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DE2603439A1 - Stanzkopf zum befestigen von muttern - Google Patents

Stanzkopf zum befestigen von muttern

Info

Publication number
DE2603439A1
DE2603439A1 DE19762603439 DE2603439A DE2603439A1 DE 2603439 A1 DE2603439 A1 DE 2603439A1 DE 19762603439 DE19762603439 DE 19762603439 DE 2603439 A DE2603439 A DE 2603439A DE 2603439 A1 DE2603439 A1 DE 2603439A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
punch
channel
nut
head according
arm
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19762603439
Other languages
English (en)
Inventor
Dale H Goodsmith
Harold A Ladouceur
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Multifastener Corp
Original Assignee
Multifastener Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from US05/574,775 external-priority patent/US3961408A/en
Priority claimed from US05/574,776 external-priority patent/US3969808A/en
Priority claimed from US05/574,777 external-priority patent/US3946479A/en
Priority claimed from US05/574,774 external-priority patent/US3946478A/en
Priority claimed from US05/574,772 external-priority patent/US3942235A/en
Priority claimed from US05/574,773 external-priority patent/US3971116A/en
Application filed by Multifastener Corp filed Critical Multifastener Corp
Publication of DE2603439A1 publication Critical patent/DE2603439A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23PMETAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; COMBINED OPERATIONS; UNIVERSAL MACHINE TOOLS
    • B23P19/00Machines for simply fitting together or separating metal parts or objects, or metal and non-metal parts, whether or not involving some deformation; Tools or devices therefor so far as not provided for in other classes
    • B23P19/04Machines for simply fitting together or separating metal parts or objects, or metal and non-metal parts, whether or not involving some deformation; Tools or devices therefor so far as not provided for in other classes for assembling or disassembling parts
    • B23P19/06Screw or nut setting or loosening machines
    • B23P19/062Pierce nut setting machines
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23PMETAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; COMBINED OPERATIONS; UNIVERSAL MACHINE TOOLS
    • B23P19/00Machines for simply fitting together or separating metal parts or objects, or metal and non-metal parts, whether or not involving some deformation; Tools or devices therefor so far as not provided for in other classes
    • B23P19/001Article feeders for assembling machines

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Forging (AREA)

Description

Dipl.-Ing. H. Sauerland · Dn.-Ing. R. König · Dipl.-Ing. K. Bergen Patentanwälte · 4ood Düsseldorf 3D · Cecilienallee ve. ■ Telefon 43273s
29«, Januar 1976 30 355 B
MULTIFASTENER CORPORATION, 12668 Arnold Avenue, Detroit, Michigan 48239 (V0St.A0)
"Stanzkopf zum Befestigen von Muttern"
Die Erfindung "betrifft einen Stanzkopf zum Befestigen von Muttern, insbesondere Stanz- und Nietmuttern, mit zwei teleskopartigen Gehäuseteilen, von denen eines einen Stempel und das andere einen sich quer zur Stempelachse erstreckenden Kanal zur Aufnahme der Muttern sowie einen weiteren Kanal für den Stempel aufweist, der mit dem ersten Kanal in Verbindung steht, ferner mit Halteorganen zum Auseinanderbewegen der Gehäuseteile und mit einer Einspeisung für die Muttern aus dem ersten in den zweiten Kanal unter den Stempele
Derartige Stanzköpfe sind bekannt und sind im allgemeinen nur für die Verarbeitung einer Art von Muttern ausgelegt, entweder für Muttern als Schüttgut oder für solche in Streifenformo Zwangsgespeiste Stanzköpfe, bei denen die Muttern mit einer hin- und herbewegten Klinke in den Kanal des Stempels gefördert werden, sind im allgemeinen auf die Verarbeitung von Muttern in Streifenform beschränkt. Der Streifen wird in den Stempelkanal eingeführt; der Stempel schert dann die jeweils letzte Mutter vom Streifen ab. Bei den bekannten Zwangszuführ-Systemen haben sich jedoch Probleme ergeben. Es mußte ein zuverlässig arbeitendes Unterbrechungs-System vor-
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gesehen werden, um zu verhindern, daß der Mutternstreifen vor Betätigung des Stempels zugeführt wird, um Klemmen oder Bruch des Zuführ-Systems zu vermeiden. Ferner müssen die Muttern genau unter den Stempel gebracht werden, um eine nur teilweise Zuführung oder ein Klemmen des Stanzkopfes zu verhindern. Schließlich können mit den bekannten Stanzköpfen Muttern nicht wahlweise als Schüttgut oder in Streifenform verarbeitet werden.
Eine Stanzmutter, die mit dem hier beschriebenen Stanzkopf befestigt werden kann, ist z.B. im US-Patent 3 152 628 offenbart. Stanzmuttern sind im allgemeinen vierkantige Befestigungselemente mit einer Schulter an einem Ende und einem dieser gegenüberliegend angeordneten lochenden Führungsteil und stanzen in ein Blech ode.r dgl. die für ihre Befestigung erforderliche Öffnung selbst. Eine Nietmutter wird hingegen üblicherweise in eine vorgelochte Blechöffnung gegeben und zur Halterung deformiert. Eine geeignete Nietmutter, die mit dem erfindungsgemäßen Stanzkopf angebracht werden kann, ist im US-Patent 2 750 660 beschrieben. Es sind auch Stanz- und Nietmuttern-Systeme entwickelt worden, bei denen die Mutter eine Blechöffnung ausstanzt und dann zur Halterung und Sicherung gestaucht bzw. vernietet wird.
In jüngerer Zeit sind Stanz- und Nietmuttern in Streifenform entwickelt worden, wobei der Mutternstreifen in dem Muttern-Kanal angeordnet wird und der Stempel die jeweils am Ende befindliche Mutter vom Streifen abschert, um sie an einem Blech od.dglo unter dem Stempel-Kanal anzubringen. Der Zuführmechanismus befördert den Mutternstreifen vorwärts, um jeweils eine
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einzelne Mutter zum Abscheren und Stanzen unter den Stempel zu bringen. Ein Stanzmuttemstreifensystem ist im US-Patent 3 711 931 dargestellt. Es sind auch kombinierte Stanz- und Nietmutternstreifen verfügbar, bei denen die Muttern an einem durchgehenden Streifen durch schulterbildende Abschnitte verbunden sind0
Ein Stanzkopf, der insbesondere zum Zuführen und Befestigen von als Schüttgut vorliegenden Stanzmuttern dient, ist im US-Patent 3 089 360 beschrieben. Aus dem US-Patent 3 108 368 ist ein Verfahren zum Befestigen von Stanzmuttern der Größe nach bekannt. Die dabei verwendete Einspeisung kann nicht als.Zwangszuführung bezeichnet werden, weil die Stanzmuttern nachgiebig in ihre Stanz-Position gebracht werden. Ein ohne Zwangszuführung arbeitender Stanzkopf für einen Mutternstreifen ist im US-Patent 3 810 290 und eine Zwangszuführung für Mutternstreifen ist im US-Patent 3 811 171 offenbart.
Ein besonderes Problem beim Zuführen von Stanz- oder Nietmuttern in Streifenform ist die Anpassung der üblichen Streifentoleranzen, einschließlich der Abstände zwischen den Muttern, der Muttertoleranzen u.dgl., wobei letzteres auch für als Schüttgut vorliegende Muttern gilt«, Die Maßiabweiohungen können sich auch summieren und eine nur teilweise Zuführung von Muttern u.dgl. verursachen sowie zum Zerbrechen oder Klemmen des Stanzkopfes führen. Darüber hinaus war eine Zwangszuführung bisher nur bei Verwendung von Muttern in Streifenform mögliche
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Stanzkopf der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem Stanz- oder Nietmuttern wahlweise als Schüttgut oder in Streifen-
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form verwendet werden können, und der bei gegenüber bekannten Ausführungen zuverlässigerer Arbeitsweise die Zwangs einführung erlaubt bzw. ermö glicht;
Diese Aufgabe wird bei einem Stanzkopf der eingangs beschriebenen Art dadurch gelöst, daß die Einspeisung ein mit dem ersten Gehäuseteil gelenkig verbundenes Antriebsgestänge mit einem freien Ende, ein mit dem zweiten Gehäuseteil gelenkig verbundenes Vorschubgestange mit einem zum freien Ende hin gerichteten und dieses bei auseinandergerückten Gehäuseteilen aufnehmenden Führungsschlitz, eine Führungs-Einrichtung zum Umwandeln der bogenförmigen Bewegung des freien Endes um die gelenkige Verbindung in eine in Bezug auf das zweite Gehäuseteil geradlinige Bewegung bei einer Schließbewegung der Gehäuseteile und eine gelenkig mit dem Vorschubgestänge verbundene Klinke zum Zuführen der Befestigungselemente aus dem Muttern-Kanal in den Stempel-Kanal unter den Stempel bei Drehbewegung des Vorschubgestänges aufweist.
Eine Art Schließbewegung der beiden Gehäuseteile, wobei die Gehäuseteile weiter ineinandergeschoben werden, drückt das freie Ende des Antriebsgestanges gegen eine Seite des Schlitzes und dreht das Antriebsgestänge, um die Klinke im Muttern-Kanal vorzurücken und eine Mutter unter den Stempel zu bringen. Vorteilhaft kann das angetriebene oder Vorschubgestänge im Führungsschlitz parallel zur linearen Bewegung des freien Endes des die Zuführung einer Mutter unter den Stempel steuernden Antriebsgestänges eine Anlagefläche aufweisen, die die Klinke bis zum Ende des Mutterneinbau-Zyklus in ihrer ausgefahrenen Stellung hält. Bei einer Öffnungsbewegung zwischen den Gehäuseteilen dreht sich das Vorschubgestänge
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in entgegengesetzter Richtung und bringt den Antriebsmechanismus in betriebsbereite Stellung.
Zweckmäßig kann das Vorschubgestänge einen Kupplungsmechanismus aufweisen, der Beschädigungen des Vorschubgestänges oder der Klinke verhindert«, Diese Situation kann auftreten, wenn ein Mutternstreifen nach Einführen in den Stanzkopf verarbeitet wird«, Wenn der Mutternstreifen in den Stempel-Kanal vor Betätigung des Stempels eingeführt wird, versucht der Zufuhr-Mechanismus eine Mutter in den Stempel-Kanal einzuführen und verklemmt dabei die Zuführklinke β Erfindungsgemäß kann das Vorschubgestänge zwei über den Kupplungsmechanismus miteinander verbundene Teile aufweisen. Diese können miteinander kämmende Vorsprünge mit Steigungswinkeln aufweisen, die eine relative Bewegung der Teile des Vorschubgestänges in einer Richtung zulassen, wenn die Muttern im Mutteift-Kanal blockiert sind. Die Teile werden durch nachgiebige Federscheiben gehalten, die die Vorsprünge gegeneinander drücken.
Ferner kann der Stanzkopf ein Bauteil aufweisen, das eine Hemmschwelle für eine bestimmte Mutter bildet und verhindert, daß eine neben dem Stempel-Kanal angelangte, einsatzbereite Mutter in den Muttern-Kanal zurückgezogen wird«, Die hin- und herbewegliche Klinke erfaßt dann die zweite Mutter, die im Abstand vom Stempel angeordnet ist und bewegt sich in Richtung auf den Stempel, Bei Rückwärtsbewegung der Klinke hält der Muttern-Widerstand die nächste Mutter zum Stanzen neben dem Stempel-Kanal bereite Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Hublänge der Klinke besonders wichtig, um eine Mutter genau unter den Stempel zu bringen und eine nur teilweise Zufuhr von Muttern in den Stempel-Kanal zu verhindern.
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Der Hub der Klinke sollte gleich oäer größer sein als die Summe der Lücken zwischen den Muttern im Kanal, des Abstandes, um den die dem Stempel benachbarte Mutter bis zur Berührung mit dem Muttern-Widerstand zurückgezogen werden kann, des kleineren Durchmessers der Mutternöffnungen und zweimal der Breite der Mutternränder, gemessen von der Mutternöffnung zur benachbarten Mutternseiteο Ferner sollte der Hub kleiner sein als zweimal die Länge der im Kanal angeordneten Muttern, gemessen von gegenüberliegenden Mutternseiten. Diese Verhältnisse gewährleisten eine genaue Anordnung einer Mutter unter dem Stempel.
Ferner kann der Stanzkopf einen Anschlag nahe der Einmündung von Muttern-=· und Stempel-Kanal aufweisen, der eine Zuführung von Muttern in den Stempel-Kanal nur bei Betätigung des Stanzkopfes zuläßt. Der Anschlag kann aus einem langgestreckten, zwischen seinen Enden gelenkig am Gehäuse gelagerten Anschlaghebel neben dem Stempel bestehene Ein Ende dieses Hebels erstreckt sich unter einem Winkel zur Längsachse des hin- und hergehenden Stempels, wenn der Stempel sich oberhalb der Mündung der Kanäle befindet, und blockiert den Muttern-Kanal. Bei Betätigung des Stempels wird der Anschlaghebel aus seiner Blockierungsstellung herausgedrückt. Bei einer anderen Ausführungsform kann ein Paar nachgiebiger Stifte auf gegenüberliegenden Seiten des Muttern-Kanals neben dem Eintritt zum Stempel-Kanal vorgesehen sein. Bei Betätigung der Zuführ-Klinke wird die Mutter zwischen den Anschlag-Stiften hindurchgedrückt.
Vorzugsweise kann ein Meßfühler im Stanzkopf-Gehäuse vorgesehen werden, um eine Betätigung des Stanzkopfes zu verhindern, wenn keine einsatzbereite Mutter vorhanden ist.
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Der Meßfühler kann einen kanalartig geformten Arm aufweisen, der in Richtung auf jeweils im Muttern-Kanal neben dem Stempel-Kanal liegende Muttern offen ist und mit dieser in Berührung steht«, Der die Mutter abtastende Arm ist gelenkig mit einem Schalter verbunden und schließt den Schalter, wenn die Mutter einsatzbereit ist. Der Klinkenarm kann sich bis in den kanalartig geformten Tastarm hineinbewegen, um ungehindert Muttern unter den Stempel zu fördern. Bei einer anderen Ausführungsform ist der Tastarm gegen den Klinkenarm vorgespannt.
Wenn eine Mutter in den Stempel-Kanal gelangt ist, wird sie vorzugsweise von Führungsschienen abgestützt, die an gegenüberliegenden Seiten des Stempel-Kanals angeordnet sind. Die Führungsschienen sind in Nuten im Stempel-Kanal gehalten und werden von einer nachgiebigen Einlage in den Stempel-Kanal ragend gehalten. Schließlich kann der Stanzkopf eine Einrichtung aufweisen, die verhindert, daß ein zum Stanzen bereitgestelltes Befestigungselement in den Muttern-Kanal zurückgezogen und/oder eine teilweise Zuführung von Muttern eintritt. Die Einrichtung weist ei- nen gelenkig mit dem - Stanzkopf verbundenen Arm mit einem Finger auf, der nachgiebig in den Muttern-Kanal gedrückt wird. Der Endabschnitt des Arms besitzt eine Steuerfläche, die den in den Stempel-Kanal eintretenden Muttern zugekehrt ist, so daß die Einrichtung von den dem Stempel-Kanal zugeführten Muttern aus ihrer Sperrstellung gebracht wird.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen ausführlich erläutert. Es zeigen:
Figo 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines Stanzkopfes, der zum Anbringen eines Befestigungselementes bereit ist;
Fig. 2 einen Schnitt in Richtung der Pfeile 2-2 durch den Gegenstand nach Fig. 1;
Fig. 3 eine teilweise geschnittene Seitenansicht des Gegenstandes nach Fig. 1, nach dem Anbringen eines Befestigungselementes;
Fig. 4 einen Schnitt in Richtung der Pfeile 4-4 durch den Gegenstand nach Figo 1;
Fig. 5 einen Schnitt in Richtung der Pfeile 5-5 durch den Gegenstand nach Fig. 1;
Fig. 6 eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer anderen Ausführungsform des Gegenstandes nach Fig.1;
Fig. 7 einen Schnitt in Richtung der Pfeile 7-7 durch den Gegenstand nach Fig«, 6;
Fig. 8 einen Schnitt in Richtung der Pfeile 8-8 durch den Gegenstand nach Fig. 6;
Fig. 9 eine schematische Darstellung einer Zuführ-Klinke zur Verdeutlichung des Klinkenweges sowie der Abmessungsverhältnisse; und
Fig. 10 eine schematische Darstellung, ähnlich Fig. 9, zur Verdeutlichung der Abmessungsverhältnisse zwischen zugeführten Muttern und dem Mutternhalte arm.
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Der erfindungsgemäße Stanzkopf dient insbesondere dem Zuführen und Anbringen von Niet- und Stanzmuttern, die entweder als Schüttgut oder in Streifenform vorliegen. Der in den Figuren 1 "bis 5 dargestellte Stanzkopf fördert und verarbeitet eine Mehrzahl herkömmlicher Stanzmuttern 22. Die dargestellten Stanzmuttern sind im wesentlichen rechteckig und weisen ein als Schulter 24 ausgebildetes Ende sowie ein stanzendes Führungsteil und eine Nut 28 zur Aufnahme und Befestigung des Bleches nach dem Stanzvorgang auf. Eine ins einzelne gehende Beschreibung von Stanzmuttern enthält das US-Patent 3 152 628. Außerdem kann der erfindungsgemäße Stanzkopf zur Befestigung von Stanz- oder Nietmuttern verwendet werden, wie sie im US-Patent 3 711 931 offenbart sind«,
Die dargestellte Ausführung des Stanzkopfes für Befestigungselemente weist zwei teleskopische Gehäuseteile auf, nämlich ein stationäres Gehäuseteil 32 und ein relativ dazu bewegliches Gehäuseteil 34. Der Stanzkopf kann in Kombination mit einem herkömmlichen Formwerkzeug verwendet werden, so daß gleichzeitig ein Blech in gewünschter Weise geformt und die Stanz- oder Nietmuttern am Blech befestigt werden. Die dargestellte Ausführungsform weist dann eine Verbindungsplatte 36 auf, die am stationären Gehäuseteil mit geeigneten Schrauben 38 od.dgl. befestigt ist. Das mit dem Bezugszeichen 40 bezeichnete Bauteil kann ein Teil eines Formstempels, in dem der Stanzkopf befestigt ist, oder einen herkömmlichen Rammbär darstellen, der sich auf das Blech oder ein anderes Bauteil 42 zur Aufnahme der Befestigungselemente bzw. Stanzmuttern 22 zu und davon weg bewegt.
Bei der dargestellten Ausführungsform werden die teleskopischen Gehäuseteile durch einen Bolzen oder Stift
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zusammengehalten, der sich durch das bewegliche Gehäuseteil 34 erstreckt und in einem Schlitz 46 gehalten ist, der im stationären Gehäuseteil 32 angeordnet ist, um eine relative Beweglichkeit zwischen den Gehäuseteilen zu ermöglichen. Die Gehäuseteile befinden sich zueinander normalerweise in einer "gestreckten", d.h. auseinandergedrückten Stellung, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist, und zwar unter der Wirkung einer Schraubenfeder 48; ein Ende der Schraubenfeder ist in einer Tasche 50 im stationären Gehäuseteil 32 und das gegenüberliegende Ende in einer Kammer oder Tasche 52 des beweglichen Gehäuseteils 34 gehalten. Es versteht sich, daß die Art der Feder oder der Einrichtung zum Auseinanderdrücken der Gehäuseteile von der speziellen Anwendung, insbesondere dem Abstand zwischen den Gehäuseteilen und der Federstärke abhängt, die gewünscht wird, um die Gehäuseteile zu strecken. Die dargestellte Ausführungsform des Stanzkopfes weist außerdem eine gesonderte Nase 54 auf, die am beweglichen Gehäuseteil 34 mit einem geeigneten Bolzen oder Stift 56 befestigt ist.
Das Blech 42 zur Aufnahme der mit dem Stanzkopf 20 gestanzten Befestigungselemente wird, wie dargestellt, von einem Matritzenteil 58 gegen die Nase 54 gehalten. Das Matritzenteil 58 stützt das Blech 42 während des Stanzens der Befestigungselemente und nimmt den ausgestanzten Wandpfropfen auf, wie weiter unten beschrieben wird 0
Die dargestellte Ausführungsform des Stanzkopfes weist ferner einen Muttern-Kanal 62 zur Aufnahme mehrerer Muttern und einen senkrecht dazu angeordneten Stempel-Kanal 64 auf, der in Verbindung mit dem Muttern-Kanal steht und einen Stempel 66 aufnimmt, der relativ zum
beweglichen Gehäuseteil 34 im Stempel-Kanal 64 hin- und herbeweglich ist. Der Stempel wird im stationären Gehäuseteil und bei der dargestellten Ausführungsform durch einen sich quer zum Stempel erstreckenden Stift 68 gehalten. Die in den Muttern-Kanal 62 gelangten Stanzmuttern 22 werden mit einem Zufuhr-Mechanismus 70 in den Stempel-Kanal 64 unter den Stempel 66 gebracht. Ein Anschlaghebel 72 ist vorgesehen, um zu verhindern, daß die Stanzmuttern in den Stempel-Kanal 64 eintreten, ausgenommen bei einer abwärts gerichteten Bewegung des Stempels 66, Ferner weist die dargestellte Ausführungsform einen Haltearm 74 auf, der verhindert, daß im Muttern-Kanal 62 nahe dem Stempel-Kanal 64 liegende Muttern in den Muttern-Kanal zurückgezogen werden. Ein Meßfühler ist vorgesehen, um die Position einer neben dem Stempel-Kanal befindlichen, und somit zum Einbau bereiten Mutter zu erfassen,, Der Aufbau und die Betriebsweise der einzelnen Bauteile des Stanzkopfes werden weiter unten beschrieben.
Der Zufuhr-Mechanismus der dargestellten Ausführungsform weist ein Antriebsgestänge 80, ein Führungsteil 94 zur Querführung, ein angetriebenes oder Vorschubgestänge 102 und einen Klinkenarm 112 auf. Das Antriebsgestänge 80 ist gelenkig mit dem stationären Gehäuseteil 32 über einen Stift 82 verbunden. Im oberen Abschnitt des stationären Gehäuseteils befindet sich ein Schlitz 84, um das Schwenken des Antriebsgestänges um den Stift 82 zu ermöglichen, und ein Anschlag 86 ist vorgesehen, um zu verhindern, daß das Antriebsgestänge im Uhrzeigersinn über die in Fig. 1 dargestellte Lage hinaus dreht. Das freie Ende des Antriebsgestänges ist gabelförmig ausgebildet, wie in Fig. 4 dargestellt, und nimmt einen Führungsstift 90 auf. Der Führungs-
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stift wird in einem Führungsschlitz 92 im Führungsteil 94 gehalten, wie in Fig. 1 dargestellt. Das Führungsteil setzt somit die normalerweise bogenförmige Bewegung des freien Endes 88 des Antriebsgestänges 80 in eine relativ zum beweglichen Gehäuseteil 34 lineare Bewegung um, die im allgemeinen quer zu der des Stempels 66 gerichtet ist. Die diesbezügliche lineare Bewegung des Führungsstiftes 90 läßt sich am besten aus einem Vergleich der Figuren 1 und 3 erkennen.
Bei der dargestellten Ausführungsform ist das Führungsteil 94 ein gesondertes Teil, das mit geeigneten Befestigungselementen, wie Schrauben 98, am stationären Gehäuseteil 34 befestigt ist. Der Führungsstift 90wird in das geschlossene Führungsteil 94 durch eine Öffnung 100 eingeführt, wie sich am besten aus Fig. 3 ergibt.
Das angetriebene oder Vorschubgestange ist gelenkig mit dem beweglichen Gehäuseteil 34 über einen Drehzapfen 104 verbunden. Das angetriebene Ende des Vorschubgestänges 102 weist einen in den Figuren 3 und 4 am besten erkennbaren Schlitz 106 und eine sich quer erstreckende Anlagefläche 108 auf, die in den Schlitz 106 übergehtο
Der Klinkenarm 112 ist zwischen seinen Enden gelenkig mit dem sich nach unten erstreckenden Ende des Vorschubgestänges 102 über einen Stift 114 verbunden. Ein Ende des Klinkenarms weist einen vorspringenden Finger 116 auf, der elastisch gegen eine Mutter 22 drückt und mit einer Feder 118 im Muttern-Kanal 62 gehalten ist. Der Klinken-Finger 116 greift in Muttern-Öffnungen ein, wie in den Figuren 3 und 5 dargestellt. Das schwenkbare
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Ende des Klinkenarms ist, wie aus Figur 5 hervorgeht, gabelförmig ausgebildet und nimmt das äußere bzw. untere Ende des Vorschubgestänges auf. Ein Ende der Feder 118 ist mit dem beweglichen Gehäuseteil über einen Stift 124 verbunden; das gegenüberliegende Ende der Feder ist zwischen den gabelförmigen Enden des Klinkenarms an einem Verbindungs-Steg 126 gehalten, wie in Fig. 5 dargestellt.
Die Funktion des Zufuhr-Mechanismus 70 ergibt sich am besten aus einem Vergleich der Figuren 1 und 3. Bei Abwärtsbewegung des Kolbens oder des Formwerkzeuges 40 trifft die Nase 54 des Stanzkopfes auf das vom Matritzenteil 58 gestützte Blech 42. Dabei wird das bewegliche Gehäuseteil 34 gegen das stationäre Gehäuseteil 32 gedrückt, wobei beide Gehäuseteile teleskopartig relativ zueinander eine Schließbewegung ausführen. Bei der Schließbewegung dreht sich das Antriebsgestänge 80 im Gegenuhrzeigersinn um den Gelenk-Stift 82. Die resultierende bogenförmige Bewegung des Führungsstiftes 90 wird durch den Führungsschlitz 92 des Führungsteils 94 in eine relativ zum beweglichen Gehäuseteil 34 lineare Bewegung übersetzt. Der Führungsstift erfaßt zunächst eine Schubkante 110 des Schlitzes 106 und dreht das Vorschubgestänge 102 im Uhrzeigersinn um den Drehzapfen 104, wie in den Figuren 1 und dargestellt. Die Drehbewegung des Vorschubgestänges veranlaßt somit den Klinkenarm 112, sich im Muttern-Kanal 62 in Richtung auf den Stempel-Kanal 64 vorzubewegen, um eine Mutter unter den Stempel 66 zu bringen, wie weiter unten ausführlicher beschrieben wird» Schließlich gelangt der Führungsstift 90 auf die Anlagefläche 108 des Vorschubgestänges 102, wie in Figo dargestellt, und hält das Vorschubgestänge und den
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Klinkenarm in der in Fig. 3 dargestellten Stellung, während die Mutter vom Stempel 66 erfaßt und befestigt wird. Die Anlagefläche 108 verläuft nunmehr parallel zu dem Führungsschlitz 92, wie in Fig. 3 dargestellt, so daß das Vorschubge stange 102 zu keiner weiteren Bewegung veranlaßt wird.
Nach dem Anbringen der unter dem Stempel befindlichen Mutter wird die Bewegung des Zufuhr-Mechanismus umgekehrt. Der Kolben oder Formstempel 40 wird nach oben bewegt (Fig. 1) und dreht das Antriebsgestänge im Uhrzeigersinn, bis der Führungsstift 90 in den Schlitz gelangt. Der Stift legt sich dann an die gegenüberliegende Seite des Schlitzes 106, dreht das Vorschubgestänge 102 im Gegenuhrzeigersinn und zieht den Klinkenarm 112 nach rechts zurück. Der Klinken-Finger 116 weist eine Steuerfläche 128 auf, die in Berührung mit der Wandung der Mutternöffnung steht und den Finger aus der Mutternöffnung hebt, wenn der Klinkenarm 112 in die in Fig. 1 dargestellte Lage zurückgezogen wird, in der er bereit für den nächsten Zyklus ist.
Wie erwähnt, hindert der Anschlaghebel 72 Stanzmuttern 22 am Eintritt in den Stempel-Kanal 64, ausgenommen bei einer abwärts gerichteten Bewegung des Stempels 66. Der Anschlaghebel 72 ist gelenkig mit dem beweglichen Gehäuseteil 34, nahe dem Stempel 66, über einen Stift 132 verbunden. Bei der in Fig. 1 dargestellten gestreckten Gehäusestellung ist der obere Arm 134 zwischen einer Wand des stationären Gehäuseteils 32 und dem Stempel 66 eingeschlossen. Der untere Arm 136 erstreckt sich unter einem Winkel in den Stempel-Kanal 64, um den Eintritt von Stanzmuttern 22 in den Stempel-Kanal zu unterbinden. Der Stempel weist eine Steuer-
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fläche 138 auf, die sich parallel zum unteren Arm 136 erstreckt, der sich im Bereich des unteren Endes des Stempels befindet. Im Stempel ist in einiger Entfernung von der Steuerfläche 138 ein Schlitz oder eine Ausnehmung 140 zur Aufnahme des oberen Arms des Anschlaghebels vorgesehen, wie weiter unten näher beschrieben. Außerdem ist eine Ausnehmung 142 im oberen Arm 134 des Ansohlaghebels vorgesehen, um eine freie Drehbewegung des oberen Arms 134 in die Ausnehmung 140 zu ermöglicheno
Bei Betätigung des Stanzkopfes, d.h. bei abwärts gerichteter Bewegung des Kolbens oder Formstempels 40 trifft die Steuerfläche 138 des Stempels auf den unteren Arm 136 des Anschlaghebels 72 und dreht den Anschlaghebel 72 um den Stift 132. Beim Anbringen von Muttern trifft eine Mutter zunächst auf den unteren Arm 136 und dreht bei Betätigung des Stempels 66 und des Zuführ-Mechanismus 70 den Anschlaghebel aus seiner Blockierungsstellung. Wenn sich der Stempel 66 relativ zum beweglichen Gehäuseteil 34 nach unten bewegt, wie in Figo 1 dargestellt, wird der obere Arm 134 des Anschlaghebels von der Ausnehmung 140 aufgenommen, wie in Fig. 3 dargestellt. Die Ausnehmung 142 erlaubt eine freie Drehbewegung des Anschlaghebels um eine Steuerfläche 144„ Schließlich wird der untere Arm des Anschlaghebels von einem von der Nase 54 und dem Stempel 66 gebildeten Raum aufgenommen.
Beim Spreizen der Gehäuseteile unter der Wirkung der Feder 48 trifft der obere Arm 134 gegen die Steuerfläche 144 der Stempel-Ausnehmung 140 und dreht den Anschlaghebel 72 im Gegenuhrzeigersinn, bis er schließlich in die in Fig. 1 dargestellte Blockierungsstellung gelangt,, Das Auftreffen des oberen Arms 134 auf den Stempel verhindert, daß eine Mutter neben dem unteren Ende des unteren Arms 136 in den Stempel-Kanal 64 gelangt. Dieses
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Merkmal ist besonders wichtig, bei einem Stanzkopf, der einen zwangsläufig arbeitenden Zufuhr-Mechanismus 70 hat, insbesondere wenn Befestigungselemente in Streifenform verwendet werden. Wenn ein neuer Streifen mit Befestigungselementen in den Muttern-Kanal 62 eingeführt wird, kann sich der Streifen bis in den Stempel-Kanal 64 unter den Stempel 66 erstrecken, wenn nicht ein zwangsläufig wirkender Anschlag vorgesehen ist„ Wenn der Streifen vor Betätigung des Zufuhr-Mechanismus im Stempel-Kanal angeordnet ist, verursacht eine abwärts gerichtete Bewegung des Stempels eine Vorwärtsbewegung des Klinkenarms 112 in Richtung auf den Stempel-Kanal, wobei der Mutternstreifen dann jedoch an der gegenüberliegenden Wandung des Stempel-Kanals blockiert wäree In einer solchen Situation könnte der Zufuhr-Mechanismus so beschädigt werden, daß eine Reparatur des Stanzkopfes erforderlich ist0
Der Haltearm 74 erstreckt sich im wesentlichen parallel zum Muttern-Kanal 62 und ist über einen Stift 144 gelenkig am beweglichen Gehäuseteil gelagerte Wie dargestellt, erstreckt sich ein Arm 146 in Richtung auf den Stempel-Kanal 64 unter einem Winkel relativ zu einem gegenüberliegend angeordneten Arm 148. Der Haltearm ist relativ dünn und besteht aus elastischem Metall. Sich seitlich erstreckende Schultern 150 und 151 stützen sich gegen das bewegliche Gehäuseteil 34 ab, um den Arm 146 elastisch in den Muttern-Kanal 62 zu drücken, während ein Halte-Finger 16O vorgespannt elastisch durch eine Öffnung in der Bodenwandung des Muttern-Kanals 62 greift. Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Haltearms ist der Finger 160 so geformt, daß er in Mutternöffnungen 120 jSaßt» Der Haltearm reicht so weit, daß der Finger in eine nahe dem
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Stempel-Kanal 64 befindlichen Mutter eingreift, um zu verhindern, daß eine zum Verarbeiten bereite Mutter in den Muttern-Kanal 62 zurückgezogen wird, wie an anderer Stelle noch näher beschrieben wird. Wenn ein Mutternstreifen verwendet wird, verhindert der Haltearm somit, daß der Streifen in den Muttern-Kanal zurückgezogen wird. Der Finger weist ferner eine Steuerfläche 162 auf, die zuläßt, daß die Muttern bei Betätigung des Zufuhr-Mechanismus in den Muttern-Kanal eingeführt werden0 Für den Fall, daß ein Mutternstreifen aus dem Stanzkopf entfernt werden muß, z.B. bei einer Reparatur, kann der Haltearm 74 aus dem beweglichen Gehäuseteil zurückgezogen werden, wobei der Finger 160 elastisch aus dem Halteeingriff zurückgenommen wird, um das Zurückziehen des Mutternstreifens zu ermöglichen«,
Bei der bevorzugten Ausführungsform wird die Mutter im Muttern-Kanal 64 von Führungsschienen 166 und vertikalen Führungen 168 gestützt und geführt. Die Führungsschienen sind am besten in Fig. 2 erkennbar«, Bei der dargestellten Ausführungsform weisen die Führungsschienen horizontale Stifte oder Stäbe 170 auf, die im wesentlichen in der Ebene der die Befestigungselemente stützenden Wandungen des Muttern-Kanals 62 angeordnet sind. Nachgiebige Unterlagen 172 drücken die Stifte in den Stempel-Kanal, wie in Fig. 2 dargestellt. Die Stifte sind
in im wesentlichen kreisförmigen Ausnehmungen 174 gehalten, die in den einander gegenüberliegenden Wänden der Nase 54 gebildet sind. Die Breite der Öffnungen der Ausnehmungen zum Mutternkanal hin ist geringer als der Durchmesser der Stifte, und die halbkreisförmigen Unterlagen 172 drücken die Stifte nachgiebig in den Bereich des Muttern-Kanals, um jeweils eine Mutter unterhalb des Stempels zu halten, wie in Figo 2 darge-
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gestellt. Die Stifte 170 bestehen vorzugsweise aus einem relativ harten Metall und die nachgiebigen Unterlagen 172 vorzugsweise aus einem relativ zähen nachgiebigen Kunststoff. Ein geeigneter Kunststoff für die Unterlagen ist ein relativ hartes Polyurethan wie es z.B. unter dem Handelsnamen "hi-tuff" 75 - D von der Firma J0P. Stephens & Co., Inc., vertrieben wird. Die jeweils bereite Mutter 22 wird somit von den Führungsschienen aufgenommen und von den Stiften 170 unterhalb des Stempels gehaltene Bei Berührung mit dem Stempel werden die Stifte 170 nachgiebig in die Ausnehmungen 174 gedrückt und ermöglichen den Durchtritt einer Mutter durch den Muttern-Kanal 64 zum Einbau, der noch erläutert werden wird.
Die vertikale Führung 168 sorgt für eine störungsfreie Führung der Muttern durch den Muttern-Kanal und verhindert, daß die Muttern nach Passieren der Führungsschienen 166 durch den Kanal fällto Bei der dargestellten Ausführungsform ist die vertikale Führung 168 zylindrisch und erstreckt sich parallel zur Bewegungsachse des Stempels 66. Bei bekannten Ausführungen von Stanzköpfen für Niet- und Stanzmuttern wurde eine Reihe von Kugellagern in der Wandung der Nase 54 angeordnet, die durch Federn elastisch in den Stempel-Kanal gedruckt wurden. Die Fähigkeit einer elastischen Unterlage, federnde Kugellager ohne vorzeitige Abnutzung oder vorzeitigen Defekt zu ersetzen, war überraschend, da nicht vorhersehbar, insbesondere nicht bei einem Stanzkopf für Niet- oder Stanzmuttern, bei dem Hartmetallmuttern unter den Stempel gebracht werden. Das bevorzugte Material für die zylindrische Unterlage ist wiederum ein relativ zähes äußerst stoßfestes Polyurethan wie das oben genannte Polyurethan«,
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Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Meßfühler 76 im Gehäuse angeordnet, um Beschädigung oder Verschmutzung zu verhindern, und zum Ermitteln und Anzeigen einer zum Einsatz fertigen Mutter bestimmt. Wie oben beschrieben, wird dadurch die Zufuhr aller im Muttern-Kanal angeordneten Muttern sichergestellt und gewährleistet, daß bei jeder Betätigung des Stanzkopfes eine Mutter erfaßt wird. Das ist besonders wichtig, wenn der Stanzkopf, wie oben beschrieben, in Kombination mit einem Blech verformenden Werkzeug od.dgl. verwendet wird. Außerdem weist in vielen Anwendungsfällen das Verformungswerkzeug eine Mehrzahl von Stanzköpfen auf, die Muttern an verschiedenen Stellen des Werkstücks befestigen. Der Meßfühler kann bei dieser Ausführungsform auch mit der Betätigung des Stempels 66 oder Formstempels elektrisch gekoppelt werden, und deren Betätigung stoppen, um das Stanzen jeweils einer Mutter bei jeder Betätigung des Stempels zu gewährleisten„
Die dargestellte Ausführungsform des Meßfühlers besitzt einen Schalter. 178, der an einem Gehäuse 180 und am beweglichen Gehäuseteil 34 mit Schrauben 182 befestigt ist. Der Schalter weist einen Arm oder eine Zunge 184 auf, die in Berührung mit einem Schaltknopf 186 steht, um den Schaltkreis zu schließen, wie das in Fig. 1 dargestellt ist. Der Meßfühler weist ferner einen gelenkig mit dem Schalter-Gehäuse 180 verbundenen Tastarm 188 auf, der einen mit der Schalterzunge 184 in Berührung stehenden Anschlag besitzt, wie in Fige 3 dargestellte Der Fühlerarm endet in einem kanalartig geformten Abschnitt 192, der dazu bestimmt ist, eine im Mutternkanal 62 nahe dem Stempel-Kanal 64 befindliche und einbaubereite Mutter zu betasten»
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Wenn eine Mutter in die Nähe des Stempel-Kanals 64 gelangt, wie in Figuren 1 und 3 dargestellt, wird der kanalartig ausgebildete Abschnitt 192 des Tastarms im Uhrzeigersinn um seine Drehachse geschwenkt, um die Schalterzunge 184 zu berühren und den Schaltkreis des Schalters 178 zu schließen. Sofern eine Mutter noch nicht zur Verarbeitung bereit ist, dreht sich der Tastarm 188 im Gegenuhrzeigersinn in Richtung auf die die Mutter stützende Wandung des Muttern-Kanals 62 und bewirkt, daß der Schaltknopf 186 aus dem Gehäuse heraustritt und den Schaltkreis des Schalters öffnet. Wie bereits erwähnt, kann der Schaltkreis in Reihe mit einem Betätigungskreis des Kolbens oder Stempels 40 geschaltet sein und dadurch die Betätigung des Stanzkopfes aufhalten, wenn eine Mutter noch nicht in Einbauposition ist. Andererseits kann der Schalter mit einem Anzeigegerät verbunden sein, das ein Licht- oder Alarmsignal betätigt, sofern keine einsatzbereite Mutter vorhanden ist, und dadurch eine Bedienungsperson informieren, daß der Stanzkopf Muttern oder eine Reparatur erfordert.
Die Funktterm des Stanzkopfes 20 beim Einsetzen einer Mutter in ein Blech laufen dann wie folgt ab: Die Muttern werden vom Muttern-Kanal 62 aufgenommen und berühren den Arm 136 des Anschlaghebels 72. Der Stanzkopf wird in die in Fig. 1 dargestellte Position gebracht, wobei die Nase 54 das Blech 42 an dem die Mutter befestigt werden soll, berührt. Das Matritzenteil 58 stützt das Blech zum Einbau der Mutter. Der Kolben oder Formstempel 40 wird in Richtung auf das Blech niedergedrückt, schließt dabei die beiden Gehäuseteile relativ 'ueinander und betätigt den Zufuhr-Mechanismus 70. Somit wird das Vorschubgestänge 102 im Uhrzeigersinn gedreht, wodurch der Klinkenarm 112 in Richtung auf den
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Stempel-Kanal 64 "bewegt wird. Wenn der Klinkenarm sich in Richtung auf den Stempel bewegt, greift der Klinken-Finger 116 in die zweite Mutter, die sich in einigem Abstand vom Stempel-Kanal 64 befindet. Der Finger wird durch die Feder 118 auf die Muttern gedrückt. Bei weiterer Bewegung des Klinkenarms 112 wird die dem Stempel-Kanal benachbarte Mutter unter den Stempel gebrachte Der Anschlaghebel 72 wird im Uhrzeigersinn von der in den Stempel-Kanal eintretenden Mutter gedreht und ermöglicht somit einer Mutter, in den Stempel-Kanal einzutreten. Die Mutter wird dann auf den Führungsschienen 166 gehalten, wie in Fig. 2 dargestellt. Das untere Ende des Stempels erfaßt anschließend die Schulter 24 der Mutter und drückt die Mutter nach unten durch den Stempel-Kanal 64 bis zum Auftreffen auf das Blech 42 und anschließendes Befestigen der Mutter in der gestanzten Blechöffnung. Wie aus den eingangs genannten Patenten, in denen Stanz- und Nietmuttern offenbart sind, hervorgeht, stanzt das Führungsteil 26 der Stanzmutter ein Stück 196 aus dem Blech und die Mutter wird in die gestanzte Öffnung eingesetzt, wobei das Blech in die Nut 28 eingreift. Das ausgestanzte Stück 196 fällt durch die Öffnung 198 in das Matrüzenteil 58. Gegen Ende des Stanzvorganges steht der Führungsstift 90 des Antriebsgestänges in Berührung mit der Anlagefläche 108 des Vorschubgestänges 102. Die AnlagefMche 108 verläuft dann parallel zum Führungsschlitz 92 im Führungsteil Während des Einbaus bzw. Anbringens der Mutter wird das untere Ende des Klinkenarms von dem kanalartig geformten End-Abschnitt des Fühlerarms aufgenommen.
Nach Beendigung des Stempel-Zyklus spreizt die Feder 48 die teleskopischen Gehäuseteile, dreht den Anschlaghebel 72 im Gegenuhrzeigersinn in die in Fig. 1 dar-
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gestellte Position Lind zieht den Klinkenarm 112 nach rechts (Figuren 1 und 3) zurück. Der Klinken-Finger 116 weist eine Steuerfläche auf, die den Finger aus der Mutternöffnung und schließlich in eine in Fig. 1 dargestellte Lage hebt, in der er normalerweise auf der Mutternfläche der zweiten im Abstand von dem Stempel-Kanal angeordneten Mutter aufliegt«, Als weitere Einzelheit besitzt der Stanzkopf einen Riegelmechanismus 202, der dazu dient, den Klinkenarm bei Reparatur oder Wartung des Stanzkopfes zu entlasten. Dazu weist der Riegel einen federvorgespannten Bolzen 204 auf, der in einer zylindrischen Öffnung des beweglichen Gehäuseteils 34 gehalten ist. Der Bolzen 204 kann verschoben werden, so daß er das Ende des Klinkenarms 112 erfaßt, wenn der Finger in einer Mutternöffnung gehalten ist, wodurch der Klinkenarm 112 im Uhrzeigersinn gedreht wird und die Mutter oder den Mutternstreifen freigibto Die Gehäuseteile 32 und 34 können durch Herausziehen des Bolzens oder Stiftes £4 voneinander getrennt werden.
Die Hublänge bei der Hin- und Herbewegung des Klinkenarms ist von großer Bedeutung für den Betrieb des Stanzkopfes, damit eine genaue Positionierung jeder Mutter unterhalb des Stempels gewährleistet wird und eine nur teilweise unter den Stempel geschobene Mutter, was zu Bruch und damit zu erheblichen Störungen führen würde, vermieden wird.
Wie in Fig0 9 dargestellt, weist der Klinkenarm zwei mögliche Führungsflächen auf: die Kante 210 des Klinken-Fingers 116, die normalerweise die Öffnung einer Mutter erfaßt, und die Kante 212, die eine Mutter zuführen kann, wenn eine besonders große Lücke zwischen den Muttern vorhanden ist oder die letzte Mutter im Kanal
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erscheint. Eine Zuführung mit der Kante 212 ist außerdem möglich bei einem Mutternstreifen, wenn die Muttern auf der Halterung mit Abstand zueinander angeordnet sind.
Es wurde festgestellt, daß eine Beziehung zwischen dem vom Klinkenarm zurückgelegten Weg, wie in Fig. 9 dargestellt, und der effektiven Länge der Zuführ-Klinke sowie dem Schlupf des Systems besteht, das sich aus dem Haltearm, der Mutternbohrung, die der kleinere Durchmesser des Gewindes ist, und der Randbreite der Mutter ergibt» Diese Beziehung wird in der folgenden Gleichung zusammengefaßt: Weg oder Hub =X+B+DM+2N : wobei "X" gleich der Länge der Lücke zwischen den Muttern oder dem Abstand der Muttern auf dem Streiben ist; "B" ist der Schlupf, der sich hauptsächlich aus dem Spiel zwischen der Gewindebohrung und dem Haltearm ergibt; "DM" ist der Innendurchmesser der Gewindebohrung; 2 N ist zweimal die Randbreite der Mutter. Das Verhältnis dieser Abmessungen ist in den Figuren 9 und 10 dargestellte
Vier zusätzliche Bedingungen sollten außerdem berücksichtigt werden, um die Weg-Gleichung zu erfüllen und eine genaue Positionierung der Zufuhr-Einrichtung zu gewährleisten, und zwar: 1) Der Weg muß kleiner sein als zweimal die Mutternlänge minus einmal die Randbreite "N" einer Mutter. 2) Der Weg muß größer sein als die Lücke "XR zwischen den Muttern, wenn ein Streifen zugeführt wird. 3) Die effektive Länge MZM der Klinke muß gleich oder kleiner als die Länge der Lücke "X" im Streifen sein. 4) Die effektive Länge 11Z" oder die Breite "W" der Zuführ-Klinke muß größer als der Innendurchmesser "DM" des Gewindes sein. Wenn die effektive Länge "Z" der Zuführ-Klinke kleine r als der Durchmesser "DM n der Gewindebohrung wäre, würden die Steuerflächen der Klinke die Gewindebohrung erfassen und den Streifen um die Länge "Ny" zu weit vorschieben.
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Eine typische handelsübliche Stanzmutter hat eine Schnittlänge von ca. .1,27 cm, wobei die ohne Schwierigkeiten zu verarbeitende Lücke "X" ca. 0,71A- cm, der Schlupf UB" 0,112 cm, der Durchmesser"^·1 der Gewindebohrung 0,673 cm und die Randbreite "N" der Mutter ca„ 0,298 cm beträgt. Unter diesen Bedingungen beträgt der Hub gemäß der oben angegebenen Gleichung ca. 2,08 cm.
Es versteht sich, daß die oben angegebene Gleichung hauptsächlich für den Vorschub von Mutternstreifen entwickelt wurde, wobei die Lücke zwischen den Muttern von besonderer Bedeutung ist. Die Gleichung ist jedoch gleichermaßen anwendbar auf die Zuführung von als Schüttgut vorliegenden Muttern, mit dem Unterschied, daß die Lücke "X" normalerweise 0 ist.
Die in den Fig. 6 und 7 dargestellte Ausführungsform des Stanzkopf^s besitzt gegenüber der in den Figuren 1 bis 5 dargestellten Ausführungsform bestimmte Abänderungen. Diese Abänderungen betreffen hauptsächlich den Zufuhr-Mechanismus und den Meßfühler. Wie in den Figuren 6 und 7 dargestellt, weist der Stanzkopf 220 ein stationäres Gehäuseteil 232 auf, das im wesentlichen identisch ist mit dem oben beschriebenen Gehäuseteil 32. Das stationäre Gehäuseteil enthält einen Stempel 226, der wie weiter unten beschrieben etwas modifiziert wurdeo Das bewegliche Gehäuseteil 234 wurde verlängert, wodurch auch die Länge des Stempelweges "aM bis zum Kontakt mit der Mutter vergrößert wurde. Die Feder 24β drückt normalerweise die beiden Gehäuseteile auseinander, um den Stempel 226 oberhalb der Mündung des Muttern-Kanals 262 in den Stempel-Kanal 264 zu positionieren.
Der Zufuhr-Mechanismus ist bei dieser Ausführungsform ähnlich ausgebildet und weist ein Antriebsgestänge 280
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auf, das gelenkig mit dem stationären Gehäuseteil 232 verbunden ist und am freien Ende einen Führungsstift 290 besitzt, der in einem Führungsbauteil 294 angeordnet und geführt ist, das die bogenförmige Bewegung des Führungsstiftes 290 in eine relativ zum beweglichen Gehäuseteil 234 lineare Bewegung umsetzt. Das ■Vorschubgestänge besteht aus zwei Teilen 302, 303, die über eine Kupplung 400 miteinander verbunden sind. Die Bauteile des in Fig. 6 dargestellten Stanzkopfes sind in gleicher Weise wie die Bauteile des Stanzkopfes nach den Figuren 1 bis 5 bezeichnet bzw. numeriert. Die Kupplung ist jedoch ein demgegenüber neues Bauteil. Das Vorschubgestänge ist gelenkig mit dem beweglichen
Gehäuseteil durch einen Achszapfen 304 verbunden, der sich durch die Kupplung erstreckt, wie in Fig. 7 dargestellt.
Die Kupplung besitzt eine mit einer Schulter versehene äußere Nabe 402 und eine darin mit Gewinde gehaltene innere Nabe 404, durch die die Anordnung zusammengehalten wird. Eine Mehrzahl von tellerfederartigen Federscheiben (Belleville-type thrust washers) sind zwischen dem mit einer Schulter versehenen Ende der inneren Nabe und dem oberen Teil 302 des Vorschubgestänges angeordnet, Die Federscheiben halten normal die Teile 302 und 303 als eine Einheit zusammen, so daß der Zuführ-Mechanismus 270 normalerweise im wesentlichen wie oben beschrieben arbeitet. Ss sei jedoch darauf hingewiesen, daß die Anlagefläche des oberen Teils 302 hier etwas anders gestaltet ist, um sdJe der größeren Entfernung zwischen dem Führungsstift 290 und der gelenkigen Verbindung am Achszapfen 304 anzupassen«, Das ergab sich aus der Vergrößerung des Stempelweges "a".
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Während des Betriebes wird durch eine Schließbewegung der Gehäuseteille 232 und 234 das Antriebsgestänge 280 im Gegenuhrzeigersinn geschwenkt, wobei es das Vorschubgestänge im Uhrzeigersinn dreht und den Klinkenarm 312 in Richtung auf den Stempel-Kanal 264 vorschiebt. Der bei der Ausführungsform in den Figuren 1 bis 5 dargestellte Anschlaghebel 72 kann bei dieser Ausführungsform entfallen, weil die Kupplung einen solchen überflüssig macht. Wenn einzelne Muttern oder ein Mutternstreifen 222 in den Stanzkopf gelangt, können die Muttern bei dieser Ausführungsform direkt in den Stempel-Kanal 264 gegeben werden, wobei die erste Mutter unter dem Stempel 226 angeordnet wird. Bei Betätigung des Zufuhr-Mechanismus 270 faßt der Klinken-Finger 316 in die zweite Mutter, wie oben beschrieben. Der Klinkenarm 312 kann jedoch nicht in Richtung auf den Stempel-Kanal 264 vorrücken, weil sich bereits eine Mutter im Stempel-Kanal befindet. In dieser Situation schwenkt der obere Teil 302 des angetriebenen Gliedes im Uhrzeigersinn um die Schwenkachse des Bolzens 304 und der untere Teil 303 bleibt stehen. Das wird durch die Kupplung 400 ermöglicht.
Nach dem Anbringen der im Stempel-Kanal 264 befindlichen Mutter drückt die Feder 248 die beiden Gehäuseteile auseinander, wobei das Vorschubgestänge 302 im Gegenuhrzeigersinn gedreht und das Ende des Klinkenarms 312 gegen den Gehäuse ab schnitt 40 6 gedrückt sowie der Zuführmechanismus in seine betriebsbereite Stellung in Fig. 6 zurückgeführt wird. Wie in Fig„ 7 dargestellt, weisen die Teile 302 und 303 kreisförmige miteinander zusammenwirkende Vorsprünge mit einer Steuerfläche 401 auf, die eine relative Bewegung des Teils 302 im Gegenuhrzeigersinn relativ zum Teil 303 verhindert. Bei Be-
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wegung des Klinkenarms 312 gegen den Gehäuseabschnitt 406 werden die Teile 302 und 303 in ihre in Fig. 7 dargestellte Position zurückgeführt.
Die in Fig. 8 dargestellte Halte einrichtung kann "bei dem in Figo 6 dargestellten Stanzkopf benutzt werden oder den in den Figuren 1 bis 3 dargestellten Anschlaghebel 72 ersetzen. Es versteht sich, daß der in den Figuren 1 bis 3 dargestellte zwangsläufig arbeitende Anschlaghebel 72 bei einem zwangsläufig arbeitenden Zufuhr-Mechanismus vorzuziehen ist, weil die Muttern bei Verwendung des Anschlaghebels 72 nur zugeführt werden, wenn der Stempel 66 betätigt wird.
Wie in Fig. 8 dargestellt, weist die Nase 254 stützende Führungsschienen 366 und eine vertikale Führung 368 auf0 Die Führungsschienen 366 könim identisch mit den Führungsschienen 166 der in den Figuren 1 bis 5 dargestellten Ausführungsform und die vertikale Führung 368 kann ähnlich der vertikalen Führung 166 der in den Figuren 1 bis 5 dargestellten Ausführung sein, mit dem Unterschied, daß die Führung 368 sich bis hinter die Mündung von Muttern- und Stempel-Kanal erstreckte Die Halteeinrichtung in Figo 8 weist zwei parallele Stifte 410 auf, die von nachgiebigen Unterlagen 412 elastisch in den Bereich des Muttern-Kanals gedrückt werden» Wie dargestellt, erstrecken sich die Stifte 410 senkrecht zum Muttern-Kanal und im wesentlichen parallel zur Achse des hin- und hergehenden Stempels 226„ Die Stifte sind in halbkreisförmigen Rinnen neben der Mündung zwischen dem Muttern-Kanal 262 und dem Stempel-Kanal 264 angeordnet. Die Stifte 410 bestehen vorzugsweise aus Hartmetall und die Unterlagen 412 können nachgiebiges Polyurethan sein, wie es im Zusammenhang mit den Führungsschienen 166 beschrieben worden ist. Wie dargestellt, ist die Entfernung zwischen
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den Stiften 410 normalerweise etwas geringer als die Breite der Muttern 22, so daß der Eintritt von Muttern in den Stempel-Kanal 264 blockiert ist. Bei Betätigung des Zufuhr-Mechanismus 270 in Fig. 6 drücken die Muttern 22 die Stifte 410 elastisch in die in der Nase 254 gebildeten Nuten gegen die nachgiebigen Unterlagen 412, so daß eine Mutter in den Stempel-Kanal 264 eingeführt wird0 Die Mutter wird auf Führungsschienen 366 bis zum Eingriff mit dem Stempel 66 und zur Sicherung gehalten.
Diese Ausführung des Stanzkopfes weist auch einen modifizierten Meßfühler 276 auf, der einen Schalter 378 mit einem Schaltknopf 386 besitzt, der mit dem Schaltkreis für die Stempelbetätigung oder einem Anzeigegerät in Verbindung stehen kann. Der Schalthebel oder die Zunge 384 weist bei dieser Ausführungsform eine Rolle 387 auf, die auf dem Klinkenarm auf der dem Finger 316 gegenüberliegenden Seite abrollt,,
Die Fig* 6 zeigt keine in der Nähe des Stempelkanals befindliche Mutter. Der Klinkenarm liegt deshalb auf der die Mutter tragenden Wandung des Muttern-Kanals 262 auf und der Schaltknopf 386 des Schalters 378 ist ausgefahren, so daß der Schaltkreis des Schalters geöffnet ist. Sobald eine Mutter in die Nähe des Stempel-Kanals gelangt, wird der Klinkenarm 312 im Uhrzeigersinn geschwenkt, wobei er die Rolle 387 erfaßt, die Schalter-Zunge 384 in Richtung auf den Schalter 378 drückt und diesen schließt. Die Rolle erfaßt den dickeren Abschnitt des Klinkenarms 312, wenn der Finger 316 sich in einer Muttern-Öffnung befindet? der Klinkenarm 312 wird vorgeschoben, um eine Mutter in den Stempel-Kanal 264 zu fördern,
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während der Schaltkreis des Meßfühlers geschlossen bleibt.
Der bei den Ausführungsfonnen in den Figuren 1 bis 5 bzw. Figuren 6 und 7 verwendete Schalter kann ein handelsüblicher herkömmlicher normalerweise offener Schalter seinj Mikroschalter sowohl der in den Fig. 1 und 6 gezeigten als auch anderer Art sind im Handel erhältlich.
Die Betriebsweise der in Fig. 6 dargestellten Ausführungsform des Stanzkopfes ist deshalb die gleiche wie die der unter Bezugnahme auf die Figuren 1 und 3 beschriebenen Ausführungsform. Die nicht bezeichneten Bauteile des Stanzkopfes nach Fig. 6 können identisch mit den Bauteilen der Ausführungsform nach Fig0 1 sein.
Es versteht sich, daß verschiedene Abänderungen der dargestellten Ausführungsformen des Stanzkopfes vorgenommen werden können,, Zum Beispiel kann das bewegliche Gehäuse-* teil 34 nach den Figuren 1 und 3 verlängert sein, wie es in Fig. 6 dargestellt ist, um den Weg des Stempels 66 bei der in den Fig. 1 bis 5 dargestellten Ausführungsform zu vergrößern,, Der Schlitz 106 und die Anlagefläche 108 des Vorschubgestänges 102 können auch verändert werden, um die Hin- und Herbewegung des Klinkenarms 112 zu steuern. Die Feder 248 kann in Abhängigkeit von den Anforderungen eines Stanzkopfes unterschiedlich ausgebildet sein. Zum Beispiel können zwei oder mehr Federn verwendet werden oder es kann auch eine andere geeignete Druckeinrichtung verwendet werden. Ferner können verschiedene Bauteile der dargestellten Ausführungsformen des Stanzkopfes für unterschiedliche Anwendungszwecke des Stanzkopfes untereinander ausgetauscht werden.
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Claims (1)

  1. MOLTIFASTEiNER CORPORATION, 12668 Arnold Avenue, Detroit, Michigan 48239 (V.St.A.)
    Patentansprüche;
    1.)Stanzkopf zum Befestigen von Muttern, insbesondere Stanz- und Nietmuttern, mit zwei teleskopartig zueinander bewegbaren Gehäuseteilen, von denen eines einen Stempel und das andere einen sich quer zur Stempelachse erstreckenden Kanal zur Aufnahme der Muttern sowie einen weiteren Kanal für den Stempel aufweist, der mit dem ersten Kanal in Verbindung steht, ferner mit Halteorganen zum Auseinanderhalten der Gehäuseteile und mit einer Einspeisung für die Muttern aus dem ersten in den zweiten Kanal unter den Stempel, dadurch gekennzeichnet , daß die Einspeisung zum Zuführen der Muttern ein mit dem ersten Gehäuseteil (32, 232) gelenkig verbundenes Antriebsgestänge (80, 280) mit einem freien Ende, ein mit dem zweiten Gehäuseteil (34, 234) gelenkig verbundenes Vorschubgestänge (102, 302) mit einem zum freien Ende hin gerichteten und dieses bei auseinandergerückten Gehäuseteilen (32, 34; 232, 234) aufnehmenden Führungsschlitz (92), eine Führungs-Einrichtung zum Umwandeln der bogenförmigen Bewegung des freien Endes um die gelenkige Verbindung (Stift 82) in eine in Bezug auf das zweite Gehäuseteil (34) geradlinige Bewegung bei einer Schließbewegung der Gehäuseteile (32, 34) und eine gelenkig mit dem Vorschubgestänge (102, 302) verbundene Klinke zum Zuführen der Muttern (22, 222) aus dem Muttern-Kanal (62) in den Stempel-Kanal (64) unter den Stempel (66) bei Drehbewegung des Vorschub-Gestänges (102) aufweist.
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    2ο Stanzkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß das freie Ende des Antriebsgestänges (80, 280) einen sich quer erstreckenden Stift (90, 290) zum Eingriff in den Führungsschlitz (92) aufweist»
    3. Stanzkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Klinke aus einem langgestreckten Klinkenarm (112, 312) "besteht, der zwischen seinen Enden am angetriebenen bzw. Vorschubgestänge (102, 302) gelenkig gelagert ist und nahe einem seiner Enden eine sich quer erstreckende Schulter zum Zuführen von Muttern (22, 222) in den zweiten Kanal (64, 264) sowie eine die Schulter auf die in dem ersten Kanal befindlichen Muttern drückende Feder (118) aufweist.
    4. Stanzkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß der Führungsschlitz (92) des Vorschubgestänges (102, 302) eine Steuerfläche aufweist, die eine Seite des Schlitzes (92) und eine Anlagefläche (.108) umfaßt, die das freie Ende des Antriebsgestänges (80, 280) aufnimmt, wenn die Gehäuseteile sich in geschlossener Position befinden.
    5. Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Anschlag (72) für die Muttern (22, 222) und einen Klinkenarm (112, 312) mit einer auf die Muttern {22, 222) im Muttern-Kanal (62, 262) gerichteten Schulter, dessen Weg gleich oder größer als die Summe der Lücken (X) zwischen den Muttern (22, 222) im Kanal, dem Abstand, um den die dem Stempel (66, 226) benachbarte Mutter (22) bis zur Berührung mit einer Halteeinrichtung zurückge-
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    zogen werden kann, dem kleineren Durchmesser (D™) der Muttern-Öffnungen (120) und zweimal der Randbreite (N) der Muttern (22), und kleiner ist als zweimal die Länge der im Kanal befindlichen Muttern (22).
    6. Stanzkopf nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , daß die Schulter der Klinke (112) eine bogenförmige Kante (212) besitzt, die zum Stempel (66, 226) hinweist.
    7· Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
    6, dadurch gekennzeichnet, daß der am freien Ende des Antriebsgestänges (80, 280) angeordnete Stift (90, 290) verschieblich in einem Schlitz (92) des beweglichen Gehäuseteils (34, 234) gehalten ist.
    8. Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
    7, dadurch gekennzeichnet, daß die Klinke (112, 312) im Muttern-Kanal (62, 262) angeordnet ist, wobei ein Ende der Klinke (112, 312) nachgiebig vorgespannt ist und das andere Ende die Muttern (22, 222) erfaßt.
    9. Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
    8, dadurch gekennzeichnet , daß das Vorschubgestänge zwei jeweils mit dem beweglichen Gehäuseteil (234) gelenkig verbundene Teile (302, 303) und eine Kupplung (400) zwischen diesen Teilen (302, 303) aufweist.
    10. Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
    9, dadurch gekennzeichnet ,
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    daß die Teile (302, 303) aufeinander liegende Vorsprünge mit zusammenwirkenden Schrägflächen aufweisen und von der Kupplung (400) nachgiebig gegeneinandergepreßt sind.
    11. Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
    10, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebsgestänge (80, 280) und das Vorschubgestänge (102, 302) als Schwenkhebel ausgebildet sind0
    12. Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis
    11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (400) mehrere Federscheiben aufweist, die zusammen gegen den zweiten Teil des Hebels gedrückt werden und normalerweise eine Relativbewegung zwischen den Teilen des Hebels verhindern, während sie eine Relativbewegung zulassen bei einer Kraft, die ausreicht, um den Kontakt zwischen den Scheiben zu überwinden«,
    13. Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet , daß der Anschlag (72) aus einem langgestreckten Arm (136) besteht, der zwischen seinen Enden gelenkig am Gehäuse nahe dem Stempel (66) gelagert ist, wobei ein Endedes Arms (136) sich unter einem Winkel bis in die Bahn des hin- und hergehenden Stempels (66) erstreckt, wenn der Stempel (66) sich über der Mündung der Kanäle (62, 64) befindet, um den Muttern-Kanal (62) an seiner Mündung in den Stempel-Kanal (64) zu blockieren, während das zweite Ende des Arms (136) mit dem Stempel (66) in Berührung steht, daß der Stempel (66) eine abgeschrägte im wesentlichen zu dem Arm (136) parallele Steuerfläche (138) und eine oberhalb der Steuerfläche (138) ange-
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    ordneten Ausnehmung (140) aufweist, wobei die Steuerfläche (138) und die Ausnehmung (140) des Stempels mit jeweils einem Ende des Anschlags (72) zusammenwirken, und daß die Ausnehmung (14O) eine Steuerfläche (144) für ein Ende des Anschlags (72) aufweist„
    14. Stanzkopf nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet , daß sich beide Arme (134, 136) des Anschlags (72) von der als Stift (132) ausgebildeten Gelenk-Verbindung aus unter einem Winkel erstrecken, und daß ein Arm (134) eine dem Stempel (66) gegenüberliegende Nut bzw. Ausnehmung (142) aufweist.
    15. Stanzkopf nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet , daß ein Arm (136) des Anschlags (72) breiter als der andere Arm (134) ist, und daß für den Arm (136) ein Schlitz im Kanal (64) gebildet ist.
    16. Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis
    15, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Arme (134, 136) im Winkel zueinander verlaufen und der zweite Schenkel eine größere Breite als der erste Schenkel besitzt, und daß das Gehäuse eine in der Wandung des Stempel-Kanals (64) gebildete Ausnehmung aufweist, die gegenüber dem Stempel angeordnet ist und zur Aufnahme des Halte-Hebels neben dem Stempel dient«,
    17. Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis
    16, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut bzw. Ausnehmung (142) des Arms (134) der Stempel-Ausnehmung (14O) gegenüberliegt und die die
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    Stempel-Ausnehmung begrenzende Kante bei Abwärtsbewegung des Stempels aufnimmt,
    18. Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, gekennzeichnet durch eine Halteeinrichtung, die verhindert, daß eine im ersten bzw. Muttern-Kanal (62, 262) nahe dem Stempel-Kanal (64, 264) angeordnete und zum Einbau bereite Mutter aus der Stanz-Position in den Muttern-Kanal (62, 262) zurückgezogen wird, und die einen schwenkbar am Gehäuse gelagerten Arm (74, 274) mit einem nachgiebig in den Muttern-Kanal (62, 262) nahe dem Stempel-Kanal (64, 264) eingreifenden Haltefinger (16O) mit einer der Kanal-Mündung zugewandten Steuerfläche (162) aufweist»
    19. Stanzkopf nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet , daß der Arm (74, 274) sich im wesentlichen parallel zum Muttern-Kanal (62, 262) erstreckt und nahe diesem mit einem sich quer dazu erstrekkenden Gelenkstift (144) schwenkbeweglich an das Gehäuse angeschlossen ist«,
    20. Stanzkopf nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet , daß die die Befestigungselemente tragende Wandung des Muttern-Kanals (62, 262) eine Öffnung aufweist, durch die sich der Haltefinger (16O) in den Muttern-Kanal hinein erstreckt„
    21. Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet , daß der Arm (74, 274) zwischen seinen Enden gelenkig am Gehäuse gelagert ist und ein den Hai te finger (160) aufweisender Arm (146) sowie der diesem bezüglich des Gelenks gegenüberliegende Arm (148) nachgiebig gegen das
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    Gehäuse gedrückt sind, so daß der Haltefinger (160) nachgiebig in den Muttern-Kanal gedrückt wird.
    22. Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 18 bis
    21, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden des Arms (74, 274) vom Gelenk-Stift (144) aus unter einem Winkel zueinander verlaufen.
    23. Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 18 bis
    22, gekennzeichnet durch eine Öffnung im Stanzkopf zur Aufnahme des Mittelabschnitts des Arms (74, 274).
    24. Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
    23, gekennzeichnet durch ein Paar paralleler Führungsschienen (166, 366), die im Stempel-Kanal (64) im wesentlichen senkrecht zur Achse des hin- und hergehenden Stempels (66) angeordnet sind und die im wesentlichen mit der die Muttern (22) tragenden Wandung des Muttern-Kanals (62) fluchten, wobei der Abstand zwischen den Schienen (166, 366) etwas kleiner als die Breite der Muttern (22) ist und die Schienen (166, 366) nachgiebig abgestützt sind«,
    25. Stanzkopf nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet , daß die Schienen (166, 366) zylindrische Metallstifte (170) sind, die in elastischen Unterlagen (172) eingebettet sind.
    26. Stanzkopf nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet , daß die Seitenwände des Stempel-Kanals (64) einander gegenüberliegende Ausnehmungen (174) für die Schienen (166, 366) aufweisen, die
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    sich im wesentlichen senkrecht zur Achse des hin- und hergehenden Stempels erstrecken, und daß die Schienen in den Ausnehmungen angeordnet sind, wobei die nachgiebigen Unterlagen zwischen den Wänden und den Schienen angebracht sindo
    27ο Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet , daß eine führende, nachgiebige Führung (168) bzw«, Unterlage (412) im Stempel-Kanal (64, 264) parallel zur Achse des hin- und hergehenden Stempels (66, 226) angeordnet ist, die die Ausrichtung einer Mutter unterstützt, wenn diese durch den Stempel-Kanal gedrückt wirdo
    • r
    28. Stanzkopf nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet , daß die Führung bzw. Unterlage (168, 412) eine langgestreckte, zylindrische Einlage isto
    29. Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 28, gekennzeichnet durch einen Meßfühler (76, 276) für eine jeweils einsatzbereit im Muttern-Kanal (62, 262) befindliche Mutter (22, 222) mit einem Taster, der die Anwesenheit oder Abwesenheit einer Mutter neben dem Stempel-Kanal erfaßt und die Betätigung des Stempels verhindert, wenn keine einsatzbereite Mutter vorhanden ist.
    30. Stanzkopf nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet , daß der Meßfühler einen mit dem Betätigungskreis des Stempels (66, 226) verbundenen elektrischen Schalter (178, 378) aufweist, daß der Taster normalerweise den Schaltkreis zur Betätigung
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    -Vt-
    des Stempels geschlossen hält, wenn sich im Muttern-Kanal neben dem Stempel-Kanal eine einsatzbereite Mutter befindet, und daß der Taster den Schaltkreis zur Betätigung des Stempels öffnet und die Betätigung des Stempels verhindert, wenn sich keine einsatzbereite Mutter neben dem Stempel-Kanal befindet.
    31. Stanzkopf nach Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet , daß der Taster aus einem nachgiebigen, sich im wesentlichen parallel zum Muttern-Kanal (62) erstreckenden Tastarm bzw„ Zunge (188, 384) zum Erfassen einer sich neben dem Stempel-Kanal (64) befindende Mutter (22) besteht.
    32ο Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 29 bis
    31, dadurch gekennzeichnet , daß der Meßfühler (76, 276) innerhalb des Gehäuses im Muttern-Kanal (62, 262) angeordnet ist.
    33t Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 29 bis
    32, dadurch gekennzeichnet, daß der Tastarm (188) an dem dem Tastende gegenüberliegenden Ende gelenkig am Gehäuse befestigt ist.
    34. Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 29 bis
    33, dadurch gekennzeichnet , daß der Tastarm (188) einen kanalartig geformten Abschnitt (192) aufweist, der sich in Richtung auf die im Muttern-Kanal (62) gehaltenen Muttern (22) öffnet und diese erfaßt, und daß der Klinkenarm (112) in den kanalartig geformten, nach unten offenen Abschnitt (192) bewegbar ist.
    35ο Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 29 bis
    34, dadurch gekennzeichnet ,
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    daß der Tastarm (188) in Berührung mit dem freien Ende des Klinkenarms (312) steht, wenn der Klinkenarm von einer im Muttern-Kanal befindlichen Mutter im Abstand vom Muttern-Kanal gehalten wirdo
    36. Stanzkopf nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet , daß der Tastarm (188) eine Rolle (387) trägt, die im Normalzustand den Klinkenarm (312) berührt.
    37. Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 36, gekennzeichnet durch eine Halteeinrichtung, bestehend aus zwei zylindrischen Stiften (410), die an gegenüberliegenden Seiten des Muttern-Kanals (62) an seiner Mündung in den Stempel-Kanal (64) im wesentlichen senkrecht zum Muttern-Kanal angeordnet sind, wobei der Abstand zwischen den Stiften etwas kleiner ist als die Breite, gemessen quer über den Muttern-Kanal, der Muttern.
    38ο Stanzkopf nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet , daß die Stifte (410) aus Metall bestehen und unter Zwischenlage nachgiebiger Unterlagen in den gegenüberliegenden Seitenwänden des Muttern-Kanals in Nuten (368) gehalten sindo
    39. Stanzkopf nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet , daß die Unterlagen halbkreisförmigen Querschnitt besitzen und aus nachgiebigem Kunststoff bestehen.
    Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 bis 39, dadurch gekennzeichnet,
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    -ή-
    daß die Öffnung der Nuten (368) zum Kanal hin schmaler ist als der Durchmesser der Stifte (410), und daß die Stifte (410) in den Muttern-Kanal (62) hineinragen.
    41. Stanzkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche 37 "bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen bzw. Unterlagen aus Polyurethan "bestehen 0
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