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DE2345602C2 - Baukonstruktion - Google Patents

Baukonstruktion

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DE2345602C2
DE2345602C2 DE19732345602 DE2345602A DE2345602C2 DE 2345602 C2 DE2345602 C2 DE 2345602C2 DE 19732345602 DE19732345602 DE 19732345602 DE 2345602 A DE2345602 A DE 2345602A DE 2345602 C2 DE2345602 C2 DE 2345602C2
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Germany
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grooves
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lower chords
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Description

Die Erfindung betrifft eine Baukonstruktion mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruches 1.
Aus der US-PS 33 36 718 ist bereits eine derartige Baukonstruktion mit einem Trägerrost bekannt. Die Fachwerkträger des Trägerrostes schneiden sich rechtwinklig. Sie bestehen jeweils im Ober- und Untergurt aus Profilstäben, die durch diagonal verlaufende Rundstäbe miteinander verbunden sind. Das Verbinden erfolgt durch Schweißen. Die Bauhöhen der Nebenträger sind niedriger ab die der Hauptträger. Die Nebenträger können somit durch die Hauptträger zwischen Ober- und Untergurt hindurchgeschoben werden. Auf die Ober- bzw. Untergurte können plattenförmige Körper eingefügt werden. Die plattenförmigen Körper liegen, im Bereich des Obergurtes, jeweils auf die Obergurte des Nebenträgers auf, während sie sich im Bereich des Untergurtes des Fachwerkträgers auf Abwinklungen des Untergurtes des Hauptträgers abstützen. Deshalb sind die Körper jeweils nur an zwei ihrer Seitenränder mit dem Trägerrost verbunden. Nachteilig ist, daß die Körper nicht allseitig von den Fachwerkträgern gehalten sind, daß die Körper nicht gleich beim Aufbau des Bauwerks mit anbringbar sind und eine Versteifung des Bauwerkaufbaues mit bewirken. Schließlich ist auch die Verbindung der Diagonalstäbe mit den Ober- bzw. Untergurten durch Schweißen aufwendig.
Aus der DE-OS 20 64 417, Fig. 12 und 13, ist es bereits bekannt, zur Erstellung von Bauwerken sogenannte Deckenkreuze zu verwenden, deren Arme in entsprechende Nuten der Deckenbauteile eingreifen, so daß bei entsprechender Anordnung die Körper der Deckenbauteile an allen vier Rändern von den Armen des Deckenkreuzes in Nuten gehalten sind. Weil die Nuten bei diesen Körpern jeweils in der gleichen Ebene des Körpers liegen, können erst nach dem Einschieben des Körpers zwischen zwei Stützen die nächsten Stützen montiert werden, um den Körper allseitig zu lagern. Der Aufbau von Bauwerken auf diese Weise ergibt somit nicht sogleich tragfähige Konstruktionen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Bauwerk nach der US-PS 33 36 718 so zu verbessern, daß eine leichtere Montage der Hauptfachwerks- und Nebenfachwerksträger sowie eine sichere, allseitige Lagerung der Körper bei vereinfachtem Montageaufwand erreicht wird.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches 1.
Die Lösung gemäß der Erfindung bietet den Vorteil, daß die abdeckenden Körper in die ausgerichteten Hauptfachwerkträger einschiebbar sind, wobei reihenweise ein Zwischenfügen der Nebenfachwerkträger möglich ist. Dabei wird auf diese Weise von Anfang an eine zusammenhaltende, tragfähige Konstruktion erreicht. Zudem sind die plattenförmigen Körper allseitig von den Ober- bzw. Untergurten der Haupt- und Nebenfachwerksträger umfaßt und gehalten. Dabei ist es möglich, Haupt- und Nebenfachwerksträger entsprechender Länge vorgefertigt zu verwenden. Durch Einbetonieren der die Gurte verbindenden Verbin-
20
dungsstäbe in die Schlitze der die Gurte bildenden Hohlprofile wird eine einfache Verbindungsmögüchkeit erreicht
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis 11. D
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Beispieles~näher erläutert.
Die Zeichnung zeigt perspektivisch und teilweise im Schnitt ein Ausführungsbeispiel der Baukonstruktion.
Die dargestellte Baukonstruktion weist einen Trägerrost sowie Köijjer 2, 3 auf. Der Trägerrost besteht aus sich kreuzenden Fachwerkträgern 4, 5. Zu den parallel zueinander verlaufenden Hauptfachwerkträgern 4 sind senkrecht dazu die paraiiel zueinander verlaufenden Nebenfachwerksträgar 5 angeordnet Die Fachwerkträ- '5 ger 4,5 können durchgehend sein, d. h. daß sie entweder einen zu überdeckenden Raum vollständig überspannen, oder daß sie vom Boden bis zur Decke des jeweiligen Raumes verspannt sind. Jeder der Fachwerkträger 4, 5 besteht aus einem Obergurt 6 und einem Untergurt 7.
Jeder der Gurte 6 bzw. 7 ist als ein Sechskant-Hohlprofil ausgeführt, das einen gegen das Innere des Fachwerkträgers 4, 5 offenen Schlitz 8 aufweist Die Gurte 6 und 7 sind mittels Verbindungsstäben 9 miteinander verbunden und voneinander im Abstand gehalten. Die Verbindungsstäbe 9 verlaufen diagonal von einem Gurt zum anderen. Jeder Verbindungsstab 9 besitzt zwischen den Gurten 6 und 7 gerade verlaufende Bereiche 10 sowie abgewinkelte Enden 11, die in die Schlitze 8 der Gurte 6 bzw. 7 eingreifen. Sie sind in diesen befestigt, beispielsweise durch Einbetonieren. An den Kreuzungsstellen der Fachwerkträger 4, 5 können auch Verbindungsstäbe 9 sich vom einen Fachwerkträger zum anderen erstrecken.
Am Ende des jeweiligen Fachwerkträgers 4, 5 kann der zwischen den Gurten 6 und 7 verlaufende Bereich 10 des Verbindungsstabes 9 senkrecht zu den Gurten 6 bzw. 7 verlaufen, wobei die Enden 12 des Verbindur.gsstabes 9 zurückgebogen und ebenfalls im Schlitz 8 in genannter Weise befestigt sind.
Damit die Nebenfachwerkträger 5 durch die Hauptfachwerkträger 4 hindurchgeführt werden können, ist ihre Bauhöhe geringer als diejenige der Hauptfachwerkträger 4. Die Bauhöhe des Nebenfachwerkträgers 5 entspricht dem lichten Abstand der Gurte 6 und 7 des 4) Hauptfachwerkträgers 4.
Die Gurte 6 und 7 der Fachwerkträger 4 und 5 greifen in Nuten 13, 15 ein, die in den Seitenflächen 14, 16 der Körper 2, 3 ausgebildet sind, und zwar derart, daß jeweils das die Gurte 6,7 bildende Hohlprofil zur Hälfte '" in die sich deckenden Nuten 13,15 der Seitenflächen 14, IC zweier aneinanderstoßender Körper 2,3 eingreift.
Durch Zusammenfügen mehrerer Fachwerkträger 4, 5 und Körper 2,3 entsteht ein Bauwerk, z. B. eine Decke oder eine Wand, das zwei Schalen aufweist, die im " Abstand voneinander angeordnet sind und von weichen jede aus mit ihren Seitenflächen 14, 16 gegeneinanderstoßenden Körpern 2,3 besteh'..
Die Körper 2, 3 können vorteilhaft einen quadratischen Grundriß aufweisen; sie können jedoch je nach Bedarf auch andersartig geformt sein. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind quadratische Körper 2, 3 gewählt worden, welche für die Außenschale einer Außenwand, z. B. aus Gasbeton, angefertigt sind. Die Länge der Seitenfläche 14,16 ist bei diesen Körpern 2,3 b:> so gewählt, daß drei Körper 2,3 eine Länge von 1 Meter einnehmen. Die Körper 2,3 sind dann 10 cm dick, wobei diejenige Seite 12 der Körper 2, 3. die dem Inneren des
40 Bauwerkes zugewandt ist, mit Sacklöciiern versehen ist, um das Eigengewicht des Körpers 2, 3 möglichst zu vermindern. Dadurch weist die Seite 31 der Körper 2,3 das Aussehen von Bienenwaben auf. Die andere Seite 30 der Körper 2,3 der Außenschale ist ßiatt, so daß sie im Grunde genommen keine Nachbearbeitung benötigt. Sie kann ohne weiteres verputr. werden oder dgL
Die Körper 2, 3 der Innenschale des Bauwerkes weisen im wesentlichen den gleichen Grundriß auf wie die Baukörper der Außenschale, deren Dicke kann jedoch je nach Bedarf kleiner gewählt werden, falls z. B. die Innenschale eine Decken- oder Wandbekleidung bilden solL Als Material für diese Körper kann man Kunststoff- oder Holzplatten verwenden, die auf ihrer Oberfläche zweckmäßig bearbeitet oder verschiedenartig gefärbt sind.
Da die Nebenfachwerkträger 5 durch die Hauptfachwerkträger 4 hindurchgeführt sind, liegen die sich kreuzenden und sich einander berührenden Gurte 6, 7 der Fachwerkträger 4, 5 in verschiedenen Ebenen. Dementsprechend müssen auch die Nuten 13,15 in den Seitenflächen 14, 16 der Körper 2 bzw. 3 zueinander versetzt ausgeführt sein. Die Versetzung ist derart, daß die Nut 13 in der Seitenfläche 14 eines der Körper 2 bzw. 3 um die Höhe der jeweiligen Obergurte 6 in bezug auf die Nut 15 in derjenigen Seitenfläche 16 desselben Körpers 2, 3 versetzt ist, die senkrecht zu der erstgenannten Seitenfläche 14 steht
Außerdem ist auch der Querschnitt der Nuten 13 bzw.
15 dem Querschnitt der Gurte 6 bzw. 7 anzupassen. Da im dargestellten Ausführungsbeispiel Gurte 6, 7 mit Sechskant-Profil gewählt worden sind, muß die jeweilige Nut 13 bzw. 15 einen Querschnitt aufweisen, der der Form einer Hälfte des Sechskant-Profils entspricht. Nachdem die einzelnen Körper 2,3 zu einem Bauwerk zusammengesetzt werden, greift ein Gurt 6, 7 jeweils in die Nuten 13, 15 der benachbarten, dicht aneinander anliegenden Körper 2, 3 ein, so daß diese zwei Nuten 13, 15 die Gurte 6, 7 bis auf eine schmale Fuge vollständig umgeben.
Wie bereits beschrieben, verlaufen die diagonalen, geraden Bereiche 10 des Verbindungsstabes 9 zwischen den einzelnen Gurten 6 bzw. 7 des jeweiligen Fachwerkträgers 4, 5 und müssen zwischen den inneren Bereichen 18 bzw. 19 der Seitenflächen 14 bzw. 16 zweier benachbarter Körper 2, 3 durchgehen können. Zu diesem Zweck sind die zum Inneren des Bauwerkes gerichteten Bereiche 18 bzw. 19 der Seitenflächen 14 bzw. 16 der Körper 2 bzw. 3 gegenüber den Bereichen 20, 21 zurückgesetzt. Das Maß dieser Zurücksetzung entspricht einer Hälfte des Querschnittes des verwendeten Verbindungsstabes 9. Die Bereiche 20, 21 sind schmäler als die inneren Bereiche 18,19.
Bei den beschriebenen Ausführungsformen des Körpers 2, 3 aus Gasbeton ist die Nut 3 cm breit. Der äußere 20 bzw. innere 18 Bereich der Seitenflächen 14,
16 ist 2 cm bzw. 5 cm breit, wobei bei den dazu senkrecht stehenden Seitenflächen 14, 16 eines Körpers 2, 3 die Angaben bezüglich der Breite der besprochenen Bereiche jeweils umgekehrt gelten.
Bei der Aufstellung des beschriebenen Bauwerkes geht man wie folgt vor:
Falls es sich um eine Wand handelt, so stellt man zunächst die vertikal gerichteten Hauptfachwerkträger 4 auf und verankert ihre unteren Enden im Baugrund. Dann legt man zunächst die Körper 2, 3 der ersten Reihe der beiden Schalen des Bauwerkes, und zwar zwischen die jeweiligen Hauptfachwerkträger 4 ein. Es
sind dabei die Körper 2, 3 jeweils so einzustellen, daß erstens die äußeren Bereiche 20, 21 der Seitenflächen 14, 16 des Körpers 2, 3 der äußeren Seite der Wand zugewendet sind und zweitens die dem Inneren der Wand näheren Nuten 15 des Körpers 23 quer zwischen den jeweiligen Hauptfachwerkträgern 4 verlaufen. Nachdem alle Körper 2,3 der ersten Reihe verlegt sind, wird ein erster Nebenfachwerkiräger 5 horizontal durch die Hauptfachwerkträger 4 durchgezogen und über die bereits verlegten Körper 2,3 derart gelegt, daß ein Gurt 7 in die Nuten 15 und sein Gurt 6 in die Nuten 13 der Körper 2, 3 der beiden Schalen der Wand eingreifen. Dann wird eine zweite Reihe von Körpern 2,3 verlegt,
die mit einem weiteren Nebenfachwerkträger 5 überdeckt werden usw.
Beim Verlegen der Körper 2, 3 in einer Decke geht man im wesentlichen in der gleichen Weise vor. Es ist dabei bloß erforderlich, ein Montagegerüst zu verwenden, aus dem die Körper 2, 3 in den Trägerrost eingesetzt werden und das zugleich die bereits fertigen Partien der Decke vor der Beendigung des Verlegens von Körpern 2,3 unterstützt und sicherstellt.
Zwischen den Körpern 2 und 3 der Schalen der beschriebenen Bauwerke kann eine Isolierschicht aus nicht dargestellten Isoliersteinen angeordnet oder Beton eingefüllt sein.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (1)

1
Patentansprüche:
1. Baukonstruktion mit einem Trägerrost, dessen Fachwerkträger sich rechtwinklig schneiden und im Ober- und Untergurt aus Profilstäben bestehen, die durch diagonal verlaufende Stäbe miteinander verbunden sind, wobei die Konstruktionshöhe der Fachwerkträger so gewählt ist, daß der Nebenfachwerkträger jeweils zwischen Ober- und Untergurt des Hauptfachwerkträgers angeordnet ist und mit im Bereich des Obergurtes und des Untergurtes eingefügten plattenförmigen Körpern, dadurch gekennzeichnet, daß Ober- und Untergurt (6,
7) der Fachwerkträger (4, 5) aus geschlitzten Hohlprofilen bestehen und daß den Hohlprofilen angepaßte Nuten (13; 15) in den Seitenflächen (14, 16) der Körper (2; 3) derart angeordnet sind, daß immer die an zwei zueinander parallelen Seitenflächen (14, 16) eines plattenförmigen Körpers (2, 3) angeordneten Nuten (13, 15) in gleicher Höhe verlaufen, wobei die Mittellängsachse der jeweiligen Nutenpaare (13, 15) um die Höhe des Hohlprofils gegeneinander versetzt sind.
2. Baukonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die an die Nuten (13) für die Hauptfachwerkträger (4) in den einen parallelen Seitenflächen (14) der Körper (2, 3) angrenzenden einen Bereiche (18) um die halbe Dicke der Verbindungsstäbe (9) gegenüber den auf der anderen Seite der Nuten (13) angrenzenden Bereiche (20) zurückgesetzt sind.
3. Baukonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die an die Nuten (15) für die Nebenfachwerkträger (5) in den anderen parallelen Stirnseiten (16) der Körper (2, 3) angrenzenden einen Bereiche (19) um die halbe Dicke der Verbindungsstäbe (9) gegenüber den auf der anderen Seite an Nuten (15) angrenzenden Bereiche (21) zurückgesetzt sind.
4. Baukonstruktion nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (2, 3) quadratisch geformt ist.
5. Baukonstruktion nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (23) zur einen Seite (31) hin offene, bienenwabenartig angeordnete Sacklöcher besitzt, während die andere Seite (30) glatt ausgebildet ist.
6. Baukonstruktion nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Körper (2, 3) mit Bodenfliesen, Wandbeschichtungen, Veredelungsschichten, Reliefs, Sichtstruktur vorgefertigt verbunden sind.
7. Baukonstruktion nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Körper (2, 3) aus Glas hergestellt sind.
8. Baukonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die geschlitzten Hohlprofile der Ober- und Untergurte (6, 7) einen sechskantigen Querschnitt besitzen.
9. Baukonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden (11) der diagonal verlaufenden Verbindungsstäbe (9) in den Schlitz (8) des Hohlprofils der Ober- und Untergurte (6, 7) ragen und das Hohlprofil ausbetoniert ist.
10. Baukonstruktion nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das geschlitzte, auszubetonierende Hohlprofil der Ober- und Untergurte (6,7) aus Gummi ist.
11. Baukonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen die plattenförmigen Körper (2, 3) zur Wärmeisolation Füllkörper eingefügt sind.
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