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DE3003570C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3003570C2
DE3003570C2 DE3003570A DE3003570A DE3003570C2 DE 3003570 C2 DE3003570 C2 DE 3003570C2 DE 3003570 A DE3003570 A DE 3003570A DE 3003570 A DE3003570 A DE 3003570A DE 3003570 C2 DE3003570 C2 DE 3003570C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
thread
feeding device
guide
working position
needle bed
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE3003570A
Other languages
English (en)
Other versions
DE3003570A1 (de
Inventor
Eberhard 7024 Filterstadt De Leins
Manfred 7447 Aichtal De Walter
Willi 7031 Gaeufelden De Gaiser
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Sulzer Morat GmbH
Original Assignee
Sulzer Morat GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Sulzer Morat GmbH filed Critical Sulzer Morat GmbH
Priority to DE19803003570 priority Critical patent/DE3003570A1/de
Priority to BE0/203445A priority patent/BE887024A/fr
Priority to US06/224,691 priority patent/US4364246A/en
Priority to CS81621A priority patent/CS236462B2/cs
Priority to DD81227275A priority patent/DD157350A5/de
Priority to IT19391/81A priority patent/IT1135219B/it
Priority to JP1280781A priority patent/JPS56123436A/ja
Priority to CH627/81A priority patent/CH654354A5/de
Publication of DE3003570A1 publication Critical patent/DE3003570A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3003570C2 publication Critical patent/DE3003570C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • D04B15/00Details of, or auxiliary devices incorporated in, weft knitting machines, restricted to machines of this kind
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    • D04B15/565Associated thread-clamping or thread-severing devices
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    • D04B7/14Flat-bed knitting machines with independently-movable needles with provision for incorporating internal threads in laid-in fabrics

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Knitting Machines (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Fadenzuführeinrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 definierten Gattung.
Bei bekannten Fadenzuführeinrichtungen dieser Art (DE-OS 23 51 741) sind die Einlegeorgane und die Fadenklemmen im wesentlichen in Transportrichtung hintereinander angeordnet. Aus diesem Grund müssen die Fadenklemmen so weit von den Einlegeorganen beabstandet sein, daß eine strickende Nadel schon wieder abgezogen ist, bevor sie von der Fadenklemme überlaufen wird. Da außerdem die Fadenklemmen tiefer als die Köpfe der ausgetriebenen Nadeln liegen müssen, um ein sicheres Einlegen der Fäden zu gewährleisten, müssen die Fadenführer eine relativ große Baulänge aufweisen und aufeinander folgende Stricksysteme in relativ großen Abständen angeordnet werden. Besonders ungünstige Verhältnisse ergeben sich, wenn als Fadenklemmen in Laufrichtung der Einlegeorgane erstreckte Klemmorgane verwendet werden, die aus U-förmig umgebogenen, aus Federdraht hergestellten Klammern bestehen (DE-OS 27 48 841).
Ein weiteres Problem beim Zuführen von Fäden zu Strickmaschinen der eingangs genannten Art besteht darin, daß die von den Fadenklemmen am Maschenreihenanfang freigegebenen Fadenenden häufig in den Bereich der ersten strickenden Nadeln gelangen und daher am Maschenreihenanfang ebenfalls verstrickt werden, wodurch ein in seiner Breite der Länge des Fadenendes entsprechendes Gestrickteil unbrauchbar wird. Um dies zu vermeiden, sind Fadenführer bekannt, denen am Maschenreihenanfang zugeordnete Saugdüsen, mechanische Greifer (jeweils DE-OS 25 31 734) oder elektromagnetisch betätigte Greifer (CH-PS 4 27 122) zugeordnet sind. Derartige Einrichtungen sind relativ kompliziert und störanfällig und behindern vor allem eine einfache Änderung der Gestrickbreite bzw. das Anbringen von automatisch arbeitenden Einrichtungen zum Weitern und Mindern. Dasselbe gilt für Fadenzuführeinrichtungen, bei denen die Fadenführer und ihnen zugeordnete zusätzliche Klemmorgane auf separaten Endlosbahnen umlaufen (DE-OS 25 31 734).
Bei Rundstrickmaschinen mit drehbarem Nadelzylinder ist es ferner bekannt (DE-OS 28 51 659), die Fäden mittels wenigstens eines außerhalb des Nadelkreises ortsfest angeordneten Fadenführers zuzuführen und die jeweils freien Fadenenden mittels einer innerhalb des Nadelkreises ortsfest angeordneten Saugvorrichtung gespannt zu halten. Eine derartige Anordnung eignet sich insbesondere auch in Verbindung mit Fadenwechseleinrichtungen. Für Strickmaschinen der eingangs bezeichneten Gattung mit auf einer Endlosbahn umlaufenden Fadenführern ist eine solche Anordnung dagegen wenig geeignet, da sie u. a. voraussetzen würde, daß auch die Saugvorrichtung auf einer Endlosbahn umlaufen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Fadenzuführeinrichtung der eingangs bezeichneten Gattung ein sicheres Einlegen der Fäden bei geringer Baulänge der Fadenführer zu gewährleisten.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 vorgesehen.
Erfindungsgemäß werden die Fäden bzw. deren zwischen den Einlegeorganen und den Fadenklemmen gehaltenen Enden vor dem Einlegen in die ersten strickenden Nadeln nicht in Längsrichtung der Nadelbetten, sondern quer dazu angeordnet. Dadurch ergibt sich im Hinblick auf die verschiedenen Funktionen der Fadenführer und auf die Fadenzuführung allgemein eine Vielzahl von Vorteilen, die in der nachfolgenden Beschreibung erläutert sind.
Die Erfindung läßt sich auf alle Rund- und insbesondere Flachstrickmaschinen anwenden, bei denen sich die oben erwähnten Probleme ergeben. Mit besonderem Vorteil wird die Erfindung bei Strickmaschinen angewendet, die in den DE-OS'en 25 31 705, 25 31 734, 25 31 762, 27 01 652 und 27 50 192 beschrieben sind.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der Zeichnung an Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigt
Fig. 1 in perspektivischer, schematischer Darstellung eine Strickmaschine, an der die erfindungsgemäße Fadenzuführeinrichtung bevorzugt angewendet wird;
Fig. 2 in schematischer und perspektivischer Darstellung die Strickmaschine nach Fig. 1 mit einer erfindungsgemäßen Fadenzuführeinrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform;
Fig. 3 schematisch die Vorderansicht eines Fadenführers einer zweiten Ausführungsform der Fadenzuführeinrichtung bei geschlossener Fadenklemme;
Fig. 4 schematisch die Vorderansicht des Fadenführers nach Fig. 3 bei geöffneter Fadenklemme;
Fig. 5 schematisch die Vorderansicht des Fadenführers nach Fig. 3 mit zwei Schwenkstellungen des Einlegeorgans;
Fig. 6 und 7 schematisch und perspektivisch Ansichten eines Teils des Fadenführers nach Fig. 3 und 5 mit den zum Auswechseln einer Fadenklemme erforderlichen Einzelheiten;
Fig. 8 einen Fadenführer gemäß einer dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Fadenzuführeinrichtung; und
Fig. 9 den Fadenführer nach Fig. 8 in der zum Einfangen des verstrickten Fadens erforderlichen Stellung.
In Fig. 1 und 2 ist eine bekannte Flachstrickmaschine mit zwei dachförmig angeordneten Nadelbetten 12 dargestellt, in deren Nuten in bekannter Weise Stricknadeln 13 längsverschieblich geführt sind. Die Stricknadeln 13 definieren, wenn sie sämtlich voll ausgetrieben sind, einen parallel zu den Nadelbetten 12 verlaufenden, dicht oberhalb des von den Stricknadeln 13 gebildeten Kreuzes angeordneten Arbeitsabschnitt, auf dem die Fäden den Stricknadeln angeboten werden müssen, damit sie von diesen erfaßt und zu Maschen verarbeitet werden können. Weitere, zum Verständnis der Erfindung nicht erforderliche Einzelheiten der Flachstrickmaschine können beispielsweise den DE-OS'en 25 31 762, 25 31 705 und 25 31 734 entnommen werden. Zur Vereinfachung der Darstellung ist in der nachfolgenden Beschreibung angenommen, daß die beiden Nadelbetten 12 unter einem Winkel von je etwa 45° zu einer vertikalen Ebene angeordnet sind und parallele sowie horizontale Oberkanten aufweisen. Die nachfolgenden Angaben betreffend die Lage, Anordnung oder Stellung verschiedener Teile der Fadenzuführeinrichtung müssen entsprechend verändert werden, falls eine andere Anordnung der Nadelbetten vorgesehen ist und diese beispielsweise vertikal bzw. horizontal angeordnet sind.
Oberhalb der Maschine ist ein stationärer und vorzugsweise parallel zum Arbeitsabschnitt angeordneter Ösenträger 14 vorgesehen, durch dessen Ösen 15 mehrere Fäden 16 von stationären Vorratsspulen 17 zu einer Vielzahl von Fadenführern 18 mit Einlegeorganen 19 in Form von Fadenösen geführt sind, und oberhalb des Ösenträgers 14 ist je eine Speichereinrichtung 20 für jeden Faden 16 angedeutet, die beim Zurückführen eines Fadenführers 18 zur Zwischenspeicherung der dabei frei werdenden Fadenstücke dient.
Zum Transport der Fadenführer 18 ist eine endlose, O-förmige Umlaufbahn 22 vorgesehen, die einen oberhalb des Arbeitsabschnitts der Einlegeorgane 19 und parallel dazu angeordneten Abschnitt 23 und einen Abschnitt 24 aufweist. Auf dem Abschnitt 23 werden die Fadenführer 18 mit nach unten gerichteten Einlegeorganen 19 geführt, wenn die Fäden 16 in die Nadeln 13 eingelegt werden sollen. Nach Erreichen des in Fig. 1 rechts liegenden Maschenreihenendes werden die Fadenführer 18 dagegen mit nach oben weisenden Einlegorganen 19 längs des Abschnitts 24 zu dem in Fig. 1 links befindlichen Maschenreihenanfang zurücktransportiert, wobei den Nadeln keine Fäden zugeführt und die Einlegeorgane 19 längs eines Rückführabschnitts bewegt werden.
Die Umlaufbahn 22 ist durch ein endloses, flexibles Band 25 gebildet, auf dem die Fadenführer 18 befestigt sind, und durch zwei Umlenkräder 26 und 27 festgelegt, deren Achsen an den Enden einer starren Schiene 28 gelagert sind. Um zu erreichen, daß die Fäden 16 beim wiederholten Umlaufen der Fadenführer 18 in Richtung eines Pfeils R abwechselnd auf der einen und auf der anderen Breitseite der Umlaufbahn 22 angeordnet werden und sich infolgedessen nicht verseilen, ist beispielsweise eine mittels eines Steuerhebels 29 hin- und herschwenkbare Weiche 31 vorgesehen, die mit zwei Elektromagneten 32 aus der in Fig. 1 durchgezogen gezeichneten Stellung in die gestrichelt gezeichnete Stellung und umgekehrt geschaltet werden kann. An die Weiche 31 schließen sich zwei Leitschienen 33 an, welche die mittels der Weiche 31 auf die eine oder andere Breitseite der Umlaufbahn 22 verteilten Fäden 16 übernehmen und auf je eine Leitschiene 34 überführen, so daß sichergestellt ist, daß die Fäden nicht mit irgendwelchen Teilen der Fadenführung oder der Strickmaschine in Berührung gelangen. Weitere Einzelheiten lassen sich, sofern dies zum Verständnis der Erfindung notwendig ist, den DE-OS'en 25 31 762 und 27 01 652 entnehmen.
Die Funktionsweise der Fadenführung nach Fig. 1 und 2 ist wie folgt: Beim wiederholten Umlaufen der Fadenführer 18 werden die Fäden 16 am Ende des Arbeitsbereichs mittels Fadenklemmen, die in den Fadenführern 18 angeordnet sind, geklemmt und dann mittels einer Schneidvorrichtung 35 geschnitten. Die geklemmten Fadenenden werden zum Anfang des Arbeitsbereichs zurückgeführt und dort von den Fadenklemmen wieder freigegeben. Jeder Faden 16 erreicht nach Vollendung eines Umlaufs des Bandes 25 einmal die Weiche 31 und wird von dieser abwechselnd auf die eine oder andere Seite der Umlaufbahn 22 gelenkt, wodurch eine Verseilung der Fäden 16 vermieden wird.
Anhand der Fig. 2 bis 7 werden nun schematisch zwei erste Ausführungsformen der Fadenführer der erfindungsgemäßen Fadenführeinrichtung 18 bzw. 18′ beschrieben, mittels derer die Fäden mustergemäß eingelegt, verstrickt, geklemmt und geschnitten werden. Die dabei angegebenen Richtungen, Lagen bzw. Stellungen für verschiedene Einzelteile gelten, wenn nichts anderes angegeben ist, für den Fall, daß sich die Fadenführer längs des Abschnitts 23 der Umlaufbahn 22 in Richtung des Pfeils R bewegen. Gleiche Teile sind dabei jeweils mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
Jeder Fadenführer 18, 18′ enthält ein Einlegeorgan 19, dessen unteres Ende keilförmig zugespitzt ist und eine Fadenöse in Form einer durchgehenden Bohrung 39 aufweist (Fig. 5), während das obere Ende mittels eines Schwenkzapfens 41 schwenkbar am Fadenführer 18, 18′ befestigt ist. Zur Verschwenkung des Einlegeorgans 19 dient ein starr an diesem befestigter Steuerhebel 40. Die Achse des Schwenkzapfens 41 ist parallel zur Transportrichtung (Pfeil R in Fig. 1 und 2) und horizontal angeordnet, so daß das untere Ende der Bohrung 39, aus dem der Faden 16 austritt, quer zur Transportrichtung in die beiden aus Fig. 5 ersichtlichen extremen Stellungen schwenkbar ist.
Dabei gibt in Fig. 5 die durchgezogene Stellung die Arbeitsstellung, die gestrichelte Stellung dagegen die Nichtarbeitsstellung der Einlegeorgane 19 an.
Während die beiden Stellungen der Einlegeorgane 19 beim Fadenführer 18 nach Fig. 2 nicht durch besondere Mittel gesichert sind, weist der Fadenführer 18′ nach Fig. 3 bis 7 zur Sicherung der beiden genannten Stellungen einen Riegel 42 (Fig. 5) in Form eines zweiarmigen Hebels auf, der auf einer zur Transportrichtung parallelen Riegelachse 43 schwenkbar gelagert ist und dessen einer Arm als Steuerhebel 44 ausgebildet ist, während der andere Arm eine nach unten keilförmig zugespitzte Riegelnase 45 trägt, die in der Arbeitsstellung von der einen Seite und in der Nichtarbeitsstellung von der anderen Seite hinter einen nach oben dachförmig zugespitzten Ansatz 46 des Einlegeorgans 19 greift. Zur Arretierung dieser beiden Stellungen ist eine Zugfeder 47 vorgesehen, deren eines Ende an dem die Riegelnase 45 tragenden Arm des Riegels 42 und deren anderes Ende an einem am unteren Ende des Einlegeorgans 19 vorgesehenen Befestigungsstift 48 befestigt ist. Dabei sind die zur Anlage kommenden Flanken der Riegelnase 45 und des Ansatzes 46 in der aus Fig. 5 ersichtlichen Weise so ausgebildet, daß sie in der Arbeitsstellung des Einlegeorgans 19 in Richtung der Wirkung der Zugfeder 47 noch stärker gegeneinander gedrückt werden, wenn auf das Einlegeorgan 19 ein Druck in Richtung der Nichtarbeitsstellung ausgeübt wird, wohingegen eine Verschwenkung aus der Nichtarbeitsstellung in die Arbeitsstellung gegen die Kraft der Zugfeder 47 durch bloßen Druck auf das Einlegeorgan 19 möglich ist. Eine Verschwenkung des Einlegeorgans 19 aus der Arbeitsstellung in die Nichtarbeitsstellung ist daher nur dann möglich, wenn auf den Steuerhebel 44 nach Fig. 3 bis 5 von oben nach unten ein Druck ausgeübt und dadurch die Riegelnase 45 vom Ansatz 46 abgehoben wird.
Ferner enthält jeder Fadenführer 18′ eine vertikal angeordnete Fadenklemme 50 in Form eines U-förmigen, z. B. aus gebogenem Federdraht bestehenden Elements mit zwei als Klemmelemente 51 wirksamen, federnden Armen, die z. B. in ihrer aus Fig. 3 ersichtlichen Normalstellung elastisch gegeneinander gedrückt sind. An der am oberen Ende befindlichen Verbindungsstelle der beiden Klemmelemente 51 ist eine Befestigungsöse 52 (Fig. 7) vorgesehen, mit der die Fadenklemme 50 auf einem Lagerzapfen 53 gelagert wird, der an einem Lagerkörper 54 befestigt ist und einen nach der Seite wegragenden Steuerhebel 55 aufweist. Der Lagerkörper 54 ist auf einer vertikalen Achse 56 verschiebbar gelagert und nach unten bis zu einem Anschlag 57 bewegbar. In der aus Fig. 3 ersichtlichen Schließstellung der Fadenklemme 50, in welcher der Lagerkörper 54 am Anschlag 57 anliegt, hat der Lagerzapfen 53 einen solchen Abstand von einem parallel zu ihm angeordneten, am Fadenführer 18′ starr befestigten Steuerstift 59, daß dieser genau in eine erste ösenförmige Aufweitung 60 zwischen den beiden Klemmelementen 51 ragt, die einen dem Durchmesser des Steuerstifts 59 entsprechenden Durchmesser aufweist, so daß die Fadenklemme 50 geschlossen bleibt. Durch Anheben des Lagerkörpers 54 in die Stellung nach Fig. 4 wird die Fadenklemme 50 dagegen in ihre Offenstellung gebracht, weil der Steuerstift 59 in diesem Fall in eine zweite ösenförmige Aufweitung 61 zwischen den beiden Klemmelementen 51 ragt, die einen im Vergleich zum Steuerstift 59 kleineren Durchmesser besitzt. Durch das Einrasten des Steuerstifts 59 in die Aufweitungen 60 bzw. 61 sind gleichzeitig die beiden genannten definierten Stellungen des Lagerkörpers 54 gesichert. Während der Anschlag 57 dazu dient, eine Verschiebung der Fadenklemme 50 über die untere Rast hinaus zu vermeiden, was ein unerwünschtes Öffnen zur Folge hätte, ist für die Offenstellung nach Fig. 4 kein entsprechender Anschlag erforderlich, weil eine Bewegung der Fadenklemme 50 über die obere Raststellung hinaus die Offenstellung nicht beeinflussen würde.
Gemäß Fig. 3 und 4 sind das Einlegeorgan 19 und die Fadenklemme 50 senkrecht zur Transportrichtung versetzt und mit Abstand zueinander angeordnet, so daß sie auf parallelen Bahnen bewegt werden. Dabei sind dieser Abstand und die Länge des Einlegeorgans 19, gemessen vom Schwenkzapfen 41 bis zum unteren Ende der Bohrung 39, derart bemessen, daß in der Arbeitsstellung des Einlegeorgans 19 und in der Schließstellung der Fadenklemme 50 gemäß Fig. 3 ein unterhalb der zweiten Aufweitung 61 geklemmter Faden zwischen dieser und dem unteren Ende der Bohrung 39 etwa horizontal und senkrecht zur Transportrichtung erstreckt ist. Der Versatz in Transportrichtung ist dagegen so groß gewählt, daß das Einlegeorgan bei geöffneter Fadenklemme (Fig. 4) entsprechend Fig. 5 so in seine Nichtarbeitsstellung geschwenkt werden kann, daß sich das untere Ende der Bohrung 39 einerseits in Transportrichtung unmittelbar vor der Fadenklemme 50 und andererseits in unmittelbarer Nähe der Klemmelemente 51 angeordnet ist, wie auch Fig. 9 für eine dritte Ausführung des Fadenführers sichtbar macht.
Die Fadenklemme 50 kann durch Drehen des Lagerkörpers 54 auf der Achse 56 um etwa 90° vom Lagerzapfen 53 gelöst und dann herausgenommen werden. In der Lage nach Fig. 6, die der eingerasteten Offenstellung der Fadenklemme 50 entspricht, ist die Fadenklemme 50 noch durch eine Abdeckscheibe 63, die von vorn am Fadenführer 18′ befestigt ist, unverlierbar auf dem Lagerzapfen 53 gehalten, welcher - von innen her gesehen - kurz vor der Abdeckscheibe 63 endet. Wird der Lagerkörper 54 noch weiter nach oben geschoben, bis er an eine die Achse 56 tragende Lagerplatte 64 anschlägt, die von der Abdeckscheibe 63 einen größeren Abstand aufweist, als seiner Höhe entspricht, kann er um etwa 90° in die aus Fig. 7 ersichtliche Stellung gedreht werden. Dabei tritt der Lagerzapfen 53 unter Freigabe der Fadenklemme 50 selbsttätig aus der Befestigungsöse 52 heraus, weil die Fadenklemme 50 durch den Steuerstift und die Abdeckscheibe 63 an einer der Drehung des Lagerkörpers 54 entsprechenden Drehung gehindert ist. Die Fadenklemme 50 kann daher jetzt nach oben herausgezogen und durch eine neue Fadenklemme 50 ersetzt werden, zu deren Einbau es lediglich erforderlich ist, die beiden Klemmelemente 51 von beiden Seiten auf den Steuerstift 59 aufzuschieben, bis die Befestigungsöse 52 in Höhe des Lagerkörpers 54 angeordnet ist, und diesen dann um 90° zurückzuschwenken, wobei der Lagerzapfen 53 selbsttätig in die Befestigungsöse 52 eintritt.
In Transportrichtung vor jedem Einlegeorgan 19, das bei Anwendung von Zungennadeln als Stricknadeln 13 wegen seiner Keilform gleichzeitig als Zungenhalterteil dient und daher die geöffneten Zungen der Stricknadeln 13 offenhält, ist ein Zungenöffner 85 (Fig. 2) in Form einer Bürste angeordnet, welche dazu dient, die eventuell noch geschlossenen Zungen der ausgetriebenen Stricknadeln 13 zu öffnen.
Die den Einlegeorganen 19 zugeführten Fäden 16 sind vor ihrem Eintritt in die Bohrungen 39 durch je ein verschwenkbar am zugehörigen Fadenführer 18 gelagertes Rohr 86 (Fig. 2) geführt, das als Schutz dient und anstelle der Fäden 16 von der Weiche 31 (Fig. 1) abwechselnd auf die eine oder andere Seite der Umlaufbahn 22 umgelenkt wird. Dabei kann die Anordnung entsprechend Fig. 2 so getroffen sein, daß das Rohr 86 irgendeines Fadenführers 18 jeweils denjenigen Faden 16 führt, der von dem in Transportrichtung nachlaufenden Fadenführer 18 mittels eines weiteren Rohrs 87 aufgenommen und in die Stricknadeln 13 eingelegt wird.
Die Ausführungsform des Fadenführers 18″ nach Fig. 8 und 9 unterscheidet sich von den übrigen Ausführungsbeispielen dadurch, daß in Transportrichtung vor dem Einlegeorgan 19 bzw. zwischen diesem und dem zugehörigen Zungenöffner 85 noch jeweils ein starr am Fadenführer 18″ befestigtes, nach unten keilförmig zugespitztes Zungenhalterteil 88 vorgesehen ist, das zum Offenhalten der Zungen der Stricknadeln 13 dient und teilweise vom Zungenöffner 85 überlappt sein kann. Dabei bildet das Einlegeorgan 19 in seiner Arbeitsstellung eine Fortsetzung des Zungenhalterteils 88 (Fig. 8), während in seiner Nichtarbeitsstellung eine den Durchtritt der jeweils ausgetriebenen Stricknadeln gestattende Lücke zwischen dem Zungenhalterteil 88 und dem Einlegeorgan 19 vorgesehen ist (Fig. 9).
Beim kontinuierlichen Stricken nehmen die Einlegeorgane 19 die aus Fig. 2 ersichtliche Arbeitsstellung ein, bis sie die letzte, in Fig. 2 ganz rechts mit 13 a bezeichnete Stricknadel erreicht haben. Nach Passieren der Stricknadel 13 a wird jedes Einlegeorgan 19 in die aus Fig. 2 ganz rechts und Fig. 5 ersichtliche Nichtarbeitsstellung geschwenkt. Hierzu ist beim Vorhandensein des Riegels 42 (Fig. 3 bis 9) zunächst eine auf den Steuerhebel 44 wirkende und diesen nach unten drückende Führungskurve 65 (Fig. 8) vorgesehen, die an den Nadelbetten befestigt ist und eine nach unten verlaufende Schrägfläche 67 aufweist, auf die der Steuerhebel 44 aufläuft, um unter Abzug der Riegelnase 45 vom Ansatz 46 eine Verschwenkung des Einlegeorgans 19 zu ermöglichen. Kurz hinter dem in Transportrichtung liegenden Ende der Schrägfläche 67 beginnt eine zweite, an einer Schiene 66 (Fig. 2) befestigte Führungskurve 68 (Fig. 2 und 8) mit einer nach unten ansteigenden Schrägfläche 69, die auf den Steuerhebel 40 einwirkt, diesen herabdrückt und dadurch das zugehörige Einlegeorgan in die Nichtarbeitsstellung schwenkt. Hinter der Schrägfläche 69 beginnt eine nach oben ansteigende Schrägfläche 70 der Führungskurve 65, die bewirkt, daß der unter der Wirkung der Zugfeder 47 stehende Steuerhebel 44 allmählich und daher gedämpft in seine aus Fig. 3 bis 5 und 8, 9 ersichtliche Stellung zurückgeschwenkt wird und dadurch die Riegelnase 45 hinter dem Ansatz 46 einrastet (Fig. 5). Die Fadenklemmen 50 befinden sich während dieses Vorgangs in der aus Fig. 4 ersichtlichen Offenstellung. Beim Fehlen des Riegels 42 (Fig. 2) ist nur die Führungskurve 68 vorgesehen.
Aufgrund der Verschwendung des Einlegeorgans 19 befindet sich nun das untere Ende der Bohrung 39 entsprechend Fig. 9 dicht vor den Klemmelementen 51 der geöffneten Fadenklemme 50. Da zu diesem Zeitpunkt der Faden 16 noch von der letzten strickenden Nadel 13 a gehalten ist, befindet sich deshalb ein Fadenteil unmittelbar unter und etwa in der Mitte zwischen den unteren Enden der Klemmelemente 51. Wird daher unmittelbar nach dem Verschwenken des Einlegeorgans 19 der Lagerkörper 54 und mit ihm die Fadenklemme 50 mittels einer weiteren, ebenfalls an der Schiene 66 befestigten und auf den Steuerhebel 55 einwirkenden Führungskurve 71 (Fig. 2), die eine nach unten verlaufende Schrägfläche 72 aufweist, in die aus Fig. 3 ersichtliche Schließstellung geschoben, wird dabei der Faden 16 von den beiden Klemmelementen 51 ergriffen und festgeklemmt. Anschließend kann der Faden 16 mittels der nur aus Fig. 1 ersichtlichen Schneidvorrichtung 35 an einer Stelle zwischen der Fadenklemme 50 und dem durch die Nadel 13 a definierten Maschenreihenende geschnitten werden.
Jeder Fadenführer 18, 18′ bzw. 18″ wird nach dem Festklemmen des zugehörigen Fadenendes beim Weitertransport mittels der Umlenkräder 26 und 27 sowie des Abschnitts 24 der Umlaufbahn zu dem durch die erste strickende Nadel 13 b (Fig. 2) definierten Maschenreihenanfang zurücktransportiert. Kurz vor dem Anfang der Nadelbetten 12 ist eine an einer Schiene 66 a befestigte, eine ansteigende Schrägfläche 74 aufweisende Führungskurve 75 (Fig. 2) vorgesehen, die auf den Steuerhebel 40 jedes einlaufenden Einlegeorgans 19 einwirkt und dieses in die Arbeitsstellung zurückschwenkt, so daß das untere Ende der Bohrung 39 gemäß Fig. 3 dicht oberhalb des von den Nadeln 13 gebildeten Nadelkreuzes 76 geführt wird und infolgedessen der Faden 16 quer zur Transportrichtung und im wesentlichen horizontal angeordnet ist.
Beim Weitertransport irgendeines Fadenführers 18, 18′ bzw. 18″ legt sich der zugehörige quer gespannte Faden 16 etwa in Höhe des Kopfes und oberhalb des Kreuzes 76 hinter den Schaft der ersten strickenden Nadel 13 b des in Fig. 2 vorderen Nadelbetts 12, wodurch er umgelenkt und etwa in Transportrichtung angeordnet wird, so daß er sowohl in die erste strickende Nadel 13 b als auch in alle nachfolgend ausgetriebenen Nadeln 13 eingelegt und von diesen verstrickt werden kann. An einer in Transportrichtung hinter der Einlegestelle für die erste strickende Nadel 13 b liegenden Stelle befindet sich eine weitere Führungskurve 77, die eine nach oben ansteigende Schrägfläche 78 aufweist (Fig. 2), die mit dem Steuerhebel 55 zusammenwirkt und dazu dient, den Lagerkörper 54 und mit ihm die Fadenklemme 50 in die aus Fig. 4 ersichtliche Offenstellung anzuheben, damit das am Maschenreihenanfang befindliche Fadenende rechtzeitig freigegeben wird.
Damit das auf diese Weise freigegebene Fadenende beim Einlaufen der nachfolgenden Fadenführer 18, 18′, 18″ in den Arbeitsbereich nicht ebenfalls von den Stricknadeln 13 erfaßt wird, ist erfindungsgemäß in Transportrichtung vor der ersten strickenden Nadel 13 b ein Klemmorgan 79 (Fig. 2 und 3) mit zwei elastisch gegeneinander gedrückten Klemmbacken vorgesehen. Die beiden freien, entgegen der Transportrichtung gerichteten Enden dieser beiden Klemmbacken bilden einen in Höhe des quer gespannten Fadens 16 angeordneten Eintrittsspalt 80 (Fig. 2 und 3), in den die von irgendeinem Fadenführer transportierten Fadenenden eingelegt und dadurch festgeklemmt und aus dem Bereich der ersten strickenden Nadeln herausgehalten werden. Durch den auf das gebildete Gestrick wirkenden Warenabzug werden die so geklemmten Fadenenden im weiteren Verlauf nach und nach wieder aus dem Klemmorgan 79 herausgezogen, ohne daß dabei die Gefahr besteht, daß die Fadenenden verstrickt werden. Das Klemmorgang 79 ist im übrigen, wie Fig. 3 zeigt, zwischen dem Einlegeorgan 19 und der zugehörigen Fadenklemme 50 angeordnet.
Da gemäß Fig. 2 und 3 der quer gespannte Faden 16 immer nur von der ersten strickenden Nadel eines Nadelbetts, hier des vorderen Nadelbetts, erfaßt werden kann, ist erfindungsgemäß weiter vorgesehen, den durch die Einlegeorgane 19 und Fadenklemmen 50 quer gespannten Fäden nicht durch die jeweils erste strickende Nadel, sondern durch eine nicht am Strickvorgang beteiligte Anfangsnadel 13 c einzufangen und dadurch in Längsrichtung der Nadelbetten 12 zu spannen und in die erwünschte Einlegeposition zu bringen. Die Anfangsnadel befindet sich im vorderen Nadelbett 12 und etwa zwei oder drei Nadeln vor der ersten strickenden Nadel 13 b und wird mit Hilfe von an sich bekannten Mustervorrichtungen so weit ausgetrieben, daß sie die quer gespannten Fäden 16 sicher erfaßt. Wie sich insbesondere Fig. 2 entnehmen läßt, ist es bei dieser Verfahrensweise gleichgültig, ob die erste strickende Nadel 13 b eine Nadel des vorderen oder hinteren Bettes ist, da der Faden 16 von jeder Nadel 13 b sicher erfaßt und verstrickt wird.
Die Kurve 77 und das Klemmorgan 79 sind zweckmäßig an einer gemeinsamen Halterung 81 befestigt, die auf einer horizontalen und zur Nadelbettoberkannte parallelen Schiene 82 verschiebbar und mittels einer Befestigungsschraube 83 in jeder beliebigen Lage arretierbar ist (Fig. 2). Durch Verstellung der Halterung 81 läßt sich der Ort ändern, an dem die Fadenklemmen 50 geöffnet werden, so daß die Öffnungsposition immer genau an die Position der im Einzelfall ausgewählten ersten strickenden Nadel 13 b angepaßt werden kann. Auf diese Weise kann mit einfachen Mitteln eine Änderung der Gestrickbreite im Bereich des Maschenreihenanfangs vorgenommen werden, da es im übrigen nur erforderlich ist, mittels der Mustervorrichtung die erste strickende Nadel 13 b und dementsprechend auch die zugehörige Anfangsnadel 13 c festzulegen. Eine Änderung der Gestrickbreite im Bereich des Maschenreihenendes ist dadurch möglich, daß die Führungskurven 65, 68 und 71 und im Bedarfsfall auch die Schneidvorrichtung 35 entsprechend verschoben werden.
Die beschriebene Einrichtung eignet sich auch ohne weiteres zum kontinuierlichen Mindern und/oder Zunehmen der Gestrickbreite, wenn zusätzlich steuerbare Schrittmotoren oder dergleichen vorgesehen werden, um die genannten Führungskurven parallel zur Nadelbettoberkante automatisch und mustergemäß zu verschieben, und wenn die Nadeln 13 entsprechend der im Einzelfall vorgenommenen Verschiebung ausgewählt werden können.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Beispielsweise kann auch die Führungskurve 75 verstellbar an der Schiene 66 a befestigt und beispielsweise mit einem Elektromagneten oder einer mechanischen Steuerung ein- oder ausrückbar sein. Für den Fall, daß die Führungskurve 75 ausgerückt ist, wirkt sie nicht auf die Steuerhebel 40 der Einlegeorgane 19 ein, so daß diese in der Außerarbeitsstellung verbleiben und während des Vorbeigangs an den Nadelbetten 12 keinen Faden einlegen können. Für diesen Fall ist durch eine entsprechende Steuerung dafür zu sorgen, daß auch die Kurve 77 ausgerückt wird und infolgedessen die Fadenklemme 50 des zugehörigen Fadenführers 18, 18′ bzw. 18″ geschlossen bleibt.
Weiterhin ist es zweckmäßig, den gesamten Fadenführer 18, 18′ bzw. 18″ mittels eines Schwenkbolzens derart verschwenkbar an einem mit dem Band 25 verbundenen Träger zu befestigen, daß er manuell in eine Arbeits- bzw. Außerarbeitsstellung geschwenkt und in beiden Stellungen durch eine Rast, einen Druckknopf oder dergleichen arretiert werden kann. Dabei ist die Achse des Schwenkbolzens zweckmäßig senkrecht zur Transportrichtung angeordnet. Hierdurch wird das Arbeiten an der Maschine erheblich vereinfacht, da jeder beliebige Nadelsektor durch Wegschwenken des darüber befindlichen Fadenführers jederzeit freigelegt werden kann.
Anstelle des Klemmorgans 79 können andere Organe mit ähnlicher Funktion, z. B. Bürsten, insbesondere Drahtbürsten, oder zwei gegeneinander gestellte Flach- oder Rundbürsten vorgesehen sein.
Schließlich ist die Anordnung nicht darauf beschränkt, daß die Fadenklemme in der Ansicht nach Fig. 3 links von dem zugehörigen Einlegeorgan 19 und/oder das zwischen ihr und dem Einlegeorgan 19 gehaltene Fadenende horizontal angeordnet ist. Vielmehr könnte die Fadenklemme 50 auch rechts vom Einlegeorgan 19 angeordnet sein, in welchem Fall die Anfangsnadel 13 c im hinteren Nadelbett 12 liegen würde, und das gehaltene Fadenende könnte schräg zur Horizontalen und/oder zur Transportrichtung angeordnet sein, sofern sichergestellt ist, daß es von der Anfangsnadel 13 c bzw. der ersten strickenden Nadel 13 b sicher erfaßt wird.
Besondere Vorteile der Erfindung sind darin zu sehen, daß der Fadenführer 18, 18′ bzw. 18″ trotz geringer Baulänge eine Vielzahl von Funktionen ermöglicht und die Fäden mit mechanischen anstelle von pneumatischen Mitteln sicher und definiert eingelegt werden. Ferner ist die Gestrickbreite mit verhältnismäßig einfachen Mitteln sowohl am Anfang als auch am Ende der Nadelbetten veränderbar. Schließlich ist sowohl der Austausch einer defekten Fadenklemme 50 als auch das Wegschwenken des gesamten Fadenführers 18, 18′ bzw. 18″ aus dem Arbeitsbereich mit wenigen Handgriffen durchführbar, so daß sich ein hoher Bedienungskomfort ergibt.

Claims (19)

1. Fadenzuführeinrichtung für eine Strickmaschine mit wenigstens einem Nadelbett, in dem Stricknadeln austreibbar und abziehbar gelagert sind, mit mehreren, auf einer Endlosbahn hintereinander herlaufenden Fadenführern, die wenigstens je ein Fadeneinlegeorgan und eine Fadenklemme aufweisen und zum Einlegen von Fäden in ausgewählte Nadeln durch einen Arbeitsabschnitt bzw. zum Rücktransport der Fäden vom Maschinenreihenende zum Maschenreihenanfang durch einen Rückführungsabschnitt transportierbar sind, ferner mit wenigstens einer Fadenschneidvorrichtung zum Schneiden der Fäden nach ihrer Verarbeitung durch die jeweils letzte strickende Nadel einer Maschenreihe und nach ihrer Festklemmung in der zugehörigen Fadenklemme, und mit einer zur Änderung der Gestrickbreite geeigneten Steuervorrichtung zum Öffnen bzw. Schließen der Fadenklemmen zwecks Freigabe bzw. Festklemmung der mittels der Schneidvorrichtung erhaltenen, von den Fadenführern beim Rücktransport mitgeführten Fadenenden, dadurch gekennzeichnet, daß die einander zugeordneten Einlegeorgane (19) und Fadenklemmen (50) zumindest unmittelbar vor dem Einlegen der zugehörigen Fäden (16) in die ersten ausgewählten Nadeln (13) derart in einer von der Transportrichtung der Fadenführer (18) abweichenden Richtung beabstandet sind (Fig. 3), daß die zwischen ihnen angeordneten Fadenteile jeweils von der in Transportrichtung ersten ausgetriebenen Nadel (13 b) erfaßbar und hierdurch in die für die nachfolgend ausgewählten Nadeln erforderliche Lage bringbar sind.
2. Fadenzuführeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlegeorgane (19) senkrecht zur Transportrichtung verschwenkbar sind.
3. Fadenzuführeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Einlegeorgan (19) zwei feste Schwenkstellungen derart zugeordnet sind, daß das Einlegeorgan (19) in seiner einen, der Nichtarbeitsstellung entsprechenden Schwenkstellung - in Transportrichtung betrachtet - unmittelbar vor der zugehörigen Fadenklemme (50) angeordnet ist (Fig. 9).
4. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Fadenklemmen (50) je zwei quer zur Transportrichtung in eine Offenstellung aufspreizbar bzw. in eine Schließstellung zusammendrückbare Klemmelemente (51) aufweisen, und durch eine im wesentlichen senkrecht zur Schwenkrichtung der Einlegeorgane (19) und senkrecht zur Transportrichtung erfolgende Hubbewegung geöffnet und geschlossen werden.
5. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verschwenkung der Einlegeorgane (19) in Längsrichtung des Nadelbetts (12) erstreckte, am Nadelbettanfang bzw. Nadelbettende angeordnete Führungskurven (68, 75) vorgesehen sind.
6. Fadenzuführeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zur Herstellung der Hubbewegung der Fadenklemmen (50) in Längsrichtung des Nadelbetts (12) erstreckte, am Nadelbettanfang bzw. Nadelbettende angeordnete Führungskurven (71, 75) vorgesehen sind.
7. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 5, bei der jede Fadenklemme (50) aus einem U-förmigen Element mit zwei die Klemmelemente (51) bildenden, federnden Armen besteht, an deren Verbindungsstellen eine Befestigungsöse (52) vorgesehen ist (Fig. 7), und die in ihrer Normalstellung federnd gegeneinander gedrückt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Arme in einem mittleren Abschnitt zwei ösenförmige Aufweitungen (60, 61) zur Aufnahme eines Steuerstifts (59) aufweisen (Fig. 3), und daß der Fadenführer (18, 18′, 18″) einen auf einer Achse (56) drehbar gelagerten, in deren Längsrichtung verschiebbaren Lagerkörper (54) mit einem in die Befestigungsöse (52) greifenden Lagerzapfen (53) und einen starr gelagerten, zwischen die Arme ragenden Steuerstift (59) aufweist, wobei die Anordnung so getroffen ist, daß der Lagerkörper (54) zwischen den beiden durch Einrasten des Steuerstifts (59) in die Aufweitungen (60, 61) definierten Stellungen undrehbar gehalten ist und die Fadenklemme (50) beim Einrasten des Steuerstifts (59) in die eine ösenförmige Aufweitung (60) geschlossen, beim Einrasten des Steuerstifts (59) in die zweite ösenförmige Aufweitung (61) dagegen geöffnet ist.
8. Fadenzuführeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerkörper (54) über die durch die Aufweitung (61) gebildete Rastung hinaus in eine dritte Stellung schiebbar ist, in welcher er zwecks Herausnahme des Lagerzapfens (53) aus der Befestigungsöse (52) und Freigabe der Fadenklemme (50) auf der Achse (56) drehbar ist.
9. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Fadenführer (18″) außer dem verschwenkbaren Einlegeorgan (19) ein in Transportrichtung vor diesem angeordnetes, starr am Fadenführer (18) befestigtes Zungenhalterteil (88) zum Offenhalten der Zungen aufweist, das sich unmittelbar an den Zungenöffner (85) anschließt oder teilweise von diesem überdeckt ist (Fig. 8, 9), und daß jedes Einlegeorgan (19) derart an dem zugehörigen Fadenführer (18″) schwenkbar befestigt ist, daß in der Nichtarbeitsstellung zwischen dem Einlegeorgan (19) und Zungenhalterteil (88) eine den Durchtritt von ausgetriebenen Nadeln (13) gestattende Lücke vorgesehen ist, während das Einlegeorgan (19) in seiner Arbeitsstellung eine Fortsetzung des Zungenhalterteils (88) bildet (Fig. 9).
10. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vorrichtung zum mustergemäßen Ein- und Ausrücken einer die Fadenklemme (50) öffnenden Führungskurve (77) und der die Einlegeorgane (19) in die Arbeitsstellung schwenkenden Führungskurve (75) vorgesehen ist.
11. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein längs des Nadelbetts verschiebbares, auf der Seite des Maschenreihenanfangs angeordnetes Klemmorgan (79) mit zwei elastisch gegeneinander gedrückten Klemmbacken vorgesehen ist, wobei die beiden freien Enden der Klemmbacken einen Eintrittsspalt (80) für die Fäden (16) bilden, dessen Eintrittsöffnung entgegengesetzt zur Transportrichtung und in Höhe der von den Fadenklemmen (50) und Einlegeorganen (19) geführten Fadenteile angeordnet ist (Fig. 2, 3).
12. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungskurven (68, 71) zum Schließen der Fadenklemmen (50) und zum Verschwenken der Einlegeorgane (19) in die Nichtarbeitsstellung so ausgebildet sind, daß am Ende jeder Maschenreihe zunächst die Einlegeorgane (19) in ihre Nichtarbeitsstellung schwenkbar sind, um die von ihnen geführten Fäden unmittelbar unter den aufgespreizten Enden der beiden Arme der Fadenklemmen (50) anzuordnen, worauf die Fadenklemmen (50) durch eine Abwärtsbewegung senkrecht zu den Fäden schließbar sind.
13. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsstellung des verschwenkbaren Einlegeorgans (19) durch einen Riegel (42) gesichert ist und daß im Bereich der zur Verschwenkung des Einlegeorgans (19) in die Nichtarbeitsstellung vorgesehenen Führungskurve (68) eine Riegelbetätigungskurve (65) vorgesehen ist (Fig. 5 und 8).
14. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schwenkstellungen der Einlegeorgane (19) durch Anschläge an den Fadenführern (18, 18′ 18″) festgelegt sind, an denen die Einlegeorgane (19) in den beiden Schwenkstellungen durch Federkraft (47) anliegen (Fig. 5).
15. Fadenzuführeinrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegel (42) durch Federkraft (47) in eine Verriegelungsstellung vorgespannt ist.
16. Fadenzuführeinrichtung nach Anspruch 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegel (42) aus einem zweiarmigen, an einer parallel zur Transportrichtung des Fadenführers (18, 18′ 18″) angeordneten Riegelachse (43) schwenkbar gelagerten Hebel besteht, dessen einer Arm zum Zusammenwirken mit der Führungskurve (65) bestimmt ist und dessen anderer Arm eine Riegelnase (45) trägt, die in der Arbeitsstellung des Einlegeorgans (19) von der einen Seite und in der Nichtarbeitsstellung des Einlegorgans (19) von der anderen Seite hinter einen am Einlegeorgan (19) vorgesehenen Ansatz (46) greift und das Einlegeorgan (19) in diesen beiden Stellungen arretiert, und daß das eine Ende einer Zugfeder (47) an dem die Riegelnase (45) tragenden Arm des Hebels befestigt ist (Fig. 5).
17. Fadenzuführeinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Riegelnase (45) so ausgebildet ist, daß das Einlegeorgan (19) gegen die Kraft der Zugfeder (47) von der Führungskurve (68) aus der Nichtarbeitsstellung in die Arbeitsstellung schwenkbar ist.
18. Fadenzuführeinrichtung nach Anspruch 16 und 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Riegelnase (45) so ausgebildet ist, daß die Verriegelung bei Druck auf das Einlegeorgan (19) in Richtung der Nichtarbeitsstellung noch stärker verriegelt wird und daher nur durch Einwirkung der Führungskurve (65) auf den Steuerhebel (44) des Hebels lösbar ist.
19. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß zum Vergrößern und/oder Verkleinern der Gestrickbreite wenigstens die am Nadelbettanfang angeordnete, auf die Fadenklemme (50) einwirkende Führungskurve (77) und/oder die am Nadelbettende angeordneten, auf die Fadenklemme (50) bzw. das Einlegeorgan (19) einwirkenden Führungskurven (71 bzw. 68) längs des Nadelbetts (12) verschiebbar angeordnet sind.
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