DE3019685C2 - Elektrisches Flachkabel - Google Patents
Elektrisches FlachkabelInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein elektrisches Flachkabel mit mehreren in einem isolierenden Mantel nebeneinander
angeordneten, gegeneinander isolierten elektrisch leitenden Adern und mit einer auf der Breitseite des Mantels
aufliegenden und entlang dieser verlaufenden metallischen, bandförmigen Abschirmung, die an in Längsrichtung
auseinanderliegenden Stellen an einer der Adern befestigt, leitend mit dieser verbunden und zwischen
den befestigten Abschnitten mit keiner der anderen Adern verbunden ist.
Elektrische Flachkabel dieser Gattung sind bekannt (US-PS 34 69 016). Bei diesem bekannten Flachkabel
besteht die auf den Breitseiten des Mantels aufliegende metallische Abschirmung aus einem leitenden Überzug.
Dieser wird durch Bürsten, Sprühen, Tauchen oder auf ähnliche Weise auf den Mantel aufgebracht. Damit ist
die Abschirmung auf ihrer gesamten Fläche mit dem Mantel verbunden und bildet mit diesem ein einheitliches
Ganzes. An in Längsrichtung auseinanderliegenden Stellen ist die Abschirmung durchkontaktiert und
mit einer der Adern verbunden. Diese bildet den Masseoder Erdleiter.
In jüngerer Zeit ist man in manchen Ländern dazu übergegangen, zur Stromversorgung von Haushalten
und dergleichen Flachkabel zwischen dem Boden und einem auf diesem aufliegenden Teppich zu verlegen.
Hierzu benötigt man Flachkabel mit einer an Erde oder einen Schutzleiter angeschlossenen Abschirmung. Ein
durch den Teppich und durch das Flachkabel durchgestoßener metallischer Gegenstand, der mit einer Spannung-führenden
Ader in Berührung stehen könnte, wird dann über die gleichfalls von ihm durchstoßene Abschirmung
an Erde gelegt Damit wird die Gefährdung von Menschen, die mit diesem Gegenstand in Berührung
kommen sollten, ausgeschaltet Wenn ein Flachkabel unter einem Teppich zur Spannungsversorgung zahlreicher
elektrischer Verbraucher verlegt wird, kann es vorkommen, daß dieses ein oder mehrere Male seine Richtung
ändern muß. Ein Flachkabel kann nicht wie ein Rundkabel einfach in einem Bogen verlegt werden. Es
muß um eine Biegelinie umgeknickt oder -gefaltet werden. Seine zuvor unten liegende Seite kommt dann nach
oben zu liegen. Ebenso kommt es vor, daß zwei Flachkabel miteinander verbunden werden. Dabei kann ein Kabei
in der Verlängerung des anderen liegen. Ebenso kann ein Kabel unter einem Winkel auf ein anderes
Kabel aufgesetzt werden. Bei diesem Knicken oder Falten eines Flachkabels oder beim Verbinden von zwei
Flachkabeln kann es vorkommen, daß ein Kabel doppelt zu liegen kommt oder daß zwei Kabel übereinander
liegen bzw. sich überlappen. Hierbei kann sich die auf beiden Breitseiten des Mantels befindliche metallische
Abschirmung störend auswirken. Ebenso ist es schwierig, eine einen integralen Teil des Mantels bildende me·
tallische Abschirmung einwandfrei elektrisch mit der gleichen metallischen Abschirmung eines anderen
Flachkabels zu verbinden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein abgeschirmtes
elektrisches Flachkabel der eingangs genannten Art so auszubilden, daß die metallische Abschirmung
biegsam ist und sich leicht verformen läßt. Ferner soll jede Verletzungsgefahr ausgeschlossen sein.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, daß die Abschirmung aus einer separaten Folie besteht
und die nicht befestigten Abschnitte der Abschirmung nicht mit dem Mantel verbunden und in einer sich selbst
tragenden Weise von diesem abtrennbar sind und die abtrennbaren, nicht befestigten Abschnitte während der
Trennung mit den befestigten Abschnitten integral verbunden bleiben, während die befestigten Abschnitte mit
der Ader verbunden bleiben.
Die metallische Abschirmung wird also durch ein besonderes eigenes Bauteil, eine Folie, dargestellt. Zwischen
den Stellen, an denen sie mit dem Mantel verbunden ist, läßt sie sich vom Mantel abheben, beliebig falten
oder biegen und auch abschneiden. Sie ist selbsttragend ausgebildet. Damit ist sie genügend steif, um nach einem
Abtrennen oder Lösen vom Mantel ihre Form beizubehalten, um damit einfach gehandhabt, zum Beispiel ge·
bogen oder durchgeschnitten werden zu können.
Zweckmäßige Ausgestaltungen des erfinderischen Grundgedankens, die teilweise der Schutzfunktion dienen
und vor Verletzungen schützen, bilden den Gegenstand von Unteransprüchen.
Ausführungsformen der Erfindung werden in der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Ansicht des Flachkabels,
F i g. 2 eine perspektivische Ansicht zweier miteinan-
F i g. 2 eine perspektivische Ansicht zweier miteinan-
der verbundener Flachkabel,
F i g. 3 eine schernatische Ansicht zweier miteinander
verbundener Flachkabel,
Fig.4 eine perspektivische Ansicht eines gefalteten
Flachkabels,
Fig.5 eine perspektivische Ansicht der gefalteten
Anordnung von Fig.4, teilweise ungefaltet, zur Darstellung
der Abschirmung,
F i g. 6 eine perspektivische Ansicht des Flcchkabcls
mit zusätzlichem Kantenschutz,
F i g. 7 ein Schnitt durch das Flachkabel mit Kantenschutz und
F i g. 8 bis 13 Darstellungen weiterer Ausführungsformen mit Kantenschutz.
F i g. 1 zeigt ein flexibles Flachkabel tO aus einem
flexiblen Mehrleiterkabel 12 mit einer flexiblen metallischen Abschirmung 14, die auf dem Mehrleiterkabel 12
aufliegt, und mit einer flexiblen Kunststoffabschirmung 15, welche unter dem Mehrleiterkabel 12 verläuft Das
Mehrleiterkabel 12, die metallische Abschirmung 14 und die Kunststoffabschirmung 15 sind etwa gleich breit und
flach, so daß das Flachkabel 10 unter einem Teppich oder einem ähnlichen Fußbodenbelag installiert werden
kann.
Das Mehrleiterkabel 12 enthält eine Anzahl flacher, elektrischer Adern 16,18,20, welche in einem Mantel 22
als elektrischer Isolierung enthalten sind. Der Mantel 22 besteht vorzugsweise aus einem Schichtstoff aus Polyester
und Polyvinylchlorid. Das Polyvinylchlorid ist etwa 0,1 mm dick und grenzt an die Leiter 16,18,20 an, während
der Poylester etwa 0,038 mm dick ist und die äuß?- re Oberfläche des Mehrleiterkabels 12 bildet. Die Adern
16,18,20, welche aus Kupfer oder einem anderen elektrisch
gut leitfähigen Material bestehen, liegen längs der gesamten Länge des Mehrleiterkabels 12 seitlich nebeneinander.
In der in F i g. 1 gezeigten Ausführungsform können die Adern 16 und 20 neben den Kanten des Mehrleiterkabels
12 Spannung führen, während die mittlere Ader 18 als Erdleitung dient Die mittlere Ader 18 ist sowohl
mechanisch als auch elektrisch mit der metallischen Abschirmung 14 durch eine Anzahl Verschweißungen 24
verbunden, welche in Abständen längs des Flachkabels 10 angeordnet sind. Die mittlere Ader 18 kann mit der
metallischen Abschirmung 14 elektrisch und mechanisch, aber auch durch eine Anzahl im Abstand voneinander
befindlicher Nieten oder durch andere Mittel verbunden sein. Das Mehrleiterkabel 12 und die metallische
Abschirmung 14 könnten auch mechanisch und elektrisch längs der gesamten Länge des Flachkabels 10
miteinander verbunden sein, so daß die Verbindung eher fortlaufend als intermittierend ist. Bezeichnungen,
wie etwa mit Farben kodierte Markierungen 25, können auf dem Mantel 22 über und unter den Adern i6,18,20
vorgesehen sein, um diese voneinander zu unterscheiden.
Die metallische Abschirmung 14 besteht aus einem dünnen Blech gut elektrisch leitenden Metalls, wie etwa
Kupfer. Vorzugsweise bestehen die Abschirmung 14 und die Adern 16, 18, 20 aus dem gleichen Metall, um
eine galvanische Korrosion zwischen der Abschirmung 14 und der mittleren Ader 18, die die Erdleitung bildet,
zu verhindern. Die Abschirmung 14 wirkt als Schutz gegen das Durchstoßen des Mehrleiterkabels 12 durch
einen Gegenstand, welcher durch den darüberliegenden Teppich eingeführt wird. Selbst wenn ein metallischer
Gegenstand die Abschirmung 14 durchdringt und mit einer der Spannung führenden Adern 16 und 20 in Berührung
kommt werden diese durch die Abschirmung 14 und die mittlere Ader 18 an Erde gelegt
Die Kunststoffabschirmung 15 bildet ein Polster für das Mehrleiterkabel 12. Als solches kann die Kunststoffabschirmung
15 aus irgendeinem geeigneten flexiblen Kunststoff, wie etwa Polyester, bestehen, welchep hinreichend
fest ist um das Mehrleiterkabel 12 vor Abrieb und möglichem Durchstoßen infolge seiner Installierung
auf einem Fußboden zu schützen, insbesondere, wenn der Boden aus Beton besteht Die Kunststöffabschirmung
15, welche in irgendeiner geeigneten Weise dauerhaft mit dem Mehrleiterkabel 12 verbunden ist,
verhindert auch das Eindringen irgendwelcher Vorsprünge, welche sich vom Boden aus nach aufwärts erstrecken,
in das Mehrleiterkabel IZ Vorzugsweise ist die Abschirmung 15 durch Heißversiegelungen an in
Längsrichtung auseinanderliegenden Stellen am Mantel 22 des Mehrleiterkabels 12 befestigt
Die Befestigung der Abschirmung 14 am Mehrleiterkabel
12 an in Längsrichtung auseinanderliegenden Stellen führt zu aufeinanderfolgenden Abschirmurigsbezirken,
welche mit dem Mehrleiterkabel 12 verbunden bzw. nicht verbunden sind. So ist der Bezirk der Abschirmung
14 abwärts der Verschweißung 24 in F i g. 1 nicht am Mehrleiterkabel 12 befestigt Der darauffolgende
Bezirk der Abschirmung 14, das heißt an der Verschweißung 24, ist am Mehrleiterkabel 12 befestigt
Der nächstfolgende Bezirk der Abschirmung aufwärts der Verschweißung 24 in F i g. 1 ist wiederum nicht verbunden.
Dieses Schema wiederholt sich vorzugsweise auf der gesamten Länge mit einheitlichen oder uneinheitlichen
Abschirmungsbezirken, was zu redundanten elektrischen Verbindungen der Abschirmung 14 mit
dem Mehrleiterkabel 12 führt Elektrisch leitfähige Gebiete befinden sich in Ausrichtung mit jedem befestigten
Abschirmungsbezirk. Beispielsweise erstreckt sich das Material, welches die Verschweißung 24 bildet, durch
den Mantel 22, so daß die Enden des Körpers mit der Abschirmung 24 und einer bestimmten Ader elektrisch
verbunden sind.
Wie in den F i g. 2 und 3 gezeigt, ist ein Flachkabel 10
mit einem anderen identischen Flachkabel 26 aus metallischer Abschirmung 28, Kunststoffabschirmung 29 und
einem Mehrleiterkabel 30 verbunden. Die Verbindung erfolgt über Verbindungsstücke 32. Es ist nicht erforderlich,
die sich überlappenden Enden der metallischen Abschirmungen 14 und 28 mechanisch und elektrisch miteinander
zu verbinden und zu erden, damit eine angemessene Erdung erfolgt, da die metallischen Abschirmungen
14, 28 über in F i g. 3 durch Pfeile angezeigte Verschweißungen 24 elektrisch mit Erde verbunden
sind, und zwar über den Leiter 18 des Mehrleiterkabels 12, das entsprechende Verbindungsstück 32, den Leiter
34 des Mehrleiterkabels 30 und die Verschweißungen 35 (angezeigt durch Pfeile in Fig.3, um den Fluß elektrischen
Stromes zu veranschaulichen), welche den Leiter 34 mit der metallischen Abschirmung 28 mechanisch
und elektrischen verbinden. Somit können die sich überlappenden Enden der Abschirmungen 14 und 28 abgehoben
werden (siehe F i g. 2), um die Mehrleiterkabel 12 und 30 und die Verbindungsstücke 32 zu erkennen bzw.
zu prüfen.
Ip Fig.4 sind Teile, welche oben unter bezug auf
F i g. 1 beschrieben sind, durch entsprechende Bezugszahlen, vermehrt durch 100, bezeichnet. Die F i g. 4 zeigt
ein Verfahren zum Verlegen eines Flachkabels 110, welches in einer ersten Richtung läuft, die durch den Pfeil
136 angezeigt ist. Das Flachkabel 110 enthält ein Mehr-
leiterkabel 112, eine metallische Abschirmung 114, im
Abstand voneinander befindliche Verschweißungen 124 und eine Kunststoffabschirmung 115. Das Flachkabel
UO soll aus einer ersten Richtung 136 in eine zweite Richtung 140 übergehen. Eine solche Richtungsänderung
des Flachkabels wird unter Beibehaltung der oben liegenden elektrisch geerdeten Abschirmung 114 und
unter Beibehaltung der Leiter an den Enden des Flachkabels vorgenommen. Das Flachkabel wird in die erste
Richtung 136 auf einen Fußboden gelegt, wobei das Mehrleiterkabel 112 zwischen dem Fußboden und der
Abschirmung 114 liegt. Das Flachkabel 110 wird nun um
eine erste Biegelinie 138 gefaltet, welche so gewählt ist, daß es aus der ersten Richtung 136 in eine dritte Richtung
Ϊ42 läuft, weiche unterschiedlich von der ersten Richtung 136 und entgegengesetzt zur zweiten Richtung
140 ist. Nachdem das Flachkabel HO ein kurzes Stück in der dritten Richtung 142 verlaufen ist, wird es
um die zweite Biegelinie 144 gefaltet, welche so gewählt ist, daß es aus der dritten Richtung 142 in die zweite
Richtung 140 verläuft. Während die elektrisch geerdete, oben liegende Abschirmung 114 verlorgengeht, wenn
das Flachkabel 110 in der dritten Richtung 142 läuft, wo die Kunstsloffabschirmung sich über dem Mehrleiterkabel
112 befindet, wird eine Wiederherstellung der elektrisch geerdeten, oben liegenden Abschirmung 114 für
die dritte Richtung bei Beginn der zweiten Laufrichtung erreicht, wo die Abschirmung 114 wiederum ihre Stellung
umkehrt und oberhalb des Mehrleiterkabels 112 verläuft. Somit läuft die Abschirmung 114 oberhalb der
gesamten Kabeloberfläche und ist dem Teppich zugekehrt In ähnlicher Weise führt eine mehrfache Lageumkehr
dazu, daß die einzelnen Adern ihre Richtung so ändern, daß ihre Pollage beibehalten wird. Die Ader 116
führt in der Richtung 136 links von der geerdeten Ader 118 Spannung. Unmittelbar hinter der Biegelinie 138 gilt
das Umgekehrte. Die Ader 116 befindet sich rechts von
der Ader 118. Hinter der Biegelinie 144 kehrt die Ader 116 in bezug auf die geerdete Ader 118 in ihre Lage links
von dieser zurück.
In F i g. 5 ist die gefaltete Kabelanordnung von F i g. 4
teilweise aufgefaltet gezeigt, das heißt die Falteung um die Biegelinie 138 ist geöffnet Erfindungsgemäß kann
die Abschirmung nunmehr abschnittweise entfernt werden, um den Querschnitt des Flachkabels 110 in der
Nähe der Biegelinie 138 zu vermindern. Alle Teile der Abschirmbezirke 114a und 114Zj, welche direkt aufeinander
gefaltet sind und auf den Innenseiten der Faltung liegen und demgemäß als obere Schutzschichten unwirksam
sind, werden abgeschnitten. Die Kontinuität der elektrischen Abschirmung gegenüber Erde wird
hierdurch wegen der oben erörterten Redundanz der elektrischen Verbindungen zwischen A-bschirmung und
Adern nicht beeinträchtigt
In F i g. 6 sind die verschiedenen Teile, welche den in bezug auf F i g. 1 beschriebenen entsprechen, mit gleichen
Bezugszahlen, vermehrt um 200, bezeichnet Es handelt sich um ein Mehrleiterkabel 212 mit einem
Mantel 222 aus zwei dünnen Folien 280, welche aufeinander liegen. Um die Schärfe oder Schneidfähigkeit der
längs verlaufenden Kante des Mehrleiterkabels 212 herabzusetzen, erstrecken sich die Kanten 282 der unteren
Folie 280 seitlich über die Kanten 284 der oberen Folie 280 hinaus, um die Stärke des Mantels 222 herabzusetzen
und um dessen Neigung zu steigern, sich zu derformieren, wenn sie mit der ungeschützten Haut des Installateurs
in Berührung kommt welcher das Mehrleiterkabel 212 handhabt bzw. installiert Natürlich kann auch
die obere Folie 280 breiter als die untere Folie 280 gemacht werden. Die Folien 280 können aber auch gleich
breit, jedoch vertikal nicht ausgerichtet sein, so daß eine Kante jeder Folie 280 über eine entsprechende Kante
der anderen Folie 280 übersteht.
Beide Kanten der metallischen Abschirmung 214 sind mit einem elastischen Streifen 286 aus Kunststoff, wie
etwa Polyester, versehen. Die Flexibilität der Streifen 286 ist derart, daß sie leicht verformt werden, wenn sie
ίο mit der ungeschützten Hand des Installateurs in Berührung
kommen, wodurch die Schneidfähigkeit der Kanten der metallischen Abschirmung 214 herabgesetzt
wird. Die Streifen 286 können durch einen einzigen Kunststoffstreifen ersetzt werden, welcher breiter als
die metallische Abschirmung 214 ist. Ferner können Streifen, ähnlich den Streifen"^, an dem Mehrleiterkabel
212 angebracht werden, so daß eine seitliche Erstreckung der sich längs erstreckenden Kanten 282,284
der Folien 280 unnötig wird.
Bei der in F i g. 7 gezeigten Sicherheitsausführungsform
sind die seitlichen Ränder der elektrisch leitfähigen Abschirmung 214-1 gekrümmt, wie dies bei 214-la gezeigt
ist, so daß die Oberfläche der Abschirmung, welche an die obere isolierende Folie 280 angrenzt, durchläuft
und das Ende der gekrümmten Kante auf der Abschirmung 214-1 liegt. Die Abschirmung bietet demgemäß
dem Benutzer des Kabels außerhalb der Enden der Folien 280 und der Abschirmung 215 eine abgerundete
Kantenoberfläche. Der Mantel ist infolge der gewählten Richtung der Krümmung auch vor einer möglichen
Schneidwirkung des Endes der Abschirmungskante geschützt.
Die F i g. 8 bis 13 zeigen weitere Ausführungsformen des Kantenschutzes der F i g. 6 und 7. Die verschiedenen
in den F i g. 8 bis 13 veranschaulichten Teile, welche den oben unter bezug auf Fig.6 beschriebenen entsprechen,
sind mit gleichen, um 100, 200, 300, 400, 500 bzw. 600 erhöhten Bezugszeichen bezeichnet
Die in den F i g. 8 bis 11 gezeigten Ausführungsformen
sind besonders bei der Herabsetzung der Schneidfähigkeit der Längskanten eines Mehrleiterkabels, ähnlich
dem in F i g. 6 gezeigten brauchbar und werden daher unter besonderem bezug auf ein solches beschrieben.
Obgleich die verbleibenden Ausführungsformen, das heißt die Ausführungsformen der Fig. 11 bis 13,
auch bei einem Mehrleiterkabel verwendet werden können, welches dem in Fig.6 gezeigten ähnlich ist,
seien sie in Verbindung mit einer metallischen Abschirmung ähnlich der in F i g. 6 veranschaulichten beschrieben.
Es kann irgendeine der Ausführungsformen des Kantenschutzes bei einer Kunststoffabschirmung ähnlich
der in F i g. 1 gezeigten angewandt werden, wenn die Schneidfähigkeit der Längskanten herabgesetzt
werden soll.
In F i g. 8 ist eine Längskante eines Mehrleiterkabels
In F i g. 8 ist eine Längskante eines Mehrleiterkabels
312 gezackt, so daß eine Anzahl spitzer Vorsprünge
entstehen. Wegen des sich vermindernden Querschnittsbereiches der Vorsprünge 388 in der Vertikalen können
sie leicht verformt werden, wodurch die Schneidfähig-
keit der Längskante herabgesetzt wird. In F i g. 9 ist eine Längskante eines Mehrleiterkabels 412 geschlitzt und
bildet somit eine Anzahl relativ stumpfer, leicht verformbarer Vorsprünge 592, die sich seitlich nach außen
und von einer Längskante eines Mehrleiterkabels
erstrecken, in weiterem Abstand voneinander als die
Vorsprünge 490 in F ig. 9. ;.
In Fig. 11 weist eine Längskante einer metallischen
Abschirmung 614 Riffelungen 694 auf, um die Beruh-
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20 |
i
8 |
rungsfläche zu erhöhen. Dadurch wird die Schneidfähig keit herabgesetzt. In F i g. 12 wird die Berührungsfläche einer Längskante einer metallischen Abschirmung 714 erhöht, indem man sie mit einem fortlaufenden, zylindri schen Wulst: 7% ausstattet, der eine stumpfe Oberfläche 5 bildet und somit die Schneidfähigkeit der Kante herab setzt. In Fi g. 13 sind mehrere im Abstand voneinander be findliche, im allgemeinen runde Wülste 898 auf einer I angskante einer metallischen Abschirmung 814 vorge- io .-shen, um die Schneidfähigkeit herabzusetzen. Man i.ann Werkstoffe wie Kunststoff, Anstrichfarbe, Leim •aid Firnis verwenden, um den Wulst 796 bzw. die Wül ste oder Kügelchen 898 zu bilden. |
U
i 1 |
|
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen | 25 | |
30 | I | |
35 | H, | |
40 | 1 | |
S | ||
45 | 1 | |
50 | ||
1
Xt |
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55 | ||
60 | I | |
65 | ||
I | ||
Claims (6)
1. Elektrisches Flachkabel mit mehreren in einem isolierenden Mantel nebeneinander angeordneten,
gegeneinander isolierten elektrisch leitenden Adern und mit einer auf der Breitseite des Mantels aufliegenden
und entlang dieser verlaufenden metallischen, bandförmigen Abschirmung, die an in Längsrichtung
auseinanderliegenden Stellen an einer der Adern befestigt, leitend mit dieser verbunden und
zwischen den befestigten Abschnitten mit keiner der anderen Adern verbunden ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abschirmung (14, 114, 214) aus einer separaten Folie besteht und die nicht
befestigten Abschnitte der Abschirmung (14, 114, 214) nicht mit dem Mantel (22, 222) verbunden und
in einer sich selbst tragenden Weise von diesem abtrennbar sind und die abtrennbaren, nicht befestigten
Abschnitte während der Trennung mit den befestigten Abschnitten integral verbunden bleiben,
während die befestigten Abschnitte mit der Ader (18,118) verbunden bleiben.
2. Flachkabel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung (24) eine Verschweißung
oder Verlötung ist
3. Flachkabel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß an beiden Enden ein nicht befestigte·- Abschnitt der Abschirmung (14) angeordnet ist.
4. Flachkabel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mantel (22) aus einer dünnen flachen Folie besteht und deren Längskanten zur Herabsetzung
ihrer Schneidfähigkeit Sicherheitseinrichtungen (388,490,592) aufweisen.
5. Flachkabel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kamen der Abschirmung (14), welche
längs des Kabels verlaufen, zum Herabsetzen ihrer Schneidfähigkeit Sicherheitseinrichtungen
(694,7%, 898) aufweisen.
6. Flachkabel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitseinrichtungen aus einem
elastischen Streifenmaterial (286) bestehen, welches an der Abschirmung (214) befestigt ist und sich über
deren Kanten hinaus erstreckt.
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