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DE3932939B4 - Mittels Erdungs- und/oder Befestigungsfeder in dem Durchbruch einer Blechwand, wie Schaltschranktür befestigbarer Verschluß - Google Patents

Mittels Erdungs- und/oder Befestigungsfeder in dem Durchbruch einer Blechwand, wie Schaltschranktür befestigbarer Verschluß Download PDF

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DE3932939B4
DE3932939B4 DE3932939A DE3932939A DE3932939B4 DE 3932939 B4 DE3932939 B4 DE 3932939B4 DE 3932939 A DE3932939 A DE 3932939A DE 3932939 A DE3932939 A DE 3932939A DE 3932939 B4 DE3932939 B4 DE 3932939B4
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DE
Germany
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housing
spring
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Dieter Ramsauer
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Ramsauer Dieter 58332 Schwelm De
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Priority to EP90912672A priority patent/EP0504144B1/de
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Priority to US08/252,983 priority patent/US5435159A/en
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B9/00Lock casings or latch-mechanism casings ; Fastening locks or fasteners or parts thereof to the wing
    • E05B9/08Fastening locks or fasteners or parts thereof, e.g. the casings of latch-bolt locks or cylinder locks to the wing
    • E05B9/084Fastening of lock cylinders, plugs or cores

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)

Abstract

Verschluß (110) mit einem in ein Schloßgehäuse (111) eingesetztem Schließelement, mit einem Gehäuse (111), an dem einerseits ein Flansch (30) und andererseits ein Betätigungsglied (14) angeordnet ist, wobei das Gehäuse (111) in Längsrichtung Ausnehmungen (38; 54) aufweist, einem Haltekäfig (134) mit einer Halteplatte (35), in der sich ein zentraler Durchbruch (42) für das Betätigungsglied (14) befindet; mit mehreren, wie vier Stützbeinen (60), die senkrecht, in eine Richtung weisend von der Halteplatte (35) abstehen und an ihren freien Enden jeweils einen Halteansatz (68) und eine Stützkralle (37) aufweisen, wobei der Haltekäfig (134) aus elastischem Metall hergestellt ist, und einem Drehriegel (18), wobei das Gehäuse (111) mit dem Betätigungsglied (14) voran durch eine Öffnung oder Durchbruch (29) in einer Blechwand (26), wie Schranktür (36) geführt wird, bis der Flansch (30) an der Schranktür (36) anliegt, wobei das Betätigungsglied (14) durch den Durchbruch (42) in der Halteplatte (35) hindurch ragt und elektrisch leitend...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Verschluß mit einem in ein Schloßgehäuse eingesetzten Schließelement, mit einem Gehäuse, an dem einerseits ein Flansch und andererseits ein Betätigungsglied angeordnet ist, wobei das Gehäuse in Längsrichtung Ausnehmungen aufweist, einem Haltekäfig mit einer Halteplatte, in der sich ein zentraler Durchbruch für das Betätigungsglied befindet, mit mehreren wie vier Stützbeinen, die senkrecht, in eine Richtung weisend von der Halteplatte abstehen und an ihren freien Enden jeweils einen Halteansatz und eine Stützkralle aufweisen, wobei der Haltekäfig aus elastischem Metall hergestellt ist, und einem Drehriegel, wobei das Gehäuse mit dem Betätigungsglied voran durch eine Öffnung in einer Blechwand wie Schranktür geführt wird, bis der Flansch an der Schranktür anliegt, wobei das Betätigungsglied durch den Durchbruch in der Halteplatte hindurch ragt und elektrisch leitend mit der Laibung der Öffnung verbunden ist und die Stützbeine in den Ausnehmungen des Gehäuses liegen, wobei die Halteansätze in die Laibung der Öffnung in der Schranktür hineinreichen, und die Spitzen der Stützkrallen an der vom Flansch abgewandten Schranktürseite die Isolierung der Schranktür durchstoßen und somit ein Erdungskontakt zwischen den elektrisch leitenden Verschlußgehäuseteilen und der Schranktür realisiert wird, und wobei über den Haltekäfig auf dem Betätigungsglied der Drehriegel mittels einer Schraube fixiert wird.
  • Ein derartiger Verschluß ist aus der DE 88 05 152 U1 bereits bekannt.
  • Der aus dieser Druckschrift bekannte Verschluß hat die Eigenheit, dass die Oberfläche der Blechwand durch die Stützkrallen durchstoßen werden müssen, damit die Erdungsfunktion erreicht wird. Das erfordert relativ hohe Druckkraft, die von der Schraube des den Vorreiberriegel haltenden Verschlusses aufgebracht werden muß, welche Druckkraft wiederum sich auf die Antriebswelle für den Riegel fortsetzt und dadurch die Drehung der Betätigungswelle des Riegels erschwert.
  • Des weiteren ist bei bestimmten Anwendungsfällen die Beschädigung der Lackschicht auf der Blechwandoberfläche nicht erwünscht.
  • Eine weiterere Eigenheit des Standes der Technik liegt darin, dass er keine erstrebenswerte sogenannte Blindmontage ermöglicht. Eine Blindmontage eines derartigen Verschlusses erstrebenswert ist, beispielsweise dann erstrebenswert, wenn die Hinterseite einer Schaltschranktür nur schlecht oder gar nicht zugänglich ist.
  • Die letztgenannte Eigenheit weist auch ein aus der EP 0 025 472 AI bekannter Schaltschranktürverschluß auf, der ebenfalls mit einer Erdungsfeder arbeitet. Zur Befestigung des Verschlusses in der Blechwand wird eine von dem Verschlußgehäuse getrennte, in Draufsicht U-förmig ausgebildete Feder nach dem Durchschieben des Verschlusses von vorn durch den Blechwanddurchbruch hindurch hinten auf das mit seitlichen Nuten versehene Gehäuse aufgeschoben, um den Befestigungsvorgang und den Erdungsvorgang zu bewerkstelligen.
  • Bei diesem Verschluß kommt hinzu, dass er in manchen Fällen nicht ausreichend rüttelsicher ist, d.h., dass bei starker Vibrationsbelastung sich die eingesteckte Feder wieder aus ihrer eingesteckten Stellung entfernt und so der Verschluß sich löst.
  • Desweiteren sei auf die EP 0 258 491 AI verwiesen, gemäß der ein Schließzylinder mittels einer in Seitenansicht U-förmig gebogenen Feder befestigt wird, wobei Schenkel der U-förmig gebogenen Feder in zwei sich gegenüberliegenden eingesenkten Bereichen des Gehäuseumfangs angeordnet sind. Die Schenkel der Feder weisen eine in Richtung auf das Schenkelende hin zunehmende Radialerstreckung auf, derart, dass der Verschluß blind in eine entsprechende Öffnung in einer Blechwand eingesteckt werden kann, bis sich der Flansch auf der einen Blechwandseite anlegt und das Stirnende der beiden Federschenkel sich hinter die andere Blechwandseite legen. Gehäuse und Feder sind einstöckig, vorzugsweise aus Kunststoff geformt. Es sind keine besonderen Maßnahmen vorgesehen sind, um einen ggf. erwünschten Erdungskontakt herzustellen. Außerdem scheint es notwendig zu sein, dem Durchbruch eine ganz bestimmte, mit zusätzlichen Einschnitten versehene Form zu geben, um einerseits den Verschluß überhaupt durchstecken zu können, andererseits aber auch eine drehsichere Befestigung zu gewährleisten.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, den Verschluß gemäß der eingangs genannten Art dahingehend weiter auszugestalten, dass er einerseits gemäß den 2, 3 und 4 eine Blindmontage ermöglicht, andererseits aber bei Bedarf auch einen ausreichenden Erdungskontakt zwischen insbesondere der Betätigung, wie dem Handgriff oder Schlüssel des Verschlusses und der Blechwand auch dann liefert, wenn das Gehäuse des Verschlusses statt aus Metall aus einem nicht leitenden Kunststoff, wie Polyamid besteht.
  • Gelöst wird die Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des Hauptanspruches, also dadurch, dass eine mit dem Gehäuse verbundene Erdungsfeder vorgesehen ist, die eine zumindest teilweise entlang den Ausnehmungen des Gehäuses verlaufende rauhe oder scharfe Kante bildet, die (in entspanntem Zustand) über das Profil der Öffnung in der Schranktür federnd vorspringt und beim Einschieben des die Erdungsfeder tragenden Gehäuses durch die Öffnung in deren Lochlaibung und/oder an dessen zur Vorderfläche der Tür liegenden Kante schabend entlang gleitet und nach Erreichen der Endstellung, in der der Flansch an der Außenfläche der Schranktür anliegt, sich an den blank geschabten Teilen der Lochlaibung unter Preßdruck anlegt.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist die Feder derart U- oder becherförmig gebogen, dass die Feder am Hinterende oder nahe dem Hinterende des Gehäuses sich axial abstützt und mit dem U-Steg oder dem Becherboden das Hinterende des Gehäuses umgreift (Anspruch 2). Insbesondere ist die Feder dann so ausgestaltet, dass sie die elektrische Verbindung zwischen einem elektrisch leitendem, beweglichen Teil des Verschlusses, wie der Betätigungswelle oder Drehriegel und dem U-Steg oder Becherboden der Feder herstellt (Anspruch 4).
  • Die Becherwand kann vorzugsweise aus vier jeweils zueinander um 90° versetzte Schenkeln bestehen (Anspruch 5). In weiteren Unteransprüchen werden Ausgestaltungen gelehrt, die insbesondere die Herstellung eines besonders guten Erdungskontaktes zwischen der Blechwand und der Feder dienen sollen, ohne dass dadurch deren Befestigungseigenschaften negativ beeinflußt werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die Feder nach Möglichkeit so gestaltet sein sollte, dass sie keine besondere Belastung in axialer Richtung auf den Schließkern ausübt, wie es bei der Konstruktion gemäß der 2, 3 und 4 der Fall ist, so dass die Schließkernbetätigung nicht unnötig durch aufzunehmenden Axialdruck erschwert wird.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in den Zeichnungen dargestellt sind.
  • Es zeigt:
  • 1 einen bekannten Verschluß, der ebenfalls mittels Erdungs- und Befestigungsfeder in einer Blechwand befestigt ist;
  • 2, 3 und 4 in einer Seitenansicht, Ansicht von hinten und einer Teilaxialschnittansicht eine dem Erfinder bekanntgewordenen, in einen Blechwanddurchbruch blind einsteckbaren Vorreiberverschluß mit einer in Seitenansicht U-förmigen, von einer auch die Zunge haltenden Schraube gehaltenen Befestigungsfeder;
  • 5 und 6 in ähnlichen Ansichten wie die 2 und 3 einen erfindungsgemäß verbesserten Verschluß mit Erdungsmöglichkeit und andersartiger Federbefestigung am Gehäuse des Verschlusses;
  • 7 die Form des zu dem Gehäuse gemäß 5 und 6 passenden Durchbruchs in einer Blechwand;
  • 8 und 9 in einer Seitenansicht und in einer Ansicht von hinten eine Ausführungsform eines Gehäuses, das bei dem Verschluß gemäß 5 und 6 verwendbar ist;
  • 10 und 11 in einer Seitenansicht und in einer Ansicht von hinten eine zugehörige Feder;
  • 12 und 13 in ähnlichen Ansichten wie die 8 und 9 eine andere Ausführungsform eines Gehäuses für den Verschluß gemäß 5 und 6;
  • 14 und 15 in ähnlichen Ansichten wie die 10 und 11 eine entsprechend gestaltete Feder für das Gehäuse gemäß 12 und 13;
  • 16 in vergrößerter Darstellung die Art der Erdung der Befestigung durch die Feder gemäß 10 und 11;
  • 17, 18 und 19 in einer Seitenansicht, teilweise geschnittener Seitenansicht und in einer Ansicht von hinten eine andere Ausführungsform eines Gehäuses;
  • 20, 21 und 22 in zwei Seitenansichten und in einer Ansicht von hinten eine zugehörige Feder;
  • 23, 24 und 25 in ähnlichen Ansichten wie bei den 17, 18 und 19 eine noch andere Ausführungsform des Gehäuses;
  • 26, 27 und 28 in ähnlichen Ansichten wie die 20, 21 und 22 eine zugehörige Feder;
  • 29, 30 und 31 eine Seitenansicht, eine Ansicht von hinten und eine axiale Schnittansicht eine noch anderen federbefestigten und geerdeten Verschlusses;
  • 32 den zugehörigen Blechwanddurchbruch;
  • 33, 34 und 35 in einer Ansicht von vorne, von der Seite und von hinten das zugehörige Gehäuse;
  • 36, 37 und 38 in einer Ansicht von vorn, von der Seite und von hinten den zugehörigen Schließkern;
  • 39, 40 und 41 in einer Ansicht von vorne, von der Seite und von hinten die zugehörige Feder-,
  • 42, 43 und 44 drei Ansichten einer zugehörigen Befestigungsscheibe für die Feder-,
  • 45 und 46 zwei Ansichten einer zwischen Gehäuse- und Schließkern angeordneten Tellerfeder; und
  • 47 eine Darstellung zur Erläuterung des Erdungs- und Befestigungseffektes bei dem hier dargestellten Verschluß.
  • In 1 ist in einer Seitenansicht ein mittels einer Erdungs- und Befestigungsfeder 34 in einer Blechwand 26, wie Schaltschranktür 36, befestigter Verschluß 10 zu erkennen, der hier die Form eines Vorreiberverschlusses mit einer Vorreiberzunge oder Drehriegel 18 mit Auflauffläche 24 und Anschlagnase 16 darstellt, welcher Verschluß im übrigen aus einem Gehäuse mit zylindrischem Aufnahmeraum 28 für einen Schließkern 32 besteht, welches Gehäuse 11 an seinem Vorderende in einen sich an die eine Blechwandseite 40 anlegenden Flansch 30 übergeht, während das Gehäuse 11 an seinem Hinterende einen Durchlaß oder Durchbruch 42 für eine mit dem Schließkern 32 verbundene Verschlußwelle 44 hier mit Vierkantende besitzt, auf welches die Vorreiberzunge oder Drehriegel 18 beispielsweise mittels eines Schraubbolzens 22 drehstarr aufgesetzt ist. Das Ende des Vorreibergehäuses besitzt im übrigen eine mit zwei Anschlagflächen 20 versehene Einsenkung 46, um den Drehweg für die Zunge 18 festzulegen, indem die Nase 16 an die Anschläge 20 dieser Einsenkung 46 an den Drehwegenden anschlägt.
  • Das Gehäuse 11 besitzt vier sich gegenüberliegende, axial ausgerichtet abgeflachte Bereiche oder Ausnehmungen 38 auf dem Gehäuseumfang, um durch entsprechende Form des Durchbruchs im Türblatt o. dgl., durch den das Gehäuse des Verschlusses hindurchgesteckt ist, den Verschluß drehstarr in dem Schrank 36 oder der Blechwand 26 festlegen zu können. Bei der in 1 dargestellten bekannten Ausführungsform geschieht die Festlegung entweder durch eine hier nicht dargestellte Mutter, die auf ein Gewinde 33 aufgeschraubt wird und sich gegen die andere Blechwandoberfläche 48 anlegt, oder durch eine in Draufsicht U-förmig gestaltete, in Seitenansicht wellenförmig gebogene Feder 34, die mit ihren beiden U-Schenkeln in -entsprechende an zwei sich gegenüberliegenden Seiten des Gehäuses angebrachte parallel verlaufende Nuten 12 eingeschoben wird und sich einerseits an eine der Nutenwände 12 abstützt, andererseits an der Fläche 48.
  • Die Feder 34 besitzt an dem Schenkelende 23 einen in Richtung der Fläche 48 vorspringenden Zahn, wobei sich dieser Zahn durch eventuelle Lackschichten beim Einschieben der Feder 34 eingräbt und eine Verbindung mit dem blanken Blech des Türblatts oder Blechwand 26 oder dgl. herstellt.
  • Nachteilig ist hier die Notwendigkeit, diese Feder 34 nach dem Durchstecken des Gehäuses 11 durch die entsprechende Öffnung in dem Blech 26 von hinten aufzustecken, außerdem ist der beim Einschieben durch den an der Feder 34 befindlichen Zahn entstehende Kratzriß unter Umständen störend, da er zu Rosterscheinungen führen könnte. Auch ist nicht sicher, ob nicht durch Rüttelbewegungen der Gesamtanordnung sich die Feder 34 wieder aus ihrem dargestellten Sitz herausarbeitet und dann irgendwann den Verschluß freigibt.
  • In 2 ist in einer Seitenansicht ein dem Erfinder bekannter, aber möglicherweise nicht vorveröffentlichter Vorreiberverschluß 10 dargestellt, wieder mit einem Schloßgehäuse 11 mit hier allerdings nur zwei Abflachungen oder Ausnehmungen 38, wobei hier als Schließkern ein Zylinder dient, der mittels eines Schlüssels als Betätigungseinrichtung 14 betätigbar ist. Als Befestigungseinrichtung dient hier eine in Seitenansicht U-förmige Feder 134, die mit ihrem U-Steg 35 oder Halteplatte, die eine entsprechende Bohrung besitzt, zwischen der Zunge 18 und der Endstirnfläche 13 des Gehäuses 11 eingeklemmt ist, wobei die U-Schenkel 37 sich mit ihrer Spitze 39 oder Schräge auf der Fläche 48 oder der Blechkante der Blechwand 26 abstützen und dadurch den Verschluß 10 festhalten. Eine Erdung zwischen Feder 134 und Blechwand 26 ist nicht beabsichtigt und erfolgt allenfalls zufällig, außerdem ist von Nachteil, dass der Abstützdruck, der auf die Spitze 39 oder Schräge ausgeübt wird, sich fortsetzt bis zu der Zunge 18 und letztlich von dem in dem Verschluß befindlichen Zylinder aufgenommen werden muß, genauer gesagt, von dessen Anlage an einer ringförmigen Schulter 15, die in 1 dargestellt ist. Damit hängt die Reibung beim Betätigen des Verschlusses stark von diesem Anlagedruck und damit auch von dem Befestigungsdruck ab, was unter Umständen recht lästig sein kann.
  • Immerhin zeigt der in den 2 bis 4 dargestellte Verschluß eine Befestigungsfeder 134, die eine jeweils zu ihren Schenkelenden 37 hin zunehmende Aufbiegung 50 zeigt und die die eigentliche Abstützkante am Durchbruchrand des Türblatts 26 ergibt, siehe 4.
  • In 5 ist nunmehr ein erfindungsgemäß ausgestalteter Verschluß 110 dargestellt, der in einem Türblatt 26 befestigt ist und mit der Auflauffläche 24 seiner Zunge 18 ein Türrahmenteil 27 in Eingriff nimmt. Das Türblatt 26 weist dabei eine Öffnung oder Durchbruch 29 auf, der im wesentlichen kreisförmig mit zwei sehnenförmigen Einschnürungen 31 ist. Entsprechend ausgestaltet ist auch der Umfang 133 des Gehäuses 111 dieses Verschlusses 110, der in einer Seitenansicht in 8 und in einer Ansicht von hinten in 9 zu erkennen ist. Auch hier ist eine in Seitenansicht U-förmig gestaltete Feder 134 vorgesehen, die aber im Gegensatz zur Konstruktion von 2 bis 4 sich nicht auf der Zunge und damit letztlich auf dem Schließkern axial abstützt, sondern vielmehr auf einem Vorsprung 52, der von der abgeflachten Seite 38, genauer gesagt, von einer an dieser abgeflachten Seite angebrachten Vertiefung 54 ausgeht und sich bis zu der Ebene erstreckt, die normalerweise von dieser Abflachung gebildet worden wäre und die auch von den Endbereichen 56 dieser Vertiefung 54 definiert wird. In diese Vertiefung paßt die Feder 134 mit ihren U-Schenkeln 37 hinein, wobei nach dem Aufschieben dieser Feder von hinten auf das Gehäuse 111 die Vorsprünge 52 entsprechende Durchbrüche 58 in der Feder durchdringen, wobei dann im wesentlichen die Federstärke von der Vertiefung 54 aufgenommen wird und die Feder durch den Vorsprung 52 dann in Stellung gehalten wird. Die Feder 134 ist entlang einer Biegelinie 61 um einen Winkel 62 von z. B. etwa 10 bis 20° nach außen aufgebogen, wie in 11 zu erkennen ist, mit welcher Aufbiegung, siehe 16, sich die Feder an den Rand 63 der Blechwand 26 anlegt und dadurch das Gehäuse 111 in Verbindung mit dem Flansch 30 festklemmt.
  • Um bei Bedarf auch eine elektrische Verbindung zwischen dieser Feder 134 und dem Metall der Wand 26 herzustellen, was insbesondere dann wichtig ist, wenn das Material des Gehäuses 111 selbst ein nichtleitender Kunststoff ist, wie z. B. gemäß 31 bei dem Gehäuse 511 der Fall, besitzt die eine Seitenkante des Schenkels 10 37 eine Zahnung 64, (16), die beim Einschieben des mit der Feder versehenen Gehäuses durch den Durchbruch 29 entlang der Durchbruchkante 66 schabt und an dieser entlang scheuert. Da der Schenkel 37 außerdem geringfügig ansteigende Breite mit Richtung auf den U-Steg oder Halteplatte 35 aufweist, gräbt sich diese Zahnung 64 zunehmend in das Blech ein und stellt so eine elektrische Verbindung sicher, selbst wenn noch vorher Lackreste, Lackierung oder Oxidschichten auf dem Blech vorhanden gewesen sein sollten.
  • Durch diese elektrische Verbindung zwischen dem Stahlblech der Wand 26 und dem Metallmaterial der Feder 134 gelingt es auch bei aus isolierendem Material bestehendem Gehäuse 11, einen elektrischen Leitweg zwischen der Wand 26 und der Welle 44 mit daran anschließendem Schlüssel 14 bzw. Vorreiberzunge 18 herzustellen: Da z. B. gemäß 31 die übergesteckte Feder 534, die Scheibe 49, die Welle 44 und Handgriff oder Schlüssel aus Festigkeitsgründen meistens aus Metall sind, und sich die Scheibe 44 gemäß 31 bzw. die Zunge 18 gemäß 5 an das stegförmige Ende oder Halteplatte 35 der Feder 134, 534 anlegt, und da wiederum über dem Befestigungsbolzen 22, ebenfalls aus Metall, eine elektrisch Verbindung mit dem gleichfalls aus Metall bestehenden Schließkern bzw. mit der Welle 44 hergestellt wird, ist auch der Handgriff oder Schlüssel 14 elektrisch mit dem Metall der Wand 26 verbunden. Im Falle eines elektrischen Schaltschrankes aus Stahlblech stellt somit 26 das Türblatt dar und die Gefahr, dass innerhalb des Schaltschrankes lose herunterhängende, elektrische Spannung führende Drähte, die mit der Zunge 18 in Berührung kommen, z. B. auf den Schlüssel 14 eine gefährliche elektrische Spannung übertragen, ist gebannt, da diese Spannung unschädlich auf das Türblatt 26 und damit auf das Schaltschrankgehäuse abgeleitet wird.
  • In 12 bis 15 ist eine andere Ausgestaltung von Gehäuse 211 und Befestigungsfeder 234 zu erkennen, bei der die Feder 234 an ihren Schenkelenden nach außen weisende Umbiegungen 68 aufweist, die sich um den Rand oder Lochlaibung 66 des Durchbruches 29 legen und damit die Feder 234 axial an dem Blech der Wand 26 festhalten, wiederum, ohne den Schließzylinder selbst axial zu belasten. Um diese Umbiegung 68 aufzunehmen, weist der Flansch 30 eine entsprechende Einsenkung 70 in der Anlagefläche auf, die sich auf die Oberfläche 40 des Türblattes 26 anlegt, wenn der Verschluß durch die Durchbruchöffnung 29 eingeschoben ist. Ansonsten weist das Gehäuse 211 ebenfalls eine Ausnehmung 54 zur Aufnahme der U-Schenkel 37 der U-förmigen Feder 234 auf, ähnlich wie bei der Ausführungsform gemäß 8 und 9. Die Feder 234 besitzt bei der in 14 und 15 dargestellten Ausführungform zwei Biegelinien 61, so daß sich zwei umgebogene Bereiche 72 ergeben, die sich auf den Kantenbereich 66 des Türblatts 26 nach dem Durchschieben der Feder abstützen. Auch hier können wieder Zahnungen (nicht dargestellt) vorgesehen sein, um den Erdungskontakt zu verbessern. Zahnungen könnten an den Kanten 74 der Umbiegungen 61 vorgesehen sein. Außerdem sei auf eine Herausbiegung 76 aus dem inneren Ringbereich des U-Stegs 35 der Feder 234 hingewiesen, die dazu dient, einen definierten Druck auf die auf dieser Ringfläche gleitende Zunge 18 auszuüben und so einen ständigen Schabe- und Gleitkontakt und damit gute Erdungsverbindung herzustellen.
  • Eine noch andere Ausgestaltung ist in den 17 bis 22 zu erkennen, wobei sich hier eine Feder 334 auf seitliche Einschnitte 78 in der Gehäuseaußenwand abstützt, und zwar mit Vorsprüngen 80, wie in 21 zu erkennen. Daher wird auch in dem Fall dieser Ausführungsform auf den Schließkern oder die sonstigen beweglichen Teile des Verschlusses kein zusätzlicher axialer Belastungsdruck oder -zug durch die Befestigungseinrichtung des Gehäuses in dem Türblatt auftreten.
  • Wie 19 erkennen läßt, ist der Umfang 33 des Gehäuses 311 hier mit zwei sich gegenüberliegenden Ausnehmungen 154 ausgestaltet, die nicht, wie beispielsweise bei der Ausführungsform gemäß 9 und 13 eben sind, sondern ihrerseits eine Kreisform besitzen, die koaxial zu dem Gesamtgehäusequerschnitt ist. Von dieser kreisförmigen Oberfläche mit verringertem Radius geht dann der keilförmige Einschnitt 78 aus, der selbst eine gerade Innenkante 82 bildet, an der sich die Stirnfläche 84 des Vorsprungs 80 abstützt. Der Vorsprung 80 ist, wie die gesamte Feder 384 aus nachgiebigem Material, so daß die U-förmige Feder 334 über das Gehäuse 311 von hinten aufgeschoben werden kann, wobei die Vorsprünge zunächst zurückfedern und sich dann in die Einschnitte 78 legen, sobald die Feder 334 ihre vollständig aufgeschobene Stellung auf dem Gehäuse 311 erreicht hat.
  • Bemerkenswert ist hier, daß die Schenkelenden 86 der Feder 334 bis zur Innenfläche 88 des Flansches 30 reichen, so daß sich diese Schenkelenden an die Durchbruchskanten des Türblattbleches 26 anlegen, wenn das mit der Feder 334 versehene Gehäuse 311 dann anschließend in die Türblattöffnung eingeschoben wird, die eine Durchbruchsform ähnlich der der 7 hat. Bei diesem Durchschieben treten auch von den Schenkeln der Feder 334 ausgehende und zu den Schenkelenden sich keilförmig erweiternde Umbiegungen 90 in Wirkverbindung mit der Durchbruchskante im Sinne einer lackentfernenden oder oxidhautbeseitigenden, einen Erdungskontakt herstellenden Funktion. Der kreisförmige Einschnitt 78, wie er in 19 zu erkennen ist, dient dabei gleichzeitig auch als Aufnahmeraum für das Nachgeben der beiden ungebogenen Seiten der Federschenkel, so daß diese Schabewirkung unter der Rückbiegekraft der in den Rücksprung 78 eingedrückten Schenkel erfolgt. Sobald das Stirnende 92 der vorspringenden Umbiegung erreicht ist, springt der Schenkel wieder in die in 21 erkennbare Stellung und legt sich dabei an den Eckbereich zwischen Durchbruch und Hinterfläche 48 des Türblattbleches 26 an und verriegelt damit die Gesamtanordnung in dem Türblatt 26. Gemäß 22 sind vier derartige Umbiegungen vorhanden, so daß sich ein sehr sicheres Festhalten im Türblatt ergibt. Gleichzeitig ergeben sich zwei Anlageflächen der Feder 334 an das Türblattmaterial, nämlich einmal durch die vorspringenden Kanten 90 mit ihren Stirnkanten 92 auf der Oberfläche 48, zum anderen mit den vorspringenden Schenkelenden 86 an den inneren Durchbruchflächen des Türblattes 26.
  • In den 23 bis 28 sind die Gehäuse 411 und eine zugehörige Feder 434 dargestellt, bei der eine unsymmetrische Form und Vertiefung, hier mit der Bezugszahl 254 versehen, gewählt ist. Es ist jeweils nur eine Umbiegung 90 für die tiefer ausgeschnittene eine Seite der Einsenkung 254 vorgesehen, während für die andere, flachere Seite der Einsenkung 254 lediglich ein Sägezahn 164 vorgesehen ist. Auch hier reichen die Schenkel 137 der Feder mit ihrem Endteil bis zur inneren Anlagefläche 88 des Gehäuses 411 und berühren somit in der montierten Stellung die Durchbruchkanten des Türblattes 26. Damit ist auch der von der einen Seitenkante der Schenkel 137 getragene sägezahnförmige Teil 164 bis in den Bereich des Durchbruchs vorhanden und stellt somit eine Erdung des Verschlusses sicher. Es ist hier keine besondere Maßnahme dargestellt, mit der die Feder 434 am Gehäuse 411 axial festgelegt wird. Denkbar ist eine Konstruktion gemäß der Ausführungsform von 17 bis 22, oder auch eine Ausführungsform gemäß den 7 bis 11 oder auch gemäß den 12 bis 15.
  • In den 29 bis 47 ist eine Ausführungsform beschrieben, bei der die Feder nicht U-förmig ist, sondern eher becherförmig, wobei der für diesen Verschluß vorgesehene Durchbruch mit vier sehnenförmigen Einschnürungen 31 versehen ist, wie auch bei der in 1 dargestellten Konstruktion. Entsprechend weist das Gehäuse 511 neben Kreisabschnitte darstellenden Außenflächen 41 Rücksprungbereiche 554 auf, die Platz für ein Ausweichen der vier Schenkel 537 der becherförmigen Feder 534 liefern. Diese Schenkel 537 besitzen jeweils eine Biegelinie 561, an der die Schenkel dachförmig gebogen sind, und zwar wiederum in der Form, daß zum freien Ende der Schenkel hin, von 180° beginnend, siehe Bezugszahl 586, der von der Dachform umschlossene Winkel immer kleiner wird, während am ebenen Schenkelansatz der Winkel, wie gesagt, 180° beträgt. Beim Einschieben des mit aufgesetzter Feder versehenen Gehäuses 511 kann somit die Durchbruchkante des Durchbruchs 529 den Schenkel 537 auch im Bereich der stärker werdenden Dachform geradebiegen (d.h. auf nahezu 180° aufbiegen) und so in den Rücksprungbereich 554 drücken. Sobald der Flanschbereich 30 an der Oberfläche des Türblatts 26 anliegt, springen auch, wie bereits beschrieben, die Stirnflächen 586 der Feder 537 wieder in ihre Urform (hier die Dachform) und legen sich dabei an die Randfläche 66 des Türblattes 26 an und sichern damit den Halt des Verschlusses 510.
  • In 31 ist zu erkennen, daß hier die Feder 534 in etwas anderer Form am Gehäuse 511 befestigt ist. Dieses Gehäuse 511 besitzt nämlich vom Durchbruch 42 für die Verschlußwelle 44 im Bereich des Hinterendes 513 des Gehäuses 511 radial zurückspringende Einsenkungen 55, in die Vorsprünge 47 einer Endscheibe 49 einrasten können und die zwischen sich und dem Ende 513 des Gehäuses 511 den Becherbodenbereich der becherförmigen Feder 534, Bezugszahl 51, einklemmen.
  • Dieser Becherbodenbereich 51 besitzt zu diesem Zweck noch Einschnitte 53, um die Vorsprünge 47 durchlassen zu können. Eine ggf. für die Nase 16 einer Vorreiberzunge 18 vorgesehene, Anschlagflächen 20 bildende Einsenkung 46 kann dann von der Scheibe 49 gebildet sein, siehe 44. Die Scheibe 49 kann aus elektrisch leitendem Material bestehen, wie Metall, oder aus elektrisch leitendem Kunststoff, um so wiederum die Möglichkeit zu haben, die Befestigungsfeder 534 über die Scheibe 49 mit der Zunge 18 und damit auch mit dem ebenfalls metallischen Verschlußkern einschließlich Verschlußwelle 44 elektrisch zu verbinden. Damit ist aber auch ein auf den Vierkant des hier dargestellten Verschlußkerns, siehe die 36 bis 38, aufgesteckter Betätigungsschlüssel elektrisch geerdet, so daß die notwendige Potentialausgleichstrecke zwischen dem Betätigungsschlüssel und der Schaltschranktür hergestellt ist.
  • Bei dem hier dargestellten Vierkantsteckverschluß erfolgt eine Reibungsdrehsicherung mit Hilfe einer Tellerfeder 55, die in 45 in einer Draufsicht und in 46 in einer Seitenansicht dargestellt ist und die zwischen der innenseitigen Gehäuseauflagefläche 15 (siehe 1) und einer entsprechenden Auflagekante 57 des Schließkerns 59 (siehe 37) angeordnet ist und eine definierte Reibung bewirkt, die hier erwünscht ist. In der in 31 dargestellten Schnittansicht durch den Verschluß 510 ist außerdem noch eine O-Ringdichtung 561 zu erkennen, für die ein entsprechender ringförmiger Raum vom Schließkern 59 zur Verfügung gestellt wird, siehe die Bezugszahl 63. Die Befestigung der Scheibe 49 auf dem Gehäuse 511 kann mit Hilfe der durch den Schraubbolzen 22 festgehaltenen Zunge 18 erfolgen, falls die dadurch zusätzlich sich ergebene Axialbelastung, die von der Feder 534 auf die Scheibe 49 und von dieser auf die Zunge 18 übertragen wird, von wo diese Axialbelastung über den Schraubbolzen 22, eingeschraubt in Gewindebohrung 65 des Schließkerns 59, letztlich dann über die Fläche 57 und die Tellerfeder 55 auf die Anlagefläche 15 des Gehäusebodens übertragen wird, d. h. zu einer axiallastbedingten zusätzlichen Reibung führt, nicht stört. Alternativ kann aber auch die Scheibe 49 an dem Gehäuse 511 anderweitig befestigt werden, beispielsweise durch Verklebung der Vorsprünge 47 in den Rücksprüngen 45.
  • Der Verschluß kann dann durch Lösen des Schraubbolzens 22 demontiert werden, beispielsweise zum Zwecke des Auswechselns des Schließkerns gegen einen anderen, ohne daß dabei auch die Teile 49, 534 und 511 auseinanderfallen.
  • In 47 ist dargestellt, wie die Kante 586 der Feder 534 das Gehäuse 511 an dem Türblatt 26 festhält. Soll die Feder wieder lackabkratzende Wirkung haben, könnte dies beispielsweise dadurch geschehen, daß auf der Biegekante 560 eine Zahnung 67 aufgebracht wird, die Lack- und Oxidreste insbesondere auf der Durchbruchkante- oder -laibung 69 abschabt und eine blanke Metallfläche im gesamten Bereich dieses Durchbruchs freilegt und dadurch der ebenfalls metallischen Stirnfläche 586 die Möglichkeit eines Erdungskontaktes gibt, wie 47 auch erkennen läßt.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 29 bis 47 ist dann, wenn eine dauernde Fixierung zwischen der Scheibe 49 und dem Gehäuse 511 (beispielsweise durch Verklebung) nicht vorgenommen wird, weil die Axialbelastung beispielsweise nicht stört, eine einfache Demontage der Gesamtanordnung durch Entfernen der Schraube 22 möglich, also einschließlich der Demontage auch der Feder 534 von dem Gehäuse 511 und damit auch des Gehäuses 511 aus der Durchbruchöffnung 529. Ist diese Entfernbarkeit der Feder 534 von dem Gehäuse 511 nicht gegeben, kann mit besonderen Werkzeugen, die die vorspringenden und die Feder 534 festhaltenden Teile zurückdrücken, ein Lösen vorgenommen werden. Das gilt auch für die Ausführungsformen gemäß den 5 bis 28.
  • Ein weiterer Vorteil der Ausführungsform mit zweiteiligem Gehäuse, wobei die beiden Teile nicht dauernd verbunden sind, ist der, daß eine Montage eventuell noch mit lockerer Befestigungsschraube 22 erfolgen kann, und erst dann die Schraube angezogen wird, wodurch eine noch genauere Fixierung im Durchbruch denkbar wäre.
  • Alle geschilderten Ausführungsformen haben den Vorteil, daß ein kostengünstiges Kunststoffgehäuse ohne Gewinde eingesetzt werden kann. Der Fortfall des Gewindes hat den günstigen Effekt, daß kein sogenanntes Backenspritzwerkzeug notwendig ist, d. h., daß die Werkzeugkosten für die Herstellung des Kunststoffgehäuses einfacher und damit billiger sind. Für Erdungszwecke ist, wie bereits ausgeführt, bei der Ausführungsform gemäß 29 bis 46 lediglich das scheibenförmige Endstück 49 aus Metall zu fertigen, was geringe Kosten verursacht. Der Schließkern und die sonstigen beweglichen Teile eines Verschlusses sind ohnehin aus Gründen der mechanischen Festigkeit aus Metall zu fertigen, so daß auf diese Weise der bereits geschilderte günstige Erdungsverbindungsweg sich ergibt. Der Vorteil der Klippbefestigung mittels der hier geschilderten Befestigungsfeder hat den Vorteil, daß auf der Rückseite des Türblattes 26 keine "Schlüsselfreiheit" notwendig ist, um einer Befestigungsmutter aufzusetzen oder auch eine Befestigungsfeder gemäß 1 aufzuschieben. Ein weiterer Vorteil ist die Diebstahlsicherheit, da es schwierig ist, den mit der Klippbefestigung eingesetzten Verschluß auszubauen. Wie schon erwähnt, ist dafür jeweils ein Spezialwerkzeug notwendig, das ein Unbefugter meist nicht zu Hand haben wird.
  • Ist ein Anschlag, der bei der Konstruktion gemäß 29 durch die Anschläge 20 in der Scheibe 49 verwirklicht ist, nicht erforderlich, oder ist dieser Anschlag in das Innere des Verschlusses gelegt, beispielsweise dadurch, daß ein Vorsprung und eine entsprechende diesen Vorsprung in seiner Bewegung begrenzende Bahn von dem Schließkern bzw. der Innenfläche des Gehäuses gebildet ist, kann die Scheibe 49 auch entfallen und die Feder 534 direkt von der Vorreiberzunge 18 festgehalten werden. Hier ist allerdings der eingangs geschilderte Nachteil nicht zu leugnen, da Vorreiberzunge und Schraube auch die Befestigungskräfte der Befestigungsfeder 534 aufnehmen müssen. Will man das wiederum vermeiden, könnte das Vorreibergehäuse mit vorstehenden Butzen versehen sein, wie es bei der Ausführungsform von 5 bis 11 geschildert wurde.
  • Bei sehr einfachen Gegebenheiten kann allerdings auch die Druckwirkung der Befestigungsfeder 534 erwünscht sein, beispielsweise dann, wenn die Tellerfeder 55 entfallen soll. Dann übernimmt die Befestigungsfeder 534 die Reibdruckerzeugung.
  • Eine derartige Reibung durch Axialkräfte ist z. B. immer dann erforderlich wenn ein Verschluß durch einen Steckschlüssel zu bedienen ist. Reibung kann entfallen, wenn ein Zylinderschloß vorhanden ist, der den Verschluß automatisch in Schließ- und ggf. Offenstellung festhält.
  • Bei den Ausführungsformen der 20 bis 22 bzw. 26 bis 28 sind die Umbiegungen 90 der Befestigungsfeder jeweils um 90° vorgenommen. Statt einer 90°-Stellung kann auch eine geringere Abbiegung vorgenommen werden, was einen größeren Toleranzausgleich ermöglichen würde.
  • Die dargestellten Verschlüsse nach 5 mit Zylinderschloß sind besonders gut geeignet als Briefkastenverschlüsse, da diese nicht unbefugterweise demontiert und dann für eigene Zwecke entwendet werden können, dies deshalb, weil eine Demontierbarkeit nur mittels Spezialzange gegeben ist.
  • Bei Briefkastenverschlußanwendungen entfällt natürlich die Notwendigkeit der Erdung, es bleiben aber die Vorteile der erschwerten Demontierbarkeit infolge der besonderen Ausgestaltung der Befestigungsfeder.
  • 10, 110 510
    Verschluß
    11, 111, 211, 311 411, 511
    (Schloß-)Gehäuse
    12
    Nutenwand
    13, 513
    Endstirnfläche
    14
    Betätigungsglied
    15
    Schulter, Gehäuseauflagefläche
    16
    Anschlagnase
    18
    Drehriegel, Vorreiberzunge
    20
    Anschlagfläche
    22
    Schraube, Schraubbolzen, Befestigungsbolzen
    23
    Schenkelende
    24
    Auflauffläche
    26
    Blechwand, Blech, Türblatt
    27
    Türrahmenteil
    28
    zylindrischer Aufnahmeraum
    29
    Öffnung, Blechwanddurchbruch
    30
    Flansch
    31
    Einschnürungen
    32
    Schließkern, Erdungs- und Befestigungsfeder
    33, 133
    Gewinde, Umfang
    34, 134, 234, 334, 434, 534
    Haltekäfig, (Erdungs-)Feder, becherförmige Feder,
    U-förmige Feder, Befestigungsfeder
    35, 135, 235
    Halteplatte, U-Steg, Becherboden
    36
    Schranktür
    37, 137, 537
    Stützkralle, U-Schenkel
    38, 138
    Ausnehmungen, Abflachung
    39
    Spitze
    40
    Blechwandseite, Oberfläche
    41
    Außenfläche
    42
    Durchbruch
    44
    Verschlußwelle
    46
    Einsenkung
    47
    Vorsprünge
    48
    andere Seite der Blechwand
    49
    Scheibe, Endscheibe
    50
    Aufbiegung
    51
    Becherbodenbereich
    52
    Vorsprung, Butzen
    53
    Einschnitte
    54, 154, 254, 554
    (Gehäuse-)Ausnehmungen, Vertiefung, Abflachungen
    55
    Tellerfeder
    56
    Endbereich
    57
    Auflagekante
    58
    Durchbrüche
    59
    Schließkern
    60, 560
    Stützbeine
    61; 561
    Biegelinie, Umbiegung; O-Ring-Dichtung
    62
    Winkel
    63
    Rand
    64, 164, 264, 564
    Spitze, rauhe oder scharfe Kante, Zahnung, Sägezahn
    65
    Gewindebohrung
    66
    (Loch-)Laibung, Durchbruchkante, Kantenbereich
    67
    Biegekante, Zahnung
    68
    Halteansätze, U-Schenkelende, Federteil mit Endhaken, Umbiegungen
    70
    Einsenkung
    72
    Bereiche
    74
    Kanten
    76
    elektrischer Verbindungspunkt, Vorsprung, Herausbiegung
    78
    Rücksprung, Einschnitt
    80
    Vorsprung
    82
    Rücksprung, Innenkante
    84
    Stirnfläche
    86, 586
    Schenkelenden
    88
    Innenfläche
    90
    Umbiegungen, Kanten
    92
    Stirnende, Stirnkanten

Claims (13)

  1. Verschluß (110) mit einem in ein Schloßgehäuse (111) eingesetztem Schließelement, mit einem Gehäuse (111), an dem einerseits ein Flansch (30) und andererseits ein Betätigungsglied (14) angeordnet ist, wobei das Gehäuse (111) in Längsrichtung Ausnehmungen (38; 54) aufweist, einem Haltekäfig (134) mit einer Halteplatte (35), in der sich ein zentraler Durchbruch (42) für das Betätigungsglied (14) befindet; mit mehreren, wie vier Stützbeinen (60), die senkrecht, in eine Richtung weisend von der Halteplatte (35) abstehen und an ihren freien Enden jeweils einen Halteansatz (68) und eine Stützkralle (37) aufweisen, wobei der Haltekäfig (134) aus elastischem Metall hergestellt ist, und einem Drehriegel (18), wobei das Gehäuse (111) mit dem Betätigungsglied (14) voran durch eine Öffnung oder Durchbruch (29) in einer Blechwand (26), wie Schranktür (36) geführt wird, bis der Flansch (30) an der Schranktür (36) anliegt, wobei das Betätigungsglied (14) durch den Durchbruch (42) in der Halteplatte (35) hindurch ragt und elektrisch leitend mit der Laibung (66) der Öffnung (29) verbunden ist und die Stützbeine (60) in den Ausnehmungen (38; 54) des Gehäuses (111) liegen, wobei die Halteansätze (z.B. 68) in die Laibung (66) der Öffnung (29) in der Schranktür (36) hineinreichen, und die Spitzen (39; 64) der Stützkrallen (37) an der vom Flansch (30) abgewandten Schranktürseite die Isolierung der Schranktür (36) durchstoßen und somit ein Erdungskontakt zwischen den elektrisch leitenden Teilen des Schloßgehäuses (111) und der Schranktür (36) realisiert wird, und wobei über den Haltekäfig (134) auf dem Betätigungsglied (14) der Drehriegel (18) mittels einer Schraube (22) fixiert wird, dadurch gekennzeichnet, dass eine mit dem Gehäuse (111; 411; 511) verbundene Erdungsfeder (134; 334; 434; 534) vorgesehen ist, die eine zumindest teilweise entlang den Ausnehmungen (54; 254; 554) des Gehäuses (111; 411; 511) verlaufende rauhe oder scharfe Kante (64; 164; 264, 564) bildet, die (in entspanntem Zustand) über das Profil der Öffnung (29) in der Schranktür (36) federnd vorspringt und beim Einschieben des die Erdungsfeder (334; 434; 534) tragenden Gehäuses (111; 411; 511) durch die Öffnung (29) in deren Lochlaibung (66) und/oder an dessen zur Vorderfläche der Tür (36) liegenden Kante (64; 164; 264) schabend entlang gleitet und nach Erreichen der Endstellung, in der der Flansch (30) an der Außenfläche der Schranktür (36) anliegt, sich an den blank geschabten Teilen der Lochlaibung (66) unter Pressdruck anlegt. (10, 16, 20, 21, 26, 47).
  2. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (134; 234; 334; 434; 534) derart U- oder becherförmig gebogen ist und dadurch die Platte (35) einen U-Steg oder Becherboden bildet (135, 235), dass die Feder nahe dem oder am Hinterende des Gehäuses (111, 211, 311, 411, 511) sich axial abstützt und mit dem U-Steg oder dem Becherboden (135, 235) das Hinterende des Gehäuses (111, 211, 311, 411, 511) umgreift.
  3. Verschluß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Erdungsfeder (234) mit den Federenden, wie den U-Schenkelenden (68) oder Becherrändern auf der anderen Seite (48) der Blechwand (26) oder Schranktür (36) sich abstützt.
  4. Verschluß nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (134; 234; 334; 434; 534) so ausgestaltet ist, dass sie die elektrische Verbindung zwischen einem elektrisch leitenden, beweglichen Teil des Verschlusses, wie der Betätigungswelle oder Drehriegel (18) und dem U-Steg oder dem Becherboden (135, 235) der Feder (234) herstellt (z.B. bei 76).
  5. Verschluß nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Becherwand der becherförmigen Feder (534) aus vier jeweils zueinander um 90° versetzten Schenkeln (537) besteht.
  6. Verschluß nach Anspruch 2, 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (37; 537) der U-förmigen Feder (34) oder becherförmigen Feder (534) jeweils im Bereich der Gehäuseabflachung oder Gehäuseausnehmung (54; 554) liegen.
  7. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kante (564) von einer Biegekante der Feder (534) gebildet ist.
  8. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (134) von einem von dem Gehäuse (111) ausgehenden Vorsprung oder Butzen (52) gehalten ist.
  9. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (334) von Rücksprüngen (78, 82) in der Umfangsfläche des Gehäuses (311) gehalten ist.
  10. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (534) von einer auf die Endfläche des Gehäuses (511) aufgesetzten Scheibe (49) gehalten ist.
  11. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (234) Vorsprünge (76) aufweist, die sich reibend an den Drehriegel (18) anlegen.
  12. Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (111, 311, 411, 511) aus Kunststoff, wie Polyamid, besteht.
  13. Verschluß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse aus Kunststoff, wie Polyamid, und die Scheibe (49) aus Metall besteht.
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