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Die
Erfindung betrifft einen Verschluß mit einem in ein Schloßgehäuse eingesetzten
Schließelement,
mit einem Gehäuse,
an dem einerseits ein Flansch und andererseits ein Betätigungsglied
angeordnet ist, wobei das Gehäuse
in Längsrichtung
Ausnehmungen aufweist, einem Haltekäfig mit einer Halteplatte,
in der sich ein zentraler Durchbruch für das Betätigungsglied befindet, mit
mehreren wie vier Stützbeinen,
die senkrecht, in eine Richtung weisend von der Halteplatte abstehen
und an ihren freien Enden jeweils einen Halteansatz und eine Stützkralle aufweisen,
wobei der Haltekäfig
aus elastischem Metall hergestellt ist, und einem Drehriegel, wobei
das Gehäuse
mit dem Betätigungsglied
voran durch eine Öffnung
in einer Blechwand wie Schranktür
geführt wird,
bis der Flansch an der Schranktür
anliegt, wobei das Betätigungsglied
durch den Durchbruch in der Halteplatte hindurch ragt und elektrisch
leitend mit der Laibung der Öffnung
verbunden ist und die Stützbeine
in den Ausnehmungen des Gehäuses
liegen, wobei die Halteansätze
in die Laibung der Öffnung
in der Schranktür
hineinreichen, und die Spitzen der Stützkrallen an der vom Flansch
abgewandten Schranktürseite
die Isolierung der Schranktür
durchstoßen
und somit ein Erdungskontakt zwischen den elektrisch leitenden Verschlußgehäuseteilen
und der Schranktür
realisiert wird, und wobei über
den Haltekäfig
auf dem Betätigungsglied
der Drehriegel mittels einer Schraube fixiert wird.
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Der
aus dieser Druckschrift bekannte Verschluß hat die Eigenheit, dass die
Oberfläche
der Blechwand durch die Stützkrallen
durchstoßen
werden müssen,
damit die Erdungsfunktion erreicht wird. Das erfordert relativ hohe
Druckkraft, die von der Schraube des den Vorreiberriegel haltenden
Verschlusses aufgebracht werden muß, welche Druckkraft wiederum
sich auf die Antriebswelle für
den Riegel fortsetzt und dadurch die Drehung der Betätigungswelle
des Riegels erschwert.
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Des
weiteren ist bei bestimmten Anwendungsfällen die Beschädigung der
Lackschicht auf der Blechwandoberfläche nicht erwünscht.
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Eine
weiterere Eigenheit des Standes der Technik liegt darin, dass er
keine erstrebenswerte sogenannte Blindmontage ermöglicht.
Eine Blindmontage eines derartigen Verschlusses erstrebenswert ist,
beispielsweise dann erstrebenswert, wenn die Hinterseite einer Schaltschranktür nur schlecht
oder gar nicht zugänglich
ist.
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Die
letztgenannte Eigenheit weist auch ein aus der EP 0 025 472 AI bekannter
Schaltschranktürverschluß auf, der
ebenfalls mit einer Erdungsfeder arbeitet. Zur Befestigung des Verschlusses
in der Blechwand wird eine von dem Verschlußgehäuse getrennte, in Draufsicht
U-förmig
ausgebildete Feder nach dem Durchschieben des Verschlusses von vorn durch
den Blechwanddurchbruch hindurch hinten auf das mit seitlichen Nuten
versehene Gehäuse
aufgeschoben, um den Befestigungsvorgang und den Erdungsvorgang
zu bewerkstelligen.
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Bei
diesem Verschluß kommt
hinzu, dass er in manchen Fällen
nicht ausreichend rüttelsicher
ist, d.h., dass bei starker Vibrationsbelastung sich die eingesteckte
Feder wieder aus ihrer eingesteckten Stellung entfernt und so der
Verschluß sich
löst.
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Desweiteren
sei auf die EP 0 258 491 AI verwiesen, gemäß der ein Schließzylinder
mittels einer in Seitenansicht U-förmig gebogenen Feder befestigt wird,
wobei Schenkel der U-förmig
gebogenen Feder in zwei sich gegenüberliegenden eingesenkten Bereichen
des Gehäuseumfangs
angeordnet sind. Die Schenkel der Feder weisen eine in Richtung
auf das Schenkelende hin zunehmende Radialerstreckung auf, derart,
dass der Verschluß blind
in eine entsprechende Öffnung
in einer Blechwand eingesteckt werden kann, bis sich der Flansch
auf der einen Blechwandseite anlegt und das Stirnende der beiden
Federschenkel sich hinter die andere Blechwandseite legen. Gehäuse und
Feder sind einstöckig,
vorzugsweise aus Kunststoff geformt. Es sind keine besonderen Maßnahmen
vorgesehen sind, um einen ggf. erwünschten Erdungskontakt herzustellen.
Außerdem
scheint es notwendig zu sein, dem Durchbruch eine ganz bestimmte,
mit zusätzlichen
Einschnitten versehene Form zu geben, um einerseits den Verschluß überhaupt
durchstecken zu können,
andererseits aber auch eine drehsichere Befestigung zu gewährleisten.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, den Verschluß gemäß der eingangs genannten Art
dahingehend weiter auszugestalten, dass er einerseits gemäß den 2, 3 und 4 eine
Blindmontage ermöglicht,
andererseits aber bei Bedarf auch einen ausreichenden Erdungskontakt
zwischen insbesondere der Betätigung,
wie dem Handgriff oder Schlüssel
des Verschlusses und der Blechwand auch dann liefert, wenn das Gehäuse des
Verschlusses statt aus Metall aus einem nicht leitenden Kunststoff,
wie Polyamid besteht.
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Gelöst wird
die Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des Hauptanspruches,
also dadurch, dass eine mit dem Gehäuse verbundene Erdungsfeder
vorgesehen ist, die eine zumindest teilweise entlang den Ausnehmungen
des Gehäuses verlaufende
rauhe oder scharfe Kante bildet, die (in entspanntem Zustand) über das
Profil der Öffnung
in der Schranktür
federnd vorspringt und beim Einschieben des die Erdungsfeder tragenden
Gehäuses durch
die Öffnung
in deren Lochlaibung und/oder an dessen zur Vorderfläche der
Tür liegenden
Kante schabend entlang gleitet und nach Erreichen der Endstellung,
in der der Flansch an der Außenfläche der
Schranktür
anliegt, sich an den blank geschabten Teilen der Lochlaibung unter
Preßdruck
anlegt.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung ist die Feder derart U- oder becherförmig gebogen,
dass die Feder am Hinterende oder nahe dem Hinterende des Gehäuses sich
axial abstützt
und mit dem U-Steg oder dem Becherboden das Hinterende des Gehäuses umgreift
(Anspruch 2). Insbesondere ist die Feder dann so ausgestaltet, dass
sie die elektrische Verbindung zwischen einem elektrisch leitendem,
beweglichen Teil des Verschlusses, wie der Betätigungswelle oder Drehriegel
und dem U-Steg oder Becherboden der Feder herstellt (Anspruch 4).
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Die
Becherwand kann vorzugsweise aus vier jeweils zueinander um 90° versetzte
Schenkeln bestehen (Anspruch 5). In weiteren Unteransprüchen werden
Ausgestaltungen gelehrt, die insbesondere die Herstellung eines
besonders guten Erdungskontaktes zwischen der Blechwand und der
Feder dienen sollen, ohne dass dadurch deren Befestigungseigenschaften
negativ beeinflußt
werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die Feder nach
Möglichkeit
so gestaltet sein sollte, dass sie keine besondere Belastung in
axialer Richtung auf den Schließkern
ausübt,
wie es bei der Konstruktion gemäß der 2, 3 und 4 der
Fall ist, so dass die Schließkernbetätigung nicht
unnötig
durch aufzunehmenden Axialdruck erschwert wird.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die
in den Zeichnungen dargestellt sind.
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Es
zeigt:
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1 einen
bekannten Verschluß,
der ebenfalls mittels Erdungs- und Befestigungsfeder in einer Blechwand
befestigt ist;
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2, 3 und 4 in
einer Seitenansicht, Ansicht von hinten und einer Teilaxialschnittansicht
eine dem Erfinder bekanntgewordenen, in einen Blechwanddurchbruch
blind einsteckbaren Vorreiberverschluß mit einer in Seitenansicht
U-förmigen,
von einer auch die Zunge haltenden Schraube gehaltenen Befestigungsfeder;
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5 und 6 in ähnlichen
Ansichten wie die 2 und 3 einen
erfindungsgemäß verbesserten
Verschluß mit
Erdungsmöglichkeit
und andersartiger Federbefestigung am Gehäuse des Verschlusses;
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7 die
Form des zu dem Gehäuse
gemäß 5 und 6 passenden
Durchbruchs in einer Blechwand;
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8 und 9 in
einer Seitenansicht und in einer Ansicht von hinten eine Ausführungsform
eines Gehäuses,
das bei dem Verschluß gemäß 5 und 6 verwendbar
ist;
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10 und 11 in
einer Seitenansicht und in einer Ansicht von hinten eine zugehörige Feder;
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12 und 13 in ähnlichen
Ansichten wie die 8 und 9 eine andere
Ausführungsform
eines Gehäuses
für den
Verschluß gemäß 5 und 6;
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14 und 15 in ähnlichen
Ansichten wie die 10 und 11 eine
entsprechend gestaltete Feder für
das Gehäuse
gemäß 12 und 13;
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16 in
vergrößerter Darstellung
die Art der Erdung der Befestigung durch die Feder gemäß 10 und 11;
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17, 18 und 19 in
einer Seitenansicht, teilweise geschnittener Seitenansicht und in einer
Ansicht von hinten eine andere Ausführungsform eines Gehäuses;
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20, 21 und 22 in
zwei Seitenansichten und in einer Ansicht von hinten eine zugehörige Feder;
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23, 24 und 25 in ähnlichen
Ansichten wie bei den 17, 18 und 19 eine noch
andere Ausführungsform
des Gehäuses;
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26, 27 und 28 in ähnlichen
Ansichten wie die 20, 21 und 22 eine
zugehörige
Feder;
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29, 30 und 31 eine
Seitenansicht, eine Ansicht von hinten und eine axiale Schnittansicht
eine noch anderen federbefestigten und geerdeten Verschlusses;
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32 den
zugehörigen
Blechwanddurchbruch;
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33, 34 und 35 in
einer Ansicht von vorne, von der Seite und von hinten das zugehörige Gehäuse;
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36, 37 und 38 in
einer Ansicht von vorn, von der Seite und von hinten den zugehörigen Schließkern;
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39, 40 und 41 in
einer Ansicht von vorne, von der Seite und von hinten die zugehörige Feder-,
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42, 43 und 44 drei
Ansichten einer zugehörigen
Befestigungsscheibe für
die Feder-,
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45 und 46 zwei
Ansichten einer zwischen Gehäuse-
und Schließkern
angeordneten Tellerfeder; und
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47 eine
Darstellung zur Erläuterung
des Erdungs- und Befestigungseffektes bei dem hier dargestellten
Verschluß.
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In 1 ist
in einer Seitenansicht ein mittels einer Erdungs- und Befestigungsfeder 34 in
einer Blechwand 26, wie Schaltschranktür 36, befestigter Verschluß 10 zu
erkennen, der hier die Form eines Vorreiberverschlusses mit einer
Vorreiberzunge oder Drehriegel 18 mit Auflauffläche 24 und
Anschlagnase 16 darstellt, welcher Verschluß im übrigen aus
einem Gehäuse
mit zylindrischem Aufnahmeraum 28 für einen Schließkern 32 besteht,
welches Gehäuse 11 an seinem
Vorderende in einen sich an die eine Blechwandseite 40 anlegenden
Flansch 30 übergeht,
während
das Gehäuse 11 an
seinem Hinterende einen Durchlaß oder
Durchbruch 42 für
eine mit dem Schließkern 32 verbundene
Verschlußwelle 44 hier mit
Vierkantende besitzt, auf welches die Vorreiberzunge oder Drehriegel 18 beispielsweise
mittels eines Schraubbolzens 22 drehstarr aufgesetzt ist.
Das Ende des Vorreibergehäuses
besitzt im übrigen
eine mit zwei Anschlagflächen 20 versehene
Einsenkung 46, um den Drehweg für die Zunge 18 festzulegen, indem
die Nase 16 an die Anschläge 20 dieser Einsenkung 46 an
den Drehwegenden anschlägt.
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Das
Gehäuse 11 besitzt
vier sich gegenüberliegende,
axial ausgerichtet abgeflachte Bereiche oder Ausnehmungen 38 auf
dem Gehäuseumfang, um
durch entsprechende Form des Durchbruchs im Türblatt o. dgl., durch den das
Gehäuse
des Verschlusses hindurchgesteckt ist, den Verschluß drehstarr
in dem Schrank 36 oder der Blechwand 26 festlegen
zu können.
Bei der in 1 dargestellten bekannten Ausführungsform
geschieht die Festlegung entweder durch eine hier nicht dargestellte
Mutter, die auf ein Gewinde 33 aufgeschraubt wird und sich gegen
die andere Blechwandoberfläche 48 anlegt, oder
durch eine in Draufsicht U-förmig
gestaltete, in Seitenansicht wellenförmig gebogene Feder 34,
die mit ihren beiden U-Schenkeln in -entsprechende an zwei sich
gegenüberliegenden
Seiten des Gehäuses angebrachte
parallel verlaufende Nuten 12 eingeschoben wird und sich
einerseits an eine der Nutenwände 12 abstützt, andererseits
an der Fläche 48.
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Die
Feder 34 besitzt an dem Schenkelende 23 einen
in Richtung der Fläche 48 vorspringenden Zahn,
wobei sich dieser Zahn durch eventuelle Lackschichten beim Einschieben
der Feder 34 eingräbt und
eine Verbindung mit dem blanken Blech des Türblatts oder Blechwand 26 oder
dgl. herstellt.
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Nachteilig
ist hier die Notwendigkeit, diese Feder 34 nach dem Durchstecken
des Gehäuses 11 durch
die entsprechende Öffnung
in dem Blech 26 von hinten aufzustecken, außerdem ist
der beim Einschieben durch den an der Feder 34 befindlichen Zahn
entstehende Kratzriß unter
Umständen
störend,
da er zu Rosterscheinungen führen
könnte. Auch
ist nicht sicher, ob nicht durch Rüttelbewegungen der Gesamtanordnung
sich die Feder 34 wieder aus ihrem dargestellten Sitz herausarbeitet
und dann irgendwann den Verschluß freigibt.
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In 2 ist
in einer Seitenansicht ein dem Erfinder bekannter, aber möglicherweise
nicht vorveröffentlichter
Vorreiberverschluß 10 dargestellt, wieder
mit einem Schloßgehäuse 11 mit
hier allerdings nur zwei Abflachungen oder Ausnehmungen 38,
wobei hier als Schließkern
ein Zylinder dient, der mittels eines Schlüssels als Betätigungseinrichtung 14 betätigbar ist.
Als Befestigungseinrichtung dient hier eine in Seitenansicht U-förmige Feder 134,
die mit ihrem U-Steg 35 oder Halteplatte, die eine entsprechende
Bohrung besitzt, zwischen der Zunge 18 und der Endstirnfläche 13 des
Gehäuses 11 eingeklemmt
ist, wobei die U-Schenkel 37 sich mit ihrer Spitze 39 oder
Schräge
auf der Fläche 48 oder
der Blechkante der Blechwand 26 abstützen und dadurch den Verschluß 10 festhalten.
Eine Erdung zwischen Feder 134 und Blechwand 26 ist
nicht beabsichtigt und erfolgt allenfalls zufällig, außerdem ist von Nachteil, dass
der Abstützdruck,
der auf die Spitze 39 oder Schräge ausgeübt wird, sich fortsetzt bis zu
der Zunge 18 und letztlich von dem in dem Verschluß befindlichen
Zylinder aufgenommen werden muß,
genauer gesagt, von dessen Anlage an einer ringförmigen Schulter 15,
die in 1 dargestellt ist. Damit hängt die Reibung beim Betätigen des
Verschlusses stark von diesem Anlagedruck und damit auch von dem
Befestigungsdruck ab, was unter Umständen recht lästig sein
kann.
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Immerhin
zeigt der in den 2 bis 4 dargestellte
Verschluß eine
Befestigungsfeder 134, die eine jeweils zu ihren Schenkelenden 37 hin
zunehmende Aufbiegung 50 zeigt und die die eigentliche
Abstützkante
am Durchbruchrand des Türblatts 26 ergibt,
siehe 4.
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In 5 ist
nunmehr ein erfindungsgemäß ausgestalteter
Verschluß 110 dargestellt,
der in einem Türblatt 26 befestigt
ist und mit der Auflauffläche 24 seiner
Zunge 18 ein Türrahmenteil 27 in
Eingriff nimmt. Das Türblatt 26 weist
dabei eine Öffnung
oder Durchbruch 29 auf, der im wesentlichen kreisförmig mit
zwei sehnenförmigen
Einschnürungen 31 ist.
Entsprechend ausgestaltet ist auch der Umfang 133 des Gehäuses 111 dieses
Verschlusses 110, der in einer Seitenansicht in 8 und
in einer Ansicht von hinten in 9 zu erkennen
ist. Auch hier ist eine in Seitenansicht U-förmig gestaltete Feder 134 vorgesehen,
die aber im Gegensatz zur Konstruktion von 2 bis 4 sich
nicht auf der Zunge und damit letztlich auf dem Schließkern axial
abstützt,
sondern vielmehr auf einem Vorsprung 52, der von der abgeflachten
Seite 38, genauer gesagt, von einer an dieser abgeflachten
Seite angebrachten Vertiefung 54 ausgeht und sich bis zu
der Ebene erstreckt, die normalerweise von dieser Abflachung gebildet
worden wäre
und die auch von den Endbereichen 56 dieser Vertiefung 54 definiert
wird. In diese Vertiefung paßt die
Feder 134 mit ihren U-Schenkeln 37 hinein, wobei nach
dem Aufschieben dieser Feder von hinten auf das Gehäuse 111 die
Vorsprünge 52 entsprechende Durchbrüche 58 in
der Feder durchdringen, wobei dann im wesentlichen die Federstärke von
der Vertiefung 54 aufgenommen wird und die Feder durch
den Vorsprung 52 dann in Stellung gehalten wird. Die Feder 134 ist
entlang einer Biegelinie 61 um einen Winkel 62 von
z. B. etwa 10 bis 20° nach
außen
aufgebogen, wie in 11 zu erkennen ist, mit welcher
Aufbiegung, siehe 16, sich die Feder an den Rand 63 der
Blechwand 26 anlegt und dadurch das Gehäuse 111 in Verbindung
mit dem Flansch 30 festklemmt.
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Um
bei Bedarf auch eine elektrische Verbindung zwischen dieser Feder 134 und
dem Metall der Wand 26 herzustellen, was insbesondere dann
wichtig ist, wenn das Material des Gehäuses 111 selbst ein
nichtleitender Kunststoff ist, wie z. B. gemäß 31 bei
dem Gehäuse 511 der
Fall, besitzt die eine Seitenkante des Schenkels 10 37 eine
Zahnung 64, (16), die beim Einschieben des
mit der Feder versehenen Gehäuses
durch den Durchbruch 29 entlang der Durchbruchkante 66 schabt
und an dieser entlang scheuert. Da der Schenkel 37 außerdem geringfügig ansteigende
Breite mit Richtung auf den U-Steg oder Halteplatte 35 aufweist,
gräbt sich
diese Zahnung 64 zunehmend in das Blech ein und stellt
so eine elektrische Verbindung sicher, selbst wenn noch vorher Lackreste,
Lackierung oder Oxidschichten auf dem Blech vorhanden gewesen sein
sollten.
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Durch
diese elektrische Verbindung zwischen dem Stahlblech der Wand 26 und
dem Metallmaterial der Feder 134 gelingt es auch bei aus
isolierendem Material bestehendem Gehäuse 11, einen elektrischen
Leitweg zwischen der Wand 26 und der Welle 44 mit
daran anschließendem
Schlüssel 14 bzw.
Vorreiberzunge 18 herzustellen: Da z. B. gemäß 31 die übergesteckte
Feder 534, die Scheibe 49, die Welle 44 und
Handgriff oder Schlüssel
aus Festigkeitsgründen
meistens aus Metall sind, und sich die Scheibe 44 gemäß 31 bzw.
die Zunge 18 gemäß 5 an
das stegförmige
Ende oder Halteplatte 35 der Feder 134, 534 anlegt,
und da wiederum über dem
Befestigungsbolzen 22, ebenfalls aus Metall, eine elektrisch
Verbindung mit dem gleichfalls aus Metall bestehenden Schließkern bzw.
mit der Welle 44 hergestellt wird, ist auch der Handgriff
oder Schlüssel 14 elektrisch
mit dem Metall der Wand 26 verbunden. Im Falle eines elektrischen
Schaltschrankes aus Stahlblech stellt somit 26 das Türblatt dar und
die Gefahr, dass innerhalb des Schaltschrankes lose herunterhängende,
elektrische Spannung führende
Drähte,
die mit der Zunge 18 in Berührung kommen, z. B. auf den
Schlüssel 14 eine
gefährliche elektrische
Spannung übertragen,
ist gebannt, da diese Spannung unschädlich auf das Türblatt 26 und damit
auf das Schaltschrankgehäuse
abgeleitet wird.
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In 12 bis 15 ist
eine andere Ausgestaltung von Gehäuse 211 und Befestigungsfeder 234 zu
erkennen, bei der die Feder 234 an ihren Schenkelenden
nach außen
weisende Umbiegungen 68 aufweist, die sich um den Rand
oder Lochlaibung 66 des Durchbruches 29 legen
und damit die Feder 234 axial an dem Blech der Wand 26 festhalten,
wiederum, ohne den Schließzylinder
selbst axial zu belasten. Um diese Umbiegung 68 aufzunehmen,
weist der Flansch 30 eine entsprechende Einsenkung 70 in der
Anlagefläche
auf, die sich auf die Oberfläche 40 des
Türblattes 26 anlegt,
wenn der Verschluß durch die
Durchbruchöffnung 29 eingeschoben
ist. Ansonsten weist das Gehäuse 211 ebenfalls
eine Ausnehmung 54 zur Aufnahme der U-Schenkel 37 der
U-förmigen
Feder 234 auf, ähnlich
wie bei der Ausführungsform
gemäß 8 und 9.
Die Feder 234 besitzt bei der in 14 und 15 dargestellten Ausführungform
zwei Biegelinien 61, so daß sich zwei umgebogene Bereiche 72 ergeben,
die sich auf den Kantenbereich 66 des Türblatts 26 nach dem Durchschieben
der Feder abstützen.
Auch hier können
wieder Zahnungen (nicht dargestellt) vorgesehen sein, um den Erdungskontakt
zu verbessern. Zahnungen könnten
an den Kanten 74 der Umbiegungen 61 vorgesehen
sein. Außerdem
sei auf eine Herausbiegung 76 aus dem inneren Ringbereich
des U-Stegs 35 der Feder 234 hingewiesen, die
dazu dient, einen definierten Druck auf die auf dieser Ringfläche gleitende
Zunge 18 auszuüben
und so einen ständigen
Schabe- und Gleitkontakt und damit gute Erdungsverbindung herzustellen.
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Eine
noch andere Ausgestaltung ist in den 17 bis 22 zu
erkennen, wobei sich hier eine Feder 334 auf seitliche
Einschnitte 78 in der Gehäuseaußenwand abstützt, und
zwar mit Vorsprüngen 80,
wie in 21 zu erkennen. Daher wird auch
in dem Fall dieser Ausführungsform
auf den Schließkern
oder die sonstigen beweglichen Teile des Verschlusses kein zusätzlicher
axialer Belastungsdruck oder -zug durch die Befestigungseinrichtung
des Gehäuses
in dem Türblatt
auftreten.
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Wie 19 erkennen
läßt, ist
der Umfang 33 des Gehäuses 311 hier
mit zwei sich gegenüberliegenden
Ausnehmungen 154 ausgestaltet, die nicht, wie beispielsweise
bei der Ausführungsform
gemäß 9 und 13 eben
sind, sondern ihrerseits eine Kreisform besitzen, die koaxial zu
dem Gesamtgehäusequerschnitt
ist. Von dieser kreisförmigen
Oberfläche
mit verringertem Radius geht dann der keilförmige Einschnitt 78 aus,
der selbst eine gerade Innenkante 82 bildet, an der sich
die Stirnfläche 84 des Vorsprungs 80 abstützt. Der
Vorsprung 80 ist, wie die gesamte Feder 384 aus
nachgiebigem Material, so daß die
U-förmige
Feder 334 über
das Gehäuse 311 von
hinten aufgeschoben werden kann, wobei die Vorsprünge zunächst zurückfedern
und sich dann in die Einschnitte 78 legen, sobald die Feder 334 ihre vollständig aufgeschobene
Stellung auf dem Gehäuse 311 erreicht
hat.
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Bemerkenswert
ist hier, daß die
Schenkelenden 86 der Feder 334 bis zur Innenfläche 88 des Flansches 30 reichen,
so daß sich
diese Schenkelenden an die Durchbruchskanten des Türblattbleches 26 anlegen,
wenn das mit der Feder 334 versehene Gehäuse 311 dann
anschließend
in die Türblattöffnung eingeschoben
wird, die eine Durchbruchsform ähnlich
der der 7 hat. Bei diesem Durchschieben treten
auch von den Schenkeln der Feder 334 ausgehende und zu
den Schenkelenden sich keilförmig
erweiternde Umbiegungen 90 in Wirkverbindung mit der Durchbruchskante
im Sinne einer lackentfernenden oder oxidhautbeseitigenden, einen
Erdungskontakt herstellenden Funktion. Der kreisförmige Einschnitt 78,
wie er in 19 zu erkennen ist, dient dabei
gleichzeitig auch als Aufnahmeraum für das Nachgeben der beiden
ungebogenen Seiten der Federschenkel, so daß diese Schabewirkung unter
der Rückbiegekraft
der in den Rücksprung 78 eingedrückten Schenkel
erfolgt. Sobald das Stirnende 92 der vorspringenden Umbiegung
erreicht ist, springt der Schenkel wieder in die in 21 erkennbare Stellung
und legt sich dabei an den Eckbereich zwischen Durchbruch und Hinterfläche 48 des
Türblattbleches 26 an
und verriegelt damit die Gesamtanordnung in dem Türblatt 26.
Gemäß 22 sind
vier derartige Umbiegungen vorhanden, so daß sich ein sehr sicheres Festhalten
im Türblatt
ergibt. Gleichzeitig ergeben sich zwei Anlageflächen der Feder 334 an
das Türblattmaterial,
nämlich
einmal durch die vorspringenden Kanten 90 mit ihren Stirnkanten 92 auf
der Oberfläche 48,
zum anderen mit den vorspringenden Schenkelenden 86 an
den inneren Durchbruchflächen
des Türblattes 26.
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In
den 23 bis 28 sind
die Gehäuse 411 und
eine zugehörige
Feder 434 dargestellt, bei der eine unsymmetrische Form
und Vertiefung, hier mit der Bezugszahl 254 versehen, gewählt ist.
Es ist jeweils nur eine Umbiegung 90 für die tiefer ausgeschnittene
eine Seite der Einsenkung 254 vorgesehen, während für die andere,
flachere Seite der Einsenkung 254 lediglich ein Sägezahn 164 vorgesehen ist.
Auch hier reichen die Schenkel 137 der Feder mit ihrem
Endteil bis zur inneren Anlagefläche 88 des Gehäuses 411 und
berühren
somit in der montierten Stellung die Durchbruchkanten des Türblattes 26. Damit
ist auch der von der einen Seitenkante der Schenkel 137 getragene
sägezahnförmige Teil 164 bis
in den Bereich des Durchbruchs vorhanden und stellt somit eine Erdung
des Verschlusses sicher. Es ist hier keine besondere Maßnahme dargestellt,
mit der die Feder 434 am Gehäuse 411 axial festgelegt wird.
Denkbar ist eine Konstruktion gemäß der Ausführungsform von 17 bis 22,
oder auch eine Ausführungsform
gemäß den 7 bis 11 oder auch
gemäß den 12 bis 15.
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In
den 29 bis 47 ist
eine Ausführungsform
beschrieben, bei der die Feder nicht U-förmig ist, sondern eher becherförmig, wobei
der für
diesen Verschluß vorgesehene
Durchbruch mit vier sehnenförmigen
Einschnürungen 31 versehen
ist, wie auch bei der in 1 dargestellten Konstruktion.
Entsprechend weist das Gehäuse 511 neben
Kreisabschnitte darstellenden Außenflächen 41 Rücksprungbereiche 554 auf,
die Platz für
ein Ausweichen der vier Schenkel 537 der becherförmigen Feder 534 liefern.
Diese Schenkel 537 besitzen jeweils eine Biegelinie 561,
an der die Schenkel dachförmig
gebogen sind, und zwar wiederum in der Form, daß zum freien Ende der Schenkel
hin, von 180° beginnend,
siehe Bezugszahl 586, der von der Dachform umschlossene
Winkel immer kleiner wird, während
am ebenen Schenkelansatz der Winkel, wie gesagt, 180° beträgt. Beim
Einschieben des mit aufgesetzter Feder versehenen Gehäuses 511 kann
somit die Durchbruchkante des Durchbruchs 529 den Schenkel 537 auch
im Bereich der stärker
werdenden Dachform geradebiegen (d.h. auf nahezu 180° aufbiegen)
und so in den Rücksprungbereich 554 drücken. Sobald der
Flanschbereich 30 an der Oberfläche des Türblatts 26 anliegt,
springen auch, wie bereits beschrieben, die Stirnflächen 586 der
Feder 537 wieder in ihre Urform (hier die Dachform) und
legen sich dabei an die Randfläche 66 des
Türblattes 26 an
und sichern damit den Halt des Verschlusses 510.
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In 31 ist
zu erkennen, daß hier
die Feder 534 in etwas anderer Form am Gehäuse 511 befestigt
ist. Dieses Gehäuse 511 besitzt
nämlich
vom Durchbruch 42 für
die Verschlußwelle 44 im
Bereich des Hinterendes 513 des Gehäuses 511 radial zurückspringende
Einsenkungen 55, in die Vorsprünge 47 einer Endscheibe 49 einrasten
können
und die zwischen sich und dem Ende 513 des Gehäuses 511 den Becherbodenbereich
der becherförmigen
Feder 534, Bezugszahl 51, einklemmen.
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Dieser
Becherbodenbereich 51 besitzt zu diesem Zweck noch Einschnitte 53,
um die Vorsprünge 47 durchlassen
zu können.
Eine ggf. für
die Nase 16 einer Vorreiberzunge 18 vorgesehene,
Anschlagflächen 20 bildende
Einsenkung 46 kann dann von der Scheibe 49 gebildet
sein, siehe 44. Die Scheibe 49 kann
aus elektrisch leitendem Material bestehen, wie Metall, oder aus
elektrisch leitendem Kunststoff, um so wiederum die Möglichkeit
zu haben, die Befestigungsfeder 534 über die Scheibe 49 mit
der Zunge 18 und damit auch mit dem ebenfalls metallischen
Verschlußkern
einschließlich
Verschlußwelle 44 elektrisch
zu verbinden. Damit ist aber auch ein auf den Vierkant des hier
dargestellten Verschlußkerns,
siehe die 36 bis 38, aufgesteckter
Betätigungsschlüssel elektrisch
geerdet, so daß die
notwendige Potentialausgleichstrecke zwischen dem Betätigungsschlüssel und
der Schaltschranktür
hergestellt ist.
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Bei
dem hier dargestellten Vierkantsteckverschluß erfolgt eine Reibungsdrehsicherung
mit Hilfe einer Tellerfeder 55, die in 45 in
einer Draufsicht und in 46 in
einer Seitenansicht dargestellt ist und die zwischen der innenseitigen
Gehäuseauflagefläche 15 (siehe 1)
und einer entsprechenden Auflagekante 57 des Schließkerns 59 (siehe 37) angeordnet
ist und eine definierte Reibung bewirkt, die hier erwünscht ist.
In der in 31 dargestellten Schnittansicht
durch den Verschluß 510 ist
außerdem
noch eine O-Ringdichtung 561 zu erkennen, für die ein
entsprechender ringförmiger
Raum vom Schließkern 59 zur
Verfügung
gestellt wird, siehe die Bezugszahl 63. Die Befestigung
der Scheibe 49 auf dem Gehäuse 511 kann mit Hilfe
der durch den Schraubbolzen 22 festgehaltenen Zunge 18 erfolgen, falls
die dadurch zusätzlich
sich ergebene Axialbelastung, die von der Feder 534 auf
die Scheibe 49 und von dieser auf die Zunge 18 übertragen
wird, von wo diese Axialbelastung über den Schraubbolzen 22, eingeschraubt
in Gewindebohrung 65 des Schließkerns 59, letztlich
dann über
die Fläche 57 und
die Tellerfeder 55 auf die Anlagefläche 15 des Gehäusebodens übertragen
wird, d. h. zu einer axiallastbedingten zusätzlichen Reibung führt, nicht
stört.
Alternativ kann aber auch die Scheibe 49 an dem Gehäuse 511 anderweitig
befestigt werden, beispielsweise durch Verklebung der Vorsprünge 47 in
den Rücksprüngen 45.
-
Der
Verschluß kann
dann durch Lösen
des Schraubbolzens 22 demontiert werden, beispielsweise
zum Zwecke des Auswechselns des Schließkerns gegen einen anderen,
ohne daß dabei
auch die Teile 49, 534 und 511 auseinanderfallen.
-
In 47 ist
dargestellt, wie die Kante 586 der Feder 534 das
Gehäuse 511 an
dem Türblatt 26 festhält. Soll
die Feder wieder lackabkratzende Wirkung haben, könnte dies
beispielsweise dadurch geschehen, daß auf der Biegekante 560 eine
Zahnung 67 aufgebracht wird, die Lack- und Oxidreste insbesondere
auf der Durchbruchkante- oder
-laibung 69 abschabt und eine blanke Metallfläche im gesamten Bereich
dieses Durchbruchs freilegt und dadurch der ebenfalls metallischen
Stirnfläche 586 die
Möglichkeit
eines Erdungskontaktes gibt, wie 47 auch erkennen
läßt.
-
Bei
der Ausführungsform
gemäß 29 bis 47 ist
dann, wenn eine dauernde Fixierung zwischen der Scheibe 49 und
dem Gehäuse 511 (beispielsweise
durch Verklebung) nicht vorgenommen wird, weil die Axialbelastung
beispielsweise nicht stört,
eine einfache Demontage der Gesamtanordnung durch Entfernen der
Schraube 22 möglich,
also einschließlich
der Demontage auch der Feder 534 von dem Gehäuse 511 und
damit auch des Gehäuses 511 aus
der Durchbruchöffnung 529.
Ist diese Entfernbarkeit der Feder 534 von dem Gehäuse 511 nicht
gegeben, kann mit besonderen Werkzeugen, die die vorspringenden
und die Feder 534 festhaltenden Teile zurückdrücken, ein
Lösen vorgenommen werden.
Das gilt auch für
die Ausführungsformen
gemäß den 5 bis 28.
-
Ein
weiterer Vorteil der Ausführungsform
mit zweiteiligem Gehäuse,
wobei die beiden Teile nicht dauernd verbunden sind, ist der, daß eine Montage eventuell
noch mit lockerer Befestigungsschraube 22 erfolgen kann,
und erst dann die Schraube angezogen wird, wodurch eine noch genauere
Fixierung im Durchbruch denkbar wäre.
-
Alle
geschilderten Ausführungsformen
haben den Vorteil, daß ein
kostengünstiges
Kunststoffgehäuse
ohne Gewinde eingesetzt werden kann. Der Fortfall des Gewindes hat
den günstigen
Effekt, daß kein
sogenanntes Backenspritzwerkzeug notwendig ist, d. h., daß die Werkzeugkosten
für die
Herstellung des Kunststoffgehäuses
einfacher und damit billiger sind. Für Erdungszwecke ist, wie bereits
ausgeführt, bei
der Ausführungsform
gemäß 29 bis 46 lediglich
das scheibenförmige
Endstück 49 aus
Metall zu fertigen, was geringe Kosten verursacht. Der Schließkern und
die sonstigen beweglichen Teile eines Verschlusses sind ohnehin
aus Gründen
der mechanischen Festigkeit aus Metall zu fertigen, so daß auf diese
Weise der bereits geschilderte günstige
Erdungsverbindungsweg sich ergibt. Der Vorteil der Klippbefestigung
mittels der hier geschilderten Befestigungsfeder hat den Vorteil,
daß auf
der Rückseite
des Türblattes 26 keine "Schlüsselfreiheit" notwendig ist, um
einer Befestigungsmutter aufzusetzen oder auch eine Befestigungsfeder
gemäß 1 aufzuschieben.
Ein weiterer Vorteil ist die Diebstahlsicherheit, da es schwierig
ist, den mit der Klippbefestigung eingesetzten Verschluß auszubauen.
Wie schon erwähnt,
ist dafür
jeweils ein Spezialwerkzeug notwendig, das ein Unbefugter meist
nicht zu Hand haben wird.
-
Ist
ein Anschlag, der bei der Konstruktion gemäß 29 durch
die Anschläge 20 in
der Scheibe 49 verwirklicht ist, nicht erforderlich, oder
ist dieser Anschlag in das Innere des Verschlusses gelegt, beispielsweise
dadurch, daß ein
Vorsprung und eine entsprechende diesen Vorsprung in seiner Bewegung
begrenzende Bahn von dem Schließkern
bzw. der Innenfläche
des Gehäuses
gebildet ist, kann die Scheibe 49 auch entfallen und die
Feder 534 direkt von der Vorreiberzunge 18 festgehalten
werden. Hier ist allerdings der eingangs geschilderte Nachteil nicht zu
leugnen, da Vorreiberzunge und Schraube auch die Befestigungskräfte der
Befestigungsfeder 534 aufnehmen müssen. Will man das wiederum
vermeiden, könnte
das Vorreibergehäuse
mit vorstehenden Butzen versehen sein, wie es bei der Ausführungsform
von 5 bis 11 geschildert wurde.
-
Bei
sehr einfachen Gegebenheiten kann allerdings auch die Druckwirkung
der Befestigungsfeder 534 erwünscht sein, beispielsweise
dann, wenn die Tellerfeder 55 entfallen soll. Dann übernimmt
die Befestigungsfeder 534 die Reibdruckerzeugung.
-
Eine
derartige Reibung durch Axialkräfte
ist z. B. immer dann erforderlich wenn ein Verschluß durch
einen Steckschlüssel
zu bedienen ist. Reibung kann entfallen, wenn ein Zylinderschloß vorhanden ist,
der den Verschluß automatisch
in Schließ-
und ggf. Offenstellung festhält.
-
Bei
den Ausführungsformen
der 20 bis 22 bzw. 26 bis 28 sind
die Umbiegungen 90 der Befestigungsfeder jeweils um 90° vorgenommen.
Statt einer 90°-Stellung
kann auch eine geringere Abbiegung vorgenommen werden, was einen größeren Toleranzausgleich
ermöglichen
würde.
-
Die
dargestellten Verschlüsse
nach 5 mit Zylinderschloß sind besonders gut geeignet
als Briefkastenverschlüsse,
da diese nicht unbefugterweise demontiert und dann für eigene
Zwecke entwendet werden können,
dies deshalb, weil eine Demontierbarkeit nur mittels Spezialzange
gegeben ist.
-
Bei
Briefkastenverschlußanwendungen
entfällt
natürlich
die Notwendigkeit der Erdung, es bleiben aber die Vorteile der erschwerten
Demontierbarkeit infolge der besonderen Ausgestaltung der Befestigungsfeder.
-
- 10,
110 510
- Verschluß
- 11,
111, 211, 311 411, 511
- (Schloß-)Gehäuse
- 12
- Nutenwand
- 13,
513
- Endstirnfläche
- 14
- Betätigungsglied
- 15
- Schulter,
Gehäuseauflagefläche
- 16
- Anschlagnase
- 18
- Drehriegel,
Vorreiberzunge
- 20
- Anschlagfläche
- 22
- Schraube,
Schraubbolzen, Befestigungsbolzen
- 23
- Schenkelende
- 24
- Auflauffläche
- 26
- Blechwand,
Blech, Türblatt
- 27
- Türrahmenteil
- 28
- zylindrischer
Aufnahmeraum
- 29
- Öffnung,
Blechwanddurchbruch
- 30
- Flansch
- 31
- Einschnürungen
- 32
- Schließkern, Erdungs- und
Befestigungsfeder
- 33,
133
- Gewinde,
Umfang
- 34,
134, 234, 334, 434, 534
- Haltekäfig, (Erdungs-)Feder,
becherförmige
Feder,
-
- U-förmige Feder,
Befestigungsfeder
- 35,
135, 235
- Halteplatte,
U-Steg, Becherboden
- 36
- Schranktür
- 37,
137, 537
- Stützkralle,
U-Schenkel
- 38,
138
- Ausnehmungen,
Abflachung
- 39
- Spitze
- 40
- Blechwandseite,
Oberfläche
- 41
- Außenfläche
- 42
- Durchbruch
- 44
- Verschlußwelle
- 46
- Einsenkung
- 47
- Vorsprünge
- 48
- andere
Seite der Blechwand
- 49
- Scheibe,
Endscheibe
- 50
- Aufbiegung
- 51
- Becherbodenbereich
- 52
- Vorsprung,
Butzen
- 53
- Einschnitte
- 54,
154, 254, 554
- (Gehäuse-)Ausnehmungen,
Vertiefung, Abflachungen
- 55
- Tellerfeder
- 56
- Endbereich
- 57
- Auflagekante
- 58
- Durchbrüche
- 59
- Schließkern
- 60,
560
- Stützbeine
- 61;
561
- Biegelinie,
Umbiegung; O-Ring-Dichtung
- 62
- Winkel
- 63
- Rand
- 64,
164, 264, 564
- Spitze,
rauhe oder scharfe Kante, Zahnung, Sägezahn
- 65
- Gewindebohrung
- 66
- (Loch-)Laibung,
Durchbruchkante, Kantenbereich
- 67
- Biegekante,
Zahnung
- 68
- Halteansätze, U-Schenkelende,
Federteil mit Endhaken, Umbiegungen
- 70
- Einsenkung
- 72
- Bereiche
- 74
- Kanten
- 76
- elektrischer
Verbindungspunkt, Vorsprung, Herausbiegung
- 78
- Rücksprung,
Einschnitt
- 80
- Vorsprung
- 82
- Rücksprung,
Innenkante
- 84
- Stirnfläche
- 86,
586
- Schenkelenden
- 88
- Innenfläche
- 90
- Umbiegungen,
Kanten
- 92
- Stirnende,
Stirnkanten