DE2940301C2 - Fotografische Kamera mit einem Elektronenblitzgerät - Google Patents
Fotografische Kamera mit einem ElektronenblitzgerätInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine fotografische Kamera mit einem um eine kamerafeste Achse aus einer N'ichigebrauchsstellung
in eine ausgestellte Gcbrauchsstellung schwenkbaren Elektronenblitzgerät, das in etwa L-förmig
ausgebildet ist. wobei die Blitzröhre und der Reflektor im freien Schenkclteil des L-förmigen
Elektronenblilzgcrälegehäuses angeordnet sind.
Aus der DE-OS 26 40 804 ist eine fotografische Kamera mit einem ansetzbaren Elektronenblitzgerät
bekannt, welches aus zwei mit einem Scharnier verbundenen Teilen besieht, von denen das erste starr
mil einer Schraube mit dem Stalivgewinde der fotografischen Kamera verbindbar ist und von denen
das zweite Teil das cigenlliche Elektronenblitzgerät bildet, welches a'i dem ersten Teil schwenkbar
angeordnet ist. In der Ruhestellung weisen die beiden miteinander verbundenen Teile eine U-Form auf. Bei an
die Kamera geschraubtem, in der Ruhestellung bcfindliciit-m
Elektronenblitzgerät ist die Kombination aus Kamera und Elektronenblitzgerät nicht benutzbar.
Durch den einen Teil des Elektronenblitzgerätes wird der kameraseilige Sucher abgedeckt. Die Schwenkachse
des Elektronenblitzgerätes ist parallel zur optischen Achse angeordnet, wobei die Lagerung auf der
Kameragehäusefrontseite erfolg«. Das Elcktroncnblitzgerät wird in einer zur Gehäusefrontseitc parallelen
Ebene verschwenkt. In der Niehtgebrauehsstellung schließt das Elektronenblitzgerät mil den Kameragehäusekonturen
in etwa ab. In dieser Stellung bildel das Elektronenblitzgerät zusammen mit der Kamera eine
platzaufv/endige Gebrauchseinheit. Will der Benutzer Aufnahmen ohne Elektronenblitzgerät machen, so wird
er zweckmäßigerweise das Elektronenblitzgerät von der Kamera trennen. Im zusammengefügten Zustand
bilden Kamera und Elektronenblitzgerät, insbesondere in der Niehtgebrauchsstellung, keine einheitliche Gestaltung(lntegration).
Aus der DE-OS 24 43 230 ist eine fotografische Kamera mit einem eingebauten Elektronenblitzgerät
bekannt, bei der das Elektronenblitzgerät aus einer Nichtgebrauchsstellung, in der es im Kameragehäuse
versenkt ist, in eine ausgestellte Gebrauchsstellung überführt wird. Diese bekannte Kamera weist den
Nachteil auf, daß sie keine kompakte Ausbildung \o aufweist, da die Kamera mindestens um das Volumen
des Blitzgeräles vergrößert ausgebildet ist.
Aus der DE-OS 25 35 972 ist eine fotografische Kamera mit eingebautem Elektronenblitzgerät bekannt,
welches im Endbereich der Kamera aus einer Nichtgebrauchsstellung in eine ausgestellte Gebrauchsstellung senkrecht zur optischen Achse verschiebbar ist.
Die bekannte fotografische Kamera mit Elektronenblitzgerät ist gegenüber herkömmlichen fotografischen
Kameras langer und breiter ausgebildet. Zur Vermeidung
des sogenannten »Rote-Augen-Effektes« muß das Elektronenblitzgerät in der Arbeitsstellung von der
optischen Achse genügend weit entfernt sein. Da bei der bekannten Kamera das Elektronenblitzgerät aus der
Ruhestellung in die Arbeitsstellung nur um eine Strecke verschiebbar ist, die maximal der Fensterhöhe des
Elektronenblitzgerätes entspricht, muß bereits der Abstand der Elektronenblitzröhre von der optischen
Achse der Kamera in der Ruhestellung genügend groß sein. Dies bedeutet, daß schon aus diesem Grund die ω
Kameralänge eine Mindestlänge nicht unterschreiten darf.
Aus der DE-OS 27 15 654 ist eine fotografische Kamera mit einem um eine senkrecht zur optischen
Achse schwenkbaren Elektronenblitzgerät bekannt, r, Das Elektronenblitzgerät ist in der Nichtgebrauchslage
vor die Kamerafrontseite geschwenkt und verdeckt somit Sucher und Objektiv. In dieser Stellung des
Blitzgerätes ist die Kamera nicht benutzbar. Das Elektronenblitzgerät erstreckt sich in nachteiliger
Weise über die gesamte Kameralänge.
Aus der DE-AS 28 01889 ist eine Kamera mit
ansetzbarem Elektronenblitzgerät bekannt, welches aus
einer Befestigungsgrundplatte und einem an diese angelenkten Elektronenblitzgerät besteht. Die Befestigungsgrundplatte
wird über das Stavvgewinde mit der Kamera verbunden. In der Grundstellung ist das
Elektronenblitzgerät an die Befestigungsseite der Kamera geschwenkt, wodurch die Gebrauchseinheit um
die Breite des Elektronenblitzgerätes verlängert ist. Das ,o
Elektronenblitzgerät erschwert bei Aufnahmen ohne Blitzgerät d;e Handhabung.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine fotografische Kamera der eingangs
genannten Art zu schaffen, bei der das fest mit der -,-, Kamera verbundene Elektronenblitzgerät weder in
seiner Gebrauchsstellung noch in seiner Nichtgebrauchsstellung die Handhabung der fotografischen
Kamera erschweren soll. Des weiteren soll die aus Kamera und Elektronenblitzgerät bestehende Gc- ho
bräUchscifiheit bei in der Nichtgebrauchsstellung
befindlichem Elektronenblitzgerät eine einheitliche Gestaltung (Integration) aufweisen. Auch soll der
Abstand der Blitzröhre des Elektronenblitzgerätes von der Objeklivachse bei in die Gebrauchsstellung >,<■,
ausgestelltem Elektronenblitzgerät zur Vermeidung des sogenannten »Roto-Aufrn-Effektes« gegenübet bekannten
Kameras vergrößert werden. Auch sollen die Kameralänge und Kameradicke gegenüber bekannten
Kameras ohne Elektronenblitzgerät keine wesentlichen Verändeiungen erfahren.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Blitzröhre und der Reflektor hinter der
Stirnseite des freien Schenkelteils des Elektronenblitzgerätegehäuses vorgesehen sind und daß bei in die
Nichtgebrauchsstellung geklapptem Elektronenblitzgerät dessen L-förmiges Gehäuse zumindest an zwei
aneinandergrenzenden Seiten des Kameragehäuses anliegt und hierbei die mit der Lagerachse des
Elektronenblitzgerätes versehene Kameragehäuseseite klinkenartig umgreift und dessen Stirnseite in den
Bereich des Objektivtubus bewegt ist. Hierdurch ist der Vorteil gegeben, daß bei in die Nichtgebrauchsstellung
geklapptem Elektronenblitzgerät dieses eine leicht zugängliche und platzsparende nicht störende Stellung
aufweist und hierbei mit dem Kameragehäuse integriert ist. Bei der Durchführung von Aufnahmen ohne
Elektronenblitzgerät ist die fotogrp^sche Kamera wie
eine herkömmliche Kamera leicnt bedienbar. In vorteilhafter Weise wird die Breite der Kamera,
insbesondere dort, wo der Kamerabenutzer die Kamera in der Regel hält, durch das Elektronenblitzgerii: nicht
vergrößert. Auch ist der Vorteil gegeben, daß bei in die Nichtgebrauchsstellung geklapptem Elektronenblitzgerät
dessen mit der Lichtaustrittsöffnung versehene Stirnseite in den Bereich des Objektivtubus bewegt ist.
Somit wird die Lichtaustrittsöffnung geschützt. Auch ist der Vorteil gegeben, daß z. B. eine aufzunehmende
Person bei in die Nichtgebrauchsstellung überführtem Elektronenblitzgerät nicht den Eindruck erhält, daß eine
Blitzlichtaufnahme durchgeführt werden könnte. Infolge der L-förmigen Ausbildung des Elektronenblitzgerätes
und infolge der Anordnung seiner Schwenkachse senkrecht zur opiischen Achse ist eine gedrungene
Bauweise der Kamera mit Elektronenblitzgerät möglich, die noch dadurch unterstützt wird. diS das
Elektronenblitzgerät in der Nichtgebrauchsstellung die mit der Lagerachse versehene Kameragehäuseseite
klinkenartig umgreift.
Gemäß weiterer Ausbildung weist mindestens eine der beiden dem Blitzgerät zugeordneten Kameragehäuseseiten
für das Blitzgerät entsprechend geformte Bereiche auf.
In vorteilhafter Weise ist die Stirnseite des Gehäuseoberteiles
des Elektronenblitzgerätes in der Nichtgebrauchsstellung vor den Objektivtubus geschwenkt.
Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß das Elektronenblitzgerät in der Nichtgebrauchsstellung eine dem
Benutzer der Kamera nicht störende und doch leicht zugängliche Stellung aufweist. Hieraus ergibt sich eine
leichte und unkomplizierte Bedienung.
Gemäß weiterer Ausbildung liegen in der Nichtge· brauchsstcllung des Blitzgerätes dessen Oberseite und
die Frontseite des Objektiviubus in eine gemeinsamen
Ebene.
In vorteilhafter Weise ist die Stirnseite des Gehäuseoberteils
des Blitz -erätes in seiner Nichtgebrauchsstellung vor einem frontseitigen Ansatz des Kameragehäuses
geschwenkt, wobei die Seitenflächen des Ansatzes mit den entsprechenden Seitenflächen des Gehäuseobcrteiles
des Blitzgerätes stufenlos ineinander übergehen. Hierdurch ergibt sich der Vorteil einer Integration des
Elektronenblitzgerät mit dem Kameragehäuse, so daß neben dem Vorteil der einfachen Bedienbarkeit und
platzgünstigen Anordnung des Elektronenblitzgerätes der Vorteil eeeeben ist. daß Klektronrnhlii/irrrät und
Kameragehäuse eine sich zu einem einheitlichen Ganzen ergänzende Gestaltung aufweisen
Zweckmäßigerweise ist die dein Kameragehäuse
zugewandte Seite des Elektronenblitzgerätes mit einem permanent-magnetischen Plättchen versehen, welches -.
in der Nichtgebrauchssiellung des Blitzgerätes zusammen mit einem entsprechenden Eisenteil am Objektivtubus,
am Ansatz oder an der Gchäuscoberseite als Positionssicherung dient.
Gemäß weiterer Ausbildung weisen Gehäuseoberteil in
■des Blitzgerätes und der Vorsprung an der Frontseite <lcs Kameragehäuse* .Schragen auf.
Das Blitzgerät ist in vorteilhafter Weise in auf tier
Kameraoberseite vorgesehenen Lageraugen gelagert. Zur Erlangung einer niedrigeren Bauhöhe ist das r.
Blitzgeräteunterteil in der Nichtgebrauchsstcllung des ßlitzgcrätes zumindest teilweise in einer Ausnehmung
des Kameraoberteiles eingebettet.
Das Gehäuseunterteil des Elektronenblitzgerätes weist in vorteilhafter Weise eine Aufnahmekammer für
Batterien auf. die zur Versorgung des Blitzgerätes und wahlweise zur Versorgung von Kameraschaltungsstufen
dienen. Gemäß weiterer Ausgestaltung ist mittels des Gehäuseober- oder Gehäuseunterteils des Blitzgerätes
bei seiner Überführung in die Blitzbereitschafts- 2<>
stellung ein kameraseitiger Schalter für den Blitzgerätcversorgungsstromkreis
schließbar. Dienen die Batterien gleichzeitig zur Versorgung von elektrischen Teilen und
Schaltungsstufen in der Kamera, so führt von den Batterien eine elektrische Verbindung zu den elektri- jo
sehen Teilen, wobei diese elektrische Verbindung beim Schwenken des Elektronenblitzgerätes aus der einen in
die andere Stellung nicht unterbrochen wird.
In vorteilhafter Weise sind an den Lagerstellen für das Elektronenblitzgerät Rastmittel vorgesehen, die 3ϊ
eine Verrastung des Elektronenblitzgerätes in der Gebrauchsstellung sowie in der Nichtgebrauchsstellung
gewährleisten.
Gemäß weiterer Ausgestaltung werden mittels des Blitzgerätes bei seiner Überführung in die Gebrauchsstellung
neben dem Schalter für den Blitzversorgungsstromkreis weitere Steuermittel, insbesondere zur
Entfernungsblendenkupplung oder zur Einschaltung von im Sucher sichtbaren Anzeigemitteln, betätigt.
Gemäß weiterer Ausbildung ist das Blitzgeräteunterteil im für den Batterieraum vorgesehenen Teil
zweiteilig und schalenförmig ausgebildet, wobei das eine Teil gegen das andere Teil verschwenkbar ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von vier in den F i g. 1 bis 9 dargestellten Ausführungsbeispielen
beschrieben. Es zeigen die
F i g. I bis 4 ein ti'stes Ausführungsbeispiel, die
F i g. 5 und 6 ein zweites Ausführungsbeispiel, die
F i g. 7 und 8 ein drittes Ausführungsbeispiel und
Gemäß den F i g. I bis 4 ist mit 1 ein Kameragehäuse bezeichnet, welches mit Lageraugen 2 und 3 für ein
Elektronenblitzgerät 4 versehen ist Das Elektronenblitzgerät 4 weist eine L-förmige Ausbildung auf, dessen
Unterteil mit 5 und dessen Oberteil mit 6 bezeichnet ist. Das Gehäuseunterteil 5 bildet den einen Teil und das
Gehäuseoberteil 6 den anderen Teil eines gewissermaßen auf dem Kopf stehenden L-förmigen Gehäuses. An
der freien Stirnseite des Gehäuseoberteiles 6 ist eine
Streuscheibe 7 vorgesehen, hinter der sich der Reflektor mitder Elektronenblitzröhre befindet
Ein Kameraobjektiv ist mit 8 und ein im Bereich des Objektivtubus 8 befindlicher sockelförmiger Ansatz mit 9 bezeichnet. Die Breite des sockelformigen Ansatzes 9 isi in etwa gleich dem Durchmesser des Objektivtubus 8.
Bei in die Nichtgehrauchsstellung geklapptem Elektronenblitzgerät liegt die Innenseite des Blit/gerätetinterteiles
5 auf der Kameraoberseite 10 auf. während die Innenseite des Blitzgeräteoberteiles am frontseitigen
Teil Il des Kameragehäuses anliegt. Die Sockelform und Fläche 12 ist an die Form der freien Stirnseite des
Blitzgeräteoberteiles 6 derart angepaßt, daß die zugeordneten Flächen stufenlos ineinander übergehen
(fluchten). Auf der Gehäuseoberseite sowie auf der Gehausefroniseiii* sind Abstufungen Π und 14 vorgesehen,
so daß bei in der Nichtgebraiichsstellung
befindlichem Blitzgerät auf der dem Sucher 15 zugewandten Seite das Gehäuseoberteil und das
Gehäuseunterteil 5 seitlich teilweise eingebettet sind.
Hierdurch wird in vorteilhafter Weise die Bauhöhe und Tiefe des Gehäuses der Kamera verringert.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß den I-i g. 5 und h
sind die den Teilen gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel entsprechenden Teile mit gleichen Bezugszeichen
versehen. Zur Unterscheidung weisen diese jedoch Indizes auf. Im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel
fluchten bei in Nichtgebrauchsstellung befindlichem Elektronenblitzgerät die Oberseite 16 des
Kameragehäuses mit der Außenfläche 17 des Elektronenblitzgerätes 4'. Bei diesem Ausführungsbeispiel
ergänzen sich das Elektronenblitzgerät und das Kameragehäuse 1' bei in der Nichtgebrauchsstellung
befindlichem Elektronenblitzgerät zu einem -jinheitlichen
Ganzen (Integration). Zur Aufnahme des Gehäuseunterteiles 5' weist das Gehäuseoberteil 18 eine
entsprechend geformte Ausnehmung 19 auf.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 7 und 8 sind die den Teilen gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
entsprechenden Teile mit gleichen Bezugszeichen verschen. Zur Unterscheidung sind jedoch diese
Bezugszeichen mit Indizes versehen. Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel gemäß den F i g. 5 und 6 ist das
Gehäuseunterteil des Elektronenblitzgerätes 4" nicht als über die gesamte Breite des Elektronenblitzgerätes 6
sich erstreckendes Gehäuse ausgebildet. Das Blitzgeräteunterteil besteht aus zwei Armen 20 und 21. die in
kamcraseitige Schlitze oder Nuten 22 und 23 eingreifen.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 9 ist mit 26 ein Kameragehäuse, mit 27 ein Elektronenblitzgerät bezeichnet,
welches in kameraseitigen Lageraugen 28 und 29 schwenkbar gelagert ist. Im Oberteil 29 des
Elektronenblitzgerätes 27 isi ein Reflektor vorgesehen, welcher mit 30 angedeutet ist. In der Nichtgebrauchsstellung
ist das Blitzgerät klinkenartig über die Gehäuseoberseite 31 geklappt, wobei ein Teil der
Gehäusefrontseite 32 umgriffen wird.
Das Unterteil des Blitzgerätes besteht aus zwei schalenartigen Teilen 32 und 33. Beide Teile 32 und 33
bilden einen Aufnahmeraum für Batterien 34. Mittels des Gehäuseunterteiles des Blitzgerätes ist bei in der
Nichtgebrauchsstellung befindlichem Elektronenblitzgerät ein Stift 37 betätigt, der in dieser Stellung einen
Schalter 36 geöffnet hält, welcher im Versorgungsstromkreis des Elektronenblitzgerätes angeordnet ist
Bei in der Nichtgebrauchsstellung befindlichem Elektronenblitzgerät befindet sich die freie Stirnseite 37
direkt über dem Objektiv 38. Ein frontseitiger Ansatz ist bei diesem Ausführungsbeispiel nicht vorgesehen. Die
Außenfläche des Gehäuseoberteiles 29 des Elektronenblitzgerätes 27 und die Frontseite des Objektivtubus 38
liegen in einer gemeinsamen Ebene.
7 8 I
F.in kameraseitiger Schieber ist mit 39 bezeichnet. |
Dieser dient in nicht dargestellter Weise zur Einschal- f
tung des von den Batterien 34 ausgehenden kameraseiti- |
gen Stromkreises zur Versorgung von elektrischen J
Kameraschaltungsstufen. i f
Hierzu 5 Blatt Zeichnungen
Claims (14)
1. Fotografische Kamera mit einem um eine kamerafeste Achse aus einer Nicbtgebrauchsstellung
in eine ausgestellte Gebrauchsstellung schwenkbaren Elektronenblitzgerät, das in etwa
L-förmig ausgebildet ist, wobei die Blitzröhre und der Reflektor im freien Schenkelteil des L-förmigen
Elektronenblitzgerätegehäuses angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Blitzröhre
und der Reflektor hinter der Stirnseite des freien Schenkelteils des Elektronenblitzgerätegehäuses
vorgesehen sind, und daß bei in die Nichtgebrauchsstellung geklapptem Elektronenblitzgerät dessen is
L-förmiges Gehäuse zumindest an zwei aneinandergrenzenden Seiten des Kameragehäuses anliegt und
hierbei die mit der Lagerachse des Elektronenblitzgerätes versehene Kameragehäuseseite klinkenartig
umgreift und dessen Stirnseite in den Bereich des Objektivtubus bewegt ist.
2. Fotografische Kamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der
beiden Kameragehäuseseiten für das Blitzgerät entsprechend geformte Bereiche aufweist.
3. Fotografische Kamera nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnseite des
Gehäuscoberteilesdes Elektronenblitzgerätes in der
Nichtgebrauchsstellung vor den Objektivtubus geschwenkt ist. JO
4. Fotografische Kamera nach einem der vorhergehenden A:..»prüche, dadurch gekennzeichnet, daß
in der Nichtgebrauchsstellc-.g des Blitzgerätes
dessen Oberseite und dif Frontseite des Objektivtubus in einer gemeinsamen Lbenc !icgen. js
5. Fotografische Kamera nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stirnseite des Gehäuseoberteilcs des Blitzgeräles in seiner Nichtgebrauchsstellung vor einen
frontseitigen Ansatz des Kameragehäuses geschwenkt ist und daß die Seitenflächen des Ansatzes
mit den entsprechenden Seitenflächen des Gehäuseoberteiles des Blitzgeräles stufenlos ineinander
übergehen.
6. Fotografische Kamera nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die dem Kameragehäuse zugewandte Seite des Blitzgerätes mil einem permanent-magnetischen
Plättchen oder dergleichen versehen ist. welches in der Nichtgebrauchsstellung des Blitzgerätes zusam- ίο
men mit einem entsprechenden Eisenteil am Objektivtubus, am Ansatz oder an der Gehäuseoberseite
als Positionssicherung dient.
7. Fotografische Kamera nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseoberteil des
Blil/gcrätes und der Vorsprung der Kamera
Schrägen aufweisen.
8. Folografische Kamera nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Kameraoberseite Lageraugen vorgesehen feo
sind.
9. Folografische Kamera nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
das Blitzgeräteunterteil in seiner Nichtgcbrauchsstellung zumindest teilweise in einer Ausnehmung M
ilcs Kameraoberteiles eingebettet ist.
10. Fotografische Kamera nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuseunterteil des Blitzgerätes eine Aufnahmekammer für Batterien aufweist, die zur
Versorgung des Blitzgerätes und wahlweise zur Versorgung von Kameraschaltungsstufen dienen.
H, Fotografische Kamera nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß mittels des Gehäuseober- oder Gehäuseunterteils des Blitzgerätes bei
dessen Überführung in die Gebrauchsstellung ein kameraseitiger oder blitzgeräteseitiger Sd-alter für
den Blitzgeräteversorgungsstromkreis schließbar ist
12. Fotografische Kamera nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß mittels des Blitzgerätes
bei seiner Oberführung in die Gebrauchsstellung neben dem Schalter für den Blitzversorgungsstromkreis
weitere Steuermittel, insbesondere zur Entfernungs-BIendenkupplung
oder zur Einschaltung von im Sucher sichtbaren Anzeigemitteln, betätigt werden.
13. Fotografische Kamera nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß
das Blitzgeräteunterteil im für den Batterieraum vorgesehenen Teil zweiteilig und vorzugsweise
schalenförmig ausgebildet ist, wobei das eine Teil gegen das andere Teil verschwenkbar ist.
14. Fotografische Kamera nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite des Blitzgerätes und der Durchmesser des Objektivtubus in etwa übereinstimmen.
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ID=6082722
Family Applications (1)
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