DE2033126C3 - Vorrichtung zur Abnahme einzelner Blätter von einem Blattstapel - Google Patents
Vorrichtung zur Abnahme einzelner Blätter von einem BlattstapelInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Abnahme einzelner Blätter von einem Blattstapel mit
einer dem vorderen Teil des Blattstapels zugeordneten Vertikalführung, die mit einer in vertikaler Richtung
verschiebbaren Halterung versehen ist, welche eine auf der vorderen Ecke des obersten Blattes aufliegende und
mit einer Spannvorrichtung an sie gedrückte Dämpfungsplatte und ferner eine einen Teil der Stapelvorderseite
berührende Kantenplatte trägt, wobei die Dämpfungsplatte teilweise über die Vorderkante des Stapels
hinausragt.
Bei einer solchen, aus der US-PS 30 29 074 bekannten Vorrichtung können nur relativ leichte und dünne
Blätter abgegeben bzw. behandelt werden, da nur solche Blätter durch Aufbuckeln durch die auf die Oberseite
des jeweils obersten Blattes des Blattstapels wirkenden Abnahmerollen mit ihren vorderen Ecken unter den
Dämpfungsplatten hervorgezogen und damit zu ihrer Abförderung freigegeben werden können. Sollen
dagegen mit dieser bekannten Vorrichtung auch dickere oder steifere Blätter behandelt werden, so besteht die
Gefahr, daß die unter den Dämpfungsplatten festgehaltenen Ecken des Blattes abgerissen werden oder aber es
zu einem Zerknittern oder Verwerfen des Blattes kommt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß sie sowohl dünne und leichte als auch dicke und steife Blätter so behandeln kann, daß diese zuverlässig und ohne jegliche Beschädigung an eine Transporteinrichtung abgegeben werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß sie sowohl dünne und leichte als auch dicke und steife Blätter so behandeln kann, daß diese zuverlässig und ohne jegliche Beschädigung an eine Transporteinrichtung abgegeben werden.
ίο Bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art ist diese Aufgabe gemäß einer ersten Ausführung der
Erfindung dadurch gelöst, daß die Kantenplalte mit diesem Teil der Dämpfungsplatte einen Kanal bildet,
durch den Blätter mit einer unter einem vorbestimmten Maximalwert liegenden Dicke hindurchgeführt werden
können.
Durch den zwischen der Dämpfungsplatte und der Kantenplatte vorgesehenen Kanal können die Blätter,
die infolge einer zu großen Stärke oder Steifigkeit sich nicht ausreichend genug aufbuckeln, um ihre vorderen
Ecken unter den Dämpfungsplatten hervorzuziehen, durch den Kanal hindurch nach vorn abgefördert
werden.
Gemäß einer zweiten Ausführung der Erfindung ist diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Kantenplatte
schwenkbar angeordnet ist und aus dem Bewegungsbereich eines obersten Blattes hoher Steifigkeit durch das
Blatt selbst herausbewegbar ist.
Mit Hilfe der schwenkbar ausgebildeten Kantenplatte können die Blätter, die aufgrund einer zu großen Stärke und Steifigkeit sich nicht ausreichend aufbuckeln, um ihre vorderen Kanten unter den Dämpfungsplatten hervorzuziehen, die Kantenplatte selbst aus dem Bewegungsbereich eines solchen ausreichend steifen Blattes herausschwenken, so daß auch diese Blätter ohne Beschädigung und zuverlässig nach vorn von der Vorrichtung abgefördert werden.
Mit Hilfe der schwenkbar ausgebildeten Kantenplatte können die Blätter, die aufgrund einer zu großen Stärke und Steifigkeit sich nicht ausreichend aufbuckeln, um ihre vorderen Kanten unter den Dämpfungsplatten hervorzuziehen, die Kantenplatte selbst aus dem Bewegungsbereich eines solchen ausreichend steifen Blattes herausschwenken, so daß auch diese Blätter ohne Beschädigung und zuverlässig nach vorn von der Vorrichtung abgefördert werden.
Weitere, die besondere Ausbildung der neuen Vorrichtung betreffende Ausgestaltungen der Erfindung
sind in den Unteransprüchen angegeben.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der Figuren beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine teilweise Draufsicht auf ein Papierfach,
F i g. 2 eine Seitenansicht des Papierfaches mit einem Ablösemechanismus für die Blätter,
F i g. 1 eine teilweise Draufsicht auf ein Papierfach,
F i g. 2 eine Seitenansicht des Papierfaches mit einem Ablösemechanismus für die Blätter,
F i g. 3 eine vergrößerte perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels,
Fig.4 eine Seitenansicht eines Teils der in Fig.3
gezeigten Vorrichtung,
F i g. 5 eine vergrößerte perspektivische Darstellung einer zweiten Ausführungsform,
F i g. 6 eine vergrößerte perspektivische Darstellung einer dritten Ausführungsform.
Die im folgenden zu beschreibende Vorrichtung ermöglicht die Einzelabförderung von Blättern, beispielsweise
von Papierkopieblättern von einem BlattstapeL Ein Anwendungsfall ist beispielsweise der
Blatttransport zu einer Aufzeichnungsfläche ir.nerhalb
einer elektrofotografischen Kopiermaschine, es handelt sich dabei um Kopj.eblätter, auf die ein Bild übertragen
werden solL Ein derartiger Blatt-Transport enthält zwei
Papierfächer, in denen ein Blattvorrat angeordnet ist und die mit Abnahmerollen 63 versehen sind, welche
jeweils ein einzelnes Blatt von dem jeweiligen Blattstapel abschieben und es einer BlaUausrichtungsvorrichtung
zuführen.
Ferner ist eine Antriebsvorrichtung zur Drehung der Abnahmerollen vorgesehen. Die der Blattausrichtungsvorrichtung
zugeführten Blätter gelangen an eine bewegliche Sperre, die eine Ausrichtung des jeweiligen
Blattes bewirkt. Dann werden sie der elektrofotografischen
Bildübertragungsstation in zeitlicher Abstimmung mit dem Erscheinen eines elektrofotografischen Bildes
auf dem Aufzeichnungsträger zugeführt
In vielen Anwendungsfällen einer Kopiermaschine ist es erwünscht, besondere Kopien eines Geschäftsvorganges
für Buchhaltungszwecke o. ä. herzustellen. Das Gewicht aes hierzu verwendeten Blattmaterials ist 3U
allgemein um mehrere Größenordnungen unterschiedlich. Beispielsweise werden einige Kopien auf Feinpapier
hergestellt, während andere auf stärkerem Material gewünscht sind. Um eine derart unterschiedliche Art der
Reproduktionen zu verwirklichen, werden bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung die Kopieblätter einer
ersten Art in tines der beiden Blattfächer eingegeben, während die Kopieblätter der zweiten Art in das andere
Blattfach gelegt werden. Die Bedienungsperson wählt die Anzahl der gewünschten Kopien erster Art, und die
dazu erforderliche Blattmenge wird aus dem entsprechenden Blattfach abtransportiert. Nach diesem Betriebsdurchgang
wird die Anzahl der Kopien der zweiten Art ausgewählt, so daß die entsprechenden
Blätter aus dem zweiten Blattfach abtransportiert werden. Dabei ist zu erkennen, daß eine automatische
Abförderung der Blätter unterschiedlicher Eigenschaften und verschiedener Steifigkeit aus dem jeweiligen
Blattfach ohne eine derartige Einstellung oder Zurückstellung einer Auswahlvorrichtung wünschenswert
wäre.
Die beiden Blattfächer sind grundsätzlich übereinstimmend konstruiert und bestehen aus einer Auflageplatte
62, auf der eine rechte und eine linke Führungsvorrichtung verschiebbar angeordnet sind. Da
beide Führungsvorrichtungen übereinstimmend ausgebildet sind, wird iti folgenden lediglich eine beschrieben.
In den F i g. 1 und 2 ist die linke Führung 70 dargestellt, die aus einem horizontalen Flansch 71 und
einer aufrechten ftandführung 72 sowie der vertikalen
Hinterkantenführung 73 besteht. In der Führung 70 ist eine Aussparung 74 vorgesehen, durch die hindurch ein
Hemmelement 75 auf einen im Blattfach vorhandenen Blattstapel einwirken kann. Dieses Hemmelement 75 ist
mit einer Anzahl Auflagepunkte 79 versehen und mit einem Niet 81 (F i g. 2) an einer Blattfeder 80 befestigt.
Diese ist an zwei Vorsprüngen 82 an der aufrechten Randführung 72 mit Bolzen 83 befestigt. Wie aus F i g. 2
hervorgeht, wird das Hemmelement mit der Blattfeder in Richtung zur Mitte des jeweiligen Blattfaches
gedrückt, so daß die Auflagepunkte über die vertikalen Seitenflansche hinausragen, wenn die Feder sich in ihrer
nicht gebogenen Ruhestellung befindet
Die rechte und die linke Führungsvorrichtung sind auf der Auflageplatte in bekannter Weise verstellbar
angeordnet, sie können auf verschiedene Formate des Blattmaterials eingestellt werden. Ein Blattstapel wird
mit den Hinterkanten seiner Blätter an die vertikale Hinterkantenführung 73 geschoben. Die linke und die
rechte Führung 70 werden zum Fachinneren hin verstellt, bis die aufrechten Randführungen 72 die
Seitenränder des Stapels berühren, so daß das Hemmelement 75 in Reibungsberührung mit dem Stapel
gelangt
Zur Abförderung jeweils eines Blattes aus einem der Papierfächer in Richtung zur Blattausrichtungsvorrichtung
ist jedes Blattfach mit einem Abfördermechanismus versehen, der aus intermittierend angetriebenen
Rollen 63 besteht weiche auf einer Welle 64 an einem Arm 66 befestigt sind. Der Arm kann auf der Achse 67
geschwenkt werden, um die Rollen auf das oberste Blatt eines Stapels abzusenken. Zum Antrieb der Rollen 63 ist
ein Band 53 vorgesehen, das mit den Rollen über eine Rutschkupplung (nicht dargestellt) bekannter Art
gekoppelt ist. Diese Rutschkupplung ermöglicht eine Drehung der Rollen entweder durch das Band 53 oder
durch Reibungsberührung mit dem jeweils obersten Blatt eines Stapels, wenn dieses durch die Transportrollen
der Blattausrichtungsvorrichtung weggezogen wird.
Bei der Abförderung von Blättern wird das jeweils oberste Blatt vorwärtsgeschoben, d. h. es wird von der
vertikalen Hinterkantenführung 73 (Fig. 1) entfernt, indem die Transportrollen gedreht werden. Diese
wirken auf das oberste Blatt ein und schieben es über das nächstuntere Blatt des Stapels hinweg. Die
Bewegung des obersten Blattes verursacht ein Nachschieben des zweiten Blattes. Der Grad dieser Wirkung
hängt von den Oberflächeneigenschaften der Blätter ab. Um eine Abtrennung nur des obersten Blattes zu
erreichen, sind an einander gegenüberliegenden Ecken des Blattstapels Trennvorrichtungen 90 vorgesehen, die
eine hemmende Kraftwirkung auf das oberste Blatt und auf dessen Vorderkante ausüben. Die Trennvorrichtungen
90 sind wie die Seitenführungen übereinstimmend ausgebildet, so daß im folgenden nur eine beschrieben
wird.
Die Trennvorrichtung 90 ist mit einem einstellbaren Gelenk 104 gelagert und kann längs einer Vertikalführung
96 bewegt werden. Wie aus F i g. 1 hervorgeht, ist eine verschiebbare Halterung 114 mit einem T-förmigen
Schlitz versehen, der der T-förmigen Vertikalführung % angepaßt ist. Diese ist an einem Befestigungselement
115 mit Bolzen 99 befestigt, die durch die vertikale Seitenführung 72 geführt sind. Auf diese Weise ist die
Vertikalführung 96 in einer bestimmten Lage fest angeordnet, so daß die HaUerung 114 parallel zur
Seitenfläche des Stapels 100 bewegt werden kann.
Bei der in den F i g. 3 und 4 dargestellten Ausführungsform ist eine Dämpfungsplatte 101 vorgesehen, die
ar: der verschiebbaren Halterung 114 derart befestigt ist,
daß sie auf dem obersten Blatt des Stapels aufliegt. Ihre untere Fläche liegt in einer gemeinsamen Ebene mit der
oberen Fläche des obersten Blattes eines Blattstapels.
Ferner ist eine Kantenplatte 102 an der verschiebbaren Halterung 114 verstellbar befestigt. Die Befestigung
erfolgt mit Schrauben 117, die in Langlöchern 116
geführt sind. Die Kantenplatte ist derart befestigt, daß ihre Arbeitsfläche 109 zumindest einen Teil der oberen
Vorderseite des Stapels 100 berührt. Die obere Kante 103 der Kantenplatte bildet mit der Arbeitsfläche einen
spitzen Winkel und verläuft seitlich über die Vorderkante des Stapels vom äußeren Ende der Platte bis über den
Seitenrand des Stapels hinaus. Diese Messerkante ist parallel zur unteren Fläche der Dämpfungsplatte
angeordnet und bildet zusammen mit deren vorstehendem Teil einen Kanal, durch den das oberste Blatt eines
Stapels hindurchgeführt werden kann. Die Messerkante wirkt auf die untere Fläche eines durch den Kanal
hindurchgeführten Blattes ein. Weil hierbei nur eine punktförmige Berührung stattfindet, wird das hindurchgeführte
Blatt nicht gehemmt
Aus F i g. 2 geht hervor, daß die Trennvorrichtung 90 an dem einstellbaren Gelenk 104 auf einem Schwenkzapfen
105 gelagert ist. Das Gelenk 104 besteht aus zwei Armen 120 und 121. Der Arm i21 ist mit zwei Nieten
106 versehen, die in Langlöchern 107 des zweiten Armes 120 geführt sind. Das andere Ende des einstellbaren
Gelenks ist an einem Stift 108 schwenkbar gelagert, der in der Vertikalführung 72! sitzt. Zwischen dem Gelenk
und der Vertikalführung ist ein Abstand vorhanden, wozu das Abstandselement 109 vorgesehen ist. Am Stift
108 ist ferner ein Gegengewicht 110 befestigt. Dieses ist mit dem Gelenk 104 durch eine Einstellschraube 111
verbunden, die in einem gebogenen Schlitz 112 geführt
ist. Ein vorstehender Teil 113 des Gegengewichtes ist gegenüber dem Schwenkstift 108 um einen bestimmten
Betrag versetzt. Dieser Gewichtsteil erzeugt ein Drehmoment am Stift 108, welches das gesamte
Gegengewicht im Gegenuhrzeigersinn (F i g. 2) dreht. Wird die Einstellschraube 111 befestigt, so bewirken das
bewegliche Gelenk 104 und das Gegengewicht ein Andrücken der Dämpfungsplatte auf das oberste Blatt
des Stapels 100. Der Betrag dieser Druckwirkung kann durch Verstellung des Gegengewichtes 110 verändert
werden. Durch Lockerung der Einstellschraube 111 und Bewegung des Gewichtsteils 113 bezüglich des w
Schwenkstiftes 108 kann der Hebelarm vergrößert oder verringert werden, wodurch sich eine entsprechende
Änderung des Auflagedrucks der Dämpfungsplatte ergibt.
Beim Betrieb der Vorrichtung schieben die Transportrollen das oberste Blatt des Stapels zur
Blattausrichtungsvorrichtung. Besteht dieses Blatt jedoch aus Feinpapier, beispielsweise aus Briefpapier, so
wird die Vorwärtsbewegung durch die auf den vorderen Ecken aufliegenden Dämpfungsplatten gehemmt Das so
Blatt hat eine gering? Steifigkeit und wird aufgebuckelt
und dabei unter den Dämpfungsplatten durch die Wirkung der Schieberollen 63 hervorgezogen. Die
Hinterkante und die Vorderkante der Dämpfungsplatte bilden einen spitzen Winkel und damit einen zum
Seitenrand des Stapels abgeschrägten Keil, der ein Aufbuckeln der Blätter nach innen bewirkt Wird das
jeweilige Blatt von der Dämpfungsplatte freigegeben, so wird die gesamte Trennvorrichtung 90 durch das
Gegengewicht nach unten auf das nächstfolgende Blatt des Stapels gezogen.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß die Ecken eines stärkeren Blattes, beispielsweise Karton o. ä, bei der
üblichen Aufbuckelung beschädigt oder abgerissen werden. Wegen der hohen Steifigkeit kann ein solches
Blatt individuell von der Oberseite eines Stapels mit einer Schieberolle abgenommen werden, die durch die
Reibungswirkung von Hemmelementen unterstützt wird. Die steifen Blätter werden dabei in derselben
Weise abgenommen wie Spielkarten ausgeteilt werden. Dies bedeutet, daß das Hemmelement wie die Finger
der haltenden Hand auf der Seite des Kartenstapels und die Schieberolle wie der Daumen der austeilenden Hand
wirkt, der die jeweils oberste Karte vom Stapel abschiebt.
Bei der Vorrichtung ist der Auflagedruck der Dämpfungsplatten auf dem obersten Blatt derart
eingestellt, daß die Steifigkeit des jeweiligen Blattes eine automatische Steuerung bewirkt, ob das Blatt
aufgebuckelt oder direkt abgeschoben wird. Es hat sich gezeigt, daß Blätter mit einer gewissen Randsteifigkeit
bei ihrer Abförderung vom Stapel manchmal unter den Dämpfungspiatten hervorgezogen werden, während sie
sonst unter ihnen vorbeigeführt werden. Da jedoch jedes Blatt durch seine Eigenschaften selbst bestimmt,
ob es aufgebuckelt oder direkt unter der Dämpfungsplatte hervorgeschoben wird, kann keine Beschädigung
auftreten. In einigen Fällen wird jedoch eine Ecke des Blattes aufgebuckelt, während die andere Ecke desselben
Blattes direkt durch die Trennvorrichtung hindurchgeschoben wird.
Im folgenden wird die in F i g. 5 gezeigte Ausführungsform beschrieben. Die Trennvorrichtung 90'
enthält eine Kantenplatte 90, die auf der verschiebbaren Halterung 114 schwenkbar befestigt ist, so daß sie an
einem Schwenkstift 93 an der Halterung 114 nach unten geschwenkt werden kann. Ferner ist an der Halterung
114 eine Dämpfungsplatte 10Γ mit Schrauben 94 befestigt.
Die Kantenplatte bildet auf diese Weise eine Sperre, die normalerweise mit einer Torsionsfeder 95 am
Schwenkstift 93 gegen die Dämpfungsplatte 10Γ gedrückt wird. Die Torsionsfeder ist mit einem
U-förmigen Schwenkbügel 98 verbunden. In dieser vorgespannten Lage wirkt die Arbeitsfläche 103 der
Kantenplatte in einer vertikalen Stellung parallel zur Vorderseite des Stapels auf die Vorderkante der
Dämpfungsplatte 10Γ ein. Die Dämpfungsplatte liegt auf der vorderen Ecke des obersten Blattes eines
Stapels. In dieser Stellung ist also zumindest ein Teil der
Vorderkante des obersten Blattes zwischen der Dämpfungsplatte und der Kantenplatte angeordnet
Es hat sich gezeigt, daß die Ecken eines schwereren Blattes, beispielsweise aus Karton o. ä., bei beabsichtigter
Aufbuckelung und Andruck an eine Dämpfungsplatte der üblichen Art beschädigt oder abgerissen werden.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung können schwerere und steifere Blätter gegen die Arbeitsfläche 103 der
UIlU UCI CI
nung überwinden, so daß sie nach unten geschwenkt wird. Dadurch kann das Blatt unter der Dämpfungsplatte
101 weitergeschoben werden und wird nicht aufgebuckelt Steifere Blätter können wegen ihrer
natürlichen Eigenschaften individuell von der Oberseite eines Stapels abgetrennt und vorgeschoben werden,
wozu die Schieberollen dienen, welche durch die auf die Seiten des Stapels einwirkenden Hemmelemente
unterstützt werden.
Fig.6 zeigt eine weitere Ausführungsform der
Vorrichtung, bei der die Kantenplatte 124 in horizontaler Richtung an einem Stift 123 schwenkbar befestigt ist
Sie wird durch eine Torsionsfeder in ähnlicher Weise wie die vorstehend beschriebene Platte gegen die
Vorderkante des Stapels gedrückt Diese Vorspannung ist derart eingestellt, daß die Steifigkeit der jeweils vom
Blattstapel abgeförderten Blätter bestimmt, ob die
Sperre beseitigt wird oder nicht. Weniger steife Blätter, die auf die Arbeitsfläche 126 der Kantenplatte 124
einwirken, werden unter der keilförmigen Dämpfungsplatte 101' aufgebuckelt, während die steifen Blätter die
Sperre durch ihren Andruck öffnen können.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Claims (9)
1. Vorrichtung zur Abnahme einzelner Blätter von einem Blattstapel mit einer dem vorderen Teil des
Blattstapels zugeordneten Vertikalführung, die mit einer in vertikaler Richtung verschiebbaren Halterung
versehen ist, welche eine auf der vorderen Ecke des obersten Blattes aufliegende und mit einer
Spannvorrichtung an sie gedrückte Dämpfungsplatte und ferner eine einen Teil der Stapelvorderseite
berührende Kantenplatte trägt, wobei die Dämpfungsplatte teilweise über die Vorderkante des
Stapels hinausragt, dadurch gekennzeichnet, daß die Kantenplatte (102) mit diesem Teil der
Dämpfungsplatte (101) einen Kanal bildet, durch den Blätter mit einer unter einem vorbestimmten
Maximalwert liegenden Dicke hindurchgeführt werden können.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Fläche (103) der Kantenplatte
(102) mit der am Stapel anliegenden Fläche (109) der Kantenplatte (102) einen spitzen Winkel bildet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kantenplatte (102) in
vertikaler Richtung verstellbar ist
4. Vorrichtung zur Abnahme einzelner Blätter von einem Blattstapel mit einer dem vorderen Teil des
Blattstapels zugeordneten Vertikalführung, die mit einer in vertikaler Richtung verschiebbaren Halterung
versehen ist, welche eine auf der vorderen Ecke des obersten Blattes aufliegende und mit einer
Spannvorrichtung an sie gedrückte Dämpfungsplatte und ferner eine einen Teil der Stapelvorderseite
berührende Kantenplatte trägt, dadurch gekennzeichnet, daß die Kantenplatte (91,124) schwenkbar
angeordnet «st und aus dem Bewegungsbereich eines obersten Blattes hoher Steifigkeit durch das Blatt
selbst herausbewegbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche ! bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kantenplatte (124)
in einer vertikalen Ebene schwenkbar angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kantenplatte (91)
in einer horizontalen Ebene schwenkbar angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Spannvorrichtung
(95) zur Schwenkung der Kantenplatte (91, 124) in den Bewegungsbereich des obersten Blattes vorgesehen
ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Einstellvorrichtung (Ul, 112) zur Einstellung der Auflagekraft der Dämpfungsplatte (101, 101') auf
dem obersten Blatt des Stapels (100) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Hinterkante der
Dämpfungsplatte (101, 101') in rückwärtiger Richtung unter einem spitzen Winkel zur Vorderfläche
des Stapels (100) in Richtung zu dessen Seitenfläche verläuft.
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