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Behälter zum Spenden von auf einem Trägerband ablösbar angeordneten
dünnen Bendsennittstücken, insbesondere Klebebandspender Die Erfindung betrifft
einen Behälter zum Spenden von auf einem Trägerband ablösbar angeordneten dünnen
Schnitt stücken, insbesondere einen Klebebandspender, bestehend aus einem Gehäuse,
in dem das Trägerband mit den Schnittstücken zu einer im Gehäuse drehbaren Rolle
aufgewickelt ist und das äußere Bandende nach Umlenkung um eine Ablösekante durch
eine Austrittsöffnung aus dem Gehäuse ziehbar istO Derartige Behälter dienen zur
beschädigungsfreien Aufbewahrung und zur schnellen und einfachen Entnahme von auf
einem Trägerband angeordnetcc Schnittstücken. Diese Schnittetücke sind im Regelfall
selbstklebende Etiketten, Fotoecken, Lochverstärkungsringe usw. die mittels ihrer
Klebeschicht auf dem Trägerband haften. Denkbar sind jedoch aueh andersartige lösbare
Haftverbindungen zwischen den Schnittstücken und dem Trägerband beispielsweise mittels
elektrostatischer Kräfte oder ähnlich.
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Bür die vorgenannten selbstklebenden Schnittstücke sind Behälter
bereits bekannt. Die selbstklebenden Stücke sind zumeist auf relativ dickem Papierband,
mit Abstand voneinander auf einer Seite des mit Silikon beschichteten Papierbandes
aufgeklebt0 Die Silikonschicht verhindert sin Verkleben der Etiketten usw.
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mit dem Papierträger. Durch scharfes Umlenken des Papierträgere beim
Herausziehen aus dem Vorratsbehälter um eine Ablösekante löst sich das zu verklebende
Stück von diesem, so daß es leicht gefaßt werden kann.
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Diese bekannten Vorratsbehälter sind üblicherweise Faltschachteln
aus Pappe, bei denen beispielsweise eine Schmalseite doppelt ausgebildet ist, und
das Papierband und die Selbstklebestücke aus an den Kanten der Schmalseite angeordneten
Schlitzen herausziehbar sind.
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Eine besondere Anwendung solcher Lehälter mit Selbstklebebändern ist
beim Schneider und Zusammenfügen von Magnetbändern im Studio- und Amateurbereich
gegeben. Das Zusammenfügen von Aufzeichnungsabschnitten erfolgt dabei durch Hinterkleben
der stumpf aneinanderstoßenden Tenbendenden mittels Klebebandstücken.
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Die Dicke dieser Klebebandstücke liegt im Bereich von 30 bis 60µ,
und ihre Länge variiert etwe im Bereich von 25 bis 60 mm.
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Die Enden sollten mit @ück@i@nt uf möglichat geringe Störungen bei
der Wiedergate (Tonhöhen- bzw. Pegelschwankungen) unter einem Winkel zur Klebebandkente
zwischen 45 bis 60° geschnitten werden.
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In den Studiobetrieben ist @@ üb@@ch, mehrere Klebebandstücke als
Verrat von der Klebebandr@ll@ abzuschneiden und nebeneinander an einen in der @@ne
das bedienten Magnettonlaufwerkes angeordneten Gegenst@@@ oder an dieses selbst
so anzukleben, daß die Klebebandstücke jederzeit griffbereit sind. Diese Methode
des Vorkonfektionierens hat den Nachteil, daß das Klebeband zweimal mit den Fingern
berührt werden muß, wodurch die Klebekraft herabgesetzt wird. Auch durch Verstauben
der frei in den Raum stehenden Klebebandstücke wird die Klebekraft stark vermindert
Ein Spender mit bereits vorgeschnittenen Klebebandstücken kann diese Nachteile vermeiden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Behälter für auf Trägerband
ablösbar angeordnete Schnittstücke, insbesondere einen Klebebandspender, gegenüber
den bekannten Behältern zu verbessern und so auszubilden, daß einfachste Handhabung
bei elnfaeher und kostengünstiger Herstellung und unbegrenzter Wiederverwendbarkelt
insbesondere für die Anwendbarkeit des Spende/behälters auf dem Magnetbandsektor
erreicht wird.
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Die Erfindung löst die Aufgabe für einen Behälter der eingangs genannten
Art dadurch, daß in Träger-Bandzugsrichtung unmittelbar hinter der Ablösekante ein
Abstreifer angeordnet ist, der bei Zug eine Trennung der Schnittstücke vom Trägerband
bewirkt.
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Dadurch wird eine besonders einfache und funktionstüchtige Ausbildung
des Behälters erhalten, durch die eine vielseitige Verwendung ermöglicht wird, Dadurch
wird in besonders vorteilhafter Weise erreicht, daß in jedem Fall unabhängig davon,
ob an den Schnittstücken selbst oder am Trägerband gezogen wird, eine selbsttätige
Trennung von Schnittatücken und Trägerband sichergestellt ist.
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In vorteilhafter Ausgestaltung ist beim erfindungsgemäßen Behälter
gegenüber der Ablösekante und dem Abstreifer eine Anlagefläche für die Schnittstücke
angeordnet, Durch diese Anlagefläche ist eine ausreichende Führung der Schnittstücke
bei größtmöglicher Schonung der Stücke und bequemer Entnehmbarkeit gewährleistet.
Insbesondere können sich elektrostatisch aufladbare Stücke entnahmebereit an die
Anlagefläche anlegen. In weiterer zweckmäßiger Ausgestaltung beträgt der Abstand
des Abstreifers von der Anlagefläche minimal 0,1 mm und maximal 0,7 mm. Durch diese
Wahl des Abstandes ist mit Sicherheit gewährleistet, daß einerseits das Trägerband
nicht durch den Spalt schlüpfen kann und die Schnittstücke nach dem Ablösen nicht
am Abstreifer haften bleiben können.
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In weiterer vorteilhafter Ausbildung ist im Behälter zwischen der
Rolle und der Ablösekante zumindest ein Umlenkelement angeordnet, an dem durch die
Reibung des Bandes eine ausreichende Gegenkraft zur von außen aufgebrachten Zugkraft
entsteht, damit das Trägerband an der Ablösekante gen und eng anliegt und ein selbsttätiges
Ablösen der Bandsehnittstücke vom Trägerband erfolgt.
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In weiterer zweckmäßiger Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Behälters
besteht das Gehäuse aus Boden- und Deckelteil, wobei am Bodenteil die Behälterschmalseiten,
ein erster Ringansatz für den Rollenkern, zumindest ein Bandumlenkelement, die Ablösekante
und die Anlagefläche und.am Deckelteil der Abstreifer und ein in den ersten Ringansatz
passender zweiter Ringansatz angeordnet sind.
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Durch diese räumliche Zuordnung der einzelnen Elemente des Behälters
ist eine relativ einfache Herstellbarkeit des Gehäuses im Spritzgußverfahren sichergestellt.
Perner wird eine bequeme Öffnungs- und Schließbarkeit der Gehäuseteile erreicht.
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In weiterer zweckmäßiger Ausbildung des erfindungsgemäßen Behälters
weist das Bodenteil innerhalb des ersten Ringensatzes eine Öffnung auf, die zusammen
mit dem Deckelteil und dem zweiten Ringansatz eine Griffmulde zur Trennung von Boden-
und Deckelteil bildet.
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Durch diese Raumform ist eine einfache Lösbarkeit der Gehäuse teile
voneinander sichergestellt, so daß das Bodenteil leicht zugänglich und eine volle
Rolle einsetzbar ist, so daß der Behälter in kürzester Zeit wieder verwendbar ist.
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In besonderer erfindungsgemäßer Ausgestaltung enthält der Behälter
auf einem Trägerband ohne Zwischenraum hintereinander angeordnete, lösbar miteinander
verbundene Schnittatücke.
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Damit ist eine zweckmäßige und kostengünstig herstellbare Klebebandausführung
vorteilhaft mit dem Behälter verwendbar.
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Weitere Einzelheiten des erfindungsgemäßen Behälters sind aus einem
nachfolgend beschriebenen und dargestellten Ausführungebeispiel ersichtlich.
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In der Zeichnung stellen dar: Figur 1 das Bodenteil eines erfindungsgemäßen
Behältere Figur 2 einen Ausschnitt des Bodenteils nach Figur 1 mit der Trennstelle
von Träger und Bandschnittstücken Figur 3 eine perspektivische Ansicht eines geschlossenen
Behälters nach Figur 1 Figur 4 eine Draufsicht auf den Deckelteil des Behälters
Figur 5 eine Draufsicht auf eine bevorzugte Klebebandausführung.
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In der Mitte eines abgesehen von einem Winkelansatz 1 etwa quaderförmigen
Gehäuses 2 ist auf einem Rollenkern 3 ein Klebeband 4 zu einer Rolle 5 aufgewickelt.
Der Rollenkern 3 ist um einen Ringansatz 6, der bis in die Höhe der Schmalseiten
7 reicht, drehbar gelagert. Das Klebeband ist vorteilhaft wie in Figur 5 gezeigt
ausgebildet, daß auf einem silikonisierten Papierstreifen 8 Klebebandabschnitte
9 mit beidseitig abgeschrägten Enden 10 lückenlos nebeneinanderliegen. Die Klebebandabschnitte
bestehen aus hochflexiblem, dünnem Kunststoffollenmaterial z.B. aus Polyester, Polyvinylchlorid
oder Azetylcellulose mit einer Dicke von 25 bis 40/u, welches mit einer Klebeschicht
auf dem Papierstreifen aufgeklebt ist. Die meisten Kunststoffolienmaterialien laden
sich beim Abziehen von einer Unterlage elektrostatisch stark auf und sind daher
nur schwerlich in einzelnen voneinander getrennten Abschnitten auf den Papierstreifen
8 aufzubringen. Eine breite Papierbahn wird daher zuerst mit einer gleichbreiten
Folienbahn beklebt, die Abschnitte werden danach in der geJUnschten Länge gestanzt
oder geschnitten und anschließend wird der Papierträger gemeinsam mit der Klebefolie
in der gewünschten Breite geschnitten. Beim Stanz- oder Schneidvorgang wird lediglich
die Klebefolie ganz oder teilweise durchgetrennt ohne das Papier zu verletzen. Vorzugsweise
wird die Folie in ihrer Dicke nur soweit durchgetrennt, daß eine einfach lösbare
Verbindung zwischen den einzelnen Abschnitten bestehen bleibt. Ein solches Klebeband
ist wenig aufwendig herstellbar und praktisch vorteilhaft im noch zu beschreibenden
Klebeband spender verwendbar. Jedoch sind auch andersartige selbstklebende Stücke
die z.B, einzeln auf einem Träger angeordnet sind mit Vorteil verwendbar.
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Der von der Rolle 5 abgehende Klebebandabachnitt ist zuerst um einen
Umlenkhohlzylinder 11 der von einem etwa halbkreisförmigen Pührungssteg 12 umrandet
istg umgelenkt. Der Pührungse steg 12 verhindert ein eventuell vorzeitiges Ablösen
der Bandes schnittetücke 9~bei dieser ersten Umlenkung. Ein zweiter Umlenkt hohlzylinder
13 ist an einer etwa radial zur Rolle 5 gerichteten Schmalseite 14 des Winkelansatzes
1 angeformt. Die Schmalseite 14 bildet eine Anlagefläche 15 für die Bandschnittstücke
9. Die dem Hohlzylinder 13 nächstliegende Schmalseite 7 weist einen in Richtung
auf die Anlagefläche 15 umgewinkelten Teil 16 auf, der
mit seinem
Ende eine Ablösekante 16 bildet. Die Ablösekante 17 ist im vorliegenden Beispiel
mit einem Abrundungadurohmesser von ca. 1 mm versehen, zweckmäßig ist dieser Abrundungsdurchmesser
im Bereich von 0,5 bis 1,5 mm wählbar, damit der Ablösevorgang der Bandabschnitte
9 vom Papierstreifen 8 sichergestellt ist. Der Abstand a der Ablösekante 1' darf
im Ausführungsbeispiel nicht größer als 0,7 mm sein, bei anderer Dicke des Klebebandes
4 ist a geeignet zu wähler. Ebens ist der Winkel zwischen dem Teil 16 und der Anlagefläche
15 geeignet auszubilden. Zwischen der Ablösekante 17 und der Anlagefläche 5 ist
die Austrittsöffnung des Bodenteils 2 gelegen. Etwa parallel zum Teil 16 mit der
Ablösekante 17 ist bei geschlossenem Gehäuse ein etwa keilförmiger Abstreifer 18
angeordnet, der wie aus Figur 4 ersichtiich, am Deckelteil 9 angeformat ist Der
Abstreifer 18 sorgt für konstanten Umschlingungswinkel um die Ablösekante 17 unabhängig
von der Trägerzugrichtung. Fr ist mit einer relativ scharfen Kante 20 ausgebildet.
Der Abstand b zwischen der Kante 20 und der Anlagefläche 15 muß so gewählt werden,
daß einerseits gewährleistet ist, daß bei Zug an den Schnittstücken der in diesen
Fall nicht gezegende Papierstreifen 8 nicht mit durch den gebildeten Spalt sch@üpfen
kann, andererseite jedoch vermieden ist, daß sich da@ jeweilige Bandschnittstück
9 an den Ab@treif@r 18 an@egen kann. Wenn im Falle noch zusammenhängender Schnittstücke
@@ so selbst herausgezogen werden und kein Abstr@@fmittel vorgeschen ist, so wird
der Papierstreifen 8 mit aus dem Behälier gezogen, so daß dieser funktionsuntüchtig
wird. Im Ausführungsbeispiel muß der Abstand b daher im Bereich von o,1 bis 0,5
mm gewählt werden.
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Nach Passieren der Ablösekante 1, verläuft der Papierstreifen 8 in
einen ersten Kanal zwischen Teil 16 und Abstreifer 18 und das betreffende Bandschnittstück
9 entlang der Anlagefläche 15 in einem von der Anlagefläche 15 und der Kante 20
gebildeten zweiten Kanal. Im vorliegender Beispiel mit Bandschnittstücken aus Folienmaterial
legen diese sich infolge ihrer statischen Aufladung an der Anlagefläche 15 an, so
daß die Klebschicht nach außen weist. Die Anlagefläche 15 dient somit auch als Führungsfläche
für die Bandabsohnitte 9. Wenn die Abschnitte 9 zusammenhängen, schieben sich ese
der die Spitze 21 des Winkelansatzes 1 hinaus, so da,t3: sie bequer von Hand erfaßt
werden
können. Auch wenn die Abschnitte getrennt auf dem Papierstreifen
angeordnet sind und nicht aus Polienmaterial bestehen, so sind sie dennoch leicht
erfaßbar.
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Auf der Rolle 5 ist das Klebeband 4 mit den zu spendenden Klebeabschnitten
9 nach innen aufgewickelt. Die Umlenkhohlzylinder 11 und 13 dienen dazu, eine vom
Durchmesser der Rolle 5 unabhändige Reibungskraft zwischen dem Band und ihren Mantelfläohen
zu erzeugen, die als Gegenkraft zur von außen aufgebrachten Zugkraft wirkend, an
der Ablösekante 17 ein problemloses Ablösen gewährleistet. Der Außendurchmesser
der Hohlzylinder t1 und 13 mußte im Ausführungsbeispiel größer als 10 bzw. 8 mm
sein und durfte nicht unter 6 mm liegen, da sonst das Klebeband beim Umlenken vorzeitig
abgelöst bzw. gestaucht werden könnte.
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Figur 3 zeigt die Außenansicht des Behälter bei geschlossenen Boden-
und Deckelteilen 2 bzw. 19. Darin ist erkennbar, daß durch die Anordnung des Abstreifers
18 zwei äußere Öffnungen gebildet werden. Deutlich ist ebenfalls die hohlzylinderförmige
Griffmulde 22 erkennbar, die aus dem Ringansatz 6 und dem Deckelteil 19 gebildet
wird und zur leichten Trennbarkeit des Gehäuses, besonders für das Einlegen einer
neuen Klebebandrolle dient.
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An der Spitze des Deckelteile 19 ist ein Verriegelungsvorsprung 23
angeformt, der mit der Hohlspitze des Bodenteils 2 beim Zusammenfügen der Teile
verriegelnd zusammenwirkt. Den Hauptanteil der Verriegelung bilden Jedoch die ineinanderpassenden
Ringansätze 6 und 24, wobei letzterer am Deckelteil 19 angebracht ist.
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Der erfindungsgemäße Behälter ist vielseitig verwendbar, und er ist
nicht auf die Verwendung der beschriebenen Klebeband ausführung beschränkt, obwohl
er mit einem solchen Klebeband besonders vorteilhaft benutzbar ist.