Die Erfindung betrifft ein Handetikettiergerät zum Ausgeben
von auf einem Trägerband lösbar haftenden Selbstklebeetiketten
und zu deren Ausbringen auf zu etikettierende Gegenstände
mittels einer Andrückrolle, wobei das Etikettenband von einem
Etikettenvorratswickel zu einer das Etikett vom Trägerband
ablösenden Umlenkkante und das Trägerband von hier zu einer
Transportvorrichtung mit einem dieses antreibenden Transportrad
geführt ist, das wiederum durch einen im Gehäuse gelagerten
Handhebel über eine an ihm angelenkte Stoßklinke schrittweise
angetrieben ist, und wobei das Transportrad an einem Geräteboden
angebracht ist, der um eine gerätefeste, im rückwärtigen Boden
bereich angeordnete Achse aus dem Gehäuse ausschwenkbar ist.
Derartige Handetikettiergeräte sind aus den DE 27 32 235 A1
und DE 26 46 355 A1 bekannt.
Wenn bei diesen bekannten Geräten ein neues Etikettierband
eingelegt werden soll, so muß der Geräteboden aus dem Geräte
gehäuse herausgeschwenkt und das Trägerband in die Transport
vorrichtung eingelegt werden. Bei dem Gerät nach der DE 27
32 235 A1 ist die Achse, mit der die Stoßklinke an dem Handhebel
befestigt ist, in einem Abstand von der Drehachse des Geräte
bodens angebracht. Beim Aufklappen des Gerätebodens wird daher
die Lage der Stoßklinke gegenüber dem Transportrad verändert,
so daß das Transportrad durch die Stoßklinke bewegt wird, was
zu Störungen beim Aufklappen des Gerätebodens führen kann.
Bei dem Etikettiergerät nach der DE 26 46 355 A1 ist die Stoß
klinke verhältnismäßig weit oberhalb von dem Transportrad in
einer Verlängerung des Handhebels gelagert, der Abstand zwischen
der Schwenkachse dieser Stoßklinke und der Schwenkachse des
Gerätebodens ist außerordentlich groß. Wenn der Geräteboden
aus dem Gehäuse ausgeschwenkt wird, so dreht sich das Transport
rad etwa um einen Vorschubschritt, bis die Stoßklinke außer
Eingriff mit dem Transportrad kommt.
Insbesondere wenn das Etikettenband bereits eingelegt ist und
aus irgendeinem Grund der Geräteboden ausgeklappt wird, ist
sowohl eine Drehung des Transportrades unerwünscht, weil, wenn
das Etikettenband in diesem Zustand von einer Bremse festgehal
ten wird, dieses entweder reißt oder außer Eingriff mit dem
Transportrad gelangt, als auch sind durch die Stoßklinke verur
sachte andere Störungen beim Aufklappen des Gerätebodens uner
wünscht, denn diese können zu Störungen bei der erneuten In
betriebnahme des Gerätes und dazu führen, daß die Aufklappbe
wegung des Gerätebodens gestört wäre und möglicherweise erst
bei Betätigung der Stoßklinke durch den Handhebel voll durch
geführt werden könnte.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Einlegen des
Etikettenbandes zu erleichtern und Störungen zu vermeiden,
wenn bei eingelegtem Etikettenband der Geräteboden ausgeklappt
und wieder eingeklappt wird.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß in
der Ruhelage des Handhebels die Schwenkachse der Stoßklinke mit der
Schwenkachse des Gerätebodens fluchtet.
Durch das Fluchten der Achse, mit der die Stoßklinke an dem
Handhebel befestigt ist, mit der Schwenkachse des Gerätebodens
bewegen sich das am Transportrad angreifende Ende der Stoßklinke
und das Transportrad nicht relativ zueinander, so daß das Trans
portrad bei der Schwenkbewegung des Gerätebodens sich nicht
relativ zu den anderen Teilen des Gerätebodens dreht. Dadurch
läßt sich der Geräteboden ohne Störung vollständig aufklappen.
Da eine Relativbewegung zwischen Stoßklinke und Transportrad
nicht stattfindet, ist es bei dem erfindungsgemäßen Gerät uner
heblich, ob während des Aufklappens das Transportrad drehbeweg
lich ist oder seine Drehbewegung dadurch blockiert ist, daß
das Etikettenband durch eine Bremse festgehalten ist.
Durch das Fluchten der Schwenkachse der Stoßklinke mit der
Schwenkachse des Gerätebodens läßt sich die Stoßklinke in glei
cher Weise verschwenken wie der Geräteboden, insbesondere wenn
die Stoßklinke so ausgebildet ist, daß sie die Bewegung des
Gerätebodens zwangsweise mitmacht. Bei dem erfindungsgemäßen
Gerät ragt daher bei abgeklapptem Geräteboden die Stoßklinke
nicht in den durch das Herausklappen des Gerätebodens freige
wordenen Raum, so daß dieser leicht zugänglich ist.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist die Mitnahme der
Stoßklinke beim Aufklappen des Gerätebodens dadurch verwirk
licht, daß sie am Geräteboden verschiebbar geführt ist. Vorzugs
weise sind hierzu in einem Teil des Gerätebodens Langlöcher
ausgespart.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung stützt sich die Stoß
klinke am Geräteboden federnd ab. Dies hat den Vorteil, daß
bei herausgeklapptem Geräteboden in den hierdurch freigewordenen
Gehäuseraum keine Blattfeder oder dergleichen hineinragt, die
im Betriebszustand an der Stoßklinke angreifen würde.
Die Erfindung hat den Vorteil, daß, obwohl die Transporteinheit
zusammen mit dem Geräteboden ausschwenkbar ist, eine einfach
aufgebaute und zuverlässig wirkende Antriebsübertragung vom
Handbedienungshebel zum Transportrad gegeben ist und daß sich
der Geräteboden trotz dieser Antriebsverbindung der Transport
vorrichtung über die Stoßklinke vollständig und unbehindert
ausschwenken läßt.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, bei der die
Schwenkachse des Gerätebodens als am Gehäuse angelenkter Zapfen
ausgebildet ist, stehen die Zapfen beidseitig nach außen vom
Geräteboden vor und greifen in entsprechende Bohrungen von
Seitenplatten des Gehäuses ein. Das Gehäuse ist in einer Weise
ausgebildet, daß die Seitenplatten durch Spreizen so aufgeweitet
werden können, daß die Zapfen aus den Bohrungen gelöst bzw. in
diese eingesetzt werden können.
Diese Ausführunsform hat den Vorteil, daß das genannte
Auswechseln des Gerätebodens mit der Transportvorrichtung in
besonders einfacher Weise auch von ungeübten Benutzern dadurch
vorgenommen werden kann, daß mit einer Hand die elastischen
Gerätewände gespreizt und mit der anderen Hand der Geräteboden
mit der kompletten Transportvorrichtung entnommen wird. Dies
hat den Vorteil, daß "im fliegenden Betrieb" von einer
Etikettenart auf eine andere Etikettenart umgestellt werden
kann. Ferner kann bei gegebenenfalls auftretenden Störungen
oder Schäden in der Transportvorrichtung diese zusammen mit
dem Geräteboden schnell ausgetauscht werden. Die Ausfallzeiten
für erfindungsgemäße Handetikettiergeräte sind daher minimal.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung kann die Schwenkachse,
um die die Stoßklinke gegenüber dem Handhebel schwenkbar ist,
durch Bolzen gebildet sein, die in entsprechende Bohrungen
eingreifen. Diese Ausführungsform der Erfindung hat den Vorteil,
daß diese durch in Bohrungen eingreifende Bolzen bestehende
Verbindung bei entsprechenden Voraussetzungen in ähnlicher
Weise gelöst werden kann wie der Gehäuseboden vom übrigen
Gehäuseteil, zum Beispiel wenn bei einer Weiterbildung dieser
Ausführungsform die Stoßklinke im Bereich der Schwenkachse aus
zwei Teilen besteht, die an je einer Seite des Transportrades
angreifen, und die beiden Teile nach Art von Gabelzinken im
Abstand von der Schwenkachse durch einen Steg miteinander
verbunden sind.
In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Erfindung verein
facht dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt durch das Gerät entlang
der Innenseite der dem Betrachter zugewandten
Seitenwand mit in Ruheposition befindlichen
Einzelteilen,
Fig. 2 die Anordnung gemäß Fig. 1 mit in Arbeits
stellung befindlicher Position der Einzel
teile,
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III-III der
Fig. 1,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des ausschwenk
baren Bodens einschließlich der Transport
einheit, und
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht der Anordnung
nach Fig. 4 mit abgebrochen dargestellter
vorderer Tragplatte.
Das in der Zeichnung dargestellte Gerät besteht im
wesentlichen aus vier teils einstückigen Elementen,
nämlich einem einstückigen Gehäuse 1, einem ebenfalls
einstückigen Handbedienhebel 2, einen am Gehäuse 1 dreh
bar gelagerten Boden 3 mit daran angebrachter Transport
vorrichtung 4 sowie einem auf eine Verlängerung 5 des
Handbedienhebels 2 aufgesteckten Druckwerk 6 mit am
Gehäuse schwenkbar befestigter Einfärbevorrichtung 7.
Das Gehäuse umfaßt zwei im Umriß aus den Fig. 1 und 2
erkennbare, zur Zeichenebene parallele Platten, die
durch die in den Fig. 1 und 2 schraffiert dargestellten
Querwände 8 miteinander verbunden sind. Die Querwände 8
im Bereich eines starr an dem Gehäuse 1 angeformten
Griffes 9 und einer Kammer 10 für einen Etikettenvor
ratswickel 11 ergeben zusammen mit den seitlichen Plat
ten einen U-förmigen Querschnitt des Gehäuses. Im vorde
ren Bereich sind Seitenplatten 12 des Gehäuses 1 ohne
Querwände sondern durch einen im Querschnitt quadrati
schen Steg 13 im oberen Bereich und eine Achse 14 im
unteren Bereich miteinander verbunden. Der Steg 13 dient
als Aufnahme für die Einfärbevorrichtung 7, die abnehm
bar auf den Steg 13 aufgesteckt und um eine Achse 15
schwenkbar ist. Um die Achse 15 schwenkt ein Arm 16 der
Einfärbevorrichtung, der an seinem freien Ende eine Ein
färbewalze 17 trägt, die an Typen 18 des Druckwerks 6
anliegt. Um die Achse 14 ist eine Andruckrolle 58 dreh
bar, unter der in bekannter Weise ein auszugebendes,
bedrucktes und vom Trägerband weitgehend gelöstes Eti
kett 59 bereitgestellt ist.
Der Handbedienhebel 2 ist um eine in der Nähe der Wurzel
des Griffes 9 vorgesehene Achse 19 schwenkbar. An dem
Handbedienhebel 2 ist ein Vorsprung 20 in der Nähe der
Achse 19 angeformt, in den eine Rückholfeder 21 einge
hängt ist, die als Schraubenzugfeder ausgebildet und
andererseits am Ende des starren Griffes 9 eingehängt
ist. Die beiden Verlängerungen 5 erstrecken sich als
flache Platten unmittelbar angrenzend an die Seiten
platten 12 innerhalb des Gehäuses bis vor zum Druckwerk
6, das an ihnen festgesteckt ist. Im rückwärtigen Boden
bereich ist an dem unteren Ende des Griffteiles des
Handbedienhebels 2 eine im Querschnitt U-förmige Stoß
klinke 22 um eine Achse 23 schwenkbar gelagert. Die
Stoßklinke 22 ist als U-Feder ausgebildet und aus Kunst
stoff hergestellt. Ihr oberer Schenkel 24 ist starr aus
gebildet und am Ende mit einer Gabelung versehen, die
an einem axial vorstehenden Stift 25 eines Transport
rades 26 anliegt, das um eine Achse 27 drehbar ist. Der
andere, untere Schenkel 28 der Stoßklinke 22 ist mittels
eines Querstiftes 29 in einem Langloch 30 des Bodens 3
geführt. Es versteht sich, daß die Stoßklinke 22 wahl
weise an einer, bevorzugt aber an beiden Seiten des
Transportrades 26 vorgesehen ist, wobei im letzteren
Fall die beiden Stoßklinken durch einen Quersteg 31 im
Bereich des Querstiftes 29 miteinander verbunden sind.
Die Achse 23 ist durch einen Bolzen gebildet, der aus
dem Griffteil des Handbedienhebels 2 nach außen ragt
und in eine Bohrung 32 der Stoßklinke 22 eingreift.
Um eine gehäusefeste Achse 33, die bei der in Fig. 1
dargestellten Ruheposition des Handbedienhebels 2 mit
der Achse 23 etwa fluchtet, ist der Boden 3 zusammen
mit der Transportvorrichtung 4 schwenkbar. Dabei ist
die Achse 33 als nach außen vorstehender Zapfen ausge
bildet, wie es Fig. 4 zeigt, der in eine entsprechende
Bohrung der Seitenplatte des Gehäuses 1 eingreift. Der
in den Fig. 4 und 5 dargestellte Boden besteht aus
zwei Längsplatten 34, deren Abstand voneinander so
bemessen ist, daß sie in das Gehäuse 1 einschwenkbar
sind. Die beiden Längsplatten 34 sind durch eine Gegen
druckplatte 35 miteinander verbunden, die sich in dem
der Achse 33 abgewandten Endbereich befindet und an
ihrem vorderen Ende eine Umlenkkante 36 für das Eti
kettenband aufweist. Im Abstand vom rückwärtigen, der
Umlenkkante 36 abgewandten Ende der Gegendruckplatte 35
ist, die beiden Längsplatten 34 miteinander verbindend
eine Leitplatte 37 vorgesehen. Ein nach oben ragender
Teil der Längsplatten 34 bildet Tragplatten 38, die die
Achse 27 für das Transportrad 26 tragen. In mindestens
eine der beiden Tragplatten 38 ist eine Aussparung 39
eingearbeitet, in die ein am Aussparungsrand angeformter
Lappen 40 ragt, der als federnde Rücklaufsperre dient,
da sein freies Ende federnd in eine Verzahnung 41 ein
greift, die an der Stirnfläche des Transportrades 26
vorgesehen ist. Das Transportrad 26 weist in bekannter
Weise an einem Umfang radial vorstehende Stifte 42 auf,
die in Aussparungen des Trägerbandes eingreifen und
dieses formschlüssig mitnehmen.
Zwischen Leitplatte 37 und Transportrad 26 ist noch eine
Umlenkrolle 43 vorgesehen und es sind ferner in diesem
Bereich gekrümmte, im Abstand zur Mantelfläche des Trans
portrades 26 sich erstreckende Führungsstreben 44 paral
lel zueinander angeordnet.
Schließlich sind an die Längsplatten 34 noch Haltehaken
45 angeformt, die bei in das Gehäuse 1 eingeschwenktem
Boden 3 einen Querbolzen 46 übergreifen. Der Querbolzen
46 ist in einem parallel zum Boden verlaufenden Lang
loch in den Seitenplatten 12 des Gehäuses 1 geführt
und gehalten.
Um eine im mittleren, oberen Bereich des Gehäuses 1
vorgesehene Achse 47 ist eine als Winkelhebel 48 aus
gebildete Bremse gelagert, deren einer Arm 49 in der
Ruhelage des Handbedienhebels 2 an der Oberseite der
Verlängerungen 5 anliegt. Der andere Arm 50 des Winkel
hebels 48 erstreckt sich nach unten bis zum Querbolzen
46, für den eine Aussparung im Arm 50 eingearbeitet ist.
Die Rückholfeder 21 drückt die Verlängerungen 5 gegen
je einen der Arme 49 (an beiden Seitenwänden des Ge
häuses) und drückt dadurch das Ende des Armes 50 gegen
die Leitplatte 37.
An der der Leitplatte 37 abgewandten anderen Seite ist
an dem Arm 50 eine zur Achse 19 konzentrische Kurve 51 an
geformt, die im Abstand von der Achse 47 endet. Ein Quer
steg 52 verbindet die beiden Verlängerungen 5 des Hand
bedienhebels 2 miteinander, wobei sein Abstand von der
Achse 19 geringfügig größer ist als der Abstand der
Oberfläche der Kurve 51 von der Achse 19. Wird der Hand
bedienhebel aus seiner in Fig. 1 dargestellten Ruhe
lage verschwenkt, dann gelangt der Quersteg 52 über die
Kurve 51 und verhindert, daß der Arm 50 weiter als bis
zur Anlage der Kurve 51 am Quersteg 52 verschwenkt wird.
Dadurch kann auch der Querbolzen 46 nicht in seinem
Langloch so weit verschoben werden, daß die Haltehaken
45 von ihm freikommen.
Zur Inbetriebnahme des Gerätes wird bei in Ruhelage be
findlichem Handbedienhebel 2 der Querbolzen 46 in seinem
Langloch verschoben, bis die Haltehaken 45 nicht mehr
in Eingriff sind und es wird dann der Boden 3 um die
Achse 33 ausgeschwenkt. Anschließend wird ein Etiketten
vorratswickel 11 von unten in die Kammer 10 eingelegt,
wobei das mit Etiketten 59 belegte Trägerband 53 mit
einem Ende nach außen ragt. Wird nun der Boden 3 nach
innen eingeschwenkt, so drücken die Leitplatte 37 und
die Gegendruckplatte 35 das Band gegen einen im Gehäuse 1
festen Umleitsteg 54, der unmittelbar unterhalb des den
Querbolzen 46 tragenden Langloches die beiden Seiten
platten 12 des Gehäuses 1 miteinander verbindend vorge
sehen ist. Das Ende des Trägerbandes 53 steht dann unter
der Andruckrolle 58 nach außen vor. Es wird erfaßt und
zwischen der Umlenkrolle 43 und dem Transportrad 26 in
die Transportvorrichtung 4 eingeschoben. Bei dem an
schließenden Betätigen des Handbedienhebels und der da
durch bewirkten Fortschaltung des Transportrades läuft
das Trägerband selbsttätig ein, unterstützt durch die
durch die Führungsstreben 44 bewirkte Führung. Zwischen
den beiden Stoßklinken 22 hindurch läuft das Trägerband
nach außen, wobei die Ablösung vom Transportrad durch
einen im Querschnitt dreieckförmigen Steg 55 sicherge
stellt wird. Der Steg 55 ist mit seinen Enden an den
Tragplatten 38 befestigt.
Zur Ausgabe eines Etiketts wird das Gerät am Griff 9
erfaßt und der Handbedienhebel 2 eingeschwenkt. Dadurch
wird die zuvor bestehende Bremsung durch die Anpressung
des Armes 50 an die Leitplatte 37 aufgehoben und es wird
das Druckwerk 6, das zuvor die Einfärbevorrichtung 7
nach außen schwenkt, mit den eingefärbten Typen 58 gegen
das auf der Gegendruckplatte 35 aufliegende Etikett ge
preßt und dieses bedruckt. Gleichzeitig wurde die Stoß
klinke 22 zurückgezogen, wobei sie über den nächsten
Stift 25 hinwegspringt. Wird nun der Handbedienhebel 2
losgelassen, so wird er durch die zuvor gespannte Rück
holfeder 21 zurückgeholt und es wird dabei die Stoß
klinke 22 vorbewegt, die über den Stift 25 das Trans
portrad 26 um einen Schritt weiter bewegt. Dadurch wird
das Trägerband 53 weitergezogen und es wird ein ent
sprechender Abschnitt vom Etikettenvorratswickel 11
abgezogen, wobei gleichzeitig an der Umlenkkante sich
ein Etikett 59 vom Trägerband löst und unter der An
druckrolle 18 bereitgestellt wird. Durch Anpressen der
Andruckrolle 18 an einem zu etikettierenden Gegenstand
und durch Wegziehen des Gerätes wird das Etikett 59
vollends abgezogen und auf den Gegenstand aufgewalzt.