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DE102008040848A1 - Wischerarm mit einer Wischerblattbefestigungseinrichtung - Google Patents

Wischerarm mit einer Wischerblattbefestigungseinrichtung Download PDF

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Publication number
DE102008040848A1
DE102008040848A1 DE200810040848 DE102008040848A DE102008040848A1 DE 102008040848 A1 DE102008040848 A1 DE 102008040848A1 DE 200810040848 DE200810040848 DE 200810040848 DE 102008040848 A DE102008040848 A DE 102008040848A DE 102008040848 A1 DE102008040848 A1 DE 102008040848A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wiper
recess
housing
wiper blade
fastener
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE200810040848
Other languages
English (en)
Inventor
Stephan Mayer
Michael Kruse
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
Priority to DE200810040848 priority Critical patent/DE102008040848A1/de
Priority to FR0955251A priority patent/FR2934541B1/fr
Priority to CN 200910164676 priority patent/CN101638086B/zh
Publication of DE102008040848A1 publication Critical patent/DE102008040848A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60SSERVICING, CLEANING, REPAIRING, SUPPORTING, LIFTING, OR MANOEUVRING OF VEHICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60S1/00Cleaning of vehicles
    • B60S1/02Cleaning windscreens, windows or optical devices
    • B60S1/04Wipers or the like, e.g. scrapers
    • B60S1/32Wipers or the like, e.g. scrapers characterised by constructional features of wiper blade arms or blades
    • B60S1/40Connections between blades and arms
    • B60S1/42Connections between blades and arms resilient
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Cleaning Implements For Floors, Carpets, Furniture, Walls, And The Like (AREA)
  • Cleaning In General (AREA)
  • Pivots And Pivotal Connections (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Wischereinrichtung (1) mit einer Wischerarmeinrichtung (12) mit wenigstens einer Aufnahme (28) zur Aufnahme eines Befestigungselements (36) einer Wischerblatteinrichtung (10) oder mit einer Wischerblatteinrichtung (10) mit wenigstens einer Aufnahme (28) zur Aufnahme eines Befestigungselements (36) einer Wischerarmeinrichtung (12), dadurch gekennzeichnet, dass auf einer oder beiden Seiten der Aufnahme (28) jeweils eine geschlossene Ausnehmung (24, 26) vorgesehen ist, wobei die Ausnehmung (24, 26) mit der Aufnahme (28) jeweils ein Stegelement (42, 44) bildet, zum Einführen und Einrasten des Befestigungselements (36) in die Aufnahme (28).

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft einen Wischerarm, der wenigstens eine Wischerblattbefestigungseinrichtung aufweist, um ein zugeordnetes Wischerblatt mittels der Wischerblattbefestigungseinrichtung an dem Wischerarm zu befestigen.
  • Aus dem Stand der Technik sind Wischerblattbefestigungseinrichtungen bekannt, bei welchen das Wischerblatt in die Wischerblattbefestigungseinrichtung eingerastet wird. Dabei weist zur Kopplung eines Wischerblatts mit einem Wischerarm, mit wenigstens einer Wischereinheit, der Wischerarm wenigstens ein gegen eine Spannkraft auslenkbares Rastmittel auf und wenigstens ein Führungsmittel. Hierbei ist das Rastmittel zumindest teilweise von dem Führungsmittel entkoppelt.
  • Des Weiteren ist in der EP 0 694 459 A1 eine Vorrichtung zum Befestigen eines Wischerblatts an einem Wischerarm offenbart. Die Vorrichtung besteht dabei aus mehreren Befestigungselementen. Ein erstes Befestigungselement wird dabei zwischen zwei parallelen Seitenflügelelementen des Wischerblatts befestigt. Dabei weist das erste Befestigungselement einen Schnabelendabschnitt auf, in den ein entsprechender Abschnitt des Wischerblatts eingeführt wird. Des Weiteren weist das erste Befestigungselement zwei parallele Längsplatten auf, zwischen denen eine Öffnung gebildet ist, in die ein Befestigungshaken des Wischerarms aufgenommen wird. Der Befestigungshaken wird hierbei zusätzlich an einem Befestigungszwi schenstück befestigt, das mit einer Verschlusskappe versehen wird.
  • Aus der US 2003/0182753 ist weiter ein Wischerarm bekannt, welcher eine Aussparung aufweist und zwei offene Schlitze auf jeder Seite der Aussparung. Hierbei wird ein Drehzapfen einer Verbindungseinrichtung, die mit dem Wischerblatt verbunden ist, in die Aussparung eingeführt und eingerastet.
  • Weiter ist in der US 2006/0248675 ein Wischerarm offenbart, der einen Drehzapfen aufweist. Der Drehzapfen wird dabei in eine Aussparung eines Verbindungsstücks eingerastet, das mit einem Wischerblatt verbunden ist. Auf beiden Seiten der Aussparung sind hierbei offene Schlitze vorgesehen.
  • In der GB 2348118 ist ein Verbindungselement offenbart, das einen Wischerarm mit einer Wischerblattanordnung verbindet. Das Verbindungselement weist dabei einen Grundkörper auf, der mit einer Aussparung versehen ist und offenen Schlitzen auf beiden Seiten der Aussparung. Die Aussparung dient dazu, dass ein Zapfen einer Wischerblattanordnung darin aufgenommen wird. Des Weiteren wird ein gebogener Abschnitt des Wischerarms auf der Außenseite des Verbindungselements aufgenommen und über ein Sicherungselement mit dem Verbindungselement verbunden.
  • Gemäß der Erfindung wird nun eine Wischereinrichtung bereitgestellt, mit einer Wischerarmeinrichtung mit wenigstens einer Aufnahme zur Aufnahme eines Befestigungselements einer Wischerblatteinrichtung. Alternativ wird eine Wischereinrichtung bereitgestellt mit einer Wischerblatteinrichtung mit wenigstens einer Aufnahme zur Aufnahme eines Befestigungselements einer Wischerarmeinrichtung. Dabei ist auf einer oder beiden Seiten der Aufnahme in beiden Ausführungen der Wischereinrichtung jeweils eine geschlossen Ausnehmung vorgesehen, wobei die Ausnehmung mit der Aufnahme jeweils ein Stegelement bildet, zum Einführen und Einrasten des Befestigungselements in die Aufnahme.
  • Die Wischereinrichtung hat dabei den Vorteil, dass eine falsche Montage der Wischereinrichtung verhindert werden kann, da das Befestigungsmittel durch die geschlossenen Ausnehmungen nur in die zugeordnete Aufnahme eingeschoben und eingerastet werden kann und nicht fälschlich zwischen die Stegelemente eingeschoben werden kann. Des Weiteren erlauben die Stegelemente, dass das Befestigungsmittel ohne übermäßige Kraft in die Aufnahme eingeschoben und eingerastet werden kann.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung weist die Aufnahme einen Einführbereich und einen Einrastbereich auf, in welchen das Befestigungselement eingeschoben und eingerastet werden kann. Der Einführbereich hat den Vorteil, dass das Befestigungsmittel leichter dem Einrastbereich zugeführt werden kann, bevor ein Benutzer das Befestigungsmittel in dem Einrastbereich einrasten muss. Dabei kann wenigstens eine Ausnehmung auf einer Seite oder beiden Seiten der Aufnahme entlang des Befestigungsbereichs und eines Teils des Einführungsbereichs oder im Wesentlichen entlang des gesamten Einführungsbereichs ausgebildet werden. Durch das Variieren der Länge der jeweiligen Ausnehmung kann die Steifigkeit des jeweiligen Stegelements eingestellt werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die jeweilige Ausnehmung in der Breite konstant oder variabel ausgebildet, wobei beispielsweise jeweils wenigstens eine Ausnehmung auf einer oder beiden Seiten der Aufnahme beispielsweise jeweils gleich oder unterschiedlich ausbildbar sind hinsichtlich Form, Orientierung und/oder Dimensionierung. Auf diese Weise können die Stegelemente die durch die Ausnehmungen mit der Aufnahme gebildet werden, in ihren Eigenschaften gezielt eingestellt werden.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform ist die jeweilige Ausnehmung beispielsweise abgewinkelt ausgebildet. Die Ausnehmung kann dabei beispielsweise im Befestigungsbereich ein Begrenzungselement z. B. in Form eines Vorsprungs aufweisen. Der Vorsprung hat den Vorteil, dass er verhindert, dass das Stegelement in dem Befestigungsbereich, in welchen das Befestigungsmittel eingeführt und eingerastet wird, zu stark verformt wird.
  • In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform ist der Einführbereich der Aufnahme derart ausgebildet, dass er sich zu dem anschließenden Befestigungsbereich hin verjüngt. Dies erleichtert bzw. vereinfacht einem Benutzer das richtige Einführen des Befestigungsmittels.
  • In einer anderen erfindungsgemäßen Ausführungsform weisen wenigstens eine oder mehrere Ausnehmungen beispielsweise zusätzlich wenigstens ein Begrenzungselement auf zum Begrenzen der Verformung des jeweiligen Stegelements. Das Begrenzungselement kann dabei beispielsweise an der jeweiligen Ausnehmung angeformt oder als separates Teil an dieser befestigt sein. Auf diese Weise kann zuverlässig verhindert werden, dass das Stegelement beim Einführen und Einrasten des Befes tigungsmittels zu stark verformt und dadurch beispielsweise einreißen kann.
  • Gemäß einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform sind wenigstens eine oder mehrere Ausnehmungen länglich ausgebildet. Die Länge der jeweiligen Ausnehmung ist hierbei beispielsweise in Abhängigkeit von einer gewünschten Steifigkeit des Stegelements gewählt. Auf diese Weise kann eine Durchbiegung bzw. Verformung des Stegelements gezielt eingestellt werden und beispielsweise ein für einen Benutzer zu schwer verformbares Stegelement vermieden werden. Des Weiteren kann verhindert werden, dass zu leicht verformbare Stegelemente durch einen Benutzer ungewollt beschädigt werden, indem dieser die Stegelemente zu stark auseinander biegt.
  • Ausführungsformen der Erfindung werden nachstehend anhand der schematischen Figuren der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Wischervorrichtung mit einer Wischerarmeinrichtung und einer an der Wischerarmeinrichtung befestigten Wischerblatteinrichtung;
  • 2 die Wischerblatteinrichtung gemäß 1;
  • 3 einen Ausschnitt einer Befestigung der Wischerblatteinrichtung an der Wischerarmeinrichtung gemäß dem Stand der Technik;
  • 4 einen Ausschnitt der Befestigung der Wischerblatteinrichtung an der Wischerarmeinrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
  • 5 den Ausschnitt der Befestigung der Wischerblatteinrichtung gemäß 4, wobei die Länge der Aussparung variiert ist;
  • 6 einen Ausschnitt der Befestigung einer Wischerblatteinrichtung an einer Wischerarmeinrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
  • 7 einen Ausschnitt der Befestigung einer Wischerblatteinrichtung an einer Wischerarmeinrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung; und
  • 8 einen vergrößerten Ausschnitt B der Befestigung der Wischerblatteinrichtung gemäß 7.
  • In allen Figuren sind gleiche bzw. funktionsgleiche Elemente und Vorrichtungen – sofern nichts anderes angegeben ist – mit denselben Bezugszeichen versehen worden.
  • In 1 ist eine Wischervorrichtung 1 mit einer Wischerarmeinrichtung 12 gezeigt, an welcher eine Wischerblatteinrichtung 10 befestigt ist. Ein Beispiel für eine solche Wischerblatteinrichtung 10 ist in 2 gezeigt.
  • Hierbei weist die Wischerarmeinrichtung 12 in 1 beispielsweise eine Befestigungseinrichtung 32 auf, zur Befestigung der Wischarmeinrichtung 12 auf einer nicht näher dargestellten Wischerwelle oder Wischerzapfen der Wischervorrichtung 1. Weiter weist die Wischerarmeinrichtung 12 beispielsweise eine Gelenkarmeinrichtung 34 auf, welche gelenkig mit der Befestigungseinrichtung 32 verbunden ist. Die Gelenkarmeinrichtung 34 ist hierbei beispielsweise aus Kunststoff her gestellt oder weist diesen auf. Des Weiteren weist die Gelenkarmeinrichtung 34 an ihrem freien Ende eine Wischerblattrastvorrichtung zur Kopplung der Wischerblatteinrichtung 10 mit der Wischerarmeinrichtung 12 auf. Die Wischerblattrastvorrichtung umfasst beispielsweise eine Aufnahmeeinheit 14, die z. B. aus einem Stück mit der Gelenkarmeinrichtung 34 ausgebildet ist. Die Aufnahmeeinheit 14 ist dabei beispielsweise an einem freien Ende der Gelenkarmeinrichtung 34 ausgebildet, genauer gesagt an einem verjüngten Teilbereich der Gelenkarmeinrichtung 34.
  • In 2 ist nun ein Beispiel für eine Wischerblatteinrichtung 10 dargestellt, wie sie an der Wischerarmeinrichtung 12 in 1 befestigt werden kann. Dabei weist die Wischerblatteinrichtung 10 ein Befestigungsmittel 36, beispielsweise in Form einer Welle oder eines Zapfens auf, das an der Wischerarmeinrichtung 12 entsprechend eingerastet werden kann, um die Wischerblatteinrichtung 10 an der Wischerarmeinrichtung 12 zuverlässig zu befestigen.
  • Des Weiteren ist in 3 zunächst ein Ausschnitt gezeigt, der eine Befestigung der Wischerblatteinrichtung 10 an der Wischerarmeinrichtung 12 gemäß dem Stand der Technik zeigt. Wie hierbei aus 3 entnommen werden kann, weist die Aufnahmeeinheit 14 zwei schlitzförmige Ausnehmungen 24, 26 auf, die am Ende offen ausgebildet sind. Die schlitzförmigen, nach außen offenen Ausnehmung 24 bzw. 26 sind dabei auf beiden Seiten 42, 44 des Rastmittels bzw. der Aussparung 35 angeordnet. Das Befestigungsmittel 36, beispielsweise in Form einer Welle oder eines Zapfens der Wischerblatteinrichtung 10 wird hierbei zum Befestigen der Wischerblatteinrichtung 10 an der Wischerarmeinrichtung 12 zwischen zwei Rastmittel bzw. Rast nasen 16, 18 in die Aussparung 35 eingeschoben und dort eingerastet.
  • Diese Form der Befestigung hat jedoch den Nachteil, dass die Gefahr besteht, dass das Befestigungsmittel 36 bzw. die Welle oder der Zapfen von einem Benutzer statt zwischen die Rastnasen 16, 18 in die Aussparung 35 eingeschoben und dort eingerastet zu werden, versehentlich das Befestigungsmittel 36 von dem Nutzer stattdessen in einen der beiden Schlitze 24, 26 daneben eingeführt wird. Dies hat zur Folge, dass die Wischerblatteinrichtung 10 nicht korrekt an der Wischerarmeinrichtung 12 montiert wird und die Wischerarmeinrichtung 12 keine gute Wischerleistung gewährleistet. Außerdem kann sich die Wischerarmeinrichtung 12 unter Umständen im Betrieb lösen und verloren gehen. Im schlimmsten Fall kann sogar das jeweilige Rastelement bzw. die jeweilige Rastnase 16, 18 abbrechen. In diesem Fall ist eine Montage der Wischblatteinrichtung 10 an der Wischarmeinrichtung 12 nicht mehr möglich und die Wischarmeinrichtung 12 muss vollständig ausgetauscht werden, was mit zusätzlichen erheblichen Kosten verbunden ist.
  • Gemäß der Erfindung wird daher eine Befestigung der Wischerblatteinrichtung 10 an der Wischerarmeinrichtung 12 bereitgestellt, die eine einfache und korrekte Montage durch einen Benutzer gewährleistet.
  • In 4 ist eine erste Ausführungsform der Befestigung der Wischerblatteinrichtung 10 an der Wischerarmeinrichtung 12 gemäß der Erfindung dargestellt, um eine fertig montierte Wischervorrichtung 1 zu bilden, wie sie beispielhaft in den 1 und 2 dargestellt ist. Die Erfindung ist jedoch nicht auf diese Form der Wischervorrichtung 1 und der Wischerblatteinrichtung 10 gemäß der 1 und 2 beschränkt, sondern kann auf eine Vielzahl von Wischervorrichtungen 1 und Wischerblatteinrichtungen 10 angewendet werden. Die Darstellung einer Wischervorrichtung 1 und der Wischerblatteinrichtung 10 in den 1 und 2 ist lediglich beispielhaft.
  • Die Befestigung der Wischerblatteinrichtung 10, bzw. hier die Wischerarmeinrichtung 12, gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung weist beispielsweise zwei geschlossene, längliche Ausnehmungen 24, 26 bzw. zwei geschlossene Langlöcher 24, 26 auf, die jeweils auf einer Seite einer Aufnahme 28 liegend und mit der Aufnahme 28 jeweils ein Funktionsmittel 42, 44 bzw. ein Stegelement 42, 44 ausbilden.
  • Grundsätzlich kann entweder die Wischerblatteinrichtung 10 wenigstens eine solche Aufnahme 28 aufweisen, um die Wischerblatteinrichtung 10 an einer entsprechenden Wischerarmeinrichtung 12 zu befestigen. In diesem Fall weist die Wischerarmeinrichtung 12 ein entsprechendes Befestigungselement 36 auf, wie beispielsweise eine Welle oder einen Zapfen, der in der Aufnahme 28 der Wischerblatteinrichtung 10 eingerastet wird.
  • In dem anderen Fall weist stattdessen die Wischerarmeinrichtung 12 wenigstens eine solche Aufnahme 28 auf. Dabei weist nun wiederum die Wischerblatteinrichtung 10 ein Befestigungselement 36 auf, wie eine Welle oder einen Zapfen, der in der Aufnahme 28 der Wischerarmeinrichtung 12 eingerastet werden kann, um die Wischerblatteinrichtung 10 an der Wischerarmeinrichtung 12 zu befestigen. Diese beiden Möglichkeiten gelten für alle Ausführungsformen der Erfindung. Die Erfindung wird im folgenden anhand der zweiten Option beschrieben, d. h. die Wischerblatteinrichtung 10 weist das Befestigungselement 36 auf und die Wischerarmeinrichtung 12 wenigstens eine entspre chende Aufnahme 28, in die das Befestigungselement 36 eingerastet werden kann.
  • Die Aufnahme 28 weist beispielsweise einen Führungsabschnitt und einen Einrastabschnitt auf. Der Führungsabschnitt dient dazu, ein Befestigungsmittel 36 wie beispielsweise eine Welle oder einen Zapfen einer Wischerblatteinrichtung 10 aufzunehmen und in Richtung des Einrastabschnitts sicher zu führen. Der Einrastabschnitt dient wiederum zum Einrasten des Befestigungsmittels 36 bzw. der Welle oder des Zapfens der Wischerblatteinrichtung 10, um so die Wischerblatteinrichtung 10 an der Wischerarmeinrichtung 12 sicher zu befestigen, so dass diese sich nicht ungewollt lösen kann. Der Einrastabschnitt weist hierbei zum Einrasten einen entsprechenden Hinterschnitt auf, bzw. die Funktionsmittel 42, 44 bzw. Stegelemente 42, 44.
  • Zum Einrasten des Befestigungsmittels 36, z. B. einer Welle oder eines Zapfens, werden die beiden Stege 42, 44 entgegen einer elastischen Spannkraft jeweils auseinander gebogen bzw. durchgebogen, so dass das Befestigungsmittel 36 in der Aufnahme 28 eingerastet und dadurch gehalten werden kann. Dabei ermöglichen die beiden Stege 42, 44, neben der zuvor beschriebenen Einrastfunktion, durch ihre geschlossene Kontur bzw. die geschlossenen länglichen Ausnehmungen 24, 26, dass eine ununterbrochene Führung des Befestigungsmittels 36 innerhalb der Aufnahme 28 bereitgestellt wird, bis es am Ende eingerastet werden kann. Die geschlossene Kontur der Ausnehmungen 24, 26 die die Stege zum Einrasten bilden, hat den Vorteil, gegenüber dem in 3 beschriebenen Stand der Technik, dass das Befestigungsmittel 36 in Form einer Welle oder eines Zapfens nicht versehentlich falsch eingeführt werden kann. Stattdessen gibt es für einen Benutzer nur eine Möglichkeit das Befestigungsmittel 36 einzuführen, wobei der Benutzer dabei zusätzlich noch durch den Führungsabschnitt zu dem Einrastabschnitt der Aufnahme 28 geleitet wird, um das Befestigungsmittel in der Aufnahme 28 einzurasten. Der Benutzer kann also von vornherein keinen Fehler machen, durch ein falsches Einführen des Befestigungsmittels 36.
  • Die Funktionsmittel bzw. Stege 42, 44 begrenzen den Einführungsabschnitt der Aufnahme 28 der Aufnahmeeinheit 14 der Wischereinrichtung 1. Dabei verjüngt sich der Einführungsabschnitt in Einführrichtung 30 bzw. hin zu seinem Ende, an den sich der Einrastabschnitt der Aufnahme 28 mit seiner Hinterschneidung anschließt. Der Führungsabschnitt kann sich hierbei beispielsweise kontinuierlich verjüngen. Hierzu weisen die Funktionsmittel 42, 44 bzw. Stege 42, 44 entsprechende Schrägflächen auf, so dass das Befestigungsmittel 36 mit denselben in Anlage gebracht werden kann, um in Richtung Einrastabschnitt geführt zu werden und dort in der Aufnahme 28 eingerastet zu werden.
  • Die die Bewegungsfreiräume bildenden Ausnehmungen 24, 26 weisen über ihre Länge beispielsweise im Wesentlichen die gleiche Breite auf. Des Weiteren können sich die Ausnehmungen 24, 26, ausgehend von einer Oberseite der Gelenkarmeinrichtung 34 betrachtet, jeweils im Wesentlichen parallel zur Einführungsrichtung 30 erstrecken bzw. zu einer Mittelachse der Aufnahme 28, wie in 4 gezeigt ist.
  • Bei der Montage der Wischervorrichtung 1 wird nun zur Befestigung der Wischerblatteinrichtung 10 an der Wischerarmeinrichtung 12 das Befestigungsmittel 36 bzw. die Welle oder der Zapfen der Wischerblatteinrichtung 10 in Einführungsrichtung 30 in den Führungsabschnitt der Aufnahme 28 der Wischerarm einrichtung 14 zunächst eingeschoben bzw. eingeführt. Durch die ununterbrochenen bzw. geschlossenen Führungsflächen des Führungsabschnitts, die beispielsweise einen sich verjüngenden Einführungsbereich bilden, kann zuverlässig vermieden werden, dass das Befestigungsmittel 36 falsch eingeführt wird.
  • Im Stand der Technik besteht, wie zuvor anhand von 3 beschrieben wurde, die Gefahr, dass das Befestigungsmittel 36 der Wischerarmeinrichtung 10 in die offenen Aussparungen 24, 26 eingeführt wird, und dabei die Einrastnase beschädigt. Durch die geschlossenen Stege bzw. Funktionsmittel 42, 44 ist dies gemäß der Erfindung nicht möglich.
  • Bei einer fortgesetzten Einführbewegung des Befestigungsmittels 36 in Einführrichtung 30 wird das Befestigungsmittel 36 zwischen die, in diesem Bereich durch die Ausnehmungen 24, 26, hinterschnittenen Funktionsmittel bzw. Stege 42, 44 geführt. Die Stege bzw. Funktionsmittel 42, 44 werden hierbei nach außen gedrückt und dabei in den Bereich der Ausnehmungen 24, 26 ausgelenkt bzw. hineingedrückt. Wenn das Befestigungsmittel 36 den verengten bzw. hinterschnittenen Bereich der durch die Stege bzw. Funktionsmitteln 42, 44 gebildet wird, durchquert hat, so rasten die Stege bzw. Funktionsmittel 42, 44 hinter dem Befestigungsmittel 36 ein und sichern dieses in dem dafür vorgesehenen Aufnahmebereich der Aufnahme 28.
  • In 5 ist nun ein Ausschnitt einer Ausführungsform der Befestigung der Wischerblatteinrichtung 10 gemäß 4 gezeigt. Gemäß der Darstellung in 5 kann die Länge der Ausnehmungen 24, 26 variiert werden, dabei sind verschiedene Längen der Ausnehmungen 24, 26 mit gestrichelten Linien in 5 eingezeichnet. Wie aus 5 entnommen werden kann, kann die Steifigkeit der Stege 42, 44 über die Länge der Ausnehmungen 24, 26 eingestellt werden. Je länger die Ausnehmungen 24, 26 in 5 ausgebildet sind, um so mehr kann die Steifigkeit der Aufnahme 28 reduziert werden. Dabei können sich beispielsweise ein oder beide der Ausnehmungen 24, 26 im Wesentlichen über die gesamte Länge der Aufnahme 28 erstrecken, wie beispielsweise die rechte Ausnehmung 26 in 5. Des Weiteren können sich die beiden Ausnehmungen 24, 26 wahlweise teilweise über die Aufnahme 28 hinaus erstrecken, wie in 5 gezeigt ist. Alternativ können die Ausnehmungen 24, 26 auch mit der Aufnahme 28 im Wesentlichen abschließen, wie in 4 gezeigt ist. Die länglichen Ausnehmungen 24, 26 bzw. langlochartigen Ausnehmungen 24, 26 können des Weiteren gleich dimensioniert sein hinsichtlich Länge und/oder Breite oder wahlweise hinsichtlich Länge und/oder Breite unterschiedlich ausgebildet sein bzw. variieren. Weiter können die Ausnehmungen 24, 26 die gleiche Form und/oder Orientierung oder eine unterschiedliche Form und/oder Orientierung aufweisen, je nach Funktion und Einsatzzweck. Grundsätzlich kann die Form, Anordnung und Dimensionierung der Ausnehmungen 24, 26 beliebig variiert werden, wobei beiden Ausnehmungen 24, 26 gleich oder unterschiedlich sein können.
  • Weiter zeigt 6 einen Ausschnitt einer Befestigung der Wischerblatteinrichtung 10 an der Wischerarmeinrichtung 12 gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung. Die zweite Ausführungsform der Erfindung unterscheidet sich dabei von der ersten Ausführungsform der Erfindung, wie sie zuvor anhand der 4 und 5 beschrieben wurde, dadurch, dass zusätzlich wenigstens ein Begrenzungselement 46 in wenigstens einer oder beiden Ausnehmungen 24, 26 vorgesehen ist. Die Ausführungen zu der ersten Ausführungsform gelten daher ent sprechend auch für die Ausführungen der zweiten Ausführungsform und werden nicht wiederholt.
  • Das zusätzliche Begrenzungselement 46 ist beispielsweise auf einer dem Steg 42 gegenüberliegenden Seite der Ausnehmung 24, in 6 angeordnet. Das Begrenzungselement 46 dient dazu, dass der Verformungsweg des Stegs 42 begrenzt werden kann, so dass dieser nicht ungewollt soweit gebogen bzw. durchgebogen werden kann, dass er beispielsweise beschädigt wird oder einreißt oder sogar ganz durchreißt. Grundsätzlich kann das Begrenzungselement 46 auch auf der anderen Seite der Ausnehmung 24 in 6 angeordnet sein. Des Weiteren kann das Begrenzungselement 46 und hier die Wischerarmeinrichtung 12 einteilig ausgebildet sein bzw. an der Wischerarmeinrichtung 12 angeformt sein oder als separates Element an der Wischerarmeinrichtung 12 befestigt werden zur Begrenzung der maximalen Durchbiegung der Stege bzw. Funktionselemente 42, 44. Durch diesen „Begrenzungs-Effekt” wird eine Überbelastung verhindert, die im schlimmsten Fall sonst zum Bruch der Funktionselemente bzw. Stege 42, 44 führen könnte. Gleichzeitig erlaubt die Anordnung des Begrenzungselements 46 auf der gegenüberliegenden Seite des Stegs 42, 44, dass der Steg einerseits ausreichend gut auseinander gebogen werden kann bzw. ausreichend elastisch ist und andererseits aber auch nicht zu weit durchgebogen werden kann, so dass er beschädigt wird.
  • In den 7 und 8 ist darüber hinaus ein Ausschnitt einer Befestigung einer Wischerblatteinrichtung 10 an einer Wischerarmeinrichtung 12 gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung gezeigt. 8 zeigt hierbei einen vergrößerten Ausschnitt B der Befestigung der Wischerblatteinrichtung 10 gemäß 7. Die dritte Ausführungsform unterscheidet sich dabei von der ersten und zweiten Ausführungsform da durch, dass die Ausnehmungen 26, 28 abgewinkelt bzw. nicht gerade ausgebildet sind. Des Weiteren weisen die Ausnehmungen keine im Wesentlichen konstante Breite auf, sondern variieren in ihrer Breite über die Länge der Ausnehmung 26, 28. Genauer gesagt sind sie Ausnehmungen 26, 28 an ihren Enden breiter ausgebildet und laufen zur Mitte der Ausnehmung 26, 28 hin schmäler zusammen. Mit anderen Worten die Ausnehmungen 26, 28 können nicht nur die Form eines länglichen Schlitzes aufweisen, sondern in ihrer Form über die Länge variieren, beispielsweise abgewinkelt ausgebildet sein und in ihrer Breite variieren. Ansonsten gelten die Ausführungen zu der ersten und zweiten Ausführungsform auch entsprechend für die dritte Ausführungsform und werden nicht wiederholt.
  • Die 7 und 8 zeigen dabei eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung, bei der eine material- und kraftflußoptimierte Geometrie genutzt wird, wobei zusätzlich ein Begrenzungselement 46 bzw. ein Limiter eingesetzt wird, mit dem die maximale Verformung begrenzt wird. Das Begrenzungselement 46 ist dabei an einer Seite der Ausnehmung angeformt bzw. bildet einen Vorsprung im Bereich der Hinterschneidung der Aufnahme 28. In diesem Bereich werden die beiden Stegelemente 42, 44 auseinander gebogen beim Einführen eines Befestigungsmittels, wie einer Welle oder einem Schaft. Das Begrenzungselement 46 verhindert hierbei, dass die Stegelemente 42, 44 dabei zu stark auseinander gedrückt werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Stege 42, 44 sich wieder in ihre Ausgangsposition zurückbewegen und das Befestigungselement dabei zuverlässig in der Aufnahme 28 einrasten.
  • Die bei den zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Ausführungsformen den Einführungsbereich bildende Ausnehmung 28 kann von verschiedenen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Funktionsmitteln 42, 44 bzw. Stegelementen begrenzt sein, jedoch besonders vorteilhaft von dem Rastmittel und dem Führungsmittel 42, 44, wodurch eine kompakte Konstruktion erreicht werden kann. Eine solche kompakte Konstruktion kann insbesondere erreicht werden, wenn die Ausnehmung 28 sich aus einem Einführungsbereich zusammensetzt, der einen gewissen Bewegungsfreiraum zulässt, um dann in den Einrastabschnitt bzw. Befestigungsabschnitt zu münden.
  • Durch einen Verzicht auf eine Verbindung zwischen den schlitzartigen Aussparungen 24, 26 und der Ausnehmung 28, die vorher Rast- und Führungsmittel voneinander trennte, wird eine Fehlmontage gezielt ausgeschlossen. Der Vorteil der Erfindung liegt darin, dass ein ununterbrochener Materialfluss möglich ist. Des Weiteren sind verschiedene Werte für die Ein- und Auslassclipskraft realisierbar. Darüber hinaus kann eine Fehlmontage verhindert werden. Weiter sind die Stege noch besser geschützt, da kein freistehendes Ende vorhanden ist, das abgebrochen werden kann. Außerdem ist ein Überlastungsschutz durch einen Sicherheitsblock bzw. ein Begrenzungselement gegeben, der eine Verformung geeignet begrenzt. Weiter ist eine kompakte Konstruktion durch eine Kopplung des Rastelements mit dem Führungselement möglich.
  • Damit erreicht die Erfindung, dass erstens ein Schutz der Wischerblattrastvorrichtung vor einer unzulässigen Verformung gewährleistet wird, welche ansonsten im Extremfall zu einem Bruch der Funktionselemente führen kann. Dies würde außerdem in einen Verlust der Haltefunktion der Wischerblatteinrichtung bedeuten. Außerdem kann gemäß der Erfindung eine Fehlmontage der Wischerblatteinrichtung an der Wischerarmeinrichtung, wie zuvor beschrieben, zuverlässig verhindert werden.
  • Die zuvor beschriebenen Ausführungsformen können auch miteinander kombiniert werden, insbesondere einzelne Merkmale davon. So kann die Länge der Ausnehmungen 24, 26 variiert werden, um die Steifigkeit geeignet einzustellen, wie mit Bezug auf die 5 beschrieben wurde.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0694459 A1 [0003]
    • - US 2003/0182753 [0004]
    • - US 2006/0248675 [0005]
    • - GB 2348118 [0006]

Claims (10)

  1. Wischereinrichtung (1) mit einer Wischerarmeinrichtung (12) mit wenigstens einer Aufnahme (28) zur Aufnahme eines Befestigungselements (36) einer Wischerblatteinrichtung (10) oder mit einer Wischerblatteinrichtung (10) mit wenigstens einer Aufnahme (28) zur Aufnahme eines Befestigungselements (36) einer Wischerarmeinrichtung (12) dadurch gekennzeichnet, dass auf einer oder beiden Seiten der Aufnahme (28) jeweils eine geschlossen Ausnehmung (24, 26) vorgesehen ist, wobei die Ausnehmung (24, 26) mit der Aufnahme (28) jeweils ein Stegelement (42, 44) bildet, zum Einführen und Einrasten des Befestigungselements (36) in die Aufnahme (28).
  2. Wischereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (28) einen Einführbereich und einen Einrastbereich aufweist, in welchen das Befestigungselement (36) einrastbar ist, wobei sich beispielsweise wenigstens eine Ausnehmung (24, 26) auf einer Seite der Aufnahme (28) entlang des Befestigungsbereichs und eines Teils des Einführungsbereichs oder im Wesentlichen entlang des gesamten Einführungsbereichs erstreckt.
  3. Wischereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Ausnehmung (24, 26) in der Breite konstant oder variabel ist, wobei beispielsweise jeweils wenigstens eine Ausnehmung (24, 26) auf einer oder beiden Seiten der Aufnahme (28) beispielsweise jeweils gleich oder unterschiedlich ausbildbar sind hinsichtlich Form, Orientierun und/oder Dimensionierung.
  4. Wischereinrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Ausnehmung (24, 26) beispielsweise abgewinkelt ausgebildet ist, wobei beispielsweise die Ausnehmung (24, 26) im Befestigungsbereich ein Begrenzungselement (46) z. B. in Form eines Vorsprungs aufweist.
  5. Wischereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Einführbereich der Aufnahme (28) derart ausgebildet ist, dass er sich zu dem anschließenden Befestigungsbereich hin verjüngt.
  6. Wischereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine oder mehrere Ausnehmungen (24, 26) beispielsweise zusätzlich wenigstens ein Begrenzungselement (46) aufweisen zum Begrenzen der Verformung des durch die Ausnehmung (24, 26) gebildeten Stegelements (42, 44), wobei das Begrenzungselement (46) an der jeweiligen Ausnehmung (24, 26) beispielsweise angeformt oder als separates Teil an dieser befestigt ist.
  7. Wischereinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (24, 26) länglich ausgebildet ist, wobei die Länge der jeweiligen Ausnehmung (24, 26) beispielsweise in Abhängigkeit von einer gewünschten Steifigkeit des Stegelements (42, 44) gewählt ist.
  8. Wischereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsbereich der Aufnahme (28) eine Hinterschneidung aufweist, in welche das Befestigungsmittel (36) einrastbar ist.
  9. Wischerarmeinrichtung (12) mit einer Aufnahme (48) zur Befestigung an einer Wischereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8.
  10. Wischerblatteinrichtung (10) mit einer Aufnahme (48) zur Befestigung an einer Wischerarmeinrichtung (1) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8.
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