DE2542905A1 - Verfahren zur bildung von an einem gewebeende befindlichen schlaufen und ein nach dem erfindungsgemaessen verfahren hergestelltes formgewebe - Google Patents
Verfahren zur bildung von an einem gewebeende befindlichen schlaufen und ein nach dem erfindungsgemaessen verfahren hergestelltes formgewebeInfo
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Description
Patentanwalt
Dipping. Walter Jackisch
Dipping. Walter Jackisch
7 Stuttgart N. Menzelstraße40
Scapa-Porritt Limited A 34 950 - sü
Blackburn, Lancashire *«#■·«.*«»#
England Den 25.9.1975
Verfahren zur Bildung von an einem Gewebeende befindlichen Schlaufen und ein nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren hergestelltes Formgewebe
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bildung von an einem
Gewebeende befindlichen Schlaufen, die dafür vorgesehen sind, mit entsprechenden Schlaufen an einem gegenüberliegenden
Gewebeende und einem Steckdraht oder dgl. eine scharnierartige Verbindung zu bilden, wobei in einem ersten Verfahrensschritt Schußfäden aus dem Gewebe gezogen werden, so daß
freie Fadenteile entstehen, die eine vorgegebene Wellung haben. Die Erfindung betrifft ferner ein nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren hergestelltes Formgewebe für Papiermaschinen, das an beiden Enden mit Sehlaufen versehen ist.
Durch Verbinden entsprechender Schlaufen an einander gegenüberliegenden
Gewebeenden können endlose Gewebestrukturen hergestellt werden. Aus der GB-PS 1 O4O 694 ist es bekannt,
die Enden von Trockenfilzen für Papiermaschinen durch eine sogenannte Steckdrahtverbindung (Clipper Seam) zu verbinden,
die entsprechende, an den zu verbindenden Enden angeordnete Drahtschlaufengruppen aufweisen. Die Schlaufen liegen in
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Längsrichtung des Trockenfilzes und greifen scharnierartig
ineinander/so daß zum Verbinden der beiden Enden der Trokkenfilze
in.den sich überlappenden Bereich der beiden Drahtschlaufengruppen
ein Steckdraht eingeführt werden kann. Im allgemeinen sind die Drahtschlaufen im wesentlichen
U-förmig mit zueinander parallelen ungleich langen Schenkeln
ausgebildet. Zürn Verbinden mit dem Pilz oder mit einem auf
diesem vorgesehenen Gurtband haben die Schenkel an ihrem
freien Ende einen nach innen gerichteten Widerhaken oder Haken. -
Es ist ferner eine Steckverbindung bekannt (GB-PS 1 114 602),
bei der in die ineinandergreifenden Schlaufen zwei nebeneinanderliegende Steekdrähte eingeführt werden. Die Schlaufen
sind zur Aufnahme des zusätzlichen Steckdrahtes länglich ausgebildet. Im Betrieb werden die Steckdrähte beim
Biegen des Filzes, wenn dieser beispielsweise über Walzen
hinweggleitet, infolge der im Filz herrschenden Spannung in Rollberührung gehalten.
Es ist ferner bekannt (OE-PS 288 14-3), anstelle der für die
zuvor beschriebene Steckverbindung verwendeten Drahtschlaufen die kettenfadenartig verlaufenden Fäden eines gewobenen
Filzes zu verwenden. Dazu werden aus dem gewobenen Filz einige der Schußfäden entfernt, um ein schmales, mit Abstand
und parallel zum Ende des Filzes liegendes Band zu bilden, das nur aus Kettenfäden besteht. Das Filzende wird
dann zur Bildung einer Vielzahl nebeneinander liegender
Schlaufen um die Achse des schußfadenfreien Bundes umgeschlagen.
Am Filz wird ein schraubenlinienförmig gewundener Draht derart befestigt, daß die aufeinanderfolgenden Draht-
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windungen zum Teil zwischen die entsprechenden Lücken benachbarter Kettenfäden im schußfadenfreien Band eingeführt
sind. In dem unterhalb des Pilzes liegenden Teil des spiralartig gewundenen Drahtes wird ein Draht oder
ein ähnliches Verbindungsstück in Achsrichtung eingeschoben und dann das Ende des Filzes um die Achse des
schußfadenfreien Bandes umgeschlagen, so daß der Draht
zwischen dem Innenrand der Kettenfadenschlaufen und dem Innenrand des spiralig gewundenen Drahtes festgehalten
wird. Das umgeschlagene Ende des Filzes wird am Grundgewebe des Filzes angenäht oder auf andere Weise befestigt.
Bei der Steckverbindung nach der GB-PS 1 348 098 wird im
Gegensatz zu der CU-PS 288 143 de** spiralartig gewundene
Draht vollständig in den schußfadenfreien Bereich des Gewebes zwischen die Kettenfäden eingeführt und lediglich
durch Umschlagen des Gewebeendes um die Achse des schußfadenfreien Bereiches entgegengesetzt zur EinfUhrrichtung des spiralartig gewundenen Drahtes befestigt»
Die oben beschriebenen Verbindungen sind zwar für viele
Zwecke ausreichend , sie sind jedoch zur Verbindung einschichtiger synthetischer Formgewebe, wie sie bei der
Papier- und Pappeherstellung verwendet werden, nur bedingt
geeignet. Bei diesen einschichtigen Geweben müssen zwei grundlegende Fordungen erfüllt sein, daß nämlich die
Steckverbindung nicht dicker sein darf als das Grundgewebe, und daß das Gewebe und die Steckverbindung im wesentlichen
gleiche Eigenschaft hinsichtlich der Feuchtigkeitsaufnahme
und -durchlässigkeit aufweisen· Ist eine dieser
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Bedingungen nicht erfüllt, so kann sich dies auf die Qualität des hergestellten Papiers nachteilig auswirken.
Zur Erfüllung dieser beiden Forderungen müssen die einschichtigen
Pormgewebe als endlose Gewebe geliefert werden. Dazu werden die beiden Enden des Formgewebes von Hand zusammen-
oder das Gewebe endlosgewoben. Aus diesem Grunde
muß die Papiermaschine so gebaut sein, daß sie ein endloses Gurtband aufnehmen kann und zum Befestigen des Bandes
deshalb auf irgendeine Weise zum Teil zerlegbar sein muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
der eingangs erwähnten Art so auszubilden, daß mit einer Steckverbindung auch einschichtige synthetische Formgewebe
miteinander verbunden werden können, ohne daß das Gewebe vor der Verwendung in einer Maschine endlos hergestellt
werden muß.
Nach der Erfindung wird dies dadurch erreicht, daß folgende weitere Verfahrensschritte vorgesehen sind:
a) von den durch Ziehen der Schußfäden freigelegten Kettenfadenenden
werden bestimmte Fadenenden gekürzt,
b) von dep längeren, freien Fadenenden werden einige zu
einer ersten Fadengruppe gehörige Enden derart umgeschlagen, daß sie um die Achse der vorgesehenen Schlaufen
gekrümmt sind, und die zu einer zweiten Gruppe gehörigen langen Fadenenden werden ebenfalls umgeschlagen,
derart, daß sie um eine mit Abstand von der ersten Schlaufenachse verlaufende Schlaufenachse gekrümmt sind,
wobei der Abstand zwischen den beiden Schlaufenachsen dem Abstand zweier benachbarter Schußfäden entspricht,
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c) jedes umgeschlagene Fadenende wird fluchtend und im wesentlichen in Stoßverbindung mit dem Ende eines
der gekürzten Kettenfäden angeordnet, wobei die umgeschlagenen freien Fadenenden in eine Lage gebracht
werden, die etwa der durch das Gewebegefüge bestimmten
Welligkeit entspricht,
d) in den entstandenen schußfadenfreien Bereich werden Schußfäden eingezogen, wobei die Schlaufengruppen derart
angeordnet werden, daß längere und kürzere Schlaufen gleichmäßig über die Breite des Gewebes verteilt sind,
Dies hat den Vorteil, daß die Gewebedicke im wesentlichen der Dicke der Verbindungsstelle entsprechen kann. Die Dicke
soll annähernd gleich oder größer sein als das Dreifache des Kettenfadendurchmessers. Die Dicke üblicher einschichtiger
Gewebe ist infolge der Wellung der Fäden kleiner als das Dreifache des Kettenfadendurchmessers. Beispielsweise
kann ein übliches, einschichtiges Gewebe mit
einem K ^- Z Köper-Gef üge, dessen monojriler Kettenfadendurchmesser 0,22 mm und dessen raono_filer Schußfadendurchmesser
0,25 mm beträgt, eine gebräuchliche Dicke von 0,55 ram haben, die nur zweieinhalbmal so groß ist wie der
Kettenfadendurchmesser.
Durch geeignete Wahl von Gewebestruktur und Fadendurchmesser können das Material und die Kettenfadenschlaufenverbindung
etwa gleiche Dicke haben.
Unter "Kettenfadendichte" (warp cover) soll im folgenden
die Summe aus Kettenfadendurchmesser pro Einheit Gewebe-
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breite in Prozent dieser Einheitsbreite verstanden werden. In Geweben, in denen die Schuß- und Kettenfäden im wesentlichen
gleichen Durchmesser haben und in denen die Kettenfadendichte
weit kleiner ist als 80 #, wird der Schußfaden gewellt und die Gewebedicke verringert. In diesem Fall
ragen die Schlaufen über die Gewebeoberfläche hervor,und
die notwendige Beziehung zwischen der Dicke des Gewebes und der Verbindung ist nicht mehr erfüllt.
Eine Stoßstelle kann jeweils von einem umgeschlagenen Fadenende und einem zu diesem Faden unmittelbar benachbarten
gekürzten Fadenende gebildet werden; vorzugsweise ist die Stoßstelle des umgeschlagenen Fadenendes jeweils von einem
umgeschlagenen Fadenende und einem zu diesem Faden nicht benachbarten Fadenende gebildet und von dem zugehörigen
Faden innerhalb des Gewebes um einen Abstand b entfernt angeordnet, welcher der Gesamtbreite dreier nebeneinander
angeordneter Fäden entspricht.
Die Erfindung betrifft außerdem ein Formgewebe für Papiermaschinen,
das an beiden Enden mit Schlaufen versehen ist, die nach dem erfindungsgeraäßen Verfahren hergestellt worden
sind.
Die Erfindung wird anhand zweier in den Zeichnungen dargestellter AusfUhrungsbeispieIe näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellte Schlaufe am Ende eines Gewebes in schematischer Darstellung,
Fig. 2 ein übliches, leichtes Formgewebe und dessen
Kräuselung in perspektivischer Darstellung,
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Fig. j5 eine schematische, perspektivische Dar
stellung einer erfindungsgemäßen Gewebestruktur,
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine Schlaufenverbin
dung in einer ersten Ausführungsform nach
der Erfindung, wobei freie Kettenfadenenden so umgeschlagen sind, dä3 sie mit direkt
benachbarten entsprechenden Kettenfadenenden fluchten,
Fig. 5 eine Draufsicht auf das mit Schlaufen ver
sehene Gewebeende einer bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung, wobei die freien
Kettenfadenenden so umgeschlagen sind, daß sie mit nicht benachbarten Kettenfadenenden
fluchten, und
Fig. 6 eine Steckverbindung in einer Darstellung
gemäß Fig. 5.
Fig. 1 zeigt in Seitenansicht eine Kettenfadenschlaufe, die
am Ende eines Formgewebes gebildet ist. Wie aus der Zeichnung ersichtlich ist, ist die Gesamthöhe bzw. der größte
Durchmesser c der Schlaufe gleich dem Doppelten des Garndurehmessers zuzüglich des Durchmessers des Verbindungsgarnes,
welches durch die Schlaufe geführt werden soll. In Fig. 2 ist ein übliches, leichtes Formgew&e in perspektivischer
Ansicht dargestellt; es ist ersichtlich, daß die Gesamtdicke d des Gewebes infolge der Kräuselung der
einzelnen Fäden zwischen zwei Werten liegt, nämlich der
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Summe der Durohmesser der Ketten- und Schußfäden und der
Summe, die sich aus dem doppelten Durchmesser der Kettenfäden zuzüglich dem Durchmesser der Schußfäden ergibt.
Dabei liegt die Gewebedicke um so näher bei dem unteren Wert, je. stärker die Kräuselung ist.
In Fig. 3 ist eine typische Gewebestruktur dargestellt, die
zur Erzielung einer ausreichenden Garndichte (yarn cover) eine Dicke e gleich dem dreifachen Durchmesser des Garnes
hat und daher im Zusammenhang mit der Erfindung verwendbar
ist, die im wesentlichen Übereinstimmung zwischen der Schlaufenhöhe und der Gewebedicke voraussetzt. Das verwendete
Gewebe ist ein gebrochener K'ciper.
Wie Fig. 4 zeigt, sind zur Herstellung von Schlaufen 11 am Ende 12 des Gewebes 13 einige Schußfäden im Endbereich
des Gewebes entfernt, und die Enden abwechselnder freier Kettenfaden^enden I4a sind abgetrennt; die verbleibenden
freien Kettenfadenenden l4b, l4,bT sind umgeschlagen, so daß
jedes dieser freien Kettenfadenenden mit einem entsprechenden benachbarten, gekürzten Kettenfadenende 14a fluchtet.
Abwechselnde Enden dieser umgeschlagenen, freien Kettenfadenenden 14b und l4bf, nämlich die Kettenfadenenden l4b,
sind um eine Achse gekrümmt, die durch die Achse der zu bildenden Schlaufen 11 bestimmt ist, während die zwischen
diesen Fadenenden befindlichen freien Kett.enfadenenden 14b1
um eine Achse gekrümmt.sind, die in Richtung auf das Gewebe
um einen Abstand versetzt ist, welcher dem Abstand a zwischen d'en Schußfäden entspricht.
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Es ist wichtig, daß beim Umschlagen der freien Kettenfadenenden 14b und I4b' die entsprechende Bindung dieselbe
ist wie diejenige des Gewebes,und daher muß die Struktur des zu verwendenden Gewebes entsprechend gewählt werden.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel wurde ein gebrochener
Köper mit dem Gewebegefüge IF g— Z verwendet, wie in
Fig. 3 dargestellt ist. Bei diesem Gewebe wird durch Umschlagen
von abwechselnden freien Kettenfadenenden um zwei mit Abstand voneinander verlaufende Achsen das Gewebegefüge
des Köpers beibehalten, derart, daß Schußfäden in der richtigen Anordnung wieder eingezogen werden können.
Die Schußfäden werden in Übereinstimmung mit dem vorgegebenen
Gewebegefüge derart wieder eingefügt, daß die Gewebeenden Sehlaufen aufweisen.
Zur Herstellung der Verbindung zwischen den beiden enden werden diese Enden einander gegenüberliegend angeordnet,und
die Schlaufen 11 und 11' werden scharnferartig
in einer Reihe angeordnet; anschließend wird ein Steckdraht 15 durch die Schlaufen gezogen.
Bei der zweiten Ausführungsform nach den Fig. 5 und 6
werden die freien Kettenfadenenden paarweise abgeschnitten, so daß zwei benachbarte Kettenfadenenden 24b und 24b' jeweils
zwischen aufeinanderfolgenden Paaren von abgeschnittenen Enden 24a und 24a1 verbleiben. Beim Umschlagen der
freien Kettenfadenenden jedes Fadenpaares wird das eine Kettenfadenende 24b in Flucht mit dem nächsten benachbarten,
gekürzten Kettenfadenende 24a gebracht, während das andere Ende 24b, welches die Schlaufe 21 bilden soll, umgeschlagen
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und in Flucht mit dem zweiten gekürzten Ende 24a1 des
Padenpaares gebracht wird. Das Fadenende 24b1 ist also
in Schußfadenrichtung um den Abstand b versetzt, der gleich der Gesamtbreite dreier nebeneinanderliegender Kettenfäden
ist. Die beiden Gewebeenden werden durch Einziehen eines Steckdrahtes 25 in die scharnierartig ineinandergreifenden
Schlaufen 21, 21' miteinander verbunden.
Die erfindungsgemäße scharnierartige Nahtstelle hat den
erheblichen Vorteil, daß die Verbindung innerhalb der Dicke der Gewebestruktur liegt, so daß die Oberfläche des
auf diesem Gewebe hergestellten Papiers keine unerwünschten Einprägungen erhält. Diese vorteilhafte Scharnierverbindung
ist bei beiden Ausführungsformen vorhanden.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen
Verbindung besteht darin, daß das Gewebe im Bereich dieser Verbindung praktisch dieselben Eigenschaften hinsichtlich
der Feuchtigkeitsaufnahme und -durchlässigkeit aufwsLst wie
im übrigen Bereich des GewebegefUges. Auch hierdurch wird
eine von Unebenheiten freie Oberfläche des Papiers erreicht. Diese Eigenschaft der Nahtstelle ist insbesondere bei der
Ausführungsform nach den Fig. 5 und 6 gegeben.
Das erfindungs gemäße Verfahren kann nicht bei allen Gewebegef ügen angewendet werden; es ist vielmehr ein Gewebe erforderlich,
welches die Wiederherstellung des ursprünglichen Gefüges erlaubt, · ausgehend von den durch Umschlagen gebildeten
Schlaufen in den Endbereichen, die gewebeartig miteinander verbunden werden sollen. Das Gewebe soll ein hierfür
geeignetes symmetrisches Gefüge der Kette haben, das durch Umfalten der Kettenfäden in eine fluchtende Lage mit
den entsprechenden gekürzten Kettenfadenenden gebracht werden kann.
- 11 -
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Die Lage der Stoßstellen zwischen den umgeschlagenen Kettenfadenenden und den gekürzten Kettenfadenenden wird
in bezug auf die Längsrichtung des Gewebes so gewählt, daß diese Stoßstellen an benachbarten Kettenfäden in
Schußfadenrichtung gegeneinander versetzt sind.
Bei den dargestellten AusfUhrungsformen sind Gewebe aus
einfädigen Garnen verwendet; jedoch ist dies nicht erforderlich, vielmehr kann das erfindungsgemäße Verfahren auch
bei solchen Geweben angewendet werden, die aus Mehrfaden-Garnen hergestellt sind.
Es kann zweckmäßig sein, für die Kettenfäden ein dünneres Garn zu verwenden als für die Schußfäden, um sicherzustellen,
daß die gewünschten Schlaufen gebildet werden können und innerhalb der Dicke des Grundgewebes liegen;
in Abhängigkeit von der Gewebedichte kann der Unterschied zwischen dem Garndurchmesser derart bemessen werden, daß
der Durchmesser der Schußfäden um 10 bis 50 % grSßer ist
als der Durchmesser der Kettenfäden.
- 12 - (Patentansprüche)
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Claims (17)
- Patentanwalt
D:p!.-Ing. Walter JackischZ Stuttgart N. Menzelstraße 40 9 5 Λ ? 9 Π 5- 12 -Scapa-Porritt Limited A j54 950 - süCartmell RoadBlackburn, LancashireEngland Den 25.9.1975PatentansprücheVerfahren zur Bildung von an einem Gewebeende befindlichen Schlaufen, die dafür vorgesehen sind, mit entsprechenden Schlaufen an einem gegenüberliegenden Gewebeende und einem Steckdraht oder dgl. eine scharnierartige Verbindung zu bilden, wobei in einem ersten Verfahrensschritt Schußfäden aus dem Gewebe gezogen werden, so daß freie Padenteile entstehen, die eine vorgegebene Wellung haben, gekennzeichnet durch folgende weitere Verfahrensschritte:a) von den durch Ziehen der Schußfäden freigelegten Kettenfadenenden werden bestimmte Fadenenden gekürzt,b) von den längeren freien Fadenenden werden einige, zu einer ersten Fadengruppe gehörige Enden derart umgeschlagen, daß sie um die Achse der vorgesehenen iSchlaufen gekrümmt sind,und die zu einer zweiten Gruppe gehörigen langen Fadenenden werden ebenfalls umgeschlagen, derart, daß sie um eine mit Abstand/von der ersten Schlaufenachse verlaufende Schlaufenachse gekrümmt sind, wobei der Abstand zwischen den beiden Schlaufenachsen dem Abstand zweier benachbarter Schußfäden entspric ht,c) jedes umgeschlagene Fadenende wird fluchtend und im wesentlichen in Stoßverbindung mit dem Ende eines der gekürzten Kettenfäden angeordnet, wobei die umgeschlagenen freien Fadenenden in eine Lage gebracht werden, die etwa der durch das Gewebegefüge bestimmten Welligkeit entspricht,d) in den entstandenen schußfadenfreien Bereich werden Schußfäden eingezogen, wobei die Schlaufengruppen .derart angeordnet werden, daß längere und kürzere Schlaufen gleichmäßig über die Breite des Gewebes verteilt sind. - 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stoßstellen jeweils von einem umgeschlagenen Fadenende und einem zu diesem Faden nicht benachbarten gekürzten Fadenende gebildet werden.
- J5. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stoßstelle des umgeschlagenen Fadenendes von dem zugehörigen Faden innerhalb des Gewebes um einen Abstand fc) entfernt angeordnet ist, welcher der Gesamtbreite dreier nebeneinander angeordneter Fäden entspricht.
- k. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis J>, dadurch gekennzeichnet, daß die Kettenfäden und die Schußfäden etwa gleiche Durchmesser haben und daß die Fadendichte (warp cover) mindestens 8o % beträgt.
- 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3* dadurch gekennzeichnet, daß das Kettgarn dünner ist als das Schußgarn.- 14 -609815/0968
- 6. Verfahren nach Anspruch 5* dadurch gekennzeichnet, daß der Unterschied im Durchmesser der Ketten- bzw. Schußfäden etwa 10 bis ^O % beträgt.
- 7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebe ein Köper mit dem Gefüge K= -ig- 2 ist.
- 8. Formgewebe für Papiermaschinen, das an beiden Enden mit Schlaufen versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlaufen in Schußfadenrichtung gleichen Abstand voneinander haben, und daß die Schlaufen aus den Kettenfäden dieses Gewebes bestehen und einstückig mit diesem ausgebildet sind, daß die Enden der die Schlaufen bildenden Kettenfäden in Flucht und im wesentlichen in Stoßverbindung mit den Enden entsprechender, in Schußfadenrichtung mit Abstand voneinander liegender, gekürzter Kettenfäden angeordnet sind und daß die Welligkedt im Endbereich des Formgewebes der des Gewebegefüges entspricht, und daß die Fadendichte vorzugsweise größer als 80 # ist.
- 9. Formgewebe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein eine Schlaufe bildender Kettenfaden in Fluctt und im wesentlichen in Stoßverbindung mit dem nächst benachbarten und gekürzten Kettenfaden angeordnet ist.
- 10. Formgewebe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß in Schußfadenrichtung jeder zweite Kettenfaden als Schlaufe ausgebildet ist.
- 11. Formgewebe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen dem als Schlaufe ausgebildeten Kettenfaden und dem mit diesem fluhtenden,gekürzten Kettenfaden6 0 9 8 1 5 /~Q 956 8tiireier fielender Gesanitbreite fin Schußrichtung nebeneinander angeordneter Kettenfäden entspricht.
- 12. Forragewebe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die als Schlaufen ausgebildeten Kettenfäden paarweise angeordnet sind, wobei aufeinanderfolgende Kettenfadenpaare durch entsprechende Paare gekürzter Kettenfäden voneinander getrennt sind.
- 13. Formgewebe nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Ketten- und Schußfäden im wesentlichen gleichen Durchmesser haben, und daß die Fadendichte mindestens 8O % beträgt.
- 14. Formgewebe nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser des Kettenfadens kleiner ist als der des Schußfadens.
- 15. Formgewebe nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser-Unterschied der Ketten- und Schußfäden zwischen IO und JO ?f> liegt.
- 16. Formgewebe nach einem der Ansprüche 8 bis I5» dadurch gekennzeichnet, daß sich die Lage der Stoßstelle der als Schlaufen ausgebildeten Kettenfäden und der entsprechenden, gekürzten Kettenfäden über die Gewebebreite ändert.
- 17. Formgewebe nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Ketten- und Schußfäden einfädige Garne sind.18'. Formgewebe nach einem der . Ansprüche 8 bis I7,gekennzeichnet du;
stehendes Gewebe.ρ gekennzeichnet durch ein aus einem K 5— Z Köper be-609815/0968Leerseite
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