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DE202007005983U1 - Schnappbefestigung - Google Patents

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DE202007005983U1
DE202007005983U1 DE202007005983U DE202007005983U DE202007005983U1 DE 202007005983 U1 DE202007005983 U1 DE 202007005983U1 DE 202007005983 U DE202007005983 U DE 202007005983U DE 202007005983 U DE202007005983 U DE 202007005983U DE 202007005983 U1 DE202007005983 U1 DE 202007005983U1
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Abstract

Schnappbefestigung (10) geeignet zur Festlegung einer mit einem Durchbruch (12) versehenen dünnen Wand (14), wie Gehäusewand, Türblatt, Klappe, oder dgl. (hinteres Blech) an einem ebenfalls mit einem Durchbruch (16) versehenen dünnwandigen Wandträger (18), wie Gehäuserahmen, Türrahmen, Wandöffnungsrand oder dgl. (vorderes Blech), mit einem am Wandträger (18) in dessen Durchbruch (16) anbringbaren Fußteil (20), mit sich von diesem Fußteil (20) wegerstreckendem Kopfteil (22), welcher Kopfteil (22) in seinem Längsschnitt vom Ende des Kopfteils (22) in Richtung zum Fußteil (20) einen zunächst anwachsenden und dann wieder abfallenden Durchmesser (123) aufweist, welcher Kopfteil (22) ein männliches Einsteckteil darstellt, das von einem hinterschnittenen, von dem Durchbruch (12) der dünnen Wand (14) gebildeten oder getragenen weiblichen Einsteckteil unter Überwindung einer in Richtung des Durchmessers (23, 123) radial nach außen wirkenden Federkraft aufnehmbar ist, wobei der Kopfteil (22) eine Führung oder Kanal (24) für ein oder zwei oder mehr durch zumindest eine Feder (26) in eine...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schnappbefestigung geeignet zur Festlegung einer mit einem Durchbruch versehenen dünnen Wand, wie Gehäusewand, Türblatt, Klappe, oder dgl. (hinteres Blech) an einem ebenfalls mit einem Durchbruch versehenem dünnwandigen Wandträger, wie Gehäuserahmen, Türrahmen, Wandöffnungsrand oder dgl. (vorderes Blech), mit einem am Wandträger in dessen Durchbruch anbringbaren Fußteil, mit sich von diesem Fußteil wegerstreckendem Kopfteil, welcher Kopfteil in seinem Längsschnitt vom Ende des Kopfteils in Richtung zum Fußteil einen zunächst anwachsendem und dann wieder abfallenden Durchmesser aufweist, welcher Kopfteil ein männliches Einsteckteil darstellt, das von einem hinterschnittenen, von dem Durchbruch der dünnen Wand gebildeten oder getragenen weiblichen Einsteckteil unter Überwindung einer in Richtung des Durchmessers radial nach außen wirkenden Federkraft aufnehmbar ist, wobei der Kopfteil eine Führung oder Kanal für ein oder zwei oder mehr durch zumindest eine Feder in eine über das Ende der Führung oder des Kanals hinausragende Stellung gedrückte Schubelemente oder Halteelemente darstellt, deren aus der Führung oder dem Kanal hinausragende Enden in einer senkrecht zur dünnen Wand liegenden Projektionslinie eine dreieckige Gestalt haben, wobei der Fußteil von einer die Längskanten des Durchbruchs in der dünnen Wand überdeckenden Platte gebildet ist, wobei der Kopfteil als ein Gehäuse mit nachgiebige Befestigungsflächen aufweisende Befestigungsvorsprüngen wie Befestigungsnocken (aus nachgiebigem Material) oder Blattfedereinrichtungen vorgesehen ist, welches Gehäuse in eine Durchbruchöffnung in der dünnen Wand derart einklipsbar ist, dass es nur die dünne Wand (hinteres Blech) erfasst und dass in dem Gehäuse Entriegelungseinrichtungen (Lösemittel) vorgesehen sind, mit denen von vorne die Schubelemente in das Gehäuses zurückziehbar sind und das Gehäuse aus dem Wandträger (vorderes Blech) lösbar ist.
  • Eine derartige Schnappbefestigung ist aus der DE 20 2004 016 009 U1 bereits bekannt, siehe den Anspruch 1 und die 35 bis 40C. Im Absatz [0148], aber auch [0157] wird geschildert, dass mittels der aus dieser Druckschrift bekannten Anordnung Metallbleche miteinander verbunden werden können, d. h., dass das Verbindungselement als Ersatz für eine Schweißverbindung, die zu Verfärbungen führen kann, oder für eine Schraubverbindung oder für Nietverbindungen dienen kann, wobei die Schnappverbindung auch dort eingesetzt werden kann, wo die Rückseite schlecht zugänglich ist.
  • Probleme tauchen auf, wenn eine derartige Schnapp-Verbindung wieder gelöst werden soll, und wenn die Rückseite des Hinterbleches nicht zugänglich ist oder auch wenn mehrere Befestigungselemente gleichzeitig die Bleche festhalten, weil es schwierig ist, alle Halteelemente gleichzeitig so auszurichten, dass sie sich lösen lassen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, dass die Schnappbefestigung der bekannten Art dahingehend zu verbessern, dass diese Problematik nicht auftaucht und eine Verbindung auch einfacher wieder gelöst werden kann als es bisher beim Stand der Technik der Fall ist.
  • Derartige als Befestigungsmittel dienende Schnappbefestigungen werden auch in dem Buch "D-SNAP technology" (Das schraub- und werkzeuglose Montagesystem, Innovative Befestigung für die industrielle Blechverarbeitung, Verlag Moderne Industrie, von Ulrich Poestgens, 2006) auf den Seiten 56 bis 60 beschrieben.
  • Im Zusammenhang mit der Schnapp- oder Snap-Befestigung als Verbindungsteil wird geschildert, dass zu den wesentlichen Eigenschaften einer Snap-Befestigung bei Verbindung von Blechen miteinander insbesondere das selbständige Verklemmen der Snap-Elemente hinter den Kanten der Einbauöffnungen beider Bleche sowie der spielfreie Sitz in der Einbauöffnung gehören. Aufgrund dieser Eigenschaften sorgen Snap-Befestigungen für eine feste, vibrationssichere Verbindung zweier Bleche. Einsatzbeispiele sind die Befestigung von Seiten- oder Rückwänden am Rahmenprofil eines Schaltschranks bzw. Gehäuses oder einer Blende auf einem Blech.
  • Um ein problemloses Durchstecken der Snap-Befestigung durch die Einbauöffnung zu gewährleisten, ist ein Spiel von maximal 0,15 mm zwischen Einbauöffnung und Snap-Befestigung notwendig. Deshalb kann es theoretisch zu einer minimalen Verdrehung der Bleche gegeneinander kommen. Durch den Einsatz von zwei Snap-Befestigungen im Kantenbereich lässt sich dieses Spiel jedoch ausschließen.
  • Weiterhin wird dort ausgeführt, dass diese Snap-Technologie eine Alternative für unverlierbare Schrauben darstellt, wobei die Gefahr bei der Gehäusemontage von elektronischen Geräten wie z. B. Server-Schränken Kleinteile zu verlieren und damit Schäden in den elektronischen Geräten zu verursachen, zur Entwicklung von so genannten "unverlierbaren Schrauben" führte, auch als Captive Screws bezeichnet. Bei diesen Captive Screws oder unverlierbaren Schrauben sitzt die eigentliche Schraube in einer Hülse, die im äußeren Blech vernietet wird. Das innere Blech muss über ein eingeschnittenes Gewinde verfügen, in das die Schraube eingedreht werden kann. Wird die Schraube nun gelöst, bleibt sie dank der fest fixierten Hülse im äußeren Blech verankert und kann nicht verloren gehen. Nachteile der unverlierbaren Schrauben sind ihr hoher Preis und der durch den notwendigen Nietvorgang sehr aufwändige Einbau. Zudem lassen sich die unverlierbaren Schrauben nicht mehr ohne weiteres entfernen.
  • Eine Snap-Befestigung mit insgesamt vier Snap-Elementen ersetzt solche unverlierbaren Schrauben. Während zwei sich gegenüberliegende Snap-Elemente, siehe die genannte deutsche Gebrauchsmusterschrift, 40A, das Bauteil 1337, die feste Verbindung mit dem äußeren Blech herstellen, hintergreifen die beiden anderen sich ebenfalls gegenüberliegenden Snap-Elemente 1322 das innere Blech und können über eine Betätigung 43 zurückgezogen werden. Bei einer Demontage verbleibt die unverlierbare Snap-Befestigung durch diese Konstruktion immer fest im äußeren Blech, kann aber bei Bedarf ebenfalls wieder einfach demontiert werden, im Gegensatz zu den zuvor beschriebenen Schraubenhülse der Cative Screws. Die Snap-Elemente zur festen Verbindung mit dem äußeren einzelnen Blech verfügen dabei über einen viel kleineren Klemmbereich als die zu öffnenden, die zwei Bleche hinterfassen müssen. Der Einbauschnitt des inneren Blechs erfordert daher Aussparungen, damit die Snap-Elemente, die fest im äußeren Blech sitzen, nicht durch das innere Blech in die Kanäle zurückgeschoben werden, und sich lösen, siehe 38B und 39B in der Gebrauchsmusterschrift.
  • Bei dem Ersatz der Captive Screws durch die Snap-Technologie hat sich jedoch herausgestellt, dass die Entfernung dieser Snap-Befestigungselemente, wenn sie mehrfach eingesetzt sind, Schwierigkeiten bereitet. Das liegt daran, dass diese mehreren Snap-Befestigungselemente nicht genau gleichzeitig ausgerichtet werden können.
  • Um das Problem zu lösen, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Abmessungen zwischen den Halteflächen der Befestigungsvorsprünge und denen der Schubelemente einerseits und der Auflageebene des Fußteils andererseits derart gewählt sind, dass bei zurückgezogenen Schubelementen die Befestigungsvorsprünge mit Spiel auf dem Wandträger aufliegen, wodurch die einzelnen Elemente nacheinander soweit herausgezogen werden können, dass das hintere Blech nicht mehr gehalten wird und insgesamt abgenommen werden kann.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung wird das Spiel in der Wandlänge so gestaltet, dass es mindestens der Dicke der Wand entspricht.
  • Die Durchbrüche in den beiden dünnen Wänden bilden gemäß einer Weiterbindung der Erfindung Führungsflächen, die mit Vorsprüngen des Gehäuses zusammenwirken, um die dünnen Wände auszurichten.
  • Die Führungsflächen liegen vorzugsweise parallel im Abstand zur Bewegungsrichtung der Platten.
  • Der Vorsprung kann von einer Führungsrippe gebildet sein. Alternativ kann der Vorsprung durch einen Rücksprung gebildet sein. Gemäß einer noch anderen Alternative kann der Vorsprung durch die Seitenwand des Gehäuses gebildet sein.
  • Das Lösemittel kann aus einem im Fußteil drehbar gelagerten Betätigungsdorn gebildet sein. Insbesondere kann der Betätigungsdorn eine Aufnahme für ein Betätigungswerkzeug, wie Schraubendreher oder Steckschlüssel aufweisen.
  • Der Betätigungsdorn kann aber auch eine Rändelbetätigung umfassen.
  • Der Betätigungsdorn kann eine Klinge bilden, die in der Lösestellung von einer Übertotpunktnockenbahn in der Lösestellung gehalten wird.
  • Der Fußteil kann einen Griff zum Ziehen bilden. Der Fußteil kann mit dem Kopfteil verstemmt sein.
  • Die Blattfedereinrichtung kann eine U-Form aufweisen, die das Kopfteil umgreift und deren Stegteil mit dem Kopfteil vernietet oder verschraubt ist.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen nähererläutert, die in den Zeichnungen dargestellt sind.
  • Es zeigt:
  • 1A eine Seitenansicht einer erfindungsgemäß ausgestalteten Schnappefestigung in Verbindung mit einem vorderen und einem hinteren Blech;
  • 1B eine um 90° gedrehte Seitenansicht nach Montage mit der Schnappbefestigung;
  • 2 in einer ähnlichen Darstellung wie 1B die Öffnungsstellung;
  • 3A bis 3C die Snap-Platten in Seitenansicht und in Draufsicht und die Feder;
  • 4A in Seitenansicht eine lange Schraubendrehbetätigung;
  • 4B Seitenansicht einer kurzen Schraubendrehbetätigung;
  • 5 eine Rändelbetätigung;
  • 6A die Aufnahme für den Betätigungsdorn zur Darstellung der Anschläge zur Selbstarretierung;
  • 6B eine Seitenansicht der Anordnung gemäß 6A;
  • 6C eine um 90° gegenüber der 6B gedrehte Ansicht;
  • 6D eine Ansicht von oben und
  • 6E eine Ansicht von der Seite auf den Kopfteil;
  • 7A eine Draufsicht,
  • 7B eine Querschnittsansicht auf den Fußteil der Anordnung gemäß 1A,
  • 8A und 8B entsprechende Darstellung für eine alternative Ausführungsform;
  • 9A und 9B zwei Ansichten der Haltefeder gemäß 6E;
  • 10A und 10B eine erste Ausführungsform der Führung mittels Führungsrippe;
  • 10C eine entsprechende Ausschnittdarstellung der Bleche;
  • 11A und 11B eine alternative Ausführungsform,
  • 11C die entsprechenden Blechausschnitte;
  • 12A und 12B eine noch weitere Ausführungsform und
  • 12C entsprechende Blechausschnitte;
  • 13A eine Ansicht von oben und
  • 13B eine Ansicht von der Seite auf Schubelemente und Dorn;
  • 14A und 14B entsprechende Darstellungen wie 1A und 1B der Ausführungsform gemäß den 12A und 12B.
  • 15A bis 15C die Spielsituation;
  • 16 eine weitere Ausführungsform;
  • 17 eine Ausführungsform mit einstückigem Kopf- und Fußteil mit einem Lösungsmittel mit einem Stift in einer Radialbohrung, der über eine Ringnut die Welle des Lösemittels festhält;
  • 18A bis 18E eine Ausführungsform mit einstückigem Kopf- und Fußteil mit einem Federring in einer Ringnut im Fußteil und in der Welle des Lösemittels zur axialen Fixierung des Lösemittels im Fußteil; und
  • 19A bis 19B eine Ausführungsform mit einem Bügelgriff.
  • 1A zeigt eine Schnappbefestigung 10, geeignet zur Festlegung einer mit einem Durchbruch 12 versehenen dünnen Wand 14, wie Gehäusewand, Türblatt, Klappe, oder dgl. (hinteres Blech) an einem ebenfalls mit einem Durchbruch 16 versehenem dünnwandigen Wandträger 18, wie Gehäuserahmen, Türrahmen, Wandöffnungsrand oder dgl. (vorderes Blech), mit einem am Wandträger 18 in dessen Durchbruch 16 anbringbaren Fußteil 20, mit sich von diesem wegerstreckendem Kopfteil 22, welcher Kopfteil 22 in seinem Längsschnitt vom Ende des Kopfteils in Richtung zum Fußteil 20 einen zunächst anwachsenden und dann wieder abfallenden Durchmesser 23 bzw. 123 aufweist, welcher Kopfteil 22 ein männliches Einsteckteil darstellt, das von einem hinterschnittenen, von dem Durchbruch 12 der dünnen Wand 14 gebildeten oder getragenen weiblichen Einsteckteil unter Überwindung einer in Richtung des Durchmessers 23, 123 radial nach außen wirkenden Federkraft der Feder 42 bzw. 26 aufnehmbar ist, wobei der Kopfteil 22 eine Führung oder Kanal 24 für ein oder zwei oder mehr durch zumindest eine Feder 26 in eine über das Ende der Führung oder des Kanals 24 hinausragende Stellung gedrückte Schubelemente oder Halteelemente 28 darstellt, deren aus der Führung oder dem Kanal 24 hinausragende Enden 30 in einer senkrecht zur dünnen Wand liegenden Projektionslinie eine dreieckige Gestalt haben, siehe 1B, wobei eine Dreieckseite 32 als Halteseite und die andere Seite als Einlaufseite 34 dient. Der Kopfteil 22 ist als ein Gehäuse mit nachgiebigen Befestigungsflächen 40 aufweisende Befestigungsvorsprünge wie Befestigungsnocken ausführbar, (z. B. aus nachgiebigem Material), oder mit Blattfedereinrichtungen 42, welches Gehäuse 44 in eine Durchbruchöffnung 16 in der dünnen Wand 14 einklipsbar ist, derart, dass die Blattfedereinrichtungen nur die dünne Wand (hinteres Blech), 14, erfasst.
  • In dem Gehäuse 44 sind Entriegelungseinrichtungen (Lösemittel) 46 vorgesehen, mit denen die Schubelemente oder Halteelemente das Gehäuse 44 zurückziehbar sind, wobei das Gehäuse 44 aus diesem Wandträger 18 lösbar ist. Die Entriegelungseinrichtungen sind von vorne zugänglich, also von der Stelle aus, an der sich das vordere Blech 18 befindet. 6A ist ein Blick von unten auf die Anordnung gemäß 1A und zeigt eine runde Lagerfläche 48 für den Ringumfang 50 des Betätigungsdorns 46 der 4A, wobei der klingenförmige Bereich 52 bis zur tiefer liegenden Fläche 54 frei liegt und dort in den Rücksprung 56 des Schubelements 28 hineinreicht, um bei Drehung, um z. B. 90°, begrenzt durch die Anschläge 58 das Schubelement 28 gegen die Kraft der Feder 26 von der in 1B dargestellten Stellung in die in 2 gestrichelt angedeutete zurückgezogene Stellung zu bringen, zu welchem Zeitpunkt die Halteseite 32 des Schubelementes 28 die Durchbruchkanten des Durchbruches 12 in der dünnen Wand 14 freigibt, so dass das Schnappbefestigungselement 10 ein Stück nach unten (wie 2) beispielsweise nach außen weg von der Fläche des vorderen Bleches 18 rutscht. In dieser Position legen sich die Halteflächen 40 der Befestigungsvorsprünge auf das Blech 18, hier in Form einer U-förmigen Feder, die mit ihrem Steg 62 mittels Klemmschraube 64 beim Einschrauben in das Gewindeloch 66 am Gehäuse 44 festgelegt wird. Da die Flächen 40 vom Gehäuse 44 abstehen, wird der Kopfteil 22 in dem Ausschnitt 16 festgehalten und kann so nicht verloren gehen. Die Schnappglieder, hier das Schubelement oder das Halteelement 26 sind gleichwohl in der Demontagestellung, d. h., das hintere Blech kann von dem vorderen Blech getrennt werden.
  • Bei Bedarf und wenn der Raum hinter der hinteren Blechseite zugänglich ist, kann durch Zusammendrücken der Schenkel des U-Profils der Feder 60 das ganze Teil auch aus dem Durchbruch 16 des vorderen Bleches 18 herausgezogen werden, was ein Vorteil gegenüber dem Stand der Technik ist, bei dem die Schraube wegen der Vernietung der Hülse mit dem Blech festgehalten wird.
  • Die U-förmige Blattfeder 42 kann mit ihrem Schenkel auf einem Ansatz 164 aufgesteckt sein und anschließend mit dem breit gedrückten Kopf des Ansatzes 164 vernietet werden. Dazu weist der Stegbereich 62 der U-förmigen Blattfeder 42 eine Bohrung 66 auf, siehe 9B. Aus der 10A und 10B wird eine erste Ausführungsform deutlich, bei der eine Führungsrippe 68 vorgesehen ist. Diese Führungsrippe 68 wirkt zusammen mit einem entsprechenden Einschnitt 70 ausgehend vom Durchbruch 12 in der hinteren Blechwand 14. Bei dieser Ausführungsform 1 wird somit die Führungfläche von einem Vorsprung gebildet, der von der Führungsrippe geformt ist. Bei der Form 2 wird dagegen die Führungsfläche von einem Rücksprung 168 gebildet. Der Blecheinschnitt 70 bildet somit die beiden Führungsflächen 72 für die Führungsrippe 68, gemäß 10A der Form 1. Bei der Form 2 ist es die Gehäusewand 172, bei der Form 3 272, so dass in diesen beiden letzten Fällen ein besonderer Einschnitt 70 entbehrlich wird, da die Wände die Führung übernehmen.
  • Durch die Führung wird sichergestellt, dass die Befestigungsfeder 42 genau in der Mitte des Durchbruches 12 angeordnet ist und dadurch sichergestellt wird, dass die darüberliegende Platte 14 mit einem etwas größeren Durchbruch glatt über die Befestigungsfederweggeschoben werden kann, so dass ein Verrutschen, das zu einer einseitigen Behinderung führen würde, siehe 15A, verhindert wird.
  • 13A und 13B lassen erkennen, wie die zwei gegenüberliegenden Halteelemente 28 mit der Feder 26 in den Ausschnitt 72 zusammengehalten wird, des weiteren ist der klingenförmigen Bereich 52 des Lösemittels 46 zu erkennen, der in die Einschnitte 56 eingreifend ein Zurückziehen der Halteelemente 28 ermöglicht, indem das Lösemittel 46 nach rechts gedreht wird und dadurch gemäß 13A das obere Element 28 nach rechts und das untere Element 28 nach links verschoben wird und so in den Gehäusekörper zurückgezogen wird. Die Anordnung ist auch in 14A zu erkennen. Die Löseeinrichtung 46, die in den 4A und 4B mittels eines Schraubenziehers betätigt wird, kann gemäß 5 auch als Rändelschraube vorgesehen werden, um mit der Hand bedient zu werden.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform wird der Zusammenbau wie folgt vorgenommen: zunächst werden die Schiebeelemente 28 jeweils so aufeinander gelegt, das die Durchbrüche 72 fluchten und mit der Feder 26 dann darin von dieser zusammengehalten und in dieser Form in die Kanäle eingeschoben werden können, die vom Kopfteil 22 gebildet werden. Anschließend wird die U-förmige Blattfeder 62 angeschraubt oder angenietet. Schließlich wird der Löseteil 46 von der anderen Seite her eingeschoben und auf den damit fertigen Kopfteil 22 das Fußteil 20 aufgesteckt, das in den 7A und 7B zu erkennen ist. Dieses Fußteil 20 lagert gemäß 14A die Löseeinrichtung 46. Kopf- und Fußteil 22, 20 können dadurch verbunden werden, dass ein Rücksprung 74 für die Verstemmung mit einer Verstemmungsrippe 76 zusammenwirkt und die beiden Teile verbindet, siehe 6E und 7B.
  • In 8B ist dargestellt, dass der Gehäuseaufsatz auch kurz sein kann, für direkte Schraubendreherbetätigung, also ohne Griff, wobei ein Steckschlüssel mit Hintergriff eingesetzt werden kann, damit das vordere Blech nach vorne gezogen werden kann.
  • In 15A bis 15C die Spielsituation dargestellt, bei der die dünne Wand 14 bezüglich dem Wandträger 18 derart verschoben ist, dass die Blattfeder 42 mit dem einen Bein die dünne Wand 14 festhält.
  • 16 zeigt in einer weitere Ausführungsform, dass man auch mit einem Schubelement 128 auskommt, wenn der Fußteil 120 einen entsprechend breite Auflagefläche besitzt (doppelter Hebelarm 127 um den Klemmpunkt 129 des Schubelements 128).
  • 17 zeigt eine Ausführungsform mit einstückigem Kopf- und Fußteil mit einem Lösungsmittel 446 mit einem Stift 445 in einer Radialbohrung, der über eine Ringnut 447 die Welle 449 des Lösemittels nach Montage axial festhält. Die Schubelemente und Feder sind nicht dargestellt.
  • 18A bis 18E zeigen eine Ausführungsform ebenfalls mit einstückigem Kopf- und Fußteil 222, 220 mit einem Federring 245 in einer Ringnut 251 bzw 247 im Fußteil 220 und in der Welle 246 des Lösemittels zur axialen Fixierung des Lösemittels im Fußteil. Beim Einstecken weicht der Ring in die Nut 247 aus und springt dann bei Erreichen der Betriebsstellung mit der einen Querschnittshälfte in die Nut 251. Kopfteil mit dem Gehäuse 244 und der Feder 242 und Fußteil 220 können einstückig aus Kunststoff oder Spritzguß bestehen.
  • 19A bis 19B zeigt eine Ausführungsform mit einem angeformten Bügelgriff 320. Auch hier sind die Schubelemente und die Feder nicht dargestellt. Diese Ausführungsform ist besonders für z. B. Serverschubladen interessant, die bis jetzt mit 2 Captive Screws und 2 Fingerpullgriffen ausgestattet werden, diese vier Teile lassen sich durch zwei erfindungsgemäße Schnappbefestigungen gemäß 10A, 19B ersetzen.
  • 10
    Schnappbefestigung
    12
    Durchbruch im hinteren Blech
    14
    dünne Wand, hinteres Blech
    16
    Durchbruch im vorderen Blech
    18
    dünnwandiger Wandträger, vorderes Blech
    20, 120 220, 320
    Fußteil, Griff
    22, 122, 222, 322
    Kopfteil
    23, 123
    Durchmesser
    24
    Führung, Kanal
    26
    Feder
    127
    Hebelarm
    28, 128
    Schubelement, Halteelement
    129
    Klemmpunkt
    30
    hinausragendes Ende
    32
    Halteseite
    34
    Einlaufseite
    36
    Längskante
    38
    Platte
    40
    Befestigungsflächen
    42, 242
    Blattfedereinrichtungen
    44, 244
    Gehäuse
    245, 445
    Stift, Federring
    46, 246, 446
    Entriegelungseinrichtungen, Lösemittel
    247
    Ringnut
    48
    Lagerfläche
    50
    Ringumfang
    251
    Ringnut
    52
    klingenförmiger Bereich
    54
    tieferliegende Fläche
    56
    Rücksprung
    58
    Anschläge
    60
    Befestigungsvorsprünge
    62
    Steg
    64, 164
    Schraube, Ansatz
    66
    Bohrung
    68, 168, 268
    Führungsrippe, Vorsprung, Rücksprung
    70
    Einschnitt
    72
    Führungsfläche
    74
    Rücksprung für Verstemmung
    76
    Verstemmungsrippe
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202004016009 U1 [0002]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - "D-SNAP technology" (Das schraub- und werkzeuglose Montagesystem, Innovative Befestigung für die industrielle Blechverarbeitung, Verlag Moderne Industrie, von Ulrich Poestgens, 2006 [0005]

Claims (17)

  1. Schnappbefestigung (10) geeignet zur Festlegung einer mit einem Durchbruch (12) versehenen dünnen Wand (14), wie Gehäusewand, Türblatt, Klappe, oder dgl. (hinteres Blech) an einem ebenfalls mit einem Durchbruch (16) versehenen dünnwandigen Wandträger (18), wie Gehäuserahmen, Türrahmen, Wandöffnungsrand oder dgl. (vorderes Blech), mit einem am Wandträger (18) in dessen Durchbruch (16) anbringbaren Fußteil (20), mit sich von diesem Fußteil (20) wegerstreckendem Kopfteil (22), welcher Kopfteil (22) in seinem Längsschnitt vom Ende des Kopfteils (22) in Richtung zum Fußteil (20) einen zunächst anwachsenden und dann wieder abfallenden Durchmesser (123) aufweist, welcher Kopfteil (22) ein männliches Einsteckteil darstellt, das von einem hinterschnittenen, von dem Durchbruch (12) der dünnen Wand (14) gebildeten oder getragenen weiblichen Einsteckteil unter Überwindung einer in Richtung des Durchmessers (23, 123) radial nach außen wirkenden Federkraft aufnehmbar ist, wobei der Kopfteil (22) eine Führung oder Kanal (24) für ein oder zwei oder mehr durch zumindest eine Feder (26) in eine über das Ende der Führung oder des Kanals (24) hinausragende Stellung gedrückte Schubelemente oder Halteelemente (28) darstellt, deren aus der Führung oder dem Kanal (24) hinausragende Enden (30) in einer senkrecht zur dünnen Wand (14) liegenden Projektionslinie eine dreieckige Gestalt haben, wobei der Fußteil (20) von einer die Längskanten des Durchbruchs (12) in der dünnen Wand (14) überdeckenden Platte (38) gebildet ist, wobei der Kopfteil (22) als ein Gehäuse (44) mit nachgiebige Befestigungsflächen (40) aufweisende Befestigungsvorsprüngen wie Befestigungsnocken (aus nachgiebigem Material) oder Blattfedereinrichtungen (42) vorgesehen ist, welches Gehäuse (44) in eine Durchbruchöffnung (12) in der dünnen Wand (14) derart einklipsbar ist, dass es nur die dünne Wand (14) (hinteres Blech) erfasst, und dass in dem Gehäuse Entriegelungseinrichtungen (Lösemittel) (46) vorgesehen sind, mit denen von vorne die Schubelemente (28) in das Gehäuse zurückziehbar sind, und das Gehäuse (44) aus dem Wandträger (vorderes Blech) (18) lösbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Abmessungen zwischen dem Haltebereich der Befestigungsvorsprünge (42) und denen der Schubelemente (28) einerseits und der Auflageebene des Fußteils (20) andererseits derart gewählt sind, dass bei zurückgezogenen Schubelementen (28) die Befestigungsvorsprünge (42) mit Spiel auf dem Wandträger (18) aufliegen.
  2. Schnappbefestigung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungsmittel (Lösemittel) in der Öffnungsstellung sich arretiert.
  3. Schnappbefestigung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Spiel mindestens der Wanddicke der dünnen Wand (14) entspricht.
  4. Schnappbefestigung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrüche in den beiden dünnen Wänden (14, 18) Führungsflächen (72) bilden, die mit Vorsprüngen des Gehäuses (44) zusammenwirken, um die dünnen Wände auszurichten.
  5. Schnappbefestigung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsflächen parallel im Abstand zur Bewegungsrichtung der Schubelemente (28) liegen.
  6. Schnappbefestigung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung von einer Führungsrippe (68) gebildet wird.
  7. Schnappbefestigung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung durch einen Rücksprung (268) gebildet ist.
  8. Schnappbefestigung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung durch die Seitenwand des Gehäuses gebildet wird.
  9. Schnappbefestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Lösemittel (46) aus einem im Fußteil (20) drehbar gelagerten Betätigungsdorn gebildet ist.
  10. Schnappbefestigung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsdorn eine Aufnahme für ein Betätigungswerkzeug, wie Schraubendreher oder Steckschlüssel aufweist.
  11. Schnappbefestigung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsdorn eine Rändelbetätigung umfasst.
  12. Schnappbefestigung nach Anspruch 8, 9, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsdorn eine Klinge bildet, die in der Lösestellung von einer Übertotpunktnockenbahn in der Lösestellung gehalten wird.
  13. Schnappbefestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Fußteil (20) einen Griff bildet.
  14. Schnappbefestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Fußteil (20) mit dem Kopfteil (22) verstemmt ist (74, 76).
  15. Schnappbefestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass Fußteil (220) und Kopfteil (222) einstückig aus Kunststoff gespritzt sind.
  16. Schnappbefestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfedereinrichtungen eine U-Form aufweisen, die das Kopfteil (22) umgreift und deren Stegteil (62) mit dem Kopfteil (22) verschraubt (64) oder vernietet (164) ist.
  17. Schnappbefestigung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass nur ein Schubelement (128) vorhanden ist und dieses mittig von dem Fußteil (120) angeordnet ist.
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