DE2457622A1 - Nichtelektrisch zuendbare sprengkapsel sowie verfahren zu ihrer zuendung und sprengsystem unter verwendung der sprengkapsel - Google Patents
Nichtelektrisch zuendbare sprengkapsel sowie verfahren zu ihrer zuendung und sprengsystem unter verwendung der sprengkapselInfo
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Description
Nichtelektrisch zündbare Sprengkapsel sowie Verfahren zu ihrer Zündung und
Sprengsystem unter Verwendung der Sprengkapsel
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine nichtelektrisch zündbare Sprengkapsel aus einem Gehäuse mit einem darin enthaltenen
Initialzünder, der durch thermische Energie zündbar ist, sowie auf ein Verfahren zu ihrer Zündung und ein Sprengsystem
unter Verwendung der Sprengkapsel.
Nichtelektrisch zündbare Sprengkörper bestehen im allgemeinen aus einem geschlossenen.Gehäuse, das mit einer Sprengladung,
einer Detonatorladung und einer Zündladung in dieser Reihenfolge gefüllt ist, wobei oftmals zwischen der Detonatorzündladung
und dem Initialzünder eine Verzögerungsladung angeordnet ist. Gezündet wird ein derartiger Sprengkörper mit Hilfe einer
Zündschnur, die in das Gehäuse ragt und den Initialzünder zündet Die Detonatorzündladung wird von der Verzögerungs- oder Initial-
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zündladung gezündet und bringt ihrerseits die Sprengladung zur
Detonation. Sie ist deshalb vorgesehen, da der Zünder im allgemeinen nicht sprengkräftig genug ist, um die Sprengladung
zu zünden. Die Verzögerungsladung brennt eine vorgegebene Zeitdauer lang und verzögert die Zündung der Detonatorzündladung.
Andere nichtelektrisch zündbare Sprengkörper sind z.B. Feuerwerkskörper oder solche, die verpuffend verbrennen. Bei
diesen ist die Zündladung die einzige Ladung oder sie ist mit anderen Ladungen derart verbunden, dass diese gemäss einem
vorgegebenen Programm abrennen, wie dies z.B. bei Feuerwerksraketen der Fall ist.
Beim Gebrauch von schnurgezündeten Zündern in zündverzögerten Sprengkörpern ruft die sich ergebende Detonationswirkung des
Zünders oft eine Zerstörung des Sprengkörpergehäuses hervor, die einen unerwünschten Hitze- und Druckverlust aus dem Zündbereich
zur Folge hat, so dass die Verzögerungsladung nicht mehr gezündet wird und damit der Sprengkörper ausfällt. Oft
ist die freie Wahl der Sprengladung bei solchen Sprengkörpern, bei denen die Zündung über eine Zündschnur erfolgt, gegenüber
solchen Sprengkörpern eingeschränkt, bei denen die Sprengladung nicht direkt durch einen derartigen Zünder gezündet wird.
Darüber hinaus hat die Verwendung eines zündschnurgezündeten Initialzünders oft zur Folge, dass das Explosivmaterial vorverdichtet
wird, wodurcb/üie Energie der Sprengladung herabgesetzt
wird. Ausserdem ist die Verwendung von zündschnurgezündeten Sprengkörpern mit extremem Lärm verbunden, dies ist
auch der Grund, dass Sprengarbeiten starken Beschränkungen unterliegen. Eine Zündschnur, die mit PETN (Pentaerythritol-Tetranitrat)
oder einem gleichwertigen Material gefüllt ist, muss genauso behandelt werden wie übliche Sprengstoffe und
sie unterliegt daher gleichen Transportrestriktionen wie die üblichen Sprengstoffe.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine nichtelektrisch zündbare Sprengkapsel anzugeben, die keine
konventionelle Zündschnur benötigt und dennoch Zünd- und Sprengsysteme zulässt, die an die Stelle der herkömmlichen
Systeme treten können. Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Zünden einer derartigen
Sprengkapsel anzugeben sowie Sprengsysteme, die unter Verwendung der erfindungsgemässen Sprengkapsel arbeiten.
Diese Aufgabe wird bezüglich der Sprengkapsel der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass in der geladenen Sprengkapsel
dem Initialzünder benachbart ein freier Raum vorhanden ist, der zwei nach aussen führende öffnungen aufweist. Die
Sprengkapsel besteht vorzugsweise aus einer langgestreckten Hülse mit einem Verschlussstopfen, einer nichtsprengkräftigen
Zündladung als Initialzünder, die unter Ausbildung eines freien Raumes im Abstand vom Verschlussstopfen in der Hülse
angeordnet ist, sowie einer darunter angeordneten Detonatorladung und einer unter dieser angeordneten Sprengladung,
wobei die eine öffnung als durch den Verschlussstopfen
führende Rohrleitung ausgebildet ist, die sich in den freien Innenraum öffnet. Die zweite öffnung kann in der Hülsenwand
angebracht sein oder auch als zweite Rohrleitung durch den Verschlussstopfen nach aussen führen.
Gegebenenfalls kann zwischen der Initialzündladung und der
Detonatorladung noch eine Verzögerungsladung angeordnet sein.
Die erste öffnung in der Sprengkapsel, bevorzugt jene Ausführungsform, bei der diese als Rohrleitung durch den Verschlussstopfen
geführt ist, ist dazu vorgesehen, eine explosive Gasmischung in den freien Raum, der der Initialzündladung benachbart ist, in
die Sprengkapsel einzuführen. Die zweite öffnung erleichtert
die Einleitung des Explosivgases, durch sie strömt das zuvor
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vorhandene, mittels des Explosivgases ausgespülte Gas aus dem freien Innenraum der Sprengkapsel hinaus. Gleichzeitig dienen
die Öffnungen auch zum Anschluss der Sprengkapsel an ein Sprengsystem, wie es nachfolgend beschrieben wird.
Bei einem derartigen Sprengsystem sind mehrere Sprengkapseln vorgesehen, die alle mit einer eine explosive Gasmischung
führenden Leitung verbunden sind. Dies kann in der Weise geschehen, dass jeweils eine der öffnungen, vorzugsweise
die durch den Verschlussstopfen führende Rohrleitung, an die Explosivgas führende Leitung angeschlossen ist. In dieser
Explosivgasleitung wird ein begrenzter Gasstrom geführt, der in die Sprengkapseln eingeleitet und in Kontakt mit der
Initialzündladung gebracht wird. Durch die andere Öffnung werden die vorher im freien Innenraum der Sprengkapsel vorhandenen
Gase ins Freie gespült. Es ist aber auch möglich, die Sprengkapseln zu einer offenen Kette derart hintereinanderzuschalten,
dass jeweils eine der in den freien Innenraum mündenden öffnungen der einen Sprengkapsel mit einer
dieser öffnungen der benachbarten Sprengkapsel mittels einer Leitung verbunden sind. Eines der freien Enden der Kette ist
an die Explosivgas führende Leitung angeschlossen. Das Explosivgas wird dann der Reihe nach durch sämtliche Sprengkapseln
geleitet.
Damit sind auch schon wesentliche Merkmale des bevorzugten Zündverfahrens beschrieben, das zur Zündung der erfindungsgemässen
Sprengkapseln bestimmt ist. Gemäss diesem Verfahren wird in nichtelektrisch zündbare Sprengkapseln, die durch
thermische Energie zündbar sind, eine explosive Gasmischung eingeleitet und in wirksamen Kontakt mit den Initialzündladungen
gebracht. Etwa vorher in den Sprengkapseln vorhandene andersartige/Gase werden dabei mittels des Explosivgases aus
den Sprengkapseln gespült. Anschliessend wird die Explosivgas-
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mischung als ein beschränkter Strom auf dem bezeichneten Weg aufrechterhalten und oberhalb der Sprengkapseln gezündet. Die
sich ergebende, sich auf dem bezeichneten Weg fortpflanzende thermische Detonationsenergie gelangt in Zündkontakt mit den
Initialzündladungen.
Die Erfindung und ihre Ausgestaltungen sollen nachfolgend unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert werden.
Fig. 1 zeigt eine Sprengkapsel gemäss der vorliegenden
Erfindung ohne Verzögerungsladung· mit einem Paar tubusförmiger Rohrleitungen, die im Verschlussstopfen
angeordnet sind und zur Ein- und Ausleitung eines explosiven Gasgemisches während
des Spülvorgangs dienen und später den Zugang thermisther Detonationsenergie der explosiven
Gasmischung ermöglichen.
Fig. 2 zeigt eine modifizierte Ausführungsform, bei der
eine Verzögerungsladung vorhanden ist.
Fig. 3 unterscheidet sich von den Ausführungsbeispielen nach den Fig. 1 und 2 dadurch, dass anstelle
einer Auslassröhre im Verschlussstopfen eine Öffnung in der Seitenwand der Sprengkapselhülse
als Auslass für die explosive Gasmischung beim Spülvorgang vorgesehen ist.
Fig. 4 zeigt ein Zünd- und Sprengsystem unter Verwendung mehrerer Sprengkapseln nach den Fig. 1 und 2.
Fig. 5 zeigt ein gleichartiges Sprengsystem, jedoch unter
Verwendung von Sprengkapseln nach der Fig. 3.
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Fig. 6 zeigt eine Ausführungsform eines Sprengsystems gemäss der vorliegenden Erfindung, bei dem eine
Mehrzahl von Sprengkapseln der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Arten zur Detonation einer
Serie getrennter Hauptsprengladungen vorgesehen ist.
Aus den Fig. 4 bis 6 geht insbesondere das erfindungsgemässe
Zündverfahren hervor.
Es sei zunächst die Fig. 1 betrachtet. Die verzögerungsfrei detonierende Sprengkapsel 9 besteht aus einer länglichen Hülse
10 mit einstückig an ihr ausgebildetem Boden 11, die am anderen Ende 12 durch einen Verschlussstopfen 13 verschlossen ist. Vom
Boden 11 her sind in der Hülse 10 übereinander folgende
Ladungen angeordnet: Die Sprengladung 14, eine Detonatorzündladung
16 und eine Initialzündladung 17. Zwischen der Initialzündladung 17 und der Unterseite 131 des Verschlussstopfens 13
ist ein freier Zwischenraum bzw. eine leere Kammer 18 vorhanden.
Eine erste Röhre 19 erstreckt sich von aussen durch den Verschlussstopfen
13 in die Kammer 18, die unten von der Initialzündladung 17 begrenzt wird. Eine zweite Röhre 21 erstreckt
sich von aussen in gleicher Weise durch den Verschlussstopfen 13 bis in die Kammer 18.
Die Sprengladung 14 wird durch die Detonation der Detonatorzündladung
16 gezündet, die ihrerseits durch die Detonation der
Initialzündladung 17 gezündet wird. Als Sprengladung 14 ist jede geeignete hochexplosive Ladung verwendbar, wie z.B. das
bereits erwähnte PETN, Cyclonid, Tetryl oder ähnliche, die in der Lage sind, eine so hohe Explosivenergie zu erzeugen, dass
sie eine mit der Sprengkapsel in Kontakt stehende Hauptsprengladung zünden können. Beispiele für Detonatorzündladungen 16
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sind Diazodinitrophenol, oft ein Diazodinitrophenol-System
bekannter Art, enthaltend eine obere Schicht, die von der Initialzündladung 17 gezündet wird, und eine untere Schicht
höherer Dichte, die von der Oberschicht gezündet wird. Weitere Beispiele für Detonatorzündladungen 16 sind
Diazodinitrophenol/Kaliumchlorat, Bleisäure und Knallquecksilber. Als Initialzündladung 17 kann jede geeignete Ladung
verwendet werden, wie sie in Sprengkapseln verwendet wird, die einen Zünder, eine Detonatorzündladung und eine Sprengladung,
mit und ohne zwischenliegender Verzögerungsladung, enthalten. Diese Initialzündladung zündet unter der Einwirkung
thermischer Detonationsenergie eines explosiven Gasgemischs. Sie besteht beispielsweise aus Blei-Selen,
Blei-Zinn/Selen, Zinn/Selen, rotes Blei/Bor und Bleioxid/ Mangan.
Die Röhre 19 ist im allgemeinen aus Plastik mit etwa 2,6 mm
Aussendurchmesser und etwa 1,5 mm Innendurchmesser, vorzugsweise aus Polyäthylen. Sie ermöglicht einen begrenzten Strom
explosiver Gasmischung in die Kammer 18. Die Röhre 21 ist von gleichem oder ähnlichem Aussehen und Material wie die Röhre
19. Auch die Röhre 21 steht mit der Kammer 18 in Verbindung und ermöglicht die Gasströmung in und aus der Kammer 18
während des Spülvorgangs. Ausserdem ist sie Bestandteil eines
Zünd- und Sprengsystems, wie es später noch erläutert wird, da sie der Weiterleitung der Detonationsenergie aus der Kammer
18 dient.
Um die Sprengkapsel 9 zum Detonieren zu bringen, wird zunächst
eine explosive Gasmischung, wie z.B. eine Mischung aus Sauerstoff und einem Brennstoff, wie z.B. Leuchtgas, Acetylen,
Wasserstoff oder Wasserstoff/Methan, durch die Röhre 18 in die Kammer 19 geleitet und dann ausserhalb der Sprengkapsel
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gezündet. Das Gas detoniert dann und die entstehende thermische Detonationsenergie pflanzt sich fort und erreicht die Initinalzündladung
17. Es versteht sich von selbst, dass vor der Zündung alles zuvor in der Kammer 18 vorhandene Gas durch die explosive
Gasmischung ersetzt werden muss. Aus diesem Grunde wird mittels der Röhren 19 und 21 die Kammer mit Hilfe des explosiven Gasgemischs
vollständig von den zuvor dort vorhandenen Gasen freigespült.
Fig. 2 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel, das demjenigen nach
Fig. 1 im wesentlichen entspricht mit der Ausnahme, dass es sich um eine verzögernd detonierende Sprengkapsel 9' handelt, die eine
Verzögerungsladung 22 zwischen der Initialzündladung 17 und der Detonatorzündladung 16 enthält. Oft weicht die Zusammensetzung
der Initiatorzündladung 17 bei Ausführungsformen nach der Fig. von solchen bei Ausführungsformen nach Fig. 1 insoweit ab, wie
es zur ausreichend heissen Zündung der Verzögerungsladung 23
notwendig ist, die gewöhnlich in Form einer Zündschnur 23 in einer tiefgezogenen Metallhülse 24 angeordnet ist und in Zündkontakt
mit der Initialzündladung 17 und in Detonationskontakt
mit der Detonatorzündladung 16 steht. Bei Zündkapselanordnungen wie in Fig. 2 ist oft eine scheibenförmige Ladung, die hier
nicht speziell dargestellt ist, mit heisserer Reaktion als diejenige der Ladung 17 vorgesehen, die als zusätzliche Hitzequelle
für die Zündung der Verzögerungsladung dient und unmittelbar unter der Ladung 17 angeordnet ist. Eine solche scheibenförmige
Ladung wird gewöhnlich in Kombination mit länger brennenden Ladungen benutzt, da diese im allgemeinen in bezug auf die
Initialzündladung nicht ausreichend empfindlich sind. Derartiges ist beispielsweise in der US-PS 3 776 135 beschrieben.
Fig. 3 zeigt eine Sprengkapsel 911, die ähnlich den Ausführungsformen nach den Fig. 1 und 2 aufgebaut ist und sich von jenen
dadurch unterscheidet, dass anstelle der zweiten Röhre 21 ein
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A.
Auslass oder eine Öffnung 26 seitlich in der Wandung der Hülse
10 ausgebildet ist, die die Kammer 18 mit dem freien Aussenraum verbindet.
In Fig. 4 ist eine Serie von fünf Sprengkapseln A bis E dargestellt,
die jeweils in der Art der Kapseln 9 oder 91 (Fig. 1
und 2) ausgeführt sind. Jede dieser Sprengkapseln steht jeweils in Detonationskontakt mit einer Hauptsprengladung, die hier
nicht dargestellt ist. Die einzelnen Sprengkapseln sind in Serie mit einer Leitung 38 geschaltet, die Gas aus einer Gasmisch-
und Zündanlage 27 zuführt. Diese Mischanlage besteht aus einem Brenngasbehälter 28, der über eine Leitung 29 mit
einer Gasdosieranlage 31 verbunden ist, die ihrerseits mittels einer Leitung 30 mit einer Gasmisch- und Zündkammer 32 verbunden
ist. Ein Oxidiergasbehälter 33 ist über eine Leitung 34 mit einer zweiten Gasdosiereinrichtung 36 und diese über
eine Leitung 37 mit der Gasmisch- und Zündkammer 32 verbunden.
Beim Betrieb der Anlage 27 wird ein geeignetes Brenngas, vorzugsweise
Leuchtgas oder Wasserstoff, vom Gasbehälter 28 über die Leitung 29, die Dosiereinrichtung 31, die Flussgeschwindigkeit
und Druck des Gases regelt, und die Leitung 30 in die Mischkammer 32 geleitet, wo dieses Gas mit einem oxidierenden
Gas gemischt wird, das in ähnlicher Weise aus dem Gasspeicher 33 über die Leitung 34, die Einrichtung 36 und die Leitung
zugeführt wird. Das Mischungsverhältnis der beiden Gase ist entsprechend vorgegeben, um eine explosive Gasmischung zu erzeugen,
die anschliessend in der Kammer 32 mittels eines Zündfunkens gezündet wird, der von einer Zündkerze 39 in der Kammer
32 erzeugt wird.
Die Leitung 38 führt von der Kammer 32 über eine geeignete
Kupplung 38a zur Einlassröhre 19 der ersten Sprengkapsel 9
der Serie A bis E. Mit ihrer Hilfe wird die explosive Gasmischung aus der Kammer 32 durch die Röhre 19 in den freien
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Kammerraum 18 geleitet und über die Auslassröhre 21 nacheinander durch die nachfolgenden Sprengkapseln B bis E, wodurch
aus den Kammern 18 sämtlicher Sprengkapseln die vorher dort vorhandenen Gase ausgespült und durch das explosive Gasgemisch
ersetzt werden. Zu diesem Zweck sind die Auslassröhren 21 der Sprengkapseln A bis D jeweils mit den Einlassröhren
19 der nachfolgenden Kapseln B bis E über geeignete Rohrleitungen und Kupplungsstücke 20 verbunden. Sämtliche
Kupplungsstücke können aus Plastikmaterial hergestellt und
vorzugsweise mit Flanschen, Muffen oder dgl. versehen sein.
Die Gasströmung durch die Sprengkapseln A bis E wird ausreichend lang aufrechterhalten, bis die Kammern 18 sämtlich mit Explosivgas
vollständig gefüllt sind. Die Zeitdauer sollte wenigstens etwa eine Minute betragen, auch fünf bis zehn Minuten Spülzeit
können, je nach Flussgeschwindigkeit und Sprengkapselanzahl, notwendig sein.
Nachdem die nichterwünschten Gase vollständig ausgespült sind, wird, noch während der Gasfluss unter dem gewünschten Druck-
und Flussgeschwindigkeitsverhältnissen aufrechterhalten wird, die Zündkerze 39 betätigt, womit das Explosivgas gezündet wird.
Ein Einwegventilsystem 35 in der Kammer 32 verhindert einen
Rückschlag der Explosionsenergie in das Gaszuführungssystem stromaufwärts der Kammer 32. Die Detonationswellenfront wandert
dann, umschlossen von der Leitung 38 und die Rohrleitungen und 21 durch alle Kammern 18 der Serie A bis E. Obgleich nach
dem Ausspülen die Explosiygasströmung durch die Leitung 38 im allgemeinen aufrechterhalten wird, kann sie auch vor der
Zündung abgestellt werden.
In gewissen Fällen kann es vorkommen, dass eine oder mehrere der Röhren 19 und 21 die Explosionsenergie nicht zusammenhalten,
d.h. dass sie brechen. In diesem Fall ist die Detonationsgeschwindigkeit des speziellen Explosivgases ausreichend hoch,
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dass die Detonationswellenfront an der Bruchstelle vorbeiläuft und letztere das Weiterlaufen dieser Wellenfront durch die
Sprengkapselserie nicht verhindert.
Fig. 5 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel für ein Zünd-
und Detonationssystem gemäss der vorliegenden Erfindung, das sich von dem nach Fig. 4 dadurch unterscheidet, dass anstelle
von Sprengkapseln nach Art der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Zündkapseln 9'· verwendet werden, wie sie in Fig. 3 dargestellt
sind. In der Ausführungsform nach Fig. 5 wird ein kontinuierlicher Explosivgasstrom von der Kammer 32 durch die Leitung 38
geführt, die als gemeinsame Versorgungsleitung für alle Sprengkapseln
A bis E dient, die an sie über Abzweigungen und geeignete Kupplungsstücke 25 mittels der Einlassröhren 19 angeschlossen&ind.
Es handelt sich hier um keine Serienschaltung nach Fig. 4, die in den Kammern 18 vorhandenen Gase werden
vielmehr über Auslassöffnungen 26 in der Hülsenwand jeweils ins Freie gespült. Wie beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 4
wird nach einer ausreichend langen Spülzeit das Explosivgasgemisch in der Leitung 38 durch Zündung in der Kammer 32 gezündet.
Die Detonationswellenfront wandert dann durch die Leitung 38 und jede der Röhren 19 in die Kammern 18 und gelangt
in Zündkontakt mit den Initialzündladungen der Sprengkapseln.
Es sei nun Fig. 6 betrachtet. Es sind drei einzelne Bohrlöcher
41 dargestellt, die in Erdboden, Gestein oder dgl. eingebracht und mit einer für die Wirkung der Sprengkapsel unempfindlichen
Haupt-Explosivladung 42 gefüllt sind, wie z.B. einem wässrigen
Gel, Schlacken/Treibstoff-Gemisch, Dynamit oder ähnlichem. Zwei geeignete Verstärker 43 sind in die Hauptexplosivladung eingebettet
Die Verstärker sind sprengkapsel-empfindlich und sind ihrerseits in der Lage, die Hauptladung zur Detonation zu bringen, wenn sie
von einer Sprengkapsel gezündet werden.
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In jedem Bohrloch 41 sind daher in die Hauptladung 42 zwei Verstärkereinheiten 43, jeweils enthaltend 500 g PETN,
Tetryl oder dgl., mit gegenseitigem Abstand eingesetzt, die die Hauptladung auf ihrer gesamten Länge zur Detonation
bringen. Jede Verstärkereinheit enthält eine Sprengkapsel 9 oder 9' (Fig. 1 oder 2). Die Explosivgasmischung aus der
Kammer 32 wird über eine Leitung 38 in Serie durch sämtliche Sprengkapseln 9 und/oder 9' in den einzelnen Verstärkerladungen
der drei Bohrlöcher geführt. Hierzu sind sie über die Röhren 19 und 21 in schon erwähnter Weise miteinander
verbunden (sMie Fig. 4). Die Kammern 18 in sämtlichen Sprengkapseln
werden wiederum ausreichend lang von den vorher in ihnen vorhandenen Gasen mittels des Explosivgases freigespült.
Danach kann dieser Gasfluss unterbrochen oder fortgesetzt werden,
sofern gewünscht. Es folgt die Detonation des Gases in der Kammer 32 und das Fortschreiten der Detonationswellenfront
nacheinander durch alle Sprengkapseln, in denen die Initialzündladungen gezündet werden. Wenn die Hauptexplosivladung
42 im Bohrloch ausreichend empfindlich ist, kann auf die Anwendung von Verstärkerladungen auch verzichtet werden. In
diesem Fall werden eine oder mehrere Sprengkapseln 9 und/oder 91 direkt in die Hauptexplosivladung eingebettet, in vorerwähnter Weise durchspült und zum Detonieren gebracht.
Beim System nach Fig. 6 können auch verzögert zündende Sprengkapseln
eingesetzt werden. Durch entsprechende Auswahl oder Einstellung der Brennzeiten der Verzögerungsleitung kann eine
zu- oder abnehmende Verzögerungszeit entlang der Zündkapselserie in den Bohrlöchern erzielt werden.
Obgleich die vorliegende Erfindung an Beispielen von verzögert und unverzögert detonierenden Sprengkapseln erläutert wurde,
die eine Initialzündladung in Kombination mit einer Detonatorzündladung und einer Sprengladung enthalten, soll doch betont
werden, dass die Erfindung auch bei solchen Sprengkapseln anwendbar ist, die die Initialzündladung als einzige Ladung
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enthalten. Ebenso ist die Erfindung auch bei Sprengkapseln
anwendbar, die eine oder mehrere zusätzliche Ladungen enthalten,
wie z.B. solche mit Verpuffungsladungen oder Feuerwerkskörper. Auch die hier erwähnten Initialzündladungen
sind nur Beispiele, es können auch andere Initialzündladungen vorteilhaft verwendet werden, wie z.B. aus
Diazodinitrophenol, Beisäure, Tetrazin, HMX und RDX.
Im nachfolgenden sollen Beispiele erwähnt werden.
Ein Leuchtgasstrom, enthaltend in Volumenanteilen 24 I Methan, 3 % Ethan, 18 % CO und 55 % Wasserstoff, wurde mit einer Rate
von 1, 5 Litern pro Minute und einem Druck von etwa..3y5 at in
eine Mischkammer geleitet, in die ein getrennter Sauerstoffstrom mit einer Rate von 1,5 Litern pro Minute und ebenfalls
etwa 3,5 at eingeleitet wurde. Aus beiden Gasen wurde in der Mischkammer eine explosive Gasmischung hergestellt, die anschliessend
über eine etwa 3Oi lange Leitung aus Polyäthylenrohr
von etwa 6,4 mm Aussendurchmesser und etwa 3,2 mm Innendurchmesser
durch eine Serienschaltung von 108 Sprengkapseln geleitet, die in der Art der Fig. 1 und 2 aufgebaut waren. Bei
den Sprengkapseln hatten die Röhren 19 und 21 einen Aussendurchmesser
von etwa 2,6 mm und einen Innendurchmesser von etwa 1,5 mm. Sie bestanden aus Polyäthylen und ragten etwa
60 cm aus dem Verschlussstopfen der Sprengkapsel heraus. Die Kupplungen zum Verbinden der Rohrleitungen 19 und 21 bestanden
aus Polyäthylenmuffen.
Von den 108 Sprengkapseln hatten 20 keine Verzögerungsladungen (Ansprechzeit etwa 12 ms) und waren aufgebaut etwa wie das
Ausführungsbeispiel nach Fig. 1. Die übrigen Sprengkapseln
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hatten einen Aufbau entsprechend dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 mit der Besonderheit, dass eine scheibenförmige Ladung
zwischen der Initialzündladung und der Verzögerungsladung eingesetzt war, die als zusätzliche Hitzequelle zur Zündung
der Verzögerungsladung diente. Die Brennzeiten der aus Zündschnur hergestellten Verzögerungsladungen der übrigen 88
Sprengkapseln waren unterschiedlich. 21 dieser Kapseln hatten eine ungefähre Brennzeit von 1 Sekunde, 21 Kapseln hatten eine
ungefähre Brennzeit von 2,9 Sekunden, weitere 21 Kapseln hatten eine ungefähre Brennzeit von 4,5 Sekunden und die letzten 25
Sprengkapseln hatten eine ungefähre Brennzeit von 9 Sekunden. Nach dem Ausspülen der Kammern der Sprengkapselserie, wie in
Fig. 4 dargestellt, über eine Zeitdauer von 2 1/2 Minuten wurde die Explosivgasmischung stromaufwärts der Kapseln durch einen
Funken gezündet, wie in Fig. 4 dargestellt. Alle Kapseln der Serie sprachen entsprechend ihrer vorbestimmten Zeitfolge an.
In allen 108 Sprengkapseln bestand die Sprengladung aus 0,40 g PETN, die Detonatorzündladung aus 0,30 g Diazodinitrophenol,
von denen 0,06 g auf eine oben offene Kapsel mit einer Dichte von etwa 1,6 g pro ecm zusammengepresst waren und der Rest in
der Kapsel mit einer Dichte von etwa 1,10 g pro ecm enthalten war. In allen Sprengkapseln bestand die Initialzündladung aus
PbSn-Se 72/28, von denen die unverzögert ansprechenden Sprengkapseln
0,6 g davon enthielten und die verzögert ansprechenden Sprengkapseln 0,4 g enthielten. In den verzögert ansprechenden
Kapseln bestand die scheibenförmige Ladung aus Fe^O-ZAl/B/PhSn/
Se/Snow Floss (15,0/12,0/2,5/48,6/18,9/3,0) mit 0,20 g. Die
Verzögerungsladung bestand aus BaO7/Te/Se (40/40/20), wobei
die angegebenen Brennzeiten von 1 bis 9 Sekunden durch Gewicht und Länge bestimmt wurden.
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Verschiedene Explosivgasmischungen wurden als Spülgas durch eine etwa 30 m lange Leitung aus Polyäthylenschlauch mit den
Abmessungen wie beim Beispiel 1 und durch zwei unverzögert ansprechende Sprengkapseln nach Art der Fig. 1 geführt. Diese
Sprengkapseln hatten einen Abstand von etwa 1,50 m und waren mit der gleichen Schlauchtype verbunden, wie es in Fig. 4 dargestellt
ist. Nach dem Ausspülen der Sprengkapseln wurde das Gasgemisch oberhalb der Kapseln gezündet. Die Zeit zwischen
dem Detonieren der zwei Kapseln wurde als Berechnungsgrundlage für die Bestimmung der Detonations-Fortpflanzungsgeschwindigkeit
der Gasmischung verwendet. Die Testergebnisse sind nachfolgend
tabellarisch aufgeführt.
Sauerstoff zuführrate l./min. |
Brenngas | Brenngas zuführrate - l/min. |
Ungefähre Fort- pflanzungsgeschw. m/sec. |
2,0 1,4 1,4 6,0 |
Wasserstoff Acethylen Propan Methan |
4,87 1,4 0,25 2,0 |
3050 3500 2746 969 |
Beispiel 3 |
Der Vorgang nach Beispiel 1 wurde wiederholt, jedoch mit einer Sauerstoffzuführgeschwindigkeit von 0,2 Liter pro Minute und
einer Leuchtgaszuführgeschwindigkeit von ebenfalls 0,2 Liter
pro Minute. Es wurden 99 verzögert ansprechende Sprengkapseln der Ausführungsform nach Fig. 2 in Serie hintereinander geschaltet,
die sämtlich eine ungefähre Brennzeit von 9 Sekunden
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aufwiesen. Von diesen 99 Sprengkapseln detonierten 98. Als Fehler bei der nicht detonierten Sprengkapsel wurde eine
Unterbrechung im Verzögerungssystem festgestellt.
Obgleich jede geeignete Explosivgasmischung bei der Erfindung praktisch verwendet werden kann, werden doch solche mit relativ
hohen Detonations-Fortpflanzungsgeschwindigkeiten, z.B. solche mit wenigstens 2000 m pro Sekunde, bevorzugt. Wenn ein mit Zündfunken arbeitendes Zündsystem, wie in Fig. 4 dargestellt, verwendet
wird, dann bieten sich als explosive Gasmischungen besonders solche an, die beim Detonieren CO und CO2 entwickeln,
da diese Gase Wasser im Misch- und Zündsystem an sich binden, da sonst Korrosionen und dgl. am Zündelement, z.B. der Zündkerze,
hervorrufen würde. Dies bedeutet, dass jede geeignete Mischung aus organischem Brenngas, Sauerstoff und Wasserstoff
bevorzugt verwendet wird, einschliesslich Leuchtgas und Sauerstoff/Methan/Wasserstoff-Gemische.
Wenn in der vorgenannten Beschreibung von "thermischer Detonationsenergie" gesprochen wurde, dann ist hiermit Hitze und Feuer gemeint,
die durch die Detonation der explosiven Gasmischung erzeugt werden.
Ansprüche:
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Claims (14)
1. Nichtelektrisch zündbare Sprengkapsel aus einem Gehäuse
mit einem darin enthaltenen Initialzünder, der durch thermische Energie zündbar ist, dadurch gekennzeichnet,
dass in der geladenen Sprengkapsel (9, 9f, 911) dem
Initialzünder (17) benachbart ein freier Raum (18) vorhanden ist, der zwei nach aussen führende öffnungen
(19, 21 bzw. 26) aufweist.
2. Sprengkapsel nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine langgestreckte Hülse (10) mit einem Verschlussstopfen
(13), einer nicht sprengkräftigen Zündladung (17) als Initialzünder, die unter Ausbildung eines freien Raumes
(18) im Abstand vom Verschlussstopfen (13) in der Hülse (10) angeordnet ist, einer darunter angeordneten Detonatorzündladung
(16) und einer unter dieser angeordneten Sprengladung (14), wobei die eine Öffnung (19) als durch den
Verschlussstopfen (13) führende Rohrleitung ausgebildet ist, die sich in den freien Innenraum (18) öffnet.
3. Sprengkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Öffnung (26) in der Hülsenwand angebracht ist.
4. Sprengkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Öffnung (21) als durch den Verschlussstopfen
(13) führende Rohrleitung ausgebildet ist, die sich in den freien Innenraum (18) öffnet.
5. Sprengkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Initialzündladung (17)
und der Detonatorzündladung (16) eine Verzögerungsladung (22) angeordnet ist.
5 0 9826/0292
6. Sprengsystem mit mehreren Sprengkapseln nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
die Sprengkapseln (9lf) mit einer ihrer in den freien
Innenraum (18) mündenden Öffnungen (19) an eine eine begrenzte Strömung einer explosiven Gasmischung führenden
Leitung (38) angeschlossen sind, und dass eine Vorrichtung (39) zum Zünden des in der Leitung (38) befindlichen Gases
vorgesehen ist.
7. Sprengsystem mit mehreren Sprengkapseln nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Sprengkapseln
(9, 91) zu einer offenen Kette derart verbunden sind, dass jeweils eine der in den freien Innenraum (18)
mündenden Öffnungen (21) der einen Sprengkapsel (A) mit einer dieser öffnungen (19) der benachbarten Sprengkapsel
(D) mittels einer Leitung verbunden sind, dass eines der freien Enden der Kette an eine eine explosive Gasmischung
führende Leitung (38) angeschlossen ist, und eine Vorrichtung (39) zum Zünden des in der Leitung (38) befindlichen
Gases vorgesehen ist.
8. Sprengsystem nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zündvorrichtung (39) in der Gasströmung oberhalb der Sprengkörper (A bis E) angeordnet
ist.
9. Sprengsystem nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die explosive Gasmischung aus einem
Brennstoff und einem Sauerstoffspender zusammengesetzt ist.
10. Sprengsystem nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Sprengkapsel (9, 9', 9lf) von
wenigstens einer Hauptexplosivladung (42) umgeben ist.
509826/0292
11. Sprengsystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
dass die Hauptsprengladung (42) Sprengkapsel-unempfindlich ist und von der Sprengkapsel (9, 9') vermittels einer
Verstärkerladung (43) gezündet wird.
12. Verfahren zum Zünden einer Sprengkapsel nach einem der
Ansprüche 1 bis 5 oder eines Sprengsystems nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass
der freie Innenraum der Sprengkapsel(n) durch eine ihrer Öffnungen mit einer explosiven Gasmischung vollständig
gefüllt wird und die Gasmischung ausserhalb der Sprengkapsel anschliessend gezündet wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasstrom während der Zündung aufrechterhalten wird.
14. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass
der Gasstrom vor der Zündung angehalten wird.
509826/0292
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