DE3047277A1 - "ablagevorrichtung fuer datentraeger" - Google Patents
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Description
30A7277
PHILIPS PATENTVERWALTUNG GMBH PHD 80-181
"Ablagevorrichtung für Datenträger"
Die Erfindung "betrifft eine Ablagevorrichtung für aus
einem Druckwerk einer Buchungsmaschine aufgeworfene Datenträger mit einem Ablagefach und zwei an dessen
Unterseite angeordneten Zuführrollen, wobei der Datenträger nach seiner Zuführung mit der Unterkante über
eine dieser Rollen umgelenkt und auf dem gegenüber der Zuführrichtung geneigten Ablagefach abgelegt wird.
Eine derartige Ablagevorrichtung ist aus der DE-AS 26 06 697 bekannt, die ein Teil einer Vorsteckeinrichtung
ist. Nach dem Beschriften eines Datenträgers wird dieser durch das Druckwerk nach oben ausgeworfen
und von zwei Zuführrollen erfaßt, die den Datenträger dem Ablagefach zuführen. Durch sein Eigengewicht wird
der Datenträger mit seiner Unterkante über die eine Zuführrolle geführt und fällt anschließend in das zur
Ebene der Zuführrollen schräg geneigte Ablagefach, das ortsfest auf der Vorsteckeinrichtung angeordnet
ist. Die beiden Zuführrollen sind leicht gegeneinander bezogen auf das Ablagefach versetzt, so daß der Datenträger
stets nach einer Richtung transportiert wird.
Aus der DE-OS 22 22 596 ist weiterhin eine Ablagevorrichtung bekannt, bei der die zugeführten Datenträger
durch ein oder mehrere vorgespannte Blattfedern gegen den ortsfest angeordneten Boden des Ablagefaches gedrückt
werden. Sie setzen dadurch der Einführung des Datenträgers einen Widerstand entgegen. Aus diesem
Grunde ist eine der beiden Zuführungsrollen klinkenförmig
ausgebildet.
PHD 80-181
Nachteilig dabei ist, daß die Zuführrollen zwangsläufig den Datenträger stets in eine Richtung zum
fest angeordneten Ablagefach ablenken. Außerdem ist bei der zweitgenannten Anordnung eine Beschädigung
oder Knickung des Datenträgers nicht ausgeschlossen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Ablagefach und deren Zuführung für den Datenträger so zu
gestalten, daß die Ablage bedarfsweise einmal mit dem zuerst ausgeworfenen Datenträger zu unterst und
zum anderen zu oberst des Stapels liegt. Dadurch wird es möglich, die Reihenfolge der Ablage der Datenträger
so zu wählen, daß stets der zuletzt beschriftete Datenträger sichtbar ist oder daß sie in
der Reihenfolge abgelegt werden, die der Abnahme vor dem Beschriften aus einem Zuführfach entspricht.
Unter Datenträger wird ein einzelnes Blatt, Formularsätze aus mehreren Lagen oder auch Briefumschläge verstanden.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Ablagefach abnehmbar ausgebildet ist, daß symmetrisch zu den
Zuführrollen beidseitig je ein Aufstecklager zum bedarfsweisen
Anordnen des Ablagefaches auf der einen oder anderen Seite der Zuführrollen angeordnet ist,
daß die Zuführrollen den Datenträger in ihrer gemeinsamen Tangentialebene transportieren und daß das Ablagefach
ein oder mehrere leicht federnd ausgebildete Leitbleche besitzt, deren freie Enden bis in die gemeinsame
Tangentialebene oberhalb der Zuführrollen reichen und dadurch den Datenträger in das Ablagefach
ablenken. Dadurch wird es möglich, das Ablagefach mit seiner Unterkante bedarfsweise auf dem einen Aufstecklager
oder nach Drehen um 180° mit der gleichen Unterseite auf dem anderen Aufstecklager abzulegen. Die
Zuführrollen befördern den Datenträger in eine zu den
PHD 80-181
beiden möglichen Lagen des Ablagefaches gleiche Ric htung, d.h. neutral.
Für relativ instabile Datenträger, z.B. weiche Formularsätze oder geknitterte Blätter, muß der Ablageschacht
des Ablagefaches schmal gehalten werden. Dies wird erreicht, wenn das Ablagefach einen schwenkbaren
Einlagebogen besitzt, der durch Federkraft gegen die zunächstliegende Zuführrolle vorgespannt ist. Dadurch
bleibt der schmale Ablageschacht bis zur* vollständigen Füllung des Ablagefaches konstant.
/^
Die Erfindung hat außerdem den Vorteil, daß bei Verwendung mehrerer gleicher Ablagefächer der Stapel
Datenträger nicht dem Ablagefach entnommen werden muß, sondern mit diesem zusammen bis zum nächsten
Gebrauch abgelegt werden kann.
Gemäß weiterer Ausbildung der Erfindung ist oberhalb der Zuführrollen und in deren gemeinsamen Tangentialebene
eine Welle angeordnet, auf der ein Doppelhebel befestigt ist, dessen Arme in das Ablagefach unabhängig
von dessen Lage zu den Zuführrollen hineinragt, und die einen außerhalb des Ablagefaches angeordneten
ortsfesten Schalter betätigt. Mit der Ablage des letzten Datenträgers wird der in das Ablagefach hineinragende
Arm verschwenkt und der Schalter betätigt, so daß ein volles Ablagefach signalisiert und eine
weitere Ablage unterbunden werden kann.
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Da einerseits der Transport des Datenträgers zu den Lagen des Ablagefaches neutral erfolgt und andererseits
die Welle des Doppelhebels aus den gleichen Gründen in dieser Transportbahn liegt, besteht die Gefahr,
daß der Datenträger in die falsche Richtung abgelenkt werden kann. Ein Zurückführen in die gewünschte
k PHD 80-181
Richtung durch die federnden Leifbleche 1st dann nicht mehr möglich. Aus diesem Grunde wird auf die
Welle ein zweiter Doppelhebel drehbar aufgebracht, der zwangsweise durch Aufstecken des Ablagefaches
so verschwenkt wird, daß der Datenträger, bevor dessen Oberkante den Bereich der Welle erreicht,
bereits in die gewünschte Richtung auf das Ablagefach hin bewegt wird. Beide Doppelhebel sind dabei
unabhängig voneinander verschwenkbar.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispieles näher beschrieben. Es zeigen:
Fig.1 die Ablagevorrichtung gemäß der Erfindung mit dem Ablagefach in der hinteren Stellung,
Fig.2 die Ablagevorrichtung mit dem Ablagefach in der vorderen Stellung nach Verdrehung um
180°,
Fig.3 die Ablagevorrichtung gemäß Fig.1 teilweise im Schnitt,
Fig.4 die Vorderansicht der Ablagevorrichtung gemäß
Fig.3 die Ablagevorrichtung gemäß Fig.1 teilweise im Schnitt,
Fig.4 die Vorderansicht der Ablagevorrichtung gemäß
Fig.1 und
Fig.5 eine teilweise Draufsicht der Ablagevorrichtung,
Fig.5 eine teilweise Draufsicht der Ablagevorrichtung,
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Vereinzelungsvorrichtung oberhalb des Druckwerkes, von
dem nur die Schreibwalze 15 und deren Andruckrollen dargestellt sind, abnehmbar aufgesteckt, so daß die abzulegenden
Aufzeichnungsträger 8 der Vorrichtung von unten zugeführt werden. Dabei ist es unbedeutend, auf
welche Weise die Aufzeichnungsträger der Schreibwalze für die Beschriftung zugeführt werden. Der Führung der
Aufzeichnungsträger dienen die Leitbleche 11 und 12, die Teile der Halterung 9 für den auswechselbaren Ablagekasten
4 sind.
Die Vorrichtung wird gebildet aus den beiden Seiten-
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wänden 23 und 24, die durch die Leitbleche 11 und 12 und das Verbindungsblech 13 zusammengehalten werden.
In den Seitenwänden 23 und 24 ist die Antriebswelle gelagert, auf der zwei oder mehrere ZufUhrrollen 1 angeordnet
sind. Jeder Zuführrolle 1 ist eine weitere Zuführrolle 1a zugeordnet, die jeweils auf gesonderten
Lagerwellen 10a drehbar gelagert sind. Anstelle einzelner Lagerwellen 10a kann auch eine durchgehende
Achse verwendet werden. Weiterhin ist in der Seitenwand 23 eine Schaltwelle 17 einseitig gelagert,
auf deren Seite, die in den Ablagekasten 4 hineinragt, zwei Doppelhebel angeordnet sind, und auf deren aus
der Vorrichtung herausragenden Seite ein Exzenter 22 befestigt ist, der einen Schalter 21 betätigt.
Weiterhin besitzen die Seitenwände 23 und 24 jeweils ein Noppenpaar 25 bzw. 25a, die zur Halterung des Ablagekastens
4 dienen. Hierzu besitzt der Ablagekasten an seinen schmalen Seitenwänden jeweils einen Halteschlitz
26 und 26a. Dieser Halteschlitz mündet trompetenartig in den Kastenboden 3, so daß nach Einführung
des Ablagekastens 4 zwischen die Seitenwände 23 und 24 die Noppen 25 bzw. 25a in die Schlitze 26
und 26a hineingeführt werden. Der Ablagekasten 4 wird so weit zwischen die Seitenwände 23 und 24 eingeführt,
bis der Kastenboden auf der Halterung 9 aufliegt. Die Halterung 9 und der Kastenboden 3 sind so ausgeführt,
daß ein Verrutschen des Ablagekastens 4 auf der Halterung 9 nicht möglich ist.
Das Verbindungsblech 13 besitzt eine der Halterung 9 gleiche Halterung 9a, auf der der Ablagekasten 4 ebenfalls
aufgesetzt werden kann. Befindet sich der Ablagekasten 4 in der in Fig.1 dargestellten Stellung,
so kann er dadurch in die in Fig.2 dargestellte Stellung gebracht werden, daß er nach oben aus der
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Vorrichtung herausgezogen wird, um seine Längsachse um 180° verdreht wird und anschließend von oben in
die Seitenwände 23 und 24 auf die Noppen 25a wieder
aufgesteckt wird bis sein Kastenboden 3 auf der Halterung 9a aufliegt.
Um diese wechselseitige Verwendung des Ablagekastens zu erreichen,müssen die Zuführrollen 10 und 10a derart
zwischen den Halterungen 9 und 9a angeordnet werden,
daß die Ebene durch die Berührungstangente beider Zuführrollen 10 und 10a symmetrisch zu den Halterungen
liegen. Außerdem liegen die Zuführrollen 1 und 1a oberhalb der Halterungen 9 und 9a, so daß sie bei
aufgestecktem Ablagekasten 4 teilweise in diesen hineinragen. Außerdem besitzt das Verbindungsblech 13
eine Zuführkante 28, die so angeordnet ist, daß zwangsläufig der über das Leitblech 12 zugeführte
Aufzeichnungsträger in die Tangentialebene der Zuführrollen geleitet wird. Bewegen sich die Zuführrollen 1
und 1a in Pfeilrichtung, so wird der Aufzeichnungsträger durch die über den Rollen befindliche Vorderwand
7 des Ablagekastens in diesen hineingelenkt. Dabei besteht die Gefahr, daß der Aufzeichnungsträger,
sobald dessen untere Kante zwischen den Zuführrollen hindurchbewegt ist mit seiner unteren Kante auf der
linken Zuführrolle 1a aufliegt und durch dessen Bewegung nicht in den Kasten zur Ablage geführt wird,
sondern von dieser Ablage weg. Um dies zu verhindern, ist oberhalb der Zuführrollen 1 und 1a ein als Vieiche
18 wirkender Doppelhebel auf der Schaltwelle 17 frei beweglich gelagert. Diese Weiche 18 wird durch die
Kante der Vorderseite 7 so auf der Schaltwelle 17 verschwenkt, daß unabhängig davon, ob der Ablagekasten
4 in der hinteren (Fig.1) oder vorderen Stellung (Fig.2) eingesteckt ist, die Längsachse dieser
V/eiche 18 stets in den Ablagekasten 4 weist. Dadurch
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wird zwangsläufig der zugeführte Aufzeichnungsträger stärker in Richtung auf die Ablage ausgelenkt und
sichergestellt, daß die Unterkante des Aufzeichnungsträgers von der Zuführrolle 1 und nicht von der Zuführrolle
1a mitgenommen wird. In der Stellung des Ablagekastens 4 gemäß Fig.2 wird die Unterkante des
Aufzeichnungsträgers selbstverständlich von der Zuführrolle 1a und nicht von der Zuführrolle 1 mitgenommen.
Diese Bewegung des Aufzeichnungsträgers wird unterstützt durch die innerhalb des Ablagekastens 4
angeordneten Leitfedern 2. Zweckmäßig werden diese Leitfedern 2 derart leicht vorgespannt, daß sie
unter leichter Kraft auf den Wellen 10 bzw. 10a aufliegen. Auch ist es zweckmäßig, jeder Zuführrolle
seitlich eine Leitfeder zuzuordnen.
Für eine gute Ablage der Aufzeichnungsträger, insbesondere wenn es sich um sperrige Aufzeichnungsträger
wie beispielsweise Formularsätze oder Briefumschläge handelt, ist es wichtig, daß der Zwischenraum zwischen
dem obersten abgelegten Aufzeichnungsträger und der nahe gelegenen ZufUhrrolle 1 bzw. 1a nur ein sehr
geringer Abstand ist. Um dies zu erreichen ist, wie aus Fig.3 ersichtlich, innerhalb des Ablagekastens 4
eine federnde Wippe 5 um den Lagerpunkt drehbar angeordnet. Die Feder 6 sorgt dafür, daß stets der oberste
Aufzeichnungsträger leicht an der Zuführrolle 1 bzw.1a anliegt. Solange der Ablagekasten 4 nicht gefüllt ist,
wird durch die zugeführten Aufzeichnungsträger der Doppelhebel 20, der fest mit der Schaltwelle 17 verbunden
ist, nur geringfügig ausgelenkt, so daß über den Exzenter keine Funktionsauslösung des Schalters
erfolgt. Ist dagegen der Ablagekasten 4 gefüllt, so wird mit steigender Anzahl abgelegter Aufzeichnungsträger
der Doppelhebel 20 schließlich in die in Fig.3 punktiert gezeichnete Lage verschwenkt. Dadurch wird
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nun über den Exzenter 22 der Schalter 21 betätigt und die Zufuhr weiterer Aufzeichnungsträger gestoppt.
Die Leitfedern 2 liegen auf den Wellen 10 bzw. 10a unter leichter Vorspannung auf. Die Länge ist so gewählt,
daß sie bei Auslenkung durch die Oberkante des zugeführten Aufzeichnungsträgers gegen die Unterseite
der anderen Welle 10a bzw. 10 anliegt und dabei über die Oberfläche der anderen Zuführrolle 1 bzw.
1a angehoben ist und dadurch den Weg für den Aufzeichnungsträger freigibt. Dadurch wird die Unterkante
des zugeführten Aufzeichnungsträgers auf die Oberfläche der transportierenden Zuführrolle 1 bzw. 1a
geführt.
Um ein Überschwenken der Weiche 18 beim Aufsetzen des Ablagekastens 4 zu verhindern, ist in der Seitenwand
23 zusätzlich ein Bolzen 19 angeordnet, gegen den die Weiche 18 zu liegen kommt, wenn sie durch die freie
Kante der Vorderseite 7 des Ablagekastens 4 verschwenkt wird.
Die Vorderseite 7 des Ablagekastens 4 besitzt seitlich Schlitze 27, um das Verschwenken der Doppelhebel 20
nicht zu behindern.
Leerseite
Claims (5)
- PHD 80-181 Patentansprücher\J Ablagevorrichtung für aus einem Druckwerk einer Buchungsmaschine ausgeworfene Datenträger mit einem Ablagefach und zwei an dessen Unterseite angeordneten Zuführrollen, wobei der Datenträger nach seiner Zuführung mit der Unterkante über eine dieser Rollen umgelenkt und auf dem gegenüber der Zuführrichtung geneigten Ablagefach abgelegt wird, dadurch gekennzeichnet,
daß das Ablagefach abnehmbar ausgebildet ist, daß symmetrisch zu den Zuführrollen beidseitig je ein Aufstecklager zum bedarfsweisen Anordnen des Ablagefaches auf der einen oder anderen Seite der Zuführrollen angeordnet ist,
daß die Zuführrollen den Datenträger in ihrer gemeinsamen Tangentialebene transportieren und daß das Ablagefach ein oder mehrere leicht federnd ausgebildete Leitbleche besitzt, deren freie Enden bis in die gemeinsame Tangentialebene oberhalb der Zuführrollen reichen und dadurch den Datenträger in das Ablagefach ablenken. - 2. Ablagevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet ,daß die Unterseite des Ablagefaches Ausnehmungen besitzt, in die die dem Ablagefach naheliegende Zuführrolle teilweise hineinragt.
- 3. Ablagevorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,daß das Ablagefach einen schwenkbaren Einlageboden besitzt, der durch Federkraft gegen die zunächst-4β- PHD 80-181 liegende Zuführrolle vorgespannt ist.
- 4. Ablagevorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,daß oberhalb der Zuführrollen und in deren gemeinsamen Tangentialebene eine Welle angeordnet ist, auf der ein Doppelhebel befestigt ist, dessen Arme in das Ablagefach unabhängig von dessen Lage zu den Zuführrollen hineinragt, und die einen außerhalb des Ablagefaches angeordneten ortsfesten Schalter betätigt.
- 5. Ablagevorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,daß auf der Welle ein zweiter Doppelhebel gelagert ist, dessen Arme durch Aufstecken des Ablagefaches zwangsweise verschwenkbar sind.
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8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |