DE2213245C3 - Behälter zum Spenden von auf einem Trägerband ablösbar angeordneten dünnen Schnittstücken, insbesondere Klebebandspender - Google Patents
Behälter zum Spenden von auf einem Trägerband ablösbar angeordneten dünnen Schnittstücken, insbesondere KlebebandspenderInfo
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Description
Behälter zum Spenden von auf einem Trägerband ablösbar angeordneten, dünnen Schnittstücken, insbesondere
Klebebandspender, bestehend aus einem Gehäuse, in dem das Trägerband mit den Schnittstücken
zu einer im Gehäuse drehbaren Rolle aufgewickelt ist und das äußere Bandende nach Umlenkung um eine
Ablösekante und nach Trennen der Schnittstücke vom Trägerband mittels eines hinter der Ablösekante
angeordneten Abstreifers durch zumindest eine Austrittsöffnung aus dem Gehäuse ziehbar ist.
Derartige Behälter dienen zur beschädigungsfreien Aufbewahrung und zur schnellen und einfachen
Entnahme von auf einem Trägerband angeordneten Schnittstücken. Diese Schnittstücke sind im Regelfall
selbstklebende Etiketten, Fotoecken, Lochverstärkungsringe uswn die mittels ihrer Klebeschicht auf dem
Trägerband haften. Denkbar sind jedoch auch andersartige lösbare Haftverbindung zwischen den Schnittstükken
und dem Trägerband beispielsweise mittels elektrostatischer Kräfte oder ähnlich.
Für die vorgenannten selbstklebenden Schnittstücke sind Behälter bereits bekannt. Die selbstklebenden
Stücke sind zumeist auf relativ dickem Papierband mit Abstand voneinander auf einer Seite des mit Silikon
beschichteten Papierbandes aufgeklebt. Die Silikonschicht verhindert ein Verkleben der Etiketten usw. mit
dem Papierträger. Durch scharfes Umlenken des Papierträgers beim Herausziehen aus dem Vorratsbehälter
um eine Ablösekante löst sich das zu verklebende Stück von diesem, so daß es leicht gefaßt werden kann.
Mit den US-PS 33 88 830 und 32 31 130 sind Klebebandspender der eingangs erläuterten Gattung
bekannt, bei denen es jedoch möglich ist, irrtümlich das Trägerband zusammen mit den noch darauf befindlichen
Schnittstücken herauszuziehen, wodurch die Spender betriebsunfähig werden und Maßnahmen zum
Rückwickeln und nochmaligem Inbetriebsetzen der Spender notwendig werden.
In der US-PS 23 73 092 ist ein weiterer Spender beschrieben, der mit Einrichtungen zum Andrücken
eines umgekehrt aufgewickelten Klebebandes gegen die Unterseite des Deckels ausgebildet ist, um eine
Gegenkraft gegen das Herausziehen des Bandes zu erhalten. Mit einer solchen Einrichtung, die als Lasche
ausgebildet sein soll, ist die Erzeugung der Gegenkraft ohne Beschädigung des Klebbandes oder Beeinträchtigung
der Funktion des Spenders nicht möglich.
Die ÜS-PS 25 69 140 beschreibt einen Spender ohne einen Abstreifer und enthält keine zur technischen
Lehre der vorliegenden Erfindung führenden Hinweise.
Aus der US-PS 31 08 923 ist noch ein Klebebandspender eii.fir anderen Art, nämlich zum Abschneiden von
Klebstücken beliebiger Länge, bekannt. Rollen, die gemäß Beschreibung lediglich eine Führungs- bzw. eine
Zuführfunktion besitzen sollen, haben mit einer
Einrichtung zur Erzeugung einer Gegenkraft nichts gemein.
Ferner enthält die CH-PS 5 02 924 nach diesseitiger Ansicht außer der Maßgabe, daß ein Aufsteckbund für
eine Etikettenrolle benutzbar ist und daß der Aufsteckbund ausgebildet ist, um sich durch die Öffnung einer
Piatte hindurch zu erstrecken, zum Verbinden mindestens zweier Kassetten, keine über oen oben zitierten
Stand der Technik hinausgehenden Merkmale oder Hinweise zum vorliegenden Erfindungsgegenstand.
Eine besondere Anwendung solcher bekannter Behälter mit Selbstklebebändern ist beim Schneiden
und Zusammenfügen von Magnetbändern im Amateurbereich und insbesondere im Studiobereich gegeben.
Das Zusammenfügen von Aufzeichungsabschnitten erfolgt dabei durch Hinterkleben der stumpf aneinanderstoßenden
Tonbandenden mittels Klebebandstükken. Die Dicke dieser Klebebandstücke liegt im Bereich
vcn 30 bis 60μπι, und ihre Länge varriert etwa im Bereich von 25 bis 60 mm. Die Enden sollten mit
Rücksicht auf möglichst geringe Störungen bei der Wiedergabe (Tonhöhen- bzw. Pegelschwankungen)
unter einem Winkel zur Klebebandkante zwischen 45 und 6O0C geschnitten werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Behälter für auf Trägerband ablösbar angeordnete
Schnittstücke, insbesondere einen Klebebandspender, gegenüber den bekannten Behältern zu verbessern und
so auszubilden, daß eine einfache und zuverlässige Handhabung bei einfacher und kostengünstiger Herstellung
und unbegrenzter Wiederverwendbarkeit insbesondere für die Anwendbarkeit des Spendebehälters auf
dem Magnetbandsektor erreicht wird. Es soll weiterhin eine zweckmäßige Ausführung eines Klebebandes
selbst gefunden werden.
Die Erfindung löst die Aufgabe für den Behälter der eingangs genannten Art dadurch, daß im Gehäuse ein
erstes Umlenkelement vorgesehen ist, das das von der Rolle kommende Band in Richtung zur Ablösekante
umlenkt, wobei das erste Umlenkelement teilweise von einem Steg in einem solchen Abstand umgeben ist, daß
ein vorzeitiges Trennen der Schnittstücke vom Trägerband verhindert wird, und daß ein zweites Umlenkelement
zwischen dem ersten Umlenkelement und der Ablösekante derartig angeordnet und ausgebildet ist,
daß bei Zug von außen sowohl ein am ersten Umlenkelement gegebenenfalls teilsweise abgelöstes
Schnittstück wieder an das Trägerband angedrückt wird, als auch eine vom Durchmesser der Rolle
unabhängige konstante Gegenkraft zur Zugkraft ausgebildet wird, zum störungsfreien Ablösen der
Schnittstücke vom Trägerband an der Ablösekante und daß der Abstreifer unmittelbar hinter der Ablösekante
derartig angeordnet ist, daß zwei Austrittsöffnungen entstehen aus denen jeweils nur ein oder mehrere
Schnittbandstücke bzw. nur das Trägerband herausziehbar sind.
Damit wird neben der Vermeidung der Nachteile der bekannten Behälter eine besonders einfache und
funktionstüchtige Ausbildung des Behälters erreicht, durch die eine vielseitige Verwendung ermöglicht wird.
Überdies wird der große Vorteil erhalten, daß in jedem Fall unabhängig davon, ob an den Schnittstücken selbst
oder am Trägerband gezogen wird, eine selbsttätige Trennung von Schnittstücken und Trägerband sichergestellt
ist. Die Vorteile des erfindunsgemäßen Klebebandspenders werden besonders durch die Verwendung
aller Merkmale im Hauptanspruch erreicht.
In vorteilhafter Ausgestaltang is? beim erfindungsgemäßen
Behälter gegenüber der Ablösekante und dem Abstreifer eine Anlagefläche für die Schnittstücke
angeordnet
Durch diese Anlagefläche ist eine ausreichende Führung der Schnittstücke bei größtmöglicher Schonung
der Stücke und bequemer Entnehmbarkeit gewährleistet Insbesondere können sich elektrostatisch
aufladbare Stücke entnahmebereit an die Anlagefläche anlegen. In weiterer zweckmäßiger Ausgestaltung
beträgt der Abstand des Abstreifers von der Anlagefläche minimal 0,1 mm und maximal 0,7 mm. Durch diese
Wahl des Abstandes ist mit Sicherheit gewährleistet, daß einerseits das Trägerband nicht durch den Spalt
schlüpfen kann und die Schnittstücke nach dem Ablösen nicht am Abstreifer haften bleiben können.
In weiterer vorteilhafter Ausbildung besteht das
Gehäuse des Behälters aus Boden- und Deckelteil, wobei am Bodenteil die Schmalseiten, ein erster
Ringansatz für den Rollenkern, die Ablösekante und die Anlagefläche und am Deckelteil der Abstreifer und ein
in den ersten Ringansatz passender zweiter Ringansatz angeordnet sind.
Durch diese räumliche Zuordnung der einzelnen Elemente des Behälters ist eine relativ einfache
Herstellbarkeit des Gehäuses im Spritzgußverfahren sichergestellt Ferner wird eine bequeme Offnungs- und
Schließbarkeit der Gehäuseteile erreicht
In weiterer zweckmäßiger Ausbildung des erfindungsgemäßen Behälters weist das Bodenteil innerhalb
des ersten Ringansatzes eine Öffnung auf, die zusammen mit dem Deckelteil und dem zweiten Ringansatz eine
Griffmulde zur Trennung von Boden- und Deckelteil bildet.
Durch diese Raumform ist eine einfache Lösbarkeit der Gehäuseteile voneinander sichergestellt, so daß das
Bodenteil leicht zugänglich und eine volle Rolle einsetzbar ist, so daß der Behälter in kürzester Zeit
wieder verwendbar ist.
In besonderer erfindungsgemäßer Ausgestaltung enthält der Behälter auf einem Trägerband ohne
Zwischenraum hintereinander angeordnete, lösbar miteinander verbundene Schnittstücke.
Damit ist eine zweckmäßige und kostengünstig herstellbare Klebebandausführung vorteilhaft mit dem
Behälter verwendbar.
Das Klebeband ist insbesondere zum Kleben von Magnetbändern ausgebildet als auf einem Trägerband
ohne Zwischenraum hintereinander angeordnete, durch einen Stanz- oder Schneidvorgang nur teilweise
durchgetrennte, jedoch lösbar miteinander verbundene Schnittstücke, wodurch eine sehr kostengünstige Herstellung
ermöglicht wird.
In zweckmäßiger Weiterbildung des Klebebandes besteht das Trägerband vorzugsweise aus einem
silikonisierten Papierstreifen, und die Schnittstücke bestehen aus flexiblem Kunststoff-Folienmaterial mit
einer Dicke zwischen 25 bis 40 μηι, und zwischen Papierstreifen und Schnittstücken ist eine Klebschicht
angeordnet.
Die Erfindung beruht auf einer Kombination, die zumindest den gesamten Patentanspruch 1 umfaßt.
Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung an Hand von Zeichnungen näher erläutert. In der
Zeichnung stellen dar:
Fig. 1 das Bodenteil eines erfindungsgemäßen Behälters
Fig.2 einen Ausschnitt des Bodenteils nach Fig. 1
mit der Trennstelle von Träger und Bandschnittstücken
F i g. 3 eine perspektivische Ansicht eines geschlossenen Behälters nach F i g. 1
Fig.4 eine Draufsicht auf den Deckelteil des
Behälters
F i g. 5 eine Draufsicht auf eine bevorzugte Klebebandausführung.
In der Mitte eines abgesehen von einem Winkelansatz 1 etwa quaderförmigen Gehäuses 2 ist auf einem
Rollenkern 3 ein Klebeband 4 zu einer Rolle 5 aufgewickelt. Der Rollenkern 3 ist um einen Ringansatz
6, der bis in die Höhe der Schmalseiten 7 reicht, drehbar gelagert. Das Klebeband ist vorteilhaft, wie in F i g. 5
gezeigt, ausgebildet, daß auf einem silikonisierten Papierstreifen 8 Klebebandabschnitte 9 mit beidseitig
abgeschrägten Enden IU lückenlos nebeneinanderiiegen. Die Klebebandabschnitte bestehen aus hochflexiblem, dünnem Kunststoffolienmaterial, z. B. aus Polyester, Polyvinylchlorid oder Azetylcellulose mit einer
Dicke von Ά5 bis 40 μιη, welches mit einer Klebeschicht
auf dem Papierstreifen aufgeklebt ist. Die meisten Kunststoffolienmaterialien laden sich beim Abziehen
von einer Unterlage elektrostatisch stark auf und sind daher nur schwerlich in einzelnen voneinander getrennten Abschnitten auf den Papierstreifen 8 aufzubringen.
Eine breite Papierbahn wird daher zuerst mit einer gleichbreiten Folienbahn beklebt, die Abschnitte werden danach in der gewünschten Länge gestanzt oder
geschnitten, und anschließend wird der Papierträger gemeinsam mit der Klebefolie in der gewünschten
Breite geschnitten. Beim Stanz- oder Schneidvorgang wird lediglich die Klebefolie ganz oder teilweise
durchgetrennt ohne das Papier zu verletzen. Vorzugsweise wird die Folie in ihrer Dicke nur soweit
durchgetrennt, dall eine einfach lösbare Verbindung zwischen dem einzelnen Abschnitten bestehen bleibt. Ein
solches Klebeband ist wenig aufwendig herstellbar und praktisch vorteilhaft im noch zu beschreibenden
Klebebandspender verwendbar. Jedoch sind auch andersartige selbstklebende Stücke, die z. B. einzeln auf
einem Träger angeordnet sind mit Vorteil verwendbar.
Der von der Rolle 5 abgehende Klebebandabschnitt ist zuerst um einen Umlenkhohlzylinder 11 der von
einem etwa, halbkreisförmigen Führungssteg 12 umrandet ist, umgelenkt Der Führungssteg 12 verhindert ein
eventuell vorzeitiges Ablösen der Bandschnittstücke 9 bei dieser ersten Umlenkung. Ein zweiter Umlenkhohlzylinder 13 ist an einer etwa radial zur Rolle 5
gerichteter. Schmalseite 14 des Winkelansatzes 1 angeformt Die Schmalseite 14 bildet eine Anlagefläche
15 für die Bandschnittstücke 9. Die dem Hohlzylinder 13 nächstliege nde Schmalseite 7 weist einen in Richtung
auf die Anlagefläche 15 umgewinkelten Teil 16 auf, der mit seinem Ende eine Ablösekante 16 bildet Die
Ablösekanite 17 ist im vorliegenden Beispiel mit einem Abrundungsdurchmesser von ca. 1 mm versehen,
zweckmäßig ist dieser Abrundungsdurchmesser im Bereich von 0,5 bis 1,5 mm wählbar, damit der
Ablösevorgang der Bandabschnitte 9 vom Papierstreifen 8 sichergestellt ist Der Abstand a der Ablösekante
17 darf im Ausführungsbeispiel nicht größer als 0,7 mm sein, bei anderer Dicke des Klebebandes 4 ist a geeignet
zu wählen. Ebenso ist der Winkel zwischen dem Teil 16 und der Anlagefläche 15 geeignet auszubilden. Zwischen
der Ablösekante 17 und der Anlagefläche 15 ist die Austrittsöfiinung des Bodenteils 2 gelegen. Etwa parallel
zum Teil 16 mit der Ablösekante 17 ist bei geschlossenem Gehäuse ein etwa keilförmiger Abstreifer 18 angeordnet der wie aus Fig.4 ersichtlich, am
Deckelteil 9 angeformt ist Der Abstreifer 18 sorgt für konstanten Umschlingungswinkel um die Ablösekante
17 unabhängig von der Trägerzugrichtung. Er ist mit
einer relativ scharfen Kante 20 ausgebildet Der Abstand b zwischen der Kante 20 und der Anlagefläche
15 muß so gewählt werden, daß einerseits gewährleistet ist, daß bei Zug an den Schnittstücken der in diesem Fall
nicht gezogene Papierstreifen 8 nicht mit durch den gebildeten Spalt schlüpfen kann, andererseits jedoch
vermieden ist, daß sich das jeweilige Bandschnittstück 9 an den Abstreifer 18 anlegen kann. Wenn im Falle noch
zusammenhängender Schnittstücke diese selbst herausgezogen werden und kein Abstreifrniiie! vorgesehen ist,
so wird der Papierstreifen 8 mit aus dem Behälter gezogen, so daß dieser funktionsuntüchtig wird. Im
Ausführungsbeispiel muß der Abstand b daher im Bereich von 0,1 bis 0,5 mm gewählt werden. Nach
Passieren der Ablösekante 17 verläuft der Papierstreifen 8 in einem ersten Kanal zwischen Teil 16 und
Abstreifer 18 und das betreffende Bandschnittstück 9 entlang der Anlagefläche 15 in einem von der
Anlagefläche 15 und der Kante 20 gebildeten zweiten Kanal. Im vorliegenden Beispiel mit Bandschnittstücken
aus Folienmaterial legen diese sich infolge ihrer statischen Aufladung an der Anlagefläche 15 an, so daß
die Klebschicht nach außen weist Die Anlagefläche 15 dient somit auch als Führungsfläche für die Bandabschnitte 9. Wenn die Abschnitte 9 zusammenhängen,
schieben sich diese über die Spitze 21 des Winkelansatzes 1 hinaus, so daß sie bequem von Hand erfaßt werden
können. Auch wenn die Abschnitte getrennt auf dem Papierstreifen angeordnet sind und nicht aus Folienmaterial bestehen, so sind sie dennoch leicht erfaßbar.
Auf der Rolle 5 ist das Klebeband 4 mit den zu spendenden Klebeabschnitten 9 nach innen aufgewikkelt Die Umlenkhohlzylinder 11 und 13 dienen dazu,
eine vorn Durchmesser der Rolle 5 unabhängige Reibungskraft zwischen dem Band und ihren Mantelflächen zu erzeugen, die als Gegenkraft zur von außen
aufgebrachten Zugkraft wirkend, an der Ablösekante 17 ein problemloses Ablösen gewährleistet Der Außendurchmes.ser der Hohlzylinder 11 und 13 mußte im
Ausführungsbeispiel größer als 10 bzw. 8 mm sein und durfte nicht unter 6 mm liegen, da sonst das Klebeband
beim Umlenken vorzeitig abgelöst bzw. gestaucht werden könnte.
Fig.3 zeigt die Außenansicht des Behälters bei
geschlossenen Boden- und Deckelteilen 2 bzw. 19. Darin ist erkennbar, daß durch die Anordnung des Abstreifers
18 zwei äußere öffnungen gebildet werden. Deutlich ist
ebenfalls die hohlzylinderförmige Griffmulde 22 erkennbar, die aus dem Ringansatz 6 und dem Deckelteil
19 gebildet wird und zur leichten Trennbarkeit des
Gehäuses, besonders für das Einlegen einer neuen Klebebandrolle dient
An de;r Spitze des Deckelteils 19 ist ein Verriegelungsvorsprung 23 angeformt, der mit der Hohlspitze
des Bodenteils 2 beim Zusammenfügen der Teile verriegelnd zusammenwirkt. Den Hauptanteil der
Verriegelung bilden jedoch die ineinanderpassenden Ringansätze 6 und 24, wobei letzterer am Deckelteil 19
angebracht ist
Claims (8)
1. Behälter zum Spenden von auf einem Trägerband ablösbar angeordneten, dünnen Schnitt-Stücken,
insbesondere Klebebandspender, bes tehend aus einem Gehäuse, in dem das Trägerband mit den
Schnittstücken zu einer im Gehäuse drehbarein Rolle aufgewickelt ist und das äußere Bandende nach
Umlenkung um eine Ablösekante und nach Trennen der Schnittstücke vom Trägerband mittels eines fo
hinter der Ablösekante angeordneten Abstreifers durch zumindest eine Austrittsöffnung aus dem
Gehäuse ziehbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß im Gehäuse (2) ein erstes Umlenkelement (11) vorgesehen ist, das das von der Rolle (5)
kommende Band (8,9) in Richtung zur Ablösekante (17) umlenkt, wobei das erste Umlenkelement (11)
teilweise von einem Steg (12) in einem solchen Abstand umgeben ist, daß ein vorzeitiges Trennen
der Schnittstücke (9) vom Trägerband (8) verhindert wird, und daß ein zweites Umlenkelement (13)
zwischen dem ersten Umlenkelement (11) und der Ablösekante (17) derartig angeordnet und ausgebildet
ist, daß bei Zug von außen sowohl ein am ersten Umlenkelement (11) gegebenenfalls teilweise abge- *5
lostes Schnittstück (9) wieder an das Trägerband angedrückt wird, als auch eine vom Durchmesser der
Rolle (5) unabhängige konstante Gegenkraft zur Zugkraft ausgebildet wird, zum störungsfreien
Ablösen der Schnittstücke (9) vom Trägerband (8) an der Ablösekante (17), und daß der Abstreifer (18)
unmittelbar hinter der Ablösekante derartig angeordnet ist, daß zwei Austrittsöffnungen entstehen,
aus denen jeweils nur ein oder mehrere Schnittbandstücke (9) bzw. nur das Trägerband (8) herausziehbar
sind.
2. Behälter nach Anspruch I1 dadurch gekennzeichnet,
daß gegenüber der Ablösekante (17) und dem Abstreifer (18) eine Anlagcfläche (15) für die
Schnittstücke (9) angeordnet ist.
3. Behälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (b) des Abstreifers (18)
von der Anlagefläche (15) zwischen 0,1 und 0,7 mm beträgt.
4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse aus
Boden- und Deckelteil (2 bzw. 19) besteht, wobei am Bodenteil (2) die Schmalseiten (7), ein erster
Ringansatz (6) für den Rollenkern (3), die Ablösekante (17) und die Anlagefläche (15) und am Deckelteil 5"
(19) der Abstreifer (18) und ein in den ersten Ringansatz (6) passender zweiter Ringansatz (24)
Eingeordnet sind.
5. Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekenni'.eichnet,
daß das Bodenteil (2) innerhalb des ersten SS Ringansatzes (6) eine Öffnung aufweist, die mit dem
Deckelteil (19) und dem zweiten Ringansatz (24) eine Griffmulde (22) zur Trennung von Boden- und
Deckelteil (2 bzw. 19) biMet.
6. Behälter nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch auf einem
Trägerband (8) ohne Zwischenraum hintereinander angeordnete, lösbar miteinander verbundene
Schnittstücke (9).
7. Klebeband, insbesondere zum Kleben von Magnetbändern, gekennzeichnet durch auf einem
Trägerband (8) ohne Zwischenraum hintereinander angeordnete, durch einen Stanz- oder Schneidvorgang
nur teilweise durchgetrennte, jedoch lösbar miteinander verbundene Schnittstücke (9).
8. Klebeband nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerband (8) aus einem
silikonisierten Papierstreifen besteht und die Scknittstücke aus flexiblem Kunststoff-Folienmaterial
mit einer Dicke zwischen 25 bis 40μΐη gebildet sind und daß zwischen Papierstreifen und Schnittstücken
eine Klebschicht angeordnet ist
Priority Applications (4)
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