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Verfahren zur Herstellung eines Doppelbodens
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Bei der Herstellung eines Doppelbodens, bei dem sich der Oberboden
gegen auf dem Unterboden (Rohdecke) angeordnete Tragelemente (sog. Aufständerung)
abstützt, die den Oberboden in Abstand zum Unterboden halten und dadurch einen Hohlraum
zwischen Ober- und Unterboden bilden, stellen die Tragelemente einen erheblichen
Bbstenfaktor dar. Dies gilt vor allem dann, wenn die Tragelemente zwecks Einnivellierung
des Oberbodens längenverggf.
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stellbar ausgebildet und zwecks ihrer vertikalen Ausrichtbarkeit mit
einem Schwenkfuss versehen sind, vermittels dessen die Unebenheiten der Rohdecke
ausgeglichen werden können.
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In der DE-OS 2 164 897 ist bereits eine verhältnismässig einfache
Aufständerung für einen Doppelboden beschrieben. Hierbei werden die Tragelemente
durch in vertikaler Richtung verstellbare Rohrstücke gebildet, in die nach der Einnivellierung
eine im Verarbeitungszustand fliessfähige Masse eingefüllt wird,die nach dem Einfüllen
zu einer festen, ein tragendes Konstruktionselement bildenden Masse erstarrt. Die
Tragelemente werden also erst an Ort und Stelle gebildet. Aus Kostengründen soll
für
die Stillung der Rohrstücke vorzugsweise eine auf mineralischer
Basis aufgebaute Masse zum Einsatz kommen. Als Beispiel hierfür wird in der DE-OS
2 164 897 auf die in der DE-AS 1 943 634 beschriebenen Anhydritbindermassen verwiesen,
wie sie für die Herstellung von sog. Fliessestrichen verwendet werden können.
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Hierbei erstarren die Anhydritbindermassen mit verhältnismässig hoher
Biegezugfestigkeit.
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Da bei der in der DE-OS 2 164 897 beschriebenen Aufständerung für
einen Doppelboden die in den einzelnen Rohrstücken erstarrte Füllmasse das eigentlich
tragende, den Oberboden abstützende Konstruktionselement bildet, brauchen die Rohrstücke
nur so beschaffen zu sein, dass sie ihre Aufgabe als Schalungselement für die eingefüllte
Giessmasse erfüllen. Dementsprechend könnten die Rohrstücke verhältnismässig dünnwandig
ausgebildet und aus im Vergleich zu Metall sehr viel billigeren Werkstoffen (z.B.
Pappe oder Kunststoff) hergestellt sein.
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Wenngleich die in der DE-OS 2 164 897 beschriebene Aufständerung hinsichtlich
ihrer Gestehungskosten im Vergleich mit den davor bekannten Tragelementen für Doppelböden
Vorteile mit sich bringt, so haften ihr jedoch hinsichtlich ihrer Handhabung bei
der Einnivellierung der Auflagefläche für den Oberboden wesentliche Nachteile an.
Dies gilt zunächst für die Notwendigkeit, die einzelnen Tragelemente mit einem horizontalen
Traggerüst zu verbinden und die Nivellierung über eine Ausrichtung des Traggerüsts
vorzunehmen. Die einzelnen, also von dem horizontalen Traggerüst losgelösten Tragelemente
wären für sich gesehen nicht einnivellierbar, da sie auf dem Unterboden (Rohdecke)
keine aus reichend festen Stand haben. Eine stabile Auflage der Tragelemente auf
dem Unterboden ist aber für die spätere Montage des oberbodens unerlässlich. Eine
solche Auflage wird bei dem aus der DE>OS 2 164 897 bekannten Aufständerungssystem
auch deshalb in Frage gestellt, weil auf das untere Ende der Rohrstücke ein
leicht
verformbarer Abdichtungskörper aufgesteckt ist Der Erfindung liegt hiernach die
Aufgabe zugrunde, den in der DE-OS 2 164 897 beschriebenen Grundgedanken, also zur
Bildung der Tragelemente verhältnismässig billige Rohrstücke mit einer im Verarbeitungszustand
fliessfähigen bzw leicht verdichtbaren Masse auszufüllen, die nach dem Einfüllen
zu einer festen, ein tragendes Konstruktionselement bildenden Masse erstarrt, so
weiterzuentwickeln, dass die Tragelemente auf einfache Weise jedes für sich einnivellierbar
und auch in der Vertikalen ausrichtbar ist. Wenn in diesem Zusammenhang bei der
nachfolgenden Beschreibung der Erfindung von einem Einnivellieren die Rede ist,
dann ist hierunter die Ausrichtung von Niveaumarken zu verstehen, die jeweils am
oberen Ende der einzelnen Aufständerungselemente vorgesehen sind und durch das Ausrichten
in eine durch die Hohe des fertigen Doppelbodens vorgegebene Horizontalebene gebracht
werden müssen Hierdurch wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass letztlich
ein Oberboden mit einer genauen horizontalen Oberfläche erhalten wird. Der Oberboden
kann verschieden beschaffen sein, wobei der den Nutzbelag (z.B. Spannteppich, Linoleum,
Kunststoffplatten) tragende Estrich aus einzelnen Platten zusammengesetzt oder durchgehend,
d .h. fugenlos ausgebildet ist Zu dem Oberboden ist im Zusammenhang mit der Beschreibung
der vorliegenden Erfindung auch die Konstruktion zu rechnen, welche den Estrich
trägt und bei der Herstellung des Doppelbodens zwischen der Autständerung bzw. den
Tragelementen und dem Estrich zu liegen kommt. Diese Konstruktion kann beispielsweise
aus auf den Tragelementen der Aufständerung angeordneten Schienen bestehen, auf
welche die Estrichplatten oder als verlorene Schalung für einen aus einer teigigen
oder fliessfähigen Masse herzustellenden Estrich wirkende Platten (vgl. DE-OS 26
11 372 ) aufgelegt werden. Dabei können die Tragschienen zu einem Rastersystem angeordnet
bzw miteinander verbunden
sein. Jedenfalls ist das vorerwähnte Einnivellieren,
also das Ausrichten der Niveaumarken so vorzunehmen, dass die sichtbare Oberseite
des fertigen Doppelbodens das vorgegebene Niveau erhält, wobei natürlich auf die
Konstruktionshöhe des Oberbodens, insbesondere auf die Höhe der Tragschienen und
die Dicke der Estrichschicht, Rücksicht zu nehmen ist. Diese Konstruktionshöhe muss
selbstverständlich über die gesamte Flächenausdehnung des Oberbodens gleich sein,
weil sonst das durch die Ausrichtung der an den Aufständerungselementen vorgesehenen
Niveaumarken gewonnene Nivellierungsergebnis zunichte gemacht würde.
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Zur Lösung der obigen Aufgabe geht die Erfindung demnach aus von der
Herstellung eines Doppelbodens, bei dem für die Herstellung der Auf ständerung des
Oberbodens verwendete Rohrstücke mit einer im Verarbeitungszustand leicht verdichtbaren,
vorzugsweise mineralischen Masse gefüllt werden, die nach dem Einfüllen zu einer
festen, ein tragendes Konstruktionselement bildenden Masse erstarrt.
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Zur Lösung der Erfindungsaufgabe wird vorgeschlagen, dass man zunächst
an den Stellen der späteren Anordnung der Tragelemente auf dem Unterboden Lagerfüsse
für die Tragelemente in der Weise herstellt, dass man auf den Unterboden an den
betreffenden Stellen eine der Grösse und der Dicke der Lagerfüsse entsprechende
Menge einer schnell aushärtbaren Baustoffmasse aufbringt, hiernach noch vor dem
Aushärten der Lagerfüsse das untere Ende eines aus mindestens zwei ineinandergreifenden
und gegeneinander verstellbaren Rohrstücken zusammengesetzten Rohrverbundes eindrückt,
anschliessend, jedoch ebenfalls noch vor dem Aushärten der Lagerfüsse, die Rohrverbunde
in der Vertikalen ausrichtet, dann nach dem Aushärten der Lagerfüsse durch vertikale
(Längen-) Verstellung der zu einem Rohrverbund gehörenden Rohrstücke die jeweils
am oberen Ende der Rohrverbunde
vorhandenen Nieveaumarken gegen
eine durch die Höhe des fertigen Doppelbodens vorgegebene Horizontalebene ausrichtet
und anschliessend in die Rohrverbunde die Füllmasse einbringt Da bei dem erfindungsgemässen
Verfahren der Fuss für die einzelnen Tragelegemente aus einer zunächst noch verformbaren
Masse an Ort und Stelle gebildet wird, kann sich der Fuss den Unebenheiten des Unterbodens
anpassen, wodurch den Tragelementen nach ihrer Fertigstellung ein fester Stand verliehen
wird, vor allem dann, wenn die den Lagerfuss bildende Baustoffmasse eine Bindung
mit dem Unterboden eingeht.
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Baustoffmassen, die schnell, also in einigen Minuten, aushärten und
somit die Durchführung der erfindungsgemäss vorgesehenen Massnahmen ermöglichen,
sind hinlänglich bekannt (vgl.
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z.B. schnell abbindende Kalziumsulfathalbhydrat-Binder bzw.
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sog. Plaster oder schnell abbindende Zemente bzw. Betone), so dass
hierauf nicht besonders eingegangen zu werden braucht. Die zur Bildung der Lagerfüsse
verwendete Baustoffmasse soll beim Aufbringen auf den Unterboden einerseits eine
ausreichende Steifigkeit besitzen, damit sie nicht auseinanderfliesst; andererseits
soll sie jedoch noch so verformbar sein, dass sie sich de: Oberseite des Unterbodens
anpassen kann und ein Eindrücken des unteren Endes des Rohrverbundes zulässt. Die
für die Bildung der Lagerfüsse verwendete Baustoffmasse soll zweckmässig zu beschaffen
sein, dass sie sich bei ihrer Aushärtung mit dem Unterboden (Rohdecke) verbindet.
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Zweckmässig wird zur Bildung der Lagerfüsse ein dem gewünschten Fussdurchmesser
und ggf. auch noch der gewünschten Fußstärke entsprechender Ring auf den Unterboden
aufgelegt und in diesen dann die schnell aushärtbare Masse eingebracht. Im Bedarfsfalle
kann die Masse in dem Ring noch verdichtet werden.
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Das Eindrücken des Rohrverbundes in die den Lagerfuss bildende Nasse
kann bis zum Anstossen gegen den Unterboden (Rohdecke) erfolgen. Dem in der erfindungsgemässen
Weise hergestellten Lagerfuss fällt nicht nur die Aufgabe zu, den Tragelementen
der Auf ständerung einen ausreichend festen Stand auf dem Unterboden zu verleihen.
Da in den Rohrverbund erst nach der Aushärtung des Lagerfusses die später die eigentlich
tragenden Konstruktionselemente bildende Füllmasse eingebracht wird, verhindert
der Lagerfuss auch ein Austreten der Masse aus dem unteren Ende des Rohrverbundes.
Wenngleich für die Durchführung des erfindungsgemässen Verfahrens für das Ausfüllen
der Rohrverbunde vorzugsweise eine fliessfähige Masse verwendet wird, z.B. nach
DE-OS 2 164 897, so ist hierfür auch jede andere leicht verdichtbare Masse geeignet,
die mit der erforderlichen Festigkeit aushärtet. Die Masse braucht also nicht unbedingt
fliessfähig zu sein. Es eignen sich für die Zwecke der Erfindung beispielsweise
auch die für das Ausfüllen oder Hinterfüllen von-Schalungen verwendeten Betone,
die sich nach dem Ausgiessen leicht mechanisch verdichten lassen.
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Der für die Bildung der erfindungsgemässen Tragelemente verwendete
Rohrverbund, der aus mit ausreichender Reibung teleskopartig ineinandergesteckten
Rohrstücken oder miteinander verschraubten, rohrförmigen Gewindestücken gebildet
sein kann, wird soweit ausgefüllt bzw. ausgegossen, dass sich eine für die Bildung
eines Auflagers für den Oberboden erforderliche Mindesthöhe der verfestigten Masse
in dem Rohrverbund ergibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die in den Rohrverbund
eingefüllte Giessmasse nach dem Einfüllen im Zuge ihrer Aushärtung noch zusammensacken
kann. Um dem Rechnung zu tragen, sieht die Erfindung in zweckmässiger Ausgestaltung
des Erfindungsgedankens vor, dass das obere Ende des Rohrverbundes trichterförmig
erweitert ist und in die Erweiterung an der Oberboden-Tragkonstruktion vorgesehene
Stützböcke bis zum Anstossen gegen die
Wandung der Erweiterung
eingeführt werden und anschliessend soviel Giessmasse in den Rohrverbund eingefüllt
wird, dass die Nasse nach dem Aushärten mindestens bis an die Unterseite der Stützböcke
heranreicht.
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Da sich eine Niveaueinstellung der ausgehärteten Giessmasse bis genau
auf die Höhe der Unterseite der Stützböcke nur schwerlich erreichen lässt, kann
in weiterer Fortbildung der Erfindung vorgesehen sein, dass die Giessmasse soweit
bis in die trichterförmige Erweiterung hineinreichend eingefüllt wird, dass beim
Einführen des Stützbockes in die Erweiterung die noch fliessfähige Giessmasse verdrängt
wird und seitlich an dem Stützbock emporsteigt, so dass dieser später in der ausgehärteten
Masse eingebettet ist. Dadurch wird die Bildung eines optimalen Auflagers für den
Stützbock gewährleistet. Die Erweiterungen am oberen Ende der Rohrverbunde müssen
zwecks Schaffung einer stets niveaugleichen Auflagefläche für die Stützböcke insoweit
übereinstimmend ausgebildet sein. An der Aussenseite der trichterförmigen Erweiterungen
können die Niveaumarken angebracht sein, und zwar in einer solchen Höhe, dass die
Marken an den einzelnen Rohrverbunden dieselbe Höhenrelation zur Auflage der Stützböcke
auf der Innenseite der trichterförmigen Erweiterungen besitzen. Nur so ist gewährleistet,
dass mit der Ausrichtung der Niveaumarken in eine vorgegebene Horizontalebene auch
die Auflageflächen für die Stützböcke in eine Horizontalebene ausgerichtet werden.
Die Niveaumarken sind zweckmässigerweise auf der Aussenseite der trichterförmigen
Erweiterungen gut sichtbar angebracht, beispielsweise als Farbmarkierung. Die Horizontalausrichtung
durch Vertikal- (Längen-) Verstellung der Rohrverbunde kann unter Zuhilfenahme von
für diesen Zweck entwickelten, marktgängigen Geräten erfolgen. Solche Geräte arbeiten
beispielsweise mit einem Lichtstrahl, der das Niveau vorgibt und mit dem die einzelnen
Niveaumarken in Koinzidenz gebracht werden müssen.
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Das zuletzt beschriebene Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in
der Zeichnung veranschaulicht zusammen mit einer weiteren Möglichkeit für die Durchführung
des erfindungsgemässen Verfahrens. Es zeigt: Figur 1 einen Vertikalschnitt eines
Aus schnitts aus einem Doppelboden entsprechend der vorstehend beschriebenen Ausführungsform;
Figur 2 einen Vertikalschnitt eines im Vergleich zu Figur 1 kleineren Ausschnitts
aus einem Doppelboden nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung und Figur
3 einen Schnitt nach der Linie 111-111 der Figur 1.
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Bei der Durchführung des erfindungsgemässen Verfahrens wird so vorgegangen,
dass auf den Unterboden 1 (Rohdecke) an den Stellen, wo später die die Auf ständerung
des Doppelbodens bildenden Tragelemente angeordnet werden, Lagerfüsse 2 hergestellt
werden in solcher Weise, dass man auf den Unterboden eine der Grösse und der Dicke
der Lagerfüsse entsprechende Menge einer schnell aushärtbaren Baustoffmasse aufbringt.
Bei den in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispielen werden für die
Bildung der Lagerfüsse auf den Unterboden Ringe 3 aufgelegt, deren Querschnitt dem
der Lagerfüsse entspricht und in die die schnell aushärtbare Masse eingebracht wird.
Wie aus den Figuren 1 und 2 ersichtlich, passt sich die Masse der Unebenheit des
Unterbodens wegen ihrer ursprünglichen Verformbarkeit an.
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Noch vor dem Aushärten der die Lagerfüsse 2 bildenden Baustoffmasse
wird in diese das untere Ende eines Rohrverbundes eingedrückt, der bei dem gezeigten
Ausführungsbeispielen aus zwei
Gewinderohren 4, 5, beispielsweise
aus Blech oder Kunststoff, besteht.
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Bei dem in Figur 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das obere
Rohr 5 an seinem oberen Ende mit einer trichterförmigen Erweiterung 5' versehen,
welche auf ihrer Innenseite eine Auflage 7 für den Lagerbock 6 der Tragkonstruktion
des Oberbodens bildet. Diese Tragkonstruktion kann, wie in Figur 1 gezeigt, aus
auf ihrer Unterseite mit den Lagerböcken 6 versehenen Schienen 8 bestehen, auf welche
die Estrichplatten 9 auflegbar sind.
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Bevor die Lagerböcke 6 der Tragkonstruktion in die trichterförmigenErweiterunSn5'
eingeführt werden, hat zunächst eine vertikale Ausrichtung des Rohrverbundes 4,
5 zu erfolgen und zwar noch bevor die Baustoffmasse für die Lagerfüsse 2 ausgehärtet
ist und demnach das untere Ende des Rohrverbundes noch in dieser Masse beweglich
ist.
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Anschliessend an die vertikale Ausrichtung der Rohrverbunde wird die
Ausrichtung in der Horizontalen vorgenommen und zwar unter Heranziehung von an den
oberen Rohren 5 der Rohrverbunde jeweils vorgesehenen Niveaumarken. Bei dem Ausführungsbeispiel
nach Figur 1 werden die Niveaumarken durch die mit Pfeilen A verdeutlichten Stellen
gebildet, an denen der zylindrische Abschnitt des Rohres 5 in die trichterförmige
Erweiterung 5' übergeht. Bei dem Ausführungsbeispiel nach Figur 2 stellt die obere
Stirnfläche des Rohres 5 die Niveaumarke dar (vgl. Pfeil B).
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Durch die Horizontalausrichtung der an den Rohrverbunden vorgesehenen
Niveaumarken (A bzw. B), die in an sich bekannter Weise vorgenommen und durch eine
Vertikalverstellung der Gewinderohre 4 und 5 zueinander erreicht werden kann, kommen
die Niveaumarken
der einzelnen Rohrverbunde in eine bestimmte,
d.h. vorgegebene Horizontalebene zu liegen. Diese Nivellierung überträgt sich zwangsläufig
auch auf die Auflage 7 der Stützböcke 6 und wegen deren gleichmässiger Höhe damit
auch auf die übrige Uragkonstruktion des Oberbodens, einschliesslich der Tragschienen
8, und schliesslich auch auf den Estrichbelag 9.
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Nach dem Einführen der Stützböcke 6 in die trichterförmige Erweiterung
5' der Rohrverbunde wird von deren oberem Ende her eine im Verarbeitungszustand
leicht verdichtbare, vorzugsweise fliessfähige Masse 10 eingebracht und zwar bis
zu einer Höhe, dass schliesslich die Lagerböcke 6 in dieser Masse eingebettet werden.
Es kann selbstverständlich auch so vorgegangen werden, dass zunächst die Füllmasse
10 in den Rohrverbund bis zu einer gewissen Höhe eingebracht und hiernach erst die
Stützböcke 6 der Tragkonstruktion in die trichterförmige Erweiterung 5' eingeführt
werden, wobei dann die Lagerböcke die Füllmasse 10 verdrängen und diese seitlich
an den Stützböcken emporsteigt. Dies ist dadurch möglich, dass der (rechteckige)
Querschnitt der Stützböcke 6 von dem (kreisförmigen) Querschnitt der trichterförmigen
Erweiterung 5' abweicht, (vgl. Figur 3).
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Nach dem Aushärten der in den Rohrverbund 4,5 eingebrachten Füllmasse
10 bildet diese ein tragendes Konstruktionselement für den Oberboden. Nach der Aushärtung
wird auf die Tragkonstruktion der Estrich aufgebracht, der in dem in Figur 1 gezeigten
Ausführungsbeispiel aus einem Verbund von Platten 9 besteht, auf welche letztlich
dann der (nicht gezeigte) Nutzbelag aufgebracht wird.
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Bei dem in Figur 2 dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Füllmasse
10 nicht über eine trichterförmige Erweiterung am oberen Ende des Rohres 5 des Rohrverbundes,
sondern über in der Tragkonstruktion 11 für den nicht gezeigten Estrichbelag vorgesehene
Öffnungen 12 vermittels eines aufgesetzten Trichters 13 eingebracht.