DE29808716U1 - Befestigungselement für Knochenplatten - Google Patents
Befestigungselement für KnochenplattenInfo
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Description
BEFESTIGUNGSELEMENT FÜR KNOCHENPLATTEN
Die Erfindung betrifft ein Befestigungselement für Knochenplatten zur Befestigung einer Knochenplatte, die
zur Verbindung von zwei getrennten Knochenteilen dient, wobei das ,Befestigungselement durch eine im wesentlichen
U-förmige Drahtklammer gebildet wird, die mindestens zwei Dorne und einen die Dorne verbindenden und
dadurch eine Verbindungslinie festlegenden Verbindungssteg aufweist, wobei die Dorne durch dafür vorgesehene
Durchbrechungen der Knochenplatte hindurchsteckbar und so lang sind, daß sie auf der anderen Seite der Knochenplatte
herausragen.
Zur Verbindung von Knochenteilen werden in der Chirurgie Knochenplatten verwendet. Die Knochenplatten werden
mit Knochenschrauben an den zu verbindenden Knochenteilen festgeschraubt. Diese Technik findet beispielsweise
Anwendung bei einer ventralen Spondylodese im Halswirbelbereich, bei der zwei Wirbelkörper durch das Anbringen
einer Knochenplatte miteinander verschraubt werden. Schwierigkeiten bereitet bei einem solchen Eingriff die
Positionierung und Fixierung der Knochenplatte, die während des Verschraubens in ihrer Position gehalten
werden muß.
In der US-Patentschrift 5,681,310 wird eine im wesentlichen U-förmige Klammer beschrieben, die vorzugsweise
aus biokompatiblem Material gebildet wird und zur Befestigung einer bevorzugt aus biokompatiblem Material be-
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stehenden Rückhaltematte dient. Die Rückhaltematte wird zwischen zwei Wirbelkörpern angebracht, um ein zwischen
diesen eingebrachtes Implantat festzulegen. Durch die Verwendung von biokompatiblem Material kann eine nachträgliche
Entnahme der Matte und der Klammern vermieden werden.
Dient das Befestigungselement aber lediglich der Vorfixierung vor der Verschraubung einer Knochenplatte aus
nicht biokompatiblem Material, dann muß das Befestigungselement nach dem endgültigen Verschrauben der Knochenplatte
mit den Wirbelkörpern wieder entfernt werden. Bei einer U-förmigen Klammer, deren Verbindungssteg
direkt an der Knochenplatte anliegt, ist eine Entnahme schwierig und aufwendig.
Es ist dementsprechend Aufgabe der Erfindung, ein Befestigungselement
für Knochenplatten so auszubilden, daß es nach erfolgter Vorfixierung der Knochenplatte an den
Knochenteilen wieder leicht entfernt werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Befestigungselement für Knochenplatten der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß der Verbindungssteg mindestens eine Ausbuchtung aufweist, die derart geformt
ist, daß sich der Verbindungssteg im Bereich der Ausbuchtung von der Verbindungslinie abweichend krümmt.
Eine im wesentlichen U-förmig geformte Befestigungsklammer liegt mit ihrem Verbindungssteg auf dessen gesamter
Länge an der Knochenplatte an. Dadurch wird es
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schwierig, das Befestigungselement von der Knochenplatte wieder zu entfernen, da kein Freiraum zwischen dem
Befestigungselement und der Knochenplatte vorhanden ist. Es ist somit unmöglich, mit einem Werkzeug, beispielsweise
einer Zange, zwischen die Knochenplatte und das Befestigungselement einzugreifen. Bei einem erfindungsgemäßen
Befestigungselement liegt der Verbindungssteg nicht auf seiner gesamten Länge an der Knochenplatte
an, da er mindestens eine Ausbuchtung aufweist. Durch diese Ausbuchtung bleibt ein Zwischenraum zwischen
der Knochenplatte und dem Befestigungselement frei, beispielsweise in Form einer U-förmigen Öse.
Durch diese Öse hindurch kann, zum Beispiel mit einem Haken oder einer Zange, das Befestigungselement wieder
aus den Knochenteilen herausgezogen werden, nachdem die Knochenplatte vollständig mit den Knochenteilen verschraubt
worden ist. Insbesondere erhöhen die die Ausbuchtungen bildenden Krümmungen die Elastizität des Befestigungselements
in den Krümmungsbereichen. Dies ist von Vorteil bei nicht parallel ausgerichteten Dornachsen.
Die Ausbuchtung dient gleichzeitig als Anschlag des Befestigungselements an der Knochenplatte. Die dadurch
gebildeten ösenartigen Eingriffsöffnungen stehen somit immer in definierter Weise von der Knochenplatte
ab.
Grundsätzlich kann vorgesehen sein, daß mindestens einer der Dorne einen Anschlag aufweist. Sind beispielsweise
zwei Dorne mit einem Anschlag versehen, dann muß nicht mehr der Verbindungssteg als Anschlag an der Knochenplatte
dienen. Es kann dadurch ein Zwischenraum
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zwischen der Knochenplatte und dem Befestigungselement frei bleiben, der sich über den ganzen Bereich zwischen
den Dornen erstreckt, und nicht lediglich ösenförmige Eingriffsöffnungen bildet. Durch die Anschläge an den
Dornen kann ferner vermieden werden, daß das Befestigungselement im Bereich des Verbindungsstegs beim Eintreiben
ungewollt und Undefiniert verbogen wird, da der Verbindungssteg nun nicht mehr an die Knochenplatte anschlägt.
Dabei kann vorgesehen sein, daß der Anschlag dadurch gebildet wird, daß der Durchmesser des Doms zum Dornende
hin einstufig abnimmt. Durch die Reduzierung des Dorndurchmessers zu seinem Ende hin wird im Übergangsbereich
ein Anschlag gebildet, der besonders einfach herzustellen ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
verlaufen die Längsachsen der Dorne im wesentlichen parallel. Eine parallele Ausrichtung der Dorne erleichtert
das Einsetzen des Befestigungselements durch die dafür vorgesehenen Bohrungen der Knochenplatte.
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen,
daß die Längsachsen der Dorne gegeneinander geneigt sind. In diesem Fall ist es nötig, die Längsachsen
der Dorne vor dem Hindurchstecken der Dorne durch die Knochenplatte parallel auszurichten. Im Fall
einer elastischen Verformung der Dorne oder des Befestigungselements wird sich nach dem Hindurchstecken
wieder die ursprüngliche Neigung der Dornachsen ein-
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stellen. Dadurch wird ein unbeabsichtigtes Lösen des Befestigungselements von der Knochenplatte verhindert.
Der Operateur muß also nicht mehr die Knochenplatte und das Befestigungselement halten. Darüber hinaus hat die
Neigung der Dornachsen den Vorteil, daß sich diese relativ zueinander in den Knochenteilen festkrallen können.
Günstig ist es, wenn der Verbindungssteg elastisch verformbar ist. Dies erleichtert wiederum die parallele
Ausrichtung der Dornachsen.
Vorteilhaft ist es, wenn die Dorne elastisch verformbar sind. Dadurch kann durch entsprechende Vorspannung während
des Einsetzens des Befestigungselements eine zusätzliche Spannkraft eingestellt werden, mit der sich
die Klammer in den Knochenteilen festkrallt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist vorgesehen, daß die Dorne an ihrem Ende angeschliffen sind. Dadurch läßt sich das Befestigungselement wesentlich
leichter in die Knochenteile eintreiben.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Befestigungselement eine Symmetrieebene besitzt, die quer zur Verbindungslinie
verläuft. Wenn zur Befestigung des Befestigungselements ein Werkzeug verwendet wird, ist es völlig
belanglos, wie es in das Werkzeug eingesetzt oder mit diesem ergriffen wird. Ferner reduziert sich dadurch
der Konstruktions- und Fertigungsaufwand.
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Entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
kann vorgesehen sein, daß die Ausbuchtung des Verbindungsstegs in einer durch die Dornachsen aufgespannten
Ebene liegt. Nach dem Einsetzen des Befestigungselements steht mindestens eine durch die Ausbuchtung
gebildete Öse von der Knochenplatte ab. Liegt die Ausbuchtung in der von den Dornachsen aufgespannten
Ebene, dann kann in den Zwischenraum zwischen der Ausbuchtung und der Knochenplatte beidseitig gleich gut
eingegriffen werden. Es wäre aber auch denkbar, daß die Ausbuchtung nicht in der von den Dornachsen aufgespannten
Ebene liegt. Ein Hintergreifen der Ausbuchtung wäre dann trotzdem möglich, wenn die Knochenplatte zu diesem
Zweck entsprechende Ausnehmungen aufweist, so daß beispielsweise mit einem Haken oder einer Zange, die ösenartige
Ausbuchtung ergriffen werden kann. Eine entsprechende Ausgestaltung der Knochenplatte ist insbesondere
dann vorteilhaft, wenn die Ausbuchtungen beim Anbringen des Befestigungselements versehentlich umgebogen werden
und in diesem Fall parallel zur Oberfläche der Knochenplatte verlaufen.
Günstig ist es, wenn sich die Ausbuchtung von der Verbindungslinie
in Richtung der Dornenden hin erstreckt. Die Ausbildung einer Ausbuchtung des Verbindungsstegs
resultiert dadurch in zwei ösenartigen Eingriffsöffnungen,
die sich in der Nähe der Dornachsen von der Knochenplatte weg eröffnen, wenn das Befestigungselement
die Knochenplatte an den Knochenteilen fixiert.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß das Befestigungselement eine Ausbuchtung
aufweist, die sich über mehr als die Hälfte der Länge des Verbindungsstegs entlang der Verbindungslinie
erstreckt. Die ösenartigen Eingriffsöffnungen werden dadurch relativ klein, die Kontaktfläche zwischen
Befestigungselement und Knochenplatte jedoch groß, wodurch die Stabilität des Befestigungselement
erhöht wird.
Günstig ist es, wenn das Verbindungselement zwei Ausbuchtungen aufweist. Eine zweite Ausbuchtung führt zu
einer dritten ösenartigen Eingriffsöffnung, wodurch das
Befestigungselement noch sicherer ergriffen werden kann. Außerdem wird die Elastizität im Bereich des Verbindungsstegs
durch die vielfachen Krümmungen deutlich erhöht.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Krümmungen der Ausbuchtungen die Übergänge zwischen den Dornen und dem
Verbindungssteg durch Kreisbogenabschnitte gebildet werden. Kreisbogenabschnitte sind besonders einfach
herzustellen, indem zum Beispiel das Ausgangsmaterial, beispielsweise ein Draht, über ein zylindrisches Werkzeug
gebogen wird.
Vorzugsweise weist die Ausbuchtung zu den Dornen und
der Verbindungslinie parallele Abschnitte auf. Dies erhöht die Stabilität des Befestigungselements während
des Einsetzens. Zum Beispiel kann das Befestigungselement in die Knochenteile dadurch eingetrieben werden,
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daß beispielsweise mit einem Hammer auf die abstehenden ösenförmigen Ausbuchtungen geschlagen wird. Die ausgeübten
Kräfte werden auf diese Weise parallel zur Normalen der Knochenplattenebene weitergeleitet.
Günstig ist es, wenn die Ausbuchtungen des Verbindungsstegs eine Wellenlinie bilden, die an ihren beiden Enden
in die Dornachsen übergeht. Die Wellenlinienform ermöglicht eine definierte Einstellung der Elastizität
des Verbindungsstegs.
Entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist vorgesehen, daß die Ausbuchtung ausgehend von einem ersten Dorn durch zwei nahtlos aneinander anschließende
Kreisbogenabschnitte von im wesentlichen je 90° in einen kurzen, zu der benachbarten Dornachse parallel
verlaufenden Abschnitt übergeht, der wiederum nach einem im wesentlichen 90° Kreisbogenabschnitt in
einen zur Verbindungslinie parallelen Abschnitt übergeht, der sich etwa über die Hälfte der Länge des Verbindungsstegs
entlang der Verbindungslinie erstreckt, und der Übergang zum zweiten Dorn analog zum Übergang
zum ersten Dorn gebildet wird.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist vorgesehen, daß die Ausbuchtung ausgehend von einem ersten Dorn durch zwei nahtlos aneinander anschließende
Kreisbogenabschnitte von im wesentlichen je 90° in einen kurzen, zu der benachbarten Dornachse parallel
verlaufenden Abschnitt übergeht, der wiederum durch zwei nahtlos aneinander anschließende Kreisbogen-
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abschnitte von im wesentlichen je 90° in einen kurzen, zu der benachbarten Dornachse parallel verlaufenden Abschnitt
übergeht, und nach einem weiteren Kreisbogenabschnitt von im wesentlichen 90° in Richtung der Verbindungslinie
verläuft, und daß die zweite Hälfte des Befestigungselements
spiegelsymmetrisch zur ersten gebildet wird, wobei die Spiegelebene quer zur Verbindungslinie
verläuft und den Endpunkt des letztgenannten Kreisbogenabschnxtts auf der Verbindungslinie enthält.
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist vorgesehen, daß die Ausbuchtung ausgehend von einem ersten Dorn durch einen Kreisbogenabschnitt
von im wesentlichen 145° in einen kurzen geradlinig verlaufenden Abschnitt übergeht, der wiederum nach einem
Kreisbogenabschnitt von im wesentlichen 35° in eine Richtung parallel der Verbindungslinie weist, und daß
die zweite Hälfte des Befestigungselements spiegelsymmetrisch zur ersten gebildet wird, wobei die Spiegelebene
quer zur Verbindungslinie verläuft und den Endpunkt des letztgenannten Kreisbogenabschnxtts enthält.
Der Fertigungsaufwand für dieses Befestigungselement ist besonders gering, da lediglich drei Verbiegungen
nötig sind. Außerdem wird die Bruchgefahr des Befestigungselements in den Krümmungsbereichen erheblich reduziert.
Dagegen wird die Elastizität der Klammer erhöht, da geringere plastische Verformungen zur Herstellung
notwendig sind.
Besonders günstig ist es, wenn das Befestigungselement aus magnetisierbarer!! Material gebildet wird. Auf diese
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Weise wird die Gefahr eines Verlustes des Befestigungselement im Operationsbereich deutlich verringert, da
das Befestigungselement, beispielsweise bei Verwendung eines Entnahmewerkzeugs mittels eines mit diesem verbundenen
Permanentmagneten zusätzlich mit dem Entnahmewerkzeug verbunden wird.
Vorzugsweise ist das Befestigungselement aus Draht geformt. Draht eignet sich besonders gut als Ausgangsmaterial
für das Befestigungselement, da es maschinell einfach zu bearbeiten ist.
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der
Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
Figur 1: einen Längsschnitt durch eine erste Ausführungsform
eines Befestigungselements;
Figur 2: einen Längsschnitt durch ein eine Knochenplatte an zwei Knochenteilen fixierendes
Befestigungselement aus Figur 1;
Figur 3: einen Längsschnitt durch eine zweite Ausführungsform eines Befestigungselements
und
Figur 4: einen Längsschnitt analog Figur 2 bei einer dritten Ausführungsform eines Befestigungselements
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In Figur 1 ist eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 versehene Drahtbügelklammer dargestellt. Ausgehend von
ihrem angeschliffenen Dornende 2 erstreckt sich die Drahtbügelklammer 1 entlang der Dornachse DA und krümmt
sich entlang eines Kreisbogenabschnitts 3 von etwas mehr als 180°. An den Kreisbogenabschnitt 3 schließt
sich ein kurzer, im wesentlichen parallel zur Dornachse DA verlaufender Abschnitt an, an den sich wiederum ein
Kreisbogenabschnitt 4 von etwa 90° anschließt. Dieser geht in einen linearen Steg 5 über, der parallel zu einer
virtuellen Verbindungslinie VL verläuft. Der Steg ist in etwa so lang wie die Dorne 6 beziehungsweise 7.
Die zweite Hälfte der Drahtbügelklammer 1 ist spiegelsymmetrisch zu der oben beschriebenen geformt. Die
Spiegelebene verläuft quer zur Längsachse des Stegs 5 durch dessen Mitte.
Die virtuelle Verbindungslinie VL verläuft tangential zu der Kernlinie des die Drahtbügelklammer 1 bildenden
Drahts im Bereich des Kreisbogenabschnitts 3 und eines symmetrisch zu diesem geformten Kreisbogenabschnitt 9.
Die Längsachse des Stegs 5 und die Verbindungslinie VL verlaufen somit parallel. Das Dornende 10 des Dorns 7
ist ebenfalls angeschliffen. Die in Richtung der Dornenden 2 und 10 aufeinander zulaufenden Dornachsen DA
und DB spannen eine Ebene auf, die die Kernlinie des Drahts der Drahtbügelklammer 1 vollständig enthält.
In Figur 2 ist zu sehen, wie mit einer Drahtbügelklammer 1 eine Knochenplatte 11 an den Knochenteilen 12 und
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13 befestigt wird. Um die Dornenden 2 uns 10 durch dafür vorgesehenen Bohrungen 14 und 15 der Knochenplatte
16 hindurchzustecken, ist es notwendig, die Dornachsen DA und DB der Drahtbügelklammer 1 zunächst parallel
auszurichten, wie dies in Figur 2 zu sehen ist. Die Drahtbügelklammer 1 kann nun zusammen mit der Knochenplatte
16 an die beiden Knochenteile 12 und 13 angesetzt
werden.
Mit einem Einschlagwerkzeug, beispielsweise einem Hammer, wird die Drahtbügelklammer 1 in die Knochenteile
12 und 13 hineingetrieben, bis die Knochenplatte 16 an den Knochenteilen 12 und 13 anliegt und der Steg 5 auf
seiner gesamten Länge die Knochenplatte 16 berührt.
Der Steg 5 bildet also einen Anschlag der Drahtbügelklammer 1, der es verhindert, daß die Drahtbügelklammer
1 zu tief in die Knochenteile 12 und 13 eingetrieben wird.
Die Knochenplatte 16 kann nun mit (nicht dargestellten) Schrauben, die durch dafür in der Knochenplatte 16 vorgesehene
Bohrungen gesteckt werden, die in Figur 2 nicht zu sehen sind, mit den Knochenteilen 12 und 13
endgültig verschraubt werden.
Nach dem Verschrauben kann die der Vorfixierung dienende Drahtbügelklammer 1 wieder entfernt werden.
Die Kreisbogenabschnitte 3 und 9 stehen wie oben beschrieben ösenartig von der Knochenplatte 16 ab und
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bieten damit die Möglichkeit, daß der Operateur mit einem hakenartigen oder zangenartigen Werkzeug die Kreisbogenabschnitte
3 und 9 hintergreifen kann. Dadurch wird das Herausziehen erleichtert. Um einem unbeabsichtigten
Verlust der Drahtbügelklammer 1 beim Herausziehen vorzubeugen, kann zur Herstellung der Drahtbügelklammer
1 ein Drahtmaterial verwendet werden, das magnetisierbar ist. Die Drahtbügelklammer 1 könnte dadurch
an einem Magnet am Ende des Werkzeugs zum Ausziehen der Drahtbügelklammer 1 haften.
Eine zweite Ausführungsform eines Befestigungselements in Form einer Drahtbügelwellenklammer 17 ist in Figur 3
dargestellt. Die Drahtbügelwellenklammer 17 entspricht in ihrem Aufbau im wesentlichen der Drahtbügelklammer
1. Unterschiedlich gestaltet ist die Drahtbügelwellenklammer 17 lediglich in den Bereichen des Kreisbogenabschnitts
4, des Stegs 5 und eines Kreisbogenabschnitts 8 der Drahtbügelklammer 1. An den Kreisbogenabschnitt 3
der Drahtbügelklammer 1 schließen sich drei Kreisbogenabschnitte 18, 19 und 20 von jeweils 180° in Form einer
Wellenlinie an und verbinden dadurch den Kreisbogenabschnitt 3 mit dem Kreisbogenabschnitt 9. Die Verbindungslinie
VL verläuft zusätzlich tangential zur Kernlinie des Drahts durch den Kreisbogenabschnitt 19. Die
Dornachsen DA und DB der Dorne 6 und 7 sind wie bei der Drahtbügelklammer 1 ebenfalls zueinander geneigt. Die
Kernlinie des Drahts der Drahtbügelwellenklammer 17 liegt vollständig in der durch die Dornachsen DA und DB
aufgespannten Ebene.
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Die Fixierung der Knochenplatte 16 mit der Drahtbügelwellenklammer
17 an den Knochenteilen 12 und 13 geschieht analog wie bei der Drahtbügelklammer 1.
Der bei der Drahtbügelklammer 1 durch den Steg 5 gebildete
Anschlag wird bei der Drahtbügelwellenklammer 17 durch die beiden Kreisbogenabschnitte 18 und 20 gebildet.
Auch die Drahtbügelwellenklammer 17 kann aus einem magnetisierbaren Drahtmaterial hergestellt werden.
Eine dritte Ausführungsform eines Befestigungselements in Form einer Drahtbügelhalteklammer 21 ist in Figur 4
dargestellt. Im Gegensatz zu den oben beschriebenen Ausführungsformen nimmt der Drahtdurchmesser der Drahtbügelhalteklammer
21 im Bereich der Dorne 6 und 7 einstufig ab. Dadurch wird jeweils ein Anschlag 22 und 28
gebildet. Der im Durchmesser dünnere Abschnitt der Dorne 6 und 7 erstreckt sich in etwa über zwei Drittel der
Länge der Dorne 6 und 7 ausgehend von den Dornenden 2 und 10.
Ein weiterer Unterschied zur Drahtbügelklammer 1 besteht im Bereich der Verbindungslinie VL. An den im
Durchmesser größeren Abschnitt des Doms 6 schließt sich ein Kreisbogenabschnitt von etwa 145° an, der in
einen kurzen geradlinig verlaufenden Klammerabschnitt 24 übergeht. Daran schließt sich ein weiterer Kreisbogenabschnitt
25 von etwa 70° mit entgegengesetzter Krümmung an, der in einen kurzen geradlinig verlaufenden
Klammerabschnitt 26 übergeht. Der Übergang zum Dorn 7 wird wiederum durch einen Kreisbogenabschnitt 27 von
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etwa 145° gebildet. Die Verbindungslinie VL verläuft tangential zur Kernlinie des Drahts durch die Kreisbogenabschnitte
23 und 27. Die Drahtbügelhalteklammer 21 ist spiegelsymmetrisch geformt, wobei die Spiegelebene
quer zur Verbindungslinie VL und durch die Mitte des Kreisbogenabschnitts 25 verläuft. Die Kernlinie des
Drahts der Drahtbügelhalteklammer 21 liegt vollständig in der durch die Dornachsen DA und DB aufgespannten
Ebene.
In Figur 4 ist zu sehen, wie zwei Knochenteile 12 und 13 mittels einer mit einer Drahtbügelhalteklammer 21
vorfixierten Knochenplatte 16 verbunden sind. Die im Durchmesser kleineren Abschnitte der Dorne 6 und 7
durchdringen die Bohrungen 14 und 15 der Knochenplatte 16. Dabei schlägt die Drahtbügelhalteklammer 21 mit den
Anschlägen 22 und 28 an der Knochenplatte 16 an. Es bleibt ein zwischen den Dornen 6 und 7 durchgehender
Bereich frei, in den beispielsweise mit einer Zange oder einem anderen speziellen Werkzeug eingegriffen und
die Drahtbügelhalteklammer 21 wieder aus den Knochenteilen 12 und 13 herausgezogen werden kann. Die Drahtbügelhalteklammer
21 kann ebenfalls aus einem magnetisierbaren Drahtmaterial hergestellt werden.
Claims (1)
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z-234SCHUTZANSPRÜCHE1. Befestigungselement für Knochenplatten zur Befestigung einer Knochenplatte, die zur Verbindung von zwei getrennten Knochenteilen dient, wobei das Befestigungselement durch eine im wesentlichen U-förmige Drahtklammer gebildet wird, die mindestens zwei Dorne und einen die Dorne verbindenden und dadurch eine Verbindungslinie festlegenden Verbindungssteg aufweist, wobei die Dorne durch dafür vorgesehene Durchbrechungen der Knochenplatte hindurchsteckbar und so lang sind, daß sie auf der anderen Seite der Knochenplatte herausragen, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungssteg mindestens eine Ausbuchtung (4, 5, 8; 18, 19, 20) aufweist, die derart geformt ist, daß sich der Verbindungssteg im Bereich der Ausbuchtung (4, 5, 8; 18, 19, 20) von der Verbindungslinie (VL) abweichend krümmt.2. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Dorne (6; 7) einen Anschlag (22, 28) aufweist., J- 17 A
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z-2343. Befestigungselement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (22; 28) dadurch gebildet wird, daß der Durchmesser des Dorns (6; 7) zum Dornende (2; 10) hin einstufig abnimmt.4. Befestigungselement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachsen (DA, DB) der Dorne (6, 7) im wesentlichen parallel verlaufen.5. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachsen (DA, DB) der Dorne (6, 7) gegeneinander geneigt sind.6. Befestigungselement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungssteg (3, 4, 5, 8, 9; 3, 18, 19, 20, 9) elastisch verformbar ist.Befestigungselement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dorne (6, 7) elastisch verformbar sind.- 18 -A 54 426 u
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z-2348. Befestigungselement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dorne (6, 7) an ihrem Ende (2, 10) angeschliffen sind.9. Befestigungselement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (1; 17) eine Symmetrieebene besitzt, die quer zur Verbindungslinie (VL) verläuft.10. Befestigungselement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbuchtung (4, 5, 8; 18, 19, 20) des Verbindungsstegs in einer durch die Dornachsen (DA, DB) aufgespannten Ebene liegt.11. Befestigungselement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Ausbuchtung (4, 5, 8; 18, 19, 20) von der Verbindungslinie (VL) in Richtung der Dornenden (2, 10) hin erstreckt.12. Befestigungselement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungssteg eine Ausbuchtung (4, 5, 8) aufweist, die sich über mehr als die Hälfte der Länge des Verbindungsstegs entlang der Verbindungslinie (VL) erstreckt.- 19 A
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z-23413. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungssteg zwei Ausbuchtungen (18, 19, 20) aufweist.14. Befestigungselement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Krümmungen der Ausbuchtung (4, 8; 18, 19, 20) und die Übergänge (3, 9) zwischen den Dornen (6, 7) und dem Verbindungssteg durch Kreisbogenabschnitte gebildet werden.15. Befestigungselement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbuchtung (4, 8; 18, 19, 20) zu den Dornen (6, 7) und der Verbindungslinie (VL) parallele Abschnitte aufweist.16. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 11 und 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbuchtungen des Verbindungsstegs eine Wellenlinie (18, 19, 20) bilden, die an ihren beiden Enden (3, 9) in die Dornachsen (DA, DB) übergeht.17. Befestigungselement nach den Ansprüchen 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbuchtung (4, 8) ausgehend von einem ersten Dorn (6) durch zwei- 20 A
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z-234nahtlos aneinander anschließende Kreisbogenabschnitte (3) von im wesentlichen je 90° in einen kurzen, zu der benachbarten Dornachse parallel verlaufenden Abschnitt übergeht, der wiederum nach einem im wesentlichen 90° Kreisbogenabschnitt (4) in einen zur Verbindungslinie (VL) parallelen Abschnitt (5) übergeht, der sich etwa über die Hälfte der Länge des Verbindungsstegs entlang der Verbindungslinie (VL) erstreckt, und der Übergang zum zweiten Dorn (7) analog dem Übergang zum ersten Dorn (6) gebildet wird.18. Befestigungselement nach den Ansprüchen 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbuchtung ausgehend von einem ersten Dorn (6) durch zwei nahtlos aneinander anschließende Kreisbogenabschnitte (3) von im wesentlichen je 90° in einen kurzen, zu der benachbarten Dornachse (DA) parallel verlaufenden Abschnitt übergeht, der wiederum durch zwei nahtlos aneinander anschließende Kreisbogenabschnitte (18) von im wesentlichen je 90° in einen kurzen, zu der benachbarten Dornachse (DA) parallel verlaufenden Abschnitt übergeht, und nach einem weiteren Kreisbogenabschnitt von im wesentlichen 90° in Richtung der Verbindungslinie verläuft, und daß die zweite Hälfte des Befestigungselements (17) spiegelsymmetrisch zur ersten gebildet wird, wobei die Spiegelebene quer zur Verbindungslinie (VL) verläuft und den Endpunkt- 21 -A 54 426 u
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z-234des letztgenannten Kreisbogenabschnitts auf der Verbindungslinie (VL) enthält.19. Befestigungselement nach den Ansprüchen 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbuchtung ausgehend von einem ersten Dorn (6) durch einen Kreisbogenabschnitt (23) von im wesentlichen 145° in einem kurzen geradlinig verlaufenden Abschnitt (24) übergeht, der wiederum nach einem Kreisbogenabschnitt von im wesentlichen 35° in eine Richtung parallel der Verbindungslinie (VL) weist und daß die zweite Hälfte des Befestigungselements (21) spiegelsymmetrisch zur ersten gebildet wird, wobei die Spiegelebene quer zur Verbindungslinie (VL) verläuft und den Endpunkt des letztgenannten Kreisbogenabschnitts enthält.20. Befestigungselement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (1; 17) aus magnetisierbarer!! Material gebildet wird.21. Befestigungselement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (1; 17) aus Draht geformt ist.
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE29808716U DE29808716U1 (de) | 1998-05-14 | 1998-05-14 | Befestigungselement für Knochenplatten |
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE29808716U DE29808716U1 (de) | 1998-05-14 | 1998-05-14 | Befestigungselement für Knochenplatten |
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DE29808716U Expired - Lifetime DE29808716U1 (de) | 1998-05-14 | 1998-05-14 | Befestigungselement für Knochenplatten |
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Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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CN108771562A (zh) * | 2018-06-01 | 2018-11-09 | 温州医科大学附属第二医院、温州医科大学附属育英儿童医院 | 小骨折块固定u型骨钉 |
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1998
- 1998-05-14 DE DE29808716U patent/DE29808716U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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CN108771562A (zh) * | 2018-06-01 | 2018-11-09 | 温州医科大学附属第二医院、温州医科大学附属育英儿童医院 | 小骨折块固定u型骨钉 |
CN108771562B (zh) * | 2018-06-01 | 2020-04-14 | 温州医科大学附属第二医院、温州医科大学附属育英儿童医院 | 小骨折块固定u型骨钉 |
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