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Die
Erfindung betrifft einen Kabelanschlußstecker zum elektrischen
Anschluß eines mehradrigen Kabels an eine mehrere Schneidklemmen
aufweisenden Anschlußeinrichtung eines elektrischen Verteilers.
Daneben betrifft die Erfindung noch einen elektrischen Verteiler
zum Verteilen elektrischer Ströme.
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Aus
der
DE 101 39 202
B4 ist ein elektrischer Verteiler zum Verteilen elektrischer
Ströme bekannt, der ein Gehäuse mit mehreren Anschlußeinrichtungen
aufweist, wobei die einzelnen Anschlußeinrichtungen jeweils
anschlußseitig einen zylindrischen Gewindeansatz mit einem
Außengewinde aufweisen und in den Anschlußeinrichtungen
jeweils mehrere als Schneidklemmen ausgebildete Anschlußelemente
angeordnet sind. Die Schneidklemmen einzelner Anschlußeinrichtungen
sind dabei mittels eines Verbindungselements miteinander elektrisch
verbunden. Gemäß einem Ausführungsbeispiel
sind die Verbindungselemente dabei als Stromschienen ausgebildet,
wobei die einer Stromschiene zugeordneten Schneidklemmen einstückig
mit der Stromschiene verbunden sind.
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Zum
Anschluß eines mehradrigen elektrischen Kabels an eine
Anschlußeinrichtung des elektrischen Verteilers wird das
Kabel mittels eines eine Überwurfmutter aufweisenden Verbindungselements auf
das Außengewinde eines Gewindeansatzes aufgeschraubt. Das
Verbindungselement ist dabei so ausgebildet, daß beim Aufschrauben
der Überwurfmutter auf den Gewindeansatz die Schneidklemmen in
der Anschlußeinrichtung die Aderisolation der Aderenden
durchtrennen und mit den Leitern des Kabels kontaktieren.
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Ein
Verbindungselement, mit dem der Anschluß eines mehradrigen
Kabels an eine Anschlußeinrichtung des elektrischen Verteilers
besonders einfach erfolgen kann, ist in der
DE 198 36 622 A1 als Kabelanschlußbauteil
beschrieben. Das bekannte Kabelanschlußbauteil, das Teil
einer Kabelanschlußeinrichtung ist, weist neben der Überwurfmutter
ein eine Mehrzahl von Aderführungskanälen aufweisendes
Aderaufnahme- und Führungsteil auf. Die aus der
DE 198 36 622 A1 bekannte
Kabelanschlußeinrichtung weist neben dem Kabelanschlußbauteil noch
ein Geräteanschlußbauteil auf, welches im wesentlichen aus
einem ein Außengewinde aufweisendem Anschlußkörper
und mehreren in dem Anschlußkörper angeordneten
und gehaltenen Anschlußeinheiten besteht. Die Anschlußeinheiten
sind dabei auf der dem Kabelanschlußbauteil zugewandten
Seite als Schneidklemmen ausgebildet. Eine ähnliches Kabelanschlußbauteil
bzw. eine ähnliche Kabelanschlußeinrichtung ist
auch aus der
Wo 97/06580
A1 bekannt.
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Die
bekannte Kabelanschlußeinrichtung stellt einen Stecker
mit Schnellanschlußtechnik dar, die sich in der Praxis
bereits außerordentlich bewährt hat und von der
Anmelderin unter der Marke QUICKON
® umfangreich
vertrieben wird. Ein elektrischer Verteiler in Form einer Sensor-Aktor-Box
mit einer derartigen Schnellanschlußtechnik ist beispielsweise aus
dem
Prospekt "Industriestecker PLUSCOLA 2002",
Seite 48 der Phoenix Contact GmbH & Co. KG bekannt.
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Dadurch,
daß in der Sensor-Aktor-Box das Geräteanschlußbauteil
mit den Schneidklemmen integriert ist, kann der Anschluß eines
Kabels besonders einfach und schnell erfolgen, da die einzelnen Adern
des Kabels zum Anschließen nicht abisoliert werden müssen.
Die einzelnen Adern müssen lediglich in die einzelnen Aderführungskanäle
des – häufig auch als Spleißteil bezeichneten – Adernaufnahme- und
-Führungsteils eingesteckt werden, wobei beim Aufschrauben
der Überwurfmutter auf den am Gehäuse der Sensor-Aktor-Box
ausgebildeten Gewindeansatz die Adern in die einzelnen Schneidklemmen
eingedrückt werden, so daß die Schneidklemmen
die Aderisolation durchtrennen und mit den Leitern des Kabels kontaktieren.
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Nachteilig
bei den bekannten elektrischen Verteilern mit Schneidanschlußtechnik
ist jedoch, daß es nach dem Lösen eines angeschlossenen
Kabels in der Regel erforderlich ist, die Enden der einzelnen Adern
abzuschneiden, bevor das Kabel wieder angeschlossen werden kann.
Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn an den elektrischen Verteiler
hohe Anforderungen hinsichtlich der Schutzart gestellt werden, weil
der elektrische Verteiler hoher Luftfeuchtigkeit oder Spritzwasser
ausgesetzt ist. Müssen die Enden der einzelnen Adern, die bereits
durch die Schneidklemmen durchtrennt worden sind, vor dem erneuten
Anschließen des Kabels abgeschnitten werden, so führt
dies zu einer Verkürzung des Kabels, was bei einer bereits
bestehenden Verkabelung zu Problemen führen kann.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die vorgenannten Nachteile
zu vermeiden und eine Lösung anzugeben, aufgrund der auch
das Lösen und Wiederanschließen eines mehradrigen Kabels
an eine Anschlußeinrichtung eines elektrischen Verteilers
mit Schnellanschlußtechnik möglich ist, ohne daß vor
dem erneuten Anschließen des elektrischen Kabels die Enden
der einzelnen Adern abgeschnitten werden müssen.
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Diese
Aufgabe wird durch einen eingangs beschriebenen Kabelanschlußstecker
gelöst, der eine Überwurfmutter, ein eine Mehrzahl
von Aderführungskanälen aufweisendes Adernaufnahme-
und -Führungsteil, mehrere mit je einer Schneidklemme und
mit je einem Anschlußelement versehene Kontaktelemente
und einen hülsenförmigen, mit einem dem Innengewinde
der Überwurfmutter entsprechenden Außengewinde
versehenen Anschlußkörper aufweist. Beim Aufschrauben
der Überwurfmutter auf den Anschlußkörper
durchtrennen dabei die Schneidklemmen die Aderisolation der Aderenden und
kontaktieren die einzelnen Leiter des Kabels.
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Damit
der Kabelanschlußstecker mit den Schneidklemmen der Anschlußeinrichtung
eines elektrischen Verteilers verbunden werden kann, sind die Anschlußelemente
der Kontaktelemente erfindungsgemäß als Kontaktfedern
ausgebildet, die jeweils mindestens zwei einander im wesentlichen
gegenüberliegende Federschenkel aufweisen. Beim Verbinden
des Kabelanschlußsteckers mit der Anschlußeinrichtung
eines elektrischen Verteilers kontaktieren die Federschenkel der
einzelnen Kontaktfedern die einzelnen Schneidklemmen jeweils auf
deren einander gegenüberliegenden Flachseiten, d. h. die
Federschenkel werden auf die Schneidklemmen aufgeschoben.
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Der
erfindungsgemäße Kabelanschlußstecker
stellt somit einen Zwischenstecker dar, an den auf der einen Seite
ein mehradriges Kabel in der bekannten Schneidanschlußtechnik
angeschlossen werden kann, d. h. zum Anschluß des Kabels
an den Kabelanschlußstecker müssen die einzelnen
Adern des Kabels nicht abisoliert werden. Auf der anderen Seite
kann der Kabelanschlußstecker dadurch, daß die
Anschlußelemente als Kontaktfedern ausgebildet sind, nach Art
einer elektrischen Steckverbindung einfach mit den Schneidklemmen
der Anschlußeinrichtung eines elektrischen Verteilers verbunden
werden.
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Muß ein
bereits angeschlossenes elektrisches Kabel wieder vom elektrischen
Verteiler getrennt werden, so wird einfach der Kabelanschlußstecker
von der Anschlußeinrichtung gelöst, wobei die Kontaktfedern
von den Schneidklemmen abgezogen werden. Dagegen wird die elektrische
Verbindung der einzelnen Adern des Kabels mit dem Kabelanschlußstecker
nicht gelöst, so daß die einzelnen Adern auch
nicht aus den Schneidklemmen herausgezogen werden müssen.
Soll das Kabel wieder an den elektrischen Verteiler angeschlossen
werden, so wird der Kabelanschlußstecker einfach erneut
mit der Anschlußeinrichtung verbunden, ohne daß hierfür
die einzelnen Adern des Kabels erneut an den Kabelanschlußstecker
angeschlossen werden müssen. Im Ergebnis ist es daher auch
nicht erforderlich, die Enden der einzelnen Adern vor dem erneuten
Anschließen des Kabels abzuschneiden.
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Die
einzelnen Kontaktelemente sind dann besonders einfach und damit
auch kostengünstig herstellbar, wenn die Kontaktelemente
aus einem einzigen Metallstück hergestellt, insbesondere
ausgestanzt und abgebogen werden. Aus diesem Grund ist es vorteilhaft,
wenn die Schneidklemme und die Kontaktfeder einstückig
miteinander verbunden sind. Die Kontaktfeder kann dabei dadurch
besonders einfach hergestellt werden, daß sie drei miteinander
verbundene Federschenkel aufweist, die so abgebogen sind, daß der
mittlere Federschenkel eine Schneidklemme auf der einen Flachseite
und die beiden äußeren Federschenkel die Schneidklemme
auf der gegenüberliegenden Flachseite kontaktieren. Um
das Aufschieben der Kontaktfeder auf eine Schneidklemme zu vereinfachen,
sind die Enden der Federschenkel nach außen abgebogen.
Dadurch findet eine Art Führung der Kontaktfeder beim Aufschieben
auf die Schneidklemme statt.
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Zuvor
ist ausgeführt worden, daß der Kabelanschlußstecker
mit der Anschlußeinrichtung eines elektrischen Verteilers
verbunden wird. Um eine sichere mechanische Verbindung zwischen
dem Kabelanschlußstecker und der Anschlußeinrichtung
zu gewährleisten, ist gemäß einer vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung am Anschlußkörper
eine ein Innengewinde aufweisende Hülse drehbar und axial begrenzt
verschiebbar angeordnet, die auf ein an der Anschlußeinrichtung
des elektrischen Verteilers ausgebildetes Anschlußeinrichtung
des elektrischen Verteilers ausgebildetes Außengewinde
aufschraubbar ist. Neben der sicheren und bei Verwendung entsprechender
Dichtelemente auch dichten Verbindung zwischen dem Kabelanschlußstecker
und dem Verteiler hat die Ausbildung der ein Innengewinde aufweisenden
Hülse am Anschlußkörper darüber
hinaus den Vorteil, daß der Kabelanschlußstecker
an einen bekannten Verteiler angeschlossen werden kann.
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Bei
dem aus der
DE 101
39 202 B4 bekannten elektrischen Verteiler kann somit der
erfindungsgemäße Kabelanschlußstecker
einfach anstelle des dort beschriebenen Verbindungselements auf
den Gewindeansatz einer Anschlußeinrichtung aufgeschraubt
werden. Der Anwender hat somit die Möglichkeit, ein mehradriges
Kabel entweder direkt mit Hilfe des eine Überwurfmutter
und ein Spleißteil aufweisenden Verbindungselements oder
indirekt über den Kabelanschlußstecker an eine
Anschlußeinrichtung des elektrischen Verteilers anzuschließen.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Kabelanschlußsteckers sind in dem Anschlußkörper
mehrere Rippen ausgebildet, die die Schneidklemmen nicht seitlich bedecken.
Die Rippen sind dabei derart angeordnet und ausgebildet, daß die
Schneidklemmen berührschutzsicher sind. Bei der bekannten
Schneidanschlußtechnik besteht das Problem, daß die
in dem Anschlußkörper angeordneten Schneidklemmen funktionsnotwendigerweise
von der Stirnseite frei zugänglich sein müssen,
damit beim Aufschrauben der Überwurfmutter auf den Anschlußkörper
die Schneidklemmen die Aderisolation der Aderenden durchtrennen
und mit den Leitern kontaktieren können. Dadurch besteht
jedoch die Gefahr, daß ein Benutzer mit einem Finger in
den Anschlußkörper hineingreift und die Schneidklemmen
berührt. Da es sich bei den Kontaktelementen und damit
auch bei den Schneidklemmen um spannungsführende Teile
handeln kann, ist ein Berührschutz, ein sogenannter Finger-Berührschutz,
insbesondere bei Spannungen von 60 V und mehr, zwingend erforderlich.
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Die
gewünschte Berührschutzsicherheit kann dabei insbesondere
dadurch erreicht werden, daß die Erstreckung der Rippen
in axialer Richtung größer als die Erstreckung
der Schneidklemmen in axialer Richtung ist. Das Eindringen eines
Fingers in den nach oben offenen hülsenförmigen
Anschlußkörper wird somit durch das obere Ende
der Rippen begrenzt, ohne daß hierfür ein seitliches
Bedecken der Schneidklemmen erforderlich ist, was das Einführen der
Adern in die Schneidklemmen erschweren würde.
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Der
gewünschten Finger-Berührsicherheit dient auch
eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Kabelanschlußsteckers, wonach an dem Anschlußkörper
mehrere die Kontaktfedern an mindestens zwei Seiten umgebende Stege
ausgebildet sind, die derart angeordnet und ausgebildet sind, daß die
Kontaktfedern berührschutzsicher sind. Durch die Ausbildung
der die Kontaktfedern umgebenden Stege wird somit gewährleistet,
daß ein Benutzer mit einem Finger nicht die sich in entgegengesetzter
Richtung zu den Schneidklemmen erstreckenden Kontaktfedern berührt. Durch
die Ausbildung der Rippen und der Stege kann somit erreicht werden,
daß die ggf. spannungsführenden Kontaktelemente
nicht von einem Benutzer berührt werden können,
während deren gewollte Funktion, d. h. die Kontaktierung
der Adern einerseits und der Schneidklemmen einer Anschlußeinrichtung eines
elektrischen Verteilers andererseits nicht beeinträchtigt
wird.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist mindestens
ein eine Kontaktfeder umgebender Steg als Codierelement ausgebildet,
das mit einem im Anschlußkörper des elektrischen
Verteilers ausgebildeten Gegencodierelement zusammenwirkt. Dadurch
kann eine vorgeschriebene Zuordnung der einzelnen Kontaktelemente
des Kabelanschlußsteckers und damit auch der einzelnen
Adern zu den Schneidklemmen eines elektrischen Verteilers sichergestellt
werden. Die Codierung kann dabei vorzugsweise dadurch realisiert sein,
daß die einzelnen Stege unterschiedliche Formen bzw. Konturen
aufweisen, insbesondere mindestens an einem Steg ein abstehender
Codiersteg ausgebildet ist.
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Die
zuvor genannte Aufgabe ist bei einem elektrischen Verteiler zum
Verteilen elektrischer Ströme gemäß dem
Patentanspruch 10 dadurch gelöst, daß auf die
Gewindeansätze der einzelnen Anschlußeinrichtungen
jeweils ein erfindungsgemäßer Kabelanschlußstecker
mit einer ein Innengewinde aufweisenden Hülse aufgeschraubt
ist. Bezüglich der Vorteile eines derartigen elektrischen
Verteilers wird auf die zuvor gemachten Ausführungen zu
dem erfindungsgemäßen Kabelanschlußstecker
verwiesen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung des elektrischen Verteilers sind die Verbindungselemente
jeweils von einer Stromschiene gebildet und die einer Stromschiene
zugeordneten Schneidklemmen einstückig mit der Stromschiene
ausgebildet. Durch eine derartige einstückige Ausbildung
der Schneidklemmen mit der Stromschiene ist sowohl deren Herstellung
als Stanz- und Biegeteile als auch deren Anordnung in dem elektrischen
Verteiler besonders einfach durchführbar.
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Vorzugsweise
sind dabei die einzelnen Stromschienen von einem Kunststoff umspritzt,
wodurch eine sichere Isolierung einzelner Stromschienen gegeneinander
sowie eine sichere und dauerhafte Positionierung der Stromschienen
und damit auch der an den Stromschienen angeordneten Schneidklemmen
gewährleistet ist. Anschließend können
die derart vormontierten Stromschienen entweder in dem Gehäuse
eingelegt bzw. befestigt werden, wobei dann das Gehäuse
vorzugsweise aus zwei Gehäuseteilen besteht, oder das Gehäuse
wird durch erneutes Umspritzen der vormontierten Stromschienen gebildet.
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Im
einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten,
den erfindungsgemäßen Kabelanschlußstecker
bzw. den elektrischen Verteiler auszugestalten und weiterzubilden.
Dazu wird sowohl auf die den Schutzansprüchen 1 und 10
nachgeordneten Schutzansprüche als auch auf die nachfolgende
Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter
Bezugnahme auf die Zeichnung verwiesen. In der Zeichnung zeigen
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1 eine
perspektivische Darstellung eines Kabelanschlußsteckers,
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2 eine
Explosionsdarstellung des Kabelanschlußsteckers gemäß 1,
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3 den
Kabelanschlußstecker gemäß 1,
im Längsschnitt,
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4 einen
elektrischen Verteiler mit einem aufgeschraubten Kabelanschlußstecker,
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5 den
Kabelanschlußstecker von der dem elektrischen Verteiler
zugewandten Seite,
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6 ein
Teil des elektrischen Verteilers gemäß 4,
von der dem Kabelanschlußstecker zugewandten Seite,
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7 ein
Kontaktelement eines Kabelanschlußsteckers und eine Stromschiene
mit zwei Schneidklemmen des elektrischen Verteilers und
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8 die
vormontierten Stromschienen des elektrischen Verteilers mit den
Kontaktelementen eines Kabelanschlußsteckers, im aufgesteckten
Zustand.
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Die 1 bis 3 zeigen
einen Kabelanschlußstecker 1 zum elektrischen
Anschluß eines – hier nicht dargestellten – vieradrigen
Kabels an eine Schneidklemmen 2 aufweisende Anschlußeinrichtung 3 eines
in 4 dargestellten elektrischen Verteilers 4.
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Zu
dem Kabelanschlußstecker 1 gehört zunächst
eine Überwurfmutter 5, ein Adernaufnahme- und
Führungsteil 6, vier Kontaktelemente 8,
die auf ihrer dem anzuschließenden Kabel zugewandten Seite
jeweils eine Schneidklemme 7 aufweisen, und ein Anschlußkörper 10,
mit einem dem Innengewinde der Überwurfmutter entsprechenden
Außengewinde 9. Zum Anschließen eines
Kabels an den Kabelanschlußstecker 1 wird zunächst
die Überwurfmutter 5 über das von der
Kabelisolation befreite Ende des Kabels geschoben. Anschließend
werden die einzelnen Adern in die Aderführungskanäle
des Adernaufnahme- und -führungsteils 6 eingeführt,
so daß dann beim Aufschrauben der Überwurfmutter 5 auf
den Anschlußkörper 10 die Adern in die
Schneidklemmen 7 gedrückt werden, wodurch die
Schneidklemmen 7 die Aderisolation durchtrennen und mit
den Leitern des Kabels kontaktieren.
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Auf
der dem anzuschließenden Kabel abgewandten Seite sind die
Kontaktelemente 8 als Kontaktfedern 11 ausgebildet,
die jeweils drei Federschenkel 12 aufweisen, die beim Verbinden
des Kabelanschlußsteckers 1 mit einer Anschlußeinrichtung 3 des
elektrischen Verteilers 4 die einzelnen Schneidklemmen 2 auf
deren einander gegenüberliegenden Flachseiten 13, 13' kontaktieren.
Wie insbesondere aus 7 ersichtlich ist, sind die
Schneidklemme 7 und die Kontaktfeder 11 einstückig
miteinander verbunden, d. h. das Kontakt element 8 ist aus
einem einzigen Metallstück ausgestanzt und abgebogen. Die
drei Federschenkel 12 sind dabei so abgebogen, daß der
mittlere Federschenkel die Schneidklemme 7 auf der einen
Flachseite 13 und die beiden äußeren Federschenkel
die Schneidklemme 7 auf der gegenüberliegenden
Flachseite 13' kontaktieren.
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Um
das Aufschieben der Kontaktfeder 11 auf die Schneidklemme 7 zu
erleichtern, sind die Enden der Federschenkel 12 nach außen
abgebogen, so daß die Kontaktfeder 11 insgesamt
etwa tulpenförmig ausgebildet ist. Im Verbindungsbereich
zwischen der Schneidklemme 7 und der Kontaktfeder 11 ist
eine Zunge 14 ausgestanzt und abgebogen, die im Inneren
des Anschlußkörpers 10 verrastet, so
daß sich das Kontaktelement 8 mit der Zunge 14 beim
Eindrücken einer Ader in die Schneidklemme 7 am
Anschlußkörper 10 abstützt,
wodurch die in axialer Richtung wirkenden Anschlußkräfte
aufgenommen werden können.
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Zur
mechanischen Befestigung des Kabelanschlußsteckers 1 mit
einer Anschlußeinrichtung 3 ist am Anschlußkörper 10 eine
ein Innengewinde 15 aufweisende Hülse 16 drehbar
jedoch nur begrenzt axial verschiebbar angeordnet. Hierzu ist am
Anschlußkörper 10 eine umlaufende Anlageschulter ausgebildet,
die von dem der Anschlußeinrichtung 3 abgewandten
Ende der Hülse 16 übergriffen wird. Die
als Überwurfmutter fungierende Hülse 16 kann somit
zur sicheren mechanischen Befestigung des Kabelanschlußsteckers 1 auf
das Außengewinde 17 einer Anschlußeinrichtung 3 aufgeschraubt
werden.
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Wie
ansatzweise aus 2 erkennbar ist, sind zur Gewährleistung
einer Finger-Berührsicherheit in dem Anschlußkörper 10 vier
Rippen 18 ausgebildet, wobei die Rippen 18 in
axialer Richtung eine größere Erstreckung als
die Schneidklemmen 7 aufweisen. Dadurch ist gewährleistet,
daß beim Hereingreifen eines Fingers von der offenen Stirnseite
in den hülsenförmigen Anschlußkörper 10 eine
ungewollte Berührung mit den unter Umständen spannungsführenden
Schneidklemmen 7 verhindert wird.
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Der
gleichen Funktion wie die Rippen 18 dienen auf der gegenüberliegenden
Seite des Anschlußkörpers 10 ausgebildete
Stege 19, die jeweils eine im we sentlichen U-förmige
Grundfläche aufweisen, so daß die Stege 19 die
Kontaktfedern 11 an drei Seiten umschließen. Wie
insbesondere aus 5 ersichtlich ist, weisen die
einzelnen Stege 19 unterschiedliche Formen auf, so daß die
Stege 19 auch als Kodierelemente fungieren, die mit in
der Anschlußeinrichtung 3 des elektrischen Verteilers 4 ausgebildeten
Gegenkodierelementen zusammenwirken. Hierzu ist an mindestens einem
Steg 19 eine Kodierrippe 20 ausgebildet, die bei
richtiger Ausrichtung des Kabelanschlußsteckers 1 zur
Anschlußeinrichtung 3 in eine in der Anschlußeinrichtung 3 ausgebildete
Codiernut 21 eingreift.
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Der
insgesamt in 4 dargestellte elektrische Verteiler 4 weist
ein H-förmiges Gehäuse 22 auf, an dem
vier Anschlußeinrichtungen 3 ausgebildet sind.
Die einzelnen Anschlußeinrichtungen 3 weisen anschlußseitig
jeweils einen zylindrischen Gewindeansatz 23 mit einem
Außengewinde 17 auf, auf das die Hülse 16 des
Kabelanschlußsteckers 1 aufschraubbar ist. In
den einzelnen Anschlußeinrichtungen 3 sind jeweils
vier Schneidklemmen 2 angeordnet, wobei die Schneidklemmen 2 voneinander
verschiedener Anschlußeinrichtungen 3 über
eine Stromschiene 24 miteinander verbunden sind, wie dies
in 7 ansatzweise dargestellt ist. Dabei ist in der 7 nur
ein Teil einer Stromschiene 24 dargestellt, über
die zwei Schneidklemme 2 von zwei verschiedenen Anschlußeinrichtungen 3 miteinander verbunden
sind. Da der in den Figuren dargestellte elektrische Verteiler 4 insgesamt
vier Anschlußeinrichtungen 3 aufweist, sind über
eine Stromschiene 24 jeweils eine Schneidklemme 2 der
vier Anschlußeinrichtungen 3, d. h. insgesamt
vier Schneidklemmen 2 miteinander verbunden.
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Soll
ein mit dem Kabelanschlußstecker 1 verbundenes
vieradriges Kabel an eine der vier Anschlußeinrichtungen 3 des
elektrischen Verteilers 4 angeschlossen werden, so wird
zunächst das von den Stegen 19 gebildete Ende
des Anschlußkörpers 10 in die Gewindeansätze 23 eingesteckt,
wobei die von den Stegen 19 umgebenen Kontaktfedern 11 auf die
im Gewindeansatz 23 angeordneten Schneidklemmen 2 aufgesteckt
werden. Dadurch sind auch die einzelnen Adern des anzuschließenden
Kabels über die Kontaktelemente 8 mit den einzelnen Schneidklemmen 2 der
Anschlußeinrichtung 3 elektrisch verbunden. Zur
sicheren mechanischen Verbindung des Kabelanschlußsteckers 1 an
der Anschlußeinrichtung 3 bzw. an dem elektrischen
Verteiler 4 wird an schließend die Hülse 16 auf
das am Gewindeansatz 23 ausgebildete Außengewinde 17 aufgeschraubt.
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Soll
das elektrische Kabel wieder von dem elektrischen Verteiler 4 getrennt
werden, so muß zunächst die Verschraubung zwischen
der Hülse 16 und dem Gewindeansatz 23 gelöst
werden. Anschließend kann der Kabelanschlußstecker 1 einfach
aus dem Gewindeansatz 23 herausgezogen werden, wobei gleichzeitig
die Kontaktfedern 11 von den Schneidklemmen 2 abgezogen
werden. Da das elektrischen Kabel über die Schneidklemmen 7 an
dem Kabelanschlußstecker 1 angeschlossen bleibt,
ist zum erneuten Anschließen des Kabels an den elektrischen
Verteiler 4 ein Abschneiden der Enden der einzelnen Adern
des Kabels nicht erforderlich; der Kabelanschlußstecker 1 muß lediglich
wieder in den Gewindeansatz 23 eingesteckt und mit Hilfe
der Hülse 16 festgeschraubt werden.
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Um
ein gewolltes Berühren des gegebenenfalls spannungsführenden
Schneidklemmen 2 der Anschlußeinrichtungen 3 zu
verhindern, sind auch in den Gewindeansätzen 23 mehrere
die Schneidklemmen 2 seitlich nicht bedeckende Rippen 25 ausgebildet,
die genauso als Berührschutz für die Schneidklemmen 2 der
Anschlußeinrichtung 3 dienen wie die Rippen 18 im
Anschlußkörper 10 in bezug auf die Schneidklemmen 7.
Die Rippen 25 sind so angeordnet und ausgebildet, daß sie
das gewollte Einstecken der Stege 19 des Anschlußkörpers 10 in
den Gewindeansatz 23 und damit das Aufstecken der Kontaktfedern 11 auf
die Schneidklemmen 2 nicht behindern, ein ungewolltes Berühren
der Schneidklemmen 2 mit dem Finger eines Benutzers jedoch
verhindert wird.
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Schließlich
ist aus 8 erkennbar, daß die die
einzelnen Schneidklemmen 2 miteinander verbindenden Stromschienen 24 von
Kunststoff 26 umspritzt sind, so daß eine sichere
Isolierung der einzelnen Stromschienen 24 gegeneinander
gewährleistet ist. Die so vormontierten bzw. umspritzten
Stromschienen 24 können anschließend
erneut in ein Spritzgußwerkzeug eingelegt werden, um das
Gehäuse 22 des elektrischen Verteilers 4 zu
formen. Alternativ dazu können die umspritzten Stromschienen 24 mit
den einstückig daran ausgebildeten Schneidklemmen 2 auch
in das Gehäuse eingelegt und darin befestigt werden, wobei
das Gehäuse 2 dann vorzugsweise aus zwei Gehäuseteilen
besteht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10139202
B4 [0002, 0015]
- - DE 19836622 A1 [0004, 0004]
- - WO 97/06580 A1 [0004]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - Prospekt ”Industriestecker
PLUSCOLA 2002”, Seite 48 der Phoenix Contact GmbH & Co. KG [0005]