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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen einer
Gewebekante an einem Gewebe, mit anderen Worten, eine Vorrichtung, die
zur Verwendung in Webmaschinen gestaltet ist, um während des
Webvorgangs eine Gewebekante bereitzustellen.
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Gewebekantenbindungen,
sowie Vorrichtungen zum Herstellen einer Gewebekante, sind als solches
aus dem Stand der Technik bekannt und sind unter anderem in
EP 0.286.619 und
WO 96/36751 beschrieben.
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Da
das Prinzip der Herstellung solcher Gewebekantenbindungen, wozu
generell sogenannte Dreherfäden
und ein sogenannter Steherfaden verwendet werden, allgemein bekannt
ist, wird auf diese Bindungen als solches hier nicht weiter eingegangen.
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Soweit
die bekannten Vorrichtungen betroffen sind, ist anzumerken, dass
sie mehrere Nachteile aufweisen. So umfassen sie üblicherweise
kontinuierliche rotierende Teile, insbesondere rotierende Nocken,
Zahnräder
und dergleichen, wovon bekannt ist, dass diese den in Webhallen
vorhandenen Staub anziehen und anhäufen. Solche Vorrichtungen
müssen auch
relativ regelmäßig gereinigt
werden. Selbst wenn sie regelmäßig gereinigt
werden, ist das Risiko groß,
dass Flusen sich lösen
und sich an dem Gewebe festsetzen.
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Die
vorliegende Erfindung bezweckt eine Vorrichtung zum Herstellen einer
Gewebekante, die von einfacher Konstruktion ist und wenig Wartung
erfordert, wobei die obengenannten Nachteile minimiert sind.
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Zu
diesem Zweck betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Herstellen
einer Gewebekante an einem Gewebe, welche mindestens ein an einem Arm
angebrachtes Fadenführungselement
für einen sogenannten
Dreherfaden umfasst, wobei dieses Fadenführungselement mit einer Fadenführung versehen
ist und wobei mindestens dieses Fadenführungselement mittels eines
Antriebsmechanismus bewegt werden kann, sodass seine Position einerseits
seitlich veränderbar
ist und andererseits in der Höhe
veränderbar
ist, dadurch gekennzeichnet, dass der vorgenannte Antriebsmechanismus
die Kombination eines oszillierenden Antriebselements; Koppelteile,
die eine Verbindung zwischen dem Antriebselement und dem vorgenannten
Arm bilden, um besagte Fadenführung
in der Höhe
zu bewegen; und einen Mechanismus, womit die Bewegung eines der vorgenannten
Koppelteile in eine Seitwärtsbewegung
der oben erwähnten
Fadenführung
umgesetzt werden kann, um deren Position seitlich zu verändern, umfasst.
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Die
Vorrichtung ist vorzugsweise auch mit mindestens einem an einem
Arm angebrachten Fadenführungselement
für einen
sogenannten Steherfaden versehen, der dann zusammen mit mindestens einem
sogenannten Dreherfaden ein Webfach bildet.
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Unter
einer "seitlichen
Veränderung
der Position der Fadenführung" ist unter anderem
zu verstehen, dass in dem Fall, in dem auch eine Fadenführung für einen
sogenannten Steherfaden angewendet wird, was üblicherweise der Fall ist,
die Fadenführung
für einen
Dreherfaden sich in einer bestimmten Position entlang einer bestimmten
Seite der Fadenführung
für den
Steherfaden befindet, während
sie sich nach einem Wechsel an der anderen Seite davon befindet.
Mit einer "Veränderung
in der Höhe" ist die Positionsveränderung
gemeint, die zur Webfachbildung notwendig ist.
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Da
erfindungsgemäß einerseits
von einem oszillierenden Antriebselement und andererseits von aus
hin- und herbewegenden Teilen bestehenden Koppelteilen Gebrauch
gemacht wird, werden die üblichen
rotierenden Teile und die sich daraus ergebenden Nachteile, wie
etwa Bildung von Staubanhäufung
und dergleichen, ausgeschlossen oder zumindest minimiert. Außerdem erfordert
eine solche Vorrichtung, die keine kontinuierlich rotierenden Nocken oder
Zahnräder
zwischen dem Antriebselement und den Fadenführungen enthält, sehr
wenig Wartung.
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Das
oszillierende Antriebselement besteht vorzugsweise aus einem Motor,
insbesondere einem Schrittmotor, mit einer Motorwelle, die hin-
und herbewegt wird.
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Die
Erfindung ist besonders nützlich
bei Ausführungsformen
mit mindestens zwei Armen, wobei diese Arme und/oder die zugehörigen Fadenführungselemente
in nebeneinander befindlichen Ebenen kreuzweise bewegbar sind.
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Die
betreffenden Fäden
erstrecken sich bevorzugt von den Fadenführungen direkt nach hinten, entlang
den Fadenführungselementen,
wie dies auch in der aus
WO 96/36751 bekannten
Ausführung
bekannt ist, und eine oder mehrere der vorgenannten Fadenführungen
sind als Fadenführungsöse verwirklicht,
die sich in einer Ebene befindet, die sich quer zu der Ebene erstreckt,
worin das betreffende Fadenführungselement
in der Höhe
bewegt werden kann. Da einerseits die Fäden direkt nach hinten weggeleitet
werden und andererseits außerdem
Fadenführungsösen verwendet
werden, die sich in einer Ebene quer zu der Ebene, worin das betreffende Fadenführungselement
in der Höhe
bewegt werden kann, befinden, wird der Vorteil geboten, dass die
Fäden nur
sehr wenig umgebogen werden und somit auch sehr geringem Verschleiß unterworfen
werden, wodurch das Risiko auf Fadenbrüche erheblich reduziert wird.
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Dieser
Vorteil kann auch in anderen Vorrichtungen erzielt werden, beispielsweise,
indem solche Fadenösen
in Kombination mit der in
WO
96/36751 beschriebenen Ausführung angewendet werden. Eine
weitere Ausführung
der Erfindung umfasst zusätzlich
mehrere Fadenführungselemente,
einschließlich
beispielsweise mindestens ein Fadenführungselement für einen
sogenannten Dreherfaden und mindestens ein Fadenführungselement
für einen sogenannten
Steherfaden, wobei diese Fadenführungselemente
als vorragende Elemente, spezieller nadelförmige Elemente, ausgeführt sind,
die mindestens an ihren Vorderenden mit einer Fadenführung versehen
sind, wobei die betreffenden Fäden
im Wesentlichen gemäß der Längsrichtung
der Fadenführungselemente
verlaufen und/oder im Wesentlichen entlang diesen Fadenführungselementen
verlaufen, und wobei diese Fadenführungselemente mittels eines
Antriebsmechanismus in der Höhe
bewegbar sind, wobei die obenerwähnten
Fadenführungen
als Fadenführungsösen ausgeführt sind,
die sich in Ebenen befinden, die sich quer zu der Ebene befinden, worin
das betreffende Fadenführungselement
in der Höhe
bewegt werden kann.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsformen werden
aus der nachfolgenden Beschreibung und den beigefügten Ansprüchen deutlich.
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Zur
besseren Erläuterung
der Merkmale der Erfindung sind hiernach die folgenden bevorzugten Ausführungsformen
beschrieben, nur als Beispiel, ohne in irgendeiner Weise einschränkend zu
sein, unter Verweis auf die begleitenden Zeichnungen, worin:
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1 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
in Perspektive darstellt;
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2 eine
Seitenansicht der Vorrichtung von 1 ist;
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3 ein
stark schematisierter Querschnitt gemäß Linie III-III in 2 ist;
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4 in
einem größeren Maßstab einen Querschnitt
gemäß Linie
IV-IV in 2 darstellt; die
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5 und 6 Ansichten
analog zu der in 4 darstellen, jedoch für zwei andere
Positionen;
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7 einen
Querschnitt gemäß Linie
VII-VII in 5 darstellt; die
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8 bis 17 verschiedene
Positionen der Vorrichtung betreffen, wobei die 11, 13 und 17 jede
stark schematisierte Querschnitte darstellen, gemäß den Linien
XI-XI in 10, XIII-XIII in 12 beziehungsweise
XVII-XVII in 16;
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18 eine
Ansicht gleichartig zu der gemäß Pfeil
F18 in 16 darstellt, jedoch für eine Variante;
die
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19, 20 und 21 eine
Variante der Erfindung darstellen, in drei verschiedenen Positionen;
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22 einen
Teil der Vorrichtung von den 19, 20 und 21 in
Perspektive darstellt; die
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23, 24 und 25 eine
Seitenansicht des Teils von 22 für die Positionen
von den 19, 20 beziehungsweise 21 darstellt;
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26 eine
andere Ansicht gemäß Pfeil
F26 in 23 darstellt;
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27 eine
spezielle Ausführungsform
einer Fadenöse
darstellt, die in einem Fadenführungselement
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
angewendet werden kann;
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28 einen
Querschnitt gemäß Linie
XXVIII-XXVIII in 27 darstellt;
die
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29, 30 und 31 eine
Variante von 27 darstellen.
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Die
Figuren stellen eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 dar,
die zum Herstellen von zwei Gewebekanten 2 an nebeneinander
gebildeten Gewebeteilen 3 geeignet ist.
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Diese
Vorrichtung 1 ist auch doppelt ausgeführt und umfasst zwei Gruppen
von Fadenführungselementen,
wobei in diesem Fall jede Gruppe 4 beziehungsweise 5 ein
Fadenführungselement 6 für einen
sogenannten Steherfaden 7 und zwei Fadenführungselemente 8–9 für sogenannte
Dreherfäden 10–11 umfasst.
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Die
Fadenführungselemente 6 sind
an einem rotierbaren Arm 12 angebracht und sind an ihren
Vorderenden mit Fadenführungen 13 versehen.
Die Fadenführungen 13 sind
nur in der Höhe
bewegbar, spezieller in Ebenen 14–15, wie in 3 angedeutet.
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Die
Fadenführungselemente 8–9 sind
an einem rotierbaren Arm 16 angebracht und sind an ihren Vorderenden
mit Fadenführungen 17–18 versehen. Jedes
Paar Fadenführungselemente 8–9 ist
an einer Basis 19 befestigt, die rotiert werden kann, praktisch um
180°, wodurch
die Fadenführungen 17–18 nicht nur
in der Höhe
bewegt werden können,
sondern auch ihre gegenseitige Position veränderbar ist.
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Wie
bekannt ist, kann jedes Fadenführungselement 6 sich
hierbei zwischen den entsprechenden Fadenführungselementen 17–18 durchbewegen,
sodass eine Rotation der Basiselemente 19 auch zur Folge
hat, dass in einer Position die Fadenführung 17 sich links
und die Fadenführung 18 sich
rechts von der zugehörigen
Fadenführung 13 befindet,
während dies
in der anderen Position solcher Basis 19 genau umgekehrt
ist.
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Die
Arme 12 und 16 sind als Hebelarme ausgeführt, die
mittels Drehpunkten 20–21 drehbar
an einem Gestell 22 befestigt sind. Diese Arme 12, 16 sind miteinander
gekoppelt, in diesem Fall mittels einer Koppelstange 23,
sodass die Bewegung des Arms 16 zu einer entgegengesetzten
Bewegung des Arms 12 führt.
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Die
Vorrichtung 1 ist mit einem Antriebsmechanismus 24 versehen,
der im Wesentlichen aus einem oszillierenden Antriebselement 25 zusammengesetzt
ist; Koppelteilen, generell mit Referenz 26 angedeutet,
die eine Verbindung zwischen dem Antriebselement 25 und
mindestens einem der vorgenannten Arme, in diesem Fall dem Arm 16,
bilden, wobei dieses Koppelteile vorzugsweise ausschließlich aus
hin- und herbewegenden Teilen bestehen und somit nicht kontinuierlich
weiter rotieren; und einem Mechanismus 27, womit die Bewegung
eines der obenerwähnten
bewegenden Teile in ein gegenseitiges seitliches Verschieben der
Fadenführungen 17–18 in
Bezug auf die Fadenführung 13 umgesetzt werden
kann.
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In
dem Beispiel besteht das oszillierende Antriebselement 25 aus
einem Motor 28 mit einer Motorwelle 29, die hin-
und herbewegt werden kann. Spezieller wird bevorzugt ein Schrittmotor
zu diesem Zweck verwendet.
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In
dem dargestellten Beispiel sind die obenerwähnten Koppelteile 26 beispielsweise
einerseits aus einer Kurbel 30 zusammengesetzt, die fest
an der Motorwelle 29 montiert ist und die somit mittels des
Motors 28 hin- und
hergedreht werden kann, und andererseits aus einem zwischen der
Kurbel 30 und dem Arm 16 angebrachten Verbindungsarm 31,
der über
Scharnierpunkte 32–33 mit
der Kurbel 30 und dem Arm 16 verbunden ist.
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Der
obenerwähnte
Mechanismus 27 umfasst einen kippbaren Körper 34,
der über
eine Welle 35 drehbar an dem Arm 16 montiert ist,
sowie einen Nockenstößelmechanismus 36,
womit der kippbare Körper 34 bewegt
werden kann. Der Nockenstößelmechanismus 36 besteht
einerseits aus einem Nockenstößel 37,
der fest an dem kippbaren Körper 34 montiert
ist, und andererseits aus einer Nockenführung 38, die an einem
Ende des Verbindungsarms 31 angebracht ist, spezieller
an demjenigen Ende, das sich in Bezug auf den Scharnierpunkt 33 gegenüber von dem
Scharnierpunkt 32 befindet.
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Außerdem ist
der kippbare Körper 34,
wie in den 4 bis 7 dargestellt,
so mit den Basiselementen 19 verbunden, dass eine Kippbewegung
des Körpers 34 zu
einer Rotation der Basiselemente 19 über nahezu 180° führt. Zu
diesem Zweck sind die Basiselemente 19 fest an Wellen 39 montiert.
An diesen Wellen 39 sind Kurbeln 40 angebracht,
die über Wellen 41 scharnierbar
an Schlitten 42 angreifen, die in Führungen 43 in dem
kippbaren Körper 34 verschiebbar
sind.
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Das
oszillierende Antriebselement 25 ist vorzugsweise an eine
nicht dargestellte Steuerung gekoppelt, die es ermöglicht,
dass die Motorwelle 29 zwischen mindestens drei Positionen
rotierbar ist, einerseits einer ersten Position, worin die Kurbel 30 sich
in einer Position befindet wie in 2 dargestellt,
und andererseits einer zweiten und dritten Position, wobei die Kurbel 30 über einen
bestimmten Winkel A zur einen Richtung, beziehungsweise über einen
bestimmten Winkel B zu der anderen Richtung rotiert ist. In dem
dargestellten Beispiel betragen diese Winkel A und B 120°.
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Weiter
ist die Nockenführung 38 so
positioniert und ausgeführt,
dass der Nockenstößel 37, wenn
das Antriebselement, d.h. die Kurbel 30, wie oben erwähnt von
der ersten in die zweite Position verschoben wird, mit einem Nockenführungsteil
N1 in Kontakt kommt, das die seitliche Position des Nockenstößels 37 unverändert oder
nahezu unverändert
lässt,
und so, dass der Nockenstößel 37,
wenn die Kurbel 30 von der ersten zur dritten Position
verschoben wird, mit einem Nockenführungsteil N2 in Kontakt kommt,
das eine seitliche Bewegung Z des Nockenstößels 37 verursacht
und somit eine Rotation der Basiselemente 19 bewerkstelligt.
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Es
ist deutlich, dass dies erfindungsgemäß auch auf andere Weise als
mittels einer Nockenführung
verwirklicht werden kann.
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Die
Funktionsweise der Vorrichtung 1 wird hiernach anhand der
aufeinanderfolgenden Figuren und der darin wiedergegebenen verschiedenen
Positionen beschrieben.
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In
den 1 bis 3 ist ein Zustand dargestellt,
wobei die Kurbel 30 sich in der ersten Position befindet.
Indem die Koppelteile 26 auf passende Weise ausgeführt werden,
wird somit erhalten, dass die Fadenführungselemente 6 einerseits
und die Fadenführungselemente 8–9 andererseits,
in Seitenansicht gesehen, sich auseinander befinden.
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Für die obenerwähnte erste
Position befindet sich der kippbare Körper 34 in einer Position,
wie in 4 dargestellt.
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Wenn
die Kurbel 30 in die zweite Position gebracht wird, mit
anderen Worten, über
den vorgenannten Winkel A rotiert wird, wird zuerst ein Zustand erhalten,
wie in 8 dargestellt, um schließlich einen Zustand zu erhalten,
wie in den 9 bis 11 dargestellt.
Es ist deutlich, dass dieser Zustand das Ergebnis der gegenseitigen
Kopplung aller Teile ist.
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Es
ist anzumerken, dass sich während
dieser Bewegung der Angriffspunkt des Nockenstößels 37 in der Nockenführung 38 kaum ändert, dank
einer geeigneten Konfiguration zwischen den verschiedenen Teilen.
Somit bleibt der Nockenstößel 37 hierdurch
in dem Nockenführungsteil
N1 anwesend, wodurch der kippbare Körper 34 in der Position
von 4 bleibt und folglich die Basiselemente 19 nicht
rotiert werden.
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Es
ist deutlich, dass, wenn die Kurbel 30 über den Winkel A zurückgedreht
wird, eine Bewegung in der entgegengesetzten Richtung vorliegt.
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Wenn
die Kurbel 30 in die dritte Position gebracht wird, mit
anderen Worten, über
den vorgenannten Winkel B rotiert wird, entsteht zunächst eine Zwischenposition,
wie in 12 dargestellt, wobei der Nockenstößel 37 entlang
dem schrägen
Teil der Nockenführung 38 bewegt
wird, wie in 5 dargestellt. Hierdurch kippt
der Körper 34 aus
der in 4 dargestellten Position, über die Position von 5,
in die Position von 6. Folglich beschreiben die
Kurbeln 40, und damit auch die Basiselemente 19,
eine Rotationsbewegung von nahezu 180°, wie schematisch in 13 angedeutet.
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Diese
Rotation wird vollständig
oder nahezu vollständig
vollzogen, bevor die Fadenführungselemente 6 einerseits
und die Fadenführungselemente 8–9 andererseits
einander zu kreuzen beginnen, das heißt, bevor der Zustand von 14 auftritt.
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Im
Anschluss an den Zustand von 14 bewegen
die Arme 12 und 16 sich noch weiter bis in den
Zustand, wie in den 15 und 16 dargestellt.
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Beim
Zurückdrehen
der Kurbel 30 über
den Winkel B finden die vorgenannten Bewegungen in umgekehrter Reihenfolge
statt.
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Es
ist deutlich, dass durch Hin- und Herbewegen der Kurbel 30 entweder
ausschließlich über den
Winkel A oder ausschließlich über den
Winkel B oder, beispielsweise abwechselnd, über den Winkel A und den Winkel
B, verschiedene Gewebekantenbindungen mittels der Fäden 7 und 10–11 verwirklicht werden
können.
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Durch
Ansteuern der Kurbel 30 kann somit eine Auswahl zwischen
verschiedenen Gewebekantenbindungen verwirklicht werden.
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Es
ist deutlich, dass die Vorrichtung 1 auch in einfacher
Ausführung
vorliegen kann, das heißt,
zum Formen einer einzigen Gewebekante. Es ist auch nicht ausgeschlossen,
mit nur einer Fadenführung 17 oder 18 auf
einem Basiselement 19 zu arbeiten, wobei dann nur ein Dreherfaden
verwendet wird, der sich, wenn die Kurbel 30 um den Winkel
B verdreht wird, dann, von der Seite gesehen, abwechselnd an der
einen Seite und der anderen Seite des Fadenführungselements 6 befindet.
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Die
Fäden 7 und 10–11 werden
vorzugsweise direkt ab den Fadenführungen 13 und 17–18 nach hinten
geleitet, beispielsweise über
Fadenführungen 44–45,
die sich hinten an den Armen 12 und 16 befinden.
Das bietet den Vorteil, dass die Fäden 7 und 10–11 kaum
Verbiegungen unterworfen sind und dass die Länge des Wegs, den diese Fäden ablegen, während allen
ausgeführten
Bewegungen wenig variabel ist. Dieser Effekt kann noch verbessert
werden durch Verwendung von Fadenführungen, wie in 18 dargestellt,
die als Fadenführungsöse ausgeführt sind,
die sich in einer Ebene befindet, die sich quer zu der Ebene, worin
das betreffende Fadenführungselement
in der Höhe
bewegbar ist, befindet. In 18 ist
dies ausschließlich
für die
Fadenführung 13 dargestellt,
jedoch ist es deutlich, dass vorzugsweise dann auch eine gleichartige
Ausführung
auf die Fadenführungen 17 und 18 angewendet
wird. Hierzu muss der betreffende Faden sich nicht mehr in S-Form
durch die Fadenöse
bewegen, wodurch die Fäden
weniger Reibung erfahren und das Risiko auf Fadenbruch minimiert
wird.
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Es
ist deutlich, dass verschiedene Varianten möglich sind. So kann beispielsweise
anstelle eines örtlich
angebrachten Motors 28 auch ein Antriebselement in Form
einer oszillierenden Welle verwendet werden, die beispielsweise über eine
Kopplung mit einem anderen Maschinenteil oszillierend angetrieben
wird.
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Die
vorgenannte Kurbel 30 muss auch nicht auf der Motorwelle 29 angebracht
sein, und eine Untersetzung kann hierzwischen vorgesehen werden. Eine
solche Untersetzung kann leicht in das Motorgehäuse oder in ein separates geschlossenes
Gehäuse eingebaut
werden.
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Die
Nockenführung 38 kann
austauschbar sein, wodurch eventuell verschiedene Effekte erzeugt
werden können.
Besagte Nockenführung 38 ist auch
vorzugsweise an den Enden offen, sodass eventueller Staub, der sich
hierin ansammelt, durch die offenen Enden nach außen kann
und sich daher nicht anhäuft.
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Einer
Variante gemäß wird das
Fadenführungselement 6 durch
einen eigenen Antriebsmechanismus, und somit separat von dem Antriebsmechanismus 24 für die Fadenführungselemente 7–8 angetrieben.
Das Fadenführungselement 6 kann
auf analoge Weise wie bei den dargestellten Ausführungsformen an einem Arm 12 montiert
werden oder beispielsweise an einem auf- und abbewegbaren Stützelement,
wie etwa einem Webrahmen.
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Es
ist deutlich, dass einer Variante gemäß nur eines der Fadenführungselemente 8 oder 9 vorgesehen
werden kann, das mittels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung seitwärts bewegt
werden kann. Gemäß noch einer
anderen Variante kann außer
einem vorgenannten Fadenführungselement 8 oder 9 auch
ein Fadenführungselement
mittig in der Verlängerung
einer Welle 39 angeordnet werden und dadurch so angebracht
werden, dass es nicht auf dem Arm 16 seitwärts bewegt
werden kann. Selbstverständlich
sollte ein solches Fadenführungselement außer Reichweite
eines vorgenannten Fadenführungselements 6 angeordnet
werden, welches Fadenführungselement 6 dann
beispielsweise mit einem Webrahmen bewegt werden kann.
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Die
Vorrichtung 1 ermöglicht
sowohl das Ausführen
eines Viertaktbewegung als auch einer Zweitaktbewegung.
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Die 19 bis 26 stellen
eine Variante der Erfindung dar, wobei die 19 bis 21 die gesamte
Vorrichtung 1 in verschiedenen Positionen darstellen, während die 22 bis 26 bestimmte
Teile der Vorrichtung 1 darstellen, sowohl in verschiedenen
Positionen, als auch in verschiedenen Ansichten.
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Ein
erster Unterschied zu der Ausführung von
den 1 bis 17 besteht darin, dass der vorgenannte
Mechanismus 27 auf eine andere Weise aufgebaut ist.
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Die
Fadenführungselemente 8–9 sind
auf analoge Weise zu der vorigen Ausführungsform auf einer rotierenden
Basis 19 angebracht, wobei jedes Fadenführungselement 8 beziehungsweise 9 als
solches in Bezug zur Welle 39 exzentrisch angeordnet ist.
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Der
Mechanismus 27 umfasst nun ein kurbelförmiges Teil 46, das
fest mit der vorgenannten Welle 39 verbunden ist und somit
ein seitlich vorragendes Teil bildet, wobei dieses kurbelförmige Teil 46 mittels
einer Verbindungsstange 47 mit einem der vorgenannten Koppelteile 26,
in diesem Fall dem Verbindungsarm 31, verbunden ist.
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Insbesondere
ist die Verbindungsstange 47 mittels eines ersten Scharnierpunkts 48 an
das betreffende Koppelteil 26, d.h. den Verbindungsarm 31, gekoppelt,
und ist sie andererseits mittels eines zweiten Scharnierpunkts 49 mit
dem vorgenannten kurbelförmigen
Teil 46 verbunden, wobei diese Scharnierpunkte 48–49 Drehachsen 50–51 aufweisen,
die sich in Bezug zueinander in verschiedene Richtungen erstrecken
und die schräg
unter einem Winkel an den Seiten 52–53 des Verbindungsarms 31 beziehungsweise
des kurbelförmigen
Teils 46 angebracht sind, insbesondere so, dass hierbei
ein sogenanntes Gelenkviereck gebildet wird.
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Es
ist anzumerken, dass die Drehachsen 50–51 dabei unter Winkeln
K1 und K2 in Bezug zu einer Senkrechten auf die Seitenkanten 52 beziehungsweise 53 angeordnet
sind, welche Winkel, wie in den 25 und 26 angedeutet, gleich
sind. Auch die in den 25 und 26 angedeuteten Abstände L1 und
L2 sind gleich.
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Der
Vorteil eines sogenannten Gelenkvierecks besteht darin, dass in
Höhe der
Drehachsen 50–51,
die durch Wellenenden gebildet werden, einfache Wälzlager,
wie etwa Kugellager, Nadellager oder Zylinderlager angewendet werden
können,
die, wie bekannt, wenig Verschleiß unterworfen sind.
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Es
ist deutlich, dass im Fall einer doppelten Ausführung, mit zwei rotierbaren
Basiselementen 19, beide Basiselemente 19 miteinander
gekoppelt werden können,
sodass die Rotation, die einem Basiselement 19 mittels
des Gelenkvierecks auferlegt wird, automatisch auch auf das andere
Basiselement 19 übertragen
wird. Das kann beispielsweise über
eine Verbindung zwischen der dargestellten Kurbel 46A und
einer gleichartigen Kurbel an dem nicht dargestellten zweiten Basiselement
verwirklicht werden. Selbstverständlich
können
auch zwei Gelenkvierecke vorgesehen werden, die nebeneinander aufgestellt
werden.
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Es
ist anzumerken, dass in der Ausführungsform
von 19 die Fadenführungselemente 8 und 9 in
einer Ebene angeordnet sind, die nahezu senkrecht zu der Motorwelle 29 ist.
Im Fall einer Bewegung von der Position in 19 zu
der Position in 20, sowie im Fall einer Bewegung
von der Position in 19 zu der Position in 21 findet
eine jeweilige Seitwärtsbewegung
der Fadenführungselemente 8 und 9 statt.
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Ein
zweiter Unterschied besteht darin, dass die Fadenführungselemente,
in den 19 bis 21, sowohl
das Fadenführungselement 5 sowie die
Fadenführungselemente 8–9,
an Armen 12–16 angebracht sind,
die um Drehpunkte 20–21 rotierbar sind,
die sich in oder nächst
der Mittelebene 54 des Webfachs 55 befinden, und
dass die Winkelhalbierende des jeweils von einem solchen Fadenführungselement 6, 8–9 beschriebenen
Winkels wenig oder nicht von der obenerwähnten Mittelebene 54 abweicht.
Insbesondere wird bevorzugt, dass die Drehpunkte 20–21 sich
vorzugsweise auf Abständen L3–L4 zur
Mittelebene 54 befinden, die kleiner als 2 cm sind, und
dass die obenerwähnten
Winkelhalbierenden, wenn sie von der obenerwähnten Mittelebene 54 abweichen,
einen Winkel mit dieser Ebene 54 bilden, der kleiner als
15 Grad ist.
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Eine
solche Anordnung der Drehpunkte 20–21 und der Winkelhalbierenden
bietet den Vorteil, dass die Länge, über die
die Fäden 7, 10 und 11 durch
die Fadenführungen 13, 17 und 18 geschoben werden,
wenn die Arme 12–16 gedreht
werden, auf ein Minimum beschränkt
wird, sodass das Risiko eines Fadenbruchs aufgrund von Verschleiß minimiert wird.
Es ist deutlich, dass, obwohl dieses Prinzip nur auf einen Arm angewendet
werden kann, es jedoch vorzugsweise auf beide Arme 12–16 angewendet wird.
Natürlich
kann dies auch in anderen Ausführungsformen
der Erfindung angewendet werden, beispielsweise in denen der 1 bis 17.
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Schließlich ist
in den 27 und 28 noch
eine besondere Ausführungsform
einer Fadenführung 13 dargestellt,
die selbstverständlich
auch auf die Fadenführungen 17 und 18 angewendet
werden kann. Diese Fadenführung 13 besteht
aus einer an dem Ende des betreffenden Fadenführungselements vorhandenen
Fadenöse 56,
die von einen Durchgang 57 gebildet wird, der sich von
der Schmalseite 58 des Fadenführungselements aus schräg nach hinten
erstreckt, um dabei in die Seitenwand 59 des Fadenführungselements
zu münden.
Der Durchgang 57 besteht hierbei vorzugsweise aus einer
Bohrung oder dergleichen. Somit wird eine Art Ring an der Spitze
des Fadenführungselements
erzeugt, der somit als Fadenöse
fungiert. Der Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, dass
der hierdurch geführte
Faden kaum oder nicht gebogen wird, wie dies auch in 18 der
Fall ist, dass jedoch dabei die Spitze auch nicht verbreitert und/oder
umgebogen werden muss.
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In
Prinzip kann die Ausführungsform
der 17 und 18 auch
verwirklicht werden, indem ein röhrenförmiges Fadenführungselement
mit einem offenen Vorderende und einer Öffnung in der Seitenwand verwendet
wird, jedoch wird die Ausführungsform
der 27 und 28 bevorzugt,
da in Ausführungen,
die auf Basis eines röhrenförmigen Fadenführungselements
verwirklicht sind, leicht Staubansammlungen auftreten.
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Einer
anderen Variante gemäß kann ein
verschleißfestes
Fadenführungselement
am anderen Ende jedes betreffenden Fadenführungselements vorgesehen werden,
insbesondere an der Fadenöse 56,
beispielsweise in Form eines keraischen zylindrischen Stücks und/oder
Einsatzstücks,
das in der Fadenöse 56 oder
in der Verlängerung
des durch den Durchgang 57 gebildeten röhrenförmigen Teils angebracht ist.
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Die
Ausführungsformen
der 29 bis 31 zeigen
andere Varianten einer Fadenführung 13,
wobei die Fadenöse 60 aus
einem gebogenen Draht geformt ist. Die Verwendung eines gebogenen Drahts
bietet den Vorteil, dass die Biegung des Fadens 7 in Bezug
auf die Fadenöse 60 um
die Außenfläche des
Drahts herum glatter verläuft.
Ein solcher Draht kann einen kreisförmigen, einen ovalen oder einen
anderen abgerundeten Querschnitt aufweisen. Eine solche Fadenführung kann
relativ preisgünstig geformt
werden, da nur ein Draht gebogen werden muss. Wie in 29 ersichtlich
ist, kann die Fadenöse 60 senkrecht
zur Längsrichtung
der Fadenführung 13 angeordnet
werden. In 30 ist die Fadenöse 60 parallel
zur Längsrichtung
der Fadenführung 13 angeordnet,
während
in 31 die Fadenöse 60 unter
einem Winkel in Bezug zur Längsrichtung
von Fadenführung 13 angeordnet
ist. Zur Einschränkung des
Verbiegens der in den Fadenösen 60 der
Fadenführungen 13 geführten Fäden scheinen
die Ausführungsformen
von 29 und 31, angewendet
in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
zu bevorzugen zu sein. Gleichermaßen können die anderen Fadenführungen 17 und 18 einen
solchen gebogenen Draht umfassen, um die Dreherfäden 10 und 11 zu führen. Solche
abgerundeten Fadenösen 60 sind
besonders geeignet zum Weben von Fäden, die aus Glasfasern bestehen,
da solche Fäden
leicht brechen, wenn sie entlang einer Kante geführt werden, und normalerweise
nicht brechen, wenn sie um eine abgerundete Fläche herumgeführt werden.
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Die
Erfindung ist keineswegs auf die als Beispiel angeführten und
in den begleitenden Zeichnungen dargestellten, vorangehend beschriebenen
Ausführungsformen
begrenzt; vielmehr kann eine solche Vorrichtung zum Herstellen einer
Gewebekante in verschiedenen Formen und Abmessungen verwirklicht
werden, ohne den Rahmen der Erfindung, wie beansprucht, zu verlassen.