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"Fotografische Kamera flacher Bauart und Elektronenblitzgerät"
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Die Erfindung betrifft eine fotografische Kamera flacher Bauart und
ein Elektronenblitzgerät mit jeweils einem gesonderten Gehäuse. Unter einer Kamera
flacher Bauart wird dabei eine solche Kamera verstanden, deren kleinste Abmessung
die Höhe der Kamera senkrecht zur optischen Achse ist, die im wesentlichen von der
Filmbreite bestimmt wird.
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Solche Kameras flacher Bauart sind unter dem Namen "Pocket-Kamera"
handelsüblich.
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Bei einer bekannten Kamera mit Elektronenblitzgerät der eingangs genannten
Art ist auf der Oberseite der Kamera ein Blitzschuh vorgesehen, in welchem das Elektronenblitzgerät
mittels eines entsprechend ausgebildeten Steckfusses einschiebbar ist, so daß das
Elektronenblitzgerät aufrecht auf der Kamera steht und die Gehäuseachsen von Kamera
und Blitzgerät einen rechten Winkel miteinander einschließen. Diese Einheit aus
Kamera und Blitzgerät ist recht voluminös und weist für ihre Verpackbarkeit ungünstige
Proportionen auf. Um Kamera und Blitzgerät in üblicher Weise in der Tasche mitführen
zu können, müssen diese beiden Geräte wieder voneinander getrennt und einzeln eingesteckt
werden.
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Es ist weiterhin eine Kamera flacher Bauart bekannt, bei welcher das
Elektronenblitzgerät seitlich, d. h. in Filmlaufrichtung, an der Kamera angesetzt
ist und Kamera
und Blitzgerät von einem einzigen gemeinsamen Gehäuse
umschlossen sind. Eine solche Gehäuseeinheit besitzt jedoch in Filmlaufrichtung
gesehen eine sehr große Ausdehnung, vor allem im Vergleich zu ihren übrigen Abmessungen.
Eine solche Form ist ebenfalls sehr ungünstig im Hinblick auf ein handliches und
unauffälliges Einstecken der Kamera in die Jacken- oder Hosentasche, was eigentlich
das originäre Ziel einer sogenannten "Pocket-Kamera" ist.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Kamera flacher
Bauart und ein Elektronenblitzgerät derart zu kombinieren, daß diese ohne voneinander
getrennt werden zu müssen, mindestens im Nichtgebrauchszustand eine flache Einheit
mit zum Einstecken in eine Jacken-oder Hosentasche günstigen Proportionen bilden.
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Diese Aufgabe ist gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch gelöst,
daß mindestens eine Gehäusefläche des Blitzgerätes in etwa die gleichen Abmessungen
aufweist wie mindestens eine senkrecht zur optischen Achse liegende Gehäusefläche
der Kamera und daß beide Gehäuse schwenkbar derart miteinander verbunden sind, daß
Kamera und Blitzgerät aus ihrer Aufnahmestellung in eine Nichtgebrauchsstellung
überführbar sind, in der jeweils eine der in etwa kongruenten Gehäuseflächen von
Kamera und Blitzgerät aneinanderliegen.
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Auf diese Weise entsteht eine Kamera-ElektronenSlitzgerät-Einheit,
bei welcher in Aufnahmebereitschaft von Kamera und r Blitzgerät diese nebeneinander-
oder übereinanderliegen, ihre optischen Achsen also wie erforderlich parallel zueinander
ausgerichtet sind, und im Nichtgebrauchszustand hintereinander angeordnet sind,
so daß beide Geräte zusammen eine in Hinblick auf ihr Längen- Breitenverhältnis
günstige flache Form ergeben, die im Verhältnis zu der bisher bekannten Einheit
handlicher und daher von dem Fotografierenden jederzeit in einer wenig belastenden
Weise mitgeführt werden kann.
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Nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß
Kamera- und Blitzgerätgehäuse über einen Bügel miteinander verbunden sind, daß mindestens
ein Gehäuse über mindestens einen Drehpunkt an dem Bügel angelenkt ist und daß die
Achsen der Drehpunkte parallel zu den in etwa kongruenten Gehäuseflächen von Kamera
und Blitzgerät angeordnet sind. Dadurch läßt sich das Blitzgerät bzw.
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die Kamera aus ihrer verpackungsfreundlichen Nichtgebrauchslage in
eine Aufnahmebereitschaft schwenken, in welcher sich das Blitzgerät oberhalb der
Kamera befindet, ohne daß der Zugang zu den evtl. auf der Kameraoberseite vorhandenen
Bedienungselementen behindert werden würde.
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Darüber hinaus ergibt sich noch der weitere Vorteil, daß das Blitzgerät
zusätzlich derart geschwenkt werden kann,
daß seine optische Achse
nicht parallel zu der optischen Achse der Kamera ausgerichtet ist, sondern mit dieser
einen spitzen Winkel einschließt. Ohne Eingriff in das Blitzgerät und ohne zusätzliche
Maßnahmen sind mit einer solchen Kamera-Blitzgeräte-Kombination bounce-light-Aufnahmen
bei fest mit der Kamera verbundenem Blitzgerät durchführbar.
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In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind die beiden Gehäuse
von Kamera und Blitzgerät gelenkig mit einer längs einer Gehäusekante verlaufenden
Schwenkachse miteinander verbunden.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die Anordnung
so getroffen sein, daß die in der Nichtgebrauchsstellung von Kamera und Blitzgerät
an dem Blitzgerätegehäuse anliegende Kameragehäusefläche die Objektiv und Sucher
freigebende Vorderwand des Kameragehäuses ist. Durch diese Maßnahme wird zusätzlich
ein Schutz von Objektiv- und Suchervorderseite in der Nichtgebrauchsstellung der
Kamera herbeigeführt, ohne daß zusätzliche Maßnahmen erforderlich wären.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen,
daß die senkrecht zur optischen Achse liegenden Gehäuseflächen von-Kamera und Blitzgerät
in etwa gleiche Abmessungen haben und die Schwenkachse derart
angeordnet
ist, daß in der Nichtgebrauchsstellung von Kamera und Blitzgerät die beiden Rückwände
der Gehäuse aneinanderliegen. Dabei ist vorteilhaft die Schwenkachse längs einer
Flächenkante der senkrecht zur optischen Achse liegenden Gehäuseflächen von Kamera
und Blitzgerät angeordnet.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen,
daß an einer parallel zur optischen Achse verlaufenden schmalen Seitenwand des Kameragehäuses
ein Blitzschuh zu Aufnahme eines an einer parallel zur optischen Achse verlaufenden
schmalen Seitenwand des Blitzgerätegehäuses angeordneten Steckfusses vorgesehen
ist, und daß der Steckfuß am Blitzgerätegehäuse gelenkig mit einer längs einer senkrecht
zur optischen Achse verlaufenden Flächenkante dieser Seitenwand angeordneten Schwenkachse
befestigt ist.
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Auf diese Weise wird einerseits eine Kamera-Elektronenblitzgerät-Einheit
geschaffen, die ohne beide Geräte voneinander lösen zu müssen im Nichtgebrauchszustand
sich zu einer handlichen, verpackungsfreundlichen Form umwandeln läßt, und andererseits
wird zusätzlich die Möglichkeit gegeben, das Blitzgerät von der Kamera zu trennen,
um einmal für bestimmte Vorhaben, bei welchen ein Blitzgerät absolut überflüssig
ist, nur allein die Kamera mitführen
zu können und zum anderen
auch das Blitzgerät an beliebigen anderen Kameras ansetzen zu können. Die Kamera-Blitzgerät-Einheit
aus aneinander angepaßter Kamera und angepaßtem Blitzgerät wird durch diese Maßnahme
ohne Aufgabe des mit dieser gerätekombination gewünschten Vorteils insgesamt vielseitiger
verwendbar.
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In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Schwenkachse
des Steckfusses längs der von Rückwand und der an dem Kameragehäuse anliegenden
Seitenwand des Blitzgerätgehäuses gebildeten Flächenkante angeordnet. Dadurch ergeben
sich für das Blitzgerät bzw. für die Kamera kurze Schwenkwege, da üblicherweise
der Blitzschuh an der Kamera so angeordnet wird, daß das Blitzgerät von der Rückwand
der Kamera aus einschiebbar ist.
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Nach einer weiteren Ausbildungsform der Erfindung sind Kamera und
Blitzgerät in ihrer Aufnahme - und/oder Nichtgebrauchsstellung miteinander verrast-
und/oder verriegelbar.
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Dies verhindert, daß Blitzgerät und Kamera sich in der Nichtgebrauchslage
voneinander entfernen können und evtl. das Einschieben oder das Herausziehen der
Gerätekombination in die oder aus der Tasche heraus behindern. In der Aufnahmestellung
ergibt sich eine bessere Handhabung der miteinander verrasteten oder verriegelten
Geräte.
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Weitere Ausführungsformen und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
sind in weiteren Unteransprüchen auf die hier
im Zusammenhang mit
der vorliegenden Erfindung ausdrücklich Bezug genommen wird,enthalten und in der
Beschreibung näher erläutert.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand einiger in der Zeichnung dargestellter
Ausführungsbeispiele beschrieben. Dabei zeigen Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel
der Kamera-Blitzgeräte-Kombination in perspektivischer Darstellung, wobei in Fig.
1a die Kombination bei Aufnahmebereitschaft und in Fig. 1b die Kombination im Nichtgebrauchszustand
dargestellt sind, Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel der Kamera-Blitzgeräte-Kombination
in perspektivischer Darstellung. wobei wiederum die Fig. 2a die Bereitschaftsstellung
und die Fig. 2b den Nichtgebrauchszustand zeigt, Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel
der Kamera-Blitzgeräte-Kombination in perspektivischer Darstellung, einmal in Aufnahmebereitschaft
tFig. 3a) und einmal im Nichtgebrauchszustand (Fig. 3b) und Fig. 4 eine Modifikation
des Ausführungsbeispieles der Kamera-Blitzgeräte-Kombination gemäß dem Ausführungsbeispiel
in Fig. 2.
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Bei allen Ausführungsbeispielen in den Fig. 1 bis 4 sind Kamera und
Blitzgerät einander so angepaßt, daß mindestens eine Gehäusefläche des Blitzgerätes
in etwa die gleichen Abmessungen aufweist wie mindestens eine senkrecht zur optischen
Achse liegende Gehäusefläche der Kamera, und beide Gehäuse sind schwenkbar derart
miteinander verbunden, daß Kamera und Blitzgerät aus ihrer Aufnahmestellung (Aufnahmebereitschaft)
in eine Nichtgebrauchsstellung überführbar sind, in der jeweils eine der in etwa
kongruenten Gehäuseflächen von Kamera und Blitzgerät aneinanderliegen.
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Im Ausführungsbeispiel in Fig. 1 ist mit 101 die Kamera und mit 102
das Blitzgerät bezeichnet. Jedes dieser Geräte hat ein gesondertes Gehäuse 103 bzw.
104. Das Kameragehäuse 103 ist von flacher Bauart und quaderförmig ausgebildet,
wobei die Höhe der Kamera im wesentlichen von der Filmbreite bestimmt wird. Die
Vorderwand 105 des Kameragehäuses 103, die bei Aufnahmebereitschaft dem Aufnahmeobjekt
zugekehrt ist, enthält eine das Kameraobjektiv 106 freigebende oeffnung 107 und
eine weitere, den Kamerasucher 108 freigebende Öffnung 109. Die Rückwand 110 des
Kameragehäuses 103 weist die gleichen Abmessungen auf wie die Vorderwand 105. Auf
der Oberseite 111 des Kameragehäuses ist der Auslöser 112 und ein Blendensteller
113 angeordnet. In der Unterseite 114 des Kameragehäuses 103 ist üblicherweise der
Filmtransport- und Verschlußaufzugsschieber, hier nicht dargestellt, angeordnet.
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Das Blitzgerätegehäuse 104 ist ebenfalls quaderförmig ausgebildet,
und zwar derart, daß seine bei Aufnahme- f bereitschaft unten liegende Seitenfläche,
die Unterseite 120, und die ihr gegenüber liegende Oberseite 121 die gleichen Abmessungen
hat, wie die Vorderwand 105 bzw. die Rückwand 110 des Kameragehäuses 103. Auf der
Vorderseite 122 ist der Reflektor 123 und gegebenenfalls bei sogenannten Computer-Blitzgeräten
ein fotoelektrischer Sensor 124 angeordnet.
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Das BlitzgeräLegehäuse 104 ist von einem U-förmigen Bügel 125 derart
umgeben, daß die Oberseite 121 und die beiden Seitenflächen 126 des Blitzgerätegehäuses
104 von dem Bügel 125 umschlossen werden. Das Blitzgerätegehäuse 104 ist mit dem
Bügel 125 fest verbunden. Die über das Blitzgerätegehäuse 104 vorstehenden freien
Schenkel des Bügels greifen beideseitig über das Kameragehäuse 103 und sind an den
Seitenwänden 115 des Kameragehäuses 103 über je eine Drehverbindung 116 gelenkig
mit dem Kameragehäuse 103 verbunden. Die Drehachsen dieser Drehverbindungen 116
liegen parallel zur der Vorderseite 105 des Kameragehäuses 103 und parallel zu der
Unterseite 120 des Blitzgerätegehäuses 104.
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Zur Uberfügung des Blitzgerätes 102 bzw. der Kamera 101 von ihrer
Aufnahmestellung oder Aufnahmebereitschaft (Fig. 1a) in ihre Nichtgebrauchsstellung
(Fig. 1b) wird das Blitzgerät
102 oder die Kamera 101 um die beiden
Drehverbindungen 116 geschwenkt, bis die Unterseite 120 des Blitzgerätegehäuses
104 und die Vorderwand 105 des Kameragehäuses 103 unmittelbar aneinanderliegen.
Da diese beiden Flächen kongruent ausgebildet sind, ergibt sich daher in der NiclLgebrauchsstellung
von Kamera 101 und Blitzgerät 102 eine kompakte Form mit zum Einstecken in eine
Jacken- oder Hosentasche günstigen Proportionen.
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Gleichzeitig bildet das vor die Vorderwand 105 des Kameragehäuses
103 geschwenkte Blitçzgerätgehäuse 104 einen Schutz für die frei liegenden Vorderflächen
von Kameraobjektiv 106 und Kamerasucher 108 im Nichtgebrauchszustand. Wenn gleichzeitig
der Auslöser 112 statt auf der Oberseite 111 ebenfalls auf der Vorderwand 105 angeordnet
ist, bildet das gleichzeitig das vor die Vorderwand 105 des Kameragehäuses 103 geklappte
Blitzgerätegehäuse 104 eine Auslösesperre im Nichtgebrauchszustand.
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Zweckmäßigerweise sind im Nichtgebrauchszustand das Kameragehäuse
103 und das Blitzgerätegehäuse 104 miteinander verrastet oder verriegelt, was der
Ubersichtlichkeit der Zeichnung wegen nicht besonders dargestellt worden ist.
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In Fig. 2 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt,
und zwar zeigt die Fig. 2a die
Kamera-Blitzgeräte-Kombination in
Aufnahmebereitschaft und die Fig. 2b diesselbe im Nichtgebrauchszustand. Soweit
r in Fig. 2 gleiche Bauteile wie in Fig. 1 bezeichnet sind, stimmen deren Bezugszeichen
mit den Bezugszeichen gleicher Teile in Fig. 1 überein, sind allerdings um 100 erhöht.
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Kamera 201 und Blitzgerät 202 haben jeweils ein Gehäuse 203 und 204,
die in ihren Abmessungen völlig übereinstimmen.
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So entsprechen sich die Vorderwände 205 bzw. 222, die Rückwände 210
bzw. 227, die Oberseiten 211 bzw. 221, die Unterseiten 214 bzw. 220 und die Seitenwände
215 bzw. 226 beider Gehäuse. Die Oberseite 211 des Kameragehäuses 203 trägt wie
im Beispiel in Fig. 1 den Kameraauslöser 212 und den Blendcnstelle 213. Die Vorderwand
205 des Kameragehäuses 203 weist wiederum die Öffnungen 207 und 209 auf, die das
Kameraobjektiv 206 bzw. den Kamerasucher 208 freigeben.
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An der Unterseite 214 des Kamerayehäuses 203 ist der Schieber 217
für Filmtransport und Verschlußaufzug zu sehen. Die Vorderseite 222 des Blitzgerätgehäuses
204 trägt in bekannter Weise den Reflektor 223.
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Das Kameragehäuse 203 und das Blitzgerätgehäuse 204 sind über ein
Scharnier 218 gelenkig miteinander verbunden, das einerseits an der Seitenwand 215
des Kameragehäuses 203 und andererseits an der Seitenwand 226 des Blitzaprateaehauqps
204 hefestiat ist. Das Scharnier 218
ist so angeordnet, daß seine
Schwenkachse 219 längs einer Flächenkante der Seitenwände 215 bzw. 226 verläuft.
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Im Beispiel in Fig. 2 ist die Schwenkachse 219 des Scharniers 218
längs der von Rückwand 210 bzw. 227 und der Seitenwand 215 bzw. 226 gebildeten Flächenkante
von Kameragehäuse 203 bzw. Blitzgerätegehäuse 204 angeordnet. Diese Anbringung des
Scharnies ermöglicht das Verschwenken von Kamera 201 bzw. Blitzgerät 202 derart,
daß in der Aufnahmebereitschaftsstellung (Fig. 2a) die Seitenwände 215 und 226 von
Kameragehäuse 203 und Blitzgerätegehäuse 204 aneinanderliegen und in der Nichtgebrauchsstellung
die beiden Rückwände 210 bzw. 227 der beiden Gehäuse deckungsgleich aneinanderliegen.
Zweckmäßigerweise ist in der Aufnahmestellung von Kamera 201 und Blitzgerät 202
eine Verriegelung oder Verrastung vorgesehen, was die Handhabung der Kamera-Blitzgeräte-Kombination
erleichtet. Eine solche Verrastung ist in Fig. 2b dargestellt, und zwar durch einen
blitzgeräteseitig angeordneten Rastnippel 228 und ein kameraseitig angeordnetes
Rastloch 229. Eine gleiche Rastung kann auch zwischen den beiden Rückwänden 210
und 227 der beiden Gehäuse 203 und 204 vorgesehen sein, was jedoch der Übersichtlichkeit
der Zeichnung wegen nicht gesondert dargestellt worden ist.
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Eine solche Ausführung der Kamera-Blitzgeräte-Kombination gemäß Fig.
2 ist besonders vorteilhaft, wenn das Kameragehäuse 203 einen annähernd quadratischen
Querschnitt hat, d. h. seine Abmessungen in Richtung optischer Achse nur wenig größer
ist als die Kamerahöhe. Hier läßt sic-h in der Nichtgebrauchsstellung von Kamera
und Blitzgerät eine Form mit besonders günstigen Proportionen erzielen. Darüber
hinaus verbessert das seitlich an die Kamera angesetzte Blitzgerät bei Aufnahmebereitschaft
die Handhabung und Handlichkeit der Kamera, da dieses Blitzgerät gleichzeitig als
eine Art Kamerahandgriff benutzt werden kann.
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Dies ist deshalb von Vorteil, da meist mit dem Ziel der Verkleinerung
des Kameravolumens im Hinblick auf die leichte Mitführbarkeit der Kamera eine wenig
günstige Handhabung beim Fotografieren in Kauf genommen werden muß. Ein solcher
Nachteil wird durch die erfindungsgemäße Kamera-Blitzgeräte-Kombination nach Fig.
2 kompensiert.
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Das Ausführungsbeispiel in Fig. 3 stimmt weitgehend mit dem Ausführungsbeispiel
in Fig. 2 überein, so daß auch hier wiederum für gleiche Bauteile gleiche Bezugszeichen,
jedoch um weitere 100 erhöht, verwendet worden sind. Insoweit gilt auch für das
Ausführungsbeispiel in Fig. 3 ergänzend die Beschreibung zu Ausführungsbeispiel
nach Fig. 2.
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Der Unterschied beider Ausführungsbeispiele liegt einmal darin, daß
in dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 nicht alle Abmessungen des Blitzgerätgehäuses
304 identisch sind
mit den Abmessungen des Kameragehäuses 203,
sondern lediglich die Vorderwände 305 bzw. 322 und die Rückwände 310 r bzw. 327
beider Gehäuse kongruent ausgebildet sind. Die Abmessungen des Blitzgerätgehäuses
304 in Richtung optische Achse ist kleiner gewählt als die entsprechende Abmessung
des Kameragehäuses 303. An der Unterseite 314 und der Oberseite 321 von Kameragehäuse
303 und Blitzgerätegehäuse 304 ist ein Scharnier 330 befestigt, dessen Schwenkachse
331 längs der längsten unteren bzw. längsten oberen Flächenkanten der Rückwand 310
bzw. 327 von Kamera bzw. Blitzgerätegehäuse verläuft. Dieses Scharnier 330 kann
auch in kürzere Einzelscharniere aufgeteilt sein. Durch diese Anordnung des Scharniers
330 liegen in der Aufnahmebereitschaft von Kamera 301 und Blitzgerät 302 die Unterseite
314 des Kameragehäuses 303 und die Oberseite 321 des Blitzgerätegehäuses 304 unmittelbar
aufeinander. Dadurch, daß die Abmessungen des Blitzgerätegehäuses 304 in Richtung
optischer Achse kürzer ist als die entsprechende Abmessung des Kameragehäuses 303
wird die Betätigung des an der Vorderkante der Unterseite 314 des Kameragehäuses
303 angeordneten Schiebers 317 für den Filmtransport und den Verschlußaufzug nicht
behindert. In der Aufnahmebereitschaftsstellung von Kamera 301 und Blitzgerät 302
sind Kameragehäuse 303 und Blitzgerätegehäuse 304 wiederum miteinander verrastet.
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Diese Rastung wird wiederum durch ein oder zwei Rastnippel 328 auf
der Oberseite 321 des Blitzgerätegehäuses 304
und mit diesen Nippeln
korrespondierende Rastlöcher 329 auf der Unterseite 314 des Kameragehäuses 303 gebildet.
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Eine solche Rastung kann selbstverständlich auch zwischen den beiden
Rückwänden 310 und 327 der beiden Gehäuse für die Nichtgebrauchsstellung vorgesehen
werden.
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Kamera 401 und Blitzgerät 402 in dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.
4 sind völlig identisch mit Kamera und Blitzgerät in dem Ausführungsbeispiel in
Fig. 2, so daß das in Fig. 2 zum Aufbau des Kamera- und Blitzgerätegehäuses und
zur Anordnung von Kameraobjektiv und -sucher und der Bedienungselemente Gesagte
hier entsprechend gilt. Daher sind auch gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen
versehen, die lediglich gegenüber den Bezugszeichen in Fig. 2 um 200 erhöht sind.
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Zum Unterschied zu Fig. 2 sind Kamera 401 und Blitzgerät 402 in Fig.
4 nicht unlösbar miteinander verbunden, sondern lassen sich infolge einer besonderen
Ausgestaltung voneinander lösen, so daß gegebenenfalls die Kamera auch ohne Blitzgerät
mitführbar ist, ohne jedoch den Vorteil der besonders handlichen Form der Kamera-
und Blitzgeräte-Einheit im Nichtgebrauchszustand aufzugeben.
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An der Seitenwand 415 des Kameragehäuses 403 ist ein Blitzschuh 440
angeordnet. Die Einschiebeöffnung 441 des Blitzschuhs 440 weist zur Rücki/2rd 410
des Kameragehäuses 403.
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An der mit dieser Seitenwand 415 des Kameragehäuses 403 kongruenten
Seitenwand 426 des Blitzgerätegehäuses 404 f ist ein mit dem Blitzschuh 440 korrespondierender
Steckfuß 442 vorgesehen. Dieser Steckfuß 442 ist gelenkig an dem Blitzgerätegehäuse
404 befestigt, wobei die Schwenkachse 443 dieser Gelenkverbindung längs der von
Rückwand 427 und Seitenwand 426 gebildeten senkrecht zur optischen Achse stehenden
Flächenkante verläuft. Im Ausfuhrungsbeispiel in Fig. 4 ist diese Gelenkverbindung
als Scharnier 444 dargestellt, wobei der Steckfuß 442 den freien Schenkel des Scharniers
444 bildet. Der andere Schenkel des Scharniers 444 ist entweder an der Rückwand
427 - wie dargestellt - oder an der Seitenwand 426 des Blitzgerätegehäuse 404 befestigt.
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Nach Einschieben des Steckfusses 442 in den Blitzschuh 440 sind Kamera
401 und Blitzgerät 402 durch die Klemmwirkung von Blitzschuh 440 und Steckfuß 442
miteinander verbunden.
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Kamera 401 und Blitzgerät 402 können nunmehr um die Schwenkachse 443
am Steckfuß 442 aus ihrer Nichtgebrauchsstellung, die identisch ist mit Fig. 2b,
in ihre Aufnahmebereitschaftsstellung, die identisch ist mit Fig. 2a, verschwenkt
werden und umgekehrt. Zwischen Blitzgerätgehäuse 404 und schwenkbarem Steckfuß 442
ist eine Verriegelung 445 vorgesehen, die aus einem Bajonettschlitz 446 mit kreisförmiger
Erweiterung im Steckfuß 442 und aus einem in diesen Bajonettschlitz 446
eingreifenden
und längs verschiebbaren Bajonettkopf 447 auf der Seitenwand 426 des Blitzgerätegehäuses
404 besteht. r Der Bajonettkopf 447 ist starr mit einer aus der Vorderwand 422 des
Blitzgerätgehäuses 404 herausragenden Handhabe 448 verbunden und in einem in Richtung
optischer Achse liegenden Längsschlitz 449 in der Seitenwand 426 des Blitzgerätegehäuses
404 geführt. Die Handhabe 448 - und damit der Bajonettkopf 447 - ist entgegen der
Wirkung einer Feder 450 in Richtung optischer Achse verschiebbar, wobei bei völlig
in das Blitzgerätgehäuse 404 eingedrückter Handhabe 448 der Bajonettkopf 447 in
die kreisförmige Erweiterung des Bajonettschlitzes 446 eintritt und damit die Verriegelung
des Steckfusses 442 an der Seitenwand 426 des Blitzgerätegehäuses 404 aufgehoben
ist. Nach Loslassen der Handhabe 448 wird die Verriegelung durch die Feder 450 automatisch
wieder hergestellt, soweit der Steckfuß 442 nicht von der Seitenwand 426 des Blitzgerätegehäuses
404 weggeschwenkt worden ist.
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Zusätzlich ist zwischen Kamera 401 und Blitzgerät 402 eine Rastung
vorgesehen, welche die beiden Geräte in ihrer Nichtgebrauchsstellung, in der sie
mit ihren Rückwänden 410 und 427 aneinander liegen, gegen ungewolltes Abschwenken
eines der beiden Geräte sichert. Diese Rastung besteht aus einem an der Rückwand
427 des Blitzgerätgehäuses 404 angeordneten Rastnippel 451 und einer mit dem Rastnippel
korrespondierenden Rastfeder 452, die unmittelbar hinter
einer
Öffnung 453 in der Rückwand 410 des Kameragehäuses 403 angeordnet ist.
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Das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel der Erfindung gemäß
Fig. 4 hat neben der Möglichkeit des getrennten Mitführen der Kamera noch den Vorteil,
daß das Blitzgerät 402 auch an anderen Kameras mit Blitzschuh verwendet werden kann.
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Hierzu wird der Steckfuß 442 an die Seitenwand 426 des Die@@@@@ge@
@@@@ @ @ @@@ der Verriegelung 445 in dieser Stellung gehalten. In dieser Stellung
erfolgt auch die notwendige elektrische Verbindung des Steckfusses 442 mit der elektrischen
Schaltung des Blitzgerätes, die in Fig. 4 nicht gesondert dargestellt ist. Da des
Steckfuß 442 als Normfuß ausgebildet ist, kann das Blitzgerät somit an jeder Kamera
mit einem Norm-Blitzschuh angeschlossen werden.