DE2416782B2 - Kassette - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Kassette gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine Kassette dieser Art ist in der DE-OS 20 21 931 beschrieben. Diese Kassette ist jedoch nur zur
Aufnahme von Kopierpapier eines bestimmten Formats ausgelegt, so daß dann, wenn Kopierpapier eines
anderen Formats verwendet werden soll, die Kassette gegen eine andere Kassette für das entsprechende
Format ausgetauscht werden muß.
In der DE-AS 12 04 521 ist eine Kassette mit einer Stützplatte beschrieben, auf die ein Kopierpapierstapel
aufgelegt wird und die Schlitze aufweist, in denen Führungsstäbe zur Anpassung an Stapel unterschiedlichen
Kopierpapierformats seitlich verschiebbar sind. Von dem Kopierpapierstapel werden bei dieser
bekannten Kassette die Blätter einzeln mittels einer Vakuumplatte abgehoben und weiter transportiert. Zur
Vereinzelung der Blätter mittels einer geräteseiligen Vereinzelungsvorrichtung, die mit einer Trennklinkenanordnung
zusammenwirkt, ist diese Führung des Kopierpapierstapels mittels der durch die Stützplatten-Schlitze
ragenden Führungsstäbe ungeeignet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kassette gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1
dahingehend weiter auszubilden, daß sie an unterschiedliche Kopierpapierformate angepaßt werden kann,
5 ohne daß dabei die Vereinzelungsfunktion beeinträchtigt wird.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit den im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen
Mitteln gelöst.
ίο Dadurch, daß der Kassettenboden geteilt ist und jeder
der beiden Bodenabschnitte mit der zugehörigen Seitenplatte und einer Trennklinke eine Einheit bildet,
von denen mindestens eine senkrecht zur Zuführrichtung verschiebbar ist, wird sichergestellt, daß bei der
Anpassung der Kassette an unterschiedliche Kopierpapierformate die relative Lage der beiden Trennklinken
zu den beiden vorderen Ecken des Blattstapels stets dieselbe ist. Damit ist der Abstand zwischen den
Trennklinken und der zugeordneten vorderen Stapelkante unabhängig vom Kopierpapierformat konstant,
so daß die Blätter mit Hilfe der mit den Trennklinken zusammenwirkenden Vereinzelungsvorrichtung zuverlässig
Blatt für Blatt zugeführt werden. Das Teilen des Kassettenbodens und das Bilden der beiden Einheiten
aus Bodenabschnitt, Seitenplatte und Trennklinke ergibt die Vorteile, daß die Kassette trotz der Anpassungsmöglichkeit an große Blattformate relativ leicht
gehalten wenden kann und daß vor allem die Parallelität der Seitenplatten und damit die Sollage der Trennklinken
auf einfache Weise sichergestellt werden kann. Damit wird eine zuverlässige Vereinzelung der Blätter
bei jedem Blattformat sichergestellt.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Kassette besteht darin, daß die beiden Bodenabschnitte an der Trennklinken-Seite
mittels eines gemeinsamen Plattenteils nach oben zu gedrückt werden. Auf diese Weise wird ein
gleichmäßiger Andruck der oberen vorderen Stapelekken gegen die Trennklinken auch bei unterschiedlichen
Blattformaten sichergestellt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren Unteransprüchen aufgeführt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die Zeichnung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt eine Draufsicht einer Ausführungsform
der Kassette.
Fig.2 zeigt einen Querschnitt entlang der Linie H-II
in Fi g. 1.
Fig.3 ist eine Draufsicht einer weiteren Ausführungsform
der Kassette.
F i g. 4 zeigt einen Schnitt entlang der Linie IV-IV in
F i g. 3.
Die Kassette gemäß den Fig. 1 und 2 hat einen Kassettenkörper 1 und eine Bezugsseitenplatte 2, die
den Bezug beim Positionieren von Kopierpapierblättern darstellt und am Kassettenkörper 1 befestigt ist.
Eine Trennklinke 3 zum slückweisen Ablösen der Blätter ist an der Bezugsseitenplatte 2 auf der Seite
verschwenkbar montiert, die einer Vereinzelungsvorrichtung 10 benachbart ist, die innerhalb des Gehäuses
des Kopiergeräts montiert ist. Die Kassette besitzt ferner eine bewegbare Seitenplatte 4, die in Abhängigkeit
von den Größen der Blätter in Richtung der Pfeile C bewegbar ist. Die bewegbare Seitenplatte 4 ist entlang
einer Führungsplatte 5 verschiebbar, die im wesentlichen zentral auf dem Kassettenkörper 1 angebracht ist,
und trägt an der Seite, die der Vereinzelungsvorrichtung 10 benachbart ist, verschwenkbar eine Trennklinke 3',
die die Blätter vereinzelt Ein Bodenabschnitt 6 zum Tragen einer Ladung Kopierpapier ist um eine Achse 7
drehbar, die am Kassettenkörper 1 angebracht ist, während ein weiterer Bodenabschnitt 8 um eine Achse 9
drehbar ist, die an der bewegbaren Seitenplatte 4 befestigt ist, so daß der Bodenabschnitt 8 mit dieser
Seitenplatte 4 bewegbar ist.
Auf der der Vereinzelungsvorrichtung 10 benachbarten
Seite sind innerhalb der Kassette Druckfedern 11 und W vorgesehen, mit denen ein Plattenteil 13 mit
Federsitzen i2 und 12' vorgespannt ist, das mit Schrauben an dem Bodenabschnitt 6 befestigt ist. Der
Bodenabschnitt 6 ist zusammen mit dem Plattenteil 13 vertikal bewegbar und durch die Federn 11 und 11' in
Richtung einer Drehung um die Achse 7 nach oben und in Berührung mit den Trennklinken 3 und 3'
vorgespannt, so daß er durch die Klinken festgehalten wird. Der Teil des Bodenabschnitts 8, der der
Vereinzelungsvorrichtung 10 benachbart ist, liegt auf dem Plattenteil 13 auf und ist auf diese Weise durch die
Federn 11 und W unter Mithilfe des Plattenteils 13 in Richtung einer Drehung um die Achse 9 nach oben
vorgespannt, wobei der Bodenabschnitt 8 bei der Bewegung der bewegbaren Seitenplatte 4 auf dem
Plattenteil 13 gleiten kann.
Die bewegbare Seitenplatte 4 kann entsprechend den Größen bzw. Breiten der Kopierpapierblätter entlang
der Führungsplatte 5 bewegt und durch eine AnM'hlagplatte
20 festgehalten werden, die in eine entsprechende rechteckige Öffnung 14 in der Führungsplatte 5 greift.
Eine Begrenzungsplatte 15, die entsprechend den Größen bzw. Längen der Kopierpapierblätter bewegbar
ist, ist an den Bodenabschnitt 6 angefügt und in Richtung der Pfeile D bewegbar.
Die Begrenzungsplatte 15 kann durch eine Anschlagplatte 16 festgelegt werden, die in eine entsprechende
rechteckige Öffnung 17 in dem Bodenabschnitt 6 greift. Ferner sind ein Papierhaltekissen 18 zum Justieren der
Kopierpapierblätter untereinander und stückweisen Ablösen derselben und ein Deckel 19 vorgesehen, der
einen Feuchtigkeits- und Staubabschluß gewährleistet.
Zum Laden der Kassette mit Kopierpapierblättern wird die Begrenzungsplatte 15 entsprechend der Größe
der einzuführenden Blätter in Richtung der Pfeile D verschoben, bis sie von der Anschlagplatte 16
festgehalten wird. In gleicher Weise wird die bewegbare Seitenplatte 4 entsprechend der Größe der Blätter in
Richtung der Pfeile C entlang der Führungsplatte 5 verschoben, bis sie durch die Anschlagplatte 20
festgehalten wird. Anschließend wird ein Stapel Blätter auf die Oberseite der Bodenabschnitte 6 und 8 gelegt,
wobei diese zusammen mit dem Blattstapel von Hand gegen die Kraft der Druckfedern U und 1Γ nahezu auf
den Boden des Kassettenkörpers 1 gedrückt werden, so daß der Stapel unter die Trennklinken 3 und 3' gelangt.
Bei Wegfall der von Hand ausgeübten Kraft werden dann das Plattenteil 13 und demgemäß die Bodenabschnitte
6 und 8 durch die aufwärtswirkende Kraft der Federn 11 und 11' angehoben, so daß der Stapel in
Berührung mit der Unterseite der frennklinken 3 und 3' gedrückt wird und auf diese Weise für eine Zuführung
bereit ist.
Bei der vorstehend beschriebenen Ausführung ist die Bezugsseitenplatte 2 am KasseWenkörper 1 befestigt,
während die bewegbare Seitenplatte 4 entlang der Führungsplatte 5 verschiebbar ist; darüber hinaus ist es
auch möglich, das Plattenteil 13 vertikal bewegbar unabhängig anzuordnen, den Bodenabschnitt 6 in bezug
auf die Bezugsseitenplatte 2 versehwenkbar anzuordnen, so daß das Plattenteil 13, auf dessen Oberseite ein
Ende des Bodenabschnitts 6 ruht, verschiebbar ist. und die Bezugsseitenplatte 2 entlang eines Führungsteils
verschiebbar zu machen, um den Sodenabschnitt 6 zu bewegen.
Die F i g. 3 und 4 zeigen ein anderes Ausführungsbeispiel, bei dem an dem Kassettenkörper 1 eine
Bezugsseitenplatte 2 befestigt ist, die den Bezug für das
Positionieren der Kopierpapierblätter darstellt, und eine Trennklinke 3 zum Vereinzeln der Blätter auf der
Seite der Bezugsseitenplatte verschwenkbar montiert ist, die einer Vereinzelungsvorrichtung 10 benachbart
ist, die innerhalb des Gehäuses des Kopiergeräts vorgesehen ist Eine bewegbare Seitenplatte 4 ist
entsprechend der Größe der Blätter in Richtung der Pfeile C bewegbar und entlang einer Führungsplatte 5
im Boden des Kassettenkörpers verschiebbar. Eine Trennklinke 3' zum blattweisen Ablösen des Kopierpapiers
ist auf der der Vereinzelungsvorrichtung 10 benachbarten Seite der bewegbaren Seitenplatte 4
verschwenkbar montiert. Ein Bodenabschnitt 6 zum Tragen einer Ladung Kopierpapierblätter ist um eine
Achse 7 drehbar gelagert, die in dem Kassettenkörper befestigt ist. In gleicher Weise ist ein weiterer
Bodenabschnitt 8 um eine Achse 9 schwenkbar, die an der bewegbaren Seitenplatte 4 befestigt und mit dieser
bewegbar ist.
Innerhalb der Kassette sind auf der der Vereinzelungsvorrichtung 10 benachbarten Seite Druckfedern 11
und 11' vorgesehen, wobei mit denen ein Plattenteil 13 mit Federsitzen 12 und 12' vorgespannt ist. das mit
Schrauben an dem Bodenabschnitt 6 befestigt ist. Der Bodenabschnitt 6 ist zusammen mit dem Plüttenteil 13
vertikal bewegbar und mit Hilfe der Federn 11 und Il' in
Richtung einer Drehung um die Achse 7 und eines Eingriffs mit den Trennklinken 3 und 3' nach oben
vorgespannt, so daß er durch die Klinken angehallen wird.
Der Teil des Bodenabschnitts 8. der an die Vereinzelungsvorrichtung 10 angrenzt, liegt auf dem
Plattenteil 13 auf, so daß er durch die Federn 11 und 1 Γ
unter Zwischenschaltung des Plattenteils 13 in Richtung einer Drehung um die Achse 9 nach oben vorgespannt
ist, wobei der Bodenabschnitt 8 mit der Bewegung der bewegbaren Platte 4 auf der oberen Oberfläche des
Plattenteils 13 verschiebbar ist.
Die bewegbare Seitenplatte 4 kann entsprechend den Größen bzw. Breiten der Kopierpapierhalter entlang
der Führungsplatte 5 bewegt und durch eine Anschlagplatte 20 festgehalten werden, die in eine entsprechende
rechteckige Öffnung 14 in der Führungsplatte 5 greift. Eine entsprechend den Größen bzw. Längen der Blätter
bewegbare Begrenzungsplatte 15 ist an der oberen Oberfläche des Bodenabschnitts 6 oder einer Bodenplatte
21 angesetzt und in Richtung der Pfeile D bewegbar. Die Begrenzungsplatte 15 kann durch eine
Anschlagplatte 16 festgehalten bzw. verriegelt werden, die in eine entsprechende rechteckige Öffnung 17 oder
22 in dem Bodenabschnitt 6 oder der Bodenplatte 21 greift.
Wie vorstehend beschrieben, kann die in Längsrichtung der Kassette bewegbare Begrenzungsplatte 15
sowonl an dem Bodenabschnict 6 als auch an der Bodenplatte 21 angesetzt sein. Der Bodenabschnitt 6
und die Bodenplatte 21 sind mit Führungsschlitzen 23, 24,25 und 26 für die Begrenzungsplatte ausgestattet, die
mit Führungskopfstiften 27 zusammenwirken, die an der
Begrenzungsplatte 15 zur Begrenzung der Bewegung derselben befestigt sind. Die Führungsschlitze 23, 24, 25
und 26 besitzen erweiterte Bereiche 23', 24', 25' und 26',
so daß die Begrenzungsplatte 15 von dem Bodenabschnitt 6 oder der Bodenplatte 21 abgenommen werden
kann, wenn die Führungskopfstifte 27 der Begrenzungsplatte 15 die vergrößerten Bereiche der Führungsschlitze
erreichen.
Wie die F i g. 3 und 4 zeigen, ist der Kassettenboden zum Tragen eines Stapels Kopierpapier nicht als
einstückige Konstruktion ausgebildet; ungefähr eine Hälfte des Bodens, die der Vereinzelungsvorrichtung 10
benachbart ist, ist verschwenkbar, wodurch der Boden unabhängig von der Länge der Kopierpapierblätter
konstant belastet ist. Auf diese Weise wird nicht nur eine gleichmäßige Zuführung der Blätter sichergestellt,
sondern zugleich die mechanische Festigkeit erhöht, so daß die Betriebseigenschaften verbessert sind und die
Anzahl der Komponenten verringert werden kann, indem übliche Teile verwendet werden, wodurch die
Kosten der gesamten Kassette verringert werden.
Mit 18 ist ein Papierhaltekissen bezeichnet, das zur Justierung der Kopierpapierblätter untereinander dient
und das stückweise Ablösen derselben erleichtert, während 19 einen Deckel bezeichnet, der dem
Feuchtigkeits- und Staubabschluß dient.
Zum Beschicken der Kassette mit Kopierpapierblättern wird die Begrenzungsplatte 15 entsprechend der
Größe der einzuführenden Blätter in Richtung der Pfeile D verschoben, bis sie mit Hilfe der Anschlagplatte
16 auf dem Bodenabschnitt 6 oder der Bodenplatte 21 verriegelt wird. In gleicher Weise wird die bewegliche
Seitenplatte 4 entsprechend der Größe der Blätter in Richtung der Pfeile C entlang der Führungsplatte 5
verschoben werden, bis sie mit Hilfe der Anschlagplatte 20 festgehalten wird.
Anschließend wird ein Stapel Kopierpapierblätter auf die Bodenabschnitte 6 und 8 gelegt, wonach diese
zusammen mit dem Kopiermaterial von Hand gegen die Kraft der Druckfedern 11 und 11' nahezu an den Boden
des Kassetienkörpers 1 nach unten gedruckt werden,
wodurch der Stapel Kopierpapier unter die Trennklinken 3 und 3' gelangt. Beim Wegfall der von Hand
ausgeübten Kraft werden das Plattenieil 13 und dementsprechend die Bodenabschnitte 6 und 8 unter
Wirkung der aufwärtsgerichteten Kraft der Federn U und 11' angehoben, so daß der Stapel in Berührung mit
ίο der Unterseite der Trennklinken 3 und 3' gedrückt wird
und zur Zuführung bereit ist.
Auch bei dieser Ausführung ist die Bezugsseitenplatte 2 an dem Kassettenkörper 1 befestigt und die
bewegbare Seitenplatte 4 entlang der Führungsplatte 5 verschiebbar; darüber hinaus ist es auch möglich, das
Plattenteil 13 vertikal bewegbar unabhängig anzuordnen, den Bodenabschnitt 6 in bezug auf die Bezugsseitenplatte
2 verschwenkbar anzuordnen, so daß das Plattenteil 13 verschiebbar ist, auf dessen Oberseite ein
Ende des Bodenabschnitts 6 aufliegt, und die Bezugsseitenplatte 2 entlang eines Führungsteils verschiebbar zu
machen, um den Bedenabschnitt 6 zu bewegen.
Mit der Erfindung wird somit eine Kassette für Kopiergeräte oder dgl. geschaffen, die zwei gesonderte
Bodenabschnitte zum Tragen eines Stapels Kopierpapierblätter aufweist. Einer der beiden Bodenabschnitte
ist verschwenkbar, während die andere verschwenkbai und normalerweise durch eine Federeinrichtung nach
oben vorgespannt ist, um das Kopierpapier an seinerr Vorderseitenrand anzuheben. Eine Seitenplatte dieni
der Positionierung der Kopierpapierblätter entsprechend ihrer Breite und ist zusammen mit dem einer
Bodenabschnitt entlang einer Führungsplatte verschiebbar. Eine Begrenzungsplatte ist zum Positionieren dei
Kopierpapierblätter entsprechend ihrer Länge vorgesehen und auf dem anderen Bodenabschnitt oder entlang
einer Bodenplatte verschiebbar.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Kassette für Kopierpapierblätter mit Seitenplaiten
zum Festlegen der seitlichen Ränder der Blätter, einer an den Seitenplatten angebrachten
Trennklinkenanordnung, die zum Vereinzeln der Blätter mit einer kopiergeräteseitigen Vereinzelungsvorrichtung
zusammenwirkt, und einem die Blätter tragenden Kassettenboden zwischen den
Seitenplatten, dadurch gekennzeichnet, daß der Kassettenboden in der Zuführrichtung der
Kopierpapierblätter geteilt ist und jeder dsr beiden
Bodenabschnitte (6, 8) mit der zugehörigen Seitenplatte (2,4) und einer Trennklinke (3,3') eine Einheit
bildet, und daß mindestens eine der beiden Einheiten zur Anpassung an unterschiedliche Kopierpapierbreiten
senkrecht zur Zuführrichtung verschi;bbar ist.
2. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beide Bodenabschnitte (6, 8) an der
Trennklinken-Seite mittels eines gemeinsamen Plattenteils (13) nach oben zu vorgespannt sind.
3. Kassette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine verschiebbare
Einheit (3', 4, 8) längs einer an der anderen Einheit (2, 3, 6) angebrachten Führungsplatte (5)
geführt ist.
4. Kassette nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiebbare Einheit (3', 4, 8) an
der Führungsplatte (5) in vorbestimmten Lagen arretierbar ist.
5. Kassette nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Begrenzungsplatce (15) zum Festlegen der in Zuführrichtung hinteren Ränder der Blätter auf
einen der Bodenabschnitte (6) oder eine hinter den Bodenabschnitten sitzende Bodenplatte (21) verschiebbar
aufgesetzt ist.
6. Kassette nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungsplatte (15) an dem
Bodenabschnitt (6) oder der Bodenplatte (21) in vorbestimmten Lagen arretierbar ist.
Applications Claiming Priority (1)
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Legal Events
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