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Aerosol-Sprühvorrichtung
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Aerosol-Sprühvorrichtung Die Erfindung betrifft eine Aerosol-Sprühvorrichtung
zum Verteilen oder Auftragen von flüssigen oder pulverförmigen Insektiziden, flüssigen
Farben bzw. Lacken, flüssigen Kosmetika usw. durch Versprühen.
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Insbesondere betrifft die Erfindung eine Aerosol-Sprühvorrichtung
mit einer mit einer Spriihdüse versehenen und mit einem Druckregler verbundenen
Dose zur Aufnahme eines Aerosolmaterials sowie mit einem kleine Abmessungen besitzenden
Druckbehälter, der mit einem hochverdichteten Gas gefüllt und mit dem Druckregler
verbunden ist.
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Bisherige Aerosolsprüher bestehen aus einer Metalldose, de in eine
Kammer zur Aufnahme eines Aerosolmaterials und eine Kammer zum Einfüllen eines Treibmittels
unterteilt ist. Bei einer Vorrichtung dieser Art nimmt die Treibmittelkammer den
größten Teil des Fassungsvermögens der Dose ein, während die Aerosolkammer nul einen
kleinen Teil des Volumens beansprucht.
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Eine Sprühvorrtchtung dieser Art ist daher vom Standpunkt der wirksamen
Ausnutzung des Fassungsvermögens einer Aerosoldose nicht zufriedenstellend.
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Die als Treibmittel für das Aerosol verwendeten Stoffe, wie verflüssigtes
Erdölgas und Dimethyläther, sind zudem brennbar,
so daß ihre Verwendung
die Sicherheitsfrage berührt, während Methylenchlorid toxisch ist und beim Verteilen
in der Luft zu einer Luftverschmutzung führt. Bezüglich Freon und Chlorfluorkohlenstoff,
die früher als chemisch stabil und für den menschlichen Körper unschädlich angesehen
wurden, ist in neuerer Zeit in der europäischen und amerikanischen medizinischen
Fachwelt darauf hingewiesen worden, daß diese Substanzen eine Hauptursache für Hautkrebs,
Bindehautentzündungen usw. darstellen; infolgedessen besteht in allen Ländern der
Welt eine starke Tendenz zum Erlaß eines Verbots für dies Substanzen.
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Aufgabe der Erfindung ist damit die Schaffung einer Sprsshvorrichtung
in Form einer Dose zur Aufnahme eines Aerosolmaterials und eines kleinen Druckbehälters,
der mit einem Druckregler versehen und mit einem hochverdichteten Gas gefüllt ist.
Dabei soll der Druckbehäter mit einem hochverdichteten, für den Menschen ungefährlichen
Gas gefiillt sein, und das in der Dose enthaltene Aerosolmaterial soll durch Freisetzung
des Gasdrucks in die Dose versprühbar sein.
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Diese Aufgabe wird durch die in den beiliegenden Patentansprüchen
gekennzeichneten Merkmale gelöst.
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Im folgenden sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung in Verbindung
mit den beiliegenden Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen: Fig. 1 eine Schnittansicht einer Aerosol-Sprühvorrichtung
gemäß der Erfindung mit einem Druckregler und einem außerhalb einer Aerosoldose
angeordneten Druckbehälter, Fig. 2 eine Fig. 1 ähnelnde Ansicht einer abgewandelten
Ausführungsform, bei welcher der Druckgasbehälter im Inneren einer Aerosoldose angeordnet
ist, Fig. 3 eine den Fig. 1 und 2 ähnelnde Darstellung einer weiter abgewandelten
Ausffihrungsform, bei welcher der Druckgasbehälter im Unterteil der Aerosoldose
angeordnet ist, Fig. 4 eine Teilschnittdarstellung einer Aerosoldose zur Verdeutlichungf
des Einbauzustands eines in die Dose eingebauten und mit einem Folienbeutel versehenen
Druckreglers und Fig. 5 eine in vergrößertem Maßstab gehaltene Teilschnittansicht
eines Druckreglers.
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In den Fig. 1 bis 3 ist eine Dose 1 mit einer Druckfestigkeit von
etwa 10 kg/cm2 bzw. bar dargestellt, die mit einem Aerosolmaterial L gefüllt und
an ihrer Oberseite mit einer Druckknopf-Sprühdise 2 versehen ist, welche mit einem
Schlauch 3 verbunden ist. Ein Druckbehälter 4 mit kleinen Abmessungen ist mit einem
hochverdichteten Gas gefüllt und über einen Druckregler 5 mit der Dose 1 verbunden.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 ist der Druckbehälter 4 außerhalb der Dose 1
angeordnet, wobei Druckbehälter 4 und Druckregler 5 auf nicht dargestellte Weise
an der Außenwand der Dose 1
befestigt sind. Bei der Ausführungsform
gemäß Fig. 2 sind Druckbehälter 4 und Druckregler 5 in den Oberteil der Dose 1 eingebaut,
während sie gemäß Fig. 3 in den Bodenteil der Dose 1 eingebaut sind. Druckbehälter
4 und Druckregler 5 besitzen jedoch sehr kleine Abmessungen, so daß die durch sie
herbeigeführte Verkleinerung des Fassungsvermögens der Dose 1 für das Aerosolmaterial
unbedeutend ist.
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Der Druckbehälter 4 kann mit einem Hochdruckgas unter einem Druck
von etwa 200 bar gefüllt sein. Als Treibgas kann ein für den Menschen ungefährliches
Gas, etwa Kohlendioxid- bzw.
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C02-Gas und Stickstoff, vorteilhaft verwendet werden. Wenn bei Verwendung
von gasförmigem Kohlendioxid beispielsweise eine in einer Aerosoldose mit einem
Fassungsvemögen von 3 500 cm enthaltene Flüssigkeit unter einem Druck von 5 bar
verspriiht und der Enddruck auf 5 bar qehalten werden sollen, braucht der Druckbehälter
ein Fassungsvermögen von nur etwa 6 cm zu besitzen. Falls sich das Kohlendioxid
im eingefüllten Aerosolmaterial L lösen kann, genügt es, einen Gasbeutel 7 aus einer
mit dem Aerosolmaterial verträglichen Kunststoff- oder Gummifolie auf die in Fig.
4 gezeigte Weise am Gasauslaß des Druckreglers 5 anzubringen und das Aerosolmaterial
durch indirekte Druckbeaufschlagung zu versprSihen.
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Ein unmittelbares Freisetzen des im Druckbehälter 4 herrschenden hohen
Drucks in das Innere der Dose 1 würde
nicht nur zu unterschiedlicher
Strahl- oder Austreibkraft des Aerosolmaterials L in Abhängigkeit von seiner Viskosität
führen und dadurch die Handhabung bzw. Bedienung der Vorrichtung erschweren, sondern
zudem die Gefahr beinhalten, daß der Innendruck der Dose 1 über den zulässigen Wert
hinaus ansteigen könnte. Infolgedessen ist bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ein Druckregler 5 mit kleinen Abmessungen am Gasauslaß des Druckbehälters 4 vorgesehen,
wobei das Hochdruckgas der Dose 1 zugeführt wird, nachdem sein Druck mittels des
Druckreglers 5 auf weniger als etwa 10 bar verringert worden ist. Die Erfindung
wurde auf der Grundlage der Schaffung eines solchen kleinen Druckreglers der angegebenen
Art möglich.
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Fig. 5 veranschaulicht den Innenaufbau des Druckreglers 5.
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Dabei verschließt ein in das Gehäuse 50 des Druckreglers eingebautes
Regelventil 51 den Gasauslaß 52 ständig unter der Wirkung des innerhalb des Druckbehälters
4 herrschenden hohen Drucks. Eine mit dem Ventil 51 verbundene, ventilseitige angefaßte
Andruckscheibe 53 steht innerhalb einer Membrankammer 60 mit einer Membran 54, die
an der Außenseite des Gehäuses 5C verspannt ist, in Berührung und verschließt dabei
die Bohrung 55 dieser Membran. Die Außenseite der Membran 54 steht mit einer anderen
angefaßten Andruckscheibe 56 in Berührung, die von einer Feder 57 beaufschlagt wird.
Eine
Mutter 59 dient zum Einstellen der Kraft der Feder 57, und die Scheibe 56 ist mit
einer Bohrung 58 versehen, über welche der Druck des Druckbehälters 4 übertragen
werden kann.
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Wenn die Druckkraft der Feder 57 durch Drehen der Einstellmutter 59
bei gleichzeitiger Beobachtung eines Manometers 61 allmählich erhöht wird, drückt
die Andruckscheibe 56 die Membran 54 unter der Kraft der Feder 57 allmählich in
die Membrankammer 60 hinein. Da die ventilseitige Andruckscheibe 53 innerhalb der
Membrankammer 60 an der Membran 54 anliegt, wird diese Scheibe 53 ebenfalls verschoben,
so daß das Ventil 51 öffnet und der im Druckbehälter 4 gespeicherte hohe Druck in
die Membrankammer 60 entlassen wird. Bei Beendigung der Einstellung der Mutter 59
beim Erreichen des gewünschten Treibmitteldrucks von z.B. 2 bar in der Membrankammer
60 wird dieser Druck tiber die Bohrung 58 nach außen, d.h. in die Dose 1 übertragen.
W6nn der Innendruck der Dose 1 unter 2 bar abfällt, verlagert der in der Membrankammer
60 herrschende Druck die Membran 54 unter Uberwindung der Kraft der Feder 57, so
daß die Membran 54 von der ventilseitigen Scheibe 53 abhebt und das Druckmittel
aus der Membrankammer 60 über die Bohrung 58 in die Dose 1 eingelassen wird. Wenn
der in der Membrankammer 60 herrschende Druck auf diese Weise abnimmt und auf weniger
als 2 bar abfällt, verlagert die Feder 57 erneut die Scheibe 56, wodurch die ventilseitige
Scheibe 53 entsprechend verlagert und das Ventil 51 geöffnet wird. Auf diese
Weise
wird der Innenraum der Dose 1 konstant auf dem vorgeschriebenen Druck gehalten.
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Bei Anordnung des Druckbehälters 4 außerhalb der Dose 1 auf die in
Fig. 1 gezeigte Weise reicht es aus, eine Zulaßleitung 6 mit dem Gehäuse 50 des
Druckreglers 5 zu verbinden und diese Leitung 6 in die Dose 1 einzuführen.
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Selbstverständlich soll die vorstehende Beschreibung den Aufbau des
erfindungsgemäß verwendbaren Durckreglers lediglich beispielhaft erläutern, da dieser
Druckregler keineswegs auf die vorstehend offenbarte Konstruktion beschränkt ist.
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Dies bedeutet, daß die Druckmittelleitung in die Dose 1 erfindungsgemäß
auch mit Hilfe eines Druckreglers, bei dem der Sekundärdruck unverändert ist, z.B.
mit Hilfe eines Druckreglers, der ein auf 1 bar, 2 bar usw. eingestelltes Druckminderventil
aufweist, oder aber mit Hilfe eines beliebigen anderen Mechanismus zur Lieferung
eines konstanten Drucks erfolgen kann.
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Da bei der vorstehend beschriebenen Aerosol-Sprühvorrichtung gemäß
der Erfindung ein ungefährliches Gas mit hohem Druck in einen kleinen Druckbehälter
eingefiillt werden kann, wobei das Hochdruckgas mit konstantem Druck auf eine mit
dem zu versprühenden Material gefüllte Hochdruckdose einwirkt, kann nicht nur der
Sprühdruck entsprechend des Viskosität des zu versprühenden Materials eingestellt,
sondern auch die Dose zur Aufnahme des zu versprühenden Materials nahezu bis zu
ihrem vollen Fassungsvermögen mit diesem Material
gefüllt werden.
Auf diese Weise kann die Größe der Dose entsprechend verkleinert werden, so daß
eine ausgezeichnete Vorrichtung für das sichere und stabile Versprühen von Aerosol
geboten wird, die sich wirtschaftlich herstellen läßt.
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Dadurch1 daß die Aerosoldose 1 außerdem bis zum vollen Fassungsvermögen
mit dem zu versprühenden Material gefüllt werden kann, wird der weitere Vorteil
geboten, daß der Doseninhalt genau angegeben werden kann.
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