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Schloß Der Gegenstand der Erfindung ist ein Einsteckschloß mit horizontal
verschiebbarem Riegel, insbesondere für Metallrahmentüren Infolge der geringen Tiefe
verschiedener Metallprofile für Türen werden Schlösser mit ebenfalls geringer Tiefe
benötigt. Übliche Schlösser für diesen Verwendungszweck können durch ihre Beengtheit
nur mit eintourig ausschließenden Riegeln ausgestattet werden, wobei der Ausschluß
der Riegel und der Hinterstand der Riegelköpfe (das Maß Riegelkope interkanto bis
innere Stulpfläche) nur gering sein kann. Beides, geringer Riegelausschluß und geringer
Riegelkopfhinterstand, bilden erhebliche Sicherheitsisiken.
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Zwischen den Metallrahmentüren und den Metallrahmenzargen bestehen
oft erhebliche Spiele, so daß die eintourig vorschließenden Riegeln üblicher Schlösser
nicht ausreichend tief in die entsprechenden Öffnungen der Metallrahmenzargen oder
in die Schließbleche eingreifen können.
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Eine bekannte Einbruchsmethode besteht darin, ein geeignetes Werkzeug
(Schraubenzieher, Stemmeisen oder ähnliches) in die durch das Spiel zwischen Metallrahmentüre
und Metallrahmenzarge gebildete Spalte einzuführen und Türe und/oder Zarge so zu
verbiegen, daß der Riegel aus dem Verbund mit der Zarge heraustritt und die Türe
geöffnet werden kann. Bei einer anderen Einbruchsmethode wird durch Druck oder Stoß
gegen die Türe der Riegel abgeknickt und die Türe dadurch frei schwenkbar. Letzteres
ist dann gut möglich, wenn der Riegelkopf bei ausgeschlossenem Riegel nur so weit
in den Schloßkasten hineinragt, daß die Riegelkopfhinterkante beim Verbiegen aus
die Riegeldurchtrittsöffnung der Stulpe heraustreten kann. Wenn der Riegelkopf an
einem relativ dünnen Riegelschaft
angebracht ist - wie bei den
üblichen Schlössern -, wirddas Abbiegen des Riegelkopfes noch erleichtert.
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Es wurde vorgeschlagen, das Sicherheitsrisiko dadurch zu vermindern,
daß mit dem Riegel ein zu diesem parallel geführter Haken ausgeschlossen wird, der
sich hinter die Riegelausnehmung der Zarge oder des Schließbleches verfängt. Dies
ist aber nur dann wirksam, wenn das Spiel zwischen Türe und Zarge klein ist.
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Ein weiterer Vorschlag zielt dahin, den Riegel aus zwei ineinander
gleitenden Teilen, die teleskopartig verschoben werden, zu gestalten. Diese Lösung
ist fertigungstechnisch aufwendig, ferner ist ein Riegelteil hohl ausgebildet, wodurch
das Durch trennen oder Abknicken erleichtert wird, zumal der innere Riegelteil nur
etwa bis zur Stulpvorderkante geführt wird. Außerdem ist die Wirksamkeit dieses
Schlosses aufgehoben, wenn vergessen wird, den zweiten Riegelteil vorzuschließen.
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Es wurde auch vorgeschlagen, den Riegel nach unten oder nach oben
ausschwenkend zu gestalten. Die Riegel sind, im eingeschlossenem Zustand, parallel
zur Stulpe gelagert. Hierdurch können große Riegellängen erreicht werden. Auch Bcnn
cin d.erartiger Riegel an seiner Unterkante eine hakenförmige Ausnehmung aufweisen,
der hinter die Riegelöffnungen in Zarge oder Schließblech greift.
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Der Riegelkopfhinterstand ist durch Verlegung des Drehpunktes zur
Schloßkastenmitte ausreichend. Jedoch ist es bei einem derartigen, sogenannten Schwenkriegelschloß
ohne erhebliche Verlängerung des Schloßkastens nicht möglich, eine Falle unterzubringen.
Falls bei Verwendung dieser Schlösser Fallen erforderlich sind, müssen zusätzlich
Fallenverschlüsse in die Türen eingebaut werden, wodurch ein erheblicher Mehraufwand
an Arbeitszeit und Material entsteht. Nachteilig ist zusätzlich, daß bei derartig
ausgerüsteten
Türen keine Wechselfunktion möglich ist, d.h., daß mit den Schlüsseln nicht die
Fallen in die Schloßkästen zurückgezogen werden können, wie es beispielsweise bei
Türen, die an den Außenseiten keine oder nicht drehbare Beschläge (fester Knopf,
Stoßgriff) aufweisen, erforderlich ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein mit geringem Aufwand herzustellendes
und anzubringendes gattungsgemäßes Schloß auszubilden, bei dem neben größtmöglichste
mechanische Sicherheit und Stabilität die volle Wirksamkeit der Verriegelung zwangsläufig
bei eintouriger Betätigung gewährleistet ist.
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Gemäß der Erfindung wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß ein Riegel
nicht unmittelbar durch einen Schlüsselbart oder eine Schließzylindernase geschaltet
wird, sondern mittelbar über ein Umkehrgetriebe, welches die durch kinematische
Gesetzmäßigkeit durch Schlüsselbart oder Schließzylindernase bei direkter Betätigung
erreichbare Horizontalverschiebung desselben vergrößert, wobei eine gegen die Drehrichtung
des Schlüsselbartes oder der Schließzylindernase schwenkende Schließplatte über
einen mit dem Riegel in Verbund stehenden Hebel die horizontale Riegelverschiebung
vergrößert und rechtsinnig verlaufend überträgt. Dadurch ist es möglich, den Riegel
erforderlichenfalls- d.h. bei Schlössern geringer Breite « auf Schloßkastenbreite
abzüglich eines aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlichen Hinterstandes
hinter die Schloßstulpe von einigen Millimetern Länge ausschließen zu lassen.
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Ferner ist es vom Vorteil, daß bei dem Schloß nach dem Erfindungsgedanken
der gesamte, gegenüber den üblichen Schlössern zumindest verdoppelten Riegelausschluß
zwangsmäßig bei eintouriger Betätigung erreicht wird.
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Ein weiterer Vorteil bestent darin, daß der Riegel einen massiven
Erlock darstellt- und nicht aus Kopf u n d Schaft besteht Der Riegel kann entweder
aus einem Stück harten Materials bestehen oder aus Platinen zusammengesetzt sein,
wobei midestend eine Platine aus gehärtetem Stahl besteht. Hierdurch wird ein spanabhebendes
Durchtrennen des Riegels außerordentlich erschwert.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, daß bei den Schlössern nach dem Erfindungsgedanken
ohne Vergrößerung des Schloßkasten Fallen eingebaut werden können und daß die Fallen
mittes Wechselhebel von den Schlüsseln in die Schloßkästen hineingezogen werden
können.
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Die Schloßkastenbreite wird trotz des vergrößerten Riegelausschlusses
nicht vergrößert, ein Einbau in schmalste Metallrahmenprofile ist dadurch gewährleistet.
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Ferner wird durch den verlängerten Riegelausschluß ein unnormal großes
Spiel zwischen Metallrahmentür und Metallrahmenzarge überbrückt: der Riegel tritt
soweit in die Zarge ein, daß ein Verbiegen von Türe und/oder Zarge zum Zwecke unberechtigten
Öffnens der Türe wirkungslos bleibt. Auch das Verbiegen des Riegels wird durch den
ausreichenden Riegelhinterstand verunmöglicht.
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Zufolge der erfindungsmäßigen Ausgestaltung ist ein wirtschaft lich
herzustellendes und anzuwendendes Einsteckschloß, insbesondere für Metallrahmentüren
mit erhöhtem Gebrauchswert geschaffen, welches einen gegenüber üblichen eintourigen
Schlössern zumindest verdoppelten Riegelaustritt aufweist, einen sicherheitstechnisch
vorteilhaften elateiligen, massiven, ausreichenden Riegelkopfhinterstand ermöglichenden
Riegel besitzt, zwangsmäßig nach Betätigung den vollen Siecherheitswert bietet,
ohne Vergrößerung des Schloßkastens eine Falle haben kann und bei dem die Wechselfunktion
nicht beeinträgt oder verunmöglicht wird.
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Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes wird auf beiliegenden
Zeichnungen verdeutlicht. Es zeigen Fig. 1 das Schloß mit zurückgezogenem Riegel,
Fig. 2 das Schloß mit ausgeschlossenem Riegel, Fig. 3 eine Ansicht von der Rückseite
des Schlosses in vergrößertem Maßstab.
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Der Kasten eines Schloßes nach dem Erfindungsgedanken besteht aus
dem Schloßboden 1, der Schloßdecke 2 und der Schloßstulpe 3. Die Schloßstulpe 3
wird frontal von einem Riegel 7 und einer Falle 10 durchsetzt. Die Nuß 11 dient
zur Aufnahme eines Drückers, mit welchem die Falle 10 in den Schloßkasten hineingezogen
werden kann.
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Eine Schließplatte 4 ist um einen Stehbolzen 42 schwenkbar gelagert.
Die Schließplatte 4 weist an ihrem unteren Ende eine Verzahnung 41 auf. Ein Hebel
5, der um den in das Langloch 51 hineinragenden Stehbolzen 15 schwenkbar gelagert
ist, steht über dem Bolzen 43 mit der Schließplatte 43 in Verbindung. Das untere
Ende des Hebels 5 greift in eine Tasche 71 des Riegels 7, die parallel zu dessen
Oberfläche verläuft, ein und wird durch den, als Drehpunkt ausgebildeten Riegelbolzen
72 dort gehalten. Der Riegel 7 wird durch Stege 31 der Stulpe 3 horizontal geführt.
Eine Zuhaltung 6 liegt über dem Riegel 7 und wird beispielsweise durch zwei, die
Langlöcher 62 durchsetzende, in der Schloßdecke 2 befestigte Bolzen 21 parallel
zur Stulpe 3 geführt. Am unteren Ende der Zuhaltung 6 befindet sich vorteilhaft
eine Verkröpfung 61, an welche der Schlüsselbart oder die Schließzylindernase angreifen
können.
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In Fig. 3 ist mit Bezugszeichen 8 eine Wechselplatte angedeutet, die
in bekannter Weise auf die Falle 1o einwirken kann und bewirkt, daß über den Schlüssel
die Falle 10 in den Schloßkasten hineingezogen wird.
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Die Zuhaltung 6 besitz ein Langloch 63, das parallel zur Schließrichtung
des Riegels 7 verläuft und das zwei nach oben geführte Verlängerungen 64 und 65
aufweist. Eine Feder 66, die einesteils auf dem Zapfen 68 der Zuhaltung 6 und andererseits
gegen den Anschlag 67 ruht, drückt die Zuhaltung 6 immer in ihre Ruhestellung nach
unten. Es sind jedoch auch andere konstruktive Lösungen der Zuhaltung und der Zuhaltungsabfederung
möglich.
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Mit 12 und 22 sind Schlüssellöcher beziehungsweise Schließzylinderdurchbrüche
in Schloßboden 1 und Schloßdecke 2 bezeichnet. Im Foldenden wird von der Wirkungsweise
eines Schließzylinder ausgegangen; die Wirkungsweise eines Schlüssels oder eines
Schlüsselbartes ist analog.
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Bei Drehung eines in den Durchbrüchen 12y22 gelagerten - nicht dargestellten-Schli"ßzylinders
wird zunächst die Zuhaltung 6 so angehoben, daß der Riegelbolzen 72 im Langloch
63 der Zuhaltung 6 passieren kann. Danach greift die Schließzylindernase in die
Verzahnung 41 der Schliebplatte 4 und schwenkt diese entgegen der Drehrichtung der
Schließzylindernase. Die Schwenkbewegung der Schließplatte 4 wird vom Hebel 5, der
um den Stehbolzen 15 rotiert, über den Riegelbolzen 72 auf den Riegel 7 übertragen,
und zwar wieder in der Richtung des Drehsinnes des Schließzylinders. Danach fällt
unter dem Druck der Feder 66 die Zuhaltung 6 wieder in ihre tiefste Stellung, wobei
der Riegelbolzen 72 in eine der Verlängerungen 64 oder 65 des Langloches 63 ruht
und somit den Riegel 7 in seiner jeweiligen Lage fixiert. Bei Drei der Schließzylindernase
in Richtung zur Stulpe 3 wird der Riegel 7 vorgeschlossen (Zustand gemäß Fig. 1),
wobei jedoch der Bereich R des Riegels hinter der Stulpe 3 im Schloßkasten verbleibt,
bei entgegengesetzter Drehung wird der Riegel 7 zurückgeschlossen (Zustand gemäß
Pig. 1).