DE1025755B - Riegelschloss - Google Patents
RiegelschlossInfo
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- DE1025755B DE1025755B DEZ4539A DEZ0004539A DE1025755B DE 1025755 B DE1025755 B DE 1025755B DE Z4539 A DEZ4539 A DE Z4539A DE Z0004539 A DEZ0004539 A DE Z0004539A DE 1025755 B DE1025755 B DE 1025755B
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- E05—LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
- E05B—LOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
- E05B55/00—Locks in which a sliding latch is used also as a locking bolt
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Description
Die Erfindung geht von einem Riegelschloß aus und beschäftigt sich in der Hauptsache mit der Aufgabe,
die bisherige Bauart von Riegelschlössern, bei denen schwere und nur roh bearbeitete Gußteile als
Bauelemente dienen, durch eine solche abzulösen, bei 5 der zwecks Gewichts- und Raumersparnis und wirtschaftlicher
Werkstoff ausnutzung soweit wie möglich gezogenes oder gewalztes Material, d. h. Profilstangen,
-drahte und -blech, mit hoher Fabrikationsgenauigkeit verwendet werden. Diese Grundaufgabe führt zu
Lösungsformen, die nicht nur die vorerwähnten fabrikatorischen und sonstigen Verbesserungen ergeben,
sondern auch Einbau und Benutzbarkeit des Schlosses verbessern.
Bei den bisher üblichen Riegelschlössern, bei denen die Zuhaltungen sich mit dem Riegel bewegen, besteht
der Riegel für gewöhnlich aus einem einheitlichen Werkstück mit Führungsnuten oder -aussparungen
für die auf ihm reitende sattelförmige Zuhaltung, in deren Zähnung der an einer Schloßwand befestigte
Zuhaltungsstift eingreift, während der Schließbart des Schlüssels bzw. das Schließglied eines Einbauzylinderschlosses
mit Vorsprüngen bzw. Zähnen des Riegelkörpers zusammenarbeitet. Schlösser dieser Art müssen
infolge des schweren Riegelkörpers von grober Bauart sein, und die Bearbeitung des massiven Riegelkörpers
für die Schaffung der Zuhaltungsführung und gegebenenfalls der Mitnehmervorsprünge ist teuer.
Es gibt auch bereits Fallenschlösser, bei denen der Fallenkopf mit einem Schaftkörper von rundem Querschnitt
lösbar verbunden ist, wobei der Fallenrückholer aus einem am Schaft angesetzten und vom
Schließglied eines Knaufes bzw. eines Einbauzylinderschlosses mitnehmbaren Stift besteht. Bei diesen
Schlössern treten nicht die besonderen baulichen Schwierigkeiten eines Riegelschlosses mit Zuhaltung
usw. auf.
Weitere bekannte Schloßbauarten sollen an späterer Stelle im Zusammenhang mit besonderen Erfindungsmerkmalen beschrieben und erörtert werden.
Die Erfindung betrifft ein Riegelschloß mit einteilig plattenförmiger, vom Riegelschaft getragener und
senkrecht zur Riegelbewegung verschiebbarer Zuhaltung und kennzeichnet sich in erster Linie dadurch,
daß die Zuhaltung von den Mitnehmergliedern bzw. Transportzähnen des Riegels geführt wird. Da die
Mitnehmerglieder bestimmungsgemäß zapfenartige Gestalt besitzen, ist die erforderliche Führungsgenauigkeit für die Zuhaltung im allgemeinen bereits
gegeben und kann erforderlichenfalls durch Verlangerung der Mitnehmerglieder erhöht werden.
Eine weitere Verbesserung der Führungsgenauigkeit wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß auch
auf der den Mitnehmergliedern gegenüberliegenden Riegelschloß
Anmelder:
Zeiss Ikon A. G.,
Stuttgart, Dornhaldenstr. 5
Stuttgart, Dornhaldenstr. 5
Wilhelm Kopp, Berlin-Zehlendorf,
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
Seite des Riegelschaftes Führungsmittel vorgesehen sind. Ein solcher Riegelkörper besitzt dann einen
schmalen Mittelteil und nach beiden Seiten herausragende Zapfen oder Zähne, auf denen das mit entsprechenden
Führungslappen versehene Zuhaltungsglied verschieblich ruht. Diese Grundform ist an und
für sich auch für gegossene Riegelkörper geeignet, aber von besonderem Vorteil bei Riegelkorpern^ die
ähnlich den vorstehend beschriebenen, bekannten Fallenkörpern einen vom Riegelkopf materiell getrennten
Schaft besitzen. Bei Riegelkörpern dieser Art besteht in bekannter Weise der Riegelschaft vorzugsweise aus
Profilmaterial und insbesondere aus gezogenem Rundmaterial, das als handelsübliche Ware von hoher
Dimensionsgenauigkeit zur Verfügung steht und sich leicht auf gegebenenfalls automatisch arbeitenden
Maschinen bearbeiten läßt. Aus dem gleichen Grund und mit den gleichen Vorteilen werden fernerhin die
Zuhaltungsführungen als beiderseits über den Riegelschaft hinausragende Zapfen aus vorzugsweise gezogenem
Rundmaterial ausgebildet. Solche Zapfen lassen sich unschwer in Bohrungen des Riegelschaftes
formstarr befestigen, beispielsweise mit Preßpassung eindrücken.
Die Ausbildung der Zuhaltungsführung bzw. -führungen als langgestreckte Bauteile, insbesondere
Rundzapfen, führt zu der weiteren Ausgestaltung der Erfindung, sie gleichzeitig als Führung für die Zuhaltungsfeder
bzw. -federn zu verwenden, die als Wendelfeder entsprechender lichter Weite auf sie aufgeschoben
wird bzw. werden.
Der grundsätzliche Aufbau nach der Erfindung ist nicht nur bei eigentlichen Riegelschlössern anwendbar,
bei denen der Riegel durch ein- oder zweimalige
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Schlüsselbetätigung in starre Verriegelungs- bzw. Entriegelungsstellung gebracht wird. Die Erfindung
ist vielmehr auch bei sogenannten Riegelfallenschlössern von baulichem und betrieblichem Vorteil, bei
denen der Riegelkörper am Kopf mit einer Abschrägung versehen und unter den Einfluß einer Schließfeder
gestellt wird, so daß er gleichzeitig als Falle zu wirken vermag. Bei Riegelfallenschlösseni dieser Art
muß dann die Zuhaltung einen entsprechenden Freilauf
für den an der Schloßwand sitzenden Zuhaltungs- xo stift besitzen. Wenn Riegelfallenschlösser dieser Art
den grundsätzlichen Aufbau nach der Erfindung, wie er vorstehend beschrieben worden ist, besitzen, läßt
sich eine weitere bauliche Vereinfachung, nämlich die Einsparung eines besonderen Mitnahmeorgans für die
Fallenzurückholung, dadurch erreichen, daß dieses Mitnehmen einer Begrenzungskante der Zuhaltung
übertragen wird.
Um die bei der Betätigung des Riegels bzw. der Riegelfalle vom Schließbart senkrecht zur Riegelbewegung
auftretenden Kräftekomponenten aufzunehmen und dadurch eine seitliche Verschiebung des
Riegelkörpers usw. zu verhindern, wird in weiterer Ausgestaltung der Erfindung eine gehäusefeste, insbesondere
mit der Schloßwand verbundene Gleitfläche vorgesehen, an der der Führungszapfen bzw. die Führungszapfen
anliegt bzw. anliegen. Um die Reibung zwischen Gleitfläche und Führungszapfen zu verringern,
wird vorzugsweise ein Gleitschuh aus von der Gleitfläche unterschiedlichem Material vorgesehen,
der durch Eingriffe der Zapfen zur sicheren Mitnahme gezwungen wird.
Der vereinfachte Schloßaufbau nach der Erfindung gibt in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die betrieblich
vorteilhafte Möglichkeit, die Falle auch ohne Schlüssel zurückzuholen, wenn etwa eine Person durch
ungewolltes, beispielsweise durch Wind erfolgtes Zuschlagen der Tür ausgesperrt sein sollte. Während
allerdings bei mit einfachem Schlüssel betätigten Schlössern in vielen Fällen ein dietrichähnliches Notwerkzeug
zur Türöffnung ausreichen dürfte, ist dies bei den heutzutage bevorzugt verwendeten Riegelfallenschlössern
mit Einbauzylinder nicht möglich, vielmehr muß der Einbauzylinder zerstört werden.
Diesem Nachteil wird erfindungsgemäß dadurch abgeholfen, daß zur Rückholung der Falle ohne Schlüssel
ein als Fallenrückholer verwendbares Organ innerhalb des Schloßgehäuses vorgesehen ist, das von einer
außerhalb des Schlüsselloches angeordneten, normalerweise vom Türbeschlag verdeckten und notfalls zugänglich
zu machenden Stelle her bedienbar ist. Dieses Organ muß aus Sicherheitsgründen selbstverständlich
so ausgestaltet sein, daß es die Falle nur in entriegeltem Zustand, d. h. also nur dann, wenn der
Riegelfallenkörper nur noch mit dem abgeschrägten Kopfteil herausragt, zurückzuholen gestattet, daß es
jedoch unwirksam ist, sobald der Riegelfallenkörper ein- oder gar zweimal herausgeschlossen worden ist.
Vorzugsweise besteht dieses Notrückholeorgan aus einem am Riegelschaft angeordneten Mitnehmer, der
durch eine normalerweise vom Türbeschlag verdeckte öffnung in einer Schloßwand bedienbar ist. Der Mitnehmer
kann dabei direkt am Riegelschaft befestigt sein, beispielsweise einen weiteren Zapfen aus Rundmaterial
bilden, oder mittelbar mit ihm gekuppelt sein, beispielsweise also aus einer Begrenzungskante
des Zuhaltungskörpers bestehen. Die Bedienung» öffnung kann aus einem Langschlitz über den Arbeitsweg
des Rückholeorgans hinweg bestehen. Um eine solche, unter Umständen unerwünschte, größere öffnung
in der Schloßwand bzw. Tür unterhalb des Türbeschlages zu vermeiden, wird in weiterer Ausgestaltung
der Erfindung ein besonderes Betätigungsglied für das Rückholeorg-an eingeschaltet, das vom Ort der
Schloßwandöffnung her bedienbar ist. Vorzugsweise wird das Betätigungsglied als Schwenkhebel ausgebildet
und ähnelt dann dem normalen Wechsel eines gewöhnlichen Fallenschlosses, kann also als Notwechsel
bezeichnet werden. Die Betätigung dieses Schwenkhebels wird dadurch möglich, daß sein Drehzapfen
über eine oder beide Schloßwände hinausgeführt bzw. von einer oder beiden Schloßwänden her durch Werkzeug
erfaßbar ausgebildet wird. Beispielsweise kann man dem Drehzapfen einen Kopfschlitz geben, in den
ein Schraubenzieher eingeführt werden kann. Eine weitere bauliche Vereinfachung bezüglich der Notwechselanordnung
besteht darin, daß sein Drehzapfen an dem Ort einer das Schloß durchdringenden Befestigungsschraube
für den Türbeschlag angeordnet und insbesondere als Schraubendurchführungshülse
ausgebildet wird. In diesem Fall verhindert er gleicnzeitig das Einführen eines Öffnungswerkzeuges durch
die Bohrung der Beschlagbefestigungsschraube in Richtung auf die Riegelteile hin.
Die grundsätzliche Bauform nach der Erfindung ermöglicht fernerhin auch noch die vergleichsweise einfache
Lösung der bei Riegelfallenschlössern auftretenden Schwierigkeit, daß die Fallenfeder nicht nur den
für den Ausschluß erforderlichen, vergleichsweise kurzen Ausschlag, sondern den wesentlich weiteren
Ausschlag bei ein- oder gar zweitouriger Verriegelung ausführen muß, was die Verwendung besonders langer
Federn erfordert. Erfindungsgemäß wird zur Vermeidung dieses bisherigen Nachteiles das Widerlager für
die Fallenfeder aus einem vom Fallenkopf baulich getrennten und von ihm nur im Bereich des Fallenweges
formschlüssig mitnehmbaren Glied ausgebildet. Dieses Widerlager kann beispielsweise aus einem auf dem
Riegelschaft verschiebbar gelagerten Organ bestehen, dessen Arbeitsweg in Richtung des Fallenrückholweges
unbeschränkt, in Richtung des Fallen- bzw. Riegelaustrittsweges jedoch auf die Weglänge beschränkt
ist, die dem Austrittsweg der Falle allein (ohne zusätzliche Verriegelung) entspricht. Diese Beschränkung
der Abwärtsbewegung des Widerlagers wird durch gehäusefeste Anschläge erreicht.
Dieses Widerlager kann nun wiederum in noch weiterer Ausgestaltung der Erfindung dazu verwendet
werden, die zurückgezogene Falle, die ohne besondere Hilfsmittel infolge ihrer Kopfabschrägung die seitliche
Führung in der Fallenöffnung verloren hat, wenn zur Erzeugung einer geringen Schloßdicke der Fallenkopf
die Schloßwände durchdringt, diese seitliche Führung zu geben. Bisher hat man die seitliche Führung
dadurch erreicht, daß man dem Fallenkopf eine über seine Breite hinausgehende Führungsrippe
(T-Querschnitt) gab, die in entsprechenden Aussparungen der Fallenöffnung im Stulpblech des Schloßgehäuses
läuft. Es gibt auch Riegelfallenschlösser, bei denen der Fallenkopf rechteckigen Querschnitt besitzt,
also keine Führungsrippen aufweist, und die Schloßwände durchdringt, wobei die seitliche Führung durch
auf die Schloßwände aufgesetzte Brücken oder Schloßwandaufweitungen gewährleistet wird. Diese Brücken
bzw. Aufweitungen heben aber den Vorteil der schmaleren Ausgestaltung des Schloßgehäuses mit
Hilfe des die Schloßwände durchdringenden Fallenkopfes weitgehend wieder auf.
Demgegenüber wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, bei einem Schloß mit einem die Schloßwände
durchdringenden Fallenkopf von rechteckigem Querschnitt zwecks seitlicher Führung der zurückgezogenen
Falle das Widerlager für die Fallenfeder so viel breiter als den Fallenkopf auszugestalten, daß es über
den Fallenkopf hinaus seitlich zwischen die Schloßwände hineinragt und von diesen geführt wird, wobei
seine der Fallenkopfrückseite benachbarte Stirnseite sein Verkanten formschlüssig verhindert. Das den
Weg des Widerlagers begrenzende Organ, nämlich der vorerwähnte Anschlag innerhalb der Schloßwände, ίο
wird aus fabrikatorischen Gründen vorzugsweise aus zwei abgewinkelten Lappen des Schloßgehäuses gebildet,
die gleichzeitig einen Schutz gegen das Eindringen von Staub bzw. das Hineinstecken eines den
Fallenaustritt hindernden Fremdkörpers bilden.
Aus den vorstehenden eingehenden Erläuterungen der baulichen Eigenart und der neuartigen Wirkungsweise
der verschiedenen Ausführungsbesonderheiten der grundlegenden Erfindung geht einwandfrei hervor,
daß die einzelnen Erfindungsmerkmale nicht nur gemeinsam zu wirken vermögen, sondern auch mit gleich
vorteilhafter Wirkung allein und in Verbindung mit an sich bekannten, nicht ausschließlich im Sinne der
Erfindung ausgestalteten Schloßbauteilen ausgenutzt werden können.
In der nachstehenden Beschreibung sind Ausführungsformen der Erfindung in Form eines Riegelfallen.vchlosses
mit Buntbartschlüssel und mit Einbauzylinder näher erläutert und zeichnerisch dargestellt,
bei denen erprobte Zusammenfassungen besonders günstiger Bauformen der verschiedenen Erfindungsmerkmale miteinander vorliegen. Diese Zusammenfassungen
erfolgten aus Gründen der textlichen und zeichnerischen Vereinfachung, sollen aber nach dem
vorher Gesagten nicht den Erfindungsumfang beschränken. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Riegelfallenschlosses gemäß der Erfindung, wobei die dem Beschauer zugewandte
Schloßdecke fortgelassen ist, mit fast völlig zugeschlossenem Riegel,
Fig. 2 einen Querschnitt durch das Schloß in der Ebene H-II der'Fig. 1,
Fig. 3 eine Teilseitenansicht der Zuhaltung, wobei die sichthindernden Teile des Riegelschaftes und der
Führungsstifte fortgebrochen sind,
Fig. 4 einen Querschnitt des Schlosses in der Ebene IV-IV der Fig!"l,
Fig. 5 eine Seitenansicht des Schlosses ähnlich Fig. 1 in dem Zustand, in dem der Schlüssel die Falle
einzuziehen beginnt,
Fig. 6 eine Seitenansicht des Schlosses ähnlich Fig. 1 und 5 in einem noch anderen Schließzustand,
d. h. mit durch den Notwechsel nahezu vollständig zurückgeholter Riegelfalle,
Fig. 7 eine Teilaufsicht auf die ausgebaute Riegelfalle mit teilweise abgebrochenem Riegelschaft.
Das in den Figuren dargestellte Riegelfallenschloß besitzt die für diese Schloßtype charakteristischen
Grundbauteile, nämlich die Schloßdecken 1,1' (Fig. 2 und 4), die Stulpplatte 2, den Riegelfallenkörper 3,
die Zuhaltung 4 und die Fallenfeder 5.
Beide Schloßdecken besitzen im Bereich der Schloßvorderseite eine Aussparungö, in die der Riegelfallenkopf
beim Zurückziehen eindringt. Eine an der einen Schloßdecke 1 vorgesehene Abwinklung 7 dient als
Befestigungsplatte für den Stülp 2 und trägt zwei von dieser Abwinkelung 7 wiederum nach einwärts abgewinkelte
Lappen 8, deren Zweck später erläutert werden soll. Die Schloßdecken sind fernerhin entweder
mit dem üblichen Schlüsselloch 9 für einen Buntbartschlüssel mit Schlüsselbart 10 bzw. mit einer entsprechend
weiteren Aussparung für ein Einbauzylinderschloß mit Schließnase 10' versehen. Der Riegelfallenkörper
besteht aus Kopf 31 und Schaft 32, die vorzugsweise lösbar, beispielsweise durch einen Haltestift
33, miteinander verbunden sind. Der Riegelkopf 31 besitzt eine Abschrägung 34 (s. Fig. 7), die ihn als
Falle wirksam sein läßt. Der aus Runddraht be stehende Riegelschaft 32 trägt drei ihn quer durchdringende
und durch Preßsitz mit ihm starr verbundene Stifte 35, von denen die beiden zeichnerisch
rechten als Mitnehmer dienen und dementsprechend im Arbeitsweg des Schlüsselbartes 10 bzw. der
Schließnase 10' angeordnet sind. Die Stifte dienen fernerhin, wie insbesondere aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich
ist, als Träger und Führung für die Zuhaltung 4 und ihre Zuhaltungsfedern 41. Die auf der
dem Schlüsselbart abgewendeten Seite des Riegelschaftes herausragenden Enden 35' der Mitnehmer
tragen einen vorzugsweise aus Messing bestehenden Gleitschuh 36, der sich an ein an der Schloßdecke 1
befestigtes Winkelstück 11 anlegt. Dieses Winkelstück 11 wirkt als Widerlager, um die bei der Betätigung
der Riegelfalle vom Schließbart senkrecht zur Riegelbewegung auftretenden Kräftekomponenten
aufzunehmen und dadurch eine seitliche Verschiebung des Riegelkörpers usw. zu verhindern.
Die Zuhaltung 4 ist mit der üblich geformten Steuernut für den gehäusefesten Sperrstift 12 versehen
(s. Fig. 3), wobei der linksseitige Kanal 42 die Freilaufnut für den Fallenrückholweg bildet. Zur
Durchführung dieser Fallenrückholung besitzt die Zuhaltung zwei Arbeitskanten, nämlich die Kante 43 für
die normale Betätigung mittels Schlüssel und eine weitere Arbeitskante 44 zur notweisen Fallenbetätigung
mit Hilfe des später zu beschreibenden Notwechsels 14. Die in normaler Weise auf einem an den
Schloßdecken 1,1' befestigten Zapfen verankerte Fallenfeder 5 besitzt nicht die bei den sonst üblichen
Riegelfallenschlössern erforderliche übergroße freie Armlänge, ihr Arm ist vielmehr praktisch nicht langer
als bei einfachen Fallenschlössern. Sie drückt gegen die Rückseite eines Widerlagerbleches 51, das längs
verschieblich auf dem Riegelschaft 32 gelagert ist und mit seiner Vorderseite an die Rückwand des Riegelfallenkopfes
31 angedrückt wird und dadurch diesen Teil in üblicher Weise als Falle aus dem Schloß herausdrängt.
Wie insbesondere aus Fig. 4 ersichtlich ist, besitzt das Widerlagerblech 51 praktisch den gleichen
Querschnitt wie der Riegelfallenkopf, d. h., es ragt im Bereich der Aussparung 6 in den Bereich der Schloßdecken
1,1' hinein. Außerdem besitzt es oben und unten Erweiterungen 52, die in den Bereich zwischen
den Schloßdecken 1.1' hineinragen und von diesen geführt werden. Außerdem dienen diese Erweiterungen
52 zusammen mit den früher erwähnten abgewinkelten Lappen 8 der Schloßdecke 1 als Anschläge, um das
Widerlagerblech 51 zurückzuhalten, falls der Riegelfallenkopf zwecks Schloßverriegelung ausgeschlossen
wird. Die Fallenfeder 5 hat infolgedessen niemals einen weiteren Ausschlag durchzuführen, als es dem
reinen Fallenweg des Riegelfallenkopfes entspricht. Die zur Befestigung der Türbeschläge dienenden und
die Schloßdecken 1 durchsetzenden Schrauben 15 sind innerhalb des Schlosses durch an sich bekannte Durchführungshülsen
13 abgedeckt. Diese Hülsen dienen bekanntlich einerseits als Staubschutz und andererseits
vor allem, als Hindernis gegen unbefugtes Öffnen des Schlosses mit Hilfe eines Dietrichs od. dgl., der
durch diese Öffnung der Schloßdecken eingeführt wer-
den könnte. Bei dem Schloß nach der Erfindung dient die zeichnerisch linke Durchführungshülse auch noch
als Drehzapfen für den bereits früher erwähnten Notwechsel 14, in dessen Drehweg einerseits bei ausgeschlossenem
Riegel der äußerste linke Zapfen 35 am Riegelschaft 32 (s. Fig. 1) und andererseits bei zurückgeschlossenem
Riegel, wenn also der Riegelfallenkopf nur als Falle wirken kann (s. Fig. 5), die vordere
Arbeitskante 44 der Zuhaltung 4 angeordnet ist. Infolgedessen kann der Notwechsel nur dann wirksam
werden, wenn das Schloß entriegelt ist und die Tür nur von der Falle gehalten wird, was praktisch immer
die Anwesenheit einer befugten Person in Türnähe voraussetzt. Da die Betätigung des Notwechsels ein
Entfernen des Türbeschlages bedingt, ist also ein unredliches Türöffnen praktisch ausgeschlossen.
Die Betätigung des dargestellten Schlosses nach der Erfindung geht folgendermaßen vor sich, wobei von
der in Fig. 1 dargestellten Schließstellung, in der der Schloßriegel völlig ausgeschlossen ist, ausgegangen
werden soll:
Das dargestellte Schloß ist lV2tourig und daher sowohl
als Fallen- als auch als Riegelschloß verwendbar. Die sogenannte halbe Tour dient zum Zurückziehen
der Falle, während die ganze Tour zum Schließen des Riegels dient.
Durch Drehen des Schlüssels 10 in Pfeilrichtung gemäß Fig. 1 wird die auf den Mitnehmer stiften 35
gelagerte Zuhaltung 4 entgegen dem Druck der Zuhaltungsfedern 41 nach oben verlagert und kommt
dabei vom gehäusefesten Sperrstift 12 (s. Fig. 3) frei. Bei weiterer Betätigung des Schlüssels 10 kommt
dieser mit dem rechten Mitnehmerstift 35 in Berührung und nimmt dadurch den Riegelschaft 32 und
auch den Riegel 31 nach rechts in das Schloßinnere zurück, bis der Zuhaltungsstift 12 die in Fig. 3 gestrichelt
gezeichnete Lage auf der rechten Seite der Freilaufnut 42 einnimmt.
Das Schloß ist nunmehr in die in Fig. 5 dargestellte entriegelte Stellung gelangt, in der einerseits der
Riegelfallenkopf 31 nur noch mit seinem abgeschrägten Fallenabschnitt aus dem Stülp herausragt und sich
mit seiner Rückseite an das Widerlager 51 für die Fallenfeder anlegt und andererseits der Schließbart 10
an die Arbeitskante 43 an der Zuhaltung 4 anzugreifen vermag. Soll nun die Falle zurückgezogen
werden, so wird der Schlüssel weitergedreht und nimmt über die Arbeitskante 43 die Zuhaltung 4 und
damit den Riegelschaft 32 nebst Fallenkopf 31 nach rechts mit, bis der gehäusefeste Sperrstift 12 an die
linke Kante der Freilaufnut 42 anschlägt und die weitere Bewegung des Riegels verhindert. Der Fallenkopf
31 hat bei dieser Bewegung, wie aus Fig. 6 ersichtlich ist, das Widerlager 51 entgegen dem Widerstand
der Fallenfeder mitgenommen und steht daher in üblicher Weise unter dem Rückholdruck dieser
Feder, die ihn nach Freigabe des Schlüssels wieder nach auswärts drängt.
In der Fig. 6 ist der Fall dargestellt, bei dem die Fallenrückholung nicht mit Hilfe des Schlüsselbartes
10', sondern mit Hilfe des Notwechsels 14 vorgenommen wird, der, wie früher erläutert, mit der Arbeitskante 44 an der Zuhaltung 4 in der gleichen Weise zusammenwirkt,
wie es vorher in bezug auf Schlüsselbart 10 und Arbeitskante 43 für die normale Fallenbetätigung
beschrieben worden ist.
Aus Fig. 1 ist ersichtlich, daß bei ausgeschlossenem Riegel der Notwechsel 14 bei einer etwaigen Drehbewegung
an den linken Stift 35 am Riegelschaft 32 anschlägt. Da er dabei nicht wie der Schlüssel die Zuhaltung
4 vom Sperrstift abzuheben vermag, bleibt das Schloß verriegelt, der Notwechsel also unwirksam.
Claims (16)
1. Riegelschloß mit einteilig plattenförmiger, vom Riegelschaft getragener und senkrecht zur
Riegelbewegung verschiebbarer Zuhaltung, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuhaltung (4) von
den Mitnehmergliedern (35) bzw. Transportzähnen des Riegels geführt wird.
2. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auch auf der den Mitnehmergliedern
(35) gegenüberliegenden Seite des Riegelschaftes (32) Führungsmittel (35') vorgesehen sind.
3. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuhaltungsführungen aus zumindest
einem beiderseits über den Riegelschaft hinausragenden Zapfen (35) bestehen.
4. Schloß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegelschaft (32) in bekannter
Weise aus einer mit dem Riegelkopf (31) verbundenen Profilstange besteht.
5. Schloß nach Anspruch 1 oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß Riegelschaft (32) oder
Zuhaltungsführungen (35) oder beide aus gezogenem Rundmaterial bestehen.
6. Schloß nach Anspruch 1 oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuhaltungsführung
bzw. -führungen (35) gleichzeitig als Führung für die Zuhaltungsfeder (41) bzw. -federn dienen.
7. Schloß nach Anspruch 1 oder folgenden, bei dem Riegel und Falle ein gemeinsames Bauteil
bilden (sogenanntes Riegelfallenschloß), dadurch gekennzeichnet, daß das Mitnahmeglied für die
Fallenzurückholung aus einer Begrenzungskante (43) der Zuhaltung (4) besteht.
8. .Schloß nach Anspruch 1 oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das Widerlager für die
senkrecht zur Riegelbewegung wirksamen Kräfte aus einer an einer Schloßwand befestigten Gleitfläche
(11) für den oder die Führungszapfen (35) besteht.
9. Schloß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Gleitfläche und Führungszapfen ein Gleitschuh (36) angeordnet ist.
10. Schloß nach Anspruch 5 oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß zur alleinigen Rückholung
der Falle ohne Schlüssel in Notfällen ein als Fallenrückholer (14) verwendbares Organ vor-
, gesehen ist, das von einer außerhalb des Schlüsselloches angeordneten, normalerweise vom Türbeschlag
verdeckten und notfalls zugänglich zu machenden Stelle her bedienbar ist.
11. Schloß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das Rückholeorgan aus einem am Riegelschaft (32) angeordneten Mitnehmer (35)
besteht, der durch eine normalerweise vom Türbeschlag verdeckte Öffnung in einer Schloßwand
(1) her bedienbar ist.
12. Schloß nach Anspruch 10 oder 11, gekennzeichnet durch ein besonderes Betätigungsglied für
das Rückholeorgan, das vom Ort der Schloßwandöffnung her bedienbar ist.
13. Schloß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das zusätzliche Betätigungsglied aus
einem Schwenkhebel (14) besteht, dessen Drehzapfen zwecks Aufnahme einer Befestigungsschraube
des Türbeschlages hohl ausgebildet ist.
14. Schloß nach Anspruch 7 oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das Widerlager (51)
für die Fallenfeder (5) aus einem vom Fallenkopf (31) baulich getrennten und von ihm nur im Bereich
des Fallenweges formschlüssig mitnehmbaren Glied besteht.
15. Schloß nach Anspruch 14 mit einem die Schloßwätide durchdringenden Fallenkopf von
rechteckigem Querschnitt, dadurch gekennzeichnet, daß zwecks seitlicher Führung der zurückgezogenen
Falle das Widerlager (51) so viel breiter als
der Fallenkopf (31) ist, daß es von den Schloßwänden geführt wird.
16. Schloß nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das wegbegrenzende Organ für das
Widerlager (51) aus zwei abgewinkelten Lappen (8) des Schloßgehäuses besteht.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften Nr. 419 997, 705 602.
Deutsche Patentschriften Nr. 419 997, 705 602.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
©709908/95 2.58
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DEZ4539A DE1025755B (de) | 1954-11-19 | 1954-11-19 | Riegelschloss |
Applications Claiming Priority (1)
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DEZ4539A DE1025755B (de) | 1954-11-19 | 1954-11-19 | Riegelschloss |
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DE1025755B true DE1025755B (de) | 1958-03-06 |
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DEZ4539A Pending DE1025755B (de) | 1954-11-19 | 1954-11-19 | Riegelschloss |
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1954
- 1954-11-19 DE DEZ4539A patent/DE1025755B/de active Pending
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