DE3236661C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Lüfter für eine Einzelentlüftungsanlage
mit gemeinsamem Entlüftungssteigrohr
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Solche Einzelentlüftungsanlagen dienen der Entlüftung
von fensterlosen Räumen von Gebäuden, die mittels
elektrisch angetriebenen Lüftern entlüftet werden.
Bei solchen Räumen handelt es sich meist um Sanitärräume,
wie Bäder und/oder Toiletten, doch kommen auch
andere Räume in Frage, wie Küchen, Abstellräume oder
dergl. In dem betreffenden Gebäude ist zur Entlüftung
derartiger Räume mindestens ein in einem vertikalen
Schacht, der meistens ein Versorgungsschacht sein
kann, angeordnetes Steigrohr (auch Hauptleitung genannt)
vorhanden, das als zentrales Entlüftungsrohr
dient und beispielsweise zu einer Dachöffnung
führt. An dieses Steigrohr sind über vorzugsweise
als Flexrohre ausgebildete Stichleitungen die Lüfter
der zu entlüftenden Räume angeschlossen.
Bei einem bekannen Lüfter der eingangs genannten
Art, der sowohl als Aufputz- als auch als Unterputzlüfter
eingesetzt bzw. ausgebildet sein kann,
besteht der horizontale Abluftstutzen aus Kunststoff
und in ihm ist eine federbelastete Kunststoffrückschlagklappe
angeordnet, die beim Einschalten des Lüfters
durch den von ihm geförderten Abluftstrom geöffnet
wird und sich nach Abschalten des Lüfters wieder
schließt. Wenn infolge eines Brandes in einem tiefer
liegenden Stockwerk in den Schacht heiße Brandgase
gelangen, strömen diese durch thermischen Auftrieb
vertikal nach oben und es besteht die Gefahr, daß
der Abluftstutzen und das an ihn angeschlossene
Flexrohr durch die hohe Hitze zerstört werden und
in den betreffenden fensterlosen Raum heiße Brandgase
einströmen und hier Brand auslösen können. Um
diese Gefahr im Brandfall, bei dem heiße Brandgase
im vertikalen Schacht aufsteigen, zu reduzieren,
ist es bekannt, den dann stets als Unterputzlüfter
ausgebildeten Lüfter in eine feuerfeste,
kastenartige, vorderseitig offene Ummantelung
einzusetzen, die weit in den Schacht hineinragt
und durch deren im Schacht befindlichen Deckenbereich
der Abluftstutzen des Lüfters vertikal nach oben
herausgeführt ist, auf den ein zum Entlüftungssteigrohr
führendes Flexrohr aufgeschoben ist. Der Abluftstutzen
aus Kunststoff befindet sich dann im "Windschatten"
der heißen Brandgase, so daß er ihnen länger standhalten
kann und nach seiner Zerstörung haben die
Brandgase infolge ihres thermischen Auftriebs nicht
die Tendenz, durch die Deckenöffnung der feuerfesten
Ummantelung in sie nach unten in größerem Ausmaße
einzuströmen. Jedoch ist ganz abgesehen davon, daß immer noch
erhebliche Gefahr der Bandübertragung besteht, bei
dieser Bauart nachteilig, daß der Lüfter nur als
Unterputzlüfter vorgesehen werden kann, ferner
daß die feuerfeste Ummantelung relativ weit in den
Schacht hineinragen muß und ein weiterer gewichtiger
Nachteil ist, daß der Anschluß des Flexrohres an
den Lüfter nur sehr kompliziert durchzuführen ist,
da er erfordert, daß er entweder bereits beim Aufmauern
des Gebäuderohbaues hergestellt wird oder man
muß in der Wand, in die die feuerfeste Ummantelung
eingesetzt wird, zunächst ein erheblich größeres Loch
vorsehen, als für die feuerfeste Ummantelung an sich
notwendig ist, um das Flexrohr an den Abluftstutzen
des Lüfters anschließen zu können und es muß dann
anschließend das größere Loch bis zur feuerfesten
Ummantelung zugemauert werden. Wenn ein Auswechseln
des Flexrohres oder des Abluftstutzens erforderlich
wird, muß man die Wand dann wieder entsprechend weit
aufreißen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Lüfter
der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß ein besonders
guter Schutz gegen Brandübertragung erreicht wird und er dennoch ohne
weiteres wahlweise als Unterputz- oder Aufputzlüfter
eingesetzt oder ausgebildet werden kann und ferner die
Montage des Lüfters auch nach Fertigstellung des betreffenden
Gebäudes problemlos und einfach vorgenommen
werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Lüfter
gemäß Anspruch 1 gelöst.
Dieser erfindungsgemäße Lüfter bietet durch die erfindungsgemäße
Bauart des Abluftstutzens besonders guten Schutz
gegen Brandübertragung und kann dennoch wahlweise als
Aufputz- oder Unterputzlüfter eingesetzt bzw. ausgebildet
werden.
Es ist eine Brandsicherungsklappe bekannt (DE-GM 76 03 710),
die zum Einsetzen in einen Luftschacht vorgesehen ist. Sie
ist jedoch für einen Lüfter der eingangs genannten Art
weder bestimmt noch geeignet. Ihre schwenkbare Flügelklappe
ist mittels eines mit ihr starr verbundenen Stellhebels,
einer am Stellhebel angreifenden, dem Offenhalten der
Flügelklappe dienenden Hemmeinrichtung und einer die
Hemmeinrichtung in ihrer die Flügelklappe offenhaltenden
Stellung sichernden Schmelzsicherung ständig offen gehalten,
solange es nicht im Brandfall zum Schmelzen der Schmelzsicherung
kommt. Klappen von Lüftern dienen dagegen deren
Absperren bei jedesmaligem Lüfterstillstand. Auch bei
anderen Brandsicherungsklappen (DE-PS 26 51 517,
DE-OS 26 58 149, älteres Patent 31 23 555)
sind die schwenkbaren Klappen normalerweise in ihren
Offenstellungen gehalten und werden nur im Brandfall in
ihre Absperrstellung überführt, so daß sie ebenfalls
nicht für Lüfter bestimmt und geeignet sind.
In den meisten Fällen kann der Lüfter
so ausgebildet sein, daß er wahlweise als Aufputz-
oder Unterputzlüfter eingesetzt werden kann, so daß
man keine zwei unterschiedlichen Ausführungsformen
für ihn benötigt. Wenn er als Aufputzlüfter angeordnet
wird, wird er einfach an die betreffende Wand
eingesetzt bzw. angeschraubt und in dieser Wand ist
ein Loch für den Abluftstutzen und die Verbindungsleitung.
Wenn die Wand als Brandwand feuerfest ausgebildet
ist, braucht man dann keinen feuerfesten
Einsatz an oder in dieser Wand. Jedoch ist es auch
möglich, einen feuerfesten Einsatz in diese Wand
einzusetzen, der das Loch für die Aufnahme des Abluftstutzens
aufweist. Wenn der Lüfter als
Unterputzlüfter ausgebildet bzw. eingesetzt
wird, dann ist es im allgemeinen zweckmäßig, in
die betreffende Raumwand, die den fensterlosen
Raum vom Schacht trennt, gleichgültig ob diese Wand
eine Brandwand ist oder nicht, eine feuerfeste Brandschutzummantelung
einzusetzen, die praktisch die
Form eines aus einer Rückseite und einer Umfangswandung
bestehenden, und nach vorne offenen Kastens
oder Gehäuses hat und in die der Lüfter von vorne
eingesetzt wird. Diese feuerfeste Ummantelung hat
dann in ihrer Rückwand ein Loch für den Abluftstutzen
des Lüfters.
Wegen des ungefähr horizontalen Verlaufes des Abluftstutzens
des Lüfters kann die Montage des Lüfters beispielsweise
so erfolgen, daß man die flexible und vorzugsweise
axial dehnbare Stichleitung, die normalerweise als
Flexrohr ausgebildet sein kann, durch die für den
Abluftstutzen vorhandene Öffnung in der Wand oder
der feuerfesten Ummantelung hindurch auf den zugeordneten
Anschlußstutzen des Entlüftungssteigrohres
aufschiebt, falls dies nicht schon bereits bei der
Herstellung des Gebäuderohbaues erfolgt war und daß man
diese Stichleitung, die das Loch in der feuerfesten
Ummantelung oder der betreffenden Wand in diese Ummantelung
hinein oder in den fensterlosen Raum hinein
durchdringt, auf den Abluftstutzen aufschiebt.
Der Abluftstutzen kann dabei vorzugsweise noch
als gesondertes Teil vorliegen, an das man dann
das Lüftergehäuse ansetzt, wobei das den Motor und das
Laufrad enthaltende Gehäuse des Lüfters einen
kurzen Luftauslaßstutzen aufweisen kann, den man
in den vorher wie beschrieben montierten Abluftstutzen
beim Ansetzen des Lüftergehäuses an die Wand bzw.
Einschieben des Lüftergehäuses in die feuerfeste Ummantelung
einschiebt. Es ist in manchen Fällen auch möglich,
den Abluftstutzen bereits vor dem Ansetzen
des Lüftergehäuses an die Raumwand bzw. Einsetzen in
die feuerfeste Ummantelung am Lüftergehäuse fest anzuordnen
und die genannte Stichleitung auf dem Abluftstutzen
zu befestigen und dann diesen kompletten
Lüfter mit Abluftstutzen an die Wand anzusetzen bzw. ihn
in die feuerfeste Ummantelung einzuschieben. Wenn
aus irgendwelchen Gründen eine Reparatur oder Auswechseln
des Abluftstutzens erforderlich ist, beispielsweise
nach einem Brand, kann man das Lüftergehäuse
und den Abluftstutzen entsprechend umgekehrt
wieder einfach abnehmen und einen neuen Abluftstutzen
einsetzen. Das hitzebeständige, vorzugsweise
hochhitzebeständige Rohr des Abluftstutzens
wird durch heiße Brandgase nicht zerstört
oder hält jedenfalls lange hohen Hitzebeanspruchungen
stand. Dieses Rohr, das vorzugsweise aus hochhitzebeständigem
Metall, wie Edelstahl oder Edelstahllegierungen,
z. B. V2A oder V4A bestehen kann, ist
zweckmäßig so anzuordnen, daß es die Öffnung der
feuerfesten Ummantelung vollständig durchdringt bzw.
bei einem Aufputzlüfter das in der betreffenden
Raumwand vorhandene Loch für den Abluftstutzen.
Das Schmelzlot oder die sonstige thermische Sicherung
kann beispielsweise so ausgebildet sein, daß sie bei Erreichen
einer Temperatur von 70-80° C anspricht,
d. h. im Falle des Schmelzlotes dieses schmilzt. Der
Abluftstutzen wird dann selbsttätig durch die Klappe
luftseitig abgesperrt, selbst wenn der Lüfter noch
laufen sollte, und es können so in keinem Fall heiße
Brandgase durch den Lüfter hindurch aus dem Schacht
in den fensterlosen Raum gelangen. Selbst wenn das
normalerweise aus Kunststoff bestehende Lüftergehäuse
durch Hitzeeinwirkung zerstört werden sollte, sichert
der erfindungsgemäß ausgebildete Abluftstutzen
Abdichtung der von ihm durchdrungenen Wand oder Ummantelungsöffnung
gegen Eindringen von heißen Brandgasen
aus dem Schacht in den fensterlosen Raum. Die
Erfindung erzielt also hohe Sicherheit gegen Brandübertragung
durch im Schacht aufsteigende heiße Brandgase
in die erfindungsgemäße Lüfter aufweisenden
fensterlosen Räume.
Der Abluftstutzen kann zweckmäßig lösbar am
Lüftergehäuse angeordnet sein, in vielen Fällen lediglich
in eine Gehäuseöffnung des Lüfters eingeschoben
oder auf einen am Lüftergehäuse fest angeordneten kurzen
Stutzen aufgeschoben oder in diesen eingeschoben sein,
so daß man das Lüftergehäuse jederzeit auf den Abluftstutzen
lediglich aufschieben oder wieder abziehen
kann. Es ist jedoch auch möglich, den Abluftstutzen
am Gehäuse fest anzuordnen, beispielsweise anzuschrauben.
Man kann auch vorsehen, im Falle eines Unterputzlüfters
die feuerfeste Ummantelung lösbar in der
betreffenden Gebäudewand anzuordnen. Dann kann man zur
Montage des Lüfters zunächst die feuerfeste Ummantelung
aus der Wand herausnehmen, dann die Stichleitung
am Steigrohr befestigen und dann die feuerfeste Ummantelung
wieder in die Wand einsetzen und die Montage
des Abluftstutzens und des Lüftergehäuses wie oben
beschrieben vornehmen.
In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung beschrieben.
Die in Anspruch 2 beschriebene Verriegelung der Klappe
hat den Vorteil, die Klappe immer dann, wenn sie durch
die mindestens eine Brandschließfeder, in ihre Schließstellung gedrückt
wird, nicht mehr beispielsweise durch Luftdruck
geöffnet werden kann und so während der Branddauer
die Absperrung des Abluftstutzens besonders sicher
auch bei größeren Luftdruckunterschieden zu beiden
Seiten der Klappe aufrechterhalten wird.
Vorzugsweise können alle Teile oder die für den Schutz
gegen Brandübertragung funktionsnotwendigen Teile des Abluftstutzens
aus hochhitzebeständigem Metall bestehen,
doch kommen gegebenenfalls auch andere ausreichend hitzebeständige
Materialien in Frage.
Die mindestens eine Brandschließfeder kann vorzugsweise der
Federbelastung eines schwenkbaren Armes oder Riegels dienen. Dieser
Arm oder Riegel kann ein einstückiger Abschnitt der Brandschließfeder sein
oder ein gesonderter, durch die Brandschließfeder
belasteter, schwenkbar angeordneter steifer oder
starrer Arm sein.
Wenn gemäß Anspruch 9 vorgesehen ist, daß die Klappe
auch eine Rückschlagklappe bildet, können die Rückstellmittel
ihr Eigengewicht oder ein an ihr angebrachtes
Gewicht und/oder sonstige Rückstellmittel, vorzugsweise
eine Rückstellfeder sein.
Vorzugsweise kann eine
einzige Brandschließfeder vorgesehen sein oder es können in
manchen Fällen auch mehrere Brandschließfedern
vorgesehen sein.
Wenn, wie bevorzugt vorgesehen, eine thermisch auslösbare
Verriegelung zum Verriegeln der durch die mindestens
eine Brandschließfeder in ihre Absperrstellung gedrückten
Klappe vorhanden ist, kann diese Verriegelung
unabhängig von der oder den Brandschließfedern
vorgesehen sein, beispielsweise einen federbelasteten
Riegel aufweisen, dessen thermische Sicherung
erst bei höherer Temperatur als die thermische
Sicherung der mindestens einen Brandschließfeder anspricht und
der also erst zeitlich nach Auslösen der mindestens einen
Brandschließfeder in seine Verriegelungsstellung
überführt wird. Baulich einfacher ist es jedoch vorzusehen,
daß die mindestens eine Brandschließfeder und/oder ein
von ihr bewegter Schwenkarm oder dergl. selbst die
Verriegelung bildet bzw. bilden oder mitbildet bzw. mitbilden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist in der Zeichnung dargestellt
und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 einen Teilschnitt durch einen Versorgungsschacht
eines nicht in weiteren Einzelheiten
dargestellten Gebäudes,
Fig. 2 die Brandschutzummantelung des in Fig. 1
nur ausschnittsweise zu sehenden Lüfters
in vergrößerter, geschnittener Darstellung,
wobei der Lüfter in Seitenansicht ungeschnitten
dargestellt ist,
Fig. 3 eine Rückansicht des an den Lüfter nach
Fig. 2 lösbar angeflanschten Abluftstutzen,
gesehen in Richtung des Pfeiles A der
Fig. 2,
Fig. 4 einen Schnitt durch den Abluftstutzen
der Fig. 3, gesehen entlang der Schnittlinie 4-4,
Fig. 5 einen Ausschnitt aus Fig. 4 in vergrößerter
Darstellung, wobei die Brandschließfeder
voll ausgezogen in ihrer die geschlossene
Klappe gegen Öffnen sperrender Verriegelungsstellung
dargestellt ist.
In Fig. 1 ist ein Ausschnitt aus einem vom Keller
bis zum Dach eines Gebäudes reichenden zentralen
Versorgungsschacht 10 dargestellt, in welchem
ein Entlüftungssteigrohr 11 einer Einzelentlüftungsanlage
angeordnet ist, das sich über alle Stockwerke
bis zum Dach vertikal erstreckt, in denen zu entlüftende
fensterlose Räume, wie 12, angeordnet sind.
Jedem solchen Raum, wie 12, ist zu seinem Entlüften
ein in einer Brandschutzummantelung 13 angeordneter
Lüfter 14 zugeordnet, dessen die Abluft führender
Abluftstutzen 16 über eine aus metallischem, axial
dehnbarem und biegsamen Flexrohr 15, beispielsweise
aus Aluminium-Flexrohr gebildete horizontale Stichleitung
an das Entlüftungssteigrohr 11 angeschlossen
ist. Das Entlüftungssteigrohr 11 leitet die in es
durch die Lüfter, wie 14, eingeleitete Abluft nach
oben zu einer am Gebäudedach angeordneten Austrittsöffnung,
von der aus die Abluft in die Außenatmosphäre
ausströmt. In dem Versorgungsschacht 10 können noch
andere Versorgungsleitungen angeordnet sein.
Der elektrisch angetriebene Lüfter 14 ist als Unterputz-
Entlüfter angeordnet und stellt einen Ventilator
dar, dessen Kunststoffgehäuse 7 an seiner Rückwand
einen kurzen Luftaustrittsstutzen 9 aufweist, auf den der
Abluftstutzen 16 lösbar dicht aufgeschoben
ist. Der Lüfter kann jedoch gegebenenfalls auch als Aufputz-
Entlüfter angeordnet sein und es entfällt dann
die Brandschutzummantelung 13 und an ihrer Stelle ist dann in
der Wand 17 nur ein Loch für den Abluftstutzen 16
angeordnet. Im Kunststoffgehäuse 7 befinden sich der Motor und
das Laufrad des Lüfters 14.
In der ausschnittsweise dargestellten Wand 17
des in Fig. 1 nur zu einem geringen Teil dargestellten
zu entlüftenden, fensterlosen Raumes 12,
bei dem es sich vorzugsweise um einen Sanitärraum
oder eine Küche handeln kann, ist ein quadratischer
Mauerdurchbruch 18 vorhanden, in dem formschlüssig
die kastenförmige Brandschutzummantelung 13 eingesetzt
ist, die aus einem dicken Außenmantel 13′
aus feuerfestem Material und einem Innenmantel 13″ aus
Mineralfaser, beispielsweise aus Estrichdämmplatten besteht.
Diese Brandschutzummantelung 13 ist zum fensterlosen
Raum 12 hin offen und weist in ihrer Rückwand ein
rundes Loch auf, durch das der Abluftstutzen 16
hindurchragt. Auf diesen Abluftstutzen 16 ist das
Flexrohr 15 formschlüssig aufgeschoben und kann sich
hier von selbst halten. Das andere Ende des Flexrohres
15 ist auf einen Seitenstutzen 19 des Entlüftungssteigrohres
11 aufgeschoben und kann sich
hier ebenfalls von selbst halten.
Um im Brandfall das Eindringen von heißen Brandgasen,
die von einem anderen Stockwerk aus in den Versorgungsschacht
10 gelangen können, in das Gehäuse
des Lüfters 14 und damit auch in den fensterlosen Raum 12 zu
verhindern und so eine Brandübertragung in den von
diesem Lüfter 14 entlüfteten fensterlosen Raum 12 durch heiße Brandgase
aus anderen Stockwerken sicher zu verhindern,
ist in dem aus hochtemperaturbeständigem, d. h. hochhitzebeständigen
Metall, bspw. aus Edelstahl oder dergl. bestehenden
Rohr 20 des Abluftstutzens 16 eine ebenfalls aus hochtemperaturbeständigem
Metall bestehende Klappe 21
angeordnet. Auch alle anderen Teile, die innerhalb
dieses Abluftstutzens 16 angeordnet sind, können
zweckmäßig aus hochtemperaturfesten Materialien,
vorzugsweise aus hochtemperaturfesten Metallen, wie
Edelstahl, Edelstahllegierungen oder dergleichen bestehen,
z. B. aus V2A- oder V4A-Edelstahl.
In dem Abluftstutzen 16 ist ein sich in stromabwärtiger
Richtung der vom Lüfter 14 geförderten
Abluft verjüngender Trichter 22 an einer
Innenringschulter des Rohres 20 formschlüssig anliegend
fest angeordnet. Die mittige Öffnung 28 dieses
Trichters 22 ist durch die Klappe 21 absperrbar.
Diese Klappe 21 hat nicht nur den Zweck, diese Trichteröffnung
28 und damit den Abluftstutzen 16 zur Verhinderung
von Brandübertragungen vollständig abzusperren - insoweit
bildet sie eine Brandschutzklappe -, sondern
sperrt ihn auch stets dann ab, wenn der Lüfter 14
abgestellt ist. Und zwar ist die Klappe 21 an ihrem
oberen Ende um eine horizontale und sich
senkrecht zur Längsachse des Abluftstutzens 16 erstreckende
Schwenkachse 26′ schwenkbar gelagert, so daß
sie bereits durch ihr Eigengewicht in die in den
Fig. 3 bis 5 dargestellte Absperrstellung gelangt,
in der sie mit einer an ihr angeordneten
Dichtung 23 an dem Rand der Trichteröffnung 28 anliegt.
Damit diese Klappe 21 nicht schon durch bei abgestelltem
Lüfter auftretenden Zug geöffnet werden kann,
ist sie mit einer relativ schwachen Rückstellfeder 24
aus gebogenem Runddraht belastet, deren eines Ende
zu einer Schraubenfeder gewunden und auf einen am
Trichter 22 angeschweißten Träger 25 angeordneten
Stift 26 aufgeschoben ist und mit einem vom schraubenförmigen
Federbereich abstehenden kurzen Federende
am Träger 25 anliegt, wodurch diese Rückstellfeder 24
unter ständiger Vorspannung gehalten wird.
Diese Rückstellfeder 24 ist jedoch so schwach, daß
die Klappe 21 immer dann gegen ihre Rückstellkraft
geöffnet wird, wenn der Lüfter 14 eingeschaltet wird,
d. h., daß der vom Lüfter 14 erzeugte Abluftstrom
die Klappe 21 gegen die Wirkung der Rückstellfeder 24
in die volle Offenstellung überführen kann.
Dem Absperren des Abluftstutzens 16 im Brandfalle dient eine
gesonderte Brandschließfeder 27, die erheblich
stärker als die Rückstellfeder 24 ist. Diese Brandschließfeder
27 ist ebenfalls aus Runddraht hergestellt
und weist endseitig zwei
Schraubenfederwicklungen 27′ auf, die koaxial
zueinander sind und die auf den in zwei nach unten
abgewinkelten Lappen 29 des Trägers 25 gehaltenen
Stift 26 zwischen diesen beiden Lappen 29 aufgesteckt
sind und deren radial abstehenden freien Federenden 30
am Träger 25 unter starker Vorspannung der Brandschließfeder 27
anliegen. Die beiden Schraubenfederwicklungen 27′
sind über einen U-förmig gebogenen Federabschnitt
einstückig miteinander verbunden, der einen langgestreckten
und in der aus Fig. 4 und 5 ersichtlichen
Weise in Längsrichtung schwach gebogenen Arm oder Riegel 31
bildet. Dieser Arm oder Riegel 31 ist in der in Fig. 4 voll
ausgezogen dargestellten Stellung, in der er die
Klappe 21 nicht belastet, durch Aufliegen auf einem
kurzen als Stab ausgebildeten Schmelzlot 37 gehalten, indem er auf
ihm aufliegt. Dieses Schmelzlot 37 liegt seinerseits
auf zwei Gabelzinken 33 eines gabelförmigen
Vorderteiles des Trägers 25 auf.
Der Arm oder Riegel 31 wird, wenn das Schmelzlot 37 schmilzt,
zwischen den beiden Gabelzinken 33 hindurch durch die Schraubenfederwicklungen
27′ der Brandschließfeder 27 aus der in Fig. 4 voll
ausgezogen dargestellten Stellung in die in Fig. 4
strichpunktiert und in Fig. 5 voll ausgezogen
dargestellten Stellung verschwenkt, in der er
in eine Kerbe 33′ der Klappe 21 diese gegen Öffnen
verriegelnd zu liegen kommt. Falls bei diesem
"Auslösen" der Brandschließfeder 27 die Klappe 21 geöffnet war, wird
sie durch die Brandschließfeder 27 in ihre Absperrstellung
gegen die Wirkung der Rückstellfeder 24
und auch gegen die Wirkung der vom Lüfter 14 erzeugten
Abluftströmung, falls der Lüfter 14 zu diesem Zeitpunkt
läuft, gedrückt. Durch dieses thermische Auslösen
der Brandschließfeder 27 gelangt also stets das freie
Ende des Armes oder Riegels 31 in die Kerbe 33′ der
Klappe 21. Diese Kerbe 33′ ist so ausgebildet und
relativ zur Brandschließfeder 27 angeordnet, daß sie in der
Absperrstellung der Klappe 21 für den Arm oder Riegel 31 einen
stufenförmigen Anschlag bildet, durch den die Klappe 21
im Zusammenwirken mit dem Arm oder Riegel 31 gegen Öffnen sicher
verriegelt ist, wie man aus Fig. 5 ohne weiteres
ersehen kann. Die Klappe 21 kann also dann nicht mehr
durch Luftzug oder dergleichen geöffnet werden, da
sie durch den Arm oder Riegel 31 der Brandschließfeder 27 gegen
Öffnen verriegelt ist. Diese Verriegelung kommt
mit dadurch zustande, indem die durch den Stift 26
gebildete Schwenkachse des Armes oder Riegels 31 und die Schwenkachse
26′ der Klappe 21, wie dargestellt, im Querabstand
voneinander angeordnet sind. Wenn man in
Fig. 5 die Klappe 21 zu öffnen versucht, verhindert
der Arm oder Riegel 31 dieses Öffnen, da sein freies Ende dabei
den strichzweipunktierten Weg 35 einschlagen würde,
wogegen die Kerbe 33′ den mit 34 bezeichneten
strichpunktierten Weg einschlagen würde, den jedoch
der Arm oder Riegel 31 gemäß seinem Weg 35 sperrt.
Zwar kann man infolge der Federeigenschaften des
Armes oder Riegels 31 die Klappe 21 trotz dieser Verriegelung
mit Gewalt unter starkem Verbiegen des Armes oder Riegels 31
aufdrücken, doch treten die hierzu erforderlichen
großen Kräfte im Abluftstutzen 16 nicht auf. Falls
man ein solches gewaltsames Öffnen der Klappe 21
verhindern will, kann man vorsehen, den Arm oder Riegel 31
zu versteifen, gegebenenfalls starr zu gestalten,
indem man an ihm zum Beispiel einen starren oder
steifen Stab durch Anschweißen oder dergleichen
befestigt.
Der Träger 25, welcher sowohl die Klappe 21 scwenkbar
lagert, als auch den die beiden Federn 24, 27
tragenden Stift 26 trägt, ist in diesem bevorzugten
Ausführungsbeispiel aus einem einzigen Blech durch
Stanzen und Biegen hergestellt. Dieser Träger 25
weist einen länglichen Hauptteil 39 auf, der im
vorderen Bereich die zwei nach oben konkav gewölbten
Gabelzinken 33 bildet, auf denen das Schmelzlot
37 aufliegt, das in Fig. 5 nur strichpunktiert
angedeutet ist, da es hier als abgeschmolzen zu
denken ist. Im rückwärtigen Bereich ist der Träger 25
V-förmig abgewinkelt und mit der Abwinkelung an die
Oberseite des Trichters 22 angeschweißt. Von
dieser Abwinklung streben zwei nach oben abgebogene
Lappen 40 ab, die bis zum oberen Bereich der
Wandung des Rohres 20 reichen und nach oben offene
Ausnehmungen zur Aufnahme von zwei an die Klappe 21
einstückig mit angeformten Zapfen, die die Schwenkachse
26′ der Klappe 21 bilden, aufweisen.
Der Zusammenbau des Abluftstutzens 16 kann so erfolgen,
daß zuerst der Träger 25 an den noch als
gesondertes Teil vorliegenden Trichter 22 angeschweißt und
dann am Träger 25 die Klappe 21 und der Stift 26 mit
den Federn 24, 27 angeordnet werden, und die Brandschließfeder 27 wird
dann zwischen den Gabelzinken 33 nach oben hindurchbewegt
und dann das Schmelzlot 37 auf die Gabelzinken
33 aufgelegt, und der Arm oder Riegel 31 der Brandschließfeder
27 drückt dann auf das Schmelzlot 37,
dieses haltend. Nunmehr wird der Trichter 22 mit
Träger 25, Klappe 21, Federn 24, 27, Stift 26 und Schmelzlot 37
in das Rohr 20 eingesetzt und vorzugsweise durch
Punktschweißen befestigt. Damit ist der Abluftstutzen
fertig montiert und kann bis zum Anliegen
seines Flansches 41 an der Rückseite des Gehäuses 7
des Lüfters 14 auf dessen Luftaustrittsstutzen 9
aufgeschoben werden, wo er sich formschlüssig halten
kann. Diese Anbringung des Abluftstutzens 16 an das Kunststoffgehäuse
7 der Lüfters 14 kann vorzugsweise erst am Einbauort des
Lüfters 14 erfolgen.
Um den Lüfter 14 in die Brandschutzummantelung 13
einzusetzen und seinen Abluftstutzen 16 mit dem
Flexrohr 15 zu verbinden, kann man bspw. so vorgehen,
daß schon bei der Herstellung des betreffenden
Gebäudes die Brandschutzummantelung 13 in der Öffnung
der betreffenden Wand 17 des fensterlosen Raumes 12
fest angeordnet wird. Desgleichen kann sich der
Stutzen 19 des Steigrohres 11 bereits in Höhe der
Rückwandöffnung der Brandschutzummantelung 13 befinden
und evtl. auch bereits des Flexrohr 15 an ihn angebracht
sein. Nach Fertigstellung des Gebäudes kann man
dann den Lüfter 14 einfach und rasch montieren. Falls
das Flexrohr 15 noch nicht eingesetzt war, kann man
es nunmehr durch die rückseitige Öffnung der
Brandschutzummantelung 13 hindurch unter axialem
Zusammendrücken auf den Stutzen 19 von dem fensterlosen
Raum 12 aus aufschieben, wo sich das Flexrohr
von selbst hält.
Nunmehr zieht man das axial dehnbare Flexrohr 15
so weit axial nach vorn aus, daß man den Abluftstutzen
16 in es einschieben kann, und dann wird das Kunststoffgehäuse 7 in
die Brandschutzummantelung 13 eingeschoben, und dabei gelangt
der Luftaustrittsstutzen 9 in den Abluftstutzen 16.
Die Abnahme des Lüfters 14
und des Flexrohres 15 kann jederzeit in umgekehrter
Weise erfolgen, so daß man problemlos das Flexrohr 15
und auch den Abluftstutzen 16 des Lüfters 14
auswechseln kann. Diese Montage und Demontage macht
es nicht erforderlich, die feuerfeste Ummantelung 13
aus der Wand 17 herauszunehmen.
Die Brandschließfeder 27 befindet sich normalerweise
in ihrer in Fig. 4 voll ausgezogen dargestellten
Stellung. Die Klappe 21 kann dann jederzeit
vom Abluftstrom geöffnet werden und schließt
wieder von selbst bei Abstellung des Lüfters 14.
Wenn ein Brand ausbricht, durch den in den Versorgungsschacht
10 heiße Brandgase gelangen, die
Schmelzen des Schmelzlotes 37 verursachen, wird der Arm oder
Riegel 31 der Brandschließfeder 27 frei und gelangt in die in
Fig. 4 strichpunktiert und in Fig. 5 voll ausgezogen
dargestellte Stellung, wobei er auf diesem
Weg die Klappe 21, falls sie zu diesem Zeitpunkt
geöffnet war, in jedem Falle bis in ihre Absperrstellung
drückt, gleichgültig ob der Lüfter eingeschaltet
ist oder nicht, und dann die Klappe 21
in ihrer Absperrstellung wie beschrieben verriegelt,
so daß sie nicht mehr versehentlich geöffnet werden
kann. Der Schmelzpunkt des Schmelzlotes 37 kann
beispielsweise bei 70-80° C liegen. Je nach Wunsch
können auch höhere oder niedrigere Schmelztemperaturen
vorgesehen werden oder anstelle von Schmelzlot
können gegebenenfalls auch andere auf Wärme ansprechende
Mittel als thermische Sicherung vorgesehen
sein, die die Freigabe des Armes 31 bei einer
vorbestimmten, im Falle eines Brandes im Versorgungsschacht
10 früh auftretenden Temperatur ansprechen,
beispielsweise ein Bimetall, auf dem beispielsweise
das freie Ende des Armes oder Riegels 31 aufliegen kann und das
bei Erwärmen sich so weit nach oben biegen kann, daß
hierdurch der Arm oder Riegel 31 freigegeben wird.
Claims (17)
1. Lüfter für eine Einzelentlüftungsanlage mit
gemeinsamem Entlüftungssteigrohr für fensterlose
Innenräume eines Gebäudes oder dgl., welche Anlage
ein in einem vertikalen Schacht des Gebäudes
angeordnetes Entlüftungssteigrohr aufweist, an das
ungefähr horizontal gerichtete Abluftstutzen
mehrerer solcher elektrisch angetriebenen Lüfter
über Stichleitungen zur Entlüftung fensterloser
Innenräume anschließbar sind, wobei der
Abluftstutzen des Lüfters durch eine Klappe
absperrbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abluftstutzen (16) ein hitzebeständiges Rohr (20)
aufweist, welchem die hitzebeständig ausgebildete
Klappe (21) zu dessen Absperrung zugeordnet ist,
und daß mindestens eine vorgespannte Brandschließfeder (27)
vorgesehen ist, die durch mindestens ein Schmelzlot (37) oder
eine sonstige thermisch auslösbare Sicherung in
ihrer gespannten, das Öffnen der Klappe (21) nicht
behindernden Stellung gehalten wird und durch die
im Falle des Auslösens des Schmelzlotes (37) oder der sonstigen thermischen Sicherung
die Klappe (21), falls sie zu diesem Zeitpunkt
geöffnet ist, in ihre Absperrstellung auch gegen
die Wirkung des vom Lüfter (14) erzeugbaren
Abluftstromes überführbar ist.
2. Lüfter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Klappe (21) auch eine am Abluftstutzen (16)
angeordnete Verriegelung (31, 33′) zugeordnet ist, die einen
Arm oder Riegel (31) aufweist, der durch Schmelzlot (37) oder eine sonstige
thermisch auslösbare Sicherung in der
entriegelten Stellung gehalten ist und der im Falle
des Auslösens dieser thermischen Sicherung in eine
die Geschlossenstellung der Klappe (21)
verriegelnde Sperrstellung selbsttätig überführbar
ist, und der vorzugsweise federbelastet ist.
3. Lüfter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine Brandschließfeder
(27) der Federbelastung eines schwenkbaren Armes oder Riegels
(31) dient, der die Klappe (21) im Gefolge des
thermischen Auslösens der Brandschließfedermittel
(27) in ihre Absperrstellung drückt.
4. Lüfter nach Anspruch 2 und 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Arm gleichzeitig den
Riegel (31) zum Verriegeln der Sperrstellung der Klappe
(21) bildet.
5. Lüfter nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Arm oder Riegel (31) in der
Sperrstellung der Klappe (21) in eine an der Klappe (21)
angeordnete Kerbe (33′) oder dergleichen eingreift.
6. Lüfter nach einem der Ansprüche 2-5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Arm oder Riegel (31) ein einstückiger
Bestandteil der Brandschließfeder (27) ist,
wobei der Arm oder Riegel (31) vorzugsweise zwei
Schraubenfederwicklungen (27′) einstückig
miteinander verbindet.
7. Lüfter nach einem der Ansprüche 3-6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Arm oder Riegel (31) an seinem freien
Ende mittels des Schmelzlotes (37) in der
gespannten Stellung gehalten wird.
8. Lüfter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das Schmelzlot (37) einen kurzen Stab bildet, der
auf zwei stationäre Gabelzinken (33) aufgelegt ist,
und daß der Arm oder Riegel (31) in seiner gespannten Stellung
auf diesem kurzen Stab oberhalb des
Zwischenraumes zwischen den beiden Gabelzinken (33)
aufliegt, durch welche Gabelzinken (33) der Arm oder Riegel (31) im
Gefolge des Schmelzens des Schmelzlotes (37)
hindurchschwenkbar ist.
9. Lüfter nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klappe (21) sich
normalerweise in ihrer Absperrstellung befindet
und, solange die mindestens eine Brandschließfeder (27) nicht
ausgelöst ist, durch den vom Lüfter (14) erzeugten
Luftstrom gegen die Wirkung von Rückstellmitteln,
vorzugsweise mindestens einer Rückstellfeder (24), geöffnet
werden kann.
10. Lüfter nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß am Abluftstutzen (16)
ein starrer Träger (25) stationär angeordnet ist,
der sowohl der Schwenklagerung der Klappe (21)
dient, als auch einen die mindestens eine Brandschließfeder
(27) tragenden Stift (26) trägt und ferner auch
das Schmelzlot (37) trägt.
11. Lüfter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Träger (25) ein einstückiges Blechteil
ist, das durch Stanzen und Biegen gebildet und
vorzugsweise angeschweißt ist.
12. Lüfter nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (20) einen an
der Innenumfangswandung des Abluftstutzens (16) fest
angeordneten kurzen Trichter (22) aufweist, der
sich in stromabwärtiger Richtung verjüngt und
dessen stromabwärtige Mündung (28) durch die Klappe
(21) verschließbar ist.
13. Lüfter nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klappe (21) und
die mindestens eine Brandschließfeder (27) gegebenenfalls
einschließlich der Verriegelung (31, 33′) innnerhalb des
Rohres (20) des Abluftstutzens (16) angeordnet sind.
14. Lüfter nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß der Abluftstutzen (16)
ein gesondertes Bauelement ist.
15. Lüfter nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Abluftstutzen (16)
auf oder in einen kurzen, am Gehäuse des Lüfters
angeordneten Stutzen oder in eine Öffnung des
Gehäuses auf- oder einschiebbar ist oder an das
Gehäuse anschraubbar ist.
16. Lüfter nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß alle Teile oder die
für den Schutz gegen Brandübertragung
funktionsnotwendigen Teile des Abluftstutzens (16)
aus Metall, vorzugsweise hochhitzebeständigem
Metall oder gegebenenfalls auch aus anderen ausreichend
hitzebeständigen Materialien bestehen.
17. Lüfter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rückstellmittel durch das Eigengewicht
der Klappe gebildet sind.
Priority Applications (1)
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DE19823236661 DE3236661A1 (de) | 1982-10-04 | 1982-10-04 | Luefter fuer einzelentlueftungsanlagen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19823236661 DE3236661A1 (de) | 1982-10-04 | 1982-10-04 | Luefter fuer einzelentlueftungsanlagen |
Publications (2)
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DE3236661A1 DE3236661A1 (de) | 1984-04-05 |
DE3236661C2 true DE3236661C2 (de) | 1989-05-03 |
Family
ID=6174874
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: MAICO ELEKTROAPPARATE-FABRIK GMBH, 7730 VILLINGEN- |
|
8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
D2 | Grant after examination | ||
8363 | Opposition against the patent | ||
8365 | Fully valid after opposition proceedings | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |