DE3232329A1 - Spuelmaschine zum reinigen von zahnaerztlichen instrumenten - Google Patents
Spuelmaschine zum reinigen von zahnaerztlichen instrumentenInfo
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Description
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- Spülmaschine zum Reinigen von zahnärztlichen Instrumenten Die Erfindung betrifft eine Spülmaschine zum Reinigen von zahnärztlichen Instrumenten, bestehend aus einem durch eine Tür verschließbaren Gehäuse mit im Gehäuseinnern angeordneten, Reinigungsflüssigkeit abgebenden Spritzdüsen und mit im Gehäuseinnern angeordneten, die zahnärztlichen Instrumente aufnehmenden Aufnahmeelementen.
- Eine solche Spülmaschine ist durch die Druckschrift "Dreve-IDS. elektronik" bekannt. Mit diesen bekannten Spülmaschinen wurden bisher nur massive zahnärztliche Instrumente, wie Pinzetten, Abdrucklöffel, Spiegel, Zangen, Wurzelheber und nur einen verhältnismäßig großen Innendurchmesser aufweisende Ab saugkanillen, Mundspülbecher od.dgl. behandelt, wobei während des Trockenganges der Maschine anhaftende Reinigungsflüssigkeit einwandfrei von den genannten Instrumenten entfernt wird.
- Anders verhält es sich, wenn mit einer Spülmaschine der genannten Art eine andere Art von zahnärztlichen Instrumenten, nämlich hülsenförmige zahnärztliche Hand- oder Winkelstücke oder deren Teile, gereinigt bzw. behandelt werden sollen, da während des Wasch- oder Spülganges der Maschine Reinigungsflüssigkeit - meist warmes Wasser -in das Innere der in dem Aufnahmeelement, z.B. in einem Spülkorb befindlichen Instrumente gelangt und diese Reinigungsflüssigkeit auch während des wie bisher die äussere Trocknung der Instrumente bewirkenden Trockenganges der Spülmaschine nicht aus dem Innern der Instrumente entfernt werden kann , so daß ein sofortiges Arbeiten mit den gereinigten Instrumenten unmittelbar nach der Entnahme aus der Spülmaschine wegen der störenden Flüssigkeit im Instrumenteninnern nicht möglich ist.
- Die Erfindung, wie sie in den Ansprüchen gekennzeichnet ist, löst die Aufgabe, eine Spülmaschine der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der es möglich ist, daß nach der Entnahme der gereinigten Instrumente aus der Maschine sofort nicht nur außen, sondern auch innen trockene Instrumente der genannten anderen Art zur Verfügung stehen.
- Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind im wesentlichen darin zu sehen, daß bei Zufuhr von Druckgas, z.B. Druckluft, durch den Durchtrittskanal der Steckzapfen in das Innere der Instrumente erst gar keine Flüssigkeit in das Instrumenteninnere gelangen kann bzw. doch in das Instrumenteninnere gelangte Flüssigkeit einwandfrei ausgetrieben wird; bei Erzeugen eines Vakuums wird in das Instrumenteninnere gelangte Flüssigkeit abgesaugt. In beiden Fällen wird auf einfache Weise erreicht, daß das Instrumenteninnere und damit auch dort vorgesehene Antriebselemente od.dgl. sofort nach der Behandlung der Instrumente trocken sind.
- Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben und nachstehend erläutert.
- In der Zeichnung sind Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise dargestellt.
- Es zeigen: Fig. 1 eine Spülmaschine schematisch im Schnitt, Fig. 2 eine Spülmaschine mit geöffneter Tür in schaubildlicher Darstellung, Fig. 3 ein korbartiges Aufnahmeelement der Spülmaschine in schaubildlicher Darstellung, Fig. 4 einen Teil der Rückwand der Spülmaschine im Schnitt, Fig. 4A eine gegenüber Fig. 4 abgeänderte Einzelheit, Fig. 5 ein in Form einer Palette ausgebildetes Aufnahmeelement mit zugeordneter Druckgasquelle in schaubildlicher Darstellung, Fig. 6 die Druckgasquelle nach Fig. 5 im Längsschnitt, Fig. 7 die Druckgasquelle im Schnitt nach der Linie VII-VII in Fig. 6, Fig. 8 die Druckgasquelle in Ansicht von oben, Fig. 9 ein in Form einer Palette ausgebildetes Aufnahneelement in gegenüber Fig. 5 abgeänderter Ausführungsform in schaubildlicher Darstellung, Fig.10 einen Teil des palettenartigen Aufnahmeelementes nach Fig. 9 in Zuordnung zu dem korbartigen Aufnahmeelement nach Fig. 3 im Schnitt, Fig.11 einen Schnitt nach der Linie XI-XI durch einen in Fig. 4 mit XI bezeichneten Teil der Fig. lo, Fig.12 einen Schnitt nach der Linie XII-XII in Fig. lo und Fig. 13 einen Schnitt nach der Linie XIII-XIII in Fig.10.
- Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Spülmaschine dient zum Reinigen bzw. Desinfizieren von zahnärztlichen Instrumenten 5. Die Spülmaschine besteht aus einem mittels einer Tür 1 flüssigkeitsdicht verschließbaren Gehäuse 2 mit im Gehäuseinnern 3 angeordneten, eine Reinigungsflttsigkeit, z.B. Warmwasser, abgebenden Spritzdüsen 4 und ferner mit im Gehäuseinnern 3 angeordneten, die zahnärztlichen Instrumente 5 aufnehmenden Aufnahmeelementen 6.
- Die Spritzdüsen 4 sind an mittels einer vertikalen Welle 4a in einer horizontalen Ebene drehbaren horizontalen Armen 4b angeordnet.
- Die Aufnahmeelemente 6 besitzen Steckzapfen 7 zum Aufstecken von die zahnärztlichen Instrumente 5 bildenden hülsenartigen zahnärztlichen Hand- und/oder Winkelstücken 8 undioder von Teilen 9 davon od.dgl. Wie aus den Fig. 5 und 9 hervorgeht, werden die Hand- bzw. Winkelstücke 8 jeweils mit ihrem werkzeugfernen Ende auf die Steckzapfen 7 aufgesteckt. Die erwähnten Teile 9 der Hand- bzw.
- Winkelstücke 8 können gemäß Fig. 9 Hand- oder Winkelstückköpfe, hülsenförmige Antriebsaggregate wie Motore der Hand- oder Winkelstücke, hülsenförmige Kupplungen der Hand- oder Winkelstücke od.dgl. sein.
- Zur Beaufschlagung der Hand- bzw. Winkelstücke 8 bzw.
- deren Teile 9 mit Druckgas, z.B. Kohlensäure oder Luft, oder zur Erzeugung eines Vakuums im Innern der Hand-bzw. Winkelstücke bzw. deren Teile sind die Steckzapfen 7 jeweils mit einem mit einer Druckgas- bzw. Vakuumquelle 11 verbindbaren, in das Innere des aufgesteckten Hand-bzw. Winkelstückes bzw. in das Innere des aufgesteckten Teiles 9 mündenden axialen Durchtrittskanal 1o versehen.
- Bei den Ausführungsformen nach den Fig. 2 bis 4 und 9 bis 13 ist die Druck- bzw. Vakuumquelle 11, z.B. ein Kompressor oder ein Druckbehälter bzw. ein Saugaggregat, außerhalb des SpUlmaschinen-Gehises 2 angeordnet und mit einer gemäß Fig. 4 durch die Spülmaschinen-Rdckwand 12 hindurch in das Gehäuseinnere 3, d.h. in die Spül-oder Waschkammer einmündenden Gaszufuhr- bzw. Gasabfuhrleitung 13 versehen.
- Bei der Ausführungsform nach den Fig. 5 bis 8 dagegen ist die mit den Durchtrittskanälen 1o der Steckzapfen 7 verbindbare Druckgas- bzw. Vakuumquelle 11 innerhalb des Spülmaschinen-Gehäuses 2 angeordnet.
- Die Aufnahmeelemente 6 besitzen mindestens einen, einerseits mit den Durchtrittskanälen 1o der Steckzapfen 7 und andererseits mit der Druckgas- bzw. Vakuumquelle 11 in Verbindung stehenden Verteilerhohlraum 14. Drser Verteilerhohlraum 14 ist mit einem Anschlußelement 15 verbunden, das beim Bewegen des Aufnahmeelementes 6 aus einer herausgezogenen Stellung, z.B. einer Ladestellung, in die Anschluß- bzw. Spülstellung mit einem Gegenanschlußelement 16 der von der Druckgas- bzw. Vakuumquelle 11kommenden Leitung 13 in Verbindung bringbar ist. Das Anschiußelement 15 bzw. das Gegenanschlußelement 16 kann jeweils aus einem Hohlzapfen und einer Einsteckbuchse oder umgekehrt bestehen.
- Wie aus der Zeichnung hervorgeht, besitzt das Anschlußelement 15 bzw. das Gegenanschlußelement 16 durch Dichtringe gebildete Dichtungen 17 zur gegenseitigen dichten Verbindung.
- Gemäß Fig. 4 ist das Gegenanschlußelement 16 mit einem bei Herstellung der gegenseitigen Verbindung öffnenden Rückschlagventil 18 versehen.
- Gemäß Fig. 4 A ist der Verteilerhohlraum 14 ständig mit der von der Druckgas- bzw. Vakuumquelle 11 kommenden Leitung 13 verbunden, wobei diese Verbindung zur Ermöglichung eines Bewegens des Aufnahmeelementes 6 in eine herausgezogene Stellung einen Überlänge besitzenden elastischen Schlauchabschnitt 19 aufweist.
- Wie insbesondere aus den Fig. 5 und 9 hervorgeht, ist die Formgebung der Konturen 20 einiger oder aller Steckzapfen 7 unterschiedlich. Diese unterschiedlichen Formgebungen sind an die jeweilige Formgebung des beim Aufstecken mit dem Steckzapfen 7 in Kontakt kommenden Bereiches unterschiedlicher Typen von Hand- oder Winkelstücken 8 und von deren Teilen 9 angepaßt. Die Steckzapfen 7 besitzen aus Dichtringen bestehende Dichtungen 21 zum dichten Aufstecken der Hand- oder Winkelstücke 8 oder deren Teile 9.
- Die innerhalb des Spülmaschinen-Gehäuses 2 angeordnete Druckgasquelle kann durch eine Pumpe, einen Kompressor oder einen Druckbehälter gebildet sein. Vorteilhaft ist je-/diese doch, wenn gemäß Fig. 5 bis 8 innerhalb des Spülmaschinengehäuses 2 angeordnete Druckgasquelle 11 durch eine Druckgaspatrone 22, z.B. eine Druckluftpatrone, gebildet ist. Diese Druckgaspatrone 22 ist in einem käfigartigen Gestell 23 angeordnet, welches Stellmittel 24 zum Durchtreiben der Spitze eines Stechdornes 25 durch eine am Patronenabgabeende 27 angeordnete Verschlußfolie 26 aufweist. Zweckmäßig besteht sowohl der Stechdorn 25 als auch dieVerschlußfolie 26 aus Metall. Außer den Stellmitteln 24 sind auch noch auf den dem Patronenabgabeende 27 gegenüberliegenden Patronenboden 28 Druck ausübende Stellmittel 29 vorgesehen. Die Stellmittel 24, 29 bestehen aus einem auf den Stechdorn 25 bzw. auf den Patronenboden 28 einwirkenden und mit einem Außengewinde versehenen Druckstempel 30 sowie aus einer mit dem Außengewinde des Druckstempels zusammenarbeitenden Reguliermutter 31, welche in einer in ihrer Breite der Dicke der Reguliermutter entsprechenden Haltekammer 32 des käfigartigen Gestells 23 angeordnet ist, aus welcher Haltekammer 32 die Reguliermutter 31 zwecks Ermöglichung ihrer Betätigung mit einem Teil ihres Umfanges herausragt.
- Der auf den Stechdorn 25 einwirkende Druckstempel 30 ist abgedichtet in einer\Führungskammer 33 des Gestells 23 angeordnet, von welcher Führungskammer ein ein aus dem Gestell ausmündendes Verbindungselement 34 für die Verbindung mit einem Gegenverbindungselement 35 des Verteilerhohlraumes 14 des Aufnahmeelementes 6 aufweisender Zweigkanal 36 abzweigt. Das Verbindungselement 34 und das Gegenverbindungselement 35 können aus einem Hohlzapfen und einer Steckbuchse oder umgekehrt bestehen.
- Das käfigartige Gestell 23 einerseits und das Aufnahmeelement 6 andererseits sind zwei getrennte, lösbar miteinander verbindbare Bauteile. Zur lösbaren Verbindung besitzt das Gestell 23 zwei mit jeweils einer Raste 37 des Aufnahmeelementes 6 zusammenarbeitende Schnåpper 38.
- Zusätzlich ist noch das käfigartige Gestell 23 und das Aufnahmeelement 6 zur gegenseitigen Fixierung mit ineinander eingreifbaren Eingriffs- bzw. Gegeneingriffsmitteln 39, 40 versehen. Gemäß Fig. 5, 7 und 8 besteht das Eingriffsmittel 39 aus einem Fixierstift und das Gegeneingriffsmittel 40 aus einer Einsteckbuchse für den Fixierstift.
- Bei der Ausfilhrungsform nach den Fig. 2 bis 4 ist das Aufnehmeelement 6 korbartig ausgebildet. Auch eine rostartige Ausbildung ist möglich. Der Verteilerhohlraum 14 besteht dabei aus einem mit dem Anschlußelement 15 versehenen Querrohr 41 und mehreren von letzterem abgehenden Zweigrohren 42, wobei die Steckzapfen 7 an den Zweigrohren 42 vorgesehen sind.
- Gesäß den Fig. 5 bis Eo besteht das Aufnahmeelement 6 aus einer Palette 44, wobei der Verteilerhohlraum 14 innerhalb der Palette vorgesehen ist, auf deren Oberseite die Steckzapfen 7 angeordnet sind. Gemäß Fig. 9 und lo ist an der Unterseite der Palette 44 ein Anschlußelement 45 vorgesehen, das nach Art einer vorstehenden Steckmuffe mit Dichtung ausgebildet ist. Mittels des Anschlußelementes 45 ist das aus einer Palette 44 bestehende Aufnahmeelement 6 an einen der Steckzapfen 7 des korbartig ausgebildeten Aufnahmeelementes 6 anschließbar, wie aus Fig. lo hervorgeht. Dabei kann, wie aus Fig. 1o rechts unten hervorgeht, der Steckzapfen unter Bildung einer eingebauten Steckmuffe versenkt in den Zweigrohren 42 des korbartigen Aufnahmeelementes 6 angeordnet sein.
- Wie aus den Fig. 4 und 1o bis 12 hervorgeht, sind die Steckzapfen 7 des korbartigen Aufnahmeelementes 6 jeweils mitleinen Rückschlagventil 46 versehen. Dabei ist an dem aus einer Palette 44 bestehenden Aufnahmeelement 6 ein Druckstück 47 vorgesehen, das bei Herstellung des Anschlusses das Rückschlagventil 46 des angeschlossenen Steckzapfens 7 des korbartigen Aufnahmeelementes 6 öffnet.
- Wie weiterhin aus Fig. 9 und insbesondere aus dem oberen Teil der Fig. 1o hervorgeht, bestehen die Steckzapfen 7 des aus einer Palette 44 bestehenden Aufnahmeelementes 6 jeweils aus einer in in der oberen Wandung 48 angeordnete Durchbrechungen 49, vorzugsweise auswechselbar eingesetz- ten, z.B. eingeschraubten und vom Aufnahmeelement vorstehenden, die Hand- und/oder Winkelstflcke 8 bzw. deren Teile 9 aufnehmenden Hülsen So. Desweiteren geht aus dem oberen Teil der Fig. lo hervor, daß in eine der Durchbrechungen 49 anstelle eines Steckzapfens 7 ein Blindstopfen 7a eingesetzt, z.B. eingeschraubt ist. Wie aus Fig. 1o links Mitte hervorgeht, ist es auch möglich, daß den Steckzapfen 7 des korbartigen Aufnahmeelementes 6 jeweils eine die Hand-und/oder Winkelstücke 8 bzw. deren Teile 9 aufnehmende besondere Steckhülse 51 zu eordnet ist, iz.B. oder Verschyauben die mit dem Steckzapfen 7 durch Stecken verbunden ist.
- Dabei ist der Steckhülse 51 ein vorsprungartiges Druckglied 52 zum Öffnen des Rückschlagventiles 46 des angeschlossenen Steckzapfens 7 des korbartigen Aufnahmeelementes 6 zugeordnet. Die Dichtung 21 befindet sich im Innern der Steckhülse 51. Wie die Fig. 1o und 13 zeigen, ist das Druckglied 52 an einer Durchlässe 53 für den Gasdurchtritt aufweisenden Querscheibe 54 der Steckhiilse angeordnet.
- Wie die Fig. lo weiterhin zeigt, ist in der Unterseite der Palette 44 eine mit zugeordneter Dichtung 55 versehene Durchbrechung 55 für den Durchtritt eines der Steckzapfen 7 des korbartigen Aufnahmeelementes 6 angeordnet. Dabei ist an der Innenseite der oberen Palettenwandung 48 das Druckstück 47 zum Öffnen des Rückschlagventils 46 des angeschlossenen Stedzapfens des korbartigen Aufnahmeeleaentes 6 angeordnet.
- Weiterhin ist in Fig. lo eine Ausbildung ersichtlich, bei der das nach Art einer vorstehenden Steckmuffe ausgebildete Anschlußelement 45 des aus einer Palette 44 bestehenden Aufnahmeelementes 6 aus dem Verteilerhohlraum 14 der Palette durch die untere Palettenwandung 56 hindurch ausmündet und fest mit der Palette verbunden ist, wobei das freie Ende der Steckmuffe zwei Fortsätze 57 als Druckstück 47 zum Öffnen des Rückschlagventiles 46 des angeschlossenen, versenkt in dem korbartigen Aufnahmeelement 6 angeordneten Steckzapfens 7 aufweist. Aus der Darstellung rechts oben in Fig. lo geht hervor, daß das Druckglied 52 der dem versenkt in dem rost- oder korbartigen Aufnahmeelement 6 angeordneten Steckzapfen 7 zugeordneten Steckhülse 51 als am freien Ende einer an dem dem genannten Aufnahmeelement zugewandten Ende der Steckhülse angeordneten Einsteckmuffe 58 vorgesehener mindestens einteiliger Fortsatz 59 ausgebildet ist, Zusätzlich zu den Spritzdüsen 4 oder anstelle der Spritzdüsen 4 ist es möglich, daß die Durchtrittskanäle 1o der Steckzapfen 7 an eine Reinigungsflüssigkeit zuführende Leitung anschließbar sind, Wie die Fig. 2 zeigt, besitzt die Spülmaschine in ihrem oberen Bereich eine Schalttafel 65, an der ein beim Einschalten des Spülvorganges die Luftzufuhr oder Luftabfuhr zu bzw. von den Durchtrittskanälen lo der Steckzapfen 7 einschaltenden Schalter 60 angeordnet ist.
- Außerdem ist noch ein nach Beendigung des Spülvorganges die Luftzufuhr oder Luftabfuhr zu bzw. von den Durchtrittskanälen lo der Steckzapfen 7 einschaltender Schalter 61 vorgesehen.
- Wie aus Fig. 4 hervorgeht, besitzt die zu den Durchtrittskanälen lo der Steckzapfen 7 führende Druckgaszufuhrleitung 13 - oder auch der in Fig. 8 ersichtliche Zweigkanal 36 oder wie nicht dargestellt der Verteilerhohlraum 14 oder der Steckzapfen 7 - ein das zugeführte Druckgas erwärmendes Heizelement 62. Gemäß Fig. 2 ist diesem Heizelement 62 ein Schalter 63 zugeordnet.
- Die Steckzapfen 7 können in liegender Anordnung oder auch hängend im Gehäuse innern 3 angeordnet sein. Zweckmäßig ist es aber, wenn, wie dargestellt, die Steckzapfen 7 stehend im Gehäuse innern 3 angeordnet sind.
- Da#s rost- oder korbartig ausgebildete Aufnahmeelement 6 besitzt noch Fahrrollen 64, mnt deren Hilfe das Aufnahmeelement 6 z.B. zur Einnahme einer herausgezogenen Ladestellung auf der Innenseite der Tür 1 verfahren werden kann. Leerseite
Claims (1)
- Anspriiche @ SpUlmaschine zum Reinigen von zahnärztlichen Instrumenten (5), bestehend aus einem durch eine Tür (I) verschließbaren Gehäuse (2) mit im Gehäuse innern (3) angeordneten, Reinigungsflüssigkeit abgebenden Spritzdüsen (4) und mit in Gehäuseinnern (3) angeordneten, die zahnärztlichen Instrumente (5) aufnehmenden Aufnahmeelementen (6), dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeelemente (6) Steckzapfen (7) zum Aufstecken von die zahnärztlichen Instrumente (5) bildenden hülsenartigen zahnärztlichen Hand- und/oder Winkelstücken (8) und/oder Teilen (9) davon od.dgl. aufweisen, wobei die Steckzapfen (7) zur Beaufschlagung der Hand- bzw.Winkelstücke (8) bzw. deren Teile (9) mit Druckgas oder zur Erzeugung eines im Innern der Hand- bzw. Winkelstücke (8) bzw. deren Teile (9) entstehenden Vakuums jeweils mit einem mit einer Druckgas- bzw. Vakuumquelle (11) verbindbaren, in das Innere des aufgesteckten Hand- bzw. Winkelstückes (8) bzw. dessen Teiles (9) mündenden Durchtrittskanal (10) versehen sind.2. Spülmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mit den Durchtrittskanälen (lo) der Steckzapfen (7) verbindbare Druckgas- bzw. Vakuumquelle (11) außerhalb des Spülmaschinen-Cehäuses (2) angeordnet und mit einer in das Gehäuse innere (3) einmündenden Druckgaszufuhr- bzw.Gasabfuhrleitung (13) versehen ist. (Fig. 2 bis 4 und 9 bis 13) 3. Spülmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mit den Durchtrittskanälen (lo) der Steckzapfen (7) verbindbare Druckgas- bzw. Vakuumquelle <11) innerhalb des Spülmaschinen-Gehäuses (2) angeordnet ist. (Fig. 5 bis 8) 4. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeelemente (6) mindestens einen, einerseits mit den Durchtrittskanälen (lo) der Steckzapfen (7) und andererseits mit der Druckgas- bzw.Vakuumquelle (11) in Verbindung stehenden Verteilerhohlraum (14) besitzen.5. Spülmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Verteilerhohlraum (14) mit einem Anschlußelement (15) verbunden ist, das beim Bewegen des Aufnahmeelementes (6) aus einer herausgezogenen Stellung in die Anschlußstellung mit einem Gegenanschlußelement (16) der Druckgas- bzw. Vakuumquelle (11) in Verbindung bringbar ist.6. Spülmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement (15) und/oder das Cegenanschlußelement (16) Dichtungen (17) zur gegenseitigen dichten Verbindung aufweisen.7. Spülmaschine nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement (15) oder das Gegenanschlußelement (16) mit einem bei Herstellung der gegenseitigen Verbindung öffnenden Rükschlagventil (18) versehen ist. (Fig. 4) 8. Spültaaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Verteilerhohlraum (14) ständig mit der Druckgas- bzw. Vakuumquelle (11) verbunden ist, wobei diese Verbindung zur Ermöglichung eines Bewegens des Aufnahmeelenentes (6) in eine herausgezogene Stellung einen Überlänge besitzenden elastischen Schlauchabschnitt (19) aufweist. (Fig.4 A) 9. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Formgebung der Konturen (20) einiger oder aller Steckzapfen (7) unterschiedlich ist und an die jeweilige Formgebung des beim Aufstecken mit dem Steckzapfen (7) in Kontakt kommenden Bereiches unterschiedlicher Typen von Hand- oder Winkelstücken (8) oder von deren Teilen (9) angepaßt ist. (Fig. 5 und 9) lo. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckzapfen (7) Dichtungen (21) zum dichten Aufstecken der Hand- oder Winkelstücke (8) oder deren Teile (9) aufweisen.II. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 3 bis lo, dadurch gekennzeichnet, daß die innerhalb des Spülmaschinengehluses (2) angeordnete Druckgasquelle (11) durch eine Druckgaspatrone (22) gebildet ist. (Fig. 5 bis 8) 12. Spülmaschine nach Anspruch II, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckgaspatrone (22) in einem käfigartigen Gestell (23) angeordnet ist, das Stellmittel (24) zum Durchtreiben der Spitze eines Stechdornes (25) durch eine am Patronenabgabeende (27) angeordnete Verschlußfolie (26) aufweist.13. Spülmaschine nach Anspruch 11 oder 12, gekennzeichnet durch auf den den Patronenabgabeende (27) gegenüberliegenden Patronenboden (28) Druck ausübende Stellmittel (29).14. Spülmaschine nach Anspruch 12 und 13, dass die Seellmittel (24, 29) aus einem auf den Stechdorn (25) bzw. den Patronenboden (28) einwirkenden und mit einem Außengewinde versehenen Druckstempel (30) sowie einer mit dem Außengewinde des Druckstempels zusammenarbeitenden Reguliermutter (31) bestehen, die in einer in ihrer Breite der Dicke der Reguliermutter entsprechenden Haltekammer (32) des käfigartigen Gestells (23) angeordnet ist, aus welcher Haltekammer die Reguliermutter zwecks Ermöglichung ihrer Betätigung mit einem Teil ihres Umfangs herausragt.IS. Spülmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der auf den Stechdorn (25) einwirkende Druckstempel (30) abgedichtet in einer Führungskammer (33) des käfigartigen Gestells (23) angeordnet ist, von der ein ein aus dem Gestell ausmündendes Verbindungselemenf (34) für die Verbindung mit einem Gegenverbindungselement (35) des Verteilerhohlraumes (14) des Aufnahmeelementes (6) aufweisender Zweigkanal (36) abzweigt.16. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das käfigartige Gestell (23) und das Aufnahmeelement (6) zwei getrennte, lösbar miteinander verbindbare Bauteile sind.17. Spülmaschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß zur lösbaren Verbindung das käfigartige Gestell (23) mindestens einen mit mindestens einer Raste (37) des dadurch gekennzeichnet Aufnahmeelementes (6) zusammenarbeitenden Schnäpper (38) aufweist.18. Spülmaschine nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß das käfigartige Gestell (23) und das Aufnahmeelement (6) zur gegenseitigen Fixierung mit ineinander eingreifbaren Eingriffs- bzw. Gegeneingriffsmitteln (39, 40) versehen sind.19. SpUlmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis lo, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeelement (6) rost- oder-korbartig ausgebildet ist und der Verteilerhohlraum (14) aus einem mit dem Anschlußelement (15) versehenen Querrohr (41) und mehreren von letzterem abgehenden Zweigrohren (42) besteht. (Fig. 2 bis 4) 20. Spülmaschine nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckzapfen (7) an den Zweigrohren (42) vorgesehen sind.21. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeelement (6) aus einer Palette (44) besteht und der Verteilerhohlraum (14) in der Palette vorgesehen ist, auf deren Oberseite die Steckzapfen (7) angeordnet sind. (Fig. 5 bis 1o) 22. Spülmaschine nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daS an der Unterseite der Palette (44) ein Anschlußelement (45) angeordnet ist. (Fig. 9 und 10) 23. Spülmaschine nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement (45) nach Art einer vorstehenden Steckmuffe ausgebildet ist.24. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 19 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das aus einer Palette (44) bestehende Aufnahmeelement (6) mittels des Anschlußelementes (45) an einen der Steckzapfen (7) des rost- oder korbartig ausgebildeten Aufnahmeelementes (6) anschließbar ist. (Fig. lo) 25. Spülmaschine nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckzapfen (7) des rost- oder korbartigen Aufnahmeelementes (6) unter Bildung einer eingebauten Steckmuffe versenkt in den Zweigrohren (42) angeordnet ist.26. Spülmaschine nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckzapfen (7) des rost- oder korbartigen Aufnahmeelementes (6) jeweils mit einem Rückschlagventil (46) versehen sind. (Fig. 4 und lo bis 12) 27. Spülmaschine nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß an dem aus einer Palette (44) bestehenden Aufnahmeelement (6) ein Druckstück (47) zum Öffnen des Rückschlagventils (46) des angeschlossenen Steckzapfens (7) des rost-oder korbartigen Aufnahmeelementes (6) vorgesehen ist.(Fig. 1o bis 12) 28. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 21 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckzapfen (7) des aus einer Palette (44) bestehenden Aufnahmeelementes (6) jeweils aus einer in in der oberen Wandung (48) angeordnete Durchbrechungen (49) vorzugsweise auswechselbar eingesetzten und vom Aufnahmeelement vorstehenden, die Hand-und/oder Winkelstücke (8) bzw. deren Teile (9) aufnehmenden Hülse (50) bestehen. (Fig. 9 und 1o) 29. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 19 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß den Steckzapfen (7) des rost- oder korbartigen Aufnahmeelementes (6) jeweils eine die Hand- und/oder Winkelstücke (8) bzw. deren Teile (9) aufnehmende Steckhülse (51) zugeordnet ist. (Fig. 1o) 30. Spülmaschine nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckhülse (51) ein Druckglied (52) zum Öffnen des Rückschlagventils (46) des angeschlossenen Steckzapfens (7) des rost- oder korbartigen Aufnahmeelementes (6) zugeordnet ist.31. Spülmaschine nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckglied (52) an einer Durchlässe (53) für den Gasdurchtritt aufweisenden Querscheibe (54) der Steckhelse (51) angeordnet ist. (Fig. lo und 13) 32. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 27 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß in der Unterseite der Palette (44) mindestens eine Durchbrechung (55) für den Durchtritt eines der Steckzapfen (7) des rost- oder korbartigen Aufnahmeelementes (6) angeordnet ist, wobei an der Innenseite der oberen Palettenwandung (48) das Druckstück (47) zum Öffnen des Rückschlagventils (46) des angescbbssenen Steckzapfens (7) des rost- oder korbartigen Aufnahmeelementes (6) angeordnet ist. (Fig. 1o) 33. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 23 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß das nach Art einer vorstehenden Steckmuffe ausgebildete Anschlußelement (45) des aus einer Palette (44) bestehenden Aufnahmeelementes (6) aus dem Verteilerhohlraum (14) der Palette durch die untere Palettenwandung (56) hindurch ausmündet und fest mit der Palette verbunden ist, wobei das freie Ende der Steckmuffe mindestens einen Fortsatz (57) als Druckstück (47) zum Öffnen des Rückschlagventils (46) des angeschlossenen, versenkt in dem rost- oder korbartigen Aufnahmeelement (6) angeordneten Steckzapfens (7) aufweist. (Fig. 1o) 34. Spülmaschine nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckglied (52) der dem versenkt in dem rost- oder korbartigen Aufnahmeelement (6) angeordneten Steckzapfen (7) zugeordneten Steckhülse (51) als am freien Ende einer an dem dem genannten Aufnahmeelement zugewandten Ende der Steckhülse angeordneten Einsteckmuffe (58) vorgesehener mindestens einteiliger Fortsatz (59) ausgebildet ist. (Fig.lo) 35. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtrittskanäle (lo) der Steckzapfen (7) an eine leinigungsflüssigkeit zuführende Leitung anschließbar sind.36. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 35, gekennzeichnet durch einen beim Einschalten des Spülvorganges die Luftzufuhr oder Luftabfuhr zu bzw. von den Durchtrittskanälen (lo) der Steckzapfen (7) einschaltenden Schalter (60). (Fig. 2) 37. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 36, gekennzeichnet durch einen nach Beendigung des Spülvorganges die Luftzufuhr oder Luftabfuhr zu bzw. von den Durchtrittskanälen (lo) der Steckzapfen (7) einschaltenden Schalter (61). (Fig. 2) 38. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß die zu den Durchtrittskanälen (lo) der Steckzapfen (7) führende Druckgaszufuhrleitung (13, 36) oder der Verteilerhohlraum (14) oder die Steckzapfen (7) ein das zugeführte Druckgas erwärmendes Heizelement (62) aufweisen. (Fig. 4) 39. Spülmaschine nach Anspruch 38, gekennzeichnet durch einen dem Heizelement (62) zugeordneten Schalter (63).(Fig. 2) 40. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckzapfen (7) hängend im Gehäuseinnern (3) angeordnet sind.41. Spülmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckzapfen (7) stehend im Gehäuseinnern (3) angeordnet sind.42. Spübischine nach einem der Ansprüche 1 bis 4t dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeelement (6), vorzugsweise das rost- oder korbartige Aufnahmeelement, mit Fahrrollen (64) versehen ist. (Fig. 2)
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