DE3334298C3 - Verschluß für Fenster, Türen oder dergleichen - Google Patents
Verschluß für Fenster, Türen oder dergleichenInfo
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- DE3334298C3 DE3334298C3 DE19833334298 DE3334298A DE3334298C3 DE 3334298 C3 DE3334298 C3 DE 3334298C3 DE 19833334298 DE19833334298 DE 19833334298 DE 3334298 A DE3334298 A DE 3334298A DE 3334298 C3 DE3334298 C3 DE 3334298C3
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Verschluß für Fenster, Türen oder
dergleichen, der mindestens eine Verriegelungsvorrichtung aufweist, die
aus einem ersten Verriegelungselement besteht, das mit einer Betätigungsstange
verbunden ist und durch eine Führungsöffnung hindurchgreift, die
in einer Deckplatte angebracht ist, die mit dem Flügel oder der Zarge
verbunden ist, und das mit einem zweiten Verriegelungselement zusammenwirkt,
das mit der Zarge oder dem Flügel des Fensters, der Tür oder
dergleichen verbunden ist.
Es sind bereits Verschlüsse zur Verriegelung des Flügels eines Fensters,
einer Tür oder dergleichen bekannt, die Riegelglieder umfassen, die in
auf der Zarge angebrachte Schließteile eingreifen. Um ein ordnungsgemäßes
Zusammenwirken zwischen dem Riegelglied und dem Schließteil sicherzustellen,
ist es jedoch erforderlich, daß die Fertigungstoleranzen des
Flügelrahmens und des Zargenrahmens bei der Verwirklichung der Fenster,
Türen und/oder dergleichen sehr gering sind, um einen sehr präzisen
Falzabstand zwischen dem Flügel und der Zarge zu erhalten, der ein einwandfreies
Funktionieren des Verschlusses und eine gute Verriegelung des
Fensters, der Tür oder dergleichen gestattet.
Außerdem neigen die Flügel der Fenster, Türen oder dergleichen, die klimatischen
Schwankungen ausgesetzt sind, dazu, entweder zu schrumpfen, oder
aufzuquellen. In dem ersten Fall greifen die Riegelglieder nicht mehr genügend
in die Schließteile ein, und die einwandfreie Verriegelung des
Fensters, der Tür oder dergleichen ist in Frage gestellt. In dem zweiten
Fall können die Riegelglieder dagegen nicht mehr in ihre Schließteile
eingreifen, und der Flügel kann nicht mehr geschlossen werden.
Aus DE-AS 11 55 363 ist ein Türschloß bekannt, dessen Falle
und Riegel in Eingriffsrichtung mittels Schraubgewinde
nachstellbar angeordnet sind. Dadurch kann nach dem Einbau
des Schlosses bei noch geöffnetem Schloßgehäuse eine optimale
Eingriffstiefe eingestellt werden. Eine spätere Anpassung
an aufgetretene Änderungen der Eingriffstiefe wäre damit
zwar im Prinzip ebenfalls möglich, dürfte aber in der
Praxis keine Rolle spielen, da einerseits derartige allmählich
auftretende Änderungen der Eingriffstiefe in der Regel
unbemerkt bleiben und da andererseits die für die Nachstellung
erforderlichen Eingriffe an dem Schloß kompliziert
sind und nur vom Fachmann durchgeführt werden können.
DE-A-24 48 974 offenbart eine Verriegelungsvorrichtung für
Flügel von Fenstern oder Türen entsprechend dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Bei diesem Stand der Technik ist das Verriegelungselement
der Verriegelungsvorrichtung, das in das
andere Verriegelungselement eingreift, mittels einer zwischen
der Betätigungsstange und der Gehäuserückwand verspannten
Feder in Einzugsrichtung beweglich gelagert. Die
Betätigungsstange wird beim Schließen des Verschlusses gegen
eine Auflauffläche verschoben, die so ausgebildet ist,
daß sich der Abstand der Betätigungsstange und der Gehäuserückwand
verändert, wodurch die Feder auseinandergezogen
wird. Auf diese Art wird jedesmal das Verriegelungselement
unter Belastung der Feder vorgeschoben, wenn der Verschluß
geöffnet wird. Dies führt zu einem raschen Ermüden der Feder.
Zusätzlich ist es wegen der Auflauffläche nötig, jedesmal
beim Schließen des Verschlusses die Betätigungsstange
zu verbiegen, was ebenfalls die Haltbarkeit des Verschlusses
beeinträchtigen kann.
Aus dem Stand der Technik sind zusätzlich eine Reihe von
Verschlüssen bekannt (z. B. E-A 12 19 359, DE-GM 72 30 043
und DE-GM 78 36 795), bei denen eine federnde nachgiebige
Lagerung des Schließ- oder Riegelbolzens vorgesehen ist,
die allerdings nur dazu dient, eine Beschädigung bei Fehlbedienung
zu vermeiden, wie sie eintreten kann, wenn der
Beschlag bei geöffnetem Flügel in die Verriegelungsstellung
gebracht und dann der Flügel geschlossen wird. In diesem
Fall trifft der Riegelbolzen auf den Riegelteil des
Schließbleches auf und würde beschädigt werden, wenn er
diesem nicht federnd ausweichen kann. Bei ordnungsgemäßer
Bedienung des Beschlages hat die federnd nachgiebige Lagerung
des Riegelbolzens bei diesem Stand der Technik jedoch
keine Funktion. Die Federn und die Bewegungsausmaße des
Riegelbolzens sind bei diesen Beschlägen so ausgebildet,
daß eine Beschädigung des Riegelbolzens vermieden werden
kann.
Einen Ausgleich von Abstandsschwankungen zwischen Flügel und
Zarge können diese Vorrichtungen nicht bewältigen.
Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, eine Vorrichtung zu finden, die
die Abstandsunterschiede zwischen dem Flügel und der Zarge, die entweder
von den Fertigungstoleranzen, oder von Klimaschwankungen herrühren, automatisch
ausgleicht, und die einerseits das Eindringen des Riegelgliedes
in das Schließteil gewährleistet, wenn dieser Abstand zu klein ist, sowie
andererseits eine gute Verriegelung des Fensters, der Tür oder dergleichen
sicherstellt, wenn dieser Abstand zu groß ist.
Zu diesem Zweck betrifft die Erfindung einen Verschluß für
Fenster, Türen oder dergleichen gemäß Anspruch 1. Die Unteransprüche
betreffen weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
des erfindungsgemäßen Verschlusses.
Die Erfindung soll nun mittels eines Beispiels, das keine Begrenzung
darstellt, näher beschrieben werden, wobei auf die Zeichnungen
Bezug genommen wird, bei denen
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Verschlusses mit einem
Schließteil gemäß der ersten Verwirklichungsart ist;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Verschlusses allein gemäß
der ersten Verwirklichungsart ist;
Fig. 3 ein Schnitt gemäß der Schnittlinie III-III der Fig. 4
ist;
Fig. 4 ein Aufriß des Verschlusses gemäß der ersten Verwirklichungsart
ist, wobei das Schließteil entfernt ist;
Fig. 5 ein Schnitt gemäß der Schnittlinie V-V der Fig. 3 ist;
Fig. 6 ein Schnitt gemäß der Schnittlinie VI-VI der Fig. 7 ist;
Fig. 7 ein Aufriß des Verschlusses gemäß der zweiten Verwirklichungsart
ist, wobei das Schließteil entfernt ist;
Fig. 8 ein Schnitt längs der Schnittlinie VIII-VIII der Fig. 6
ist, wobei das Riegelglied über das teleskopische Verriegelungselement
des Schließteils greift;
Fig. 9 ein Schnitt gemäß der Schnittlinie IX-IX der Fig. 10 des
Verschlusses mit selbsteinstellendem Schließteil gemäß der Erfindung
ist;
Fig. 10 ein Aufriß des Verschlusses ist, wobei das Schließteil
entfernt ist;
Fig. 11 ein Grundriß gemäß der Schnittlinie XI-XI der Fig. 10
ist, wobei sich das Riegelglied in der Verriegelungsstellung befindet.
Gemäß der Erfindung umfaßt der Verschluß eine Verriegelungsvorrichtung,
die aus einem ersten, auf dem Flügel angeordneten Verriegelungselement,
und einem zweiten, auf der Zarge angeordneten Verriegelungselement besteht.
Um eine einwandfreie Verriegelung des Flügels, unabhängig von der Variation
des Falzabstandes zwischen der Kante des Flügels und der Kante der
Zarge sicherzustellen, sieht die Erfindung vor, daß der in das andere
Verriegelungselement eingreifende Teil eines der Verriegelungselemente
längs seiner Eingreifrichtung verschiebt. Gemäß einer ersten Verwirklichungsart
weist das auf dem Flügel angeordnete Verriegelungselement die Mittel
auf, die die Verschiebung des in das andere Verriegelungselement eingreifenden
Teils gestatten, während gemäß einer zweiten Verwirklichungsart
das auf der Zarge angeordnete Verriegelungselement diese Mittel aufweist.
Nachstehend werden diese zwei Verwirklichungsarten nacheinander beschrieben.
Es wird auf die Fig. 1 bis 5 Bezug genommen, die die erste Verwirklichungsart
darstellen.
Zur Verriegelung des Flügels 1 eines Fensters, einer Tür oder dergleichen
wird ein Verschluß 2 verwendet, der in eine Nut 3 eingesetzt wird, die
in der Kante 4 des Flügels 1 angebracht ist. Dieser Verschluß 2 umfaßt
eine Betätigungsstange 5, die in der Nut 3 gleitet und durch ein Steuermittel,
wie zum Beispiel ein Griff (nicht dargestellt) betätigt wird.
Die Nut 3 ist von einer Deckplatte 6 bedeckt, die in eine zweite Nut 7
eingesetzt ist, die breiter ist als die Nut 3. Diese zweite Nut 7 hat
eine solche Tiefe, daß die äußere Seite 8 der Deckplatte 6 mit der Kante
4 des Flügels 1 bündig abschließt. Diese Deckplatte 6 weist ab und zu
eine Bohrung 9, 10 auf, die die Durchführung von Befestigungselementen
gestatten, mittels der die Deckplatte 6, und damit auch die Betätigungsstange
5 befestigt wird. In dieser letzteren werden längliche Aussparungen
für die Durchführung der besagten Befestigungselemente angebracht. Die
innere Seite 11 der Deckplatte 6 umfaßt Führungen (in den Zeichnungen
nicht sichtbar), die die Führung der Betätigungsstange 5 bewirken.
Die Deckplatte 6 umfaßt mindestens eine längliche Führungsöffnung 12,
durch die ein Riegelglied 13 hindurchgeführt ist, das mit der Betätigungsstange
5 verbunden ist und daher einer linearen Verschiebung in der Mittellinie
der Deckplatte 6 unterworfen wird. Dieses Riegelglied 13 dringt beim
Schließen des Flügels 1 in eine Durchgangsaussparung 14 eines Schließteils
15 ein, das in eine in der Kante 17 der Zarge 18 verwirklichte
Ausfräsung 16 eingesetzt ist, wobei dieses Schließteil 15 durch Befestigungselemente
gehalten wird, die durch Bohrungen 19, 20 hindurchgeführt
sind, die zu diesem Zweck in den Enden 21, 22 des besagten Schließteils
15 verwirklicht sind. Bei Betätigung der Betätigungsstange 6 greift das
Riegelglied 13 in den Verriegelungssitz 23 des Schließteils 15 ein.
Das Riegelglied 13 umfaßt ein vertikal angeordnetes Element 55 von länglicher
Form, das teleskopartig mit einer Achse 24 verbunden ist. Die
Verschiebung dieses Elementes 55 erfolgt senkrecht zu der Bewegungsrichtung
der Betätigungsstange 5. Zu diesem Zweck gleitet das teleskopische Element
55 auf einer Achse 24, bei der ein Ende 25 in einer Bohrung 26 sitzt, die
in der Betätigungsstange 5 angebracht ist, und mit dieser letzteren durch
ein beliebiges Mittel verbunden ist. Es wird eine Nietverbindung 27 empfohlen.
An dem anderen Ende umfaßt die Achse 24 einen Kopf 28, der in
einem Sitz 29 gleitet, der in dem teleskopischen Element 55 verwirklicht
ist. Dieser Sitz 29 weist einen Durchmesser auf, der größer ist als der
Durchmesser der Bohrung 30, durch die die Achse 24 hindurchgeht. Ebenso
hat der Kopf 28 einen größeren Durchmesser als die Achse 24. Infolge
dieser Tatsache wirkt der Boden 31 des Sitzes 29 als Anschlag für den
Kopf 28, so daß die Verschiebung des Elementes 55 in Richtung des Bodens
32 des Schließteils 15 begrenzt ist. Auf die Achse 24 wird ein elastisches
Element 33, wie zum Beispiel eine Schraubenfeder, aufgeschoben.
Dieses vorgespannte elastische Element 33 wird zwischen der hinteren
Seite 34 des Elementes 55 und der vorderen Seite 35 der Betätigungsstange
5 angeordnet. Für die Nietverbindung der Achse 24 mit der Betätigungsstange
5 umfaßt die besagte Achse 24 an ihrem Ende 25 einen Ansatz 36.
Gemäß einer besonderen Konzeption wird dieser Ansatz 36 nicht verwirklicht,
und dafür das Ende 25 mit einem Außengewinde versehen, das in ein in der
Bohrung 26 angebrachtes Innengewinde geschraubt wird. Wenn in dem Kopf 28
ein Schlitz verwirklicht wird, kann die Achse 24 mehr oder weniger weit
in die Betätigungsstange 5 hineingeschraubt werden und so der Abstand 37
zwischen der hinteren Seite 34 des teleskopischen Elementes 55 und der
vorderen Seite 35 der Betätigungsstange 5 verändert werden. Auf diese Weise
ist es möglich, die Vorspannung des elastischen Elementes 33 einzustellen.
Das Element 55 weist einen bezüglich der äußeren Seite 8 der Deckplatte
6 überstehenden Teil 38 auf, der größer ist als bei den bekannten Riegelgliedern.
Das auf der Achse 24 gleitende Element 55 ist einziehbar, und
daher paßt sich der überstehende Teil 38 automatisch an
die Tiefe 39 des
Schließteils 15 an.
Das Element 55 weist Feststellmittel auf. Zu diesem Zweck umfassen seine
zwei seitlichen Flächen 40, 41 einen Absatz 42, 43. Die zwei Flächen 44,
45 dieser Absätze 42, 43 gleiten längs der inneren Wände 46, 47 der Führungsöffnung
12. Infolge dieser Tatsache wird das Element 55 gehalten und kann
sich nicht um die Achse 24 drehen.
Um das Zurückgleiten des Elementes 55 zu erleichtern, umfaßt mindestens
eine der seitlichen Flächen 40 eine schräge Angriffsebene 48, die mit der
geneigten Ebene 49 zusammenwirkt, die bei den Durchgangsaussparungen 14
des Schließteils 15 vorgesehen ist.
Um den Verschluß 2 sowohl für den Rechts- als auch für den Linksanschlag
verwenden zu können, muß dieses Element 55 jedoch um hundertachtzig Grad
um die Achse 24 gedreht werden können, damit sich die Angriffsebene 48 auf
der anderen Seite der Mittellinie 50 der Deckplatte 6 befindet. Der eingelassene
Teil 51 des Elementes 55 muß daher aus der Führungsöffnung 12
der Deckplatte 6 herausgeschoben werden. Aus diesem Grunde wird zwischen
der inneren Seite 11 der Deckplatte 6 und der vorderen Seite 35 der Betätigungsstange
5 ein Abstand 52 vorgesehen, der größer als der eingelassene
Teil 51 des Elementes 55 ist. Es genügt also, an dem Element 55 zu
ziehen, um es vollständig aus der besagten Führungsöffnung 12 herauszubringen
(siehe Fig. 2). Wenn an dem Element 55 gezogen wird, wird die
vordere Seite 35 der Betätigungsstange 5 an die innere Seite 11 der Deckplatte
6 angenähert. Es ist daher erforderlich, daß die Betätigungsstange
5 einen elastischen Teil 53 aufweist. Diese Elastizität wird dadurch erhalten,
daß die Führung der Betätigungsstange 5 längs der inneren Seite
11 der Deckplatte 6 genügend weit entfernt von dem Element 55 erfolgt,
um eine Durchbiegung der Betätigungsstange 5 zu gestatten, die das besagte
Element 55 von der Führungsöffnung 12 der Deckplatte 6 befreit, damit
es um hundertachtzig Grad gedreht werden kann, das heißt dadurch, daß
die obenerwähnten Führungselemente, die mit der inneren Seite 11 der Deckplatte
6 verbunden sind, genügend weit entfernt von dem Element 55 sind.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn bei dem Abstand 52 die Tiefe 54 der in
der Kante 4 des Flügels 1 angebrachten Standardnut berücksichtigt wird.
Gemäß einer anderen Verwirklichungsart, die in den Fig. 6 bis 8 dargestellt
ist, ist das Riegelglied 113 nicht mehr teleskopisch, sondern
das Schließteil 115 weist ein teleskopisches Element 155 auf. Das Riegelglied
113 ist mittels eines Zapfens 156 auf der Betätigungsstange 105
befestigt, die in unmittelbarer Nähe längs der inneren Seite 111 der
Deckplatte 106 gleitet. Der Zapfen 156 ist mit dem Körper 157 des Riegelgliedes
113 verbunden, der auf seiner zu der Kante 117 der Zarge 118 hin
gerichteten Seite 158 eine Aussparung 159 aufweist, die dem Riegelglied
113 einen U-förmigen Querschnitt gibt. Die Querwand 160 dieses Riegelgliedes
113 ist parallel zu der äußeren Seite 108 der Deckplatte 106,
während die zwei parallelen Schenkel 161 und 162 senkrecht zu der besagten
Seite 108 sind, und die Öffnung 163 auf der Seite der Zarge 118 gelegen
ist. Die äußeren Seiten 164, 165 der zwei parallelen Schenkel 161, 162
umfassen eine schräge Kante 166, 167.
Das teleskopische Element 155 umfaßt ein teleskopisches Verriegelungselement
168, das bei der Verriegelung des Fensters, der Tür oder dergleichen
zwischen den zwei parallelen Schenkeln 161, 162 des Riegelgliedes
113 angeordnet ist, wenn dieser letztere in der verriegelten Position ist.
Dieses Verriegelungselement 168 umfaßt auf seiner zu dem Flügel 101 hin
gerichteten Seite 169 einen Sitz 170, in den der Kopf 178 einer Achse
172 eingeführt wird, deren anderes Ende 173 mit dem Boden 132 des Schließteils
115 verbunden ist. Auf diese Achse 172 ist ein vorgespanntes elastisches
Element, wie zum Beispiel eine Schraubenfeder 174, aufgeschoben,
bei der das eine Ende 175 gegen den Boden 132 des Schließteils 115 drückt,
und das andere Ende 176 auf den Boden 177 einer Bohrung 178 wirkt, die in
der anderen Seite 179 des Verriegelungselementes 168 angebracht ist und
die gleiche Achse wie der Sitz 170 aufweist. Dieses vorgespannte elastische
Element 174 drückt das Verriegelungselement 168 in die extrem vorstehende
Position. Der Hub des Verriegelungselementes 168 auf der Achse 172 ist
jedoch in Richtung des Flügels 101 durch den Kopf 178 der besagten Achse
172 begrenzt. Der Boden 177 umfaßt eine Bohrung 180 für den Durchtritt
der Achse 172.
Der Abstand 181 zwischen der Seite 179 des Verriegelungselements 168 und
dem Boden 132 des Schließteils 115 entspricht dem überstehenden Teil 182
des gesagten Verriegelungselementes 168. Die Seite 169 weist an ihrem
oberen Ende 183 eine schräge Fläche 184 auf, die mit der schrägen Kante
185 der Querwand 160 des Riegelgliedes 113 zusammenwirkt, um das Verriegelungselement
168 beim nach unten Gleiten des Riegelgliedes 113 zurückzustellen.
Um eine unbeabsichtigte Drehung des Verriegelungselementes 168 zu unterdrücken,
werden an diesem letzteren Feststellmittel vorgesehen, die aus
einer zweiten Bohrung 186 bestehen, deren Achse 187 parallel zu der Achse
172 ist und unterhalb dieser Achse 172 gelegen ist. In dieser Bohrung 186
gleitet ein Zapfen 188, dessen Ende 189 in einer in dem Schließteil 115
verwirklichten Bohrung 190 befestigt ist.
Gemäß einer Variante umfaßt die Achse 172 ein mit einem Außengewinde
versehenes Ende 173. Dieses Ende 173 ist mehr oder weniger weit in eine
in dem Schließteil 115 verwirklichte Gewindebohrung hineingeschraubt.
Infolge dieser Tatsache ist es möglich, den vorstehenden Teil 182 des
Verriegelungselementes 168 einzustellen.
Es wird auf die Fig. 9 bis 11 Bezug genommen, die eine andere Konzeption
der zweiten Verwirklichungsart darstellen.
In der Kante 217 der Zarge 218 wird mindestens eine Ausfräsung 216 angebracht,
in die ein Schließteil 215 eingesetzt wird. Dieser weist zwei
Enden 291, 292 auf, in denen Bohrungen 219, 220 verwirklicht werden, um
darin Befestigungselemente für die Verbindung zwischen dem Schließteil
215 und der Zarge 218 zu versenken. Zwischen diesen Enden 291, 292 weist
das Schließteil 215 eine zentrale Aussparung 293 auf, deren Boden 232
bezüglich der äußeren Seiten 294, 295 der Enden 291, 292 zurückgesetzt
ist, wobei diese äußeren Seiten 294, 295 mit der Kante 217 fluchten.
Diese zentrale Aussparung 293 dient als Sitz für ein Riegelglied 213, das
die äußere Seite 208 einer Deckplatte 206 übersteht, die in eine in der
Kante 204 des Flügels 201 angebrachte Nut 207 eingesetzt ist. Der Körper
257 des Riegelgliedes 213, der durch eine in der Deckplatte 206 verwirklichte
Führungsöffnung 212 hindurchgeführt ist, ist mit einer Betätigungsstange
205 verbunden. Diese gleitet längs der inneren Seite 211 der Deckplatte
206 in einer zweiten Nut 203, die weniger breit als die Nut 207 ist und in
diese letztere einmündet.
Das Riegelglied 213 hat einen U-förmigen Querschnitt, dessen Querwand 260
parallel zu der äußeren Seite 208 der Deckplatte 206 ist, und dessen zwei
zu der besagten äußeren Seite 208 senkrechten Schenkel 261, 262 parallel
zu den Längskanten 296, 297 der Deckplatte 206 sind. Die Querwand 260 und
die zwei Schenkel 261, 262 bilden eine Aussparung 259, in die ein an der
äußeren Seite 299 des Bodens 232 des Schließteils 215 befestigter Verriegelungshebel
298 eintritt, wenn die Betätigungsstange 205, und damit das
Riegelglied 213 zwecks Verriegelung des Flügels 201 verschoben wird.
Der längliche Verriegelungshebel 298 hat einen U-förmigen Querschnitt,
dessen zu der Deckplatte 206 hin gerichteter Boden 300 mit der Querwand
260 des Riegelgliedes 213 zusammenwirkt, während die zwei parallelen Schenkel
301, 302 zu der äußeren Seite 299 des Bodens 232 hin gerichtet sind.
Diese parallelen Schenkel 301, 302 überdecken die parallelen Schenkel 303,
304 eines Bügels 305, der mit dem Boden 232 fest verbunden ist, und der
die äußere Seite 299 übersteht, wobei die parallelen Schenkel 303, 304
zu der Deckplatte 206 hin gerichtet sind. Die Verbindung zwischen dem
Bügel 305 und dem Verriegelungshebel 298 erfolgt über eine zur Verschieberichtung
des Riegelgliedes 213 senkrechte Gelenkachse 306, um die der Verriegelungshebel
298 geschwenkt werden kann. Auf diese Gelenkachse 306 ist
ein elastisches Element 307 aufgeschoben, dessen einer Zweig 308 gegen die
äußere Seite 299 des Bodens 232 drückt, und dessen anderer Zweig 309 in
Kontakt mit der inneren Seite 310 des Verriegelungshebels 298 steht. Diese
Gelenkachse 306 ist in der Nähe einer der Enden des Verriegelungshebels
298 gelegen, und zwar insbesondere in der Nähe des Endes, das auf der
Seite des Riegelgliedes 213 gelegen ist. Die Position dieser Gelenkachse
306 muß wohlverstanden so sein, daß der Verriegelungshebel 298 bei entriegelter
Position des Riegelgliedes 213 vollständig aus der Aussparung
259 des Riegelgliedes 213 herausgetreten ist, und daß ein Abstand zwischen
dem oberen Ende des Verriegelungshebels 298 und der Eingriffskante des
Riegelgliedes 213 vorhanden ist.
Wenn das Fenster, die Tür oder dergleichen in der entriegelten Position
ist, steht der Verriegelungshebel 298 bezüglich der Kante 217 der Zarge
218 über und wird von dem in Ruheposition befindlichen elastischen Element
307 in der extremen Position gehalten. In der verriegelten Position drückt
die Querwand 260 des Riegelgliedes 213 gegen die äußere Seite 311 des
Bodens 300 des Verriegelungshebels 298, wobei das elastische Element 307
durch Annäherung der zwei Zweige 308, 309 zusammengedrückt wird. Sobald
das Riegelglied 213 in die entriegelte Position gebracht wird, entspannt
sich das in der Wirkposition befindliche elastische Element 307, und verschiebt
der Zweig 309 die innere Seite 310 des Bodens 300 des Verriegelungshebels
298, so daß dieser erneut die extreme überstehende Position einnimmt.
Um diese Kompression des elastischen Elementes 307 zu erleichtern, weist
der Boden 300 des Verriegelungshebels 298 eine in Richtung der Verschiebung
des Riegelgliedes 213 gekrümmte Form auf, wobei sein unteres Ende 312 mit
einer geneigten Rampe 313 versehen ist, die den Zweig 309 des elastischen
Elementes 307 einhüllt. Das obere Ende 314 weist einen zu den abgerundeten
Kuppen 316 der parallelen Schenkel 303, 304 des Bügels 305 konzentrischen
Ausschnitt 315 auf. Das Riegelglied 213 weist eine solche Länge auf, daß
sich die schräge Kante 285 des Riegelgliedes 213 in der verriegelten Position
in einem gewissen Abstand von der oberen Kante 317 des unteren Endes
292 befindet. Infolge dieser Tatsache wird ein gewisses Spiel 318 erhalten,
das als Sicherheitsmarge für den Fall einer Senkung des Flügels 201
dient.
Gemäß einer anderen Verwirklichungsart wird in dem Boden 300 des Verriegelungshebels
298 eine Öffnung angebracht, in die eine Rolle eingesetzt wird.
Diese kann sich um eine Gelenkachse drehen, die parallel zu der Gelenkachse
306, und damit senkrecht zur Verschieberichtung des Riegelgliedes 213
angeordnet ist. Der äußere Umfang dieser Rolle steht bezüglich der äußeren
Seite 311 des Bodens 300 über, so daß das Riegelglied 213 über eine
Tangente mit dem Verriegelungshebel 298 zusammen wirkt, die durch die
Querwand 260 des Riegelgliedes 213 gebildet wird und die die sich drehende
bewegliche Rolle des Verriegelungshebels 298 berührt. Infolge dieser Tatsache
wird der Reibungskoeffizient beträchtlich verringert, und auf diese
Weise kann die zur Verschiebung der Betätigungsstange 205 erforderliche
Kraft verringert werden.
Die extreme überstehende Position des Verriegelungshebels 298 ist gemäß
der Erfindung einstellbar. Zu diesem Zweck wirkt ein Einstellelement, wie
zum Beispiel eine Schraube 319, mit einem mit dem Verriegelungshebel 298
verbundenen Vorsprung 320 und dem Boden 232 des Schließteils 215 zusammen.
Der Vorsprung 320 ist vorzugsweise am oberen Ende 314 des Verriegelungshebels
298 angeordnet.
Gemäß einer vorteilhaften Verwirklichungsart umfaßt der Vorsprung 320
eine Gewindebohrung, in die die Schraube 319 hineingeschraubt wird, wobei
die Schraube 319 an der äußeren Seite 299 des Bodens 232 des Schließteils
215 anliegt.
Obwohl die Erfindung anhand einer besonderen Verwirklichungsart beschrieben
wurde, gilt selbstverständlich, daß sie nicht darauf beschränkt ist, und
daß bei ihr Änderungen von Formen und Materialien vorgenommen werden können,
und Kombinationen dieser verschiedenen Elemente verwirklicht werden
können, ohne damit den Rahmen dieser Erfindung zu verlassen, oder sich von
der Idee dieser Erfindung zu entfernen.
Claims (8)
1. Verschluß für Fenster, Türen oder dergleichen,
der mindestens eine Verriegelungsvorrichtung aufweist, die
aus einem ersten Verriegelungselement (13, 113, 213-15,
115, 215) besteht, das mit einer Betätigungsstange (5, 105,
205, 305) verbunden ist und durch eine Führungsöffnung (12)
hindurchgreift, die in einer Deckplatte (6) angebracht ist,
die mit dem Flügel oder der Zarge verbunden ist, und das
mit einem zweiten Verriegelungselement (13, 113, 213-15,
115, 215) zusammenwirkt, das mit der Zarge oder dem Flügel
des Fensters, der Tür oder dergleichen verbunden ist, wobei
bei mindestens einem der zwei Verriegelungselemente (13,
113, 213-15, 115, 215) der Verriegelungsvorrichtung, der
Teil (55, 155, 298), der in das andere Verriegelungselement
(15, 115, 215-13, 113, 213) eingreift, in Eingriffsrichtung
beweglich gelagert ist und durch ein elastisches Element
(33, 174, 307) in einer maximalen Eingriffsposition
gehalten wird, dadurch gekennzeichnet,
daß der in Eingriffsrichtung beweglich gelagerte Teil (55, 155, 298) gegen den Boden (32, 160, 260) des anderen Verriegelungselementes (15, 113, 213) anliegt,
daß an mindestens einem der beiden Verriegelungselemente eine Schrägfläche (48, 49; 184; 313) vorgesehen ist, die bei der Schließ- oder Verriegelungsbewegung des Verschlusses das Auflaufen des beweglich gelagerten Teils (55, 155, 298) auf den Boden (32, 160, 260) des anderen Verriegelungselementes entgegen der Kraft des elastischen Elementes (33, 174, 307) bewirkt,
wobei der beweglich gelagerte Teil (55, 155, 298) durch das andere Verriegelungselement bei jedem Schließen des Flügels oder bei der Schließ- oder Verriegelungsbewegung des Verschlusses längs seiner Eingriffsrichtung verschoben wird.
daß der in Eingriffsrichtung beweglich gelagerte Teil (55, 155, 298) gegen den Boden (32, 160, 260) des anderen Verriegelungselementes (15, 113, 213) anliegt,
daß an mindestens einem der beiden Verriegelungselemente eine Schrägfläche (48, 49; 184; 313) vorgesehen ist, die bei der Schließ- oder Verriegelungsbewegung des Verschlusses das Auflaufen des beweglich gelagerten Teils (55, 155, 298) auf den Boden (32, 160, 260) des anderen Verriegelungselementes entgegen der Kraft des elastischen Elementes (33, 174, 307) bewirkt,
wobei der beweglich gelagerte Teil (55, 155, 298) durch das andere Verriegelungselement bei jedem Schließen des Flügels oder bei der Schließ- oder Verriegelungsbewegung des Verschlusses längs seiner Eingriffsrichtung verschoben wird.
2. Verschluß nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Verriegelungselement ein Riegelglied (13) ist, das eine mit der Betätigungsstange
(5) verbundene Achse (24) umfaßt auf der ein teleskopisches Element
(55) von länglicher Form gleitet, das durch ein elastisches Element (33) in
Eingriffsrichtung gedrückt wird, wobei die besagte Stange (5) einen gewissen
Abstand von der Deckplatte hat, so daß das teleskopische Element (55)
durch Biegen der Stange (5) aus der Führungsöffnung herausgeschoben und
gedreht werden kann, und daß das zweite mit der Zarge verbundene Verriegelungselement
aus einem Schließteil (15) besteht, das dazu bestimmt ist, das
Riegelglied (13) aufzunehmen, dessen teleskopisches Element (55) auf
seiner vorstehenden Seite eine schräge Eingriffsebene (48) aufweist, die
dazu bestimmt ist, mit der geneigten Ebene (49) der Durchgangsaussparungen
(14) des Schließteils (15) zwecks Einziehung des teleskopischen Elements
(55) zusammenzuwirken.
3. Verschluß nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das eine
Verriegelungselement ein Schließteil (215) ist, das einen Verriegelungshebel
(298) umfaßt, der um eine horizontale Gelenkachse (306) schwenkbar ist,
wobei der besagte Hebel (298) durch ein elastisches Element (307) in seiner
vorstehenden Position gehalten wird, und daß das andere Verriegelungselement
ein Riegelglied (213) ist, das eine Aussparung (259) aufweist, die
geeignet ist, den Verriegelungshebel (298) aufzunehmen, wobei das besagte
Riegelglied (213) über eine längliche, in der Deckplatte angebrachte Öffnung
mit der Betätigungsstange verbunden ist.
4. Verschluß nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der längliche
Verriegelungshebel (298) einen U-förmigen Querschnitt umfaßt, dessen
Boden (300) zu der Deckplatte (206) hin gerichtet ist, und dessen zwei parallele
Schenkel (301, 302) zu der äußeren Seite (299) des Bodens (232) des
Schließteils (215) hin gerichtet sind.
5. Verschluß nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkachse
(306) durch einen Bügel (305) gehalten wird, der zwei parallele Schenkel
(303, 304) aufweist, die von den parallelen Schenkeln (301, 302) des Verriegelungshebels
(298) überdeckt werden und mit dem Boden (232) des Schließteils
(215) verbunden sind, wobei diese parallelen Schenkel (303, 304) die
äußere Seite (299) des Bodens (232) des Schließteils (215) überstehen,
und daß der Boden (300) des Verriegelungshebels (298) eine Form aufweist,
die in der Verschieberichtung des Riegels (213) gekrümmt ist, wobei das
untere Ende (312) eine geneigte Rampe (313) aufweist, die das elastische
Element (299) einhüllt, und das obere Ende (314) einen zu den abgerundeten
Kuppen (316) der parallelen Schenkel (303, 304) des Bügels (305) konzentrischen
Ausschnitt aufweist.
6. Verschluß nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden
(300) des Verriegelungshebels (298) eine Öffnung umfaßt, in die eine Rolle
eingesetzt ist.
7. Verschluß nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Verriegelungshebel (298) ein Einstellelement (319) umfaßt, das einerseits
mit einem mit dem Verriegelungshebel (298) verbundenen Vorsprung
(320), und andererseits mit dem Boden des Schließteils (215) zusammenwirkt.
8. Verschluß nach Patentanspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Vorsprung (320) eine Gewindebohrung aufweist, in die die Einstellschraube
(319) hineingeschraubt wird, die auf der äußeren Seite (299) des Bodens
(232) des Schließteils (215) aufliegt.
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