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DE602004006729T2 - Vorrichtung zum herstellen einer gewebekante an einem gewebe - Google Patents

Vorrichtung zum herstellen einer gewebekante an einem gewebe Download PDF

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DE602004006729T2
DE602004006729T2 DE602004006729T DE602004006729T DE602004006729T2 DE 602004006729 T2 DE602004006729 T2 DE 602004006729T2 DE 602004006729 T DE602004006729 T DE 602004006729T DE 602004006729 T DE602004006729 T DE 602004006729T DE 602004006729 T2 DE602004006729 T2 DE 602004006729T2
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DE
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thread
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arm
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DE602004006729T
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Patrick Glorie
Ignace Meyns
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Picanol NV
Original Assignee
Picanol NV
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Publication date
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    • DTEXTILES; PAPER
    • D03WEAVING
    • D03CSHEDDING MECHANISMS; PATTERN CARDS OR CHAINS; PUNCHING OF CARDS; DESIGNING PATTERNS
    • D03C7/00Leno or similar shedding mechanisms
    • D03C7/06Mechanisms having eyed needles for moving warp threads from side to side of other warp threads

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Looms (AREA)
  • Sewing Machines And Sewing (AREA)
  • Treatment Of Fiber Materials (AREA)
  • Cigarettes, Filters, And Manufacturing Of Filters (AREA)
  • Absorbent Articles And Supports Therefor (AREA)
  • Paper (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen einer Gewebekante an einem Gewebe, mit anderen Worten, eine Vorrichtung, die zur Verwendung in Webmaschinen gestaltet ist, um während des Webvorgangs eine Gewebekante bereitzustellen.
  • Gewebekantenbindungen, sowie Vorrichtungen zum Herstellen einer Gewebekante, sind als solches aus dem Stand der Technik bekannt und sind unter anderem in EP 0.286.619 und WO 96/36751 beschrieben.
  • Da das Prinzip der Herstellung solcher Gewebekantenbindungen, wozu generell sogenannte Dreherfäden und ein sogenannter Steherfaden verwendet werden, allgemein bekannt ist, wird auf diese Bindungen als solches hier nicht weiter eingegangen.
  • Soweit die bekannten Vorrichtungen betroffen sind, ist anzumerken, dass sie mehrere Nachteile aufweisen. So umfassen sie üblicherweise kontinuierliche rotierende Teile, insbesondere rotierende Nocken, Zahnräder und dergleichen, wovon bekannt ist, dass diese den in Webhallen vorhandenen Staub anziehen und anhäufen. Solche Vorrichtungen müssen auch relativ regelmäßig gereinigt werden. Selbst wenn sie regelmäßig gereinigt werden, ist das Risiko groß, dass Flusen sich lösen und sich an dem Gewebe festsetzen.
  • Die vorliegende Erfindung bezweckt eine Vorrichtung zum Herstellen einer Gewebekante, die von einfacher Konstruktion ist und wenig Wartung erfordert, wobei die obengenannten Nachteile minimiert sind.
  • Zu diesem Zweck betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Herstellen einer Gewebekante an einem Gewebe, welche mindestens ein an einem Arm angebrachtes Fadenführungselement für einen sogenannten Dreherfaden umfasst, wobei dieses Fadenführungselement mit einer Fadenführung versehen ist und wobei mindestens dieses Fadenführungselement mittels eines Antriebsmechanismus bewegt werden kann, sodass seine Position einerseits seitlich veränderbar ist und andererseits in der Höhe veränderbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der vorgenannte Antriebsmechanismus die Kombination eines oszillierenden Antriebselements; Koppelteile, die eine Verbindung zwischen dem Antriebselement und dem vorgenannten Arm bilden, um besagte Fadenführung in der Höhe zu bewegen; und einen Mechanismus, womit die Bewegung eines der vorgenannten Koppelteile in eine Seitwärtsbewegung der oben erwähnten Fadenführung umgesetzt werden kann, um deren Position seitlich zu verändern, umfasst.
  • Die Vorrichtung ist vorzugsweise auch mit mindestens einem an einem Arm angebrachten Fadenführungselement für einen sogenannten Steherfaden versehen, der dann zusammen mit mindestens einem sogenannten Dreherfaden ein Webfach bildet.
  • Unter einer "seitlichen Veränderung der Position der Fadenführung" ist unter anderem zu verstehen, dass in dem Fall, in dem auch eine Fadenführung für einen sogenannten Steherfaden angewendet wird, was üblicherweise der Fall ist, die Fadenführung für einen Dreherfaden sich in einer bestimmten Position entlang einer bestimmten Seite der Fadenführung für den Steherfaden befindet, während sie sich nach einem Wechsel an der anderen Seite davon befindet. Mit einer "Veränderung in der Höhe" ist die Positionsveränderung gemeint, die zur Webfachbildung notwendig ist.
  • Da erfindungsgemäß einerseits von einem oszillierenden Antriebselement und andererseits von aus hin- und herbewegenden Teilen bestehenden Koppelteilen Gebrauch gemacht wird, werden die üblichen rotierenden Teile und die sich daraus ergebenden Nachteile, wie etwa Bildung von Staubanhäufung und dergleichen, ausgeschlossen oder zumindest minimiert. Außerdem erfordert eine solche Vorrichtung, die keine kontinuierlich rotierenden Nocken oder Zahnräder zwischen dem Antriebselement und den Fadenführungen enthält, sehr wenig Wartung.
  • Das oszillierende Antriebselement besteht vorzugsweise aus einem Motor, insbesondere einem Schrittmotor, mit einer Motorwelle, die hin- und herbewegt wird.
  • Die Erfindung ist besonders nützlich bei Ausführungsformen mit mindestens zwei Armen, wobei diese Arme und/oder die zugehörigen Fadenführungselemente in nebeneinander befindlichen Ebenen kreuzweise bewegbar sind.
  • Die betreffenden Fäden erstrecken sich bevorzugt von den Fadenführungen direkt nach hinten, entlang den Fadenführungselementen, wie dies auch in der aus WO 96/36751 bekannten Ausführung bekannt ist, und eine oder mehrere der vorgenannten Fadenführungen sind als Fadenführungsöse verwirklicht, die sich in einer Ebene befindet, die sich quer zu der Ebene erstreckt, worin das betreffende Fadenführungselement in der Höhe bewegt werden kann. Da einerseits die Fäden direkt nach hinten weggeleitet werden und andererseits außerdem Fadenführungsösen verwendet werden, die sich in einer Ebene quer zu der Ebene, worin das betreffende Fadenführungselement in der Höhe bewegt werden kann, befinden, wird der Vorteil geboten, dass die Fäden nur sehr wenig umgebogen werden und somit auch sehr geringem Verschleiß unterworfen werden, wodurch das Risiko auf Fadenbrüche erheblich reduziert wird.
  • Dieser Vorteil kann auch in anderen Vorrichtungen erzielt werden, beispielsweise, indem solche Fadenösen in Kombination mit der in WO 96/36751 beschriebenen Ausführung angewendet werden. Eine weitere Ausführung der Erfindung umfasst zusätzlich mehrere Fadenführungselemente, einschließlich beispielsweise mindestens ein Fadenführungselement für einen sogenannten Dreherfaden und mindestens ein Fadenführungselement für einen sogenannten Steherfaden, wobei diese Fadenführungselemente als vorragende Elemente, spezieller nadelförmige Elemente, ausgeführt sind, die mindestens an ihren Vorderenden mit einer Fadenführung versehen sind, wobei die betreffenden Fäden im Wesentlichen gemäß der Längsrichtung der Fadenführungselemente verlaufen und/oder im Wesentlichen entlang diesen Fadenführungselementen verlaufen, und wobei diese Fadenführungselemente mittels eines Antriebsmechanismus in der Höhe bewegbar sind, wobei die obenerwähnten Fadenführungen als Fadenführungsösen ausgeführt sind, die sich in Ebenen befinden, die sich quer zu der Ebene befinden, worin das betreffende Fadenführungselement in der Höhe bewegt werden kann.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsformen werden aus der nachfolgenden Beschreibung und den beigefügten Ansprüchen deutlich.
  • Zur besseren Erläuterung der Merkmale der Erfindung sind hiernach die folgenden bevorzugten Ausführungsformen beschrieben, nur als Beispiel, ohne in irgendeiner Weise einschränkend zu sein, unter Verweis auf die begleitenden Zeichnungen, worin:
  • 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in Perspektive darstellt;
  • 2 eine Seitenansicht der Vorrichtung von 1 ist;
  • 3 ein stark schematisierter Querschnitt gemäß Linie III-III in 2 ist;
  • 4 in einem größeren Maßstab einen Querschnitt gemäß Linie IV-IV in 2 darstellt; die
  • 5 und 6 Ansichten analog zu der in 4 darstellen, jedoch für zwei andere Positionen;
  • 7 einen Querschnitt gemäß Linie VII-VII in 5 darstellt; die
  • 8 bis 17 verschiedene Positionen der Vorrichtung betreffen, wobei die 11, 13 und 17 jede stark schematisierte Querschnitte darstellen, gemäß den Linien XI-XI in 10, XIII-XIII in 12 beziehungsweise XVII-XVII in 16;
  • 18 eine Ansicht gleichartig zu der gemäß Pfeil F18 in 16 darstellt, jedoch für eine Variante; die
  • 19, 20 und 21 eine Variante der Erfindung darstellen, in drei verschiedenen Positionen;
  • 22 einen Teil der Vorrichtung von den 19, 20 und 21 in Perspektive darstellt; die
  • 23, 24 und 25 eine Seitenansicht des Teils von 22 für die Positionen von den 19, 20 beziehungsweise 21 darstellt;
  • 26 eine andere Ansicht gemäß Pfeil F26 in 23 darstellt;
  • 27 eine spezielle Ausführungsform einer Fadenöse darstellt, die in einem Fadenführungselement einer erfindungsgemäßen Vorrichtung angewendet werden kann;
  • 28 einen Querschnitt gemäß Linie XXVIII-XXVIII in 27 darstellt; die
  • 29, 30 und 31 eine Variante von 27 darstellen.
  • Die Figuren stellen eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 dar, die zum Herstellen von zwei Gewebekanten 2 an nebeneinander gebildeten Gewebeteilen 3 geeignet ist.
  • Diese Vorrichtung 1 ist auch doppelt ausgeführt und umfasst zwei Gruppen von Fadenführungselementen, wobei in diesem Fall jede Gruppe 4 beziehungsweise 5 ein Fadenführungselement 6 für einen sogenannten Steherfaden 7 und zwei Fadenführungselemente 89 für sogenannte Dreherfäden 1011 umfasst.
  • Die Fadenführungselemente 6 sind an einem rotierbaren Arm 12 angebracht und sind an ihren Vorderenden mit Fadenführungen 13 versehen. Die Fadenführungen 13 sind nur in der Höhe bewegbar, spezieller in Ebenen 1415, wie in 3 angedeutet.
  • Die Fadenführungselemente 89 sind an einem rotierbaren Arm 16 angebracht und sind an ihren Vorderenden mit Fadenführungen 1718 versehen. Jedes Paar Fadenführungselemente 89 ist an einer Basis 19 befestigt, die rotiert werden kann, praktisch um 180°, wodurch die Fadenführungen 1718 nicht nur in der Höhe bewegt werden können, sondern auch ihre gegenseitige Position veränderbar ist.
  • Wie bekannt ist, kann jedes Fadenführungselement 6 sich hierbei zwischen den entsprechenden Fadenführungselementen 1718 durchbewegen, sodass eine Rotation der Basiselemente 19 auch zur Folge hat, dass in einer Position die Fadenführung 17 sich links und die Fadenführung 18 sich rechts von der zugehörigen Fadenführung 13 befindet, während dies in der anderen Position solcher Basis 19 genau umgekehrt ist.
  • Die Arme 12 und 16 sind als Hebelarme ausgeführt, die mittels Drehpunkten 2021 drehbar an einem Gestell 22 befestigt sind. Diese Arme 12, 16 sind miteinander gekoppelt, in diesem Fall mittels einer Koppelstange 23, sodass die Bewegung des Arms 16 zu einer entgegengesetzten Bewegung des Arms 12 führt.
  • Die Vorrichtung 1 ist mit einem Antriebsmechanismus 24 versehen, der im Wesentlichen aus einem oszillierenden Antriebselement 25 zusammengesetzt ist; Koppelteilen, generell mit Referenz 26 angedeutet, die eine Verbindung zwischen dem Antriebselement 25 und mindestens einem der vorgenannten Arme, in diesem Fall dem Arm 16, bilden, wobei dieses Koppelteile vorzugsweise ausschließlich aus hin- und herbewegenden Teilen bestehen und somit nicht kontinuierlich weiter rotieren; und einem Mechanismus 27, womit die Bewegung eines der obenerwähnten bewegenden Teile in ein gegenseitiges seitliches Verschieben der Fadenführungen 1718 in Bezug auf die Fadenführung 13 umgesetzt werden kann.
  • In dem Beispiel besteht das oszillierende Antriebselement 25 aus einem Motor 28 mit einer Motorwelle 29, die hin- und herbewegt werden kann. Spezieller wird bevorzugt ein Schrittmotor zu diesem Zweck verwendet.
  • In dem dargestellten Beispiel sind die obenerwähnten Koppelteile 26 beispielsweise einerseits aus einer Kurbel 30 zusammengesetzt, die fest an der Motorwelle 29 montiert ist und die somit mittels des Motors 28 hin- und hergedreht werden kann, und andererseits aus einem zwischen der Kurbel 30 und dem Arm 16 angebrachten Verbindungsarm 31, der über Scharnierpunkte 3233 mit der Kurbel 30 und dem Arm 16 verbunden ist.
  • Der obenerwähnte Mechanismus 27 umfasst einen kippbaren Körper 34, der über eine Welle 35 drehbar an dem Arm 16 montiert ist, sowie einen Nockenstößelmechanismus 36, womit der kippbare Körper 34 bewegt werden kann. Der Nockenstößelmechanismus 36 besteht einerseits aus einem Nockenstößel 37, der fest an dem kippbaren Körper 34 montiert ist, und andererseits aus einer Nockenführung 38, die an einem Ende des Verbindungsarms 31 angebracht ist, spezieller an demjenigen Ende, das sich in Bezug auf den Scharnierpunkt 33 gegenüber von dem Scharnierpunkt 32 befindet.
  • Außerdem ist der kippbare Körper 34, wie in den 4 bis 7 dargestellt, so mit den Basiselementen 19 verbunden, dass eine Kippbewegung des Körpers 34 zu einer Rotation der Basiselemente 19 über nahezu 180° führt. Zu diesem Zweck sind die Basiselemente 19 fest an Wellen 39 montiert. An diesen Wellen 39 sind Kurbeln 40 angebracht, die über Wellen 41 scharnierbar an Schlitten 42 angreifen, die in Führungen 43 in dem kippbaren Körper 34 verschiebbar sind.
  • Das oszillierende Antriebselement 25 ist vorzugsweise an eine nicht dargestellte Steuerung gekoppelt, die es ermöglicht, dass die Motorwelle 29 zwischen mindestens drei Positionen rotierbar ist, einerseits einer ersten Position, worin die Kurbel 30 sich in einer Position befindet wie in 2 dargestellt, und andererseits einer zweiten und dritten Position, wobei die Kurbel 30 über einen bestimmten Winkel A zur einen Richtung, beziehungsweise über einen bestimmten Winkel B zu der anderen Richtung rotiert ist. In dem dargestellten Beispiel betragen diese Winkel A und B 120°.
  • Weiter ist die Nockenführung 38 so positioniert und ausgeführt, dass der Nockenstößel 37, wenn das Antriebselement, d.h. die Kurbel 30, wie oben erwähnt von der ersten in die zweite Position verschoben wird, mit einem Nockenführungsteil N1 in Kontakt kommt, das die seitliche Position des Nockenstößels 37 unverändert oder nahezu unverändert lässt, und so, dass der Nockenstößel 37, wenn die Kurbel 30 von der ersten zur dritten Position verschoben wird, mit einem Nockenführungsteil N2 in Kontakt kommt, das eine seitliche Bewegung Z des Nockenstößels 37 verursacht und somit eine Rotation der Basiselemente 19 bewerkstelligt.
  • Es ist deutlich, dass dies erfindungsgemäß auch auf andere Weise als mittels einer Nockenführung verwirklicht werden kann.
  • Die Funktionsweise der Vorrichtung 1 wird hiernach anhand der aufeinanderfolgenden Figuren und der darin wiedergegebenen verschiedenen Positionen beschrieben.
  • In den 1 bis 3 ist ein Zustand dargestellt, wobei die Kurbel 30 sich in der ersten Position befindet. Indem die Koppelteile 26 auf passende Weise ausgeführt werden, wird somit erhalten, dass die Fadenführungselemente 6 einerseits und die Fadenführungselemente 89 andererseits, in Seitenansicht gesehen, sich auseinander befinden.
  • Für die obenerwähnte erste Position befindet sich der kippbare Körper 34 in einer Position, wie in 4 dargestellt.
  • Wenn die Kurbel 30 in die zweite Position gebracht wird, mit anderen Worten, über den vorgenannten Winkel A rotiert wird, wird zuerst ein Zustand erhalten, wie in 8 dargestellt, um schließlich einen Zustand zu erhalten, wie in den 9 bis 11 dargestellt. Es ist deutlich, dass dieser Zustand das Ergebnis der gegenseitigen Kopplung aller Teile ist.
  • Es ist anzumerken, dass sich während dieser Bewegung der Angriffspunkt des Nockenstößels 37 in der Nockenführung 38 kaum ändert, dank einer geeigneten Konfiguration zwischen den verschiedenen Teilen. Somit bleibt der Nockenstößel 37 hierdurch in dem Nockenführungsteil N1 anwesend, wodurch der kippbare Körper 34 in der Position von 4 bleibt und folglich die Basiselemente 19 nicht rotiert werden.
  • Es ist deutlich, dass, wenn die Kurbel 30 über den Winkel A zurückgedreht wird, eine Bewegung in der entgegengesetzten Richtung vorliegt.
  • Wenn die Kurbel 30 in die dritte Position gebracht wird, mit anderen Worten, über den vorgenannten Winkel B rotiert wird, entsteht zunächst eine Zwischenposition, wie in 12 dargestellt, wobei der Nockenstößel 37 entlang dem schrägen Teil der Nockenführung 38 bewegt wird, wie in 5 dargestellt. Hierdurch kippt der Körper 34 aus der in 4 dargestellten Position, über die Position von 5, in die Position von 6. Folglich beschreiben die Kurbeln 40, und damit auch die Basiselemente 19, eine Rotationsbewegung von nahezu 180°, wie schematisch in 13 angedeutet.
  • Diese Rotation wird vollständig oder nahezu vollständig vollzogen, bevor die Fadenführungselemente 6 einerseits und die Fadenführungselemente 89 andererseits einander zu kreuzen beginnen, das heißt, bevor der Zustand von 14 auftritt.
  • Im Anschluss an den Zustand von 14 bewegen die Arme 12 und 16 sich noch weiter bis in den Zustand, wie in den 15 und 16 dargestellt.
  • Beim Zurückdrehen der Kurbel 30 über den Winkel B finden die vorgenannten Bewegungen in umgekehrter Reihenfolge statt.
  • Es ist deutlich, dass durch Hin- und Herbewegen der Kurbel 30 entweder ausschließlich über den Winkel A oder ausschließlich über den Winkel B oder, beispielsweise abwechselnd, über den Winkel A und den Winkel B, verschiedene Gewebekantenbindungen mittels der Fäden 7 und 1011 verwirklicht werden können.
  • Durch Ansteuern der Kurbel 30 kann somit eine Auswahl zwischen verschiedenen Gewebekantenbindungen verwirklicht werden.
  • Es ist deutlich, dass die Vorrichtung 1 auch in einfacher Ausführung vorliegen kann, das heißt, zum Formen einer einzigen Gewebekante. Es ist auch nicht ausgeschlossen, mit nur einer Fadenführung 17 oder 18 auf einem Basiselement 19 zu arbeiten, wobei dann nur ein Dreherfaden verwendet wird, der sich, wenn die Kurbel 30 um den Winkel B verdreht wird, dann, von der Seite gesehen, abwechselnd an der einen Seite und der anderen Seite des Fadenführungselements 6 befindet.
  • Die Fäden 7 und 1011 werden vorzugsweise direkt ab den Fadenführungen 13 und 1718 nach hinten geleitet, beispielsweise über Fadenführungen 4445, die sich hinten an den Armen 12 und 16 befinden. Das bietet den Vorteil, dass die Fäden 7 und 1011 kaum Verbiegungen unterworfen sind und dass die Länge des Wegs, den diese Fäden ablegen, während allen ausgeführten Bewegungen wenig variabel ist. Dieser Effekt kann noch verbessert werden durch Verwendung von Fadenführungen, wie in 18 dargestellt, die als Fadenführungsöse ausgeführt sind, die sich in einer Ebene befindet, die sich quer zu der Ebene, worin das betreffende Fadenführungselement in der Höhe bewegbar ist, befindet. In 18 ist dies ausschließlich für die Fadenführung 13 dargestellt, jedoch ist es deutlich, dass vorzugsweise dann auch eine gleichartige Ausführung auf die Fadenführungen 17 und 18 angewendet wird. Hierzu muss der betreffende Faden sich nicht mehr in S-Form durch die Fadenöse bewegen, wodurch die Fäden weniger Reibung erfahren und das Risiko auf Fadenbruch minimiert wird.
  • Es ist deutlich, dass verschiedene Varianten möglich sind. So kann beispielsweise anstelle eines örtlich angebrachten Motors 28 auch ein Antriebselement in Form einer oszillierenden Welle verwendet werden, die beispielsweise über eine Kopplung mit einem anderen Maschinenteil oszillierend angetrieben wird.
  • Die vorgenannte Kurbel 30 muss auch nicht auf der Motorwelle 29 angebracht sein, und eine Untersetzung kann hierzwischen vorgesehen werden. Eine solche Untersetzung kann leicht in das Motorgehäuse oder in ein separates geschlossenes Gehäuse eingebaut werden.
  • Die Nockenführung 38 kann austauschbar sein, wodurch eventuell verschiedene Effekte erzeugt werden können. Besagte Nockenführung 38 ist auch vorzugsweise an den Enden offen, sodass eventueller Staub, der sich hierin ansammelt, durch die offenen Enden nach außen kann und sich daher nicht anhäuft.
  • Einer Variante gemäß wird das Fadenführungselement 6 durch einen eigenen Antriebsmechanismus, und somit separat von dem Antriebsmechanismus 24 für die Fadenführungselemente 78 angetrieben. Das Fadenführungselement 6 kann auf analoge Weise wie bei den dargestellten Ausführungsformen an einem Arm 12 montiert werden oder beispielsweise an einem auf- und abbewegbaren Stützelement, wie etwa einem Webrahmen.
  • Es ist deutlich, dass einer Variante gemäß nur eines der Fadenführungselemente 8 oder 9 vorgesehen werden kann, das mittels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung seitwärts bewegt werden kann. Gemäß noch einer anderen Variante kann außer einem vorgenannten Fadenführungselement 8 oder 9 auch ein Fadenführungselement mittig in der Verlängerung einer Welle 39 angeordnet werden und dadurch so angebracht werden, dass es nicht auf dem Arm 16 seitwärts bewegt werden kann. Selbstverständlich sollte ein solches Fadenführungselement außer Reichweite eines vorgenannten Fadenführungselements 6 angeordnet werden, welches Fadenführungselement 6 dann beispielsweise mit einem Webrahmen bewegt werden kann.
  • Die Vorrichtung 1 ermöglicht sowohl das Ausführen eines Viertaktbewegung als auch einer Zweitaktbewegung.
  • Die 19 bis 26 stellen eine Variante der Erfindung dar, wobei die 19 bis 21 die gesamte Vorrichtung 1 in verschiedenen Positionen darstellen, während die 22 bis 26 bestimmte Teile der Vorrichtung 1 darstellen, sowohl in verschiedenen Positionen, als auch in verschiedenen Ansichten.
  • Ein erster Unterschied zu der Ausführung von den 1 bis 17 besteht darin, dass der vorgenannte Mechanismus 27 auf eine andere Weise aufgebaut ist.
  • Die Fadenführungselemente 89 sind auf analoge Weise zu der vorigen Ausführungsform auf einer rotierenden Basis 19 angebracht, wobei jedes Fadenführungselement 8 beziehungsweise 9 als solches in Bezug zur Welle 39 exzentrisch angeordnet ist.
  • Der Mechanismus 27 umfasst nun ein kurbelförmiges Teil 46, das fest mit der vorgenannten Welle 39 verbunden ist und somit ein seitlich vorragendes Teil bildet, wobei dieses kurbelförmige Teil 46 mittels einer Verbindungsstange 47 mit einem der vorgenannten Koppelteile 26, in diesem Fall dem Verbindungsarm 31, verbunden ist.
  • Insbesondere ist die Verbindungsstange 47 mittels eines ersten Scharnierpunkts 48 an das betreffende Koppelteil 26, d.h. den Verbindungsarm 31, gekoppelt, und ist sie andererseits mittels eines zweiten Scharnierpunkts 49 mit dem vorgenannten kurbelförmigen Teil 46 verbunden, wobei diese Scharnierpunkte 4849 Drehachsen 5051 aufweisen, die sich in Bezug zueinander in verschiedene Richtungen erstrecken und die schräg unter einem Winkel an den Seiten 5253 des Verbindungsarms 31 beziehungsweise des kurbelförmigen Teils 46 angebracht sind, insbesondere so, dass hierbei ein sogenanntes Gelenkviereck gebildet wird.
  • Es ist anzumerken, dass die Drehachsen 5051 dabei unter Winkeln K1 und K2 in Bezug zu einer Senkrechten auf die Seitenkanten 52 beziehungsweise 53 angeordnet sind, welche Winkel, wie in den 25 und 26 angedeutet, gleich sind. Auch die in den 25 und 26 angedeuteten Abstände L1 und L2 sind gleich.
  • Der Vorteil eines sogenannten Gelenkvierecks besteht darin, dass in Höhe der Drehachsen 5051, die durch Wellenenden gebildet werden, einfache Wälzlager, wie etwa Kugellager, Nadellager oder Zylinderlager angewendet werden können, die, wie bekannt, wenig Verschleiß unterworfen sind.
  • Es ist deutlich, dass im Fall einer doppelten Ausführung, mit zwei rotierbaren Basiselementen 19, beide Basiselemente 19 miteinander gekoppelt werden können, sodass die Rotation, die einem Basiselement 19 mittels des Gelenkvierecks auferlegt wird, automatisch auch auf das andere Basiselement 19 übertragen wird. Das kann beispielsweise über eine Verbindung zwischen der dargestellten Kurbel 46A und einer gleichartigen Kurbel an dem nicht dargestellten zweiten Basiselement verwirklicht werden. Selbstverständlich können auch zwei Gelenkvierecke vorgesehen werden, die nebeneinander aufgestellt werden.
  • Es ist anzumerken, dass in der Ausführungsform von 19 die Fadenführungselemente 8 und 9 in einer Ebene angeordnet sind, die nahezu senkrecht zu der Motorwelle 29 ist. Im Fall einer Bewegung von der Position in 19 zu der Position in 20, sowie im Fall einer Bewegung von der Position in 19 zu der Position in 21 findet eine jeweilige Seitwärtsbewegung der Fadenführungselemente 8 und 9 statt.
  • Ein zweiter Unterschied besteht darin, dass die Fadenführungselemente, in den 19 bis 21, sowohl das Fadenführungselement 5 sowie die Fadenführungselemente 89, an Armen 1216 angebracht sind, die um Drehpunkte 2021 rotierbar sind, die sich in oder nächst der Mittelebene 54 des Webfachs 55 befinden, und dass die Winkelhalbierende des jeweils von einem solchen Fadenführungselement 6, 89 beschriebenen Winkels wenig oder nicht von der obenerwähnten Mittelebene 54 abweicht. Insbesondere wird bevorzugt, dass die Drehpunkte 2021 sich vorzugsweise auf Abständen L3–L4 zur Mittelebene 54 befinden, die kleiner als 2 cm sind, und dass die obenerwähnten Winkelhalbierenden, wenn sie von der obenerwähnten Mittelebene 54 abweichen, einen Winkel mit dieser Ebene 54 bilden, der kleiner als 15 Grad ist.
  • Eine solche Anordnung der Drehpunkte 2021 und der Winkelhalbierenden bietet den Vorteil, dass die Länge, über die die Fäden 7, 10 und 11 durch die Fadenführungen 13, 17 und 18 geschoben werden, wenn die Arme 1216 gedreht werden, auf ein Minimum beschränkt wird, sodass das Risiko eines Fadenbruchs aufgrund von Verschleiß minimiert wird. Es ist deutlich, dass, obwohl dieses Prinzip nur auf einen Arm angewendet werden kann, es jedoch vorzugsweise auf beide Arme 1216 angewendet wird. Natürlich kann dies auch in anderen Ausführungsformen der Erfindung angewendet werden, beispielsweise in denen der 1 bis 17.
  • Schließlich ist in den 27 und 28 noch eine besondere Ausführungsform einer Fadenführung 13 dargestellt, die selbstverständlich auch auf die Fadenführungen 17 und 18 angewendet werden kann. Diese Fadenführung 13 besteht aus einer an dem Ende des betreffenden Fadenführungselements vorhandenen Fadenöse 56, die von einen Durchgang 57 gebildet wird, der sich von der Schmalseite 58 des Fadenführungselements aus schräg nach hinten erstreckt, um dabei in die Seitenwand 59 des Fadenführungselements zu münden. Der Durchgang 57 besteht hierbei vorzugsweise aus einer Bohrung oder dergleichen. Somit wird eine Art Ring an der Spitze des Fadenführungselements erzeugt, der somit als Fadenöse fungiert. Der Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, dass der hierdurch geführte Faden kaum oder nicht gebogen wird, wie dies auch in 18 der Fall ist, dass jedoch dabei die Spitze auch nicht verbreitert und/oder umgebogen werden muss.
  • In Prinzip kann die Ausführungsform der 17 und 18 auch verwirklicht werden, indem ein röhrenförmiges Fadenführungselement mit einem offenen Vorderende und einer Öffnung in der Seitenwand verwendet wird, jedoch wird die Ausführungsform der 27 und 28 bevorzugt, da in Ausführungen, die auf Basis eines röhrenförmigen Fadenführungselements verwirklicht sind, leicht Staubansammlungen auftreten.
  • Einer anderen Variante gemäß kann ein verschleißfestes Fadenführungselement am anderen Ende jedes betreffenden Fadenführungselements vorgesehen werden, insbesondere an der Fadenöse 56, beispielsweise in Form eines keraischen zylindrischen Stücks und/oder Einsatzstücks, das in der Fadenöse 56 oder in der Verlängerung des durch den Durchgang 57 gebildeten röhrenförmigen Teils angebracht ist.
  • Die Ausführungsformen der 29 bis 31 zeigen andere Varianten einer Fadenführung 13, wobei die Fadenöse 60 aus einem gebogenen Draht geformt ist. Die Verwendung eines gebogenen Drahts bietet den Vorteil, dass die Biegung des Fadens 7 in Bezug auf die Fadenöse 60 um die Außenfläche des Drahts herum glatter verläuft. Ein solcher Draht kann einen kreisförmigen, einen ovalen oder einen anderen abgerundeten Querschnitt aufweisen. Eine solche Fadenführung kann relativ preisgünstig geformt werden, da nur ein Draht gebogen werden muss. Wie in 29 ersichtlich ist, kann die Fadenöse 60 senkrecht zur Längsrichtung der Fadenführung 13 angeordnet werden. In 30 ist die Fadenöse 60 parallel zur Längsrichtung der Fadenführung 13 angeordnet, während in 31 die Fadenöse 60 unter einem Winkel in Bezug zur Längsrichtung von Fadenführung 13 angeordnet ist. Zur Einschränkung des Verbiegens der in den Fadenösen 60 der Fadenführungen 13 geführten Fäden scheinen die Ausführungsformen von 29 und 31, angewendet in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, zu bevorzugen zu sein. Gleichermaßen können die anderen Fadenführungen 17 und 18 einen solchen gebogenen Draht umfassen, um die Dreherfäden 10 und 11 zu führen. Solche abgerundeten Fadenösen 60 sind besonders geeignet zum Weben von Fäden, die aus Glasfasern bestehen, da solche Fäden leicht brechen, wenn sie entlang einer Kante geführt werden, und normalerweise nicht brechen, wenn sie um eine abgerundete Fläche herumgeführt werden.
  • Die Erfindung ist keineswegs auf die als Beispiel angeführten und in den begleitenden Zeichnungen dargestellten, vorangehend beschriebenen Ausführungsformen begrenzt; vielmehr kann eine solche Vorrichtung zum Herstellen einer Gewebekante in verschiedenen Formen und Abmessungen verwirklicht werden, ohne den Rahmen der Erfindung, wie beansprucht, zu verlassen.

Claims (25)

  1. Vorrichtung zum Herstellen einer Gewebekante an einem Gewebe, welche mindestens ein an einem Arm (16) angebrachtes Fadenführungselement (89) für einen sogenannten Dreherfaden (1011) umfasst, wobei dieses Fadenführungselement (89) mit einer Fadenführung (1718) versehen ist und wobei mindestens dieses Fadenführungselement (89) mittels eines Antriebsmechanismus (24) bewegt werden kann, sodass seine Position einerseits seitlich veränderbar ist und andererseits in der Höhe veränderbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der vorgenannte Antriebsmechanismus (24) die Kombination eines oszillierenden Antriebselements (25); Koppelteile (26), die eine Verbindung zwischen dem Antriebselement (25) und dem vorgenannten Arm (16) bilden, um besagte Fadenführung (1718) in der Höhe zu bewegen; und einen Mechanismus (27), womit die Bewegung eines der vorgenannten Koppelteile (26) in eine Seitwärtsbewegung der oben erwähnten Fadenführung (1718) umgesetzt werden kann, um deren Position seitlich zu verändern, umfasst.
  2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das oszillierende Antriebselement (25) aus einem Motor (28) mit einer Motorwelle (29), die hin- und hergedreht werden kann, d.h. die auf oszillierende Weise angetrieben wird, besteht.
  3. Vorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (28) ein Schrittmotor ist.
  4. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Arm (16), woran das Fadenführungselement (89) für den Dreherfaden (1011) oder die Fadenführungselemente (89) für die Dreherfäden (1011) sich befinden, rotiert werden kann; und dass die obenerwähnten Koppelteile (26) mindestens eine Kurbel (30), die mittels des oszillierenden Antriebselements (26) hin- und herbewegt werden kann, und einen zwischen dieser Kurbel (30) und dem letztgenannten Arm (16) angebrachten Verbindungsarm (31) umfassen.
  5. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel umfasst, die es ermöglichen, im Fall aufeinanderfolgender Webfachbildungen, mittels der Ansteuerung der Bewegung des oszillierenden Antriebselements (25), entweder die Position der obengenannten Fadenführung, beziehungsweise die Positionen der obengenannten Fadenführungen (1718), entweder ausschließlich in der Höhe oder sowohl in der Höhe als auch seitlich zu verändern.
  6. Vorrichtung gemäß einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der obenerwähnte Mechanismus (27) einen Nockenstößelmechanismus (36) umfasst, womit eine hin- und hergehende Bewegung in eine Rotation umgesetzt werden kann.
  7. Vorrichtung gemäß den Ansprüchen 4 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass der obenerwähnte Mechanismus (27) einerseits eine Nockenführung (38) und andererseits einen mit dieser Nockenführung (38) zusammenwirkenden Nockenstößel (37) umfasst, der die oben erwähnte Rotation infolge seiner Bewegung erzeugt, wobei die Nockenführung (38) an dem vorgenannten Verbindungsarm (31) angebracht ist.
  8. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das obenerwähnte oszillierende Antriebselement (25) zwischen mindestens drei Positionen bewegt werden kann, nämlich einer ersten Position, von der aus das Antriebselement (25) in einer Richtung in die zweite Position und in die andere Richtung in die dritte Position gebracht werden kann, und dass die obenerwähnten Koppelteile (26) und der obenerwähnte Mechanismus (27) so ausgeführt sind, dass die vorgenannte Fadenführung beziehungsweise Fadenführungen (1718) sowohl bei einer Bewegung des Antriebselements (25) von der ersten Position in die zweite Position, als auch von der ersten Position in die dritte Position in Höhe bewegt wird bzw. werden, dass jedoch eine Seitwärtsbewegung nur im Fall der Bewegung von der ersten Position in die dritte Position stattfindet.
  9. Vorrichtung gemäß Ansprüchen 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Nockenführung (38) so positioniert ist, dass der Nockenstößel (37), wenn das Antriebselement (25) von der ersten in die zweite Position bewegt wird, wie oben erwähnt, mit einem Nockenführungsteil (N1) in Kontakt kommt, das die seitliche Position des Nockenstößels (37) unverändert oder nahezu unverändert lässt, und dass der Nockenstößel (37), wenn das Antriebselement (25) von der ersten in die dritte Position bewegt wird, mit einem Nockenführungsteil (N2) in Kontakt kommt, das eine Seitwärtsbewegung (Z) des Nockenstößels (37) veranlasst und somit eine Seitwärtsbewegung der betreffenden Fadenführung, beziehungsweise Fadenführungen (1718), bewerkstelligt.
  10. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens ein Fadenführungselement (89) umfasst, das in Bezug zu einer Welle (39), worauf es befestigt ist, exzentrisch angeordnet ist, und dass der obenerwähnte Mechanismus (27) ein kurbelförmiges Teil (46) umfasst, das fest mit der obenerwähnten Welle (39) verbunden ist und somit ein seitlich vorragendes Teil bildet, wobei dieses kurbelförmige Teil (46) mittels einer Verbindungsstange (47) mit einem der obenerwähnten Koppelteile (2631) verbunden ist.
  11. Vorrichtung gemäß Ansprüchen 4 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass die obenerwähnte Verbindungsstange (47) an den obenerwähnten Verbindungsarm (31) gekoppelt ist.
  12. Vorrichtung gemäß Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsstange (47) einerseits mittels eines ersten Scharnierpunkts (48) an das betreffende Koppelteil (2631) gekoppelt ist, und dass sie andererseits mittels eines zweiten Scharnierpunkts (49) mit dem vorgenannten kurbelförmigen Teil (46) verbunden ist, wobei diese Scharnierpunkte (4849) Drehachsen (5051) aufweisen, die sich in Bezug zueinander in verschiedene Richtungen erstrecken und die schräg unter einem Winkel an den Seiten (5253) des Verbindungsarms (31) beziehungsweise des kurbelförmigen Teils (46) angebracht sind, insbesondere so, dass hierbei ein sogenanntes Gelenkviereck gebildet wird.
  13. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie auch mindestens ein an einem Arm (12) angebrachtes Fadenführungselement (6) für einen sogenannten Steherfaden (7) umfasst, der zusammen mit mindestens einem sogenannten Dreherfaden (1011) ein Webfach bildet.
  14. Vorrichtung gemäß einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die obenerwähnten Arme (12, 16) als Hebel ausgeführt sind, die miteinander gekoppelt sind.
  15. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie auch mindestens ein an einem Arm (12) angebrachtes Fadenführungselement (6) für einen sogenannten Steherfaden umfasst und dass die Arme (12, 16) und/oder die zugehörigen Fadenführungselemente (6, 89) kreuzweise in nebeneinander befindlichen Ebenen bewegt werden können.
  16. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens zwei Fadenführungselemente (89) für sogenannte Dreherfäden (1011) und mindestens ein Fadenführungselement (6) für einen sogenannten Steherfaden (7) umfasst, wobei die Fadenführungselemente (89) für die Dreherfäden (1011) an ein und demselben Arm (16) angebracht sind.
  17. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die betreffenden Fäden (7, 1011) sich ab den Fadenführungen (13, 1718) direkt nach hinten erstrecken, und dass eine oder mehrere der vorgenannten Fadenführungen (13, 1718) als Fadenführungsöse ausgeführt sind, die sich in einer Ebene befindet, die sich quer zu der Ebene, worin das betreffende Fadenführungselement (6, 89) in der Höhe bewegbar ist, befindet.
  18. Vorrichtung gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass eines oder mehrere der Fadenführungselemente (6, 89) an ihren freien Enden eine Fadenöse (56) aufweisen, die von einem Durchgang (57) gebildet wird, der sich von der Schmalseite (58) des Fadenführungselements (6, 89) aus schräg nach hinten erstreckt, um dabei in die Seitenwand (59) des Fadenführungselements (6, 89) zu münden.
  19. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eines oder mehrere der Fadenführungselemente (6, 89) eine Fadenöse (60) an ihren freien Enden aufweisen, die aus einem gebogenen Draht geformt ist.
  20. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die obenerwähnten Koppelelemente (26) ausschließlich aus sich hin- und herbewegenden Teilen bestehen.
  21. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eines oder mehrere der Fadenführungselemente (6, 89) an Armen (1216) angebracht sind, die um Drehpunkte (2021) drehbar sind, welche in oder nächst der Mittelebene (54) der Webfläche (55) gelegen sind, und dass die Winkelhalbierende des jeweils von einem solchen Fadenführungselement (6, 89) beschriebenen Winkels wenig oder nicht von der obenerwähnten Mittelebene (54) abweicht.
  22. Vorrichtung gemäß Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere der Drehpunkte (2021) sich auf Abständen zur Mittelebene (54) befinden, die kleiner als 2 cm sind, und dass die obenerwähnte Winkelhalbierende, wenn sie von der obenerwähnten Mittelebene (54) abweicht, einen Winkel mit dieser Ebene (54) bildet, der kleiner als 15 Grad ist.
  23. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, die verschiedene Fadenführungselemente (6, 89) umfasst, worunter beispielsweise mindestens ein Fadenführungselement (89) für einen sogenannten Dreherfaden (1011) und mindestens ein Fadenführungselement (6) für einen sogenannten Steherfaden (7), wobei diese Fadenführungselemente (6, 89) als vorragende Elemente, spezieller nadelförmige Elemente, ausgeführt sind, die mindestens an ihren Vorderenden mit einer Fadenführung (13, 1718) versehen sind, wobei die betreffenden Fäden (7, 1011) im Wesentlichen gemäß der Längsrichtung der Fadenführungselemente (6, 89) verlaufen und/oder im Wesentlichen entlang diesen Fadenführungselementen (6, 89) verlaufen, und wobei diese Fadenführungselemente (6, 89) mittels eines Antriebsmechanismus (24) in der Höhe bewegbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die obenerwähnten Fadenführungen (13, 1718) als Fadenführungsösen ausgeführt sind, die sich in Ebenen befinden, die sich quer zu der Ebene, worin das betreffende Fadenführungselement (6, 89) in der Höhe bewegt werden kann, befinden.
  24. Vorrichtung gemäß Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass eines oder mehrere der Fadenführungselemente (6, 89) an ihren freien Enden eine Fadenöse (56) aufweisen, die von einem Durchgang (57) gebildet wird, der sich von der Schmalseite (58) des Fadenführungselements (6, 89) aus schräg nach hinten erstreckt, um dabei in die Seitenwand (59) des Fadenführungselements (6, 89) zu münden.
  25. Vorrichtung gemäß Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass eines oder mehrere der Fadenführungselemente (6, 89) an ihren freien Enden eine Fadenöse (60) aufweisen, die aus einem gebogenen Draht geformt ist.
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