen, einschließlich Gamma-Strahlen, Röntgen-
Strahlen, UV-Strahlen, sichtbares Licht, Strahlen im
nahen IR-Bereich, IR-Strahlen und Strahlen im ferneren
IR-Bereich. Wenn der Wellenlängenbereich der Strahlen,
gegenüber dem die ladungentransportierende Schicht
empfindlich ist, mit denjenigen Strahlen übereinstimmt
oder sie überlappt, gegenüber denen die ladungenerzeugende
Schicht empfindlich ist, neigen die in
beiden Schichten erzeugten Ladungsträger dazu, einander
anzugreifen, wodurch die Empfindlichkeit herabgesetzt
wird.
Die Ladungen transportierenden Substanzen werden in
Substanzen mit Elektronenleitung und Substanzen mit
Löcherleitung eingeteilt. Zu den
Substanzen mit Elektronenleitung, die für die
Zwecke der Erfindung brauchbar sind, zählen Elektronen
anziehende Materialien, z. B. Chloranil, Bromanil, Tetracyanethylen,
Tetracyanchinodimethan, 2,4,7-Trinitro-9-
fluorenon, 2,4,5,7-Tetranitro-9-fluorenon, 2,4,7-Trinitro-
9-dicyanmethylenfluorenon, 2,4,5,7-Tetranitroxanthon
und 2,4,8-Trinitrothioxanthon und deren Polymerisate.
Zu den brauchbaren Substanzen mit Löcherleitung
zählen:
Pyren, N-Ethylcarbazol,
N-Isopropylcarbazol, N-Methyl-N-phenylhydrazin-3-methyliden-
9-ethylcarbazol, N,N-Diphenylhydrazin-3-methyliden-
9-ethylcarbazol, N,N-Diphenylhydrazin-3-methyliden-
10-ethylphenothiazin, N,N-Diphenylhydrazin-3-methyliden-
10-ethylphenoxazin, Hydrazone, wie p-Diethylaminobenzaldehyd-
N,N-diphenylhydrazon, p-Diethylaminobenzaldehyd-
N-α-naphthyl-N-phenylhydrazon, Pyrrolidinylbenzaldehyd-
N,N-diphenylhydrazon, 1,3,3-Trimethylindolenin-
ω-aldehyd-N,N-diphenylhydrazon und p-Diethylaminobenzaldehyd-
3-methylbenzthiazolinon-2-hydrazon;
2,5-Bis(p-diethylaminophenyl)-1,3,4-oxadiazol; Pyrazoline, wie 1-Phenyl-3-
(p-diethylaminostyryl)-5-(p-diethylaminophenyl)pyrazolin,
1-[Chinolyl (2)]-3-(p-diethylaminostyryl)-
5-(p-diethylaminophenyl)pyrazolin,
1-[Pyridyl (2)]-3-(p-diethylaminostyryl)-5-(p-diethylaminophenyl)pyrazolin,
1-[6-Methoxypyridyl (2)]-3-(p-
diethylaminostyryl)-5-(p-diethylaminophenyl)pyrazolin,
1-[Pyridyl (3)]-3-(p-diethylaminostyryl)-5-(p-diethylaminophenyl)-
pyrazolin, 1-[Lepidyl (2)]-3-(p-diethylaminostyryl)-
5-(p-diethylaminophenyl)pyrazolin, 1-[Pyridyl
(2)]-3-(p-diethylaminostyryl)-4-methyl-5-(p-diethylaminophenyl)pyraz-olin,
1-[Pyridyl (2)]-3-(α-methyl-p-
diethylaminostyryl)-5-(p-diethylaminophenyl)pyrazolin,
1-Phenyl-3-(p-diethylaminostyryl)-4-methyl-5-(p-diethylaminophenyl)p-yrazolin,
1-Phenyl-3-(α-benzyl-p-diethylaminostyryl)-5-(p-diethylaminophenyl)pyrazolin und
Spiropyrazolin; Oxazolverbindungen, wie 2-(p-Diethylaminostyryl)-
6-diethylaminobenzoxazol und
2-(p-Diethylaminophenyl)-
4-(p-dimethylaminophenyl)-5-(2-chlorphenyl)-
oxazol; Thiazolverbindungen, wie 2-(p-Diethylaminostyryl)-
6-diethylaminobenzothiazol; Triarylmethanverbindungen, wie
Bis-(4-diethylamino-2-methylphenyl)-phenylmethanpolyarylalkane, wie
1,1-Bis(4-N,N-diethylamino-
2-methylphenyl)heptan und
1,1,2,2-Tetrakis(4-N,N-dimethylamino-
2-methylphenyl)ethan; Triphenylamin, Poly(N-
vinyl-carbazol), Polyvinylpyren, Polyvinylanthracen,
Polyvinylacridin, Poly(9-vinylphenylanthracen), Pyrenformaldehydharz und
Ethylcarbazol/Formaldehyd-Harz.
Neben diesen organischen Ladungen transportierenden
Substanzen können auch anorganische Substanzen verwendet
werden, wie Selen, Selen-Tellur, amorphes Silicium
und Cadmiumsulfid.
Diese ladungentransportierenden Substanzen können
einzeln oder als Kombination von zwei oder mehreren verwendet
werden.
Wenn die eingesetzte ladungentransportierende Substanz
kein Filmbildungsvermögen hat, kann sie
mit einem geeigneten
Bindemittel vermischt und dann aufgebracht werden,
um die ladungentransportierende Schicht zu bilden.
Zu dafür geeigneten Bindemitteln
zählen isolierende Harze, wie z. B. Acrylharze,
Polyacrylate, Polyester, Polycarbonate, Polystyrol,
Acrylnitril/Styrol-Mischpolymerisate, Acrylnitril/Butadien-
Copolymerisate, Poly(vinylbutyral), Poly(vinylformal),
Polysulfon, Polyacrylamide, Polyamide und
chlorierter Kautschuk. Zu den organischen fotoleitenden
Polymerisaten zählen z. B.: Poly(N-vinylcarbazol), Polyvinylanthracen
und Polyvinylpyren.
Die Dicke der ladungentransportierenden Schicht darf nicht beliebig
groß sein, da die Strecke
für den Ladungsträgertransport begrenzt ist. Die Dicke
schwankt im allgemeinen zwischen 5 und 30 μm, vorzugsweise
zwischen 8 und 20 μm. Zur Ausbildung der ladungentransportierenden
Schicht können
die vorstehend genannten Beschichtungsverfahren herangezogen
werden.
Die
ladungenerzeugende Schicht und die
ladungentransportierende Schicht werden auf
einem Schichtträger ausgebildet, der eine elektrisch leitende Schicht
aufweist. Zu den Schichtträgern mit einer elektrisch leitenden
Schicht zählen elektrisch leitende Bleche oder Folien,
wie aus Aluminium, Aluminiumlegierungen, Kupfer, Zinn,
korrosionsbeständigem Stahl, Vanadium, Molybdän,
Chrom, Titan, Nickel, Indium, Gold und Platin. Es
zählen hierzu aber auch Schichtträger aus Kunststoff [z. B.
Polyethylen, Polypropylen, Poly(vinylchlorid), Poly(ethylenterephthalat],
Acrylharze und Polyfluorethylen), die
mit einer dünnen Schicht versehen sind, die durch Vakuumaufdampfung
aus Aluminium, Aluminiumlegierungen, Indiumoxid,
Zinnoxid oder einer Indiumoxid/Zinnoxid-Verbindung bzw. -Legierungen
gebildet worden ist. Des weiteren zählen
hierzu Kunststoffe, die mit einer Dispersion elektrisch leitender
Teilchen (z. B. Ruß oder Silberteilchen) in einem
geeigneten Bindemittel beschichtet worden sind. Auch
zählen hierzu Kunststoffe und Papier, die mit elektrisch leitenden
Teilchen imprägniert sind, und elektrisch leitende Polymerisate.
Eine Zwischenschicht mit Trägerfunktion oder Klebefunktion
kann zwischen der elektrisch leitenden Schicht und der
fotoempfindlichen dünnen Schicht angeordnet sein. Die Zwischenschicht
kann z. B. aus Casein, Poly(vinylalkohol), Nitrocellulose,
einem Ethylen/Acrylsäure-Copolymerisat,
Polyamiden (z. B. PA 6, PA 66, PA 610, Polyamid-
Copolymerisat oder alkoxymethylierten Polyamid, Polyurethanen,
Gelatine oder Aluminiumoxid bestehen.
Die Dicke der Zwischenschicht liegt zweckmäßigerweise
zwischen 0,1 und 5 μm, vorzugsweise zwischen 0,5 und 3 μm.
Bei der Verwendung eines elektrofotografischen Aufzeichnungsmaterials,
das eine elektrisch leitende Schicht, eine ladungenerzeugende
Schicht und eine ladungentransportierende
Schicht in dieser Reihenfolge aufweist,
ist es erforderlich, positive Ladung auf der
Oberfläche der ladungentransportierenden Schicht zu
erzeugen, wenn die ladungentransportierende Schicht eine
Substanz mit Elektonenleitung enthält. Bei der
bildmäßigen Belichtung dieses elektrofotografischen Aufzeichnungsmaterials
nach dem positiven Aufladen werden
die Elektronen, die in dem belichteten Bereich in der
ladungenerzeugenden Schicht erzeugt worden sind, in
die ladungentransportierende Schicht überführt, gelangen
dann an die Oberfläche und neutralisieren dort
die positiven Ladungen, wodurch das Oberflächenpotential
abklingt und ein elektrostatischer Kontrast zu
dem nichtbelichteten Bereich geschaffen wird. Die auf
diese Weise erzeugten latenten elektrostatischen Bilder
gehen beim Entwickeln mit einem negativarbeitenden
Toner in sichtbare Bilder über. Die Tonerbilder können
direkt oder nach der Übertragung auf ein Bildempfangsmaterial,
wie Papier oder eine Kunststoffolie,
fixiert werden. Es ist auch möglich, daß die latenten
elektrostatischen Bilder auf dem elektrofotografischen
Aufzeichnungsmaterial auf die isolierende
Schicht eines als Bildempfangsmaterial dienenden Papiers übertragen, dann entwickelt
und darauf fixiert werden. Alle bekannten Entwickler,
Entwicklungsverfahren und Fixierverfahren
können herangezogen werden, sofern sie keinen besonderen
Beschränkungen unterliegen. Diese elektrofotografischen
Verfahren können zweimal oder öfter wiederholt
werden.
Wenn andererseits die ladungentransportierende
Schicht eine Substanz mit Löcherleitung enthält,
muß ihre Oberfläche negativ aufgeladen
werden. Bei der bildmäßigen Belichtung des elektrofotografischen
Aufzeichnungsmaterials nach negativer Aufladung neutralisieren die in der
ladungenerzeugenden Schicht in dem belichteten Bereich erzeugten
Löcher, die an die Oberfläche gelangen, die negativen
Ladungen, wodurch latente elektrostatische Bilder erzeugt
werden. Zum Entwickeln dieser latenten Bilder ist es
notwendig, einen positivarbeitenden Toner zu verwenden,
was im Gegensatz zu dem Fall steht, bei dem eine Substanz
mit Elektronenleitung verwendet wird.
Zur bildmäßigen Belichtung können verschiedene Strahlen angewandt
werden, einschließlich solcher, die von einer
Halogenlampe, Xenonlampe oder Quecksilberdampflampe
ausgesandt werden, wie auch Kurzimpulsstrahlen, wie Strahlen eines
Lasers mit einer Wellenlänge im sichtbaren bis IR-Bereich,
z. B. eines Gallium-Arsen-Aluminium-Halbleiterlasers (λ = 820 nm),
eines Argongaslasers (λ = 488 nm, 515 nm) und eines Helium-Neon-
Gaslasers (λ = 632,8 nm), und Strahlen einer Xenonblitzlampe.
Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung kann die
Verbindung mit mindestens einem Kern eines Azuleniumsalzes als Sensibilisator
in eine fotoempfindliche dünne Schicht eingearbeitet
werden, die eine organische fotoleitfähige Substanz,
wie die vorstehend beschriebene Substanz mit
Löcherleitung, z. B. aromatische kondensierte Ringverbindungen, Hydrazone, Pyrazoline, Oxazole,
Thiazole, Triarylmethane, Polyarylalkane, Polyphenylamine, wie Triphenylamin
oder organische fotoleitfähige Polymerisate, wie
Poly(N-vinylcarbazole) oder eine anorganische
fotoleitfähige Substanz, wie Zinkoxid, Cadmiumsulfid
oder Selen enthält. Diese fotoempfindlichen dünnen
Schichten werden durch Beschichtungsverfahren aus den die Verbindung
mit mindestens einem Kern eines Azuleniumsalzes
enthaltenden Mischungen der
fotoleitfähigen Substanz und eines Bindemittels ausgebildet.
Jedes erfindungsgemäße elektrofotografische Aufzeichnungsmaterial
enthält mindestens
eine der Verbindungen, die durch die allgemeinen Formeln (I),
(II) oder (III) dargestellt werden, und kann, wenn
es erforderlich ist, bezüglich der Empfindlichkeit verbessert
oder panchromatisch gemacht werden, indem ein
anderes fotoleitfähiges Pigment oder ein anderer fotoleitfähiger Farbstoff mit
unterschiedlichem Absorptionsspektrum eingearbeitet
wird.
Die gegenüber elektromagnetischer
Strahlung empfindliche dünne Schicht des erfindungsgemäßen
elektrofotografischen Aufzeichnungsmaterials zeigt hohe
Wirksamkeit beim Absorbieren elektromagnetischer Strahlung,
insbesondere von langwelligen Laserstrahlen. Ein
elektrofotografisches Aufzeichnungsmaterial, das mit
einer derartigen fotoempfindlichen dünnen Schicht versehen ist, ermöglicht
eine Bilderzeugung oder ein Aufzeichnen eines Bildes indem
ein Halbleiterlaser mit langer Wellenlänge oder
auch ein Helium-Neon-Gaslaser mit niedriger Energiedichte
oder Strahlen aus einer Xenonblitzlampe verwendet werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand
von Beispielen näher erläutert.
Beispiele 1 bis 25
Eine Caseinlösung in wäßrigem Ammoniak (Casein: 11,2 g,
28%iges wäßriges Ammoniak: 1 g, Wasser: 222 ml) wurde mittels
eines Meyer-Stabs auf eine Aluminiumfolie aufgebracht
und getrocknet, um eine Zwischenschicht mit einer Dicke
von 0,1 μm auf jeder Folie auszubilden.
25 Arten von Beschichtungsflüssigkeiten wurden hergestellt,
indem jeweils 5 g von einem der in
Tabelle 1 gezeigten 25 Azuleniumsalze zu einer
Lösung von 2 g Vinylbutyralharz (Ausmaß der Butyralumsetzung:
63 Mol-%) in 95 ml Isopropanol gegeben wurden.
Nach einem Dispergieren in einer Reibmühle wurden
die Beschichtungsflüssigkeiten einzeln auf die Caseinzwischenschichten
mittels eines Meyer-Stabs aufgebracht
und getrocknet, um
ladungenerzeugende Schichten mit einer Dicke von jeweils 0,1 μm herzustellen.
Eine Lösung wurde durch Lösen von 5 g einer durch die
nachfolgende Formel dargestellten Hydrazonverbindung
und 5 g eines Poly(methylmethacrylat)-Harzes (Durchschnittsmolekulargewicht
[Zahlenmittel] 100 000) in 70 ml Benzol hergestellt.
Die Lösung wurde mittels eines Meyer-Stabs auf
die ladungenerzeugenden Schichten aufgebracht und getrocknet,
um die ladungentransportierenden Schichten
jeweils mit einer Dicke von 12 μm auszubilden. Die auf diese
Weise hergestellten 25 Arten von elektrofotografischen
Aufzeichnungsmaterialien wurden einer
statischen Koronabehandlung bei -5 kV unterzogen,
indem ein elektrostatischarbeitendes Papier-Versuchskopiergerät
10 s lang im Dunkeln gehalten und mit
einer Intensität von 5 lx belichtet wurde,
um die Lichtentladungseigenschaften zu überprüfen. Die Ergebnisse
werden in Tabelle 1 gezeigt, worin V 0 das
ursprüngliche Potential der aufgeladenen Oberfläche,
V K die Potentialbeibehaltung (%) nach dem Abklingen während
10 s im Dunklen und E 1/2 die Belichtungsmenge zur
Halbierung des nach dem Abklingen während 10 s im
Dunkeln erhaltenen Potentials sind.
Wenn nicht sonstwie angegeben, sind die Lichtentladungseigenschaften
der elektrofotografischen Aufzeichnungsmaterialien
in den folgenden Beispielen auf die vorstehend
beschriebene Weise gemessen worden.
Beispiel 26
Eine Beschichtungsdispersion wurde dadurch hergestellt,
daß 5 g eines Polyesterharzes
und 5 g 1-[Pyridyl-(2)]-3-(4-N,N-
diethylaminostyryl)-5-(4-N,N-diethylaminophenyl)pyrazolin
in 80 ml Methylethylketon gelöst und darin 1,0 g
des Azuleniumsalzes 1 dispergiert wurde.
Die Dispersion wurde auf eine Aluminiumschicht, die auf
eine Polyesterfolie im Vakuum aufgedampft worden war,
aufgebracht. Sie wurde getrocknet, um ein elektrofotografisches
Aufzeichnungsmaterial mit einer fotoempfindlichen
dünnen Schicht, die eine Dicke von 13 μm hatte, zu erhalten.
Die Lichtentladungseigenschaften dieses elektrofotografischen
Aufzeichnungsmaterials waren wie folgt:
V 0|-480 V |
V
K
|
82% |
E 1/2 |
28,7 lx · s |
Beispiele 27 bis 34 und 70
Elektrofotografische Aufzeichnungsmaterialien wurden in der
gleichen Weise wie in Beispiel 26 hergestellt, wobei jedoch
die in Tabelle 2 gezeigten
Azuleniumsalze anstelle des Azuleniumsalzes
Nr. 1 herangezogen wurden. Die Lichtentladungseigenschaften
dieser elektrofotografischen Aufzeichnungsmaterialien
werden in Tabelle 2 gezeigt.
Beispiel 35
Eine Beschichtungsdispersion wurde dadurch hergestellt,
daß 1 g Poly(N-vinylcarbazol) und 5 mg des Azuleniumsalzes
Nr. 39 zu 10 g 1,2-Dichlorethan gegeben wurden,
wonach ein ausreichendes Rühren folgte. Die Dispersion
wurde mittels einer Rakel auf eine Aluminiumschicht
die auf eine Poly(ethylenterephthalat)-Folie
aufgedampft worden war, aufgebracht. Es folgte ein
Trocknen, um eine fotoempfindliche dünne Schicht mit einer Dicke
von 15 μm herzustellen.
Die Lichtentladungseigenschaften des auf diese Weise hergestellten
elektrofotografischen Aufzeichnungsmaterials waren wie
folgt (positive Aufladungspolarität):
V₀|+470 V |
V
K
|
83% |
E 1/2 |
29,7 lx · s |
Beispiel 36
Ein elektrofotografisches Aufzeichnungsmaterial wurde in
der gleichen Weise wie in Beispiel 35 hergestellt, wobei
jedoch das Azuleniumsalz 12 anstelle des Salzes
39 verwendet wurde. Die Lichtentladungseigenschaften
dieses elektrofotografischen Aufzeichnungsmaterials waren
wie folgt (positive Aufladungspolarität):
V 0|+460 V |
V
K
|
81% |
E 1/2 |
35,7 lx · s |
Beispiel 37
Eine Beschichtungsdispersion wurde dadurch hergestellt,
daß sorgfältig 10 g feinzerteilten Zinkoxids,
4 g Acrylharz,
10 g Toluol und 10 mg Azuleniumsalz
20 in einer Kugelmühle gemischt wurde. Die Dispersion
wurde mittels einer Rakel auf eine auf einer Poly(ethylenterephthalat)-
Folie unter Vakuum aufgedampften Aluminiumschicht
aufgebracht. Es folgte ein Trocknen, um
ein elektrofotografisches Aufzeichnungsmaterial mit einer
fotoempfindlichen dünnen Schicht, die eine Dicke von 21 μm hatte,
erhalten.
Die spektrale Empfindlichkeit dieses elektrofotografischen
Aufzeichnungsmaterials wurde mit einem elektrofotografischen
Spektrografen ermittelt. Die Resultate zeigen,
daß die fotoempfindliche dünne Schicht gegenüber
Strahlen mit längerer Wellenlänge empfindlich ist, wenn
mit der gleichen Zinkoxidschicht verglichen wird, die
kein Azuleniumsalz enthält.
Beispiel 38
Eine Poly(vinylalkohol)-Schicht mit einer Dicke von 1,1 μm
wurde auf einer Aluminiumschicht ausgebildet, die
durch Aufdampfung auf einer Poly(ethylenterephthalat)-
Folie erhalten worden war.
Eine Dispersion wurde dadurch hergestellt, daß 1 Masse-
Teil des Azuleniumsalzes 3; 1 Masse-Teil eines Butyralharzes
und 30 Masse-Teile Isopropanol in einer Kugelmühle
während 4 h gemischt wurden. Diese Dispersion
wurde auf die Poly(vinylalkohol)-Schicht mittels
eines Meyer-Stabs aufgebracht und getrocknet, um eine
ladungenerzeugende Schicht mit einer Dicke von 0,1 μm,
herzustellen.
Eine Lösung wurde dadurch hergestellt, daß 5 g einer
Pyrazolin-Verbindung, dargestellt durch die Formel
und 5 g eines Polyacrylatharzes (Produkt aus der Polykondensation
von Bisphenol A mit einer Terephthalsäure/
Isophthalsäure-Mischung) in 70 ml Tetrahydrofuran gelöst
wurden. Die erhaltene Lösung wurde auf die ladungenerzeugende Schicht
aufgebracht und getrocknet, um eine ladungentransportierende
Schicht mit einer Dicke von 10 μm herzustellen.
Die Lichtentladungseigenschaften des auf diese Weise hergestellten
elektrofotografischen Aufzeichnungsmaterials waren wie
folgt:
V₀|-560 V |
V
K
|
86% |
E 1/2 |
8,6 lx · s |
Beispiel 39
Eine Lösung von Casein in wäßrigem Ammoniak (Casein:
11,2 g, 28%iges wäßriges Ammoniak: 1 g, Wasser: 222 ml) wurde
auf einen Aluminiumzylinder mittels Tauchbeschichtens
aufgebracht und getrocknet, um eine Zwischenschicht
mit einer flächenbezogenen Masse von 1,0 g/m2 auszubilden.
Eine Dispersion, die ein Azuleniumsalz enthielt und nach
Beispiel 38 hergestellt worden war, wurde auf die Zwischenschicht
aufgebracht, um eine ladungenerzeugende
Schicht mit einer Dicke von 0,3 μm herzustellen.
Eine Lösung wurde hergestellt, indem 1 Masse-Teil
p-Diethylaminobenzaldehyd-N-phenyl-N-α-naphthylhydrazon
und 1 Masse-Teil eines Polysulfonharzes
in 6 Masse-Teilen
Monochlorbenzol gelöst wurden. Die Lösung wurde auf
die ladungenerzeugende Schicht aufgebracht und getrocknet,
um eine ladungentransportierende Schicht mit einer
Dicke von 12 μm herzustellen.
Die Lichtentladungseigenschaften dieses zylinderförmigen elektrofotografischen
Aufzeichnungsmaterials wurden in der gleichen Weise wie in Beispiel 1
ermittelt, wobei jedoch ein
Gallium/Aluminium/Arsen-Halbleiter-Laser (λ = 780 nm)
als Lichtquelle verwendet wurde. Die prozentuale Potentialbeibehaltung,
V K , wurde nach 5 s dauerndem Dunkelabfall gemessen.
Die Belichtungsmenge E 1/2 zur Halbierung des
Potentials nach 5 s dauerndem Dunkelabfall wurde in der Einheit
μJ/cm2 ausgedrückt. Die Ergebnisse waren wie
folgt:
V 0|-520 V |
V
K
|
92% |
E 1/2 |
2,2 μJ/cm2 |
Beispiele 40 bis 52
In der gleichen Weise wie in Beispiel 39 wurden zylinderförmige
elektrofotografische Aufzeichnungsmaterialien hergestellt und im Hinblick auf die
Lichtentladungseigenschaften gemessen, wobei jedoch
die in Tabelle 3 gezeigten Azuleniumsalze anstelle
des Azuleniumsalzes 3 zur Ausbildung der ladungenerzeugenden
Schichten verwendet wurden. Die Ergebnisse
zeigt die Tabelle 3.
Beispiel 53
Eine Lösung von Casein in wäßrigem Ammoniak wurde auf
eine 100 μm dicke Aluminiumfolie aufgebracht und getrocknet,
um eine 1,1 μm dicke Zwischenschicht auszubilden.
Ein Charge-Transfer-Komplex wurde gebildet,
indem 5 g 2,4,7-Trinitro-9-fluorenon und 5 g
Poly(N-vinylcarbazol) (Durchschnittsmolekulargewicht [Zahlenmittel]
300 000) in 70 ml Tetrahydrofuran gelöst wurden. Diese
Lösung und 1 g des Azuleniumsalzes 3 wurden zu einer
Lösung aus 5 g Polyesterharz
in 70 ml Tetrahydrofuran gegeben, um
eine Dispersion herzustellen, die auf die Zwischenschicht
aufgebracht und getrocknet wurde, um eine fotoempfindliche
dünne Schicht mit einer Dicke von 12 μm herzustellen.
Die Lichtentladungseigenschaften des auf diese Weise hergestellten
elektrofotografischen Aufzeichnungsmaterials wurden in
der gleichen Weise wie in Beispiel 39 gemessen, jedoch
bei positiver Aufladung. Die Ergebnisse waren wie
folgt:
V 0|+460 V |
V
K
|
91% |
E 1/2 |
5,3 μJ/cm2 |
Beispiel 54
Eine 1,1 μm dicke Poly(vinylalkohol)-Schicht wurde
auf einer Aluminiumschicht ausgebildet, die auf einer
Poly(ethylenterephthalat)-Folie
aufgedampft worden waren.
Die gleiche Dispersion des Azuleniumsalzes Nr. 3, das
in Beispiel 38 verwendet wurde, wurde auf die Poly(vinylalkohol)-
Schicht mittels eines Meyer-Stabs
aufgebracht und getrocknet, um eine ladungenerzeugende
Schicht mit einer Dicke von 0,5 μm auszubilden. Eine Lösung
wurde hergestellt, indem 5 g einer durch die folgende
Formel dargestellten Pyrazolinverbindung
und 5 g eines Polyacrylatharzes (Produkt der Polykondensation
von Bisphenol A mit einer Terephthalsäure/Isophthalsäure-
Mischung) in 70 ml Tetrahydrofuran gelöst
wurden. Die erhaltene Lösung wurde auf die ladungenerzeugende
Schicht aufgebracht und getrocknet, um eine ladungentransportierende
Schicht mit einer Dicke von 10 μm auszubilden.
Die Lichtentladungseigenschaften des auf diese Weise hergestellten
elektrofotografischen Aufzeichnungsmaterials wurden
in der gleichen Weise wie im Beispiel 39 gemessen. Die
Ergebnisse waren wie folgt:
V 0|-510 V |
V
K
|
90% |
E 1/2 |
3,2 μJ/cm2 |
Beispiele 55 bis 65
Es wurden in der gleichen Weise wie in den Beispielen 1
bis 25 elektrofotografische Aufzeichnungsmaterialien hergestellt,
wobei jedoch jeweils eines der in Tabelle 4
gezeigten 11 Azuleniumsalze zur Ausbildung der ladungenerzeugenden
Schicht herangezogen wurde. Die Lichtentladungseigenschaften
dieser elektrofotografischen Aufzeichnungsmaterialien
wurden in der gleichen Weise wie in
Beispiel 1 gemessen. Die Ergebnisse werden in Tabelle 4
gezeigt.
Beispiel 66
Ein elektrofotografisches Aufzeichnungsmaterial wurde in
der gleichen Weise wie in Beispiel 26 hergestellt, wobei
jedoch das Azuleniumsalz 76 zur Ausbildung der
ladungenerzeugenden Schicht verwendet wurde. Die Lichtentladungseigenschaften
dieses elektrofotografischen
Aufzeichnungsmaterials waren wie folgt:
V 0|-510 V |
V
K
|
80% |
E 1/2 |
34 lx · s |
Beispiel 67 und 68
Elektrofotografische Aufzeichnungsmaterialien wurden in
der gleichen Weise wie in Beispiel 35 hergestellt, wobei
jedoch die Azuleniumsalze 78 bzw. 80 verwendet
wurden. Die Lichtentladungseigenschaften waren wie folgt
Beispiel 69
Ein elektrofotografisches Aufzeichnungsmaterial mit einer
fotoempfindlichen dünnen Schicht, die Zinkoxid enthielt,
wurde in der gleichen Weise wie in Beispiel 37 hergestellt,
wobei jedoch das Azuleniumsalz 72 anstelle
des Salzes 20 herangezogen wurde.
Die Meßergebnisse der spektralen Empfindlichkeit dieses
elektrofotografischen Aufzeichnungsmaterials zeigten, daß
die fotoempfindliche dünne Schicht gegenüber Strahlen
längerer Wellenlänge empfindlich ist, wenn mit der
gleichen Zinkoxidschicht verglichen wird, die kein
Azuleniumsalz enthält.
Beispiel 71
In der gleichen Weise wie in Beispiel 39 wurde ein zylinderförmiges
elektrofotografisches Aufzeichnungsmaterial hergestellt und bezüglich der
Lichtentladungseigenschaften gemessen, wobei jedoch
das Azuleniumsalz 4 anstelle des Azuleniumsalzes 3 zur
Ausbildung der ladungenerzeugenden Schicht verwendet wurde.
Die Ergebnisse waren wie folgt:
V 0|-530 V |
V K V 5 (V) |
92% |
E 1/2 |
1,8 μJ/cm2 |
Beispiel 72
Ein Molybdänboot, das 500 mg des Azuleniumsalzes 1
enthielt; und eine Aluminiumfolie wurden in eine Vakuumkammer
eingesetzt, die zum Aufdampfen im Vakuum herangezogen
wurde. Die Kammer wurde auf einen Druck von 1,333 × 10-6 mbar
oder weniger evakuiert. Das Azuleniumsalz
wurde auf die Aluminiumfolie
aufgedampft, um eine ladungenerzeugende Schicht
mit einer Dicke von 0,2 μm auszubilden, während der Druck
in der Kammer auf 1,333 × 10-5 mbar oder weniger durch
Einstellung eines Heizgeräts eingestellt wurde.
Die mit der ladungenerzeugenden Schicht beschichtete
Aluminiumfolie wurde in eine andere Vakuumkammer eingesetzt,
die dann auf einen Druck von 1,333 × 10-6 mbar
oder weniger evakuiert wurde. Wasserstoff- und Silangas
(15 Vol.-%, bezogen auf den Wasserstoff) wurden in
die Kammer eingeführt. Es wurde eine Glimmentladung
durch Anlegung eines elektrischen Hochfrequenzfeldes
von 13,5 MHz erzeugt, um eine ladungentransportierende
Schicht aus amorphem Silicium mit einer Dicke von 0,3 μm
auf der ladungenerzeugenden Schicht auszubilden.
Das auf diese Weise hergestellte elektrofotografische Aufzeichnungsmaterial
wurde in ein Ladungsbehandlungsversuchsgerät
eingesetzt, dann bei -5 kV einer Koronaladung
unterzogen und unmittelbar darauf mit einem Lichtmuster
bestrahlt, das ausgebildet wurde, indem das Licht
einer Wolframlampe durch ein lichtdurchlässiges Testbild
hindurchgehen gelassen wurde. Unmittelbar darauf wurde ein positiver
Entwickler (der einen Toner und einen Tonerträger enthielt)
auf die Oberfläche des elektrofotografischen Aufzeichnungsmaterials
mittels des Kaskadenverfahrens aufgebracht. Auf
diese Weise wurde ein gutes Tonerbild auf der Oberfläche
des elektrofotografischen Aufzeichnungsmaterials erhalten.