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DE2715654A1 - Fotografische kamera flacher bauart und elektronenblitzgeraet - Google Patents

Fotografische kamera flacher bauart und elektronenblitzgeraet

Info

Publication number
DE2715654A1
DE2715654A1 DE19772715654 DE2715654A DE2715654A1 DE 2715654 A1 DE2715654 A1 DE 2715654A1 DE 19772715654 DE19772715654 DE 19772715654 DE 2715654 A DE2715654 A DE 2715654A DE 2715654 A1 DE2715654 A1 DE 2715654A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
camera
housing
flash unit
flash
flash device
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19772715654
Other languages
English (en)
Inventor
Claus Ing Grad Prochnow
Heinz Waaske
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rollei Werke Franke und Heidecke GmbH and Co KG
Original Assignee
Rollei Werke Franke und Heidecke GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Rollei Werke Franke und Heidecke GmbH and Co KG filed Critical Rollei Werke Franke und Heidecke GmbH and Co KG
Priority to DE19772715654 priority Critical patent/DE2715654A1/de
Priority to GB617478A priority patent/GB1563675A/en
Publication of DE2715654A1 publication Critical patent/DE2715654A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03B15/00Special procedures for taking photographs; Apparatus therefor
    • G03B15/02Illuminating scene
    • G03B15/03Combinations of cameras with lighting apparatus; Flash units
    • G03B15/05Combinations of cameras with electronic flash apparatus; Electronic flash units
    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03B2215/00Special procedures for taking photographs; Apparatus therefor
    • G03B2215/05Combinations of cameras with electronic flash units
    • G03B2215/0514Separate unit

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Accessories Of Cameras (AREA)

Description

  • "Fotografische Kamera flacher Bauart und Elektronenblitzgerät"
  • Die Erfindung betrifft eine fotografische Kamera flacher Bauart und ein Elektronenblitzgerät mit jeweils einem gesonderten Gehäuse. Unter einer Kamera flacher Bauart wird dabei eine solche Kamera verstanden, deren kleinste Abmessung die Höhe der Kamera senkrecht zur optischen Achse ist, die im wesentlichen von der Filmbreite bestimmt wird.
  • Solche Kameras flacher Bauart sind unter dem Namen "Pocket-Kamera" handelsüblich.
  • Bei einer bekannten Kamera mit Elektronenblitzgerät der eingangs genannten Art ist auf der Oberseite der Kamera ein Blitzschuh vorgesehen, in welchem das Elektronenblitzgerät mittels eines entsprechend ausgebildeten Steckfusses einschiebbar ist, so daß das Elektronenblitzgerät aufrecht auf der Kamera steht und die Gehäuseachsen von Kamera und Blitzgerät einen rechten Winkel miteinander einschließen. Diese Einheit aus Kamera und Blitzgerät ist recht voluminös und weist für ihre Verpackbarkeit ungünstige Proportionen auf. Um Kamera und Blitzgerät in üblicher Weise in der Tasche mitführen zu können, müssen diese beiden Geräte wieder voneinander getrennt und einzeln eingesteckt werden.
  • Es ist weiterhin eine Kamera flacher Bauart bekannt, bei welcher das Elektronenblitzgerät seitlich, d. h. in Filmlaufrichtung, an der Kamera angesetzt ist und Kamera und Blitzgerät von einem einzigen gemeinsamen Gehäuse umschlossen sind. Eine solche Gehäuseeinheit besitzt jedoch in Filmlaufrichtung gesehen eine sehr große Ausdehnung, vor allem im Vergleich zu ihren übrigen Abmessungen. Eine solche Form ist ebenfalls sehr ungünstig im Hinblick auf ein handliches und unauffälliges Einstecken der Kamera in die Jacken- oder Hosentasche, was eigentlich das originäre Ziel einer sogenannten "Pocket-Kamera" ist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Kamera flacher Bauart und ein Elektronenblitzgerät derart zu kombinieren, daß diese ohne voneinander getrennt werden zu müssen, mindestens im Nichtgebrauchszustand eine flache Einheit mit zum Einstecken in eine Jacken-oder Hosentasche günstigen Proportionen bilden.
  • Diese Aufgabe ist gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch gelöst, daß mindestens eine Gehäusefläche des Blitzgerätes in etwa die gleichen Abmessungen aufweist wie mindestens eine senkrecht zur optischen Achse liegende Gehäusefläche der Kamera und daß beide Gehäuse schwenkbar derart miteinander verbunden sind, daß Kamera und Blitzgerät aus ihrer Aufnahmestellung in eine Nichtgebrauchsstellung überführbar sind, in der jeweils eine der in etwa kongruenten Gehäuseflächen von Kamera und Blitzgerät aneinanderliegen.
  • Auf diese Weise entsteht eine Kamera-ElektronenSlitzgerät-Einheit, bei welcher in Aufnahmebereitschaft von Kamera und r Blitzgerät diese nebeneinander- oder übereinanderliegen, ihre optischen Achsen also wie erforderlich parallel zueinander ausgerichtet sind, und im Nichtgebrauchszustand hintereinander angeordnet sind, so daß beide Geräte zusammen eine in Hinblick auf ihr Längen- Breitenverhältnis günstige flache Form ergeben, die im Verhältnis zu der bisher bekannten Einheit handlicher und daher von dem Fotografierenden jederzeit in einer wenig belastenden Weise mitgeführt werden kann.
  • Nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß Kamera- und Blitzgerätgehäuse über einen Bügel miteinander verbunden sind, daß mindestens ein Gehäuse über mindestens einen Drehpunkt an dem Bügel angelenkt ist und daß die Achsen der Drehpunkte parallel zu den in etwa kongruenten Gehäuseflächen von Kamera und Blitzgerät angeordnet sind. Dadurch läßt sich das Blitzgerät bzw.
  • die Kamera aus ihrer verpackungsfreundlichen Nichtgebrauchslage in eine Aufnahmebereitschaft schwenken, in welcher sich das Blitzgerät oberhalb der Kamera befindet, ohne daß der Zugang zu den evtl. auf der Kameraoberseite vorhandenen Bedienungselementen behindert werden würde.
  • Darüber hinaus ergibt sich noch der weitere Vorteil, daß das Blitzgerät zusätzlich derart geschwenkt werden kann, daß seine optische Achse nicht parallel zu der optischen Achse der Kamera ausgerichtet ist, sondern mit dieser einen spitzen Winkel einschließt. Ohne Eingriff in das Blitzgerät und ohne zusätzliche Maßnahmen sind mit einer solchen Kamera-Blitzgeräte-Kombination bounce-light-Aufnahmen bei fest mit der Kamera verbundenem Blitzgerät durchführbar.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind die beiden Gehäuse von Kamera und Blitzgerät gelenkig mit einer längs einer Gehäusekante verlaufenden Schwenkachse miteinander verbunden.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die Anordnung so getroffen sein, daß die in der Nichtgebrauchsstellung von Kamera und Blitzgerät an dem Blitzgerätegehäuse anliegende Kameragehäusefläche die Objektiv und Sucher freigebende Vorderwand des Kameragehäuses ist. Durch diese Maßnahme wird zusätzlich ein Schutz von Objektiv- und Suchervorderseite in der Nichtgebrauchsstellung der Kamera herbeigeführt, ohne daß zusätzliche Maßnahmen erforderlich wären.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die senkrecht zur optischen Achse liegenden Gehäuseflächen von-Kamera und Blitzgerät in etwa gleiche Abmessungen haben und die Schwenkachse derart angeordnet ist, daß in der Nichtgebrauchsstellung von Kamera und Blitzgerät die beiden Rückwände der Gehäuse aneinanderliegen. Dabei ist vorteilhaft die Schwenkachse längs einer Flächenkante der senkrecht zur optischen Achse liegenden Gehäuseflächen von Kamera und Blitzgerät angeordnet.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß an einer parallel zur optischen Achse verlaufenden schmalen Seitenwand des Kameragehäuses ein Blitzschuh zu Aufnahme eines an einer parallel zur optischen Achse verlaufenden schmalen Seitenwand des Blitzgerätegehäuses angeordneten Steckfusses vorgesehen ist, und daß der Steckfuß am Blitzgerätegehäuse gelenkig mit einer längs einer senkrecht zur optischen Achse verlaufenden Flächenkante dieser Seitenwand angeordneten Schwenkachse befestigt ist.
  • Auf diese Weise wird einerseits eine Kamera-Elektronenblitzgerät-Einheit geschaffen, die ohne beide Geräte voneinander lösen zu müssen im Nichtgebrauchszustand sich zu einer handlichen, verpackungsfreundlichen Form umwandeln läßt, und andererseits wird zusätzlich die Möglichkeit gegeben, das Blitzgerät von der Kamera zu trennen, um einmal für bestimmte Vorhaben, bei welchen ein Blitzgerät absolut überflüssig ist, nur allein die Kamera mitführen zu können und zum anderen auch das Blitzgerät an beliebigen anderen Kameras ansetzen zu können. Die Kamera-Blitzgerät-Einheit aus aneinander angepaßter Kamera und angepaßtem Blitzgerät wird durch diese Maßnahme ohne Aufgabe des mit dieser gerätekombination gewünschten Vorteils insgesamt vielseitiger verwendbar.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Schwenkachse des Steckfusses längs der von Rückwand und der an dem Kameragehäuse anliegenden Seitenwand des Blitzgerätgehäuses gebildeten Flächenkante angeordnet. Dadurch ergeben sich für das Blitzgerät bzw. für die Kamera kurze Schwenkwege, da üblicherweise der Blitzschuh an der Kamera so angeordnet wird, daß das Blitzgerät von der Rückwand der Kamera aus einschiebbar ist.
  • Nach einer weiteren Ausbildungsform der Erfindung sind Kamera und Blitzgerät in ihrer Aufnahme - und/oder Nichtgebrauchsstellung miteinander verrast- und/oder verriegelbar.
  • Dies verhindert, daß Blitzgerät und Kamera sich in der Nichtgebrauchslage voneinander entfernen können und evtl. das Einschieben oder das Herausziehen der Gerätekombination in die oder aus der Tasche heraus behindern. In der Aufnahmestellung ergibt sich eine bessere Handhabung der miteinander verrasteten oder verriegelten Geräte.
  • Weitere Ausführungsformen und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in weiteren Unteransprüchen auf die hier im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung ausdrücklich Bezug genommen wird,enthalten und in der Beschreibung näher erläutert.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand einiger in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele beschrieben. Dabei zeigen Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der Kamera-Blitzgeräte-Kombination in perspektivischer Darstellung, wobei in Fig. 1a die Kombination bei Aufnahmebereitschaft und in Fig. 1b die Kombination im Nichtgebrauchszustand dargestellt sind, Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel der Kamera-Blitzgeräte-Kombination in perspektivischer Darstellung. wobei wiederum die Fig. 2a die Bereitschaftsstellung und die Fig. 2b den Nichtgebrauchszustand zeigt, Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel der Kamera-Blitzgeräte-Kombination in perspektivischer Darstellung, einmal in Aufnahmebereitschaft tFig. 3a) und einmal im Nichtgebrauchszustand (Fig. 3b) und Fig. 4 eine Modifikation des Ausführungsbeispieles der Kamera-Blitzgeräte-Kombination gemäß dem Ausführungsbeispiel in Fig. 2.
  • Bei allen Ausführungsbeispielen in den Fig. 1 bis 4 sind Kamera und Blitzgerät einander so angepaßt, daß mindestens eine Gehäusefläche des Blitzgerätes in etwa die gleichen Abmessungen aufweist wie mindestens eine senkrecht zur optischen Achse liegende Gehäusefläche der Kamera, und beide Gehäuse sind schwenkbar derart miteinander verbunden, daß Kamera und Blitzgerät aus ihrer Aufnahmestellung (Aufnahmebereitschaft) in eine Nichtgebrauchsstellung überführbar sind, in der jeweils eine der in etwa kongruenten Gehäuseflächen von Kamera und Blitzgerät aneinanderliegen.
  • Im Ausführungsbeispiel in Fig. 1 ist mit 101 die Kamera und mit 102 das Blitzgerät bezeichnet. Jedes dieser Geräte hat ein gesondertes Gehäuse 103 bzw. 104. Das Kameragehäuse 103 ist von flacher Bauart und quaderförmig ausgebildet, wobei die Höhe der Kamera im wesentlichen von der Filmbreite bestimmt wird. Die Vorderwand 105 des Kameragehäuses 103, die bei Aufnahmebereitschaft dem Aufnahmeobjekt zugekehrt ist, enthält eine das Kameraobjektiv 106 freigebende oeffnung 107 und eine weitere, den Kamerasucher 108 freigebende Öffnung 109. Die Rückwand 110 des Kameragehäuses 103 weist die gleichen Abmessungen auf wie die Vorderwand 105. Auf der Oberseite 111 des Kameragehäuses ist der Auslöser 112 und ein Blendensteller 113 angeordnet. In der Unterseite 114 des Kameragehäuses 103 ist üblicherweise der Filmtransport- und Verschlußaufzugsschieber, hier nicht dargestellt, angeordnet.
  • Das Blitzgerätegehäuse 104 ist ebenfalls quaderförmig ausgebildet, und zwar derart, daß seine bei Aufnahme- f bereitschaft unten liegende Seitenfläche, die Unterseite 120, und die ihr gegenüber liegende Oberseite 121 die gleichen Abmessungen hat, wie die Vorderwand 105 bzw. die Rückwand 110 des Kameragehäuses 103. Auf der Vorderseite 122 ist der Reflektor 123 und gegebenenfalls bei sogenannten Computer-Blitzgeräten ein fotoelektrischer Sensor 124 angeordnet.
  • Das BlitzgeräLegehäuse 104 ist von einem U-förmigen Bügel 125 derart umgeben, daß die Oberseite 121 und die beiden Seitenflächen 126 des Blitzgerätegehäuses 104 von dem Bügel 125 umschlossen werden. Das Blitzgerätegehäuse 104 ist mit dem Bügel 125 fest verbunden. Die über das Blitzgerätegehäuse 104 vorstehenden freien Schenkel des Bügels greifen beideseitig über das Kameragehäuse 103 und sind an den Seitenwänden 115 des Kameragehäuses 103 über je eine Drehverbindung 116 gelenkig mit dem Kameragehäuse 103 verbunden. Die Drehachsen dieser Drehverbindungen 116 liegen parallel zur der Vorderseite 105 des Kameragehäuses 103 und parallel zu der Unterseite 120 des Blitzgerätegehäuses 104.
  • Zur Uberfügung des Blitzgerätes 102 bzw. der Kamera 101 von ihrer Aufnahmestellung oder Aufnahmebereitschaft (Fig. 1a) in ihre Nichtgebrauchsstellung (Fig. 1b) wird das Blitzgerät 102 oder die Kamera 101 um die beiden Drehverbindungen 116 geschwenkt, bis die Unterseite 120 des Blitzgerätegehäuses 104 und die Vorderwand 105 des Kameragehäuses 103 unmittelbar aneinanderliegen. Da diese beiden Flächen kongruent ausgebildet sind, ergibt sich daher in der NiclLgebrauchsstellung von Kamera 101 und Blitzgerät 102 eine kompakte Form mit zum Einstecken in eine Jacken- oder Hosentasche günstigen Proportionen.
  • Gleichzeitig bildet das vor die Vorderwand 105 des Kameragehäuses 103 geschwenkte Blitçzgerätgehäuse 104 einen Schutz für die frei liegenden Vorderflächen von Kameraobjektiv 106 und Kamerasucher 108 im Nichtgebrauchszustand. Wenn gleichzeitig der Auslöser 112 statt auf der Oberseite 111 ebenfalls auf der Vorderwand 105 angeordnet ist, bildet das gleichzeitig das vor die Vorderwand 105 des Kameragehäuses 103 geklappte Blitzgerätegehäuse 104 eine Auslösesperre im Nichtgebrauchszustand.
  • Zweckmäßigerweise sind im Nichtgebrauchszustand das Kameragehäuse 103 und das Blitzgerätegehäuse 104 miteinander verrastet oder verriegelt, was der Ubersichtlichkeit der Zeichnung wegen nicht besonders dargestellt worden ist.
  • In Fig. 2 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, und zwar zeigt die Fig. 2a die Kamera-Blitzgeräte-Kombination in Aufnahmebereitschaft und die Fig. 2b diesselbe im Nichtgebrauchszustand. Soweit r in Fig. 2 gleiche Bauteile wie in Fig. 1 bezeichnet sind, stimmen deren Bezugszeichen mit den Bezugszeichen gleicher Teile in Fig. 1 überein, sind allerdings um 100 erhöht.
  • Kamera 201 und Blitzgerät 202 haben jeweils ein Gehäuse 203 und 204, die in ihren Abmessungen völlig übereinstimmen.
  • So entsprechen sich die Vorderwände 205 bzw. 222, die Rückwände 210 bzw. 227, die Oberseiten 211 bzw. 221, die Unterseiten 214 bzw. 220 und die Seitenwände 215 bzw. 226 beider Gehäuse. Die Oberseite 211 des Kameragehäuses 203 trägt wie im Beispiel in Fig. 1 den Kameraauslöser 212 und den Blendcnstelle 213. Die Vorderwand 205 des Kameragehäuses 203 weist wiederum die Öffnungen 207 und 209 auf, die das Kameraobjektiv 206 bzw. den Kamerasucher 208 freigeben.
  • An der Unterseite 214 des Kamerayehäuses 203 ist der Schieber 217 für Filmtransport und Verschlußaufzug zu sehen. Die Vorderseite 222 des Blitzgerätgehäuses 204 trägt in bekannter Weise den Reflektor 223.
  • Das Kameragehäuse 203 und das Blitzgerätgehäuse 204 sind über ein Scharnier 218 gelenkig miteinander verbunden, das einerseits an der Seitenwand 215 des Kameragehäuses 203 und andererseits an der Seitenwand 226 des Blitzaprateaehauqps 204 hefestiat ist. Das Scharnier 218 ist so angeordnet, daß seine Schwenkachse 219 längs einer Flächenkante der Seitenwände 215 bzw. 226 verläuft.
  • Im Beispiel in Fig. 2 ist die Schwenkachse 219 des Scharniers 218 längs der von Rückwand 210 bzw. 227 und der Seitenwand 215 bzw. 226 gebildeten Flächenkante von Kameragehäuse 203 bzw. Blitzgerätegehäuse 204 angeordnet. Diese Anbringung des Scharnies ermöglicht das Verschwenken von Kamera 201 bzw. Blitzgerät 202 derart, daß in der Aufnahmebereitschaftsstellung (Fig. 2a) die Seitenwände 215 und 226 von Kameragehäuse 203 und Blitzgerätegehäuse 204 aneinanderliegen und in der Nichtgebrauchsstellung die beiden Rückwände 210 bzw. 227 der beiden Gehäuse deckungsgleich aneinanderliegen. Zweckmäßigerweise ist in der Aufnahmestellung von Kamera 201 und Blitzgerät 202 eine Verriegelung oder Verrastung vorgesehen, was die Handhabung der Kamera-Blitzgeräte-Kombination erleichtet. Eine solche Verrastung ist in Fig. 2b dargestellt, und zwar durch einen blitzgeräteseitig angeordneten Rastnippel 228 und ein kameraseitig angeordnetes Rastloch 229. Eine gleiche Rastung kann auch zwischen den beiden Rückwänden 210 und 227 der beiden Gehäuse 203 und 204 vorgesehen sein, was jedoch der Übersichtlichkeit der Zeichnung wegen nicht gesondert dargestellt worden ist.
  • Eine solche Ausführung der Kamera-Blitzgeräte-Kombination gemäß Fig. 2 ist besonders vorteilhaft, wenn das Kameragehäuse 203 einen annähernd quadratischen Querschnitt hat, d. h. seine Abmessungen in Richtung optischer Achse nur wenig größer ist als die Kamerahöhe. Hier läßt sic-h in der Nichtgebrauchsstellung von Kamera und Blitzgerät eine Form mit besonders günstigen Proportionen erzielen. Darüber hinaus verbessert das seitlich an die Kamera angesetzte Blitzgerät bei Aufnahmebereitschaft die Handhabung und Handlichkeit der Kamera, da dieses Blitzgerät gleichzeitig als eine Art Kamerahandgriff benutzt werden kann.
  • Dies ist deshalb von Vorteil, da meist mit dem Ziel der Verkleinerung des Kameravolumens im Hinblick auf die leichte Mitführbarkeit der Kamera eine wenig günstige Handhabung beim Fotografieren in Kauf genommen werden muß. Ein solcher Nachteil wird durch die erfindungsgemäße Kamera-Blitzgeräte-Kombination nach Fig. 2 kompensiert.
  • Das Ausführungsbeispiel in Fig. 3 stimmt weitgehend mit dem Ausführungsbeispiel in Fig. 2 überein, so daß auch hier wiederum für gleiche Bauteile gleiche Bezugszeichen, jedoch um weitere 100 erhöht, verwendet worden sind. Insoweit gilt auch für das Ausführungsbeispiel in Fig. 3 ergänzend die Beschreibung zu Ausführungsbeispiel nach Fig. 2.
  • Der Unterschied beider Ausführungsbeispiele liegt einmal darin, daß in dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 nicht alle Abmessungen des Blitzgerätgehäuses 304 identisch sind mit den Abmessungen des Kameragehäuses 203, sondern lediglich die Vorderwände 305 bzw. 322 und die Rückwände 310 r bzw. 327 beider Gehäuse kongruent ausgebildet sind. Die Abmessungen des Blitzgerätgehäuses 304 in Richtung optische Achse ist kleiner gewählt als die entsprechende Abmessung des Kameragehäuses 303. An der Unterseite 314 und der Oberseite 321 von Kameragehäuse 303 und Blitzgerätegehäuse 304 ist ein Scharnier 330 befestigt, dessen Schwenkachse 331 längs der längsten unteren bzw. längsten oberen Flächenkanten der Rückwand 310 bzw. 327 von Kamera bzw. Blitzgerätegehäuse verläuft. Dieses Scharnier 330 kann auch in kürzere Einzelscharniere aufgeteilt sein. Durch diese Anordnung des Scharniers 330 liegen in der Aufnahmebereitschaft von Kamera 301 und Blitzgerät 302 die Unterseite 314 des Kameragehäuses 303 und die Oberseite 321 des Blitzgerätegehäuses 304 unmittelbar aufeinander. Dadurch, daß die Abmessungen des Blitzgerätegehäuses 304 in Richtung optischer Achse kürzer ist als die entsprechende Abmessung des Kameragehäuses 303 wird die Betätigung des an der Vorderkante der Unterseite 314 des Kameragehäuses 303 angeordneten Schiebers 317 für den Filmtransport und den Verschlußaufzug nicht behindert. In der Aufnahmebereitschaftsstellung von Kamera 301 und Blitzgerät 302 sind Kameragehäuse 303 und Blitzgerätegehäuse 304 wiederum miteinander verrastet.
  • Diese Rastung wird wiederum durch ein oder zwei Rastnippel 328 auf der Oberseite 321 des Blitzgerätegehäuses 304 und mit diesen Nippeln korrespondierende Rastlöcher 329 auf der Unterseite 314 des Kameragehäuses 303 gebildet.
  • Eine solche Rastung kann selbstverständlich auch zwischen den beiden Rückwänden 310 und 327 der beiden Gehäuse für die Nichtgebrauchsstellung vorgesehen werden.
  • Kamera 401 und Blitzgerät 402 in dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 sind völlig identisch mit Kamera und Blitzgerät in dem Ausführungsbeispiel in Fig. 2, so daß das in Fig. 2 zum Aufbau des Kamera- und Blitzgerätegehäuses und zur Anordnung von Kameraobjektiv und -sucher und der Bedienungselemente Gesagte hier entsprechend gilt. Daher sind auch gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen, die lediglich gegenüber den Bezugszeichen in Fig. 2 um 200 erhöht sind.
  • Zum Unterschied zu Fig. 2 sind Kamera 401 und Blitzgerät 402 in Fig. 4 nicht unlösbar miteinander verbunden, sondern lassen sich infolge einer besonderen Ausgestaltung voneinander lösen, so daß gegebenenfalls die Kamera auch ohne Blitzgerät mitführbar ist, ohne jedoch den Vorteil der besonders handlichen Form der Kamera- und Blitzgeräte-Einheit im Nichtgebrauchszustand aufzugeben.
  • An der Seitenwand 415 des Kameragehäuses 403 ist ein Blitzschuh 440 angeordnet. Die Einschiebeöffnung 441 des Blitzschuhs 440 weist zur Rücki/2rd 410 des Kameragehäuses 403.
  • An der mit dieser Seitenwand 415 des Kameragehäuses 403 kongruenten Seitenwand 426 des Blitzgerätegehäuses 404 f ist ein mit dem Blitzschuh 440 korrespondierender Steckfuß 442 vorgesehen. Dieser Steckfuß 442 ist gelenkig an dem Blitzgerätegehäuse 404 befestigt, wobei die Schwenkachse 443 dieser Gelenkverbindung längs der von Rückwand 427 und Seitenwand 426 gebildeten senkrecht zur optischen Achse stehenden Flächenkante verläuft. Im Ausfuhrungsbeispiel in Fig. 4 ist diese Gelenkverbindung als Scharnier 444 dargestellt, wobei der Steckfuß 442 den freien Schenkel des Scharniers 444 bildet. Der andere Schenkel des Scharniers 444 ist entweder an der Rückwand 427 - wie dargestellt - oder an der Seitenwand 426 des Blitzgerätegehäuse 404 befestigt.
  • Nach Einschieben des Steckfusses 442 in den Blitzschuh 440 sind Kamera 401 und Blitzgerät 402 durch die Klemmwirkung von Blitzschuh 440 und Steckfuß 442 miteinander verbunden.
  • Kamera 401 und Blitzgerät 402 können nunmehr um die Schwenkachse 443 am Steckfuß 442 aus ihrer Nichtgebrauchsstellung, die identisch ist mit Fig. 2b, in ihre Aufnahmebereitschaftsstellung, die identisch ist mit Fig. 2a, verschwenkt werden und umgekehrt. Zwischen Blitzgerätgehäuse 404 und schwenkbarem Steckfuß 442 ist eine Verriegelung 445 vorgesehen, die aus einem Bajonettschlitz 446 mit kreisförmiger Erweiterung im Steckfuß 442 und aus einem in diesen Bajonettschlitz 446 eingreifenden und längs verschiebbaren Bajonettkopf 447 auf der Seitenwand 426 des Blitzgerätegehäuses 404 besteht. r Der Bajonettkopf 447 ist starr mit einer aus der Vorderwand 422 des Blitzgerätgehäuses 404 herausragenden Handhabe 448 verbunden und in einem in Richtung optischer Achse liegenden Längsschlitz 449 in der Seitenwand 426 des Blitzgerätegehäuses 404 geführt. Die Handhabe 448 - und damit der Bajonettkopf 447 - ist entgegen der Wirkung einer Feder 450 in Richtung optischer Achse verschiebbar, wobei bei völlig in das Blitzgerätgehäuse 404 eingedrückter Handhabe 448 der Bajonettkopf 447 in die kreisförmige Erweiterung des Bajonettschlitzes 446 eintritt und damit die Verriegelung des Steckfusses 442 an der Seitenwand 426 des Blitzgerätegehäuses 404 aufgehoben ist. Nach Loslassen der Handhabe 448 wird die Verriegelung durch die Feder 450 automatisch wieder hergestellt, soweit der Steckfuß 442 nicht von der Seitenwand 426 des Blitzgerätegehäuses 404 weggeschwenkt worden ist.
  • Zusätzlich ist zwischen Kamera 401 und Blitzgerät 402 eine Rastung vorgesehen, welche die beiden Geräte in ihrer Nichtgebrauchsstellung, in der sie mit ihren Rückwänden 410 und 427 aneinander liegen, gegen ungewolltes Abschwenken eines der beiden Geräte sichert. Diese Rastung besteht aus einem an der Rückwand 427 des Blitzgerätgehäuses 404 angeordneten Rastnippel 451 und einer mit dem Rastnippel korrespondierenden Rastfeder 452, die unmittelbar hinter einer Öffnung 453 in der Rückwand 410 des Kameragehäuses 403 angeordnet ist.
  • Das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel der Erfindung gemäß Fig. 4 hat neben der Möglichkeit des getrennten Mitführen der Kamera noch den Vorteil, daß das Blitzgerät 402 auch an anderen Kameras mit Blitzschuh verwendet werden kann.
  • Hierzu wird der Steckfuß 442 an die Seitenwand 426 des Die@@@@@ge@ @@@@ @ @ @@@ der Verriegelung 445 in dieser Stellung gehalten. In dieser Stellung erfolgt auch die notwendige elektrische Verbindung des Steckfusses 442 mit der elektrischen Schaltung des Blitzgerätes, die in Fig. 4 nicht gesondert dargestellt ist. Da des Steckfuß 442 als Normfuß ausgebildet ist, kann das Blitzgerät somit an jeder Kamera mit einem Norm-Blitzschuh angeschlossen werden.

Claims (13)

  1. Patentansprüche e Fotografische Kamera flacher Bauart und Elektronenblitzgerät mit jeweils einem gesonderten Gehäuse, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Gehäusefläche (120;227;327;427) des Blitzgerätes (102;202;302,402) in etwa die gleichen Abmessungen aufweist wie mindestens eine senkrecht zur optischen Achse liegende Gehäusefläche (105;210;310;410) der Kamera (101;202;302;402) und daß beide Gehäuse (103,104;203,204;303,304;403,404) schwenkbar derart miteinander verbunden sind, daß Kamera und Blitzgerät aus ihrer Aufnahmestellung (Fig. 1a;2a;3a) in eine Nichtgebrauchsstellung (Fig. 1b;2b;3b;4) überführbar sind, in der jeweils eine der in etwa kongruenteB Gehäuseflächen von Kamera und Blitzgerät aneinanderliegen.
  2. 2. Kamera und Blitzgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Kamera- und Blitzgerätegehäuse (103 bzw. 104) über einen Bügel (125) miteinander verbunden sind, daß mindestens ein Gehäuse (103) über mindestens einen Drehpunkt (116) an dem Bügel angelenkt ist und daß die Achsen der Drehpunkte parallel zu den in etwa kongruenten Gehäuseflächen (105;120) von Kamera (101) und Blitzgerät (102) angeordnet sind.
  3. 3. Kamera und Blitzgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Gehäuse (203,204;303,304;403,404) gelenkig mit einer längs einer Gehäusekante verlaufenden Schwenkachse (219;331,443) miteinander verbunden sind.
  4. 4. Kamera und Blitzgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Nichtgebrauchsstellung (Fig. 1b) von Kamera (101) und Blitzgerät (102) an dem Blitzgerätgehäuse (104) anliegende Kameragehäusefläche die Objektiv (106) und Sucher (108) freigebende Vorderwand (105) des Kameragehäuses (103) ist.
  5. 5. Kamera nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die senkrecht zur optischen Achse liegenden Gehäuseflächen (205,210;305,310;405,410) von Kamera (201;301; 401) und Blitzgerät (202;302;402) in etwa gleiche Abmessungen haben und daß die Schwenkachse (219;331;443) derart angeordnet ist, daß in der Nichtgebrauchsstellung (Fig. 2b;3b;4b) von Kamera und Blitzgerät die beiden Rückwände (210,227;310,327;410,427) der Gehäuse (203,204; 303,304;403,404) aneinanderliegen.
  6. 6. Kamera und Blitzgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (219;331; f 443) längs einer Flächenkante der senkrecht zur optischen Achse liegenden Gehäuseflächen (205,210;305,310;405,410) von Kamera (201;301;401) und Blitzgerät (202;302;402) angeordnet ist.
  7. 7. Kamera und Blitzgerät nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (219;443) längs einer senkrecht zur optischen Achse verlaufenden kurzen Flächenkante der beiden Gehäuserückwände (210,227;410,427) derart angeordnet ist, daß in der Aufnahmestellung (Fig. 2a) von Kamera (201;401) und Blitzgerät (202;402) zwei parallel zur optischen Achse liegende Seitenwände (215,226;415,426) der Gehäuse (203,204;403,404) aneinanderliegen.
  8. 8. Kamera und Blitzgerät nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (331) längs der längsten unteren bzw. längsten oberen Flächenkante der Rückwand (310 bzw. 327) von Kamera- bzw. Blitzgerätgehäuse (303 bzw. 304) derart angeordnet ist, daß in der Aufnahmestellung (Fig. 3a) von Kamera (301) und Blitzgerät (302) die Unterseite (314) des Kameragehäuses (303) und die Oberseite (321) des Blitzgerätgehäuses (304) aufeinanderliegen.
  9. 9. Kamera und Blitzgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an einer parallel zur optischen Achse verlaufenden schmalen Seitenwand (415) des Kameragehäuses (403) ein Blitzschuh (440) zur Aufnahme eines an einer parallel zur optischen Achse verlaufenden schmalen Seitenwand (426) des Blitzgerätgehäuses (404) angeordneten Steckfußes (442) vorgesehen ist, und daß der Steckfuß am Blitzgerätegehäuse gelenkig mit einer längs einer senkrecht zur optischen Achse verlaufenden Flächenkante dieser Seitenwand angeordneten Schwenkachse (443) befestigt ist.
  10. 10. Kamera nach Anspruch 9, daß die Schwenkachse (443) des Steckfusses (442) längs der von Rückwand (427) und von der an das Kameragehäuse (403) anlegbaren Seitenwand (426) des Blitzgerätegehäuses (404)gebildeten Flächenkante angeordnet ist.
  11. 11. Kamera und Blitzgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß Kamera (101;201;301;401) und Blitzgerät (102;202;302;402) in ihrer Aufnahme- und/oder, Nichtgebrauchsstellung miteinander verrast- und/oder verriegelbar sind.
  12. 12 Kamera und Blitzgerät nach Anspruch 9 oder 10 und Anspruch 11, gekennzeichnet durch eine lösbare Verriegelung (445) zwischen Steckfuß (442) und Blitz gerategehäuse (404) und einer Rastung (451,452) zwischen jeweils einer senkrecht zur optischen Achse verlaufenden Gehäusefläche von Kamera- und Blitzgerät (401,402).
  13. 13. Kamera und Blitzgerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastung aus einem an der Rückwand (427) des Blitzgerätegehäuses (404) vorstehenden Nippel (451) und einer in der Rückwand (410) des Kameragehäuses (403) angeordneten Rastfeder (452) besteht.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE2940301A1 (de) * 1979-10-04 1981-04-09 Agfa-Gevaert Ag, 5090 Leverkusen Fotografische kamera mit elektronenblitzgeraet
US4268146A (en) * 1979-07-03 1981-05-19 Polaroid Corporation Camera with folding flash unit
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FR2644905A1 (fr) * 1989-03-27 1990-09-28 Asahi Optical Co Ltd Appareil photographique reflex mono-objectif avec telemetre a triangulation et flash

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