DE3003570C2 - - Google Patents
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- D04B15/38—Devices for supplying, feeding, or guiding threads to needles
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Description
Die Erfindung betrifft eine Fadenzuführeinrichtung der im
Oberbegriff des Patentanspruchs 1 definierten Gattung.
Bei bekannten Fadenzuführeinrichtungen dieser Art (DE-OS 23 51 741)
sind die Einlegeorgane und die Fadenklemmen im
wesentlichen in Transportrichtung hintereinander angeordnet. Aus
diesem Grund müssen die Fadenklemmen so weit von den Einlegeorganen
beabstandet sein, daß eine strickende Nadel schon wieder abgezogen
ist, bevor sie von der Fadenklemme überlaufen wird. Da
außerdem die Fadenklemmen tiefer als die Köpfe der ausgetriebenen
Nadeln liegen müssen, um ein sicheres Einlegen der Fäden zu gewährleisten,
müssen die Fadenführer eine relativ große Baulänge aufweisen
und aufeinander folgende Stricksysteme in relativ großen
Abständen angeordnet werden. Besonders ungünstige Verhältnisse
ergeben sich, wenn als Fadenklemmen in Laufrichtung der
Einlegeorgane erstreckte Klemmorgane verwendet werden, die aus U-förmig
umgebogenen, aus Federdraht hergestellten Klammern bestehen (DE-OS 27 48 841).
Ein weiteres Problem beim Zuführen von Fäden zu Strickmaschinen
der eingangs genannten Art besteht darin, daß die von den
Fadenklemmen am Maschenreihenanfang freigegebenen Fadenenden häufig
in den Bereich der ersten strickenden Nadeln gelangen und daher
am Maschenreihenanfang ebenfalls verstrickt werden, wodurch ein
in seiner Breite der Länge des Fadenendes entsprechendes
Gestrickteil unbrauchbar wird. Um dies zu vermeiden, sind
Fadenführer bekannt, denen am Maschenreihenanfang zugeordnete Saugdüsen,
mechanische Greifer (jeweils DE-OS 25 31 734) oder
elektromagnetisch betätigte Greifer (CH-PS 4 27 122) zugeordnet sind.
Derartige Einrichtungen sind relativ kompliziert und störanfällig
und behindern vor allem eine einfache Änderung der Gestrickbreite
bzw. das Anbringen von automatisch arbeitenden Einrichtungen
zum Weitern und Mindern. Dasselbe gilt für Fadenzuführeinrichtungen,
bei denen die Fadenführer und ihnen zugeordnete
zusätzliche Klemmorgane auf separaten Endlosbahnen umlaufen
(DE-OS 25 31 734).
Bei Rundstrickmaschinen mit drehbarem Nadelzylinder ist es
ferner bekannt (DE-OS 28 51 659), die Fäden mittels wenigstens
eines außerhalb des Nadelkreises ortsfest angeordneten Fadenführers
zuzuführen und die jeweils freien Fadenenden mittels einer
innerhalb des Nadelkreises ortsfest angeordneten Saugvorrichtung
gespannt zu halten. Eine derartige Anordnung eignet sich
insbesondere auch in Verbindung mit Fadenwechseleinrichtungen. Für
Strickmaschinen der eingangs bezeichneten Gattung mit auf einer
Endlosbahn umlaufenden Fadenführern ist eine solche Anordnung
dagegen wenig geeignet, da sie u. a. voraussetzen würde, daß auch
die Saugvorrichtung auf einer Endlosbahn umlaufen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Fadenzuführeinrichtung
der eingangs bezeichneten Gattung ein sicheres Einlegen
der Fäden bei geringer Baulänge der Fadenführer zu
gewährleisten.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind die kennzeichnenden Merkmale des
Patentanspruchs 1 vorgesehen.
Erfindungsgemäß werden die Fäden bzw. deren zwischen den Einlegeorganen
und den Fadenklemmen gehaltenen Enden vor dem Einlegen
in die ersten strickenden Nadeln nicht in Längsrichtung der
Nadelbetten, sondern quer dazu angeordnet. Dadurch ergibt sich im
Hinblick auf die verschiedenen Funktionen der Fadenführer und
auf die Fadenzuführung allgemein eine Vielzahl von Vorteilen,
die in der nachfolgenden Beschreibung erläutert sind.
Die Erfindung läßt sich auf alle Rund- und insbesondere Flachstrickmaschinen
anwenden, bei denen sich die oben erwähnten Probleme
ergeben. Mit besonderem Vorteil wird die Erfindung bei
Strickmaschinen angewendet, die in den DE-OS'en 25 31 705,
25 31 734, 25 31 762, 27 01 652 und 27 50 192 beschrieben sind.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der
Zeichnung an Ausführungsbeispielen erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 in perspektivischer, schematischer Darstellung eine
Strickmaschine, an der die erfindungsgemäße
Fadenzuführeinrichtung bevorzugt angewendet wird;
Fig. 2 in schematischer und perspektivischer Darstellung die
Strickmaschine nach Fig. 1 mit einer erfindungsgemäßen
Fadenzuführeinrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform;
Fig. 3 schematisch die Vorderansicht eines Fadenführers einer
zweiten Ausführungsform der Fadenzuführeinrichtung bei
geschlossener Fadenklemme;
Fig. 4 schematisch die Vorderansicht des Fadenführers
nach Fig. 3 bei geöffneter Fadenklemme;
Fig. 5 schematisch die Vorderansicht des Fadenführers nach
Fig. 3 mit zwei Schwenkstellungen des Einlegeorgans;
Fig. 6 und 7 schematisch und perspektivisch Ansichten
eines Teils des Fadenführers nach Fig. 3 und 5 mit
den zum Auswechseln einer Fadenklemme erforderlichen
Einzelheiten;
Fig. 8 einen Fadenführer gemäß einer dritten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Fadenzuführeinrichtung; und
Fig. 9 den Fadenführer nach Fig. 8 in der zum Einfangen
des verstrickten Fadens erforderlichen Stellung.
In Fig. 1 und 2 ist eine bekannte Flachstrickmaschine mit zwei
dachförmig angeordneten Nadelbetten 12 dargestellt, in
deren Nuten in bekannter Weise Stricknadeln 13 längsverschieblich
geführt sind. Die Stricknadeln 13 definieren,
wenn sie sämtlich voll ausgetrieben sind, einen parallel
zu den Nadelbetten 12 verlaufenden, dicht oberhalb des von
den Stricknadeln 13 gebildeten Kreuzes angeordneten Arbeitsabschnitt,
auf dem die Fäden den Stricknadeln angeboten
werden müssen, damit sie von diesen erfaßt und zu Maschen verarbeitet
werden können. Weitere, zum Verständnis der
Erfindung nicht erforderliche Einzelheiten der Flachstrickmaschine
können beispielsweise den DE-OS'en 25 31 762, 25 31 705 und
25 31 734 entnommen werden. Zur Vereinfachung der Darstellung
ist in der nachfolgenden Beschreibung angenommen, daß
die beiden Nadelbetten 12 unter einem Winkel von je etwa
45° zu einer vertikalen Ebene angeordnet sind und parallele
sowie horizontale Oberkanten aufweisen. Die nachfolgenden
Angaben betreffend die Lage, Anordnung oder Stellung
verschiedener Teile der Fadenzuführeinrichtung müssen entsprechend
verändert werden, falls eine andere Anordnung der Nadelbetten
vorgesehen ist und diese beispielsweise vertikal bzw.
horizontal angeordnet sind.
Oberhalb der Maschine ist ein stationärer und vorzugsweise
parallel zum Arbeitsabschnitt angeordneter Ösenträger 14
vorgesehen, durch dessen Ösen 15 mehrere Fäden 16 von
stationären Vorratsspulen 17 zu einer Vielzahl von Fadenführern
18 mit Einlegeorganen 19 in Form von Fadenösen geführt sind,
und oberhalb des Ösenträgers 14 ist je eine Speichereinrichtung
20 für jeden Faden 16 angedeutet, die beim Zurückführen
eines Fadenführers 18 zur Zwischenspeicherung der dabei
frei werdenden Fadenstücke dient.
Zum Transport der Fadenführer 18 ist eine endlose, O-förmige
Umlaufbahn 22 vorgesehen, die einen oberhalb des Arbeitsabschnitts
der Einlegeorgane 19 und parallel dazu angeordneten
Abschnitt 23 und einen Abschnitt 24 aufweist. Auf dem
Abschnitt 23 werden die Fadenführer 18 mit nach unten
gerichteten Einlegeorganen 19 geführt, wenn die Fäden 16 in die
Nadeln 13 eingelegt werden sollen. Nach Erreichen des in Fig. 1
rechts liegenden Maschenreihenendes werden die Fadenführer
18 dagegen mit nach oben weisenden Einlegorganen 19 längs
des Abschnitts 24 zu dem in Fig. 1 links befindlichen
Maschenreihenanfang zurücktransportiert, wobei den Nadeln keine
Fäden zugeführt und die Einlegeorgane 19 längs eines Rückführabschnitts
bewegt werden.
Die Umlaufbahn 22 ist durch ein endloses, flexibles Band 25
gebildet, auf dem die Fadenführer 18 befestigt sind, und
durch zwei Umlenkräder 26 und 27 festgelegt, deren Achsen
an den Enden einer starren Schiene 28 gelagert sind. Um zu
erreichen, daß die Fäden 16 beim wiederholten Umlaufen der
Fadenführer 18 in Richtung eines Pfeils R abwechselnd auf der
einen und auf der anderen Breitseite der Umlaufbahn 22 angeordnet
werden und sich infolgedessen nicht verseilen, ist
beispielsweise eine mittels eines Steuerhebels 29 hin-
und herschwenkbare Weiche 31 vorgesehen, die mit
zwei Elektromagneten 32 aus der in Fig. 1 durchgezogen
gezeichneten Stellung in die gestrichelt gezeichnete Stellung
und umgekehrt geschaltet werden kann. An die Weiche 31
schließen sich zwei Leitschienen 33 an, welche die mittels
der Weiche 31 auf die eine oder andere Breitseite der Umlaufbahn
22 verteilten Fäden 16 übernehmen und auf je eine
Leitschiene 34 überführen, so daß sichergestellt ist, daß die
Fäden nicht mit irgendwelchen Teilen der Fadenführung oder
der Strickmaschine in Berührung gelangen. Weitere Einzelheiten
lassen sich, sofern dies zum Verständnis der
Erfindung notwendig ist, den DE-OS'en 25 31 762 und 27 01 652
entnehmen.
Die Funktionsweise der Fadenführung nach Fig. 1 und 2 ist wie
folgt: Beim wiederholten Umlaufen der Fadenführer 18 werden
die Fäden 16 am Ende des Arbeitsbereichs mittels Fadenklemmen,
die in den Fadenführern 18 angeordnet sind, geklemmt und
dann mittels einer Schneidvorrichtung 35 geschnitten. Die
geklemmten Fadenenden werden zum Anfang des Arbeitsbereichs
zurückgeführt und dort von den Fadenklemmen wieder freigegeben.
Jeder Faden 16 erreicht nach Vollendung eines Umlaufs des
Bandes 25 einmal die Weiche 31 und wird von dieser abwechselnd
auf die eine oder andere Seite der Umlaufbahn 22 gelenkt,
wodurch eine Verseilung der Fäden 16 vermieden wird.
Anhand der Fig. 2 bis 7 werden nun schematisch zwei erste
Ausführungsformen der Fadenführer der erfindungsgemäßen
Fadenführeinrichtung 18 bzw. 18′ beschrieben, mittels derer die
Fäden mustergemäß eingelegt, verstrickt, geklemmt und geschnitten
werden. Die dabei angegebenen Richtungen, Lagen bzw. Stellungen
für verschiedene Einzelteile gelten, wenn nichts anderes
angegeben ist, für den Fall, daß sich die Fadenführer längs des
Abschnitts 23 der Umlaufbahn 22 in Richtung des Pfeils R bewegen.
Gleiche Teile sind dabei jeweils mit gleichen Bezugszeichen
bezeichnet.
Jeder Fadenführer 18, 18′ enthält ein Einlegeorgan 19, dessen
unteres Ende keilförmig zugespitzt ist und eine Fadenöse in
Form einer durchgehenden Bohrung 39 aufweist (Fig. 5),
während das obere Ende mittels eines Schwenkzapfens 41 schwenkbar
am Fadenführer 18, 18′ befestigt ist. Zur Verschwenkung
des Einlegeorgans 19 dient ein starr an diesem befestigter
Steuerhebel 40. Die Achse des Schwenkzapfens 41 ist parallel
zur Transportrichtung (Pfeil R in Fig. 1 und 2) und horizontal
angeordnet, so daß das untere Ende der Bohrung 39, aus dem
der Faden 16 austritt, quer zur Transportrichtung in die beiden
aus Fig. 5 ersichtlichen extremen Stellungen schwenkbar ist.
Dabei gibt in Fig. 5 die durchgezogene Stellung die
Arbeitsstellung, die gestrichelte Stellung dagegen die
Nichtarbeitsstellung der Einlegeorgane 19 an.
Während die beiden Stellungen der Einlegeorgane 19 beim
Fadenführer 18 nach Fig. 2 nicht durch besondere Mittel
gesichert sind, weist der Fadenführer 18′ nach Fig. 3 bis 7
zur Sicherung der beiden genannten Stellungen einen Riegel
42 (Fig. 5) in Form eines zweiarmigen Hebels auf, der auf einer
zur Transportrichtung parallelen Riegelachse 43 schwenkbar
gelagert ist und dessen einer Arm als Steuerhebel 44 ausgebildet
ist, während der andere Arm eine nach unten keilförmig
zugespitzte Riegelnase 45 trägt, die in der Arbeitsstellung
von der einen Seite und in der Nichtarbeitsstellung von
der anderen Seite hinter einen nach oben dachförmig zugespitzten
Ansatz 46 des Einlegeorgans 19 greift. Zur Arretierung
dieser beiden Stellungen ist eine Zugfeder 47 vorgesehen,
deren eines Ende an dem die Riegelnase 45 tragenden Arm des
Riegels 42 und deren anderes Ende an einem am unteren Ende des
Einlegeorgans 19 vorgesehenen Befestigungsstift 48 befestigt
ist. Dabei sind die zur Anlage kommenden Flanken der Riegelnase
45 und des Ansatzes 46 in der aus Fig. 5 ersichtlichen
Weise so ausgebildet, daß sie in der Arbeitsstellung des
Einlegeorgans 19 in Richtung der Wirkung der Zugfeder 47 noch
stärker gegeneinander gedrückt werden, wenn auf das Einlegeorgan
19 ein Druck in Richtung der Nichtarbeitsstellung
ausgeübt wird, wohingegen eine Verschwenkung aus der Nichtarbeitsstellung
in die Arbeitsstellung gegen die Kraft der Zugfeder
47 durch bloßen Druck auf das Einlegeorgan 19 möglich ist.
Eine Verschwenkung des Einlegeorgans 19 aus der Arbeitsstellung
in die Nichtarbeitsstellung ist daher nur dann möglich,
wenn auf den Steuerhebel 44 nach Fig. 3 bis 5 von oben nach
unten ein Druck ausgeübt und dadurch die Riegelnase 45 vom
Ansatz 46 abgehoben wird.
Ferner enthält jeder Fadenführer 18′ eine vertikal angeordnete
Fadenklemme 50 in Form eines U-förmigen, z. B. aus gebogenem
Federdraht bestehenden Elements mit zwei als Klemmelemente 51
wirksamen, federnden Armen, die z. B. in ihrer aus Fig. 3
ersichtlichen Normalstellung elastisch gegeneinander gedrückt
sind. An der am oberen Ende befindlichen Verbindungsstelle
der beiden Klemmelemente 51 ist eine Befestigungsöse 52
(Fig. 7) vorgesehen, mit der die Fadenklemme 50 auf einem
Lagerzapfen 53 gelagert wird, der an einem Lagerkörper 54
befestigt ist und einen nach der Seite wegragenden Steuerhebel
55 aufweist. Der Lagerkörper 54 ist auf einer
vertikalen Achse 56 verschiebbar gelagert und nach unten bis
zu einem Anschlag 57 bewegbar. In der aus Fig. 3 ersichtlichen
Schließstellung der Fadenklemme 50, in welcher der
Lagerkörper 54 am Anschlag 57 anliegt, hat der Lagerzapfen
53 einen solchen Abstand von einem parallel zu ihm angeordneten,
am Fadenführer 18′ starr befestigten Steuerstift 59,
daß dieser genau in eine erste ösenförmige Aufweitung 60
zwischen den beiden Klemmelementen 51 ragt, die einen dem
Durchmesser des Steuerstifts 59 entsprechenden Durchmesser
aufweist, so daß die Fadenklemme 50 geschlossen bleibt.
Durch Anheben des Lagerkörpers 54 in die Stellung nach
Fig. 4 wird die Fadenklemme 50 dagegen in ihre Offenstellung
gebracht, weil der Steuerstift 59 in diesem Fall in
eine zweite ösenförmige Aufweitung 61 zwischen den beiden
Klemmelementen 51 ragt, die einen im Vergleich zum
Steuerstift 59 kleineren Durchmesser besitzt. Durch das Einrasten
des Steuerstifts 59 in die Aufweitungen 60 bzw. 61 sind
gleichzeitig die beiden genannten definierten Stellungen
des Lagerkörpers 54 gesichert. Während der Anschlag 57
dazu dient, eine Verschiebung der Fadenklemme 50 über die
untere Rast hinaus zu vermeiden, was ein unerwünschtes Öffnen
zur Folge hätte, ist für die Offenstellung nach Fig. 4 kein
entsprechender Anschlag erforderlich, weil eine Bewegung
der Fadenklemme 50 über die obere Raststellung hinaus die
Offenstellung nicht beeinflussen würde.
Gemäß Fig. 3 und 4 sind das Einlegeorgan 19 und die
Fadenklemme 50 senkrecht zur Transportrichtung versetzt und mit
Abstand zueinander angeordnet, so daß sie auf parallelen
Bahnen bewegt werden. Dabei sind dieser Abstand und die
Länge des Einlegeorgans 19, gemessen vom Schwenkzapfen 41
bis zum unteren Ende der Bohrung 39, derart bemessen, daß
in der Arbeitsstellung des Einlegeorgans 19 und in der
Schließstellung der Fadenklemme 50 gemäß Fig. 3 ein
unterhalb der zweiten Aufweitung 61 geklemmter Faden zwischen
dieser und dem unteren Ende der Bohrung 39 etwa horizontal
und senkrecht zur Transportrichtung erstreckt ist. Der
Versatz in Transportrichtung ist dagegen so groß gewählt,
daß das Einlegeorgan bei geöffneter Fadenklemme (Fig. 4)
entsprechend Fig. 5 so in seine Nichtarbeitsstellung
geschwenkt werden kann, daß sich das untere Ende der
Bohrung 39 einerseits in Transportrichtung unmittelbar vor
der Fadenklemme 50 und andererseits in unmittelbarer
Nähe der Klemmelemente 51 angeordnet ist, wie auch Fig. 9
für eine dritte Ausführung des Fadenführers sichtbar
macht.
Die Fadenklemme 50 kann durch Drehen des Lagerkörpers 54
auf der Achse 56 um etwa 90° vom Lagerzapfen 53 gelöst
und dann herausgenommen werden. In der Lage nach Fig. 6,
die der eingerasteten Offenstellung der Fadenklemme 50
entspricht, ist die Fadenklemme 50 noch durch eine
Abdeckscheibe 63, die von vorn am Fadenführer 18′ befestigt
ist, unverlierbar auf dem Lagerzapfen 53 gehalten, welcher
- von innen her gesehen - kurz vor der Abdeckscheibe 63
endet. Wird der Lagerkörper 54 noch weiter nach oben
geschoben, bis er an eine die Achse 56 tragende Lagerplatte
64 anschlägt, die von der Abdeckscheibe 63 einen größeren
Abstand aufweist, als seiner Höhe entspricht, kann er um
etwa 90° in die aus Fig. 7 ersichtliche Stellung gedreht
werden. Dabei tritt der Lagerzapfen 53 unter Freigabe der
Fadenklemme 50 selbsttätig aus der Befestigungsöse 52
heraus, weil die Fadenklemme 50 durch den Steuerstift und
die Abdeckscheibe 63 an einer der Drehung des Lagerkörpers
54 entsprechenden Drehung gehindert ist. Die Fadenklemme
50 kann daher jetzt nach oben herausgezogen und durch eine
neue Fadenklemme 50 ersetzt werden, zu deren Einbau es
lediglich erforderlich ist, die beiden Klemmelemente 51
von beiden Seiten auf den Steuerstift 59 aufzuschieben,
bis die Befestigungsöse 52 in Höhe des Lagerkörpers 54
angeordnet ist, und diesen dann um 90° zurückzuschwenken,
wobei der Lagerzapfen 53 selbsttätig in die Befestigungsöse
52 eintritt.
In Transportrichtung vor jedem Einlegeorgan 19, das bei
Anwendung von Zungennadeln als Stricknadeln 13 wegen
seiner Keilform gleichzeitig als Zungenhalterteil dient und
daher die geöffneten Zungen der Stricknadeln 13 offenhält,
ist ein Zungenöffner 85 (Fig. 2) in Form einer Bürste
angeordnet, welche dazu dient, die eventuell noch geschlossenen
Zungen der ausgetriebenen Stricknadeln 13 zu öffnen.
Die den Einlegeorganen 19 zugeführten Fäden 16 sind vor
ihrem Eintritt in die Bohrungen 39 durch je ein verschwenkbar
am zugehörigen Fadenführer 18 gelagertes Rohr 86 (Fig. 2)
geführt, das als Schutz dient und anstelle der Fäden 16 von
der Weiche 31 (Fig. 1) abwechselnd auf die eine oder andere
Seite der Umlaufbahn 22 umgelenkt wird. Dabei kann die
Anordnung entsprechend Fig. 2 so getroffen sein, daß das Rohr
86 irgendeines Fadenführers 18 jeweils denjenigen Faden 16
führt, der von dem in Transportrichtung nachlaufenden Fadenführer
18 mittels eines weiteren Rohrs 87 aufgenommen
und in die Stricknadeln 13 eingelegt wird.
Die Ausführungsform des Fadenführers 18″ nach Fig. 8 und 9
unterscheidet sich von den übrigen Ausführungsbeispielen
dadurch, daß in Transportrichtung vor dem Einlegeorgan 19
bzw. zwischen diesem und dem zugehörigen Zungenöffner 85
noch jeweils ein starr am Fadenführer 18″ befestigtes,
nach unten keilförmig zugespitztes Zungenhalterteil 88
vorgesehen ist, das zum Offenhalten der Zungen der Stricknadeln
13 dient und teilweise vom Zungenöffner 85 überlappt
sein kann. Dabei bildet das Einlegeorgan 19 in seiner
Arbeitsstellung eine Fortsetzung des Zungenhalterteils 88
(Fig. 8), während in seiner Nichtarbeitsstellung eine den
Durchtritt der jeweils ausgetriebenen Stricknadeln
gestattende Lücke zwischen dem Zungenhalterteil 88 und dem
Einlegeorgan 19 vorgesehen ist (Fig. 9).
Beim kontinuierlichen Stricken nehmen die Einlegeorgane
19 die aus Fig. 2 ersichtliche Arbeitsstellung ein, bis
sie die letzte, in Fig. 2 ganz rechts mit 13 a bezeichnete
Stricknadel erreicht haben. Nach Passieren der Stricknadel
13 a wird jedes Einlegeorgan 19 in die aus Fig. 2 ganz
rechts und Fig. 5 ersichtliche Nichtarbeitsstellung
geschwenkt. Hierzu ist beim Vorhandensein des Riegels 42
(Fig. 3 bis 9) zunächst eine auf den Steuerhebel 44
wirkende und diesen nach unten drückende Führungskurve 65
(Fig. 8) vorgesehen, die an den Nadelbetten befestigt
ist und eine nach unten verlaufende Schrägfläche 67
aufweist, auf die der Steuerhebel 44 aufläuft, um unter
Abzug der Riegelnase 45 vom Ansatz 46 eine Verschwenkung
des Einlegeorgans 19 zu ermöglichen. Kurz hinter dem in
Transportrichtung liegenden Ende der Schrägfläche 67
beginnt eine zweite, an einer Schiene 66 (Fig. 2) befestigte
Führungskurve 68 (Fig. 2 und 8) mit einer nach unten
ansteigenden Schrägfläche 69, die auf den Steuerhebel 40
einwirkt, diesen herabdrückt und dadurch das zugehörige
Einlegeorgan in die Nichtarbeitsstellung schwenkt. Hinter
der Schrägfläche 69 beginnt eine nach oben ansteigende
Schrägfläche 70 der Führungskurve 65, die bewirkt, daß
der unter der Wirkung der Zugfeder 47 stehende Steuerhebel
44 allmählich und daher gedämpft in seine aus Fig. 3
bis 5 und 8, 9 ersichtliche Stellung zurückgeschwenkt
wird und dadurch die Riegelnase 45 hinter dem Ansatz 46
einrastet (Fig. 5). Die Fadenklemmen 50 befinden sich
während dieses Vorgangs in der aus Fig. 4 ersichtlichen
Offenstellung. Beim Fehlen des Riegels 42 (Fig. 2) ist
nur die Führungskurve 68 vorgesehen.
Aufgrund der Verschwendung des Einlegeorgans 19 befindet
sich nun das untere Ende der Bohrung 39 entsprechend
Fig. 9 dicht vor den Klemmelementen 51 der geöffneten
Fadenklemme 50. Da zu diesem Zeitpunkt der Faden 16 noch
von der letzten strickenden Nadel 13 a gehalten ist,
befindet sich deshalb ein Fadenteil unmittelbar unter und
etwa in der Mitte zwischen den unteren Enden der Klemmelemente
51. Wird daher unmittelbar nach dem Verschwenken
des Einlegeorgans 19 der Lagerkörper 54 und mit ihm die
Fadenklemme 50 mittels einer weiteren, ebenfalls an der
Schiene 66 befestigten und auf den Steuerhebel 55 einwirkenden
Führungskurve 71 (Fig. 2), die eine nach unten
verlaufende Schrägfläche 72 aufweist, in die aus Fig. 3
ersichtliche Schließstellung geschoben, wird dabei der
Faden 16 von den beiden Klemmelementen 51 ergriffen und
festgeklemmt. Anschließend kann der Faden 16 mittels der
nur aus Fig. 1 ersichtlichen Schneidvorrichtung 35 an
einer Stelle zwischen der Fadenklemme 50 und dem durch die Nadel
13 a definierten Maschenreihenende geschnitten werden.
Jeder Fadenführer 18, 18′ bzw. 18″ wird nach dem Festklemmen
des zugehörigen Fadenendes beim Weitertransport mittels
der Umlenkräder 26 und 27 sowie des Abschnitts 24
der Umlaufbahn zu dem durch die erste strickende Nadel
13 b (Fig. 2) definierten Maschenreihenanfang zurücktransportiert.
Kurz vor dem Anfang der Nadelbetten 12 ist eine
an einer Schiene 66 a befestigte, eine ansteigende
Schrägfläche 74 aufweisende Führungskurve 75 (Fig. 2)
vorgesehen, die auf den Steuerhebel 40 jedes einlaufenden
Einlegeorgans 19 einwirkt und dieses in die Arbeitsstellung
zurückschwenkt, so daß das untere Ende der Bohrung 39
gemäß Fig. 3 dicht oberhalb des von den Nadeln 13
gebildeten Nadelkreuzes 76 geführt wird und infolgedessen der
Faden 16 quer zur Transportrichtung und im wesentlichen
horizontal angeordnet ist.
Beim Weitertransport irgendeines Fadenführers 18, 18′ bzw.
18″ legt sich der zugehörige quer gespannte Faden 16
etwa in Höhe des Kopfes und oberhalb des Kreuzes 76 hinter
den Schaft der ersten strickenden Nadel 13 b des in Fig. 2
vorderen Nadelbetts 12, wodurch er umgelenkt und etwa in
Transportrichtung angeordnet wird, so daß er sowohl in die
erste strickende Nadel 13 b als auch in alle nachfolgend
ausgetriebenen Nadeln 13 eingelegt und von diesen verstrickt
werden kann. An einer in Transportrichtung hinter der
Einlegestelle für die erste strickende Nadel 13 b liegenden
Stelle befindet sich eine weitere Führungskurve 77, die
eine nach oben ansteigende Schrägfläche 78 aufweist
(Fig. 2), die mit dem Steuerhebel 55 zusammenwirkt und
dazu dient, den Lagerkörper 54 und mit ihm die Fadenklemme
50 in die aus Fig. 4 ersichtliche Offenstellung
anzuheben, damit das am Maschenreihenanfang befindliche
Fadenende rechtzeitig freigegeben wird.
Damit das auf diese Weise freigegebene Fadenende beim
Einlaufen der nachfolgenden Fadenführer 18, 18′, 18″ in den
Arbeitsbereich nicht ebenfalls von den Stricknadeln 13
erfaßt wird, ist erfindungsgemäß in Transportrichtung vor
der ersten strickenden Nadel 13 b ein Klemmorgan 79 (Fig. 2
und 3) mit zwei elastisch gegeneinander gedrückten Klemmbacken
vorgesehen. Die beiden freien, entgegen der Transportrichtung
gerichteten Enden dieser beiden Klemmbacken
bilden einen in Höhe des quer gespannten Fadens 16 angeordneten
Eintrittsspalt 80 (Fig. 2 und 3), in den die von
irgendeinem Fadenführer transportierten Fadenenden eingelegt
und dadurch festgeklemmt und aus dem Bereich der
ersten strickenden Nadeln herausgehalten werden. Durch
den auf das gebildete Gestrick wirkenden Warenabzug
werden die so geklemmten Fadenenden im weiteren Verlauf
nach und nach wieder aus dem Klemmorgan 79 herausgezogen,
ohne daß dabei die Gefahr besteht, daß die Fadenenden
verstrickt werden. Das Klemmorgang 79 ist im übrigen,
wie Fig. 3 zeigt, zwischen dem Einlegeorgan 19 und der
zugehörigen Fadenklemme 50 angeordnet.
Da gemäß Fig. 2 und 3 der quer gespannte Faden 16 immer
nur von der ersten strickenden Nadel eines Nadelbetts,
hier des vorderen Nadelbetts, erfaßt werden kann, ist
erfindungsgemäß weiter vorgesehen, den durch die Einlegeorgane
19 und Fadenklemmen 50 quer gespannten Fäden
nicht durch die jeweils erste strickende Nadel, sondern
durch eine nicht am Strickvorgang beteiligte Anfangsnadel
13 c einzufangen und dadurch in Längsrichtung der Nadelbetten
12 zu spannen und in die erwünschte Einlegeposition
zu bringen. Die Anfangsnadel befindet sich im vorderen
Nadelbett 12 und etwa zwei oder drei Nadeln vor der ersten
strickenden Nadel 13 b und wird mit Hilfe von an sich
bekannten Mustervorrichtungen so weit ausgetrieben, daß sie
die quer gespannten Fäden 16 sicher erfaßt. Wie sich insbesondere
Fig. 2 entnehmen läßt, ist es bei dieser Verfahrensweise
gleichgültig, ob die erste strickende Nadel 13 b
eine Nadel des vorderen oder hinteren Bettes ist, da der
Faden 16 von jeder Nadel 13 b sicher erfaßt und verstrickt
wird.
Die Kurve 77 und das Klemmorgan 79 sind zweckmäßig an einer
gemeinsamen Halterung 81 befestigt, die auf einer horizontalen
und zur Nadelbettoberkannte parallelen Schiene 82 verschiebbar
und mittels einer Befestigungsschraube 83 in jeder beliebigen
Lage arretierbar ist (Fig. 2). Durch Verstellung der Halterung 81 läßt
sich der Ort ändern, an dem die Fadenklemmen 50 geöffnet
werden, so daß die Öffnungsposition immer genau an die
Position der im Einzelfall ausgewählten ersten strickenden Nadel 13 b
angepaßt werden kann. Auf diese Weise kann mit einfachen
Mitteln eine Änderung der Gestrickbreite im Bereich des
Maschenreihenanfangs vorgenommen werden, da es im übrigen nur
erforderlich ist, mittels der Mustervorrichtung die erste
strickende Nadel 13 b und dementsprechend auch die zugehörige
Anfangsnadel 13 c festzulegen. Eine Änderung der Gestrickbreite
im Bereich des Maschenreihenendes ist dadurch möglich, daß die
Führungskurven 65, 68 und 71 und im Bedarfsfall auch die
Schneidvorrichtung 35 entsprechend verschoben werden.
Die beschriebene Einrichtung eignet sich auch ohne weiteres
zum kontinuierlichen Mindern und/oder Zunehmen der Gestrickbreite,
wenn zusätzlich steuerbare Schrittmotoren oder dergleichen
vorgesehen werden, um die genannten Führungskurven
parallel zur Nadelbettoberkante automatisch und mustergemäß
zu verschieben, und wenn die Nadeln 13 entsprechend der im
Einzelfall vorgenommenen Verschiebung ausgewählt werden
können.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt. Beispielsweise kann auch die Führungskurve
75 verstellbar an der Schiene 66 a befestigt und beispielsweise
mit einem Elektromagneten oder einer mechanischen
Steuerung ein- oder ausrückbar sein. Für den Fall,
daß die Führungskurve 75 ausgerückt ist, wirkt sie nicht
auf die Steuerhebel 40 der Einlegeorgane 19 ein, so daß
diese in der Außerarbeitsstellung verbleiben und während
des Vorbeigangs an den Nadelbetten 12 keinen Faden einlegen
können. Für diesen Fall ist durch eine entsprechende
Steuerung dafür zu sorgen, daß auch die Kurve 77 ausgerückt
wird und infolgedessen die Fadenklemme 50 des
zugehörigen Fadenführers 18, 18′ bzw. 18″ geschlossen
bleibt.
Weiterhin ist es zweckmäßig, den gesamten Fadenführer
18, 18′ bzw. 18″ mittels eines Schwenkbolzens derart
verschwenkbar an einem mit dem Band 25 verbundenen Träger
zu befestigen, daß er manuell in eine Arbeits- bzw.
Außerarbeitsstellung geschwenkt und in beiden Stellungen
durch eine Rast, einen Druckknopf oder dergleichen arretiert
werden kann. Dabei ist die Achse des Schwenkbolzens
zweckmäßig senkrecht zur Transportrichtung angeordnet.
Hierdurch wird das Arbeiten an der Maschine erheblich
vereinfacht, da jeder beliebige Nadelsektor durch Wegschwenken
des darüber befindlichen Fadenführers jederzeit
freigelegt werden kann.
Anstelle des Klemmorgans 79 können andere Organe mit
ähnlicher Funktion, z. B. Bürsten, insbesondere Drahtbürsten,
oder zwei gegeneinander gestellte Flach- oder
Rundbürsten vorgesehen sein.
Schließlich ist die Anordnung nicht darauf beschränkt,
daß die Fadenklemme in der Ansicht nach Fig. 3 links
von dem zugehörigen Einlegeorgan 19 und/oder das zwischen
ihr und dem Einlegeorgan 19 gehaltene Fadenende
horizontal angeordnet ist. Vielmehr könnte die Fadenklemme
50 auch rechts vom Einlegeorgan 19 angeordnet sein,
in welchem Fall die Anfangsnadel 13 c im hinteren Nadelbett
12 liegen würde, und das gehaltene Fadenende könnte
schräg zur Horizontalen und/oder zur Transportrichtung
angeordnet sein, sofern sichergestellt ist, daß es von
der Anfangsnadel 13 c bzw. der ersten strickenden Nadel
13 b sicher erfaßt wird.
Besondere Vorteile der Erfindung sind darin zu sehen,
daß der Fadenführer 18, 18′ bzw. 18″ trotz geringer Baulänge
eine Vielzahl von Funktionen ermöglicht und die
Fäden mit mechanischen anstelle von pneumatischen Mitteln
sicher und definiert eingelegt werden. Ferner ist
die Gestrickbreite mit verhältnismäßig einfachen Mitteln
sowohl am Anfang als auch am Ende der Nadelbetten veränderbar.
Schließlich ist sowohl der Austausch einer defekten
Fadenklemme 50 als auch das Wegschwenken des gesamten
Fadenführers 18, 18′ bzw. 18″ aus dem Arbeitsbereich mit
wenigen Handgriffen durchführbar, so daß sich ein hoher
Bedienungskomfort ergibt.
Claims (19)
1. Fadenzuführeinrichtung für eine Strickmaschine mit wenigstens
einem Nadelbett, in dem Stricknadeln austreibbar und abziehbar
gelagert sind, mit mehreren, auf einer Endlosbahn hintereinander
herlaufenden Fadenführern, die wenigstens je ein Fadeneinlegeorgan
und eine Fadenklemme aufweisen und zum Einlegen von
Fäden in ausgewählte Nadeln durch einen Arbeitsabschnitt bzw.
zum Rücktransport der Fäden vom Maschinenreihenende zum Maschenreihenanfang
durch einen Rückführungsabschnitt transportierbar
sind, ferner mit wenigstens einer Fadenschneidvorrichtung zum
Schneiden der Fäden nach ihrer Verarbeitung durch die jeweils
letzte strickende Nadel einer Maschenreihe und nach ihrer Festklemmung
in der zugehörigen Fadenklemme, und mit einer zur Änderung
der Gestrickbreite geeigneten Steuervorrichtung zum
Öffnen bzw. Schließen der Fadenklemmen zwecks Freigabe bzw. Festklemmung
der mittels der Schneidvorrichtung erhaltenen, von den
Fadenführern beim Rücktransport mitgeführten Fadenenden, dadurch
gekennzeichnet, daß die einander zugeordneten Einlegeorgane (19)
und Fadenklemmen (50) zumindest unmittelbar vor dem Einlegen der
zugehörigen Fäden (16) in die ersten ausgewählten Nadeln (13)
derart in einer von der Transportrichtung der Fadenführer (18)
abweichenden Richtung beabstandet sind (Fig. 3), daß die zwischen
ihnen angeordneten Fadenteile jeweils von der in Transportrichtung
ersten ausgetriebenen Nadel (13 b) erfaßbar und hierdurch
in die für die nachfolgend ausgewählten Nadeln erforderliche
Lage bringbar sind.
2. Fadenzuführeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einlegeorgane (19) senkrecht zur Transportrichtung
verschwenkbar sind.
3. Fadenzuführeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß jedem Einlegeorgan (19) zwei feste Schwenkstellungen
derart zugeordnet sind, daß das Einlegeorgan (19) in seiner
einen, der Nichtarbeitsstellung entsprechenden Schwenkstellung
- in Transportrichtung betrachtet - unmittelbar vor der
zugehörigen Fadenklemme (50) angeordnet ist (Fig. 9).
4. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fadenklemmen (50) je zwei quer
zur Transportrichtung in eine Offenstellung aufspreizbar bzw.
in eine Schließstellung zusammendrückbare Klemmelemente (51)
aufweisen, und durch eine im wesentlichen senkrecht zur
Schwenkrichtung der Einlegeorgane (19) und senkrecht zur Transportrichtung
erfolgende Hubbewegung geöffnet und geschlossen werden.
5. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Verschwenkung der Einlegeorgane
(19) in Längsrichtung des Nadelbetts (12) erstreckte, am
Nadelbettanfang bzw. Nadelbettende angeordnete Führungskurven (68, 75)
vorgesehen sind.
6. Fadenzuführeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Herstellung der Hubbewegung der Fadenklemmen (50)
in Längsrichtung des Nadelbetts (12) erstreckte, am Nadelbettanfang
bzw. Nadelbettende angeordnete Führungskurven (71, 75)
vorgesehen sind.
7. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 5, bei
der jede Fadenklemme (50) aus einem U-förmigen Element mit zwei
die Klemmelemente (51) bildenden, federnden Armen besteht, an
deren Verbindungsstellen eine Befestigungsöse (52) vorgesehen
ist (Fig. 7), und die in ihrer Normalstellung federnd gegeneinander
gedrückt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Arme
in einem mittleren Abschnitt zwei ösenförmige Aufweitungen (60, 61)
zur Aufnahme eines Steuerstifts (59) aufweisen (Fig. 3), und
daß der Fadenführer (18, 18′, 18″) einen auf einer Achse (56)
drehbar gelagerten, in deren Längsrichtung verschiebbaren Lagerkörper
(54) mit einem in die Befestigungsöse (52) greifenden
Lagerzapfen (53) und einen starr gelagerten, zwischen die Arme
ragenden Steuerstift (59) aufweist, wobei die Anordnung so
getroffen ist, daß der Lagerkörper (54) zwischen den beiden durch
Einrasten des Steuerstifts (59) in die Aufweitungen (60, 61)
definierten Stellungen undrehbar gehalten ist und die Fadenklemme
(50) beim Einrasten des Steuerstifts (59) in die eine ösenförmige
Aufweitung (60) geschlossen, beim Einrasten des Steuerstifts
(59) in die zweite ösenförmige Aufweitung (61) dagegen geöffnet
ist.
8. Fadenzuführeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Lagerkörper (54) über die durch die Aufweitung (61)
gebildete Rastung hinaus in eine dritte Stellung schiebbar ist,
in welcher er zwecks Herausnahme des Lagerzapfens (53) aus der
Befestigungsöse (52) und Freigabe der Fadenklemme (50) auf der
Achse (56) drehbar ist.
9. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß jeder Fadenführer (18″) außer dem verschwenkbaren
Einlegeorgan (19) ein in Transportrichtung vor
diesem angeordnetes, starr am Fadenführer (18) befestigtes
Zungenhalterteil (88) zum Offenhalten der Zungen aufweist, das sich
unmittelbar an den Zungenöffner (85) anschließt oder teilweise
von diesem überdeckt ist (Fig. 8, 9), und daß jedes Einlegeorgan
(19) derart an dem zugehörigen Fadenführer (18″) schwenkbar
befestigt ist, daß in der Nichtarbeitsstellung zwischen dem
Einlegeorgan (19) und Zungenhalterteil (88) eine den Durchtritt von
ausgetriebenen Nadeln (13) gestattende Lücke vorgesehen ist, während
das Einlegeorgan (19) in seiner Arbeitsstellung eine
Fortsetzung des Zungenhalterteils (88) bildet (Fig. 9).
10. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Vorrichtung zum mustergemäßen
Ein- und Ausrücken einer die Fadenklemme (50) öffnenden Führungskurve
(77) und der die Einlegeorgane (19) in die Arbeitsstellung
schwenkenden Führungskurve (75) vorgesehen ist.
11. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß ein längs des Nadelbetts verschiebbares,
auf der Seite des Maschenreihenanfangs angeordnetes Klemmorgan
(79) mit zwei elastisch gegeneinander gedrückten Klemmbacken
vorgesehen ist, wobei die beiden freien Enden der Klemmbacken
einen Eintrittsspalt (80) für die Fäden (16) bilden, dessen
Eintrittsöffnung entgegengesetzt zur Transportrichtung und in Höhe
der von den Fadenklemmen (50) und Einlegeorganen (19) geführten
Fadenteile angeordnet ist (Fig. 2, 3).
12. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Führungskurven (68, 71) zum
Schließen der Fadenklemmen (50) und zum Verschwenken der Einlegeorgane
(19) in die Nichtarbeitsstellung so ausgebildet sind, daß am Ende
jeder Maschenreihe zunächst die Einlegeorgane (19) in ihre
Nichtarbeitsstellung schwenkbar sind, um die von ihnen geführten
Fäden unmittelbar unter den aufgespreizten Enden der beiden Arme
der Fadenklemmen (50) anzuordnen, worauf die Fadenklemmen (50)
durch eine Abwärtsbewegung senkrecht zu den Fäden schließbar
sind.
13. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsstellung des verschwenkbaren
Einlegeorgans (19) durch einen Riegel (42) gesichert ist
und daß im Bereich der zur Verschwenkung des Einlegeorgans (19)
in die Nichtarbeitsstellung vorgesehenen Führungskurve (68) eine
Riegelbetätigungskurve (65) vorgesehen ist (Fig. 5 und 8).
14. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schwenkstellungen der
Einlegeorgane (19) durch Anschläge an den Fadenführern (18, 18′ 18″)
festgelegt sind, an denen die Einlegeorgane (19) in den beiden
Schwenkstellungen durch Federkraft (47) anliegen (Fig. 5).
15. Fadenzuführeinrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der Riegel (42) durch Federkraft (47) in eine
Verriegelungsstellung vorgespannt ist.
16. Fadenzuführeinrichtung nach Anspruch 13 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Riegel (42) aus einem zweiarmigen, an
einer parallel zur Transportrichtung des Fadenführers (18, 18′ 18″)
angeordneten Riegelachse (43) schwenkbar gelagerten Hebel besteht,
dessen einer Arm zum Zusammenwirken mit der Führungskurve (65)
bestimmt ist und dessen anderer Arm eine Riegelnase (45) trägt,
die in der Arbeitsstellung des Einlegeorgans (19) von der einen
Seite und in der Nichtarbeitsstellung des Einlegorgans (19) von
der anderen Seite hinter einen am Einlegeorgan (19) vorgesehenen
Ansatz (46) greift und das Einlegeorgan (19) in diesen beiden
Stellungen arretiert, und daß das eine Ende einer Zugfeder (47)
an dem die Riegelnase (45) tragenden Arm des Hebels befestigt
ist (Fig. 5).
17. Fadenzuführeinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
die Riegelnase (45) so ausgebildet ist, daß das Einlegeorgan (19)
gegen die Kraft der Zugfeder (47) von der Führungskurve (68) aus
der Nichtarbeitsstellung in die Arbeitsstellung schwenkbar ist.
18. Fadenzuführeinrichtung nach Anspruch 16 und 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Riegelnase (45) so ausgebildet ist, daß die Verriegelung
bei Druck auf das Einlegeorgan (19) in Richtung der
Nichtarbeitsstellung noch stärker verriegelt wird und daher nur durch
Einwirkung der Führungskurve (65) auf den Steuerhebel (44) des
Hebels lösbar ist.
19. Fadenzuführeinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß zum Vergrößern und/oder Verkleinern der
Gestrickbreite wenigstens die am Nadelbettanfang angeordnete, auf
die Fadenklemme (50) einwirkende Führungskurve (77) und/oder die
am Nadelbettende angeordneten, auf die Fadenklemme (50) bzw. das
Einlegeorgan (19) einwirkenden Führungskurven (71 bzw. 68) längs
des Nadelbetts (12) verschiebbar angeordnet sind.
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