DE3017555C2 - Handetikettiergerät - Google Patents
HandetikettiergerätInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Handetikettiergerät zum Ablösen und Ausgeben von auf einem Trägerband lösbar
haftenden Einzel-Selbstklebeetiketten und zu deren Aufbringen mit einer Andruckrolle auf zu etikettierende
Gegenstände, wobei das Etikettenband von einem Etikettenvorratswickel in einem Gehäuse zu einer Umlenkkante
und von hier zu einer im Bereich unterhalb des Etikettenvorratswickels vorgesehenen Transport-Vorrichtung
mit einem durch einen im Gehäuse gelagerten Handbedienhebe! schrittweise antreibbaren, das
Trägerband durch formschlüssigen Eingriff fördernden Transportrad geführt ist, wobei die Umlenkkante zusammen
mit dem Transportrad an unem Geräteboden angebracht ist, der um eine gerätefeste, im rückwärtigen
Bodenbereich außerhalb des Umkreises des Transportrades angeordnete Achse aus dem Gehäuse ausschwenkbar
ist.
Ein derartiges Handetikettiergerät ist aus der DE-OS
26 46 355 bekannt.
Das bekannte Handetikettiergerät weist im Bodenbereich eine Basis auf, die an ihrem rückwärtigen Ende mit
einem Zapfen am Gehäuse angelenkt ist. Die Basis trägt unter anderem eine mittels einer löffeiförmigen elastisehen
Haube abgedeckte Vorschubtrommel, die an einer Seite mit Schrägzahnrädern versehen ist. Im oberen
Eereich des Gehäuses ist ein nach unten weisender Haken vorgesehen, dessen freies Ende mit den Schrägzahnrädern
in Eingriff steht und die Vorschubtrommel bei jeder Betätigung des Gerätes durch Rückholen eines
der Zähne um einen Schritt fördert.
Will man bei dem bekannten Handetikettiergerät einen neuen Etikettenvorratswickel einlegen, muß zunächst
der Haken von den Schrägzahnrädern gelöst werden. Es muß alsdann durch Herausziehen eines Stiftes
im vorderen Bereich der Basis diese gelöst und um den Zapfen herum nach unten ausgeschwenkt werden.
Es muß alsdann nach Herausziehen einer elastischen Klinge die elastische Haube von der Vorschubtrommcl
abgenommen werden. In einem weiteren Schritt muß der Etikettenvorratswickel in einer an der Oberseite des
Gehäuses angeordnete Halterung eingelegt und das freie Ende des Etikettenbandes durch eine Öffnung der
30 Yl 555
Gehäuseoberseite hindurchgefädelt werden. Das freie Ende muß dann um die Gegendruckplatte und die Umlenkkante
herumgeführt und dann von unten Ober den Umfang der Vorschubtrommel gespannt werden. Wenn
das Etikeitenband auf der Vorschubtrommel aufliegt, muß die elastische Haube wieder aufgesetzt und mittels
der elastischen Klinge fixiert werden. Die Basis kann dann wieder von unten an das Gehäuse herangeschwenkt
und mittels des Stiftes verrastet werden.
Es liegt auf der Hand, daß ein Etikettenbandwechsel bei diesem bekannten Handetikettiergerät recht umständlich
ist und eine gewisse Fingerfertigkeit erfordert
Das bekannte Handefikettiergerät kann damit nur von besonders geübten Benutzern gehandhabt und auch
nur für jeweils eine einzige Art von Etiketten verwendet werden.
Aus dor DE-OS 27 32 235 ist noch ein Handetikettiergerät
bekannt, bei dem ein Bodenteil aus dem Handetikettiergerät herausschwenkbar ist, das unter anderem
das Transportrad, die Gegendruckplatte sowie eine Andrückrolle trägt Die Schwenkachse dec herausschwenkbaren
Bodenteiles ist jedoch in unmittelbarer Nähe der Drehachse des Transportrades angeordnet, so
daß das Transportrad beim Herausschwenken praktisch in seiner Stellung verbleibt Zum Antreiben des Transportrades
ist eine Stoßklinke vorgesehen, deren Schwenkachse gehäusefest und von den praktisch zusammenfallenden
Drehachsen des Transportrades und des Bodenteiles beabstandet ist. Aufgrund dieser Tatsachen
und aufgrund der Vielzahl von im Geräteinneren zwischen Transporteinrichtung und Etikettanvorratswickel
angeordneten Bauelementen ist auch bei diesem bekannten Handetikettiergerät ein loses Einlegen des
Etikettenvorratswickels von unten unmöglich. Dieser muß vielmehr oben in das Gerät eingesteckt und in eine
Halterung gebracht werden, und das freie Ende des Etikettenbandes muß bei aufgeklapptem Bodenteil von
oben durch das Gerät hindurch, an mehreren Bauteilen vorbei, eingefädelt werden, der Boden muß dann wieder
eingeklappt werden und das dann frei nach unten heraushängende Ende des Etikettenbandes muß wieder in
das eingeklappte Bodenteil hinein zum Transportrad eingefädelt werden.
Schließlich ist aus der DE-OS 28 24 150 noch ein Handetikeitiergerät bekannt, bei dem eine den Boden
des Gehäuses bildende Bodenklappe nach unten weggeschwenkt und ein Etikettenvorratswickel von unten lose
in das Gerät eingelegt werden kann. Allerdings unterscheidet sich dieses bekannte Handetikettiergerät von
dem eingangs geschilderten wesentlich dadurch, daß sich der Drehpunkt des Hcndbedienhebels am rückwärtigen
Ende des Etikettiergerätes befindet und daß sich dieses bekannte Gerät nicht dazu eignet, ein Druckwerk
mit Gegendruckplatte aufzunehmen, das bei Handetikettiergeräten der eingangs genannten Art üblicherweise
im vorderen Bereich unmittelbar vor der Spendkante angeordnet sein kann. Das bekannte Handetikettiergerät
ist daher gattungsfremd, weil es sich vom Aufbau her grundsätzlich von den gattungsbildenden Handetikettiergeräten
unterscheidet.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, ein Handetikettiergerät der eingangs genannten
Art dahingehend weiterzubilden, daß eine vereinfachte Etiketteneinlegung möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Gehäuse an seiner Oberseite zur Bildung einer
Kammer für den Etikettenvorratswickel geschlossen ist, daß im Inneren des Gehäuses der Bereich zwischen dem
Boden und der Kammer in der Breite des Etikettenvorratswickels frei von Einbauten ist, so daß der Etikettenvorratswickel
durch die durch den ausgeschwenkten Boden freigegebene Öffnung lose von unten in das Gehäuse
einlegbar ist und daß die Andruckrolle gerätefest am Gehäuse angebracht ist
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird damit vollkommen gelöst Es kann nämlich der Geräteboden
mit allen ein spezielles Etikettenband definierenden Elementen nach Wunsch entweder weit vom Gehäuse
weggeschwenkt oder aber mit einem Handgriff aus diesem entnommen werden.
Dadurch, daß der Bereich zwischen Boden und Etikettenvorratswickel
frei von Einbauten ist, ergibt sich is der Vorteil, daß ein neuer Etikettenvorratswickel problemlos
von unten in das Gehäuse eingelegt werden kann, ohne daß es eines komplizierten Einfädeins des
freien Endes des Etikettenbandes bedarf. Besonders vorteilhaft ist dabei auch, daß die übrigen Eigenschaften
des Etikettiergerätes, insbesondere &e Bedruckbarkeit
unmittelbar vor der Umlenkkante hiervon nicht berührt werden, so daß in der üblichen Weise die Etiketten bedruckt
werden können, und zwar mit beliebig verstellbaren Typen, zum Beispiel Zahlen, um variable Preise
mittels Etiketten auf Waren zu vermerken.
Die Rücklaufsperre ist bei bekannten Geräten üblicherweise eine am Gehäuse des Gerätes befestigte und
in entsprechende Vertiefungen oder hinter Vorsprünge des Transportrades einfallende Blattfeder oder Klinke.
Die erfindungsgemäß vorgesehene Maßnahme hat demgegenüber den Vorteil, daß irgendwelche Montageoder
Fertigungsungenauigkeiten nicht die Funktion der Rücklaufsperre beeinträchtigen können, deren Funktion
auch bei ausgeschwenktem Boden überprüft werden kann.
Obwohl die Transporteinheit zusammen mit dem Boden ausschwenkbar ist, läßt sich eine einfach aufgebaute
und zuverlässig wirkende Antriebsübertragung vom Handbedienhebel zum Transportrad verwirklichen. Zu
diesem Zweck ist gemäß einer Ausführungsform der Erfindung eine an sich bekannte Klinke, die an dem
Handbedienhebel angelenkt ist und die unter Federvorspannung an dem Transportrad anliegt, als Stoßklinke
ausgebildet. Dabei weist die Stoßklinke in der Seitenansieht eine etwa U-förmige Gestalt auf, wobei sich die
Anlenkachse im Jochbereich befindet und der eine Schenkel an dem Transportrad und der andere Schenkel
an dem Boden federnd abgestützt ist. Ferner besteht die Stoßklinke aus Kunststoff und es ist der andere Schenkel
so an dem Boden geführt, daß die Stoßklinke in der Ruhelage des Gerätes entspannt ist. Dadurch wird erreicht,
daß trotz der Herstellung der Stoßklinke aus Kunststoff ihre Federungseigenschaften im Lauf der
Zeit nicht nachlassen, weil sie stets nur kurzzeitig, rämlieh
während des Arbeitshubes, in Anspruch genommen wird. Schließlich ist noch in der Ruhelage die Anlenkachse
der Stoßklinke zumindest etwa mit der Schwenkachse des Bodens ;.n Flucht. Dies hat den Vorteil, daß
sich der Boden trotz der Antriebsverbindung der Transportvorrichtung
über die Sioßklinke mit dem Handbedienhebel vollständig und unbehindert ausschwenken
läßt.
Bevorzugt ist dabei der Boden nicht eine durchgehende, die Unterseite Jes Gerätes völlig verschließende
f.5 Platte, sondern ist in an sich bekannter Weise im Bereich
der Transportvorrichtung nach unten offen und umfaßt im wesentlichen zwei zu den Gehäuseseitenwänden
oarallele und die Transoortvorrichtune zwischen sich
einschließende Platten. Diese Platten tragen die Welle des Transportrades und es ist in mindestens einer dieser
Platten eine Aussparung eingearbeitet und in der Aussparung ein federnder Lappen angeformt, der als Rücklaufsperre
dient. Der federnde Lappen greift in eine entsprechende an der Stirnfläche des Transportrades
vorgesehene Verzahnung ein.
Um die oben geschilderte Einführung des aus dem Gerät heraushängenden Bandes beim Einschwenken
des Bodens zu verbessern und den gewünschten Bandverlauf sicherzustellen, ist gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung eine Leitplatte vorgesehen und unter etwa einem Winke! von 120° zur Gegendruckplatte
geneigt an dem Boden in der Nähe des der Umlenkkante abgewandten Endes der Gegendruckplatte
angeordnet. Diese Leitplatte sorgt dafür, daß das Band an einem in der Nähe der Leitplatte im Gehäuse
feststehend angeordneten Umlenksteg entlang läuft. Einige der bekannten Geräte weisen eine Bandbremse
auf, die zumindest bei in Ruhelage befindlichem Gerät das Etikettenband zwischen Etikettenvorratswickel und
Umlenkkante festklemmt. Im einfachsten Fall handelt es sich um eine Blattfeder, die an der Oberfläche des Etikettenvorratswickels
anliegt (AT-PS 2 45 497). Dies hat jedoch den Nachteil, daß der Kraftbedarf für die Benutzung
des Gerätes erhöht ist, weshalb Bandbremsen bevorzugt werden, deren Bremswirkung bei Betätigung
des Gerätes gelöst ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist daher die Bremse durch
einen Winkelhebel gebildet, der in dem Gehäuse schwenkbar gelagert ist, dessen einer Arm in der Ruhelage
an einer das Druckwerk tragenden Verlängerung des Handbedienhebels anliegt und dabei dessen anderer
Arm gegen die Leitplatte gedrückt ist. Es ist dadurch eine selbsttätig lösende Bremse geschaffen, weil bei der
Betätigung des Gerätes die Verlängerung des Handbedierihsbsls
5jqJ^ von dem erster! Am d**s Vv'inke!^1*^^'*'5
entfernt und dadurch dessen anderer Arm nicht mehr das Band gegen die Leitplatte drückt und festklemmt.
Diese Ausführungsform der Bandbremse läßt sich aber in vorteilhafter Weise noch für eine weitere Funktion
heranziehen, wie dies bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung der Fall ist; bei dieser Ausführungsform
ist an dem anderen Arm des Winkelhebels eine zur Achse des Handbedienhebels etwa konzentrisehe
Kurve angeformt und es ist an der Verlängerung des Handbedienhebels ein Quersteg angeformt, dessen
Abstand von der Achse des Handbedienhebels geringfügig größer ist als der Radius der Kurve; ferner weist
die Kurve in dem Bereich, in dem sich der Quersteg in der Ruhelage dci Handbedienhebels befindet, eine Vertiefung
auf. Kurve und Quersteg bewirken daher, daß nur in der Ruhelage des Handbedienhebels, wenn der
Quersteg der Vertiefung gegenübersteht, der Querbolzen bewegbar ist, der in Langlöchern der Gehäuseseitenwände
gelagert ist, die sich im Bereich des unteren Endes des anderen Armes des Winkelhebels befinden.
1st dagegen der Handbedienhebel betätigt, dann steht der Quersteg der Kurve gegenüber, wodurch der Winkelhebel
nicht über diejenige Stellung hinausschwenkbar ist, in der gerade die Bremswirkung aufgehoben ist.
Dadurch ist erreicht, daß bei betätigtem Handbedienhebel der Querbolzen gesperrt ist und dadurch die Verriegelung
mit dem an dem Boden angeformten Haken nicht gelöst and damit der Boden nicht ausgeschwenkt
werden kann.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen in vereinfachter und schematisierter Darstellung:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch das Gerät entlang der Innenseite der dem Betrachter zugewandten Seitenwand
mit in Ruheposition befindlichen Einzelteilen,
Fig. 2 die Anordnung gemäß Fig. 1 mit in Arbeitsstellung
befindlicher Position der Einzelteile,
Fig.3 einen Schnitt entlang der Linie III-Ill der
Fig.l
Fig.4 eine perspektivische Ansicht des ausschwenkbaren
Bodens einschließlich der Transporteinheit, und
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht der Anordnung nach Fig.4 mit abgebrochen dargestellter vorderer
Tragplatte.
Das in der Zeichnung dargestellte Geräte besteht im wesentlichen aus vier teils einstückigen Elementen,
nämlich einem einstückigen Gehäuse 1, einem ebenfalls einstückigen Handbedienhebel 2, einen am Gehäuse 1
drehbar gelagerten Boden 3 rnii daran angebrachter Transportvorrichtung 4 sowie einem auf eine Verlängerung
5 des Handbedienhebels 2 aufgesteckten Druckwerk 6 mit am Gehäuse schwenkbar befestigter Einfärbevorrichtung
7.
Das Gehäuse umfaßt zwei im Umriß aus den Fig. I und 2 erkennbare, zur Zeichenebene parallele Platten,
die durch die in den Fi g. 1 und 2 schraffiert dargestellten Querwände 8 miteinander verbunden sind. Die
Quere inde 8 im Bereich eines starr an dem Gehäuse 1 angeformten Griffes 9 und einer Kammer
<0 für einen Etikettenvorratswickel 11 ergeben zusammen mit den
seitlichen Platten einen U-förmigen Querschnitt des Gehäuses. Im vorderen Bereich shid Seitenplatten 12 des
Gehäuses 1 ohne Querwände sondern durch einen im Querschnitt quadratischen Steg 13 im oberen Bereich
und eine Achse 14 im unteren Bereich miteinander verbunden. Der Steg 13 dient als Aufnahme für die Einfärbevorrichtung
7. die abnehmbar auf den Steg 13 aufgesteckt und um eine Achse 15 schwenkbar ist. Um die
Achse 15 schwenkt ein Arm 16 der Einfärbevorrichtung, der an seinem freien Ende eine Einfärbewalze 17 trägt,
die an Typen 18 des Druckwerks 6 anliegt. Um die Achse 14 ist eine Andruckrolle 18 drehbar, unter der in
bekannter Weise ein auszugebendes, bedrucktes und vom Trägerband weitgehend gelöstes Etikett 59 bereitgestellt
ist.
Der Handbedienhebel 2 ist um eine in der Nähe der Wurzel des Griffes 9 vorgesehene Achse 19 schwenkbar.
An dem Handbedienhebel 2 ist ein Vorsprung 20 in der Nähe der Achse 19 angeformt, in den eine Rückholfeder
21 eingehängt ist, die als Schraubenzugfeder ausgebildet und andererseits am Ende des starren Giiffes 9
eingehängt ist. Die beiden Verlängerungen 5 erstrecken sich als flache Platten unmittelbar angrenzend an die
Seitenplatten 12 innerhalb des Gehäuses bis vor zum Druckwerk 6, das an ihnen festgesteckt ist. Im rückwärtigen
Bodenbereich ist an dem unteren Ende des Griffteiles des Handbedienhebels 2 eine im Querschnitt U-förmige
Stoßklinge 22 um eine Achse 23 schwenkbar gelagert Die Stoßklinke 22 ist als U-Feder ausgebildet
und aus Kunststoff hergestellt Ihr oberer Schenkel 24 ist starr ausgebildet und am Ende mit einer Gabelung
versehen, die an einem axial vorstehenden Stift 25 eines Transportrades 26 anliegt, das um eine Achse 27 drehbar
ist Der andere, untere Schenkel 28 der Stoßklinke 22 ist mittels eines Querstiftes 29 in einem Langloch 30
des Bodens 3 geführt Es versteht sich, daß die Stoßklinke 22 wahlweise an einer, bevorzugt aber an beiden
Seiten des Transportrades 26 vorgesehen ist, wobei im
letzteren Fall die beiden Stoßklinken durch einen Quersteg
31 im Bereich des Querstiftes 29 miteinander verbunden sind. Die Achse 23 ist durch einen Bolzen gebildet,
der aus dem Griffteil des Handbedienhebels 2 nach außen ragt und in eine Bohrung 32 der Stoßklinke 22
eingreift.
Uir eine gehäusefeste Achse 33, die bei der in F i g. 1
dargestellten Ruheposition des Handbedienhebels 2 mit der Achse 23 etwa fluchtet, ist der Boden 3 zusammen
mit der Transportvorrichtung 4 schwenkbar. Dabei ist die Achse 33 als nach außen vorstehender Zapfen ausgebildet,
wie es Fig. 4 zeigt, der in eine entsprechende Bohrung der Seitenplatte des Gehäuses 1 eingreift. Der
in den F i g. 4 und 5 dargestellte Boden besteht aus zwei Längsplatten 34, deren Abstand voneinander so bemessen
ist, daß sie in das Gehäuse 1 einschwenkbar sind. Die beiden Längsplatten 34 sind durch eine Gegendruckplatte
35 miteinander verbunden, die sich in dem der Achse 33 abgewandten Endbereich befindet und an ihrem
vorderen Ende eine Umlenkkante 36 für das Etikettenband aufweist. Im Abstand vom rückwärtigen, der
Umlenkkante 36 abgewandten Ende der Gegendruckplatte 35 ist, die beiden Längsplatten 34 miteinander
verbindend eine Leitplatte 37 vorgesehen. Ein nach oben ragender Teil der Längsplatten 34 bildet Tragplatten
38, die die Achse 27 für das Transportrad 26 tragen. In mindestens eine der beiden Tragplatten 38 ist eine
Aussparung 39 eingearbeitet, in die ein am Aussparungsrand angeformter Lappen 40 ragt, der als federnde
Rücklaufsperre dient, da sein freies Ende federnd in eine Verzahnung 41 eingreift, die an der Stirnfläche des
Transportrades 26 vorgesehen ist. Das Transportrad 26 weist in bekannter Weise an seinem Umfang radial vorstehende
Stifte 42 auf, die in Aussparungen des Trägerbandes eingreifen und dieses formschlüssig mitnehmen.
Zwischen Leitplatte 37 und Transportrad 26 ist noch eine Umienkroiie 43 vorgesehen und es sind ferner in
diesem Bereich gekrümmte, im Abstand zur Mantelfläche des Transportrades 26 sich erstreckende Führungsstreben 44 parallel zueinander angeordnet.
Schließlich sind an die Längsplatten 34 noch Haltehaken 45 angeformt, die bei in das Gehäuse 1 eingeschwenktem
Boden 3 einen Querbolzen 46 übergreifen. Der Querbolzen 46 ist in einem parallel zum Boden
verlaufenden Langloch in den Seitenplatten 12 des Gehäuses 1 geführt und gehalten.
Um eine im mittleren, oberen Bereich des Gehäuses 1 vorgesehene Achse 47 ist eine als Winkelhebel 48 ausgebildete
Bremse gelagert, deren einer Arm 49 in der Ruhelage des Handbedienhebels 2 an der Oberseite der
Verlängerungen 5 anliegt. Der andere Arm 50 des Winkelhebels 48 erstreckt sich nach unten bis zum Querbolzen
46, für den eine Aussparung im Arm 50 eingearbeitet ist. Die Rückholfeder 21 drückt die Verlängerungen
5 gegen je einen der Arme 49 (an beiden Seitenwänden des Gehäuses) und drückt dadurch das Ende des Armes
50 gegen die Leitplatte 37.
An der der Leitplatte 37 abgewandten anderen Seite ist an dem Arm 50 eine zur Achse 19 konzentrische
Kurve 51 angeformt, die im Abstand von der Achse 47 endet Ein Quersteg 52 verbindet die beiden Verlängerungen
5 des Handbedienhebels 2 miteinander, wobei sein Abstand von der Achse 19 geringfügig größer ist als
der Abstand der Oberfläche der Kurve 51 von der Achse 19. Wird der Handbedienhebel aus seiner in F i g. 1
dargestellten Ruhelage verschwenkt, dann gelangt der Quersteg 52 über die Kurve 51 und verhindert, daß der
Arm 50 weiter als bis zur Anlage der Kurve 51 am Quersteg 52 verschwenkt wird. Dadurch kann auch der
Querbolzen 46 nicht in seinem Langloch so weit verschoben werden, daß die Haltehaken 45 von ihm freikommen.
Zur Inbetriebnahme des Gerätes wird bei in Ruhelage befindlichem Handbedienhebel 2 der Querbolzen 46
in seinem Langloch verschoben, bis die Haltehaken 45 nicht mehr in Eingriff sind und es wird dann der Boden 3
um die Achse 33 ausgeschwenkt. Anschließend wird ein Etikettenvorratswickel 11 von unten in die Kammer 10
eingelegt, wobei das mit Etiketten 59 belegte Trägerband 53 mit einem Ende nach außen ragt. Wird nun der
Boden 3 nach innen eingeschwenkt, so drücken die Leitplatte 37 und die Gegendruckplatte 35 das Band gegen
einen im Gehäuse 1 festen Umleitsteg 54, der unmittelbar unterhalb des den Querbolzen 46 tragenden Langloches
die beiden Seitenplatten 12 des Gehäuses 1 miteinander verbindend vorgesehen ist. Das Ende des Trägerbandes
53 steht dann unter der Andruckrolle 58 nach außen vor. Es wird erfaßt und zwischen der Umlenkrolle
43 und dem Transportrad 26 in die Transportvorrichtung 4 eingeschoben. Bei dem anschließenden Betätigen
des Handbedienhebels und der dadurch bewirkten Fortschaltung des Transportrades läuft das Trägerband
selbsttätig ein, unterstützt durch die durch die Führungsstreben 44 bewirkte Führung. Zwischen den beiden
Stoßklinken 22 hindurch läuft das Trägerband nach außen, wobei die Ablösung vom Transportrad durch
einen im Querschnitt dreieckförmigen Steg 55 sichergestellt wird. Der Steg 55 ist mit seinen Enden an den
Tragplatten 38 befestigt.
Zur Ausgabe eines Etiketts wird das Gerät am Griff 9 erfaßt und der Handbedienhebel 2 eingeschwenkt. Dadurch
wird die zuvor bestehende Bremsung durch die Anpressung des Armes 50 an die Leitplatte 37 aufgehoben
und es wird das Druckwerk 6, das zuvor die Einfärbcvorrichtung 7 nach außen schwenkt, mit den cingcfärbten
Typen 58 gegen das auf der Gegendruckplatte 35 aufliegende Etikett gepreßt und dieses bedruckt.
Gleichzeitig wurde die Stoßklinke 22 zurückgezogen, wobei sie über den nächsten Stift 25 hinwegspringt.
Wird nun der Handbedienhebel 2 losgelassen, so wird er durch die zuvor gespannte Rückholfeder 21 zurückgeholt
und es wird dabei die Stoßklinke 22 vorbewegt, die über den Stift 25 das Transportrad 26 um einen Schritt
weiter bewegt. Dadurch wird das Trägerband 53 weitergezogen und es wird ein entsprechender Abschnitt vom
Etikettenvorratswickel 11 abgezogen, wobei gleichzeitig
an der Umlenkkante sich ein Etikett 59 vom Trägerband löst und unter der Andruckrolle 18 bereitgestellt
wird. Durch Anpressen der Andruckrolle 18 an einem zu etikettierenden Gegenstand und durch Wegziehen des
Gerätes wird das Etikett 59 vollends abgezogen und auf den Gegenstand aufgewalzt.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Handetikettiergerät zum Ablösen und Ausgeben von auf einem Trägerband lösbar haftenden Einzel-Selbstklebeetiketten
(59) und zu deren Aufbringen mit einer Andrückrolle (58) auf zu etikettierende
Gegenstände, wobei das Etikettenband (53) von einem Etikettenvorratswickel (11) in einem Gehäuse
(!) zu einer Umlenkkante (36) und von hier zu einer im Bereich unterhalb des Etikettenvorratswickels
(11) vorgesehenen Transportvorrichtung (4) mit einem durch einen im Gehäuse (1) gelagerten Handbedienhebel
(2) schrittweise antreibbaren, das Trägerband durch formschlüssigen Eingriff fördernden
Transportrad (26) geführt ist, wobei die Umlenkkante (36) zusammen mit dem Transportrad (26) an einem
Geräteboden (3) angebracht ist, der um eine gerätefeste, im rückwärtigen Bodenbereich außerhalb
des Oaikreises des Transportrades (26) angeordnete
Achse (33) aus dem Gehäuse (1) ausschwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (1) an seiner Oberseite zur Bildung einer Kammer (10) für den Etikettenvorratswickel
(11) geschlossen ist, daß im Inneren des Gehäuses (1)
der Bereich zwischen dem Boden (3) und der Kammer (10) in der Breite des Etikettenvorratswickels
(11) frei von Einbauten ist, so daß der Etikettenvorratswickel
(11) durch die durch den ausgeschwenkten Boden (3) freigegebene Öffnung lose von unten
in das Geh.rise einlegbar ist und daß die Andruckrolle
(58) gerätefest am Gehäuse (1) angebracht ist
2. Handetikettiergerät nach Anspruch 1, bei dem für den Antrieb des Transportables (26) eine um eine
Anlenkachse (23) schwenkbare Klinke vorgesehen ist, die an dem Handbedienhebe! (2) angelenkt ist
und unter Federvorspannung an dem Transportrad
(26) anliegt, dadurch gekennzeichnet, daß die Klinke als Stoßklinke (22) ausgebildet und in der Seitenansicht
etwa U-förmig gestaltet ist, wobei sich die Anlenkachse (23) am unteren Ende eines Griffteiles des
Handbedienhebels (2) befindet und der eine Scherkel (24) der Stoßklinke (22) an dem Transportrad (26)
und der andere Schenkel (28) federnd an dem Boden (3) abgestützt ist.
3. Handetikettiergerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stoßklinke (22) aus Kunststoff
besteht und der andere Schenkel (28) so an dem Boden (3) geführt ist, daß er in der Ruhelage des
Gerätes entspannt ist.
4. Handetikettiergerät nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß in der Ruhelage
die Anlenkachse (23) der Stoßklinke (22) mit der Schwenkachse (33) des Bodens (3) fluchtet.
5. Handetikettiergerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem eine Rücklaufsperre (40)
Teil der Transportvorrichtung (4) und ebenfalls mit dem Boden (3) ausschwenkbar ist, und bei dem ferner
die Transportvorrichtung (4) zwei eine Welle
(27) des Transportrades (26) tragende Platten (38), die einen oberen Abschnitt von Längsplatten (34)
bilden, aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß in die Längsplatten (34) eine Aussparung (39) eingearbeitet
ist und daß in der Aussparung ein federnder Lappen (40) als Rücklaufsperre angeformt ist.
6. Handetikettiergerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit einer Bandbremse, die bei in
Ruhelage befindlichem Gerät das Etikettenband (53) zwischen Etikettenvorratswickel (11) und Umlenkkante
(36) festklemmt, dadurch gekennzeichnet, daß eine Leitplatte (37) vorgesehen und unter etwa einem
Winkel von 120° zur Gegendruckplatte 35 geneigt an dem Boden (3) in der Nähe des der Umlenkkante
(36) abgewandten Endes der Gegendruckplatte (35) angeordnet ist, daß die Bremse durch einen
Winkelhebel (48) gebildet ist, der in dem Gehäuse (1) schwenkbar gelagert ist, dessen einer Arm (49) in der
Ruhelage an einer das Druckwerk (6) tragenden Verlängerung (5) des Handbedienhebels (2) anliegt
und dabei dessen anderer Arm (50) gegen die Leitplatte (37) gedrückt ist, daß an dem anderen Arm
(50) des Winkelhebels (48) eine zur Achse (19) des Handbedienhebels (2) etwa konzentrische Kurve
(51) angeformt ist und an der Verlängerung (5) des Handbedienhebels (2) ein Quersteg (52) angeformt
ist, dessen Abstand von der Achse (19) geringfügig größer ist als der Radius der Kurve (51) und daß die
Kurve (51) in dem Bereich, in dem sich der Quersteg
(52) in der Ruhelage des Handbedienhebeis (2) befindet,
eine Vertiefung aufweist
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