-
-
Verfahren zum Trockenlegen von Wänden Die Erfindung betrifft ein
Verfahren zum Trockenlegen von Wänden, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
-
Derartige Verfahren sind in der Praxis im Einsatz. Dabei wird mittels
einer geeigneten Säge, zweckmäßig einer Schwertsäge, ein Schnitt einer vorbestimmten
Breite entsprechend der Arbeitsbreite des Sägewerkzeugs in der Größenordnung von
beispielsweise 10 mm einige Dezimeter oberhalb des Bodenniveaus eingebracht. Die
Schnittlänge des voll durch das Mauerwerk durchgehenden Schnittes ist dabei auf
die Größenordnung von etwa einem Meter, höchstens zwei Meter zu begrenzen, um den
durch den Schnitt erzeugten durchgehenden Spalt wieder zu schließen, bevor der nächste
Abschnitt des Schnittes eingebracht wird.
-
In den so erzeugten Spalt kann eine Sperrplatte aus Kunststoff wie
Polyethylen, Polypropylen oder Glasfaserkunststoff zusammen mit Mörtel eingebracht
werden. Anschließend werden von beiden Seiten des Schnittes her Keile aus hochfestem
Kunststoff eingeschlagen, welche das Mauerwerk oberhalb des Spaltes an diskreten
Stellen abstützen. Es erfolgt sodann ein Verschluß der Spaltöffnungen und ein Einspritzen
von Zementmörtel unter
Druck in das Mauerwerk, so daß der Mörtel
auch in Öffnungen der Keile eindringt und diese so in den Verbund der gebildeten
Fuge integriert.
-
Dieses bekannte Verfahren ist mit einer Reihe von Problemen behaftet.
So erfolgt die Einbringung des Mörtels in den Spalt im Zuge des Einsetzens der Kunststoffplatte
dadurch, daß diese mit Zementmörtel bestrichen wird und so der Mörtel mit eingeschoben
wird, und/oder so, daß nach der Verkeilung und Versiegelung des Spaltes Mörtel unter
hohem Druck eingepreßt wird. Letzteres ist für eine satte Verfüllung erforderlich,
da der Eintrag von Mörtel auf den Oberflächen der Sperrplatte allenfalls unter besonders
günstigen Voraussetzungen zu einer vollständigen Verfüllung insbesondere auch der
nachträglich eingeschlagenen Keile führt. Die Verfüllung durch Einspritzen unter
Druck setzt jedoch einen sorgfältigen und sauberen Verschluß der Spaltöffnungen
zu beiden Seiten, etwa unter Verwendung eines schnellbindenden Mörtels voraus; es
muß nicht nur für die Druckeinspritzung entsprechendes Gerät zur Verfügung stehen,
sondern es fällt auch ein zusätzlicher, sehr arbeitsintensiver Arbeitsgang an.
-
Weiter ergeben sich Festigkeitsprobleme im Bereich des Schnittes dadurch,
daß die ebene Sperrplatte aus Kunststoff keine Schubspannungen dbertragen kann und,
für sich gesehen, unter Festigkeitsgesichtspunkten bedenklich ist.
-
Eine Schubspannungsübertragung ist nur im Bereich der in größeren
Abständen voneinander angeordneten Keile möglich, und auch dort nur begrenzt, da
die Keile ebenfalls flächig, wenn auch unter hohem Druck, an der ebenen Oberfläche
der Kunststoffplatte anliegen. Auch die Druckabstützung des darüberliegenden Mauerwerks
durch die Keile, die das darüberliegende Mauerwerk abstützen, wenn der Schnitt weitergetrieben
wird und so die bisherige Abstützung durch den Verbund mit dem davor liegenden Mauerwerk
entfällt, ist keine flächige oder quasi-flächige Abstützung, sondern nur eine Abstützung
an diskreten Punkten,
so daß es gegebenenfalls zu Absetzbewegungen
des Mauerwerks kommen kann. Die Kunststoffkeile dienen nur zur zeitweiligen Abstützung
des darüberliegenden Mauerwerkverbundes bis zum Abbinden des Mörtels, der dann die
Druckbelastung durch das darüberliegende Gebäude aufnehmen soll; obwohl zu diesem
Zweck schrumpffreierZementmörtel eingebracht wird, ist jedoch nicht mit der erforderlichen
Sicherheit eine Bildung von Fehlstellen durch dennoch auftretende geringe Schrumpfung
oder ungenügende Verfüllung auszuschließen, so daß Keile unter den vollen Druck
der Wand geraten und eine entsprechende Setzbewegung ermöglichen können.
-
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein verfahren
zum Trockenlegen von Wänden der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung
zu schaffen, bei dem mit möglichst geringem Aufwand eine saubere Abstützung gegen
Schub- und Druckkräfte im Bereich des Spaltes gewährleistet ist.
-
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale
des Anspruchs 1.
-
Dadurch, daß als Material für die Sperrplatte Edelstahlblech verwendet
wird, findet ein ebenfalls korrosionsfestes Material Verwendung, das aber ganz erhebliche
Festigkeit und Steifigkeit besitzt, die durch die vorgesehene Profilierung noch
wesentlich erhöht wird. Die Profilierungshöhe der Sperrplatte ist dabei in Abstimmung
mit der erzeugten Spaltbreite so bemessen, daß die Sperrplatte preß im Spalt liegt
und über die oberen und unteren Erhebungen im Spalt Druckkräfte übertragen kann.
Dadurch erfolgt eine quasi-flächige Druckübertragung bereits alleine durch die Sperrplatte.
Dadurch, daß der Mörtel vor dem Einbringen der Sperrplatte in den Spalt gedrückt
wird, ist eine satte Verfüllung des leeren Spaltes mit anschließender Unterstützung
durch die Verdrängung des Mörtels durch die Sperrplatte unter allen Umständen ge-
währleistet,
auch ohne daß eine Druckeinspritzung erfolgt. Die Druckbelastbarkeit der Sperrplatte
in Einbaurichtung infolge der Materialwahl und der Profilierung ermöglicht dabei
ein problemloses Eindrücken der Sperrplatte in den noch feuchten Mörtel, wobei auch
Hindernisse im Spalt etwa durch infolge des Schnittes gelockertes Füllmauerwerk
im Inneren der Wand problemlos beiseitegedrücktwerden;bei Verwendung von ebenen
Kunststoffplatten hingegen ist ein solches Eindrücken über etwaige Hindernisse hinweg
infolge der zu geringen Randfestigkeit und zu geringen Beulfestigkeit der Sperrplatte
kaum möglich. Die Profilierung der Sperrplatte quer zur Einbaurichtung ermöglicht
weiterhin eine saubere Übertragung von Schubkräften an der Vielzahl zur Verfügung
stehender Flanken von Erhebungen, so daß praktisch im Spalt eine Formschlußverriegelung
gegenüber Schubkräften erzielt werden kann.
-
Erfindungsgemäß einzusetzende profilierte Edelstahlbleche sind gegenüber
Kunststoffplatten in der Regel zwar teurer; jedoch spielt der Materialpreis für
die Sperrplatten angesichts-des in jedem Falle sehr erheblichen Arbeitsaufwandes
nur eine untergeordnete Rolle. Bezüglich des Arbeitsaufwandes ergeben sich dadurch
Vereinfachungen, daß im einfachsten Falle lediglich der Schnitt eingebracht, mit
Mörtel verfüllt und sodann die Sperrplatte eingedrückt werden muß, wobei durch die
mögliche Anwendung hoher Eindrückkräfte alle denkbaren Hindernisse im Spalt gegen
ein Einführen der Sperrplatten problemlos überwunden werden können. Sowohl das Eindrücken
des Mörtels ohne Druckpumpe bei dennoch sicherer und yollständiger Verfüllung als
auch das Eintreiben der Sperrplatten sind daher unkomplizierte, schnell durchzuführende
Arbeitsgänge ohne Möglichkeiten der Störung im Einzelfall und ohne besondere Anforderungen
an die Geschicklichkeit und Sorgfalt des Montagepersonals. Sogleich nach dem Eintreiben
der Sperrplatten ist das Mauerwerk im Bereich des verfüllten Schlitzbereiches ausrei-
chend
abgestützt und kann ohne eine Gefahr von Absetzbewegungen des Mauerwerks weitergeschnitten
werden.
-
Zwar ist es aus der DE-OS 26 35 597 in Verbindung mit der praktischen
Anwendung des dortigen Verfahrens bereits bekannt, gewellte Edelstahlplatten der
erfindungsgemäß verwendeten Art zum Trockenlegen von Mauern zu verwenden. Hierbei
werden jedoch die Edelstahlplatten in den abgebundenen bauseitigen Mörtel einer
horizontalen Lagerfuge einer schichtgemauerten Wand eingetrieben, ohne daß zuvor
irgendeine Öffnung der Wand erfolgt. Dies setzt aufwendige Spezialvorrichtungen
voraus, um die Edelstahlplatten in den harten Mörtel einer gegebenenfalls dicken
Mauer über dem Bodenniveau eintreiben zu können, während erfindungsgemäß lediglich
ein Eintreiben in feuchten Mörtel und die Überwindung von Reibungskräften im Bereich
der äußeren Oberflächen der Erhebungen erfolgen muß. Das Eintreiben der Platten
in starkkarbonatisiertenMörtel alter Gebäude kann im Einzelfall zu Gefügeveränderungen
des Mörtels führen, so daß im Spalt unübersichtliche Kraftübertragungsver hältnisse
vorliegen können; dies umso mehr, als keine exakte Anpassung der Höhe der Profilierung
der Edelstahlplatten an die undefinierte und in aller Regel schwankende Breite der
bauseitig vorgefundenen Lagerfuge erfolgen kann, so daß die Sperrplatten aus Edelstahl
ohne unmittelbaren Kraftschluß mit den darüber und darunter liegenden Mauersteinen
vorliegen und so weder Schub- noch Druckkräfte unmittelbar zwischen den Mauersteinen
übertragen können. Bei Wänden ohne durchgehende horizontale Lagerfuge in Bodennähe,
also etwa bei Natursteinwänden, Betonwänden usw. ist dieses Verfahren von vorneherein
nicht anwendbar. Aber auch bei an sich schichtgemauerten Ziegelwänden ist eine Trockenlegung
der Wand mit diesem Verfahren bereits dann nicht mehr zu gewährleisten, wenn vertikale
Versätze in der horizontalen Lagerfuge vorliegen, da dann ein dichter Anschluß der
Sperrplatten nicht mehr erfolgen kann und vertikale Teilstücke einer
Sperrplatte
zur Überbrückung der Versatzhöhe sich einerseits allenfalls unter erheblichen Schwierigkeiten
eintreiben lassen und andererseits keinen feuchtigkeitsdichten Anschluß an die horizontalen
Teile der benachbarten Sperrplatten finden.
-
Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
zum Inhalt.
-
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des erfindungsgemäßen
Verfahrens ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform
anhand der Zeichnung.
-
Es zeigt Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Ausrisses aus einer
trockenzulegenden Mauer im Zuge der Einbringung eines durchgehenden Schnittes zur
Erzeugung eines Spaltes, Fig. 2 in einer Fig. 1 entsprechenden Darstellung den Arbeitsgang
der Verfüllung mit Mörtel, Fig. 3 in einer den Fig. 1 und 2 entsprechenden Darstellung
den Arbeitsgang der Einbringung von Sperrplatten und Fig. 4 in einer vergrößerten
Darstellung einen Schnitt durch den fertig verfüllten Spalt gemäß Linie IV-IV in
Fig. 3.
-
In der Zeichnung ist mit 1 eine trockenzulegende Wand bezeichnet,
die zur Vereinfachung der Darstellung als Betonwand veranschaulicht ist, jedoch
jede beliebige Konsistenz besitzen kann, also etwa auch eine Natursteinwand oder
eine gemauerte Ziegelwand sein kann. Aus dem Bereich des mit 2 bezeichneten Bodens
steigt Feuchtig-
keit in der Wand 1 auf, was zu den bekannten Problemen
feuchter Wände von Gebäuden führt, wie Befall durch Hausschwamm, Pilze und Schwarzschimmel,
gesundheitliche Risiken für die Bewohner, erhöhte Heizkosten usw.
-
Zur Trockenlegung der Wand 1 wird zunächst mittels einer Säge 3, die
nur schematisch mit ihrem Werkzeug in Form eines Schwertes 4 und einer umlaufenden
Sägekette 5 veranschaulicht ist, ein durchgehender Schnitt durch das Mauerwerk 1
angebracht, der einen Spalt 6 vorbestimmter Spaltbreite b (vgl. Fig. 1 und 4) erzeugt.
Durch den Spalt 6 wird somit der Verbund zwischen dem bodennahen unteren Wandteil
la und dem darüberliegenden Wandteil 1b vollständig unterbrochen, um hier, wie dies
an sich bekannt ist, eine Feuchtigkeitssperre einzubauen, welche den oberen Wandteil
lb vor aufsteigender Feuchtigkeit schützt.
-
Gemäß Fig. 2 wird mittels einer Mörtellanze 7 Mörtel 8 in den Spalt
6 eingebracht, wozu die Lanze 7 einfach gemäß Pfeil 9 durch den Spalt 6 hindurch
bewegt wird und dabei in einem mittleren Bereich des Spaltes 6 Mörtel freisetzt.
Die Geschwindigkeit der Bewegung der Lanze 7 gemäß Pfeil 9 wird von Hand abgestimmt
anhand des zu beobachtenden Austritts von Mörtel 8 an den in der Nähe befindlichen
Rändern des Spaltes 6. Bei Bedarf kann an der der Einführungsseite der Mörtellanze
7 gegenüberliegenden Seite eine Abdichtung des Spaltes durch ein Schalungsbrett
10 oder eine Raupe zuvor eingebrachten schnellabbindenden Mörtels erfolgen, wenn
hier Mörtelaustritt vermieden werden soll.
-
Auf diese Weise wird der Spalt 6 zügig mit Mörtel verfüllt, der lediglich
eingedrückt wird, jedoch nicht unter hohem Druck eingespritzt werden muß. Dadurch,
daß die Ränder des Spaltes 6 infolge des zuvor eingebrachten sauberen Schnittes
im wesentlichen glatt sind, und noch keine Sperrplatte im Spalt 6 vorliegt, genügt
ein einfaches Eindrücken bis zum Herauslaufen aus
dem Spalt vollständig
zur sauberen Verfüllung. Als Mörtel wird zweckmäßig ein Mörtel von geschmeidiger
Konsistenz gewählt, gegebenenfalls mit tixotropen Eigenschaften, so daß eine schnelle
Anfangsverfestigung des Mörtels 8 nach dem Eindringen in den Spalt 6 unterstützt
wird und damit trotz geringer Viskosität des Mörtels beim Einbringen ein zu starkes
Herauslaufen des Mörtels 8 aus dem Spalt 6 vermieden wird. Im übrigen ist unter
Mörtel im vorliegenden Zusammenhang jedes geeignete Bindemittel mit einem Zuschlagstoff
zu verstehen, das in einer gewünschten Konsistenz verfügbar ist. Es kommen somit
kunstharzgebundene Mörtel ebenso in Betracht wie mineralische Mörtel, wobei aus
Kostengründen in aller Regel auf Zementmörtel zurückgegriffen werden wird. Es versteht
sich weiterhin, daß der Mörtel außerdem im Hinblick auf die Erzielung einer möglichst
schrumpffreien Abbindung zusammengesetzt wird, wie dies an sich bekannt ist.
-
Nach Entfernung ausgelaufener Teile des Mörtels 8 liegt der noch feuchte
Mörtel im Spalt 6 vor, und erfolgt sodann gemäß Fig. 3 das Eintreiben von Sperrplatten
11 in Einbaurichtung gemäß Pfeil 12 in Fig. 3. Hierbei werden die Sperrplatten 11
in Einbaurichtung gemäß Pfeil 12 in der veranschaulichten Weise in den weichen Mörtel
8 im Spalt 6 hineingedrückt bis in die in Fig. 4 veranschaulichte Lage, wobei benachbarte
Sperrplatten 11 einander in einem Überlappungsbereich 13 überlappen und so zwischen
benachbarten Sperrplatten 11 ebenfalls einen Feuchtigkeitsdurchtritt ausschließen.
-
Die Sperrplatten 11 bestehen aus Edelstahlblech mit einer Profilierung,
die in Einbaustellung obere und untere Erhebungen 14 bzw. 15 bilden. Im Beispielsfalle
ist die Profilierung als Wellung ausgebildet, wobei die einzelnen Erhebungen in
Einbaurichtung gemäß Pfeil 12 parallel liegen, derart, daß die Sperrplatte 11 in
Einbaurichtung gemäß Pfeil 12 betrachtet überall gleichen Querschnitt und gleiche
Form besitzt, um ein problemloses Eintrei-
ben zu ermöglichen.
Der Abstand zwischen den Außenflächen der oberen Erhebungen 14 und der unteren Erhebungen
15 ist so gewählt, daß er zumindest der Breite b des Spaltes 6 entspricht, so daß
sich also in der Einbaustellung gemäß Fig. 4 ein Preßsitz der Erhebungen 14 und
15 an den benachbarten Randflächen des Spaltes 6 ergibt.
-
Dadurch werden die Sperrplatten 11 gegenüber der unbelasteten Höhe
beim Eintreiben in den Spalt 6 geringfügig abgeflacht und unterstützen so den darüberliegenden
Wandteil 1b mit einer dem so erzeugten Preßsitz entsprechenden Unterstützungskraft,
die bei Bedarf hoch gewählt werden kann. In der einleitend näher geschilderten Weise
ergibt sich so eine quasi-flächige Abstützung des oberen Wandteils 1b sowie nach
Abbinden des Mörtels 8 eine zusätzliche Druckunterstützung durch diesen sowie eine
hohe Schubfestigkeit im Bereich des Spaltes 6. Die Kräfte für das Eindrücken der
Sperrplatten 11 sind dabei dennoch nicht allzu hoch, da lediglich die Gleitreibung
zwischen den Außenflächen der Erhebungen 14 und 15 und den Flächen des Spaltes 6
überwunden zu werden braucht, während der noch feuchte Mörtel 8 keinen wesentlichen
Widerstand gegen das Eintreiben der Sperrplatten 11 leistet. Dennoch sind die aufbringbaren
Kräfte auch im Hinblick auf die Material- und Formfestigkeit der Sperrplatten 11
so hoch, daß etwa in den Spalt 6 hineinragendes, beim Schnitt gelockertes Material
im inneren Bereich der Wand 1 problemlos beiseitegedrückt wird und nicht den Einbauvorgang
stören kann.
-
Es hat sich überraschend gezeigt, daß selbst bei erheblichem Übermaß
der Profilierungshöhe der Sperrplatte 11 gegenüber der Breite b des Spaltes 6 keine
wesentlichen Probleme im Zusammenhang mit dem Eintritt des Übermaß besitzenden vorderen
Randes 16 der Sperrplatte 11 in dem Spalt 6 auftreten. Dies liegt offensichtlich
daran, daß die Randfestigkeit des Wandmaterials im Bereich des in Einbaurichtung
gemäß Pfeil 12 vorderen Randes des Spaltes 6 nicht ausreicht, um der angesetzten
Sperrplat-
te 11 wesentlichen Widerstand entgegenzusetzen, so daß
sich die Sperrplatte 11 durch Randablösungen des Wandmaterials im Bereich der Erhebungen
14 und 15 gewissermaßen selbst Einlaufschrägen schafft. Auf diese Weise ist es in
der Regel ohne weitere Zusatzmaßnahmen möglich, mit einem Übermaß der Profilierungshöhe
gegenüber der Breite b des Spaltes 6 von bis zu etwa 20 % zu arbeiten, ohne daß
Einführungsprobleme auftreten. Bei entsprechend starkem Übermaß erfolgt ein Einarbeiten
nicht nur des Vorderrandes 16 der Sperrplatte 11 in den benachbarten Randbereich
des Spaltes 6, sondern, je nach Konsistenz des Materials der Wand 1, auch ein gewisses
Einarbeiten der Außenflächen der Erhebungen 14 und 15 in die Randflächen des Spaltes
6 in dessen Innenbereich, wie dies in Fig. 4 angedeutet ist. Auf diese Weise stellt
sich eine gewünschte Spreizkraft der Sperrplatten 11 im Spalt 6 je nach gewählter
Materialstärke der Sperrplatten 11 und Konsistenz des umgebenden Materials der Mauer
1 sowie je nach gewähltem Übermaß selbsttätig ein. Insbesondere bei hoher Wandstärke
der Sperrplatten 11 von beispielsweise mehr als 1,5 mm oder mehr als 2 mm und entsprechend
schwerer Verformbarkeit des Edelstahlblechs einerseits und widerstandsfähigem Mauermaterial
wie Beton andererseits kann es jedoch auch zweckmäßig sein, die Sperrplatten im
Bereich Ihres Vorderrandes 16 geringfügig abzuflachen, um den Einlauf in den Spalt
6 trotz Übermaß zu erleichtern. Hierzu eignet sich ein Kunstgriff im Zusammenhang
mit der Herstellung der Sperrplatten 11, da diese als längere Blechstreifen hergestellt
und entsprechend der Dicke der trockenzulegenden Mauer 1 abgelängt werden, wozu
ein stanzartiger Trennvorgang durchgeführt wird. Werden dabei die Wellungen nicht
voll unterstützt, so kann das Trennwerkzeug zu bleibenden Verformungen der Erhebungen
14 und/oder 15 im Bereich des Vorderrandes 16, also im Schnittbereich, dadurch führen,
daß die entsprechenden Erhebungen 14 und/oder 15 vom Schneidwerkzeug mitgenommen
und verformt und so beim Schnitt etwas abgeflacht werden.
-
Wie die vorstehende Beschreibung zeigt, sind eine Reihe von Abwandlungen
und Abänderungen gegenüber der erläuterten Ausführungsform möglich, ohne den Rahmen
der Erfindung zu verlassen. So kann beispielsweise anstelle eines gewählten Profils
der Sperrplatten 11 auch ein anderes Profil wie etwa dreiecksförmig, trapezförmig
usw.
-
gewählt werden, je nach den Besonderheiten des jeweiligen Einsatzfalles.
Ein Profil mit steileren Seitenflanken ergibt höhere Formfestigkeit und damit höhere
Steifheit in Richtung der Spaltbreite b sowie durch steilere Flanken eine Verbesserung
der Übertragung von Schubspannungen. Von daher wäre ein gegebenenfalls steilflankiges
Trapezprofil zu bevorzugen.Andererseits ergeben sich hierbei jedoch relativ kleine
Biegeradien, was zu Herstellungsaufwand führen kann. Das Profil braucht auch nicht
zur Mittelebene der Sperrplatte 11 symmetrisch zu sein, sondern kann etwa aus ungleich
breiten benachbarten Erhebungen 14 oder 15 bestehen. Ein symmetrisches Profil ergibt
jedoch an der Ober- und Unterseite der Sperrplatte 11 gleiche Abstützungsverhältnisse,
wobei eine Wellung überdies gute Formsteifigkeit bei relativ großen Biegeradien
ermöglicht.