DE3241424A1 - Verbindungseinrichtung - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Verbindungseinrichtung und insbesondere eine
Einrichtung zum Verbinden von Profilen von aus Elementen zusammengebauten
Scheidewänden.
Scheidewände können aus gegebenenfalls selbsttragenden Elementen zusammengebaut
sein, welche Elemente eine Dicke aufweisen, die gleich der Dicke der zu bildenden Scheidewand ist und auf zwei Seiten mit fertigen Wandflächen
versehen sind. Auch können Scheidewände aus einem Rahmen zusammengebaut sein, an dem an der Baustelle das Material, das die Wand bilden soll,
angeordnet werden kann.
Die Erfindung betrifft eine Verbindungseinrichtung für eine Scheidewand,
die aus vorgefertigten Elementen zusammengebaut werden kann, die nur auf einer Seite mit einer fertigen Wandfläche versehen sind, und die eine Dicke
haben, die der halben Dicke der zu bildenden Scheidewand annähernd gleich ist. Mehr insbesondere umfassen die vorgefertigten Elemente ein Paar LSngsstützen,
an denen das verhältnismässig dünne Plattenmaterial befestigt ist. Dieses Plattenmaterial kann aus Holz, Gips, Metall, Glas oder dergleichen
bestehen und mit einer gewünschten Fertigschicht wie Vinyl, Furnier, Lack, Kork, Hartplastik oder dergleichen überdeckt sein. Die Längsstützen springen
dabei über einen Abstand hinter der Fläche des Plattenmaterials vor. Die Längsstützen haben vorzugsweise dieselbe Höhe wie die vorgefertigten
Elemente. Solche aus vorgefertigten Elementen mit der halben endgültigen Wanddicke zusammengebauten Scheidewände haben, wie es sich in der Praxis
gezeigt hat, sehr günstige Eigenschaften hinsichtlich Schallisolierung und
Feuerfestigkeit.
Zum Zusammenbauen einer aus den vorbeschriebenen vorgefertigten Elementen
bestehenden Scheidewand sind die Längsstützen benachbarter Wandplatten in der Wandfläche ebenso wie die Längsstützen benachbarter Wandplatten beidseitig
der Scheidewand miteinander zu verbinden.
Dazu verschafft die Erfindung eine Verbindungseinrichtung, mit deren Hilfe
es möglich ist, mindestens zwei benachbarte Längsstützen vorgefertigter Wandelemente miteinander zu verbinden, wobei die Lage der Elemente zueinander
in allen Richtungen festgelegt ist.
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Die erfindungsgemässe Verbindungseinrichtung umfasst dazu mindestens zwei
im Schnitt L-förmige plattenförmige Elemente, wobei der eine Schenkel jedes
plattenförmigen Elements mit der zu verbindenden Stütze verbunden werden kann und der andere Schenkel jedes plattenförmigen Elements mit einer
Verzahnung versehen ist, wobei die Verbindungseinrichtung auch ein Kupplungselement
umfasst, das um zwei parallel zueinander angeordnete, mit den Verzahnungen ineinander greifende andere Schenkel passend angeordnet werden
kann. Zum Verbinden von vier Längsstützen miteinander wird selbstverständlich jede Längsstütze mit einem L-förmigen plattenförmigen Element versehen, wobei jeweils die anderen Schenkel eines Paares in Richtung der
Wanddicke liegender plattenförmiger Elemente ineinander greifen und wobei
die ersten Schenkel eines Paares in Richtung der Fläche der zu bildenden Wand liegender plattenförmiger Elemente dicht aneinander anliegen.
Bei Verwendung der erfindungsgemässen Verbindungseinrichtung braucht zum
Verbinden der Längsstützen miteinander beim Zusammenbauen je Verbindungseinrichtung nur ein einziges loses Element an der Baustelle angeordnet zu
werden, weil die anderen Teile der Verbindungseinrichtung schon bei der
Herstellung an den Längsstützen montiert sein können.
Für vier zusammengehörende Längsstützen, welche eine Länge haben, die gleich
der Höhe der zu bildenden Scheidewand ist, sind nur zwei Verbindungseinrichtungen
gemäss der Erfindung erforderlich, nämlich, eine nahe der oberen
Seite und eine nahe der unteren Seite der Wand.
Weitere Vorteile der erfindungsgemässen Verbindungseinrichtung bestehen
darin, dass diese sich ohne Materialverluste leicht demontieren und wieder
verwenden lässt und dass diese so gebildet ist, dass eine falsche Montage
ausgeschlossen ist.
Die Erfindung wird im folgenden unter Hinweis auf die Zeichnung, die
perspektivisch eine Ausführungsform der erfindungsgemässen Verbindungseinrichtung zeigt, näher beschrieben.
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In der Figur sind der Deutlichkeit halber nur drei von den vier zu kuppelnden
Längsstützen gezeigt, während von jeder Längsstütze, in Längsrichtung gesehen, auch nur der Teil nahe der Verbindungseinrichtung gezeigt ist.
Auch sind der Deutlichkeit halber in der Figur eine X-, Y- und Z-Richtung
angegeben.
Mit 1 ist in den Figuren immer eine Längsstütze angegeben. Jede Längsstutze
hat im Schnitt im wesentlichen eine L-Form, wobei mit dem einen Schenkel 3 des L eine Platte 2 aus geeignetem Material für die Scheidewand, wie Holz,
Gips, Kunststoff, Glas usw. durch eine für dieses Material geeignete Befestigungsweise
verbunden ist. Der andere Schenkel 4 des L ist aus einem zusammengefalteten Plattenteil gebildet, wobei in dem Teil nahe der Wandaussenseite,
also nahe der Wandplatte 2, die zusammengefalteten Plattenteile aneinander anliegen, und in dem mehr nach der Wandinnenseite gelegenen
Teil die Plattenteile im Abstand voneinander liegen. An dem am weitesten nach innen gelegenen Ende des Schenkels 4 sind die Plattenteile durch einen
quer zum Schenkel verlaufenden Plattenteil 5 verbunden. Der Plattenteil 5 hat eine wesentlich kürzere Länge als der Schenkel 4. Es ist für die
Anwendung der erfindungsgemässen Verbindungseinrichtung nicht notwendig,
dass ein Plattenteil 5 vorgesehen ist; der Schenkel 4 kann auch über seine ganze Länge doppelt ausgeführt sein oder sogar aus einereinzigen Platte
bestehen.
An den Schenkeln 4, 41 und 4" jeder der Längsstützen 1 ist eine L-förmig
gefaltete Ankerplatte 6 durch Schweissen, Leimen, Schrauben oder dergleichen,
mit einem Schenkel, bzw. 7, 7" und 7", befestigt. Der andere Schenkel 8, 8' bzw. 8" der L-förmigen Platten liegt jeweils im Abstand
parallel zum Plattenteil 5. Auf diese Weise ist ein Zwischenraum zwischen
den Schenkeln 8, 81 und 8" und dem Teil 5 der jeweils zugeordneten Längsstütze
1 gebildet worden.
Die von der Längsstutze 1 abgewandte Seite der Schenkel 8, 8' und 8" ist
mit einer senkrecht zu der Längsrichtung der Ankerplatte 6 verlaufenden Verzahnung 9 versehen. Die Plattenteile 6 sind jeweils auf identische Weise'
in gleicher Höhe an der jeweils zugeordneten Längsstütze 1 befestigt, so dass beim Zusammenführen von vier Längsstützen die Verzahnungen 9 von zwei
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—7—
in Z-Richtung einander zugewandten Schenkeln, wie 8' und 8", ineinandergreifen. In X-Richtung liegen die Schenkel benachbarter Ankerplatten 6,
wie die Schenkel 7 und 7', dicht aneinander. Dank der Verzahnung sind die
zusammengefügten Längsstützen durch die an diesen befestigten Ankerplatten schon paarweise in Y-Richtung zueinander fixiert.
Zum Festlegen von vier Längsstützen zueinander in X- und Z-Richtung wird
gemäss der Erfindung ein Kupplungselement 10 benutzt. Dieses Kupplungselement
10 besteht aus einer im Schnitt rechteckigen Hülse aus z.B. Metall oder Kunststoff, wobei in den einander gegenöberliegenden langen Seiten
11 und 11' der rechteckigen Hülse von der Unterseite in Längsrichtung des .Elements 10 über einen Teil der Länge des Elements Schlitze vorgesehen
sind. Die Breite der Schlitze ist so bemessen, dass diese im wesentlichen gleich zweimal der Dicke eines Schenkels 7 einer Ankerplatte 6 ist. Die
Breite der kurzen Seiten 12 und 12' des Elements 10 ist so bemessen, dass der Abstand zwischen den Innenflächen der Seiten 11 und 11' im wesentlichen
gleich der Dicke von zwei mit den jeweiligen Verzahnungen 9 ineinandergreifenden
Schenkeln wie 8' und 8" von Ankerplatten 6 ist. Die Breite der Seiten 11 und 11' ist so bemessen, dass der Abstand zwischen den Innenflächen der Seiten 12 und 12' annähernd gleich der gesamten Abmessung, in
X-Richtung gesehen, von zwei in einer Flucht liegenden Schenkeln wie 8
und 8' von mit Schenkeln wie 7 und 7' aneinander anliegenden Ankerplatten
6 ist.
Schliesslich ist die Dicke der Wände des Kupplungselements 10 derart, dass
diese geringer ist als der Abstand zwischen den Schenkeln 8, 8' bzw. 8" und den Seiten 5, 5' bzw. 5" der zugeordneten Längsstützen 1.
Zum Festlegen von vier Längsstutzen 1 zueinander in X- und Z-Richtung
wird das Kupplungselement 10 mit dem Schlitz den Ankerplatten zugekehrt
über vier Ankerplatten 6 angebracht, wobei vier Schenkel 8 in das Kupplungselement
10 passend aufgenommen werden und jeweils zwei aneinander anliegende Schenkel wie 7 und 7' durch den Schlitz in der Seite II1 aus dem
Kupplungselement hinausragen kann.
-S-
Es dürfte klar sein, dass die oben beschriebenen Abmessungen des Kupplungselementes
eiu Verschiebender Ankerplatten und folglich der Längsstützen
in X-Richtung verhindert, und zwar durch sowohl die Breite der Schlitze in den Seiten 11 und 11' als auch durch die Innenabmessungen des Elements 10
in X-Richtung* Ein Verschieben in Z-Richtung wird durch die Innenabmessung
der Seiten 12 und 12' verhindert.
Selbstverständlich braucht nicht sowohl die Abmessung der Schlitze in den
Seiten 12 und 12' als auch die Innenabmessung der Seiten 12 und 12' den
oben beschriebenen Abmessungen zu entsprechen, sondern es genügt auch, wenn eine dieser Abmessungen die gestellten Bedingungen erfüllt, während die
andere Abmessung grosser ist als beschrieben.
Vorzugsweise ist im Kupplungselement 10 ein Loch 13 zur Aufnahme eines
Gerätes zum Lösen der Kupplung vorgesehen. Die Kupplung wird einfach dadurch gelöst, dass man das Element 10 in Aufwärts-richtung von den vier
Ankerplatten 6 löst. Die Verbindungseinrichtung kann somit viele Male montiert und demontiert werden, ohne dass Verschleiss auftritt oder Teile
zu ersetzen sind.
Es wird bemerkt, dass die Erfindung nicht auf eine Verbindungseinrichtung
für Längsstützen von Scheidewänden beschränkt ist, sondern dass auch andere Anwendungsmöglichkeiten denkbar sind. Auch kann die erfindungsgemäse
Verbindungseinrichtung zum Kuppeln von nur zwei in 2—Richtung aneinander
grenzenden Längsstützen, z.B. am Ende einer Scheidewand, verwendet werden. In diesem Fall sind angepasste Kupplungselemente 10 zu benutzen, deren
Form nach Kenntnisnahme des Vorerwähnten dem Fachmann naheliegen dürfte.
Schliesslich wird bemerkt, dass es möglich ist, der aus vorgefertigten
Elementen zusammengebauten Scheidewand im Hinblick auf z.B. eine bessere Isolierung eine grössere Dicke zu erteilen als diejenige, welche durch
die Abmessungen der Längsstutzen in Z-Richtung bedingt wird. Dazu kann
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—inzwischen den mit einer Verzahnung versehenen Schenkeln von zwei in X-Richtung
angrenzenden Ankerplatten die ebenfalls mit einer Verzahnung versehenen Schenkel der in Z-Richtung gegenüberliegenden Änkerplatten ein Füllstück
aufgenommen werden, das im Schnitt z.B. H-förmig ist, wobei die Schenkel
des H mit einer ähnlichen Verzahnung wie der der Schenkel der Änkerplatten
versehen sind, und wobei die Schenkel des H mit den mit einer Verzahnung
versehenen Schenkeln zwei angrenzender Ankerplatten zusammenarbeiten können
und mit diesen.durch das vorbeschriebene Kupplungselement gekuppelt werden
können. Zum Verdicken der Wand sind dann also die zusätzlichen Teile, das H-förmige Füllstück und ein zweites Kupplungselement, erforderlich, mit
denen dann erneut eine zuverlässige, leicht zu montierende und zu demontierende
Verbindung zwischen Längsstützen erzielt werden kann.
Auch ist es möglich, die vorgefertigten Elemente als Vorsatzwand anzuwenden,
wobei ein Element benutzt wird, das auf der einen Seite eine Verzahnung
aufweist und auf der anderen Seite eine Möglichkeit zur Befestigung an der
Wand, vor der die Vorsatzwand aufgestellt werden soll. Der Teil mit der
Verzahnung kann dann wieder in bezug auf das eher beschriebene Kupplungselement
mit den mit einer Verzahnung versehenen Schenkeln von zwei in X-Richtung angrenzenden Ankerplatten verbunden werden, während die andere
Seite vor dem Aufstellen der Vorsatzwand an der Mauer oder dergleichen
befestigt wurde.
• 4ό ·.
Leerseite
Claims (8)
1. Einrichtung zum Verbinden von mindestens zwei Längsstützen, gekennzeichnet
durch mindestens zwei im Schnitt L-förmige plattenförmige
Elemente, wobei der eine Schenkel jedes plattenförmigen Elements mit einer zu verbindenden Stütze verbunden werden kann und der andere
Schenkel jedes plattenförmigen Elements mit einer Verzahnung versehen ist
und durch ein Kupplungselement, das um mindestens zwei parallel zueinander liegende, mit den Verzahnungen ineinander greifende andere
Schenkel passend angeordnet werden kann, wobei das Kupplungselement mit einem Schlitz in Längsrichtung versehen ist, der einen Teil der ersten
Schenkel aufnehmen kann.
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2. Einrichtung nach Anspruch 1 zum Verbinden von vier Längsstützen, dadurch
plat ~~ " gekennzeichnet, dass diese aus vier L-förmigen!"Elementen besteht, wobei
an jeder LÜngsstütze ein L-förmiges plattenförmiges Element mit dem
einen Schenkel verbunden wird, und zwar derart dass im zusammengebauten
Zustand ein erstes und ein zweites Paar plattenförmiger Elemente mit den ersten Schenkeln aneinander anliegen und ein erster anderer Schenkel
des ersten Paares mit dessen Verzahnung im Eingriff ist mit der Verzahnung eines ersten anderen Schenkels des zweiten Paares und ein zweiter
anderer Schenkel des ersten Paares mit dessen Verzahnung im Eingriff ist mit der Verzahnung eines zweiten anderen Schenkels des zweiten
Paares, und dass das Kupplungselement länglich und im Schnitt rechtwinklig
ist und über einen Teil jeder der Seiten mit der grössten Breite den in Längsrichtung verlaufenden Schlitz aufweist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Verzahnung wenigstens nahezu senkrecht zu der Längsrichtung des betreffenden plattenförmigen Elements verläuft.
4. Einrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Breite des Schlitzes mindestens gleich zweimal der Dicke des einen Schenkels des plattenförmigen Elements ist, dass im Schnitt die Innenabmessung
der kurzen Seite des Kupplungselements mindestens gleich zweimal der Dicke des anderen Schenkels ist und die Innenabmessung der
langen Seite des Kupplungselements mindestens gleich zweimal der Länge des anderen Schenkels ist.
5. Plattenförmiges Element, beschrieben als Teil einer Verbindungseinrichtung
nach einem der Patentansprüche 1 bis 4.
6. Kupplungselement, beschrieben als Teil einer Verbindungseinrichtung nach
einem der Patentansprüche 1 bis 4.
7. Füllelement zur Verwendung bei einer Verbindungseinrichtung nach einem
der Patentansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllelement
im Schnitt H-förmig ist, dass die Aussenflachen der Schenkel des H
mit einer Verzahnung versehen sind und dass jeder dieser Schenkel mit
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Hilfe jeweils eines Kupplungselements mit der Verzahnung der anderen
Sehenkel von zwei mit den ersten Schenkeln gegeneinander liegenden
plattenförmigen Elementen gekuppelt werden kann.
8. Scheidewand, die aus vorgefertigten Elementen zusammenzubauen ist, dadurch
gekennzeichnet, dass jedes der vorgefertigten Elemente eine plattenförmige Fläche und zwei Längsstützen umfasst, wobei die Abmessung
der Längsstützen, gesehen in Richtung der Wanddicke, im wesentlichen
gleich der Hälfte der gewünschten Wanddicke ist und dass mit jeder Längsstütze
ein im Schnitt L-förmiges plattenförmiges Element durch einen
Schenkel verbunden ist, wobei der andere Schenkel der mittleren Wandflache
zugekehrt ist, sich parallel zur mittleren Fläche der zu bildenden
Wand erstreckt und eine Verzahnung aufweist, die quer zur Längsrichtung
der Längsstütze verläuft.
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