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Stand der Technik
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Die
Erfindung betrifft einen Wischerarm, der wenigstens eine Wischerblattbefestigungseinrichtung
aufweist, um ein zugeordnetes Wischerblatt mittels der Wischerblattbefestigungseinrichtung
an dem Wischerarm zu befestigen.
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Aus
dem Stand der Technik sind Wischerblattbefestigungseinrichtungen
bekannt, bei welchen das Wischerblatt in die Wischerblattbefestigungseinrichtung
eingerastet wird. Dabei weist zur Kopplung eines Wischerblatts mit
einem Wischerarm, mit wenigstens einer Wischereinheit, der Wischerarm
wenigstens ein gegen eine Spannkraft auslenkbares Rastmittel auf
und wenigstens ein Führungsmittel. Hierbei ist das Rastmittel
zumindest teilweise von dem Führungsmittel entkoppelt.
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Des
Weiteren ist in der
EP
0 694 459 A1 eine Vorrichtung zum Befestigen eines Wischerblatts
an einem Wischerarm offenbart. Die Vorrichtung besteht dabei aus
mehreren Befestigungselementen. Ein erstes Befestigungselement wird
dabei zwischen zwei parallelen Seitenflügelelementen des
Wischerblatts befestigt. Dabei weist das erste Befestigungselement
einen Schnabelendabschnitt auf, in den ein entsprechender Abschnitt
des Wischerblatts eingeführt wird. Des Weiteren weist das
erste Befestigungselement zwei parallele Längsplatten auf,
zwischen denen eine Öffnung gebildet ist, in die ein Befestigungshaken
des Wischerarms aufgenommen wird. Der Befestigungshaken wird hierbei
zusätzlich an einem Befestigungszwi schenstück
befestigt, das mit einer Verschlusskappe versehen wird.
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Aus
der
US 2003/0182753 ist
weiter ein Wischerarm bekannt, welcher eine Aussparung aufweist
und zwei offene Schlitze auf jeder Seite der Aussparung. Hierbei
wird ein Drehzapfen einer Verbindungseinrichtung, die mit dem Wischerblatt
verbunden ist, in die Aussparung eingeführt und eingerastet.
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Weiter
ist in der
US 2006/0248675 ein
Wischerarm offenbart, der einen Drehzapfen aufweist. Der Drehzapfen
wird dabei in eine Aussparung eines Verbindungsstücks eingerastet,
das mit einem Wischerblatt verbunden ist. Auf beiden Seiten der
Aussparung sind hierbei offene Schlitze vorgesehen.
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In
der
GB 2348118 ist ein
Verbindungselement offenbart, das einen Wischerarm mit einer Wischerblattanordnung
verbindet. Das Verbindungselement weist dabei einen Grundkörper
auf, der mit einer Aussparung versehen ist und offenen Schlitzen auf
beiden Seiten der Aussparung. Die Aussparung dient dazu, dass ein
Zapfen einer Wischerblattanordnung darin aufgenommen wird. Des Weiteren
wird ein gebogener Abschnitt des Wischerarms auf der Außenseite
des Verbindungselements aufgenommen und über ein Sicherungselement
mit dem Verbindungselement verbunden.
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Gemäß der
Erfindung wird nun eine Wischereinrichtung bereitgestellt, mit einer
Wischerarmeinrichtung mit wenigstens einer Aufnahme zur Aufnahme
eines Befestigungselements einer Wischerblatteinrichtung. Alternativ
wird eine Wischereinrichtung bereitgestellt mit einer Wischerblatteinrichtung
mit wenigstens einer Aufnahme zur Aufnahme eines Befestigungselements
einer Wischerarmeinrichtung. Dabei ist auf einer oder beiden Seiten
der Aufnahme in beiden Ausführungen der Wischereinrichtung
jeweils eine geschlossen Ausnehmung vorgesehen, wobei die Ausnehmung
mit der Aufnahme jeweils ein Stegelement bildet, zum Einführen
und Einrasten des Befestigungselements in die Aufnahme.
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Die
Wischereinrichtung hat dabei den Vorteil, dass eine falsche Montage
der Wischereinrichtung verhindert werden kann, da das Befestigungsmittel durch
die geschlossenen Ausnehmungen nur in die zugeordnete Aufnahme eingeschoben
und eingerastet werden kann und nicht fälschlich zwischen
die Stegelemente eingeschoben werden kann. Des Weiteren erlauben
die Stegelemente, dass das Befestigungsmittel ohne übermäßige
Kraft in die Aufnahme eingeschoben und eingerastet werden kann.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen
beschrieben.
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In
einer Ausführungsform der Erfindung weist die Aufnahme
einen Einführbereich und einen Einrastbereich auf, in welchen
das Befestigungselement eingeschoben und eingerastet werden kann. Der
Einführbereich hat den Vorteil, dass das Befestigungsmittel
leichter dem Einrastbereich zugeführt werden kann, bevor
ein Benutzer das Befestigungsmittel in dem Einrastbereich einrasten
muss. Dabei kann wenigstens eine Ausnehmung auf einer Seite oder
beiden Seiten der Aufnahme entlang des Befestigungsbereichs und
eines Teils des Einführungsbereichs oder im Wesentlichen
entlang des gesamten Einführungsbereichs ausgebildet werden.
Durch das Variieren der Länge der jeweiligen Ausnehmung kann
die Steifigkeit des jeweiligen Stegelements eingestellt werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die jeweilige
Ausnehmung in der Breite konstant oder variabel ausgebildet, wobei
beispielsweise jeweils wenigstens eine Ausnehmung auf einer oder beiden
Seiten der Aufnahme beispielsweise jeweils gleich oder unterschiedlich
ausbildbar sind hinsichtlich Form, Orientierung und/oder Dimensionierung. Auf
diese Weise können die Stegelemente die durch die Ausnehmungen
mit der Aufnahme gebildet werden, in ihren Eigenschaften gezielt
eingestellt werden.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform ist die jeweilige Ausnehmung beispielsweise
abgewinkelt ausgebildet. Die Ausnehmung kann dabei beispielsweise
im Befestigungsbereich ein Begrenzungselement z. B. in Form eines
Vorsprungs aufweisen. Der Vorsprung hat den Vorteil, dass er verhindert,
dass das Stegelement in dem Befestigungsbereich, in welchen das
Befestigungsmittel eingeführt und eingerastet wird, zu
stark verformt wird.
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In
einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform
ist der Einführbereich der Aufnahme derart ausgebildet,
dass er sich zu dem anschließenden Befestigungsbereich
hin verjüngt. Dies erleichtert bzw. vereinfacht einem Benutzer
das richtige Einführen des Befestigungsmittels.
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In
einer anderen erfindungsgemäßen Ausführungsform
weisen wenigstens eine oder mehrere Ausnehmungen beispielsweise
zusätzlich wenigstens ein Begrenzungselement auf zum Begrenzen der
Verformung des jeweiligen Stegelements. Das Begrenzungselement kann
dabei beispielsweise an der jeweiligen Ausnehmung angeformt oder
als separates Teil an dieser befestigt sein. Auf diese Weise kann
zuverlässig verhindert werden, dass das Stegelement beim
Einführen und Einrasten des Befes tigungsmittels zu stark
verformt und dadurch beispielsweise einreißen kann.
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Gemäß einer
weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform
sind wenigstens eine oder mehrere Ausnehmungen länglich
ausgebildet. Die Länge der jeweiligen Ausnehmung ist hierbei
beispielsweise in Abhängigkeit von einer gewünschten
Steifigkeit des Stegelements gewählt. Auf diese Weise kann
eine Durchbiegung bzw. Verformung des Stegelements gezielt eingestellt
werden und beispielsweise ein für einen Benutzer zu schwer
verformbares Stegelement vermieden werden. Des Weiteren kann verhindert werden,
dass zu leicht verformbare Stegelemente durch einen Benutzer ungewollt
beschädigt werden, indem dieser die Stegelemente zu stark
auseinander biegt.
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Ausführungsformen
der Erfindung werden nachstehend anhand der schematischen Figuren
der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine
Wischervorrichtung mit einer Wischerarmeinrichtung und einer an
der Wischerarmeinrichtung befestigten Wischerblatteinrichtung;
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2 die
Wischerblatteinrichtung gemäß 1;
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3 einen
Ausschnitt einer Befestigung der Wischerblatteinrichtung an der
Wischerarmeinrichtung gemäß dem Stand der Technik;
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4 einen
Ausschnitt der Befestigung der Wischerblatteinrichtung an der Wischerarmeinrichtung
gemäß einer ersten Ausführungsform der
Erfindung;
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5 den
Ausschnitt der Befestigung der Wischerblatteinrichtung gemäß 4,
wobei die Länge der Aussparung variiert ist;
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6 einen
Ausschnitt der Befestigung einer Wischerblatteinrichtung an einer
Wischerarmeinrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung;
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7 einen
Ausschnitt der Befestigung einer Wischerblatteinrichtung an einer
Wischerarmeinrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform
der Erfindung; und
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8 einen
vergrößerten Ausschnitt B der Befestigung der
Wischerblatteinrichtung gemäß 7.
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In
allen Figuren sind gleiche bzw. funktionsgleiche Elemente und Vorrichtungen – sofern
nichts anderes angegeben ist – mit denselben Bezugszeichen
versehen worden.
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In 1 ist
eine Wischervorrichtung 1 mit einer Wischerarmeinrichtung 12 gezeigt,
an welcher eine Wischerblatteinrichtung 10 befestigt ist.
Ein Beispiel für eine solche Wischerblatteinrichtung 10 ist
in 2 gezeigt.
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Hierbei
weist die Wischerarmeinrichtung 12 in 1 beispielsweise
eine Befestigungseinrichtung 32 auf, zur Befestigung der
Wischarmeinrichtung 12 auf einer nicht näher dargestellten
Wischerwelle oder Wischerzapfen der Wischervorrichtung 1.
Weiter weist die Wischerarmeinrichtung 12 beispielsweise eine
Gelenkarmeinrichtung 34 auf, welche gelenkig mit der Befestigungseinrichtung 32 verbunden
ist. Die Gelenkarmeinrichtung 34 ist hierbei beispielsweise
aus Kunststoff her gestellt oder weist diesen auf. Des Weiteren weist
die Gelenkarmeinrichtung 34 an ihrem freien Ende eine Wischerblattrastvorrichtung zur
Kopplung der Wischerblatteinrichtung 10 mit der Wischerarmeinrichtung 12 auf.
Die Wischerblattrastvorrichtung umfasst beispielsweise eine Aufnahmeeinheit 14,
die z. B. aus einem Stück mit der Gelenkarmeinrichtung 34 ausgebildet
ist. Die Aufnahmeeinheit 14 ist dabei beispielsweise an
einem freien Ende der Gelenkarmeinrichtung 34 ausgebildet,
genauer gesagt an einem verjüngten Teilbereich der Gelenkarmeinrichtung 34.
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In 2 ist
nun ein Beispiel für eine Wischerblatteinrichtung 10 dargestellt,
wie sie an der Wischerarmeinrichtung 12 in 1 befestigt
werden kann. Dabei weist die Wischerblatteinrichtung 10 ein Befestigungsmittel 36,
beispielsweise in Form einer Welle oder eines Zapfens auf, das an
der Wischerarmeinrichtung 12 entsprechend eingerastet werden kann,
um die Wischerblatteinrichtung 10 an der Wischerarmeinrichtung 12 zuverlässig
zu befestigen.
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Des
Weiteren ist in 3 zunächst ein Ausschnitt
gezeigt, der eine Befestigung der Wischerblatteinrichtung 10 an
der Wischerarmeinrichtung 12 gemäß dem
Stand der Technik zeigt. Wie hierbei aus 3 entnommen
werden kann, weist die Aufnahmeeinheit 14 zwei schlitzförmige
Ausnehmungen 24, 26 auf, die am Ende offen ausgebildet
sind. Die schlitzförmigen, nach außen offenen
Ausnehmung 24 bzw. 26 sind dabei auf beiden Seiten 42, 44 des Rastmittels
bzw. der Aussparung 35 angeordnet. Das Befestigungsmittel 36,
beispielsweise in Form einer Welle oder eines Zapfens der Wischerblatteinrichtung 10 wird
hierbei zum Befestigen der Wischerblatteinrichtung 10 an
der Wischerarmeinrichtung 12 zwischen zwei Rastmittel bzw.
Rast nasen 16, 18 in die Aussparung 35 eingeschoben
und dort eingerastet.
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Diese
Form der Befestigung hat jedoch den Nachteil, dass die Gefahr besteht,
dass das Befestigungsmittel 36 bzw. die Welle oder der
Zapfen von einem Benutzer statt zwischen die Rastnasen 16, 18 in die
Aussparung 35 eingeschoben und dort eingerastet zu werden,
versehentlich das Befestigungsmittel 36 von dem Nutzer
stattdessen in einen der beiden Schlitze 24, 26 daneben
eingeführt wird. Dies hat zur Folge, dass die Wischerblatteinrichtung 10 nicht
korrekt an der Wischerarmeinrichtung 12 montiert wird und
die Wischerarmeinrichtung 12 keine gute Wischerleistung
gewährleistet. Außerdem kann sich die Wischerarmeinrichtung 12 unter
Umständen im Betrieb lösen und verloren gehen.
Im schlimmsten Fall kann sogar das jeweilige Rastelement bzw. die
jeweilige Rastnase 16, 18 abbrechen. In diesem
Fall ist eine Montage der Wischblatteinrichtung 10 an der Wischarmeinrichtung 12 nicht
mehr möglich und die Wischarmeinrichtung 12 muss
vollständig ausgetauscht werden, was mit zusätzlichen
erheblichen Kosten verbunden ist.
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Gemäß der
Erfindung wird daher eine Befestigung der Wischerblatteinrichtung 10 an
der Wischerarmeinrichtung 12 bereitgestellt, die eine einfache
und korrekte Montage durch einen Benutzer gewährleistet.
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In 4 ist
eine erste Ausführungsform der Befestigung der Wischerblatteinrichtung 10 an
der Wischerarmeinrichtung 12 gemäß der
Erfindung dargestellt, um eine fertig montierte Wischervorrichtung 1 zu
bilden, wie sie beispielhaft in den 1 und 2 dargestellt
ist. Die Erfindung ist jedoch nicht auf diese Form der Wischervorrichtung 1 und
der Wischerblatteinrichtung 10 gemäß der 1 und 2 beschränkt,
sondern kann auf eine Vielzahl von Wischervorrichtungen 1 und
Wischerblatteinrichtungen 10 angewendet werden. Die Darstellung
einer Wischervorrichtung 1 und der Wischerblatteinrichtung 10 in
den 1 und 2 ist lediglich beispielhaft.
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Die
Befestigung der Wischerblatteinrichtung 10, bzw. hier die
Wischerarmeinrichtung 12, gemäß der ersten
Ausführungsform der Erfindung weist beispielsweise zwei
geschlossene, längliche Ausnehmungen 24, 26 bzw.
zwei geschlossene Langlöcher 24, 26 auf,
die jeweils auf einer Seite einer Aufnahme 28 liegend und
mit der Aufnahme 28 jeweils ein Funktionsmittel 42, 44 bzw.
ein Stegelement 42, 44 ausbilden.
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Grundsätzlich
kann entweder die Wischerblatteinrichtung 10 wenigstens
eine solche Aufnahme 28 aufweisen, um die Wischerblatteinrichtung 10 an
einer entsprechenden Wischerarmeinrichtung 12 zu befestigen.
In diesem Fall weist die Wischerarmeinrichtung 12 ein entsprechendes
Befestigungselement 36 auf, wie beispielsweise eine Welle
oder einen Zapfen, der in der Aufnahme 28 der Wischerblatteinrichtung 10 eingerastet
wird.
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In
dem anderen Fall weist stattdessen die Wischerarmeinrichtung 12 wenigstens
eine solche Aufnahme 28 auf. Dabei weist nun wiederum die
Wischerblatteinrichtung 10 ein Befestigungselement 36 auf,
wie eine Welle oder einen Zapfen, der in der Aufnahme 28 der
Wischerarmeinrichtung 12 eingerastet werden kann, um die
Wischerblatteinrichtung 10 an der Wischerarmeinrichtung 12 zu
befestigen. Diese beiden Möglichkeiten gelten für
alle Ausführungsformen der Erfindung. Die Erfindung wird
im folgenden anhand der zweiten Option beschrieben, d. h. die Wischerblatteinrichtung 10 weist
das Befestigungselement 36 auf und die Wischerarmeinrichtung 12 wenigstens
eine entspre chende Aufnahme 28, in die das Befestigungselement 36 eingerastet
werden kann.
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Die
Aufnahme 28 weist beispielsweise einen Führungsabschnitt
und einen Einrastabschnitt auf. Der Führungsabschnitt dient
dazu, ein Befestigungsmittel 36 wie beispielsweise eine
Welle oder einen Zapfen einer Wischerblatteinrichtung 10 aufzunehmen
und in Richtung des Einrastabschnitts sicher zu führen.
Der Einrastabschnitt dient wiederum zum Einrasten des Befestigungsmittels 36 bzw.
der Welle oder des Zapfens der Wischerblatteinrichtung 10,
um so die Wischerblatteinrichtung 10 an der Wischerarmeinrichtung 12 sicher
zu befestigen, so dass diese sich nicht ungewollt lösen
kann. Der Einrastabschnitt weist hierbei zum Einrasten einen entsprechenden Hinterschnitt
auf, bzw. die Funktionsmittel 42, 44 bzw. Stegelemente 42, 44.
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Zum
Einrasten des Befestigungsmittels 36, z. B. einer Welle
oder eines Zapfens, werden die beiden Stege 42, 44 entgegen
einer elastischen Spannkraft jeweils auseinander gebogen bzw. durchgebogen,
so dass das Befestigungsmittel 36 in der Aufnahme 28 eingerastet
und dadurch gehalten werden kann. Dabei ermöglichen die
beiden Stege 42, 44, neben der zuvor beschriebenen
Einrastfunktion, durch ihre geschlossene Kontur bzw. die geschlossenen
länglichen Ausnehmungen 24, 26, dass
eine ununterbrochene Führung des Befestigungsmittels 36 innerhalb
der Aufnahme 28 bereitgestellt wird, bis es am Ende eingerastet
werden kann. Die geschlossene Kontur der Ausnehmungen 24, 26 die
die Stege zum Einrasten bilden, hat den Vorteil, gegenüber dem
in 3 beschriebenen Stand der Technik, dass das Befestigungsmittel 36 in
Form einer Welle oder eines Zapfens nicht versehentlich falsch eingeführt werden
kann. Stattdessen gibt es für einen Benutzer nur eine Möglichkeit
das Befestigungsmittel 36 einzuführen, wobei der
Benutzer dabei zusätzlich noch durch den Führungsabschnitt
zu dem Einrastabschnitt der Aufnahme 28 geleitet wird,
um das Befestigungsmittel in der Aufnahme 28 einzurasten.
Der Benutzer kann also von vornherein keinen Fehler machen, durch
ein falsches Einführen des Befestigungsmittels 36.
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Die
Funktionsmittel bzw. Stege 42, 44 begrenzen den
Einführungsabschnitt der Aufnahme 28 der Aufnahmeeinheit 14 der
Wischereinrichtung 1. Dabei verjüngt sich der
Einführungsabschnitt in Einführrichtung 30 bzw.
hin zu seinem Ende, an den sich der Einrastabschnitt der Aufnahme 28 mit
seiner Hinterschneidung anschließt. Der Führungsabschnitt kann
sich hierbei beispielsweise kontinuierlich verjüngen. Hierzu
weisen die Funktionsmittel 42, 44 bzw. Stege 42, 44 entsprechende
Schrägflächen auf, so dass das Befestigungsmittel 36 mit
denselben in Anlage gebracht werden kann, um in Richtung Einrastabschnitt
geführt zu werden und dort in der Aufnahme 28 eingerastet
zu werden.
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Die
die Bewegungsfreiräume bildenden Ausnehmungen 24, 26 weisen über
ihre Länge beispielsweise im Wesentlichen die gleiche Breite
auf. Des Weiteren können sich die Ausnehmungen 24, 26, ausgehend
von einer Oberseite der Gelenkarmeinrichtung 34 betrachtet,
jeweils im Wesentlichen parallel zur Einführungsrichtung 30 erstrecken
bzw. zu einer Mittelachse der Aufnahme 28, wie in 4 gezeigt
ist.
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Bei
der Montage der Wischervorrichtung 1 wird nun zur Befestigung
der Wischerblatteinrichtung 10 an der Wischerarmeinrichtung 12 das
Befestigungsmittel 36 bzw. die Welle oder der Zapfen der Wischerblatteinrichtung 10 in
Einführungsrichtung 30 in den Führungsabschnitt
der Aufnahme 28 der Wischerarm einrichtung 14 zunächst
eingeschoben bzw. eingeführt. Durch die ununterbrochenen
bzw. geschlossenen Führungsflächen des Führungsabschnitts,
die beispielsweise einen sich verjüngenden Einführungsbereich
bilden, kann zuverlässig vermieden werden, dass das Befestigungsmittel 36 falsch eingeführt
wird.
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Im
Stand der Technik besteht, wie zuvor anhand von 3 beschrieben
wurde, die Gefahr, dass das Befestigungsmittel 36 der Wischerarmeinrichtung 10 in
die offenen Aussparungen 24, 26 eingeführt
wird, und dabei die Einrastnase beschädigt. Durch die geschlossenen
Stege bzw. Funktionsmittel 42, 44 ist dies gemäß der
Erfindung nicht möglich.
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Bei
einer fortgesetzten Einführbewegung des Befestigungsmittels 36 in
Einführrichtung 30 wird das Befestigungsmittel 36 zwischen
die, in diesem Bereich durch die Ausnehmungen 24, 26,
hinterschnittenen Funktionsmittel bzw. Stege 42, 44 geführt.
Die Stege bzw. Funktionsmittel 42, 44 werden hierbei
nach außen gedrückt und dabei in den Bereich der
Ausnehmungen 24, 26 ausgelenkt bzw. hineingedrückt.
Wenn das Befestigungsmittel 36 den verengten bzw. hinterschnittenen
Bereich der durch die Stege bzw. Funktionsmitteln 42, 44 gebildet
wird, durchquert hat, so rasten die Stege bzw. Funktionsmittel 42, 44 hinter
dem Befestigungsmittel 36 ein und sichern dieses in dem
dafür vorgesehenen Aufnahmebereich der Aufnahme 28.
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In 5 ist
nun ein Ausschnitt einer Ausführungsform der Befestigung
der Wischerblatteinrichtung 10 gemäß 4 gezeigt.
Gemäß der Darstellung in 5 kann die
Länge der Ausnehmungen 24, 26 variiert
werden, dabei sind verschiedene Längen der Ausnehmungen 24, 26 mit
gestrichelten Linien in 5 eingezeichnet. Wie aus 5 entnommen werden
kann, kann die Steifigkeit der Stege 42, 44 über
die Länge der Ausnehmungen 24, 26 eingestellt werden.
Je länger die Ausnehmungen 24, 26 in 5 ausgebildet
sind, um so mehr kann die Steifigkeit der Aufnahme 28 reduziert
werden. Dabei können sich beispielsweise ein oder beide
der Ausnehmungen 24, 26 im Wesentlichen über
die gesamte Länge der Aufnahme 28 erstrecken,
wie beispielsweise die rechte Ausnehmung 26 in 5.
Des Weiteren können sich die beiden Ausnehmungen 24, 26 wahlweise
teilweise über die Aufnahme 28 hinaus erstrecken,
wie in 5 gezeigt ist. Alternativ können die
Ausnehmungen 24, 26 auch mit der Aufnahme 28 im
Wesentlichen abschließen, wie in 4 gezeigt ist.
Die länglichen Ausnehmungen 24, 26 bzw.
langlochartigen Ausnehmungen 24, 26 können
des Weiteren gleich dimensioniert sein hinsichtlich Länge und/oder
Breite oder wahlweise hinsichtlich Länge und/oder Breite
unterschiedlich ausgebildet sein bzw. variieren. Weiter können
die Ausnehmungen 24, 26 die gleiche Form und/oder
Orientierung oder eine unterschiedliche Form und/oder Orientierung
aufweisen, je nach Funktion und Einsatzzweck. Grundsätzlich
kann die Form, Anordnung und Dimensionierung der Ausnehmungen 24, 26 beliebig
variiert werden, wobei beiden Ausnehmungen 24, 26 gleich
oder unterschiedlich sein können.
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Weiter
zeigt 6 einen Ausschnitt einer Befestigung der Wischerblatteinrichtung 10 an
der Wischerarmeinrichtung 12 gemäß einer
zweiten Ausführungsform der Erfindung. Die zweite Ausführungsform
der Erfindung unterscheidet sich dabei von der ersten Ausführungsform
der Erfindung, wie sie zuvor anhand der 4 und 5 beschrieben
wurde, dadurch, dass zusätzlich wenigstens ein Begrenzungselement 46 in
wenigstens einer oder beiden Ausnehmungen 24, 26 vorgesehen
ist. Die Ausführungen zu der ersten Ausführungsform
gelten daher ent sprechend auch für die Ausführungen
der zweiten Ausführungsform und werden nicht wiederholt.
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Das
zusätzliche Begrenzungselement 46 ist beispielsweise
auf einer dem Steg 42 gegenüberliegenden Seite
der Ausnehmung 24, in 6 angeordnet.
Das Begrenzungselement 46 dient dazu, dass der Verformungsweg
des Stegs 42 begrenzt werden kann, so dass dieser nicht
ungewollt soweit gebogen bzw. durchgebogen werden kann, dass er
beispielsweise beschädigt wird oder einreißt oder
sogar ganz durchreißt. Grundsätzlich kann das
Begrenzungselement 46 auch auf der anderen Seite der Ausnehmung 24 in 6 angeordnet
sein. Des Weiteren kann das Begrenzungselement 46 und hier
die Wischerarmeinrichtung 12 einteilig ausgebildet sein bzw.
an der Wischerarmeinrichtung 12 angeformt sein oder als
separates Element an der Wischerarmeinrichtung 12 befestigt
werden zur Begrenzung der maximalen Durchbiegung der Stege bzw.
Funktionselemente 42, 44. Durch diesen „Begrenzungs-Effekt” wird
eine Überbelastung verhindert, die im schlimmsten Fall
sonst zum Bruch der Funktionselemente bzw. Stege 42, 44 führen
könnte. Gleichzeitig erlaubt die Anordnung des Begrenzungselements 46 auf
der gegenüberliegenden Seite des Stegs 42, 44,
dass der Steg einerseits ausreichend gut auseinander gebogen werden
kann bzw. ausreichend elastisch ist und andererseits aber auch nicht
zu weit durchgebogen werden kann, so dass er beschädigt
wird.
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In
den 7 und 8 ist darüber hinaus ein
Ausschnitt einer Befestigung einer Wischerblatteinrichtung 10 an
einer Wischerarmeinrichtung 12 gemäß einer
dritten Ausführungsform der Erfindung gezeigt. 8 zeigt
hierbei einen vergrößerten Ausschnitt B der Befestigung
der Wischerblatteinrichtung 10 gemäß 7.
Die dritte Ausführungsform unterscheidet sich dabei von
der ersten und zweiten Ausführungsform da durch, dass die
Ausnehmungen 26, 28 abgewinkelt bzw. nicht gerade
ausgebildet sind. Des Weiteren weisen die Ausnehmungen keine im Wesentlichen
konstante Breite auf, sondern variieren in ihrer Breite über
die Länge der Ausnehmung 26, 28. Genauer
gesagt sind sie Ausnehmungen 26, 28 an ihren Enden
breiter ausgebildet und laufen zur Mitte der Ausnehmung 26, 28 hin
schmäler zusammen. Mit anderen Worten die Ausnehmungen 26, 28 können
nicht nur die Form eines länglichen Schlitzes aufweisen,
sondern in ihrer Form über die Länge variieren,
beispielsweise abgewinkelt ausgebildet sein und in ihrer Breite
variieren. Ansonsten gelten die Ausführungen zu der ersten
und zweiten Ausführungsform auch entsprechend für
die dritte Ausführungsform und werden nicht wiederholt.
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Die 7 und 8 zeigen
dabei eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung, bei
der eine material- und kraftflußoptimierte Geometrie genutzt
wird, wobei zusätzlich ein Begrenzungselement 46 bzw.
ein Limiter eingesetzt wird, mit dem die maximale Verformung begrenzt
wird. Das Begrenzungselement 46 ist dabei an einer Seite
der Ausnehmung angeformt bzw. bildet einen Vorsprung im Bereich
der Hinterschneidung der Aufnahme 28. In diesem Bereich
werden die beiden Stegelemente 42, 44 auseinander
gebogen beim Einführen eines Befestigungsmittels, wie einer
Welle oder einem Schaft. Das Begrenzungselement 46 verhindert
hierbei, dass die Stegelemente 42, 44 dabei zu
stark auseinander gedrückt werden. Auf diese Weise kann
sichergestellt werden, dass die Stege 42, 44 sich
wieder in ihre Ausgangsposition zurückbewegen und das Befestigungselement
dabei zuverlässig in der Aufnahme 28 einrasten.
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Die
bei den zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen
Ausführungsformen den Einführungsbereich bildende
Ausnehmung 28 kann von verschiedenen, dem Fachmann als
sinnvoll erscheinenden Funktionsmitteln 42, 44 bzw.
Stegelementen begrenzt sein, jedoch besonders vorteilhaft von dem Rastmittel
und dem Führungsmittel 42, 44, wodurch eine
kompakte Konstruktion erreicht werden kann. Eine solche kompakte
Konstruktion kann insbesondere erreicht werden, wenn die Ausnehmung 28 sich aus
einem Einführungsbereich zusammensetzt, der einen gewissen
Bewegungsfreiraum zulässt, um dann in den Einrastabschnitt
bzw. Befestigungsabschnitt zu münden.
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Durch
einen Verzicht auf eine Verbindung zwischen den schlitzartigen Aussparungen 24, 26 und
der Ausnehmung 28, die vorher Rast- und Führungsmittel
voneinander trennte, wird eine Fehlmontage gezielt ausgeschlossen.
Der Vorteil der Erfindung liegt darin, dass ein ununterbrochener
Materialfluss möglich ist. Des Weiteren sind verschiedene Werte
für die Ein- und Auslassclipskraft realisierbar. Darüber
hinaus kann eine Fehlmontage verhindert werden. Weiter sind die
Stege noch besser geschützt, da kein freistehendes Ende
vorhanden ist, das abgebrochen werden kann. Außerdem ist
ein Überlastungsschutz durch einen Sicherheitsblock bzw.
ein Begrenzungselement gegeben, der eine Verformung geeignet begrenzt.
Weiter ist eine kompakte Konstruktion durch eine Kopplung des Rastelements
mit dem Führungselement möglich.
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Damit
erreicht die Erfindung, dass erstens ein Schutz der Wischerblattrastvorrichtung
vor einer unzulässigen Verformung gewährleistet
wird, welche ansonsten im Extremfall zu einem Bruch der Funktionselemente
führen kann. Dies würde außerdem in einen
Verlust der Haltefunktion der Wischerblatteinrichtung bedeuten.
Außerdem kann gemäß der Erfindung eine
Fehlmontage der Wischerblatteinrichtung an der Wischerarmeinrichtung,
wie zuvor beschrieben, zuverlässig verhindert werden.
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Die
zuvor beschriebenen Ausführungsformen können auch
miteinander kombiniert werden, insbesondere einzelne Merkmale davon.
So kann die Länge der Ausnehmungen 24, 26 variiert
werden, um die Steifigkeit geeignet einzustellen, wie mit Bezug auf
die 5 beschrieben wurde.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0694459
A1 [0003]
- - US 2003/0182753 [0004]
- - US 2006/0248675 [0005]
- - GB 2348118 [0006]