DE2939980A1 - Schaftmaschine fuer webmaschinen - Google Patents
Schaftmaschine fuer webmaschinenInfo
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- D—TEXTILES; PAPER
- D03—WEAVING
- D03C—SHEDDING MECHANISMS; PATTERN CARDS OR CHAINS; PUNCHING OF CARDS; DESIGNING PATTERNS
- D03C11/00—Selvedge shedding mechanisms not forming part of main shedding mechanism
Landscapes
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- Textile Engineering (AREA)
- Looms (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Schaftmaschine für Webmaschinen,
die zur Bildung des Faches verwendet wird, und befasst sich insbesondere mit den mechanischen Elementen,
die zum Einlegen des Spulenfadens dienen, und zwar nicht mit Hilfe eines unabhängigen Schiffchens,
sondern mit Hilfe eines Laufspulenorgans in Form eines
einfachen oder doppelten Fadenanlegers.
Bekanntermassen werden für die Herstellung von starken Geweben, insbesondere von Geweben mit doppeltem Fach,
wie Velours oder Plüsch, Rahmen oder seitliche Litzenanordnungen verwendet, die von den Kettfäden durchquert
werden, welche an den Flächenrändern gelegen sind. Diese
Rahmen oder Anordnungen werden unabhängig von anderen Rahmen bei der Bildung der Webkanten gesteuert, die
effektiv die Enden der Spulenfäden festhalten können. Zu diesem Zweck verwendet man spezielle Schaftmaschinen,
die zusätzlich zur herkömmlichen Nockenwelle, welche
zum schwingenden Antrieb zweier seitlicher Schwiighebel dient, die die mit den Ausgleichshebeln zur Betätigung
der normalen Rahmen der Webmaschine verbundenen Traversen steuern, eine zweite Welle aufweisen ,welehe mit einer in bezug
auf die Bewegung der Hauptwelle phasenverschobenen Bewegung angetrieben wird. Diese zweite Welle ist mit
Stösseln oder Nocken versehen, welche die jeweilige Verschiebung der Webkantenrahmen oder analogen Anordnungen
sicherstellen.
Das Vorhandensein dieser beiden Nockenwellen und ihrer getrennten Antriebsmechanismen kompliziert in erheblichem
Masse die Konstruktion der Schaftmaschinen und hat komplizierte Techniken, grösseren Platzbedarf und höhere
Kosten zur Folge, wobei die Anwendbarkeit auf besondere Fälle beschränkt ist.
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Oa die Betriebsgeschwindigkeiten der Webmaschinen ohne
Schiffchen immer grosser werden, entstehen immer schwierigere Probleme, was das Zurückhalten der Spulenfadenenden
anbelangt sowie die Bildung der Webkanten. Diese Probleme wirken sich nunmehr auf spezielle Gewebe
aus. Tatsächlich ist es aufgrund der Geschwindigkeit, mit der das Laufspulenorgan angetrieben wird, schwer zu
bewerkstelligen, da sich das Fach exakt in dem Augenblick
schliesst, aer sicherstellt, dass jeder Spulenfaden wirksam
zurückgehalten wird. Wenn der Schiiessvorgang mit
Verzögerung stattfindet, wird der Faden nciht zurückgehalten, so dass das Gewebe einen Webfehler aufweist,
während dann, wenn der Schiiessvorgang zu früh stattfindet,
das Laufspulenorgan die seitlichen Kettfaden mit Gewalt öffnet, wodurch die Gefahr der Beschädigung besteht. Es
lässt sich schliesslich feststellen, dass Schaftmaschinen
zur Bildung einer Webkante an wenigstens einem der Geweberänder immer mehr zum allgemeinen Erfordernis werden.
Dieser Erfordernis trägt die vorliegende Erfindung dadurch Rechnung, dass sie es ermöglicht, dass die herkömmlichen
Schaftmaschinen, die mit einer einzigen Nockenwelle ausgestattet
sind, mit einem komplementären Mechanismus ausgestattet werden, der die Steuerung der Schäfte für die
Webkanten oder äquivalenten Anordnungen sicherstellt.
Zu diesem Zweck wird erfindungsgemäss wenigstens an einem
der beiden Endnocken der Hauptwelle ein zusätzlicher Schwinghebel angebracht, der dem Hauptschwinghebel gegenüberliegt,
welcher durch den betreffenden Nocken gesteuert wird und die über einen Winkel erfolgende Hin- und Herbewegung
der beiden koaxialen Wellen, die durch einen Bewegungsumkehrmechanismus miteinander verbunden sind,
bewirkt. Diese beiden Wellen tragen nebeneinander zwei Hebel, welche an den Schäften für die Webkanten oder.den
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äquivalenten Anordnungen angelenkt sind.
Es ist festzustellen, dass erfindungsgemäss der Raum ausgenutzt
wird, der für den Hauptschwinghebel freigelassen ist und sich rund um einen der seitlichen Nocken erstreckt.
Dieser freie Raum dient zur Anordnung und Steuerung eines zusätzlichen Schwinghebels, welcher zur Betätigung der
Schäfte der Webkanten vorgesehen ist. Auf diese Weise ist der Platzbedarf der Schaftmaschine im Vergleich zu
den bekannten Webmaschinen nicht geändert worden, und die Konstruktion und Funktionsweise bleiben einfach und
absolut zuverlässig.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert, das
anhand einer einzigen Figur in perspektivischer Darstellung
die Anordnung einer Schaftmaschine beschreibt, welche mit den erfindungsgemässen Elementen ausgerüstet ist.
In der Zeichnung sind mit 1 die beiden senkrechten herkömmlichen Flansche bezeichnet, die das Gestell der Schaftmaschine
bilden. Zwischen diesen beiden Flanschen 1 befinden sich nebeneinander die in der Zeichnung nicht dargestellten
Ausgleichshebel, welche wahlweise durch die Lesevorrichtung betätigt werden, um die Zughebel zu verschieben,
die mit den Schäften der Webmaschine verbunden sind. Diese Ausgleichshebel werden von zwei Traversen 2
betätigt, von denen hier angenommen wird, dass sie auf dem hinteren Teil der beiden Schwinghebel 3 direkt befestigt
sind, welche auf derselben Querwelle 4 aufgekeilt sind. Jeder Schwinghebel 3 trägt Rollen 5 und 6, die mit
zwei komplementären Profilen eines Doppelnockens 7 in rollender Berührung stehen. Die beiden Doppelnocken 7
sind auf derselben Antriebswelle 8 befestigt, deren Drehbewegung auf die Schwinghebel 3 und Traversen 2, mit denen
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diese fest verbunden sind, eine Schwingbewegung überträgt,
deren Amplitude offensichtlich vom Profil der Nocken 7
abhängt. Diese Konstruktion ist aber in der Praxis so bekannt, dass sich eine weitere Beschreibung erübrigt.
Erfindungsgemäss ist nun an der Aussenfläche des einen
Flansches 1 und an einer Stelle, die diametral dem entsprechenden Schwinghebel 3 in bezug auf die Nockenwelle
gegenüberliegt, eine feste Führung 9 angebracht, die ein
Kreisbogenprofil aufweist, das zur Welle 8 konzentrisch
liegt. Diese Führung 9 weist einen eingeschnitten Längsschlitz
9a auf, der die einstellbare Fixierung eines Steins 10 sicherstellt. Dieser Stein trägt seitlich einen
Achszapfen 11, der ein Gelenk für einen dreiarmigen Hebel 12 bildet. Zwei dieser Arme sind am Ende mit Rollen 13
und 14 versehen, die auf zwei Profilen des betreffenden Nockens 7 abrollen, so dass der Hebel 12 auf der dem Haupthebel
3 gegenüberliegenden Seite einen zusätzlichen Schwinghebel bildet, der durch die gleiche Schwingbewegung
angetrieben wird. Die Einstellung des Steins 10 entlang der Führung 9 ermöglicht die gewünschte Phasenverschiebung
der Schwingbewegung des Schwinghebels 12 in bezug auf die Bewegung der beiden Hauptschwinghebel 3
und Traversen 2.
Der dritte Arm des Schwinghebels 12 ist durch einen Hebel
15 und einen Kurbelzapfen 16 an einer Welle 17 angelenkt, die zweckmässigerweise von den Flanschen 1 getragen wird.
Das freie Ende dieser Welle 17 steht mit einer rohrförmigen
Welle 18 in Eingriff, die mit ersterer über einen Bewegungsumkehrmechanismus verbunden ist. welcher in einem
kleinen Gehäuse 19 sitzt. Dieser Mechanismus soll zwei Kegelräder 20 und 21 aufweisen, die mit den Enden der
Wellen 17 und 18 fest verbunden sind und gegenseitig durch
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bewegliche Zwischenritzelräder 22 in Verbindung stehen,
so dass die Richtung der Schwingbewegung der genannten Wellen umgekehrt wird.
Das Ende der Welle 18, das demjenigen Ende gegenüberliegt,
welches das Kegelrad 21 trägt, ist mit einem Kurbelzapfen 23 ausgestattet, der unmittelbar am Rande eines gleichartigen
Kurbelzapfens 24 angeordnet ist, welcher von der Welle 17 getragen wird. Diese Kurbelzapfen 23 und 24
stehen mit zwei Zugstangen 25 und 26 durch einstellbare Arme 27 in Verbindung, die auf einer Querachse 28 des Gestells
der Schaftmaschine angelenkt sind. Jede Zugstange 25 und 26 ist für sich an einem Schaft für die Webkante,
der schematisch bei 29 bzw. 30 dargestellt ist, angebracht.
Man erkennt, dass die Hinzufügung des Mechanismus für die
Steuerung der Schäfte der Webkanten 29 und 30 die Konstruktion einer gewöhnlichen Schaftmaschine nicht wesentlich
kompliziert; durch dieses Hinzufügen keine zweite Nockenwelle notwendig wird, wie dies bisher der Fall gewesen
ist. Die Steuerung der Phasenverschiebung der Schwing· bewegungen der Schwinghebel 3 und 12 durch Änderung der
Lage des Steins 10 ermöglicht die genaue Festsetzung der Verschiebung der Schäfte der Webkanten 29 und 30 in bezug
auf die Verschiebung der Hauptschäfte der Webmaschine.
Es versteht sich, dass die Zugstangen 25 und 26 durch ein Gestänge mit zwei anderen Schäften der Webkanten verbunden
werden können, die an demjenigen Rand der Kettfadenebene vorgesehen sind, welcher dem von den Schäften 29 und 39
besetzten Rand gegenüberliegt. Des weiteren können die
Kurbelzapfen 23 und 24 nicht, wie im obigen dargestellt, nach unten ausgerichtet sein, sondern nach oben gerichtet
sein, wie dies schematisch bei 23' und 24' zu sehen ist, wobei die Arme 27 durch Kabelzüge ersetzt sein können.
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Leerseite
Claims (3)
1. Schaftmaschine für eine Webmaschine, mit zwei Antriebstraversen, welche mit zwei seitlichen Schwinghebeln verbunden
sind, die durch eine Welle gesteuert werden, die mit entsprechend profilierten Nocken versehen ist, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schaftmaschine an wenigstens einem der in bezug auf die Welle (8) entgegengesetzten Schwinghebel
(3) einen zusätzlichen Hebel (12) aufweist, der von dem entsprechenden Nocken (7) gesteuert wird und der, auf
einem Kreisbogen hin- und hergehend, zwei koaxiale Wellen (17,18) betätigt, die durch einen Bewegungsumkehrmechanismus
(19) miteinander verbunden sind, wobei diese Wellen nebeneinanderliegende
Hebel (23,24) aufweisen, welche an wenigstens zwei seitlichen Schäften (29,30) zur Bildung
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einer an einem Gewebe befindlichen Webkante angebracht sind.
2. Schaftmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Drehachse (11) des zusätzlichen Schwinghebels (12)
auf einem Stein (10) gelagert ist, dessen Lage einstellbar ist, um dadurch die Phase der Schwingbewegung des zusätzlichen
Schwingarmes in bezug auf die Hauptschwinghebel (3) zu verändern.
3. Schaftmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass der Stein (10) auf einer festen Führung (9) befestigt ist, die ein kreisbogenförmiges Profil aufweist, das in
bezug auf die Nockenwelle (8) konzentrisch angeordnet ist, wobei die Führung einen Längsschlitz (9a) aufweist, der
eine exakte Einstellung des Steins ermöglicht«
030017/0702
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