DE20017541U1 - Abluftfilter für Entlüftungsrohre - Google Patents
Abluftfilter für EntlüftungsrohreInfo
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Description
bioteg GmbH G 3 80 0
Biotechnologische Energiegewinnung 13.10.2000
von-Linde-Str. 16
95326 Kulmbach
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Die Erfindung betrifft die Ausbildung eines Abluftfilters für Entlüftungsrohre in Abwasseranlagen und Abwasserkanalsystemen und ein Filtersystem mit einem Abluftfilter.
Aus der DE 298 07 634.9 ist ein Kanalisations-Abluftfilter für Hausanschluss- oder Dachrinnenfallrohre bekannt, das zwei Kammern oberhalb und unterhalb einer Filterkammer aufweist und ein durch die Filterkammer hindurchreichendes Rohr mit einer Verschlussklappe, die von hindurchfließendem Regenwasser automatisch geöffnet wird. Die Kanalisationsabluft gelangt durch die Filterkammer„in die darüber befindliche Abluftkammer, aus der die gefilterte Abluft über Öffnungen in das Durchgangsrohr gelangt, das mit dem Fallrohr der Dachrinne verbunden ist.
Es ist hinlänglich bekannt, dass in Abwasseranlagen und Abwasserkanalsystemen durch die Einleitung von Haushaltsund Industrieabwässern infolge der gegebenen biologischen und chemischen Prozesse mehr oder minder aggressive geruchsbelästigende Gase freigesetzt werden. Um Geruchsbelästigungen zu vermeiden, sind mit solchen Abwasserkanalanlagen und Abwasserkanalsystemen Entlüftungsrohre gekoppelt, die kontaminierte Abluft an die Umgebungsluft in genügendem Abstand zu Wohn- oder Arbeitsräumen abgeben.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen besonders einfach aufgebauten Kanalisationsabluftfilter anzugeben, der wirkungsvoll in Verbindung mit Entlüftungsrohren einssetzbar ist, um die Geruchsbelästigung durch Kanalisationsgase sowie Korrosionen von Rohrleitungen und Betonteilen zu vermeiden.
Die Erfindung löst die Aufgabe durch Ausgestaltung des Abluftfilters mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.
Die gemäß der Erfindung ausgebildete Filterpatrone kann nachträglich in Entlüftungsrohre eingesetzt werden oder aber auch in auf die Entlüftungsrohrenden aufgesetzte Entlüftungskamine. Diese Filterpatronen enthalten Biofiltermassen, die geeignet sind, geruchsbelästigende Gase aus der Kanalisationsabluft herauszufiltern. Darüber hinaus werden bei entsprechender Auslegung der Biofiltermasse auch freigesetzte Bakterien größtenteils mit ausgefiltert. Die Filterpatrone weist obenseitig Vorrichtungen auf, z.B. einschraubbare Ösen oder eine zentrische Öse, um mittels darin eingeführter Tragestange aus dem Entlüftungsrohr herausgehoben oder auch eingesetzt werden zu können. Darüber hinaus ist gemäß der Erfindung vorgesehen, dass die Filterpatrone gegen Spritzwasser und eindringendes Regenwasser geschützt wird, zu welchem Zweck eine Entlüftungshaube beabstandet zur Filterpatrone angeordnet ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sowie Konstruktionsdetails des Abluftfilters gemäß der Erfindung sind in den Unteransprüchen detailliert und selbsterklärend angegeben.
Im Anspruch 20 ist ein Filtersystem mit einem Abluftfilter angegeben, der mit einem Wäscher zur Vorreinigung kombiniert ist. Zwischen dem Wäscher und dem Abluftfilter ist eine Gebläsestufe zwischengeschaltet, die die zu filternde Abluft durch die Filterpatrone drückt.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele ergänzend erläutert. In den Zeichnungen zeigen
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FIG 1 eine Filterpatrone zum Einsatz in Entlüftungsrohre und Entlüftungskamine,
FIG 2 einen Entlüftungskamin mit einer eingesetzten Filterpatrone gemäß der Erfindung,
FIG 3 eine Variante eines Entlüftungskamins mit wesentlich größerer Querschnittsfläche als der Querschnittsfläche des Entlüftungsrohres, und
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FIG 4 einen Entlüftungskamin mit einem Abluftsammeiraum zum Anschluss mehrerer Entlüftungsrohre.
In dem Ausführungsbeispiel in Figur 1 ist eine Filterpatrone 1 dargestellt, die ein Gehäuse, vorzugsweise aus Edelstahlblech oder aus Kunststoff, aufweist. In der Ausführung ist ein zylinderförmiges Gehäuse vorgesehen, so dass es in ein rundes Entlüftungsrohr oder in einen runden Entlüftungskamin mit entsprechend angepasstem Durchmesser einsetzbar ist. Das zylinderförmige Gehäuse ist an der Unterseite durch eine untere Wand 3 abgeschlossen, die Durchdringungsöffnungen aufweist, damit die zu filternde Kanalisationsabluft durch die eingesetzte Biofiltermatrix strömen kann. Eine obere Abschlusswand 4, die ebenfalls Durchdringungsöffnungen aufweist, schließt die so gebildete Filterkammer ab. An der Oberseite des Gehäuses ist ferner eine Auflage 8 seitlich vorstehend vorgesehen. Dies können z.B. in Kreuzform angeordnete, zungenförmige Ansätze sein. Vorteilhaft ist es jedoch, einen umlaufenden Ringflansch vorzusehen. Dieser ist fest mit dem Gehäuse der Filterpatrone 1 verbunden. Die Auflage 8 weist einen größeren Durchmesser auf als das Gehäuse der Filterpatrone 1. Es ist ersichtlich, dass diese Auflage 8
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beim Einsetzen in ein Entlüftungsrohr oder in einen Entlüftungskamin zur Auflage auf die obere Stirnfläche des entsprechenden Entlüftungsrohres oder
-kamins gelangt. Bei passgenauer Ausführung ist also ein selbstdichtender Einsatz möglich, wie aus Figur 2 ersichtlich ist. Es kann aber darüber hinaus auch ein Dichtungsring aus Gummi oder Kunststoff zwischengefügt werden, um eine vollständige Abdichtung sicherzustellen, so dass die kontaminierte Kanalisationsabluft nur durch die Biofiltermatrix hindurch in die Umgebungsluft strömen kann.
-kamins gelangt. Bei passgenauer Ausführung ist also ein selbstdichtender Einsatz möglich, wie aus Figur 2 ersichtlich ist. Es kann aber darüber hinaus auch ein Dichtungsring aus Gummi oder Kunststoff zwischengefügt werden, um eine vollständige Abdichtung sicherzustellen, so dass die kontaminierte Kanalisationsabluft nur durch die Biofiltermatrix hindurch in die Umgebungsluft strömen kann.
Zum Schutz der Filterpatrone 1 ist obenseitig eine Entlüftungshaube 6 als Abdeckung vorgesehen. Diese ist über Distanzelemente 7 an der Oberseite der Filterpatrone 1 befestigt. Die Entlüftungshaube 6 ist dabei so ausgeformt und in einem solchen Abstand zur oberen Wand 4 angeordnet, dass die gefilterte Kanalisationsabluft in die Umgebungsluft entweichen kann.
Eine nach Figur 1 ausgebildete Filterpatrone ist in einen Entlüftungskamin 2 gemäß Figur 2 einsetzbar, der nachträglich auf Entlüftungsrohre aufsetzbar ist. Ebenso kann auch eine Filterpatrone 1 ohne Auflage 8 eingesetzt werden, wenn im unteren Bereich ein Lagerring 26 vorgesehen ist, auf den der Rand der Filterpatrone bzw. der äußere Ring der unteren Wand 3 aufsteht. Die Ausführung ist in Figur 2 dargestellt. Der Entlüftungskamin 2 besteht aus einem Gehäuse, vorzugsweise aus Edelstahl oder Kunststoff, und ist rohrförmig ausgebildet. Er kann einen runden oder aber auch einen polygonen Querschnitt aufweisen; entsprechend angepasst sollte der Querschnitt der Filterpatrone 1 ausgebildet sein. An der Unterseite des Entlüftungskamins 2 ist eine Grundplatte 10 vorgesehen.
Diese Grundplatte 10 kann viereckig, quadratisch oder auch als Ringflansch ausgebildet sein. In dem das Gehäuse des Entlüftungskamins 2 überstehenden Teil sind Bohrungen 11 eingebracht, die mit Bohrungen in einem Ringflansch an
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einem Entlüftungsrohr korrespondieren oder aber auch dazu dienen, um Schrauben einführen zu können, die in eine Bodenverankerung eingeschraubt werden, wenn der Entlüftungskamin unmittelbar auf einer Bodenplatte aufgesetzt wird. Zur Verbindung mit dem Entlüftungsrohr 5 ist eine Steckmuffe 9 vorgesehen, die unten vorsteht und in das Entlüftungsrohr eingesetzt wird. Die Entlüftungshaube 6 kann abnehmbar an dem Gehäuse des Entlüftungskamins 2 oder auch fest an der eingesetzten Filterpatrone 1 befestigt sein, so dass sie gleichzeitig auch als Tragehilfe für die Filterpatrone genutzt werden kann. Die Länge eines Entlüftungskamins 2 und auch die Länge einer Filterpatrone 1 können individuellen Einsatzbereichen entsprechend angepasst werden. Es ist darüber hinaus auch möglich, in einem Entlüftungskamin 2 mehrere Filterpatronen kaskadiert übereinander anzuordnen, die z.B. unterschiedliche Filtermassen aufweisen können, um gezielt verschiedene aggressive Gase aus der Kanalisationsabluft herausfiltern zu können. Es versteht sich von selbst, dass in diesem Fall die unteren Filterpatronen keine Auflage 8 aufweisen dürfen, sondern lediglich die obere Filterpatrone mit einer solchen Auflage zu versehen ist, um eine Abdichtung sicherzustellen.
Aus Figur 3 ist eine Variante eines Entlüftungskamins 2 ersichtlich. Der Entlüftungskamin 2 ist in diesem Ausführungsbeispiel ebenfalls zylinderförmig ausgebildet, jedoch im Querschnitt wesentlich größer als der Querschnitt des Entlüftungsrohrs, mit dem er zu verbinden ist. Dieser Entlüftungskamin 2 weist ein unteres Übergangsteil 12 auf, das eine Kammer bildet. Dieses Übergangsteil ist trichterförmig ausgeführt und weist einen Rohransatz 13 zentrisch auf, an dem ein Ringflansch 14 vorgesehen ist, der nicht dargestellte Bohrungen aufweist, um an einem Ringflansch eines Entlüftungsrohres befestigt werden zu können. Bekanntlich wird die Befestigung über Schrauben hergestellt, die in die Bohrungen eingeführt werden. In den Entlüftungskamin 2 ist eben-
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falls eine zylinderförmige Filterpatrone 1 eingesetzt, die aus dem Entlüftungskamin 2 nach Abnehmen der Abdeckung, die als Verjüngungsaufsatz 15 ausgebildet ist, herausnehmbar, ist. Dieser Verjüngungsaufsatz 15 ist ebenfalls trichterförmig ausgebildet und mündet in einen Aufsatzrohrteil 16, an dem ein Ringflansch 17 vorgesehen ist. An diesem Ringflansch 17 ist ein Ringflansch 19 eines Rohrteils 18 anschraubbar. Der Rohrteil 18 bildet eine Kaminverlängerung. An seinem Ende befindet sich die Filterhaube, die verhindert, dass Regen- oder Spritzwasser über das Rohrteil 18 in den Filter unkontrolliert gelangen kann.
Es ist ersichtlich, dass in die Kammern, die durch das untere Übergangsteil 12 oder den Verjüngungsaufsatz 15 gebildet werden, Ventilatoren einsetzbar sind, um die Luft mit einer bestimmten Strömungsgeschwindigkeit durch die Filtermassen der Filterpatrone strömen zu lassen. Darüber hinaus kann aber auch, wie aus Figur 4 ersiehtlieh ist, in dem Verjüngungsaufsatz 15 ein Rohrsystem integriert sein, das mindestens eine Düse 23 aufweist, mittels der gezielt eine Befeuchtung der Filtermasse herbeigeführt werden kann, um die Wirkung des Filters erhöhen zu können. Die Filter können also als Passiv-Biofilter oder auch als Aktiv-Biofilter mit Ventilator eingesetzt werden.
Figur 4 zeigt darüber hinaus , dass anstelle des unteren Übergangsteils auch ein Abluftsammeiraum 20 vorgesehen sein kann, so dass der Filter gleichzeitig zur Filterung von Kanalisationsabluft aus mehreren Entlüftungsrohren verwendet werden kann, die über Abluftrohranschlüsse 21, die seitlich hervorstehen, anschließbar sind. Um angesammeltes Kondensatwasser aus dem Abluftsammeiraum 2 0 ablaufen lassen zu können, ist ein Kondensatablauf 24 vorzugsweise mit einem Wasserhahn bzw. Schieber vorgesehen. Der Kondensatablauf kann darüber hinaus auch ein Siphon auf-
weisen sowie einen Überlauf, um bei abgesperrtem Auslauf ein Entweichen größerer Wassermengen zu ermöglichen.
Ein derartiger Filter ist beispielsweise einsetzbar in Kläranlagen von Deponien und Abwassersammeisystemen. Die Abluftrohranschlusse 21 können dabei verschiedene Durchmesser aufweisen. Entsprechend ist die Höhe des Abluftsammelraumes 2 0 zu dimensionieren.
1 Filterpatrone
2 ■ Entlüftungskamin
3 untere Wand
4 obere Wand
4 obere Wand
5 Entlüftungsrohr
6 Entlüftungshaube
7 Distanzelement
8 überstehende Auflage
9 Steckmuffe
9 Steckmuffe
10 Grundplatte
11 Bohrung
12 unteres Übergangsteil
13 Rohransatz
14 Flanschanschluss
15 Verjüngungsaufsatz
16 Aufsatzrohr
17 Ringflansch
18 Rohrteil
19 Ringflansch
20 Abluftsammeiraum
21 Abluftrohranschlusse
22 Rohrleitungssystem
23 Düse
24 Kondensatablauf
2 5 Abdichtung
2 6 Lagerring
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Claims (20)
1. Abluftfilter für Entlüftungsrohre in Abwasseranlagen und Abwasserkanalsystemen, dadurch gekennzeichnet,
- dass der Abluftfilter aus einer Filterpatrone (1) besteht, die eine Querschnittsform aufweist, die der Innenquerschnittsform des Entlüftungsrohres (5) oder einem darauf aufsetzbaren Entlüftungskamin (2) entspricht,
- dass die Filterpatrone (1) eine untere Wand (3) mit Durchtrittsöffnungen für die zu reinigende Kanalisationsabluft und obenseitig eine Wand (4) mit Durchtrittsöffnungen zum Austritt der gefilterten Kanalisationsabluft aufweist,
- dass an der oberen Wand (4) Vorrichtungen, Aufnahmen oder Gewindebohrungen für Vorrichtungen zum Heben und Versetzen der Filterpatrone (1) vorgesehen sind, mittels derer die in ein Entlüftungsrohr (5) oder in einem Entlüftungskamin (2) eingesetzte Filterpatrone (1) heraushebbar oder einsetzbar ist,
- dass zwischen der Rohrwand des Entlüftungsrohres (5) oder der Gehäusewand des Entlüftungskamins (2) und der Außenwand der Filterpatrone (1) mindestens eine Abdichtung (25) vorgesehen ist und
- dass an dem oberen Rohrende des Entlüftungsrohres (5) oder an dem oberen Ende des Entlüftungskamins (2) oder an der Filterpatrone (1) Distanzelemente (7) für die Befestigung einer obenseitig überstehenden Entlüftungshaube (6) vorgesehen sind, die die obere Wand (4) der Filterpatrone (1) gegen Spritz- und Regenwasser schützt, wobei die Distanzelemente (7) luftdurchlässige Austrittsöffnungen bilden oder aufweisen.
2. Abluftfilter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am oberen Ende der Filterpatrone (1) eine das Gehäuse überstehende Auflage (8) vorgesehen ist, die beim Einsetzen der Filterpatrone (1) in das Entlüftungsrohr (5) oder in den Entlüftungskamin (2) auf die obere Stirnfläche des Entlüftungsrohres oder des Entlüftungskamins zur Auflage kommt.
3. Abluftfilter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflage (8) ringförmig ausgebildet ist und dichtend an der Stirnfläche anliegt oder ein Dichtungsring zwischengefügt ist.
4. Abluftfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterpatrone (1) in einem Entlüftungskamin (2) eingesetzt ist, der auf das Ende eines Entlüftungsrohres (5) mittels Steckmuffe (9) ein- oder aufsteckbar ist.
5. Filter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckmuffe (9) an einer Grundplatte (10) vorstehend befestigt ist, die das Gehäuse des Entlüftungskamins (2) trägt und an dem überstehenden Teil Bohrungen (11) zur Befestigung an einem Flansch an einem Entlüftungsrohr (5) oder an einem das Entlüftungsrohr (5) umgebenden Mauerwerk aufweist.
6. Abluftfilter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse des Entlüftungskamins (2) eine wesentlich größere Querschnittsfläche aufweist als das Entlüftungsrohr (5) und dass mindestens an der Unterseite ein trichter-, kegelstumpf- oder pyramidenförmiger Übergangsteil (12) zum Rohrstutzen (9) und/oder ein Rohransatz (13) mit Flanschanschluss (14) vorgesehen ist.
7. Abluftfilter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass obenseitig ebenfalls ein konturenangepasster trichter-, kegelstumpf- oder pyramidenförmiger, je nach Ausführungsart des Querschnittes des Gehäuses, Verjüngungsaufsatz (15) vorgesehen ist, an dessen mittiger Austrittsöffnung die Haube (6) über Distanzelemente (7) oder ein Aufsatzrohrteil (16) mit einem Ringflansch (17), an dem eine Entlüftungshaube über Distanzelemente befestigbar ist, angebracht ist.
8. Abluftfilter nach Anspruch 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Entlüftungshaube an einem Rohrteil (18) befestigt ist, der einen Ringflansch (19) am unteren Ende aufweist, der mit einem Ringflansch (17) an dem Entlüftungskamin (2) oder an der Filterpatrone (1) anschraubbar ist.
9. Abluftfilter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb oder unterhalb der Filterpatrone (1) ein Ventilator in einem Abschnitt des Entlüftungsrohres (5) oder des Entlüftungskamins (2) vorgesehen ist, der die zu filternde Kanalisationsabluft ansaugt und durch den Filter drückt.
10. Abluftfilter nach Anspruch 6 oder 7 in Verbindung mit Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der innerhalb des trichter-, kegelstumpf- oder pyramidenförmigen Übergangsteils (12, 15) gebildete Raum oder ein gesonderter Ablaufsammelraum (20) einen Ventilator aufweist.
11. Abluftfilter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der Filterpatrone (1) in dem Entlüftungsrohr (5) oder in dem Entlüftungskamin (2) ein Abluftsammelraum (20) als Druckraum vorgesehen ist und dass dieser seitlich Abluftrohranschlüsse (21) zur Verbindung mit mehreren Entlüftungsrohren (5) aufweist.
12. Abluftfilter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Sammelraum (20) einen Siphon, einen Überlauf und/oder Kondensatablauf (24) aufweist.
13. Abluftfilter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Kondensatablauf (24) ein Schieber vorgesehen ist.
14. Abluftfilter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Filterpatrone (1) oder in darüber befindlichen Gehäuseteilen ein Rohrleitungssystem (22) mit mindestens einer Düse (23) zur Oberflächenbefeuchtung der Filtermasse vorgesehen ist.
15. Abluftfilter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der Filterpatrone (1) zwischen ca. 10 cm und ca. 170 cm beträgt.
16. Abluftfilter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtermasse der Filterpatrone (1) eine Biofiltermasse ist, die Bakterien und von diesen freigesetzte Geruchsstoffe sowie durch chemische Verbindungen entstehende Geruchsstoffe aus der kontaminierten Kanalisationsabluft filtert.
17. Abluftfilter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse der Filterpatrone (1) aus Edelstahlblech oder aus Kunststoff besteht.
18. Abluftfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Entlüftungskamin (2) aus Edelstahlblech oder aus Kunststoff besteht.
19. Abluftfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuse- und Rohrteile, die Entlüftungshaube (6) und die Distanzelemente aus Edelstahl oder aus Kunststoff bestehen.
20. Filtersystem mit einem Abluftfilter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Wäscher zur Vorreinigung der Kanalabluft und eine Gebläsestufe vorgeschaltet sind.
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